Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Neuer Gasvertrag bei Umzug?
Pedro:
Neuer Gaslieferungs-Vertrag bei Umzug?
Der Versorger GWG schickt Gaskunden, die seit 2004 dem Gas-
preis widersprechen und nun innerörtlich umziehen, einen neuen Gaslieferungsvertrag mit den aktuellen Konditionen.
Wir tendieren dazu, dem Vertrag nur unter dem Vorbehalt der Einstufung in die Grund- und Ersatzversorgung und unter Beibehaltung der bisherigen Rechte aus dem Widerspruch zuzustimmen.
Gibt es Erfahrungen?
bjo:
Hallo,
- unter Vorbehalt ist immer schlecht!
- prüfen ob der Anbieter einen Umzugsservice anbietet, wenn ja diese einfordern und gleich ein Schreiben aufsetzen in dem du klar machst das dein alter Vertrag weitergeführt wird. Neuen Kundennummern widersprechen!
DieAdmin:
@Pedro,
bei Umzug hat man einen neue Abnahmestelle, also ist es auch ein neuer Liefervertrag zu Stande gekommen.
Da ich nach Erhalt des Begrüßungsschreiben nix beim heimischen Grundversorger unterschrieben hab, bin ich bis zum Wechsel zu Trianel (Strom)- und e-wie-einfach (Gas) im Allgemeinen Tarif der EVI Waltershausen beliefert worden.
Also ich würde nicht, ausdrücklich durch Unterschrift, zustimmen. Ich hatte von der EVI auch in den Begrüßungsbeilagen zum Tarif \"Grund- und Ersatzversorgung\" etwas zur Unterschrift beiliegen. Habs aber unterlassen, dies unterzeichnet zurückzuschicken. Nicht das dann Zweifel aufkommen, ich hätte dann diesen Preis vereinbart.
Auch solche Vorbehaltsformulierungen würde ich selber nicht machen, da ich kein RA bin. Wenn, dann einen aufsuchen :) Dieser ist auch befähigt, zu beurteilen, ob man sich mit \"Wunschformulierungen\" nicht ein Eigentor schießt.
Da ich nicht die Absicht habe, weiterhin für die alte Wohnung den Strom- und Gasverbrauch zu bezahlen, musste ich den alten \"Rebellionsvertrag\" wegen Umzug kündigen. Hab aber entsprechenden Schriftwechsel (Kündigung, Schlussrechnung) weiterhin deutlich gemacht, dass ich die Preise für unbillig halte und auch das Recht zur Preisanpassung bezweifele (s. Passagen aus dem Musterschreiben).
P.S. Ich hab zwar dieselbe Kundennummer bei der EVI nach dem Umzug gehabt, aber eine andere Verbrauchsstellen-Nummer
bjo:
--- Zitat ---Original von Evitel2004
@Pedro,
bei Umzug hat man einen neue Abnahmestelle, also ist es auch ein neuer Liefervertrag zu Stande gekommen.
P.S. Ich hab zwar dieselbe Kundennummer bei der EVI nach dem Umzug gehabt, aber eine andere Verbrauchsstellen-Nummer
--- Ende Zitat ---
das macht jeder Versorger anders. Oft werden nur Adressdaten geändert!
Anders sieht es aus wenn man eine andere Stadt zieht!
DieAdmin:
@bjo,
bei mir hat sich zu der Zeit noch nicht einmal die Adresse geändert. Bin ja innerhalb des Hauses in eine andere Wohnung gezogen ;)
Allerdings später dann doch die Straße, aber das hat nichts mit dem Umzug, sondern mit der Eingemeindung von Ernstroda und Finsterbergen zu Friedrichroda zu tun. Seit dem 01.07.08 heißen nun einige Straßen anders.
Also ich würde es nicht an der Kundennummer ausmachen, ob ein neuer Vertrag zustande gekommen ist oder nicht.
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