Hallo,
ein Gasbehälter muß gewartet werden. Die Prüfungen sind immer vom Betreiber zu veranlassen: normalerweise alle 2 Jahre ein Prüfung und nach 10 Jahren eine Prüfung mit einem Sachverständigen.
Wenn du den Gastank kaufst, kannst du selbst entscheiden, von wem du den Tank warten läßt. Das hat mit dem Gaslieferanten selbst nichts zu tun. Du entscheidest ja schließlich auch, wer gerade am billigsten beliefert.
Vereinbarst du allerdings die Nutzung des Gastanks, dann binden sich die Lieferanten gerne mit dem Wartungsvertrag und der Gasabnahmepflicht an den Kunden.
Grüße
marinale25a