Über einen Krach zwischen dem Lobbyverband der Gaswirtschaft BGW und dem Bundeskartellamt berichtet die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift für kommunale Wirtschaft (ZfK):
\"Krach beim Gas
Berlin – Der BGW Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft und das Bundeskartellamt liegen im Clinch:
Auf deutliche Kritik von BGW-Präsident Uwe Steckert an den Vorstellungen der Behörde zur Reglementierung der Verträge zwischen Ferngasgesellschaften und Verteilern reagierte Kartellamtschef Dr. Ulf Böge sichtlich pikiert.
Präsident Steckert hatte das Recht auf freie Wahl kurz- und/oder langfristiger Verträge angemahnt und mit Blick auf die von der Behörde angestrebte Abschaffung der Ölpreisbindung formuliert, die Wirklichkeit werde ausgeblendet und durch Sendungsbewusstsein ersetzt. (ZfK 05/05, Seite 7)\"
Nach alldem sollte sich kein Versorger mehr darauf berufen, die Ölpreisbindung sei von den Kartellbehörden anerkannt.
Das Gegenteil ist ersichtlich der Fall.
Das Bundeskartellamt hat dazu aus guten Gründen eine ganz andere Auffassung als der Lobbyverband.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt