Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke Velbert  (Gelesen 12766 mal)

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Offline hanna_bolika

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Stadtwerke Velbert
« am: 24. August 2008, 12:40:34 »
Habe heute der Gaspreiserhöhung zum 01.10.2008 widerspochen!
Zur Info: von 5,963 cent/kWh auf 7,510 cent/kWh (= +25,9%)

Das Musterschreiben (http://www.energieverbraucher.de/seite1703.htm) habe ich leicht abgewandelt, da die Erhöhung der Abschlagszahlung wohl erst Anfang nächstes Jahr nach der Jahresabrechnung erfolgen wird.

Wer macht noch mit?

Was haltet ihr von dem \"Trick\" die Kunden einen Monat vor dieser Erhöhung in einen \"günstigeren Sondertarif\" zu locken?

Offline hanna_bolika

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Stadtwerke Velbert
« Antwort #1 am: 01. September 2008, 12:58:10 »
ANTWORT der Stadtwerke:

\" ... in den vergangenen Jahren sind die Energiepreise und damit auch die Gaspreise massiv angestiegen. Da wir selbst von diesen Preiserhöhungen betroffen waren, waren wir aus wirtschaftlichen Gründen leider auch gezwungen leider auch gezwungen, diese Erhöhungen an Sie weiterzugeben.\"

\"In der Zwischenzeit hat es zahlreiche Urteile verschiedener Instanzen zu dieser Problematik gegeben, die sich zum Teil widersprechen. Daher haben wir die Rechtsprechung aufmerksam verfolgt ohne selbst juristische Schritte gegen unsere Kunden einzuleiten. Uns ist sehr daran gelegen, dass Sie unsere Preispolitik nachvollziehen können und auf faire Preise vertrauen können.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass der BGH am 13.06.07 seine seit langem erwartete Entscheidung zur Billigkeitskontrolle von Gaspreiserhöhungen nach §315 BGB verkündet und die Revision des klagenden Gaskunden gegen das bekannte Urteil des Landgerichts Heilbronn zurückgewiesen hat (Urteil vom 13.06.07 - VIII ZR 36/06). Damit ist endlich die längst überfällige Rechtssicherheit in dieser Streitfrage gegeben.\"

\" Wie der Pressemitteilung des BGH zu dem Urteil vom 13.06.07 (Nr. 70/2007) zu entnehmen ist ...\"
(siehe http://www.bundesgerichtshof.de -> Entscheidungen)

\"... angehängte Tabelle der Bezugskostenänderung zwischen 01.01.2004 und 01.04.2007 ergibt für den gesamten Zeitraum +1,302 ct/kWh \"

\"Wir sehen uns durch die Entscheidung des BGH in der Angemessenheit und Billigkeit unserer Preiserhöhungen bestätigt und betrachten Ihren Widerspruch gegen unsere Gaspreise als ausgeräumt.\"

\"Wir hoffen, dass wir mit der Offenlegung unserer Bezugspreise unsere Preispolitik transparent und nachvollziehbar darstellen konnten. Wir bedauern, dass es aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung fast 3 Jahre dauerte, bis eine rechtlich verbindliche Form der Darstellung der Billigkeit unserer Preisanpassungen gefunden wurde.\"

Zum Schluß wieder der Hinweis in den günstigeren Sondertarif (GasGVV) zu wechslen. Preisgarantie bis 31.12.2008 und sogar noch günstiger als der \"alte\" Preis.

Wo ist der Haken?


Ich bitte um Eure/Ihre Kommentare.

Offline hanna_bolika

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Stadtwerke Velbert
« Antwort #2 am: 02. September 2008, 08:00:47 »
Meine Antwort:
siehe http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/Musterschreiben_an_Versorger/site__1703/

Abschnitt unten: Protest nicht aufgeben! Musterbrief hilft

Offline vokir

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Stadtwerke Velbert
« Antwort #3 am: 04. November 2009, 13:11:21 »
Hallo Hanna,

ich bin jetzt fast zwei Jahre nicht mehr bei den Stadtwerken und habe dort noch eine erhebliche Rechnung offen.

In der Zwischenzeit war ich bei EON, ernergiehoch3 und jetzt wechsele ich gerade nach Teldafax mit einem Festpreis für ein Jahr 4,09 cent die KWH für 2010.

Gerade heute habe ich wiedereinmal ein Errinnerungsschreiben der Stadtwerke bekommen, das ich zahlen soll. Angeblich gibt es jetzt ein Gerichtsurteil vom Landgericht Düsseldorf das alles klären soll. Leider habe ich nie ein Schreiben noch irgendeine Art von Ein- bzw. Vorladung erhalten, so dass für mich ersteinmal unrelevant ist. Auf jeden Fall wird jetzt wieder einmal gedroht mit Mahnverfahren etc.

Also standhaft bleiben oder wechseln! Alternativen gibt es jetzt schon eine Menge und je mehr wechseln um so schneller wird die Konkurrenz aufgebaut.

Offline Zeus

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Stadtwerke Velbert
« Antwort #4 am: 04. November 2009, 14:06:38 »
@vokir, hanna_bolika

ACHTUNG!!!

Vor einem Wechsel zu Teldafax alles im Forum unter Stadt/Versorger über dieses Unternehmen lesen.

Offline bolli

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Stadtwerke Velbert
« Antwort #5 am: 05. November 2009, 08:07:55 »
Zitat
Original von Zeus
@vokir, hanna_bolika

ACHTUNG!!!

Vor einem Wechsel zu Teldafax alles im Forum unter Stadt/Versorger über dieses Unternehmen lesen.
Na ja, da könnte man die Liste bestimmt noch erweitern. Man sollte sich immer individuell informieren, was man machen und wohin man wechseln möchte.

So richtig entgegekommend sind die alle nicht. Man sollte, insbesondere wenn man zwecks Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit öfters wechselt, tunlichst darauf achten, keine Überzahlungen vorzunehmen. Aber das gilt ja auch für unseren Preisprotest.  ;)

Offline Zeus

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Stadtwerke Velbert
« Antwort #6 am: 05. November 2009, 09:32:49 »
@bolli
Stimme Ihnen voll zu. Der Wechsel zu einem anderen Versorger sollte nicht zu einem Lotto-Spiel ausarten.  Deswegen sollte man sich auch bestens informieren wer hinter einem Unternehmen steckt und seine Entscheidung nicht alleine dem Taschenrechner überlassen. Im Übrigen haben die Verbraucherverbände zur Genüge darauf aufmerksam bei Angebote mit Kaution oder/und Jahresvorauszahlung besonderes vorsichtig zu sein. Und hierin fällt Teldafax besonders auf.

Offline hanna_bolika

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Stadtwerke Velbert
« Antwort #7 am: 07. November 2009, 17:31:47 »
Hallo zusammen,

nachdem ich nach meinen preisgekürzten Abschlagszahlungen und Endabrechnung erst einmal nichts mehr von den Stadtwerken Velbert GmbH gehört hatte, haben diese nun einen neuen Versuch gestartet um mich einzuschüchtern.

Sie fordern jetzt doch den vollen Betrag aus Ihrer (überteuerten) Abschlußrechnung nach und berufen sich dabei auf ein Urteil vom Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 27.05.2009 [34 O (Kart) 74/08]).

Angeblich wurde dort, Zitat: \"die Korrektheit der Preiserhöhungen der Stw. Velbert festgestellt\".

Leider ist dieses Urteil in der Online-Datenbank nicht aufgeführt.
(Kennt jemand von euch den Inhalt des Urteils?)

Ich werde nun gegen diese erneute Ablehnung meiner \"Einrede der Billigkeit\" Einspruch einlegen und den geforderten Restbetrag NICHT bezahlen.
Es handelt sich dabei lediglich um einen Betrag im niedrigen 200EUR Bereich.

Zusätzlich werde ich zum Jahreswechsel, da es endlich auch ein Konkurrenzunternehmen gibt, zu einem anderen Anbieter (goldgas.de) wechseln. Meine bisherige (sogar anbieterfreundliche) Preiskalkulation kommt nahezu auf das gleiche Ergebnis wie die des neuen Anbieters.

Der Zahlungseinforderung des Restbetrags bei den Stw. Velbert GmbH sehe ich nach meinem erneuten Widerspruch gelassen entgegen.
a) Keine Möglichkeit des Lieferstopps (neuer Anbieter)
b) Für die mögliche \"Eintreibung\" der ausstehenden ca. 200EUR sollen DIE einen möglichst hohen Aufwand haben

Ich werde einen Vergleich vorschlagen:

200 EUR Restbetrag
- (minus)
deren Kosten für die Durchsetzung der Zahlung (Mahnschreiben, Mahnbescheide, etc.)
=
Anbieterwechsel
+
DIE sind mich los.

Mal sehen was passiert ...

Offline vokir

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Stadtwerke Velbert
« Antwort #8 am: 11. März 2010, 20:29:53 »
Hallo Zusammen,

wollte nur kurz bekannt geben, das der wechsel nach Teldafax reibungslos gelaufen ist und die Konditionen stimmen auch :P

Übrigens habe ich jetzt nach über zwei Jahren eine Klageschrift der Stadt Velbert erhalten. Habe mir einen Fachanwalt aus der Forumsliste genommen bin gespannt was jetzt alles auf mich zukommt. :evil:

vokir

Offline bolli

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Stadtwerke Velbert
« Antwort #9 am: 12. März 2010, 08:20:55 »
Pass am Ende der Laufzeit nur auf, dass du keine Überzahlung hast (ggf. Lastschrifteinzug 1 - 2 Monate vorher zurückziehen), da die Abrechnung und Rückzahlung erfahrungsgemäß länger auf sich warten lässt.
Hatte selbst bei denen nen Vertrag. Hab rechtzeitig gekündigt und Einzug gesperrt. Die haben auch nicht mehr abgebucht und hab jetzt nur noch nen einstelligen Betrag offen. Da können sie sich ruhig Zeit lassen.  :D

Ansonsten hab ich bei denen im Gegensatz zu manchen hier im Forum auch nichts zu meckern. Hatte alles reibungslos geklappt.

Offline vokir

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Stadtwerke Velbert
« Antwort #10 am: 25. März 2011, 20:58:13 »
So nach 3 1/2 Jahren habe ich mich jetzt mit der Stadtwerke 50/50 geeinigt.

Das ist zwar nicht der \"Weisheit letzter Schluss\", wer aber einmal die Klageschriften und Gegenschriften gelesen hat und die Urteile der letzten Jahre verfolgt hat, kann diese Lösung gut nachvollziehen. Auch die Stadtwerke war später nicht mehr sicher den Rechtsstreit zu gewinnen und gab unserem Angebot letztlich nach.

Was nach so einem Vergleich halt offen bleibt, war die einseitige Preiserhöhung nun rechtens oder nicht? Aber wie schon geschrieben, wenn man im Forum die Urteile so ließt, kann man jedem nur raten, die Gerichts- und Anwaltsgebühren zu sparen und ein Vergleich anzustreben, da die Waage von Justizia wohl doch immer mal nach links oder rechts ausschlägt.

Offline Schwalmtaler

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Stadtwerke Velbert
« Antwort #11 am: 28. März 2011, 13:44:03 »
das gilt aber nicht für Sondervertragskunden, da ist die rechtssprechung mittlerweile gefestigt und zwar zu gunsten der Verbraucher!

Offline ben100

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Stadtwerke Velbert
« Antwort #12 am: 28. März 2011, 17:56:40 »
Wenn man halt nicht kämpfen will   :(

Offline vokir

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Stadtwerke Velbert
« Antwort #13 am: 02. April 2011, 10:21:48 »
Wenn man aber kein Sondervertragskunde ist, sind die Chancen laut Fachanwalt 50:50 und dann wird zum Schluss doch nur ein vergleich geschlossen! Da spare ich lieber das Geld auch nach Meinung des Anwalts.

Kämpfen ja, aber mit Verstand und nicht bis zum bitteren Schluss um dann doch festzustellen das man nichts gekonnt hat.

 

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