Das mit dem Schreiben hilft nicht viel bei Vattenfall, wenn dann müssten sie schon konkret Widerspruch geltend machen, damit sie nicht noch zusätzliche Mahnkosten aufgebrummt bekommen. Wissen sollte man, dass Vattenfall für die Messeinrichtung (Zähler) Kosten berechnet und selbst das Zählerablesen ist soweit in Ihrer Rechnung vom letzten Jahr (2008) unter dem Punkt -Entgelt für Messeinrichtung identisch, eine für den Kunden kostenpflichtige Leistung Vattenfalls. Aus den Kosten für das Zählerablesen resultiert eigentlich, dass Vattenfall verpflichtet ist den Zähler bei Vertragsbeginn selbst abzulesen, nur wird das immer noch gern auf eine nicht näher benannte Mitwirkungspflicht des Kunden abgewälzt. Hierzu sollten sie zuerst aufmerksam machen.
Also müssten sie nun gerichtlich tätig werden und überlegen, ob die Kosten für einen Rechtsanwalt und ihre Erfolgsaussichten ein gutes Investment sind. Rechtsanwälte, ohne hier in Einzelheiten zu gehen, stehen jedoch meistens auf der Seite der solventeren Streitpartei, was in diesem Fall vermutlich Vattenfall wäre.
Ansonsten Klagen sie halt einfach selbst, kostet (Vorauszahlung) allerdings auch Gerichtskosten.
Günstig für Sie ist freilich wenn sie vor einem Gericht einen Zeugen, im Zweifel sogar mit eidesstattlicher Versicherung, benennen können, der Ihre Version des Zählerstandes bestätigen könnte, oder z.B. Nachbarn finden, die bestätigen, dass während der unver-mieteten Zeit z.B. Renovierungsarbeiten in der Wg gemacht wurden, Handwerker da waren etc., all das ist i.d.R. immer mit hohen Stromkosten (z.B. Maschinen) verknüpft.
Wie in allen solchen Fällen von Beträgen unter 100 € bei den es sich gar nicht rechnet Gerichte oder einen Rechtsanwalt zu beauftragen, würde ich empfehlen einfach dass zu zahlen was ihrer Meinung nach das richtige ist und dann ggf. die Klage von Vattenfall abwarten, sie hätten dann nur das Problem, dass ab 100 € Schuld, Vattenfall berechtigt ist den Strom zu sperren. Also wäre diese Kalkulation wohl ziemlich riskant.
Sie sollten also wirklich klagen, wenn sie es selbst machen einfach von anbeginn auf eine gütliche Einigung orientieren, dazu wird das Gericht sie sowieso befragen müssen und dann trägt jede Streitpartei ihrte Kosten wie Rechtsanwalt etc., i.d.R. selbst. Haben sie keinen Rechtsanwalt genommen und klagen selbst, haben sie logischerweise auch ein geringeres Kostenrisiko. Klageschrift in der Rechtsantragstelle oder Poststelle des Amtsgerichtes gegen Empfangsquittung abgeben und alles weitere, wie z.B. noch etwaige gerichtliche Auflagen, wieviel Gerichtskosten sie an der Gerichtskasse zu zahlen haben, wird ihnen dann von der Geschäftsstelle erklärt. Allerdings weiss man bei den Richtern/-innen nicht so recht wie loyal sie tatsächlich zu ihren ehemaligen Studienkollegen sind und soetwas wie standes-rechtliche Berufsvertrautheiten gibt es leider zwischen Rechtsanwälten/-innen und Richtern/-innen, immer noch.