Energiepreis-Protest > Gelsenwasser
Gelsenwasser macht Ernst!?
nomos:
--- Zitat ---Original von Stefan25
Nach dem xten Schreiben seitens Gelsenwasser mit Androhung rechtlicher Schritte wird man aber ruhiger und erwartet gelassen die Klage oder sonstige Schritte seitens der Versorgers.
--- Ende Zitat ---
@Stefan25, das ist nicht die schlechteste Reaktion. ;)
... und ihr seit in NRW da nicht alleine: siehe hier[/list]
ben100:
Bevor die Berufung gegen das Urteil vom LG Düssedorf nicht entschieden ist, denke ich auch nicht, daß die vorher Klage einreichen werden. Das Risiko ist denen einfach zu groß
Majue:
Hallo,
auch ich habe dieses Schreiben erhalten.
Seit August 2004 wiederspreche ich jeder Preisanhebung mit dem Musterschreiben des BDEV. Ab wann verjähren denn die Forderungen? Oder ist die Verjährung durch die Forderungsschreiben aufgehoben? Wer kennt sich damit aus und kann eine rechtlich sichere Antwort geben?
Stefan25:
Hallo Jürgen,
eine rechtlich sichere Antwort gibt der Rechtsanwalt Deines Vertrauens. Wenn Du aber mit der laienhaften und rechtlich nicht sicheren Antwort leben kannst:
Solche Ansprüche verjähren nach 3 Jahren, wobei hier die Verjährung erst mit dem Ablauf des Jahres der Fälligkeit beginnt, sprich Forderungen aus 2004 sind mit Ablauf des Jahres 2007 verjährt. Verhindert werden kann die Verjährung durch eine Klage oder einen zugestellten Mahnbescheid.
Aber wie gesagt: im Zweifel zum RA.. der hat schließlich Jahre dafür studiert :D
Majue:
Vielen Dank,
dann hat sich das ja mit der Nachforderung für 2004 erledigt!
Mal sehen, ob Gelsenwasser noch bis Jahresende einen Mahnbescheid schickt oder Klage einreicht. Wenn nicht, hat sich die Nachforderung für 2005 ebenfalls erledigt!
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