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Autor Thema: Verhandlungstermin 01.09.08 AG Wiesbaden  (Gelesen 9832 mal)

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Offline j.stephan

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Verhandlungstermin 01.09.08 AG Wiesbaden
« am: 19. August 2008, 19:36:08 »
Der nächste Verhandlungstermin am AG Wiesbaden gegen eine unsere Mitstreiterin ist am 01.09.2008  um 12.15 Raum A 228.
JSt

Offline revoluzzer58

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Verhandlungstermin 01.09.08 AG Wiesbaden
« Antwort #1 am: 19. August 2008, 21:10:38 »
Ich bin mal gespannt was hierbei raus kommt, ob die gleichen Argumente wie in meinem Prozess seitens ESWE herangezogen werden und wie das Gericht diesmal entscheidet.
Ich habe jedenfalls die anstehende Preiserhöhung zum 01.10.08 der ESWE erneut abgelehnt, wegen fehlendem Nachweis der Billigkeit.
Die ESWE schreibt von ständigen Testaten durch Wirtschaftsprüfer, als Nachweis der Billigkeit. Diese Testate habe ich angefordert, mal sehen was kommt.

Offline RR-E-ft

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Verhandlungstermin 01.09.08 AG Wiesbaden
« Antwort #2 am: 19. August 2008, 21:17:35 »
Nicht alle sind Tarifkunden. Viele Gaskunden haben mit ESWE  ein Sonderabkommen abgeschlossen:

ESWE Basis GAS
ESWE Basis HEIZGAS

Der Tarif für Alle, die Erdgas nur zur Warmwasserbereitung und zum Kochen benutzen oder Heizgas nur für die Grundversorgung benötigen


ESWE Komfort GAS

Wird das Erdgas zum Heizen verbraucht, bietet ESWE das Sonderabkommen ESWE Komfort GAS an, mit kurzer Vertragslaufzeit

ESWE Economy GAS Sonderabkommen für Heizgaskunden mit besonders günstigen Konditionen, bei einer einjährigen Vertragslaufzeit

ESWE Economy GAS-direkt 0,2 ct/kWh Rabatt auf ESWE Economy GAS bis 30.09.2010

ESWE Economy GAS-fix Zusatzvereinbarung zum Sonderabkommen ESWE Economy GAS bietet Planungssicherheit mit einem garantierten Festpreis bis 30.09.2011

Für die Sonderabkommen besteht kein gesetzliches Leistungsbestimmungsrecht und wurde auch vertraglich kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht vereinbart, so dass es auf die Angemessenheit einer Erhöhung oder der erhöhten Preise nicht ankommen kann.

Offline revoluzzer58

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Verhandlungstermin 01.09.08 AG Wiesbaden
« Antwort #3 am: 20. August 2008, 21:21:40 »
...hhhmmmm...
bezieht sich das jetzt auf meinen Text, dass ich der Preiserhöhung wegen fehlendem Nachweis der Billigkeit widersprochen habe oder auf meine Aufforderung an die ESWE mir die Testate vorzulegen....
oder ist das nur eine allgemeine Info zu den verschiedenen Tarifen der ESWE ?

Offline j.stephan

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Verhandlungstermin 01.09.08 AG Wiesbaden
« Antwort #4 am: 02. September 2008, 19:54:14 »
Die Verhandlung war für die Beteiligten sehr ernüchternd.
Wurden doch die eigentlichen Beweggründe für die Auseinandersetzung überhaupt nicht behandelt.
Unklar blieb, ob die Richterin in der mündlichen Verhandlung sich mit Details nicht auseinandersetzen wollte oder tatsächlich inkompetent ist.
Bereits das Erscheinen von mehreren Zuhörern verunsicherte sichtlich.
Die Aussagen blieben mehr als oberflächlich und wurden von den anwesenden Besuchern der Verhandlung mit großem Erstaunen aufgenommen.
Die Billigkeit von Preiserhöhungen davon abzuleiten, dass es auch andere Versorger mit ähnlichen Preisstrukturen gibt und dass die ESWE nicht vom Kartellamt gerügt wurde - da bleiben Inhalte und Sachlichkeit in der Herangehensweise der Justiz arg auf der Strecke...
Noch gibt es aber einige wichtige Punkte im Detail zu klären und somit eine gewisse Hoffnung, dass Recht Recht bleibt.
Das Verfahren, wie ein zweites auch, wurde in das schriftliche Verfahren übergeleitet.
Entscheidung am 17.11.08
JSt

 

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