Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Tarifänderung, Mitteilungsart und –frist

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enerveto:
@belkin, @tangocharly
Danke!

Ein Versorger nimmt hierzu Stellung:

--- Zitat ---„Nach § 5 Abs. 2 Gas GVV ist aber festzuhalten, dass die Änderungen der Allgemeinen Preise nach öffentlicher Bekanntmachung wirksam werden, die mindestens 6 Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe ist der Grundversorger verpflichtet, eine briefliche Mitteilung über die Preisänderung zu versenden und die Änderungen auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
Die Wirksamkeit der Preisänderung ist damit gerade nicht vom Zugang beim Kunden abhängig gemacht worden.“
--- Ende Zitat ---

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