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Autor Thema: Erneute Erhöhung zum 01.10.2008 16-19%  (Gelesen 4896 mal)

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Offline marcelvs

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Erneute Erhöhung zum 01.10.2008 16-19%
« am: 29. August 2008, 12:33:55 »
Hallo,

also aus der Lokalpresse ist zuentnehmend das die BEW im Oktober die Preise für den Gasverbrauch um 16 - 19 % erhöhen wird.

Gleichzeitig schreibt die BEW Ihre Kunden an und bietet dieses einen 1 oder 2 Jahresvertrag zu Festpreisen auf dem noch aktuellen Stand an.

Nun meine Frage:
Darf die BEW soetwas? Ich meine Sie erhöhen den Haushalten die Preise die sich nicht binden wollen, und alle die sich binden wollen GARANTIEREN sie FESTPREISE? Was mich daran stört ist diese EXTREME Erhöhung.

Für mich macht macht das den Eindruck das die Gaspreise über kurz oder lang wieder fallen werden/müssen. Warum sollten die sonst Ihre Kunden so \"locken\".

Wie seht Ihr / Sie dazu?

MFG

Offline OTTO

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Erneute Erhöhung zum 01.10.2008 16-19%
« Antwort #1 am: 07. September 2008, 13:40:11 »
Hallo marcelvs.

Das ganze hat System...

Durch das Angebot der BEW werden die Kunden längere Zeit gebunden, somit kann kein Kunde zu einem evtl. anderen Anbieter wechseln.

Ich kann nur jedem empfehlen, dieses Angebot nicht in Anspruch zu nehmen, da man in seiner Entscheidung weiter bei der BEW zu bleiben gebunden wird.

Die Preisanpassung ist wider eine Runde bei der unser gemeinsamer Versorger den Bürgern in Wipperfürth, Wermelskirchen und Hückeswagen in die Tasche greift.

Die Gewinne der BEW, welche in den letzten Jahren nicht unerheblich waren, fließen den oben genannten Gemeinden und dem mit < 20% beteiligten gewerblichen Anteilseigner zu.

Hier nur einige Zahlen der Abschüttungen an die Gesellschafter:

Jahr 2004           4,3 Mio
Jahr 2005        3,9 Mio

Ausschüttung an die Gesellschafter:

Stadt Wipperfürth:         29,960 %
Stadt Hückeswagen:      25,466 %
Stadt Wermelskirchen:      25,100 %
Rhenag Rheinische Energie AG   19,474 %

Wir als Bürger der oben genannten Gemeinden sollten uns genau überlegen, welchen Bürgermeisterkandidaten wir bei der nächsten Wahl unser Stimme geben. Unsere Gemeindevertreter, als Anteilseigner an der BEW kassieren jeden Jahr die gewinne der BEW und haben einen nicht unerheblichen Einfluss auf unsere Gas / Wasser und Stromreise.

Wenn Sie einen Sondervertrag mit der BEW haben, davon gehe ich bei Gasbezug aus, kann ich Ihnen nur empfehlen nach § 305 & 307 BGB, hilfsweiße § 315 BGB zu wiedersprechen.

Ich bedauere, dass es im Versorgungsgebiet der BEW immer noch zu wenige Verbraucher gibt, welche sich gegen die BEW zur wehr setzen.

Mit besten Grüßen

OTTO

 

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