Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Kontrolle des Gesamtpreises

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Black:

--- Zitat ---Original von nomos
black, das können Sie dann auch jedem Mieter entgegenhalten, er muß ja die Wohnung mit der Gasheizung nicht mieten. Zelten ist auch noch möglich oder man muß ja nicht heizen, man hat ja die Alternative zu frieren.

Wollen Sie damit sagen, dass das der Intention des Gesetzgebers entspricht.
--- Ende Zitat ---

Sie müssen auch Essen. Verklagen Sie daher Ihren Lebensmittelhändler weil sie \"gezwungen\" sind Nahrungsmittel zu kaufen und er diese Preise einseitig diktiert?




--- Zitat ---Original von nomosblack, und so folgt logisch Widerspruch auf Widerspruch. Verfahren auf Verfahren. Das kommt mir vor wie eine Beschäftigungsoffensive für Juristen, aber nicht als denkbare Lösung des Problems.[/list]
--- Ende Zitat ---

Sie haben Recht. Aber, wer hat denn diese Offensive eröffnet. Doch wohl die Widersprüche. Und wer setzt sie fort? Weitere Widersprüche...

userD0009:

--- Zitat ---Original von Black
Sie müssen auch Essen. Verklagen Sie daher Ihren Lebensmittelhändler weil sie \"gezwungen\" sind Nahrungsmittel zu kaufen und er diese Preise einseitig diktiert?

--- Ende Zitat ---

Für gewöhnlich wird bei Lebensmitteln auch kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht vereinbart oder ist gesetzlich verankert.

Und für gewöhnlich kommen Lebensmittel nicht durch Leitungen und sind nicht netzabhängig, so dass evtl. eine analoge Anwendung des § 315 BGB kraft Monopolstellung in Betracht käme.


Die Diskussion bewegt sich leider wieder sehr weit weg von der Ausgangsfrage, und dem zwischenzeitlichen Stand der (sehr) juristisch geführten Diskussion.

Ich fände es sehr schade, wenn es nun ins Politische/Gesetzgeberische abtriften würde.(@nomos) Vlt. dazu einen anderen Thread benutzen.

Viele Grüße
belkin

nomos:

--- Zitat ---Original von belkin
Ich fände es sehr schade, wenn es nun ins Politische/Gesetzgeberische abtriften würde.(@nomos) Vlt. dazu einen anderen Thread benutzen.

Viele Grüße
belkin
--- Ende Zitat ---
@belkin, gerne! Aber das Problem ist ein Politisches/Gesetzgeberisches. Da sind die Defizite und dort müssen sie auch behoben werden. Ich befürchte, dass der zielführende Erkenntnisgewinn, den sich auch RR-E-ft wünscht, nicht erreichbar ist. Es sind Gesetze notwendig, die die hier auftretenden Interpretationsspielräume erst gar nicht zulassen.

Jahrelange Auseinandersetzungen, zahllose Widersprüchen und zahllosen Gerichtsverfahren können nicht im Interesse der Verbraucher sein.
Grüße zurück

@black, ich komme auch nicht auf die Idee, den Preis von Erdbeeren an den von Stachelbeeren zu knüpfen. Meinen Lebensmittelhändler verklage ich nicht. Wenn ich nicht zufrieden bin, kaufe ich bei einem anderen Händler.  Es gibt viele und erst recht praktikable Substitution bei fast jedem Kauf.  Versuchen Sie das mal bei Heizenergie.  Selbst wenn Sie nicht täglich Ihre Heizungsanlage auf diverse Energieträger umrüsten wollen, für Gas gibt es da tolle Vergleichstabellen. Jetzt rufen Sie einfach mal beim günstigsten Versorger an und bestellen. Wenn Sie das günstigste Gas tatsächlich bekommen bitte hier im Forum berichten  - in einem separaten Thread!

RuRo:
Schade, dass sich die Diskussion nun doch wieder von der streng juristischen Schiene entfernt hat.

Auffallend dabei, dass die Beiträge hier ein Ausmaß annehmen, das der Praxis überhaupt nicht gerecht wird. Alle Diskutierenden wissen es doch, wir kommen zum  § 315 Abs. 3 BGB nur bei Haushaltskunden in der Grundversorgung und Letztverbrauchern in der Ersatzversorgung. Ja wie viele sind es denn?

Daher mein Wunsch, lasst die Juristen das Thema akademisch zu Ende führen.

Ich fand es bis gestern äusserst spannend, wie gesagt, bis gestern.

taxman:

--- Zitat ---Original von BlackSie müssen auch Essen. Verklagen Sie daher Ihren Lebensmittelhändler weil sie \"gezwungen\" sind Nahrungsmittel zu kaufen und er diese Preise einseitig diktiert?
--- Ende Zitat ---

Nein, ich gehe zu einem anderen \"Versorger\" der Lebensmittelindustrie. Genau hier liegt doch der Grund für die Probleme der Bäcker und Metzger. Die \"Billigversorgerindustrie\" wie z. B. Aldi und REWE hat genau hier erhebliche Einnahmegewinne erzielt und das alles bei Margen von ca. 3-5%. Also haben hier die normalen Marktmechanismen funktioniert!

Nur wie sowas beim Gas funktionieren soll kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Leider besteht hier kein Markt!

Ich persönlich habe ein sehr preisgünstiges Gebäude erworben. Eben nur mit einer Gasheizung! Habe durch Energiesparmaßnahmen ca. 60% des Verbrauches einsparen können, zahle aber immer noch ungefähr genausoviel wie vor den Sparmaßnahmen! Echt cool, oder?

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