Energiepreis-Protest > GASAG Berlin
Mahnung Gasag
Felidae2010:
Leider hat meine Bank wegen fehlender 0,06 Eurocent auf dem Konto meine Abschlagzahlung in Höhe von 6,00 Euro für die Gasag zurückgebucht. Ich habe sofort eine Mail an die Gasag geschickt, sie mögen den Betrag nochmals abbuchen, wenn es geht ohne hohe Gebühr.
Keine Reaktion auf die Mail, stattdessen ein Brief mit der Aufforderung um Zahlung innerhalb der nächsten 6 Tage plus angefallener Rücklastschriftkosten in Höhe von 9,50 Euro.
Das finde ich eine Frechheit, was soll ich zahlen. Bin geneigt, nur die 6,00 Euro zu zahlen.
So weit ich mich erinnern kann, ist das das 1.Mal, dass die Gasag von mir enttäuscht wurde.
userD0009:
Ganz allgemein gesprochen:
Dem EVU sind durch die Lastschriftrückgabe wegen fehlendem Guthaben Kosten entstanden(vgl. z.B. hier).
Diese Kosten kann er grundsätzlich, wenn sie der Kunde verschuldet hat, z.B. wegen fehlenden Kontoguthabens, und sich der Kunde/Vertragspartner im Verzug befand, auch als Schadensersatz geltend machen.
Ob nun 1 Eurocent oder 1000 Euro die Ursache für die Nichteinlösung einer Lastschrift war(en) spielt dabei keine Rolle.
Die Höhe des entstandenen Schadens muss das EVU darlegen.
Grüße
belkin
Felidae2010:
Hallo belkin,
wo steht denn, das die Gebühr über 150% betragen darf?
userD0009:
Die Regelungen über Schadensersatz bei Verträgen finden sich allgemein in den §§ 280ff. BGB.
Wenn dem EVU ein Schaden in Höhe von 9,50 Euro entstanden ist, dann hat den der Schuldner zu ersetzen, wenn er den Schaden verschuldet hat.
Die Höhe des Schadens hat das EVU darzulegen.
Bei einer nicht einlösbaren Lastschrift erheben die Banken Gebühren(für ihren Arbeitsaufwand). Und diese Gebühren werden dem Beauftragenden in Rechnung gestellt. Wie hoch diese Gebühren sind, kann ich nicht genau sagen. Im Internet finden sich Angaben ab 3 Euro.
Diese Kosten sind ein Schaden für den EVU.
Dass bei dem EVU noch weitere Kosten durch z.B. den Mahnvorgang entstehen, leuchtet mir eigentlich ein.
Auch diese Kosten stellen einen Schaden dar.
Die Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten hat also das EVU darzulegen, wenn diese bestritten werden. Dass durch den Darlegungsaufwand evtl. weitere Kosten(Schaden) entstehen, ist u.U. auch möglich.
Felidae2010:
Was ist denn EVU?
Vielleicht hat hier ein RA noch eine andere Meinung, danke
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