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Autor Thema: Stadtwerke Bernburg  (Gelesen 10334 mal)

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Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Bernburg
« am: 10. August 2008, 18:54:08 »
Stadtwerke Bernburg unterliegen mit Strom- und Gaspreisklage vor Landgericht Magdeburg

Zitat

Martin Rottstegge hat es schriftlich. Er muss keine Nachzahlungen an die Stadtwerke Bernburg leisten, weil es nach Auffassung des Gerichts nicht reicht, nur auf die höheren Bezugpreise zu verweisen.

Martin Rottstegge hat gegen die Stadtwerke Bernburg einen Rechtsstreit gewonnen. Die hatten ihn auf die Zahlung von 284 Euro verklagt und vor dem Amtsgericht Bernburg Recht bekommen.

Die zweite Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg änderte das Urteil (Geschäfts-Nr.: 2 S 48 / 08 *35*) ab, sah die Klage der Stadtwerke als unbegründet an. Rottstegge, der die schriftliche Ausfertigung des Urteils vom 9. Juli nach seinem Urlaub in Empfang nahm, muss nicht zahlen.

Rottstegge hatte sich gegen die Erhöhungen des Preises für Strom und Gas im Jahr 2006 gewehrt und somit seine Abschläge nicht in voller Höhe gezahlt (die MZ berichtete). Er verlangte von den Stadtwerken die Offenlegung der Kalkulation für den Preisanstieg. Das versagten die Stadtwerke und belegten lediglich, dass die Bezugspreise gestiegen seien. Das Unternehmen drohte mit der Einstellung der Versorgung und klagte gegen Rottstegge.

Vor dem Amtsgericht bekamen am 14. Januar die Stadtwerke Recht. Der Verwurf Rottstegges sei zu pauschal, hieß es. Er selbst müsse als Kunde nachweisen, dass die Preiserhöhung der Stadtwerke zu hoch sei. Zudem könne er jederzeit den Anbieter wechseln. Anwalt Thomas Kerlinski, der den Bernburger vor Gericht vertritt, sah das mit seinem Klienten anders. Beide gingen in Berufung und gewannen. Vor allem hätten die Stadtwerke nicht dargelegt, dass das Unternehmen keine andere Möglichkeit zur Einsparung gehabt hätte, heißt es im Urteil.  

Das Gericht stellte auch fest, dass es sich um keine Einzelfallentscheidung handelt. Dennoch Bieling und Arlt sehen keine Klagelawine auf sich zurollen. Kerlinski ist anderer Ansicht. \"Ich glaube, dass es ein Urteil ist, das es den Stadtwerken nicht mehr so leicht macht, mit ihren bisherigen Argumenten zu punkten.\"

Offline tangocharly

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Stadtwerke Bernburg
« Antwort #1 am: 11. August 2008, 21:36:02 »
Zitat
Der Verwurf Rottstegges sei zu pauschal, hieß es. Er selbst müsse als Kunde nachweisen, dass die Preiserhöhung der Stadtwerke zu hoch sei. Zudem könne er jederzeit den Anbieter wechseln.

Unglaublich !

Wie oft muss man derartigen Unsinn sich eigentlich noch anhören ?

Dieser Amtsrichter hat sich nicht einmal die Mühe gemacht, wenigsten die Entscheidungsgründe des BGH vom 13.06.2007 zu lesen; geschweige denn ...
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

 

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