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Autor Thema: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung  (Gelesen 89905 mal)

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Offline Primagas-Kunde

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #30 am: 14. Januar 2013, 11:59:41 »
@ kkh

"Mit der Rückgabe der genannten Lastschriften bis zum Termin 15.02.2013 dürften Sie ein Problem bekommen, da sich die Lastschriftbedingungen der Banken/Sparkassen mit Wirkung ab 09.07.2012 geändert haben !
Bis dahin galt die Rückgabefrist "innerhalb von 6 Wochen nach Rechnungsabschluss", welcher bei Privatkunden üblicherweise jeweils zum Quartalsende erfolgt.
Seit 09.07.12 gilt die Rückgabefrist "innerhalb von 8 Wochen nach Abbuchung. Wenn Sie sich beeilen, dann können Sie gerade noch die Lastschrift vom 16.11.12 zurückbuchen lassen !!   ;)"

In o.g. Zitat sind diverse Fehler:

Es gibt keine Schwierigkeiten die Lastschriften bis zu 6 Wochen nach Rechnungsschluss zurückzuholen, denn
1. hat Almado-Energy Lastschriften vor dem 09.07.2012 getätigt und daher unstreitig nach dem alten Verfahren.
....

daher gilt nach wie vor für diese alten bestehenden Lastschrifteinzugsermächtigungen die Widerspruchsfrist von 6 Wochen nach Rechnungsschluss.

OK, es kann schon dauern, bis der Bankberater dies versteht, aber er kann ja Rücksprache mit seinem SEPA-Umstellungs-Beauftragten halten.
« Letzte Änderung: 14. Juli 2015, 11:29:29 von energienetz »

Offline khh

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #31 am: 15. Januar 2013, 08:50:01 »
... daher gilt nach wie vor für diese alten bestehenden Lastschrifteinzugsermächtigungen die Widerspruchsfrist von 6 Wochen nach Rechnungsschluss. ...

@Primagas-Kunde,

vielleicht sollten Sie die Information (ca. im April 2012) Ihrer Haus-Bank/Sparkasse zur Änderung der "Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr" oder z.B. § 675x BGB noch einmal lesen !?   ;)
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Offline nelly

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #32 am: 22. Januar 2013, 18:08:09 »
Hallo zusammen,
es geht hier in den Beiträgen hauptsächlich darum, ob die steuerlichen Erhöhungen seitens almado rechtens sind. Das will ich mal  ganz außen vor lassen.

Hier meine "Story":

Ich habe am 01.04.2012 bei almado einen Vertrag Bonus 12 abgeschlossen mit einer Laufzeit also bis 31.03.2013 (Kündigungsfrist 8 Wochen). Am 29.12.2012 habe ich mir über VERIVOX einen neuen Anbieter zum 01.04.2013 gesucht. Zunächst erhielt ich auch eine entsprechende Bestätigung. Dann kam plötzlich von dem neuen Anbieter die Nachricht, ich sei bei almaldo noch bis zum 07.01.2014 unter Vertrag. Es stellte sich mir die Frage, wie kommen die darauf ??? Nach langer Überlegung ist mir folgender Abschnitt in dem Brief von almado aufgefallen und zwar:

[EMail entfernt]

Ich habe das Datum 07.01.2013 mal rot markiert, denn nur dieses Datum bringe ich in Zusammenhang damit, dass ich noch bis zum 07.01.2014 unter Vertrag sein soll.

Ich hatte meinen Zählerstand per 31.12.2012 almado mitgeteilt, wegen der Preiserhöhung ab 01.01.2013. Die Verarbeitung des Zählerstandes wurde mir auch per mail am 03.01.2013 bestätigt.
Ich habe niemals den "Preiskleber" aktiviert. Es wurde mir auch nur die Verarbeitung des Zählerstandes bestätigt und nicht evtl. eine Vertragsverlängerung. Nach telefonischer Rückfrage (ich habe tatsächliche einen Mitarbeiter erreicht) am 16.01.2013 erhielt ich heute per mail folgende Antwort:

 "Aufgrund der vereinbarten Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen ist das  Enddatum Ihres Strombelieferungsvertrages der 07.01.2014."

Nichts beauftragt und mit der Meldung des Zählerstandes weiter unter Vertrag ??? Das kann doch wirklich nicht sein !!!

Bin mal gespannt, welche Schritte ich noch einleiten muss.

« Letzte Änderung: 27. Januar 2020, 10:47:07 von DieAdmin »

Offline Amazone

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #33 am: 22. Januar 2013, 23:21:10 »

Bin mal gespannt, welche Schritte ich noch einleiten muss.

Die nächsten Schritte:

1. Nochmal überprüfen, ob fristgerecht gekündigt wurde. Sind Sie sicher, dass Sie 8 Wochen und nicht 3 Monate Kündigungsfrist haben?

2. Almado per Einschreiben mitteilen, dass die mitgeteilte Vertragslaufzeit nicht nachvollziehbar ist und vorsorglich bestritten wird. Gleichzeitig auffordern, unverzüglich darzulegen, auf welche konkrete vertragliche Grundlagen man sich beruft. Weiterhin 10 Arbeitstage Frist setzen und für den Fall der Fristversäumnis androhen, die Angelegenheit gerichtlich weiter zu verfolgen. Schließlich auch Vorbehalt erklären, wegen des geplatzten Wechsels Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
« Letzte Änderung: 23. Januar 2013, 22:13:49 von Amazone »

Offline nelly

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #34 am: 23. Januar 2013, 18:18:08 »
Jetzt weiß ich auch, wie almado darauf kommt, dass mein Vertrag erst zum 07.01.2014 endet (das Datum 7.1.2013 - Preiskleber - war nur zufällig). Bei almado kommt nämlich der Vertrag nicht mit Beginn der Belieferung, sondern durch die Annahmeerklärung (Bestätigungsschreiben oder Bestätigungsmail) zustande und die habe ich am 06.01.2012 erhalten. Dann war meine Kündigung Ende Dezember 2012 natürlich zu spät. Diese Methode finde ich sehr fraglich und habe mich dahingehend heute auch an Verivox gewandt. Ich werde nun versuchen, per Sonderkündigungsrecht aus meinem Vertrag zu kommen, da almado ja zum 01.04.2013 die Strompreise erhöht.

Offline Amazone

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #35 am: 23. Januar 2013, 22:11:53 »
Bei almado kommt nämlich der Vertrag nicht mit Beginn der Belieferung, sondern durch die Annahmeerklärung (Bestätigungsschreiben oder Bestätigungsmail) zustande

Wo steht das?

Offline nelly

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #36 am: 24. Januar 2013, 08:26:30 »
In den AGB´s von almado (Stand 21.12.2011), die ich beim Wechsel von Verivox am 04.01.2012 mit übersandt bekommen habe, heißt es unter

2. Wirksamwerden des Stromliefervertrages, Lieferbeginn

(1) Der Stromliefervertrag kommt - vorbehaltlich der Regelungen in Abs. 2  - durch Annahmeerklärung von ENERGY
(Bestätigungsschreiben oder Bestätigungsmail) zustande.

In den neueren AGB´s auf der webseite von almado wurde das geändert. Hier heißt es:

2. Wirksamwerden des Vertrags, Lieferbeginn
 
(1) Der Vertrag kommt – vorbehaltlich der Regelungen in Abs. 2 - durch die Annahmeerklärung von ENERGY zustande und beginnt mit Aufnahme der Belieferung. Vertragsbestandteil sind – neben diesen allgemeinen Lieferbedingungen – auch das Antragsformular des Kunden (Auftrag) sowie die Vertragsbestätigung von ENERGY.



Offline Amazone

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #37 am: 25. Januar 2013, 02:13:04 »
@ nelly

Die ursprüngliche AGB-Forrmulierung bestimmt nur das Datum des Zustandekommens des Vertrages, nicht jedoch dessen Beginn, der typischerweise mit dem Start der Belieferung identisch ist. Eine abweichende Interpretation halte ich für unwirksam. Warum sollte auch sonst eine Notwendigkeit bestanden haben, die bestehende Formulierung nachträglich zu ergänzen?

Ich würde darauf bestehen, dass der Vertrag mit Aufnahme der Belieferung beginnt und exakt 1 Jahr später endet, insoweit die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten wird.

P.S. Wie kommen Sie darauf, das Almado zum 01.04.2013 die Preise erhöhen wird?
« Letzte Änderung: 25. Januar 2013, 02:22:11 von Amazone »

Offline PLUS

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #38 am: 25. Januar 2013, 11:03:19 »
Die ursprüngliche AGB-Forrmulierung bestimmt nur das Datum des Zustandekommens des Vertrages, nicht jedoch dessen Beginn, der typischerweise mit dem Start der Belieferung identisch ist. Eine abweichende Interpretation halte ich für unwirksam. .....?

@Amazone, leider gibt es für Verbraucher bei den Vertragslaufzeiten unterschiedliche Ausprägungen und Interpretation. Gibt es dazu denn eindeutige rechtliche Vorgaben oder Urteile?

Ein Beispiel aus Telefon- und Internetverträgen:

In der Praxis werden DSL- und Telefonanschlussverträge in der Regel mit einer Mindestvertragslaufzeit von meist 24 Monaten abgeschlossen. Wird das Vertragsverhältnis nicht mit z.B. einer Frist von 3 Monaten zum Ende dieser Laufzeit gekündigt, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um eine weitere Periode.

Jetzt stellt sich die Frage, wann beginnt die Vertragslaufzeit und da haben nicht wenige Kunden schon negative Erfahrungen gemacht.
Der Anschluss bzw. die Leistung beginnt oft erst Monate nach dem Vertragsabschluss. Der Kunde geht davon aus, dass er einen Vertrag ab Leistungsbeginn für 24 Monate zu den Bedingungen im Angebot abgeschlossen hat. Er kündigt dann 3 Monate vor Ablauf dieser 24 Monate und erlebt sein blaues Wunder, da der Vertrag bereits um die nächste Periode verlängert wurde.

Der Vertag beginnt z.B. laut Vodafone schon mit der Vertragsannahme durch Vodafone, dessen Datum immer vor Lieferbeginn liegt und davon  Monate abweichen kann. Gekündigt werden müsste laut Vodafone also gemessen an diesem Datum entsprechend früher. Die Leistung wird dann aber auch nicht für 24 Monate erbracht.

Gemäß § 305c BGB werden einzelne Bestimmungen, die nach den Umständen so ungewöhnlich sind, dass der Kunde nicht mit ihnen zu rechnen braucht, nicht Vertragsbestandteil. Es stellt sich generell die Frage, was hat ein Verbraucher unter einer Vertragslaufzeit zu verstehen, was ist ungewöhnlich? Wann ist der Beginn und wann ist das Ende einer Vertragslaufzeit. Gibt es Abweichungen zur Leistungszeit? Was tut der Gesetz- und Verordnungsgeber, die Verbraucherministerien, die Verbände et. pp.. Diese unterschiedlichen Interpretationen sind ja kein Zustand.

Offline nelly

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #39 am: 25. Januar 2013, 17:34:38 »
Zitat
von Amazon:
P.S. Wie kommen Sie darauf, das Almado zum 01.04.2013 die Preise erhöhen wird?

In dem Schreiben von almado vom 25.11.2012 heißt es u. a.:

Preisänderung

Sie haben bei uns einen Strombelieferungsvertrag im Tarif Bonus 12 abgeschlossen. Dieser Tarif enthält
eine eingeschränkte Preisgarantie bis zum 31.03.2013, von der hoheitliche Umlagen, Abgaben und
Steuern ausgenommen sind. Mit Wirkung zum 01.04.2013 ändert sich Ihr Stromarbeitspreis um 3,995 Ct
netto je kWh auf 31,58 Ct pöro kWh inkl. MwSt. Aufgrund dieser Preisanpassung haben Sie das Recht,
den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung
zu kündigen.
« Letzte Änderung: 25. Januar 2013, 17:44:35 von nelly »

Offline Hannes Meier

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #40 am: 30. Januar 2013, 10:50:10 »
Eine  "Firma"  wie diese habe ich noch nie erlebt! Der Wechsel zu almado im vergangenen Jahr war schnell und problemlos, die Abschläge wurden auch prompt und regelmäßig eingezogen. Als mir dann aber nach wenigen Monaten eine Mail mit einer unverhältnismäßig hohen Preiserhöhung ins Haus 'flatterte', habe ich sofort von dem mir 'großzügig' eingeräumten Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht, wodurch ich den mir bei Vertragsabschluß zugesagten Bonus nach einem Jahr Laufzeit 'natürlich' verloren habe. Inzwischen wird mir klar, daß dieses Vorgehen offenbar Absicht ist, um die Bonuszahlung bei mir und anderen Kunden einzusparen.-
Die telefonische Erreichbarkeit über eine teure Nummer ist praktisch nicht gegeben, die Bitte um Bestätigung meiner Kündigung wurde nicht erfüllt, meine Mails wurden und werden nicht beant-wortet....
Am 11.01.13 habe ich dann allerdings eine Schlußabrechnung von almado erhalten,- mit einem Guthaben von fast 20,-€.. und der Zusage, daß man mir mit "gesonderter Post" einen Verrech-nungsscheck zusenden werde. Dieser kommt 'natürlich' trotz Mahnung bisher nicht.
Kleinvieh macht bei dieser Firma ebenfalls Mist!
Im umgekehrten Fall (wenn ich noch Zahlungsrückstände gehabt hätte), wäre mir wohl in Kürze ein Schreiben der DTMI Deutsche Telemedien Inkasso GmbH mit Sitz in demselben Haus und maßgeblich betrieben von denselben Leuten ins Haus geflattert.
Mal sehen, wie es weiter geht und ob demnächst Berichte wie bei der Pleite von Teldafax in den Medien  erscheinen oder gar wegen Betruges im großen Stil ermittelt wird.

« Letzte Änderung: 14. Juli 2015, 11:30:06 von energienetz »

Offline nelly

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #41 am: 06. Februar 2013, 19:32:19 »
Am 25.01.2013 hatte ich geschrieben, dass ich nunmehr versuchen würde, aufgrund der Preisänderung zum 01.04.2013 von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.  Das habe ich dann auch mit Einschreiben getan. Gekündigt zum 01.04.2013 (letzter Tag der Belieferung 31.03.2013). Heute erhielt ich von almado eine Antwort !! Freude !! Nein doch nicht  :( die schrieben nämlich:
 " wir bestätigen den Eingang Ihrer Kündigung zum 18.02.2013. Wir werden die Netznutzung durch almado-ENERGY abmelden. Für den Zeitraum der Belieferung erstellen wir Ihnen eine Schlussrechnung. Bitte teilen Sie Ihrem Netzbetreiber, der E.ON Westfalen Weser AG und auch uns den Schlusszählerstand zum 18.02.2013 mit. "
Das wird ja langsam unglaublich. Zuerst schreibt almado, dass ich ein Sonderkündigungsrecht zum 01.04.2013 habe und dann bestätigen sie die Kündigung zum 18.02.2013, wahrscheinlich um der Bonuszahlung zu entgehen !?
Ich werde natürlich Einspruch einlegen und auf meiner Kündigung zum 31.03.2013 bestehen.
Bei dieser Sache muss man wohl Geduld und Nerven haben.

Offline khh

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #42 am: 06. Februar 2013, 20:21:45 »
Wir Verbraucher sollten mit Bezugnahme auf

Zitat
EnWG § 5
Energieversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden mit Energie beliefern, müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen ihrer Firma bei der Regulierungsbehörde unverzüglich anzeigen; ... Mit der Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit ist das Vorliegen der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung darzulegen. Die Regulierungsbehörde kann die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist... .

der Bundesnetzagentur viel häufiger solche Missstände anzeigen.

Irgendwann muss die Behörde doch mal von ihrer gesetzlichen Möglichkeit gebrauch machen, solche Marktteilnehmer aus dem Verkehr zu ziehen !?
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Offline KKRUBIN

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #43 am: 06. März 2013, 14:19:34 »
Hallo Leute,

seit vorgestern habe ich nun auch das gleiche Problem, wie von "Nelly" s.o. beschrieben und
ich kann immer weniger begreifen, warum nicht von amtlicher Seite solch unterirdischen
Geschäftsgebaren die Grundlage entzogen wird.

18.03.12 Antrag bei Check24.de für Lieferantenwechsel zu Almado AG
20.03.12 Auftragsbetsätigung von Check24.de und Weiterleitung an Almado
20.03.12 Vertragsbestätigung durch Almado AG ohne konkrete Lieferzusage
28.04.12 Meine Anfrage, ob eine Strombelieferung ab dem 01.05.12(Wunschtermin) möglich ist
30.04.12 Zweite Anfrage - gleiches Thema s.o.
30.04.12 Antwort von Almado: keine Rückmeldung vom Netzbetreiber, der Wechsel wird sich   
               verzögern
01.05.12 Auf pers. Nachfrage beim Netzbetreiber wird bestätigt, daß Almado AG seit dem     
               10.04.12 freigeschaltet ist
03.05.12 Versorgungsbestätigung durch Almado AG mit Lieferungsbeginn am 01.06.12
10.06.12 Änderung der Abschlagszahlung von 82,-- auf 69,-- Euro
               Zwischendurch die Arie mit der Preiserhöhung
28.02.13 Kündigung des Liefervertrages zum 31.05.13 (S.Lieferbeginn) durch mich
04.03.13 Kündigungsbestätigung zum 19.03.2014

Nun sitze ich natürlich in der Falle, da aus den AGB`s (s.O.) nicht klar die
Vertragslaufzeit ersichtlich ist und sowohl als auch ausgelegt werden kann. Wenn die
Auftragsbestätigung Beginn der Vertragslaufzeit ist, dann habe ich ein Problem. Ich kann mir
aber auch die Argumentation von Almado nicht zueigen machen, indem ich eine Endabrechnung
nach 12 Monaten und eine Auszahlung des Bonus, also zum 19.03.2013, verlange, denn zu dem genannten Zeitpunkt (19.03.13) hat noch keine durchgehende 12 monatige Belieferung stattgefunden siehe AGB §8, also kein Bonus.
 Hat jemand einen praktikablen Tip?

Offline khh

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #44 am: 06. März 2013, 14:30:59 »
Hat jemand einen praktikablen Tip?

Mit einer Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de wenden !
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