ich habe die stadtwerke auch gefragt, wie es sein kann, dass der bezugspreis 50% des endpreises ausmacht, sie aber 100% erhoehung umlegen.
darauf habe ich eine antwort erhalten, die nicht unlogisch ist. wenn ich einen einkaufswagen habe mit vielen artikeln und nur ein artikel verteuert sich um 1euro, dann verteuert sich auch die gesamtrechnung um 1euro.
hm?
ausserdem verweisen sie auf zwei urteile, wo ihnen die billigkeit bestaetigt wurde. das erste urteil kenne ich, das zweite hab ich noch nicht gesehen.
heisst das, dass sie mir persoenlich den nachweis nicht mehr erbringen muessen?
mach es sinn, den gesamtpreis anzuzweifeln? macht es sinn, darauf hinzuweisen, dass ihr gasversorger selber anteile an den stadtwerken hat - somit einfluss hat seine ueberteuerten preise an die stadtwerke weiterzugeben?