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Autor Thema: erneute Info an ELE ?  (Gelesen 6820 mal)

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Offline Monscha

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erneute Info an ELE ?
« am: 11. April 2005, 15:47:19 »
Hallo

nachdem ich meine JVA von der ELE Gmbh erhalten und gekürzt beglichen habe , bekam ich jetzt nur die Zahlungsanweisung für die monatliche Abschlagzahlung von 114,00 Euro.
Da ich die Abschlagzahlung ( Vorjahr 93,00 Euro) bei der letzten Nach-und Abschlagzahlung auf 95,00 Euro festgelegt habe , werde ich auch die weiteren Zahlungen mit diesen Betrag überweisen oder sollte ich ELE darüber nochmals in Kenntnis setzen ?

Gruß aus Gladbeck

Offline Cremer

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erneute Info an ELE ?
« Antwort #1 am: 11. April 2005, 20:06:47 »
Hallo Monscha,

wenn Sie die Abschläge begrenzt haben, müssen Sie den Versorger darüber in Kenntnis setzen. Vorraussetzung Sie haben bereits Widerspruch gemäß § 315 eingelegt
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Monscha

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erneute Info an ELE ?
« Antwort #2 am: 11. April 2005, 23:19:11 »
Hallo Herr Cremer,

 ich habe am 22.01.2005 meinen Widerspruch eingereicht  
und der Eingang wurde von ELE auch sofort bestätigt . Da ich nach meiner
gekürzten Zahlung am 28.03. nur die normale monatliche Zahlunganweisung
am heutigem Tag erhalten habe , ging ich davon aus , das man die Sache ohne Kommentar soweiter laufen lassen kann.
Nach Ihrem Anraten werde ich der ELE also nun eine Kurzinfo zusenden.

Vielen Dank aus Gladbeck

 

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