korrekt.
obwohl manche hier auch der Meinung sind, dass man eine derartige Vertragsänderung unverzüglich zurückweisen sollte.
aber gar nichts machen? - stöbern und lesen, lesen lesen
und Dir Deine eigene Meinung bilden.
Dann kannst Du Dich immer noch entscheiden.
Sicher ist, dass ein SV so lange besteht, so lange er nicht rechtswirksam gekündigt worden ist.
Gibt es in Deinem Vertrag überhaupt eine Kündigungsklausel?
Und ebenso sicher ist es, dass eine Änderungskündigung im Falle eines Widerspruchs nach 315 etc. nicht rechtens ist.
Im Falle der Nichtbeachtung hilft es manchmal auch schon, den Versorgern in deutlichen Worten eine kleine Beschwerdeflut bei den zuständigen Behörden anzudrohen