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Autor Thema: SW Rostock stellen Familie kalt  (Gelesen 7706 mal)

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Offline Pelikan

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SW Rostock stellen Familie kalt
« am: 17. August 2008, 20:03:23 »
moin moin,

aus der OstseeZeitung vom 15.8.08

http://www.ostsee-zeitung.de/lokales_rostock.phtml?SID=4f93299b17d753959dd819213832b5fb

\"Stadtwerke bleiben hart
Pölchow - Dass die Stadtwerke die Gasleitung eines Kunden kurzerhand kappten, löst unterschiedliche Reaktionen aus. Die Verbraucherzentrale spricht von einem „einmaligen Fall“.\"

Da wurde die Straße aufgebuddelt und die Gasleitung gekappt.
Vorsorglich hatten die SW eine Schutzschrift beim Amtsgericht hinterlegt.
Eine Verhandlung soll es so in ca. 3 Wochen erst geben.

Die Verbraucherzentrale ist informiert
Über Fristen und deren Einhaltung wurde nichts Berichtet.

Mit Gruß vom
Pelikan

Offline RR-E-ft

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SW Rostock stellen Familie kalt
« Antwort #1 am: 18. August 2008, 18:40:48 »
Stadtwerke proben Offenlegung mit dem Bagger

Womöglich haben die Verantwortlichen etwas missverstanden.

Offline tangocharly

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SW Rostock stellen Familie kalt
« Antwort #2 am: 27. August 2008, 19:49:06 »
Wenn ein Amtsrichter imstande ist, die RSpr. des BGH zu sondieren und dabei nur noch auf die Entscheidung des VIII. Senats vom 13.06.2007 stößt ....

Wenn ein Amtsrichter die Billigkeitsprüfung nur noch auf die Bezugskosten konzentriert ....

Wenn ein Amtsrichter die Billigkeitsfeststellung aus 2007 einfach auf 2008 überträgt ...

Dann ist auch möglich, dass dieser Amtsrichter einen Verfügungsantrag mit der gleichen Sorgfalt bearbeitet.

(Möge ihm, dem Amtrichter beschieden sein, dass er sich in ferner oder naher Zukunft nicht auch einmal die Frage vorlegen muß, wie er die Bezugskostensteigerungen aus seinen Dienstbezügen bezahlen soll  -  ein Bagger braucht beim ihm sicher nicht anfahren - er zahlt ja brav, erhebt keinen Widerspruch und seine Welt ist eine heile  -  gleiches Recht für alle).
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline kamaraba

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SW Rostock stellen Familie kalt
« Antwort #3 am: 02. September 2008, 17:10:19 »
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline RR-E-ft

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SW Rostock stellen Familie kalt
« Antwort #4 am: 02. September 2008, 17:25:59 »
Den Kunden wurde offensichtlich der Anschluss an das Gasnetz gekappt. Ob die Abtrennung vom Gasnetz rechtens ist oder nicht, richtet sich nach dem Netzanschlussvertrag, dem Energiewirtschaftsgesetz und den Bedingungen der NDAV. Davon zu unterscheiden ist die Frage nach der Rechtmäßigkeit einer Versorgungseinstellung, die sich bei grundversorgten Kunden nach der GasGVV bemisst.

Möglicherweise verfolgten die betroffenen Kunden einen Anspruch auf Energieversorgung und haben sich nicht gegen eine etwaige verboten eigenmächtige  Verletzung des Netzanschlussvertrages bzw. Anschlussnutzungsvertrages zur Wehr gesetzt.

Soweit hinsichtlich des Netzanschlusses Ansprüche aus dem Energiewirtschaftsgesetz bestehen, ist für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten darüber gem. §§ 102, 108 EnWG eine Kammer für Handelssachen bei dem Landgericht erstinstanzlich ausschließlich zuständig.

Das Landgericht Rostock ist bereits dadurch aufgefallen, dass es Kunden mit Sonderabkommen, in denen nach der Rechtsprechung des LG Rostock gem. § 307 BGB unwirksame Preisänderungsklauseln enthalten waren, einfach zu Tarifkunden umdeklariert hat....

Es ist rechtsstaatlich bedenklich und m. E. von der Zivilprozessordnung nicht gedeckt, Feststellungen aus einem Rechtsstreit, an denen die Partei überhaupt nicht selbst beteiligt war, deren Ausgang sie deshalb auch nicht in einem fairen Verfahren  beeinflussen konnte, auf einen anderen Rechtsstreit zu übertragen. Dadurch wird das rechtliche Gehör (Art. 103 GG) verletzt.

Fraglich, ob gegen die neuerliche Entscheidung des Landgerichts Rostock, deren Entscheidungsgründe nicht vorliegen, ein Rechtsmittel gegeben ist.

Betroffene Kunden sollten daran denken, das Vertragsverhältnis mit den Stadtwerken zu kündigen und sich einen anderen Gas- Lieferanten zu suchen, dem die Stadtwerke das Netz zur Belieferung zur Verfügung stellen müssen.

Offline L938

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SW Rostock stellen Familie kalt
« Antwort #5 am: 09. November 2008, 18:41:17 »
Moin.
Die Stadtwerke schalten wieder einen Gang höher und starten eine neue Charmeoffensive. Ich habe einen Mahnbescheid vom wohl zuständigen Amtsgericht in Hamburg bekommen. Gefordert wird der Betrag, welchen ich für die Jahresabrechnung  2005 einbehalten habe. Der Zeitraum der Forderung deckt sich mit dem Zeitraum für den das LG Rostock den Stadtwerken 2007 in zwei Prozessen (eins davon hier noch als AG Urteil) Recht zugesprochen hat (Die LG Urteile liegen mir vor). Ich gehe davon aus, daß die Stadtwerke nun unter Berufung auf diese zwei Urteile, Verfahren gegen die übrigen Verweigerer anstreben. Ich beabsichtige  dem Bescheid in ganzer Form zu widersprechen. Gefordert werden ca. 120 €. Wie hoch wäre hier im Prozessfall der Streitwert anzusetzen und was müsste ich an Anwaltskosten, evtl. gegnerische Anwaltskosten und Gerichtskosten einkalkulieren?

Parallel dazu haben sich die Stadtwerke zum Zählertausch angekündigt. Da werde ich ja hellhörig. Kann es passieren das die mir unter dem Vorwand den Hahn abdrehen wollen, sprich sich Zutritt zum Haus verschaffen oder falls es sowas heute noch gibt mir einen Zähler mit Münzeinwurf anschrauben wollen? Habe ich in solch einem Fall ausser achtkantig rausschmeissen irgendwelche rechtliche Mittel in der Hand? Muss ich den Zähler unbedingt tauschen lassen?
Gruß L938.

Offline luschi

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SW Rostock stellen Familie kalt
« Antwort #6 am: 09. November 2008, 21:39:57 »
bin auch aus rostock und hab auch gerade den mahnbescheid aus dem kasten gezogen. bei uns dreht es sich um 90 euro - paarundsechzig plus mahnkosten und zinsen. auch ich hab vor den anspruch zu verneinen, jedoch muss ich widerstaende meiner frau abbauen. wichtig erscheint mir, sich auch auf die ungueltigkeit der agb zu berufen. auch hier gibt es ein urteil vom amtsgericht rostock und ausserdem ja das vom kartellsenat von diesem jahr.
zu den kosten kann ich dir nicht direkt anworten. ich glaube mal was von 200 und x gelesen zu haben. streitwert ist ja sehr gering. das ding ist ja, dass wenn man 2005 anerkennt verliert man ja auch seine rechtsgrundlage der folgenden abrechnungszeitraeume.
den zaehlerwechsel sehe ich weniger kritisch. bei mir wurde vor zwei jahren gewechselt und da hatte ich schon ein paar widersprueche laufen. es wurde wirklich nur der zaehler gewechselt...

Offline kamaraba

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SW Rostock stellen Familie kalt
« Antwort #7 am: 09. November 2008, 21:50:36 »
@L938

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Was der Gang vor den Kadi kostet
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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