Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Hat jemand mit AVACON in Nieders. Erfahrung gemacht?

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walter3:
Hallo,

auch bei mir hat sich die avacon gemeldet und mir wie folgt geschrieben:

Von: Avacon direkt <direkt@avacon.de>
An: \"\'walter/ \" <>
Betreff: AW: AW: Ihre Jahresverbrauchsabrechnung vom 9.1.2005 zugegangen a m 14 .1.2005 Kunden-Nr.  VERTRAGSKONTO 
Datum: Thu, 27 Jan 2005 12:32:51 +0100

Guten Tag Herr Walter,
 
 
vielen Dank für Ihre erneute Meldung.
 
In meiner Antwort hatte ich darauf hingewiesen, dass eine Begrenzung der Einzugsermächtigung nicht möglich ist,
sondern nur die komplette Löschung für das Vertragskonto.
 
Aus diesem Grund habe ich Ihre Einzugsermächtigung für das Vertragskonto  erst einmal entnommen. Ich hoffe, dies ist in Ihrem Sinn.
 
Gerne habe ich Ihr Anliegen zur weiteren Überprüfung an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet.
 
Die Klärung bedarf einiger Tage. Sobald dies abgeschlossen ist, werden wir uns wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.
 
Daher bitte ich Sie, diese Nachricht zunächst nur als Zwischenbescheid zu betrachten.
 
Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.
 
Freundliche Grüße
Avacon AG
Avacon direkt
 
i.A.

Gleichzeitig weist mein Konto die erste Lastschrift der AVACON auf:

Euro 208,00

Tatsächlich sollte die Abschlagszahlung 223,00 € betragen. Ohne die stattliche Preiserhöhung
- aber plus 2 % hätten es aber nur 178,54 € sein dürfen.

Also die Differenz zurückbuchen lassen ? Geht das, weiß das einer oder hat es schon ausprobiert ?

Bis demnächst,

walter3

Alinna:
Hi walter, so viel ich weiß, kannst Du die Lastschrift ohne Angaben von Gründen bei der Bank zurückbuchen lassen.  MfG   Alinna

Harry01:
Hallo Mitstreiter!

Auch ich habe schon heute :wink:  eine Antwort auf mein Schreiben an AVACON von Anfang Dezember letzten Jahres wegen des Einwandes der Unbilligkeit bekommen. Der Inhalt kurz zusammengefasst:

Es wird ausdrücklich widersprochen, daß der Preis nicht nach billigem Ermessen festgelegt worden sei. Es wurden im September diesen Jahres (kein Irrtum meinerseits, es steht dort wirklich diesen Jahres!) durch öffentliche Bekanntmachung alle Kunden über eine Preisanpassung von 7-8% informiert. Wie ich es erwartet hatte, wird natürlich mit der Preisbindung an den Ölpreis argumentiert und das man als Erdgaskunde von der Zeitverzögerung profitiert. Angeblich sind die Heizölpreise von Jan.-Sept. 2004 um mehr als 20 % angestiegen, sodaß die Beschaffungskosten zum 01.10.2004 an die Kunden weitergegeben werden mußten. Als Schlußsatz steht noch: Zusammenfassend möchten wir festhalten, daß von einer unbilligen Gestaltung unserer Erdgaspreise keine Rede sein kann.

Habt Ihr auch so ein Schreiben bekommen? In dem Schreiben gibt es keine Drohungen o.ä.
Es ist zwar richtig, daß der Ölpreis gestiegen ist, aber seit September sind doch die Preise wieder rückläufig um mindestens denselben Prozentsatz, oder nicht? Wie geht es jetzt weiter?

titan:
Moin zusammen,

auch die monotonen Wiederholungen, dass die Preise an den Ölpreis gekoppelt seien, der Anbieter sich immer noch in der \"unteren Preisregion befinde\" und dass der Anbieter die Preiserhöhung nicht für unbillig hält, ändert m.E. nichts an der Unbilligkeit.

Dazu kommt, dass avacon mir jetzt mitgeteilt hat, dass sie überhaupt nicht verpflichtet seien, mir die Kalkulation offen zu legen, um die Billigkeit damit nachzuweisen, ich solle also gefälligst die neuen Preise zahlen ...

Gruß
titan

Harry01:
Hallo titan,


--- Zitat ---Dazu kommt, dass avacon mir jetzt mitgeteilt hat, dass sie überhaupt nicht verpflichtet seien, mir die Kalkulation offen zu legen
--- Ende Zitat ---

Damit haben sie sogar Recht. Aber Du bist auch nicht verpflichtet, die Erhöhung einfach so in Kauf zu nehmen.

--- Zitat ---, um die Billigkeit damit nachzuweisen, ich solle also gefälligst die neuen Preise zahlen ...
--- Ende Zitat ---

Das wirst Du doch hoffentlich nicht tun, oder? Wenn Du das Kundenkonto nicht überzahlst, muß Avacon die Billigkeit beweisen. Tut sie das nicht, gibt`s eben nur den alten Preis. Wollen sie trotzdem den neuen Preis, müssen sie den Betrag eben einkalgen, dann würde ggf. das Gericht die Offenlegung der Kalkulation anordnen und ich glaube nicht, daß Avacon daran interessiert ist.

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