Energiepreis-Protest > AggerEnergie
03.12.08 - Gerichtsverhandlung am Landgericht Köln gegen Kunden der Agger Energie
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von WDR
Hier der Bericht vom WDR.
\"Wir wollen, dass sich auch die Öffentlichkeit im Rahmen einer ordentlichen Verhandlung ein Bild von den Vorfällen machen kann\", so Gerichtssprecher Albert Bartz: \"Erst auf dieser Grundlage soll dann entschieden werden, ob die Verfahren gegen die Beschuldigten eingestellt werden können.\"
--- Ende Zitat ---
Es gibt offenbar noch Justizangehörige, die ein Gespür dafür haben, wie wichtig es ist, die in Lobbyismus und Korruption Verwickelten auch mal öffentlich auf dem Marktplatz zur Schau zu stellen.
Es gibt noch Hoffnung für die B.R.D.
Gruss,
ESG-Rebell.
Pedro:
Und hier ist das VIDEO aus der WDR-Mediathek (Aktuelle Stunde 12.1.09) zum Thema Lustreisen:
http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/aks.xml?datum=2009-01-12&offset=808&autoPlay=true
Der Bund der Energieverbraucher sollte nach Abschluss der Verfahren die Gummersbacher Richter wegen ihrer Standhaftigkeit für das Bundesverdienstkreuz vorschlagen!
Egal wie die Verfahren enden und wie das Urteil \'\'im Namen des Volkes\'\' aussehen wird, nun ist endlich mal aus dem Munde der Staatsanwaltschaft zu hören, um was es hier eigentlich geht: um den Verdacht auf Vorteilsannahme und Untreue, was bis zu drei Jahren Haft bedeuten kann.
Die bisher allgemein beliebte Praxis der Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldbuße dient nicht dem Interesse von uns Energiekunden, sondern nur der Verschleierung der Verflechtungen von Energiewirtschaft u. einiger politisch Verantwortlicher.
WattWurm:
Nachdem zuerst die mündliche Verhandlung \"AggerEnergie ./. fünf Gaskunden\" vom 3.12.2008 auf den 4.2.2009 verschoben wurde hat die AggerEnergie nun die Klage zurückgezogen.
Es grüßt der WattWurm
WattWurm:
Für alle, die am weiteren Verlauf des AggerEnergie-Lustreisen-Prozesses interessiert sind:
Das Verfahren wurde heute gegen zehn der vierzehn Angeklagten gegen Zahlung einer Geldbuße, die dem Zweifachen der Reisekosten entspricht, eingestellt.
Bei vier Angeklagten (Geschäftsführer und Aufsichtsratsvorsitzende) wird weiter geprüft, ob Sie zu den Reisen eingeladen haben (Beihilfe zur Vorteilsnahme).
Es grüßt der WattWurm
WattWurm:
Hier noch ein paar ausführlichere Infos
vom 16.1.2009
und vom 20.1.2009
Mich ärgert das ganz besondere Rechtsempfinden unserer \"Volks-Vertreter\". Kein Bedauern, kein Nachdenken ... die gängige Praxis entschuldigt heute wohl alles: Vorteilsnahme, Steuerhinterziehung, Betrug usw. usf.
Es grüßt ein sehr nachdenklicher WattWurm
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln