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Autor Thema: OLG Düsseldorf: Offenlegung der Kalkulation erforderlich  (Gelesen 5842 mal)

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Offline RR-E-ft

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[ 24-O-41-04 16-08-2004 ; 7-O-116-05  20-10-2005 ; VI-2-U-16-05-Kart ]

Frau Kollegin Holling teilt aus Düsseldorf mit:


das Urteil des LG Mönchengladbach vom 20.10.2005 - 7 O 116/05 - ist rechtskräftig!

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Hilfe/Container-Urteilssammlung/site__1728/

Der Versorger hat gerade eben nach mündlicher Verhandlung seine Berufung zurück genommen, nach dem 2. Kartellsenat des OLG Düsseldorf die Aussichtlosigkeit der Berufung erläutert hat.

Das OLG hat argumentiert, dass § 315 BGB unmittelbar Anwendung findet. Die Versorger seien zur Offenlegung ihrer Kalkulation im Rahmen eines Hauptsachverfahrens verpflichtet. § 30 AVBGasV sei als Verordnung subsidär gegenüber § 315 BGB.

Außerdem sehe der Senat eine Verletzung einer Nebenpflicht des Versorgers aus dem Vertrag mit seinen Kunden, wenn er erhöhte Bezugspreise zwar an seine Endkunden weitergebe (so die Standardbegründung der Preisanhebungen), aber es gleichzeitig unterlasse, seinerseits gegen seinen Lieferanten im
Wege des § 315 BGB vorzugehen.

Dies ergebe sich eindeutig aus der BGH - Rechtsperchung im Herbst 2005 \"Lichtblick-Urteil\").



Außerdem sei der Streitwert bei einer EV wohl bei 5.000-10.000 EUR
anzusetzen, da es auf das Interesse des Kunden auf Weiterbelieferung ankäme. Letztlich müße alternativ sonst eine andere Versorgungseinrichtung eingebaut werden, aus welcher sich der erhöhte Streitwert ergebe.

Dies wollte der Versorger freilich dann nicht mehr schriftlich.
(Az. VI - 2 U 16/05 [Kart]).





Glückwunsch !!!!

Offline RR-E-ft

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OLG Düsseldorf: Offenlegung der Kalkulation erforderlich
« Antwort #1 am: 18. April 2006, 15:32:29 »
Vor dem OLG Düsseldorf ging es nach Aussage eines leitenden Angestellten des Viersener Versorgers um eine bedeutsame Grundsatzentscheidung für die gesamte Gaswirtschaft in Deutschland:


http://www.wz-newsline.de/sro.php?redid=113074

Eine solche Grundsatzentscheidung wollte der Versorger mit seiner Prozesstaktik wohl offensichtlich verhindern:


http://www.wz-newsline.de/sro.php?redid=113223

http://www.iw-magazin.de/newsDetails?newsID=1144927123.96&d_start:int=2&


Niederrheinwerke ziehen Berufung zurück
Düsseldorf (energate) - Die Niederrheinwerke Viersen sind zur Offenlegung ihrer Gaspreiskalkulationen verpflichtet. Das hat der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in einer mündlichen... 19.04.2006 - 10:22
... http://www.energate.de/news/83453
 
Dass es bei der Billigkeitskontrolle von Erdgaspreisen nicht allein um Preiserhöhungen geht, folgt auch aus der Rechtsprechung des LG Mannheim:

http://www.agfw.de/fileadmin/dokumente/rec/LG_Mannheim_040816_24O41-04.pdf



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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