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OLG Düsseldorf: behördlich genehmigte Netzentgelte unterliegen der Billigkeitskontrolle

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RR-E-ft:
OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.10.2007 - VI - 3 Kart 8/07 (V)

Der Kartellsenat des OLG Düsseldorf kommt zutreffend zu dem Ergebnis, dass die Entgeltgegenehmigung der Regulierungsbehörde nur eine Höchstpreisgenehmigung ist, im Rechtsverhältnis Netzbetreiber- Netznutzer es sich bei der Feststezung der Netzentgelte um eine einseitige Leistungsbestimmung des Netzbetreibers gem. § 315 Abs. 1 BGB handelt, die der gerichtlichen Billigkeitskontrolle durch die ordentlichen Gerichte unterliegt.

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