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Autor Thema: Mathe des EVU = UNBilligkeitBeleg ?  (Gelesen 6092 mal)

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Offline Pelikan

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Mathe des EVU = UNBilligkeitBeleg ?
« am: 30. November 2007, 13:14:30 »
moin moin,

die Stadtwerke Rostock versenden ein \"Infoblatt\", Hauptinhaltspunkte:

1. Der Ölpreis ist gestiegen -> siehe Urteil LG Rostock 4O316/06(na na..)

2. Der Gasbezugspreis macht ca. 50% vom Endpreis aus. (kann möglich sein)

3. In 2005 ist der Bezugspreis um ca. 0,68ct/kWh gestiegen. (kann möglich sein)

4. Der Endpreis ist um 0,75 ct/kWh gestiegen.(häää!!!)

Nach 2. dürfte 3. nur zu einem Endpreis  von ca. +0,34ct/kWh führen.
Oder sehe ich da was falsch?

Mit Gruß vom
Pelikan

Offline kamaraba

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Mathe des EVU = UNBilligkeitBeleg ?
« Antwort #1 am: 30. November 2007, 13:19:53 »
Zitat
aufgrund erhöhter Bezugspreise sowie der Erhöhungen bei Steuern und Abgaben
Quelle Stadtwerke Rostock
Ich glaube, die sind auf einem völlig falschen Planeten und wollen Ihre \"Kunden\" für dumm verkaufen! Wo bitteschön gab es Erhöhungen bei Steuern und Abgaben?
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline RR-E-ft

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Mathe des EVU = UNBilligkeitBeleg ?
« Antwort #2 am: 07. Dezember 2007, 00:14:09 »
Kann das nicht in den Thread SW Rostock verschoben werden?

Offline Wasserwaage

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Mathe des EVU = UNBilligkeitBeleg ?
« Antwort #3 am: 07. Dezember 2007, 08:13:11 »
Steueren und Abgaben = Sammelbegriff beim EVU => in diesem Fall z.B. wieder einmal die jährliche Anpassung der EEG-Umlage.... so einfach ist das
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline luschi

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Mathe des EVU = UNBilligkeitBeleg ?
« Antwort #4 am: 20. Dezember 2007, 14:04:06 »
ich habe die stadtwerke auch gefragt, wie es sein kann, dass der bezugspreis 50% des endpreises ausmacht, sie aber 100% erhoehung umlegen.

darauf habe ich eine antwort erhalten, die nicht unlogisch ist. wenn ich einen einkaufswagen habe mit vielen artikeln und nur ein artikel verteuert sich um 1euro, dann verteuert sich auch die gesamtrechnung um 1euro.

hm?

ausserdem verweisen sie auf zwei urteile, wo ihnen die billigkeit bestaetigt wurde. das erste urteil kenne ich, das zweite hab ich noch nicht gesehen.


heisst das, dass sie mir persoenlich den nachweis nicht mehr erbringen muessen?

mach es sinn, den gesamtpreis anzuzweifeln? macht es sinn, darauf hinzuweisen, dass ihr gasversorger selber anteile an den stadtwerken hat - somit einfluss hat seine ueberteuerten preise an die stadtwerke weiterzugeben?

 

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