Energiebezug > Strom (Allgemein)
Sonderkündigungsrecht
ktown:
Ich hab mal eine Frage für die Experten.
Man hat als Endkunde ja ein Sonderkündigungsrecht, wenn vom Versorger die Preise erhöht werden,
Folgende Zeitabfolge:
6 Wochen vor der Preiserhöhung muß diese dem Endkunden schriftlich mitgeteilt werden.
spätestens 4 Wochen vor der Preiserhöhung muß die Kündigung beim Versorger eingereicht worden sein, damit 1 Monat später der Wechsel stattfinden kann.
Nun erzählt mir so ein Knilch von Verivox, dass ich dann für 1 Monat zum örtlichen Versorger (Grundversorgung) zurück fallen muß um dann wiederrum 1 Monat später zum eigentlich günstigsten Versorger wechseln zu können.
Diese Vorgehensweise wäre von nöten, da die Bearbeitung eines Wechsels 8 Wochen dauern würde.
Stimmt das?
RR-E-ft:
§ 5 Abs. 3 StromGVV kennt eine Lösung.
Gilt allerdings nur für die Grundversorgung.
ktown:
Soweit hatte ich das auch bisher verstanden und ja auch oben beschrieben.
Ich war nur gerade bei dem telefonat wie vor den Kopf gestoßen, als der meinte ich müße bei einem Wechsel nach Sonderkündigungsrecht für einen Monat zu meinem Grundversorger wechseln um dann zum eigentlichen Versorger meiner Wahl zu können.
Netznutzer:
@ ktown
wenn der neue Versorger eben unfähig ist schnell zu arbeiten...
Gruß
NN
ktown:
--- Zitat ---Original von Netznutzer
@ ktown
wenn der neue Versorger eben unfähig ist schnell zu arbeiten...
Gruß
NN
--- Ende Zitat ---
OK das hab ich auch schon erlebt bei der GGEW. Jedoch habe die mir schriftlich bestätigt, dass ich die Differenz zwischen der Grundversorgung meines örtlichen Versorgers und meinem eigentlich gewählten Tarif bei íhnen, von ihnen erstattet bekomme.
Letztlich ist es ja nicht mein Problem, wenn die Fehler beim Ummelden machen.
Aber das so eine Aussage von Verivox kommt, das schockt mich schon.
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