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Autor Thema: Kündigung der Komfort-Tarife  (Gelesen 18910 mal)

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Offline Schwalmtaler

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Kündigung der Komfort-Tarife
« Antwort #15 am: 08. April 2009, 14:25:16 »
Schau mal nach den Musterschreiben auf der Seite der Energieverbraucher!

Offline RuRo

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Kündigung der Komfort-Tarife
« Antwort #16 am: 08. April 2009, 20:14:04 »
Zitat
Original von Arno
\"der mit ihnen geschlossene Energieliefervertrag läuft zum 16.11.2009 aus und kann von uns über dieses Datum hinaus nicht fortgesetzt werden. Wir bieten ihnen deshalb einen neuen Sondervertrag an ....

Das liest sich ungesehen erst mal so, als hätten Sie auch jetzt schon einen Sondervertrag. Nachdem laut eigener Angabe eine Beendigung durch Zeitablauf ausscheidet, bleibt nur noch die Kündigung. Demnach müsste ein Blick ind die AGB\'s die Frage zur Kündigungsberechtigung klären können.

Zitat
Original von Arno
Wenn ich den Sondervertag nicht Unterschreibe bekomme ich nur noch Grundversorgung... blablabla.\"

Wenn Ihr Versorger gleichzeitig der Grundversorger ist und sie bei ihm über den 16.11.09 bleiben wollen ist das so.

Zitat
Original von Arno
...
2.)Es wird nicht von Kündigung gesprochen sondern nur davon das der Vertrag auslaufen würde...

Der Inhalt dessen, was der Versorger will ist Ihnen doch bewusst geworden, ob jetzt \"Kündigung\" darin vorkommt oder nicht. Ihr Versorger will Sie über den 16.11.09 hinaus nicht zu den günstigeren Sondervertragskonditionen beliefern - das ist eine Kündigung. Ob mit oder ohne Rechtsgrund siehe weiter oben.

Zitat
Original von Arno
Gehe ich recht in der Annahme das die den Vertrag nicht einseitig auflösen können?

Grundsätzlich ja, die Details für Ihren konkreten Fall kennen aber nur Sie selbst. Die Kündigung ist ein einseitig, empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft.

Zitat
Original von Arno
Was mache ich jetzt? Soll ich eine Antwort schreiben das ich das nicht akzeptiere oder einfach gar nichts machen?

Rechtsgrundlage der Kündigung aufklären. Gibt es eine, ist es so. Gibt es keine, ist eine Kündigung, die mit dem bloßen Ansinnen ausgesprochen wird, Sie in die Grundversorgung zu schubsen, rechtlich bedenklich, siehe hier:

Verbraucherzentrale NRW
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline RR-E-ft

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Kündigung der Komfort-Tarife
« Antwort #17 am: 08. April 2009, 20:17:36 »
Wenn Versorger bei zeitlich unbefristeten Sonderverträgen davon die Rede führen, dass etwas ohne Kündigung auslaufe, könnte das dafür sprechen, dass die Autoren des Geschreibes  nicht ganz dicht sind. Das gilt insbesondere da, wo im ursprünglichen Vertrag (etwa unter Bezugnahme auf § 32 Abs. 7 AVBGasV) zur Kündigung Form und Frist vertraglich vereinbart sind.

Offline Arno

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Kündigung der Komfort-Tarife
« Antwort #18 am: 08. April 2009, 22:30:22 »
Sie haben da vollkommen Recht Herr Rechtsanwalt,
ich bin Sondervertragskunde seit 1992, und weder im Vertrag noch in den
AVBGasV steht was das der Vertrag zeitlich befristet ist.

der Vertag ist beidseitig kündbar aber dieses bedarf der Schriftform.

Ich werden denen mal Antworten das sie mir die rechtliche Grundlage dazu schicken sollen.

@RuRo
vielen Dank für den sehr interessanten Link zur Verbraucherzentrale NRW

Ich habe noch eine Frage,
Eine ordentliche Kündigung ist ja nur wirksam, wenn sie die Originalunterschrift des Geschäftsführers oder eines zur Vertretung berechtigten Mitarbeiters trägt.

In welchem Paragrafen steht das genau ? Ich finde das nicht mehr.


Erstmal danke
Arno

Offline ger.win

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Kündigung der Komfort-Tarife
« Antwort #19 am: 12. April 2009, 22:36:30 »
Wenn der Vertrag schon ausläuft, kann dann der Gasanbieter gewechselt werden?
z.B. zum Anbieter eprimo, der bei einem Jahresverbrauch von etwa 10.000 kW günstiger ist?

Offline eislud

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Kündigung der Komfort-Tarife
« Antwort #20 am: 14. April 2009, 13:43:34 »

Offline Arno

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Kündigung der Komfort-Tarife
« Antwort #21 am: 15. April 2009, 21:36:33 »
Zitat
Original von eislud
@Arno
Zum Thema Kündigung und Unterschrift

vielen Dank für den Link. ein sehr interessanter Thread.

Arno

Offline RA Lanters

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Kündigung der Komfort-Tarife
« Antwort #22 am: 04. Juni 2009, 23:05:08 »
Bei Erhalt einer Kündigung sollte zuerst einmal die Einhaltung von eventuellen Kündigungsfristen geprüft werden. Im Übrigen schießen sich die Versorger mit der Kündigung oft selbst ins Knie, eine bessere Bestätigung, dass ein Sondervertragsverhältnis vorliegt, kann der Verbraucher sich nicht wünschen ...
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Offline EVM

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Kündigung der Komfort-Tarife
« Antwort #23 am: 25. November 2011, 19:10:36 »
Hallo plantoy, EVM Koblenz greift mal wieder an. Diesmal will man uns wirklich ans Fell. Ich habe eine formgerechte Kündigung im November 2011 mit Wirkung zum 31.12.2012 vom Geschäftsführer und Prokuristen in Originalunterschrift per Einschreiben mit Rückschein erhalten. Ausserdem hat man mir eine Kopie vom Auszug aus dem Handelsregister wieder per Einschreiben mit Rückschein zugesendet. Ich glaube meine Ära Widerspruch endet nun definitiv zum 31.12.2012. Alle unsere Spezialisten glauben nicht mehr an eine weitere Aufrechterhaltung unseres Widerspruches. Ich werde mir einen neuen Versorger suchen müssen mit höheren Entgelten. Was ich allerdings noch immer nicht einsehe, ist die Tatsache, dass lediglich die Widersprüchler von der EVM Koblenz abgekündigt werden. Das sehe ich als einen massiven Rechtsbruch an. MfG EVM

Offline Contra

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Kündigung der Komfort-Tarife
« Antwort #24 am: 08. Dezember 2011, 01:23:13 »
Nur weiterkämpfen,wenn sie Rechtschutz haben oder Kostenübernahme durch BdEV schriftlich vorliegt . Mir dürfen sie glauben,habe 4 Verhandlungen mit dem Versorger durch .
Für Gewerbe gibts kein Vertragsrechtschutz,BdEV übern. Prozessk. bei Gewerbe
auch nicht , bei mir endete das ganze nach 5 Jahren mit einem Vergleich!
Hatte 1A Sondervertrag , unrechtm.Kündigung, ungültige Preisgleitkl ,die ganze Palette, aber unfähigen Anwalt vorm Amtsge.es folgten Landgericht,
Oberlandesgericht und erneut Landgericht .
Paradox :Müßte jetzt mit Rechtsanwalt Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwalt von der 1. Verhandlg. geltend machen ! Neuer Versorger GG ist inzwischen teurer als EVM !(nach 1 Jahr Preiserhg.40% )
Das ganze ist filmreif und ein bekannter Sender interessiert sich auch dafür ,
Preisfrage , ob ich nochmal in diesen tiefen Sumpf vordringen will !
 Egal zu wem sie wechseln, ob Strom , Gas, jetzt noch die Wasserversorgung , die Netze sowieso und demnächst noch die Luft die wir atmen :D Sie haben immer einer der 4 Riesen im Boot und die sagen ALLEN, wo es langgeht !!!!
lb.G Contra

Offline EVM

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Kündigung der Komfort-Tarife
« Antwort #25 am: 21. Dezember 2011, 00:35:05 »
Hallo Contra, recht herzlichen Dank für Ihre aufmunternden Worte. Ich würde sehr gerne weiterkämpfen, wenn ich nur wüsste wie. Selbstverständlich bin ich seit vielen Jahren Mitglied beim Bund der Energieverbraucher und besitze auch den Prozesskostenfonds. Bitte machen Sie mir einen Vorschlag zum effektiven Weiterkämpfen. Ansonsten müsste ich mir Ende 2012 zum 01.01.2013 einen neuen Gasversorger suchen, und dieser wird sicherlich um Einiges teurer sein als mein aktueller Preis von 2002 (3,14 Cent). MfG EVM

 

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