Energiepreis-Protest > Vattenfall Hamburg

Angebot oder Traif bei Stromverträgen

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RR-E-ft:
@Christian Guhl

Grundversorgung ist, wenn man einen Liefervertrag aufgrund von § 36 Abs. 1 EnWG mit dem Grundversorger zu den Bedingungen und jeweiligen Allgemeinen Preisen der Grundversorgung abgeschlossen hat (vgl. auch § 2 StromGVV). Grundversorgung ohne Abschluss eines Liefervertrages gibt es per definitionem nicht, allenfalls zeitlich befristete Ersatzversorgung gem. § 38 EnWG.

@rolo-tomasi-04

Wenn man sich mit einem Lieferanten vor einem Landgericht auseinandersetzen möchte, so sollte man sich wegen des Anwaltszwangs (§ 78 ZPO) tunlichst einen Anwalt suchen und diesem die rechtliche Beurteilung wie auch ggf. die Verfertigung von Schriftsätzen überlassen.

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