Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: BHKW - Stromzukauf  (Gelesen 4029 mal)

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Offline DieAdmin

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BHKW - Stromzukauf
« am: 07. September 2008, 16:25:53 »
Als Modernisierung in einem Mietshaus ist u.a. der Einbau eines BHKW geplant. Die Mieter haben eine Modernisierungsvereinbarung erhalten, in der mit Unterschrift die Kenntnisnahme und das Einverständnis gegeben wird.
(Der Stromliefervertrag wird zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen)

In dieser Vereinbarung steht folgends drin:

Zitat
Gleichzeitig werden Sie mit dem aus der Anlage erzeugten Strom versorgt. Sollte der erzeugte Strom für den Gesamtstrombedarf des Hauses nicht ausreichen, erfolgt eine zusätzliche Stromversorgung über den örtlichen Stromversorger. Daher ändert sich für Sie in Bezug auf die Versorgung mit Strom nichts.

Der 2. zum 3. Satz  kann ja ein Widerspruch in sich sein, wenn man einen bereits bestehenden Liefervertrag mit einem anderen, als den örtlichen Versorger, hat.
Es sei den man meint mit örtlichen Versorger denjenigen Lieferanten, mit dem man bereits einen Stromliefervertrag hat [vor Ort] , und nicht den Grundversorger?

1. Muss man den Strom als einzelner Mieter zwangsläufig vom örtlichen Versorger zukaufen? Die Bereitschaft ist da, was das BHKW erzeugt, diesen abzunehmen.
2. Wie errechnet sich der konkrete Anteil des Zukaufs für einen Mieter?
3. Sollte tatsächlich nur der örtliche Strom-Versorger möglich sein: Wie sind hier die Kündigungsmöglichkeiten bei den alternativen Stromlieferanten
4. Da die Etagenheizung ausgebaut und die Wärme aus dem BHKW gezogen wird, kann man da jederzeit den bestehenden Gasliefervertrag kündigen?

Grüße aus dem Thüringer Wald

Offline berndh

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BHKW - Stromzukauf
« Antwort #1 am: 08. September 2008, 08:28:51 »
Momentan ändern sich die Grundlagen für die Versorgung in diesem Bereich.
Momentan kannst du bei -Energieconsultung Meyer- eine wasserdichte Lösung für den altuellen Gesetzesstand erhalten.
Das Thema ist sehr komplex und sollte entsprechend angepasst werden.

Zu den Neuerungen gibt es vom bhkw-forum.de eine kostenlose Veranstaltung auf der diese Themen besprochen werden.
Weitere Info\'s hier

Dort sind alle eingeladen, egal ob schon ein BHKW vorhanden ist oder nicht.
Es sind aber vor Ort nur noch wenige Zimmer frei, allerdings gibt es im Ort noch einige Übernachtungsmöglichkeiten.

Zu allen anderen Fragen zum Thema BHKW kann ich dir das Forum natürlich auch empfehlen.

Bernd

Offline DieAdmin

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BHKW - Stromzukauf
« Antwort #2 am: 09. September 2008, 16:58:21 »
@berndh,

da warte ich bis jemand was konkretes weiß. Ich dachte, da gibts zumindest eine  derzeitige Lösung, wie das bisher geregelt wurde.

Ich hoffe, der Verweis auf eine Veranstaltung wird nicht zur Standardantwort. ;)



Ich hab mal ein wenig gestöbert im Netz und bin hierauf gestoßen, aus dem Jahre 2006: http://www.bkwk.de/infos/recht/Klein-BHKWinMFH.pdf

Offline berndh

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BHKW - Stromzukauf
« Antwort #3 am: 10. September 2008, 09:18:28 »
Nene wird keine Standartantwort.
Aber es gibt Lösungen wie Sand am Meer, die einen sind halt näher an gerichtsfesten Lösungen die anderen nicht.
Nach den momentanen Gesetzen muss man halt einige Vorgaben beachten um nicht plötzlich ein Versorger nach §110 (hoffe der § ist der richtige, bin mir wegen der NR. momentan nicht sicher) wird, das hätte recht teure Nachwirkungen für den Betreiber...
Ebenso ist das Thema Preiserhöhungen bei Bezugskostensteigerung des Betriebers so eine Sache, ohne gerichtsfeste Formulierungen endet man da schnell in einer massiven Unterdeckung wenn ein Mieter dem Erhöhungsverlangen wiederspricht.
Hr. Meyer hat halt bereits geprüfte Vertragsumgebungen.
Er läßt sich das aber auch bezahlen.
Er hatte ja auf dem letzten Forentreffen einen Vortrag zu diesem Thema gehalten, das Manuskript dazu liegt im Downloadbereich des bhkw-forum.de.

Die neuen Regelungen sind momentan noch nicht Gesetz sondern müssen noch veröffentlicht werden, solange das nicht passiert ist können unsere geliebten Lobbyisten da noch dran rumpfuschen.
Also kann man dazu nur sagen es wird sich nach dem heutigen Stand vieles weiter verbessern im Bereich Nahwärme- und Stromversorgung von Mietern.
Ebenso wird der Nahwärmeleitungsbau stärker unterstützt.
Viele Unsicherheiten die momentan bestehen werden dann in eine \"Norm\" gegossen, so das alle Beteiligten sich auf einen sichern Grund begeben können.

Ferner gibt es jetzt die neue Förderung für BHKWs, unter den gegebenen Vorgaben rentiert sich ein BHKW jetzt eher.

Du siehst es gibt keine konkrete Lösung die für alle Umgebungen passt.
Das mag sich bald ändern.

Bernd

Ps.: Trotzdem kannst du gerne zum Treffen kommen  :D

Offline lejo

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BHKW - Stromzukauf
« Antwort #4 am: 10. September 2008, 16:08:05 »
BHKW - Stromzukauf


Vermutlich ist bei dem Vorhaben ein sogenanntes Mini-BHKW (kleiner 50 kW_elektrisch) vorgesehen.
Wenn dem so ist, wird das BHKW nur eine Teil von Strom und Wärme liefern können.
Wie viel Wohneinheiten u. Wohnungsflächen sind vorhanden?
Hier sollte man zunächst einen Vertragsentwurf anfordern, und diesen bezüglich der Kosten genau zu analysieren, um so das reale Motiv des Initiators zu identifizieren.

Entscheidend ist doch der Kostenunterschied zwischen der bisherigen Versorgung von Wärme und Strom zu der BHKW-Lösung bzw. die mit dem neuen Vertrag verbundenen bzw. nicht kalkulierbaren Risiken.
Dann stellt man einen Jahreskostenvergleich der beiden Varianten auf, detailliert nach den einzelnen Kostenanteilen.

Insbesondere sind die variablen Kosten von Strom und Gas einer Sensitivitätsanalyse zu unterziehen, wobei man die spezif. Strom- und Gaspreise über einen 10-Jahreszeiraum betrachtet; d.h. diese Werte mit den vertraglichen Preisgleitklauseln (Strom + Wärme) in einer großen Bandbreite prozentual als Parameter verändern und das in Diagramm übersichtlich darstellen um eine künftige Entwicklung betrachten zu können ( für beide Varianten).

Die Vielseitigkeit der möglichen Vertragsbeziehungen zwischen Energielieferant und Endenergiebezieher (Mieter) findet man hier:
http://www.izes.de/cms/upload/pdf/Jrn_Schnutenhaus.pdf
Den neuesten Stand der Rahmenbedingungen bzgl. KWKG-2009 findet man hier: http://www.hessenenergie.de/Info-Bereiche/Klein-BHKW/NeueRahmenbedKleinKWK0808.pdf -

Man kann salopp sagen, dass ein Mini-BHKW ist eine Maxi-juristische Angelegenheit darstellt.

Sobald Sie nähere Details haben, können Sie diese mitteilen, das Thema interessiert mich.

Gruß, lejo

 

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