Energiepreis-Protest > Enni - Energie Wasser Niederrhein

Widerspruch Gaspreiserhöhung 01.09.08

<< < (2/2)

Kampfzwerg:
@Enniem

Ich sehe es ebenso wie @Elmex.

Für \"Sondervertragskunde\" spricht außerdem ebenfalls die Begründung mit der angeblich notwendigen Anpassung gem. § 115 Abs.3 Satz 3 EnWG,
etwas klarer wird das vielleicht durch diese Diskussion, lass Dich von der Überschrift nicht irritieren:
Haushaltskunde, Tarifkunde, Letztverbraucher - AVBxxxV/GVVs



--- Zitat ---Im August 2007 hat man versucht, mich mit fadenscheinigen Argumenten aus diesem \"Sondervertrag\" heraus zu kicken.
--- Ende Zitat ---
Du schreibst, Du hättest nach Abschluss des Vertrags 1986 nichts mehr unterschrieben.
Hast Du eine wirksame Kündigung bzw. überhaupt eine Kündigung des bestehenden Vertrags durch den Versorger erhalten?
Hat der Versorger überhaupt ein Kündigungsrecht?
Beeinhalten die Vertragsbedingungen eine Kündigungsklausel?
Wobei auch hier immer die Betonung auf dem Wort \"wirksam\" liegt.
Vgl. Preisänderungsklausel (siehe Elmex)

Vielleicht solltest Du die verwendeten Klauseln zum Thema Preisänderung und Kündigung, soweit vorhanden, einmal angeben.

Cremer:
@Enniem,

mein sehr gut bezug sich auf den Schriftverkehr mit der Argumentation  des Versorger.

es bestand kein Grund den sondervertrag zu kündigen.

Denn die neue GasGVV bezieht sich auf Tarifkunden.

Insofern rechnet der Versorger Sie jetzt vermutlich in die Grundversorgung

Dies werden Sie bei der Jahresrechnung erkennen können.

Sofern Sie Widerspruch gemäß Musterbrief eingelegt haben, Abschläge gekürzt haben, dann können Sie eigene Jahres-gegenrechnung erstellen.

Enniem:
Dank an alle, die mir geantwortet haben.

Ich habe als einziges Dokument einen \"Antrag auf Einräumung eines Gastarifes mit Sonderpreisregelung für Gas-Vollversorgung\" aus dem letzten Jahrtausend

Ich werde jetzt alle relevanten Unterlagen anfordern und dann weiter berichten.

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln