Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gerichtsverfahren eines Sondervertragskunden der vorher als Tarifkunde eingestuft wurde  (Gelesen 55948 mal)

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Offline ben100

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Wie kriege ich raus ob ich SV oder Tarifkunde bin. Habe nie was unterschrieben und widersetze mich seit 2004. Bald bekomme ich vom Landgericht Düsseldorf mein Urteil (habe eine Rechtschutzversicherung).

Sieht so aus als wenn der Richter das Testat der WP von Infoplan anerkennen wird.

Was ratet ihr mir?

(Sollte noch erwähnen, daß ich seit Okt. 02 bei denen bin, damals habe ich eine Eigentumswohnung gekauft und nur durch Mitteilung des Zählerstandes und durch Erhalt eines Begrüßungsschreibens ist der Vertrag zustande gekommen)

Offline ESG-Rebell

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Hallo Ben100,

an Ihrem Beitrag macht mich doch Einiges stutzig.

Zitat
Original von ben100
Bald bekomme ich vom Landgericht Düsseldorf mein Urteil.
Was soll das denn bedeuten?
Fand bereits eine mündliche Verhandlung statt?
Liegt Ihr Außenstand über 5000 Euro, ist dies ein Berufungsverfahren oder ein Kartellverfahren?
Hat sich Ihr Anwalt in das komplexe Thema Energierecht eingearbeitet?
Ist Ihr Status (Sondervertragskunde / Tarifkunde) nicht bereits im Zuge des Verfahrens behandelt bzw. geklärt worden?
Wieso stellen Sie zu diesem Zeitpunkt noch Fragen ins Forum?

Zitat
Original von ben100
Wie kriege ich raus ob ich SV oder Tarifkunde bin. Habe nie was unterschrieben und widersetze mich seit 2004.
Nach längerer (Grundsatz-)Diskussion hier im Forum hat sich die Ansicht herausgebildet, dass ein Sondervertrag konkludent dann zustande kommt, wenn der Kunde zu Sondertarifen, die günstiger sind als die allgemeinen Tarife, beliefert wird. Ein weiteres Indiz für einen Sondervertrag ist eine geringere Konzessionsabgabe (z.B. 0,03 Ct/kWh statt 0,5 Ct/kWh).

Zitat
Original von ben100
Okt. 02 habe ich eine Eigentumswohnung gekauft und nur durch Mitteilung des Zählerstandes und durch Erhalt eines Begrüßungsschreibens ist der Vertrag zustande gekommen
Falsch - Ihr Vertrag ist bereits in dem Augenblick zustande gekommen, in dem Sie den Gashaupthahn geöffnet haben.
Haben Sie den Erhalt des Begrüßungsschreibens bestätigt bzw. nicht bestritten? Falls ja, dann könnten dort enthaltene Klauseln Vertragsgegenstand geworden sein.

Zitat
Original von ben100
Sieht so aus als wenn der Richter das Testat der WP von Infoplan anerkennen wird.
Sollten Sie Sondervertragskunde sein (wonach es m.E. aussieht), dann kommt es ja primär auf eine hinreichende Transparenz der Preisanpassungsklausel an. Nur hilfsweise würden Sie sich dann auf eine Unbilligkeit der Preisfestsetzung berufen.
Ein simpler Hinweis auf die AVBGasV in ihrem Begrüßungsschreiben würde dem jedenfalls nicht genügen.
Der Richter wird das WP-Testat als Beweismittel zulassen, wenn SIE den Inhalt desselben NICHT BESTREITEN und die Unabhängigkeit der von NGW bezahlten Gesellschaft Infoplan NICHT ANZWEIFELN.


Achtung, Paranoia:
Inzwischen frage ich mich, ob es unter den Gaskunden auch Maulwürfe gibt, die in Zusammenarbeit mit einem Versorger ein Vertragsverhältnis nebst Unbilligkeitseinwand konstruieren nur um dann einen Prozess an einem Obergericht an die Wand zu fahren.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline ben100

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Also ich gehe mal davon aus, daß mein Anwalt sich hier eingearbeitet hat.

Ich habe das Testat des WP als nicht unabhängig bestritten.

Im Begrüßungsschreiben ist nur ein Hinweis auf die AVBGasV enthalten mehr nicht.

Wieso gehen Sie davon aus das ich SV-Kunde bin?

Achso. Zunächst habe ich vor dem Amtsgericht Duisburg geklagt, anschl. wurde das VErfahren an das LG Düsseldorf abgetreten.

Offline ESG-Rebell

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Zitat
Original von ben100
Ich habe das Testat des WP als nicht unabhängig bestritten.
Gut.
Sie könnten zudem anzweifeln, dass InfoPlan von der NGW hinreichende Daten erhalten hat um überhaupt feststellen zu können, ob alle Bezugspreissteigerungen und -senkungen im selben Umfang weitergegeben worden sind. Die willkürlich abgegrenzten Vergleichszeiträume erleichtern es eigentlich, das Gutachten auch inhaltlich anzugreifen.
Zudem muss NGW natürlich nachweisen, dass sie keine Einsparungen an anderer Stelle erzielen konnten.

Wer ist Vorlieferant von NGW? RWE oder eine Tochter derselben?

Was hat NGW unternommen, um überhöhten Preisforderungen seines Vorlieferanten zu entgehen (Anderer Lieferant, Unbilligkeitseinwand)?

Diese Frage wurde bislang noch nicht vom BGH geprüft; sollte aber unbedingt möglichst bald auf die Agenda, damit die Großen Vier nicht weiterhin die Gewinnmargen von ihren Endverteilern auf ihre \"MidStream\"-Töchter verschieben und so vor dem Zugriff der Justiz in Sicherheit bringen können.

Zitat
Original von ben100
Im Begrüßungsschreiben ist nur ein Hinweis auf die AVBGasV enthalten mehr nicht. Wieso gehen Sie davon aus das ich SV-Kunde bin?
Dies war ein voreiliger Schluss. Es kommt auf die oben geschilderten Kriterien an.

Zitat
Original von ben100
Achso. Zunächst habe ich vor dem Amtsgericht Duisburg geklagt, anschl. wurde das VErfahren an das LG Düsseldorf abgetreten.
Achso - Sie haben eine Klage auf Feststellung erhoben, dass die Preisforderungen der NGW insgesamt unbillig und unwirksam seien.
Wurde das Verfahren mit Hinweis auf das GWB an die Kammer für Handelssachen verwiesen?

Klagen Sie alleine oder haben Sie versucht, eine Streitgenossenschaft zu bilden?

Welchen Anwalt haben Sie (ggf. auch per PN/Email)?

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline Schinderhannes

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@ ben100

Ihr Anwalt scheint ja nicht vom Fach zu sein, sonst könnte er Ihnen ja beantworten ob sie Tarif-oder Sonderkunde sind!
Ich würde mir ggf. einen Anwalt aus der Liste aussuchen und eine zweite Meinung einholen.

Es wäre schön wenn sie uns auf den neuesten Stand halten würden!!

Danke.

MfG
Schinderhannes

Offline ben100

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Laut Testat vin infoplan bin ich Tarifkunde. Ob das richtig ist lasse ich gerade prüfen, habe meinem Anwalt den Link für dieses Forum gemailt.

Mal sehen, werde weiter berichten.

Offline Schinderhannes

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@ Ben 100

Sie könnten ja einige Passagen aus der Klageschrift posten, dort könnten wir sehen, auf welche Strategie die NGW aufbaut. Außerdem wäre auch die erste Jahresrechnung interessant um Rückschlüsse auf Ihren Tarif zu ziehen.

Auf jedenfall können Sie bei anstehenden Fragen mit meiner Unterstützung rechnen.

MfG

Schinderhannes

Offline Kampfzwerg

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@ben100
 
Mir ist folgendes immer noch nicht klar  ?(
vielleicht könntest Du, zum allgemein besseren Verständnis, diese Fragen einmal beantworten:

1. Weswegen; oder auch Warum, Wozu, Worauf, Weshalb; hast Du geklagt?
Wenn wir Dich richtig verstanden haben, hast Du selbst geklagt und bist nicht verklagt worden?

2. Wieso, mit welcher Begründung, auf welchen Antrag o. ä., wurde, Zitat: das VErfahren an das LG Düsseldorf abgetreten.

3. Für wann ist denn die Verkündung Deines Urteils vor dem LG Düsseldorf terminiert?

Offline ben100

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1. Weswegen; oder auch Warum, Wozu, Worauf, Weshalb; hast Du geklagt?
Wenn wir Dich richtig verstanden haben, hast Du selbst geklagt und bist nicht verklagt worden?

Habe selber geklagt das die Preiserhöhungen unbillig sind


2. Wieso, mit welcher Begründung, auf welchen Antrag o. ä., wurde, Zitat: das VErfahren an das LG Düsseldorf abgetreten.

Auf anraten des AG Duisburg.

3. Für wann ist denn die Verkündung Deines Urteils vor dem LG Düsseldorf terminiert?

War am 28.05. habe es aber noch nicht in Händen


Wo finde ich für den Berufungsfall (falls das zugelassen wird, wovon ich einfach mal ausgehe), einen Fachanwalt?

Offline e-Stromer

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Zitat
Wo finde ich für den Berufungsfall (falls das zugelassen wird,
wovon ich einfach mal ausgehe), einen Fachanwalt?

zum Beispiel hier:

http://www.energieverbraucher.de/itid__1550/

Offline Kampfzwerg

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Zitat
Original von ben100
Habe selber geklagt das die Preiserhöhungen unbillig sind

Auf anraten des AG Duisburg.

War am 28.05. habe es aber noch nicht in Händen

Wo finde ich für den Berufungsfall (falls das zugelassen wird, wovon ich einfach mal ausgehe), einen Fachanwalt?

 ?(
Sorry, ich bin mmer noch verwirrt. Fragen über Fragen :)

Auf Anraten des AG Duisburg? Weshalb?
Und wieso eigentlich LG Düsseldorf und nicht LG Duisburg?
Wie lautet denn das Urteil, bzw. die Begründung?
Wieso weisst Du noch nicht, ob Berufung zugelassen wird?
Warst Du bei der mündlichen Verhandlung anwesend?
Hast Du die Az-Nr.?
Wer war denn Dein bisheriger Anwalt?
Und wieso möchtst Du Deinen bisherigen Anwalt wechseln?

P.S. Wer ist Dein Rechtschutzversicherer?

Offline ben100

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Werde alles schreiben, wenn ich mehr weiß, weil ich bei der Urteilsverkündung nicht dabei war.

Meine RV ist die Rechtschutz Union München.

Offline ben100

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Also wie erwartet habe ich verloren, das Gericht sah in den Preiserhöhungen keine Unstimmigkeiten und führte noch dazu an, daß NGW im Vergleich noch zu den günstigsten Anbietern zählen würde.

Es wurde Berufung zugelassen und ich habe mir einen Anwalt aus dem Portal gesucht und dort für nächste Woche einen Termin gemacht.

Dieser wird dann anhand des Urteils analysieren inwieweit eine Berufung Sinn macht.

Mal sehn, werde mich dann wieder melden.

Offline Kampfzwerg

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Zitat
Original von ben100
Mal sehn, werde mich dann wieder melden.

Das \"Urteil\" habe ich ebenfalls erwartet.

Lass gut sein und verschone uns freundlicherweise.
Ich hoffe aber für Dich, dass Du mit der NGW ein erfolgsunabhängiges Pauschalhonorar vereinbart hast und nicht nach \"Leistung\" bezahlt wirst.

Offline ben100

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Gehts noch! Jetzt nimm Dich mal nicht so wichtig.

Finde ich schon ungeheuerlich was Du mir da unterstellst.

 

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