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Autor Thema: Brief vom Inkassobüro nach 4 Jahren? Verjährung?  (Gelesen 4158 mal)

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Offline miraculix

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Brief vom Inkassobüro nach 4 Jahren? Verjährung?
« am: 11. August 2008, 16:51:49 »
Guten Tag ins Forum  :)

Ich frage hier für meine Freundin nach, die gestern einen Überraschungsbrief bekommen hat. Darin fordert ein Inkassounternehmen über 6000,- (!!!) Euro für einen Energieversorger, der eine Wohnung versorgt hat, die sie 2001/2002 für 8 Monate bewohnt hat.

Damals nach dem Auszug kam eine Abrechnung über etwas mehr als 4000,- Euro, gegen die sie sich gewehrt hat, mit dem Hinweis, dass es sich um einen Fehler handeln muss. Es gab wohl einige Male Kontakt diesbezüglich, zuletzt Ende 2003 oder Anfang 2004. Danach hat sie nie mehr etwas gehört und ging davon aus, dass der Fehelr entdeckt worden war und sich die Sache erledigt hat. Nun also nach mehr als 4 Jahren dann der freundliche Brief vom Inkassobüro...

Da sie sich wegen dringender familiärer Angelegenheiten in den nächsten Wochen im Ausland aufhält, habe ich versprochen, mich um ein Schreiben zu kümmern, das die Sachlage klären soll (habe Vollmacht von ihr). Nun dachte ich, erst mal freundlich um alle vorhandenen Unterlagen zu bitten, um die Sachlage prüfen zu können und dann ggf. auf Verjährung zu verweisen.

Zum einen war die damalige Abrechnung schon fehlerhaft, das war ja gerade die Zeit der Deregulierung des Energiemarktes und es gab in vielen Unternehmen fehlerhafte Abrechnungen, zum anderen kann es ja nicht sein, dass sich so lange niemand rührt und dann das Inkassobüro kommt...

Wenn jemand einen guten Rat für mich hat bzgl. der Vorgehensweise (leider ist keine Rechtschutzversicherung vorhanden) würde ich mich freuen.

Danke und viele Grüße, Sonja

Offline Torte83

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Brief vom Inkassobüro nach 4 Jahren? Verjährung?
« Antwort #1 am: 11. August 2008, 23:08:42 »
Wie du geschrieben hast, erstmal alle Unterlagen sichten, dann posten. Zur Verjährung ist zu sagen, es kommt darauf an wann die Rechnung gelegt wurde. Wurde durch das EVU bereits ein Mahnbescheid oder Volstreckungsbescheid (Gültigkeit 30 Jahre) über das Inkassobüro veranlasst und mahnen die jetzt nur nochmal an? War dies durch das EVU fristgerecht eingereicht worden?

Ich kann nicht nachvollziehen, warum sie denkt das ist irgendwann erledigt. Wenn ich mir ein Auto kaufe und auf Raten abbezahle und dann wird nach der 3. Rate nichts mehr bezahlt, sag ich mir ja auch nicht das Auto ist sicherlich bezahlt, hat sich damit erledigt. Es muss doch im Endeffekt irgendwas mit dem EVU rausgekommen sein.

Offline AKW NEE

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Brief vom Inkassobüro nach 4 Jahren? Verjährung?
« Antwort #2 am: 12. August 2008, 08:59:48 »
@miraculix

Unterlagen anfordern ist gut!

Zitat
Damals nach dem Auszug kam eine Abrechnung über etwas mehr als 4000,- Euro, gegen die sie sich gewehrt hat, mit dem Hinweis, dass es sich um einen Fehler handeln muss. Es gab wohl einige Male Kontakt diesbezüglich, zuletzt Ende 2003 oder Anfang 2004. Danach hat sie nie mehr etwas gehört und ging davon aus, dass der Fehelr entdeckt worden war und sich die Sache erledigt hat. Nun also nach mehr als 4 Jahren dann der freundliche Brief vom Inkassobüro...

1. Der Rechnung ist widersprochen worden?

2. Der Versorger hat anscheinend nicht richtig geantwortet?

3. Welche Rechtsgrundlage gibt das Inkassobüro für seine Forderung von über 6000,- € an ( Rechnung, Gerichtsbeschluss,...) ?

4. Mit welchem Datum erfolgte die Rechnungsstellung?

5. Hat der Versorger oder ein Inkassobüro vorher einen Mahnbescheid beantragt?

6. Wenn ja, wurde diesem Antrag widersprochen bzw. kam es zu einer gerichtlichen Entscheidung?

7. Wenn die Rechnung vor 2003 erstellt wurde, kein Mahnbescheid erging, scheint die Rechnung verjährt.

8. Hat Ihre Freundin eine Rechtsschutzversicherung, wenn ja, sollte Sie zum Anwalt gehen.

@Torte83
Welche Informationen haben Sie denn, dass Sie den letzten Artikel so schreiben konnten?

Offline miraculix

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Brief vom Inkassobüro nach 4 Jahren? Verjährung?
« Antwort #3 am: 12. August 2008, 09:44:04 »
Danke für eure Antworten.

@torte83 - wenn man seine Abschläge geleistet hat und es kommt eine so gigantische Nachzahlungsforderung, die offensichtlich auf einem Fehler beruht, warum sollte man dann nicht denken, dass der Fehler geklärt wurde? Ein Auto auf Raten kaufen ist ja eine völlig andere Sache...

@AKW NEE - danke, diese Punkte sind sehr hilfreich. Der Rechnung wurde widersprochen und es kam in der Tat keine abschliessende Antwort vom EVU.

Das Inkassobüro gibt gar keine Rechtsgrundlage an, lediglich, dass es vom EVU beauftragt wurde, den Betrag einzuziehen, der jetzt nochmal gut 2000,- Euro höher ist als damals (evtl. Zinsen und Gebühren, aber es ist keine Auflistung oder sonstiges dabei)

Meines Wissens gab es keinen Mahnbescheid, das werde ich aber spätestens dann erfahren, wenn ich mir die Unterlagen vom Inkassobüro zusenden lasse.

Eine Rechtschutzversicherung hat sie leider nicht :( ich werde erst mal sehen, was wir ohne Anwalt erreichen können und dann ggf. einen einschalten - wenn das EVU im Unrecht ist, dürfte ja eigentlich nichts oder nicht viel an Kosten anfallen.

Vielen Dank, diese Punkteliste ist sehr hilfreich.

Viele Grüße, Sonja

Offline Torte83

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Brief vom Inkassobüro nach 4 Jahren? Verjährung?
« Antwort #4 am: 12. August 2008, 23:02:03 »
Zitat
5. Hat der Versorger oder ein Inkassobüro vorher einen Mahnbescheid beantragt?  
6. Wenn ja, wurde diesem Antrag widersprochen bzw. kam es zu einer gerichtlichen Entscheidung?  
7. Wenn die Rechnung vor 2003 erstellt wurde, kein Mahnbescheid erging, scheint die Rechnung verjährt.


Ich würde gern noch ergänzen. Der Mahnbescheid wird 6 Monate nach Zugang an den Schuldner wertlos, sofern nicht fristgerecht der Vollstreckungsbescheid beantragt wurde oder eine außergerichtliche Einigung bzw. ein Widerspruch stattfand. (siehe § 701 ZPO) Es ist aber möglich ein neues Mahnverfahren zu veranlassen, was kein EVU machen wird, auch im Interesse des Kunden und sich selbst, um nicht noch mehr Gebühren zu erheben/verursachen. Lieber gleich VB, denn dieser hat wie gesagt eine Gültigkeit von 30 a.

Zusammenfassend ist also zu sagen, es müsste eigentlich bereits ein VB vorliegen, da die regelmäßige Verjährungsfrist lt.  BGB §195 auch bereits mit Rechnungslegung 2003 schon überschritten wurde.

Offline AKW NEE

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Brief vom Inkassobüro nach 4 Jahren? Verjährung?
« Antwort #5 am: 27. August 2008, 09:46:33 »
@ miraculix

Was ist aus dem Vorgang geworden?

 

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