Energiepreis-Protest > NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk
Gerichtsverfahren eines Sondervertragskunden der vorher als Tarifkunde eingestuft wurde
ben100:
Also:
1. Es ist ein Anwalt (Frau Holling hat mich nur vor dem OLG vertreten)
2. Ich habe ihm genau das hier vorgelesen
3. Er hat gesagt das das schon richtig ist.
Werde aber nochmals per Mail nachfragen.
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
BGH VIII ZR 178/09 mündliche Verhandlung am 03.11.10 Abgrenzung Tarifkunde/ Sondervertragskunde
--- Ende Zitat ---
Soeben habe ich folgendes erfahren:
--- Zitat ---BGH Geschäftsstelle VIII. Zivilsenat
In dem Verfahren VIII ZR 178/09 wurde am 29.10.2010 die Rücknahme der Revision erklärt. Somit ist der morgige Termin zur mündlichen Verhandlung hinfällig.
--- Ende Zitat ---
Gruss,
ESG-Rebell
ben100:
Jo, habe gerade den Anwalt in Karlsruhe angerufen, die haben die Revision zurückgezogen.
Gewinnt!!!!!!
Woher hast Du das eigentlich erfahren?
bolli:
--- Zitat ---Original von ben100
Jo, habe gerade den Anwalt in Karlsruhe angerufen, die haben die Revision zurückgezogen.
Gewinnt!!!!!!
Woher hast Du das eigentlich erfahren?
--- Ende Zitat ---
Hat er doch geschrieben:
--- Zitat ---BGH Geschäftsstelle VIII. Zivilsenat:
In dem Verfahren VIII ZR 178/09 wurde am 29.10.2010 die Rücknahme der Revision erklärt. Somit ist der morgige Termin zur mündlichen Verhandlung hinfällig.
--- Ende Zitat ---
Als häufiger Prozessbeobachter in Energieprozessen informiert er sich natürlich vorher, ob es nicht kurzfristig irgendeine Verschiebung gegeben hat, dann braucht er sich nicht umsonst auf den Weg zu machen. ;)
An dieser Stelle auch von mir mal vielen Dank an ESG-Rebell für die oft sehr schnellen Prozessberichte bei BGH-Prozessen. !!!
Ihnen natürlich Glückwunsch zu Ihren Prozessgewinn und Ihrer Durchhaltedauer. So was ist ja immer ne ziemlich langgedehnte Sache.
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von bolli
--- Zitat ---Original von ben100
Jo, habe gerade den Anwalt in Karlsruhe angerufen, die haben die Revision zurückgezogen.
Gewinnt!!!!!!
Woher hast Du das eigentlich erfahren?
--- Ende Zitat ---
Als häufiger Prozessbeobachter in Energieprozessen informiert er sich natürlich vorher, ob es nicht kurzfristig irgendeine Verschiebung gegeben hat, dann braucht er sich nicht umsonst auf den Weg zu machen. ;)
--- Ende Zitat ---
Es gibt noch einen wesentlich profaneren Grund für meine Anfrage: Die Verhandlungen können schon für 9:00 oder auch erst für 11:00 anberaumt sein und ich habe keine Lust, zwei Stunden auf dem Gang rumzustehen ;)
Wer eine Verhandlung beobachten möchte, der wende sich an die Pressestelle des BGH (pressestelle@bgh.bund.de) um nach der geplanten Uhrzeit zu fragen (AZ angeben). Zun Termin einen Ausweis mitnehmen.
@ben100:
Von meiner Seite natürlich auch noch herzlichen Glückwunsch!
Gruss,
ESG-Rebell.
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