Energiepreis-Protest > ENSO
Heute Sperrandrohung zum 15.9. erhalten
bigfamily:
Heute fand ich in meinem Briefkasten ein Schreiben von ENSO mit der Mitteilung der Versorgungsunterbrechung am 15.09. und das die Sperrung auch in unserer Abwesenheit vorgenommen wird. Wie kann ich die Sperrung abwenden, außer das ich den Gesamtbetrag zahle?
Der letzten Mahnung vom 15.08. mit Sperrandrohung hatte ich ein Schreiben an ENSO verfasst mit der Forderung nach Rücknahme der Androhung.Habe gerade beim Gericht einen Schutzbrief hinterlegt sowie das entsprechende Musterschreiben an ENSO geschickt.
Der Rechtspfleger beim Gericht meinte, dass es inzwischen Gerichtsentscheide mit Offenlegungen der Kalkulation gegeben hätte und dass die letzten Erhöhungen rechtsmäßig seien. Ich habe seit 2004 immer allen Schreiben diesbezüglich widersprochen und von der ENSO im Mai diesen Jahres eine Gutschrift über die von mir nichtgezahlten Beträge bis 31.12.2006 (Termin der Kündigung des S-1-Sondervertrages) erhalten. Habe ich mit der Anerkenntnis dieser Gutschrift auch die Kündigung anerkannt? (Diese ist definitiv nicht handschriftlich unterschrieben)
Ist es sinnvoll, die Erhöhungen ab 01.01.2007 jetzt zu zahlen als Aufschlag
auf den zuletzt von mir anerkannten Preis von 2004?
Bitte helft mir schnell...
bjo:
--- Zitat ---Original von bigfamily
Heute fand ich in meinem Briefkasten ein Schreiben von ENSO mit der Mitteilung der Versorgungsunterbrechung am 15.09. und das die Sperrung auch in unserer Abwesenheit vorgenommen wird. Wie kann ich die Sperrung abwenden, außer das ich den Gesamtbetrag zahle?
Ist es sinnvoll, die Erhöhungen ab 01.01.2007 jetzt zu zahlen als Aufschlag
auf den zuletzt von mir anerkannten Preis von 2004?
Bitte helft mir schnell...
--- Ende Zitat ---
Versorgungsunterberechung!
- 14 Tage vorher muß die Versorgungsperre mit einem eigenhändig unterschreibenen Schreiben angekündigt werden = > Frist wurde nicht eingehalten!
- zahlen heißt anerkennen besser
= > RA suchen und kämpfen, kämpfen lassen, jeder Fall ist anders!
bigfamily:
Was ist mit \"Zahlen unter Vorbehalt\"?
Was bedeutet in GasGGV §17 Zahlung und Verzug, wenn da steht \"§315 des BGB bleibt von Satz 2 unberührt\"? Heißt das, ich bin verpflichtet zumindest unter Vorbehalt zu zahlen, wenn ich gemäß §315 widersprochen habe, oder nicht?
bjo:
--- Zitat ---Original von bigfamily
Was ist mit \"Zahlen unter Vorbehalt\"?
--- Ende Zitat ---
davon ist abzuraten!
du rennst deinem Geld hinter und mußt selber klagen!
laß dich verklagen, dann muß dein RE nur reagieren statt agieren!
bigfamily:
Wenn die Gerichtskosten nicht vom Prozesskostenfond übernommen werden können, werden wir wohl oder übel zahlen müssen, da wir uns einen RA leider nicht leisten können (Familie mit 6 Kindern, Alleinverdiener).
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