Jetzt ist es soweit. Nach den Mahnbescheiden, denen wir wiedersprochen haben, liegen seit heute die ersten Klagen des Gaswerksverbandes Rheingau AG gegen die Gaspreisrebellen vor.
Interessant ist, dass der Gaswerksverband durch die PATT Rechtsanwälte aus Chemnitz vertreten werden.
Die Klagen gehen gegen die Einbehaltung auf Basis §315 BGB und der existierenden Sonderverträge.
Nur Mut! So einfach werden wir es denen nicht machen!
Hinweise bitte an die IG Faire Gaspreise Wiesbaden Rheingau-Taunus per Mail:
faire-gaspreise@gmx.de