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Autor Thema: Gas Neuanmeldung im Juli - inkl. Preiserhöhung September ?!?  (Gelesen 5738 mal)

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Offline maxq

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Sehr geehrte Energieverbraucher,

Ich habe mich bei meinen Stadtwerken Anfang Juli online angemeldet. Nachdem ich die Anmeldung abgeschickt habe, rief ich sogleich die Hotline an, die bestätigte mir den Eingang der Anmeldung. Aber die Bearbeitung könne etwa 6 Wochen dauern.

Ende August fragte ich nach, wie der Stand meiner Anmeldung wäre:
Die Stadtwerke hätten wohl viel arbeit, aber man werde sich drum kümmern.
Ende September fragte ich nochmals nach:
Man werde sich umgehend darum kümmern.

Mitte Oktober bekam ich eine Vertragsbestätigung.

Laut dieser Bestätigung ist mein Tarif \"Erdgasplus\" gültig ab dem 7.7.08.
Die beigefügte Broschüre schlüsselt den Tarif in fälligen Arbeits- und Grundpreis auf. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Preise seit dem 1.9. gelten.
Den ersten Abschlag zum 31.10. zahlen.



Meine Fragen:
Im Prinzip wurde ich nie auf eine Gaspreiserhöhung hingewiesen. Wogegen widerspreche ich dann??

Wurde ich da über den Tisch gezogen und mein Verbrauch wird einfach komplett nach dem neuen Tarif berechnet (da ich ja den ersten Abschlag erst im Oktober zahle)?

Wie kann ich also bei dem Gaspreistarif vom Sommer bleiben?

Wenn ich den ersten Abschlag zahle, was muss ich da beachten?



Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken und ihr versteht meine Situation. Vielleicht hat jemand einen Ratschlag für mich!

Gruß Max

Offline bjo

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Gas Neuanmeldung im Juli - inkl. Preiserhöhung September ?!?
« Antwort #1 am: 28. Oktober 2008, 07:23:25 »
Zitat
Original von maxq
Sehr geehrte Energieverbraucher,

Laut dieser Bestätigung ist mein Tarif \"Erdgasplus\" gültig ab dem 7.7.08.
Die beigefügte Broschüre schlüsselt den Tarif in fälligen Arbeits- und Grundpreis auf. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Preise seit dem 1.9. gelten.
Den ersten Abschlag zum 31.10. zahlen.

Gruß Max

Masgeblich ist der Tarif gültig zum Vertragsbeginn. Vertragsbeginn muß ja im Vertrag selber stehen.

Bevor zu widersprichst ist zu klären
- Sondervertrag
oder
- Tarifkunde

Bei einem Sondervertrag prüfen / prüfen lassen ob die Preisklausel gültig ist! Passendes Musterschreiben runterladen abschicken!
- Abschläge gemäß Verbrauch ermitteln und pünktlich bezahlen
(Verwendungszweck: Abschlag Juni 2008 usw..)

Bist du Tarifkunde anderes Musterschreiben bzw. eines das beide Fälle abdeckt und rest s. o.

Offline maxq

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Gas Neuanmeldung im Juli - inkl. Preiserhöhung September ?!?
« Antwort #2 am: 28. Oktober 2008, 13:56:50 »
das ging ja flott! :)

also ich habe keinen Sondervertrag, für mich gelten die Bedingungen die in dieser Broschüre stehen. Mein Vertrag beginnt am 7.7.

Ist es wichtig, dass ich die Abschläge für die Monate Juli, August September nachzahle? Laut Vertragsbestätigung soll der erste Abschlag erst Ende Oktober gezahlt werden.
Hat das Auswirkungen auf die Berechnung nach alten/neuen Tarif, wann die Abschläge gezahlt worden sind? (Also Abschlag August nach altem Tarif, Abschlag Oktober nach neuem Tarif.)

Und die Abschläge unter standartmassig unter Vorbehalt zahlen?

Gruß

Offline bjo

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Gas Neuanmeldung im Juli - inkl. Preiserhöhung September ?!?
« Antwort #3 am: 28. Oktober 2008, 14:36:48 »
Zitat
Original von maxq
das ging ja flott! :)
Und die Abschläge unter standartmassig unter Vorbehalt zahlen?

Gruß

nur unter Vorbehalt zahlen bringt nix - > FORUM lesen

wenn du kürzen willst
- Widerspruchsschreiben schicken
- Vereinsmitglied werden
- Prozesskostenf. beitreten
- Abschläge selber bestimmen aber niedrig ansetzen damit du nicht überzahlst
- Abschläge pünktlich zahlen mit Verwendungszweck
z. B. Vertragsnummer, Abschläge Gas Juni 2008
- Gasuhr im Auge behalten
WICHTIG
deine Abschläge sollten möglichst nicht den Rechnungspreis deines Versorges übersteigen!

- Jahresrechnung - >hier lesen

 

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