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Autor Thema: Hauswasserzähler ohne Eichstempel  (Gelesen 5381 mal)

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Offline kamaraba

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Hauswasserzähler ohne Eichstempel
« am: 31. August 2008, 15:36:46 »
Bei einem Bekannten wurde im Februar 2007 der Kaltwasserzähler am Hausanschluss turnusmässig durch eine von den Stadtwerken beaufragte Firma ausgetauscht.
Die Zählerstände wurden korrekt notiert und auf den Jahresverbrauch umgerechnet.
In der Abrechnungsperiode 2007/2008 sollen durch diesen Zähler insgsamt 301 m³ Wasser geflossen sein - ein Mehrverbrauch von 70 m³.
Die Verbräuche in den Vorjahren lagen relativ konstant, auch an der Personenzahl, den Waschgewohnheiten, den Toilettengängen usw. hat sich nichts geändert, es kamen auch keine zusätlich wasserverbrauchenden Geräte hinzu.
Verbräuche in den jeweiligen Abrechnungszeiträumen:
Abrechnungszeitraum 2002/2003 = 225 m³
Abrechnungszeitraum 2003/2004 = 256 m³ (heißer Sommer)
Abrechnungszeitraum 2004/2005 = 228 m³
Abrechnungszeitraum 2005/2006 = 235 m³
Abrechnungszeitraum 2006/2007 = 233 m³

Bei der Besichtigung des Zählers konnten wir folgendes feststellen:
Der Zähler stammt aus dem Jahre 1994 und hatte beim Einbau über 5000 m³ drauf.
Auf dem Zähler, bzw. auf dem Deckel ist kein Eichdatum ersichtlich, weder Stempel noch Aufkleber.
Nun meine Frage(n).
Handelt es sich hier um einen ungeeichten Wasserzähler?
Wenn nein, wo ist das Eichdatum bzw. Ablauf ersichtlich?
Muss der nicht erklärbare Mehrverbrauch bezahlt werden?
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline bjo

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Hauswasserzähler ohne Eichstempel
« Antwort #1 am: 31. August 2008, 20:17:13 »
Hallo,
- es muss Dokumente zum Zähler geben. Diese müssen über den Eichzustand Auskunft geben.
- ist der Zähler noch geeicht, dann heißt es zahlen!
- ist der Zähler nicht geeicht mit RE gegen Rechnung vorgehen!

Offline kamaraba

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Hauswasserzähler ohne Eichstempel
« Antwort #2 am: 31. August 2008, 20:46:15 »
@bjo

es gibt nur ein Schreiben, in dem der Zähleraustausch angekündigt wird.
Soweit mir bekannt, muss nach EO auf dem Zähler eindeutig ersichtlich sein, wann geeicht, bzw. bis wann die Eichung Gültigkeit hat (KWZ 6 Jahre)
Zitat
4 Stempelung
 4.1 Verbundzähler
 4.1.1 Die Hauptstempelstelle des Verbundzählers befindet sich an der Umschalteinrichtung bzw. am Gehäusedeckel.

Am oder im Gehäusedeckel findet sich keine Kennzeichnung.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

 

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