Aus meiner Sicht versuchen die Stadtwerke, Sie doch noch \"weichzuklopfen\".
Die Drohung sollten Sie sich nicht allzusehr zu Herzen nehmen, obwohl es zunehmend Versorger gibt, welche den Klageweg beschreiten. Ob die SW TÜ dazu gehören, kann ich nicht beurteilen
Vielleicht sind Sie gut beraten, wenn Sie einen sachkundigen Rechtsanwalt aus der
Anwaltsliste des Bundes der Energieverbraucher zu Rate ziehen. Ein solcher kann die Rechtslage im Einzelfall bessser beurteilen und ggf. die Korrespondenz mit den Stadtwerken führen. Oft hilft dies schon weiter :evil: ...
Rechtlich ist es von erheblicher Bedeutung, ob Sie Kunde der Grundversorgung sind, oder mittels eines sog. Sondervertrags beliefert werden.
Bevor Sie sich nicht umfassenden Rechtsrat eingeholt haben, sollten Sie nicht so ohne weiteres nachgeben. Wenn die Stadtwerke tatsächlich klagewillig sind, so verwundert es doch, dass sie dies so umständlich ankündigen. Statt dessen hätte man doch gleich eine Klageschrift einreichen können. Offensichtlich versucht man von Seiten der SW TÜ einem gerichtlichen Verfahren doch noch auszuweichen, indem man den Druck auf widerspenstige Kunden erhöht...
Und selbst wenn eine Klage eingereicht wird, so hat man als anwaltlich beratener und vertretener Verbraucher noch lange nicht verloren. Gute Beispiele finden Sie hierzu im Forum. Im übrigen bietet der BdEV einen Prozeßkostenfond an.