Energiepreis-Protest > Stadtwerke EVB Huntetal
Widerspruch Gaspreiserhöhung zum 1.9.2008
Kampfzwerg:
--- Zitat ---Original von Hansi815
2. Gibt es ein Gerichtsurteil o.ä. wonach auch kommunale Unternehmen einen Widerspruch akzeptieren müssen?
Danke!
--- Ende Zitat ---
Wenn das eine Scherzfrage sein sollte, ist es keine gute, wenn nicht - ohne Worte 8o
reichen 12 Seiten mit Urteilen, incl. BGH-Entscheidungen?
http://forum.energienetz.de/board.php?boardid=40&sid=
Schon mal darüber nachgedacht, wofür die 3 Buchstaben BGB stehen?
Hansi815:
Was bedeutet das
OLG Celle, B. v. 21.02.2008 - 13 U 160/06 (Kart) - Gasversorger soll Kostenentwicklung nachweisen
dann für mich? Ich bin kein Jurist.
RuRo:
Ihre Stadtwerke begegnen Ihnen als Versorger auf Augenhöhe und nicht in einem öffentlich-rechtlichen Über-Unterordnungsverhältnis.
Suchen Sie sich einen Anwalt, der Ihnen das Unverständliche ausdeutscht, der Ihnen das Vertragsverhältnis klärt, der ggf. mit § 315 BGB was anfangen kann bzw. weiß, was man unter Transparenzgebot versteht.
Sparen Sie Zeit, Mühe und Aufwand und lassen Sie die Arbeit jemandem zukommen, der dafür ausgebildet ist.
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