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Autor Thema: Teldafax-nein danke und Verivox auch nicht  (Gelesen 4345 mal)

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Offline Gertchen

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Teldafax-nein danke und Verivox auch nicht
« am: 23. November 2008, 15:13:36 »
Seit dem 14.11.2008 weiß ich, dass ich kein Kunde der Teldafaxenergy, Troisdorf war und bin. So hat es mir das AG Siegburg in einem Anerkennungsurteil bestätigt. Welche Freude! Aber,o Schreck 8o: Obwohl die Kosten des Verfahrens Teldafax zu zahlen hat, habe ich eine Rechnung meines Anwalts über die Verfahrensgebühr und die Gerichtskosten erhalten. The winner pays it all? :(
Wenn das so recht ist, dann kann ich nur davon abraten, sich gegen die Hinterhältigkeit von Teldafax zu wehren (auch wenn die Beweislage gut dokumentierbar ist) unter der Annahme, dass es sich nur um einen Jahresstromverbrauch im Normalbereich (5000Kwh) handelt. Der Kampfpreis ist einfach viel zu hoch. Das Recht ist viel zu teuer. X( Teldafax weiß das aus langer Erfahrung und gibt sich auch gar keine Mühe, wie ein ehrlicher Kaufmann zu spielen. Und die Gerichtsbarkeit steht da und hält die Hand auch noch auf. Wer seinen Stromlieferanten wechseln will wegen einer Preiserhöhung im Cent-Bereich oder Jahresmehrkosten im 100€- Bereich, der sollte Teldafaxenergy nicht zu den kundenfreundlichen Anbietern zählen, obwohl Verivox 4-Sterne für diese Firma vergibt. Verivox ist bei Stromlieferantenwechsel nach meiner Beobachtung sehr mit Vorsicht zu beurteilen: Viele der Stromanbieter, die mit Verivox zusammenarbeiten, werden von den Kunden schlecht bis mittelmäßig eingestuft. Dagegen arbeiten von Kunden als vertrauenswürdig beurteilte Lieferanten auffällig oft nicht mit Verivox zusammen. :rolleyes:

Offline userD0009

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Teldafax-nein danke und Verivox auch nicht
« Antwort #1 am: 23. November 2008, 15:31:45 »
@Gertchen

Erst einmal ruhig Blut.

Zwischen Ihnen und dem Rechtsanwalt wurde ein Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen.
Es ist damit korrekt, dass Sie die Kosten Ihres Rechtsanwaltes an diesen zu zahlen haben.
Aber diese Kosten und die Gerichtsgebühren können Sie(bzw. durch ihren Rechtsanwalt) von der unterlegenen Partei im Wege eines Kostenfestsetzungsverfahrens vom Gericht festsetzen lassen und aus dem dann vorliegenden Vollstreckungstitel die Zwangsvollstreckung gegen die unterlegene Partei betreiben.

Der nächste Schritt wäre also, Ihren Rechtsanwalt damit zu beauftragen, die Kosten des Rechtsstreites festsetzen bzw. betreiben zu lassen.

Grüße
belkin

Offline Gertchen

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Teldafax-nein danke und Verivox auch nicht
« Antwort #2 am: 23. November 2008, 18:14:38 »
@belkin
Vielen Dank für Ihre Antwort! :). Ich habe natürlich auch meinen RA schon um eine Antwort gebeten, aber er ist zeitlich vollbeschäftigt und kann sich natürlich nicht vorstellen, dass ich als Gewinner noch Potential zur Paranoia entwickeln kann. Unwissen ist aber ein schlechtes Ruhekissen, das Sie mir nun behaglich untergeschoben haben :). Eine Frage hätt ich noch: Kann ich die weiteren Maßnahmen auch einem weniger vollbeschäftigten RA übertragen? :rolleyes: Und Tschüß Gertchen

Offline userD0009

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Teldafax-nein danke und Verivox auch nicht
« Antwort #3 am: 23. November 2008, 23:29:55 »
@Gertchen

Die Erteilung eines neuen Mandates bei einem anderen Rechtsanwalt ist immer möglich, die Frage ist nur, was es kostet.

Denn für die Durchführung des Kostenfestsetzungsverfahrens bekommt der Rechtsanwalt keine extra Gebühr. Seine Tätigkeit ist mit der Gebühr des Hauptsacheverfahrens abgegolten.
D.h. wenn Sie einen neuen Rechtsanwalt damit beauftragen fallen Ihnen gegenüber wieder neue Gebühren an, da er keine Hauptsachegebühr bekommen hat. Und diese extra Kosten muss der Gegner nicht ersetzen, da sie nicht notwendig waren.

Im Ergebnis sollten Sie daher Ihren bereits beauftragten Rechtsanwalt um die zügige Durchführung des Kostenfestsetzungsverfahrens bitten. Dies ist Routine für die Rechtsanwaltsfachangestellten und sollte daher auch rasch erledigt werden.

Grüße
belkin

Offline Gertchen

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Teldafax-nein danke und Verivox auch nicht
« Antwort #4 am: 24. November 2008, 16:23:23 »
@belkin

Unglaublich, dass es sowas in Echt gibt: Frage.....und kompetente Blitzantwort. Echt schönes Arbeiten...Vielen Dank und be good Gertchen :] :] :]

 

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