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Autor Thema: AG Esslingen, Urteil vom 23.03.2011  (Gelesen 4724 mal)

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Offline tangocharly

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AG Esslingen, Urteil vom 23.03.2011
« am: 24. März 2011, 11:06:53 »
Es gibt sie noch die Glücksfälle im Bereich der Grundversorgungskunden (oder ist\'s nur ein Buschfeuer).

Dies hat nun das Amtsgericht Esslingen in einer aktuellen Entscheidung bewiesen.

Man wundert sich doch allenthalben, warum in Baden-Württemberg Amtsrichter sonst alles schön brav nachbeten, was von Seiten der Versorger vorgetragen wird.

Man habe, so wird es in den Raum gestellt, ja einen substantiierten Vortrag. Und bewiesen wird durch Zeugen aus dem Haus des Versorgers und durch Zeugen aus dem Haus der privat beauftragten Wirtschaftsprüfer.

Vorlage von prüfbaren Unterlagen ? - Igitt, wer will sich dann das auch noch antun ?
Sachverständigengutachten ? - wo kommen wir denn da hin, wegen solcher peanuts ?
Darlegung von Nachteilen, welche mit der Vorlage von prüfbaren Unterlagen verbunden sein sollen ? - hat da der BGH schon irgend wann was zu gesagt ?

Alles schön und gut. Nur, haben da die Beteiligten nicht vielleicht die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Es gibt da ja auch noch in der Hauptstadt der Energie  (dank Mappus) auch noch ein Landgericht. Dort weiß man, \"wo Hase hinläuft\" - hatten wir ja schon mal ......
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Offline RR-E-ft

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AG Esslingen, Urteil vom 23.03.2011
« Antwort #1 am: 24. März 2011, 11:15:55 »
An dieser Stelle sollte das Urteil eingestellt und besprochen werden, wenn es vorliegt.
Zeitungsartikel zu kommentieren trägt ja nicht weiter.

Offline DieAdmin

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AG Esslingen, Urteil vom 23.03.2011
« Antwort #2 am: 24. März 2011, 11:19:09 »
Für die Diskussionsmöglichkeit der Nicht-Experten: Im Bereich der Stadtwerke:

Gericht weist Zahlungsklage der Stadtwerke  wegen fehlendem Billigkeitsnachweis ab

Offline tangocharly

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AG Esslingen, Urteil vom 23.03.2011
« Antwort #3 am: 30. März 2011, 12:38:03 »
Heute werden in Esslingen weitere Urteile gegen die SWE verkündet, wie die Presse berichtet.

Bemerkenswert, was bei der Verhandlung vom 23.03.2011 erörtert wurde (so der Presseartikel):

Zitat
Weil sich Schlotz-Pissarek ohne die Daten nicht in der Lage sah, die Rechtmäßigkeit der Preisforderung zu prüfen, wies er die Klage der SWE jetzt zurück. Er ließ bei der Verkündung am Mittwoch anklingen, dass die anderen fünf Fälle, in denen das Urteil am 30. März verkündet wird, vom Grundsatz her ähnlich gelagert seien.  Dass er 2008 einer Klage der SWE gegen einen anderen Gaspreisrebellen stattgegeben hat, begründete der Richter damit, er habe \"damals etwas übersehen\". Bisher seien Abgabepreise mit Bezugspreisen verglichen worden, man müsse sie aber den Bezugskosten gegenüberstellen - also Preis mal Menge.
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