Hallo Pedro,
bei mir hat der Link funktioniert, obwohl ich kein Abonnent der BZ bin.
Gruß aus Südbaden
nfp
Zur Sammelklage: Das LG Freiburg hat es unter Berufung auf das berühmt-berüchtigte BGH-Urteil vom Juni letzten Jahres abgelehnt, im Oktober über die Zusammensetzung des Gaspreises an sich zu entscheiden. Es stünden nur die letzen Preiserhöhungen zur Debatte, und in diesem Punkt hat die Badenova (leider) schon mehrfach Recht bekommen. Wenn der BGH seine Haltung bis zum Oktober nicht wie angekündigt überdenkt und ggf. anders (sprich: verbraucherfreundlich) entscheidet, wird die Sammelklage vor dem LG Freiburg wohl zum Scheitern verurteilt sein.