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Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Energie Deutschland => Thema gestartet von: khh am 24. November 2014, 00:19:56

Titel: aktuelle E.ON-Werbung "stabile Preise bis 2018"
Beitrag von: khh am 24. November 2014, 00:19:56
Zu "stabile Preise bis 2018" nachstehende Veröffentlichung auf der Website von E.ON Energie Deutschland GmbH  -  Auszug:

Zitat
Preis- und Lieferbedingungen E.ON OptimalStrom 2018
[Anmerkung: vergleichbarer Tarif 'E.ON OptimalErdgas 2018']

3.1 Ihre Preise 
[...]
Preisstand: 15.10.2014. Gerundete Bruttopreise inkl. 19 % Umsatzsteuer. 

3.2 Preisgarantie und Ausnahmen für E.ON OptimalStrom 2018
Die o. g. Preise sind vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen bis zum 31.3.2018 garantiert. Ausgenommen von der Preisgarantie sind Änderungen der Höhe der EEG-Umlage, der KWKG-Umlage, der § 19 StromNEV-Umlage, der Offshore-Umlage nach § 17 f EnWG, der Umlage nach § 13 Abs. 4b EnWG / § 18 VO zu abschaltbaren Lasten sowie der Stromsteuer und der Umsatzsteuer, die nach dem 1.1.2015 wirksam werden. Die ab dem 1.1.2015 geltenden Werte der oben genannten Umlagen sind berücksichtigt, so dass Änderungen dieser Umlagen zum 1.1.2015 zu keiner weiteren Preisänderung führen. Weitere Informationen zu den veröffentlichten Werten erfahren Sie unter www.netztransparenz.de. Ausgenommen von der Preisgarantie sind ferner Preisänderungen, die auf einer unmittelbaren Verteuerung oder Verbilligung der Erzeugung, der Beschaffung oder des Transports von Strom durch Steuern, Abgaben oder Umlagen aufgrund von ab dem 24.10.2014 in Kraft tretenden deutschen oder europäischen Gesetzen, Verordnungen oder Richtlinien bzw. auf diese gestützten Maßnahmen des Netzbetreibers beruhen. Für Preisänderungen aufgrund einer Änderung der in Satz 2 und 3 genannten Umstände gilt Ziffer 6 der Allgemeinen Stromlieferbedingungen (AGB) entsprechend, mit der Maßgabe, dass die Saldierung gemäß Ziffer 6.2.2 der AGB nur die in den Ziffern 6.2.1.1 Spiegelstrich 1 und 6.2.1.2 der AGB genannten Kostenelemente berücksichtigt. E.ON Energie Deutschland GmbH ('E.ON') darf durch diese Preisänderungen keinen zusätzlichen Gewinn erzielen.
(Anmerkung in [  ] sowie Hervorhebung/Unterstreichung durch khh)


Mal abgesehen davon, dass ich solche Preis-Angebote eher für "Mogelpackungen" halte, stellt sich mir dazu die Frage:

Werden mit den von mir hervorgehobenen/unterstrichenen 'Ausnahmen von der Preisgarantie' womöglich irgend-welche Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 23.10.2014 (und evtl. des EuGH-Urteils vom 21.03.2013) sowie der ab 30.10.2014 wirksamen Änderungen der Strom- bzw. GasGVV zum Nachteil der Kunden "unterlaufen" ?? :-\
Titel: Re: aktuelle E.ON-Werbung "stabile Preise bis 2018"
Beitrag von: RR-E-ft am 24. November 2014, 01:10:20
Über eine eingeschränkte Preisgarantie freut sich der Lieferant, der weiß, dass er gesunkene Beschaffungskosten infolge deutlich  gesunkener Großhandelspreise zu verzeichnen hat, die er somit garantiert nicht über Preisänderungen an die Kunden weitergeben wird.
Das ermöglicht eine nachträgliche entsprechende  Erhöhung des Gewinnanteils am Preis.
Titel: Re: aktuelle E.ON-Werbung "stabile Preise bis 2018"
Beitrag von: khh am 24. November 2014, 12:06:27
Über eine eingeschränkte Preisgarantie freut sich der Lieferant, ...

Das ist mir schon klar, daher ja auch meine Anmerkung "Mogelpackung".

"Gestolpert" bin ich über die "seltsamen" hervorgehobenen/unterstrichenen Bedingungspassagen,
insbesondere über '... aufgrund von ab dem 24.10.2014 in Kraft tretenden ...' !  :-\