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Autor Thema: Neue Gaspreise und Namen ab 01.10.08  (Gelesen 6135 mal)

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Offline DieAdmin

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Neue Gaspreise und Namen ab 01.10.08
« am: 18. August 2008, 18:10:13 »
@all,

auch die SWE passen Ihre Preise an. Auch heißen die \"Produkte\" jetzt anders. (Mini, Medi, Maxi und die 2-Jahresbindung Zusatz \".Plus\".

Bedauerlicherweise konnte ich auf der HP keine Preisinfo finden ,
 aber erfreulicher, dass ich ein Preisblatt einscannen konnte



Beiliegend auch ein neuer Gasliefervertrag

Im Anschreiben ist folgender Satz am Ende zu lesen:

Zitat
Die genannten wirtschaftlichen Randbedingungen zwingen deshalb auch uns, die Gaspreise ab dem 01.10.2008 anzupassen und den mit Ihnen bestehenden Vertrag zum 30.09.08 zu kündigen.

Aber sie geben eine Preisgarantie bis 31.03.2009.

Fraglich, ob der Zeitpunkt überhaupt fristgerecht ist.

Also da der Allgemeine Tarif auch hochgeht, wird sicherlich auch e-wie-einfach folgen. Der Betrag nimmt sich dann aber nicht viel gegenüber Lichtblick. Um wortwörtlich nur ein paar Cent.

Offline RR-E-ft

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Neue Gaspreise und Namen ab 01.10.08
« Antwort #1 am: 18. August 2008, 18:15:12 »
Verträge im Rahmen der Grundversorgung kann SWE gem. § 20 Abs. 1 Satz 3 GasGVV nicht selbst kündigen.

Gekündigt werden können deshalb allenfalls Sonderverträge.

Für solche Sonderverträge gilt aber das gesetzliche Leistungsbestimmungsrecht nicht, so dass dann alle bisherigen einseitigen Preisneufestsetzungen gegenüber solchen Kunden wohl ohne Rechtsgrundlage erfolgten.

Vertraglich vereinbarte Form und Fristen für ordentliche Kündigungen müssen vom Lieferanten eingehalten werden.

Kündigt der Lieferant den Vertrag, so besteht danach kein vertraglicher Zahlungsanspruch für weitere Lieferungen des Lieferanten, wenn durch Angebot und Annahme kein neuer Vertrag abgeschlossen wird.

Man sollte dehalb dem Abschluss eines Grundversorgungsvertrages schriftlich widersprechen.

Offline nomos

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Neue Gaspreise und Namen ab 01.10.08
« Antwort #2 am: 19. August 2008, 12:20:08 »
Zitat
Original von Evitel2004
Bedauerlicherweise konnte ich auf der HP keine Preisinfo finden,
aber erfreulicher, dass ich ein Preisblatt einscannen konnte
 
    Wenigstens täuscht die Werbung nicht:

\"Alles für eine starke Stadt.\"[/COLOR] ...  da bleibt natürlich nichts übrig für die armen Erfurter Energieverbraucher.   ;)[/list]PS:
Grundpreis 9,94 €/Jahr
bei der Grund- und Ersatzversorgung?

Wäre ja bezahlbar! Ist wohl ein Druckfehler oder?

Offline DieAdmin

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Neue Gaspreise und Namen ab 01.10.08
« Antwort #3 am: 19. August 2008, 18:58:14 »
@nomos,

die Stadt ist schon stark und natürlich die Erforder ;)


@all,

die Thüringer VZ hatte folgende Mitteilung zu den netten Vertragsangeboten

http://www.vzth.de/UNIQ121916412128475/link16A.html

dort befindet sich auch ein Link zu einem Musterschreiben, wie man reagieren kann:  http://www.vzth.de/mediabig/60181A.pdf

Da muss sich nun die SWE entscheiden, was nun die Kunden sind:
 In der Grundversorgung oder nicht. Gerade auch im Hinblick auf das \"Musterverfahren\"

Offline DieAdmin

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Neue Gaspreise und Namen ab 01.10.08
« Antwort #4 am: 05. September 2008, 16:37:33 »
Zitat

...
dort befindet sich auch ein Link zu einem Musterschreiben, wie man reagieren kann:  http://www.vzth.de/mediabig/60181A.pdf

Hier die Antwort der SWE: Aber wer jetzt hofft, SWE gibt ne klare Aussage, ob nun Tarif- oder Sondervertragskunde, der wird enttäuscht.

 

Das Schreiben war richtig original unterschrieben.

Offline RR-E-ft

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Neue Gaspreise und Namen ab 01.10.08
« Antwort #5 am: 05. September 2008, 17:07:56 »
Diese getroffenen Aussagen überzeugen natürlich nicht. Der Gasversorger musste schon zuvor für die Abführung der gesetzlich höchstzulässigen Konzessionsabgabe gem. § 2 Konzessionsabgabenverordnung klar und eindeutig zwischen Gas- Tarifkundenlieferung und Gas- Sondervertragslieferung unterscheiden. Ohne die Unterscheidung nahm er einen Rechtsbruch in Bezug auf die KAV billigend in Kauf. Zudem konnte er nicht wissen, ob im Vertragsverhältnis vorgenommene Entgelterhöhungen überhaupt eine Rechtsgrundlage hatten, so dass er auch dabei Rechtsbruch billigend in Kauf nahm [vgl. OLG Oldenburg, Urt. v. 05.09.2008].

Zudem meint der Versorger, die ausgesprochene Kündigung stehe unter der Bedingung, dass es sich um kein Grundversorgungsverhältnis handele. Kündigungen als Gestaltungsrechte sind jedoch grundsätzlich bedingungsfeindlich, so dass eine unter eine solche Bedingung gestellte Kündigung allein deshalb unwirksam ist (vgl. Palandt/ Heinrichs, BGB, 67. Aufl., Einf. v § 158 Rn. 13).

Offline Pedro

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Neue Gaspreise und Namen ab 01.10.08
« Antwort #6 am: 05. September 2008, 19:56:25 »
@ RR-E-ft: \"Der Gasversorger musste schon zuvor für die Abführung der gesetzlich höchstzulässigen Konzessionsabgabe gem. § 2 Konzessionsabgabenverordnung klar und eindeutig zwischen Gas- Tarifkundenlieferung und Gas- Sondervertragslieferung unterscheiden.\"

In den vergangenen Monaten haben wir in der Behandlung des Themas \"Konzessionsabgabe\" gelernt, dass  kaum ein Stadtwerk sich an die KAV hält. Das führt ja gerade zum zweifelhaften Preisvorteil von e-wie-einfach (0,24 Cent/kWh), die sich natürlich an die KAV halten und bei Sonderverträgen (dort ist es ja einer) nur die 0,03 Cent/kWh an die Städte abführen.
Dagegen erlauben sich viele andere Stadtwerke, bei allen Verträgen  - auch Sonderverträgen -  0,27 Cent/kWh an die Stadt zu zahlen. Nach dem Motto eine Hand wäscht die andere oder wenn Du meine exorbitanten Gewinne billigst, zahle ich dir viel Konzessionsabgaben.

 

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