Hallo,
nach längerer Beobachtung möchte ich hier nun aktiv meine Geschichte vorbringen und hoffe auf Rat und Unterstützung...ein Teil der Geschichte ist identisch mit dem letzten Thema hier.
Was bisher geschah....
Im Juni 2000 haben wir in Moers unser neues Haus bezogen.
Ohne weitere Vorwarnungen erhielten wir dann am 23.08.2000 von den Stadtwerken Moers ein Mahnung wegen nicht gezahlter Beiträge. Nette Begrüßung!
Wir haben dann im September 2000 den Sondervertrag zur Lieferung von elektrischer Energie an Privatkunden im Tarif Niederrhein Plus abgeschlossen - 825 DM für die ersten 3000kWh/a, jede weitere kWh zu 0,20DM - rückwirkend zum 1. Juli.
Parallel dazu haben wir den ENNI kombi Tarif gewählt, also Gas, Wasser und Strom für 1 Jahr (mit automatischer Verlängerung um 1 Jahr) ab dem 01.08.2000. Dazu wurde ein Rabatt von 2% gewährt (sogen. ENNI kombi II).
Am 28.05.2001 wurden die Preise mit Wirkung zum 01.07.2001 auf 870 DM für die ersten 3000kWh/a und 0,22DM für jede weitere kWh angehoben.
Soweit ich es noch erkennen kann, ist in dieser Zeit der Gaspreis ebenfalls angepasst worden, zum Teil durch die Umstellung auf Euro leicht verschleiert. Ich finde jedenfalls heute keine Preisankündigungen zur Gasversorgung -
0,0501DM, dann 0,0595DM (in 2000), 0,0379 EUR sowie 0,0307EUR (in 2001), 0,0307EUR (in 2002), weiterhin 0,0327EUR und 0,0347EUR (in 2003) sowie 0,0332EUR und 0,0348EUR (in 2004).
Am 08.08.2003 versandte ENNI das Kündigungsschreiben zum Sondervertrag ENNI Niederrhein Plus mit Wirkung zum 31.12.2003. Es wurde zwar eine Einspruchsfrist eingeräumt, jedoch haben wir, wie auch alle betroffenen Nachbarn keinen Widerspruch geleistet. Alleine durch das ausgewiesene Kündigungsrecht sahen wir diesen Schritt als Rechtens an, wenn gleich als ungerechtfertigt.
Wir mussten daher in den Normaltarif wechseln, jedoch mit dem ENNI kombi II Sondervertrag.
In 2004 zahlten wir daher bei einem Stromverbrauch von 130% gegenüber 2003 ein entsprechendes Entgelt von 144% gegenüber 2003. Dieser Effekt ist natürlich im Wegfall des NiederrheinPlus-Tarifs begründet.
Für 2005 wurde der Gaspreis auf 0,378EUR und später auf 0,0426EUR angehoben. Der Strom wurde mit 0,09711EUR und dann 0,9609EUR berechnet. Für 2006 waren es bei Gas 0,0469EUR und später 0,0508EUR, Strom wurde mit 0,10576EUR und später mit 0,10556EUR verrechnet.
Am 14.11.2006 teilte uns ENNI mit, dass man zwar den Nettopreis für Gas um 0,13 Cent zum 01.01.2007 absenken könne, dies aber durch die MwSt mehr als kompensiert werde.
In 2007 wurde dann für Gas zunächst 0,0495EUR berechnet und später 0,0455EUR, hingegen wurde Strom in 2007 mit 0,11947EUR berechnet.
Am 15.08.2007 kündigte ENNI eine Gaspreiserhöhung von 0,0455EUR auf 0,0471EUR mit Wirkung zum 01.10.2007 an.
Mit Einschreiben vom 09.09,2007 habe ich dieser Preiserhöhung widersprochen (gemäß Musterbrief §315...) und die Abschläge von 256EUR/Monat (Strom/Gas/Wasser) auf 245EUR reduziert.
Am 19.09.2007 bestand ENNI weiterhin auf der Richtigkeit ihrer Forderung, unter Hinweis auf:
\"Der BGH sagt, das laut §315 BGB grundsätzlich eine gerichtliche Überprüfung der Billigkeit einer Preiserhöhung erlaubt ist. Gasversorgungsunternehmen haben jedoch die Möglichkeit, gestiegene Bezugskosten weiterzugeben. Die Pressenotiz des BGH zu diesem Urteil liegt bei.\"
Weiterhin wurde ausgeführt, dass die Preissteigerung natürlich aufgrund der gestiegenen Bezugskosten erfolge.
Am 26.09.2007 haben wir unseren Widerspruch wiederholt, diesmal jedoch dem neuen Gesamtgaspreis widersprochen und die Einzugsermächtigung aufgehoben.
Dies wurde von ENNI am 05.10.2007 bestätigt.
Am 15.11.2007 kündigte ENNI für den 01.01.2008 einen neuen Gaspreis von 0,0491EUR an. Am gleichen Tag wurde auch eine Strompreiserhöhung angekündigt, ebenfalls zum 01.01.2008. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch ein neues Produkt ENNI fixStrom eingeführt - welches wir nicht angenommen haben.
Der angekündigten Strompreiserhöhung haben wir am 26.11.2007 ebenfalls widersprochen (Strompreise als Gesamtpreis).
Am 03.12.2007 bestätigte ENNI den Empfang unseres Schreibens, unter Hinweis auf ein BGH Urteil und die gestiegenen Beschaffungskosten bei Gas und Strom.
Mein zwischenzeitlicher Versuch zu Flexstrom zu wechseln schlug fehl (zum Glück ? ), da Flexstrom zunächst beim falschen Versorger kündigen wollte und später ENNI die Kündigung nicht akzeptierte, wegen einer vertraglichen Bindung. In einem kurzen Schriftsatz wurde dabei zweifelsfrei festgestellt, dass ich ein Sondervertragskunde bin.
Anmerkung zu Flexstrom: Im Grunde hat sich Flexstrom soweit korrekt verhalten, jedoch war die Kommunikation weniger gut, daher hat der Kündigungsversuch beim falschen Anbieter sehr viel Zeit (und Zinsen) gekostet. Am Ende aber dann doch problemlose Aufhebung des Vertrags mit Flexstrom.
Am 11.Juli erhielten wir die Jahresabrechnung von ENNI. Strom wurde mit 0,11947EUR für 2007 und 0,12786EUR für das erste Halbjahr 2008 berechnet, Gas mit 0,0455EUR bis 30.09.2007, 0,0471EUR bis zum 31.12.2007, 0,0491EUR bis zum 31.03.2008 sowie 0,0517EUR bis zum 08.06.2008 (Ablesetag).
Insgesamt stellte ENNI eine Nachforderung von 439,06EUR auf und legte den neuen Abschlag auf 302EUR fest.
Wir haben der Abrechnung widersprochen und eine Korrekturberechnung angestellt. Zusammen mit einer noch ausstehenden, aber nicht berücksichtigten Abschlagszahlung reduzierte sich die Nachzahlung auf 113,68EUR. Dies haben wir zwischenzeitlich auch überwiesen. Den neuen Abschlag haben wir ebenfalls nicht bestätigt sondern zahlen weiterhin 245EUR.
Mit der Rechnung offerierte ENNI ein weiteres neues Produkt: ENNI fixGas - mit 2 Jahren Preisgarantie zu immerhin 0,0637EUR (gegenüber dem wiederum erhöhten Normaltarif von 0,0617EUR).
ENNI bestätigte zunächst am 24.07.2008 den Eingang unseres Schreibens.
Am 28.07.2008 reagierte ENNI mit einem erneuten Schreiben. Unter Hinweis auf eine andere als die vom BGH gerügte Preisanpassungsklausel, in der Vergangenheit vorgenommene Preissenkungen und der mittels der beigefügten Gutachten eines Wirtschaftsprüfers nachgewiesenen Billigkeit der ENNI Gaspreisveränderungen (2005, 2006 und 2007) besteht ENNI auf der gesamten Nachforderung sowie der Zahlung des neuen, erhöhten Abschlags.
So langsam werde ich müde...
Das Kostenrisiko ist bislang relativ gering - ein paar hundert Euro. Das wäre nicht schön, würde uns aber nicht ruinieren.
Aber wie geht das Spiel weiter und wie stehen die Chancen für die Zukunft?
Kann ich noch weiter zurückgehen und auch ältere Preiserhöhungen noch herausrechnen?
Ist §315BGB ok, oder muss ich zur Sicherheit noch den §307 oder so nachschieben?
Vielen Dank im voraus fürs Lesen und Antworten.