Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => T => Stadt/Versorger => TWF FN - Technische Werke Friedrichshafen => Thema gestartet von: piwiwoe am 22. Januar 2006, 11:38:25

Titel: TWF FN - Technische Werke Friedrichshafen
Beitrag von: piwiwoe am 22. Januar 2006, 11:38:25
Habe aus der Abrechnung für 2005 erst erfahren, dass der Gaspreis zum 01.08.2005 um weitere 21 v.H. erhöht wurde (TWF Friedrichshafen).

Ist es nötig jetzt im nachhinein dieser Erhöhung auch noch mal zu widersprechen ?? Der letzte Widerspruch von 2005 gegen die Erhöhung in 2004 ist noch unbeantwortet ....

Sind die Gasversorger nicht mal mehr verpflichtet ihren Kunden die Erhöhungen schriftlich mitzuteilen ??

Trotz eines um 7000 m³ geringeren Verbrauchs in 2005 will die TWF nun meinen monatlichen Abschlag für 2006 um 35 v.H. erhöhen.
Wie muss ich vorgehen ??
Titel: TWF FN - Technische Werke Friedrichshafen
Beitrag von: Cremer am 22. Januar 2006, 11:58:34
@piwiwoe,

Widersprechen

Im Schreiben mitteilen, dass die Abschläge zu veringern sind aufgrund des geringeren Verbrauches

Machen Sie Ihre eigne Jahresrechnung auf mit den Preisen vom September 2004.

Ich hoffe Sie hatten die Abschläge genügend groß eingekürzt.

Ich hoffe Sie haben eine genügend große Nachzahlung, denn die Berechnung auf der Basis Sept. 2004 erbringt aufgrund der geringeren Nachzahlung eine Diffenrenz welches quasi ein Guthaben ist.
Titel: TWF FN - Technische Werke Friedrichshafen
Beitrag von: piwiwoe am 24. Januar 2006, 13:39:29
... habe meine eigene Berechnung aufgestellt. Jetzt habe ich statt 240.- € nur 1,13 € nachzuzahlen. :lol:  :lol:  :lol:

... gibt es ein Musterschreiben, für die Fälle, die der Erhöhung in 2004 schon widersprochen haben und dies jetzt für 2005 erneut tun müssen ???
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Beitrag von: Monaco am 24. Januar 2006, 16:39:06
@piwiwoe

Das war ja haarscharf (am Guthaben vorbei ...). Damit Sie das Glück nicht noch ein zweites Mal herausfordern müssen, sollten Sie Ihre Abschläge weiter verringern. Wenn Sie 12 Monatsraten zahlen, sollten Sie Ihre Abschläge um etwa ein Zwölftel kürzen. Schließlich hatten Sie zuletzt fast den Gesamtbetrag mit Abschlägen beglichen. Die Schlussrate sollte idealerweise etwa die Höhe einer Abschlagsrate betragen. So haben Sie dann am Jahresende noch ca. 8% \"Spielraum\" ...

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.
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Beitrag von: piwiwoe am 09. Februar 2006, 16:53:21
... immerhin eine 2,5-seitige Antwort auf meinen Widerspruch und die Neuberechnung.

... Kernaussage: \"Im § 315 BGB ist geregelt, dass eine Preisbestimmung,die nach billigem Ermessen zu erfolgen hat, für den anderen Teil nur verbindlich ist, wenn sie der Billigkeit entspricht. Dies entbindet nicht von der grundsätzlichen Zahlungsverpflichtung. Sie könnten unter Berufung auf § 315 BGB allenfalls auf eine gerichtliche Feststellung des \"billigen Preises\" klagen. Erst wenn die Unbilligkeit unseres Preises von einem Gericht tatsächlich festgestellt würde, wären diese Preise unverbindlich. .... In diesem Zusammenhang möchten wir ebenfalls darauf hinweisen, dass nach § 30 AVBGasV eine Zahlungsverweigerung nur dann zulässig ist, wenn die Abrechnung einen offensichtlichen Fehler (Rechenfehler) aufweist. \"

Soll ich auf diese Aussagen überhaupt reagieren oder weiter abwarten ?
Titel: TWF FN - Technische Werke Friedrichshafen
Beitrag von: gaspreiskuerzer am 26. Februar 2006, 17:37:35
hallo zusammen,
ich nehme an, dass die front der einsprecher grösser ist, als die poster hier im forum. ist ja auch etwas schwer zu finden.
also, zur allgemeinen kenntnis wie´s bei mir aussieht:
ich hab vor 1/2 jahre einspruch eingelegt, immer wieder mahnungen erhalten und jetzt vor einigen tagen wieder.....
alles blabla.... bin gespannt wie´s weiter läuft!
entweder die warten bis ich weg bin und nicht mehr \"störe\" - also einen günstigen versorger wählen kann, oder die versuchen mir den hahn zuzudrehen.
wie weit ist das verfahren bei euch?
bis später...
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Beitrag von: kamaraba am 27. Februar 2006, 12:26:50
@piwiwoe

.. Kernaussage: \"Im § 315 BGB ist geregelt, dass eine Preisbestimmung,die nach billigem Ermessen zu erfolgen hat, für den anderen Teil nur verbindlich ist, wenn sie der Billigkeit entspricht. Dies entbindet nicht von der grundsätzlichen Zahlungsverpflichtung. Sie könnten unter Berufung auf § 315 BGB allenfalls auf eine gerichtliche Feststellung des \"billigen Preises\" klagen. Erst wenn die Unbilligkeit unseres Preises von einem Gericht tatsächlich festgestellt würde, wären diese Preise unverbindlich. .... In diesem Zusammenhang möchten wir ebenfalls darauf hinweisen, dass nach § 30 AVBGasV eine Zahlungsverweigerung nur dann zulässig ist, wenn die Abrechnung einen offensichtlichen Fehler (Rechenfehler) aufweist. \"

Ihr Versorger verwechselt da wohl was. Es geht hier nicht um die Feststellung der Unbilligkeit sondern der Billigkeit, als genau andersrum und § 315 BGB steht über § 30 AVBGasV wie auch schon oft im Forum durchgekaut.
Titel: TWF FN - Technische Werke Friedrichshafen
Beitrag von: Gerd Müller am 09. März 2006, 20:51:10
Auch ich habe vor einem halben Jahr widersprochen,
erst Jahresabrechnung gekürzt--- Mahnung TWF
dann Widerspruch rückwirkend der letzten drei Jahre und
Monatsabschlag deutlich gekürzt. Erwarte Mahnung...

Aber es ist doch gut zu wissen das man Mitstreiter hat.
GRüße
Titel: TWF FN - Technische Werke Friedrichshafen
Beitrag von: piwiwoe am 11. Dezember 2006, 16:46:21
Hallo - habt ihr jetzt auch das tolle Schreiben mit der Änderung eures Vertrages erhalten ? Meines kam ohne Unterschrift am 11.12.2006 ....


Habe heute ein Schreiben der TWF - Technische Werke Friedrichshafen GmbH erhalten in dem mir folgendes mitgeteilt wird:

"Die GasGVV und die NDVA sind seit dem 08.11.2006 in Kraft getreten.
Diese Verordnungen ersetzen die bisherige AVBgasV.

Diese Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen hat auch Einfluss auf den Vertrag zwischen Ihnen und uns und macht deshalb eine Anpassung des bestehenden Vertrages erforderlich.
Wenn Sie mit diesen Änderungen einverstanden sind, ist von Ihnen nichts weiter zu veranlassen. Die Änderungen werden automatisch innerhalb von sechs Wochen wirksam.
Sollten Sie mitder Anpassung jedoch nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, den Liefervertrag innerhalb von 4 Wochen ab Zugang dieser Benachrichtigung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu kündigen."

Eigentlich will ich weder meinen Vertrag verändern noch kündigen.

Was kann ich tun ?
Wie ist ein Wechsel des Anbieters inzwischen machbar oder was passiert nach dieser erzwungenen Kündigung ?
Titel: TWF FN - Technische Werke Friedrichshafen
Beitrag von: Cremer am 11. Dezember 2006, 22:31:46
@piwiwoe,

lesen Sie doch zunächst mal Ihren alten Vertrag genau durch.

Bei mir steht drin, dass Änderungen oder Ergänzungen der schriftlichen Anerkenntnis beider Vertragsparteien bedürfen. (siehe Thread Stadtwerke Kreuznach)

Da ist also nichts mit einer einfachen Mitteilung "Sie bracuhen weiter nichts zu tun"

teilen Sie schriftlich mit, dass Sie der Vertragsänderung nicht zustimmen werden.

Wenn Sie einen Sondervertrag haben, gilt die neue GasGVV nicht, sondern es bleibt bei der AVBGasV. Damit werden keine "rechtlichen Änderungen" notwedig.

Die neuen Verträge widersprechen somit § 242 BGB (Treu und Glauben) und sind daher nichtig.
Titel: TWF FN - Technische Werke Friedrichshafen
Beitrag von: RR-E-ft am 11. Dezember 2006, 23:07:27
@Cremer

Über Ihre rechtlichen Einschätzungen darf man immer wieder verwundert sein.

Zitat
Die neuen Verträge widersprechen somit § 242 BGB (Treu und Glauben) und sind daher nichtig.


An welcher juristischen Schule wird denn so etwas vermittelt ?!!

Die Folge einer Vertragsnichtigkeit wäre, dass man als Kunde seinen vertraglichen Lieferanspruch verliert. :roll:


Es gibt doch gerade gar keine neuen Verträge, sondern die bestehenden Verträge sollen angepasst werden.

Sonderverträge, die nicht angepasst werden, haben ein Problem hinsichtlich § 310 Abs. 2 BGB.

Bei Kunden in der Grundversorgung werden die Verträge einfach durch öffentliche Bekanntmachung an die neue GasGVV angepasst. Eines Anerkenntnisses des Kunden in der Grundversorgung berdarf es dafür wahrlich nicht.

Bei Sonderverträgen nimmt der Kunde auch kein Schaden, wenn die Vertragsbedingungen auf die GasGVV gem. §§ 115, 116 EnWG  umgestellt und angepasst werden.

Immerhin sind die Bedingungen bedeutend verbraucherfreundlicher.

Wer sich nun besonders wünscht, weiter mit verbraucherfeindlicheren Bedingungen unterwegs zu sein, der gebe seinen Wunschzettel schnell beim Weihnachtsmann ab.

Wichtig ist nur, dass die Verträge nicht gekündigt, sondern im laufenden Vertragsverhältnis angepasst werden, so dass das Vertragsverhältnis bestehen bleibt.

@piwiwoe


Die Anpassung hat nichts mit dem Preiswiderspruch zu tun.

Man erkennt dadurch gerade nichts an.
Es ist deshalb gerade gut, dass man nicht zustimmen muss.

In Bad Kreuznach mag man dies anders sehen.


Noch einmal sehen, ob man in der Grundversorgung (Tarife K oder G) ist, oder ein Sondervertrag besteht:

http://www.twf-fn.de/idZ576199D28CBE8628/index/privatkunden/produkte_und_preise_privatkunden/twf_erdgas_pk.htm
Titel: TWF FN - Technische Werke Friedrichshafen
Beitrag von: Cremer am 11. Dezember 2006, 23:27:41
@Fricke,

dies stammt aus der Schule "VBZ RP", :oops:

weil die SW KH eben neue Verträge anbieten und keine Anpassung, wie Sie es ausdrücken.

Wenn es aber in den Vertragsbedingungen so drinsteht, dass "Vertragsänderungen und Ergänzungen der schriftlichen Anerkenntnis bedarf"....

Eben nicht stellt die SW KH auf die neuen GasGVV um !

Im Genewteil, die legen den neuen Verträgen noch die AVBGasV bei.
Aber gerade auch um dieses geht es ja auch. § 116 EnWG gibt ja her, dass der Versorger auf die neuen GasGVV umstellen kann. Ist aber hier bei den SW KH anscheinend nicht der Fall.
 
@Herr Fricke, ich habe bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass die SW KH die Verträge mit Schreiben vom 16.8.06 gekündigt haben. :wink:

Also gibt es keine Anpassung, sondern Neuverträge 8)

Ich werde aber den Wunschzettel beim Weihnachtsmann SW KH abgeben und wünsche mir die neuen GasGVV als Grundlage. :D
Titel: TWF FN - Technische Werke Friedrichshafen
Beitrag von: RR-E-ft am 11. Dezember 2006, 23:34:24
@Cremer


Zitat
dies stammt aus der Schule "VBZ RP",  

weil die SW KH eben neue Verträge anbietet und keien Anpassung wie Sie es ausdrücken.

Wenn es aber in den Vertragsbedingungen so drinsteht, dass "Vertragsänderungen und Ergänzungen der schriftlichen Anerkenntnis bedarf"....

Eben nicht stellt die SW KH auf die neuen GasGVV um !

Im Genewteil, die legen den neuen Verträgen noch die AVBGasV bei.
Aber gerade auch um dieses geht es ja auch. § 116 EnWG gibt ja her, dass der Versorger auf die neuen GasGVV umstellen kann. Ist aber hier bei den SW KH anscheinend nicht der Fall.

@Herr Fricke, ich habe bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass die SW KH die Verträge mit Schreiben vom 16.8.06 gekündigt haben.  

Also gibt es keine Anpassung, sondern Neuverträge


Huhu! So kann man sonst wohl nur in einem Loriot-Sketch aneinander vorbeireden.

Die VZ- RP bildet selbst keine Juristen aus.

Hier ging es - ausnahmsweise - mal nicht um die Verträge in Bad Kreuznach.  

Es ging ersichtlich um Friedrichshafen.

Von einer Vertragskündigung war gerade gar keine Rede.

In Bad Kreuznach liegen die Dinge in vielerlei Hinsicht besonders. Das lässt sich nicht alles auf ganz Deutschland übertragen.

Dies betrifft sowohl  Ihre eigenen Erfahrungen mit den Stadtwerken, als auch wohl die Ihrer Frau Mutter.

Die Welt ist größer und vielfältiger als Bad Kreuznach und dessen Parkhausproblematik...
Titel: TWF FN - Technische Werke Friedrichshafen
Beitrag von: gaspreiskuerzer am 04. Januar 2007, 18:52:18
hallo, gruss an alle aus der nähe von fn,
ich habe nach meinem einspruch (im sept 2005 s. eintrag oben) einige briefwechsel mit den fn-lern gehabt, zum glück mit unterstützung des "bund der energieverbraucher" und dessen rechtsanwalts.
dann wollte die kündigen bzw. den bezug stoppen.... und nach weiteren zeilen an den "bde" und das innenministerium kamen die dann plötzlich ganz zahm daher...
seither überweise ich den betrag von 0,033 €/kwh - ab 1.1.07 dann 3% mehr als dauerauftrag.
die abrechnung wünschte ich zum jahreswechsel genau - mal sehen ob die das auf die reihe bekommen...
dies als zwischeninfo
m aus b
Titel: TWF FN - Technische Werke Friedrichshafen
Beitrag von: Elch am 04. Januar 2007, 19:16:07
Zitat von: \"gaspreiskuerzer\"

seither überweise ich den betrag von 0,033 €/kwh - ab 1.1.07 dann 3% mehr als dauerauftrag.


Nicht übers Ziel hinausschießen: Die Bruttopreiserhöhung beträgt nur 2,59%!
Titel: TWF FN - Technische Werke Friedrichshafen
Beitrag von: gaspreiskuerzer am 04. Januar 2007, 19:26:21
die 2. oder 3. stelle hinter komma ist nicht mein thema, aber recht haste..
;-)))
Titel: TWF FN - Technische Werke Friedrichshafen
Beitrag von: piwiwoe am 27. Januar 2008, 13:01:34
Gibt es schon neue Erkenntnisse zur Jahresabrechnung 2007 ?