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Autor Thema: Wartungsvertrag für eigenen Gastank  (Gelesen 7665 mal)

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Offline celtica

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Wartungsvertrag für eigenen Gastank
« am: 08. Juni 2005, 21:39:01 »
Hallo!

Ich habe mich für den Kauf eines unterirdischen Flüssiggastanks entschieden.
Nach Vergleich der vorliegenden Angebote stellt sich jetzt die Frage
ob ich einen pauschalierten Wartungsvertrag eingehe ca.70 Euro/Jahr
oder nicht.  Kann man mir hier jemand über Vor und Nachteile von Wartungsverträgen berichten?  Welche Punkte muß ich beachten,
damit ich den Wartungsvertrag jederzeit kündigen kann und nicht
dadurch an eine Gasbelieferung gebunden bin ?

Für Eure Erfahrungen und Tipps bedanke ich mich schon im voraus.

Grüße
celtica

Offline marinale25a

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Wartungsvertrag für eigenen Gastank
« Antwort #1 am: 09. Juni 2005, 22:24:47 »
Hallo,

ein Gasbehälter muß gewartet werden. Die Prüfungen sind immer vom Betreiber zu veranlassen: normalerweise alle 2 Jahre ein Prüfung und nach 10 Jahren eine Prüfung mit einem Sachverständigen.
Wenn du den Gastank kaufst, kannst du selbst entscheiden, von wem du den Tank warten läßt. Das hat mit dem Gaslieferanten selbst nichts zu tun. Du entscheidest ja schließlich auch, wer gerade am billigsten beliefert.
Vereinbarst du allerdings die Nutzung des Gastanks,  dann binden sich die Lieferanten gerne mit dem Wartungsvertrag und der Gasabnahmepflicht an den Kunden.

Grüße
marinale25a

Offline Andreas.Z

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Wartungsvertrag für eigenen Gastank
« Antwort #2 am: 10. Juni 2005, 13:11:31 »
Viele Gaslieferanten machen eine Wartung bei Lieferung von Gas gleich mit. Und das teilweise sogar kostenlos.

Wobei man von Wartung eigentlich nicht sprechen kann, denn was soll denn an einem Tank gewartet werden?
Es handelt sich mehr um eine Sichtprüfung und aufkleben von Prüfplaketten. Und dafür jährlich 70 Euro zahlen? Das sind 140 Euro für eine Prüfung die alle zwei Jahre durchzuführen ist.

Rede mit deinem Gaslieferanten deiner Wahl über das Thema Prüfung/Wartung. Wie gesagt, manche machen es kostenlos mit der Gaslieferung gleich mit.

Die 10jährige Prüfung allerdings ist nicht so einfach und wird vom zuständigen TÜV in Zusammenarbeit mit dem Gaslieferanten durchgeführt. Dazu braucht es allerdings keinen Wartungsvertrag.  Auch dies kann dein Gaslieferant erledigen. Auftrag für Prüfung erteilen und bezahlen (rund 500 Euro).
Begib dich nicht in Abhängigkeit eines Wartungsvertrages.

Offline Watzl

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Wartungsvertrag für eigenen Gastank
« Antwort #3 am: 10. Juni 2005, 21:45:36 »
Wartungsverträge braucht es nicht. Wie beim Auto erledigt man das alles selbst.
Die 2 jährige Sichtprüfung kann von jedem, der eine Lizens dazu hat gemacht werden. Bei den frien Lieferanten haben viele Fahrer diese Lizens und in vielen Fällen kostett diese Prüfung sehr sehr wenig - keine 70,-EU!

Für die Prüfung nach 10 Jahren setzt man sich mit dem zuständigen TÜV in Verbindung und erkundigt sich nach dem Sachverständigen für Gasbehälerprüfungen. (Für Bayern: TÜV Bayern z.B. Sitz in Nürnberg)

H. Watzl

 

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