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Autor Thema: BGH, B. v. 27.10.09 VIII ZR 204/08 Unwirksame Strompreiserhöhung - selbe Grundsätze wie bei Gas  (Gelesen 3780 mal)

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BGH, B. v. 27.10.09 VIII ZR 204/08 Unwirksame Strompreiserhöhung

Die Entscheidung verhält sich zur Unwirksamkeit von Strompreiserhöhungen infolge unwirksamer Preisänderungsklauseln im Stromlieferungsvertrag und zu der Frage, ob durch die spätere Kündigung des betreffenden Vertrages eine entsprechende Feststellungsklage des Kunden nachträglich unzulässig wird.

Die betreffende Preisänderungsklausel wird in Textziffer 8 der Entscheidung genannt. Der klagende Kunde hatte auf Feststellung geklagt, dass die ihm ggenüber im Stromlieferungsvertrag vorgenommene Preiserhöhung vom 01.07.04 gem. § 315 Abs. 3 BGB unbillig und unwirksam ist. Nach Rechtshängigkeit soll der betreffende Stromlieferungsvertrag durch Kündigung im Oktober 2007 beendet worden sein.

Der Senat wendet die Rechtsprechung zu Gaspreisänderungen auch auf Stromlieferungsverträge an und verneint letztere Frage, ob eine zunächst zulässige Feststellungsklage durch die Beendigung des betreffenden Energielieferungsvertrages nachträglich unzulässig wird.

Die betreffenden Entscheidungen der Vorsinstanzen befinden sich wohl noch nicht in der Entscheidungssammlung und sollten noch besorgt werden.

 

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