Nene wird keine Standartantwort.
Aber es gibt Lösungen wie Sand am Meer, die einen sind halt näher an gerichtsfesten Lösungen die anderen nicht.
Nach den momentanen Gesetzen muss man halt einige Vorgaben beachten um nicht plötzlich ein Versorger nach §110 (hoffe der § ist der richtige, bin mir wegen der NR. momentan nicht sicher) wird, das hätte recht teure Nachwirkungen für den Betreiber...
Ebenso ist das Thema Preiserhöhungen bei Bezugskostensteigerung des Betriebers so eine Sache, ohne gerichtsfeste Formulierungen endet man da schnell in einer massiven Unterdeckung wenn ein Mieter dem Erhöhungsverlangen wiederspricht.
Hr. Meyer hat halt bereits geprüfte Vertragsumgebungen.
Er läßt sich das aber auch bezahlen.
Er hatte ja auf dem letzten Forentreffen einen
Vortrag zu diesem Thema gehalten, das Manuskript dazu liegt im Downloadbereich des bhkw-forum.de.
Die neuen Regelungen sind momentan noch nicht Gesetz sondern müssen noch veröffentlicht werden, solange das nicht passiert ist können unsere geliebten Lobbyisten da noch dran rumpfuschen.
Also kann man dazu nur sagen es wird sich nach dem heutigen Stand vieles weiter verbessern im Bereich Nahwärme- und Stromversorgung von Mietern.
Ebenso wird der Nahwärmeleitungsbau stärker unterstützt.
Viele Unsicherheiten die momentan bestehen werden dann in eine \"Norm\" gegossen, so das alle Beteiligten sich auf einen sichern Grund begeben können.
Ferner gibt es jetzt die neue Förderung für BHKWs, unter den gegebenen Vorgaben rentiert sich ein BHKW jetzt eher.
Du siehst es gibt keine konkrete Lösung die für alle Umgebungen passt.
Das mag sich bald ändern.
Bernd
Ps.: Trotzdem kannst du gerne zum Treffen kommen