Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => C => Stadt/Versorger => Care-Energy AG => Thema gestartet von: egn am 29. November 2012, 10:11:43

Titel: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 29. November 2012, 10:11:43
Hallo,

im Internet geistern sehr geteilte Meinungen zu Care Energy (http://www.care-energy.de/) herum.

http://www.gutefrage.net/frage/care-energy
http://dermarki.de/care_energy_test.php

Soweit ich verstanden habe wird von Care Energy ein zusätzlicher Zähler eingebaut und im Prinzip der Anschluss an Care Energy abgetreten.

Wenn man dann auf einen anderen Versorger wählen will, weil Care Energy nicht mehr der günstigste ist, muss der andere Versorger Durchleitungskosten an Care-Energy zahlen.

Gruß,
Emil
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 15. Dezember 2012, 19:47:49
Hallo

es geistern viel komische Sachen im Netz rum. Ich war heute auf einer Infoveranstaltung: Es wir kein neuer Zähler eingebaut, sondern Care Energy baut auf eigene Kosten nach einer gewissen Zeit ein Smartmeter  (digitaler Zusatzzähler) seperat an den Zähler, bei Wechsel wird der wieder entfernt. Sonst passiert für den Otto Normal Kunden gar nichts  anderes als bei anderen Wechseln. Es wurde auch plausibel der Preiss erklärt... und was noch so drumherum passiert und geplant ist

Mikesch
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: VIPP-Blitz am 16. Dezember 2012, 20:24:21
Hallo,
also ich hab gestern den Vertrag abgeschlossen und mir vor allem die AGBs durchgelesen.
Also soetwas hatte ich bisher noch nicht:
-19,9Cent pro Kwh, 6,99€ monatl. Grundgebühr
-Keine Vorkasse
-Keine Kaution
-Keine Mindestvertragslaufzeit
-Keine Mindestabnahmemende
-Preiserhöhungen nur im Rahmen der Billigkeit §315 (der ist expliziet aufgeführt)
-Jederzeit Kündbar mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende

Ok. Auch keine Preisgarantie. Aber die brauche ich auch nicht, da ich jederzeit kündigen kann. Auch sonst finden sich in den AGB lauter Dinge, die immer gefordert werden (auch vom Bund der Energieverbraucher). Es wird, für den Fall einer Preiserhöhung, auf die Mindestfristen verwiesen und, selbstverständlich, ein ausserdordentliches Kündigungsrecht zum Preiserhöhungstermin genannt.

Ich zahle ab Lieferbeginn 10Cent pro Kwh weniger. Envia wollte mich aus der Grundversorgung locken mit folgendem Angebot: Für 36 Monate Preisgarantie Kwh-Preis 30,6Cent.
Dumm nur, dass das der Preis der Grundversorgung ist, ab Januar 2013.
Die Grundgebühr ist 6,99€. Brutto selbstverständlich.

Für mich seltsam nur: Kein Vergleichsportal listet Care-Energy.

Ach und noch etwas. Wegen dem Netz und so: Da sollte man die richtigen AGB´s lesen. Es gibt welche für Strom und welche für die Energiedienstleistungen. Sobald die diese EDL´s anbieten, wäre ich gern einer, der an der dezentralen Energieerzeugung mit teilnehmen darf.


Gruß
Georg
P.S. Habe nach Jahren des Energieprotestes (übrigens mit wenig Unterstützung des BfEv) das erste Mal das Gefühl einen richtig fairen Energieversorger gefunden zu haben.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Christian Guhl am 16. Dezember 2012, 23:13:58
P.S. Habe nach Jahren des Energieprotestes (übrigens mit wenig Unterstützung des BfEv) das erste Mal das Gefühl einen richtig fairen Energieversorger gefunden zu haben.
Bei 19,9 ct/kwh setzt der Versorger zu. Das dicke Ende ist unvermeidlich.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 19. Dezember 2012, 14:37:03
P.S. Habe nach Jahren des Energieprotestes (übrigens mit wenig Unterstützung des BfEv) das erste Mal das Gefühl einen richtig fairen Energieversorger gefunden zu haben.
Bei 19,9 ct/kwh setzt der Versorger zu. Das dicke Ende ist unvermeidlich.

Hallo Christian

deine Antwort ist perfekt, meine Bekannte, die in dem Metier arbeitet kam sofort mit selbiger Ansage, nach Besuch einer Infoveranstaltung war sie belehrt , lass dir mal vorrechnen, was die der Strom kostet und dann kannste solche Parolen raushauen. Selbst wenn es so sein sollte, dem Kunden drohen in dem Fall nur paar Wochen in der Grundversorgung
Bei monatlicher zahlweise ist eine Abzocke des Kunden ja wohl nur max. auf einen Monatsbeitrag beschränkt oder sehe ich das falsch?

@ VIPP-Blitz

das mit der Listung wollen die gar nicht, der Grund ist ganz einfach: Die würden überrollt werden und könnten das gar nicht bearbeiten und alles würde im Desaster enden mit entsprechendem Negativschlagzeilen ohne Ende, sie haben langsames organisches Wachstum auf dem Plan, das finde ich viel gescheiter. Sie haben auch glatt zugegeben, dass es am Anfang geholpert hat... es steckt ein wenig mehr dahinter, als nur verkaufen  :)

Mikesch

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Christian Guhl am 20. Dezember 2012, 15:36:57
...nach Besuch einer Infoveranstaltung war sie belehrt ...
Mikesch
Infoveranstaltungen gibt es viele. Unter anderem wird man auch bei Sientology "belehrt"  ;).
Rechne doch mal nach : Die Steuern und Abgaben machen brutto ca. 16,5 ct/kwh (je nach Netzentgelten), der Einkauf dürfte günstigstenfalls  mit ungefähr 6,5 ct/kwh zu Buche schlagen. Macht zusammen 23 ct/kwh. Verkauft wird mit 19,9 ct/kwh. Leben tun sie von der Differenz von -3,1 ct/kwh.
Das ist zwar nicht viel - aber die Masse machts !  ;D
Selbst wenn Ökostrom angeboten wird und das Grünstromprivileg greift, bleibt nichts über. 
... es steckt ein wenig mehr dahinter, als nur verkaufen
Umschrieb man nicht früher so das altbekannte Schneeballsystem ?
Interessante Informationen gibt es auch hier (http://www.gomopa.net/Finanzforum/wer-kennt-was-meint-ihr-dazu/martin-richard-kristek-care-energy-euroenergie-ag-mk-group-holding-gmbh-123262.html) und hier (http://www.holzgibtgas.com/viewtopic.php?f=8&t=7814&start=30).
Da wird sogar Mobiltelefonieren zum Nulltarif angeboten. Daneben ist der Strom ja noch direkt teuer !
Grad fiel mir noch etwas ein : Frag doch mal nach den AGB  - was meinst du, wie schnell der Vertreter von Care verschwunden ist ! Irgendetwas kann da doch nicht stimmen  >:( !
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 20. Dezember 2012, 16:41:48
...nach Besuch einer Infoveranstaltung war sie belehrt ...
Mikesch
Infoveranstaltungen gibt es viele. Unter anderem wird man auch bei Sientology "belehrt"  ;).
Rechne doch mal nach : Die Steuern und Abgaben machen brutto ca. 16,5 ct/kwh (je nach Netzentgelten), der Einkauf dürfte günstigstenfalls  mit ungefähr 6,5 ct/kwh zu Buche schlagen. Macht zusammen 23 ct/kwh. Verkauft wird mit 19,9 ct/kwh. Leben tun sie von der Differenz von -3,1 ct/kwh.
Das ist zwar nicht viel - aber die Masse machts !  ;D
Selbst wenn Ökostrom angeboten wird und das Grünstromprivileg greift, bleibt nichts über. 
... es steckt ein wenig mehr dahinter, als nur verkaufen

na ja, selbst wenn dem so sein sollte, die teuren preise kann sich der Kunde immer noch holen ;)


Umschrieb man nicht früher so das altbekannte Schneeballsystem ?
Interessante Informationen gibt es auch hier (http://www.gomopa.net/Finanzforum/wer-kennt-was-meint-ihr-dazu/martin-richard-kristek-care-energy-euroenergie-ag-mk-group-holding-gmbh-123262.html) und hier (http://www.holzgibtgas.com/viewtopic.php?f=8&t=7814&start=30).
Da wird sogar Mobiltelefonieren zum Nulltarif angeboten. Daneben ist der Strom ja noch direkt teuer !
Grad fiel mir noch etwas ein : Frag doch mal nach den AGB  - was meinst du, wie schnell der Vertreter von Care verschwunden ist ! Irgendetwas kann da doch nicht stimmen  >:( !
[/quote]
das ist alles bekannt, die diversen Methoden von GOMOPA sind teilweise auch recht umstritten , und die AGBs hab ich auf dem Tisch, du anscheinend nicht :(
Ein Schneeballsytem, das von Anfang an auf Minus programmiert ist, hab ich noch nicht gesehen
Ich war im Jahr 2000 beim Billiganbieter Zeuss auch Hamburg. Dort kam nach 4 Monaten das Schreiben vom Insolvenzverwalter und was hab ich eingebüsst?? Nix , danach wieder beim alten Versorger gelandet... solange man nix Vorkassse bezahlt ist das Risiko im kleinen einstelligen € Bereich, wenn überhaupt
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 20. Dezember 2012, 17:06:49
@ Mikesch,

ich komm nicht ganz mit ..... !?  Sind Sie Kunde oder Verkäufer/Vertreter der Care Energy bzw. wollen Sie das werden ?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: berghaus am 21. Dezember 2012, 03:24:22
Und wenn am 01.01.2013  nur der Mehrpreis der EEG-Umlage , ein schöner Billigkeitsgrund, auf den Preis aufgeschlagen wird, ist dann nicht Care-energie schon teurer als andere?

berghaus 21.12.12
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 21. Dezember 2012, 08:55:48
Liebe Leute

dann bezahlt doch einfach mehr, wie ihr es für richtig haltet. Im Januar wird gar nichts aufgeschlagen, mehr als ein Monat Grundversorgung kann nicht eintreten

Mikesch
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 21. Dezember 2012, 14:31:12
@ Mikesch

Wie "blauäugig" muss man eigentlich sein, um die diversen Warnhinweise vollkommen zu ignorieren ?   ::)  ::)  ::)

Meinen Sie, Teldafax & Co. hatten/haben keine (scheinbar) logische Erklärung, warum deren Geschäftsmodell funktionieren soll ?   ;D

Haben sich die "freischaffenden" Vertreter schon mal Gedanken über möglicherweise auf sie zukommende Haftungsprobelmatiken gemacht ?   ??? 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 21. Dezember 2012, 17:02:50
@ Mikesch

Haben sich die "freischaffenden" Vertreter schon mal Gedanken über möglicherweise auf sie zukommende Haftungsprobelmatiken gemacht ?   ???

davon können Sie ausgehen, sie klagen dann die Ersparnis beim Kunden ein  :) also, so ein Mist ist mir ja noch nie untergekommen, selbst wenn das "Schneeballsystem" nur 2 Monate läuft, hat der Kunde Geld gespart und wo hat der Vermittler da ein Haftungsrisiko?? Es gibt keine Vorkasse....

Mikesch
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiefachmann am 22. Dezember 2012, 21:52:29
nein, es gibt keine Vorkasse aber ein Scheincontracting! Contracting bedeutet, den Kunden wird kein Strom oder Gas geliefert, sondern die Nutzenergie, im Fall des "echten" Contractings: Wärme.
Das wird bei Industrieunternehmen häufig gemacht, die viel Prozesswärme benötigen oder große Hallen heizen müssen. Das Kundenunternehmen zahlt einen Betrag pro kWh gelieferter Wärme. Das Contractingunternehmen, der sog. Contractor, liefert diese Wärme - egal wie, das ist seine Sache. Er stellt z.B. ein BHKW auf, produziert die Wärme und gleichzeitig noch etwas Strom, den er einspeist oder auch an seinen kunden verkauft.
Vorteil des Kunden: er hat eine feste Kalkulationsgröße, muss sich nicht um Energieverträge kümmern, hat keine Investitionen für Heizungsanalgen etc. (das ist Sache des Contractors), dementsprechend keine Kapitalbindung, keine Wartung (auch Sache des Contractors) etc.
Der Contractor verdient daran, dass er für die verkaufte kWh möglichst wenig Primärenergie einsetzen muss. Das kann somit eine echte win-win-win-Beziehung sein. Kunde und Contractor gewinnen aus genannten Gründen, die Umwelt gewinnt durch möglichst wenig Primärenergieeinsatz.

Care-Energy missbraucht diese Idee für ein Scheincontracting bei Haushaltskunden und anderen SLP-Kunden. Nach außen wird durch die angebliche Montage von Smartmetern vorgetäuscht, es wäre beabsichtigt in den Stromverbrauch des Kunden einzugreifen! Der wird sich freuen, wenn Care-Energy ihm vorschreiben würde, dass er seine Wäsche lieber nachts um 2 Uhr als mittags um 12 Uhr zu waschen hat!

Mit diesem Argument wollte mk-Group die Zähler als eigene Entnahmestellen deklarieren, was sie zum Großverbraucher gemacht hätte. Darüber wollte man dann wohl Netzentgelte und Abgaben vermeiden.... 8)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 23. Dezember 2012, 10:25:26
@ Energiefachmann

Kunde bezahlt Summe x bekommt dafür Nutzenergie/ Strom. Wo ist denn da nun das genaue  Problem für den Kunden ::)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 23. Dezember 2012, 12:54:51
@ Mikesch

Könnte der (Schein)Contractingvertrag zum großen Problem der Kunden werden ?

Warum baut Care Energy erst 'nach einer gewissen Zeit' ein Smartmeter (digitaler Zusatzzähler) auf eigene Kosten "seperat" an den Zähler, der bei Wechsel wieder entfernt wird?

Das und was "drumherum passiert und geplant ist", haben Sie ALLES schriftlich (als Vertragsbestandteil!) ?  -  oder wurde das nur mündlich "plausibel erklärt" ??

Übrigens, ein Anbieter, der erst diverse Daten abfragt, bevor er prüfbare Unterlagen herausrückt, dürfte hier ganz wenig Freunde finden !!!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiefachmann am 23. Dezember 2012, 14:45:33
Das Problem, das durch das Scheincontracting verursacht wird, liegt doch klar auf der Hand: mk-energy wird durch den Vertrag mit care-energy bevollmächtigt, den Stromanschluss, also den Zähler, auf die mk-group bzw. eine der vielen Firmen innerhalb der "Gruppe" umzumelden. Das haben viele Netzbetreiber zwar in jüngster Vergangenheit verweigert, weil sie nicht geglaubt haben, dass die Kunden die daraus entstehenden Konsequenzen überblicken, aber es ist ja auch schon vielfach vollzogen worden und die Vollmacht besteht weiterhin.

So sehen es die AGB von care-energy vor:
"2.1.1. Care-Energy  mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG weist darauf hin, dass zur Vertragserfüllung eine völlige Überlassung der Nutzung, insbesondere der Steuerung etc., der Anlagen in deren alleiniger Verantwortung (Betriebsführung) erforderlich ist. Das Risiko der Anlagenbetreibung verbleibt beim Kunden, d.h. er wird weiterhin die Kosten für die Wartung und Reparaturen übernehmen."
Alles klar? Alle Rechte bei der mk-group, alle Kosten beim Kunden! So wird's gemacht!

Wenn nun der Anschluss bei der mk-group landet, ist der Kunde zwangsläufig nicht mehr Anschlussinhaber. Er ist damit auf Gedeih und Verderb dem ja ach so wohltätigen Martin Kristek (mk) ausgeliefert! Wenn der Kunde aus irgendwelchen Gründen einen "normalen" Lieferantenwechsel anstrebt und dafür, wie es üblich ist, einfach bei seinem Wunschlieferanten einen Antrag mit Vollmacht zur Kündigung bei dem bisherigen Lieferanten (also care-energy) abgibt, versucht der neue Lieferant ganz normal im elektronischen Verfahren per UTILMD (das ist ein elektronisches Nachrichtenformat, dass die GPKE verbindlich vorschreibt) zu kündigen. Der Netzbetreiber, der die UTILMD erhält, hat aber unter dem Anschluss mit dieser Zählernummer nicht den Kunden, auch nicht care-energy, sondern "mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG" als Anschlussinhaber gemeldet. damit läuft die Kündigung ins Leere, wird also abgelehnt wegen "unbekanntem Vertragsverhältnis", wie es offiziell heißt. Ein Lieferantenwechsel bedingt also eine Anschlussrückübertragung an den Kunden und ist somit vom Wohlwollen des freundlichen Martin Kristek abhängig.....  :o

Was nun, wenn der günstige Preis ein Lockangebor à la Flexstrom oder Löwenzahn ist und anschließend schießen die Preise wie bei den eben benannten Unternehmen nach oben? Sonderkündigungsrecht? Lieferantenwechsel? Pustekuchen!  >:(

Oder was ist, wenn die mk-group mit ihrem Preismodell, das ja ganz klar defizitär ist, Schiffbruch erleidet? Die Minderungen an Abgaben und Netzentgelten funktionieren voraussichtlich ohnehin nicht.... Dann geht die Gruppe mit Pauken und Trompeten unter und es gibt noch nicht einmal eine Ersatzversorgung, denn Anschlussinhaber ist ja nicht der jeweilige Kunden sondern die  "mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG"   ::)

Uups, ganz schön dunkel.....  8)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Capo am 04. Februar 2013, 09:34:51
Moin zusammen

Zitat
Die Steuern und Abgaben machen brutto ca. 16,5 ct/kwh (je nach Netzentgelten), der Einkauf dürfte günstigstenfalls  mit ungefähr 6,5 ct/kwh zu Buche schlagen. Macht zusammen 23 ct/kwh. Verkauft wird mit 19,9 ct/kwh. Leben tun sie von der Differenz von -3,1 ct/kwh.

Spätestens seit der Insolvenz von EnerGen Süd wissen wir, dass dieser günstige Preis nicht funktionieren kann.

Bis dann..
Capo
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 04. Februar 2013, 10:33:44
Die Risiken ergeben sich wohl eher aus dem sehr fragwürdigen Geschäftsmodell des "Scheincontractings", u.a. auch aus der damit verbundenen Anschlussabtretung an 'mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG'.

Wie @Energiefachmann schon schrieb, dürften die beim Preis anscheinend eingeplanten Minderungen an Abgaben und Netzentgelten als Großabnehmer und durch den Firmensitz voraussichtlich nicht funktionieren (den Hamburger Freihafen gibt es z.B. seit 01.01.2013 nicht mehr).

Und ob die von den "Beratern" mündlich besonders herausgestellte kurzfristige Kündigungsmöglichkeit (eine solche Verkaufs-Argumentation macht mich eher nachdenklich!) tatsächlich komplikationslos funktioniert, muss sich bei dieser für Haushaltskunden "ungewöhnlichen" Vertragskonstruktion erst noch erweisen.

Alles mit zu vielen Fragezeichen verbunden, was für mich bedeutet: FINGER WEG !!!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 07. Februar 2013, 21:48:40
Moin zusammen

Zitat
Die Steuern und Abgaben machen brutto ca. 16,5 ct/kwh (je nach Netzentgelten), der Einkauf dürfte günstigstenfalls  mit ungefähr 6,5 ct/kwh zu Buche schlagen. Macht zusammen 23 ct/kwh. Verkauft wird mit 19,9 ct/kwh. Leben tun sie von der Differenz von -3,1 ct/kwh.

Bis dann..
Capo

Dazu ganz passend: Strom so "teuer" wie seit Jahren nicht mehr

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/energiepolitik/energiewende-strom-an-der-boerse-billig-wie-seit-jahren-nicht-12051137.html
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 12. Februar 2013, 14:00:24
@khh

"derstromexperte"  scheint sich dort aber seine eigene Verschwörungstheorie zu basteln, jedenfalls ist er bisher jeglichen Beweis schuldig geblieben, wie denn die Abzocke funktionieren soll. Deshalb völlig unglaubwürdig... >:(
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 12. Februar 2013, 16:36:55
Und was trägt Care Energy zur Aufklärung der vielen sehr berechtigten Fragen bei ?

Im Übrigen ist das  http://www.diebewertung.de/?p=116774  sehr aufschlussreich !   ::)

Zitat
Auszug:
Viele Kommentare zu dem Unternehmen bekommen wir auf unserer Plattform. Dabei mussten wir leider feststellen, daß es dort scheinbar -ob mit Wissen oder ohne Wissen von Care Energy- Profischreiber gibt. Diese sind wohl angehalten, von wem auch immer, Foren zu durchforsten und nach kritischen Beiträgen zu suchen. Findet man einen kritischen Beitrag, dann wird sofort ein positiver Beitrag (Kommentar) hinterher gespostet. Sowas wollen wir auf unserer Plattform nicht - bezahlte Schreiber.

So viel zu Verschwörungstheorien.  ;D


Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 14. Februar 2013, 06:01:05
Das mit den besonders günstigen Strompreisen hatten wir bereits
bei der EUROENERGIE AG - Vorstand: Martin Richard Kristek  ???  !

                   www.pressetext.com/news/20070103010 

In 2008 war der Laden dann leider schon Pleite !!!   :o   ;D
Titel: Care Energy
Beitrag von: khh am 16. Februar 2013, 11:39:04
hier:  www.main-rhoen-marktplatz.de/301.0.html?&tx_mmforum_pi1  unter "Care Ernergy - Günstige Stromtarife > 1. Thema"
ist eine sehr "merkwürdige" Argumentation pro Care Energy nachzulesen !   ::)

Was ist von einer solchen (womöglich von CE "geschulten"?) "Beratungsqualität" (vllt. nicht nur) dieses Vermittlers zu halten ?

Hat man hier das Perpetuum mobile erfunden oder will jemand ein "großes Rad drehen" ??
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 16. Februar 2013, 12:53:56
@ khh

ja in der Tat sehr merkwürdig. Andere drehen schon seit Jahrzehnten ein großes Rad, vielleicht sollten wir uns endlich auch mal über die MRD Gewinne dieser Firmen ernsthaft Gedanken machen  :o

"Hat man hier das Perpetuum mobile erfunden oder will jemand ein "großes Rad drehen" ??"

Sie können dann doch sicher auch mal erklären, wie das "große Rad" , ich unterstelle mal, dass Sie damit abzocken meinen, funktionieren soll?  Die Antwort sind bisher leider alle schuldig geblieben... alles nur wilde Spekulationen und sonst nichts.. >:(
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 16. Februar 2013, 13:09:19
Mikesch,

interessengesteuerte Vermittler sind nicht angesprochen. Und damit Sie’s ein für allemal wissen, deren platte „Argumentation“ und Ablenkungsversuche ignoriere ich !

Übrigens, für Werbung gibt es hier ein ganz spezielles Unterforum.    >:(
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 16. Februar 2013, 13:18:55
@khh

abber abber, wer wird denn gleich so wild um sich schlagen  ;D  dann klären Sie uns doch endlich auf, wie die  Abzocke stattfinden soll, wäre doch eigentlich ganz einfach  ;D eingentlich
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 16. Februar 2013, 13:33:16
Mikesch,

von Abzocke reden im Moment nur Sie und Ihre bisherigen Beiträge sprechen für sich.

Wenn Sie etwas konstruktives und konkretes zum Thema beitragen wollen, dann man los !
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 16. Februar 2013, 16:50:24
@khh

Sie nörgeln doch laufend irgendwas von unseriös etc... dann müssen Sie aber mal den Beweis antreten  :(

CE bietet jetzt auch ein Nullenergiehaus an oder den Geräterservice, wo man bei Kauf von Klasse A Geräten den Jahrestromverbrauch gutgeschrieben bekommt

http://care-energy.de/index.php/solutions/care-energy-nullenergie-haus.html
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 21. Februar 2013, 11:09:52
CE bietet jetzt auch ein Nullenergiehaus an oder den Geräterservice, wo man
bei Kauf von Klasse A Geräten den Jahrestromverbrauch gutgeschrieben bekommt
http://care-energy.de/index.php/solutions/care-energy-nullenergie-haus.html

Ist es zulässig, in diesem Bereich WERBE-SEITEN eines Anbieters zu verlinken ??   >:(
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Realist2013 am 28. Februar 2013, 00:55:05
Hab da mal ne Frage..... wenn Care bei einem Preis von 19,9 Cent zwangsläufig pleite gehen muss, wie ist es dann möglich, dass Großkunden mit einem Verbrauch von über 100.000 Kw bei den großen Anbietern einen Preis von 11 Cent pro Kw bekommen??? Dann müssten ja Eon, Vattenfall, EnBW und wie sie alle auch heißen mögen schon längst pleite sein???
Und wenn ich bei Wikipedia schau was unter "Strompreis" für eine Erklärung kommt, kann ich mir mit einem Taschenrechner ganz einfach ausrechnen, das 19,9 Cent durchaus möglich sind, sogar mit Gewinn..... ok, rechnen kann sicher nicht jeder hier, aber bei Wikipedia ist es so toll erklärt, dass es eigentlich jeder verstehen sollte.....
Und für die Zählerübernahme-Netzabtretungs-Anschlussübereignungs-Weltuntergangstheorie, ich zahle bei Care per Vokasse-Überweisung, wenn ich kündige bin ich nach 6 Wochen weg, wenn Sie dann nachher weiterhin auf die Lieferung von Strom an mich bestehen find ich das voll in Ordnung, ich lasse mich gerne beschenken, überweisen werde ich sicher nix mehr nachdem die Kündigungsfrist rum ist........ Gratislieferungen nehme ich selbstverständlich gerne in Empfang....... so, jetzt kommt das Argument dass Sie mir ja abschalten können..... wie denn??? Über das montierte Smart-Meter??? Keine Ahnung ob das geht, aber dann stell ich mir halt ein Notstromaggregat in den Keller und rechne mit Care gegen...... ganz einfach, alle die sparen wollen gehen zu Care, alle die morgen`s aufstehn und wie immer alles zum jammern ist, zahlen weiterhin für die Vorstandsgehälter der großen Energieversorger, die winken euch dann freundlich wenn sie euch am Sonntag mit dem Porsche auf eurem Fahrrad überholen weil sie wissen das ihr auch noch den Sprit finanziert.....
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bolli am 28. Februar 2013, 08:46:49
Hm, Sie gehen also davon aus, dass der Vorstandsvorsitzende von Care Energy (oder wie auch immer er sich als "Vorturner" schimpft) mit Ihnen zusammen mit dem Fahrrad fährt und deshalb keine Finanzierung des Porsche  und eines üppigen Vorstandsgehalts (oder wie auch immer man die jeweilige Einnahme nennen mag) notwendig ist ?
Träumen Sie weiter !  8)

Hab da mal ne Frage..... wenn Care bei einem Preis von 19,9 Cent zwangsläufig pleite gehen muss, wie ist es dann möglich, dass Großkunden mit einem Verbrauch von über 100.000 Kw bei den großen Anbietern einen Preis von 11 Cent pro Kw bekommen??? Dann müssten ja Eon, Vattenfall, EnBW und wie sie alle auch heißen mögen schon längst pleite sein???
Schon mal was von Mischfinanzierung gehört ? Daneben ist auch die Tatsache, dass für die großen Stromabnehmer oft Sonderregelungen bei den staatlichen Abgaben wie EEG u.ä. extisteren, auch nicht ganz unmaßgeblich. Und nicht zuletzt hängen Bezugspreise, wie bei allen Wirtschaftsgütern, von vertragslichen Regelungen ab. Dabei kann man bei großen Abnahmemengen natürlich oft sparen, muss aber bei längerfristigen Bindungen. um die Liefersicherheit aufrecht zu erhalten, auch manchmal Aufschläge akzeptieren. Also selbst bei einigermaßen vorhandenen Mathematikkenntnissen bleiben in der Rechnung soviele Unbekannte, dass vermutlich auch SIE diese Gleichung nicht hundertprozentig lösen können und am Ende auf eine Schätzung angewiesen sind.

...so, jetzt kommt das Argument dass Sie mir ja abschalten können..... wie denn??? Über das montierte Smart-Meter??? Keine Ahnung ob das geht, aber dann stell ich mir halt ein Notstromaggregat in den Keller und rechne mit Care gegen......
Da schon der jetzige Preis von CE bei meinem Verbrauch über dem meines derzeitigen Versorgers liegt (zugegebenermaßen mit Einrechnung eines Boni, so dass ein jährlicher Wechsel notwendig ist >:( ) würde die Anschaffung eines Notstromaggregats die Wirtschaftlichkeit des Angebotes wohl kaum erhöhen.
Also machen wir es so: Sie rechnen weiter Ihren Preis schön und hoffen auf das Beste für IHREN Versorger und ich Wechsel weiterhin regelmäßig und bezahle dafür weniger.  ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 28. Februar 2013, 16:21:25
Da schon der jetzige Preis von CE bei meinem Verbrauch über dem meines derzeitigen Versorgers liegt (zugegebenermaßen mit Einrechnung eines Boni, so dass ein jährlicher Wechsel notwendig ist) ...
Also machen wir es so: Sie rechnen weiter Ihren Preis schön und hoffen auf das Beste für IHREN Versorger und ich Wechsel weiterhin regelmäßig und bezahle dafür weniger.

Richtig, so machen wir es. Aufgeklärte Verbraucher nutzen die "Lockangebote" mit Boni für sich durch jährlichen Wechsel des Versorgers, wobei die durchaus erkennbaren eher unseriösen Anbieter selbstverständlich vorab aussortiert werden.  :)

Care Energy ist keine Alternative, da dieser relativ neue Anbieter außer Absichtserklärungen NICHTS vorzuweisen hat und unverändert eine nachvollziehbare Erklärung schuldig bleibt, sowohl für den angebotenen Preis, als auch für den ominösen und zwingend vorgegebenen EDL-Vertrag [Scheincontracting für Haushaltskunden?] mit Rechte/Pflichten einseitig zu Gunsten der mk-Gesellschaften.  >:(   
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: energiegeladen am 02. März 2013, 00:28:22
Hmm, interessant kontroverse Kritik und Fürsprache zu Care. Ich vermisse jedoch die Sachlichkeit in der Kritik. Wer kann denn schon wirklich in die Zukunft schauen? Wenn morgen ein Kernkraftwerk in Deutschland in die Luft fliegen würde, wäre ausnahmslos jeder ganz plötzlich gegen Atomkraft und hat natürlich auch schon immer gesagt, "ich wollte immer schon Ökostrom"! Nun, wenn man sich diese kleinen Filmchen mal anschaut, die etwas zu Care sagen und oder auch das Leben mit der Energiewende, welche man durchaus auf youtbe finden kann, dann kann man sich schon mal vorstellen, warum Ökoenergie auf Dauer preiswert bleiben kann. Da ist zum Einen die Rede davon, dass eine Solaranlage nach dem Aufbau mit sehr wenig Unterhaltskosten Jahrelang betrieben werden kann und nunja, die Sonne gibt wesentlich mehr Energie an die Erde ab, als wir jemals in unseren kühnsten Träumen verbrauchen könnten.

Schaut man sich den Aufbau des Strompreises an, so wird schnell klar, dass die Kosten sich mehrfach aufteieln. Da bekommt der Erzeuger einen Teil, der Netzbetreiber, der Grundversorger und auch Vater Staat schöpft mit der großen Kelle. Care Energy ist selbst Stromerzeuger und kann somit seinen Stromerzeugerpreis selbst definieren. Er hat den Vorteil, keine alten Brennstäbe oder Asche zu entsorgen für maßlos viel Geld. Auch braucht er keine Staubfilter oder Infrastrukturen für den Antransport von Brennstoffen für seine Kraftwerke. Die stehen nämlich einfach so in der Sonne rum oder im Wind und machen Strom. Sehe ich die neue Version von "denen", dann kann ich einen weiteren sehr intelligenten Schritt erkennen. Sie wollen die Stromversorgung dezentralisieren und jedem Haushalt bzw. Stromabnehmer weitestgehend autark machen. Was bedeutet dies in der Realität? Eigenproduzierter Strom braucht keinen Netzbetreiber, ebenfalls wird darauf keine Steuer erhoben, oder zahlt jemand für seinen Notstromer Steuer auf den Strom? Damit sind weit mehr als die Hälfte der Kosten schon mal weg und es kann durchaus ein Preis von 19,9 cent gehalten werden, meiner Ansicht nach.

Schaue ich mir die neuen Börsenentwicklungen an, die durch das hohe Angebot an Ökostrom tagsüber stark sinkende Preise verursacht, welche natürlich nicht an die Kunden weiter gegeben werden, dann sehe ich darin die eigentliche Abzocke derer, die sich Grundversorger nennen. Jeder jammert rum, wenn die Preise steigen und es "natürlich plausible" Erklärungen gibt dafür. Warum wird dann jedoch so teilweise echt unsachlich herumgemotzt, wenn sich da einer aus diesem Trott abhebt und innovative Ideen bringt? Klar, war ja schon bei der Einführung der Dampflok so, oder der "Illusion" fliegen zu können. Erfahrungen mit Care? Ja, die habe ich. Am 11.1. dieses Jahres habe ich 5 Zähler umgemeldet mit einem Gesamtverbrauch von ca. 7000 kwh. Der erste Wechsel war per 05.02. perfekt, die zweiten und Dritten per 01.03. . Alles ohne Probleme. Nummer 4 und 5 haben lediglich eine längere Kündigungsfrist beim Vorversorger. Bei keinem jedoch habe ich mich um irgendwas kümmern müssen. Auch habe ich nur die Zählernummer und den Vorversorger zu nennen brauchen und keine riesen Vorabinformationen, wie es hier mal falsch behauptet wurde. Ich war bei Envia, Lichtblick und Yellow. Letzterer hat vor wenigen Jahren auch mit 19 cent pro kwh geworben und da hatte ich damals sofort zugegriffen, weil es der günstigste Anbieter am Markt war. Nun, Yellow gibts auch noch! Meine Ersparnis dieses Jahr = 800 Euro ohne Bonus oder irgend solchen Quatsch. Liest man dieses Bonuszeugs mal genau durch, so wird dieser eben erst nach einem Jahr ausbezahlt, wenn man dann ein Zweites bei dem Anbieter bleibt und dann für einenwesentlich höheren Preis. Das ist dann faires kundenfreundliches Arbeiten? Denke ich eher nicht. Ich habe auch zu keiner Zeit eine Verpflichtung, diesen Smartmeter zu nehmen und auch dafür nichts unterschrieben, Es ist lediglich eine Dienstleistung des Stromerzeugers Care, dass man die Chance bekommt, für zuviel bezahlten Strom eine Rückvergütung zu bekommen. Wer das ablehnt wird auch nicht dazu gezwungen, so funktioniert nämlich Dienstleistung nicht. Auch kann es unmöglich der Wahrheit entsprechen, wenn behauptet wird, Care würde fremdes Eigentum vereinnahmen. Die schwarzen Zähler gehören immer dem Netzbetreiber, in meinem Falle Mitnetz und die werden es wohl kaum zulassen, dass irgendwer und schon mal gar keine Konkurrenz, ihr Eigentum vereinnahmt. Wenn ein Kunde so einen Vertrag unterschreiben würde, dann wäre der sowieso nichtig, denn dem Kunden gehört das Stromnetz erst nach dem Zähler in seinem Haus oder Wohnung und kann somit gar keine "Übereignung" des Zählers veranlassen. Wie soll dann eine Durchleitungsgebühr von Care verlangt werden können, vom Eigentümer des Zählers? Ein Paradoxon, welches bei genauem Nachdenken ein schwaches Lächeln erzeugt und die Behauptungen zum Zählerunsinn Lügen straft.

Alles in Allem sehe ich in Care für mich dieses Jahr die Chance viel Geld einzusparen, bei gleichem Verbrauch und selbst, wenn diese Unkenrufe wahr würden, so habe ich in dieser Zeit Strom für 19,9 cent gehabt. Ich glaube nicht, dass es in Deutschland so ganz einfach ist, mal eben als Stromanbieter respektive Erzeuger aufzutreten, Jahrelang am Markt zu sein, stetig wachsende Kundenzahlen zu haben, das Ganze ohne Vorkasse, ohne Jahresverträge, ohne irgenwelches Risiko für den Kunden, wenn es nur eine Eintagsfliege werden sollte.

Ein wenig nachdenken, ein wenig Fortschrittlichkeit und ein wenig Vertrauen zu neuen Ideen und ganz wichtig ein wenig Liebe für unsere Umwelt wird dem geneigten Betrachter aufzeigen, dass der momentan belächelte Visionär durchaus plausible und hervorrangende Ideenträger zusammenführt.

Vor ein paar Jahren gab es einen Erfinder, der mittels einfacher Katalysatoren aus jeder Art von Müll, Dieselkraftsoff herstellen konnte. Egal ob biologischer oder Industriemüll, es konnte sehr kostengünstig Diesel erzeugt werden mit sehr wenig Restmüll. Dieser geniale Einfall wird in Deutschland nach wie vor torpediert und mit allerlei dümmlicher Ignoranz bedacht. Absolut erfolgreich wird auf diese Art im Ausland Diesel erzeugt und der Müllberg verkleinert.

Aus diesem Grunde sehe ich Parallelen zu Care, denn diese aufsteigende Firma ist ein richtig schwerer Dorn im Fleisch der gewachsen trägen Grundversorger.

Ich persönlich werde mir auf jeden Fall diese Photovoltaikanlage aufstellen lassen und sehen, ob die Innovation Zukunft hat oder nicht. Schließlich kostet mich das ja auch nix! Ja und Angst vor dieser Panikmache, Care könnte mir irgendwas wegnehmen habe ich auch nicht. Jeder und zwar ausnahmslos jeder muss nämlich erst mal an mir vorbei, wenn er in meinem Haus irgendwas installieren oder abbauen wollte.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 02. März 2013, 12:13:15
Hmm, interessant kontroverse Kritik und Fürsprache zu Care. ...

Wo gab's denn die "Fürsprache" zu Care, von den hier postenden und eher Nonsens verbreitenden "Vertrieblern" mal abgesehen?

Und schon bemerkenswert, wie schnell bei kritischen Beiträgen auch die "Vorturner" der Handelsvertreter auf der Matte stehen!  ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: energiegeladen am 02. März 2013, 13:11:33
Wo gab's denn die "Fürsprache" zu Care, von den hier postenden und eher Nonsens verbreitenden "Vertrieblern" mal abgesehen?

Tja, ein Widerspruch in sich, aber was will man auch anderes erwarten hier?

Gutes wird sich durchsetzen und in zwei oder drei Jahren können wir ja noch mal drüber schreiben, wer letztlich der Dumme gewesen ist. Mir persönlich ist es völlig wurscht, ob da jetzt 100.000 oder 500.000 neue Kunden bei Care sind, solange ich meinen monatlichen Vorteil habe ohne Risiko. Wenn einer immer nur durch Bonus auf günstige Preise kommt, dann soll er dies eben tun, ist eh eines jeden eigene Sache. Nur so dümmlich hier mit einem Satz seine Intelligenz zu verraten, das ist mehr als bedauerlich.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energieanalyse am 02. März 2013, 16:33:25
Hier noch einmal eine Zusammenfassung zu dem Thema:

Herr Martin Kristek ist Geschäftsführer und keinesfalls persönlich haftender Gesellschafter des Energieversorgers Care Energy, auch wenn dies im Impressum von Care Energy anders dargestellt wird.

Herr Kristek ist bereits negativ in Zusammenhang mit der Euroenergie AG aufgefallen, hierzu existieren Vorwürfe ehemaliger Kunden bis hin zum Betrug.

Herr Kristek rechnet im Januar 2013 im Zuge einer Filmveröffentlichung selbst seine Konditionen vor, allerdings vergisst dieser darauf hinzuweisen, dass seine Angaben zu Abgaben und Netzentgelten im Zuge dieser Kalkulation Jahre alt sind und Erhöhungen zu diesen Abgaben jederzeit durchgereicht werden können (siehe AGB Care Energy).

Erstmals veröffentlicht wurde der aktuelle Preis Ende 2011, zu diesem Zeitpunkt sind die Abgaben bereits wesentlich höher gewesen, als in dem Film im Januar 2013 von Herrn Kristek angegeben.

Hier der Link zu dem Film, interessant wird es ab der 50. Minute: http://www.youtube.com/watch?v=ExkpMngIYHA

Verkäufer der Care Energy geben tatsächlich zu, dass Abgaben durchgereicht werden und nur der eigentliche Energiepreis fixiert wird.
Selbst dies wird aber schriftlich nicht bestätigt, sondern nur durch den Interessenten beauftragt.

Energiepreise, also Einkaufspreis Strom + Betriebskosten des Versorgers, können heute bei fast allen Energieanbietern fixiert werden, da der Einkaufspreis für Strom eher fällt oder stagniert, eine Steigerung kann seit langem nicht verzeichnet werden.
Hierzu existiert im Übrigen eine klare Rechtssprechung, die alles Abweichende untersagt.

Wenn Herr Kristek oder einer seiner Mitarbeiter von einem fixen oder festen Strompreis sprechen, darf laut dem LG Dortmund und in 2. Instanz dem OLG Hamm, sowie der AGB der Care Energy nur der reine Energiepreis gemeint sein, Irrtum ausgeschlossen.

Wer es nicht glaubt, lässt sich einmal schriftlich von dem Unternehmen bestätigen, dass der angebotene Preis ein garantierter Festpreis inkl. sämtlicher Abgaben und Netzentgelte ist.
Wer es versucht wird lange auf eine Antwort warten!

Hier ein Link zu dem Urteil, dieses schließt die Berufung des verurteilten Unternehmens zu dem Thema gleich mit aus: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2011/I_4_U_58_11urteil20111108.html

Hier zur Info die tatsächlichen Abgaben und Netzentgelte für Haushalte im Hamburger Stadtzentrum, Stand 01.01.2013, Angaben pro verbrauchte kWh Strom, zzgl. MwSt.:

EEG = 5,277 Cent
KWKKG = 0,126 Cent
NEV = 0,329 Cent
Offshore-Umlage = 0,250 Cent
KA (Hamburg) = 2,39 Cent
Stromsteuer (Ökosteuer) = 2,05 Cent

Netzentgelte (Hamburg) für SLP-Kunden, zzgl. MwSt.:
Arbeitspreis = 5,33 Cent / kWh
Messtellenbetrieb (Eintarifzähler) = 7,28 Euro/Jahr
Messentgelte (Eintarifzähler) = 3,87 Euro/Jahr
Abrechnung = 14,58 Euro/Jahr

Bei einem Hamburger Haushalt mit einem Jahres-Strom-Verbrauch von 2.500 kWh Strom ergeben sich je kWh ein Preis für Abgaben und Entgelte in Höhe von 16,78 Cent/kWh. Zieht man die MwSt. und die von Herrn Kristek angegebenen Preise für den Einkauf hinzu, erhält man ein Ergebnis in Höhe von 25,32 Cent/kWh. Damit hat Care Energy aber die eigenen Betriebskosten (wie Löhne, Telfonkosten, Strom und Heizung, usw.) und die Gesellschafter (bzw. Anleger) nicht bedient. Auch ist das Öko-Zertifikat dadurch noch nicht bezahlt.

Gemessen an den heutigen Abgaben würde Herr Kristek auf Basis seiner eigenen Angaben bei jedem Kunden also ein deutliches Negativergebnis einfahren, und zwar mit jeder verbrauchten Kilowattstunde gleich mehrere Cents.
Bei 170.000 Kunden türmt sich der Schuldenberg jedes Jahr höher!
Zum Glück rechnen viele Netzanbieter aber nur sehr schleppend ab, so muss man den tatsächlichen Preis nicht vorher, sondern meist erst weit nach einer normalen Vertragslaufzeit offenbaren.
Stopft man dann erst mal unten Löcher, wie es z. B. auch Teldafax gemacht hat, dann bekommt man noch mehr Zeit verschafft, die Verbindlichkeiten werden aber immer höher.
Irgendwann können große Summen an Netzentgelten und Abgaben nicht mehr bezahlt werden und ein solches Unternehmen geht in die Insolvenz.
Es sei denn, Herr Kristek macht Gebrauch von seinen AGB und berechnet nach, in voller Höhe.
Die Zeche zahlen die Verbraucher, so oder so, aufgrund einer Marketingfalle eines “Unternehmers” der einfach nur ans schnelle Geld verdienen denkt.

Übrigens: Auf http://www.bundesanzeiger.de kann man sich die Ergebnisse der zugehörigen Unternehmen anschauen…

mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG – Jahresergebnis 2010:
Bilanzsumme = 140116,29 Euro
davon Verbindlichkeiten = 134071,00 Euro

mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG:
bisher keine Jahresergebnisse veröffentlicht

mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG:
bisher keine Jahresergebnisse veröffentlicht

mk-engineering GmbH & Co KG -2010:
Bilanzsumme = 6052,29 Euro
davon Anteile = 4111,35 Euro

neutral commodity clearing GmbH & Co.KG – 2010:
Bilanzsumme = 7000,00 Euro
davon Anteile = 5200,10 Euro

Energy TV24 GmbH & Co.KG – 2010:
Bilanzsumme = 74394,13 Euro
davon Verbindlichkeiten = 72294,13 Euro

mk-group Holding GmbH:
Hinter dieser Firma versteckt sich ein internationaler Fonds, allerdings nicht unter der angegebenen Firmierung.
In wie weit hier also von einer persönlichen Haftung geschrieben werden kann ist ohnehin unklar, denn das eigentlich “haftende” Unternehmen ist nicht ordentlich dargestellt.
Der Fonds selbst firmiert anders und kann somit nicht gemeint sein.

Das Impressum von Care Energy zeigt also 7 unterschiedliche Unternehmen, meist als GmbH&Co.KG, die persönliche Haftung übernimmt angeblich eine Holding GmbH und nicht der Geschäftsführer.
Somit ist eines klar, es gibt keine persönliche Haftung des Herrn Kristek für die Folgen seiner Machenschaften.

In wie weit seitens eines Fonds davon ausgegangen werden kann, dass es bei dem Betrieb nicht um Gewinnmaximierung ginge, sollte jedem selbst überlassen werden.

Wer wirklich Wohltäter spielen möchte, der gründet hierzu eher einen eingetragenen Verein, eine zweckorientierte, eingetragene Genossenschaft, eine gemeinnützige GmbH oder evtl. auch eine gemeinnützige Stiftung.
Von diesen Varianten ist Herr Kristek mit seiner Care Energy weit entfernt.

Herr Kristek ist auch kein Produzent von Ökostrom, höchstens hat dieser ein entsprechendes Zertifikat erworben, wodurch er seinen Strom als Ökotrom auszeichnen darf.
In der Leitung fließt bei uns allen der gleiche Anteil an Ökostrom, außer man ist Selbstversorger und nutzt beispielsweise umweltschonende PV-Module.

Module, welche in der Herstellung erheblich Emissionsbelastet sind und nur einen schlechten Wirkungsgrad aufzeigen, sind erheblich größere Umweltverpester als z. B. moderne Kohle- oder Gaskraftwerke.
Diese werden uns nun auch schon bei bekannten Discountern hinterher geworfen.
Beim Camping sicher praktisch, aber im Zuge der Energiewende eher eine Belastung.
Mit Ökostrom und der Energiewende haben diese Module also nichts gemeinsam.

Laut Film kauft Herr Kristek tatsächlich durchschnittlich den Strom, inkl. der eigenen Betriebskosten und der Kosten für das Ökozertifikat, für 4,5 Cent/kWh ein.
Dies ist laut Energieexperten nicht möglich, noch nicht.
Gute Einkäufer kaufen durchschnittlich zwar ähnlich günstig ein, allerdings müssen die eigenen Betriebskosten und die Gebühren für das Ökozertifikat hinzu gerechnet werden.

Die AGB von Care Energy sind tatsächlich äußerst gelungen, zumindest aus Sicht des verantwortlichen Rechtsanwalts.
Aus Sicht eines Verbrauchers sind diese aber nicht verständlich und führen durch einen Dschungel von Unklarheiten.
Nicht ganz klar ist, ob der Kunde für die Schäden und Verbindlichkeiten zu seiner Abnahmestelle selbst haften muss, bzw. die Haftung durchgereicht werden kann.
Dies geht nicht einwandfrei aus der Kombination AGB und rechtliche Grundlagen hervor.
Sollte es zu allem anderen so sein, handelt es sich bei einem Vertrag mit Care Energy um ein nicht kalkulierbares und durchaus großes Risiko.

Über Herrn Kristek und seine Methoden könnte man sicher einen ganzen Roman schreiben, aber darum geht es hier nicht.
Es geht darum, dass Unternehmer wie Herr Kristek nicht noch mehr Unsicherheit in das Thema “Energiewende” einbringen und mit der Angst und dem Halbwissen vieler Menschen Geld verdienen sollen.

Für alle Interessenten sollte immer der Grundsatz gelten, wenn Ihnen jemand einen Festpreis verspricht (inkl. sämtlicher Kosten und Abgaben), dann wird es auch kein Problem darstellen, diesen Festpreis schriftlich mit Unterschrift und der Angabe, “Inklusiver aller Preise, Kosten, Abgaben und Entgelte” zu bestätigen.

Nun noch ein kleiner Ausflug zu allen HSV-Fans, welche ebenfalls Care Energy über den beworbenen Sondertarif nutzen: Wenn bereits der normale Care Energy Tarif nicht den Tatsachen entspricht und ein deutliches Minus aufzeigt, dann solltet Ihr Euch ert Recht wundern! Der Tarif für HSV-Mitglieder wird laut Herrn Kristek sogar unterhalb seiner eigenen Kalkulationen angeboten.

Die weiteren Bindungen, welche man als Kunde bei Care Energy eingeht, betreffen einen dann erst, wenn man sich z. B. eine neue Waschmaschine kaufen möchte.
Aber auf dieses und andere Themen werde ich nicht auch noch eingehen…

KEIN seriöser Energieversorger wird Ihnen diese Garantie geben. Allerdings arbeiten die meisten Unternehmen mit anderen, vor allem aktuelleren Informationen und klareren Hinweisen.

Fazit: FINGER WEG von Care Energy, in anderen Bereichen erteilen Sie Unternehmen auch keine Blankovollmachten und prüfen sicherlich vertragliche Bestandteile.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 02. März 2013, 17:50:13
Hier noch einmal eine Zusammenfassung zu dem Thema:

Herr Martin Kristek ist Geschäftsführer und keinesfalls persönlich haftender Gesellschafter des Energieversorgers Care Energy, auch wenn dies im Impressum von Care Energy anders dargestellt wird.

Herr Kristek ist bereits negativ in Zusammenhang mit der Euroenergie AG aufgefallen, hierzu existieren Vorwürfe ehemaliger Kunden bis hin zum Betrug. ...

Das allein sagt schon genug aus: Wie auch sollte eine Einzelperson persönlich haftender Gesellschafter (phG) einer GmbH & Co. KG sein.  -  Alles "vera... hoch drei" !  ::)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 02. März 2013, 21:33:14
@ Energieanalyse

1. Ausser Anton Schlecker haftet doch heutzutage niemand mehr persönlich ;), das ist natürlich ganz schlimm was der MK da macht ;)

2. Sie rechnen dauernd vor wie CE jeden Tag minus einfährt, dann erklären Sie doch mal ihre  Behauptung, dass MK.  sich eine goldene
     Nase verdienen soll. Bitte mal den Beweis zu Ihrer Behauptung, das wäre dann seriös. In allen möglichen Foren zerbricht man sich
    da auch schon Monate den Kopf darüber und noch niemand hat einen stichhaltigen Beweis zu der Behauptung, WIE     es denn funktionieren soll, gebracht. Alles nur Gerüchte und irgendwelche dubiose Doppelrechnungen von Stadtwerken soll 
    es angeblich geben. Wo sind sie denn??? Die würden doch längst die Runde gemacht haben in Zeiten des Netzes oder sind die so
    streng geheim das es sie gar nicht gibt, sondern nur in Köpfen wirrer Schreiberlinge?
   
3. Irgendwelche Kosten, weil man sich verkalkuliert hat ;), rückwirkend einzufordern fällt bei jedem Richter durch.
4. In der Vertragsbestätigung stehen doch die Kosten drin die derzeit gültig sind, da gibts doch nichts dran zu nörgeln, lassen Sie sich
    doch mal Eine zeigen,  alles andere ist rechtlich nicht relevant.

"Nicht ganz klar ist, ob der Kunde für die Schäden und Verbindlichkeiten zu seiner Abnahmestelle selbst haften muss, bzw. die Haftung durchgereicht werden kann."

das ist klar gesetzlich geregelt: Kunde zahlt an mk Power, diese bezahlt nicht den Netzbetreiber = Problem des Netzbetreibers, nicht des Kunden, Doppelzahlung ist gesetzlich ausgeschlossen
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Neuhaus am 02. März 2013, 21:36:58
Der verkauft den Stom am Mittag, den er um 03:00 Uhr eingekauft hat! da gab es noch Geld dazu! Das rechnet sich, den der Strom fließt nur sehr sehr langsam durch die Leitungen!

mfg
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 02. März 2013, 21:50:04
Der verkauft den Stom am Mittag, den er um 03:00 Uhr eingekauft hat! da gab es noch Geld dazu! Das rechnet sich, den der Strom fließt nur sehr sehr langsam durch die Leitungen!

mfg

das ist ja noch unseröser  ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 02. März 2013, 22:59:31
Wieder einmal können Zweifel aufkommen, ob die Regulierungsbehörde ihrer Aufgabenstellung gemäß § 5 EnWG
Zitat
Energieversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden mit Energie beliefern, müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen ihrer Firma bei der Regulierungsbehörde unverzüglich anzeigen; ... Mit der Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit ist das Vorliegen der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung darzulegen. Die Regulierungsbehörde kann die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist. ...
jemals nachkommen wird.  :(
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 03. März 2013, 09:18:33
@ khh

auch Sie bringen keinen Beweis zu der These: CE macht jeden Tag Verluste und der Kristek verdient sich mit den Verlusten eine goldene Nase... bitte mal die Beweise auf den Tisch, das wäre ja schon mal argumentativ ein Fortschritt ???
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 03. März 2013, 12:08:05
@Mikesch & Co.,

wer etwas verkaufen will ist "beweispflichtig", nicht der Verbraucher !

Kommt der Anbieter dem nicht nach, kann er seine "Ware" behalten !!!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energieanalyse am 03. März 2013, 13:12:00
@Mikesch: Ein Geschäftsführer von hier insgesamt 7 Kapitalgesellschaften, zahlt sich sicherlich ein Gehalt für jede seiner Tätigkeiten! Außerdem gibt es Möglichkeiten Beträge in andere Kapitalgesellschaften einfließen zu lassen, z. B. für Dienstleistungen in Art einer Verwaltung oder techn. Betreuung, Werbung in z. B. einem entsprechenden Medium. Sämtliche solcher Unternehmen sind im Impressum angezeigt, für die Energieversorgung haften diese aber nicht alle. Möglichkeiten sind ausreichend vorhanden, welche genutzt werden sollte wenn möglich geklärt werden...
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 03. März 2013, 14:13:48
... Sämtliche solcher Unternehmen sind im Impressum angezeigt, für die Energieversorgung haften diese aber nicht alle. ...

Und die für die Energieversorgung haftende "mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG" weist im Jahresabschluss zum 31.12.2010 das "großartige" Eigenkapital von knapp 3,5 T€ aus! Zudem bestehen gegenüber Gesellschaftern auch noch Forderungen von 6,0 T€ (mit anderen Worten: insgesamt kein Eigenkapital).
Bemerkenswert ist außerdem, dass dieser Jahresabschluss erst am 20.12.2012 festgestellt und am 14.01.2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde! Anscheinend gibt es keine zeitnahen Unterlagen - Frage: warum ist das so?

Und beim vollhaftenden Gesellschafter der vorgenannten KG (und aller anderen KGs?), der "mk-group Holding GmbH" soll grad mal ein (Eigen)Kapital von 200 TE gezeichnet (und tatsächlich auch voll eingezahlt?) worden sein. Jahresabschlüsse dieser GmbH sind im Bundesanzeiger gar nicht zu finden. Frage: Warum kommt man der gesetzlichen Veröffentlichungspflicht nicht nach?

Fazit:  Alles andere als vertrauenserweckend !!!    :o
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 03. März 2013, 18:07:54
@khh

dann hab ich wohl letztes Jahr einen Fehler gemacht. Ich hab einen neuen günstigen Telef./ Internetanbieter (40%günstiger) gefunden. Den hab ich gar nicht nach seiner Kalkulation gefragt und ob sich das für ihn rechnet. Wenn der Pleite geht hab ich echt ein Problem  ???
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energieanalyse am 03. März 2013, 18:31:41
Wenn jemand wirklich etwas Sinnvolles beitragen möchte, vergleicht er sicher keine Mobilfunktarife oder DSL-Anbieter mit einem Energieversorger.

Die Preiskalkulationen, gesetzlichen Rahmenbedingungen und möglichen Risiken sind nicht annähernd vergleichbar, nicht einmal ähnlich.

Aber jede Wette, einen Mobilfunk- oder DSL-Vertrag, bei welchem die tatsächlichen Preise nicht garantiert sind, bei welchem jederzeit nachberechnet oder erhöht werden kann, unterschreibt keiner, den ich kenne.

Es spart jede Menge Zeit, wenn manche Leute wirklich Informationen lesen und prüfen.
Vor allem wenn man sich dann Bemerkungen einfallen lässt, die auch zum Thema passen und nicht á la typischen Handelsvertreter nur in Richtung der unseriösen Verkaufsargumente wandern.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 03. März 2013, 18:51:51


Die Preiskalkulationen, gesetzlichen Rahmenbedingungen und möglichen Risiken sind nicht annähernd vergleichbar, nicht einmal ähnlich.

Aber jede Wette, einen Mobilfunk- oder DSL-Vertrag, bei welchem die tatsächlichen Preise nicht garantiert sind, bei welchem jederzeit nachberechnet oder erhöht werden kann, unterschreibt keiner, den ich kenne.


mit dem 1. Satz haben Sie recht, wenn mk Power Pleite geht lande ich automatisch wieder beim Grundversorger, einen Tel Anschluss bei einem insolventen Unternehmen auf einen anderen Anbieter umzustellen könnte da viel mehr Probleme machen.

Ich weiß gar nicht, wie alle  Schlaumeier immer draufkommen, dass die Preise nicht festgeschrieben wären und nachberechnet werden könnte.  ::) Es hat anscheinend noch niemand von den Schlaumeiern einen Liefervertrag gesehen, sonst würde nicht solcher  Murks verbreitet werden.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 03. März 2013, 19:10:40
@Mikesch,
bei einem Telef./ Internetanbieter muss sicherlich niemand einen zusätzlichen Vertrag unterschreiben wie den völlig einseitigen EDL-Vertrag bei Care Energy mit unabsehbaren Folgen für den Verbraucher ! 
Das mit dem "lande ich automatisch wieder beim Grundversorger" (oder bei meinem neuen Versorger, wenn ich kündige), garantieren Sie bzw. Care Energy selbstverständlich schriftlich? Und selbstverständlich hat schon jemand den Lieferauftrag und die AGBs gesehen, gelesen und sogar verstanden (soweit die schwammigen Formulierungen überhaupt zu verstehen sind). Letzteres dürfte allerdings für manche "Schlaumeier", speziell aus dem Kreis der CE-Handelsvertreter, wohl eher nicht zutreffen.  ;D


@oschar,
WOZU sollte es ein Smarmeter geben, das ist doch alles "heiße Luft", was dazu unverbindlich versprochen wird. Die AGB des EDL-Vertrages und was damit vom Kunden für Rechte einräumt und Pflichten eingegangen werden, sprechen jedenfalls eine ganz andere Sprache. Bewerten Sie außerdem die genannten Fakten (Historie der Protagonisten, Situation am Energiemarkt, und und und).
Wer als "blauäugiger Schnäppchenjäger" alle Warn-Anzeichen/-Hinweise ignorieren will, der darf selbstverständlich gerne seine eigenen Erfahrungen machen und mögliche Folgen selbst ausbaden.   ::)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: energiegeladen am 03. März 2013, 19:28:27
Mal ehrlich, ich hab vor Kurzem problemlos gewechselt, beziehe seit Anfang Februar Strom von Care nach dessen Vertrag. Bezahlen muss ich jedoch erst einen Monat später. Also der Strom den ich im Februar verbraucht habe, wird erst im März bezahlt und das jetzt immer monatlich nachfolgend. Das ist genau so, wie es sein soll und ich kann bitteschön absolut nichts dran finden, was mich hier in eine Bredouille bringen könnte. Sowohl Envia, als auch Lichtblick oder Yello haben anstandslos die Kündigung zur Kenntnis genommen, akzeptiert und mein Netzbetreiber Mitnetz hat mir ebenfalls lediglich mitgeteilt, dass er den Zählerstand zum Wechseltag wissen möchte. Damit ist genau der gleiche Ablauf passiert, wie ich ihn schon mehrfach erlebt hatte und konnte auch kein Flackern oder trägeres Einschalten meiner Geräte erkennen. Also der Strom ist kein anderer ;-)   

Sollte nun Care wirklich irgendwann pleite gehn, was geht es mich dann konkret an? Ich habe nix voraus gezahlt, habe auch keine Jahresbindung an einen Vertrag und sorry, aber es gibt mehrere Stromanbieter, die einen Strompreis eben nur auf die Dauer der Vertragsbindung garantieren und die ist eben nur maximal 6 Wochen hier in dem Fall. Nur habe ich eben kürzlich mit einem Carekunden gesprochen, weil, man tauscht sich ja als skeptischer Verbraucher doch mal aus und habe von diesem einfach nur gehört, er habe seit gut einem Jahr diesen so verruchten Anbieter und hat auch seither den Preis 19,9 cent und ist mit allem zufrieden, wie er es mit einem anderen Anbieter wie Envia vorher auch war, was die Versorgung angeht.

In dem Moment war für mich umso mehr klar, dass ich keinen falschen Schritt getan habe. Ich brauch auch hier für nichts zu werben, da hätte ich eh nix davon. Sicher genau so, wie andere angebliche Vertreter oder was auch immer hier vermutet werden. Warum diese Vorwürfe hier? Es geht doch lediglich darum, zu erörtern, wo die Risiken liegen könnten und was dieser vorverurteilte Stromanbieter sooooo Schlimmes tut?

Schlimmer dran ist man doch mit Betrügern solcher Art, die sich bei einem einmieten, hoch und heilg versprechen, ihren Stromanschluss anzumelden und es dann nicht tun. Ist mir auch passiert und was soll ich sagen, mehr als 14 Monate später bekam ich erstmals vom Netzbetreiber Mitnetz Post, was denn jetzt mit meinem seit mehr als einem Jahr nicht angemeldeten Zähler würde? Mit anderen Worten, der Zähler zählte mehr als 14 Monate Strom ohne Anbieter! Also jede Angstmache, da geht dann nix mehr und der Strom fällt aus, wenn ein Anbieter Pleite geht, ist sowas von völlig absurd, das können nur Leute rausposaunen, die keine Ahnung von der Materie oder Erfahrungen diesbezüglich haben.

Soweit ich weiß ist dann lediglich der Grundversorger der Region auf dem Plan und übernimmt die Stromversorgung solange, bis man sich einen neuen Anbieter gesucht hat oder aber auch beim Grundversorger bleibt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: energiegeladen am 03. März 2013, 19:46:07
Das mit dem "lande ich automatisch wieder beim Grundversorger" (oder bei meinem neuen Versorger, wenn ich kündige), garantieren Sie bzw. Care Energy selbstverständlich schriftlich?

Das braucht keiner schriftlich garantieren, da es vom Gesetzgeber festgelegt ist. Man sollte wirklich ein klitze kleines bischen wissen, wovon man schreibt, oder wenigstens dann mal hinterfragen oder nachlesen, wenn man dem "Vertreter" hier nicht glauben will.

Hier mal ein Schreiben an mich, welches ganz klar belegt, was passiert, wenn der Stromanbieter ausbleibt. 

Sehr geehrter Herr...

als Ihr Netzbetreiber melden wir uns mit einer wichtigen Information: Es hat bisher
kein Stromversorger die Versorgung Ihres Anschìusses bei uns angemeldet.

Damit Sie trotzdem ab O1. Januar 20xx weiter Strom bekommen, versorgt Sie - bis

auf weiteres - der Grundversorger envia Mitteldeutsche Energie. Die Grund-

und Ersatzversorgung erfolgt auf der Grundîage der  §§ 36 und 38 des Energiewirt-

schaftsgesetzes, Es gelten die Konditionen und Bedingungen für die Grund- und .
Ersatzversorgung der envia Mitteldeutsche Energie AG.

Möchten Sie mehr wissen?


Im Internet finden Sie die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und alle
ergänzenden Bedingungen unter www.mitnetz-strom.de/AGB, Diese Dokumente
senden wir Ihnen auf Wunsch auch gern zu.


Also was soll dem blauäugigen Verbraucher passieren?

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 03. März 2013, 19:55:55
@khh

das man wieder beim Grundversorger landet garantiert das Gesetz und nicht irgendwer. Die Erfahrung hab ich schon im Jahr 2000 gemacht >:( und sie werden es nicht glauben: Es hat funktioniert. Den Anbieter hätten sie sicher damals auch in der Luft zerrisssen, hat mir aber einige Monate den billigsten Srom der letzten 15 Jahre beschert... und damals war wechseln noch schwierig. Ich hab grad nochmal bei meinem Bekannten nachgefragt der bei Teldafax war: Der Grundversorger hat sich automatisch bei Ihm gemeldet, nachdem die Teldafax gekündigt hatten, das sogar 2mal, weil Teldafax einmal wieder was bezahlt hatte.

Was denn für unübersehbare EDL Vertragsfolgen? Bringen Sie doch mal ein paar Beispiele, was die Kunden schon erlitten haben sollen ;D Die Vorgehensweise des Kunden wäre wahrscheinlich folgende, wollte man ihm was aufs Auge drücken, was er nicht will: Er würde einfach kündigen.  ;) Ach ja, mk Power würde ihn dann sicher nicht weglassen, hatte ich glatt vergessen  ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 03. März 2013, 20:10:49


Also was soll dem blauäugigen Verbraucher passieren?

das versuchen die ganz Schlauen seit Monaten in allen möglichen Foren heraus zu finden, die §§ 36 und 38 des Energiewirt-

schaftsgesetzes hat bisher noch niemand zur Kenntnis genommen. Da brauch ich nix schriftliches von mk Power
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Christian Guhl am 03. März 2013, 23:19:44
Sollte nun Care wirklich irgendwann pleite gehn, was geht es mich dann konkret an ? Soweit ich weiß ist dann lediglich der Grundversorger der Region auf dem Plan und übernimmt die Stromversorgung solange, bis man sich einen neuen Anbieter gesucht hat oder aber auch beim Grundversorger bleibt.
Wie lange wollen Sie uns eigentlich noch veralbern ? Noch einmal (nicht für Sie oder Mikesch, sie beide wissen das am allerbesten) : Da die Nutzung des Anschlusses an mk-power übertragen wurde, wird auch kein Grundversorger Strom ohne Einwilligung von mk-power mehr liefern. Der Kunde ist also auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Ich sage mal Folgendes voraus : Wenn Care genügend Kunden übertölpelt hat, wird der Preis gnadenlos erhöht. Der Kunde kann zwar kündigen, mk-power wird aber keinem anderen Anbieter die Belieferung des übereigneten Anschlusses gestatten. Friß oder stirb - zahle oder sitze im Dunklen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energieanalyse am 04. März 2013, 09:20:57
Übrigens: Es ist auch bereits die Möglichkeit erwähnt worden, dass nachberechnete Netzentgelte nicht bezahlt werden können und das Unternehmen durch Insolvenz die Zahlung vieler Netzentgelte direkt durch den Versorger verhindert.

Sicher, es ist nicht klar wie dann gemäß der AGB mit den Kunden von CE umgegangen wird, aber es gibt aufgrund der rechtlichen Grundlagen und dieser Vertragsbedingungen zahlreiche Möglichkeiten.
Das ist ja das große Problem, dass hier nicht auf die theoretischen Modelle und Abläufe von CE ankommt, so lange die Rechnungen der Netzanbieter durch Neukundengewinnung gestopft werden können und sich keine größeren Beträge aufstauen, funktioniert noch alles.
Schaut man sich die Bilanzen an, wird vor allem dieses Modell nachvollziehbar.

Kein neues Spiel, nur besser durch das Marketing getarnt.

Aufgrund der mittlerweile unzähligen Kunden wird das allerdings nicht mehr sehr lange möglich sein, denn fast alle großen Netzbetreiber haben zwischen 2011 und 2012 kräftig die Entgelte erhöht, auch 2013 werden hierzu Erhöhungen statt finden.
Teldafax hat es auch einige Jahre geschafft Löcher zu stopfen, dann kam der große Knall.
Die haben sogar Jahres-Vorauszahlungen zum Stopfen genutzt, in so fern ist es für CE nicht ganz so einfach.
Derzeit hängen aber auch die Abrechnungen vieler Netzanbieter Monate zurück, so dass oben Geld eingenommen werden kann, und unten Löcher gestopft werden können.

Wer hier annimmt, dass Kunden der CE nicht nachberechnet werden kann, der täuscht.
Die Rechtssprechung zu derartigen Prozedere beschreibt, dass ein Versäumnis des Energieversorgers zum Thema der Ankündigungen zunächst den Energieversorger haftbar macht.
Dieser wiederum kann sich teilweise oder sogar vollständig durch seinen Kunden entschädigen lassen.
Im Falle einer Insolvenz des Energieversorgers kann die durchgereichte Haftung durch den Insolvenzverwalter erreicht werden, alternativ berechnet der Netzbetreiber direkt.
Hierzu gibt es aufgrund Teldafax bisher viele Ansätze und Versuche, aber bisher nur wenige tatsächliche abgeschlossene Abläufe oder Urteile.

Letzte Möglichkeit ist dann immer, dass die Netzbetreiber die fehlenden Entgelte wiederum an das Netz zurück geben.
Aufgrund der zahlreichen "schwarzen Schafe", die sich mittlerweile auf dem Markt tümmeln, wird es dann alle Verbraucher härter treffen.

Wer also für sich entscheidet das Risiko eines unkalkulierbaren Vertragswerks einzugehen und später die angefallene Zeche nach zu bezahlen, der ist zwar äußerst leichtsinnig, aber immerhin ehrlich und sozial.
Wer sich aber vornimmt, die AGB und rechtlichen Verknüpfungen zu diesem Thema zu missachten und sich auf seinen eigenen Auftrag (wie gesagt kein Angebot) und die Aussagen des Verkäufers beruft, somit also einen Schaden für die Allgemeinheit in Kauf nimmt und der Meinung ist "nach mir die Sinnflut", der kann dann als unsozial beschrieben werden.

Mit der Energiewende hat dies nur dahin gehend zu tun, als das windige Geschäftsleute und mangelhaft qualifizierte Provisionsgeier die Angst und das begrenzte Wissen, also den guten Glauben der Verbraucher zu diesem Thema für sich schamlos ausnutzen.

Leider vermeiden es sogar gestandene Betriebswirte und Bilanzbuchhalter, Lehrer, Steuerberater oder Rechtsanwälte, die Vertragsbedingungen zu solchen Verträgen ordentlich zu lesen.
Alle vertrauen auf den viel zitierten Rechtsstaat, eine typische Begebenheit in solchen Situationen.
Wenn es um Energieversorgung geht, schalten Menschen derzeit ab, aus Gründen der Angst und Überforderung.
Es macht sich blinder Optimismus breit, obwohl Teldafax nicht lange her ist und weitere derartige Unternehmen bereits an der Schwelle zur Insolvenz stehen.

Energiewende geht nur gemeinsam, ein selbst ernannter "Robin Hood" wird es nur durch Verstoß des geltenden Rechts geben!!!
Übrigens gehören auch die großen Konzerne dazu, auch diese Unternehmen müssen entgegen vieler Meinungen ordentlich einstecken.
Klar haben sich diese Unternehmen "damals" die Taschen voll gestopft, aber wir alle haben dabei geholfen.
Allerdings muss man dazu einfach bedenken, dass es auch leicht war und von der Mehrheit akzeptiert wurde.
Nun müssen lang-gewachsene Fehlstrukturen aufgebrochen werden, dies geht leider nicht von heute auf morgen.

Vergleichen ist hoch sinnvoll, aber vergleichen sollten nur Personen, die auch vergleichen können.
Ein Berater, welcher tatsächlich einen Tarif von 2011 auch im Jahr 2013 empfiehlt und von einer Preissicherung in diesem Zusammenhang spricht, der empfiehlt ein Großteil seiner Rechte bezüglich der eigenen Abnahmestelle aufzugeben, der empfiehlt unverständliche und vor allem scheinbar umfassende AGB zu den Ungunsten des "Kunden" zu akzeptieren, der alles mit einer Installation eines mangelhaft effizienten Solarmoduls erklären möchte, ist definitiv kein Berater, sondern ein reiner Drücker!!!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 04. März 2013, 13:08:30

. der empfiehlt ein Großteil seiner Rechte bezüglich der eigenen Abnahmestelle aufzugeben, der empfiehlt unverständliche und vor allem scheinbar umfassende AGB zu den Ungunsten des "Kunden" zu akzeptieren,

ich habe vorhin grad mal beim Netzbetreiber angerufen und oh weh welch pöse Überraschung....

dann hab ich mir nochmals den EDL  vorgenommen. Dort hab ich auch eine pöse Überraschung gefunden..... Dort stehn an einigen Stellen die völlig befremdlichen Worte: Sofern der Kunde das wünscht.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 04. März 2013, 14:21:24
@Mikesch & Co.,

in diesem Forum wird es Ihnen nicht gelingen, mit Ihren dilettantischen und irreführenden Versuchen die Bedeutung der  - für die Kunden höchst brisanten! -  „Vollmachtserklärung“ im Auftrag (quasi eine Generalvollmacht) und AGB des zusätzlichen EDL-Vertrages klein zu reden. 

Insofern ist Ihr Auftrag gescheitert!  :D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Christian Guhl am 04. März 2013, 16:50:33
Dort stehn an einigen Stellen die völlig befremdlichen Worte: Sofern der Kunde das wünscht.
Kunde beim Netzbetreiber ist nach der "Generalvollmacht" mk-power. Und was werden die sich wohl wünschen ?
Merken Sie es doch endlich : Sie können hier nicht landen ! Und es wird genug Leute geben, die die frohe Kunde von care und mk in alle Welt verbreiten  ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energieanalyse am 04. März 2013, 18:33:28
@kh..hk...khaha oder so ähnlich: Danke für den Beweis, wer wirklich hinter Ihren Postings steckt, auf jeden Fall kein Kunde von CE. Wobei Sie sicher genügend davon geworben haben?!?!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 04. März 2013, 19:54:27
Off-Topic

Häh, wieso greifen Sie mich denn plötzlich an? Aufgrund Ihrer bisherigen Beiträge dachte ich, dass wir mit unserer Einschätzung zu CE und mk weitgehend übereinstimmen!?   :-\
Und mit [dem m.E. vielfach unseriösen Geschäft] der Werbung oder Vermittlung von Energieverträgen hab ich nun wirklich gar nichts am Hut.   ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 04. März 2013, 20:20:30
Off-Topic

Häh, wieso greifen Sie mich denn plötzlich an? Aufgrund Ihrer bisherigen Beiträge dachte ich, dass wir mit unserer Einschätzung zu CE und mk weitgehend übereinstimmen!?   :-\
Und mit [dem m.E. vielfach unseriösen Geschäft] der Werbung oder Vermittlung von Energieverträgen hab ich nun wirklich gar nichts am Hut.   ;D

weil Sie enttarnt sind khh ;D sie wahrscheinlich bezahlter Schreiberling von RWE & Consorten
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 04. März 2013, 20:52:08
weil Sie enttarnt sind khh ;D sie wahrscheinlich bezahlter Schreiberling von RWE & Consorten

Na klar doch, dass Ihnen das aber erst jetzt auffällt !   ;D   ;D   ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: energiegeladen am 07. März 2013, 13:52:45
Man habt Ihr Probleme... Wirds denn auch wieder sachlich werden hier, oder machen wir eine Kindergartengruppe auf? 

Ich höre bzw. lese hier immer was von einem zusätzlichen EDL- Vertrag? Hat denn schon mal jemand einen gesehen? Ich habe jedenfalls für keinen meiner 5 Zähler einen zusätzlichen Vertrag abgeschlossen bzw. unterschrieben. Auch hat es keine Übereignung meiner Stromkabel im Haus an Care gegeben und der schwarze Zähler gehört nach wie vor mitnetz GmbH. Ja und die haben sich sogar angekündigt um zwei der fünf turnusmäßig zu tauschen. Also was soll das Angst machen wollen mit angeblichen Verträgen, die es gar nicht gibt? Ich habe auch keinen Smartmeter eingebaut bekommen und da ich den nicht will, bekomme ich auch keinen eingebaut. Wo also ist jetzt irgend etwas wirklich real existierend, von dem, was hier theoretisch hochgepusht wird?

Das Einzige, was ich mir durchaus vorstellen könnte, wäre ein Preisanstieg in nächster Zukunft, aber auch hier besteht zum jetzigen Zeitpunkt kein Risiko für mich, den derzeit günstigen Strom zu nutzen. Ach und was soll das Solidaritätsgeschreibsel bedeuten? Das gibt es im Kapitalismus ja wohl an keiner Stelle, dass der Verbraucher auch nur einen Cent mehr bezahlt, als er es für nötig oder richtig hält. Wenn einer stürzt, wird ihm nicht aufgeholfen, sondern noch mal kurz nachgetreten. Warum also den eigenen Vorteil verschmähen, solange es geht?

Die Unternehmen haben sich nicht die Taschen vollgestopft, sondern tun dies noch munter weiter. Wenn man schon zu dieser Erkenntnis gelangt ist, dann ist es doch nur noch ein kleiner Schritt, zu denken, es geht auch günstiger. Wie falsch ist es dann noch, wenn es da wen gibt, der das auch so sieht und eine Leistung günstiger anbietet, die sonst in Taschenfüllerei ausartet?

Ja und eine Preisgarantie habe ich auch nicht bekommen, denn die würde eh nur solange gelten, wie der Vertrag gilt und das sind maximal 6 Wochen. Ich kann also jederzeit den stink normalen Stromliefervertrag kündigen und bin aus der ganzen Sache raus. Oder glaubt irgendwer, dass man das nicht kann, was in den AGB fixiert ist und somit von beiden Parteien für geltendes Recht anerkannt wird? Gibt es nicht auch den Grundsatz, wenn eine AGB- Regelung gegen übliche Gepflogenheiten verstößt, gilt das BGB? Also mit anderen Worten, man kann in AGB schreiben was man will, aber damit sind sie noch lange nicht immer bestandsfähig. Legitime und kundenfreundliche Kündigungsfristen sind jedenfalls üblich.

Ach und noch etwas, meine Stromkabel gehören fest zu meinem Haus und der Eigentümer bin ich und bleibe ich. So steht es in meinem Grundbuch. Mit keiner Silbe habe ich irgendwem etwas übereignet, denn das ginge dann nur notariell mit Grundbucheintragung.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 07. März 2013, 14:30:58
Man habt Ihr Probleme... Wirds denn auch wieder sachlich werden hier, oder machen wir eine Kindergartengruppe auf?

Wenn es hier wieder sachlich werden soll, dann fangen Sie doch gleich mal damit an und löschen am Besten Ihre
vor Unsachlichkeit strotzenden und die Fakten leugnenden Beiträge !  >:(

Insofern kann ich die obige Frage und Feststellung vom User @Christian Guhl nur wiederholen:
"Wie lange wollen Sie uns eigentlich noch veralbern?" und "Merken Sie es doch endlich: Sie können hier nicht landen!"

(Anmerkung: mit "Sie" ist ersichtlich die hier auftretende "Kindergartengruppe" der CE-Vertriebler gemeint !  ;D )
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: energiegeladen am 07. März 2013, 15:20:23
Warum soll ich auch landen, wenn fliegen viel schöner ist?  ;) Ich weiß, dass ich mit keinem meiner Beiträge Lügen verbreite, sondern lediglich meine Erfahrungen wiedergebe. Da ist keine Lobhudelei dabei und auch kein bedingungsloses Fürsprechen für einen Anbieter oder irgendwas dieser Art. Ganz im Gegenteil, ich hätte ja gerne gewusst, was so falsch daran ist, ein gutes Angebot zu nutzen und bisher kamen da eben nur wenig stichhaltige Fakten. Ich habe den Eindruck, dass manche hier im Grunde gar nix wissen oder es überhaupt wollen und meinen, sie müssten andere mies machen oder runter ziehen. Hey, ein klein wenig früher aufstehen und mal weg vom Einlullfernsehen. In der Realität spielt das Leben, mal fair und mal unfair, na und?
Und nun, Mister Allwissend khh schmeiß mal paar Fakten in die Runde!  Du hast es bisher auf maximal 2 bis 3 zusammenhängende Sätze gebracht. Ob sie sinnvoll waren?   ... naja
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 07. März 2013, 16:09:42
... Ich weiß, dass ich mit keinem meiner Beiträge Lügen verbreite, ...

Tatsächlich ?  -  Und warum leugnen Sie dann unverändert, dass jeder Kunde inhaltlich des Auftrags unter "hiermit bestelle ich verbindlich" mindestens den zwingend vorgegebenen Vertrag "Care-EDL Standard" zu bestellen und unter "Allgemeine Informationen" die Kenntnis der AGB Strom und EDL zu bestätigen hat ?

Und die ausgefeilte "Vollmachtserklärung" (quasi eine Generalvollmacht für alles mögliche) sowie die in der EDL-AGB benannten diversen Rechte zu Gunsten mk-energy, mk-grid und mk-power sowie die Pflichten zu Lasten des Kunden haben keine Bedeutung und werden nur 'pro forma' hereingenommen ?

Wie lange wollen Sie uns Verbraucher noch veralbern ??  Mit Ihren Behauptungen an den Fakten vorbei können Sie vielleicht bei "Lieschen Müller" landen, hier im Forum ganz sicher nicht !!!   ;D   
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: energiegeladen am 07. März 2013, 16:55:20
Ich bin nur ein Kunde und kann nicht für alle sprechen, was die unterschreiben und was nicht. AGB gibt es für jeden Vertrag oder jede Bestellung, die man irgendwie abschließt. Natürlich wird immer und überall auf die Kenntnis der AGB hingewiesen und auch für diese Kenntnis unterschrieben. Was ist denn EDL- Standard? Ich hab son Ding nie zu Gesicht bekommen und auch nicht unterschrieben. Erklärt wurde mir, dass EDL soviel wie Energiedienstleistung bedeutet und Dinge wie das Smartmeter beinhalten oder die Möglichkeiten der teilweisen Selbstversorgung mit Strom durch Solarenergie. Weiterhin wurde mir dazu erklärt, dass niemand dazu gezwungen ist, eine PV- Anlage abzunehmen oder sich ein Smartmeter einbauen zu lassen oder andere Dienstleistungen annehmen zu müssen.

Im Punkt 1.3 der von mir zur Kenntnis genommenen AGB von Care steht absolut eindeutig drin, dass sich an den Eigentumsverhältnissen der Anlagen und des Stromnetzes aber auch mal gar nix verändert. Schwarz auf weiß! Also wer haut hier einem die Taschen voll?

Jeder Konzern und jeder Verkäufer will heutzutage möglichst viel über seine Kunden wissen und wenn er plausible Fragen stellt, kann er vernünftige Antworten bekommen. Die zusätzlichen Informationen, die Care haben will, sind sowas, ob ich einen Fernseher habe und ob ich auch ne Waschmaschine mein Eigen nenne und wieviele Glühlampen bei mir im Haushalt rumlümmeln. Das sehe ich jetzt nicht als heimtückisches Attentat auf meinen Datenschutz an und ja, ich könnte sogar ganz einfach sagen, "sorry, aber darüber gebe ich keine Auskunft und es würde auch gehen. "

Zitat
Und die ausgefeilte "Vollmachtserklärung" (quasi eine Generalvollmacht für alles mögliche)

Ja, ich gebe dem Energieversorger die Vollmacht, mich mit Strom zu beliefern  8)
über das Netz des Netzbetreibers mitnetz GmbH  in mein immernoch mir gehörendes Hausstromnetz, was ich per AGB auch genau so zur Kenntnis genommen habe! 

Tut mir leid, aber ich kann noch immer kein echtes Argument gegen Care finden. Auch Lichtblick und Envia haben AGB und weisen in ihren Verträgen darauf hin, dass sie laut Vertrag ihre Kunden mit Strom beliefern über das verfügbare Netz, welches der Kunde ab bzw. nach dem Zähler, der dem Netzbetreiber gehört, selbst zu stellen und zu warten hat. Also liegt das immer in der Verantwortung des Kunden, was in seinem Haus an Kabeln so verlegt ist und auch hier gibt es keinen Eigentumsübergang durch Versorgungsvertrag oder AGB!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: stromer51 am 07. März 2013, 18:00:30
Diese Zeilen sind für energieladen bestimmt.
Jeder kann den CE Auftrag und die beiden AGB (Strom und EDL) lesen und bewerten.
Nur sie können das nicht und verbreiten hier absichtlich Unsinn.
Wenn ich ihnen jetzt verrate das ihr Stromzähler gar nicht mehr auf ihren Namen beim Netzbetreiber registriert ist,
tun sie das sicher auch als Unsinn ab.
Sie können ja mal bei ihrem  Netzbetreiber nachfragen und dann hier berichten.
Was sich aus dem EDL Vertrag mal ergibt - wer weis das schon, außer denen die es so geschrieben haben.
Übrigens vergessen sie eines Tages nicht den EDL Vertrag extra zu kündigen, auch wenn sie heute noch der Meinung sind sie haben nur einen Stromvertrag.
Glauben sie mir, es gibt Leute die haben mehr Ahnung vom Strom als sie.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 07. März 2013, 18:45:13
@energiegeladen,
es ist alles gesagt und es bleibt sinnlos, sich noch weiter mit Ihren Beiträgen zu befassen
- werden Sie glücklich mit Ihrem "Traum-Versorger" !   ;D

Für Interessierte - hier: http://care-energy.de/informationsmaterial/ce_informationspackage_jan-2013.pdf
findet man (neben reichlich Unsinn) auf den letzten 4 bzw. 5 Seiten den "Auftrag" an Care Energy sowie die "EDL-AGB".
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 07. März 2013, 19:50:48
@ Stromer 51 und die anderen ewigen Nörgler

ich bin jetzt seit 8 Monaten bei mk Power, rufe mittlerweile jeden Monat beim Netzbetreiber an, hab dort schon einen persönlichen MA , der mir jedesmal sagt, dass ich immer noch Anschlussinhaber bin, dass mein Licht bei Pleite von mk Power auch nicht ausgeht und ich auf diesen hier permanent herbeigeschriebenen Blödsinn nicht hören soll. er ist langsam genervt  >:( kann man ja auch nachvollziehen. Gestern hab ich den guten Mann wieder genervt...  ;D

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: energiegeladen am 07. März 2013, 19:56:39
Na das ist doch mal ein toller link. Habt Ihr auch gelesen, dass dieser EDL selbstverständlich auch monatlich kündbar ist? Habt Ihr gelesen, dass der Zähler selbstverständlich auf den Namen des Kunden angemeldet bleibt? Steht alles in dem Vertrag drin! Schwarz auf weiß! Ich muss das also gar nicht als Unsinn abtun, denn das steht ganz klar geschrieben in dem Vertrag. Wenn ich den also irgendwann mal unterschreiben sollte, dann muss ich also keine Angst davor haben, dass mir Care den Zähler klaut, der mir eh nicht gehört. Verträge sollen ja bindend sein. Wie ich schon mal schrieb, Strom wird erst abgeklemmt, wenn der Kunde seine Rechnung lange Zeit nicht bezahlt hat und keine Sekunde eher. Ich habe mehr als ein Jahr lang überhaupt keinen Anbieter gehabt auf einen meiner Zähler und dann schrieb mich der Netzbetreiber an und fragte einzig mich alleine, ob ich den Zähler noch benötige oder ausbauen lassen möchte. Das ist nur eine Tatsache und kein Unsinn. Ich könnte das Schreiben sogar hier ins Netz stellen zum Beweis. Aber sicher kommen dann die Stromversteher auch wieder auf ein neues passendes Argument, warum das so ist.
Aber lassen wir doch jeden lesen und bewerten und ja, es gibt Hunderte, die mehr Ahnung haben als ich. Bin schließlich nicht Moses ;-)  Das hat jedoch nichts damit zu tun, wie ich meine bisherigen Erfahrungen hier schreibe.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 07. März 2013, 20:51:56
Nachtrag:

Er hat mir auch gesagt, dass ich nix Doppelrechnung, erst recht nicht rückwirkend, bekommen kann und das mk Power auch nichts im Nachgang einfordern kann, was nicht im Vertrag steht. Dieses Model der Nachberechnung und Einforderung durch mk Power geistert ja auch durch diverse Foren. Sollte mkPower sich verkalkuliert haben, ist das mit Sicherheit nicht das Problem der Belieferungskunden und stellt Euch das mal vor: Das war sogar schon im Jahr 2000 so, wo ich die erste Pleite meines Energielieferanten ganz relaxed bei leuchtenden Lampen und funktionierender Waschmaschine überstanden habe. So billigen Strom hab ich nie wieder gehabt  :( 22Pfennig/kwh ohne GG

einen schönen Abend
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: energiegeladen am 08. März 2013, 05:27:21
Zitat
Das Impressum von Care Energy zeigt also 7 unterschiedliche Unternehmen, meist als GmbH&Co.KG, die persönliche Haftung übernimmt angeblich eine Holding GmbH und nicht der Geschäftsführer.

Das ist auch ein schöner Satz. Sinn und Zweck einer GmbH - Gesellschaft mt beschränkter Haftung ist es ja gerade, dass nicht der Geschäftsführer selbst haftet, sondern das Einlagekapital hauptsächlich. Schlimmer wäre da eine ltd. Gesellschaft, die man mit einem Euro Stammkapital gründen kann.

Zitat
Wer wirklich Wohltäter spielen möchte, der gründet hierzu eher einen eingetragenen Verein

Gerade in einem eingetragenen Verein sind die Mitglieder eben nicht mehr haftbar zu machen und er darf auch keine Gewinne einfahren und braucht überhaupt kein Eigenkapital. Ist also völlig ungeeignet und wäre dann ein gefundenes Fressen für die Skeptiker!

Vorteile des e.V. sind:

Der Vorstand ist vor den Risiken einer vertraglichen Haftung (also den typischen wirtschaftlichen Risiken) geschützt.
Die Mitglieder haften nicht für den Verein.
Der e.V. ist eine juristische Person; er kann im eigenen Namen klagen und verklagt werden und ins Grundbuch eingetragen werden
Der e.V. kann als Körperschaft gemeinnützig sein (das kann eine GbR z. B. nicht).
Er hat eine rechtlich klar definierte Form mit gesetzlichen Regelungen nach innen und außen.
Der e.V. ist eine grundsätzlich demokratische Organisationform mit gleichen Rechten und Pflichten für alle Mitglieder ("one man, one vote")
Die Gründungskosten sind relativ niedrig.
Es wird kein Mindestkapital benötigt (wie z.B. bei einer GmbH).
Nachteile des e.V. sind:

Er kann in aller Regel keine wirtschaftlichen Zwecke (gewerbliche oder Erwerbszwecke) haben und darf sich nur nebenher und nachrangig wirtschaftlich betätigen.
Die Gründung stellt bestimmte Anforderungen, wie Erstellung einer Satzung und Wahl des Vorstandes.
Er benötigt zur Gründung mindestens 7 Mitglieder.   (Quelle: vereinsknowhow.de)

Scheidet also demnach für einen Stromerzeuger und Anbieter irgendwie völlig aus oder?
Naja und es würde Kristek auch keiner abnehmen, dass er nur den Wohltäter spielt. Klar ist der Preis verblüffend niedrig, das muss man schon sagen, nur habe ich gerade gestern abend mit einem Kumpel gesprochen, der Nachtstrom in nicht unerheblichem Maße von der Envia bezieht. Die haben da einen Preis pro KWh von knapp 16 cent gehabt im letzten Jahr und in diesem sind es knapp über 18 cent und der verbraucht davon drei Mal mehr als Tagstrom. Auch liegt die Grundgebühr bei lediglich 67 Euro pro Jahr. Das hieße ja dann, dass Envia noch mehr Verluste für den Nachtstrom einfährt, als Care? Selbst bei einer Mischkalkulation käme bei diesem Kunden ein dauerhaftes Minus heraus? Wer würde so etwas auf Dauer machen? Gleiches dürfte dann auch für Wärmepumpenstrom gelten, der auch günstiger sein dürfte, als der Normale?

Ich finde es schon seltsam, dass man sich über zu niedrige Preise aufregt und jeden Tag an der Tanke stillschweigend hinnimmt, dass dort die Preise am Tag drei Mal rauf und runter gehen um einige Cent und insgesamt viel zu hoch sind. Naja, vielleicht sind ja dort alle solidarisch, damit die Konzerne vor Lachen nicht in den Schlaf kommen ;-) Ja und haften tut dort sicher auch kein einziger Geschäftsführer selbst  :D  würde mich jedenfalls sehr wundern.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 08. März 2013, 10:07:10
Na das ist doch mal ein toller link. Habt Ihr auch gelesen, dass ...
Aber lassen wir doch jeden lesen und bewerten und ja, es gibt Hunderte, die mehr Ahnung haben als ich.

@energiegeladen,
ja, das ist wirklich "ein toller link" -  und wer die 'Vollmachtserklärung' sowie die 'AGB EDL' lesen und auch nur ansatzweise verstehen/bewerten kann, der ist klar im Vorteil.   ;D

Die im zitierten letzten Halbsatz zum Ausdruck kommende Selbsterkenntnis dürfte allerdings zutreffend sein. Wer jedenfalls Nachtstrom für Heizzwecke mit "normalem" Strom in einen Topf wirft (übrigens eine bliebte Argumentation der CE-Vertriebler, wie in anderen Foren nachzulesen ist  ??? ), dokumentiert, dass er vom Energiegeschäft tatsächlich nicht die geringste Ahnung hat !

Und schön, dass Sie wenigstens die "Vorteile des e.V." aus einer Quelle abschreiben können, nur, was hat das mit dem Thema zu tun?  Übrigens, dass der Geschäftsführer Kristek angeblich als "phG" für die aufgelisteten GmbH & Co. KGs haftet, ist/war dem Impressum der CE-Internetseiten zu entnehmen.

@Mikesch,
toll, was man telefonisch beim eigenen Netzbetreiber von seinem "persönlichen MA" alles für Auskünfte erhält !    ::)


Was soll's, es bringt NICHTS, sich noch weiter mit den Beiträgen dieser angeblichen CE-Kunden und Nicht-Vertriebler zu befassen. Ich jedenfalls komme in den nächsten Tagen (heute und am Wochenende leider keine Zeit) lieber mal auf einige besondere Punkte der verlinkten 'Vollmachtserklärung' und 'AGB EDL' zurück. Bis dann.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: energiegeladen am 08. März 2013, 11:05:55
Zitat
Was soll's, es bringt NICHTS, sich noch weiter mit den Beiträgen dieser angeblichen CE-Kunden und Nicht-Vertriebler zu befassen

ja, aber Sie machen es trotzdem ;-)  Vergessen Sie´s bitte nicht im nächsten Beitrag wieder mit hin zu schreiben...

Warum lehnen Sie sich eigentlich nicht einfach nur zurück und warten genüsslich auf die Pleite des Vereins Care und sagen dann "Siehste, hab ich doch gesagt!" ?
Wenn es schon mehr als 8 Monate gut gegangen ist, dann wirds woll auch noch ne Weile gut gehen und diese Zeit nutze ich einfach zum sparen von Stromgeld.

Lesen Sie erst mal richtig, was konkret zu den Kündigungsfristen im AGB und EDL Care drin steht und interpretieren Sie es auch richtig. Kein Gericht dieses Landes würde eine Klage eines Kunden zurückweisen, der auf sein festgelegtes gegenseitig vertraglich vereinbartes Kündigungsrecht pochen würde. Da hab ich zufällig ein klitze bischen Erfahrung drin. Und auch wenn ich keinerlei Anhnung von Strom habe, wie Sie meinen, dann habe ich jedenfalls Erfahrungen, was Verträge und AGB angeht. Ja und einen link kopieren ist noch einfacher, als eine Quelle aufzufinden für einen Text. Nur mal nebenher.

Und jetzt können Sie gerne wieder labidar gebetsmühlenartig antworten, es lohnt sich nicht, weiter zu diskutieren und das andere Schlagwort auch noch mit einbringen "Vollmachtserklärung"  . Oder so.... 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bolli am 08. März 2013, 12:58:41
Kein Gericht dieses Landes würde eine Klage eines Kunden zurückweisen, der auf sein festgelegtes gegenseitig vertraglich vereinbartes Kündigungsrecht pochen würde. Da hab ich zufällig ein klitze bischen Erfahrung drin. Und auch wenn ich keinerlei Anhnung von Strom habe, wie Sie meinen, dann habe ich jedenfalls Erfahrungen, was Verträge und AGB angeht. ...
Wenn Sie soviel Erfahrungen in diesen Bereichen und von Gerichten haben, dann sollte Ihnen nicht entgangen sein, dass die Zeiten bis zu gerichtlichen Entscheidungen durchaus schon mal mehr als einen Tag betragen können. Beim Kauf von Gummibärchen können Sie sich Zeitverzögerungen bis zur gerichtlichen Entscheidung locker leisten, beim Energiebezug eher nicht (nicht weil man nicht mit Strom versorgt wird (auf die EDL-Problematik gehe ich mal nicht ein) sondern weil man möglicherweise im Negativfall in die Grundversorgung eingestuft wird statt günstig sauber zu wechseln). Daher tut man gut daran, tunlichst Anbieter auszuwählen, mit denen man sich nicht vor Gericht wiedertreffen muss. Wozu CE gehört, kann ich nicht sagen und wer sparen will, kann dieses an unterschiedlichen Stellen tun. Die Bewertung, was man wie einschätzt, muss jeder für sich selbst treffen. Besser wissen tut's hinterher eh jeder.  ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: energiegeladen am 08. März 2013, 14:27:20
Zitat
und wer sparen will, kann dieses an unterschiedlichen Stellen tun. Die Bewertung, was man wie einschätzt, muss jeder für sich selbst treffen. Besser wissen tut's hinterher eh jeder.

Genau so sehe ichs ja auch, deshalb verstehe ich nicht, warum man hier so angegangen wird, weil man einen preisgünstigen Anbieter gewählt hat? Ist schließlich allein meine Sache und ich schreibe niemandem vor, Gleiches zu tun. Ich kann jederzeit meinen Stromanbieter selbst bestimmen, egal ob ich mit dem vorhergehenden im Clinch liege oder nicht. Wenn ich in die Grundversorgung komme, bedeutet es ja automatisch, dass der Vorversorger nix mehr zu sagen hat und aus der Grundversorgung kann ich jederzeit mit einer kleinen Frist in jede x- beliebige andere Versorgung wechseln.  Ich verstehe das ganze Brimborium hier nicht, um ganz klare gesetzliche Regelungen? Ist doch bisher immer so gewesen, wenn da was nicht koscher war, ging bei keinem das Licht aus und er hat auch jederzeit seinen Anbieter neu suchen können. Dazu habe ich auch schon Erfahrungen sammeln dürfen.

Also, macht mal die Nachbrenner aus und fahrt die Gemüter was runter, trinkt nen Hopfenblütentee und schaut, dass es ein gemütliches Wochenende wird.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 08. März 2013, 16:37:27
http://de.reclabox.com/beschwerde/57365-care-energy-mk-power-hamburg-statt-kundenbetreuung-mahnung

Nach der hier gegebenen Firmenantwort sind am Anfang des Monats Abschläge zu leisten und die Energie nicht, wie z.T. behauptet im Nachhinein zu bezahlen.

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: energiegeladen am 08. März 2013, 17:33:48
Zitat
sind am Anfang des Monats Abschläge zu leisten und die Energie nicht, wie z.T. behauptet im Nachhinein zu bezahlen.


Das ist völlig korrekt und mich hat es auch gewundert, dass ich per 5.2. mit Strom beliefert werde, aber erst am 1.3. den ersten Abschlag zahlen soll... sicher wegen der Überschneidung im Datum, also weil der 5.2. eben nicht der erste des Monats war in dem Falle ... Aber wenn ich es so schriftlich mitgeteilt bekomme, dann werde ich sicherlich keinen Einspruch einlegen ;-)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 10. März 2013, 03:19:28
Für eine erste Stellungnahme hab ich doch schon mal etwas Zeit abzwacken können:   ;)

Lesen Sie erst mal richtig, was konkret zu den Kündigungsfristen im AGB und EDL Care drin steht und interpretieren Sie es auch richtig. Kein Gericht dieses Landes würde eine Klage eines Kunden zurückweisen, der auf sein festgelegtes gegenseitig vertraglich vereinbartes Kündigungsrecht pochen würde. Da hab ich zufällig ein klitze bischen Erfahrung drin. Und auch wenn ich keinerlei Anhnung von Strom habe, wie Sie meinen, dann habe ich jedenfalls Erfahrungen, was Verträge und AGB angeht.

Erfahrungen mit Verträge und AGB mögen Sie haben, aber auch Ahnung? Wenn ja, dann können Sie nachstehendes sicherlich schon mal aufklären:

Bei welchem Vertrag glauben Sie denn, auf ein Kündigungsrecht pochen zu können? Meinen Sie den gemäß ‚AGB Strom’ mit mk-energy, dem Energieversorger, abgeschlossenen Strombelieferungsvertrag?

Den Vertrag müsste doch mk-power, der Energiedienstleister, gemäß IHRER ‚Vollmachtserklärung’ im ‚Auftrag’ übernommen haben, um Sie gemäß ‚AGB EDL’ überhaupt mit Nutzenergie zwecks Vertragserfüllung versorgen zu können!? Ansonsten kann doch wohl auch der (Schein)Contracting-Vertrag kaum „funktionieren“, von dem sich CE vermutlich (sehr fragliche?) Steuer-, Entgelt- oder Umlagenersparnisse verspricht?

Können SIE den Stromvertrag bei mk-energy kündigen, den mk-power an Ihrer Stelle übernommen haben müsste? Oder was meinen Sie, warum CE sich u.a. die Vollmacht – Zitat „...Kündigung und/oder Übernahme bestehender Energielieferverträge sowie Abschluss neuer Energielieferverträge“ hat geben lassen? Ist das inhaltlich eines Auftrags/einer Bestellung üblicher Standard bzw. ist das hier nur ‚pro forma’ erfolgt??  ::)

Oder meinen Sie Ihr Kündigungsrecht für den lt. Auftragsvordruck zwingend (!) mindestens abzuschließenden  ‚Care-EDL Standard’-Vertrag, - lt. ‚AGB EDL’ konkret mit mk-power? Wenn Sie DEN Vertrag kündigen und mk-power die Versorgung mit Nutzenergie einstellen muss, dann könnte es bei Ihnen sehr schnell dunkel und kalt werden sowie warm Duschen, Süppchen kochen und Wäsche waschen dürfte auch schwierig werden!  :)

Und eine (zunächst) Ersatzversorgung durch den Grundversorger sehe ich auch nicht, schließlich könnte es für den Anschluss den o.g. Stromliefervertrag noch geben (zwei Verträge für einen Anschluss geht nicht!) bzw. war der letzte womögliche Strombezieher mk-power sicher kein Haushaltskunde!? Was meinen Sie, wie lange das (ohne Strom bzw. Nutzenergie) andauern könnte, bis Sie eine solch vertrackte Situation (u.U. tatsächlich nur vor Gericht und durch Instanzen?) geklärt und geregelt haben?  -  Übrigens, gleiches dürfte sich auch bei einer "Pleite" abspielen!  ???

Hier noch gar nicht angesprochen sind die ganzen Probleme, die sich für den Endverbraucher ergeben könnten aus in der ‚AGB EDL’ zu Gunsten von mk-power festgelegten „völligen Überlassung der Nutzung der Anlagen in deren alleiniger Verantwortung“, dem durch mk-power bestimmten „zur Verfügung stellen eines technischen Kundendienstes“ und was sonst noch alles akzeptiert wurde!  :o

Fazit: Fragen über Fragen! Wer solche Verträge unterschreibt, ohne deren vorherige verbindliche Klärung, der kann wohl nur sehr „blauäugig“ oder ein Hasardeur sein!?       


Nachtrag:

Warum lehnen Sie sich eigentlich nicht einfach nur zurück und warten genüsslich auf die Pleite des Vereins Care und sagen dann "Siehste, hab ich doch gesagt!" ?
Wenn es schon mehr als 8 Monate gut gegangen ist, dann wirds woll auch noch ne Weile gut gehen und diese Zeit nutze ich einfach zum sparen von Stromgeld.

"genüsslich auf die Pleite des Vereins Care warten" wäre vllt. auch eine Möglichkeit, schließlich ist es bei einem früheren "Kind" von Martin Richard Kristek mit ähnlichen "Traumkonditionen", nämlich der EUROENERGIE AG, auch nicht viel länger als 8 Monate "gut gegangen". Googeln Sie mal 'EUROENERGIE AG", im Internet ist dazu einiges zu finden!  ;D



Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: VIPP-Blitz am 10. März 2013, 12:39:24
Na Hallo khh,
da hauen Sie aber ein paar Sachen, unwissend, durcheinander!
Die AGB´s Strom sind eindeutig. Kündigungsrecht bei Preiserhöhung, usw. Lesen Sie das ruhig mal durch.
Die AGB´s EDL beziehen sich darauf, dass CE in Zukunft DEZENTRALE EnergieGEWINNUNG auf bauen möchte. Also BHKW, Photovoltaik und ähnliches. Und dafür müssen, auch per AGBs Grundlagen geschaffen werden, die das auch ermöglich. Ich bin zwar weder Vertriebler noch etwas anderes, sondern nur Kunde, aber selbst mir ist klar, dass wenn CE auf meinem Grundstück Energie erzeugen will, dass sie vollen Zugriff auf den Zähler und auch vollen Zugriff auf die Steuerungsmöglichkeiten haben müssen. Das bei Energieerzeugung ein anderer Zähler eingebaut werden muß, dürfte auch Ihnen klar sein.
Und ich gebe einem Mitschrieber der 1. Seite Recht: welches Risiko gehe ich ein?
1 Monat Grundversorgung! DA war ich lange genug.
Off Topic:
Der Bund der Energieverbraucher empfiehlt soviel, aber als ich Hilfe brauchte, weil ich schön alles so gemacht habe wie empfohlen, da gab es keine Hilfe. Die Richterin sagt übrigens: Sie haben alles richtig gemacht. Und genau deshalb müssen Sie jetzt zahlen. (Möchte mich dazu aber nicht weiter einlassen.)
Ende Off Topic!

CE beitet z.B. Kühlschränke mit A++ an. Kauft man den Kühlschrank über CE ist der Strom so lange für den Kühlschrank kostenfrei, wie man Kunde bei CE ist. Grundlage ist der angegebene Jahresverbrauch des Geräts. Und ich habs kontrolliert: Das Gerät ist sogar unterdurchschnittlich Teuer. Als Preisgünstig.

Die Hinweis was den GF von CE angeht habe ich aufgenommen. Ich weiß, dass er Unternehmen schon in die Pleite führte (so war es jedenfalls hier zu lesen). Trotzdem kann ich keine Benachteiligung des Kunden in den AGBs lesen.

Und zu Vorkasse oder nicht:
Ich kenne KEINEN Anbieter der nicht am Anfang des Monats das Geld will. Und zwar FÜR den anstehenden Monat! In so fern ist auch das für mich akzeptabel.

Ich würde mich über handfeste Argumente freuen und bin auch lernwillig. Aber bitte Argumente. Angeblich bezahlte Forumschreiber sind keine Argumente.
Hier im Forum gibt es auch Anwälte die falsche Aussagen machen und so für sich Arbeit schaffen. Sind das dann auch (in dem Falle Selbstbezahlte) Schreiberlinge?

Nochmal, ich bin nur Kunde. Seit ein paar Wochen ist allerdings in meiner Familie einer dabei, der AD ist. Disqualifiziert mich das jetzt?


Gruß
VIPP-Blitz
Titel: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 10. März 2013, 13:23:50
aus gegebenem Anlass nochmals Off-Topic:

Es ist schon sehr erheiternd, dass nicht zum ersten mal bei kritischen Beiträgen zu auffällig gewordenen „neuen Sternen am Versorgerhimmel“, deren Produkte insbesondere über sogen. „Energieberater“ vertrieben werden, hier sofort „zufriedene Kunden“ wie Heuschrecken auftauchen.  ::)

Außer in jeder Hinsicht abgedroschene Phrasen haben diese meistens Neu-User wenig an Fakten oder Sachkenntnis zu bieten. Häufig auch werden andere User, die sich hier zum Thema austauschen möchten, persönlich angegriffen. So wird dieses ansonsten sehr hilfreiche Verbraucher-Forum leider auch mit „Störfeuer“ zugemüllt.  >:(

Positiv bleibt allerdings, dass diese „Störer“ aufgrund ihrer immer ähnlichen, z.T. wortgleichen „Strukki-Masche“, was auch anderen Foren zu entnehmen ist, schnell zu identifizieren sind. Und mit ihrer durchschaubaren „Schönrederei“, „Verdummungsversuche“ sowie augenscheinlicher Ahnungslosigkeit werden sie, Gott sei’s gedankt, weder dem betreffenden Anbieter noch ihrem eigenen Berufsstand wirklich nützlich! :D   
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 10. März 2013, 13:42:30
Na Hallo khh,
da hauen Sie aber ein paar Sachen, unwissend, durcheinander! ...
Nochmal, ich bin nur Kunde. Seit ein paar Wochen ist allerdings in meiner Familie einer dabei, der AD ist. Disqualifiziert mich das jetzt?

@VIPP-Blitz,
wenn Sie ernsthaft mit mir diskutieren möchten, dann müssen Sie schon konkret auf mein "ein paar Sachen, unwissend, durcheinander hauen" eingehen und was denn nun genau "unwissend, durcheinander" ist. Ein AD in der Familie disqualifiziert Sie nicht zwangsläufig, anders ist das mit Ihrer Wiederholung der altbekannten "platten" Argumente.

Übrigens, das "Abgrasen" der eigenen Familie und der Bekanntschaft sind das typische Konzept der Strukturvertriebe für Neueinsteiger. Deshalb werden ja auch "freischaffende" Handelsvertreter in Massen eingesammelt, am geeignetsten sind die mit möglichst wenig Vorkenntnisse (denn sie wissen nicht was sie tun!).   ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: stromer51 am 10. März 2013, 22:13:37
Hallo VIIP-Blitz,

der khh haut in seinem Beitrag nichts durcheinander. Jeder Satz stimmt.

Ob das mit dem EDL-Vertrag auch alles ernst gemeint ist, oder nur zum Zweck des Contractingmodells so geschrieben wurde,
wer weis.   Dieses Modell könnte ein Abgabensparmodell sein. Hier kämen infrage zB. die Stromsteuer und die EEG Umlage. Dies könnte funktionieren und den niedrigen Preis erklären. 

Schön, das sie zugeben das mittels des EDL-Vertrages die Anschlussnutzung auf CE übertagen wird.
Da sind wir einer Meinung mit Herrn Kristek, wie sie leicht nachlesen können. Sie finden das im Infopaket (Jan. 2013) auf der
Hompage von CE . Auf Seite 10 ist der Beitrag -Alles vernetzt- wiedergegeben.
Zitat: Ist dieser Schritt erledigt, wird die Anschlussnutzung auf mk-grid übertragen und ein moderner Smart-Meter installiert.--------

Da der Text schon ein Jahr alt ist könnte es heute anstelle der mk-grid die mk-power sein die als Anschlussnutzer bei Ihnen
eingezogen ist.
Nun haben sie zwei Verträge und sind nicht mehr Anschlussnutzer (Letzverbraucher).
Wenn es mal anders kommt und sie brauchen einen neuen Anbieter wünsche ich ihnen viel Glück das dann alles problemlos
über die Bühne geht.

mfg


Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 11. März 2013, 22:07:18
Ob das mit dem EDL-Vertrag auch alles ernst gemeint ist, oder nur zum Zweck des Contractingmodells so geschrieben wurde, wer weis.
Dieses Modell könnte ein Abgabensparmodell sein. Hier kämen infrage zB. die Stromsteuer und die EEG Umlage. Dies könnte funktionieren
und den niedrigen Preis erklären.
[Hervorhebung durch khh]

Oder auch nicht, insbesondere dann, wenn Contracting nicht ernsthaft praktiziert wird (derzeit wohl anzuzweifeln), was seitens der zuständigen Behörden sicherlich nicht unkontrolliert bleibt.

Im Internet werden "Besuche" der Zollbehörde und/oder der Steuerfahndung bei CE kolportiert. Falls dieses zutrifft, waren das dann womöglich auch erste Ansätze einer solchen Prüfung ?  ???
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: stromer51 am 11. März 2013, 23:33:13
Contracting bei CE wird wohl eher nicht funtionieren.
Welche Aktivitäten in Richtung Contracting gibt es denn?
Die Absichtserklärungen, Versprechnungen usw. die meine ich nicht, sondern wirkliche Aktivitäten beim Kunden.
Ich meine, es wird kaum ein Kunde ein Smartmeter oder so ein kostenloses Solarmodul bekommen.
Auch die Kundenanlage wird nicht überprüft werden, sowie weitere  in AGB EDL reingeschriebene Dienstleistungen.
Warum, ganz einfach , weil es Geld kosten würde.
Genauso die Vorstellung des Zählerüberprüfungsteams. Glaubt hier ersthaft jemand das die für umsonst zum Kunden kommen,
oder für 80 EUR (Nichtkunde) zB von Hamburg nach Passau fahren. Falls es das Team nicht nur auf dem Papier gibt.
Mal sehen was da noch für schöne Geschichten auftauchen.
Und der Elektroshop von CE ist weiter nichts wie die Vermittlung an Amazon. Dafür erhält CE Provision, genauso wie
für weitere beworbene Produkte.
Wenn eine Firma von Abgaben und Steuern befreit werden möchte gibt es sicher auch Kontrollen ob das alles seinen geregelten
Gang geht. Die Mühlen mahlen langsam. Die werden sicher wiederkommen. Ob dann Scheincontracting herauskommt - wer kann
schon in die Zukunft schauen.

mfg
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 12. März 2013, 08:40:50
Hier ist ein Interview mit Kristek. (http://www.youtube.com/watch?v=hUsXhstlamM)

Ganz grundsätzlich glaube ich, dass der Weg den Care Energy beschreitet, eine Möglichkeit ist die Stromkonzerne auszuschalten. Es ist quasi ein Weg die sogenannte "Bürgerenergiewende" unter den aktuellen gesetzlichen Bedingungen möglich zu machen, ohne dass die Energiekonzerne dies verhindern können.

Das Hauptproblem ist die Vertragsgestaltung, die die heute verbraucherfreundliche Wechselmöglichkeit erheblich erschwert und natürlich auch das Vertrauensdefizit gegenüber Kristek und seinem undurchsichtigen Firmenkonglomerat, das auf Grund der Geschehnisse in der Vergangenheit herrscht.

Was wäre wenn ein etablierter Ökostromanbieter dieses Modell zum Verkauf gewählt hätte?

Ich bin mir sicher, dann würde die durchaus berechtigten Bedenken weniger schwer gewichtet werden.

Wie funktioniert nun das Konzept?

Meiner Meinung nach nutzt hier der Anbieter die Möglichkeit, den Strom der im Haus erzeugt wird, ohne jegliche Abgaben und Steuer, die sonst auf den bezogenen Netzstrom bezahlt werden müssten, an den Endkunden zu verkaufen. Das Smartmeter, das installiert wird, addiert zu dem Strom der aus dem Netz bezogen wird, auch den Strom der in der eigenen PV-Anlage erzeugt wird, hinzu. Der Kunde kauft im Contracting seinen gesamten Strom für 19,90 ct/kWh, auch den der PV-Anlage erzeugt wird. Care-Energy muss aber nur für den Strom der aus dem Netz bezogen wurde, die ganzen Netzkosten, Abgaben und Steuern bezahlen. Je mehr Strom selbst erzeugt wird, desto besser läuft es für Care Energy. Im Idealfall, bei 100 % Eigenversorgung fallen die Kosten auf die reinen Erzeugungskosten der PV-Anlagen.

Die tatsächlichen Einkaufskosten in China für ein 185 W Modul + Wechselrichter + Speicher, dürften bei kaum mehr als 200 € liegen. Je mehr Module an dem einen Wechselrichter hängen, desto besser. Da man ja den Grundbedarf decken will, braucht die Leistung des Wechselrichters mit weiteren Modulen nicht weiter steigen, sondern es geht dann zusammen mit der Batterie darum die Einspeisung über 24 h zu verteilen.

Wenn die Vertragsbedingungen ok und das Vertrauen zu CE da wäre, und auch sonst die Möglichkeit bestünde ein paar eigene Module zu installieren, stellt sich mehr die Frage, was besser ist. Entweder das CE Modell, oder aber bei einem normalen Energieversorger bleiben und Plug and Save von Sun Invention auf eigene Kosten selbst zu installieren.

Ich persönlich würde aufgrund der aktuellen Vertragsbedingungen von CE und der Erfahrungen aus der Vergangenheit, in einer solchen Situation eher die zweite Lösung wählen.

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: stromer51 am 12. März 2013, 09:52:26
Hier etwas zum lesen. Alles von CE. Ohne meinen Kommentar.

CE Fakten Januar 2012
https://anonfiles.com/file/c6b69cbba93782ae4c8701d3ab9961e8

alles vernetzt März 2012
https://anonfiles.com/file/6d06666aeb3612010824ef6e53a73f30

Infopaket Januar 2013
https://anonfiles.com/file/7d06b11767113b62565cdba36e22bd12

Energiebote Nr. 9  Datum unbekannt
https://anonfiles.com/file/9522d61cf549f630a5b6b1ee5a8b78be

Bestandsaufnahme BHKW und alternative Energien  März 2012
https://anonfiles.com/file/6b8b875d9bd9465258500f1308b00dc7
 
Info zur Kundenumstellung März 2012
https://anonfiles.com/file/88f871dfd7dddf58f54c2df52a437a8b

mk-final  die Schulungsunterlage für Vermittler  ewtl Februar 2012
348 Seiten 44 MB  das laden dauert  auf Grund der Größe der PDF Datei sehr lang
https://anonfiles.com/file/15f231a8f08cdf9ab42c403701538747

Die Adresse von CE in einer älteren Aufnahme
https://anonfiles.com/file/9e79c28582e99a41102be38874a685e7
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: PLUS am 12. März 2013, 13:23:13
Ganz grundsätzlich glaube ich, dass der Weg den Care Energy beschreitet, eine Möglichkeit ist die Stromkonzerne auszuschalten. Es ist quasi ein Weg die sogenannte "Bürgerenergiewende" unter den aktuellen gesetzlichen Bedingungen möglich zu machen, ohne dass die Energiekonzerne dies verhindern können.

Das Hauptproblem ist die Vertragsgestaltung, .....
Das Hauptproblem liegt ganz woanders. Der deutsche Staat hat diese "Energiewende" überstürzt und konzeptlos eingeleitet und will nun der Welt zeigen wie das geht. Immer mehr Geld wird gefordert. Die Zeche muss bezahlt werden. Wie hier, dabei hat man in dem Beitrag die "Baustelle Energiewende" vergessen: Pleiten, Pech und Peinlichkeiten - Die Großbaustellen der Politiker - Private Interessen und politisches Kalkül (http://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/sendung/wdr/pleiten-pech-peinlichkeiten-100.html). Die "Baustelle Energiewende" stellt das Nonplusultra der Pleiten, Pech und Peinlichkeiten!

Extremförderung von PV-Strom, Windparks werden auf hoher See gefördert und auch noch das Risiko auf die Verbraucher abgewälzt. Auf See wird zwar eventuell mehr Strom produziert als an Land, doch die Investitionskosten und die Risiken sind ungleich größer. Auf See braucht den Strom kein Mensch, er muss an Land und dort noch verteilt werden. Das erfordert einen weiteren erheblichen Aufwand beim ohnehin problematischen Netzausbau.

Man kann dazu stehen wie man will. Es ist und bleibt eine allgemeine staatliche Aufgabe und Entscheidung, von der sich so mancher jetzt ausklinken und von der Finanzierung drücken möchte. Es sind oft diejenigen, die an der Förderung üppig partizipieren.

Die Zeche überlässt man bei diesem Kristek-Modell, wie bei der sporadischen Selbstversorgung, weitgehend dem Rest der Verbraucher. So geht das nicht! Solche "Heilsbringer", wie hier gezeigt, tun genau das und machen dabei ihren eigenen Reibach. Es gibt immer mehr davon. Das ist purer Eigennutz zu Lasten Dritter. Auf die teuere und sichere Infrastruktur will man bei Bedarf ja zurückgreifen. Ohne die vorhandene Infrastruktur funktioniert das Modell ohnehin nicht. Die eigene wetterabhängige Anlage gewährleistet alleine ja alles andere als eine zuverlässige Versorgung.

Wenn das jetzt Schule macht, müssen Netze & Co. unverzüglich anders finanziert werden. Entweder stellt der Staat die Infrastruktur steuerfinanziert zur Verfügung oder das Modell GEZ-Beitrag (http://www.rundfunkbeitrag.de/) ist für Netzkosten & Co. fällig. Bei dieser "PV-ÖKO-BIO-EEG-Energiewende" folgt halt eine Katastrophe der nächsten. ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 12. März 2013, 21:24:21
Ganz grundsätzlich glaube ich, dass der Weg den Care Energy beschreitet, eine Möglichkeit ist ....
Das Hauptproblem ist die Vertragsgestaltung, .....
Das Hauptproblem liegt ganz woanders. Der deutsche Staat hat diese "Energiewende" überstürzt und konzeptlos eingeleitet und ...

Da HIER nicht die ‚deutsche Energiewende’ das Thema ist, sondern der „Versorger“ und selbst ernannte, angebliche Stromerzeuger ‚Care Energy’, ist in diesem Thread insbesondere die Vertragsgestaltung von CE das diskutierte Hauptproblem!  >:(

Der von Care Energy beschrittene Weg dürfte für kaum etwas eine Möglichkeit sein, jedenfalls für nichts zum Vorteil der Verbraucher. Und die in dem verlinkten lächerlichen Werbe-Filmchen beworbenen, besonders uneffektiven „Plug & Save“-Platten sind wohl am allerwenigsten geeignet, eine dezentrale Stromerzeugung zu realisieren. Der ganze Öffentlichkeitsrummel dürfte ohnehin lediglich dem Zweck dienen, ein ‚Contracting’ vorzugaukeln sowie leichtgläubige Kunden einzufangen.  ::)

Wer Geschenke verteilen will und dann sogar einen undurchschaubaren Dumping-Preis dauerhaft verspricht (alles tatsächlich unverbindlich, da letztlich allein - wie dort inhaltlich festgeschrieben - die AGBs gelten), der strapaziert die Leichtgläubigkeit der Verbraucher schon außerordentlich. Wer zudem bei angeblich 130.000 Kunden 4.000 Mitarbeiter beschäftigt, der würde selbst bei profitablen Preisen und guter Eigenkapitalausstattung ebenfalls nicht lange überleben. Da sind sogar die ständig ins Licht gerückten „Glaspaläste“ und großen Autos der Versorger-Riesen, die keine solch hohe „Personal-Quote“ haben, wesentlich weniger kostenintensiv.  ;D 

Nachtrag:
Sollte Kristek mit "Berater"-Heerscharen tatsächlich schon über 100.000 Kunden eingesammelt haben und dabei sein, die Anzahl weiter auszubauen, dann könnte es vllt. dringend geboten sein, dass sich der BdEV und die Verbraucherzentralen mal näher mit diesem neuen "besonderen Stern am Versorgerhimmel" befassen!?
Titel: Ursache und/oder Wirkung!?
Beitrag von: PLUS am 12. März 2013, 21:44:44
Da HIER nicht die ‚deutsche Energiewende’ das Thema ist, sondern der „Versorger“ und selbst ernannte, angebliche Stromerzeuger ‚Care Energy’, ist in diesem Thread insbesondere die Vertragsgestaltung von CE das diskutierte Hauptproblem!  >:(
Ohne die "besonderen Bedingungen" dieser deutschen Energiewende gäbe es vieles nicht, nicht nur diesen "beschrittenen Weg" und "solche Vertragsgestaltungen" wären nicht möglich.

Ursache und Wirkung - Politik und Verantwortung! Kristek nutzt den Spielraum, den er unter diesen "besonderen Bedingungen" zu sehen glaubt und der ihm offensichtlich auch gewährt wird. Alleine die Zahl der Kunden zeigt das schon.  Wer sind da wohl wieder die Dummen?
Titel: Re: Ursache und/oder Wirkung!?
Beitrag von: khh am 12. März 2013, 22:27:17
Off-Topic

Da HIER nicht die ‚deutsche Energiewende’ das Thema ist, ...
Ohne die "besonderen Bedingungen" dieser deutschen Energiewende gäbe es vieles nicht, nicht nur diesen "beschrittenen Weg" und "solche Vertragsgestaltungen" wären nicht möglich. Ursache und Wirkung - Politik und Verantwortung!

Die "Ursache" etc. stell ich gar nicht in Abrede. Und das Versagen der Politik ist auch ursächlich für mangelhaften Verbraucherschutz im Bereich der Energieversorgung (bspw. wg. verspäteter und/oder lückenhafter Umsetzung der EU-Vorgaben). Aber EEG ist hier trotzdem eher nicht Thema!  ;)
Titel: Re: Ursache und/oder Wirkung!?
Beitrag von: PLUS am 12. März 2013, 23:12:14
Aber EEG ist hier trotzdem eher nicht Thema!  ;)
...wirklich nicht, bei dieser verwandtschaftlichen Struktur ;)

All diese Leistungen und Beschaffungen finden durch den Grünstrom statt. Da sieht man ja vor lauter Bäume den Wald nicht mehr:

Neben dem Fakt, dass Care-Energy ausschließlich Ökostrom liefert, wird zusätzlich pro 1000 kWh Stromverbrauch ein Baum in Deutschland gepflanzt. (http://wirtschaft.pr-gateway.de/martin-kristek-startet-weihnachtlichen-stromverkauf-bei-care-energy/)

Speziell geschulte Mitarbeiter besuchen in regelmäßigen Abständen die Kundenanlagen, vermessen diese, und im Bedarfsfall wird saniert, repariert, umgebaut erweitert und funktionalisiert. Auch die Sicherheitsaspekte werden dabei berücksichtigt und alle Schutzeinrichtungen jährlich überprüft. (http://www.prestigecars.de/industrie-magazin/2012/care-energy-okostrom-mit-spitzenpreis-und-energiedienstleistung-im-doppelpack/34773)

... und jeder ist sein eigener Netzbetreiber.  Bald kommt der Osterhase.  8)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 13. März 2013, 07:43:12
Ich bin ganz sicher niemand der Werbung für CE machen will, aber man sollte bei der ganzen Diskussion doch mal die Kirche im Dorf lassen.

Niemand wird gezwungen einen Vertrag bei CE abzuschließen. Es ist aber anscheinend so dass dier günstige Preis einigen ziemlich Probleme bereitet und sie deshalb mit Gewalt nach einem Haar in der Suppe suchen, damit sie sich gegenüber sich selbst rechtfertigen können, dass sie nicht sofort dorthin wechseln.

Entscheidend ist doch die Vertragsgestaltung und die Auswirkung auf die Rechte des Kunden, im Vergleich zu anderen Anbietern. Die Nachteile die sich daraus ergeben können wurden doch schon dargelegt. Dagegen steht die kurze Kündigungsfrist und die monatliche Zahlungsweise, die das Risiko das jemand eingeht doch auch weitgehend wieder komponsiert. Da ist es einfach nicht mehr relevant ob die Versprechungen haltbar sind oder nicht. Sobald die Versprechungen nicht gehalten werden kann man wieder wechseln. Man geht doch keine langjährigen Knebelverträge ein, wie sie teilweise von anderen Anbietern angeboten werden, oder wie sie auch in anderen Bereichen gerne ohne jedes weitere Nachdenken eingegangen werden.

Die Entscheidung muss dann letztlich jeder für sich selbst treffen.

Übrigens, die 4000 Mitarbeiter dürften überwiegend Vertriebler im MLM sein. Die kosten nicht so viel wie fest angestellte Mitarbeiter und werden nur über Provisionen bezahlt. Dies ist keinesfalls vergleichbar mit den festangestellten Mitarbeitern der Konzerne, die auch bezahlt werden müssen wenn Kunden verloren werden.

@Plus:
Sie schreiben wie immer weit am Thema vorbei. Das EEG hat eben hier absolut nichts in diesem Thema verloren. Denn der Grünstrom der verkauft wird ist eben gerade kein EEG-Strom, sondern Grünstrom aus dem Ausland.

Und auch die PV-Module die verschenkt werden, haben mit dem EEG nichts zu tun, da überhaupt keine Einnahmen aus dem EEG fließen. Den einzigen Zusammenhang mit dem EEG besteht darin, dass es heute keine Solarmodule zu diesem Preis gäbe, wenn es kein EEG gegeben hätte.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Christian Guhl am 13. März 2013, 10:12:57
Die kurze Kündigungsfrist nutzt den Kunden überhaupt nichts, wenn sie die Nutzungsberechtigung des Anschlusses abgetreten haben ! Das sollte doch wohl mittlerweile jedem klar geworden sein. Natürlich kann man den Vertrag mit CE kündigen - wenn man denn völlig ohne Strom dastehen will ! Das dürfte doch der Trick sein : Nach Vertragsabschluß und Übertragung des Anschlusses wird der Preis gnadenlos erhöht. Der Kunde ist vollkommen ausgeliefert !
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 13. März 2013, 11:08:04
Entscheidend ist doch die Vertragsgestaltung und die Auswirkung auf die Rechte des Kunden, im Vergleich zu anderen Anbietern. Die Nachteile die sich daraus ergeben können wurden doch schon dargelegt. Dagegen steht die kurze Kündigungsfrist und die monatliche Zahlungsweise, die das Risiko das jemand eingeht doch auch weitgehend wieder komponsiert.

@egn,
ob Sie nicht für CE werben wollen, lass ich dahingestellt, das zu bewerten überlass ich mal Anderen. Auffällig ist allerdings, dass Sie jetzt mit der selben „platten Risikoverniedlichung“ kommen (kurze Kündigungsfrist und mtl. Zahlung), wie CE-Vertriebler dies überall gebetsmühlenartig versuchen. Und bei den Risiken geht es weniger um die vielen unverbindlichen Versprechungen, sondern vor allem um die undurchsichtige Vertragsgestaltung und das Zusammenwirken der beiden Verträge sowie der Vollmachtserklärung inhaltlich des Auftrags, was ich in meinem Beitrag # 82 am 10.03.2013 ausführlicher angesprochen habe!

Ist eine Kündigung des Strombeliefervertrages mit mk-energy wirklich so einfach, wie bei einem „normalen“ Vertragsverhältnis? Oder läuft eine Kündigung des Kunden ins Leere, weil er gar nicht mehr Vertragspartner ist? Ermöglicht wenigstens die Kündigung des EDLvertrages mit mk-power für die Nutzenergieversorgung einen Versorgerwechsel, wenn ein Stromvertrag noch besteht (zwei Lieferanten sind unmöglich)? Kommt es im Insolvenzfall tatsächlich zu einer Ersatzversorgung, da doch unstrittig zuvor der Nicht-Haushaltskunde mk-power bzw. mk-grid letzter Anschlussnutzer war (vgl. dazu EnWG!)?

Unbeantwortete und damit ungeklärte Fragen über Fragen, die mehr als rechtfertigen, NICHT zu CE zu wechseln. Das hat absolut nichts „mit Gewalt nach einem Haar in der Suppe suchen“ zu tun! Zudem sind die ganzen Probleme und Risiken die sich womöglich aus der Tatsache ergeben, dass der Kunde nicht mehr Herr seines „Hausnetzes“ und seiner Anlagen (Geräte etc.) ist, noch gar nicht durchleuchtet! CE wird aus guten Gründen (für die Kunden wohl eher nicht so gute) die umfänglichen, vielfach schwammigen formulierten, 2 x 3 Seiten AGBs und die quasi Generalvollmacht im Auftrag gestrickt haben. Wer das alles nicht liest (wozu man allerdings fast eine Lupe benötigt) bzw. naiv ignoriert, dem ist nicht zu helfen.     

Übrigens, die als „Balkon-Kraftwerke“ angebotenen Plug&Save-Platten sind wohl eher „ungeeigneter Schrott“. Und selbstverständlich ist bekannt, dass es sich bei den 4.000 „Mitarbeiter“ zu weit über 90% um (schein)selbständige Vertriebler handelt. Aber Kristek selbst erwähnt die vielen MA ja bei jeder Gelegenheit, um die große Bedeutung seiner Unternehmen hervorzuheben.  ::) 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: PLUS am 13. März 2013, 12:53:57
@Plus:
Sie schreiben wie immer weit am Thema vorbei. Das EEG hat eben hier absolut nichts in diesem Thema verloren. Denn der Grünstrom der verkauft wird ist eben gerade kein EEG-Strom, sondern Grünstrom aus dem Ausland.

Und auch die PV-Module die verschenkt werden, haben mit dem EEG nichts zu tun, da überhaupt keine Einnahmen aus dem EEG fließen. Den einzigen Zusammenhang mit dem EEG besteht darin, dass es heute keine Solarmodule zu diesem Preis gäbe, wenn es kein EEG gegeben hätte.
@egn, Sie müssen beteiligt oder Insider sein. Woher wissen Sie denn so genau, was für Strom da an den Verbraucher so "billig" "verkauft" wird.  Toll auch, dass da günstige Solarmodule verschenkt werden.  Schnell zugreifen, bevor sie alle sind. Wenn es etwas geschenkt gibt, stehen (fast) alle Schlange. Sonnenbrille absetzen! Ich habe hier im Forum schon manches Märchen gelesen. Die Märchensammlung bekommt Zuwachs.  ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 13. März 2013, 14:11:13
@khh:
An  anderen Stellen im Netz ist zu lesen, dass der Anschluss überhaupt nicht auf Mk-energy umgemeldet wird, weil sich die Netzbetreiber dagegen gewehrt haben. CE Kunden haben nach Lieferbeginn bei ihren Netzbetreibern nachgefragt, auf wen der Anschluss eingetragen ist und es wurde ihnen mitgeteilt, dass er weiterhin auf sie selbst eingetragen ist.

Und selbst wenn der Anschluss auf mk-energy eingetragen ist, dann braucht der Kunde nur einen Neueinzug an den Versorgungsnetzbetreiber melden und er wird sofort wieder eingetragen und kann seinen Strom von einem beliebigen Anbieter beziehen.

Ansonsten seht es jedem vor einem Vertragsanschluss frei die Verträge von Rechtsanwälten, Verbraucherverbänden und der BNetzA prüfen zu lassen. Bisher hat anscheinend keiner ausser den hier argumentierenden Hobbyrechtsanwälten ein Haar in der Suppe finden können, sonst wäre CE schon längst wieder vom  Markt verschwunden.

Und welche Qualifikation haben Sie, um zu beurteilen ob die "Balkon-Kraftwerke" ungeeigneter Schrott sind?
Mit welchen technischen Mitteln haben Sie die Komponenten untersucht?

Sie sind sich selbst nicht sicher sonst würden sie nicht "wohl" verwenden. Ich entnehme daraus dass sie in Wirklichkeit überhaupt keine Ahnung haben wovon sie schreiben.

Auch können Sie überhaupt nicht beurteilen ob das (schein) selbständige Vertriebler sind, oder kennen Sie die genaue Zusammensetzung. Es steht Ihnen auch völlig frei dies bei den Sozialkassen anzuzeigen.

Warum handeln Sie nicht wenn Sie absolut sicher sind und erstatten Strafanzeige gegen Kristek und informieren Sie alle relevante Stellen?
Haben Sie vor irgendwas Angst?

Es ist halt wesentlich schwerer mit seinem echten Namen Flagge zu zeigen anstatt in Internetforen anonym nur auf irgendwelchen Vermutungen und Mutmaßung basierende heiße Luft zu verbreiten.

@Christian Guhl
Gerade von Ihnen Herr Guhl hätte ich mehr sachliche Information statt auf Hörensagen basiernde Panikmache erwartet.

@PLUS:
Dass sie "Insider" sind, ist wohl schon lange klar. Und ich weiß auch wo sie regelmäßig hier Märchen im Forum lesen - immer dann wenn Sie das lesen was sie gerade schreiben. Die Märchensammlung besteht mittlerweile aus den mehr als 2000 Beiträgen als PLUS und vorher aus 2460 Beiträgen als nomos. Sie übertreffen damit die Gebrüder Grimm bei weitem.
Und dass die Solarmodule nicht kostenlos sind, sondern letztlich aus der Differenz zwischen Stromabgabepreis an den Kunden und Stromgestehungspreis für Kristek aus dem Modul besteht, das haben Sie auch nicht kapiert.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: PLUS am 13. März 2013, 14:47:10
@PLUS:
Dass sie "Insider" sind, ist wohl schon lange klar. Und ich weiß auch wo sie regelmäßig hier Märchen im Forum lesen - immer dann wenn Sie das lesen was sie gerade schreiben. Die Märchensammlung besteht mittlerweile aus den mehr als 2000 Beiträgen als PLUS und vorher aus 2460 Beiträgen als nomos. Sie übertreffen damit die Gebrüder Grimm bei weitem.
Wow, da zeigt sich die Fortsetzung Ihrer "Sachlichkeit"!  Sorry, das ist doch kindisch. Dass Sie sich auf dieses alberne Niveau begeben.  :'(

Und dass die Solarmodule nicht kostenlos sind, sondern letztlich aus der Differenz zwischen Stromabgabepreis an den Kunden und Stromgestehungspreis für Kristek aus dem Modul besteht, das haben Sie auch nicht kapiert.
@egn, warum haben Sie dann geschrieben, dass die Solarmodule verschenkt werden?
Neben der Spur heute, etwas verwirrt? >:(
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: stromer51 am 13. März 2013, 15:53:59

Zitat von: egn am Heute um 14:11:13

    Und dass die Solarmodule nicht kostenlos sind, sondern letztlich aus der Differenz zwischen Stromabgabepreis an den Kunden und Stromgestehungspreis für Kristek aus dem Modul besteht, das haben Sie auch nicht kapiert.

@ PLUS , dieses Zitat kann ich in dem Beitrag von 14:11:13 nicht entdecken.

Zum Solarmodul ein paar Anmerkungen.
In der verbreiteten Pressemeldung von Herrn Kristek vom 17.01.2013 schreibt er ein LKW mit Solarmodulen ist eingetroffen, in
15 Minuten war alles erledigt und die Module aufgestellt.
Ich war nicht dabei, aber ein kleiner Caddy  kann auch ein LKW sein. Es könnten demnach auch die Ausstellungsmodule gewesen
sein.
Vieleicht verkauft er die Module auch nicht selber, sondern vermittelt nur die Aufträge an eine Fremdfirma?
Ich sage mal voraus kein Kunde wird ein einzelnes Modul umsonst bekommen, genau wie heute nach einem Jahr noch niemand
den sogenannten Smartmeter bekommen hat. Der Grund ist ganz einfach - es würde Geld kosten.
Und nicht zu vergessen: Nach Vertragsende müsste das Modul wieder zurückgegeben werden. Das wäre doch ein gewaltiger
logistischer Aufwand. Also eher unwahrscheinlich.
Sollten ihnen Referenzobjekte bekannt sein, her mit der Adresse, das schau ich mir an.

Anders sieht es aus wenn ein Kunde vielleicht mehr als ein Solarmodul haben will. Das rechnet sich vielleicht so:
1. umsonst 2. 749 EUR  macht rund 350 EUR pro Stück , bei 3  1500 durch 3 macht 500 EUR usw.
Von welchen Modul reden wir hier überhaupt ohne oder mit Speicherbatterie.
Das mit Speicher hat eine UVP von 699 EUR.  Der Martin haut dann noch mal 50 EUR drauf. Muss sich ja rechnen.
Ob sich das Ganze für den Kunden rechnet kann ich nicht sagen, aber Fachleute haben das als Spielzeug bezeichnet.
Sollten sie einen Drehstromanschluss besitzen, dann wären natürlich auch 3 Module erforderlich. Ein Modul wirkt nur auf
eine Phase und damit erfasst das Modul nur die daran angeschlossenen Verbraucher.
Und wenn die Batterie voll ist dreht sich dann der Stromzähler langsamer oder rückwärts? Wie kommt der Stecker ins Haus/Wohnung wenn es keine Außensteckdose gibt?  Fragen über Fragen. Die Fragen werden immer mehr - Antworten werden keine kommen.

Und diese Aussage:
Und dass die Solarmodule nicht kostenlos sind, sondern letztlich aus der Differenz zwischen Stromabgabepreis an den Kunden und Stromgestehungspreis für Kristek aus dem Modul besteht, das haben Sie auch nicht kapiert.

Das gehört auch zu den Märchen. Der Stromgestehungspreis aus dem Modul  wie will das Herr Kristek ermitteln?
Das was über das Modul an Strom produziert wird würde doch am geeichten Stromzähler weniger angezeigt. Also ein Minusgeschäf.t
Er erhält weniger Stromentgelt. Oder wie wird die Differenz ermittelt?
Ich denke mal dieses Märchen reiht sich ein in eine Vielzahl davon, genauso wie da :
Herr Kristek kauft den Strom Nachts um 3 Uhr, da ist er besonders billig und speist ihn dann im laufe des Tages ein. Strom fließt ja sehr langsam durch die Leitungen.

mfg


Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 13. März 2013, 16:01:36
@khh:
An  anderen Stellen im Netz ist zu lesen, dass der Anschluss überhaupt nicht auf Mk-energy umgemeldet wird, weil sich die Netzbetreiber dagegen gewehrt haben. CE Kunden haben nach Lieferbeginn bei ihren Netzbetreibern nachgefragt, auf wen der Anschluss eingetragen ist und es wurde ihnen mitgeteilt, dass er weiterhin auf sie selbst eingetragen ist.


@egn

wenn er das nicht mehr behaupten würde, wäre  die Hauptsäule seiner Verschwörungstheorie hinfällig ;D und das kann doch niemand wollen  :'( 

im übrigen betreibt der stromer51 hier wirkliche und offensichtlich bewusste Verdummung nach dem Motto: Wird schon keiner merken:
In seinem Post 86 vom 10.3. 13 schreibt er aus "Vernetzt ab:  Zitat: Ist dieser Schritt erledigt, wird die Anschlussnutzung auf mk-grid übertragen und ein moderner Smart-Meter installiert." den nächsten Satz lässt er einfach weg: Der vorhandene Zähler Ihres Netzbetriebes bleibt bestehen und auf Ihren Namen angemeldet
nachzulesen hier: Seite 10 http://care-energy.de/informationsmaterial/ce_informationspackage_jan-2013.pdf

das kann aber die  Verschwörungstheoretiker nicht anfechten , da sonst ihre schöne  selbst gebastelte Theorie den Bach runtergeht   :-[
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: stromer51 am 13. März 2013, 16:46:00
@Mikesch
Was Sie vielleicht nicht wissen, es gibt 2 Varianten von diesem Artikel:

Das ist der Originaltext aus dem Artikel - Alles vernetzt vom März 2012:

Ist dieser Schritt erledigt, wird die Anschlussnutzung auf mk-grid übertragen
und ein moderner Smart-Meter installiert.
Mithilfe dieses Smart-Meters werden die Verbräuche ¼-Stunden genau ermittelt
und zum Netzbetrieb übertragen.
Dort werden die übermittelten Daten gesammelt, ausgewertet und archiviert, für
Verrechnung und Statistik herangezogen und zusammengefasst.

Nachträglich hat der Herr Kristek nun in dem Info Paket vom Januar hinter dem ersten Satz
diesen hier eingefügt:
Der vorhandene Zähler Ihres Netzbetreibers bleibt bestehen und auf Ihren Namen angemeldet.

Wenn Sie jetzt mal nachdenken.
Beide Sätze widersprechen sich.
Gilt der erste Satz, ist der zweite Unfug.
Gilt der zweite Satz ist der erste Unfug.
Anschlussnutzung - es kann nur einen Anschlussnutzer (Letzverbraucher) geben, Kunde oder eine Frima von
Herrn Kristek.
Wenn aber der Kunde Anschlussnutzer ist, wie erklärt sich dann das Contactingmodell?
Auch AGB-EDL 2.1.1. wäre dann völlig überflüssig.

Ich würe vorschlagen, Sie fragen Herrn Kristek und berichten dann hier.

mfg
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 13. März 2013, 17:15:49
@khh:
An  anderen Stellen im Netz ist zu lesen, dass der Anschluss überhaupt nicht auf Mk-energy umgemeldet wird, weil sich die Netzbetreiber dagegen gewehrt haben.
CE Kunden haben nach Lieferbeginn bei ihren Netzbetreibern nachgefragt, auf wen der Anschluss eingetragen ist und es wurde ihnen mitgeteilt, dass er weiterhin auf sie selbst eingetragen ist.
Und selbst wenn der Anschluss auf mk-energy eingetragen ist, dann braucht der Kunde nur einen Neueinzug an den Versorgungsnetzbetreiber melden und er wird sofort wieder eingetragen und kann seinen Strom von einem beliebigen Anbieter beziehen.

@egn

Bei Ihnen ist das nicht „Hörensagen“? - also doch beteiligter „Insider“!?  Vielleicht selbst „Hobby-Anwalt“ - oder warum sonst derartig pro CE engagiert ?  :D

Zum zitierten 1. Satz:  Wenn das so ist, warum haben Netzbetreiber die Ummeldung verwehrt, womöglich weil diese das „Schein-Contracting“ durchschaut haben?
Zum 2. Satz: Das haben CE-Kunden oder CE-Vertriebler behauptet? Vielleicht wartet CE ja auch noch mit einer „Eintragung“, bis genügend Kunden eingefangen sind?
Zum 3. Satz: WO ist rechtlicht verbrieft, dass beim Netzbetreiber nur ein Neueinzug zu melden ist, obwohl der alte Anschlussnutzer nicht „ausgezogen“ ist? Oder soll man angeben, dass der alte Nutzer nie „eingezogen“ war  –  welche (auch rückwirkenden) Folgen könnte das für alle Beteiligten haben?  ???

Zitat von: egn
Ansonsten seht es jedem vor einem Vertragsanschluss frei die Verträge von Rechtsanwälten, Verbraucherverbänden und der BNetzA prüfen zu lassen. ...
Und welche Qualifikation haben Sie, um zu beurteilen ob die "Balkon-Kraftwerke" ungeeigneter Schrott sind?

Zum 1. Satz: Wozu sollte man sich Mühen und Kosten aufhalsen. Wenn CE etwas verkaufen will, dann sind die nachprüfbaren Antworten von dort zu liefern (Bringschuld!). Andernfalls darf CE die Nutzenergie und auch die Geschenke gerne behalten!
Zum 2. Satz: Diesbzgl. keine, diese Einschätzung zu „Plug&Save“ ist einem Technik-Forum zu entnehmen, wo augenscheinlich Experten posten.

Den Konjunktiv verwende ich allein aus Rechtsgründen. Sicher müsste ich mir auch nicht sein, die vielen Unsicherheiten im CE-Geschäftsmodell reichen völlig.

Frage: Ihr „echter“ Name lt. Geburtsurkunde und Pass ist egn ?  -  Sie Ärmster !   :o


@Mikesch

Wieder aus der „Versenkung“ aufgetaucht, weil Sie meinen, einen kompetenten Mitstreiter gefunden zu haben?

Zu Ihrem Beitrag:
Das „informationspackage“ ist Schall und Rauch  –  es gilt allein, was in den AGBs steht, nachzulesen Ziff. 17 AGB Strom und Ziff. 13 AGB EDL.
Hören Sie also bitte auf, das Forum mit ersichtlich nicht relevanten Aussagen „vollzumüllen“ !   >:(   
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: PLUS am 13. März 2013, 17:51:11

Zitat von: egn am Heute um 14:11:13

    Und dass die Solarmodule nicht kostenlos sind, sondern letztlich aus der Differenz zwischen Stromabgabepreis an den Kunden und Stromgestehungspreis für Kristek aus dem Modul besteht, das haben Sie auch nicht kapiert.

@ PLUS , dieses Zitat kann ich in dem Beitrag von 14:11:13 nicht entdecken.
Hier mal ohne Sonnenbrille lesen ;): http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17820.msg98795.html#msg98795
Letzter Satz!
Ich hoffe doch, es gibt von diesem Forum keine unterschiedlichen Versionen. Notfalls schicke ich ein Bildschirmkopie. ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 14. März 2013, 07:56:02
Wow, da zeigt sich die Fortsetzung Ihrer "Sachlichkeit"!  Sorry, das ist doch kindisch. Dass Sie sich auf dieses alberne Niveau begeben.  :'(

Danke dass Sie bestätigen, dass Ihr Niveau kindisch und albern ist. Denn Sie haben doch von Märchen geschrieben. Dass Sie jetzt die beleidigte Leberwurst spielen wenn Ihnen jemand auf Ihrem kindischen und albernen Niveau Kontra gibt, ist nur bezeichnend.

@stromer51:
Welche "Fachleute" haben das als Spielzeug bezeichnet?
Haben diese "Fachleute" die Module selbst in Augenschein genommen?

Und natürlich ist ein einzelnes Modul mit knapp 200 Wp Leistung gegenüber einer Anlage mit 10 kWp oder gar 1 MWp ein "Spielzeug". Diese Aussage erlaubt aber keine Aussage darüber ob es für den gedachten Zweck geeignet ist oder nicht.

Eine Anlage mit 1 MWp bringt dem Verbraucher keine Ersparnis bei seiner Stromrechnung. Ein selbst aufgestelltes Solarmodul mit 200 Wp Leistung wird jedoch bei Sonnenschein den Verbauch aus dem Netz reduzieren und dadurch die eigene Stromrechnung reduzieren. Ob sich das wirklich rentiert hängt davon ab wie hoch die Stromgestehungskosten aus dem Modul bei der tatsächlichen Installation sind.

Man hat zwei Möglichkeiten:
Entweder man installiert so ein Modul selbst und bleibt bei einem anderen Stromanbieter. Oder man wechselt zu CE und bekommt irgendwann mal ein solches Modul zur Verfügung gestellt.

Im ersten Fall trägt man die Kosten und das Risiko erst Mal selbst. Man muss das Modul kaufen und darauf hoffen dass die Stromgestehungskosten unter denen aus dem Netz sind. Das sind sie nur wenn das Teil im Jahr einen genügend hohen Ertrag liefert. Da ist meiner Meinung noch das fertige Plug-and-Save Modul noch viel zu teuer. Wenn man sowas ohne Speicher aus auf dem Markt verfügbaren Komponenten zusammenbaut dann geht das weit billiger.

Im zweiten Fall hat man von CE einen günstigen Strompreis, egal ob man das Modul installiert oder nicht. Kristek gibt aber das Versprechen, dass der Preis dauerhaft so niedrig bleibt wenn jemand das überlassene Modul installiert. 

Kristek braucht auch solange er noch keine Erzeuger beim Kunden installiert keinen Smartmeter. Der wird erst wichtig wenn Kristek beim kunden Erzeuger wie so ein PV-Modul installieren lässt. Denn dann braucht er dieses Smartmeter zur Abrechnung. Der bestehende Zähler des VNBs zählt nur den Strom aus dem Netz, der Kunde muss aber den gesamten Strom den er verbraucht bezahlen, auch den der in seinem Hausnetz erzeugt wird.

Wenn das Konzept funktioniert dann wird es keine häufigen Wechsel bei Kudnen geben, weil der Preis dauerhauft unschlagbar günstig sein wird. Deshalb ist der logistische Aufwand für die Rückgabe erst mal zu vernachlässigen.

Das primäre Konzept ist doch nicht an verkauften Modulen zu verdienen, sondern im Netz des Verbrauchers günstig Strom zu erzeugen und diesen dann im Contracting an diesen ohne die vielen Abgaben und Steuern zu verkaufen.

Wenn der Kristek die Module im Einkauf für 200-300 Euro bekommt und er damit im Netz des Kunden den Strom für weniger als 10 ct/kWh erzeugen kann, diesen Strom aber dann für 19,90 €/kWh an den Kunden verkauft, dann macht er das Geschäft. Je mehr Module installiert werden und je niedriger der Netzbezug von Strom ist, desto besser. Deshalb senkt er ja auch mit jedem installierten Modul den Preis.

Es spielt auch überhaupt keine Rolle auf welcher Phase der Strom eingespeist wird. Die Zähler sind über alee Phasen saldierend. Bei einer Einspeisung in einer Phase und Verbauch in einer anderen Phase dreht sich der Zähler nicht. Er dreht sich auch nicht rückwärts, da die Zähler mittlerweile alle eine Rücklaufsperre haben. Deshalb macht es keinen Sinn mehr Module zu installieren als der eigene Verbrauch ist. Und auf jeden Fall ist die Batterie von Vorteil. Denn wenn die Batterie etwa das 3-fache der Maximalleistung hat dann, kann man im Sommer im Prinzip konstant mit 1/3 der Wp des Moduls einspeisen. Man hat damit quasi Grundlast. Das Prinzip kann man dann noch weiter optimieren indem der Smartmeter die Einspeisung und auch Lasten so steuert dass der Netzbezug gerade 0 ist.

Es gibt also die folgenden 3 Stufen:
1. PV-Modul mit Wechselrichter
Das ist nur sinnvoll wenn die Leistung des Moduls überwiegend unterhalb der Grundlast während der Einspeisung liegt. In Haushalten macht das häufig nur bis wenige 100 W Sinn. Man kann damit vielleicht einen Deckungsgrad von 20-30 % erreichen.
2. PV-Modul mit Wechselrichter und Speicher
Deckung der Grundlast über den gesamten Tag mit konstanter Einspeisung aus der Batterie. Das macht nur Sinn wenn der Verbrauch über den gesamten Tag sehr konstant ist. Man kann eine höhere Leistung der PV-module installieren, die Einspeiseleistung sollte jedoch auch im Sommer im Schnitt unterhalb der Grundlast liegen. Damit kann man einen Deckungsgrad von etwa 60-70 % erreichen.

Dies geht in Richtung des SFV, nur ohne zusätzliche direkte Speicherförderung. (http://www.sfv.de/pdf/Energiewende_Folien_V94.pdf)

Damit ist es möglich langfristig die Grundlast zu decken und die Kraftwerke die heute überwiegend für die Grundlasterzeugung verwendet werden, aus dem Markt zu drängen.


3. PV-Modul mit Wechselrichter, Speicher und Smartmeter
Damit folgt die Einspeiseleistung der Last und nötigenfalls kann auch zusätzliche Last geschaltet werden. Damit kann man einen Deckungsgrad von über 70 % erreichen.

Es ist doch auch niemand gezwungen so ein Modul zu installieren, wenn die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Wie es scheint will CE diejenigen mit Preisgarantie und niedrigeren Strompreisen belohnen, die die Voraussetzungen erfüllen können. Wenn es sich finanziell lohnt dann wird halt eine Außensteckdose installiert.

Kristek wird zusammen mit dem PV-modul den Smartmeter einführen müssen, sonst macht das ganze Konzept keinen Sinn. Abgerechnet wird dann der Strom über den geeichten Smartmeter und nicht mehr über den Zähler des VNBs.

Es gibt auch aktuell keinen Widerspruch bezüglich der Aussagen über den Anschluss. Wie bei jedem anderen Stromanbieter auch wird der Anschluss des Verbrauchers beim Wechsel zu CE dem Versorger CE zugeordnet, der Anschlussinhaber bleibt weiterhin der Verbraucher selbst.

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 14. März 2013, 09:43:56
Es gibt auch aktuell keinen Widerspruch bezüglich der Aussagen über den Anschluss. Wie bei jedem anderen Stromanbieter auch wird der Anschluss des Verbrauchers beim Wechsel zu CE dem Versorger CE zugeordnet, der Anschlussinhaber bleibt weiterhin der Verbraucher selbst.

doch, den Widerspruch gibts von den Verschwörungstheoretikern al la khh und Co ständig, mit immer neuen fiktiven Gedankengängen , weil das eine Grundsäule ihrer Theorie ist und wenn man ihnen ihr Spielzeug wegnimmt,  fangen sie an zu heulen und werden aggressiv, wie halt Kleinkinder so sind  ;D da kann man nix machen
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Didakt am 14. März 2013, 11:00:05
@ egn,

von Ihnen:
Zitat
@PLUS:
Dass sie "Insider" sind,….(usw.)

mit Verlaub, nur ganz nebenbei bemerkt: Er ist es! Halten Sie sich mit Ihrer Geringschätzigkeit doch besser etwas zurück.
Die Beiträge von @ PLUS zeugen von Wissen, Tugenden, Einstellungen und Überzeugungen, die in dieser unseren so modernen, teilnahmslosen Gesellschaft immer mehr den Bach runtergehen. Leider!  >:(
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 14. März 2013, 11:52:26
@egn

Bzgl. der technischen Möglichkeiten, z.B. der angesprochenen 3 Ausbaustufen etc., mag Ihr letzter Beitrag ja ganz interessant sein.
Fraglich nur, ob die von CE vorgesehene Plug&Save-Module überhaupt geeignet sind  –  dazu ein Auszug aus einem anderen Forum:
Zitat
Ein Modul wird im Internet vom Anbieter, mit dem Care Energy nun zusammen arbeitet, für 500 – 700 Euro angeboten und liefert gerade mal 195 Watt. Trotzdem benötigt man 80 cm x 160 cm zzgl. evtl 30% der selben Fläche um keine Verschattung zu bekommen. Mit so einem Modul kann man gerade mal ein paar Glühbirnen betreiben. Mittlerweile sind Module bei gleicher Größe von 240 Watt oder mit höherer Leistung üblich. Der Hersteller ist aus China und stellt auch Module her für professionelle Solarbauer. Ab 6 Module, so gibt der Hersteller an, muss man einen Elektrofachmann hinzuziehen. Da stellt sich die Frage, warum dies so ist.

Technisch fragwürdig ist ebenfalls, dass weder ein Blitz- noch ein Überspannungs- oder sonstiger Schutzmechanismus integriert ist, zumindest dass man bei Netzausfall keinen Stromschlag bekommt. Was passiert wenn Kinder in Berührung mit den Modulen und den integrierten Wechselrichtern kommen, die ja den Strom von Gleich- auf Wechselstrom wechseln? Die Batterie, die integriert sein soll, verliert bei der Speicherung erfahrungsgemäß zwischen 40 – 60% der eingespeisten Strommenge. Dass also die Kunden zu 80% autark und direkt vor Ort sich selbst mit Strom versorgen könnten ist reinste Utopie. Man will den Kunden vormachen, dass man Module auf den Balkon stellen soll oder ... und betreibt einen ganzen Haushalt. Alleine Platz und damit verbundene Investitionskosten stehen dieser Strategie im Wege.

Wenn Care Energy Strom selbst handelt, warum muss man dann die Kunden dazu bringen, sich Solarmodule vor das Fenster zu hängen, die ja gerade in Deutschland gerade mal täglich 4-5 Sonnen -Stunden und in den Winter- und Herbstmonaten vielleicht gerade mal 2-3 Stunden Strom produzieren. Dies hängt unter anderem daran, dass kristalline Module verwendet werden. Diese funktionieren nur bei direkter Sonneneinstrahlung. Sog. diffuses Licht am Morgen bis kurz vor Mittag, oder Sonnenlicht getrübt durch Wolken oder ambientes Nachmittagslicht bringt kristalline Module nicht zum Laufen. Kristalline Module funktionieren am Besten, wenn Sie in einem Winkel zur direkten Südseite mit ca. 30 Grad aufgestellt werden, dies dürfte bei Privathaushalten kaum möglich sein. Hierzu müsste man schon Dünnschichtmodule verwenden, diese brauchen allerdings mehr Fläche, da sie bei gleicher Leistung fast doppelt so groß sind und auch mehr kosten.

Zusammengefasst kann gesagt werden, dass das Konzept wohl wenig durchdacht ist.

Wenn ein solches Modell der dezentralen Energieerzeugung, also der Weg einer von Ihnen sogen. „Bürgerenergiewende“ weiter diskutiert werden soll, dann schlage ich vor, dass dazu ein spezieller Thread eröffnet wird.

Thema dieses Thread’s ist „mk-group Holding GmbH > Versorger Care Energy“!  Auf Ihre diesbzgl. neuen Aussagen/Behauptungen komm ich kurzfristig zurück.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 14. März 2013, 15:29:32
Nachtrag  Meine Antwort zum Thema:

Man hat zwei Möglichkeiten:
Entweder ... Oder man wechselt zu CE und bekommt irgendwann mal ein solches Modul zur Verfügung gestellt.

(Auch CE) ... muss ... darauf hoffen, dass die Stromgestehungskosten unter denen aus dem Netz sind. Das sind sie nur, wenn das Teil im Jahr einen genügend hohen Ertrag liefert. Da ist meiner Meinung nach das fertige Plug-and-Save Modul noch viel zu teuer.

Im zweiten Fall hat man von CE einen günstigen Strompreis, egal ob man das Modul installiert oder nicht. Kristek gibt aber das Versprechen, dass der Preis dauerhaft so niedrig bleibt wenn jemand das überlassene Modul installiert.

Wenn der Kristek die Module im Einkauf für 200-300 Euro bekommt und er damit im Netz des Kunden den Strom für weniger als 10 ct/kWh erzeugen kann, diesen Strom aber dann für 19,90 €/kWh an den Kunden verkauft, dann macht er das Geschäft. Je mehr Module installiert werden und je niedriger der Netzbezug von Strom ist, desto besser. Deshalb senkt er ja auch mit jedem installierten Modul den Preis.
[Einfügung kursiv in ( ) und Fett-Hervorhebungen durch khh]

Auf „man bekommt irgendwann mal ein solches Modul zur Verfügung gestellt“ dürften die allermeisten Kunden vergeblich warten (im Vertrag/in der AGB EDL steht davon jedenfalls nichts als Verpflichtung!). Selbst wenn Kristek die Module für 300 Euro/Stück im Einkauf bekommen würde, dann wären das bei je einer Platte für jeden der angeblich 130.000 Kunden insgesamt  39 Mio. Euro. Hinzu käme noch mindestens je 1 Smartmeter, dann wäre man bei einem Betrag von über 50 Mio., mit dem mk in Vorleistung(!) treten müsste . Nach den bisher veröffentlichten Bilanzen würde eine solche Summ die Finanzkraft der mk-group um ein vielfaches übersteigen. Zudem dürfte sich das niemals betriebswirtschaftlich rechnen, auch weil mit dem beim Kunden mit 1 Platte erzeugte Strom der Dumping-Preis von 19,9 ct/kWh kaum dauerhaft profitabel wird.

WO gibt mk ein Versprechen, dass der Preis dauerhaft so niedrig bleibt, wenn jemand das überlassene (geschenkte und/oder gekaufte?) Modul installiert  –  in unverbindlichen Werbefilmchen etc.?  Zudem ist in den AGBs ohnehin nur eine „eingeschränkte“ Preisgarantie dokumentiert!  Und WO steht verbindlich(!), dass mk mit jedem (weiteren?) installierten Modul den Preis senkt?
Ohne Verbindlichkeit sind all diese ‚Versprechungen’ nichts als „heiße Luft“ und die Stunde der Märchen gibt es bei mir nur mit meinen Enkeln.     

Zitat von: egn
1. Das primäre Konzept ist doch nicht an verkauften Modulen zu verdienen, sondern ...
2. Es ist doch auch niemand gezwungen so ein Modul zu installieren, wenn ...
3. Kristek wird zusammen mit dem PV-modul den Smartmeter einführen müssen, sonst ...
4. Es gibt auch aktuell keinen Widerspruch bezüglich der Aussagen über den Anschluss. Wie bei jedem anderen Stromanbieter auch wird der Anschluss des Verbrauchers beim Wechsel zu CE dem Versorger CE zugeordnet, der Anschlussinhaber bleibt weiterhin der Verbraucher selbst.
[eingefügte Nummerierung durch khh]

Zu 1. Woher wissen Sie das?  –  man könnte auch genau gegenteiliges vermuten, das gleiche gilt für die an mk-power „überlassene“ Reparatur, Neuinstallation und Inbetriebnahme/Montage aller Anlagen in deren alleiniger(!) Verantwortung! *)

Zu 2. u. 3. Wenn Modul/e und Smartmeter nicht unverzüglich installiert werden, wie will man dann das ‚Contracting-Vertragsverhältnis’, aus dem man ja wohl auch Vorteile zieht, überhaupt glaubhaft nachweisen?

Zu 4. Doch, die gibt es sogar zuhauf (vgl. u.a. Beitrag # 82 vom 10.03.13), außerdem ist ‚Anschlussnutzer’ und nicht ‚Anschlussinhaber' maßgeblich!   ::)

*)  haben Letzteres auch Mieter unterschrieben? Wenn ja, dann könnte - ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters - diese „Überlassung“ und andere akzeptierte Passagen aus dem EDL-Vertrag Grund genug sein für eine fristlose Kündigung des Mietvertrages!?   ???
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 14. März 2013, 15:51:00
Es gibt auch aktuell keinen Widerspruch bezüglich der Aussagen über den Anschluss. Wie bei jedem ...

doch, den Widerspruch gibts von den Verschwörungstheoretikern al la khh und Co ständig, mit immer neuen ...

@ Mikesch,  Sie reden ständig nur "Blech"  -   typisch für einen provisionsgesteuerten CE - Vertriebler !!!   ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: stromer51 am 14. März 2013, 17:37:50
@Mikesch

leider kann ich nicht dafür das ihr Provisionsgeber sie unzureichend informiert.
Vieleicht sind sie auch neu im Geschäft.
Es gibt tausende Kunden deren Anschluss auf CE lautet (mk-grid).
Das können sie hier schwarz auf weiss nachlesen,  drunter steht sogar wer es geschrieben hat.

https://anonfiles.com/file/88f871dfd7dddf58f54c2df52a437a8b

Solange sie nicht das Gegenteil schwarz auf weis beweisen können gilt weiter der erste Satz des Artikels - Alles vernetzt-
vom Januar 2013 und vom März 2012.
Für den zweiten Satz der neu im Januar 2013 eingefügt wurde habe ich noch keinen Beweis gesehen.
Auch die AGB Strom und EDL sind unverändert.
Fragen sie doch mal ihren Provisionsgeber welche der beiden Sätze nun tatsächlich stimmt.
Sie geben aber doch schon zu das da zwei Sätze stehen, die sich widersprechen?
Das hat nichts mit Verschwörungstheorien zu tun, es zählen nur Fakten die belegbar sind. Und die liefert ihr
Provisionsgeber nicht. Da brauchen sie sich doch nicht wundern das es hier zB so viele Einträge und auch Märchen gibt.





Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 15. März 2013, 09:34:27
Zitat
Ein Modul wird im Internet vom Anbieter, mit dem Care Energy nun zusammen arbeitet, für 500 – 700 Euro angeboten und liefert gerade mal 195 Watt. Trotzdem benötigt man 80 cm x 160 cm zzgl. evtl 30% der selben Fläche um keine Verschattung zu bekommen.

Wenn man von 1000 W/qm ausgeht, dann hat dieses Modul einen Modulwirkungsgrad von 15 %. Dies liegt im Durchschnitt für polykristaline Module.

Zitat
Mit so einem Modul kann man gerade mal ein paar Glühbirnen betreiben.

Die Aussage ist polemisch und hat mit der Qualität des Moduls überhaupt nichts zu tun. Der Autor hat nicht verstanden dass es bei Nutzung eines solchen Moduls darum geht die Grundlast im Haus zu decken. Was nutzt jemanden eine Anlage für die Deckung des Eigenbedarfs von 3 kW auf dem Dach wenn die Last im Schnitt meistens nur ein paar 100 W beträgt?

Da es hier nicht um Stromerzeugung im Rahmen des EEGs geht, ist das Ziel keinerlei Energie ins Netz einzuspeisen und damit den erzeugten Strom ausschließlich selbst zu nutzen.

Zitat
Mittlerweile sind Module bei gleicher Größe von 240 Watt oder mit höherer Leistung üblich.

Natürlich gibt es Module mit höherem Wirkungsgrad, aber die kosten pro Wp und damit pro erzeugter kWh mehr. Diese Module lohnen sich nur wenn man den Flächenertrag maximieren will. Darum geht es hier aber überhaupt nicht, sondern es geht darum die kWh so günstig wie möglich bereitzustellen.

Zitat
Der Hersteller ist aus China und stellt auch Module her für professionelle Solarbauer. Ab 6 Module, so gibt der Hersteller an, muss man einen Elektrofachmann hinzuziehen. Da stellt sich die Frage, warum dies so ist.

Damit wollen die Anbieter das Risiko begrenzen, dass wenn die Module alle an einem Stromkreis gemeinsam mit Verbrauchern angeschlossen sind, die Leitung überlastet wird. Ich selbst halte auch die Grenze von 6 Modulen zu hoch, wenn es keine dedizierte Leitung für die Einspeisung gibt. Ich sehe die Grenze eher so bei 500-600 W Einspeiseleistung an einem Stromkreis wo noch starke Verbraucher angeschlossen sind.

Zitat
Technisch fragwürdig ist ebenfalls, dass weder ein Blitz- noch ein

Man braucht wie bei Satellitenantennen keinen extra Blitzschutz wenn die Module nicht auf dem Dach, sondern im "Schutz" des Hauses montiert werden.

Zitat
Überspannungs- oder sonstiger Schutzmechanismus integriert ist, zumindest dass man bei Netzausfall keinen Stromschlag bekommt.
Was passiert wenn Kinder in Berührung mit den Modulen und den integrierten Wechselrichtern kommen, die ja den Strom von Gleich- auf Wechselstrom wechseln?

Auf der Gleichspannungsseite ist die Spannung so niedrig dass keine Gefahr besteht. Auf der Ausgangsseite enthält der Wechselrichter eine ENS die dafür sorgt, dass am Stecker vom eingebauten Wechselrichter her nur Strom fließen kann wenn Netzspannung anliegt. Der Wechselrichter selbst ist in einem schutzisolierten Gehäuse, oder über den PE geerdet.

Zitat
Die Batterie, die integriert sein soll, verliert bei der Speicherung erfahrungsgemäß zwischen 40 – 60% der eingespeisten Strommenge.

Der Autor hat anscheinend keine Ahnung von moderner Batterietechnologie. Moderne LiFePO4 Akkus haben eine Ladeeffizienz von 98-99 %. Moderne Laderegler haben einen Wirkungsgrad von deutlich über 90 %. Mit bestimmten Konzepten kann man sogar völlig auf einen Laderegler verzichten, so dass weit über 95 % der der Sonnenenergie auch im Akku ankommt. Gute Wechselrichter machen daraus mit mehr als 95 % Wirkungsgrad wieder Netzstrom, so dass der Speicherwirkungsgrad bei mehr als 90 % liegen kann. Aber solange die Leistung des Moduls im Bereich der Grundlast liegt, wird der erzeugte Strom weitgehend direkt verbraucht, so dass der Verlust durch den Speicher in diesem Fall entfällt.

Zitat
Dass also die Kunden zu 80% autark und direkt vor Ort sich selbst mit Strom versorgen könnten ist reinste Utopie.

Ich weiß nicht wo das im Zusammenhang mit Plug-and-Play Modulen behauptet wurde. Ich vermute eher eine Aussage, dass 80 % des vom Modul erzeugten Stroms genutzt werden kann. Der Rest geht dadurch verloren dass im Sommer der Speicher nicht groß genug ist und durch Verluste im Wechselrichter und der Batterie.

Zitat
Man will den Kunden vormachen, dass man Module auf den Balkon stellen soll oder ... und betreibt einen ganzen Haushalt.

Ich habe das bisher im Zusammenhang mit den Plug-and-Play Modulen nirgendwo beim Hersteller gelesen.

Zitat
Wenn Care Energy Strom selbst handelt, warum muss man dann die Kunden dazu bringen, sich Solarmodule vor das Fenster zu hängen, die ja gerade in Deutschland gerade mal täglich 4-5 Sonnen -Stunden und in den Winter- und Herbstmonaten vielleicht gerade mal 2-3 Stunden Strom produzieren.

Das Geschäftsmodell von CE funktioniert anscheinend nur dann wenn im Netz des Kunden Strom erzeugt wird. Wenn der Strom ausschließlich über den Netzanschluss bezogen wird, dann ist er für jede kWh mit allen Steuern und Abgaben belastet. Wird der Strom dagegen im Netz des Kunden erzeugt, dann kommt zu den Stromgestehungskosten der Erzeugung nur noch die MwSt hinzu. Der Kunde kauft eine Energiedienstleistung.

Die Eigenerzeugung erfolgt in einem stufenweisen Prozess. Mit den PV Modulen kann erst Mal ein Teil des vom Kunden verbrauchten Stromes günstiger als mit dem mit allen Abgaben belasteten Netzstrom versorgt werden. Der Endkundenpreis entsteht dann aus einer Mischkalkulation aus den Kosten des Netzstromes und den Kosten der Eigenerzeugung.

Zitat
Dies hängt unter anderem daran, dass kristalline Module verwendet werden. Diese funktionieren nur bei direkter Sonneneinstrahlung. Sog. diffuses Licht am Morgen bis kurz vor Mittag, oder Sonnenlicht getrübt durch Wolken oder ambientes Nachmittagslicht bringt kristalline Module nicht zum Laufen. Kristalline Module funktionieren am Besten, wenn Sie in einem Winkel zur direkten Südseite mit ca. 30 Grad aufgestellt werden, dies dürfte bei Privathaushalten kaum möglich sein. Hierzu müsste man schon Dünnschichtmodule verwenden, diese brauchen allerdings mehr Fläche, da sie bei gleicher Leistung fast doppelt so groß sind und auch mehr kosten.

Hier verheddert sich der Autor total. Auf der einen Seite bemängelt er oben den angeblich schlechten Wirkungsgrad der verwendeten Module, gleichzeitig schlägt er hier aber vor, dass Dünneschichtmodule verwendet werden sollten, weil diese bei diffuser Strahlung mehr Ertrag bringen.

Er stellt auch noch die Behauptung auf, dass die Dünnschichtmodule bei gleicher Leistung teurer sind weil sie mehr Fläche benötigen.

Alleine die letzte Behauptung, wie auch einige vorangegangenen, zeigt dass der Autor eben kein Fachmann ist, und sich hier über Dinge äussert von denen er wenig Ahnung hat. Denn es ist tatsächlich so, dass Dünnschichtmodule pro Wp vom Preis günstiger sind als kristaliene Module. Desweiteren gibt es zwischen den verschiedenen Modultypen nur marginale Unterschiede hinsichtlich der erzeugten kWh/Jahr bezogen auf die Peakleistung.

Desweiteren hat der Autor auch überhaupt nicht begriffen, dass es hier nicht darum geht die maximal mögliche Energie mit den Modulen zu erzeugen, sondern darum einen möglichst hohen Prozentsatz des Eigenverbrauchs zu decken. Wenn man das Erste durch eine optimale Ausrichtung erreicht bedeutet es noch lange nicht dass man auch das zweite erreicht. Denn eine optimale Ausrichtung bedeutet, dass man im Sommer einen sehr hohen Peak hat, wo die Leistung maximal ist, im Winter hat man aber einen weit geringeren Ertrag weil die Sonne nur sehr flach auf das Modul trifft. Im Sommer hat man dann das Problem dass man den Batteriespeicher sehr groß machen muss damit man nicht die Energie die man zur Mittagszeit erzeugt wegregeln muss. Und im Winter hat man dann tatsächlich sehr wenig Ertrag, insbesondere noch wenn man sich in einer Gegend befindet wo es schneit, denn dann bleibt oft der Schnee auf einer flachen Anlage liegen.

Letztlich geht es nur darum den Eigenverbrauch zu günstigstens Kosten zu erzielen. Und da spielen die Kosten aller Komponenten wie Modul, Wechselrichter, Akku, ... und der nutzbare Eigenverbrauch je nach Ertrag über das Jahr eine Rolle. Da kann es bei hohen Batteriekosten besser sein bei optimaler Ausrichtung die Kapazität des Akkus nicht beliebig zu erhöhen, so dass jede kWh im Sommer genutzt werden kann, sondern den Batteriespeicher kleiner ausfallen zu lassen und dafür die Module statt mit 30 % Neigung mit 70 % Neigung nahezu senkrecht zu montieren. Kostengünstige Eigenverbrauchsnutzung ist eine komplexe Optimierungsaufgabe.

Ich selbst halte die absolut senkrechte Montage für die Plug-and-Play Module an Balkonen nicht für optimal. Besser wäre meiner Meinung nach eine Neigung um Bereich von 60-70 Grad, was man aber auch leicht an Balkonen erreichen kann, indem man Module unten ausstellt. Und natürlich bringt die Montage an Orten wo sehr oft Schatten auf die Module trifft, überhaupt nichts. Hier müssen die Anbieter tatsächlich entsprechend beraten.

Zitat
Zusammengefasst kann gesagt werden, dass das Konzept wohl wenig durchdacht ist.


Zusammengefasst kann gesagt werden, dass der Autor einmal das Konzept der Eigenerzeugung mit PV nicht verstanden hat, und auch erhebliche fachliche Defizite bei der technischen Beurteilung der Lösung zeigt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 15. März 2013, 10:00:28
@Mikesch
leider kann ich nicht dafür das ihr Provisionsgeber sie unzureichend informiert.
...
Fragen sie doch mal ihren Provisionsgeber welche der beiden Sätze nun tatsächlich stimmt.
...
Und die liefert ihr
Provisionsgeber nicht.

Wow - das nennt man sachliches Diskussionniveau!

Die Argumente reichen wohl nicht aus, ohne die Diskussionspartner herab zu würdigen.

Sie sollten sich als neuer Schreiber nicht nicht den Diskussionsstil von PLUS/nomos und einigen anderen hier zum Beispiel nehmen.
Titel: Die Sonne scheint nicht bedarfsgerecht und nur zu einem Drittel der Zeit
Beitrag von: PLUS am 15. März 2013, 11:06:48
Sie sollten sich als neuer Schreiber nicht nicht den Diskussionsstil von PLUS/nomos und einigen anderen hier zum Beispiel nehmen.
@egn, Sie brauchen keinen Strom. Wer im Glashaus sitzt, sollte sich ja auch besser im Dunkeln ausziehen. Sie strotzen ja gerade so vor unverschämter Selbstgerechtigkeit. Manches, was Sie für Erleuchtung halten und hier verkaufen, ist vermutlich auch nur Verblendung.

Zitat von: egn
...
Letztlich geht es nur darum den Eigenverbrauch zu günstigstens Kosten zu erzielen. ...
Werden Sie präziser, es geht Ihnen nur um den Eigennutz. Die gesamten "Kosten" und die Folgen spielen für Sie dabei keine Rolle, sofern sie andere bezahlen bzw. treffen. Egoistendenke ist Zukurzdenke. Dalai Lama: "Kluge Egoisten denken an andere, helfen anderen so gut sie können – mit dem Ergebnis, dass sie selbst davon profitieren."

Sollte das Modell, für das Sie hier Propaganda machen, flächendeckend und bundesweit schnell Erfolg haben, wäre damit das gesamte EEG, Netzausbau, Netzentwicklungspläne, Netzsicherheit, Ersatzkraftwerke, Versorgungssicherheit ... erledigt. Man müsste keine Kosten mehr schätzen und keine Prognosen für die EEG-Umlage mehr machen, die deutsche Energieversorgung wäre im Eimer. Die Folgen ....

Jeder darf sich mit dem eigenen Ego überlegen, ob das für ihn wünschenswert wäre. Zuerst für sich und dann vielleicht doch noch für die Anderen.
 
PS: Wenn der EEG-Spuk nicht doch noch vom Bundesverfassungsgericht gestoppt wird, sorgen die Protagonisten bald selbst für das Ende.  Zukunft hat das dumme Spiel so oder so nicht.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 15. März 2013, 20:24:36
egn,
zu Ihrem heutigen Beitrag um 9:34 h  [in dem Sie übrigens einiges verdrehen (bspw. schrieb der Autor "Die Batterie, die integriert sein soll, verliert bei der Speicherung ..." und Sie Schreiben "Der Autor hat anscheinend keine Ahnung von moderner Batterietechnologie. Moderne LiFePO4 Akkus haben ..."]  könnte man so einiges sagen. Aber ich erspar mir das, da Ihre sämtlichen Ausführungen mit den Thema dieses Threads (wieder mal) wenig bis nichts zu tun haben.  >:(

Nur so viel:
Zitat
Dass also die Kunden zu 80% autark und direkt vor Ort sich selbst mit Strom versorgen könnten ist reinste Utopie.
Ich weiß nicht wo das im Zusammenhang mit Plug-and-Play Modulen behauptet wurde. Ich vermute eher ...
Zitat
Man will den Kunden vormachen, dass man Module auf den Balkon stellen soll ... und betreibt einen ganzen Haushalt.
Ich habe das bisher im Zusammenhang mit den Plug-and-Play Modulen nirgendwo beim Hersteller gelesen.
Behauptungen in diese Richtung können Sie in den unverbindlichen "Werbeinformationen" von Care-Energy nachlesen !!!

Bemerkenswert ist allerdings, dass Sie  - ähnlich wie die hier schreibende CE-Vertriebler -  augenscheinlich versuchen, mit nicht relevanten Beiträgen vom Thema Care-Energy abzulenken und die herausgearbeiteten und (u.a. von @stromer 51) belegten Fakten zu vernebeln.

Das wird aber nicht gelingen und die hier lesenden User können sich inzwischen sicherlich ein Bild von Care Energy sowie deren höchst fragwürdiges Geschäftsmodell und den damit verbundenen Risiken machen!  :)

 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 16. März 2013, 10:38:16
egn,
zu Ihrem heutigen Beitrag um 9:34 h  [in dem Sie übrigens einiges verdrehen (bspw. schrieb der Autor "Die Batterie, die integriert sein soll, verliert bei der Speicherung ..." und Sie Schreiben "Der Autor hat anscheinend keine Ahnung von moderner Batterietechnologie. Moderne LiFePO4 Akkus haben ..."]  könnte man so einiges sagen. Aber ich erspar mir das, da Ihre sämtlichen Ausführungen mit den Thema dieses Threads (wieder mal) wenig bis nichts zu tun haben.  >:(

Logisch, wenn man die Aussagen Ihres sogenannten Fachmanns Punkt für Punkt widerlegt, dann kommt von Ihnen mangels Fachkenntnissen nur noch heiße Luft. Und natürlich hat das mit CE hier zu tun, sonst hätten Sie nicht selbst diesen "Fachmann" zitiert. Geben Sie doch endlich einfach zu, dass Sie hier nur polemisieren wollen und an einer sachlichen Diskussion nicht interessiert sind.

Zitat
Behauptungen in diese Richtung können Sie in den unverbindlichen "Werbeinformationen" von Care-Energy nachlesen !!!


Zitieren Sie doch einfach mal den entsprechenden Text geben die genaue Quelle an.

Zitat
Bemerkenswert ist allerdings, dass Sie  - ähnlich wie die hier schreibende CE-Vertriebler -  augenscheinlich versuchen, mit nicht relevanten Beiträgen vom Thema Care-Energy abzulenken und die herausgearbeiteten und (u.a. von @stromer 51) belegten Fakten zu vernebeln.

Es wurden hier keinerlei Fakten belegt, sondern nur Behauptungen von Rechtslaien aufgestellt. Stellen Sie doch einfach eine Strafanzeige wegen Betrugs, wenn Sie von Ihren Ausführungen überzeugt sind.

Zitat
Das wird aber nicht gelingen und die hier lesenden User können sich inzwischen sicherlich ein Bild von Care Energy sowie deren höchst fragwürdiges Geschäftsmodell und den damit verbundenen Risiken machen!  :)

Die Leser können sich in diesem Thread ein sehr gutes Bild darüber machen, dass hier von sowohl rechtlichen auch technischen Laien Behauptungen aufgestellt werden, denen jede Substanz fehlt. Sie gehen teilweise bis in Richtung von Rufschädigung.

Jeder kann sich vor einem Wechsel zu CE rechtlich beraten lassen. Wenn das für jemanden zuviel Aufwand ist, dann ist er nicht gezwungen zu CE zu wechseln.

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Christian Guhl am 16. März 2013, 12:04:19
So langsam entwickelt sich das hier zu einem Endlos-Threat alá EGNW/EGS. Wir sind uns doch einig, dass es sich bei CE um einen Anbieter handelt, den man nicht unbedingt weiterempfehlen muss. Die AGB sind zu undurchsichtig, der Preis wahrscheinlich nicht kostendeckend und das ganze Geschäftsmodell sehr suspekt. Der Geschäftsführer, der dahinter steht, scheint mir ein Manager vom Typ "Maschmeyer" zu sein. Jung, dynamisch und erfolglos. Immer nur am Besten (€€€) seiner Kunden interessiert. Wer unbedingt will und den Nervenkitzel braucht, kann es ja versuchen. Allerdings sollte man die unbedarften Durchschnittskunden warnen. Es ist möglich, dass es ein unschönes Ende gibt und der so billige Strom sehr teuer bezahlt wird. Absolut ermüdend ist es jedoch, seitenweise die technischen Ergüsse (die sowieso die Wenigsten verstehen) zu lesen und den Streit, wer den nun der größere Fachmann ist.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 16. März 2013, 18:26:50
Es ist möglich, dass es ein unschönes Ende gibt und der so billige Strom sehr teuer bezahlt wird.

wie das aber funktionieren soll, hat bis heute niemand plausibel  und vor allem rechtlich nachvollziehbar erklärt  :'(, wenn das die Kritiker mal machen würden, wären wir mal einen Schritt weiter  :D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Christian Guhl am 16. März 2013, 23:13:51
Auch bei Teldafax konnte niemand "rechtlich nachvollziehbar" erklären, warum das schiefgehen musste. Es ist trotzdem passiert. Bei CE steht man mit den (Dumping-)Preisen am Rande des Abgrundes. Wenn Sie gerne einen Schritt weiter wären - nur zu !
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 17. März 2013, 07:26:46
Auch bei Teldafax konnte niemand "rechtlich nachvollziehbar" erklären, warum das schiefgehen musste. Es ist trotzdem passiert. Bei CE steht man mit den (Dumping-)Preisen am Rande des Abgrundes. Wenn Sie gerne einen Schritt weiter wären - nur zu !

das kann ja wohl nicht vergleichen, dort wurde reichlich Vorkasse gemacht und das ist naturgemäss gefährlich.  Sie haben wieder nichts schlüssiges gebracht , ausser die üblichen Floskeln  :'(
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 17. März 2013, 09:06:47
So langsam entwickelt sich das hier zu einem Endlos-Threat alá EGNW/EGS. Wir sind uns doch einig, dass es sich bei CE um einen Anbieter handelt, den man nicht unbedingt weiterempfehlen muss.

Diesem Satz kann ich vorbehaltlos zustimmen. Der Rest Ihres Textes ist aber nichts anderes als eine Aneinanderreihung von unbelegten Behauptungen, Diffamierungen, Vermutungen und haltloser Polemik.

Warum diskutieren Sie nicht einfach sachlich die Fakten?

Belegen Sie doch genau wo die AGB undurchsichtig sind und es für den Kunden Probleme geben wird und verzichten Sie stattdessen auf nutzlose Vergleiche alla "Maschmeyer" und "Teldafax", die die sachliche Diskussion zu CE überhaupt nicht weiter bringen.

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 17. März 2013, 12:39:38
Warum diskutieren Sie nicht einfach sachlich die Fakten?

@ egn,
genau, warum diskutieren SIE nicht einfach sachlich die Fakten zum Thema dieses Threads? Ihre Beiträge waren bisher hauptsächlich seitenlange technische Ergüsse zu der von Ihnen initiierten Diskussion über die Plug&Save-Module. Wenn es Ihrem Ego dient, dann bestätige ich Ihnen gerne, dass Sie zu diesem (hier jedoch wenig relevanten) Thema eine gewisse Ahnung zu haben scheinen (womöglich selbst Vertreiber dieser Platten? :D ).

Die einzigen hier zu Care Energy bekannten und allgemein zugänglichen Fakten sind 1. die „Unfälle“ des „Häuptlings“ M. Kristek und anderer handelnder Personen in der Vergangenheit; 2. der „Dumping-Preis“ 19,9 ct/kWh für Strom; 3. die vorliegenden AGBs Strom und EDL sowie der Auftrag mit der quasi „Generalvollmacht“ für CE.

Zu 1. muss man nur im Internet googeln. Zu 2. passt bestens IHR eigener Beitrag in einem anderen Thread: 
Zitat von: egn
Verträge mit Boni, insbesondere von neuen Anbietern, gründen sich erst Mal auf ein Schneeballsystem. Sie werden vom Anbieter in der Hoffnung versprochen, dass immer weitere Kunden gewonnen werden, die dann die Boni der Altkunden bezahlen. Denn wie ja schon von vielen Seiten berechnet wurde, kann kein Anbieter kostendeckend zu 21 ct/kWh anbieten. Das Schneeballsystem bricht sicher nach einiger Zeit zusammen.
Anzumerken ist dazu nur, dass bei Haushaltskunden aktuell nicht mal 21 ct/kWh kostendeckend sind. CE offeriert sogar ohne Boni einen weit niedrigeren Preis und verspricht diesen unter  bestimmten Voraussetzungen dauerhaft bzw. noch günstigere Preise, alles selbstverständlich unverbindlich und im deutlichen Widerspruch zur allein maßgeblichen AGB! Bei anderen Anbietern mit Boni gibt es zudem Altkunden, von denen höhere Preise verlangt werden und welche damit die Boni für Neukunden mitbezahlen.

Zu 3. wurden die besonderen und in dieser Häufung nur bei CE möglichen Risiken aus der zu akzeptierenden „Generalvollmacht“ und AGB EDL ausführlich diskutiert (bspw. die unausgewogenen Rechte zu Gunsten von CE und Pflichten zu Lasten der Kunden oder die in Folge der erteilten Vollmachten und der übertragenen Anschlussnutzung an CE bei Kündigung/Insolvenz wahrscheinlichen Versorgungsprobleme).

Die ganzen offenkundigen Widersprüchlichkeiten und Ungereimtheiten aufzuklären und verbindlich abzustellen, ist allein Aufgabe von Care Energy (genügend ausgesandte Späher in den verschiedenen Foren hat man ja augenscheinlich)! Wir hier im Forum können das jedenfalls nicht.

Solange Care Energy sich nicht rührt, gilt die Aussage IHRES vorstehenden Beitrages:
Zitat von: egn
Das Hauptproblem ist die Vertragsgestaltung, die die heute verbraucherfreundliche Wechselmöglichkeit erheblich erschwert und natürlich auch das Vertrauensdefizit gegenüber Kristek und seinem undurchsichtigen Firmenkonglomerat, das auf Grund der Geschehnisse in der Vergangenheit herrscht.

Und insbesondere gilt auch IHRE Aussage in einem anderen Thread hier noch viel mehr:
Zitat von: egn
Wenn jemand so einen Vertrag abschließt, dann ist das nach dem Prinzip "Gier frisst Hirn", ählich wie es bei anderen Vorauszahlungsmodellen auch ist.

Was also werfen Sie (gespickt mit persönlichen Angriffen!) den hier vor Care Energy warnenden Usern vor? Warum schlagen SIE sich (hier im Forum des 'Bundes der Energieverbraucher'!) auf die Seite der anscheinend ahnungs- und/oder skrupellosen, provisionsgesteuerten CE-Vertriebler?   >:(
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 18. März 2013, 06:32:11
Warum diskutieren Sie nicht einfach sachlich die Fakten?

@ egn,
genau, warum diskutieren SIE nicht einfach sachlich die Fakten zum Thema dieses Threads?

... (womöglich selbst Vertreiber dieser Platten? :D ).

... 1. die „Unfälle“ des „Häuptlings“ M. Kristek ...

... ahnungs- und/oder skrupellosen, provisionsgesteuerten CE-Vertriebler?   >:(

Sie können anscheinend nicht anders.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: unger am 31. März 2013, 17:01:24
Hallo Leute , ihr scheint alle nicht rechnen zu können ..... Und zudem auch keine Ahnung aus welchen Entgelten  sich ein Gesamtpreis zusammensetzt...denn wüsstet ihr dieses so würde es euch auffallen das sogar ein Preis von 16 Cent realistisch sein können ....also allen ein Frohes Osterfest und fragt doch mal bei andren Anbietern über deren Kostenstruktur nach ( Verwaltungskosten ) . Und jetzt mal 15 Minuten nachdenken ....15 Minuten schafft ihr
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Christian Guhl am 31. März 2013, 17:23:44
Hallo Leute , ihr scheint alle nicht rechnen zu können ..... Und zudem auch keine Ahnung aus welchen Entgelten  sich ein Gesamtpreis zusammensetzt
Ich bitte um Erleuchtung ! Rechnen Sie mir mal die Einzelposten vor, um auf einen Gesamtpreis von 16 ct/kwh zu kommen ! Der Letzte, der so einen Preis anbieten konnte, hatte einige wesentliche Bestandteile vergessen, was dem Unternehmen nicht so gut bekommen ist.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 31. März 2013, 17:26:02
Tja, mit dem Rechnen, dem Denken und der Ahnung scheint es eine ganz besondere Sache zu sein.

Bei manch einem scheint es jedenfalls nicht einmal zu 15 Sekunden gereicht zu haben !?   ::)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: unger am 01. April 2013, 09:38:05
Selbst RWE bietet noch 16 Cent an ....( NT) und da zahlen die nicht drauf....persoenliche Quelle, aber lasst euch alle ruhig weiter abzocken und warum hinterfragt ihr nicht die hohen Preise der anderen wenn der Ek Preis bei ca 4,5 Cent am spotmarkt liegt......
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: fase4 am 01. April 2013, 11:14:19
Hallo zusammen, ich bin kürzlich auf CE aufmerksam geworden und habe die letzten paar Stunden damit verbracht, diesen und andere Threads in anderen Foren zu diesem Anbieter zu lesen. Puh...

Es scheint ja zwei Kernfragen zu geben, an denen sich die Diskussion festgehakt hat:

1. Kostenkalkulation / Rentabilität
2. Abtretung der Anschlussnutzungsberechtigung

Nun, im Film "Leben mit der Energiewende" (den ich übrigens in vielen Punkten viel zu oberflächlich fand) sagt Herr Kristek zu Punkt 1, dass CE Gewinn über die GRUNDGEBÜHR macht. Dieser Aspekt scheint hier entweder völlig untergegangen zu sein oder ich habe es leider überlesen. In letzterem Fall bitte ich um Verzeihung.

Rechnen wir mal kurz: 202.356 Kunden (Stand 01.04.2013) * 6,99 €/Monat * 12 Monate macht immerhin 16.973.621,28 € Jahreseinnahmen allein über die Grundgebühr. Keine ganz kleine Summe, oder? Da kann man bei der Kalkulation der Stromverbrauchskosten doch durchaus ein Nullsummenspiel spielen und steht trotzdem ziemlich gut da. Oder übersehe ich hier etwas?

Und zu Punkt 2: Vielleicht könnte man den Vertrag mit CE dahingehend ergänzen, dass bei Vertragskündigung automatisch eine Rückübertragung der Anschlussnutzungsberechtigung erfolgt? Dann wäre doch dieser extrem strittige Punkt vom Tisch, oder übersehe ich auch hier etwas?

HG, f4
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 01. April 2013, 11:59:59
@fase4,
zu Punkt 1: Sie haben überlesen, dass der kWh-Preis einschließlich Grundgebühr (!) bei Weitem nicht kostendeckend / rentabel ist.
Zu Punkt 2: Sie haben übersehen, dass die AGB’s Nebenabreden nicht zulassen und sich allein Care Energy Änderungen der AGB’s vorbehält
(vorbehalten möchte). Und wenn Sie meinen, Sie könnten im Vertrag etwas abweichendes ergänzen, dann versuchen Sie es doch mal.

@unger,
wer hier den NT-Strompreis oder den rückläufigen Börsenpreis (ohne Berücksichtigung der Auswirkungen auf die EEG-Umlage) ins Spiel bringt,
will die Endverbraucher offensichtlich „veräppeln“ oder er hat nicht die geringste Ahnung, wovon er überhaupt redet !   >:( 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Christian Guhl am 01. April 2013, 13:05:05
@Unger
Vorrechnen bitte ! Wir können ja Ihrer Meinung nach alle nicht rechnen. Also helfen Sie uns bitte.
Wenn Sie hier eine realistische, detaillierte Berechnung vorlegen, wie man einen Strompreis von 16 ct/kwh kostendeckend kalkuliert, entschuldige ich mich sofort für jeden Zweifel, den ich an CE hatte und habe.
@fase4
Also irgendwie ist es sofort am Schreibstil erkennbar, wenn einer provisionsabhängig bei CE beschäftigt ist.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: fase4 am 01. April 2013, 15:29:47
@fase4,
zu Punkt 1: Sie haben überlesen, dass der kWh-Preis einschließlich Grundgebühr (!) bei Weitem nicht kostendeckend / rentabel ist.
Zu Punkt 2: Sie haben übersehen, dass die AGB’s Nebenabreden nicht zulassen und sich allein Care Energy Änderungen der AGB’s vorbehält
(vorbehalten möchte). Und wenn Sie meinen, Sie könnten im Vertrag etwas abweichendes ergänzen, dann versuchen Sie es doch mal.

Ich meinte, hier immer nur die Strompreiszusammensetzung der 19,99 ct "analysiert" gesehen zu haben...

Mein Punkt 2 war eher als Anregung an CE adressiert, die müssten doch ein Interesse daran haben,
solche offensichtlichen Hemmnisse aus dem Weg zu räumen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: fase4 am 01. April 2013, 15:45:26
@fase4
Also irgendwie ist es sofort am Schreibstil erkennbar, wenn einer provisionsabhängig bei CE beschäftigt ist.

Ach was - sowas können Sie? Hut ab. Ich kannte diese Art von Beruferaten bislang nur vom Handlesen. Forumbeitragslesen ist in diesem Zusammenhang sicher eine Fähigkeit, mit der Sie es noch weit bringen könnten. Vorausgesetzt, Sie arbeiten noch etwas an Ihrer Trefferquote...
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: desonic am 02. April 2013, 11:26:00
@fase4:

Zu der ganzen Kostenkalkulation und Gewinnrechnung von Care muss ich vielleicht auch mal klare Worte finden. Wer denkt denn wirklich, dass eine Grundgebühr von 6,99€/monatl. der Reingewinn des Versorgers ist? Wenn Hr. Kristek wirklich dies annimmt, gibt es Care nicht mehr lang. Jeder Netzbetreiber hat jährliche Grundpreise wie z.B. Zählermiete, Ablesung/Abrechnung und einen Leistungspreis die er an den Versorger berechnet! Da kann es in manch einem Netzgebiet schon mit 6,99€ eng werden.

Wer dieses Werbefilmchen bereits gesehen hat, sollte mal auf die Versionen schauen, habe ihn relativ nach Neuerscheinung und letzte Woche mir noch einmal angeschaut und besonders die Kostenkalkulation am Rechner von Hr. Kristek ist in der neue Version digital überarbeitet wurden. Da waren in der ersten Version erstens ganz andere Werte auf dem Rechner und das interessanteste, dass der errechnete Einkaufspreis von Hr. Kristek bei 20,3ct/kWh lag :-) ein Schelm wer böses dabei denkt!

@unger:

Bitte lassen Sie doch die Sonderstellung für Nachtspeicher- und Wärmepumpenstrom mal aussen vor, wenn man sich damit nicht auskennt. Diese Argumentation ist eine bewusste Täuschung der Verbraucher und gehört meines Erachtens als abstrafwürdig!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Verbraucher am 08. April 2013, 13:42:44
@desonic

Dies ist mir auch so aufgefallen, offensichtlich hatte Herr K. bei seiner ersten Rechnung noch 20% MWSt-Satz aus Österreich im Hinterkopf. Aber rechnen wir mal mit der aktuellen Marktsituation:
Einkaufspreis Strom: 4,5 ct/kWh -  ist durchaus zu diesem Preis möglich, da an der EEX (Strombörse) gehandelt
Transport des Strom: 4,8 ct/kWh - Netzentgeltgebühren (Arbeitspreis, Grundpreis, Messpreis)  -
                                                       entsprechend der jeweiligen Preislisten des  Versorgungsnetzbetreibers,
                                                       zzgl. KWK-Aufschlag (0,06 -0,126) § 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage (0,05 - 0,329),
                                                       Konzessionsabgabe (0,11-1,99) und die neue Offshore-Haftungsumlage nach § 17f Abs. 5
                                                       EnWG (0,025 - 0,25)
Steuern + Abgaben: 7,3 ct/kWh -   Stromsteuer (2,05) und EEG-Umlage (5,277)
Mehrwertsteuer: 3,154 ct/kWh -     in Deutschland sind das 19%

Inwieweit dann die Kalkulation der CE, wie in den Promotionfilm dargestellt,  auf der Basis der momentanen Steuern, Gebühren, Abgaben und an Versorgungsnetzbetreiber zu zahlende Gebühren noch Bestand hat, wird sicher erst die Zukunft mit Gewissheit sagen können.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 08. April 2013, 15:50:59
... Aber rechnen wir mal mit der aktuellen Marktsituation: ..........

Ist das die neueste „Zauberrechnung“ aus dem Hause Care Energy oder wie kommen Sie auf 4,8 ct/kWh für Transport des Strom (Netzentgelte zzgl. der von Ihnen genannten Abgaben und Umlagen) ?

Nach überschlägiger Berechung komme ich zu dieser Position mit den aktuellen Netzentgelten von durchschnittlich ca. 6,4 ct/kWh auf mindestens 7,21 ct/kWh und damit auf eine MwSt. von 3,618 ct/kWh. Das macht unter der Prämisse des von Ihnen angenommenen Einkaufspreises bereits einen Gesamtpreis von ca. 22,65 ct/kWh aus und nicht von 19,75 ct/kWh wie in Ihrer Rechnung !

Hinzu kommen außerdem die Vertriebskosten (Personal, Provisionen an die mehrstufige Vermittlertruppe, Raumkosten und und und). Oder arbeiten bei CE alle ehrenamtlich sowie in kostenlos zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten etc.? Zusätzlich will der Alleingesellschafter Kristek für sein eingesetztes Kapital sicherlich auch noch einen ordentlichen Gewinn erwirtschaften.

Also, rechnen Sie bitte mal ganz von vorn oder begründen Sie den Transport-Preisanteil von lediglich 4,8 ct/kWh und warum die Vertriebskosten unberücksichtigt sind. Wenn Sie uns womöglich ‚für Dumm verkaufen’ wollen, dann wird das hier im Forum allerdings nicht gelingen !  >:(
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 08. April 2013, 19:05:39

Also, rechnen Sie bitte mal ganz von vorn oder begründen Sie den Transport-Preisanteil von lediglich 4,8 ct/kWh und warum die Vertriebskosten unberücksichtigt sind. Wenn Sie uns womöglich ‚für Dumm verkaufen’ wollen, dann wird das hier im Forum allerdings nicht gelingen !  >:(

mönsch khh

Sie sind abber ein recht aggressiver Zeitgenosse  >:(  sie haben sich doch immer beklagt, dass CE sich hier nicht äußert, das würde ich auch nicht machen, weil sinnlos ;)) ich hätte da ne gute Adresse für Sie und die anderen Vts , wo CE auch antwortet, da können Sie alle Fragen los werden und einiges an Fragen ist da auch schon beantwortet worden

https://de-de.facebook.com/CareEnergy/timeline?filter=1  aber das kennen Sie sicher schon?

guter Tipp:  Sie sollten ihren Enkeln mehr Märchen vorlesen, das soll ungemein beruhigend wirken  :D

bye
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 08. April 2013, 19:16:19
@Mikesch,

haben Sie auch etwas Substantielles zum aktuellen Thema "Strompreis" beizutragen ?  ::)

Und nein Danke, "Märchen-facebook-Seiten" erspar ich mir, daran können sich gerne die CE-Vertriebler ergötzen !  ;D 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Verbraucher am 09. April 2013, 15:10:04
@khh

Bitte sehen Sie sich unter http://www.care-energy-online.de/index.php/newsfeeds/tvmenu.html die aktuelle Version (1.4) des Films "Leben mit der Energiewende", ab 1:01:00 an. Hier finden Sie die Antwort auf Ihre Frage.

Warum erheben Sie gleich einen "Generalverdacht" gegen ernsthaft vorgebrachte Argumente? Meine Zahlen spiegeln nicht die Kalkulation von CE wieder sondern sind allgemein zugängliche Preisinformationen, die jeder Netzkunde bei seiner örtlichen Netzgesellschaft erfragen kann. In der Tat gebe ich Ihnen Recht, dass die in. o.g. Filmbeitrag benannten 4,5 ct/kWh für Transportkosten, die CE an den jeweiligen örtlichen Netzbetreiber zu zahlen hat, sehr knapp erscheinen. Die hier von Ihnen benannten Vetriebskosten sind dabei in dieser Position nicht "anzusiedeln".

Insgesamt sehe ich das Konzept von CE einerseits aus Sicht des Verbrauchers interessant, andererseits kommen mir angesichts der doch recht hohen Kosten für Steuern, staatliche Abgaben etc. gewisse Bedenken, inwieweit dies wirtschaftlich zukunftsträchtig ist.

Bezüglich der Vertragsgestaltung sehe ich z.Zt. aus Sicht des Verbrauchers wenig Sorgen, da folgende Punkte gewahrt sind:
1. Ich habe 6 Wochen zum Monatsende Kündigungsfrist, ein Energielieferantenwechsel ist innerhalb von 10 Arbeitstagen technisch realisierbar.
2. Ich bin nach dem Wechsel zu CE als (Stromlieferant) weiter Anschlussinhaber bei meinem örtlichen Netzbetreiber, was dieser auch verbindlich bestätigte.
3. Ich zahle monatlich im Voraus einen Abschlag an CE, auf der Basis des anteiligen Jahresverbrauchs
4. CE hat mit verbindlich im Vertrag die Konditionen, wie bereits bekannt, schriftlich zugesichert.
5. Dem "neuen Konzept" eines "Balkon-Kraftwerk" in Verbindung mit einem Smart-Meter stehe ich aufgeschlossen gegenüber, wenn die technischen/finanziellen Belastungen stimmen. (Schließlich muss, wenn CE "Baumaßnahmen" in/an meiner Immobilie durchführen will, auch noch eine Zustimmung des Grundstückeigentümers eingeholt werden, bzw. bzgl. der PV-Anlage gestalterische Vorschriften entsprechend kommunaler Festlegungen beachtet werden)

Insgesamt sehe ich, als in den letzten Jahren "sportiv" wechselnder Verbraucher (der Novellierung des Strom-Marktes sei Dank), dieses Angebot von CE als "testenswert" an. :D   
Titel: Geschäftsmodell
Beitrag von: energienetz am 09. April 2013, 16:29:37
Ziemlich interessant und lesenswert in diesem Zusammenhang ist sicher das Urteil der 91. Zivilkammer des LG Berlin vom 8.5.2012, Aktenzeichen 91 O 47/12,

Gruss in die Runde!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Christian Guhl am 09. April 2013, 17:17:25
Vielen Dank ! Leider nützt das ohne einen Link zum Urteil nichts. Auf der Seite des LG Berlins ist unter dem Az. jedenfalls nichts zu finden.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 09. April 2013, 18:47:25
@Verbraucher, ich muss auch Sie enttäuschen, „Märchen-Filmchen“ tu ich mir ebenfalls nicht an!  ::)

Meine Zahlen ... sind allgemein zugängliche Preisinformationen, die jeder Netzkunde bei seiner örtlichen Netzgesellschaft erfragen kann. In der Tat gebe ich Ihnen Recht, dass die in. o.g. Filmbeitrag benannten 4,5 ct/kWh für Transportkosten, die CE an den jeweiligen örtlichen Netzbetreiber zu zahlen hat, sehr knapp erscheinen. Die hier von Ihnen benannten Vertriebskosten sind dabei in dieser Position nicht "anzusiedeln".

Die benannten Netzentgelte von 4,5 ct/kWh sind „Schnee von gestern“ und liegen aktuell bei durchschnittlich ca. 6,4 ct/kWh (bis zu über 8 ct/kWh sind Realität). Und selbstverständlich fehlen bei Ihren Zahlen die Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie die Kosten für versprochene Investition in Smartmeter und PV-Anlagen etc.  >:(

Zitat von: Verbraucher
Insgesamt sehe ich das Konzept von CE einerseits aus Sicht des Verbrauchers interessant, andererseits kommen mir angesichts der doch recht hohen Kosten für Steuern, staatliche Abgaben etc. gewisse Bedenken, inwieweit dies wirtschaftlich zukunftsträchtig ist.

Das Konzept „Schein-Contracting“ von CE war und ist wohl kaum zukunftsträchtig:
Zitat
Grundsatzurteil grenzt Scheincontracting eindeutig ab.
Das Landgericht Berlin hat mit einem Urteil vom 8. Mai 2012 deutlich geklärt, welche Voraussetzungen für ein echtes Energiecontracting bestehen müssen. Grundlage jener Entscheidung war eine Klage zweier Energiedienstleister, die weder in die Anlagentechnik investiert hatten, noch das wirtschaftliche Betriebsrisiko für die Produktion der an ihre Kunden einfach verkauften Nutzenergie übernahmen, wie der Verband für Wärmelieferung (VfW) jetzt in Hannover mitteilt.
Ihr einziges Ziel war es, Steuervorteile zu generieren und damit günstigere Strompreise anbieten zu können, heißt es in der Mitteilung. Dafür benötigten sie jedoch den örtlichen Verteilnetzbetreiber, damit der zumindest einen von ihnen als sogenannten Letztverbraucher im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes und des Stromsteuergesetzes akzeptiert. Der lehnte das jedoch zutreffend ab, so dass sich die Schein-Contractoren für den Weg zum Gericht entschieden.
Umgehung von Steuervorschriften reicht nicht als Grundlage für das Contracting.
Beide Schein-Contractoren scheiterten laut VfW mit diesem Vorhaben und haben es so dem Landgericht Berlin ermöglicht, deutliche Worte zur Abgrenzung zwischen Schein-Contracting und echtem Contracting zu verlieren. Das Gericht betonte dabei, dass der entsprechende Vertrag, auf den sich beide Schein-Contractoren stützten, ein Scheingeschäft sei und eine rechtswidrige Umgehung von Steuervorschriften gemäß § 42 Abgabenordnung darstelle.
„Die Entscheidung bestätigt, dass Schein-Contracting als Steuersparmodell kein taugliches Geschäftsmodell ist und dass wirklich jeder die Finger davon lassen sollte. Die Entscheidung verdient im Ergebnis Zustimmung und sei jedem zur Lektüre empfohlen, der sich noch einmal die Definition echten Liefer-Contractings in Erinnerung rufen möchte.“, resümiert Rechtsanwalt Dr. Dirk Legler, Mitglied im Juristischen Beirat des VfW.
[Quelle: www.nachhaltige-produktion.de]

Zitat von: Verbraucher
Bezüglich der Vertragsgestaltung sehe ich z.Zt. aus Sicht des Verbrauchers wenig Sorgen, da folgende Punkte gewahrt sind: ...
Insgesamt sehe ich, ... als Verbraucher ... dieses Angebot von CE als "testenswert" an. :D

Da sehe ich allerdings sehr große Sorgen für die Verbraucher (es könnte womöglich sehr schnell ganz dunkel werden!? ???):

Zitat
Landgericht Berlin v. 08.05.2012, Az 91 O 47/12 – Zusammenfassung aus www.rechtscentrum.de :
"Ein Stromdienstleister hat gegen einen Betreiber eines Stromverteilernetzes keinen Anspruch auf Stromeinspeisung als Letztverbraucher aus §§ 17,18 EnWG, wenn ein sog. 'Schein-Contracting' vorliegt. Dies ist der Fall, wenn die Auslagerung der Energieversorgung auf den Contractor nur auf dem Papier erfolgt, während der tatsächliche Anlagenbetrieb durch den Letztverbraucher selbst vorgenommen wird und der einzige Zweck dieser Verträge die Generierung von Steuervorteilen ist."

Ihnen persönlich als 'Verbraucher' wünsche ich natürlich gutes gelingen beim testen !  ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: PLUS am 09. April 2013, 19:33:54
Vielen Dank ! Leider nützt das ohne einen Link zum Urteil nichts. Auf der Seite des LG Berlins ist unter dem Az. jedenfalls nichts zu finden.
Da ist ein Steuer- und Abgabensparmodell als "Schein-Contracting" vor Gericht durchgefallen. Das Urteil gibt es hier: http://www.rechtscentrum.de/login.php

Mit dem Geld der Verbraucher regiert man die Welt
.... und man bastelt weiter an "Contracting-Investitionen" in erneuerbare Energien u. Energieeffizienzmaßnahmen. Dazu das noch aus meinem GRÜN-ROT-regierten Bundesland. Der grüne Umweltminister sieht da noch Hemmnisse, die er abbauen will:

Zitat
Baden-Württemberg geht in die „Contracting-Offensive“ und will, laut Minister Untersteller, durch „maßgeschneiderte Contracting-Modelle den Zugang zu privatem Fremdkapital und vorhandenem Fachwissen erleichtern“. (http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/96063/) Abgerundet wird der Schwerpunkttag „Zukunftskonzepte“ durch interessante neue Geschäftsmodelle für Contractoren. Der zweite Tag gilt der Praxis: Unsere erfahrenen Juristen und Ingenieure berichten über Aktuelles aus den Bereichen Fondsmodell, Mietrecht, EEG-Umlage und Steuern und informieren über relevante ­Gesetze und Verordnungen.

Seminar Energiecontracting (http://www.energiecontracting.de/5-seminare-messen/docs-seminare/5.pdf)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: energienetz am 10. April 2013, 10:03:58
Das Urteil des LG Berlin ist im Mitgliederbereich von energieverbraucher.de zu finden, abrufbar für angemeldete Mitglieder des Vereins.

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Onkel-Olli am 14. April 2013, 19:11:03
Erneut eine weniger hilfreiche Antwort...

werden Sie Mitglied, zahlen Sie Beitrag, dann können Sie profitieren...  8)

Wechseln Sie nicht zu Versorgern mit dubiosen Geschäftsmodellen (alles unter 0,24 €/ kWh muss dubios sein) ...  :o ::) :-[

Fragen Sie doch einfach Ihren Grundversorger, ob das Zahlen eines Zuschlages (sagen wir mal 25%) ihre Stromversorgung nicht noch sicherer macht ...  ;D ;D ;D

Wozu sollte ich meinen Versorger wechseln, wenn ich ein oder zwei Cent sparen kann?
Bei 4.500 kWh macht das dann 45 bis 90 € im Jahr, was soll das? Da kann ich auch sagen, versuchen Sie einfach 300 - 500 kWh im Jahr zu sparen, da fahren Sie besser. Am Besten kaufen Sie sich erst mal 20 LED Lampen zu 19,98 €, die brauchen nur noch 3 - 5 Watt, machen zwar ein Schei... Licht aber kostentechnisch holen Sie das locker wieder rein auch wenn die Teile keine 100.000 Betriebsstunden schaffen...
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 14. April 2013, 19:39:04
Was erwarten Sie eigentlich?  Womöglich einen seriösen Tipp, wo man hundert 1 € - Münzen für 80 Euro einkaufen kann?  ::)   
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: energienetz am 19. April 2013, 16:11:16
auch interessant:
http://www.suninvention.com/index.php/de/sun-invention-news.html
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 19. April 2013, 18:41:01
Pressemitteilung Sun Invention vom 17.04.2013  -  Auszug:
Zitat
Sun Invention beendet Kooperation mit Care Energy
... Sun Invention hat die ursprünglich auf eine breite Zusammenarbeit angelegte Kooperation mit dem Nutzenergie-Versorger Care Energy mit sofortiger Wirkung beendet. Das Unternehmen plante, die Plug & Save® Solar Module von Sun Invention zur kostenlosen Weitergabe an ihre Kunden und zum Ausbau der Eigenstromversorgung dieser zu nutzen. „Bis heute gab es keine Bestellung durch Care Energy, weder bei uns direkt noch bei irgendeinem Händler“, ...

Es wird immer offensichtlicher: "Schein-Contracting" !   ???
Sind die Werbefilmchen von CE über die Vorstellung und Auslieferung der ersten Platten etwa auch nur ein Fake?   ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SKP am 20. April 2013, 08:05:55
Die Verbraucher werden wohl wirklich auf`s Glatteis geführt.
Bisher habe ich von drei Fällen Kenntnis erlangt. Keinem dieser Verbraucher wurde erklärt, dass sie künftig Nutzenergie beziehen werden. Es wurde immer mit "günstigem Strompreis" argumentiert.
Einem Betrieb wurde eine Strompreisersparnis von über 6.000 Euro suggeriert. Der Vertriebler von Care Energy hat mal schnell den Preis der Grundversorgung bei der Ersparnisberechnung zugrunde gelegt. Der Betrieb hatte aber real einen verdammt guten Sondervertrag bei seinen Stadtwerken.
Ein anderer Verbraucher ist der Meinung, dass er einen Stromliefervertrag mit Care Energy abgeschlossen hat. Die Auftragsbestätigung erhielt er allerdings von mk-Power und das über Nutzenergie. Das hat er nicht weiter beachtet, bis ich ihn darauf aufmerksam gemacht habe.

Wie kann man einem Verbraucher denn zumuten, da durchzusteigen?

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Sonnenlicht am 24. April 2013, 17:30:17
Zwei Aspekte zu Care...

1. Care Energy tritt bei den sogenannten green tech awards an...
(http://www.greentec-awards.com/wettbewerb/online-voting.html)

Die tausenden Care-Energie-Multi-Level-Marketing-Handelsvertreter haben auch schon fleißig gevotet und so wird wohl Care das Voting im Bereich Energie gewinnen.

Blanker Hohn der Text mit dem die dort antreten, wenn ich mir die Meldung von Sun Invention dazu im Vergleich anschaue:

zitat:
Care-Energy - dezentrale Energieversorgung
mk-group Holding GmbH

Energieversorgung wird in Deutschland durch Preissteigerungen nicht nur zu einer ökologischen, sondern auch zu einer sozialen Frage. Care-Energy begegnet dieser Preisspirale durch dezentrale Energieversorgung. Wer als Eigentümer oder Mieter ein von Care-Energy gestelltes, mobiles PV-Modul nutzt, erhält als Privatkunde eine Preisgarantie für die produzierte/gelieferte Energie von 19,90 Cent je kWh (6,99 € monatlicher Grundgebühr). Wer ein zweites Modul von Care-Energy kauft und einsetzt, bezieht seinen gesamten Energieverbrauch dauerhaft für 18,90 Cent je kWh (6,99 € monatlicher Grundgebühr).



2. Unlautere Werbung!!

Darüberhinaus geht Care Energy derzeit in Pressemeldungen offensiv mit der Meldung um, dass sie jetzt "vom Verbraucherschutz" empfohlen werden:

"Seit dem 11.04.2013 ist es offiziell, der Verbraucherschutz empfiehlt Care-Energy, doch was ist der Unterschied zu anderen Energieversorgern. [...]"
http://www.presseportal.de/pm/80959/2449507/verbraucherschutz-empfiehlt-care-energy-bild
 
Das ist doch einfach Irreführung des Verbrauchers und ist Unlautere Werbung! Genauso die "Zertifizierung" von verbraucherschutz de e. mit dessen Siegel Care jetzt wirbt und auf Bauernfang geht.

Das hat nichts mit dem normalen Verbraucherschutz zu tun, sondern ist ein gekauftes Label. Dafür muss man Kohle zahlen und ein Interview ausfüllen. Das ist alles.

Warum hat es denn nur so ein wahnsinnig seriöses Unternehmen wie Care nötig, auf sowas zurückzugreifen?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: DieAdmin am 24. April 2013, 18:14:07
Zu dem "Verbraucherschutz".de-Siegel war schon mal was (was ich grad so auf die schnelle gefunden hab):

Leider ohne das Az des Urteils zu nennen, und welche VZ geklagt hatte

Unister darf nicht mit Verbraucherschutz.de-Empfehlung werben

Zitat
Das Oberlandesgericht Dresden hat Anfang Juli 2012 ein interessantes Urteil gefällt. Das Unister-Reiseportal fluege.de darf nicht mehr mit dem Empfehlungszeichen des Portals verbrauchschutz.de werben. Die Verbraucherzentrale hatte geklagt und gewonnen, bei Zuwiderhandlungen muss Unister 250.000 Euro Strafe bezahlen.
...
Die Richter sagten jetzt deutlich: “Dieses Siegel ist irreführend”. Seitenbesucher müssten den Eindruck erhalten, das Angebot sei objektiv geprüft worden und würde nun vom Verbraucherschutz empfohlen. Dieses objektive Prüfverfahren wurde jetzt nicht nur von der VZ bemängelt, sondern auch seitens der OLG-Richter in Dresden. Die vorangegangene Instanz hatte allerdings anders entschieden.
...

http://www.verbraucherschutz.tv/2012/07/06/unister-darf-nicht-mit-verbraucherschutz-de-siegel-werben

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 24. April 2013, 18:26:36
Verschiedene weitere Aussagen von CE im Presseportal dürften womöglich ebenfalls irreführend sein (bspw. "Die Möglichkeit der Stromzählerüberwachung ist gegeben, so dass zu viel gezahlte Entgelte zurückgefordert werden können" oder "Care Energy ... bietet ... Contracting für alle, also ... auch für Privathaushalte und kleine Unternehmen, an").

Vielleicht sollten sich die Verbraucherzentrale/n oder der Bund der Energieverbraucher der Sache umgehend annehmen (Abmahnung mit strafbewehrte Unterlassungserklärung o.ä.)!? 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: DieAdmin am 24. April 2013, 18:38:17
Doch noch was aussagekräftigeres gefunden. Geklagt hatte der Bundesverband Verbraucherzentrale

OLG Dresden: Irreführung durch Gütesiegel von „verbraucherschutz.de“


Zitat
...
Das Oberlandesgericht Dresden gab der Berufung und somit auch der Klage mit Urteil vom 03.07.2012 (Az. 14 U 167/12) statt. Aufgrund der Darstellung einer Empfehlung als Siegel wird zumindest für einen gewöhnlichen Verbraucher der Eindruck vermittelt, dass eine Prüfung durch eine neutrale Instanz erfolgt ist.
...

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/olg-dresden-irrefuehrung-durch-guetesiegel-von-bverbraucherschutz-del


Und direkt zu vzbv:

Werbung mit irreführendem Gütesiegel auf fluege.de
http://www.vzbv.de/9986.htm
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 25. April 2013, 08:51:35
Blanker Hohn der Text mit dem die dort antreten, wenn ich mir die Meldung von Sun Invention dazu im Vergleich anschaue:

zitat:
Care-Energy - dezentrale Energieversorgung
mk-group Holding GmbH

Energieversorgung wird in Deutschland durch Preissteigerungen nicht nur zu einer ökologischen, sondern auch zu einer sozialen Frage. Care-Energy begegnet dieser Preisspirale durch dezentrale Energieversorgung. Wer als Eigentümer oder Mieter ein von Care-Energy gestelltes, mobiles PV-Modul nutzt, erhält als Privatkunde eine Preisgarantie für die produzierte/gelieferte Energie von 19,90 Cent je kWh (6,99 € monatlicher Grundgebühr). Wer ein zweites Modul von Care-Energy kauft und einsetzt, bezieht seinen gesamten Energieverbrauch dauerhaft für 18,90 Cent je kWh (6,99 € monatlicher Grundgebühr).


Das aktuelle Angebot von Solarmodulen ist völlig unabhängig von Sun Invention. Das Modul wird ohne Akku nur mit einem Netzwechselrichter angeboten. Wie ich an anderer Stelle schon geschrieben habe, ist so eine Lösung heute für Endkunden weit günstiger zu bekommen als das System von Sun Invention. Ein 200 W Modul bekommt man heute unter Umständen schon für weniger als 150 €, der Wechselrichter kostet vielleicht 200 €, alles inklusive MwSt. Das ist also nur halb so teuer wie die Lösung von Sun Invention. Natürlich ist die Lösung von Sun Invention etwas besser mit dem Speicher. Der kleine Akku mit rund 240 Wh macht aber das Kraut nicht Fett. Die Akkukosten betragen je nachdem was für Zellen verwendet werden, weniger als 100 €. Es bleibt also eine deutliche Differenz, die sich Sun Invention da in die Tasche steckt.

Insofern darf man die Stellungnahme von Sun Invention zum Ende der Geschäftsbeziehung mit Kristek auch nicht unbedingt für bare Münze nehmen, oder zu viel hinein interpretieren. Vielleicht war Kristek auch einfach der Preis für diese Lösung zu hoch, da er das 1. Modul kostenlos zur Verfügung stellen will. Da ist es wichtig dass der Einkauf so günstig wie möglich ist.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Sonnenlicht am 25. April 2013, 10:32:54

Wurde aber bisher auch nur ein einziges Modul ausgeliefert, bei dem es nicht darauf ankam, daraus lediglich eine Pressemeldung zu machen?

CE´s Aktivitäten sind allesamt nur auf Pressemeldungen, Marketing und Google-Suchergebnisse ausgelegt. Alles mehr Schein als Sein.

Auch die Formulierungen auf der Homepage. z.B. zum "zertifizierten 100% Ökostrom"

Zitat:
Bei Care-Energy liefern wir 100% Ökoenergie

wie dies realisiert wird und weshalb wir noch grüner sind als herkömmlich, erklären wir ausführlich auf den folgenden Seiten. Wir benutzen zur Nutzenergielieferung aus Strom ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind, Wasser und Photovoltaik, dafür bürgen wir mit unserem Namen  ;D und wenn Ihnen dies zu wenig ist, sagen Sie uns welches Ökostromlabel Sie gerne haben möchten, wir legen es Ihnen sehr gerne vor.

[...] Wenn Sie Care-Ökosenergie beziehen können Sie sich jedoch sicher sein, dass alle Produktionsanlagen persönlich bekannt sind, durch die Geschäftsleitung evaluiert wurden und dabei zählen strengere Auflagen als bei den meisten Ökolabel.  :D


Und dann wird man auf Zig Seiten weiter unter Analyse Ökostrom (http://www.care-energy-online.de/index.php/stromgas/strom/oekostrom.html) zugeschwallt mit lauter Fachbegriffen und Erklärungen, die CE als eigene "Analyse" ausgibt, und die als Beweis oder Erklärung dienen sollen wie CE Ökostrom liefert.
Aber JEDE EINZELNE ZEILE ist aus WIKIPEDIA kopiert!!! Natürlich OHNE Quellenangabe. Man gibt es als eigenes Gedankengut aus.


Man täuscht, man blendet - m.E. kein Fall für Verbraucher die einen günstigen Stromanbieter suchen, sondern ein Fall für den Staatsanwalt.

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: stromer51 am 25. April 2013, 21:27:50
So ein Glück, das die Kunden noch kein Solarkraftwerk bekommen haben, sonst müssten sie es bestimmt auf eigene Kosten zurückschicken.
Quelle: Freie Presse vom 25.04.2013   = Schluss mit CE im Bereich der ZEV
http://www.freiepresse.de/LOKALES/ZWICKAU/ZWICKAU/Stromversorger-Versorger-sperrt-Netz-fuer-Anbieter-artikel8360998.php

Ergänzung 26.04.2013 Kündigung zurückgenommen Quelle: Freie Presse
STROMVERSORGER

Netzsperre schnell wieder aufgehoben

Zwickau - Die Zwickauer Energieversorgung (ZEV) hat die am Mittwoch verhängte Netzsperre gegen den Stromhändler MK Energy (Markenname Care Energy) wieder aufgehoben. Damit werden die zirka 500 Zwickauer Kunden weiter von ihrem Versorger beliefert. Die ZEV wird darüber erneut per Brief informieren. "Unsere Forderungen wurden erfüllt", sagte ZEV-Geschäftsführer Günter Spielvogel gestern. MK-Energy-Sprecher Marc März bedauerte die Verunsicherung der Kunden, die Netzsperre hält er für eine "überzogene Reaktion" und betonte zugleich, dass sein Unternehmen jederzeit alle vereinbarten Zahlungen geleistet hat. Bundesweit zählt der Öko-Strom-Anbieter zirka 230.000 Kunden. (mbe)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: DieAdmin am 02. Mai 2013, 15:27:47
grad entdeckt, ein Artikel vom 30. März 2013:

Energieversorger mit sozialer Verantwortung?: Care-Energy kontert Kritik
http://www.shz.de/nachrichten/lokales/flensburger-tageblatt/artikeldetails/artikel/care-energy-kontert-kritik.html
Zitat
...
Wiederholt wurde von Skeptikern bezweifelt, dass Care-Energy ökonomisch kalkulieren könne. "Immer wieder", so März, "begegnen wir der sinnlosen Behauptung, eine Energieversorgung für weniger als 20 Cent pro Kilowattstunde wäre nicht möglich, obwohl wir mit knapp 200.000 Kunden jeden Tag das Gegenteil beweisen und alle Preise, Steuern und Abgaben bekannt sind.

200.000 Kunden, soso. Flexstrom&Co-Kunden waren über 500.000 und das hat sie auch nicht vor der Insolvenz geschützt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: DieAdmin am 02. Mai 2013, 16:40:15
@bobby3301,
bitte keine Doppelposting. Da der Beitrag in den anderen Thread schon ist, brauchts den in diesen Thread nicht.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bobby3301 am 02. Mai 2013, 16:44:39
 ;D ah ok dass wußte ich nicht dann nur der link.

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18245.0.html
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Sun Invention am 02. Mai 2013, 18:28:23

Das aktuelle Angebot von Solarmodulen ist völlig unabhängig von Sun Invention. Das Modul wird ohne Akku nur mit einem Netzwechselrichter angeboten. Wie ich an anderer Stelle schon geschrieben habe, ist so eine Lösung heute für Endkunden weit günstiger zu bekommen als das System von Sun Invention. Ein 200 W Modul bekommt man heute unter Umständen schon für weniger als 150 €, der Wechselrichter kostet vielleicht 200 €, alles inklusive MwSt. Das ist also nur halb so teuer wie die Lösung von Sun Invention. Natürlich ist die Lösung von Sun Invention etwas besser mit dem Speicher. Der kleine Akku mit rund 240 Wh macht aber das Kraut nicht Fett. Die Akkukosten betragen je nachdem was für Zellen verwendet werden, weniger als 100 €. Es bleibt also eine deutliche Differenz, die sich Sun Invention da in die Tasche steckt.

Insofern darf man die Stellungnahme von Sun Invention zum Ende der Geschäftsbeziehung mit Kristek auch nicht unbedingt für bare Münze nehmen, oder zu viel hinein interpretieren. Vielleicht war Kristek auch einfach der Preis für diese Lösung zu hoch, da er das 1. Modul kostenlos zur Verfügung stellen will. Da ist es wichtig dass der Einkauf so günstig wie möglich ist.

Hallo egn -- da wir hier direkt angesprochen sind, mal ein Denkanstoss zur Überschlagsrechnung: Vergessen wurden u.a. die Rückwand (Alu), das Montagesystem, Kosten für Vertrieb/Marketing/PR und - ganz entscheidend - eine Marge für die Händler. Achja, und 2 Jahre Entwicklungszeit sollte auch noch mit eingerechnet werden...
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: DieAdmin am 03. Mai 2013, 09:22:22
".. Wechseln ist ein Klax mit..." sorry, war ja ne andere Firma:

"Care-Energy": Partnerschaft mit Fan-Angebot
http://www.hsv.de/verein-mitglieder/meldungen/verein/2012/november/care-energy-partner-des-hsv/

Apropos, hoffentlich ist den Kunden klar, bei welcher Firma sie genau abschließen, und es im Schadensfall nicht so wie den Teldafax (http://forum.energienetz.de/index.php/board,144.0.html)-Kunden geht: Während die eigentlich ein Guthaben haben, fordert die andere Tochter des Firmengeflechts Geld ein.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: DieAdmin am 04. Mai 2013, 13:51:19
im Webtalk (mdr Escher) Energieanbieter-Pleiten (Sendung vom 18.04.13) gehts ab Minute 24:30 um Care Energy

http://www.mdr.de/mediathek/suche/video118536_zc-485c01ae_zs-d23ba9ff.html
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: radiomaria am 05. Mai 2013, 13:30:44
Leider tendiert der Informationsgehalt dieser Sendung zum Thema Care - Energy gegen null.

Lauter Spekulationen, was wäre wenn...Ein Vergleich mit Flexstrom? Wo sind die Fakten?
Hätte ich für jedes Hätte ich jedesmal 50 Cent gekriegt, wäre ich ein reicher Mann...

Hier kloppt sich der Verein mit Leuten, die alle auf der richtigen Seite stehen.
Eon, RWE, Vattenfall, Merkel & die Lobbyisten sind es, die wir angehen müssen.

Eines steht aber für mich fest, sollte der Verein nicht schleunigst eine klare Linie bzgl. seiner Warnungen fahren, werde ich meine
langjährige Mitgliedschaft (1997) schnell beenden!

Hier etwas für die Kalkulatoren unter uns:
http://www.care-energy-online.de/index.php/stromgas/strom/kostenstruktur-strom.html

Die Stiftung Warentest sagt auch einiges über Care und den Kaffeesatz...
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: KarlM am 05. Mai 2013, 15:51:17
Hier etwas für die Kalkulatoren unter uns:
http://www.care-energy-online.de/index.php/stromgas/strom/kostenstruktur-strom.html

Hier mal die Kalkulation von mir.
Beschaffung0,04200
Netznutzung & Zähler0,06430
Konzessionsabgabe 0,01680   
KW KG0,00130   
EEG 0,02000   
Offshore-Haftung0,00250
§ 19 NEV-Umlage0,00330
Stromsteuer0,02050
Summe ohne MwSt0,17070
Mehrwertsteuer 19%0,03243
Gesamtsumme0,20313
      
                       
Irgendwie kommt bei mir eine andere MwSt und somit ein anderer Endpreis heraus.
Wo liegt mein Fehler.

Die 19,8 Cent kommen bei mir nur dann raus, wenn ich mit 16% MwSt rechne.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 05. Mai 2013, 19:41:28
... Hier kloppt sich der Verein mit Leuten, die alle auf der richtigen Seite stehen. ...

Eines steht aber für mich fest, sollte der Verein nicht schleunigst eine klare Linie bzgl. seiner Warnungen fahren, werde ich ...

Hier etwas für die Kalkulatoren unter uns: http://www.care-energy-online.de/index.php/stromgas/strom/kostenstruktur-strom.html

@radiomaria
Care Energy steht für Sie „auf der richtigen Seite“?  Trifft das nach Ihrem Verständnis dann auch für z.B. TelDaFax und FlexStrom&Co. zu? Und was an der Warnung des BdEV e.V. ist unklar? Eine Abstimmung mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. bzgl. dessen Abmahnung dürfte es auch gegeben haben  -  klarer geht es doch wohl nicht!?

@radiomaria und @KarlM
Die bereits mehrfach verlinkte und durchgekaute Preiskalkulation von Care-Energy ist der reine „Mumpitz“: 
Bspw. sind die angesetzten Beschaffungskosten fragwürdig, die ‚EEG privilegiert’ wäre 0,0328 und nicht 0,0200 €/kWh (falls überhaupt zutreffend), die MwSt. ist falsch mit 16% berechnet wie von @KarlM bereits festgestellt und die eigenen Vertriebs-/Verwaltungskosten etc. von CE fehlen völlig. Insofern muss der von CE angebotene „Zauberpreis“ nicht weiter diskutiert werden!  ::)   
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: PLUS am 05. Mai 2013, 21:47:49
Hier etwas für die Kalkulatoren unter uns:
http://www.care-energy-online.de/index.php/stromgas/strom/kostenstruktur-strom.html
Irgendwie kommt bei mir eine andere MwSt und somit ein anderer Endpreis heraus.
Wo liegt mein Fehler. Die 19,8 Cent kommen bei mir nur dann raus, wenn ich mit 16% MwSt rechne.
@KarlM, der Fehler liegt bei care-energy. Da bleibt care-energy & Co. bei diesem Kalkulationsfehler halt doch nicht die gesamte Grundgebühr als Marge. Fehler mit der MWSt findet man ab und zu in Kalkulationen und Darstellungen, auch bei Stadtwerken.
 
Vom Hundert – Im Hundert etc. pp.  19 % vom Hundert entsprechen rund 16 % (15,96639) im Hundert:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,15341.msg80390.html#msg80390
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 05. Mai 2013, 22:33:47
@ PLUS

Bei den augenscheinlichen „Rechenkünsten“ von CE passiert so etwas hin und wieder. Wenn Ausgangspunkt der „Preiskalkulation“ der gewünschte Brutto-Endpreis ist und man dann „rückwärts“ rechnet, bleibt manchmal halt nur 15,96639 % für die MwSt.  ;)  –  die eigenen Vertriebs- und Verwaltungskosten etc. kann man dabei auch schon mal glatt „vergessen“ !  ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Netznutzer am 06. Mai 2013, 01:08:44
EEG priviligiert??? für 2 ct/kWh, war das nicht eine um 2 ct/kWh reduzierte EEG-Umlage, also 3,277 ct/kWh?

§ 39 Verringerung der EEG-Umlage
(1) Die EEG-Umlage verringert sich für Elektrizitätsversorgungsunternehmen in einem Kalender­jahr um 2,0 Cent pro Kilowattstunde, höchstens jedoch in Höhe der EEG-Umlage, wenn ...

Gruß

NN
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 06. Mai 2013, 04:30:27
EEG priviligiert??? für 2 ct/kWh, war das nicht eine um 2 ct/kWh reduzierte EEG-Umlage, also 3,277 ct/kWh?

§ 39 Verringerung der EEG-Umlage
(1) Die EEG-Umlage verringert sich für Elektrizitätsversorgungsunternehmen in einem Kalender­jahr um 2,0 Cent pro Kilowattstunde, ... , wenn ...

Genau so ist es gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz, daher ja auch meine obige Aussage

@radiomaria und @KarlM
Die bereits mehrfach verlinkte und durchgekaute Preiskalkulation von Care-Energy ist der reine „Mumpitz“: 
Bspw. ... die ‚EEG privilegiert’ wäre 0,0328 und nicht 0,0200 €/kWh (falls überhaupt [für CE] zutreffend), ...
Insofern muss der von CE angebotene „Zauberpreis“ nicht weiter diskutiert werden!  ::)   

In  ‚€/kWh’  anstatt wie üblich in  ‚ct/kWh’  stellen die „Rechenkünstler“ von CE das wohl dar, damit es immer hübsch verwirrend bleibt!?  ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Stromfraß am 06. Mai 2013, 08:19:02
Nun wissen wir also um die Feinheiten der "geschönten" Preiskalkulation von Care Energy.
Jedenfalls würde sich der "Echtpreis" auf knapp 22 Ct. erhöhen. Ob man dann mit dem Grundpreis die sonstigen Kosten wie Vertrieb, Verwaltung, sonstige Nebenkosten abdecken will und ein Gewinn möchte ja auch noch sein, ist mir dann sehr schleierhaft.
Da wäre eine Bilanz schon sehr aufschlussreich.
Andererseits: wenn andere Stromversorger von ihren Kunden neben dem Grundpreis 30 Ct. und mehr einfordern, müssten doch satte Gewinne herauskommen? Selbst, wenn einige Kalkulationsgrößen wie Netzentgeld sehr variabel sind.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: PLUS am 06. Mai 2013, 12:06:21
@ PLUS
Bei den augenscheinlichen „Rechenkünsten“ von CE passiert so etwas hin und wieder. Wenn Ausgangspunkt der „Preiskalkulation“ der gewünschte Brutto-Endpreis ist und man dann „rückwärts“ rechnet, bleibt manchmal halt nur 15,96639 % für die MwSt.  ;)  –  die eigenen Vertriebs- und Verwaltungskosten etc. kann man dabei auch schon mal glatt „vergessen“ !  ;D
Es braucht halt unabhängig von der Rechtsform, Privat oder Genossenschaft, neben dem Ehrbaren Kaufmann von Anfang an seriöses Personal, das sein Fach gelernt hat und es auch beherrscht.  siehe hier, da kam man damit zu spät und hatte offensichtlich noch mehr Fehler in der Kalkulationsrechnung bis zur angeblich total vergessenen EEG-Umlage. (http://forum.energienetz.de/index.php/topic,16685.msg88238.html#msg88238)  Dazu war man wohl auch noch stark von der Sonne geblendet ...das ist brandgefährlich! (https://www.box.com/s/5cidz7doyd51eb2d5vh5) ;)
PS noch zum Grundsätzlichen:
Die Darstellung der angeblichen Kalkulation entspricht ohnehin nicht der Propaganda des Chefs. Wenn man diese mal für bare Münze nimmt, will Martin Kristek in erster Linie Netzentgelte sparen und macht eine Mischkalkulation (siehe Vortrag  auf der Euroforum DACH-Konferenz im Dezember). Er will so letztendlich 80 % der Energie vor Ort (ohne Netzentgelte) produzierten, und nur 20 % aus dem öffentlichen Netz beziehen "geht nicht anders".

Bis dorthin ist der Weg weit und die Kalkulation flexibel. Wie das grundsätzlich mit Fixpreisen funktionieren soll sagte Herr Kristek nicht.

Die Netze werden auch  nicht überflüssig, wenn man sie braucht will man sie nutzen. Die Netzkosten reduzieren sich damit nicht auf 20 %. Ein großer Teil sind Fixkosten. Die anderen Verbraucher sollen die Differenz wohl zahlen. So geht das nicht weiter! Es  sind zunehmend solche Gestaltungen in der Pipeline. Die Netzentgelte müssen dringen anders erhoben werden. Es ist Zeit für eine ordentliche Grundgebühr für jeden Anschuss, die den Fixkosten geschuldet wird. Die Müllabfuhr ist z.B. vielfach ähnlich geregelt. Es gibt eine Grundgebühr unabhängig von der Nutzung (Behälter-Leerungen).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bobby3301 am 07. Mai 2013, 07:53:12
http://www.newslab.de/newslab/Medienkampagne.html
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Stromfraß am 07. Mai 2013, 08:16:30
Ich picke mal einen Satz aus der "Medienkampagne" heraus und stelle ihn unter Bezug auf die Darlegungen von PLUS hier ein:
Zitat
Die Vermutung verdichtet sich: Care-Energy zahlt keine Entgelte für regionale oder kommunale Netze. Damit können sie ihre Gesamtkosten um ca. 8 bis 9 Cent pro kWh reduzieren und dementsprechend mit dem "sagenhaften" Arbeitspreis unter 20 Cent in den Markt gehen.
Dass die "Preisermittlung" von Care Energy nicht stimmen kann, ist unter Beachtung der tatsächlichen Fakten leicht nachprüfbar und wurde mehrfach kommentiert. Wenn jetzt noch hinzukommt, dass Netzentgelde nicht oder nur teilweise bezahlt werden ...
Anfänglich hatte ich doch tatsächlich gedacht, Care Energy, das ist es. Nun kommen mir immer mehr Bedenken, nicht nur, dass der GF schon mal ein Energieunternehmen in die Pleite geritten hat. Da sind die nicht nachvollziehbaren Unternehmenskonstrukte, merkwürdige AGB, eine obstruse Preisbildung und eine aggressive Öffentlichkeitsarbeit. Dazu zählt für mich auch ein Kunde, der hier in einer Art und Weise argumentiert, als ob er dafür bezahlt würde ...
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: KarlM am 07. Mai 2013, 09:50:00
Medienkampagne.

Ich frage mich wer hier die Medienkampagne gestartet hat. Als was sollte man den Film "Leben mit der Energiewende" heute noch bezeichnen.
Wie ich den Film in der Version 1 zum ersten mal gesehen habe, dachte ich "sehr gut" "interessant". Inzwischen wurde Herr
Farenski aber voll von Care Energy vereinnahmt. Von da her stammt ja auch der Link.
Dass jetzt so ein Film in einer überarbeiteten Version auch in Schulen aufgeführt wird macht es schon bedenklich.
Interessierte Schüler sind mit zwei klicks von Facebook aus bei Care Energy.
"Papi ich will auch so ein kostenloses Modul auf dem Balkon"

Es wird wirklich Zeit, dass die Öffentlichkeit endlich aufgeklärt wird. Dass Wiso scheinbar die erste Sendung sein wird, die sich konkret Care Energy annimmt, ist eher Zufall. Ich habe schon mehrere TV Formate die gerne recherchieren angeschrieben und gebeten, sich Care Energy mal genauer unter die Lupe zu nehmen, weil mir manches merkwürdig vorkommt. An Wiso hatte ich allerdings nicht gedacht. Habe ihnen aber jetzt noch ein paar Dinge und Links per eMail mitgeteil, damit sie falls ihr Beitrag noch nicht fertig ist, noch ein wenig Futter bekommen. Ich gehe mal davon aus, dass möglicherweise bald noch einige andere Sender nachkommen werden.

Was mich verwundert ist, dass Care Energy und seine Vertreter jetzt ganz gewaltig Angst bekommen und sich also ihrer Sache gar nicht so sicher sind. Wenn alles wirklich so astrein ist, könnten sie in einer Stellungnahme alles wiederlegen und die Medien müssten dann sogar eine "Richtigstellung" veröffentlichen. In diesem Fall wäre es sogar eine "RIESEN WERBUNG" aber daran scheint keiner von Care Energy zu glauben.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: stromer51 am 07. Mai 2013, 11:12:38
Hallo,

die Darstellung das der Netznutzer,  egal welche Firma keine Grundgebühr zahlt ist falsch.
Die Preise  müssen veröffentlicht werden und stehen meist online.
Als Beispiel nenne ich mal die Drewag, der Versorger der Stadt Dresden.
Da fallen jährlich gesamt mit Mehrwertsteuer 54,12 EUR an, die auch der Martin (CE) bezahlen muss.
Davon sind 18 EUR netto die Grundgebühr.
Die Grundgebühr von 6,99 EUR monatlich voll mit in den kWh Preis einzurechnen  ist ein zusätzlicher Rechentrick.
Zum Glück gibt es ja hier  ein paar Experten die sich bestens auskennen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Stromfraß am 07. Mai 2013, 13:08:31
Wieso keine Grundgebühr?

PLUS schrieb:
Zitat
Die Darstellung der angeblichen Kalkulation entspricht ohnehin nicht der Propaganda des Chefs. Wenn man diese mal für bare Münze nimmt, will Martin Kristek in erster Linie Netzentgelte sparen und macht eine Mischkalkulation (siehe Vortrag  auf der Euroforum DACH-Konferenz im Dezember). Er will so letztendlich 80 % der Energie vor Ort (ohne Netzentgelte) produzierten, und nur 20 % aus dem öffentlichen Netz beziehen "geht nicht anders".

Wenn eine der Firmen von Martin Kristek 80% der Energie vor Ort selbst produziert, wird er dafür kein Netzentgelt bezahlen. Es würden also nur die restlichen 20%, sagen wir mal, 20% von 8 Ct. anfallen und das wären nur 1,6 Ct. Natürlich werden wir exakte Zahlen kaum erfahren, es gibt ja auch sowas wie ein Geschäftsgeheimnis, aber wenn sich hier tatsächlich 6,4 Ct. / kWh sparen ließe.
Natürlich kostet auch die "Eigenproduktion" ...
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 07. Mai 2013, 14:28:44
Natürlich kostet auch die "Eigenproduktion" ...

Hier kommt die PV ins Spiel. Mit ihr kann man heute günstiger als für 20 ct/kWh (netto) Strom erzeugen. Jede kWh die seine bereitgestellten Module liefern ist zusätzlicher Gewinn für CE. Nur braucht er einen zusätzlichen Zähler für den Strom den der Kunde direkt von PV verbraucht.

Nur für den Strom der über das Netz bezogen wurde fallen die ganzen Abgaben und Steuern an. Für den Strom der lokal im Netz des Kunden erzeugt wird, fallen wie beim direkten Eigenverbrauch beim Kunden fallen außer der MwSt keinerlei Steuern und Abgaben an. Im Prinzip finanziert CE die PV-Anlage und erhält Geld für den Eigenverbrauch des Endkunden. Der Strom aus dem Netz ist nur ein durchlaufender Posten.  Wie rentabel das ist hängt von der Höhe des Eigenverbrauchs ab. Wenn der Strom aus einer solchen PV Anlage nur noch 13 ct/kWh (netto) kostet, dann kann sich das schon rentieren.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: desonic am 07. Mai 2013, 14:49:19
Wie könnte denn kaufmännisch der Nutzen dieser PV-Anlagen berechnet werden?
Erzeugte kWh/Jahr: ca. 200
Anschaffungskosten: ???
Installationskosten: ???

Wenn ich günstig rangehe, PV ohne Speicher war Sun Invention bei ca. 340€ netto. OK, dem Martin war dass zu teuer und hat was billigeres gefunden, also 240€ netto, zusätzlich geben wir die Transport und Installationskosten mit 60€ netto an. Macht zusammen 300€ die er investieren muss um ca. 200 kWh im Jahr direkt beim Kunden abzurechnen. Gehen wir mal von einer positiven Laufzeit von 7 Jahren aus, erzeugt er somit 1.400 kWh und kann dem Kunden 19,9ct * 1.400 kWh = 278,60€ brutto bzw. 234,12€ netto auf 7 Jahre!!! in Rechnung stellen???!!!

Macht ein Minusertrag von knapp 65€ netto!!!

Jetzt alle Experten von CE mal ran und findet den Fehler!

Was wiederrum in vielen Aussagen bisher keine Betrachtung fand, wenn er ein Contracting, ohne öffentliches Netz betreiben will fallen m.E. die Netznutzung & Zählerabgaben und Konzessionsabgaben weg. Wie verhält es sich allerdings mit KWKG, Offshore-Haftung, § 19-NEV und Stromsteuer??? Die EEG lasse ich jetzt mal absichtlich raus ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 07. Mai 2013, 15:11:02
Ich bin zwar kein Experte von CE aber wo steht dass die Transport- und Installationskosten vollständig von CE getragen werden?

Des weiteren liegt die Lebensdauer einer solchen Anlage weit über 7 Jahre. Aber man sieht aus Ihrer Rechnung dass es sich nach 7 Jahren dann rechnen könnte. Bei geschickter günstiger Finanzierung und Abschreibung über 20 Jahre rechnet sich das schon ab dem ersten Jahr.

Bisher sieht es nicht aus als wenn ein Contracting völlig ohne öffentliches Netz betrieben werden soll. Es sieht eher nach einem neuen Modell aus wie man als Investor ungenutzte Flächen für PV nutzen kann. Die Miete an den Eigentümer der Fläche wird über einen Rabatt auf die Stromkosten bezahlt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: PLUS am 07. Mai 2013, 15:23:05
Was wiederrum in vielen Aussagen bisher keine Betrachtung fand, wenn er ein Contracting, ohne öffentliches Netz betreiben will  .....
Das will er keinesfalls! Denn "das geht gar nicht" - seine eigene Aussage! Denn die Sonne scheint in unseren Breiten im Schnitt nur zu einem Drittel der Zeit. Im Sommer viel zu viel. Im Winter viel zu wenig. Spätestens wenn der Akku leer ist braucht es das Netz zur Versorgung und zur Sicherheit.

Er will dafür nicht angemessen zahlen. Stadtwerke und Co. rechnen neben dem Strom, der vielleicht 5 ct/kWh gekostet hat, noch weitere 20 - 25 ct/kWh. Das für die Netze, diverse Steuern und Abgaben. Die Quersubventionen, Sponsoring, öffentlicher Nahverkehr, Schwimmbäder, Sport etc. pp. nicht vergessen.  Davon wollen sich immer mehr Schlauberger, Neunmalkluge und Siebengescheite befreien.
Das Geld wird trotzdem weiter gebraucht und soll dann von anderen oder alleine vom Rest der Verbraucher aufgebracht werden? So hat man sich das ausgedacht.  Richtige Schlauberger eben! Martin K. ist nur einer unter vielen. Gehts noch?
     
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 07. Mai 2013, 15:39:28
Jetzt kommt diese Leier wieder. Lassen Sie sich doch mal was neues einfallen.

Wollen Sie demnächst auch die Anschaffung stromsparender Geräte verbieten? Denn das Ergebnis davon ist auch nichts anderes als wenn man Eigenerzeugung von Strom betreibt. Am Schluss bezieht man weniger Strom aus dem Netz.

Sie sind doch derjenige der im lauthals schreit wenn die Stromverbraucher mit ihren Zahlungen andere Dinge subventionieren. Sollen doch diejenigen die die quersubventionierten Leistungen der Kommunen nutzen dafür direkt und in voller Höhe zu bezahlen.

Warum soll der Stromverbraucher dafür bezahlen dass jemand vergünstigt ins Schwimmbad gehen kann, oder zu nicht kostendeckenden Preisen mit dem ÖPNV fährt?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 07. Mai 2013, 15:45:40
Denn die Sonne scheint in unseren Breiten im Schnitt nur zu einem Drittel der Zeit. Im Sommer viel zu viel. Im Winter viel zu wenig.

Das scheint das Problem des Leierkastenmanns zu sein.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: KarlM am 07. Mai 2013, 15:49:03
Wie könnte denn kaufmännisch der Nutzen dieser PV-Anlagen berechnet werden?
Erzeugte kWh/Jahr: ca. 200
Die Plug & Save Module sind die denkbar ungünstigste Möglichkeit um Enerie zu erzeugen, da sie sofort und das noch im selben Stromkreis verbraucht werden muss.
Wie wir wissen, teilt sich unsere Stromleitung im Haus aus drei Phasen des Drehstroms auf die einzelnen Stromkreise zu den Räumen auf.
Ein Plug & Save Modul wird durch einstecken in die Steckdose aber nur einem Kreis zugeordnet. Im ungünstisten Fall sind die Verbraucher gerade in einem anderen Stromkreis. Selbst dann wenn man dies in den Griff bekommt, ist ein durchgehender Stromverbrauch von 200 Watt/h relativ unwahrscheinlich. Im Moment bin ich alleine Zuhause und habe in etwa einen Verbauch von 140 Watt der mir am PC über meinen intelligenten Zähler angezeigt wird. Der Rest aus den 200Wp würde also gar nicht verbraucht werden. Im günstigsten Fall wird mal vielleicht 60% der möglichen erzeugten Energie verbrauchen, unter der Voraussetzung, dass man zuhause ist.
Die Rechnung sieht also noch wesentlich schlechter aus als man im ersten Moment denkt.
Man sollte also bei einer Kalkulation eher von maximal 150kW/h ausgehen. Das macht dann ca 30€ im Jahr.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 07. Mai 2013, 15:57:44
Das ganze CE-Geschäftsmodell ist doch ein Hirngespinst und eine einzige riesengroße Seifenblase:

Wer soll denn der Investor sein, der bis zu 60 Mio. EURO (Transport- und Installationskosten sowie zusätzlicher Zähler unberücksichtigt) investiert für
die Erstausstattung der angeblich gut 240.000 Kunden mit dem versprochenen kostenlosen Erst-Modul? Doch wohl nicht die CE-Firmengruppe mit einem (hoffentlich eingezahlten?) Stammkapital 200 TEUR der Komplementär-GmbH und welchem EK der diversen KG's?

Wer soll darüber hinaus investieren und dann Steuervorteile generieren können (Stichwort „Schein-Contracting“ gemäß Urteil LG Berlin)?
Wie sieht es mit der hier im Forum ausführlich diskutierten und zu Recht in Frage gestellten Zulässigkeit dieser 'Steckdosen-Module' aus?
Was kommt bei der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale bzgl. der rechtlich sehr bedenklichen Vollmacht und AGBs letztlich heraus?

Es passt doch NICHTS wirklich zusammen! Wer sich als Kunde auf so etwas einlässt, dem ist nicht mehr zu helfen.  ::)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: PLUS am 07. Mai 2013, 16:05:38
Jetzt kommt diese Leier wieder. Lassen Sie sich doch mal was neues einfallen.
Es gibt da nichts Neues. Es ist nun mal so. Manche wollen oder können das halt trotz "Leier" immer noch nicht begreifen. ;)
Wollen Sie demnächst auch die Anschaffung stromsparender Geräte verbieten? Denn das Ergebnis davon ist auch nichts anderes als wenn man Eigenerzeugung von Strom betreibt. Am Schluss bezieht man weniger Strom aus dem Netz.

Sie sind doch derjenige der im lauthals schreit wenn die Stromverbraucher mit ihren Zahlungen andere Dinge subventionieren. Sollen doch diejenigen die die quersubventionierten Leistungen der Kommunen nutzen dafür direkt und in voller Höhe zu bezahlen.

Warum soll der Stromverbraucher dafür bezahlen dass jemand vergünstigt ins Schwimmbad gehen kann, oder zu nicht kostendeckenden Preisen mit dem ÖPNV fährt?
Auch grundsätzlich richtig, dafür sollte kein Storm-, Gas-, Fernwärme- oder Wasserverbraucher bezahlen. Dann muss man das grundsätzlich ändern. Es geht aber nicht, dass das System, sprich die Finanzierung, so bleibt und sich ein paar vieleicht auch noch subventionierte Schlaumeier davon verabschieden und der kleiner werdende Rest zahlt weiter die gesamte Zeche aus EEG und diesen Diversitäten.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: desonic am 07. Mai 2013, 16:07:28
Und warum kommt unser Gesetzgeber mal wieder nicht seiner Verpflichtung nach diese Seifenblase schnellstmöglich zu beenden und seine Verbraucher zu schützen? :-\
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: KarlM am 07. Mai 2013, 16:29:25
Und warum kommt unser Gesetzgeber mal wieder nicht seiner Verpflichtung nach diese Seifenblase schnellstmöglich zu beenden und seine Verbraucher zu schützen? :-\
Das wird nicht mehr lange auf sich warten lassen.
Mein Trost ist, dass es auch alle 7000 Vertreter um die Ohren fliegen wird.  ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: KarlM am 08. Mai 2013, 00:30:56
Hier etwas für die Kalkulatoren unter uns:
http://www.care-energy-online.de/index.php/stromgas/strom/kostenstruktur-strom.html

Hier mal die Kalkulation von mir.
Beschaffung0,04200
Netznutzung & Zähler0,06430
Konzessionsabgabe 0,01680   
KW KG0,00130   
EEG 0,02000   
Offshore-Haftung0,00250
§ 19 NEV-Umlage0,00330
Stromsteuer0,02050
Summe ohne MwSt0,17070
Mehrwertsteuer 19%0,03243
Gesamtsumme0,20313
      
                       
Irgendwie kommt bei mir eine andere MwSt und somit ein anderer Endpreis heraus.
Wo liegt mein Fehler.

Die 19,8 Cent kommen bei mir nur dann raus, wenn ich mit 16% MwSt rechne.

Heute Nacht wurde ganz heimlich die falschen Zahlen zumindest so angepasst, dass sie rechnerisch richtig sind.
Beschaffung0,03800
Netznutzung & Zähler0,06430
Konzessionsabgabe 0,01680   
KW KG0,00130   
EEG 0,02000   
Offshore-Haftung0,00250
§ 19 NEV-Umlage0,00330
Stromsteuer0,02050
Summe ohne MwSt0,17070
Mehrwertsteuer 19%0,03167
Gesamtsumme0,19837
      

Dazu wurden einfach die Beschaffungskosten auf 0,038 reduziert, damit bei einer Mwst von 19% die Endsumme stimmt.
Sie haben zumindest mal erkannt, wie unfähig sind, eine richtige Kalkulation aufzustellen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 08. Mai 2013, 01:19:09
Heute Nacht wurde ganz heimlich die falschen Zahlen zumindest so angepasst, dass sie rechnerisch richtig sind.
Dazu wurden einfach die Beschaffungskosten auf 0,038 reduziert, damit bei einer Mwst von 19% die Endsumme stimmt.

Nach wie vor falsch ist die aufgeführte EEG 'privilegiert' und die Vertriebs-/Verwaltungskosten von CE fehlen unverändert.

Für Care Energy wird es immer schwieriger, den 'gewollten Endpreis' unter 20 ct wenigstens rechnerisch darzustellen.  ;D

Nachtrag:  IHRE Aufstellung mit dem Zwischenschritt "Summe ohne MwSt." ist auch leicht verwirrend.  ;)

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: KarlM am 08. Mai 2013, 07:32:24
Nachtrag:  IHRE Aufstellung mit dem Zwischenschritt "Summe ohne MwSt." ist auch leicht verwirrend.  ;)

echt  :-[ Den habe ich gebraucht, um die MwSt mit Excel richtig zu berechnen. Das hätte Care Energy besser auch mit Zwischenschritt gemacht. ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: DieAdmin am 08. Mai 2013, 11:11:49
Care Energy machts der Atomlobby ("Energiepolitischer Appell") nach, und schaltet eine großseitige Werbeanzeige

In der heutigen FAZ. Inhaltlich wohl ein offener Brief an das ZDF, der Fragen zu den angeblichen Briefwechsel zwischen den großen Versorgern stellt. Der Text wird wohl derselbe sein, der auf der Care Energy-FB-Seite zu lesen ist.

http://twitter.com/energyblawg/status/332058498013753344/photo/1
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 08. Mai 2013, 12:03:37
CE braucht doch mit der veröffentlichten Kalkulation gar nicht auf den Endpreis kommen, da dieser letztlich aus der Mischkalkulation zwischen Bezugskosten aus dem Netz und und Kosten der Eigenerzeugung im Netz des Kunden entsteht.

Die Zahlen der Mischkalkulation wären viel interessanter, aber CE wird den Teufel tun und das veröffentlichen.

@KarlM:
Es ist völlig egal in welche Phase eingespeist wird, der saldierende Zähler berücksichtigt die Einspeisung auch bei Verbrauch an einer anderen Phase. Zudem wird es auch noch genügend Zähler geben, die einfach rückwärts laufen. Und wenn die Anlagen beim Netzbetreiber nicht angemeldet werden, dann merkt das erst mal keiner.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: KarlM am 08. Mai 2013, 12:19:50
Es ist völlig egal in welche Phase eingespeist wird, der saldierende Zähler berücksichtigt die Einspeisung auch bei Verbrauch an einer anderen Phase. Zudem wird es auch noch genügend Zähler geben, die einfach rückwärts laufen. Und wenn die Anlagen beim Netzbetreiber nicht angemeldet werden, dann merkt das erst mal keiner.
Den Unsinn habe ich auch mal geglaubt, als ich mich dafür interessiert habe. Wie sollte das den gehen. Die drei Phasen sind getrennt.

Mein Zähler würde es definitiv merken und der Stromversorger würde mich warscheinlich spätestens eine Stunde später anrufen und fragen, warum mein Verbrauch negativ ist. Ich habe einen sogenannten Intelligenten Zähler. Aber auch sonst ist es verboten ohne Genehmigung einzuspeisen.
Da bin ich mir aber sicher, dass dies besonders dann bemerkt wird, wenn der Anschluss von Care Energy ist. Da läuten schon gleich mal die Glocken.  ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: superhaase am 08. Mai 2013, 12:38:36
Es ist völlig egal in welche Phase eingespeist wird, der saldierende Zähler berücksichtigt die Einspeisung auch bei Verbrauch an einer anderen Phase. Zudem wird es auch noch genügend Zähler geben, die einfach rückwärts laufen. Und wenn die Anlagen beim Netzbetreiber nicht angemeldet werden, dann merkt das erst mal keiner.
Den Unsinn habe ich auch mal geglaubt, als ich mich dafür interessiert habe. Wie sollte das den gehen. Die drei Phasen sind getrennt.
Das ist aber bei allen Ferrariszählern tatsächlich der Fall. Ob elektronische bzw. "digitale" Zähler ebenso über alle Phasen saldieren, weiß ich jetzt aber nicht.
Insofern könnte das mit intelligenten Zählern womöglich nicht "funktionieren" und evtl. sogar eher auffallen.
Bei der großen Mehrheit der Verbraucher, die Ferrariszähler haben, gilt jedoch die Aussage von egn.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: KarlM am 08. Mai 2013, 13:09:36
Das ist aber bei allen Ferrariszählern tatsächlich der Fall. Ob elektronische bzw. "digitale" Zähler ebenso über alle Phasen saldieren, weiß ich jetzt aber nicht.
Ok, dann will ich das mal glauben. Dann bleibt haber immer noch das Problem, dass der Stromverbrauch im Haushalt, wenn man nicht gerade die Waschmaschine, den Trockner, die Spühlmaschine oder den Herd an hat, in der Regel nicht auf 200 Watt/h kommt.
Mein Modul liefert gerade 236 Watt/h und mein aktueller Verbrauch ist gerade ca 140 Watt/h ohne Akku wären knapp 80Watt/h Energie verloren.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: PLUS am 08. Mai 2013, 13:19:26
Care Energy machts der Atomlobby ("Energiepolitischer Appell") nach, und schaltet eine großseitige Werbeanzeige
In der heutigen FAZ. Inhaltlich wohl ein offener Brief an das ZDF, der Fragen zu den angeblichen Briefwechsel zwischen den großen Versorgern stellt. Der Text wird wohl derselbe sein, der auf der Care Energy-FB-Seite zu lesen ist.
@Evitel2004, ich sehe jetzt nicht, was das mit der Atomlobby und dem "Energipolitischen Appell" zu tun hat. Großseitige Werbeanzeigen werden jeden Tag geschaltet.

Herr Kristek schreibt an Herrn Dr. Bellut "bitte gestatten Sie mir Ihnen einen ungeheuerlichen Vorgang öffentlich zur Kenntnis zu bringen.."

Es geht dann um einen Stadtwerkeverbund, der das ZDF "ins Boot geholt hat".

Abgesehen davon, dass Herrn Dr. Bellut da keine Möglichkeit zur Einwilligung ("gestatten") gegeben wurde, sieht das Ganze nach einer Räuberpistole aus.

Das ZDF wird sich hoffentlich nicht abhalten lassen und mit guter und sorgfältiger Recherche, von keiner Seite beeinflusst, über das Phänomen "Care-Energie" berichten und zur Aufklärung beitragen. Trotz viel Reklame und noch mehr Pressemitteilungen wird der Nebel immer dichter und nicht durchsichtig.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: superhaase am 08. Mai 2013, 13:22:53
Dann bleibt haber immer noch das Problem, dass der Stromverbrauch im Haushalt, wenn man nicht gerade die Waschmaschine, den Trockner, die Spühlmaschine oder den Herd an hat, in der Regel nicht auf 200 Watt/h kommt.
Mein Modul liefert gerade 236 Watt/h und mein aktueller Verbrauch ist gerade ca 140 Watt/h ohne Akku wären knapp 80Watt/h Energie verloren.
Wie egn schon sagte: Die meisten Ferrariszähler, die keine mech. Rücklaufsperre haben, drehen dann einfach rückwärts. bei so kleinen Einspeise-Leistungen fällt das nur dann auf, wenn ein Ableser in so einem Augenblick gerade davor steht und ganz genau hinsieht.
Sie haben jedenfalls Recht damit, dass die Netzbetreiber das nicht dulden werden, wenn sie es bemerken.
Aber wenn sie es nicht bemerken ...
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: KarlM am 08. Mai 2013, 13:28:42
Aber wenn sie es nicht bemerken ...

Ich bin mir sicher dass sie es bei einem Anschluss von Care Energy bemerken würden. :) Das sehen sie schon zwei mal nach.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: DieAdmin am 08. Mai 2013, 13:57:00
Care Energy machts der Atomlobby ("Energiepolitischer Appell") nach, und schaltet eine großseitige Werbeanzeige
In der heutigen FAZ. Inhaltlich wohl ein offener Brief an das ZDF, der Fragen zu den angeblichen Briefwechsel zwischen den großen Versorgern stellt. Der Text wird wohl derselbe sein, der auf der Care Energy-FB-Seite zu lesen ist.
@Evitel2004, ich sehe jetzt nicht, was das mit der Atomlobby und dem "Energipolitischen Appell" zu tun hat. Großseitige Werbeanzeigen werden jeden Tag geschaltet.



@Plus,

den Zusammenhang dazu sehe ich insofern , das Firmen nicht nur für Werbung im klassischen Sinn nutzen, sondern auch für politische Statements, also Lobby-Arbeit. Im Grunde macht care energy dasselbe.

Lustig ist ja noch, dass in den Kommentaren dort ständig über die "gleichgeschaltenen Systemmedien" geschimpft wird für die man bezahlt. Aber wenns für Werbung nützlich ist, dann sehr wählerisch ist, was/wer genau darunter fällt :D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 08. Mai 2013, 14:26:59
CE braucht doch mit der veröffentlichten Kalkulation gar nicht auf den Endpreis kommen, da dieser letztlich aus der Mischkalkulation zwischen Bezugskosten aus dem Netz und Kosten der Eigenerzeugung im Netz des Kunden entsteht.

Eine „Eigenerzeugung im Netz des Kunden“ gibt es praktisch (bisher) nicht. Und solange Care Energy jede Aussage schuldig bleibt, wie/durch wen
die dazu notwendigen Investitionen (vor)finanziert werden sollen, bleibt „Mischkalkulation“ ein Hirngespinst.

Insofern erübrigt sich auch jede weitere Diskussion zur Seriosität und Machbarkeit des CE-(Schein-Contracting-)Geschäftsmodells ! 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: PLUS am 08. Mai 2013, 15:23:40
@Evitel2004, ok, wenn man das ZDF als öffentlich-rechtliche Anstalt zum Staatsapparat zählt, kann man das in der FAZ geschaltete Schreiben auch als politisches Statement und Lobby-Arbeit sehen. Reklame und der Versuch der Einflussnahme ist es auf jeden Fall.
Ich hoffe weiter, das ZDF ist soweit unabhängig, dass es selbst entscheidet, recherchiert und berichtet.
Eine „Eigenerzeugung im Netz des Kunden“ gibt es praktisch (bisher) nicht.
hier liest sich das anders (http://www.photovoltaik.eu/nachrichten/details/beitrag/care-energy-liefert-kostenfreie-module-aus_100010719/)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 08. Mai 2013, 15:52:07
Eine „Eigenerzeugung im Netz des Kunden“ gibt es praktisch (bisher) nicht.
hier liest sich das anders (http://www.photovoltaik.eu/nachrichten/details/beitrag/care-energy-liefert-kostenfreie-module-aus_100010719/)

Die erste Kleintransporter-Ladung an Modulen mag ja ausgeliefert worden sein  -  aber:
Wer soll denn der Investor sein, der bis zu 60 Mio. EURO (Transport- und Installationskosten sowie zusätzlicher Zähler unberücksichtigt) investiert für die Erstausstattung der angeblich gut 240.000 Kunden mit dem versprochenen kostenlosen Erst-Modul? Doch wohl nicht die CE-Firmengruppe mit einem (hoffentlich eingezahlten?) Stammkapital 200 TEUR der Komplementär-GmbH und welchem EK der diversen KG's?

Aber nach der überzeugenden Empfehlung von 'Verbraucherschutz.de' und den jüngsten Pressemeldungen stehen die Investoren im Hamburger Freihafen sicherlich schon Schlange !  ;D

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: KarlM am 08. Mai 2013, 16:12:10
hier liest sich das anders (http://www.photovoltaik.eu/nachrichten/details/beitrag/care-energy-liefert-kostenfreie-module-aus_100010719/)
Sie wollen laut Angabe ca 40.000 Wp im Monat ausliefern. Gleich 40 kw/h oder ca 200 Module im Monat. Dies ergibt dann etwa den Strombedarf von 12 Durchschnittshaushalten, die monatlich mehr durch Eigenerzeugung gedeckt werden können.

Bisher hat man aber nur zwei Module in einem fast leeren LKW gesehen. Aber hier soll es ja jemand geben, der diese Woche ein Modul bekommt. Vielleicht meldet sich der wieder, wenn er es hat.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 08. Mai 2013, 16:35:25
Sie wollen laut Angabe ca 40.000 Wp im Monat ausliefern. Gleich 40 kw/h oder ca 200 Module im Monat. ...

Hatte ich glatt überlesen, dann ist der aktuelle Finanzbedarf ja doch nicht sooo hoch. Von den derzeit angeblich gut 240.000 Kunden wird also
jeder irgendwann in den nächsten 100 Jahren ein Modul geschenkt bekommen. Toll, das ist die Energiewende !  ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 08. Mai 2013, 16:39:05
Die PR von CE zeigt ersichtlich Wirkung.
Man redet überall über ein Unternehmen, welches es als solches gar nicht gibt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 08. Mai 2013, 17:23:08
Ja, alles ein einziges LUFTSCHLOSS !  Hoffentlich verflüchtigen sich die - von wem auch immer - eingesammelten Monatsbeträge nicht irgendwann ganz plötzlich in irgend eine Himmelsrichtung.  ???
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bobby3301 am 08. Mai 2013, 17:32:17
@khh aus Ihnen spricht der pure Neid und die Frustration über nichts Bescheid zu wissen aber die Hoffnung stirbt zuletzt!!!!!
Das Risiko das der Kunde einen Monatsbeitrag verliert besteht zweifelsohne aber den Rest den Sie schreiben ist einfach nur gequirlte Sch...... und einfach immer das gleiche aber das ist eben so wenn man keine neuen Argumente mehr vorbringen kann.
@KarlM
Morgen Donnerststag bekomme ich mein Modul
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: DieAdmin am 08. Mai 2013, 17:43:31
@bobby3301,

sorry für den Edit. Hab mich verklickt. Hab nichts verändert.


Morgen zum Donnerstag? Da sind ja die Lieferanten von Care Energy stark engagiert, zum Feiertag arbeiten.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 08. Mai 2013, 17:49:44
Morgen zum Donnerstag? Da sind ja die Lieferanten von Care Energy stark engagiert, zum Feiertag arbeiten.

Bei CE setzt man jetzt wohl als letzte Hoffnung auf himmlischen Beistand !?   ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 08. Mai 2013, 18:28:44
Mal abwarten, wer da wohl mit dem Bollerwagen morgen was liefert.

Die Leistung  aus einem Schenkungsvertrag ist nur einklagbar, wenn das Schenkungsversprechen notariell beurkundet wurde, § 518 Abs. 1 BGB.
Ein geschenktes Modul muss womöglich ohnehin nicht funktionieren.
 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bobby3301 am 08. Mai 2013, 18:34:14
na ja meinen Vertrag habe ich auch Sonntags unterschrieben nichts außergewöhnliches. warum soll es so etwas nicht geben. Care Energy ist eben anders-besser einfach!!!!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 08. Mai 2013, 18:40:08
Womöglich wurde sogar das Schenkungsversprechen gem. § 518 Abs. 1 BGB an einem Sonntag notariell beurkundet.

Zitat
Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung schenkweise versprochen wird, ist die notarielle Beurkundung des Versprechens erforderlich.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: KarlM am 08. Mai 2013, 18:44:14
na ja meinen Vertrag habe ich auch Sonntags unterschrieben nichts außergewöhnliches. warum soll es so etwas nicht geben. Care Energy ist eben anders-besser einfach!!!!

Würde mich ganz schön nerven, wenn die dann zum Zähler ablesen immer Sonntags oder am Vatertag oder sonstigen unmöglichen Zeiten kommen würden. >:(
Dass das Modul morgen kommt, glaube ich erst wenn Sie uns das morgen bestätigen, dass das Modul da ist und Elektriker und Hiwi das Modul aufstellen und den ganzen Vatertag versauen.  ;D

Es reicht wenn Sie es am Freitag bestätigen. Morgen ist für mich Care freier Tage. :)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 08. Mai 2013, 18:50:06
... Care Energy ist eben anders-besser einfach!!!!

...... im produzieren von Eigentoren und Peinlichkeiten sogar Weltspitze !  :)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: KarlM am 08. Mai 2013, 18:57:10
...... im produzieren von Eigentoren und Peinlichkeiten sogar Weltspitze !  :)

Vielleicht ist das die Werbestrategie. Das weiß man heute nie so genau.
Jeden Tag Unsinn produzieren und die Leute werden aufmerksam.  Man redet darüber.  :)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Stromfraß am 08. Mai 2013, 19:40:48
Zitat
Vielleicht ist das die Werbestrategie. Das weiß man heute nie so genau.
Jeden Tag Unsinn produzieren und die Leute werden aufmerksam.  Man redet darüber.
Nanana, nun wird es langsam peinlich ...
Lasst doch mal den bobby3301 sein Modul bekommen.
Dann hoffe ich, dass er hier berichtet.
Ob es funktioniert und wieviel er jeden Tag damit Gewinn macht, auch wenn es nur soundsoviel Cent sein sollten.
Mittlerweile werden die Module ja auch im Versandhandel vertrieben, allerdings nicht kostenlos.
Sie sind aber nicht an die Steckdose anschließbar und damit bekommt man auch nicht den von Care Energy garantierten Strompreis.
Mittlerweile finde ich die Beiträge von bobby3301 wirklich interessant. Am meisten überrascht mich, wie er als normaler Kunde von Care Energy sich für diese Firma förmlich "aufopfert".
Soll das wirklich nur am geschenkten Modul liegen?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: KarlM am 08. Mai 2013, 19:53:25
Ob es funktioniert und wieviel e,r jeden Tag damit Gewinn macht, auch wenn es nur soundsoviel Cent sein sollten.
2,50€ im Monat das macht 8 Cent am Tag
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bobby3301 am 08. Mai 2013, 20:02:07
@Stromfraß Nein das liegt nicht am geschenkten Modul. Sehen Sie ich bin jetzt im 15. Monat Kunde bei Care Energy ich habe mir Geld erspart die Abrechnungen waren korrekt und ich hab sogar im März Geld zurückbekommen. Nicht viel aber es hat gereicht um mit meiner Familie zum Essen zu gehen.
Ich habe mir angetan dieses Forum von Anfang an zu lesen und mir ist eines aufgefallen, KEINER WEIß WIE CARE ENERGY DEN PREIS MACHT. Ich glaube deswegen sind auch die negativen Berichte hier zu finden. Was mir aber auch auffiel das es keine Kundenbeschwerden gibt, die sicherlich kommen werden denn man kann nicht jeden Kunden zufrieden stellen, unmöglich!
Ich finde die Anschuldigungen einfach absurd denn im Endeffekt muß Care wissen was Sie tun und das schlimmste das mir passieren kann ist das ich einen Monatsbeitrag verliere.
Deswegen mache ich Front für Care Energy, denn ich find sie gut und wenn man mich fragt ob ich für Care arbeite kann ich ganz klar nein sagen, aber ich glaube das ist immer der erste Gedanke wenn etwas positiv im Forum geschrieben wird.

liebe Grüße

Bobby 3301
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: KarlM am 08. Mai 2013, 20:25:59
Ich habe mir angetan dieses Forum von Anfang an zu lesen und mir ist eines aufgefallen, KEINER WEIß WIE CARE ENERGY DEN PREIS MACHT.
Offensichtlich hat auch Care Energy selbst damit Probleme und das ist ein wenig beänstigend.

Was mir aber auch auffiel das es keine Kundenbeschwerden gibt, die sicherlich kommen werden denn man kann nicht jeden Kunden zufrieden stellen, unmöglich!
Hat man von Flexstrom beschwerden gehört. Ich habe einige in der Verwandtschaft, die Flexstrom hatten. Auch hier habe ich mir gedacht, ob das gut geht.
Solage der Strom fließt und billig ist, wird sich keiner beschweren.


und das schlimmste das mir passieren kann ist das ich einen Monatsbeitrag verliere.
Und das glaube ich eben nicht. Soviel ich weiß, wird doch ein eigener Zähler eingebaut. Sobald gekündigt wir, wird sich Care Energy seine Zähler und sein Modul auf kosten des Kunden holen. Ausserdem bin ich mir nicht sicher, ob wegen den ganzen undurchsichtigen Vertragsklausel und wie sich die letzten Tage gezeigt hat, fehlerhafte Berechnung des Strompreises bald irgendwelche Nachforderungen kommen werden.
Sie habe doch sicher mitbekommen, dass heute Nacht die Preistafel korrigiert wurde. Ausserdem sind einige der Meinung, dass auch die EEG falsch ist. Damit kenne ich mich allerdings nicht aus.

.. und wenn man mich fragt ob ich für Care arbeite kann ich ganz klar nein sagen, aber ich glaube das ist immer der erste Gedanke wenn etwas positiv im Forum geschrieben wird.
Es ist aber auch anderesherum, sobald man negatives schreibst wirst man sofort in die Mangel genommen und nach wenigen Meldungen ist man aus Facebook gelöscht. Du wirst bezichtigt von der ach so bösen Konkurrenz zu sein.
Nachdenken ist bei Care Energy eben nicht erwünscht und deshalb bin ich inzwischen sehr aggressiv auf Care Energy eingestellt, obwohl ich von der Idee auch erst mal begeistert war.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bobby3301 am 08. Mai 2013, 20:38:59
Ich habe mir angetan dieses Forum von Anfang an zu lesen und mir ist eines aufgefallen, KEINER WEIß WIE CARE ENERGY DEN PREIS MACHT.
Offensichtlich hat auch Care Energy selbst damit Probleme und das ist ein wenig beänstigend.

Nochmal ich will es gar nicht wissen das ist das Problem von Care.

Was mir aber auch auffiel das es keine Kundenbeschwerden gibt, die sicherlich kommen werden denn man kann nicht jeden Kunden zufrieden stellen, unmöglich!
Hat man von Flexstrom beschwerden gehört. Ich habe einige in der Verwandtschaft, die Flexstrom hatten. Auch hier habe ich mir gedacht, ob das gut geht.
Solage der Strom fließt und billig ist, wird sich keiner beschweren.

Na ja ich glaube der Vergleich hinkt etwas??? oder???

und das schlimmste das mir passieren kann ist das ich einen Monatsbeitrag verliere.
Und das glaube ich eben nicht. Soviel ich weiß, wird doch ein eigener Zähler eingebaut. Sobald gekündigt wir, wird sich Care Energy seine Zähler und sein Modul auf kosten des Kunden holen. Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob wegen den ganzen undurchsichtigen Vertragsklausel und wie sich die letzten Tage gezeigt hat, fehlerhafte Berechnung des Strompreises bald irgendwelche Nachforderungen kommen werden.
Sie habe doch sicher mitbekommen, dass heute Nacht die Preistafel korrigiert wurde. Außerdem sind einige der Meinung, dass auch die EEG falsch ist. Damit kenne ich mich allerdings nicht aus.

Na ja KarlM was Sie oder ich glaube auf das kommt es nicht an aber irgendetwas schlecht zu machen weil man es nicht versteht Ich weiß nicht ob das die richtige Herangehensweise ist. Und Facebook Kritik zu löschen auch kein Argument um aggressiv zu argumentieren den wenn ein Herr khh mich als Clown hinstellt hab ich auch keinen Grund Ihn zu beschimpfen oder Ihn schlecht zu machen oder etwas über Ihn zu behaupten das ich nicht weiß sonder einfach mal weil ich verärgert bin zu unterstellen.
Von einigen hier wird keine sachliche Diskussion mehr geführt sondern es ist zu einer Hetzkampagne ausgeufert.

.. und wenn man mich fragt ob ich für Care arbeite kann ich ganz klar nein sagen, aber ich glaube das ist immer der erste Gedanke wenn etwas positiv im Forum geschrieben wird.
Es ist aber auch anderesherum, sobald man negatives schreibst wirst man sofort in die Mangel genommen und nach wenigen Meldungen ist man aus Facebook gelöscht. Du wirst bezichtigt von der ach so bösen Konkurrenz zu sein.
Nachdenken ist bei Care Energy eben nicht erwünscht und deshalb bin ich inzwischen sehr aggressiv auf Care Energy eingestellt, obwohl ich von der Idee auch erst mal begeistert war.
Sehen Sie das ist auch andersrum so aber ich glaube ein Forum ist dazu da um sich auszutauschen und sich nicht gegenseitig in die Mangel zu nehmen.

Gruß
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 09. Mai 2013, 07:40:30
...
Na ja KarlM was Sie oder ich glaube auf das kommt es nicht an aber irgendetwas schlecht zu machen weil man es nicht versteht Ich weiß nicht ob das die richtige Herangehensweise ist.
...
Von einigen hier wird keine sachliche Diskussion mehr geführt sondern es ist zu einer Hetzkampagne ausgeufert.
...
... ich glaube ein Forum ist dazu da um sich auszutauschen und sich nicht gegenseitig in die Mangel zu nehmen.

@bobby3301

Dieses Forum ist nicht nur dazu da, um sich auszutauschen. Es dient insbesondere dazu, für Energieverbraucher wichtige Informationen zur Verfügung zu stellen. Hier im Forum können Sie hundertfach nachlesen, wie sich das für uns Verbraucher bewährt hat.

Aus Ihren Beiträgen ist offensichtlich, dass SIE einiges bzgl. der ‚mk-group’ und ‚Care Energy’ nicht verstehen oder nicht verstehen wollen. Selbstverständlich dürfen Sie gerne „glauben“ und Ihre eigene Meinung haben  –  Sie können aber nicht mit „weil man es nicht versteht“ von sich auf andere schließen! 

Die Juristen des BdEV und der Verbraucherzentrale - wie auch einige User dieses Forums – verstehen sehr wohl, was die Vollmacht im Auftrag, die AGBs oder die Auftragsbestätigung dieses Anbieters beinhalten bzw. nicht beinhalten und können in Kenntnis der Gesetze sowie der Rechtsprechung durchaus beurteilen, ob das überhaupt mit rechtlichen Vorgaben und Verbraucherschutzbestimmungen zu vereinbaren ist.

Ein angeblich sooo kundenfreundlicher Versorger, der sich eine derart fragwürdige und vom üblichen abweichende Vertragsgestaltung „zusammenstrickt“, wird davon auch Gebrauch machen, andernfalls hätte er sich diese Mühe nicht gemacht. Insofern sind die kürzlich erfolgte Warnung des BdEV und Abmahnung der VZ (die längst nicht erledigt ist) mehr als gerechtfertigt und im Sinne der Verbraucher.

Wenn Sie das und die inzwischen erkennbaren diversen Ungereimtheiten im Zusammenhang mit CE ignorieren wollen, dann können Sie das für sich gerne tun. Nicht hinnehmbar ist, wenn Sie hier  – womöglich mangels besseren Wissens –  von „schlecht machen“ und „Hetzkampagne“ sprechen!   >:(
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: DieAdmin am 09. Mai 2013, 10:46:47
@bobby3301,

wie kkh schon schrieb, sind kritische Beiträge in diesen Bereich keine gezielte Hetzkampagne gegen Care Energy. Hier wird jeder Versorger "bedient" - sprich unter die Lupe genommen. Sie treffen hier auf User, die sich schon viele Jahre mit den Preisen und Verträgen beschäftigen. Unter ihnen auch im Energierecht versierte Juristen. Das Forum selbst gibts inzwischen über 10 Jahre.

Und die Erfahrung im Energie-Bereich zeigt, das Klauseln in den Verträgen nicht zu verharmlosen sind. Im Streitfall werden dies den Kunden knallhart um die Ohren gehauen. Und da zählt, was im Vertrag gedruckt steht. Und da ich bezweifle, das die Kunden sich an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden können - mangels Zuständigkeit - wird nur der Klageweg (vor Gericht) offen stehen.
Wie hoch wird der Anteil der Kunden sein, die das Prozessrisiko aus finanzieller Sicht tragen können, wenn man hauptsächlich als Zielgruppe einkommenschwache Haushalte anwirbt.

Da ist der Weg des vzbv schon mal die "richtige Marschroute", das gerichtlich klären zu lassen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Stromfraß am 10. Mai 2013, 08:14:24
Inzwischen haben wir den 10.05.
Bobby3301 hat noch nichts geschrieben, ob er mit seinem gestrigen Geschenk zufrieden ist. Oder liegt er vor Freude noch im Koma?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 10. Mai 2013, 08:46:36
Hier ein neuer Film (http://www.youtube.com/watch?v=1TxmIqh5i-I&feature=youtu.be)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: KarlM am 10. Mai 2013, 09:22:05
Hier ein neuer Film (http://www.youtube.com/watch?v=1TxmIqh5i-I&feature=youtu.be)

Dachte schon, das ist jetzt ein Film über die Aufstellung des Moduls am Vatertag. ;D

Da hat sich Herr Farenski ganz schön vor den Karren spannen lassen.
"Leben mit der Energiewende" ist nur noch ein Werbefilm für Care Energy und nicht mehr neutral.
Schade  :'(
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 10. Mai 2013, 10:19:28
Substanzlose Propaganda der billigsten Art  -  Care Energy eine einzige "PR-Blase"?

Für wie dämlich halten die Kristek’s, Farenski’s & Co. uns Verbraucher eigentlich?

Schön, dass die Protagonisten sich gerade ihr eigenes Grab schaufeln.   ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 10. Mai 2013, 11:12:37
Möglicherweise läuft es darauf hinaus, dass den Kunden unentgeltlich Module zur Verfügung gestellt werden und der damit erzeugte Strom den Kunden mit 19,90 Ct/ kWh berechnet wird. Die Stromerzeugung würde mit einer Erzeugungsanlage beim Kunden erfolgen. Darüber, wie sich die 19,90 Ct/kWh zusammensetzen sollen, wurde ja bereits viel spekuliert.

Die Module werden demnach nicht verschenkt, sondern bei Vertragsbeendigung wieder deinstalliert und abgeholt. 
Titel: Dow Jones Daily
Beitrag von: energienetz am 10. Mai 2013, 17:37:44
Laut einem Bericht von Dow Jones hat die Bundesnetzagentur ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Care-Energy eingeleitet (Aktenzeichen BK6 – 12/057). „Es besteht der Verdacht, dass Care-Energy durch eigenwillige Rechtsauslegung versucht, die Anzeigepflicht nach § 5 Energiewirtschaftsgesetz zu umgehen und sich damit der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage zu entziehen“, zitiert Dow-Jones die Netzagentur. Nun solle sich Care-Energy dazu äußern.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: DieAdmin am 10. Mai 2013, 18:36:00
RTL Regional vom 10.05.13


„Care Energy“ verspricht die Strompreisrevolution
http://www.rtlregional.de/player.php?id=23635
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energieanalyse am 11. Mai 2013, 00:25:54

Care Energy: Beginn des Online-Interview  :-X

http://hallo-holstein.de/freie-meinungen/126-berichte-meldungen-artikel-kommentare-unserer-leser/13743-care-energy-beginn-eines-online-interviews
Titel: Online-Interview
Beitrag von: khh am 11. Mai 2013, 02:27:38
Sehr gut recherchiert! Schaun wir mal, was der Herrn Kristek, CEO ('phG'), antwortet.   :)
Titel: Re: Online-Interview
Beitrag von: KarlM am 11. Mai 2013, 09:23:31
Sehr gut recherchiert! Schaun wir mal, was der Herrn Kristek, CEO ('phG'), antwortet.   :)

Facebook Leser wissen mehr.

Hier Antwortet Care Energy auf Fragen von Frontal 21
https://www.facebook.com/CareEnergy?ref=ts&fref=ts#!/notes/care-energy/presseanfrage-von-zdf-redaktion-frontal21/532674443460266

Noch was von RTL
http://www.rtlregional.de/player.php?id=23635
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Stromfraß am 11. Mai 2013, 10:29:44
Auf die Fragen von Frontal21 hat sich care -so finde ich- gut aus der Affäre gezogen.
Mal sehen, wie das in 2, 3 Jahren so aussieht ...
Was mir allerdings auffiel:
Zitat
Unser Preis für Nutzenergie aus Ökostrom beträgt fürPrivatkunden 19,90 Cent pro kW/h zuzüglich 6,99 € monatlicher Grundgebühr. Dieser gibt bei einem Durchschnittskunden mit einem Verbrauch von 3000 kW/h einenPreis pro kW/h inklusive Grundgebühr 22,70 €

Ich weiß nicht, wer Stunde und Jahr bzw. Cent und Euro nicht auseinander halten kann.
3000 kW je Stunde und dafür 22,70 € ???
Wir hatten ja mal schon die Diskussion, dass bei der Ermittlung des Arbeitspreises "geschlampt" wurde und da brutto und netto bzw. die Prozentermittlung etwas im argen lagen und nun diese Darstellung?
Aber es kann ja auch am Interviewer liegen oder an der schriftlichen Fixierung der Antwort.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 11. Mai 2013, 11:57:44
Facebook Leser wissen mehr.

Ja, die gestellten Fragen sind eine aufschlussreiche Auflistung der ganzen Ungereimtheiten und machen deutlich, um was für ein „Geschäftsmodell“
es sich tatsächlich handelt.  :o

Auf die Fragen von Frontal21 hat sich care -so finde ich- gut aus der Affäre gezogen. Mal sehen, wie das in 2, 3 Jahren so aussieht ...

„... gut aus der Affäre gezogen“?  -  Nach meiner Einschätzung sind die höchst fragwürdigen Rechtsauffassungen bzw. die ausweichenden Antworten
eine Aneinanderreihung von Behauptungen ohne Fakten und ein ‚um den heißen Brei herumreden’. Bestenfalls könnte man ein geschicktes PR-Verhalten attestieren, nämlich ‚mit vielen Worten nichts sagen’ bzw. vom Sachverhalte ablenken und "vernebeln".

„... wie das in 2, 3 Jahren so aussieht“?  -  Mein Tipp: Dann ist Care Energy schon längst Geschichte!  ???   :)

Traurig ist, dass sich ein Traditionsverein wie der HSV vor den Karren dieser m.E. üblen PR-Kampagnen spannen lässt. Hat man aus dem Imageschaden und Desaster von Bayer Leverkusen mit TelDaFax nichts gelernt?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: PLUS am 11. Mai 2013, 13:03:08
Auf die Fragen von Frontal21 hat sich care -so finde ich- gut aus der Affäre gezogen. ...
Wo bleibt die Ratio? Viel Text, nichts Konkretes, märchenhaft. Liest sich wie der Weg ins Schlaraffenland (http://www.internet-maerchen.de/maerchen/schlaraffenland.htm). "Aber der Weg dahin ist weit für die Jungen und für die Alten, denen es im Winter zu heiß und im Sommer zu kalt ist. Noch dazu ist um das ganze Land herum eine berghohe Mauer aus Reisbrei."  :D

Es geht ja nicht um Strom, es geht um "Nutzenergie" (Was ist das?). Das ist Methodologie im Wolkenkuckucksheim. Der Mensch will nur glücklich und zufrieden leben. Er will nicht frieren, eine warme Mahlzeit, warm duschen etc. pp.. Manche wollen etwas mehr. Man braucht dafür doch nur einen Dienstleister, der das irgendwie verwirklicht. Strom, Gas, Benzin, Diesel sind nicht unbedingt notwendig, wenn, dann sind sie nur Mittel zum Zweck.

Geld ist auch nicht mehr. Der Dienstleister will auch nicht frieren und etwas mehr .. . Vielleicht verzichtet er ja auf die schwierige Kalkulation und das Geld, wenn die Kunden ihn nur glücklich machen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energieanalyse am 11. Mai 2013, 14:19:28
Die meisten Presseanfragen sind meiner Meinung nach nicht konkret genug.
Jeweils erhält Care Energy die Möglichkeit drum herum zu schwafeln.
Nicht einmal wird eine Bestätigung für den beworbenen Preis durch die Medien eingefordert, dabei geht es doch genau darum.
Die Fragen von aus dem Online-Interview sind hierzu tatsächlich mal zielgerichtet, deswegen wurden diese wahrscheinlich auch nicht innerhalb der vereinbarten Fristen beantwortet.
Scheinbar gibt es ja sogar eine schriftliche Zusage von Herrn Kristek, welche er wohl nicht eingehalten hat.

Es wäre doch alles gut, wenn diese Fragen direkt und sachlich beantwortet werden und die Herrschaften bei Care Energy tatsächlich den beworbenen Preis wenigstens rückwirkend, also für 2011 und 2012, garantieren.
Derzeit wiegen sich die Kunden in Sicherheit, weil ja alles "korrekt" abgerechnet wurde.
Von möglichen Nachberechnungen und davon, dass CE ggf. nicht in der Lage ist die vollen Abgaben zu begleichen und evtl. nur durch Neukundenakquise unten Löcher stopfen kann (Querverweis: Flexstrom, Tel Da Fax usw.), möchte natürlich kein Kunde etwas hören.
Gäbe es also eine klare Zusage durch Herrn Kristek, wäre doch alles in Ordnung.

Herr Kristek muss also nur einmal öffentlich "ja" zu gewissen Fragen antworten und kann sich auf das besinnen, was er gerne machen möchte. Eine Energievesorgung ohne Kapital-/Renditeorientierung zu ermöglichen.

Hier noch einmal der Link zu der Veröffentlichung...
Care Energy: Beginn eines Online-Interviews
http://hallo-holstein.de/freie-meinungen/126-berichte-meldungen-artikel-kommentare-unserer-leser/13743-care-energy-beginn-eines-online-interviews
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: superhaase am 11. Mai 2013, 15:10:19
Ich weiß nicht, wer Stunde und Jahr bzw. Cent und Euro nicht auseinander halten kann.
3000 kW je Stunde und dafür 22,70 € ???
Was sind denn 3000 kW je Stunde?
Geht es da um die Flexibilität von Kraftwerken?
Denkbar wäre auch Regelenergievertag mit einem Großverbraucher, der auf Abruf seinen Leistungsbedarf um 3000 kW pro Stunde ändern kann.
Es könnte sich dabei also um eine Art Regelenergievertrag handeln, bei dem für eine garantierte Regelleistungs-Steilheit von 3000 kW/h dann 22,70 Euro im Monat bezahlt werden.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energieanalyse am 11. Mai 2013, 19:55:38
Auch sehr interessant...
Care Energy: Das Online-Interview II.
http://hallo-holstein.de/freie-meinungen/126-berichte-meldungen-artikel-kommentare-unserer-leser/13745-care-energy-das-online-interview-ii
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Stromfraß am 12. Mai 2013, 22:20:28
Sehr interessant.
Ich kenne nicht die Hallo-Holstein Redaktion, aber es macht mich die Anzahl der Rechtschreibfehler etwas stutzig. Lernt man das heutzutage nicht mehr? Bei einer Zeitung, wo niemand mehr Korrektur liest, ist das noch nachvollziehbar, aber bei so einer Anfrage?
Übrigens, einen Dienstag, 11.05.13 gibt es nicht.
Hoffen wir nun auf konkretere Aussagen seitens Care-Energy.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energieanalyse am 13. Mai 2013, 11:00:37
Ja, ich denke auch, dass es vor allem um die konkreten Antworten von Care Energy gehen sollte.
Die sind längst überfällig...
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bb am 13. Mai 2013, 12:03:27
Die rund 17000 (55,2%, Stand: 9.5.2013) philippinischen Facebook-Fans erklärt CE heute übrigens wie folgt:

Care-Energy organisiert Energieversorgung einer philippinischen Gemeinde als Sozialprojekt: http://www.presseportal.de/pm/80959/2470172/ (http://www.presseportal.de/pm/80959/2470172/)

Da lachen ja die Hühner ::)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: zenon am 13. Mai 2013, 14:46:00
Ich habe mal regional recherchiert und weder Suchergebnisse zu Care Energy noch zu Martin Kristek usw. gefunden. Insofern muss die Botschaft mit den guten Taten wohl erst noch auf den Philippinen ankommen. Ich bin sehr gespannt, ob man da in den nächsten Wochen noch etwas hört...
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energieanalyse am 13. Mai 2013, 16:46:30
Wer lesen kann fragt sich , wie mehr als 50% von 33.000 Likes durch dieses Projekt ausgelöst werden konnten, noch dazu auf der Facebook-Seite der Deutschen Handelsmarke "Care Energy".
In der Pressemitteilung ist die Rede davon, dass keine ordentliche Stromversorgung vorhanden ist.
Na, für Internet und Computer (oder auch Smartphones) für jeden der, mehr als 16.500 (mehr als 50% der FB-User) Einwohner des Dorfes hat es ja scheinbar gereicht.
Moment, in der Pressemitteilung stand ja, dass es nur 300 Bewohner und 50 Privathaushalte auf der Insel gibt.
Da steht auch, dass die ansonsten ziemlich von der Außenwelt abgeschnitten sind.
Wahnsinn, wie so ein paar Leutchen von einem technischen Ödland aus Facebook so aufmischen können.

Meiner Auffassung nach gibt CE immer mehr von seinem wahren Gesicht preis, je mehr Ce versucht kritische Nachrichten, Meinungen und Fragen über sich zu umgehen, zu verschleiern, oder nennen wir es doch lieber zu neutralisieren.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 13. Mai 2013, 16:54:47
Hatte sich eigentlich schon mal jemand bereit erklärt den "Sozialtarif" auszunutzen und nicht zu bezahlen? Angeblich möchte Herr Kristek ja genau denen helfen, allerdings sind die AGB (logischerweise) voll mit Klauseln, dass dann eine Kündigung des Vertrags möglich ist..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: zenon am 13. Mai 2013, 16:58:34
Ja, diese Stadtgemeinde Kasibu hat 33.000 Einwohner und besteht aus ca. 30 Dörfern, von denen unser "Dorf ohne Namen" nur 300 Einwohner und keinen Strom hat. Zwar sind auf den Philippinen 30 Mio. Facebook-Nutzer zu finden, aber wohl eher in Städten als auf abgelegenen Inseln ohne Stromversorgung.
Interessant ist aber auch, dass Care Energy ja letzte Woche noch behauptet hat, dass man auch Musik distribuiere, dafür Werbung mache und darauf die größte Resonanz erhalte, eben auch auf den Philippinen. Ist es nicht schade, dass so ein geniales Konzept von so wenigen Menschen verstanden wird und man deshalb sein Heil in der Distribution von Musik suchen muss, um ein paar Facebook-Fans zu gewinnen?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energieanalyse am 13. Mai 2013, 18:36:49
Super, erst wedelt, ähhm...pflanzt CE die "Palme" für Facebook, ähhm...für die Phils.

Als nächstes wird Kristek vom bösen Wettbewerb bedroht und der März erfindet einen neuen Begriff: "Schmutzkübelkampagne". Kein Wunder,der März muss sich etwas einfallen lassen, haben wir doch schon Mai.

Ganz im Sinne des Herrn Kristek soll nun "zurück geschossen" werden, ganz gleich wie die jüngsten Anweisungen seiner eigenen Rechtsabteilung für den Vertrieb ausgefallen sind.
Wurde dazu noch mit strafrechtlichen Schritten gedroht, ist dies nun scheinbar hinfällig.
Heißt es jetzt, dass die Kristek-Truppe von der Leine gelassen wird?
Oder wird einfach weiter einseitig auf Facebook zensiert?

Im Minutentakt unterhält der März seine Fans von den Philiipinen, diese mehr als 17.000 User haben natürlich dank CE mittlerweile die deutsche Sprache erlernt und kennen sich sehr gut aus in der nationalen Medienlandschaft.
Entsprechend wurde wieder einmal ein schriftliches Hin und Her mit der ZDF-Redaktion von Frontal 21, sowie mit dem Handelsblatt veröffentlicht - dieses Mal mit Steuerbescheid.

CE brüstet sich nun damit vor seinen vielen Fans von den Phills, die Stromsteuer in voller Höhe zu bezahlen.
Dabei war diese niemals fehlerhaft angegeben, zumindest nicht nach 2012.
Genau um diese Art der Bestätigungen geht es doch, fehlt nur noch die Bescheinigung in vollem Umfang für EEG, KWKG, KA, Netzentgelte, NEV usw., usw.

Mittlerweile beziehen sich offensichtlich mindestens 3 Medien (Handelsblatt, ZDF, Hallo-Holstein) mit ihren Fragen auf die betrieblichen Grundlagen von CE. Antworten gibt es leider keine, nur haltlose "Schmutzkübelinformationen".

Sieht so aus, als hätte der März erst mal mit seinem Facebook Sommerpause, da kommt auf jeden Fall nur noch Negatives bei raus. Kristek sollte sich lieber gen Juno orientieren und den März aus seiner Verantwortung entlassen...beim Jupiter, hier ist was los.  :o
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bb am 13. Mai 2013, 21:16:25
Aus den Fragen des Handelsblatt:

In welcher Beziehung steht/stand die mk-group zur Euroenergie AG?

In keiner.

Die ehemalige Internetseite (http://www.euroenergie-net.de/pageID_2419265.html) der Euroenergie AG sagt dazu: "Unser Unternehmen wurde im Jahre 1990 durch Martin Richard Kristek in Form eines Einzelunternehmens gegründet, welches bis heute besteht und unter der mk-group bekannt ist."

Was war der Grundfür die Insolvenz der Euroenergie AG?

Dazu müssen Sie den Aufsichtsrat fragen, welcher die Insolvenz in die Wege geleitet hat. Martin Richard Kristek als ehemaliger Vorstand ist seit dem Jahre 2007 krankheitsbedingt nicht als Vorstand aktiv gewesen und wurde auch vor der Eröffnung der Insolvenz aus dem Vorstand entlassen. Herr Kristek hat als Aktionär eine Schadensersatzklage gegen den Insolvenzverwalter in Höhe von 7.000.000 Euro erhoben.

Die alte Seite von Euroenergie sagt dazu: "Am 05.03.2008, legte der Vorstand Martin Richard Kristek, das Vorstandsmandat mit sofortiger Wirkung nieder."

Amtsgericht Neumünster, 92 IN 182/07

In dem Insolvenzantragsverfahren Euroenergie AG, vertr. d. d. Vorstand Martin Kristek (Registergericht: AG Kiel HRB 8674 KI), Helgoländer Straße 35-49, 24768 Rendsburg, ist am 22.11.2007, 14.00 Uhr Uhr, Rechtsanwalt Jens-Sören Schröder , Raboisen 38, 20095 Hamburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. InsO).

Neumünster, den 26.11.2007
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: PLUS am 14. Mai 2013, 00:51:19
Care Energie Titelthema Handelsblatt Heute:
 (http://www.handelsblatt-shop.com/handelsblatt/handelsblatt-epaper-p1951.html?tr=tr_hbmain)
Kurzschluss
im
Strommarkt

Irreführung, Abzocke, Betrug –
ausgerechnet der Energiemarkt ist
zur Spielwiese für zweifelhafte
Geschäftemacher geworden. Dabei
hatte sich die Politik so viel von
dessen Liberalisierung erhofft. Jetzt
rückt Care Energy ins Zwielicht.

Der Fall Care Energy Seiten 4, 5
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energieanalyse am 14. Mai 2013, 08:00:36
Hier mal der direkte Link...
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/nach-teldafax-und-flexstrom-neuer-alarm-auf-dem-strommarkt/8200558.html
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bb am 14. Mai 2013, 08:40:35
Hier mal der direkte Link...
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/nach-teldafax-und-flexstrom-neuer-alarm-auf-dem-strommarkt/8200558.html

Ich bin schon in freudiger Erwartung der PM, in der CE vor dem Handelsblatt warnt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: zenon am 14. Mai 2013, 09:43:43
Ich gehe mal davon aus, dass Care Energy in den nächsten Tagen nicht mehr mit den kritischen Stimmen mithalten können wird. Irgendwann werden sich auch die bisher unkritischen Vertriebler mal fragen, wieso denn alle so auf Care Energy herumreiten und zumindest in Betracht ziehen, dass das auch einen realen Grund haben könnte.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energieanalyse am 14. Mai 2013, 09:46:01
Hier mal der direkte Link...
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/nach-teldafax-und-flexstrom-neuer-alarm-auf-dem-strommarkt/8200558.html

Ich bin schon in freudiger Erwartung der PM, in der CE vor dem Handelsblatt warnt.

Das macht doch der Frank Farenski schon seit gestern über Facebook.
Dort fragt er z. B. den zust. Redakteur, wie man als ehem. Sportredaktuer des Hamburger Abendblatts beim Handelsblatt landen kann.

Dabei hat er doch am ehesten die passende Antwort darauf:
Wahrscheinlich ähnlich wie vom investigativen Journalisten zum zweiten Pressesprecher von Care Energy.

Da wurde der wilde Hengst vor den Karren gespannt   ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: KarlM am 14. Mai 2013, 10:00:10
Das macht doch der Frank Farenski schon seit gestern über Facebook.
Dort fragt er z. B. den zust. Redakteur, wie man als ehem. Sportredaktuer des Hamburger Abendblatts beim Handelsblatt landen kann.

Dabei hat er doch am ehesten die passende Antwort darauf:
Wahrscheinlich ähnlich wie vom investigativen Journalisten zum zweiten Pressesprecher von Care Energy.

Wo steht das. Ich finde das leider nicht. Wurde es gelöscht ?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 14. Mai 2013, 10:11:16
Entsprechende Beiträge von Herrn Farenski finden sich auf der Facbook- Seite:

https://www.facebook.com/CareEnergy?fref=ts
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: KarlM am 14. Mai 2013, 10:26:25
Entsprechende Beiträge von Herrn Farenski finden sich auf der Facbook- Seite:

https://www.facebook.com/CareEnergy?fref=ts

Farenski scheibt in CareEnergy ?
Ich habe das in https://www.facebook.com/LebenMitDerEnergiewende?fref=ts gesucht.
Finde den Beitrag nur leider bei Care auch nicht.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 14. Mai 2013, 10:43:47
... Irgendwann werden sich auch die bisher unkritischen Vertriebler mal fragen, wieso denn alle so auf Care Energy herumreiten und zumindest in Betracht ziehen, dass das auch einen realen Grund haben könnte.

Wenn man die Kommentare bei Facebook liest, dann ist festzustellen, dass die verblendeten (oder nur geldgeilen?) CE-Vertriebler offensichtlich nach wie vor gar nichts merken und immer noch den Märchenstunden von Robin Hood - Kristek & Co. Glauben schenken.  ::)

Das wird sich wohl erst ändern, sobald die Kunden im Dunklen sitzen und dann hoffentlich bei diesen „Beratern“ reihenweise auf der Matte stehen.  ???
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energieanalyse am 14. Mai 2013, 10:48:19
Viel merkwürdiger ist, dass diese Kommentare dann gelöscht werden, wenn kritische Antworten direkt platziert werden.

Je mehr der Farenski CE frischen Wind zuwedelt, desto mehr fragt man sich, wie intensiv diese beiden verbunden sind?!
Wie glaubwürdig ist dann der Film eigentlich noch, wenn derartige Vorgänge durch diesen gedeckt werden?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 14. Mai 2013, 10:49:21
Auf der fb-Seite von Care Energy unter dem Beitrag "Antworten auf die Fragen des Handelsblattes Teil 2" stellt Herr Farenski eine Frage an das Handelsblatt.

Es geht investigativ darum, wie hoch die Einnahmen aus Anzeigen der konventionellen Energieindustrie in den Jahren 2008 bis 2013 waren,  welche Gewinne daraus erzielt wurden  und wie das Blatt über die Energiewende berichtete.

Darauf wurde als Antwort gepostet:

"Meine Frage an Frank Farenski: Bekommt eigentlich der Journalist Frank Farenski von Care Energy bzw. der mk-Group oder Herrn Kristek Geld für seine PR- Arbeit? Wie beeinflusst das ggf. seine Berichterstattung?"
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 14. Mai 2013, 12:02:28

"Meine Frage an Frank Farenski: Bekommt eigentlich der Journalist Frank Farenski von Care Energy bzw. der mk-Group oder Herrn Kristek Geld für seine PR- Arbeit? Wie beeinflusst das ggf. seine Berichterstattung?"

Beteiligen Sie sich jetzt auch noch an dem sinnlosen Frage- und Antwortspiel, das letztlich keine Antwort auf die eigentliche den Verbraucher interessierente Frage "Ist Care Energy ein seriöser Anbieter?" bietet?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 14. Mai 2013, 12:09:13
Beteiligen Sie sich jetzt auch noch an dem sinnlosen Frage- und Antwortspiel, das letztlich keine Antwort auf die eigentliche den Verbraucher interessierente Frage "Ist Care Energy ein seriöser Anbieter?" bietet?

Nach allem,was ich bisher gelesen habe, gibt es wohl überhaupt gar keinen Anbieter namens Care Energy.
Schon die Frage, wer überhaupt Vertragspartner der Kunden wird, die sich auf einen Vertragsabschluss einlassen (wollen), lässt sich wohl nicht sicher beantworten.
 
Wenn für den durchschnittlichen Verbraucher schon nicht ersichtlich ist, wer überhaupt sein Vertragsparter geworden ist,
dann ist es für ihn auch nicht erichtlich, an wen er ggf. eine Kündigung richten muss, um sich wieder aus dem Vertragsverhältnis zu lösen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energieanalyse am 14. Mai 2013, 12:29:02
Stimmt, laut Pressesprecher ist "Care Energy" kein Unternehmen. Alle die das denken, machen sich seiner Meinung nach eher peinlich. Aber laut Rechtsanwaltsprüfung macht man als CE-Kunde gleich Verträge mit mehreren Unternehmen, welche das sind möchte Care Energy nicht beantworten.
Dieses "Nichtunternehmen" möchte sich halt aus den Debatten um die Haftung seiner zugehörigen "Vielleichtunternehmen" raushalten  :o
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 14. Mai 2013, 12:37:12
... dem sinnlosen Frage- und Antwortspiel, das letztlich keine Antwort auf die eigentliche den Verbraucher interessierente Frage "Ist Care Energy ein seriöser Anbieter?" bietet?

Stimmt, dieses Frage- und Antwortspiel ist leider sinnlos, da es selbst auf konkrete Fragen außer sich wiederholendes Geschwafel von CE keine Antworten geben wird.

Aber immerhin ist dieses Spiel so aufschlussreich, dass „die eigentliche den Verbraucher interessierende Frage“ bzgl. welcher Unternehmen auch immer und bzgl. der Protagonisten hinreichend beantwortet ist!   :)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 14. Mai 2013, 12:39:37
Nach allem,was ich bisher gelesen habe, gibt es wohl überhaupt gar keinen Anbieter namens Care Energy.
Schon die Frage, wer überhaupt Vertragspartner der Kunden wird, die sich auf einen Vertragsabschluss einlassen (wollen), lässt sich wohl nicht sicher beantworten.

Diejenigen, die jetzt vor Care Energy warnen, wissen das anscheinend genau, sonst wüssten sie ja nicht vor wem sie warnen sollten.

Und den meisten Kunden ist es auf den ersten Blick erst mal herzlich egal welchen formalen Vertragspartner dahinter steht, so lange sie zuverlässig günstigen Strom erhalten. Und sollte das nicht geschehen, dann ist die Lastschrift schnell widerrufen, und dann meldet sich schon derjenige der das Geld will.
 
Zitat
Wenn für den durchschnittlichen Verbraucher schon nicht ersichtlich ist, wer überhaupt sein Vertragsparter geworden ist,
dann ist es für ihn auch nicht erichtlich, an wen er ggf. eine Kündigung richten muss, um sich wieder aus dem Vertragsverhältnis zu lösen.

Wenn der Strom zu den günstigen Preisen zuverlässig und dauerhaft fließt, dann gibt es keinen Grund zu kündigen. Und wenn Care Energy pleite geht dann braucht man auch nicht zu kündigen.

Der tatsächliche Vertragspartner ist in beiden Fällen nur von akademischem Interesse. Im Falle des Falles kann man ja auch einen Rechtsanwalt mit der Aufgabe betrauen den Vertragspartner zu ermitteln.  8)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 14. Mai 2013, 12:47:03
Beteiligen Sie sich jetzt auch noch an dem sinnlosen ......... äh, "platten" Argumenten der CE-Vertriebler ?   :'(
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: KarlM am 14. Mai 2013, 12:48:04
.. das letztlich keine Antwort auf die eigentliche den Verbraucher interessierente Frage "Ist Care Energy ein seriöser Anbieter?" bietet?
Diese Frage dürfte doch eigentlich für den intelligenten Verbraucher schon fast geklärt sein.  ;D
Allerdings sind es die Vertreter, die es nicht wahr haben wollen. Ihnen könnte es bald um die Ohren fliegen und das beruhigt mich.  ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 14. Mai 2013, 12:49:58
@egn

Da liegen Sie falsch. Keinem Kunden kann un darf es egal sein, wer Vertragspartner wird und deshalb Rechte und Pflichten übernimmt.

Wenn etwa eine "Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG" gar nicht exisitiert oder aber auf den Bahamas sitzt,
dann wird es schwer, Ansprüche welcher Art auch immer ggf. durchzusetzen.

Es ist schon nicht ersichtlich, wer der Verwender folgender veröffentlichter AGB sein soll und wie diese ggf. gem. § 305 Abs. 2 BGB in einen Vertrag welchen Typs  einbezogen werden sollen:

http://www.care-energy-online.de/index.php/homepage/agb.html

Handelt es sich um einen dem Kaufrecht unterfallenden Energieliefervertrag?
Handelt es sich um einen Werkvertrag oder Dienstvertrag?

Dubios erscheint insbesondere  Punkt

"4.2. Preisanpassung

Die Abrechnung für den Bezug von Nutzenergie erfolgt monatlich im Vorhinein."

Bekanntlich kann eine Abrechnung immer erst erfolgen, wenn der gemessene Verbrauch feststeht, also im Nachhinein.
Ob und unter welchen Voraussetzungen Peisanpassungen - die in der Überschrift genannt werden -  erfolgen sollen, ist nicht ersichlich.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 14. Mai 2013, 13:04:00
Man stelle sich nur mal vor, die Netzentgelte werden nicht bezahlt, der Netzbetreiber sperrt deshalb in Ausübung eines vertraglichen Zurückbehaltungsrechts den Anschluss
und es ist für den Kunden nicht ersichtlich, wer sein eigentlicher Vertragspartner ist, so dass er den Vertrag auch nicht ohne Weiteres kündigen kann,
weil schon nicht ersichtlich ist, wem wo eine Kündigung zugehen muss, um überhaupt wirksam zu werden.
 
Möglicherweise ist der Kunde  sogar gar kein Anschlussnehmer und - nutzer mehr,
weil er den Anschluss durch einen Bevollmächtigten vertraglich auf einen (ebenso unbekannten) Dritten übertragen hat.

Dann bleibt der Anschluss gesperrt und der Kunde kann noch nicht einmal in die Grundversorgung zurück und "take care" erlangt besondere Bedeutung.
Was sollte ein Rechtsanwalt in einer solchen Situation wohl ausrichten können?

Der Netzbetreiber unterliegt dem Datenschutz und darf deshalb an Nichtberechtige keine Informationen  herausgeben.   
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 14. Mai 2013, 13:13:40
Da liegen Sie falsch. Keinem Kunden kann un darf es egal sein, wer Vertragspartner wird und deshalb Rechte und Pflichten übernimmt.

In der Realität ist das aber den meisten völlig Verbrauchern egal was in irgendwelchen AGB steht. Die AGBs werden doch nicht nicht einmal gelesen, geschweige denn kann ein durchschnittlicher Verbraucher den Inhalt verstehen.Was dort drin steht interessiert am Schluss die Rechtsanwälte oder das Gericht.

Zitat
Wenn etwa eine "Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG" gar nicht exisitiert oder aber auf den Bahamas sitzt,
dann wird es schwer, Ansprüche welcher Art auch immer ggf. durchzusetzen.

Genauso schwer wie es für mich ist irgendwelche Ansprüche durchzusetzen, genauso schwer ist es  aber auch für "...". Denn dieser muss ja dann auch erst mal nachweisen dass überhaupt eine Vertragsbeziehung besteht, bevor irgendwelche Ansprüche geltend gemacht werden können.

Und mal im Ernst, welche Ansprüche sollte man groß gegenüber einen Stromanbieter geltend machen, wenn es sich dabei nur um Bagatellbeträge handelt?

Zitat
Es ist schon nicht ersichtlich, wer der Verwender folgender veröffentlichter AGB sein soll und wie diese ggf. gem. § 305 Abs. 2 BGB in einen Vertrag welchen Typs  einbezogen werden sollen:

http://www.care-energy-online.de/index.php/homepage/agb.html

Handelt es sich um einen dem Kaufrecht unterfallenden Energieliefervertrag?
Handelt es sich um einen Werkvertrag oder Dienstvertrag?

Wie schon geschrieben, sind das alles rein akademische Fragen für einen durchschnittlichen Verbraucher, da er schon von vorne herein den Unterschied zwischen einen Werkvertrag und Dienstvertrag gar nicht kennt.

Zitat
Die Abrechnung für den Bezug von Nutzenergie erfolgt monatlich im Vorhinein."

Bekanntlich kann eine Abrechnung immer erst erfolgen, wenn der gemessene Verbrauch feststeht, also im Nachhinein.

Was sind monatliche Vorauszahlungen?

Zitat
Ob und unter welchen Voraussetzungen Peisanpassungen - die in der Überschrift genannt werden -  erfolgen sollen, ist nicht ersichlich.

Um so besser, dann bietet sich doch hier eine Möglichkeit einer Preisanpassung zu widersprechen. Das sollte Sie doch als Verbraucheranwalt freuen.

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 14. Mai 2013, 13:20:56
@egn

Sie verschließen vor möglichen Problemem die Augen.

Man stelle sich nur mal vor, die Netzentgelte werden nicht bezahlt, der Netzbetreiber sperrt deshalb in Ausübung eines vertraglichen Zurückbehaltungsrechts den Anschluss
und es ist für den Kunden nicht ersichtlich, wer sein eigentlicher Vertragspartner ist, so dass er den Vertrag auch nicht ohne Weiteres kündigen kann,
weil schon nicht ersichtlich ist, wem wo eine Kündigung zugehen muss, um überhaupt wirksam zu werden.
 
Möglicherweise ist der Kunde  sogar gar kein Anschlussnehmer und - nutzer mehr,
weil er den Anschluss durch einen Bevollmächtigten vertraglich auf einen (ebenso unbekannten) Dritten übertragen hat.

Dann bleibt der Anschluss gesperrt und der Kunde kann noch nicht einmal in die Grundversorgung zurück und "take care" erlangt besondere Bedeutung.
Was sollte ein Rechtsanwalt in einer solchen Situation wohl ausrichten können?

Der Netzbetreiber unterliegt dem Datenschutz und darf deshalb an Nichtberechtige keine Informationen  herausgeben.   
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 14. Mai 2013, 13:23:19
Man stelle sich nur mal vor, die Netzentgelte werden nicht bezahlt, der Netzbetreiber sperrt deshalb in Ausübung eines vertraglichen Zurückbehaltungsrechts den Anschluss

Der Verbraucher ist nicht Vertragspartner des Netzbetreibers.

Welches Recht hat der der Netzbetreiber dann den Anschluss sperren zu lassen?

Zitat
und es ist für den Kunden nicht ersichtlich, wer sein eigentlicher Vertragspartner ist, so dass er den Vertrag auch nicht ohne Weiteres kündigen kann,
weil schon nicht ersichtlich ist, wem wo eine Kündigung zugehen muss, um überhaupt wirksam zu werden.

Der Netzbetreiber kennt doch seinen Vertragspartner, sonst könnte er ihm auch die Netzentgelte nicht in Rechnung stellen. Und wenn ein Verbraucher den Anschlusswechsel durchführt dann geht dem bisherigen Versorger über das formale Verfahren die Kündigung zu.
 
Zitat
Möglicherweise ist der Kunde  sogar gar kein Anschlussnehmer und - nutzer mehr,
weil er den Anschluss durch einen Bevollmächtigten vertraglich auf einen (ebenso unbekannten) Dritten übertragen hat.

Dieser Punkt hat sich doch schon geklärt. Der Stromverbraucher bleibt auch bei CE Anschlussnutzer.

Zitat
Was sollte ein Rechtsanwalt in einer solchen Situation wohl ausrichten können?

Über all diese hypothetischen Fälle können Sie sich ja schon vorab mal Gedanken machen. Dann haben Sie im Falle des Falles einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Ihren Kollegen.  8)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 14. Mai 2013, 13:41:30
@egn

Wenn Netzentgelte nicht bezahlt werden, übt der Netzbetreiber durch Anschlussunterbrechung sein vertragliches Zurückbehaltungsrecht
gegenüber demjenigen aus, der ihm die Zahlung der Netzentgelte vertraglich schuldet. In Bezug darauf ist der Kunde nur Drittbetroffener.


Der Stromverbraucher bleibt auch bei CE Anschlussnutzer.

Möglicherweise auch nicht.

Wenn der Verbraucher eine Generalvollmacht erteilt, begibt er sich seines Einflusses darauf,
wer wann wie gegenüber wem von der Vollmacht Gebrauch macht und welche Rechte damit ggf. alles auf einen (unbekannten) Dritten übertragen werden.

Ein Verbraucher, der seinen Anschluss durch einen Bevollmächtigten vertraglich auf einen (ihm unbekannten) Dritten übertragen hat,
ist fortan selbst kein Anschlussnehmer und Anschlussnutzer mehr.

Kraft einer solchen wirksamen Rechteübertragung auf einen Dritten hat er dann selbst keinerlei eigene Rechte mehr.
Der Netzbetreiber darf an einen Nichtberechtigten keinerlei Informationen herausgeben.

Das gilt insbesondere dann, wenn der Verbraucher keinerlei Vertragspartner des Netzbetreibers mehr ist.

Der Verbraucher ist nicht Vertragspartner des Netzbetreibers.


Dümmer geht immer.

Über all diese hypothetischen Fälle können Sie sich ja schon vorab mal Gedanken machen. Dann haben Sie im Falle des Falles einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Ihren Kollegen.  8)

"Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um!" - Jesus Sirach 3, 27
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: zenon am 14. Mai 2013, 14:21:04
Gibt es denn von Seiten der Netzbetreiber irgendwelche Erfahrungen bezüglich Care Energy? Wie werden die Kunden angemeldet? Werden die Kunden vielleicht sogar abgemeldet und mk grid oder sonstwer wird neuer Anschlussinhaber?

Das müsste sich doch herausfinden lassen, um endlich diese wahnwitzige Diskussion über die Frage, was sein könnte zu beenden.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 14. Mai 2013, 14:25:50
Wenn Netzentgelte nicht bezahlt werden, übt der Netzbetreiber durch Anschlussunterbrechung sein vertragliches Zurückbehaltungsrecht
gegenüber demjenigen aus, der ihm die Zahlung der Netzentgelte vertraglich schuldet. In Bezug darauf ist der Kunde nur Drittbetroffener.

Die Frage ist, ob das einmal dadurch verhindert werden kann, dass dem Netzbetreiber der Zugang zur Abschaltung verweigert wird, und zum Anderen durch eine gerichtliche Verfügung, wie sie auch sonst erwirkt wird, um eine unberechtige Abschaltung zu verhindern. Eine Abschaltung ist nicht verhältnismäßig gegenüber den Drittbetroffenen, wenn es auch die Möglichkeit gibt, dass die Anschlussnutzer in die Ertsatzversorgung wechseln können. Dazu braucht der Netzbetreiber, der oft zum gleichen Konzern gehört wie der Grundversorger, nur den Wechsel anstoßen.

Zitat

Der Stromverbraucher bleibt auch bei CE Anschlussnutzer.

Möglicherweise auch nicht.

Wenn der Verbraucher eine Generalvollmacht erteilt, begibt er sich seines Einflusses darauf,
wer wann wie gegenüber wem von der Vollmacht Gebrauch macht und welche Rechte damit ggf. alles auf einen (unbekannten) Dritten übertragen werden.

Ich dachte das Thema ist schon durch. Die Netzbetreiber lassen die Ummeldung auf einen anderen Anschlussnutzer nicht zu. Soweit ich mich erinnere ging es in den Prozess von CE gegen die Netzbetreiber auch um diesen Punkt.


Hier noch was Interessantes aus den USA, das beschreibt wovor auch die deutschen Stromversorger Angst haben, wenn die Eigenversorgung bei Verbrauchern zum Renner wird. (http://blogs.wsj.com/corporate-intelligence/2013/03/22/utility-boss-faces-mortal-threat-from-solar/)

Die 19,90 €/kWh die die Verbraucher für den mit dem Modul erzeugten Strom bezahlen, kann man auch als Finanzierungsmodell sehen, das den Einstieg in die Eigenversorgung erheblich beschleunigt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 14. Mai 2013, 14:28:53
Das müsste sich doch herausfinden lassen, um endlich diese wahnwitzige Diskussion über die Frage, was sein könnte zu beenden.

Wenn man diesen Thread von Anfang an gelesen hat, und auch die Stellungnahme von CE dazu gelesen hat, dann weiß man, dass tatsächlich nicht ist, was sein könnte. Denn die Netzbetreiber haben anscheinend von Anfang an verhindert, dass sich jemand anders als der tatsächliche Endverbraucher einträgt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 14. Mai 2013, 14:36:16
Wenn die Netzentgelte nicht bezahlt werden, so übt der Netzbetreiber sein vertragliches Zurückbehaltungsrecht durch Unterbrechung der Anschlussnutzung vollkommen rechtmäßig aus.
Folglich lässt sie sich die Duldung der Unterbrechung auch etwa im Rahmen einer einstweiligen Verfügung kurzfristig gerichtlich durchsetzen.

Die Gefahr ergibt sich aus der erteilten Generalvollmacht selbst.
Der Kunde wird vollkommen im Unklaren darüber gelassen, durch wen gegenüber wem wann in Bezug worauf von dieser Gebrauch gemacht werden darf und wird.
Im normalen Leben kommt wohl kaum ein  Verbraucher auf die Idee, eine umfassende Generalvollmacht zu erteilen.
 
Provisionsgetriebene Berater haben Verbraucher jedoch schon zu so manchem bewegt, was man mit gesundem Menschenverstand für eher unwahrscheinlich halten sollte.

Die Netzbetreiber lassen die Ummeldung auf einen anderen Anschlussnutzer nicht zu. Soweit ich mich erinnere ging es in den Prozess von CE gegen die Netzbetreiber auch um diesen Punkt

Also gab es bereits in der Vergangenheit Fälle, in denen die erteilte Vollmacht genau mit dieser Zielrichtung eingesetzt wurde!

Es ist also gar kein hypothetischer Fall.

Warum sollte man darauf vertrauen, dass Netzbetreiber ihre Praxis nicht ändern (müssen)? 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Netznutzer am 14. Mai 2013, 14:52:37
Zitat
Also gab es bereits in der Vergangenheit Fälle, in denen die erteilte Vollmacht genau mit dieser Zielrichtung eingesetzt wurde!

Genau hier hatten anfangs reine Strom/Gasversorger, ohne Wasserversorgung, die größten Probleme, da sie anhand der UTILMD-Nachrichten nicht nachvollziehen konnten, ob der bisherige Anschlussnutzer wirklich weggezogen ist, und MK-Energy dort ein Büro gemietet hat (per Einzugsmeldung), oder ob es sich um den Versuch des Pseudo-Contracting gehandelt hat.

MK hatte reihenweise Einstweilige Verfügungen gegen Netzbetreiber erwirkt/versucht zu erwirken, um diese "Einzüge" auf eigenen Namen durchzusetzen.

Gruß

NN
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 14. Mai 2013, 15:00:50
Hier wird auch davon berichtet, dass man gegen Netzbetreiber vor Gericht erfolgreich gewesen sei:

http://hukd.mydealz.de/deals/care-energy-169489

Was sollte denn der mit der so erteilten  Vollmacht offensichtlich von Anfang an beabsichtigten Rechteübertragung überhaupt entgegenstehen?
Grundsätzlich kann doch jeder über seine Rechte frei verfügen, auch die eigene Kundenanlage vermieten/verpachten/übereignen....

Bei Multi-Level -Marketing fällt mir immer gleich der verfilmte Fall MEG des Mehmet Göker ein.
Da haben sich die überzeugten Vertriebler das Firmenlogo auf den Arm tätovieren lassen und gegen eine Art Ehering dem Firmenchef die ewige Treue geschworen.
Wollt Ihr mit dabeisein, wenn wir...? Jaaah!!!

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 14. Mai 2013, 15:19:36
Hier sieht man wie die Plug & Save Module aufgebaut sind und installiert werden. (http://www.youtube.com/watch?v=-4Xpm8m0_do)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 14. Mai 2013, 15:22:33
Hier wird auch davon berichtet, dass man gegen Netzbetreiber vor Gericht erfolgreich gewesen sei: ...

Die Ummeldung des Anschlussnutzers ist ja wohl auch Grundvoraussetzung, damit CE überhaupt die eigenwillige Argumentation „wir sind Energiedienstleister“  in dem aktuellen Ermittlungsverfahren der Bundesnetzagentur aufrecht erhalten kann (sonst bricht deren ‚Zauber-Preiskalkulation’ schon gleich völlig zusammen  ???).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bb am 14. Mai 2013, 15:51:49
Hier sieht man wie die Plug & Save Module aufgebaut sind und installiert werden. (http://www.youtube.com/watch?v=-4Xpm8m0_do)

Das ist exakt ein Modul. Wieso sollte der Hersteller dieser Module die Zusammenarbeit kündigen und mitteilen (Quelle (http://www.suninvention.com/pressemeldungen/PM2013-5SunInventionCareEnergy.pdf)): "Bis heute gab es keine Bestellung durch Care Energy, weder bei uns direkt noch bei irgendeinem Händler"?

Das passt doch hinten und vorne nicht.

Edit:
Ich hatte mich schon gewundert, dass es noch keine tägliche PM von Care gab. Das wurde jetzt aber nachgeholt: Einladung zur Pressekonferenz Care-Energy mk-group Holding GmbH (http://www.presseportal.de/pm/80959/2471542/)

Im Rahmen der Pressekonferenz werden der Geschäftsführer der mk-group Martin Richard Kristek und weitere Personen die geschäftsschädigenden Aussagen in der Ausgabe des Handelsblattes richtig stellen und über die gegen Personen und Institutionen eingeleiteten juristischen Schritte informieren.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: KarlM am 14. Mai 2013, 17:14:04
Inzwischen haben wir den 10.05.
Bobby3301 hat noch nichts geschrieben, ob er mit seinem gestrigen Geschenk zufrieden ist. Oder liegt er vor Freude noch im Koma?
Auch heute noch keine Info.  :'(

Bobby3301 liest zwar fleissig mit, aber von seinem Vatertagsmodul will er uns nicht schreiben.  :(

Vor lauter Pressemitteilungen steht der Laden jetzt still.  :D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 14. Mai 2013, 19:01:22
Zitat
Einladung zur Pressekonferenz Care-Energy mk-group Holding GmbH
Die mk-group „Care-Energy“ nimmt Stellung zu den unrichtigen und verzerrten Darstellungen in der Ausgabe des Handelsblatts vom 14. Mai 2013. ...

Was an der Darstellung des Handelsblatts (mehr oder weniger doch bereits bekannte Fakten) soll denn „unrichtig“ und „verzerrt“ sein? Und „geschäftsschädigend“ ist wohl allein das inzwischen schon lächerliche „PR-Gehabe“ von Kristek & Co.!  ::)

Aber nur weiter so, die angekündigten „juristischen Schritte“ gegen Personen und Institutionen werden eher zum schnellen Ende von CE und mk beitragen  :)  –  womöglich mit leider nicht so gutem Ende für wieder einmal zu gutgläubige Kunden.  :(
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energieanalyse am 14. Mai 2013, 19:31:55
Das Posting von dem Kristek auf Facebook geht gar nicht, selbst für Veröffentlichungen der CE ist das nicht mehr normal. Nicht nur die Formulierung, sondern auch die hetzerische Angabe, welche 8500 Arbeitsplätze  weismachen soll, ist mehr als geschmacklos...

https://www.facebook.com/CareEnergy?fref=ts
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 14. Mai 2013, 19:50:34
Auch SPIEGEL ONLINE lässt sich eine Berichterstattung nicht nehmen:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/billigstromanbieter-care-energy-geraet-ins-visier-der-netzagentur-a-899654.html#spCommentsBoxPager

Der Streit geht wohl um die Zahlung der EEG- Umlage nach § 34 Abs. 1 EEG

Zitat
(1) Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucher liefern, sind verpflichtet, den von dem für sie regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber nach § 35 abgenommenen und vergüteten Strom anteilig gemäss einem rechtzeitig bekannt gegebenen, der tatsächlichen Stromabnahme nach § 8 in Verbindung mit § 16 angenäherten Profil abzunehmen und zu vergüten. Die Pflicht zur Vergütung nach Satz 1 verringert sich  um  höchstens  2,0 Cent  pro  Kilowattstunde für Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die, bezogen auf die gesamte von ihnen gelieferte Strommenge,  mindestens  50  Prozent  Strom  im  Sinne der §§ 23 bis 33 liefern.

Da stellt sich womöglich jemand auf den Standpunkt, er sei gar kein Elektrizitätsversorgungsunternehmen iSv. § 34 Abs. 1 EEG, das Strom an Letztverbraucher liefert. Man sei eher ein Energiedienstleister, der dem Kunden Nutzenergie und vieles mehr zur Verfügung stellt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: KarlM am 14. Mai 2013, 20:10:00
Angeblich soll es heute einen Beitrag von Frontal 21 zu Care Energy geben.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: kamaraba am 14. Mai 2013, 20:14:28
lt. Frontal21 Newsletter und auf der Website von Frontal21 - NEIN!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: KarlM am 14. Mai 2013, 20:29:43
lt. Frontal21 Newsletter und auf der Website von Frontal21 - NEIN!
Vielleicht wurde es aus aktuellem Anlass kurzfristig vorgezogen.
Die Ereignisse überschlagen sich doch gerade. Es kommt immer mehr ans Tageslicht, so dass die Sendung eine Woche später vielleicht schon veraltet wäre.
Es schadet auf jedenfall nicht Frontal 21 anzuschaun.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: kamaraba am 14. Mai 2013, 21:12:59
Kam doch bei Frontal21!!!!!!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energieanalyse am 14. Mai 2013, 21:31:50
Das war ja leider nur ein Teil der ganzen Wahrheit, aber das hätte sonst wohl die Sendezeit gesprengt  :-X
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 14. Mai 2013, 22:12:45
Handelsblatt legt nach:

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/billigstromanbieter-bundesamt-fuer-justiz-ermittelt-gegen-care-energy/8206732.html
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bb am 14. Mai 2013, 23:08:33
Handelsblatt legt nach:

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/billigstromanbieter-bundesamt-fuer-justiz-ermittelt-gegen-care-energy/8206732.html

Gleiches gilt nämlich auch für die mk-grid, mk-energy und mk-power. Man scheint es im Hause CE generell nicht so mit der Veröffentlichungspflicht zu haben.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 14. Mai 2013, 23:35:06
Das von HB  berichtete Verfahren der Bundesnetzagentur nach § 95 EnWG betrifft wohl die Frage der Verletzung der Anzeigepflicht nach § 5 EnWG. Ordnungswidrig handelt gem. § 95 Abs. 1 Nr. 2 EnWG, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 5 Satz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet.

http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/HandelundVertrieb/Lieferantenanzeige/lieferantenanzeige-node.html

Die Anzeigepflicht für Lieferanten, die Haushaltskunden mit Energie beliefern, ist im EnWG wie folgt geregelt.

Zitat
§ 5 Anzeige der Energiebelieferung
Energieversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden mit Energie beliefern, müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen ihrer Firma bei der Regulierungsbehörde unverzüglich anzeigen; ausgenommen ist die Belieferung von Haushaltskunden ausschließlich innerhalb einer Kundenanlage oder eines geschlossenen Verteilernetzes sowie über nicht auf Dauer angelegte Leitungen. Eine Liste der angezeigten Unternehmen wird von der Regulierungsbehörde laufend auf ihrer Internetseite veröffentlicht; veröffentlicht werden die Firma und die Adresse des Sitzes der angezeigten Unternehmen. Mit der Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit ist das Vorliegen der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung darzulegen. Die Regulierungsbehörde kann die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist. Die Sätze 3 und 4 gelten nicht für Energieversorgungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, wenn das Energieversorgungsunternehmen von der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats ordnungsgemäß zugelassen worden ist.

Der Anbieter vetritt wohl die Auffassung, dass er dieser Anzeigepflicht gar nicht unterliege.

Die Anzeigepflicht der Lieferanten dient dem Schutz der Haushaltskunden, weshalb das Vorliegen der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung darzulegen ist.

Kommt ein Energielieferant, welcher der gesetzlichen Anzeigenpflicht unterliegt, seiner gesetzlichen Darlegungsverpflichtung nicht nach,  kann die Regulierungsbehörde die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, weil die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist.

Zweifel an der Zuverlässigkeit können insbesondere bestehen, wenn ein Stromlieferant seine gesetzliche Verpflichtung aus § 37 Abs. 1 EEG verletzt.

Zitat
Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucher liefern, sind verpflichtet, den von dem für sie regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber nach § 35 abgenommenen und vergüteten Strom anteilig gemäss einem rechtzeitig bekannt gegebenen, der tatsächlichen Stromabnahme nach § 8 in Verbindung mit § 16 angenäherten Profil abzunehmen und zu vergüten. Die Pflicht zur Vergütung nach Satz 1 verringert sich  um  höchstens  2,0 Cent  pro  Kilowattstunde für Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die, bezogen auf die gesamte von ihnen gelieferte Strommenge,  mindestens  50  Prozent  Strom  im  Sinne der §§ 23 bis 33 liefern.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: PLUS am 14. Mai 2013, 23:53:52
Ergänzend dazu:

Bei der Ermittlung des Bundesamt für Justiz geht es wohl um §325 HGB (http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__325.html):
Zitat
„Gegen das Unternehmen MK Group Holding GmbH ist von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Offenlegungspflichten zum Abschlussstichtag 31.12.2011 eingeleitet worden.“
siehe die möglichen Folgen: §335 HGB (http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__335.html)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 15. Mai 2013, 00:14:56
Wenn der Anbieter zu dem von HB berichteten Verfahren der Bundesnetzagentur nach § 95 EnWG vor der zusammengerufenen Presse darlegen wollte, dass er trotz Belieferung von 250.000 Kunden von der Anzeigenpflicht nach § 5 EnWG ausgenommen sei, so sollte der Presse wohl mindestens ein Rechtsgutachtens eines renommierten Energierechtlers vorgelegt werden, welches die Rechtsauffassungen stützt, die die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde immerhin als  "eigenwillige Rechtsauslegung" bezeichnet haben soll.   
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 15. Mai 2013, 01:49:21
Gleiches gilt nämlich auch für die mk-grid, mk-energy und mk-power. Man scheint es im Hause CE generell nicht so mit der Veröffentlichungspflicht
zu haben.

Für die vorgenannten KGs, also Personengesellschaften und nicht Kapitalgesellschaften, gilt das wohl nicht.  Fraglich könnte sein, ob zusätzlich ein Konzernabschluss zu erstellen und zu veröffentlichen ist.

Nachtrag:

Oder besteht für GmbH & Co. KGs, also ohne eine natürliche Person als persönlich haftendem Gesellschafter, eine Veröffentlichungspflicht gemäß § 264a HGB? Dann müsste das Bundesamt für Justiz bei den genannten KGs doch ebenfalls ,von Amts wegen' tätig werden/geworden sein!?

Fazit:  CE und mk scheinen es mit den Pflichten nach deutschem Recht generell nicht so genau zu nehmen !  ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bb am 15. Mai 2013, 08:24:07
Oder besteht für GmbH & Co. KGs, also ohne eine natürliche Person als persönlich haftendem Gesellschafter, eine Veröffentlichungspflicht gemäß § 264a HGB? Dann müsste das Bundesamt für Justiz bei den genannten KGs doch ebenfalls ,von Amts wegen' tätig werden/geworden sein!?

Ich zitiere aus Beck'scher Bilanz-Kommentar zum § 264a HGB:

Die Erfüllung der Anwendungsvoraussetzungen des § 264 a führt zu der Verpflichtung, neben den allgemeinen, für alle handelsrechtlich buchführungspflichtigen Kfl geltenden Vorschriften die folgenden – ansonsten handelsrechtlich nur für KapGes verpflichtenden – Vorschriften zu beachten:
...
§§ 325 bis 329 Offenlegung/Prüfung durch den Betreiber des eBAnz (Vierter Unterabschnitt).
...
Die Anwendbarkeit der Straf- und Bußgeld-, Zwangs- und Ordnungsgeldvorschriften für OHG und KG iSd § 264 a Abs 1 regelt § 335 b.


Der § 264a HGB ist auch gerade deshalb anwendbar, weil bei der GmbH & Co. KG keine mittelbare oder unmittelbare Vollhaftung einer natürlichen Person in Frage kommt. Das trifft in solchen Fällen ja gerade die GmbH als Komplementär der KG.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: DieAdmin am 15. Mai 2013, 08:28:33
Wer den Beitrag verpasst hat, die gestrige Sendung ist schon in der Mediathek:

http://www.zdf.de/Frontal-21/Die-Themen-der-Sendung-vom-14.-Mai-2013-27888388.html

Interessant übrigens, das Szenen aus dem "Leben mit der Energiewende"-Film als "Werbevideo Care Energy" gekennzeichnet sind

Edit: Die An- und Abmoderation des Beitrags auch aufschlussreich :
http://frontal21.zdf.de/
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 15. Mai 2013, 11:53:53
Beitrag im Hamburger Abendblatt:

http://www.abendblatt.de/hamburg/article116194128/Netzagentur-ermittelt-gegen-Care-Energy.html

Zitat
Care-Energy kalkuliert hier nicht mit den üblichen 5,28 Cent pro Kilowattstunde, sondern nur mit zwei Cent. Für die Behörde ergibt sich daraus der Verdacht, dass die Firma versuche, sich "der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage zu entziehen", sagte Hichert.

Bemerkenswert, dass "der Energieversorger der Energiewende" (Eigenwerbung) damit konfrontiert wird, dass ihm die Regulierungsbehörde vorhält, sich nicht als Energieversorger angemeldet zu haben und sich unzureichend am EEG- Umlageaufkommen zu beteiligen. 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energieanalyse am 15. Mai 2013, 12:45:34
http://hallo-holstein.de/politik-und-wirtschaft/13767-care-energy-unter-beschuss-der-behoerden-unsichere-verbraucher-sollten-gesetzliches-zurueckbehaltungsrecht-pruefen
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energieanalyse am 15. Mai 2013, 14:04:26
Was würde eigentlich mit dem geleasten Jaguar passieren, wenn die Kunden nicht mehr zahlen?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bb am 15. Mai 2013, 14:27:15
Ich würde gerne wissen was auf dieser ominösen Pressekonferenz für neue Erkenntnisse gewonnen werden konnten und wer sich jetzt warm anziehen muss, weil er von Care verklagt wird  ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 15. Mai 2013, 14:33:13
Steht zu hoffen, dass es bei der Presse- Akkreditierung nicht die gleichen Probleme gab wie am OLG München und deshalb der Termin ausfallen/verlegt werden musste.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: PLUS am 15. Mai 2013, 15:45:42

Care-Energy - ein Rätsel aus Widersprüchen:

250.000 Kunden? Auf dieser Seite sind es nur 50.000 Kunden. (http://shsq.re/5UUI/news#!/5UUI/home)

Wer haftet da persönlich? Angaben gemäß § 5 TMG: Martin Richard Kristek (Geschäftsführer phG)? Letzte Zeile= phG: mk-group Holding GmbH: DE209997252? (http://shsq.re/5UUI/news#!/5UUI/bio)

Da ist jedem Geschäftsführer geraten, Widersprüche, Fehler, Irrtümer, Täuschungen, Ordnungswidrigkeiten, Straftaten ... zu meiden? Ja, Geschäftsführer könnten sonst "haften", unabhängig von der Rechtsform. Die Orientierung (http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/6/67/Bewusstseinsdimensionen-ehrbarer-kaufmann.jpg/1024px-Bewusstseinsdimensionen-ehrbarer-kaufmann.jpg)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energieanalyse am 15. Mai 2013, 18:35:13
Wer bin ich? "Ich bin kein Geschäftsführer, ich bin das Gesicht einer Handelsmarke"  :P

Wer bin ich? "Auf den Phillis hätt`s so etwas nicht gegeben"  :'(

Wer bin ich? "Zurück..be..haltungs...recht?! Keiner hat hier recht außer mir"

Care Energy unter Beschuss der Behörden - unsichere Verbraucher sollten gesetzliches Zurückbehaltungsrecht prüfen:
http://hallo-holstein.de/politik-und-wirtschaft/13767-care-energy-unter-beschuss-der-behoerden-unsichere-verbraucher-sollten-gesetzliches-zurueckbehaltungsrecht-pruefen
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 15. Mai 2013, 20:15:46
Bei Lichte betrachtet verhält es sich wohl so:
Der Energieversorger der Energiewende liefert an Haushaltskunden  über die Netze vorgelagerter Netzbetreiber elektrische Energie, misst gelieferte Strommengen bzw. die gelieferte elektrische Arbeit [kWh] oder lässt diese durch einen Messtellenbetreiber messen und rechnet diese gegenüber den Kunden zu einem vereinbarten Strompreis ab. Mit dem Strom kann der Kunde auch seine digitalen Radioempfangsanlegen und HiFi- Anlagen betreiben. Insoweit unterheidet sich rein gar nichts zu anderen Stromlieferanten, die Haushaltskunden und andere Letzverbraucher leitungsgebunden mit Elektrizität versorgen. Dass dabei mit dem gelieferten Strom erst  Nutzenergie erzeugt bzw. produziert wird, erscheint demgegenüber vollkommen  konstruiert.
Der Energieversorger der Energiewende befindet sich dabei im Wettbewerb, was eine Betätigung auf einem sachlich relevanten Markt der leitungsgebundenen Belieferung von Haushaltskunden und anderen Letztverbrauchern mit Strom bzw. Gas mit anderen Lieferanten voraussetzt. Liefert man etwas anderes als alle anderen, befindet man sich mit anderen Anbietern  schon nicht auf einem gemeinsamen Markt und steht deshalb auf dem Markt auch in keinem Wettbewerb zu anderen Anbietern. Es ist davon auszugehen, dass sich der Energieversorger der Energiewende wie alle seine Wettbewerber auch am EEG- Umlageaufkommen zu beteiligen hat, um die Energiewende im Interesse der Allgemeinheit weiter voranzubringen, und dass er auch im Übrigen den selben gesetzlichen Regelungen unterfällt wie seine Wettbewerber, die sich auch  nach § 5 EnWG anmelden müssen. 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 15. Mai 2013, 23:28:05
CEO Kristek sieht das wohl so:

Energieversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden mit Energie beliefern, müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen ihrer Firma bei der Regulierungsbehörde unverzüglich anzeigen; ausgenommen ist die Belieferung von Haushaltskunden ausschließlich innerhalb einer Kundenanlage oder eines geschlossenen Verteilernetzes sowie über nicht auf Dauer angelegte Leitungen.

Energie im Sinne des § 3 EnWG, nämlich  Elektrizität und Gas, soweit sie zur leitungsgebundenen Energieversorgung verwendet werden, liefere man schon nicht, sondern statt dessen Nutzenergie.

Man sei kein  Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 EnWG, was auch daraus folge, dass die Bundesnetzagentur selbst davon spräche, dass sie Energiedienstleister seien.

Energieversorgungsunternehmen: natürliche oder juristische Personen, die Energie an andere liefern, ein Energieversorgungsnetz betreiben oder an einem Energieversorgungsnetz als Eigentümer Verfügungsbefugnis besitzen; der Betrieb einer Kundenanlage oder einer Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung macht den Betreiber nicht zum Energieversorgungsunternehmen

mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG, bei der es sich um den ausschließlichen Vertragspartner des Kunden handeln soll, könne sich  nicht gemäß § 5  anmelden, weil die Tatbestandvoraussetzungen nicht erfüllt seien.

Und schließlich die mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG als Energieversorgungsunternehmen habe nur einen Kunden und dies sei die mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG.

Man erledige seinen Job gesetzeskonform und zum Vorteil des Verbrauchers.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bobby3301 am 15. Mai 2013, 23:32:58
und? Sie als Anwalt sollten wissen ob das so funktionieren kann?!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 16. Mai 2013, 01:15:02
CEO Kristek sieht das wohl so: ...

dazu die Frage:
... ob das so funktionieren kann?!

@ bobby3301,
ist doch bereits beantwortet: Zitat "bei Lichte betrachtet verhält es sich wohl so: ..." (vgl. Antwort #306 von RR-E-ft) !  ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 16. Mai 2013, 02:53:04
Für diejenigen, die bspw. noch immer mit dem ‚beschränkten Risiko’ kommen „für mich ist wichtig, dass ich keine Vorkasse leisten muss und jederzeit kündigen kann“, nachstehend eine sehr gute Zusammenfassung aus dem photovoltaikforum  -  Zitat:

Leider muss ich dein beschränktes Risiko dann doch etwas "erweitern":
Zitat
Handelsblatt vom 14.05.2013:
Der Bundesnetzagentur liegt ein Rechtsgutachten vor, das beim Fall Care Energy eine ganz neue Krisenqualität sieht. Wegen der ungewöhnlichen Rechtskonstruktion der Gruppe würde im Insolvenzfall die „Grund- oder Ersatzversorgung vermutlich nicht greifen“, heißt es dort. Und weiter: „Anschlusssperrungen der Endverbraucher könnten die Folge sein. Anders als bei Teldafax könnten dieses Mal die Kunden also tatsächlich (zeitweise) ohne Stromversorgung enden.“
Falls du in so einem Fall plötzlich ohne Strom dastehst, würdest du auch ganz schnell dem Netzbetreiber oder sonstwem was auch immer nötig ist bezahlen, um wieder ans Netz zu kommen.

Interessantes zur Strompreisstruktur:
Ursprünglich hatte CE ja mit 16% MWSt gerechnet (peinlich peilich  :D )
Anfang Mai stand da zu lesen: Strombeschaffung 4,2 Cent/kWh, MWSt 2,73 Cent/kWh.

Anscheinend hat CE von diesem peinlichen Fehler aus dem Forum erfahren...
Jetzt steht da: Strombeschaffung 3,8 Cent/kWh, MWSt 3,17 Cent/kWh.

Das nenne ich seriöse Kalkulation: Was nicht passt, wird passend gemacht, nur die 19,8 Cent/kWh Gesamtkosten stehen wie in Beton gegossen.  ;D
(Falls CE irgendwann einsieht, dass sie selbst mit Grünstromprivileg ca. 3,28 Cent  EEG-Umlage zahlen müssen, dann rutschen wohl die Strombeschaffungskosten einfach in Richtung 2,5 Cent/kWh?  ;D )

Da CE offensichtlich nicht genau weiß, wie hoch die EEG-Umlage für einen normalen Grünstromprivilegierten Stromanbieter wäre (nämlich 3,28 Cent und nicht 2,00 Cent), gehe ich davon aus, dass sie sich irgendwie um die EEG-Umlage herummogeln... die Aussage der BNetzA hat meinen Verdacht erhärtet:
Zitat
Die Bundesnetzagentur hat nach Informationen des Handelsblattes ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Hamburger Billigstromanbieter Care Energy eingeleitet. „Es besteht der Verdacht, dass Care-Energy durch eine eigenwillige Rechtsauslegung versucht, die Anzeigepflicht nach §5 EnWG zu umgehen und sich damit auch der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage zu entziehen“, sagt Renate Hichert, Sprecherin der Bundesnetzagentur. Die Behörde habe daher „von Amts wegen gegen Care-Energy ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 95 EnWG eingeleitet.“
Zitatende.

Sobald die BnetzA und ggf. Gerichte dieses vermutete „herummogeln“ (vgl. auch Antwort #307 von RR-E-ft ) sicherlich rückwirkend beendet, gehen womöglich bei CE / mk und folglich auch bei den Kunden sehr schnell ‚die Lichter aus’ –  und zwar mit den vorstehend beschriebenen Folgen!  ???
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: zenon am 16. Mai 2013, 09:13:22
Die Pressekonferenz ist jetzt online zu finden: http://youtu.be/6wkz3N5IDSc

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 16. Mai 2013, 09:19:00
Ich halte diese Aussagen alle für gezielte Angstmache um die Kunden von CE verunsichern.

Jeder Verbraucher kann durch einen Wechsel zu einem anderen Anbieter den Anschluss umschalten lassen, da er ja selbst immer noch als Anschlussinhaber eingetragen ist. Im Zweifelsfall kann er auch einen Neueinzug melden. Des weiteren haben es natürlich die lokalen Netzbetreiber in der Hand den Anschluss einfach auf Ersatzversorgung umzustellen. Dass diese vielleicht gegenüber den wechselwilligen Verbrauchern und auch den Billiganbietern ein Exempel statuieren werden wenn sich eine gute Gelegenheit bietet, um den freien Markt wieder etwas einzudämmen, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Bezüglich des angeblich nicht tragfähigen Strompreises von CE ist anzumerken, dass es eine ganze Reihe von Anbietern gibt die den Strom noch deutlich günstiger anbieten. Man brauch dazu nur auf Verivox nachsehen.

Z.B. kosten 5.400 kWh Strom im Jahr bei CE inkl. Grundgebühr 1158,48 €. Beim günstigsten Anbieter gibt es die gleiche Menge Strom dagegen schon für 1009,50 €. Natürlich sind da Boni eingerechnet, aber es ist gerade bei den Schnäppchenjägern nicht damit zu rechnen, dass die jeweiligen Kunden länger bleiben als es für die Auszahlung des Bonus nötig ist. Sie wechseln dann wieder zum nächsten günstigsten Anbieter.

Auch kann natürlich der angebotene Strompreis durch andere Einnahmen quer subventioniert werden. Dies kennen wir ja bei den Versorgern mit Industriekunden. Da zahlen die Industriekunden und auch Wärmestromkunden Preise die deutlich unter den rechnerischen Kosten liegen. Die normalen Haushaltsverbraucher müssen das dann durch überhöhte Preise mitbezahlen. Hier haben Versorger die überwiegend Haushaltskunden und Kleingewerbe versorgen einen Vorteil. Und wenn wie bei CE dann auch noch andere Einnahmequellen, wie z.B. PV-Module hinzukommen, dann kann der Preis auch dauerhaft gehalten werden.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 16. Mai 2013, 10:51:35
Ob etwas funktioniert oder nicht, hängt zunächst einmal nicht vom Preis ab, der - aus welchen Gründen auch immer - immer wieder in das Zentrum der Betrachtung gerückt wird.

Zunächst gibt es noch kein stromerzeugendes Modul, dessen Betrieb durch mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG ganz eigene Probleme aufwerfen kann.

Der Haushaltskunde benötigt eigentlich eine leitungsgebundene Stromversorgung.
Er würde eigentlich nur einen neuen Stromlieferanten beauftragen, diesem ggf. eine Vollmacht erteilen, um den bisherigen Stromlieferungsvertrag beim bisherigen Stromlieferanten zu kündigen und der neue Stromlieferant hätte dann leitungsgebunden Strom zum vereinbarten Preis zu liefern.

An die Stelle dieses einfachen sollen drei Vorgänge gesetzt werden, deren genaue vertragliche Ausgestaltungen nicht ersichtlich sind.
Das erhöht zunächst die Kosten, denn an die Stelle eines Geschäftsvorfalls treten drei Geschäftsvorfälle, die buchhalterisch abgebildet werden müssen.

Um so kompexer ein an sich einfacher Vorgang wie der leitungsgebundene Energieversorgung ausgestaltet wird, um so fehler- und deshalb gefahrgeneigter wird es für den Kunden.

mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG soll an der Abnahmnestelle ausschließlich die mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG leitungsgebunden mit Strom beliefern.
Voraussetzung dafür wäre wohl, dass der Anschluss auf mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG übertragen wird.
Wie diese Übertragung erfolgt, bleibt für den Kunden wohl schon unklar.

Für den Netzbetreiber sähe es so aus, als wäre ein neuer Anschlussnutzer eingezogen, also als wenn in die Wohnung des bisherigen Anschlussnutzers jetzt eine mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG eingezogen sei, deren etwaig vorhandenen "Untermieter" wie mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG und deren Kunde  mit dem Netzbetreiber jedenfalls nichts mehr zu schaffen haben.

Es gibt wohl schon Streit mit Netzbetreibern, ob eine solche Übertragung des Anschlusses auf eine mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG überhaupt zulässig und wirksam ist.

Fällt der Stromlieferant mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG - aus welchen Gründen auch immer-  aus, kann die mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG als Letztverbraucher nicht in die Grundversorgung fallen, da sie selbst schon kein Haushaltskunde ist. Möglicherweise hätte sie Anspruch auf Ersatzversorgung.

mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG soll mit dem von ihr bezogenen Strom die mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG beliefern.
Zwar mag die mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG Letztverbraucher sein, sie ist aber beim Netzbetreiber nicht angemeldet und kann wohl allein deshalb in dem Fall, dass die mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG - aus welchen Gründen auch immer - ausfallen sollte, keinen Anspruch auf Ersatzversorgung haben.

mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG soll ihren eigenen Kunden (den bisherigen Haushaltskunden) nicht leitungsgebunden mit Elektrizität, sondern mit sog. Nutzenergie beliefern.

Wie der Strompreis, den mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG an mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG zahlt, und der Strompreis, den mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG an mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG zahlt, kalkuliert sind, ist für den Nutzenergiekunden der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG vollkommen belanglos.
Denn an diesen Vertragsverhältnissen ist der Nutzenergiekunde ebensowenig beteiligt wie der Stadtwerkekunde an den Strombezugsverträgen des Stadtwerkes.

Der Preis für Nutzenergie ist - mit Ausnahme der Mehrwertsteuer- wohl mit keinerlei Steuern und Abgaben belastet.
Dieser Preis kann deshalb wohl beliebig kalkuliert sein.

Werden in Rechnungen über die Lieferung von  Nutzenergie in diesen nicht geschuldete Steuern und Abgaben ausgewiesen, kann sich daraus womöglich eine gesonderte Steuer- und Abgabenschuld des Rechnungserstellers ergeben, vgl. § 14c UstG.

Bemerkennwert erscheint, dass die von mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG dem Kunden vertraglich geschuldete Nutzenergie und deren Verbrauch nicht gemessen wird.
Bei der Umwandlung von elektrischer Energie in sog. Nutzenergie wird es sicherlich zu Umwandlungsverlusten kommen, so dass die sog. Nutzenergie jedenfalls geringer sein wird,
als  die elektrische Energie, welche mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG noch von mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG bezogen hat.

Wurde der Anschluss-  für das Geschäftsmodell notwendig - auf die mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG übertragen, so kann der Kunde der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG bei deren Ausfall jedenfalls selbst keinen Anspruch auf Grundversorgung haben.

Ein Untermieter, dessen Vermieter alleiniger Anschlussnutzer und Stromkunde ist, hat schließlich auch keinen eigenen Anspruch auf Grund- oder Ersatzversorgung, wenn gegenüber dem Hauptmieter in Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts die Anschlussnutzung unterbrochen wird.

Ob und wie eine Rückübertragung des Anschlusses von mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG auf den Kunden der  mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG vorgesehen ist,
ist nicht ersichtlich.

Es bedarf für die Rückübertragung des Anschlusses von mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG ebenso eines entsprechenden Rechtsaktes wie schon für die Übertragung des Anschlusses auf mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG. Insolvenzabhängige Lösungsklauseln sollen nach der jüngeren Rechtsprechung des BGH jedenfalls unwirksam sein.

Zu bedenken ist für den Verbraucher:
 
Mag das Unternehmen an der notwendigen Übertragung des Anschlusses auf mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG noch ein dringendes Interesse haben,
so wird es womöglich kein solches Interesse mehr an der Rückübertragung von mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG haben und daran eher nicht so mitwirken, wie es notwendig ist.
Schließlich hat man ein ausgesprochenes Interesse daran, den Kunden möglichst lange zu binden, worauf der Kunde sogar ausdrücklich hingewiesen wird.

Wird deshalb irgendwo in der Kette ein Zurückbehaltungsrecht durch Anschlussunterberechung ausgeübt, etwa durch den Netzbetreiber gegenüber mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG wegen nicht gezahlter Netznutzungsentgelte, so hat der Nutzenergiekunde  der  mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG dadurch jedenfalls noch keinen Anspruch auf Grund- bzw. Ersatzversorgung.

Damit steht der Nutzenergiekunde der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG wohl jedenfalls schlechter als ein Haushaltskunde, dessen Stromlieferant - aus welch Gründen auch immer - ausfällt.

Ist die - für das Geschäftsmodell wohl ersichtlich notwendige - Übertragung des Anschlusses auf  mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG wirksam, so erscheint mir deshalb die Aussage, der Nutzenergiekunde der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG habe bei deren Ausfall einen eigenen Anspruch auf Grund- bzw. Ersatzversorgung eher unlauter.

Solange und soweit der Anschluss  wirksam auf mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG übertragen ist, kann der Kunde (der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG)  diesen nicht ummelden oder anderweitig darüber Energie von einem anderen Lieferanten beziehen. Er steht nicht anders als der Untermieter eines alleinigen Anschlussnutzers bzw. Stromkunden.
Dies bleibt grundätzlich auch so, wenn der Kunde seinen Vertrag mit seinem ausschließlichen Vertragspartner, der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG kündigt.

Notfalls muss wohl erst - langwierig- auf Rückübertragung des Anschlusses geklagt werden.
Kommt es zu einer solchen Klage auf Rückübertragung, ist nicht absehbar, wie es mit einem solchen Prozess weitergeht, wenn die beklagte mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG in Insolvenz fällt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 16. Mai 2013, 11:50:21
Sie hätten sich den ganzen Text sparen können, denn der Anschluss wird nicht übertragen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 16. Mai 2013, 12:08:55
Hat es keine Fälle gegeben, wo man eine vom Kunden erteilte Vollmacht schon dafür eingesetzt hat, um den Anschluss auf mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG zu übertragen, mit dem Ziel, diese fortan am Zählpunkt durch mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG mit Strom beliefern zu lassen?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 16. Mai 2013, 12:19:00
Sie hätten sich den ganzen Text sparen können, denn der Anschluss wird nicht übertragen.

es macht keinen Sinn, Sie wollen es einfach nicht begreifen  :(  lassen wie sie weiter in ihrem  Glauben und die MRD Gewinne der EV bezahlen  ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bolli am 16. Mai 2013, 12:35:06
Sie hätten sich den ganzen Text sparen können, denn der Anschluss wird nicht übertragen.
SIE begreifens auch nicht !!! Auch wenn es bei Ihnen und einigen anderen nicht passierte wurde es nach den Berichten, die oben verlinkt sind, schon versucht (ob's irgendwo gelang ist NOCH nicht überliefert). Wenn man als Kunde natürlich darauf hoffen möchte, dass das im eigenen Fall auch so läuft, soll man meinetwegen den Versuch wagen. ABER man soll die potentiellen Kunden zumindest darüber aufklären, was sie erwarten KÖNNTE, wenn's dumm für sie läuft.

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass auch Sie zu den "gesteuerten Figuren" der CE hier gehören, so wie Sie vehement versuchen, alles zu verharmlosen. Sie sollten ruhig davon ausgehen, dass nicht die ganze Welt das Messer auf CE geschliffen hat, nur weil die günstige Enrgie anbieten. Rechtsanwälte und Verbraucherzentralen stehen nicht in dem Ruf, den großen Energieversorgern die Kunden in die Hand zu spielen. Und wenn von dort rechtliche Probleme angemerkt werden, die sogar zu Verfahren führen, sollte man sich das mal genauer anschauen. Und das wird jetzt gemacht !
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 16. Mai 2013, 13:01:14
Ich meine, so lange wie man sich umfassende Vollmachten erteilen lässt, die es auch zulassen, im Namen des Kunden den Anschluss auf einen Dritten, etwa mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG, zu übertragen, ist nicht sicher ausgeschlossen, dass solche auch entsprechend eingesetzt werden. Ob es zu einer solchen Übertragung des Anschlusses auf einen Dritten kam, erfährt der betroffene Kunde wohl erst nachträglich.

Es kommt deshalb für den Verbraucher darauf an, keine weitreichenden Vollmachten zu erteilen, die so etwas zulassen/ ermöglichen.

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 16. Mai 2013, 13:30:32
Es geht doch nicht darum was in der Vergangenheit im ersten Schritt mal versucht wurde, sondern darum was aktuell Sache ist.

Die Netzbetreiber lassen die Ummeldung nicht zu, und laut Aussage von Kristek sind alle Anschlüsse weiterhin auf den Kunden angemeldet.

@bolli:
Zitat
rgendwie habe ich das Gefühl, dass auch Sie zu den "gesteuerten Figuren" der CE hier gehören, so wie Sie vehement versuchen, alles zu verharmlosen.

Wenn ihnen die sachlichen Argumente nicht ausreichen, dann sind Sie sich für persönliche Angriffe nicht zu schade.  >:(

Ich habe mit CE absolut nichts zu tun. Aber anstatt in eine Hetzjagd mit einzustimmen, die ausschließlich auf Vermutungen basiert, versuche ich die Diskussion zu versachlichen.

Zitat
Sie sollten ruhig davon ausgehen, dass nicht die ganze Welt das Messer auf CE geschliffen hat, nur weil die günstige Enrgie anbieten. Rechtsanwälte und Verbraucherzentralen stehen nicht in dem Ruf, den großen Energieversorgern die Kunden in die Hand zu spielen.

Das wird auch nicht behauptet. Aber nach den Informationen die aufgedeckt wurden, insbesondere den Zusammenhängen zwischen dem Bund der Energieverbraucher, der Verbraucherzentralen und dem "Experten" im Frontal21 Beitrag, bestehen für mich schon gewisse Zweifel an der Unabhängigkeit. Wie CE in der Pressekonferenz erläutert, sind die genannten auch direkte Konkurrenten zum Geschäftsmodell von CE, in dem sie für Geld auch Energieberatung anbieten. Bei CE ist das alles im Preis dabei.

Zitat
Und wenn von dort rechtliche Probleme angemerkt werden, die sogar zu Verfahren führen, sollte man sich das mal genauer anschauen. Und das wird jetzt gemacht !

Der richtige Weg wäre es sich das macht bevor man ein Urteil fällt und sich zu rufschädigenden Äußerungen hinreißen lässt. Ich bewundere mit welcher Ruhe und Sachlichkeit Kristek in der Pressekonferenz argumentiert hat. Dies lässt die Panikmache und das Gekreische der Presse, die ihre Artikel anscheinend auf Basis von Halbwissen und Halbwahrheiten geschrieben haben, in einem sehr schlechten Licht erscheinen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 16. Mai 2013, 13:32:46
Sie hätten sich den ganzen Text sparen können, denn der Anschluss wird nicht übertragen.

Diese Behauptung von Kristek steht im Widerspruch zu der weiteren Behauptung bzgl. der Meldepflicht gem. § 5 EnWG "mk-energy(?) hat in D nur einen Kunden" !

Die gestrige Pressekonferenz war m.E. eine einzige "Verdummungs-Veranstaltung". Am Beispiel der vorgestellten Preiskalkulation werde ich das kurzfristig aufzeigen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 16. Mai 2013, 13:37:39
Ich meine, so lange wie man sich umfassende Vollmachten erteilen lässt, die es auch zulassen, im Namen des Kunden den Anschluss auf einen Dritten, etwa mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG, zu übertragen, ist nicht sicher ausgeschlossen, dass solche auch entsprechend eingesetzt werden. Ob es zu einer solchen Übertragung des Anschlusses auf einen Dritten kam, erfährt der betroffene Kunde wohl erst nachträglich.

Das tut der Kunde auch wenn überhaupt keine Vollmacht vorliegt und es ein Stromversorgungsunternehmen tun würde. Es ist sogar so dass Stromversorgungsunternehmen regelmäßig ihre Kunden übervorteilen, obwohl sie nicht das Recht haben. Sie leben ja auch ganz gut von diesem Verhalten.

Zitat
Es kommt deshalb für den Verbraucher darauf an, keine weitreichenden Vollmachten zu erteilen, die so etwas zulassen/ ermöglichen.

Also mir ist ein Geschäftspartner lieber, der zwar weitreichende Vollmachten hat, diese aber nie zu seinen eigenen Vorteil nutzt, als einer der nur begrenzte Vollmachten hat und dafür jedes Mittel nutzt mich zu übervorteilen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 16. Mai 2013, 13:51:36
Die gestrige Pressekonferenz war m.E. eine einzige "Verdummungs-Veranstaltung". Am Beispiel der vorgestellten Preiskalkulation werde ich das kurzfristig aufzeigen.

Ich bin gespannt ob sie auch den Fehler finden den ich glaube gefunden zu haben. Gleichzeitig können Sie auch noch gerne erklären warum eine ganze Reihe von Anbietern noch viel günstiger als CE sind.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 16. Mai 2013, 13:56:35
In der Regel ist es so, dass ein Stromlieferant einen Stromkunden nur beliefern kann, wenn der Kunde über einen eigenen Anschluss verfügt.

Wie mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG den einzigen Kunden mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG an vielen Abnahmestellen bundesweit beliefern kann,
ohne dass mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG über die Anschlüsse verfügt, ist nicht ersichtlich.

Ich bleibe dabei, dass derjenige, der umfassende Vollmachten erteilt, sich in Gefahr begibt, dass von diesen auch umfassend Gebrauch gemacht wird.
Am sichersten erscheint es, wenn ein neuer Energieversorger ausschließlich zur Kündigung des bisherigen Stromlieferungevertrages beim bisherigen Lieferanten ermächtigt wird.

Vertragspartner des Kunden ist übrigends nicht Herr Kristek.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass bei einer jederzeit möglichen Veräußerung der Gesellschaften von erteilten Vollmachten in Zukunft noch ganz anders Gebrauch gemacht wird.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 16. Mai 2013, 13:57:34
Also mir ist ein Geschäftspartner lieber, der zwar weitreichende Vollmachten hat,
diese aber nie zu seinen eigenen Vorteil nutzt, ...

Und da vertrauen Sie ausgerechnet auf die Worte eines Martin Richard Kristek !?  ::) 

Zu Ihrem letzten Beitrag: Ein wenig Geduld, hab erst noch etwas anderes zu erledigen.  ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 16. Mai 2013, 14:05:32
es macht keinen Sinn, Sie wollen es einfach nicht begreifen  :(  lassen wie sie weiter in ihrem  Glauben und die MRD Gewinne der EV bezahlen  ;D

Ich stehe in keinerlei Geschäftsbeziehung zu CE, insofern zahle ich momentan noch die Gewinne eines Stadtwerks mit. Ich sehe mich eher in der neutralen Ecke, wobei die Sympathie wegen des grundsätzlichen Geschäftsmodells in Richtung CE geht.

Auch ich sehe einige Mängel, die aber hauptsächlich die Kommunikation mit Daten auf der Webseite und aber auch in der Pressekonferenz betreffen. Ob diese Mängel Absicht sind, oder einfach Flüchtigkeitsfehler ist offen. Diese können aber korrigiert werden und stellen für mich nicht grundsätzlich das Geschäftsmodell in Frage.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 16. Mai 2013, 14:08:23
Also mir ist ein Geschäftspartner lieber, der zwar weitreichende Vollmachten hat,
diese aber nie zu seinen eigenen Vorteil nutzt, ...

Und da vertrauen Sie ausgerechnet auf die Worte eines Martin Richard Kristek !?  ::) 

Ich vertraue ihm jedenfalls weit mehr als Ihnen - sorry.  8)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 16. Mai 2013, 14:26:06
Wenn man einem Unternehmen unübersehbar weitreichende Vollmacht erteilt, dann hat man es als Verbraucher einfach nicht in der Hand,
wer später davon wann, wem gegenüber in Bezug worauf Gebrauch macht.

Deshalb sollte sich die Erteilung einer unübersehbar weitreichenden Vollmacht eigentlich von allein verbieten.
Unternehmen können veräußert werden und die Geschäftspolitik kann sich ändern, sogar grundlegend.   
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: KarlM am 16. Mai 2013, 14:42:48
Also mir ist ein Geschäftspartner lieber, der zwar weitreichende Vollmachten hat,
diese aber nie zu seinen eigenen Vorteil nutzt, ...

Und da vertrauen Sie ausgerechnet auf die Worte eines Martin Richard Kristek !?  ::) 

Wie war das mit seinem österreichischen Berater. Ist der nicht verurteilt worden, wegen Unterschlagung von Mandantengelder ?
Titel: Pressekonferenz von CE
Beitrag von: DieAdmin am 16. Mai 2013, 14:43:46
Der Deutschlandfunk nennt die PK Plauderstunde:

Dumpingpreise und Intransparenz
Zitat
....
 Eingeladen hatte das Unternehmen ins feine Hyatt-Hotel in der Hamburger Innenstadt. Dort wurde dann aber keine klassische Pressekonferenz veranstaltet, sondern eine Plauderstunde zwischen dem Journalisten Frank Farenski und dem Chef von Care Energy, Martin Kristek. Farenski taucht auch in den Werbefilmen der Firma als zahmer Stichwortgeber auf.
...

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/umwelt/2109746/

Schade, dass die Fragen der anwesenden Journalisten akustisch nicht zu verstehen waren und wer sie überhaupt gestellt hat, also die Fragen, die von den "Zuschauer-Plätzen" kamen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: KarlM am 16. Mai 2013, 14:52:58
Schade, dass die Fragen der anwesenden Journalisten akustisch nicht zu verstehen waren und wer sie überhaupt gestellt hat.

Man könnte fast meinen, dass dies Absicht war. Es stand ja noch ein Mikrofon zur Verfügung.

Ein Kameramann, der nicht merkt, dass die Fragen nicht zu verstehen sind, das glaub ich nicht.
Somit musste nur das beantwortet werden, was Herr Kristek verstehen wollte.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: zenon am 16. Mai 2013, 14:54:15
Waren denn Journalisten anwesend?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: KarlM am 16. Mai 2013, 15:01:53
Waren denn Journalisten anwesend?
Das habe ich mich aus schon gefragt.
Presseveranstalltungen sind doch dazu da, dass die Presse was zu schreiben hat. Ich hätte mir da schon mehr Zeitungsartikel erwartet.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bolli am 16. Mai 2013, 15:14:17
@bolli:
Zitat
rgendwie habe ich das Gefühl, dass auch Sie zu den "gesteuerten Figuren" der CE hier gehören, so wie Sie vehement versuchen, alles zu verharmlosen.

Wenn ihnen die sachlichen Argumente nicht ausreichen, dann sind Sie sich für persönliche Angriffe nicht zu schade.  >:(

Ich habe mit CE absolut nichts zu tun. Aber anstatt in eine Hetzjagd mit einzustimmen, die ausschließlich auf Vermutungen basiert, versuche ich die Diskussion zu versachlichen.
Da merke ich aber gar nichts von. Sachlich sind die Argumente, die sich auf die Vertragsgestaltungen beziehen. Das sind nachvollziehbare schriftliche Vereinbarungen, auf die man sich jederzeit beziehen kann UND die man ggf. gerichtlich durchsetzen kann, sowohl in die eine wie in die andere Richtung. Ihre ständigen Wiederholungen, dass CE die Anschlüsse ja gar nicht überträgt und Kristek behauptet, dass auch in Zukunft nicht zu wollen, ist eine reine Behauptung. Selbst wenn es so sein sollte (wobei ich mich frage, warum die Netzbetreiber was abgelehnt haben, wenn er es sowieso nicht versucht hat  8) ) könnte dieses Verhalten aufgrund der unterzeichneten Verträge jederzeit geändert werden OHNE dass der Kunde was dagegen machen kann, wenn er denn diese Befugnisse erteilt hat. Also versuchen SIE niemanden zu veräppeln.

Unser Land ist voll von gutgläubigen Menschen, die immer nur an das gute im Menschen geglaubt haben und dann von gesetzlichen Betreuern, Vermögensberatern u.ä. IRGENDWANN hinters Licht geführt wurden. Gehen Sie mal zu Gericht und schauen sich die verhandelten Fälle an, da ist ne Menge dieser Fälle bei.

Und fast immer muss zuerst eine kritische Masse erreicht werden, damit es sich lohnt. Wenn man die "negativen Handlungsweisen" sofort an den Tag legt, kommt natürlich niemand mehr zu einem.  ;)

Und im Augenblick scheint es so zu sein, dass Kristek noch auf der "Sammeltour" ist und die Diskussionen diese empfindlich stört.  Und kommen Sie mir nicht mit den 250.000 Kunden, die er angeblich schon hat. Die hat er meiner Meinung nach nie und nimmer. Selbst Telda*** hat da mehrere Jahre mit aggressiver Werbung für gebraucht. Und nach den Pleiten von denen und Flex*** ist die Wechselbereitschaft nicht größer geworden.

Aber wenn Sie noch nicht bei dem Laden sind, hoffe ich doch, dass Sie schnellstmöglich das günstige Angebot annehmen, damit Sie aus erster Hand berichten können. Solche Leute können wir immer brauchen.  ;)
Titel: Off topic
Beitrag von: RR-E-ft am 16. Mai 2013, 15:17:11
Braucht es hier wirklich gegenseitige "Anmeiereien"?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 16. Mai 2013, 15:29:30
es macht keinen Sinn, Sie wollen es einfach nicht begreifen  :(  lassen wie sie weiter in ihrem  Glauben und die MRD Gewinne der EV bezahlen  ;D

Ich stehe in keinerlei Geschäftsbeziehung zu CE, insofern zahle ich momentan noch die Gewinne eines Stadtwerks mit. Ich sehe mich eher in der neutralen Ecke, wobei die Sympathie wegen des grundsätzlichen Geschäftsmodells in Richtung CE geht.

Auch ich sehe einige Mängel, die aber hauptsächlich die Kommunikation mit Daten auf der Webseite und aber auch in der Pressekonferenz betreffen. Ob diese Mängel Absicht sind, oder einfach Flüchtigkeitsfehler ist offen. Diese können aber korrigiert werden und stellen für mich nicht grundsätzlich das Geschäftsmodell in Frage.

@egn

sie haben das wirklich nicht begriffen, was ich sagen wollte  ;D ich meinte damit die Berufspessimisten, die immer noch den Hacken suchen  :P
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 16. Mai 2013, 16:33:04
Die gestrige Pressekonferenz war m.E. eine einzige "Verdummungs-Veranstaltung". Am Beispiel der vorgestellten Preiskalkulation werde ich das kurzfristig aufzeigen.

Ich bin gespannt ob sie auch den Fehler finden den ich glaube gefunden zu haben. Gleichzeitig können Sie auch noch gerne erklären warum eine ganze Reihe von Anbietern noch viel günstiger als CE sind.

Aussagen von M. Kristek am 15.05.2013 zur Strom-(bzw. Nutzenergie- :D )Preiskalkulation:

1. Behauptung: Die im kWh-Preis nicht kalkulierten Vertriebskosten etc. sowie die Entnahmen des Inhabers werden aus dem Überschuss finanziert, welcher sich aus der zusätzlichen Grundgebühr von mtl. 6,99 € ergibt.

Dazu meine Anmerkung:
An die Vermittler wird eine Abschluss-Provision von ca. 110 € (?) gezahlt, womit die Grundgebühr für ca. 16 Monate verbraucht ist. Das heißt, CE hat seit Geschäftsaufnahme aus der Grundgebühr tatsächlich noch keinen Cent Überschuss erwirtschaftet !
Aus welchen Quellen werden z.B. die Personalkosten der 40 (?) festangestellten Mitarbeiter, die ‚bescheidenen’ Entnahmen von K., die verschenkten Module und alle anderen im kWh-Preis nicht kalkulierten Fixkosten bezahlt?
Wird möglicherweise bei anderen Zahlungsverpflichtungen „eingespart“? Finanziert sich das Ganze womöglich aus dem enormen Kundenwachstum, sprich einem „Schneeball-System“? Oder ist die mk-group längst überschuldet (in den veröffentlichten Bilanzen 2010 ist grad mal ein Eigenkapital von gut 200 T€ ausgewiesen!) ?

2. Behauptung: Die in der Kalkulation ausgewiesene „EEG privilegiert“ von 2,00 Cent/kWh resultiert aus 10 % Stromerzeugung mit 1 Modul vor Ort und somit ohne EEG-Belastung..

Dazu meine Anmerkungen:
a) Eine Eigenerzeugung von 10 % ergibt rechnerische eine durchschnittliche EEG-Abgabe von 2,949 ct (90 % von 3,277 ct) und nicht 2,00 ct  -  incl. MwSt. also 3,509 ct und nicht 2,380 ct. Bei 250.000 Kunden mit einem Jahresverbrauch von 3.000 kWh macht allein diese Differenz einen nicht kalkulierten Betrag von monatlich über 700 T€ aus!
b) Da mit der Auslieferung der Gratis-Module erst jetzt begonnen wird, stellt sich die Frage, womit überhaupt in den zurückliegenden Monaten ‚Strom vor Ort’ erzeugt worden sein soll.
Tatsächlich war also bisher eine EEG-Abgabe von mind. 3,900 ct/kWh Brutto fällig, wodurch sich aus der nicht kalkulierten EEG-Differenz von rd. 1,52 ct/kWh Brutto inzwischen ein Millionen-Fehlbetrag aufgetan haben muss!
c) Wie bereits in einem früheren Beitrag aufgezeigt, werden bei dem vorgesehen monatlichen Auslieferungsumfang die letzten der 250.000 Kunden ihr Gratis-Modul erst in 100 (!) Jahren erhalten. Erst dann könnte ggf. die 10 % Eigenerzeugung vor Ort und damit eine durchschnittliche EEG-Abgabe von tatsächlich z.Zt. 3,509 ct (nicht 2,38 ct) Brutto erreicht werden !
 
Fazit: Viele Aussagen des CEO Martin Kristek in der Pressekonferenz waren weder schlüssig noch nachvollziehbar. Selbst wenn das propagierte Geschäftsmodell ‚gut gemeint’ ist, aus betriebswirtschaftlichen Gründen dürfte das kaum realisierbar sein und für eine großflächige bundesweite Umsetzung dürfte sich auch kein Investor einfinden.

Nachtrag zu 2.
Würde es eine selbst verbrauchte Eigenerzeugung vor Ort von 10 % geben, dann müsste sich das ja wohl auch bei den Beschaffungskosten, bei den Netzentgelten sowie bei den übrigen Umlagen und Abgaben entsprechend auswirken.
Oder haben die CE-Rechenkünstler das in dieser „Zauber-Kalkulation“ zwecks Festzementierung des Endpreises bereits jetzt auch bei den Beschaffungskosten und Netzentgelten schon berücksichtigt?
Aber was soll’s, eine solche Eigenerzeugung wird es kaum jemals geben, auch weil die wenigsten Kunden bereit und in der Lage sein dürften, selbst in Kauf-Module zu investieren. 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Sonnenlicht am 16. Mai 2013, 16:33:35
Also mir ist ein Geschäftspartner lieber, der zwar weitreichende Vollmachten hat,
diese aber nie zu seinen eigenen Vorteil nutzt, ...

Und da vertrauen Sie ausgerechnet auf die Worte eines Martin Richard Kristek !?  ::) 

Ich vertraue ihm jedenfalls weit mehr als Ihnen - sorry.  8)



Sehr vertrauensweckend finde ich vor allem das gekaufte "Verbraucherschutz"-Siegel, und wie mit dem Schmuh auch noch PR und Werbung gemacht wird.

Und sehr vertrauensweckend wie man mir weismachen möchte, dass wirklich "100% Ökostrom" bezogen wird:

Bei Care-Energy liefern wir 100% Ökoenergie

wie dies realisiert wird und weshalb wir noch grüner sind als herkömmlich, erklären wir ausführlich auf den folgenden Seiten. Wir benutzen zur Nutzenergielieferung aus Strom ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind, Wasser und Photovoltaik, dafür bürgen wir mit unserem Namen und wenn Ihnen dies zu wenig ist, sagen Sie uns welches Ökostromlabel Sie gerne haben möchten, wir legen es Ihnen sehr gerne vor.

[...] Wenn Sie Care-Ökosenergie beziehen können Sie sich jedoch sicher sein, dass alle Produktionsanlagen persönlich bekannt sind, durch die Geschäftsleitung evaluiert wurden und dabei zählen strengere Auflagen als bei den meisten Ökolabel.



Und der Rest, der auf den folgenden gefühlten 100 Seiten kommt, ist vollständig aus Wikipedia kopiert...


Vertrauen... muhahahaha
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 16. Mai 2013, 17:02:02
... Gleichzeitig können Sie auch noch gerne erklären warum eine ganze Reihe von Anbietern noch viel günstiger als CE sind.

@egn,

meinen Sie die diversen "Lockangebote" mit allen möglichen Bonus-Varianten für das erste Vertragsjahr? Ja, auch diese Angebote, mit dem Versorgerziel für weitere Vertragsjahre, sind zunächst nicht kostendeckend und letztlich ebenfalls wenig seriös.

Wie man das aber als Verbraucher durch jährlichen Wechsel für sich nutzen kann, wobei die 'faulen' Anbieter (insbesondere 'Newcomer', die nicht Grundversorger sind) auszuschließen sind, wurde hier im Forum bereits ausführlich diskutiert!  :)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: energienetz am 16. Mai 2013, 17:19:18
egn:
Zitat
Aber nach den Informationen die aufgedeckt wurden, insbesondere den Zusammenhängen zwischen dem Bund der Energieverbraucher, der Verbraucherzentralen und dem "Experten" im Frontal21 Beitrag, bestehen für mich schon gewisse Zweifel an der Unabhängigkeit. Wie CE in der Pressekonferenz erläutert, sind die genannten auch direkte Konkurrenten zum Geschäftsmodell von CE, in dem sie für Geld auch Energieberatung anbieten. Bei CE ist das alles im Preis dabei.

Die Zusammenhänge sind nicht verdeckt: der Bund der Energieverbraucher e.V. ist Mitglied der Verbraucherzentrale Bundesverband und zahlt dafür einen jährlichen Mitgliedsbeitrag und erhält vom Bundesverband keinerlei Geld.

Eine Konkurrenzsituation zu CE könnte es schon geben, wohl wahr. Zwar bietet der Bund der Energieverbraucher e.V. keine Energieberatung gegen Bezahlung an. Aber immerhin gehört zur Care Group auch die mk-group clearing und abwicklungsstelle e.V. . Sie ist eingetragen im Hamburger Vereinsregister unter Nr 20237. Im Register sind gleich zwei Satzungen enthalten, eine mit Gemeinnützigkeit, eine ohne. In der Satzung dieses Vereins heisst es:
Zitat
§ 2 Zweck des Vereins

    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein setzt sich zum Ziel, die Allgemeinheit zu fördern, indem unter besonderer Berücksichtigung des Umweltschutzes und der Ressourcenschonung auf eine auch langfristig kostengünstige und sichere Energieversorgung der Energieverbraucher hingewirkt wird. Dabei soll keine Gruppe von Verbrauchern zu Lasten einer anderen bevorzugt oder benachteiligt werden.
    Der Satzungszweck wird insbesondere erreicht durch
        Bildung und Information der Allgemeinheit, besonders der Verbraucher über alle mit Energieversorgung- und Verbrauch zusammenhängenden Fragen (z. B. durch Herausgabe und redaktionelle Betreuung einer Mitgliederzeitschrift, Herstellung und Verbreitung von anderem Informationsmaterial),
        Einwirkung auf Gesetzgebung und Verwaltung gemäß den Aufgaben und Zielen des Vereins,
        die tatkräftige Vertretung und den Schutz der gemeinsamen Interessen von Energieverbrauchern durch Aufklärung, Information, Beratung und Rechtshilfe im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeiten,
        Vergabe von wissenschaftlichen Gutachten im Zusammenhang mit den Aufgaben und Zielen des Vereins,
        Aufbau und Unterhaltung von örtlichen Anlaufstellen für Energieverbraucher,
Da staunt man, dass die Satzung des Bund der Energieverbraucher e.V. wortgleich ist, zumindest in dieser Passage. Allerdings stammt die Satzung des Bund der Energieverbraucher e.V. aus dem Jahr 1987, die des mk clearingvereins vom 13.5.2008.
Auch der Jahresmitgliedsbeitrag von Bund der Energieverbraucher e.V. ist anders festgelegt als bei mk clearing. Dort ist an die Abteilungen des Vereins mk-power, mk-energy, mk-grid und mk-engineering jeweils ein Betrag als Mitgliedbeitrag zu entrichten, zb 50 Euro je 5.000 kWh Jahresstrombezug an mk-power.
Da ist schon zuzugeben, dass Mitglieder gegenseitig abgeworben werden könnten zwischen dem mk clearing e.V. und Bund der Energieverbraucher e.V.
Ob mk-clearing eV die Gemeinnützigkeit erlangt hat und über sonstige Aktivitäten des Vereins ist nichts bekannt und wurde auch auf Nachfrage nichts geantwortet. Der mk clearing e.V. hat sich angeboten, den ehemaligen Flex Kunden bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Flex zu helfen.
Es wundert nicht, den Namen des 1. Vorsitzenden zu erfahren: Martin Richard Kristek, 2. Vorsitzender: Manfred Hutzfeld
Interessanterweise wurden die Firmen der mk-group Holding erst Ende 2009 bzw. 2010 gegründet. Es gab sie zum Zeitpunkt des Gründung des mk-clearing ev noch gar nicht. Die Holding wurde am 29.6.2010 gegründet.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 16. Mai 2013, 19:25:50
Man lernt immer wieder etwas Neues dazu. Fehlt wohl noch der Satz, dass diese mögliche Konkurrenzsituation keinen Eingang in die Bewertung von CE findet.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 16. Mai 2013, 22:17:44
SPIEGEL Online hat einen Beitrag zu gestrigen Pressekonferenz veröffentlicht:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/care-energy-kritik-an-geschaeftsmodell-und-rechtsgutachten-a-899851.html

Demnach habe sich der Anbieter gegenüber drei Übertragungsnetzbetreibern in  Klageverfahren über einen Anwalt bisher so positioniert, dass mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG nur einen Kunden, nämlich die mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG beliefere, bei der es sich nicht um einen Letztverbraucher handele, weshalb § 37 Abs. 2 EEG nicht greife. Mit dieser Begründung werde die Zahlung von EEG- Umlage an die ÜNB seit Herbst 2012 vollständig verweigert und bereits gezahlte EEG- Umlage für die Zeit von Anfang bis Herbst 2012 komplett verzinst widerklagend  zurückgefordert.

Herr Kristek führte demgegenüber aus, die betroffenen  EEG-Abrechnungen seien wohl falsch adresseiert und zudem sei auch das "Grünstrom-Privileg" zumindet teilweise  nicht zutreffend berücksichtigt. EEG- Umlage wolle man schon zahlen, wenn nur berichtigte Abrechnungen vorgelegt würden.

Zugleich wird berichtet, der ausschließliche Vertragspartner der Kunden, die mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG, habe sich eine Vollmacht erteilen lassen, die dafür eingesetzt werde, um die  mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG mit der Beschaffung und Lieferung von Ökostrom zu beauftragen.

Dies führt zu folgenden Überlegungen, wenn es in den Verfahren bei der berichteten Positionierung des Anwalts verbliebe, wonach mangels Letzverbraucherbelieferung gar keine Verpflichtung zur Zahlung der EEG- Umlage bestehe:

Wurde ein solcher Auftrag zur Beschaffung und Lieferung von Ökostrom an die mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG durch die Kunden erteilt und erfüllt  mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG diesen Auftrag, so beliefert diese wohl doch Letzverbraucher.

Denn wenn die  mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG für die mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG Ökostrom beschaffen und liefern soll, so bedarf es dafür keiner Beauftragung durch den Kunden, sondern allein einer entsprechenden Beauftragung durch die  mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG.

Wenn sich der "Energieversorger der Energiewende" mit einer solchen Rechtsauffassung, wonach mangels Letzverbraucherbelieferung kein Unternehmen der Gruppe die EEG- Umlage schuldee, gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern vor Gericht durchsetzen könnte, liefe es darauf hinaus, dass die anderen Stromlieferanten das EEG- Umlageaufkommen allein zu stemmen hätten, sich gerade der Energieversorger der Energiwende (Eigenwerbung) nicht daran beteiligt.

Gegenüber nicht "grünstromprivilegierten" Stromlieferanten würde dies einen Kostenvorteil in Höhe von derzeit 5,27 Cent/kWh zzgl. Mehrwertsteuer, insgesamt in Höhe von 6,27 Cent/ kWh bedeuten. So billig können andere Stromlieferanten eben nicht liefern.

Unberücksicht bliebe dabei, dass eine vollständige Befreiung der mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG  von der EEG- Umlage sogar noch zur Erhöhung der EEG- Umlage für alle anderen führen könnte.

Nicht vollkommen ausgeschlossen erscheint jedoch wohl auch die Möglichkeit, dass die Übertragungsnetzbetreiber diejenigen Kunden, die mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG mit der Beschaffung und Lieferung von Ökostrom beauftragt haben, in einem solchen Fall gem. § 37 Abs. 3 EEG direkt zur EEG- Umlagezahlung heranziehen.

Nach dieser Vorschrift  stehen Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher Elektrizitätsversorgungsunternehmen gleich, wenn sie Strom verbrauchen, der nicht von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen geliefert wird.

Dass die betroffenen Letzverbraucherinnen und Letzverbraucher sich dagegen erfolgreich darauf berufen können, dass sie keinen Strom, sondern Nutzenergie verbrauchen, steht zu bezweifeln. Gegen sie spräche wohl schon, wenn sie die mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG mit der Beschaffung und Lieferung von Strom beauftragt haben. Jede Stromlieferung lässt sich wohl bis zujedem Zähler nachvollziehen. Wenn die betroffenen Kunden zudem nicht nachweisen können, dass an sie Grünstrom geliefert wurde, müssten sie in diesem Fall wohl mit (Nach-) Forderungen des Übertragungsnetzbetreibers in Höhe von derzeit 5,27 Cent/kWh zzgl. Mehrwertsteuer derzeit insgesamt in Höhe von 6,27 Cent/ kWh rechnen.

SPIEGEL Online berichtet weiter:  Auf Nachfrage teilt der Anbieter jedoch schriftlich mit, dass er erst "mehrere hundert Module" installiert hat und keines davon bislang am Netz ist.

Die Module mögen den Kunden nichts kosten, bezahlt werden müssen sie jedoch wohl.
Wovon die Kosten für Anschaffung und Installation von 250.000 Modulen bestritten werden sollen, wurde wohl entweder nicht gefragt oder blieb wohl offen.

Ein entsprechender Kostenbestandteil in der transparenten Preiskalkulation findet sich wohl nicht.

Über die Kosten, die anfallen können, wenn Kunden etwa infolge nicht akzeptierter Preiserhöhungen den Vertrag kündigen und die Module dann deinstalliert und wieder abgeholt werden müssen, soll auch an dieser Stelle gar nicht erst nachgedacht werden.


   

 

 

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: PLUS am 16. Mai 2013, 23:08:28
Es erscheint jedenfalls nicht unbedingt fair, wenn man die anderen Stromlieferanten und deren Kunden das EEG- Umlageaufkommen allein tragen lassen wollte.
Da sind wir dann beim Kern angekommen:

Nein, das ist nicht fair, das gilt nicht nur in Bezug auf die EEG-Umlage sondern auch für Netzkosten und alle anderen Abgaben und Steuern, denen sich nicht nur der "Energieversorger der Energiewende" entziehen will. Es gibt da auch noch andere Konstrukteure und es werden weitere folgen wenn sich die Bedingungen nicht ändern.

Die Energiewende, Umwelt-, Klimaschutz sind halt allgemeine Aufgaben, die auch allgemein zu finanzieren sind. Ein Großteil der Netzkosten und andere Wendekosten sind verbrauchsunabhängig. Jeder "ÖKO"-Stromverbraucher ist auch beim Eigenverbrauch darauf angewiesen, da ja bekanntlich Sonne- und Wind nicht bedarfsgerecht liefern. Mal zuviel, mal zuwenig. Sollen die normalen Stromverbraucher das Netz für die Nachbarn "ÖKO"-Stromer überwiegend mit überhöhten Strompreisen vorhalten und die Energiewende ebenso finanzieren? Das ist mehr als unfair - das rüttelt am Grundgesetz!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 16. Mai 2013, 23:42:41
Interessant sind auch die Leser-Kommentare bei SPIEGEL Online. Offensichtlich ist, dass kaum jemand das ‚windige’ Geschäftsmodell auch nur annähernd versteht. Von den Befürwortern immer wieder die (wohl von den „Beratern“ gepredigte) Argumentation: Keine Vorauszahlungen, keine Bonuszahlungen, kurze Kündigungsfrist  =  kein Risiko.  ::)

Völlig unterschätzt oder gar nicht wahrgenommen werden die inzwischen mehrfach beschriebenen Risiken, die sich aus der erteilten ‚Generalvollmacht’ und aus den die Kunden deutlich benachteiligenden AGBs Strom und EDL ergeben. Bleibt zu hoffen, dass diesem "Energieversorger der Energiewende" kurzfristig des Handwerk gelegt wird.  8)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 17. Mai 2013, 01:26:12
Der Ansatz des Unternehmens ist doch im Grunde so schlecht nicht.

Wenn etwa  die Kunden ganz einfach durch  mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG als Letztverbraucher mit Ökostrom beliefert würden und man zusätzlich auch noch Module vor Ort zur Stromerzeugung einsetzt, der beim Kunden verbraucht oder gespeichert wird, dann gäbe es wohl viele Fragestellungen schon gar nicht.

Wenn das Unternehmen Haushaltskunden als Letztverbraucher mit Strom beliefert, meldet es sich gem. § 5 EnWG an. Die Zahlungsverpflichtung hinsichtlich der EEG- Umlage gem. § 37 Abs. 2 EEG wäre vollkommen eindeutig und das Grünstromprivileg gibt es, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen und nachgewiesen werden. 

Wenn der gelieferte Ökostrom zum selben Börsenpreis wie Graustrom beschafft wird, vielleicht veredelt mit Ökostromzertifikaten, die nichts kosten....

Das fragwürdige Nutzenergie- Konstrukt wäre vollkommen entbehrlich.

Man könnte auf übliche Vertragsmuster zurückgreifen, die im Markt gängig und anerkannt sind.
Das Produkt, wenn man diesen Begriff mal verwenden wollte, wäre dadurch noch viel einfacher marktgängig, weil es vielen Streit, wie es ihn wohl mit Netzbetreibern gab, gar nicht erst bedarf. 

Es wird  eine einfache Sache aus nicht nachvollziehbaren Gründen - vielleicht nur, weil man anders sein möchte -  durch ein unübersichtliches Konstrukt unnötig erscheinend sehr verkompliziert.

Gut vorstellbar, dass etwa konzernunabhängige und durchaus energiewendebegeisterte Stadtwerke das Konzept alsbald weniger kompliziert erfolgreich aufgreifen und es dadurch ingesamt zu günstigeren Preisen kommt.

Prädestiniert wäre etwa die gerade rekommunalisierte und konzernunabhängig gewordene Thüringer Energie AG. Für den Verbraucher nachvollziehbare und klare vertragliche Regelungen bilden dann natürlich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Nutzenergie- Konzepten, die im Grunde keiner recht versteht.

Nicht ausgeschlossen, dass CE mit solchen Unternehmen in eine gmeinsame Vermarktung eintritt, um zum einen gegenseitig Erfahrungen einzubringen und zum anderen gemeinsam den Markt noch schneller und professioneller aufzurollen. 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: PLUS am 17. Mai 2013, 10:31:28
Der Ansatz des Unternehmens ist doch im Grunde so schlecht nicht.
...
Die Zahlungsverpflichtung hinsichtlich der EEG- Umlage gem. § 37 Abs. 2 EEG wäre vollkommen eindeutig und das Grünstromprivileg gibt es, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen und nachgewiesen werden. 

Wenn der gelieferte Ökostrom zum selben Börsenpreis wie Graustrom beschafft wird, vielleicht veredelt mit Ökostromzertifikaten, die nichts kosten....  Das fragwürdige Nutzenergie- Konstrukt wäre vollkommen entbehrlich.
....
Gut vorstellbar, dass etwa konzernunabhängige und durchaus energiewendebegeisterte Stadtwerke das Konzept alsbald weniger kompliziert erfolgreich aufgreifen und es dadurch ingesamt zu günstigeren Preisen kommt.

Prädestiniert wäre etwa die gerade rekommunalisierte und konzernunabhängig gewordene Thüringer Energie AG.
Auf Sand kann man nicht gut bauen. Wenn die Bedingungen schlecht sind, hilft kein Ansatz. Das EEG ist das Problem. Gut nur für die Profiteure, schlecht für den Rest und die Allgemeinheit.

Wenn sich nichts ändert ist es am Besten, es gibt bald nur noch Grünstromlieferanten mit Privileg, damit sich die Absurditäten des deutschen EE-Fördersystems mit dem Untergang auch dem letzten Mohikaner unter den Politikern und bis zu den professoralen Energie-Expert/inn/en offenbaren. So wie es aussieht passiert bis zum Crash nichts mehr wirklich um ihn zu vermeiden.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bb am 17. Mai 2013, 10:59:32
Nicht ausgeschlossen, dass CE mit solchen Unternehmen in eine gmeinsame Vermarktung eintritt, um zum einen gegenseitig Erfahrungen einzubringen und zum anderen gemeinsam den Markt noch schneller und professioneller aufzurollen.

Vermutlich ist das der Grund für den o.g. Verein. Zumal die Mitgliederliste auch andere Akteure aus dem Energiesektor beinhaltet.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 17. Mai 2013, 11:52:38
@PLUS

Wenn der Anteil von Ökostrom an der Stromerzeugung immer größer wird
und eines Tages, wenn genügend Speichermöglichkeiten bestehen, vielleicht sogar nahe 100 Prozent beträgt,
dann können die Stromlieferanten wohl gar nicht anders, als diesen Ökostrom auch an die Kunden zu liefern.

Dann machen es nahezu alle.

So wie heute Ökostromanbieter Strom aus Norwegischer Wasserkraft an ihre Kunden liefern,
gibt es dann vielleicht besondere Kohlestromanbieter,
die für nostalgische Fans rauchender Schlote wieder zertifizieten Kohlestrom von sonstwoher importieren.

Es verlagert sich doch lediglich der Anteil an der Stromerzeugung von der konventionellen Stromerzeugung immer mehr hin
zur entkarbonisierten Stromerzeugung unter zunehmendem Ausschluss der Kernenergieerzeugung in Deutschland.

Möglicherweise gibt es in Zukunft auch Energiedienstleister,
die bei interessierten Kunden kohlebefeuerte Dampfmaschinen aufstellen,
um diese mit Nutzenergie zu versorgen.

Das hängt doch ganz von der Nachfrage  Markt ab.

Wenn Sie sich verbrauchsnahe  Stromerzeugung mit rauchendem Schlot wünschen,
dann findet sich vielleicht auch dafür ein entsprechender Energiedienstleister.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: PLUS am 17. Mai 2013, 11:53:40
Vermutlich ist das der Grund für den o.g. Verein. Zumal die Mitgliederliste auch andere Akteure aus dem Energiesektor beinhaltet.
@bb, welche sind das denn? Quelle?

mk(-group) schon länger aktiv auf Vereinsebene:

Der Verein ist/war der Versorger?
Zitat
26.08.2009    Energieverschwender haben kein Recht auf billige Energie
mk-group Clearing- und Abwicklungsstelle Energie e.V., ist ein moderner Versorger, welcher sich zum Ziel gesetzt hat, die günstigste Energie in Form von Strom, Gas, Kohle und Öl zu liefern und dabei großes Augenmerk darauf legt, dass die Kunden einen vernünftigen Umgang mit Energie pflegen und permanent an der Steigerung der Energieeffizienz arbeiten.  ...
bereitgestellt von: martinkristek
Kontakt-Informationen:
Firma: mk-group Clearing- und Abwicklungsstelle Energie e.V.
Stadt: Hamburg Telefon: 0404143148580
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung Freigabedatum: 26.08.2009 (http://www.firmenpresse.de/print-pressinfo113080.html)

@RR-E-ft, "nichts ist unmöglich", das wissen wir schon von Toyota. ;)
Titel: Suche unzufriedene Kunden Care
Beitrag von: Gonzo1976 am 17. Mai 2013, 12:51:25
Hallo an die Runde.
Ob und wie lange positive Beiträge über Care hier erhalten bleiben, weiß ich nicht.
Es können durchaus gegenläufige Interessen vorhanden sein, wenn die Initiatoren, die Beratungsentgelte des BdEV im Zusammenhang mit den Berichten auf der Startseite in Betracht gezogen werden.
Trotzdem sende ich hier meine bisherigen Informationen.
Eine Mailanfrage an die Zentrale hat leider keine Antwort bekommen.
1. Ich verweise auf die Pressekonferenz Care vom gestrigen Tag ( einfach mal bei Facebook nachsehen )
2. Ich bin " auch " Kunde von Care sei 01.2013
3. Wenn ich das Geschwafel lese sträuben sich mir die Haare ( bald alle weg doch der Rest sträubt sich )
4. Ohne Strom --geht gar nicht!

Zu 1.
PK stellt sich allen teilweise Haar sträubenden Darstellungen in vollem Umfang.
Gesprächsbereitschaft mit Hr. Dr. Peters ---nach Anruf grußloses Auflegen ---warum?
Gesprächsbereitschaft mit Verbraucherschutz....gerne auch Anreise nach Berlin....keine Reaktion...warum? Stellt " Mann " sich seinen eigenen Behauptungen nicht mehr?
WER hat hier welche Interessen und ist in wie weit von Reklame, Annoncen, Aufträgen der anderen Teilnehmer im Wirtschaftsbereich Energie abhängig?
Zu 2.
Ich zahle den Preis von 19,90 / 6,99 mtl. ohne Vorkasse und mit einer klaren Vertragsbestätigung in der auch steht ( es fallen KEINE weiteren Kosten an )
Die Kündbarkeit ist klar geregelt.
Zu 3.
Ich versuche mich kurz zu halten....
A. HGB und BGB erklären sich eindeutig.
Wenn ich einen Vertrag habe, der eine mtl. ( 6 WO ) Kündbarkeit habe, ist bei Kündigung der Vertrag erloschen...ja!
Evtl. Nebenverträge teilen das Schicksal des Hauptvertrages. Dies betrifft auch Unterverträge, die evtl. von Nöten oder auch nicht sind....egal....Hauptvertrag beendet - ENDE....klar und eindeutig geregelt.
Sollte ein Vertragsnehmer einen Untervertrag abschließen, muss Dieser für alle Konsequenzen haften, die er ggf. erleidet, wenn Dieser längerfristig angelegt ist als der Hauptvertrag mit den ursprünglichen Vertragspartnern....alles Klar ?
Wenn ich weg bin , bin ich weg.... da kann nichts mehr kommen.
B. Mit meinem Beitrag zahle ich die Vertragsvereinbarung. Sollte Nachbesserung erforderlich sein, muss ich informiert werden und habe ein Sonderkündigungsrecht.
(AGB, Strompreis, Grundgebühr) ...eindeutige gesetzliche Regelung.
C. würde - was ich nicht unterstelle --- der Vertragsnehmer seine Steuern und Abgaben nicht bezahlen , oder zu wenig --- dann ist das auch als Kunde nicht mein Bier---Ich habe einen Vertrag mit klaren Daten ( 19,90 / 6,99 ) Ende.
D. [url http://www.ndr.de/fernsehen/extra5367_clientId-98981414-7dee-4dde-af2f-fbd845dccfe3.html][/url]
Zu 4.
Es gibt ein eindeutiges Gesetz........Grund und Ersatzversorgung
Ferner technisch überhaupt nicht zu unterbinden.
Sollte EGAL - WELCHER - Anbieter ausfallen, falle ich in die Grundversorgung---automatisch.
Da kommt keiner mit einer AXT und schlägt meine Leitung durch ! Geht nicht !
Ferner müsste ein Techniker kommen und eine Blombe setzen.....in j e d e m einzelnen Fall. ZB 250.000 Mal.
Doch hier schützt mich das Gesetz. Da ich Zahlungswillig bin , bleibe ich am Netz......und suche mir ZB nach Flexstrom einen anderen Anbieter.....

Dann der Beitrag ......hier im Forum....der folgende Betreiber zahlt an Care....so ein Quatsch.
Der Vertrag ist kündbar...wie oben bereits angegeben .....damit erloschen......bewege ich mich nicht , bin ich in der Grundversorgung....nicht mehr und nicht weniger.
Damit aber auch wieder frei ....mir einen anderen Dienstleister zu suchen und dort zu unterschreiben.
Wenn dieser Zirkus so weiter geht, kündige ich bei Care, nehme mir einen Anderen, kündige dort wieder, dokumentiere alles und stelle es ins Netz und Care zur Verfügung.
Ferner sendete ich ein Mail an meinen Grundversorger / Netzbetreiber...Antwort ....ICH bin auf dem Zähler angemeldet ....nicht mk ....oder der Weihnachtsmann.

Fazit:
Wacht auf.
Hier ist ein Verdrängungskampf im Gange ---nichts anderes.
Ob es um Care geht , oder irgend jemand anderes spielt hier kaum eine Rolle.
Lediglich Care hat in 15 Monaten 250.000 Kunden generiert. Das tut jetzt auch den Mitbewerbern weh.
Also wird " geschmutzt"

Das ist meine persönliche Meinung.
Gerne stelle ich meine volle Adresse zur Verfügung.
Das Mail mit der Bestätigung - Anschlussinhaber habe ich vorliegen.
Die Antwort von Hr. Peters auf meine Frage zum Inhalt der HGB BGB --Frage Haupt. und Unterverträge leider nicht bekommen.
Vielleicht muss ich erst zahlendes Mitglied sein um zu erfahren,. was ohnehin im Gesetzt steht ?

Viele Grüße und frohe Pfingsten.
Mal sehen, wie lange dieser Beitrag hier stehen bleibt ...haha
Titel: Re: Suche unzufriedene Kunden Care
Beitrag von: DieAdmin am 17. Mai 2013, 13:17:50
@Gonzo1976,

die beiden anderen inhaltsgleichen Beiträge habe ich gelöscht.

In diesem Forum ist es generell unüblich, ob pro /kontra irgendwas zu löschen, nur weil sie eine Positionierung für irgendwas darstellen. Man sollte allerdings beim Posten die in jedem Forum üblichen Forenregeln einhalten.

Titel: Re: Suche unzufriedene Kunden Care
Beitrag von: PLUS am 17. Mai 2013, 15:06:08
Ich zahle den Preis von 19,90 / 6,99 mtl. ohne Vorkasse und mit einer klaren Vertragsbestätigung in der auch steht ( es fallen KEINE weiteren Kosten an )
Gonzo1976, wenn mit dem Preis von 19,90 / 6,99 Netzentgelte, Konzessionsabgabe, Stromsteuer, KWK-Umlage, EEG-Umlage, §19-StromNEV-Umlage, Offshore-Umlage, Mehrwertsteuer vollumfänglich wie bei anderen Versorgern bezahlt werden, ist das in Ordnung. Ansonsten ist das nicht "billig", es ist ein egoistisches "Sparen" zu Lasten Dritter. Siehe Artikel 2 GG (1) (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html).

Sie müssen schon verstehen, dass man bei den kursierenden Informationen zweifeln kann, ob da voll bezahlt wird.  "Zu Lasten Dritter" ist doch sehr in Mode gekommen. Die mk-group steht da nicht alleine. Das kann man als anständiger Stromverbraucher und Bürger nicht unterstützen.
Titel: off topic
Beitrag von: RR-E-ft am 17. Mai 2013, 15:25:07
"Zu Lasten Dritter" ist doch sehr in Mode gekommen. Die mk-group steht da nicht alleine. Das kann man als anständiger Stromverbraucher und Bürger nicht unterstützen.

Wird jetzt gefaselt? Hat man der mk-group etwa konkret etwas vorzuwerfen, was zu Lasten Dritter geht? Wenn nicht, sollte man sich solcher Äußerungen enthalten.

@Gonzo1976

Hier ist es etwas anders als auf der fb-Seite von CE, wo kritische oder vermeintliche kritische Beiträge, die nicht ins Konzept passen, regelmäßig gelöscht werden. 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 17. Mai 2013, 15:29:05
Beitrag auf der CE- fb- Seite: https://www.facebook.com/notes/care-energy/branchenkrieg-in-der-energiewirtschaft/535324773195233
Titel: Behauptungen
Beitrag von: PLUS am 17. Mai 2013, 15:41:36
"Zu Lasten Dritter" ist doch sehr in Mode gekommen. Die mk-group steht da nicht alleine. Das kann man als anständiger Stromverbraucher und Bürger nicht unterstützen.
Wird jetzt gefaselt? Hat man der mk-group etwa konkret etwas vorzuwerfen, was zu Lasten Dritter geht? Wenn nicht, sollte man sich solcher Äußerungen enthalten.
Da wird ebensowenig gefaselt wie hier:

Wenn sich der "Energieversorger der Energiewende" mit einer solchen Rechtsauffassung, wonach mangels Letzverbraucherbelieferung kein Unternehmen der Gruppe die EEG- Umlage schuldee, gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern vor Gericht durchsetzen könnte, liefe es darauf hinaus, dass die anderen Stromlieferanten das EEG- Umlageaufkommen allein zu stemmen hätten, sich gerade der Energieversorger der Energiwende (Eigenwerbung) nicht daran beteiligt.
usw. usf..

PS - Man will ja gegen Behauptungen vorgehen:

Zitat
Die mk-group wird gegen diese Behauptungen im Beitrag der SendungFrontal21 juristisch vorgehen.
und behauptet im nächsten Satz:
Zitat
- Die mk-group ist der einzige Marktteilnehmer in der Energiewirtschaft, der in Euro veröffentlicht, was die Versorgung eines Haushalts in Deutschland mit Ökoenergie kostet.

Das wurde schon immer veröffentlicht z.B. hier,  die Zahlen wurden sicher nicht geschätzt sondern stammen von den Versorgern (http://asset1.strcdn.de/media/pdf/wirtschaft/2011_08_03_Preisniveau_Oekostrom_Landeshauptstaedte-dpa_inklAnbietername.pdf)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 17. Mai 2013, 16:16:04
@PLUS

Nun ist es aber so, dass CE/MK erklärt hat, dass die Nichtzahlung der EEG- Umlage und die Rückforderung bereits gezahlter EEG- Umlage allein darauf beruhe, dass die Übertragungsnetzbetreiber die entsprechenden Rechnungen  an die falsche Gesellschaft der Gruppe adressiert hätten. Sollten die Übertragungsnetzbetreiber korrekte Abrechnungen an die zutreffende Gesellschaft der Gruppe richten, würde man diese auch umgehend bezahlen. Wenn dem so ist, lässt sich dagegen schlecht etwas  sagen.

Ob die vertretene Auffassung, wonach  die Übertragungsnetzbetreiber die Abrechnungen an die falsche Gesellschaft der Gruppe gerichtet haben und diese Abrechnungen zudem auch der Höhe nach nicht korrekt seien, zutrifft oder nicht, müssten die laufenden Verfahren erst erbringen.

Welche Gesellschaft der Gruppe die Übertragungsnetzbetreiber statt dessen auf Zahlung der EEG- Umlage  in Anspruch nehmen sollten, ist der Erklärung nicht zu entnehmen.
Aber den Übertragungsnetzbetreibern soll wohl eine Anmeldung zur Inanspruchnahme des Grünstromprivilegs vorliegen.

Wenn eine Gesellschaft, die Anspruch auf das Grünstromprivileg hat, dies bei den Übertragungsnetzbetreibern anmeldet, ist auch dagegen nichts zu sagen.
Eine solche Anmeldung sollte wohl auch dokumentieren, dass man sich zur Zahlung der EEG- Umlage dem Gunde nach als verpflichtet ansieht,
jedoch bei der Höhe der zu zahlenden EEG- Umlage die gesetzlich vorgesehene Grünstromprivilegierung in Anspruch nehmen möchte.

Bei Lichte betrachtet, kann sich doch kein noch so "anständiger Energieverbraucher und Bürger" sicher sein, dass sein Versorger die EEG- Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber ordnungsgemäß zahlt bzw. gezahlt hat. Auch wenn der Verbraucher selbst hohe oder sehr hohe Strompreise bezahlt, bietet das keinerlei Gewähr dafür,  dass der eigene Versorger die EEG- Umlage ordnungsgeäß gezahlt hat.

Der einzige Unterschied ist wohl, dass sich bei anderen Stromlieferanten unschwer zuordnen lässt, wer Letztverbraucher leitungsgebunden mit Strom beliefert und deshalb nach § 37 Abs. 2 EEG verpflichtet ist.

Das Problem zu klären, welche Gesellschaft der Gruppe die abgerechnete bzw. abzurechnende  EEG- Umlage schuldet, werden die Übertragungsnetzbetreiber im Prozess vielleicht dadurch lösen, indem sie einfach allen anderen in Betracht kommenden Gesellschaften der Gruppe den Streit verkünden.

Erst wenn  sich in einem Verfahren, in das alle Gesellschaften der Gruppe zugleich hineingezogen werden, am Ende herausstellen würde, dass überhaupt keine Gesellschaft der Gruppe gem. § 37 Abs. 2 EEG dem Grunde nach EEG- Umlage schuldet, könnte sich die Frage stellen, ob nicht etwa die Letzverbraucherinnen und Letztverbraucher gem. § 37 Abs. 3  EEG zur Zahlung der EEG- Umlage heranzuziehen sind.   

 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: stromlinienförmig am 17. Mai 2013, 16:33:00
Diese recht komplizierten Detailfragen muss wohl erst ein Richter klären...
Sorry mir ist immer noch unklar wie sich das kalkuliert.. Am Arbeitspreis wird nichts verdient! Ob so oder so. Also bestenfalls null auf null. Der Grundpreis deckt noch nicht einmal die Provision für einen vermittelten Strom/ Energieauftrag....dann gibt es noch ein Photovoltaiksystem incl Zähler für einige hundert € ....
Und der ganze Rest...wie geht das??
Da drängt sich schon die Frage auf, ob das nicht später zu Lasten Dritter geht.
Leider wird sich um diese Frage immer noch gewindet.
Wenn dann mancher Vertriebler schreibt bei FB Care...ihm ist egal wie das geht...wird mir bisschen bange...
Da darf man wohl nicht darüber nachdenken, sonst kann man das Gebilde wohl kaum an den Mann/ Frau bringen.
Titel: Re: Suche unzufriedene Kunden Care
Beitrag von: khh am 17. Mai 2013, 16:36:58
Ob und wie lange positive Beiträge über Care hier erhalten bleiben, weiß ich nicht.
Es können durchaus gegenläufige Interessen vorhanden sein, wenn ...
...
1. Ich verweise auf die Pressekonferenz Care vom gestrigen Tag ( einfach mal bei Facebook nachsehen )
2. Ich bin " auch " Kunde von Care sei 01.2013
3. Wenn ich das Geschwafel lese sträuben sich mir die Haare ( bald alle weg doch der Rest sträubt sich )

@Gonzo1976 alias Frank Peters,
mit den interessen- und provisionsgesteuerten "Ergüssen" eines CE-Vertrieblers muss man sich nicht befassen.  ::)
Schreiben Sie Ihr haltloses "Geschwafel" gerne weiterhin auf den Facebook-Seiten Ihres Brötchengebers!  ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: DieAdmin am 17. Mai 2013, 16:44:02
Weitere TV-Beitrag 3sat nano 17.05.13:

Saubermann in der Kritik
http://www.3sat.de/mediathek/index.php?display=1&mode=play&obj=36432
Titel: Off topic
Beitrag von: RR-E-ft am 17. Mai 2013, 16:51:03
Ob und wie lange positive Beiträge über Care hier erhalten bleiben, weiß ich nicht.
Es können durchaus gegenläufige Interessen vorhanden sein, wenn ...
...
1. Ich verweise auf die Pressekonferenz Care vom gestrigen Tag ( einfach mal bei Facebook nachsehen )
2. Ich bin " auch " Kunde von Care sei 01.2013
3. Wenn ich das Geschwafel lese sträuben sich mir die Haare ( bald alle weg doch der Rest sträubt sich )

@Gonzo1976 alias Frank Peters,
mit den interessen- und provisionsgesteuerten "Ergüssen" eines CE-Vertrieblers muss man sich nicht befassen.  ::)
Schreiben Sie Ihr haltloses "Geschwafel" gerne weiterhin auf den Facebook-Seiten Ihres Brötchengebers!  ;D

@khh

So wollen wir in diesem Foum gerade nicht miteinander umgehen!
Man darf sich insoweit von so manchen Beiträgen auf der fb- Seite von CE nicht zuviel abschauen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: PLUS am 17. Mai 2013, 17:25:34
Nun ist es aber so, dass CE/MK erklärt hat, dass die Nichtzahlung der EEG- Umlage und die Rückforderung bereits gezahlter EEG- Umlage allein darauf beruhe, dass die Übertragungsnetzbetreiber die entsprechenden Rechnungen  an die falsche Gesellschaft der Gruppe adressiert hätten. Sollten die Übertragungsnetzbetreiber korrekte Abrechnungen an die zutreffende Gesellschaft der Gruppe richten, würde man diese auch umgehend bezahlen. Wenn dem so ist, lässt sich dagegen schlecht etwas  sagen. ....
Nun hat doch aber CE/MK selbst erklärt bzw. selbst etwas dagegen gesagt. Die Bedingungen für das sogenannte Grünstromprivileg konnten nicht eingehalten werden weil man zum Termin (noch) nicht da war. § 39 (1)2. EEG (http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2009/__39.html)

Muss man das jetzt nicht so genau nehmen und gibt es da eine Ausnahme für diesen herausragenden "Newcomer" bzw. gilt das dann für andere auch? Dann kann man diesen Termin im Gesetz gleich streichen.
Zitat
Bei Care-Energy verwenden wir Strom zur Nutzenergieproduktion aus 100% ökologischer Herkunft.
  "Verbrauchsnah", also nicht aus Norwegen?! Nicht gerade präzise. Es sollten dann schon förderfähige Kraftwerke nach dem EEG sein. 

Das eine sind die Unzulänglichkeiten von EEG & Co. bzw. der deutschen Energiewendenpolitik, die findige Konstrukteure halt ausnutzen und ja, zu Lasten Dritter! Das muss man zuerst der Politik anlasten, dass sie das zulässt.

Das andere ist der großzügige Umgang und die eigenwillige Interpretation der Gesetze durch die findigen Konstrukteure.
Das werden wohl wieder die Gerichte klären müssen. Auch hier muss gefragt werden, wer letztendlich für diesen "billigen" Strom (mehr) bezahlen muss.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 17. Mai 2013, 17:39:38
Die Frage, ob § 39 Abs. 1 Nr. 2 EEG Neueinsteiger am Marketintritt behindert und gegenüber Wettbewerbern benachteiligt, kann man doch wohl berechtigt stellen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: PLUS am 17. Mai 2013, 18:00:37
Die Frage, ob § 39 Abs. 1 Nr. 2 EEG Neueinsteiger am Marketintritt behindert und gegenüber Wettbewerbern benachteiligt, kann man doch wohl berechtigt stellen.
Das sehe ich nicht so.

Wenn ich als Student die Bewerbungsfirst für das Sommersemester versäume, dann muss ich mich auf das Wintersemester bewerben. Dazwischen einsteigen geht nicht.

Die Bedingungen sind für alle gleich. Benachteiligung ist etwas anderes.

Eine Ausnahme wäre da eher eine Bevorzugung und als  Benachteiligung anderer Marktteilnehmer zu sehen, die sich an die Termine halten (müssen).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 17. Mai 2013, 18:04:01
@PLUS

Dass Sie eine Rechtsfrage anders beantworten würden, ändert doch nichts daran, dass man die Frage berechtigt stellen und sodann ein Gericht darüber entscheiden lassen kann.

Hätten Sie sich fristgerecht zum Jurastudium angemeldet, wüssten Sie vielleicht schon, dass es darauf im Prozess gar nicht ankommen kann,
wenn der mit der Abrechnung in Anspruch genommene gar nicht derjenige ist, der nach § 37 Abs. 2 EEG tatsächlich in Anspruch zu nehmen ist.  :)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: stromlinienförmig am 17. Mai 2013, 18:41:44
Ich habe bisher mit ein paar wenigen Care Kunden gesprochen... Wenn ich dann frage nach EDL, Contracting, Energiedienstleistung usw...erhielt ich nur staunende Blicke. Ich glaube, dass das auch auf viele anderen Care Kunden zutrifft.
Die glauben ganz einfach, dass sie billigen Strom bekommen. Anders kann ich mir auch nicht erklären, wie man so viele Verträge schreiben kann. Auch die Vertriebler denen ich ein paar Fragen stelle verweisen mich dann zu ihrem Teamleiter. Das dürfte rechtlich für die VP auch noch ein unliebsames Ende nehmen. Wenn die Gerichte erkennen, dass die Kunden nicht richtig informiert wurden und ihnen Äpfel  statt Birnen verkauft wurde.
Ich verkaufe seit Jahren Strom ( Nebenberuflich)...wenn ich meinen Kunden, wenn auch nur grob erklären würde auf was sie sich da einlassen, würde kaum jemand unterzeichnen. Denen ist ein einfacher Wechsel ja schon nicht geheuer...
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bobby3301 am 17. Mai 2013, 19:06:13
Ich habe bisher mit ein paar wenigen Care Kunden gesprochen... Wenn ich dann frage nach EDL, Contracting, Energiedienstleistung usw...erhielt ich nur staunende Blicke. Ich glaube, dass das auch auf viele anderen Care Kunden zutrifft.
Die glauben ganz einfach, dass sie billigen Strom bekommen. Anders kann ich mir auch nicht erklären, wie man so viele Verträge schreiben kann. Auch die Vertriebler denen ich ein paar Fragen stelle verweisen mich dann zu ihrem Teamleiter. Das dürfte rechtlich für die VP auch noch ein unliebsames Ende nehmen. Wenn die Gerichte erkennen, dass die Kunden nicht richtig informiert wurden und ihnen Äpfel  statt Birnen verkauft wurde.
Ich verkaufe seit Jahren Strom ( Nebenberuflich)...wenn ich meinen Kunden, wenn auch nur grob erklären würde auf was sie sich da einlassen, würde kaum jemand unterzeichnen. Denen ist ein einfacher Wechsel ja schon nicht geheuer...

Bitte erklären Sie mir auf was sich die Kunden einlassen. Müssen Sie den Zähler abtreten haben sie Laufzeitverträge, Vorauskasse.
Vielleicht kennen Sie das EDL Gesetz und das wird umgesetzt.

liebe Grüße
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 17. Mai 2013, 19:11:14
Ich habe bisher mit ein paar wenigen Care Kunden gesprochen... Wenn ich dann frage nach EDL, Contracting, Energiedienstleistung usw...erhielt ich nur staunende Blicke. Ich glaube, dass das auch auf viele anderen Care Kunden zutrifft.
Die glauben ganz einfach, dass sie billigen Strom bekommen. Anders kann ich mir auch nicht erklären, wie man so viele Verträge schreiben kann. Auch die Vertriebler denen ich ein paar Fragen stelle verweisen mich dann zu ihrem Teamleiter. Das dürfte rechtlich für die VP auch noch ein unliebsames Ende nehmen. Wenn die Gerichte erkennen, dass die Kunden nicht richtig informiert wurden und ihnen Äpfel  statt Birnen verkauft wurde.
Ich verkaufe seit Jahren Strom ( Nebenberuflich)...wenn ich meinen Kunden, wenn auch nur grob erklären würde auf was sie sich da einlassen, würde kaum jemand unterzeichnen. Denen ist ein einfacher Wechsel ja schon nicht geheuer...

@stromlinienförmig

Wenn Sie Kontakt zu  Kunden und Vertrieblern haben, dann besprechen Sie Ihre Gedanken doch vielleicht mit diesen,
statt hier Ihre "Selbstgespräche" zu posten. Sie sind hier eher nicht an der richtigen Stelle.

Posten Sie doch statt dessen bei https://www.facebook.com/CareEnergy?fref=ts
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 17. Mai 2013, 19:20:59
Bitte nur nicht den Ort und die Rollen verwechseln.


Bitte erklären Sie mir auf was sich die Kunden einlassen. Müssen Sie den Zähler abtreten haben sie Laufzeitverträge, Vorauskasse.
Vielleicht kennen Sie das EDL Gesetz und das wird umgesetzt.

liebe Grüße

Zitat
bobby3301Re: Vorsicht vor Care Energy: Bund der Energieverbraucher e.V. warnt « Antwort #34 am: 03. Mai 2013, 19:07:08 »
Von was die leben sollte nicht Ihre Sorge sein. Ich bin nur Kunde und das seid 14 Monaten äußerst zufriedener und nächste Woche bekomme ich mein gratis Modul!!!

Zitat
"Mein Name ist Erwin Lottemann, bin 500.000 Jahre alt werde mit dem. Papst in Island eine Boutique aufmachen..."
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bobby3301 am 17. Mai 2013, 20:00:07
Bitte nur nicht den Ort und die Rollen verwechseln.


Bitte erklären Sie mir auf was sich die Kunden einlassen. Müssen Sie den Zähler abtreten haben sie Laufzeitverträge, Vorauskasse.
Vielleicht kennen Sie das EDL Gesetz und das wird umgesetzt.

liebe Grüße

Verstehe ich nicht ganz? :)


Zitat
bobby3301Re: Vorsicht vor Care Energy: Bund der Energieverbraucher e.V. warnt « Antwort #34 am: 03. Mai 2013, 19:07:08 »
Von was die leben sollte nicht Ihre Sorge sein. Ich bin nur Kunde und das seid 14 Monaten äußerst zufriedener und nächste Woche bekomme ich mein gratis Modul!!!

Zitat
"Mein Name ist Erwin Lottemann, bin 500.000 Jahre alt werde mit dem. Papst in Island eine Boutique aufmachen..."
Titel: Netzbetreiber fordern Millionen von Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 17. Mai 2013, 23:21:42
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/netzbetreiber-verlangen-mindestens-acht-millionen-euro-von-care-energy-a-900557.html

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 17. Mai 2013, 23:46:33
@Gonzo1976
Der Beitrag steht doch schon einmal weiter oben.
Da können Sie auch lesen, dass solche Doppelpostings hier nicht erwünscht sind.

Wacht mal auf:

Auf seiner fb- Seite führt CE gerade ein Gedankenspiel auf:

Nehme man mal an, es wäre so wie man dies in der Presse verfolgt, dass man einen Weg gefunden hätte, keine EEG-Umlage zu bezahlen und dieser Weg sogar noch rechtlich bzw. per Gesetz fundiert wäre, und lässt dazu verbreiten:

Zitat
Sorry, dann wäre dies eben rechtlich OK, manche (Konkurrenten) würden sich ärgern und die KUNDEN würden sich freuen, da laut Berichten der Preis von 19,90 angeblich sowieso nicht geht und Care-Energy den Vorteil scheinbar weitergeben würde.

Wenn man einen solchen Weg gesucht und gefunden hätte, dann wäre wohl klar, dass es dem Unternehmen nicht um die Energiewende gehen kann, die bisher vorrangig über die EEG- Umlage finanziert wird.

Das EEG- Umlageaufkommen muss aufgebracht werden, notfalls gem. § 37 Abs. 3 EEG direkt von den Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern, derweil sich  CE/MK wohl eine bisher einkalkulierte und von den Kunden gezahlte EEG- Umlage in Höhe von 2 Cent/ kWh "in die Hosentasche" steckt. 

Schon dieses unter "Care Energy" veröffentlichte Gedankenspiel lässt wohl an der Glaubwürdigkeit der vorgeblichen Unternehmensphilosophie zweifeln. Ein "Energieversorger der Energiewende", der einen Weg sucht und findet, sich nicht an der EEG- Umlage und somit an den Kosten der im Interesse der Allgemeinheit liegenden  Energiewende zu beteiligen.... wird wohl keine Fans mehr haben.

Die auf der PK getroffenen Aussagen des CEO Kristek, selbstverständlich werde man EEG- Umlage zahlen, man ziele nicht darauf ab, sich dieser zu entziehen, klingen noch nach, nunmehr etwas hohler.

Die bei MK/CE eingesparte EEG- Umlage wäre allenfalls in Form von Provisionen an die Vertriebler verteilt, die sich nicht anders gerieren als bei anderem Multi- Level- Marketing. Entlarvend, auch nur so ein Gedankenspiel. Ach Lottemann! 

Wörtlich heißt es von CE:

Zitat
Manche haben den Vergleich ja schon aufgestellt und den Namen vergeben "Robin Hood" der Energiewirtschaft- das wäre und diesen Umständen ja passend, denn Care-Energy macht sich nicht die Säcke voll, sondern gibt es dem "Volk". Nur mal gedacht .............

Postings zu dem oben genannten Gedankenspiel lauten dort wie folgt:

Zitat
R B Bravo Herr Kristek! Querdenkenken zahlt sich immer aus. Es hat wohl seinen Grund warum dieses Schlupfloch initiiert wurde. (Lobbyeinfluß auf die Legislative). Der "Sherrif von Nothingham" hat nun das nachsehen.
2 · vor 2 Stunden

    Care Energy Das würde uns aber leid tun - Hauptsache das "Volk" hat den Vorteil.
    2 · vor 2 Stunden · Bearbeitet
    R B Das sehe ich grundsätzlich auch so
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 18. Mai 2013, 00:23:22
DER SPIEGEL recherchiert in der Regel journalistisch sauber.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/netzbetreiber-verlangen-mindestens-acht-millionen-euro-von-care-energy-a-900557.html

Zitat
In dem Firmengeflecht der Care-Energy-Gruppe gibt es nach Darstellung des Anwalts einen Netzbetreiber, die mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co. KG. Die Kunden von Care Energy erteilten diesem eine Vollmacht zum Betrieb ihres Hausnetzes. Dadurch sei die mk-grid der einzige Kunde des Stromlieferanten mk-energy, heißt es in dem Schreiben des Anwalts. Der Strom werde also an einen Netzbetrieb geliefert und nicht an einen Letztverbraucher. Laut Paragraf 37, Absatz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes müssten aber nur Letztverbraucher EEG-Umlage zahlen.

Wenn dies zutreffend wäre und die Rechtsauffassung von MK/CE damit zutreffend wiedergegeben wird, bedeutet dies wohl nichts anderes, als dass die Letzverbraucherinnen und Letztverbraucher die EEG- Umlage zu zahlen haben sollen, § 37 Abs. 3 EEG.

Bei diesen Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern im Sinne des § 37 Abs. 3 EEG würde es sich um die eigenen Kunden (!) handeln.

Die Kunden sollten sorgfältig prüfen, ob sich aus ihren Unterlagen ergibt, dass sie für nachzuzahlende Steuern und Abgaben aufzukommen haben, wozu die EEG- Umlage weithin gezählt werden kann, als sie schon einmal von der Rechtsprechung unter eine sog. Steuer- und Abgabenklausel subsumiert wurde (vgl. BGH, Urteil vom 22. 12. 2003 - VIII ZR 90/02, juris).

Dazu muss man in die AGB sehen: http://www.care-energy-online.de/index.php/homepage/agb.html

Zitat
4.5. Steuern, Abgaben und sonstige, gesetzlich veranlasste Mehrkosten Zukünftige Erhöhungen von Steuern, Senkung von Steuererstattungen oder Festsetzung neuer Steuern, sowie sonstige gesetzliche Abgaben und dadurch entstehende Mehrkosten werden vom Kunden getragen.

Der Versorger würde dann womöglich damit kalkulieren, dass die eigenen Kunden die EEG- Umlage - neben dem Preis an CE/MK-  zu zahlen haben. 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 18. Mai 2013, 01:00:12
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18192.msg100448.html#msg100448



Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: k1616 am 18. Mai 2013, 01:05:38
Ich verfolge seit geraumer Zeit diese Diskussion um CE. Deshalb sah ich mir gestern den Film *Leben mit der Energiewende*an . Leicht veränderte Version 1.15, auch bei CE gegenüber V. 1.14 .  Neue Infos aus meinem Kaffeesatz :  Netzdurchleitung heute gesperrt,jedoch über einen dänischen Netzbetreiber kann weitergeliefert werden. Na , was sagt man dazu ?   *Zufällig*   war natürlich auch ein  CE- Aussendienstler anwesend,der vehement zur  *Schmutzorgie *(Jan) Stellung  bezog. und das System MK verteidigte. Sein gutes Recht,aber ich bleibe bei meinem Anbieter, mich konnte das nicht überzeugen.
Grüsse an die Gemeinde , aber bleibt schön sachlich !

    Jan
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: hko am 18. Mai 2013, 11:47:48
Ich habe den Beitrag bei nano mit großem Interesse verfolgt.
 
Hier wurde unter anderem gezeigt, wie leicht ein PV-Gerät angeschlossen werden kann. Vermisst habe ich den Hinweis, dass laut EN/VDE eine Einspeisung über eine Steckdose in das bestehende Hausnetz nicht zulässig ist.

Dies wurde von Care Energie schon früher damit abgetan, dass EN/VDE und DIN keine Gesetze seien und damit für ihre Anlagen keine Geltung hätten.
EN/VDE und DIN sind zwar keine Gesetze, werden aber vor Gericht genauso verbindlich behandelt (Stand der Technik).

Darüber hinaus stelle ich mir auch noch die Freude von Versicherungen vor, die im Schadensfall deshalb wahrscheinlich jede Leistung verweigern werden.

Gruß hko
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: DieAdmin am 18. Mai 2013, 12:54:59
Ein Hinweis für die neu Hinzugekommenen:

Zu den Plugin-PV-Modulen verweise ich mal auf den schon vorhandenen Thread:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18165.0.html

Ist vielleicht besser, wenns nicht direkt in Zusammenhang mit CE steht, sondern allgemein um die gepluggten Module geht, die Diskussion in dem anderen Thread fortzuführen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 18. Mai 2013, 16:08:01
Bei den Diskussionen um ein Preisnivau, das sich unter Berücksichtigung aller staatlich geregelten Abgaben, Umlagen  und Steuern ohne Verlust gerade noch so realisieren ließe, kamen des öfteren Marktpreise (Börsenpreise) von unter 4 ct/ kWh in Anrechnung. Wenn Care Energy auf das Grünstromprivileg setzt, um eine reduzierte EEG-Umlage zu zahlen, muss sie allerdings 50% direktvermarkteten EEG-Strom einsetzen.

http://www.maslaton.de/news/Das-Gruenstromprivileg-nach-dem-EEG-2012--n61

Zitat
Nach § 39 Abs. 2 EEG 2012 darf bei der Berechnung nur der Strom berücksichtigt werden, der zur Inanspruchnahme des Grünstromprivilegs vom Anlagenbetreiber direkt vermarktet wird. Eine Berücksichtigung ist nur dann möglich, wenn der Anlagenbetreiber die allgemeinen Voraussetzungen der Direktvermarktung nach § 33 c Abs. 1, 2 EEG 2012 erfüllt.

Strom aus erneuerbaren Energien, die nicht dem EEG unterliegen wie z.B. importierter Strom oder Strom aus alten großen Wasserkraftanlagen oder über 20 Jahre alten Windkraftanlagen trägt nicht zur Erfüllung der Voraussetzungen zur Nutzung des Grünstromprivilegs bei.

Kein EEG-Anlagenbetreiber wird allerdings den Strom unterhalb der ihm zustehenden EEG-Vergütung an einen Direktvermarkter veräußern, so dass für 50% des beschafften Stroms ein deutlich höherer Beschaffungspreis zugrunde gelegt werden muss.

Die von Care Energy genannten Kraftwerke sind wohl alle nicht in  Deutschland beheimatet.
http://www.care-energy-online.de/index.php/stromgas/strom/herkunft.html
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 18. Mai 2013, 23:59:11
Die Annahme dass der eingekaufte direkt vermarktete Strom teuer ist stimmt nicht. Bei der Direktvermarktung wird der Strom zum jeweiligen Marktpreis an der Börse verkauft, unabhängig davon wie hoch der Preis gerade ist. Denn der erzeugte Strom hat ja Grenzkosten von nahe 0 € und damit liefert schon ein geringfügig darüber liegender Preis einen Deckungsbeitrag.  Der Rest zur normalen EEG Vergütung wird aus dem EEG aufgestockt. Damit ist es tatsächlich möglich an der Strombörse den Ökostrom so günstig einkaufen. Im aktuellen Markt, wo der Preis an der Börse im Schnitt immer weiter sinkt, kommt man über den Day-Ahead und Spotmarkt weit günstiger an den Strom als wenn man sich am Terminmarkt eingedeckt hat. Wenn allerdings der Preis wieder steigen sollte, muss man den Endkundenpreis wieder schneller erhöhen als wenn man sich auf dem Terminmarkt abgesichert hat.

Man kommt bei diesem Ökostrommodell völlig ohne Importe und Zertifikate an den Strom und  kann bei den mittlerweile vorhandenen Mengen problemlos 100 % Ökostrom erreichen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Stromfraß am 19. Mai 2013, 10:14:36
Hat denn nun bobby3301 sein Solarmodul?
Und vor allem: ist er auch zufrieden damit?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: PLUS am 19. Mai 2013, 10:24:43
Bei der Direktvermarktung nach § 33b Nr. 2 EEG 2012 (Grünstromprivileg) (http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2009/__33b.html) besteht der Anreiz in der verringerten EEG-Umlage. Die Bedingungen stehen im Gesetz. Sie sind einzuhalten um nur eine nach § 39 EEG 2012 (http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2009/__39.html) verringerte EEG-Umlage zu zahlen.

@egn schreibt, der Grünstrom-Einkauf geschieht über die Börse zum Börsenpreis. Da gibt es andere Informationen. Über die Börse soll da wenig laufen, die Direktvermarktung von Grünstrom soll vorrangig über Großhändler oder industrielle Großabnehmer abseits der Strombörse geschehen. Die Grünstromproduzenten, vor allem Betreiber von Erzeugungsanlagen mit unterdurchschnittlicher EEG-Vergütung, wollen mehr als nur den Börsenpreis. Der Strom mit hoher Vergütung bleibt im Topf. Was hat das wohl für eine Wirkung?  Wer möchte raten?!

Aber wie im gesamten EEG-Energiewenden-Nebel. Wer hat da schon den gesamten Überblick? Die Politik und die Volksvertreter, der Bundesumweltminister, der Bundeswirtschaftsminister, die solche Gesetze in die Welt setzen bzw. für die Umsetzung sorgen sollen? Wohl kaum!  Kein Wunder wenn im komplexen Nebel dann solche EEG-Umlagenvermeidungskonstrukte auftauchen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 19. Mai 2013, 10:41:20
Die Annahme dass der eingekaufte direkt vermarktete Strom teuer ist stimmt nicht. Bei der Direktvermarktung wird der Strom zum jeweiligen Marktpreis an der Börse verkauft, unabhängig davon wie hoch der Preis gerade ist. Denn der erzeugte Strom hat ja Grenzkosten von nahe 0 € und damit liefert schon ein geringfügig darüber liegender Preis einen Deckungsbeitrag.  Der Rest zur normalen EEG Vergütung wird aus dem EEG aufgestockt. Damit ist es tatsächlich möglich an der Strombörse den Ökostrom so günstig einkaufen. Im aktuellen Markt, wo der Preis an der Börse im Schnitt immer weiter sinkt, kommt man über den Day-Ahead und Spotmarkt weit günstiger an den Strom als wenn man sich am Terminmarkt eingedeckt hat. Wenn allerdings der Preis wieder steigen sollte, muss man den Endkundenpreis wieder schneller erhöhen als wenn man sich auf dem Terminmarkt abgesichert hat.

Man kommt bei diesem Ökostrommodell völlig ohne Importe und Zertifikate an den Strom und  kann bei den mittlerweile vorhandenen Mengen problemlos 100 % Ökostrom erreichen.

Bei der Direktvermarktung wird der Strom, wie schon de Name sagt, vom Erzeuger direkt an einen Händler verkauft und erhält dann keine EEG-Vergütung.  Bei Nutzung des Marktprämienmodells verkauft der Händler den Strom an der Börse und der Anlagenbetreiber erhält eine Marktprämie vom Netzbetreiber (Ausgleich zwischen Marktpreis und EEG-Vergütungsanspruch). An der Börse verkaufter EEG-Strom ist danach Graustrom und kann nicht weiter als Grünstrom verkauft werden (Doppelvermarktungsverbot). Bei Nutzung des Grünstromprivilegs kommt der Strom nicht an die Börse und der Mehrwert muss durch die Vermarktung als Grünstrom generiert werden. Einen Teil kann die verminderte EEG-Umlage beitragen. 
Der nach dem Grünstromprivileg gehandelte Strom und die Anlagen, die ihn liefern werden im Herkunftsnachweisregister geführt, nicht jedoch normal nach EEG vergüteter Strom und nach dem Marktprämienmodell vermarkteter Strom.

http://www.umweltbundesamt.de/energie/hknr/

http://www.umweltbundesamt.de/energie/hknr/faq_hknr_allgemein.htm

Zitat
Wie viel Strom aus erneuerbaren Energien gibt es derzeit insgesamt in Deutschland? Wie hoch ist der Anteil „sonstiger erneuerbarer Energie“?

Die Gesamtstrommenge aus erneuerbaren Energien betrug im Jahr 2011 etwa 123 Terawattstunden (TWh). Davon wurden ca. 91 TWh nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Die restlichen 32 TWh wurden nicht nach dem EEG vergütet. Diese wird „direkt vermarktet“, d.h. direkt vom Erzeuger am Strommarkt verkauft. Genau für diese Strommenge gibt es nun Herkunftsnachweise. Wenn Sie einen Ökostromtarif gewählt haben, der zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien besteht, so setzt er sich aus dem EEG-geförderten Anteil (etwa 20 Prozent im Jahr 2012) und dem Strom aus „sonstigen erneuerbaren Energien“ zusammen. Beide Mengen an erneuerbaren Strom werden auch in der Stromrechnung ausgewiesen.

noch etwas:

https://www.facebook.com/notes/care-energy/presseanfrage-von-zdf-redaktion-frontal21/532674443460266

Ich finde es bezeichnend, wenn ein Stromhändler kW/h statt kWh schreibt.  :o
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: DieAdmin am 19. Mai 2013, 15:50:25
Kriegsrhetorik zu Pfingsten oder wie "erfreut" man die Welt zu Feiertagen mit Pressemitteilungen:


Care-Energy - falscher Feind im Krieg der Energiebranche
http://www.presseportal.de/story.htx?nr=2475133

P.S. bevor es zu Fehlinterpretionen wegen den "(BILD)" neben der dort veröffentlichen Überschrift kommt. Das ist kein Artikel der in der BILD erschienen ist, sondern bedeutet  dass die kopierte Pressemitteilung ein Bild enthält. presseportal.de ist ein Portal, in dem jeder, den es beliebt seine eigenen Pressemitteilungen, also Mitteilungen an die Presse, online stellen kann. Manche bieten sowas gegen Geld an, manche kostenlos und dann gibts welche, bei denen ist das umsonst.;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 19. Mai 2013, 16:53:55
hier gibt es noch einen Bericht über eine Pressekonferenz:

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/umwelt/2109746/ (sorry, das war schon verlinkt)

und hier

http://www.holzgibtgas.com/viewtopic.php?f=8&t=7814

gibt es eine lange Diskussion zu care energy
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: KarlM am 19. Mai 2013, 19:03:51
P.S. bevor es zu Fehlinterpretionen wegen den "(BILD)" neben der dort veröffentlichen Überschrift kommt. Das ist kein Artikel der in der BILD erschienen ist, sondern bedeutet  dass die kopierte Pressemitteilung ein Bild enthält.

Ich habe auch schon bei Bild de nachgeschaut, ob da irgend etwas steht. Hier sieht man wieder, wie mit kleinen rafinierten Tricks die Menschen verarscht werden.

Und schon schreibt einer in Facebook.

"Die BILD hat es begriffen ... vielleicht brauchen andere noch etwas Zeit"
Natürlich wird dies von CE bewusst nicht kommentiert.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 19. Mai 2013, 19:10:59
hier

http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Care-Energy-falscher-Feind-im-Krieg-der-Energiebranche-BILD-2442132

oder hier

http://www.wallstreet-online.de/nachricht/6207373-care-energy-falscher-feind-krieg-energiebranche-bild

ist das mit dem "Bild" in Klammern exakt übernommen. Wer denkt sich da schon ein fotografiertes oder gemaltes Bild (Diagramm etc.) dazu?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 19. Mai 2013, 23:23:03
Noch ein Hinweis zum Grünstromprivileg:

Zitat
§ 39 Verringerung der EEG-Umlage
(1) Die EEG-Umlage verringert sich für Elektrizitätsversorgungsunternehmen in
einem Kalenderjahr um 2,0 Cent pro Kilowattstunde, höchstens jedoch in Höhe der
EEG-Umlage, wenn
1. der Strom, den sie an ihre gesamten Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher
liefern, in diesem Kalenderjahr sowie zugleich jeweils in mindestens acht
Monaten dieses Kalenderjahres folgende Anforderungen erfüllt:
a) mindestens 50 Prozent des Stroms ist Strom im Sinne der §§ 23 bis 33 und
b) mindestens 20 Prozent des Stroms ist Strom im Sinne der §§ 29 bis 33;

Nur Strom, der EEG-vergütungsfähig ist, trägt zur Erfüllung der unter a) und b) genannten Bedingungen bei, nicht der aus Norwegen importierte.

Daher verkauft auch kein Anlagenbetreiber EEG-vergütungsfähigen Strom unter diesem Wert an Grünstromhändler. Zudem verringert sich die EEG-Umlage bei Erfüllung der Voraussetzungen (die ich bei care energy nicht vermute) nicht (wie in der Diskussion verschiedentlich erwähnt) auf sondern um 2 ct/kWh. 

Zu der "Lieferung von Nutzenergie":
Wenn CE nicht Strom sondern Nutzenergie liefern wollte, so müsste sie dazu die Geräte zur Umandlung betreiben.

https://www.facebook.com/notes/care-energy/presseanfrage-von-zdf-redaktion-frontal21/532674443460266

Zitat
Unser Preis für Nutzenergie aus Ökostrom beträgt für Privatkunden 19,90 Cent pro kW/h zuzüglich 6,99 € monatlicher Grundgebühr.

Wenn mir z.B. Licht zu diesem Preis geliefert würde, müsste CE die Umwandlungsverlste tragen und könnte die anfallende Verlustenergie mir nicht in Rechnung stellen.

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 20. Mai 2013, 00:59:03
Noch ein Hinweis zum Grünstromprivileg:
[...]
Zudem verringert sich die EEG-Umlage bei Erfüllung der Voraussetzungen (...) nicht (wie in der Diskussion verschiedentlich erwähnt) auf sondern um 2 ct/kWh.

Richtig  -  das wurde aber schon mehrfach in diesem Thread angesprochen und wohl auch in der Pressekonferenz von einem Journalisten nachgefragt  -  jedenfalls versuchte Kristek in der PK, diese offensichtliche Diskrepanz zu erläutern. Seine diesbzgl. Ausführungen waren genau so ein 'oesterreichischer Schmäh' (lt. WIKIPEDIA „Kunstgriff“, „Trick“, „Schwindelei“ oder „Unwahrheit“ usw. ;)), wie manch andere 'Erklärung' von CE (siehe Filmchen von der PK am 15.05. sowie meine Antwort #336 vom 16.05. „Anmerkungen zur 2. Behauptung“). Aber vielleicht meint unser besonders 'innovativer Ösi' ja, dass an deutschen Schulen die Grundrechenarten nicht gelehrt werden?  ::) 

Zu der "Lieferung von Nutzenergie":
Wenn CE nicht Strom sondern Nutzenergie liefern wollte, so müsste sie dazu die Geräte zur Umwandlung betreiben.
Zitat
Unser Preis für Nutzenergie aus Ökostrom beträgt für Privatkunden 19,90 Cent pro kW/h zuzüglich 6,99 € monatlicher Grundgebühr.
Wenn mir z.B. Licht zu diesem Preis geliefert würde, müsste CE die Umwandlungsverluste tragen und könnte die anfallende Verlustenergie mir nicht in Rechnung stellen.

Genau, auch das sind weitere Ungereimtheiten, wo sich CE bisher an einer Aufklärung vorbeimogelt. Es stellt sich auch die Frage, wie und womit denn die Menge der "Nutzenergie" ermittelt wird. Da man den Kunden aber den mit dem Zähler des Messstellenbetreibers in kWh gemessenen Stromverbrauch in Rechnung stellt, bedeutet das wohl eher, dass tatsächlich doch keine „Nutzenergie“ geliefert wird!?  ???
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: DieAdmin am 20. Mai 2013, 09:38:08
hier

http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Care-Energy-falscher-Feind-im-Krieg-der-Energiebranche-BILD-2442132

oder hier

http://www.wallstreet-online.de/nachricht/6207373-care-energy-falscher-feind-krieg-energiebranche-bild

Das sind Seiten, die sowas automatisiert auslesen. Inwieweit das jeder Leser richtig erkennt, dass dies ohne redaktionelles Zutun passiert und entsprechend richtig einordnet?

Selbst der Focus in seiner Online-Präsenz hat einen solchen Feed, da waren ja Pressemitteilungen von Care Energy auch schon zu finden.

ist das mit dem "Bild" in Klammern exakt übernommen. Wer denkt sich da schon ein fotografiertes oder gemaltes Bild (Diagramm etc.) dazu?

Was das "BILD" - also in Großbuchstaben angeht- , kann es sein, dass es automatisiert kommt. Ich habe das schon bei verschiedenen Pressemitteilungen (nicht nur die von CE) so gelesen. Da ich selbst noch keine PM dort online gestellt habe, weiß ich nicht, inwieweit man als Benutzer in die Überschrift reineditieren , und aus dem "BILD" ein "Bild" machen kann.
Das "BILD" wird ja dann nicht nur von Feeds so ausgelesen, auch die Sharing-Tools für FB, Twitter & Co bereiten die Posting damit auf. Die Verwechslungsgefahr ist da sehr groß, dass damit die BILD gemeint sein könnte.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 20. Mai 2013, 12:16:32

Richtig  -  das wurde aber schon mehrfach in diesem Thread angesprochen und wohl auch in der Pressekonferenz von einem Journalisten nachgefragt  -  jedenfalls versuchte Kristek in der PK, diese offensichtliche Diskrepanz zu erläutern. ....

Da die Diskussion schon länger geraten ist, fällt es zumindfest mir schwer, alles Geschriebene vollständig zu überblicken.
Sie hatten die verminderte EEG-Umlage ja schon detailliert auseinandergepfückt.

Mir fällt auf, dass parallel Ansätze zur Vermeidung von EEG-Umlagezahlungen verargumentiert werden:
- CE sieht sich als  "Produzierendes Gewerbe" (Produzent von so genannter Nutzenergie) und kann von der EEG-Umlagebefreiung profitieren.
- CE sieht sich als Grünstrom-Lieferant und kann daher vom Grünstromprivileg profitieren.

Mich wundert, dass man nicht auch versucht, bei der Stromsteuer Vorteile des produzierenden Gewerbes zu nutzen, oder habe ich das bisher übersehen? Irgendwo im Internet hatte ich die Tage einen schwer lesbaren und teilweise geschwärzten Stromsteuerbescheid des Hauptzollamtes Hamburg gesehen.

Hier ist es:
https://sphotos-a.xx.fbcdn.net/hphotos-ash3/p480x480/941620_648576301824658_402191752_n.jpg

gefunden hier:
https://www.facebook.com/CareEnergy?fref=ts

in der Antwort an das Handelsblatt:
https://www.facebook.com/notes/care-energy/antworten-auf-die-fragen-des-handelsblattes-teil-1/534042409990136

in der auf den abgebildeten Stromsteuerbscheid allerdings überhaupt nicht eingegangen wir, er erscheint dort zusammenhanglos.

Eingegangen wird darauf in einem zweiten Teil hier:

https://www.facebook.com/notes/care-energy/antworten-auf-die-fragen-des-handelsblattes-teil-2/534056656655378

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: hko am 20. Mai 2013, 17:13:12
Zufall oder 

Nu ist es soweit:

Vom Stromkunden zum Angeklagten [Anmerkung: Man ist Beklagter und kein Angeklagter]

http://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft/teldafax-vom-stromkunden-zum-angeklagten,10808230,22812802.html

Wie wichtig es mal sein kann, mit welcher Firma man ein Vertrag hat und Zahlungen leistet:

Zitat
Dass auf den Vertragsunterlagen Teldafax Marketing GmbH stand, auf den Rechnungen dann aber Teldafax Services GmbH und auch noch Teldafax Energie GmbH, registrierte ich zwar. Doch ich machte mir darüber weiter keinen Kopf.
....
Doch schon bald flatterte mir per Einschreiben die Antwort des Inkassounternehmens Creditreform ins Haus.  Es handele sich um unterschiedliche Firmen, eine Verrechnung sei daher leider nicht möglich.

 Nun beschäftigte ich mich intensiver mit dem Fall und rief die Verbraucherzentrale an. Deren Experten erklärten die Zusammenhänge: Teldafax war tatsächlich nicht ein Unternehmen, sondern ein Firmengestrüpp. Die Guthaben der Kunden, also auch alle Vorauszahlungen, landeten in einer Gesellschaft, die offenen Forderungen gegenüber den Kunden in einer anderen.
...


Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass obige Meldung Teldafax betrifft und nicht Care Energy. Mir fiel nur auf, dass hier von einem Firmengestrüpp gesprochen wird. Also wirklich nur Zufall???

Gruß hko
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 20. Mai 2013, 17:55:23
@hko

 Das Firmensgestrüpp hat mittlerweile jedes Unternehmen was im Energiemarkt tätig ist, für jedes Geschäftsfeld ein extra Unternehmen, ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben und nennt sich "Unbunding"

Hier hat ein Anwalt den Fall mal ausklamüsert

http://www.gutefrage.net/frage/teldafax-aufrechnung-moeglich#answers

entscheidend ist, ob Strom und Gas an die gleiche Gesellschaft bezahlt wurden oder nicht. Aufrechnung geht nur bei gleicher Gesellschaft, sonst nicht. Das kommt in dem Artikel nicht klar zum Ausdruck

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 20. Mai 2013, 18:27:15
@hko

 Das Firmensgestrüpp hat mittlerweile jedes Unternehmen was im Energiemarkt tätig ist, für jedes Geschäftsfeld ein extra Unternehmen, ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben und nennt sich "Unbunding"
Beim Unbundling geht es darum, insbesondere Netzbetrieb und Vertrieb zu trennen. Reine Energiehändler wie Flexstrom brauchen daher nicht zu unbundeln.
http://www.verivox.de/themen/unbundling/
Der Hinweis trifft also nicht ins Schwarze sondern voll daneben.

Für die Aufgliederung in verschiedene Firmen gibt es also andere Gründe, die Folgen bekommen die ehemaligen Kunden jetzt schmerzhaft zu spüren.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 20. Mai 2013, 18:56:15
... Reine Energiehändler wie Flexstrom brauchen daher nicht zu unbundeln. ... Der Hinweis trifft also nicht ins Schwarze sondern voll daneben.
Für die Aufgliederung in verschiedene Firmen gibt es also andere Gründe, die Folgen bekommen die ehemaligen Kunden jetzt schmerzhaft zu spüren.

Genau so ist es. Am Beispiel TelDaFax oder Flexstrom wird allerdings deutlich, warum die Warnung des BdEV vor der mk-group/Care Energy sowie die Abmahnung durch die Verbraucherzentrale u.a. bzgl. der unklaren Vertragssituation mehr als angebracht sind.
Und von den Unternehmen, die nicht Verteiler-Netzbetreiber sind, haben die wenigsten ein solches "Firmengestrüpp" à la mk-group ! 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bobby3301 am 20. Mai 2013, 22:13:50
neue AGBs seitens Care Energy geändert sowie von der Verbraucherzentrale kritisiert.

http://www.care-energy-online.de/index.php?option=com_content&view=article&id=182&Itemid=658
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 20. Mai 2013, 22:43:44
neue AGBs seitens Care Energy geändert sowie von der Verbraucherzentrale kritisiert.

http://www.care-energy-online.de/index.php?option=com_content&view=article&id=182&Itemid=658

Zitat

...Der Kunde betreibt in seiner Immobilie Licht-bzw. Beleuchtungs-, Kraft-, Wärme- und Kälteanlagen und das notwendige Verbrauchsnetz.

Die Vertragsparteien kommen überein, dass diese Anlagen inklusive des Netzes für die Herstellung und die Versorgung mit der von Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG nach diesem Vertrag geschuldeten Leistung genutzt werden sollen. ...
1.2. Der Kunde verpflichtet sich für die Dauer dieses Vertrages seinen Nutzenergiebedarf ausschließlich aus den von Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG bereitgestellten Nutzenergien zu decken.

D.h. ich überlasse CE meine Leuchtmittel, meinen Heizkessel etc. zur Erzeugung von "Nutzenergie" und verpflichte mich Nutzenergie ausschließlich von CE zu beziehen.

Zitat
Der dafür notwendige Zukauf von Primär- und Sekundärenergieträgern, wie Strom, Öl, Gas, Holz oder sonstige Energieträger ist nicht an diesen Energiedienstleistungsvertrag gebunden, sondern bedarf einer gesonderten Angebotserstellung und Beauftragung.

Das verstehe ich nicht. Wenn CE mir Nutzenergie liefern will, braucht CE dafür Strom, Öl, Gas etc, aber nicht ich.

Es wird immer verwirrender!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 21. Mai 2013, 11:36:19
Zur AGB-Änderung nachstehend ein Kommentar aus einem anderen Forum:

Zitat
Zitat
... hier gibt es die neuen AGBs, dort wird nochmals schriftlich festgestellt, wo die Berufspessimisten seit ewigen Zeiten das Gegenteil behaupten und immer die Beweise schuldig geblieben sind.
... ohne unerwartete Nachforderungen von vorher nicht vereinbarten Kosten.

Diese AGB-Änderung ist eher eine Bestätigung, dass die großen Bedenken der Skeptiker mehr als angebracht waren und nach wie vor angebracht sind!
Außerdem ist zu vermuten, dass CE mit der Änderung a) einer Klage der Verbraucherzentrale aus dem Wege gehen möchte und b) sich mit der Öffnung für andere Versorger bessere Chancen für das eigene "EEG-Umlage-Vermeidungsmodell" in dem laufenden Rechtsstreit mit den Übertragungs-Netzbetreibern erhofft.
Mit deren Nachforderungen in Millionenhöhe würde ansonsten CE wohl sofort in Rauch aufgehen.
Insofern dürfte das Thema "Nachforderungen" auch für die Kunden noch längst nicht ausgestanden sein!

Insgesamt ist m.E. das ganze Konstrukt von CE unverändert verwirrend, nicht im geringsten nachvollziehbar und für die Kunden (wie auch für die freischaffenden Vermittler) höchst brisant.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: stromer51 am 21. Mai 2013, 11:41:56
Wenn hier immer von CE geschrieben wird, dann meinen wir sicher alle eine der Firmen von MRK.
Wie ja bekannt ist, CE ist nur eine Marke aber keine Firma.
Ich weis nicht was ein Kunde für eine Rechnung bekommt. Wenn da nicht Nutzenergie drauf steht, aufgeschlüsselt nach Licht,
Kraft, Wärme und Kälte würde ich die Rechnung zurückweisen.

Die Grundlage hierfür sind die AGB EDL Punkt 1.1.

Die AGB Strom wurden anscheinend entsorgt. Auf dem Auftragsformular wurde Strom gestrichen. (Hiermit bestätige/n ich/wir
die Kenntnis der AGB Strom und EDL,..... ) Die Worte- Strom und- wurden gestrichen  ohne natürlich das Datum vom Januar
2013 (Infopackage) zu ändern.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: DieAdmin am 21. Mai 2013, 11:53:34
Zur AGB-Änderung nachstehend ein Kommentar aus einem anderen Forum:

...

@khh,

wenn Sie von anderen Fundstellen im Netz zitieren, bitte auch die Quelle nennen und gegebenfalls verlinken.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 21. Mai 2013, 12:05:12
Zur AGB-Änderung nachstehend ein Kommentar aus einem anderen Forum:
...

@khh,
wenn Sie von anderen Fundstellen im Netz zitieren, bitte auch die Quelle nennen und gegebenfalls verlinken.

Pardon, die Quelle ist das  www.strom-magazin.de/forum  !
Titel: Re: Energiedienstleister mk-power
Beitrag von: khh am 21. Mai 2013, 12:53:21
Ich weis nicht was ein Kunde für eine Rechnung bekommt. Wenn da nicht Nutzenergie drauf steht, aufgeschlüsselt nach Licht, Kraft, Wärme und Kälte würde ich die Rechnung zurückweisen.

So sehe ich das auch. Zur Abrechnung würde mich zudem interessieren, wie denn die Menge der (verschiedenen) Nutzenergie(n) ermittelt wird. Der mit dem Stromzähler gemessene Verbrauch kann es ja wohl nicht sein (Stichwort: Umwandlungsverluste).

Allmählich bekommt man den Eindruck, dass die mk-group ihre eigene Vertragskonstruktion mit sich regelmäßig ändernden Argumenten/Unterlagen und die sich daraus ergebenden Folgen nicht mehr so ganz überblickt!?  ???

Die AGB Strom wurden anscheinend entsorgt. Auf dem Auftragsformular wurde Strom gestrichen. (Hiermit bestätige/n ich/wir die Kenntnis der AGB Strom und EDL,..... ) Die Worte -Strom und- wurden gestrichen ...

Warum wurde nicht auch die „Generalvollmacht“ entsorgt oder zumindest die völlig überzogenen Teile der Vollmacht gestrichen  -  schließlich ist in der Präambel zur neuen AGB EDL jetzt festgelegt „Der diesen AGB unterliegende Energiedienstleistungsvertrag ist ausschließlich zwischen dem Kunden und der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG geschlossen. Sämtliche im Rahmen der Energiedienstleistung eingegangenen weiteren Verträge bedürfen der gesonderten Schriftform und ausdrücklichen Einwilligung des Kunden“ !?

Bezeichnend ist im Übrigen die Überschrift zur AGB-Anderung „Auf Wunsch des Bundesverband Verbraucherzentrale e.V., wurden die markierten Passagen der AGB geändert“. Erst mit dem Wettern über eine „Schmutzkübelkampagne“ sowie der „Warnung vor dem BdEV" einen 'auf dicke Hose machen' und jetzt plötzlich 'ganz kleine Brötchen backen’ !  ::)

Nachtrag:
Zur Strombelieferung durch mk-energy wird es wohl kurzfristig einen separaten Antrag und wieder eine AGB Strom geben müssen. Gespannt darf man allerdings sein, wie man ohne das anscheinend aufgegebene "EEG-Umlage-Vermeidungsmodell" den Brutto-Preis 19,9 ct/kWh halten will?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 21. Mai 2013, 12:54:36
Interessant ist, dass aus den 250.000 zufriedenen Kunden auf der Webseite - "nur zufriedene Kunden" geworden sind.. Die Zahl war wohl doch eher geraten?

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 21. Mai 2013, 13:59:17
Care Energy ändert nach Kritik Geschäftsbedingungen

http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Care-Energy-aendert-nach-Kritik-Geschaeftsbedingungen-1589371927

Da brannte wohl die Hütte, dass man über die Pfingstfeiertage die AGBs umgeschrieben hat.

Wie ich oben schon schrieb, verpflichtet man sich, seine Nutzenergie ausschließlich von GE zu beziehen. Meine thermische Solaranlage dürfte ich also selbst nicht mehr nutzen. Auch mal den Kamin mit eigenem Holz befeuern oder den Grill mit selbst, nicht bei CE gekaufter Grillkohle auch nicht. 

Oder soll ich das was da steht nicht ernst nehmen? Mache ich ja aiuch nicht, nur falls ich den Vertrag eingehen wollte, sollte ich es wohl besser doch.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Netznutzer am 21. Mai 2013, 14:00:42
Für mich unverständlich, warum die Netzagentur sich nicht zum Stichtag sämtliche Kundenlisten der MK-energy Gruppe von sämtlichen Netzbetreibern zukommen lässt, aus denen dann eindeutig hervorgeht, ob es sich um die Personen/Bewohner des Anschlusses handelt, die beliefert werden, oder um MK-irgendetwas als Contractor, die dann Dienstleistung liefern. Anschl. könnten die ÜNB's unter Mithilfe der BNetzA ihre Forderungen genau beziffern.

Gruß

NN
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 21. Mai 2013, 14:29:46
aus den neuen AGB:
Zitat
4.1.1 Standardpaket EDL
Nutzenergielieferung plus die oben näher beschrieben Leistungen, jedoch exkl. Arbeit- und Materialaufwand, welcher gesondert angeboten und verrechnet wird. Der Kunde kann sich im Bedarfsfalle an die mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG zu wenden, ist jedoch berechtigt, jede Firma seiner Wahl zu beauftragen. Für dieses Standardpaket EDL, beträgt der Preis 1 Cent pro kWh elektrischer Energie.
4.1.2 Effizienzpaket EDL
Wie Punkt 4.1.1, jedoch erweitert um die Dienstleistungen Energieeffizienzberatung, Energiecontrolling, welche im Preis inkludiert sind. Für dieses Effizienzpaket EDL, beträgt der Preis 3 Cent pro kWh elektrischer Energie.
4.1.3 Komfortpaket EDL
Wie Punkt 4.1.1 und 4.1.2, jedoch erweitert um die Übernahme sämtlicher daraus resultierenden Kosten aus Arbeitsaufwand seitens mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG bzw. deren Erfüllungsgehilfen. Für dieses Komfortpaket EDL, beträgt der Preis 6 Cent pro kWh elektrischer Energie.

Heißt das, dass zu dem "Strompreis" noch mindestens 1 ct/kWh dazukommt?

und jetzt kommt noch das:
Zitat
4.6 Netznutzungsentgelt / Vergütung

Für die hiermit vertraglich vereinbarte, entgeltliche Beistellung seiner Anlagen zur Erzeugung von Nutzenergie sowie seines Verbrauchsnetzes vergütet

Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG dem Kunden
1 Cent pro kWh elektrischer Energie.

D.h. CE zahlt dem Kunden für die Nutzung der kundeneigenen Nutzenergieumwandler wie Leuchtmittle, Heizkessel, Kühlschrank, Ofen etc. 1 ct/kWh.

Hier muss es also zwei gegenläufige Zahlungströme geben. Es können beim Nutzenergieverbraucher also sogar steuerpflichtige Einnahmen enststehen.

schön ist auch:
Zitat
2.1. Betrieb

2.1.1. Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG weist darauf hin, dass zur Vertragserfüllung eine völlige Überlassung der Nutzung, insbesondere der Steuerung etc., der Anlagen in deren alleiniger Verantwortung (Betriebsführung) erforderlich ist. Das Risiko der Anlagenbetreibung verbleibt beim Kunden, d.h. er wird weiterhin die Kosten für die Wartung und Reparaturen übernehmen.

D.h. Die Steuerung meiner Nutzenergie produzierenden Energieumwandlungsanlagen darf ich nicht mehr durchführen, sondern CE übernimmt die Betriebsführung, d.h. schaltet mein Licht ein und aus, steuert meine Heizung und beschickt den Ofen.

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 21. Mai 2013, 15:16:42
Für mich unverständlich, warum die Netzagentur sich nicht zum Stichtag sämtliche Kundenlisten der MK-energy Gruppe von sämtlichen Netzbetreibern zukommen lässt, aus denen dann eindeutig hervorgeht, ob es sich um die Personen/Bewohner des Anschlusses handelt, die beliefert werden, oder um MK-irgendetwas als Contractor, die dann Dienstleistung liefern. Anschl. könnten die ÜNB's unter Mithilfe der BNetzA ihre Forderungen genau beziffern.

Gruß

NN

Stand heute sind als Anschlussnutzer die jeweiligen Privatkunden eingetragen und NICHT mk energy. Diese sind lediglich normaler Lieferant. Ob sich dies noch ändert, muss man sehen, würde aber wohl vom Netzbetreiber abgelehnt werden.
Die BNetzA wird das, bei der Masse an sonstigem Infomationsaustauch, sicher nicht "einfach mal so anfragen"..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 21. Mai 2013, 15:23:42
Hat denn nun bobby3301 sein Solarmodul?
Und vor allem: ist er auch zufrieden damit?

Keine Antwort ist auch 'ne Antwort  -  oder:  Einem geschenkten Gaul schaut man nicht in's Maul.

Aber halt, die Platte ist ja nicht geschenkt, sondern leider nur geliehen !   ???   :(
Titel: Re: Energiedienstleister 'mk-power'
Beitrag von: khh am 21. Mai 2013, 15:34:37
Stand heute sind als Anschlussnutzer die jeweiligen Privatkunden eingetragen und NICHT mk energy.

Nach der alten Vertrags- bzw. AGB-Version sollte wohl die mk-grid Anschlussnutzer sowie Hausnetzbetreiber und damit bundesweit der einzige Kunde
von mk-energy sein. 
So ganz genau weiß das aber womöglich keiner mehr  -  anscheinend selbst bei der mk-group sowie deren Alleingesellschafter und angeblich "phG" Geschäftsführer/CEO Martin Kristek nicht.  :-\ 
Aber bei diesem verwirrenden "mk-Firmengestrüpp" kann man ja schon mal leicht den Überblick verlieren!  ;)
Titel: Re: Energiedienstleister 'mk-power'
Beitrag von: Energiesparer51 am 21. Mai 2013, 16:08:02
Stand heute sind als Anschlussnutzer die jeweiligen Privatkunden eingetragen und NICHT mk energy.

Nach der alten Vertrags- bzw. AGB-Version sollte wohl die mk-grid Anschlussnutzer sowie Hausnetzbetreiber und damit bundesweit der einzige Kunde
von mk-energy sein.  Aber so ganz genau weiß das wohl keiner mehr  -  anscheinend selbst bei der mk-group nicht.  Aber bei diesem "mk-Firmengestrüpp" kann man ja schon mal leicht den Überblick verlieren!  :-\

das steht doch in den AGB noch unverändert:
Zitat
2.1. Betrieb

2.1.1. Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG weist darauf hin, dass zur Vertragserfüllung eine völlige Überlassung der Nutzung, insbesondere der Steuerung etc., der Anlagen in deren alleiniger Verantwortung (Betriebsführung) erforderlich ist. Das Risiko der Anlagenbetreibung verbleibt beim Kunden, d.h. er wird weiterhin die Kosten für die Wartung und Reparaturen übernehmen.
Titel: Re: Energiedienstleister 'mk-power'
Beitrag von: khh am 21. Mai 2013, 16:17:36
das steht doch in den AGB noch unverändert:
Zitat
2.1. Betrieb
2.1.1. Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG weist darauf hin, dass zur Vertragserfüllung eine völlige Überlassung der Nutzung, insbesondere der Steuerung etc., der Anlagen in deren alleiniger Verantwortung (Betriebsführung) erforderlich ist. Das Risiko der Anlagenbetreibung verbleibt beim Kunden, d.h. er wird weiterhin die Kosten für die Wartung und Reparaturen übernehmen.

OK (hab nicht den ganzen 'Quatsch' gelesen)  -  Letzteres bedeutet dann aber gemäß Urteil LG Berlin vom 08.05.2012 "Schein-Contracting" !  ???
Titel: Re: Energiedienstleister 'mk-power'
Beitrag von: Agnitio am 21. Mai 2013, 16:47:47
Stand heute sind als Anschlussnutzer die jeweiligen Privatkunden eingetragen und NICHT mk energy.

Nach der alten Vertrags- bzw. AGB-Version sollte wohl die mk-grid Anschlussnutzer sowie Hausnetzbetreiber und damit bundesweit der einzige Kunde
von mk-energy sein. 
So ganz genau weiß das aber womöglich keiner mehr  -  anscheinend selbst bei der mk-group sowie deren Alleingesellschafter und angeblich "phG" Geschäftsführer/CEO Martin Kristek nicht.  :-\ 
Aber bei diesem verwirrenden "mk-Firmengestrüpp" kann man ja schon mal leicht den Überblick verlieren!  ;)

Gemeint war damit auch eher die Praxis aus Netzbetreiber-Sicht.

"MK-Energy Ihr Energieversorger GmbH und Co Kg" ist der Lieferant und der Kunde bleibt Anschlussnutzer, wie bei jedem beliebigen Stromhändler sonst auch. Wie die MK-Gruppe also ihr Vertragsgewirr in Bezug auf Contracting/Nutzenergie/MK-Grid/.. erklären will ist mir schleierhaft.
Titel: Re: Energiedienstleister 'mk-power'
Beitrag von: Energiesparer51 am 21. Mai 2013, 17:21:57


"MK-Energy Ihr Energieversorger GmbH und Co Kg" ist der Lieferant und der Kunde bleibt Anschlussnutzer, wie bei jedem beliebigen Stromhändler sonst auch. Wie die MK-Gruppe also ihr Vertragsgewirr in Bezug auf Contracting/Nutzenergie/MK-Grid/.. erklären will ist mir schleierhaft.

Fakt ist doch, dass der Kunde CE mit seiner Unterschrift die Vollmacht gibt, seinen Anschluss, seine Hausinstallation (ob das ein Netz in dem erforderlichen Sinne ist, wäre auch noch zu klären; selbst verbrauchter EEG-Strom wird z.B. nicht durch ein "Netz" geleitet und ist daher nicht umlagepflichtig, daher ist die Hausinstallation wohl eher kein Netz) und seine Apparate zur Nutzenergiewandlung zu nutzen und zu steuern.
Auch wenn CE davon zzt. keinen Gebrauch macht, könnte sie das jederzeit aufgrund der Vollmacht und zwar alle, nicht nur die strombetriebenen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 21. Mai 2013, 17:37:32
Interessant wäre ja auch, was bei Kündigung passiert. Vermutlich wird das aktuell nur sehr wenige betreffen, solange alles glatt läuft.
Aber lässt MK alle Kunden ohne weiteres aus dem Vertragsverhältnis(Müssen sie ja prinzipiell), ohne Nachforderungen oder geht es dann los mit möglichen Aufschlägen für den geleisteten "Service"?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 21. Mai 2013, 19:20:09
Interessant wäre ja auch, was bei Kündigung passiert. Vermutlich wird das aktuell nur sehr wenige betreffen, solange alles glatt läuft.
Aber lässt MK alle Kunden ohne weiteres aus dem Vertragsverhältnis(Müssen sie ja prinzipiell), ohne Nachforderungen oder geht es dann los mit möglichen Aufschlägen für den geleisteten "Service"?

nichts passiert, der EDL Standart ist kostenfrei. googelt mal nach dem "derstromexperte" alias Stefan Rosenberger, der Typ der bei Frontal21 mit dabei war.  Er konnte problemlos wechseln, die Endabrechnung war ok, keine besonderen nicht vereinbarten Kosten usw. Selbiges bei seinen Kunden die er zu Wechsel überedet hat. Hat er mir so bestätigt. Wenn es nicht so wäre, würden das Netz schon davon voll sein und Betrug geschrien werden ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 21. Mai 2013, 20:02:44


nichts passiert, der EDL Standart ist kostenfrei.
Leider falsch!
Schauen Sie doch bitte in die AGBs, dort steht, ich hatte es oben schon zitiert, dass die Energiediestleistung "Standard" 1 ct/kWh kosten soll.

Zitat
4.1.1 Standardpaket EDL
Nutzenergielieferung plus die oben näher beschrieben Leistungen, jedoch exkl. Arbeit- und Materialaufwand, welcher gesondert angeboten und verrechnet wird. Der Kunde kann sich im Bedarfsfalle an die mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG zu wenden, ist jedoch berechtigt, jede Firma seiner Wahl zu beauftragen. Für dieses Standardpaket EDL, beträgt der Preis 1 Cent pro kWh elektrischer Energie.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 21. Mai 2013, 20:21:43


nichts passiert, der EDL Standart ist kostenfrei.
Leider falsch!
Schauen Sie doch bitte in die AGBs, dort steht, ich hatte es oben schon zitiert, dass die Energiediestleistung "Standard" 1 ct/kWh kosten soll.

Zitat
4.1.1 Standardpaket EDL
Nutzenergielieferung plus die oben näher beschrieben Leistungen, jedoch exkl. Arbeit- und Materialaufwand, welcher gesondert angeboten und verrechnet wird. Der Kunde kann sich im Bedarfsfalle an die mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG zu wenden, ist jedoch berechtigt, jede Firma seiner Wahl zu beauftragen. Für dieses Standardpaket EDL, beträgt der Preis 1 Cent pro kWh elektrischer Energie.

nicht falsch, im Auftrag werden 1cent wieder abgezogen und in der Auftragsbestätigung steht auch nichts anderes drin, die 1cent standen auch in den alten AGBs. Sie haben anscheinend beides noch nie im Original gesehen. Aber es muss hier ja weitergehen  :D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 21. Mai 2013, 20:42:33
Na dann erklären Sie doch bitte mal warum erst 1 ct/kWh erhoben und dann wieder abgezogen wird?

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 21. Mai 2013, 20:55:45
@Energiesparer51,

von @Mikesch wird da wohl wenig kommen. Im Gegensatz zu dem von ihm benannten (Ex)Vermittler Stefan Rosenberger, den er abwertend als "der Typ" bezeichnet, hat er bisher offensichtlich kaum was verstanden  -  insbesondere nicht, was jetzt für verantwortungsvolle Vermittler im Kundeninteresse sowie auch aus Eigeninteresse angesagt ist, nämlich zur eigenen Fehleinschätzung zu stehen und seinen Kunden zu raten, die CE-Verträge schnellstmöglich zu kündigen!   :(
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 21. Mai 2013, 21:06:02
@Energiesparer51,

von @Mikesch wird da wohl wenig kommen. Vermittler im Kundeninteresse sowie aus Eigeninteresse angesagt ist, nämlich seine Kunden zu veranlassen, die CE-Verträge schnellstmöglich zu kündigen!

das Rätsel können Sie doch selber lösen, Sie wissen doch eh alles immer besser.  Ja, man sollte unbedingt schnellst möglich mehr für seien Energie bezahlen... Hoffentlich erzählen Sie Ihren Enkeln nicht jeden abend auch solchen Mist... die glauben das ja dann auch wirklich  :'(
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: stromer51 am 21. Mai 2013, 21:10:36
Das die EDL Standard null EUR kostet steht wohl nur auf dem Auftragsformular. Das war schon immer so.

Der Beginn von CE war der 01.12.2011. Die ersten Kunden wurden vielleicht am 01.03.2012 beim Netzbetreiber angeschlossen.
Das begann mit großem Ärger für CE, weil nicht alle Netzbetreiber die mk-grid als Letzverbraucher neu einziehen liesen.
Es folgten Gerichtsurteile. Das bekannte vom 08.05.2012 mit dem Scheincontacting.
Danach wurde es aufgegeben sich als Letzverbraucher beim Netzbetreiber anzumelden.
Ob die eigene Anmeldung danach wieder rückgängig gemacht wurde, weis ich nicht.

Nicht vergessen werden darf, das es auch AGB für Strom, zusätzlich zu den AGB EDL  gab, davon ist heute nicht mehr die Rede.
So stand es auch auf dem Auftagsformular. Somit gibt es zweierlei Kunden neue Kunden für die nur die EDL AGB gelten und
vorher zwei AGB, weil es sich um zwei Verträge handelte.

Warum allerdings nach weit über einem Jahr die Aufsichtsbehörden erst bemerkt haben:
Oh, da ist ja einer der hat sich nach § 5 Energiewirtschaftsgesetz nicht regiestriert.

Übersetzt schreibt sich das etwa so:
Eine Firma die Energie an andere liefert, ist ein Energieversorgungsunternehmen.
Versorgt die Firma Haushaltkunden mit Energie muss die Aufnahme der Tätigkeit unverzüglich bei der
Regulierungsbehörde angezeigt werden.
Kommt die Firma der Anzeige nicht nach, kann es eine Geldbuße bis 100 Tsd EUR geben.

Die Fundstellen im Energiewirtschaftsgesetz sind:
§ 3  Begriffsbestimmungen  Nr. 18  , § 5, § 95 (1) 2  und § 95 (2)

Nun meint ja MRK, siehe auch die Pressekonferenz, er muss sich nicht anmelden.
Egal welche der Firmen wir betrachten mk-energy, mk-power oder mk-grid = juristische Person also Firma
Eine der Firmen versorgt Haushaltkunden mit Energie. Nutzenergie ist damit inbegriffen, weil das Gesetz nur allgemein
von Energie spricht.
Vielleicht sind das alles gemeinnützige Vereine und deswegen hat sich CE nicht angemeldet?

   

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 21. Mai 2013, 21:15:25
@Stromer 21

das stand auch in alten AGBs, schicke ich Ihnen gerne zu damit Sie das auch glauben :-\  , aber selbst dann werden Sie es wahrscheinlich immer noch nicht glauben, deshalb schenk ich mir das
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 21. Mai 2013, 21:24:53
@Energiesparer51,
von @Mikesch wird da wohl wenig kommen. ...

das Rätsel können Sie doch selber lösen, Sie wissen doch eh alles immer besser.  ...

@Mikesch (alias Klaus62 ?),
warum sollte ich Ihre rätselhaften Behauptungen lösen? Da sind SIE schon selbst gefordert, auch
wenn Ihre höfliche, respektvolle und gewählte Ausdrucksweise sonst durchaus für sich spricht. :)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: stromer51 am 21. Mai 2013, 21:48:41
@ Mikesch

Behalten sie mal ihre AGB. Sicher hat ihnen der Martin ein persönliches Exemplar der EDL AGB übergeben.
Bei Ihnen hat er eben unter Punkt 4.1.1.  0,00 EUR reingeschrieben. Bei allen Anderen  steht da 1 Cent.
Sie schreiben von alten AGB , meinen sie die vom Strom oder die von EDL.
-----------------------------------

Quelle: ZDF  Frontal 21  21.05.2013

Es läuft ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen eine Firma von MRK.
Die Frist ist der 27.05.2013. Bis dahin kann eine Stellungnahme abgegeben werden.
Die Bundsnetzagentur wird nach Ablauf der Frist in der Sache entscheiden und eine Stellungnahme selbst berücksichtigen.

Das bedeutet: Mit oder ohne Stellungnahme wird es  nach dem 27.05.2013 eine Entscheidung geben.
Es geht hier um die Anzeige der Belieferung von Haushaltkunden mit Energie. ( §5 5 Energiewirtschaftsgesetz)

----------------------------------------------------
Zusatz zur Grundgebühr:

Immer wieder wird die Grundgebühr mit dem Strompreis vermischt , so auch wieder gestern bei Frontal 21 und natürlich auch von CE.
Das ist falsch, ein Märchen und schlecht recheriert.
Die Grundgebühr ist unabhängig vom Strompreis und vom Verbrauch. Sie gliedert sich in Grundpreis, Messdienstleistung, Ablesegebühr und Rechnungserstellung (für den Netznutzer) auf. Die muss an den jeweiligen  Netzbetreiber gezahlt werden und von diesem veröffentlicht werden. Die Gebühren sind in der Regel unabhängig vom kWh Verbrauch und pro Abnahmestelle fällig. Bei zwei Stadtwerken , wo ich recheriert habe sind etwa 54 EUR / Jahr fällig.

Als Sonderfall gibt es Tarife die keine Grundgebühr verlangen, dann sind die Preise pro kWh aber jenseits der 30 Cent.
Der Restbetrag, hier im Beispiel CE, von ca 30 EUR/Jahr ist für den eigenen Aufwand (zB Rechnungserstellung für Kunde, Vertrieb) oder Gewinn zu sehen. Da aber die Provision pro Kunde bei 40 EUR beginnt entsteht da schon ein Minus. Das pro Kunde 100 EUR bezahlt werden, wie dargestellt ist möglich, aber nur wenige Vertriebler erreichen die Stufe 8 oder gar 9.

Somit sehe ich es als Verschleierung an die Grundgebühr mit in den Strompreis einzurechnen um dann auf 22,7 Cent/ zu kommen.

Titel: Re: Klagen gegen Care-Energy / keine Ersatzversorgung für Kunden
Beitrag von: Capo am 22. Mai 2013, 07:49:00
Moin,

gestern bei Frontal21: Kritik an Care-Energy

http://frontal21.zdf.de/# (http://frontal21.zdf.de/#)

Bis dann...
Capo
Titel: Re: Klagen gegen Care-Energy / keine Ersatzversorgung für Kunden
Beitrag von: Energiesparer51 am 22. Mai 2013, 08:56:38
Moin,

gestern bei Frontal21: Kritik an Care-Energy

http://frontal21.zdf.de/# (http://frontal21.zdf.de/#)

Bis dann...
Capo

In dem Video wird dem Grundpreis die Provison gegenübergestellt. Erwähnt wird nicht, dass es auch verbrauchsunabhängige Kosten gibt, z.B. Kosten für Netznutzung im beispielhaft verlinkten Preisblatt 15 €/Jahr und für Messstellenbetrieb 9,36 €/Jahr. Auch fallen verbrauchsunabhängige Verwaltungskosten im Unternehmen selbst an sowie z.B. Kosten für Rechnungsersellung.


http://www.eon-mitte.com/admin/userimages/File/netz/Preisblaetter/Preisblatt_E.ON_Mitte_AG_2013_Strom.pdf
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: stromer51 am 22. Mai 2013, 10:04:23
Hier ein Beispiel aus Leipzig:

http://www.netz-leipzig.de/netznutzung/strom/?eID=dam_frontend_push&docID=381

Gesamt kommt bei EON Mitte 38,88 EUR netto  und in Leipzig 40,08 EUR netto an festen Beträgen zur Netznutzung raus.
Bei der DREWAG (Dresden sind es 54 EUR). Zu beachten ist das bei den 6,99EUR Grundgebühr/Monat bei CE die Mwst enthalten ist.
Netto wären das ca 5,87 EUR oder 70,49 EUR netto/Jahr.
Die Beträge gliedern sich auf bei Eintarifzählern: Grundgebühr, Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung. Der Fremdnutzer zahlt  diese Beträge pro Abnahmestelle.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 22. Mai 2013, 10:30:44
Hier ein heutiges Rundschreiben an alle BDEW-Mitglieder. Trotz der Länge poste ich es mal:

Zitat
An die Mitglieder des BDEW


Hamburg, 21. Mai 2013

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wenden uns heute an Ihr Unternehmen auf Grund Ihrer Registrierung mit einer Codenummer im BDEW. Der BDEW stellt durch seinen Fachverlag Mailadressen gegen Bezahlung zur Verfügung, diese Möglichkeit haben wir als mk-group in Hamburg genutzt, um Kontakt zu Ihnen aufzunehmen und Sie auf eine fehlerhafte Publikation des BDEW hinzuweisen.

Als Mitglied des BDEW haben Sie in den vergangenen Tagen einen Text des Verbands mit dem Titel „Hintergrundinformationen zum Geschäftsmodell von „care-energy“ (mk-group Holding GmbH)“ erhalten.

Dieser Text ist falsch und geschäftsschädigend, weshalb wir nun juristisch gegen den BDEW bzw. den Verfasser vorgehen. Mit diesem Schreiben wollen wir unseren Anteil der Markttransparenz beitragen, zum anderen die Gelegenheit nutzen, die zahlreichen Falschaussagen im o.g. Text des BDEW zu korrigieren. Hierzu haben wir einzelne Abschnitte der „Hintergrundinformationen“ in den Text kopiert und jeweils im Anschluss unsere Richtigstellungen veröffentlicht.

Text des BDEW:
Die im Hamburger Freihafen ansässige mk-group Holding GmbH versucht seit rund 18 Monaten über mehrere Tochtergesellschaften - nämlich die mk-energy GmbH & Co. KG, die mk-grid GmbH & Co. KG, die mk-power GmbH & Co. KG, die mk-engineering GmbH & Co KG und die neutral commodity clearing GmbH & Co. KG - ein neues Geschäftsmodell der "Nutzenergielieferung" zu etablieren. Weiterhinfirmiert unter der Holding die Marke "care-energy". Derzeit bietet das Unternehmen die gelieferte "Nutzenergie" zu 19,80 Cent/kWh an und liegt damit unterhalb des Einstandspreises. Die rechtliche Zulässigkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit des Geschäftsmodells der Unternehmensgruppe wird von aktuellen Gerichtsentscheidungen und aktuellen Medienberichten als zweifelhaft eingeschätzt. Viele Netzbetreiber prüfen, wie mit der Unternehmensgruppe umzugehen ist.

Unser Statement:
Der Hamburger Freihafen wurde zum 1. Januar 2013 abgeschafft und hatte keinerlei Bedeutung für die Geschäfte der Unternehmen der mk-group. Das Geschäftsmodell der mk-group ist Contracting im Sinne des Energiedienstleistungs- und Energieeffizienzgesetzes. Dieses Modell ist weder neu noch außergewöhnlich. Die mk-group bietet Contracting als erstes Unternehmen auch Privatkunden und Kleingewerbe an. Dies ist im vorstehend genannten Gesetz ausdrücklich so vorgesehen. Alle Prozesse hierbei orientieren sich an der DIN 8930-5. Die Preise für Nutzenergie aus 100% Ökostrom liegen für Privatkunden bei 19,90 Cent pro kWh bei 6,99€ monatlicher Grundgebühr und für Gewerbekunden bei 19,50 Cent pro kWh bei 7,99€ monatlicher Grundgebühr. Es gab zu keiner Zeit einen Tarif mit seitens des BDEW genannten 19,80 Cent pro kWh. Die Behauptung, die mk-group würde unter ihrer Marke Care-Energy Nutzenergie aus Ökostrom unterhalb des Einstandspreises vertreiben, ist falsch und vorsätzlich geschäftsschädigend. Die mk-group hat zur Widerlegung dieser Tatsachenbehauptung, die dieser Mail angehängte Übersicht veröffentlicht, die verdeutlicht, dass wir durch die Nutzung von 100% Ökoenergie in der Lage sind mit Gewinn für 19,90 Cent pro kWh bei 6,99€ monatlicher Grundgebühr Privathaushalte zu versorgen. Diese Grafik ist mehrfach in Presseaussendungen veröffentlicht und findet sich zudem auf unserer Homepage. Die Falschaussage des BDEW, wir würden unter dem Einstandspreis liefern, ist Teil der juristischen Aufarbeitung des Versands der „Hintergrundinformationen“ durch den Verband. Selbstverständlich ist Contracting gemäß Energiedienstleistungs- und Energieeffizienzgesetz rechtlich zulässig, kein Rechtsstreit der mk-group bezieht sich explizit auf diese Fragestellung. Zudem agiert unser eigenkapitalfinanziertes, inhabergeführtes Unternehmen wie dargelegt profitabel, unabhängig davon, ob einzelne Medien und leider auch seriöse Institutionen wie der BDEW vor welchem Hintergrund auch immer über das Gegenteil spekulieren.

Das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) besagt im § 5 Sorgepflicht der Energieunternehmen; Verordnungsermächtigung, Abs 4 eindeutig: "Energieunternehmen haben alle Handlungen zu unterlassen, die die Nachfrage nach Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen oder deren Erbringung oder Durchführung behindern oder die Entwicklung von Märkten für Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen beeinträchtigen könnten"

Energieunternehmen im Sinne dieses Gesetzes sind: Energieverteiler, Verteilernetzbetreiber und Energielieferanten, deren Umsatz dem Äquivalent von 75 Gigawattstunden an Energie pro Jahr entspricht oder darüber liegt oder die zehn oder mehr Personen beschäftigen oder deren Jahresumsatz und Jahresbilanz 2 Millionen Euro übersteigt.

Energie im Sinne dieses Gesetzes: alle handelsüblichen Energieformen einschließlich Elektrizität, Erdgas und Flüssiggas, Brennstoff für Heiz- und Kühlzwecke einschließlich Fernheizung und -kühlung, Stein- und Braunkohle, Torf, Kraftstoffe und Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung vom 21. Juni 2001 (BGBl. I S. 1234), die durch die Verordnung vom 9. August 2005 (BGBl. I S. 2419) geändert worden ist, ausgenommen Flugzeugtreibstoffe und Bunkeröle für die Seeschifffahrt.


Text des BDEW:
mk-power bzw. mk-grid gibt an, als Energiedienstleister für ihre Kunden die Kundenanlage hinter der Hausanschlusssicherung sowie die elektrischen Verbrauchsgeräte zu betreiben und damit ihre Kunden nicht mit Strom zu beliefern, sondern die Leistung des Unternehmens bestehe in der Bereitstellung von Licht, Wärme und Kälte. Allerdings übernimmt mk-grid keinerlei Verantwortung für die technische Funktionsfähigkeit und wirtschaftliche Verfügbarkeit der Hausinstallation und der angeschlossenen Verbrauchsgeräte, so dass die beim Contracting typische Anlagenverantwortlichkeit des Contractors fehlt und daher nach der Auffassung des Landgerichts Berlin ein Schein-Contracting vorliegt (LG Berlin, Urteil vom 8.5.2012). Verbraucherschützer bezweifeln, ob den Kunden bewusst wird, dass sie statt eines Stromliefervertrages einen Contracting-Vertrag abschließen, da die Vertragsunterlagen und Allgemeinen Geschäftsbedingen diesbezüglich keine Klarheit erkennen ließen. Die Intransparenz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde von der Verbraucherzentrale
Bundesverband (vzbv) abgemahnt (Pressemitteilung des vzbv vom 3.5.2013).


Unser Statement:
Alleiniger Vertragspartner des Kunden ist die mk-power Ihre Energiedienstleister GmbH & Co. KG. Der Kunde schließt mit der mk-power einen Energiedienstleistungsvertrag über die Bereitstellung von Nutzenergie in Form von Licht, Kraft, Wärme und Kälte aus Ökostrom, oder anderen Energieformen. Die mk-power beauftragt die mk-grid mit dem Betrieb des Hausnetzes des Kunden. Dabei kann der Kunde auch wählen, die Verantwortung für seine technischen Anlagen an die mk-grid zu übergeben, diese aufpreispflichtige Ergänzung der Energiedienstleistung wird von den wenigsten Kunden gewünscht. Die mit allen Kunden ausdrücklich vereinbarte Energiedienstleistung ist immer die Umwandlung von Ökostrom und andere Energieformen  in die gewünschte Form der Nutzenergie. Der dafür benötigte z.B. Ökostrom wird, sofern der Kunde nicht ausdrücklich einen anderen Versorger wählt, von der mk-energy in Form von z.B. 100% Ökostrom geliefert.

Die mk-power bietet Kunden zudem eine Reihe von Dienstleistungen im Bereich Energieeffizienz an, etwa die Übernahme von Energieeffizienzinvestitionen mit Refinanzierung durch Aufteilung der resultierenden monatlichen Kundenersparnis zwischen Kunde und mk-group. Die Energiedienstleistungsverträge der mk-power mit den Kunden weisen also alle notwendigen Bestandteile von Contractingmodellen auf und sind entsprechend als solche zu bewerten. „Scheincontracting“ als „Geschäftsmodell“ haben die Unternehmen der mk-group zu keiner Zeit angeboten oder umgesetzt. Das „Geschäftsmodell“, auf das sich die Aussage des Gerichts bezieht, ist zudem seit der letzten Stromsteuer-Novelle in Deutschland nicht mehr möglich.

Jedoch genau dieses Gericht hat festgestellt, dass es sich bei mk-power eben nicht um einen Letztverbraucher handelt, dementsprechend beliefert durch dieses Urteil die mk-energy auf Rechnung des Contractors, als des NICHT-Letztverbrauchers. Gemäß Stromsteuergesetz wird definiert, dass derjenige den Strom bezieht, welcher ihn für seine Zwecke käuflich erwirbt, auch besteuert wird. Dies ist auch geschehen, das Unternehmen mk-energy führte die gesamte vorgeschriebene Höhe der "Stormsteuer" pünktlichst und vor Fälligkeit ab. Trotz alledem sind wir kein Letztverbraucher und somit beliefert mk-energy als Elektrizitätsunternehmen keinen Haushaltskunden und wäre somit gem § 5 anmeldepflichtig, sonder sind gemäß Urteil eben als "Nichtletztverbraucher" manifestiert worden.

Die mk-group hat der Abmahnung der Verbraucherzentralen widersprochen, da sie in Art und Umfang ungerechtfertigt ist und vor allem für Presseveröffentlichungen genutzt worden ist. Gleichwohl hat die mk-group zwischenzeitlich alle beanstandeten Textpassagen der AGB noch klarer und verbraucherverständlicher formuliert. Eine inhaltliche Änderung der AGB war seitens der Verbraucherzentralen nicht gefordert, dem Wunsch nach eindeutigeren Formulierungen für mehr Transparenz wurde entsprochen. Bitte entnehmen Sie die AGB unserer Homepage.


Text des BDEW:
Für die Verteilnetzbetreiber ist die Einordnung des Geschäftsmodells für die Beurteilung des
Lieferantenwechselprozesses von Bedeutung. Im Rahmen der GPKE-Prozesse wird von der mk-Unternehmensgruppe der Auszug des bisherigen Letztverbrauchers und der Einzug der mk-grid bzw. mk-power als neue Anschlussnutzerin geltend gemacht, die dann als Letztverbraucherin von mk-energy beliefert werden soll. Da sich zahlreiche Netzbetreiber weigern, diesen vermeintlichen Wechsel des Anschlussnutzers in den Datenverarbeitungssystemen abzubilden, wird seitens der mk-Unternehmensgrüppe vielfach mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gedroht. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 25. April 2012 im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens einen Anspruch der mkgrid auf Netzanschlussnutzung mangels Letztverbrauchereigenschaft verneint. Neben diesem Beschluss liegt eine Vielzahl gleichlautender Entscheidungen anderer Instanzgerichte vor (LG Berlin, Urteil vom 8.5.2012; LG Konstanz, Urteil vom 13.4.2012; LG Mühlhausen, Urteil vom 19.4.2012; LG Wiesbaden, Beschluss vom 29.3.2012). Vor diesem Hintergrund spricht aus Sicht des Netzbetreibers vieles dafür, einen Wechsel des Anschlussnutzers abzulehnen und lediglich einen Lieferantenwechsel zu akzeptieren.

Unser Statement:
Weder die mk-power noch ein anderes am Contracting beteiligtes Unternehmen der mk-group melden einen energierechtlichen Einzug. Wir nehmen Gerichtsurteile sehr ernst und fügen uns dieser natürlich. Dies bedeutet jedoch in letzter Konsequenz auch, dass die mk-energy, eben KEINEN Letztverbraucher beliefert. Alle mehr als 250.000 Zähler unserer Kunden sind beim jeweiligen Netzbetreiber dem Kunden zugeordnet. Diese Tatsache hätte sich für den BDEW mittels einer einfachen Frage an unsere Pressestelle, oder an einen beliebegen Netzbetreiber klären lassen. Stattdessen hat der BDEW seine zahlreichen Mitglieder auf deren Kosten zum Schaden der mk-group falsch informiert. Der Wechsel eines Kunden zur mk-power und durch Kündigung des Energiedienstleistungsvertrags von mk-power zu einem anderen Versorger erfolgt mit allen Netzbetreibern und Stromlieferanten in Deutschland ausschließlich nach dem GPKE-Prozess.

Einmal mehr zeigt sich dabei, dass man von uns zwar erwartet uns an Urteile und Gesetze zu halten, was wir selbstverständlich tun, jedoch anderseits sofort umschwenkt, wenn das Urteil dann doch nicht passt. Wir können jedoch nicht als KEIN Letztverbraucher und zeitgleich als Letztverbraucher definiert werden. Sie können davon ausgehen, dass auch uns sehr daran gelegen sein würde, wäre eine eindeutige Regelung vorhanden, im Falle des Energiedienstleistungsgesetz und dem Energiewirtschaftsgesetz ist dies leider nicht der Fall, jedoch kann dies doch nicht uns angelastet werden.


Text des BDEW:
Wie sich das Geschäftsmodell finanziert, ist unklar. Allem Anschein nach beabsichtigt mk-grid durch das Vertragskonstrukt, die Stromlieferung als Eigenverbrauch darzustellen, um eine Befreiung von der EEG-Umlage sowie der Stromsteuer zu erreichen. Hierzu sind bereits Gerichtsverfahren seitens der Übertragungsnetzbetreibergegen mk-grid bzw. mk-power anhängig. Ein RechtsgutaChten im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt
(BMU) vom 27. August 2012 belegt, dass beim sog. "Lichtcontracting" kein Befreiungstatbestand im Sinne des Paragraphen 37 EEG vorliegt und damit die EEG-Umlage auch bei diesem Geschäftsmodell fällig wird. In gleicher Weise haben bereits das OLG Frankfurt am Main (Beschluss vom 25.4.2012) und das LG BerHn (Beschluss vom 8.5.2012) in Verfahren gegen mk-grid bzw. mk-power entschieden und eine Privilegierung bei
der EE:;G-Umlage und der Stromsteuer abgelehnt. Bei einem entsprechenden rechtskräftigen Gerichtsurteil -spätestens mit der letztinstanzlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) - wird die mk-Unternehmensgruppe einen erheblichen Betrag an EEG-Umlage und Stromsteuer nachzahlen müssen,

Unser Statement:
Die in diesem Abschnitt durch den Vertreter des BDEW aufgestellten Spekulationen weisen wir scharf zurück. Die mk-group hat in der Vergangenheit alle Steuern und Abgaben bei Fälligkeit gezahlt und wird dies auch weiterhin tun. Für den unbestrittenen Einsatz von 100% Ökostrom erwarten wir die Einräumung des Grünstromprivilegs, welche Voraussetzungen durch einen Wirtschaftsprüfer attestiert werden, wie dies das Gesetz auch vorsieht. Für 2013 wurde das Grünstromprivileg fristgerecht bei den Übertragungsnetzbetreibern angemeldet. Die Stromsteuer 2012 wurde am Tag des Eingangs des Bescheids im Unternehmen deutlich vor Fälligkeit am 7. Mai 2013 überwiesen. Um den in einzelnen Medien getätigten Vorwurf, den der BDEW ohne Prüfung wiederholt, zu entkräften, haben wir den Bescheid nebst Überweisungsbestätigung ebenfalls publiziert.

Zwischen 3 der 4 Übertragungsnetzbetreibern und der mk-group besteht ein Rechtsstreit über die korrekte Rechnungsstellung der EEG-Umlage. Die an das falsche Unternehmen der mk-group adressierten Rechnungen mussten durch die mk-group hinsichtlich Empfänger und Höhe zurückgewiesen werden, die Netzbetreiber waren trotz Aufforderung nicht bereit, den Adressaten der Rechnung zu korrigieren. Selbstverständlich hat die mk-group für die zu erwartenden Zahlungen gemäß kaufmännischer Sorgfalt Rückstellung gebildet. Zur Verdeutlichung noch einmal der Gegenstand des aktuellen Verfahrens zum Thema EEG-Umlage: Die Übertragungsnetzbetreiber adressieren Ihre Rechnungen fälschlicher Weise an die mk-energy. Die mk-energy, von den Übertragungsnetzbetreibern beklagt, ist aber nur ein Versorger für Primärenergie (Strom, aber auch Gas etc.). Die mk-energy liefert im Rahmen des Contracting an die mk-grid, den Netzbetrieb beim Kunden. Die mk-energy ist also kein Letztverbraucher, der zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet ist, die mk-grid ebenfalls nicht, da der Kunde als Letztverbraucher ein Vertragsverhältnis mit der mk-power hat und von dieser beliefert wird. In verschiedenen Gerichtsverfahren wurde bestätigt, dass weder die mk-energy noch die mk-grid als Letztverbraucher anzusehen sind (LG Mühlhausen (1 HK O 43/12) und LG Erfurt (2 HKO 53/12)) Entsprechend sind weder mk-energy noch mk-grid Letztverbraucher beliefernde Elektrizitätsversorgungsunternehmen und somit falscher Adressat für Forderung nach Entrichtung der EEG-Umlage, wie den Übertragungsnetzbetreibern mehrfach dargelegt worden ist.


Text des BDEW:
Der BDEW hat bereits im Frühjahr 2012 die Bundesnetzagentur (BNetzA) auf das Geschäftsmodell der rnk-Unternehmensgruppe aufmerksam gemacht und eine energierechtliche Überprüfung angeregt. Mittlerweile hat die BNetzA ein Verfahren eingeleitet und prüft, ob die mk-Unternehmensgruppe seiner behördlichen Anzeigepflicht, die bei Belieferung von Haushaltskunden mit Energie nach Paragraph 5 Energiewirtschaftsgesetz
(EnWG) besteht, nachgekommen ist. Der BDEW hat darüber hinaus angeregt, gleichzeitig zu prüfen, ob das Unternehmen die notwendige Zuverlässigkeit nach Paragraph 5 EnWG besitzt, insbesondere die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Zuverlässigkeit der Geschäftsführung vorliegt.

Unser Statement:
Selbstverständlich hätten wir es begrüßt, wenn der BDEW zu irgendeinem Zeitpunkt das Gespräch mit der Geschäftsführung der mk-group gesucht hätte. Zahlreiche der vorstehend benannten Falschaussagen zur Unternehmensgruppe und anderen Sachverhalten hätten dadurch vermieden werden können. In der Die Bundesnetzagentur hat die mk-group  respektive die mk-power bezüglich einer Meldung nach §5 EnWG angefragt. Das Stellungnahmeverfahren läuft zur Zeit noch. Im laufenden Anhörungsverfahren der Bundesnetzagentur geht es um die Frage, warum die korrekt als Energiedienstleister bei der zuständigen BfEE gemeldete mk-power mit ihrer Kundenzahl nicht die für Stromlieferanten vorgeschriebene formale Meldung nach §5 EnWG für das Überschreiten der Grenze von 100.000 Kunden abgegeben hat. Die Meldung nach §5 EnWG wurde nicht abgegeben, weil die mk-power, wie dargelegt, bereits bei anderen Behörde des gleichen Bundesministeriums in ihrer richtigen Funktion als Energiedienstleister im Rahmen des Contracting mit dem Kunden gemeldet ist. Der Energiedienstleister mk-power beauftragt für den Ankauf des z.B. Ökostroms die mk-energy oder einen anderen Versorger nach Wahl des Kunden, da die Unternehmen der mk-group rechtlich vorgeschriebener Weise getrennt sind zwischen Netz, Produktion und Vertrieb (unbundling).

Die mk-energy als Energieversorger hat neben Händlerkunden (Direktvermarktung, Spot- und Intraday 24/7 Handelsdesk, welchen selbstverständlich auch Sie nutzen können), als einzigen Contracting-Kunden die mk-grid und diese wiederum die mk-power und muss entsprechend ebenfalls nicht nach §5 EnWG eine Meldung abgeben. Diese Auffassung werden wir der Bundesnetzagentur im zu diesem Thema immer noch laufenden Anhörungsverfahren mitteilen. Auch diesen Sachverhalt hätten wir dem BDEW gern dargelegt, sofern dieser sich die Mühe gemacht hätte, zu irgendeinem Zeitpunkt das Gespräch mit der mk-group zu suchen statt diese, wohl auf Grund der vorstehend beschriebenen falschen Annahmen, bei der Netzagentur zu melden.

Wichtig ist dabei zu erkennen, dass die Definition zwischen Energie im Energiedienstleistungsgesetz und im Energiewirtschaftsgesetz unterschiedlich ist.

EDL-G Energie: alle handelsüblichen Energieformen einschließlich Elektrizität, Erdgas und Flüssiggas, Brennstoff für Heiz- und Kühlzwecke einschließlich Fernheizung und -kühlung, Stein- und Braunkohle, Torf, Kraftstoffe und Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung vom 21. Juni 2001 (BGBl. I S. 1234), die durch die Verordnung vom 9. August 2005 (BGBl. I S. 2419) geändert worden ist, ausgenommen Flugzeugtreibstoffe und Bunkeröle für die Seeschifffahrt;

Energiewirtschaftsgesetz Energie: Elektrizität und Gas, soweit sie zur leitungsgebundenen Energieversorgung verwendet werden.

Sie sehen hier selbst die Einschränkung auf Strom & Gas und dies liefert ein Energiedienstleister nicht, denn dieser beschafft und/ oder bearbeitet Strom und Gas zu Nutzenergie.


Text des BDEW:
Das Geschäftsmodell der mk-Unternehmensgruppe und der außerordentlich niedrige Strompreis hat mittlerweile ein breites Medienecho ausgelöst. Die aktuellen Medienberichte setzen sich allesamt kritisch mit dem Geschäftsgebaren der Unternehmensgruppe auseinander und bezweifeln die rechtliche Zulässigkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit des zu Grunde liegenden Geschäftsmodells. Alle Berichte kommen zu dem Schluss,
dass das Unternehmen mit dem Geschäftsmodell nicht dauerhaft am Markt wird bestehen können.


Unser Statement:
Das zum Teil auf die „Arbeit“ des BDEW zurückzuführende Medienecho auf unser Geschäftsmodell ist uns bekannt. Ungeachtet der Tatsache, dass in den Medien Unverständnis oder Unklarheit darüber herrscht, dass wir bereit sind unsere Kunden mit geringer Marge zu versorgen, was klar den Mitbewerb stört, den Kunden jedoch freut und doch so manche 2Mitbewerber" zugleich Kunden von uns sind und sich dabei ebenso freuen einen niedrigen Preis bezahlen zu müssen, spekuliert niemand außer dem BDEW darüber, ob die mk-group am Markt bestehen wird oder nicht. Wir verzeichnen trotz der Medienberichterstattung ein starkes Kundenwachstum und jeder Kunde ist für uns profitabel. Spekulationen des BDEW, auf welcher Grundlage auch immer, über den Fortbestand unserer Unternehmensgruppe sind unangemessen, haltlos und da geschäftsschädigend Teil der juristischen Aufarbeitung des Vorgangs.


Text des BDEW:
Die Netzbetreiber sind aus Vorsorgegründen gut beraten, ihre Netzentgeltforderungen soweit wie möglich insolvenzfest zu gestalten. Nach Kenntnis des BDEW werden die Netzentgelte in vielen Fällen nicht von den 'Tochtergesellschaften, die als Vertragspartner der Netzbetreiber auftreten, beglichen, sondern von der mk-Group Holding GmbH bezahlt. Derartige Drittzahlungen bergen im Falle einer Konzerninsolvenz das Risiko einer "Schenkungsanfechtung" nach Paragraph 134 InsO, mit der Folge, dass der Insolvenzverwalter diese Zahlungen über einen Zeitraum von bis zu vier Jahren vom Netzbetreiber zurückfordern kann. Entsprechende Erfahrungen hat bereits eine Vielzahl von Netzbetreibern im laufenden Insolvenzverfahren der TelDaFax-Gruppe machen
müssen.
Zur Vermeidung dieses Anfechtungsrisikos sollte daher seitens des Netzbetreibers auf eine Zahlung durch den Vertragspartner bestanden werden. Auch wenn in den Lieferantenrahmenverträgen eine persönliche Schuld in der Regel nicht vereinbart ist und Zahlungen Dritter deshalb gemäß Paragraph 267 BGB grundsätzlich zu akzeptieren sind, könnte bei Vorliegen eines konkreten Insolvenzrisikos die Ablehnung der Drittzahlung mit
Verweis auf die wirtschaftliche Unzumutbarkeit (Paragraph 20 Abs. 2 EnWG, Paragraphen 242, 321 BGB) rechtlich begründet werden.

Unser Statement:
In diesem Abschnitt spekuliert der BDEW ohne jeglichen Anhaltspunkt über eine angebliche Insolvenzgefahr für die mk-group. Dies ist hochgradig geschäftsschädigend, zumal in der Folge eine Reihe von Stadtwerken sich nur auf Grund dieser haltlosen Verdächtigungen mit Fragen und Änderungswünschen bezüglich des bislang anstandslos akzeptierten Zahlungsverkehrs an uns gewandt hat. Dies verursacht einen unnötigen Verwaltungsaufwand auf Grund von Spekulationen des BDEW, denen wie oben dargelegt keine ansatzweise ausreichende Sachkenntnis zu Grunde liegt. Unser Bonitätsindex ist seit Betrieb gleich gut, sogar leicht verbessert und liegt je nach Auskunftei wie zum Beispiel CreditSafe bei 2,1. Alleine eine durch Falschdarstellung bewußt oder unbewußt in jedem Fall jedoch fahrlässig da keine Rückfrage gestellt wurde die Bonitätsrisiko oder gar ein Insolvenzrisiko an den Haaren herebizuziehen, ist schlichtweg diskriminierend und marktbehindernd und wir denken, dies möchte am Markt keiner damit herbeiführen. Die beste Risikominimierung ist jedoch eine bilaterale Geschäftsbeziehung, also ein Nehmen und Geben oder Kaufen und Verkaufen auf beiden Seiten. Ausdrücklich laden wir hier zur Kooperation ein.


Wir hoffen wir konnten mit diesem Anschreiben unseren Beitrag zur Markttransparenz erbringen und laden Sie höflich ein, sollten Sie Rückfragen haben, sich sehr gerne bei uns zu melden. Durch Sie als Marktteilnehmer wird genau erkannt werden, dass hier offensichtlich ein Streit um Gesetz zwischen Energiedienstleistungs- und Energieeffizientgesetz und dem Energiewirtschaftsgesetz, auf unserem Rücken ausgetragen wird.

Bitte geben Sie den Energiedienstleistern welche derzeit noch Pionierarbeit leisten und nach diesem Energie- und Energieeffizienzgesetz ihren Betrieb ausgerichtet haben, auch die Möglichkeit sich im Rahmen dieses Gesetzes zu entfalten., denn nochmals anmerken möchten wir, dass unsere Energiedienstleistung keinesfalls auf den Lieferanten mk-energy eingeschränkt ist, sondern jeder von Ihnen ein entsprechendes Angebot abgeben kann.

Da Energiedienstleistung gem dem EDL-G für Energieunternehmen verpflichtend ist, sehen wir uns nicht als Gegner am Markt, sondern können nur dazu einladen durch Kooperation den Markt der Energiedienstleistung und Energieeffizienz gemeinsam aufzubauen.


Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Gonzo1976 am 22. Mai 2013, 10:42:53
   
      Energie AG

Wichtige Mitteilung:

Am 05.03.2008, legte der Vorstand Martin Richard Kristek, das Vorstandsmandat mit sofortiger Wirkung nieder.


Also doch richtig.....und nicht wie immer behauptet wird....
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 22. Mai 2013, 11:29:40
ich zitiere noch einmal aus dem Rundschreiben an die BDEW-Mitglieder

Zitat
Die mk-energy ist also kein Letztverbraucher, der zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet ist, die mk-grid ebenfalls nicht, da der Kunde als Letztverbraucher ein Vertragsverhältnis mit der mk-power hat und von dieser beliefert wird. In verschiedenen Gerichtsverfahren wurde bestätigt, dass weder die mk-energy noch die mk-grid als Letztverbraucher anzusehen sind (LG Mühlhausen (1 HK O 43/12) und LG Erfurt (2 HKO 53/12)) Entsprechend sind weder mk-energy noch mk-grid Letztverbraucher beliefernde Elektrizitätsversorgungsunternehmen und somit falscher Adressat für Forderung nach Entrichtung der EEG-Umlage, wie den Übertragungsnetzbetreibern mehrfach dargelegt worden ist.
 

Somit ist nach eigener Einschätzung der Kunde selbst Letztverbraucher der von mk power beliefert wird. Dann müsste mk power die EEG-Umlage vom Verbraucher erheben und abführen. Das wäre aber eine normale Stromlieferung von mk power an den Letztverbraucher und keine Lieferung von so genannter Nutzenergie. Wenn der Kunde keinen Strom, sondern schon umgewandelte Nutzenergie bezöge, könnte er nicht, wie von CE behauptet Letztverbraucher sein. Dann wäre zweifelsfrei derjenige Letztverbraucher, der die Umwandlung in "Nutzenergie" betreibt.

Schön, dass CE mal die Widersprüchlichkeiten ihrer Argumentationen so auf dem Tablett serviert.

Bezüglich des Grünstomprivilegs gibt man seitens CE vor, zu glauben, dass dafür eine Lieferung von 100% Ökostrom ausreicht. Auf die Bedingungen gemäß EEG hattte ich bereits hingewiesen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 22. Mai 2013, 11:47:07
Jede leitungsgebundene Elektrizitätsversorgung hat einen Letztverbraucher.
Die Kunden der mk-power sollen keine Letzverbraucher sein, da sie nicht leitungsgebunden mit Elektrizität, sondern mit sog. Nutzenergie beliefert werden sollen.
Wenn die Kunden der mk-power folglich nicht Letztverbraucher hinsichtlich einer leitungsgebundenen Elektrizitätsversorgung sein können, so muss wohl schon ein involviertes Unternehmen der mk- Gruppe selbst Letztverbraucher iSv. § 37 EEG sein. Der Letztverbrauch der leitungsgebundenen Elektrizitätsversorgung erfolgt wohl durch die Umwandlung in sog. Nutzenergie, die dann an die mk-powr- Kunden geliefert wird.

Ein Bäckereiunternehmen, welches die leitungsgebundene Elektrizitätsversorgung zur Produktion der von ihm vertriebenen Backwaren verbraucht, ist auch selbst Letzverbraucher der leitungsgebundenen Elektrizitätsversorgung und nicht etwa die Kunden, die erst mit den so produzierten Backwaren beliefert werden.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 22. Mai 2013, 11:49:16
Jede leitungsgebundene Elektrizitätsversorgung hat einen Letztverbraucher.
Die Kunden der mk-power sollen keine Letzverbraucher sein, da sie nicht leitungsgebunden mit Elektrizität, sondern mit sog. Nutzenergie beliefert werden sollen.
Wenn die Kunden der mk-power folglich nicht Letztverbraucher hinsichtlich einer leitungsgebundenen Elektrizitätsversorgung sein können, so muss wohl schon ein involviertes Unternehmen der mk- Gruppe selbst Letztverbraucher iSv. § 37 EEG sein.

Das sehe ich genauso, nur benennt CE in dem Text trotzdem explizit den Kunden als Letztverbraucher. (eine der von mir rot markierten Textpassagen).

Zitat
da der Kunde als Letztverbraucher ein Vertragsverhältnis mit der mk-power hat und von dieser beliefert wird

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 22. Mai 2013, 11:58:30
Der Kunde der mk-power kann kein Letztverbraucher der leitungsgebundenen Elektrizitätsversorgung sein, wenn er nicht leitungsgebunden mit Elektrizität, sondern mit einem - mit leitungsgebundener Elektrizität - erzeugtem Produkt, sog. Nutzenergie, beliert wird. Die leitungsgebundene Elektrizitätsversorgung muss wohl derjenige letztverbraucht haben, der damit das Produkt "Nutzenergie" oder sonstige heiße Luft produziert hat.

Man fragt sich schon, wer überhaupt für sich die Inanspruchnahme des Grünstromprivilegs bei den Übertragungsnetzbetreibern angemeldet haben soll.
Das muss schließlich das konkrete Unternehmen sein, welches sich gem. § 37 EGG als Verpflichteter ansieht.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 22. Mai 2013, 12:03:23
Der Kunde der mk-power kann kein Letztverbraucher der leitungsgebundenen Elektrizitätsversorgung sein, wenn er nicht leitungsgebunden mit Elektrizität, sondern mit einem - mit leitungsgebundener Elektrizität - erzeugtem Produkt, sog. Nutzenergie, beliert wird. Die leitungsbedundene Elektrizitätsversorgung muss wohl derjenige letztverbraucht haben, der damit das Produkt "Nutzenergie" oder sonstige heiße Luft produziert hat.

Das stimmt völlig mit dem überein, was ich oben schrieb:

Zitat
Wenn der Kunde keinen Strom, sondern schon umgewandelte Nutzenergie bezöge, könnte er nicht, wie von CE behauptet Letztverbraucher sein. Dann wäre zweifelsfrei derjenige Letztverbraucher, der die Umwandlung in "Nutzenergie" betreibt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 22. Mai 2013, 12:20:04
Dass die von mk-energy leitungebunden gelieferte Elektrizität von mk-grid oder mk-power zur Erzeugung von "Nutzenergie" oder sonstiger heißer Luft (Abwärme) letztverbraucht wird, ist denknotwendige Voraussetzung dafür, dass der Kunde der mk-power überhaupt mit einem daraus produzierten/ erzeugten Produkt "Nutzenergie" (Licht, mechanische Arbeit, Wärme. Kälte, Druckluft) beliefert werden kann.

Der mit der erzeugten "Nutzenergie", welche keinesfalls mit der verbrauchten elektrischen Energie identisch ist, belieferte Kunde ist kein Letztverbraucher der leitungsgebunden gelieferten elektrischen Energie.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 22. Mai 2013, 12:21:13
Das „Rundschreiben“ der mk-group an die Mitglieder des BDEW mit der eigenwilligen Rechtsauffassung in den „Statements“ ist wirklich entlarvend und macht deutlich, wie die Protagonisten des "Energiedienstleisters der Energiewende" versuchen, sich an der Zahlung der EEG-Umlage „vorbeizumogeln“.

Da dieser Versuch scheitern dürfte:
Zitat
Text des BDEW:
Wie sich das Geschäftsmodell finanziert, ist unklar. Allem Anschein nach beabsichtigt mk-grid durch das Vertragskonstrukt, die Stromlieferung als Eigenverbrauch darzustellen, um eine Befreiung von der EEG-Umlage sowie der Stromsteuer zu erreichen. Hierzu sind bereits Gerichtsverfahren seitens der Übertragungsnetzbetreiber gegen mk-grid bzw. mk-power anhängig. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt
(BMU) vom 27. August 2012 belegt, dass beim sog. "Lichtcontracting" kein Befreiungstatbestand im Sinne des Paragraphen 37 EEG vorliegt und damit die EEG-Umlage auch bei diesem Geschäftsmodell fällig wird. In gleicher Weise haben bereits das OLG Frankfurt am Main (Beschluss vom 25.4.2012) und das LG Berlin (Beschluss vom 8.5.2012) in Verfahren gegen mk-grid bzw. mk-power entschieden und eine Privilegierung bei
der EEG-Umlage und der Stromsteuer abgelehnt. Bei einem entsprechenden rechtskräftigen Gerichtsurteil - spätestens mit der letztinstanzlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) - wird die mk-Unternehmensgruppe einen erheblichen Betrag an EEG-Umlage und Stromsteuer nachzahlen müssen.
ist das Schicksal der mk-group wohl vorprogrammiert.  ???

Ergänzung:
Dass für EEG-Umlage-Nachzahlungen ausreichende Rückstellungen gebildet wurden, möchte ich stark bezweifeln. Wenn Kristek seine diesbzgl. Behauptung glaubhaft machen will, dann muss er schnellstens mit den testierten Bilanzen der Geschäftsjahre 2011 und 2012 rüberkommen!

Fazit:  Das ganze 'Geschäftsmodell' stinkt zum Himmel !!!  :o
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 22. Mai 2013, 12:48:35
Das „Rundschreiben“ der mk-group an die Mitglieder des BDEW mit der eigenwilligen Rechtsauffassung in den „Statements“ ist wirklich entlarvend und macht deutlich, wie die Protagonisten des "Energiedienstleisters der Energiewende" versuchen, sich an der Zahlung der EEG-Umlage „vorbeizumogeln“.

Da dieser Versuch scheitern dürfte:
Zitat
Text des BDEW:
Wie sich das Geschäftsmodell finanziert, ist unklar. Allem Anschein nach beabsichtigt mk-grid durch das Vertragskonstrukt, die Stromlieferung als Eigenverbrauch darzustellen, um eine Befreiung von der EEG-Umlage sowie der Stromsteuer zu erreichen. Hierzu sind bereits Gerichtsverfahren seitens der Übertragungsnetzbetreiber gegen mk-grid bzw. mk-power anhängig. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt
(BMU) vom 27. August 2012 belegt, dass beim sog. "Lichtcontracting" kein Befreiungstatbestand im Sinne des Paragraphen 37 EEG vorliegt und damit die EEG-Umlage auch bei diesem Geschäftsmodell fällig wird. In gleicher Weise haben bereits das OLG Frankfurt am Main (Beschluss vom 25.4.2012) und das LG Berlin (Beschluss vom 8.5.2012) in Verfahren gegen mk-grid bzw. mk-power entschieden und eine Privilegierung bei
der EEG-Umlage und der Stromsteuer abgelehnt. Bei einem entsprechenden rechtskräftigen Gerichtsurteil - spätestens mit der letztinstanzlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) - wird die mk-Unternehmensgruppe einen erheblichen Betrag an EEG-Umlage und Stromsteuer nachzahlen müssen.
ist das Schicksal der mk-group wohl vorprogrammiert.  ???

Ergänzung:
Dass für EEG-Umlage-Nachzahlungen ausreichende Rückstellungen gebildet wurden, möchte ich stark bezweifeln. Wenn Kristek seine diesbzgl. Behauptung glaubhaft machen will, dann muss er schnellstens mit den testierten Bilanzen der Geschäftsjahre 2011 und 2012 rüberkommen!

Fazit:  Das ganze 'Geschäftsmodell' stinkt zum Himmel !!!  :o

Mit welcher Begründung ist denn die Bilanz des Geschäftsjahres 2011 immer noch nicht veröffentlicht? Die 2010er ist ja nicht Ernst zu nehmen..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: stromer51 am 22. Mai 2013, 12:54:58
Um Energie (hier Strom) an Haushaltkunden zu liefern muss eine Firma einen Lieferantenvertrag mit den jeweiligen Netzbetreibern
abschließen.
Das ist hier die mk-power ihr Energiedienstleister .....  , dabei spielt der Name keine Rolle. Wichtig ist nur es muss eine juristische
Person sein, was  übersetzt mit Firma bezeichnet wird.
Was macht die Firma, sie liefert Energie an Haushaltkunden.
Und schon sind wir beim Energiewirtschaftsgesetz § 5 gelandet.  Wer Energie an Haushaltkunden liefert muss sich anmelden.
Dabei spielt es überhaupt keine Rolle das davor noch die mk-grid geschaltet ist und den Strom in Nutzenergie verpackt.
Die Pakete mit Licht , Kraft, Wärme und Kälte werden dann mit eigenen LKWs zum Haushaltkunden gebracht.
Da in den Paketen Energie ist,  kommt MRK nicht am Energiewirtschaftsgesetz § 5 vorbei.


Die EEG Umlage sehe ich so:
Wenn ein Marktteilnehmer ausfällt, warum auch immer, muss ich das mit bezahlen, denn ich bin nicht bei CE.
Die Umlage wird zum 15.10. jedes Jahres festgesetzt.
Ich glaube monatlich (unverzüglich) muss die Verbrauchsmeldung erfolgen (an Übertragungsnetzbetreiber) und bis Ende Mai die Jahresabrechnung des vergangenen Jahres. Im September erfolgt dann die Berechnung nach dem Ausgleichsmechanismus.
Das sehe ich so: Es musste mehr Geld ausgegeben werden und das wird dann am 15.10. mit aufgeschlagen. (weil zB. Marktteilnehmer
ausgefallen sind oder mehr Betriebe von der EEG Umlage befreit wurden)
Das lässt sich leicht nachlesen. Man muss nur den Willen dazu haben, um das zu verstehen.

Was nun CE betrifft: Da das EEG Gesetz von Elektrizitätsversorgungsunternehmen spricht was Letztverbraucher mit Strom beliefert,
müsste mk-energy die EEG Umlage bezahlen. Das die mK-grid der einzige Kunde und damit Letzverbraucher ist spielt dabei keine Rolle.
Das Umweltministerium  hat ja beim Erstellen des EEG Gesetzes nicht daran gedacht, das da mal ein Herr Kristek kommt.
Vielleicht hätte man das dann anders formuliert.
Somit dürfte doch allen Experten klar sein das das ein Sparmodell  mit drei beteiligten Firmen ist. Nur das das sparen ewtl auch
zu meinen Lasten gehen könnte.

Es kann ja nicht erwartet werden das die Übertragungsnetzbetreiber die fehlenden Umlagenbeträge aus eigener Tasche
bezahlen (wird ja weitergereicht an die Anlagenbetreiber zB PV oder Windkraft).

Das ist meine ganz persönliche Meinung dazu.


Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 22. Mai 2013, 12:58:43
Mit welcher Begründung ist denn die Bilanz des Geschäftsjahres 2011 immer noch nicht veröffentlicht? Die 2010er ist ja nicht Ernst zu nehmen..

Die völlig blödsinnige "Begründung" von Kristek können Sie sich in dem in vorherigen Beiträgen verlinkten Filmchen zur PK am 15.05. anhören!  ::)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 22. Mai 2013, 13:17:08
Ich meine, CEO Kristek hat sich da wohl mittlerweile gedanklich verrannt, wenn er meinen sollte, Kunden könnten mit aus Strom erzeugter "Nutzenergie" (Licht, mechanische Arbeit, Wärme, Kälte, Druckluft) beliefert werden, ohne dass durch die Erzeugung dieser Nutzenergie und Umwandlungsverluste die von mk-energy leitungsgebunden gelieferte Elektrizität selbst bereits letztverbraucht wird. Dafür hätte er aber wohl zunächst ein perpetuum mobile erfinden müssen.  Dementsprechend kann die CE- Argumentation wohl nur noch als gedanklich wirr erscheinen.

Auf wirren Gedanken lässt sich letztlich kein erfolgreiches Geschäftsmodell gründen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 22. Mai 2013, 13:22:12

Die Pakete mit Licht , Kraft, Wärme und Kälte werden dann mit eigenen LKWs zum Haushaltkunden gebracht.
Da in den Paketen Energie ist,  kommt MRK nicht am Energiewirtschaftsgesetz § 5 vorbei.

Nein, da träfe das EnWG nicht zu, denn laut Begriffsbestimmung des Enwg wird unter Energie nur

Zitat
Elektrizität und Gas, soweit sie zur leitungsgebundenen Energieversorgung verwendet werden

verstanden. Hier würde der Trick wohl schon greifen können, ob es allergings was nutzt bezweifle ich, denn letztendlich will man ja ganz offenkundig die EEG-Umlagezahlung und evtl. auch Stromsteuerzahlung ganz vermeiden oder weitestgehdend reduzieren. Dass sie sich ihrer Sache nicht sicher sind, zeigt die Beanspruchung des (ganz offenbar auch nicht zustehenden) Grünstromprivilegs. Wenn man schon über den Letztverbrauchertrick keine EEG-Umlage zu zahlen bräuchte, dann bräuchte man das Grünstromprivileg gar nicht heranzuziehen. 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 22. Mai 2013, 13:49:01

Die EEG Umlage sehe ich so:
Wenn ein Marktteilnehmer ausfällt, warum auch immer, muss ich das mit bezahlen, denn ich bin nicht bei CE.
Die Umlage wird zum 15.10. jedes Jahres festgesetzt.
Ich glaube monatlich (unverzüglich) muss die Verbrauchsmeldung erfolgen (an Übertragungsnetzbetreiber) und bis Ende Mai die Jahresabrechnung des vergangenen Jahres. Im September erfolgt dann die Berechnung nach dem Ausgleichsmechanismus.
Das sehe ich so: Es musste mehr Geld ausgegeben werden und das wird dann am 15.10. mit aufgeschlagen. (weil zB. Marktteilnehmer
ausgefallen sind oder mehr Betriebe von der EEG Umlage befreit wurden)
Das lässt sich leicht nachlesen. Man muss nur den Willen dazu haben, um das zu verstehen.

Das ist auf jeden Fall so. Die ÜNBs werden sicher nicht draufzahlen. Alles was an Kosten für die Vermarktung des Stroms entsteht wird verrechnet. Sollte das Grünstromprivileg oder die verminderte EEG-Umlage von CE irgendwie durchgesetzt werden, wäre es eine direkte Schädigung, bei einem negativen Gerichtsurteil(+evtl. Insolvenz) fließen die Folgekosten indirekt ein.. Somit schädigt die Care-Energy den Steuerzahler/Stromverbraucher, egal wie es ausgeht.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 22. Mai 2013, 14:03:20
... will man ja ganz offenkundig die EEG-Umlagezahlung und evtl. auch Stromsteuerzahlung ganz vermeiden oder weitestgehend reduzieren. Dass sie sich ihrer Sache nicht sicher sind, zeigt die Beanspruchung des (ganz offenbar auch nicht zustehenden) Grünstromprivilegs. Wenn man schon über den Letztverbrauchertrick keine EEG-Umlage zu zahlen bräuchte, dann bräuchte man das Grünstromprivileg gar nicht heranzuziehen.

Aktuell hat Kristek sich wohl insbesondere auf die Beanspruchung des Grünstromprivilegs festgelegt  -  vgl. Aussagen PK am 15.05. und Statements am 21.05.: falscher Rechnungsadressat und zu hohe Forderungen sowie behauptete Rückstellungsbildung.

Allein die ursprüngliche "Vermeidungsstrategie" weiter zu verfolgen, könnte für ihn auch zu gefährlich werden, denn die Rechtsprechungstendenz der Gerichte ist ja klar ersichtlich. Und hatte dieser CEO mit 180 Grad Kehrtwendungen in der Argumentation schon jemals große Probleme?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 22. Mai 2013, 14:54:43
http://de.wikipedia.org/wiki/Care-Energy

Zitat
Kritik

Preispolitik

Der extrem niedrige Arbeitspreis je kWh wird als nicht kostendeckend kritisiert.[5] Die Darstellung der Preisbestandteile wiesen mehrere Fehler auf, so wurde die Mehrwertsteuer mit 16% angenommen und die reduzierte EEG Umlage mit 2 ct/kWh (anstelle von 3,277 ct/kWh) angegeben. Ob Care-Energy tatsächlich in den Genuss des Grünstromprivilegs kommt, ist allerdings fraglich,[6] da nach Unternehmensangaben der Strom an der Börse eingekauft und mittels EECS zertifiziert wird.[7] Auf einer Pressekonferenz wurden zudem von Care-Energy der Energiehandel, das Grünstromprivileg und der Energiebezug der Ökostromanbieter Greenpeace Energy und Lichtblick nicht korrekt dargestellt.[4]

Vertragsgestaltung

Die weitläufige Vollmacht für kompletten Energiebezug ("Licht, Kraft, Wärme und Kälte"[8]) des Vertragsnehmers, welcher in den AGB zum Stromliefervertrag verankert ist, ist unüblich und wird als Risiko kritisiert.[9] Durch die ungewöhliche Rechtskonstruktion und Einbindung verschiedener Firmen aus der mk-group in die Belieferung entsteht (laut einem Rechtsgutachten, welches der Bundesnetzagentur vorliegt) eine Situation, die die lückenlose Grundversorgung im Insolvenzfall gefährdet.[10]

EEG Zahlungen

Durch die Verschachtelung mehrerer Unternehmen der MK-Firmengruppe in die Stromlieferung und die Fehlinterpretation vom Grünstromprivileg (§ 39 Abs. 1 Satz 1 EEG 2012)[11] gibt es Unstimmigkeiten in der Zahlung der EEG-Umlage, ein einstelliger Millionenbetrag steht aktuell (Mai 2013) offen.[4] Weiterhin erfolgte im Mai 2013 eine Abmahnung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen wegen wettberbswidriger Werbung.[12] Die Bundesnetzagentur hat im Mai 2013 ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, da Care-Energy versucht, sich der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage zu entziehen.[13] Dieses Vorgehen stellt einen diametralen Gegensatz zur Unternehmensdarstellung dar: CE positioniert sich als innovatives Energiewendeunternehmen mit den sozialsten Methoden am Strommmarkt, will sich aber nur teilweise bzw. garnicht am Solidarsystem EEG beteiligen. Durch die schwammigen Angaben in der Pressekonferenz[4] und das Zurückweisen von Forderungen werden in Medienberichten vermehrt Parallelen zu insolventen Billigstromabietern wie Teldafax und Flexstrom gezogen.

Interessant, was Alles schon bei Wikipedia zu finden ist.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bolli am 22. Mai 2013, 15:06:05
Mit welcher Begründung ist denn die Bilanz des Geschäftsjahres 2011 immer noch nicht veröffentlicht? Die 2010er ist ja nicht Ernst zu nehmen..
Von welcher der vielen Firmen mit mk-Beginn reden Sie ? Laut der gestrigen Frontal-21-Sendung hat das Bundesamt für Justiz für die Jahre 2009 und 2010 Ordnungsgelder wegen der nicht vorliegenden Bilanzen der mk-Holding festgesetzt. Demzufolge dürfte also für die mk-Holding keine Bilanz für 2010 vorliegen. Herr K. rechtfertigte das übrigens damit, dass er lieber ein Bußgeld zahle und später eine "richtige" Blilanz vorlege, als das er fristgerecht eine Bilanz vorlege, die er aber später korrigieren müsse. Merkwürdig: Wie machen das wohl andere Firmen und vor allem, was gibt es wohl heute noch für 2009 zu korrigieren ?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 22. Mai 2013, 16:38:59
Mit welcher Begründung ist denn die Bilanz des Geschäftsjahres 2011 immer noch nicht veröffentlicht? Die 2010er ist ja nicht Ernst zu nehmen..
Von welcher der vielen Firmen mit mk-Beginn reden Sie ? Laut der gestrigen Frontal-21-Sendung hat das Bundesamt für Justiz für die Jahre 2009 und 2010 Ordnungsgelder wegen der nicht vorliegenden Bilanzen der mk-Holding festgesetzt. Demzufolge dürfte also für die mk-Holding keine Bilanz für 2010 vorliegen. Herr K. rechtfertigte das übrigens damit, dass er lieber ein Bußgeld zahle und später eine "richtige" Blilanz vorlege, als das er fristgerecht eine Bilanz vorlege, die er aber später korrigieren müsse. Merkwürdig: Wie machen das wohl andere Firmen und vor allem, was gibt es wohl heute noch für 2009 zu korrigieren ?

Auf mich macht MK den Eindruck des Kapitäns der Titanic, der das Ruder fest in der Hand hält, während das Schiff immer tiefer sinkt. MK mit seinem Aufklärungsreporter FF hat meiner (absolut subjektiven) Meinung nach das Gesamtkonstrukt Energiemarkt, sowie auch die heutige Aufgeklärtheit der Menschen inkl. Shitstorms und Co unterschätzt und verhält sich immer mehr wie der kleine, trotzige Junge, der an seiner (sicherlich auf irgendeine Art und Weise) innovativen Idee festhält, aber ihr längst nicht mehr gewachsen ist. Sollten die Verfahren der ÜNB und der BNetzA gegen CE laufen, sind sie am Ende. Traurig dabei ist, dass danach der Ruf nach noch mehr Regulierung und noch detaillierteren Gesetzen laut werden wird, um das zukünftig nicht mehr zu ermöglichen..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 22. Mai 2013, 16:41:00
Die Bilanzen vor 2010 können wohl vernachlässigt werden. Da die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 ja angeblich noch nicht vorliegen, stellt sich für mich die Frage, wie der CEO Kristek zu der Erkenntnis kommt, dass die Wirtschaftlichkeit des Geschäftsbetriebes gegeben ist!?

Auszug aus der Nachricht des BDEW an alle Mitglieder/Netzbetreiber:
Zitat
Der BDEW hat darüber hinaus angeregt, gleichzeitig zu prüfen, ob das Unternehmen die notwendige Zuverlässigkeit nach Paragraph 5 EnWG besitzt, insbesondere die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Zuverlässigkeit der Geschäftsführung vorliegt.

Kommt die Bundesnetzagentur ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 5 Satz 4 EnWG in diesem "Fall" endlich einmal rechtzeitig nach ?  :-\
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: energienetz am 22. Mai 2013, 17:38:50
Im Fall Flexstrom brauchte die Netzagentur nachweislich volle acht Jahre, bis sie auf unsere Bitte um Überprüfung hin vom 10. November 2005 schließlich am 12.4.2013 nachkommen wollte....(Zitat aus unserem Schreiben vom 10. November 2005: Ich möchte Sie bitten, der Firma Flexstrom die Belieferung von Haushaltskunden zu untersagen. ...Wir sind der Meinung, dass die Firma Flexstrom die für eine Belieferung von Haushaltskunden erforderliche wirtschaftliche Zuverlässigkeit nicht gewährleistet....Anlage: Kalkulation Flexstrom).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 22. Mai 2013, 17:47:19
Im Fall Flexstrom brauchte die Netzagentur nachweislich volle acht Jahre, bis sie auf unsere Bitte um Überprüfung hin vom 10. November 2005 schließlich am 12.4.2013 nachkommen wollte

Möglicherweise nachweislich nur sieben Jahre, fünf Monate und zwei Tage. ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 22. Mai 2013, 18:07:42
Was für ein Fortschritt  -  bei CE hat der 'Papiertiger' Bundesnetzagentur jetzt ja nur rd. 1 Jahr benötigt, bis man endlich aufgewacht ist.  ::)

Dabei sind die Parallelen markant: Die mk-group kann keine testierten Bilanzen der Jahre 2011 und 2012 vorweisen, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit darzulegen (vgl. § 5 Satz 3 EnWG). Flexstrom konnte ebenfalls keine testierten Bilanzen vorlegen, hat aber bis zum letzten Tag behauptet, dass Gewinne erwirtschaftet werden.  :o
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 22. Mai 2013, 21:13:40
http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Care-Energy-versendet-Richtigstellung-von-Falschaussagen-an-alle-BDEW-Mitglieder-2448004

Zitat
"Wir haben kein Interesse an einer weiteren öffentlichen Diskussion der Falschaussagen des BDEW. Dies ist weder das Kerngeschäft unseres Unternehmens noch der durch den Verband betriebenen Interessensvertretung", so Martin Richard Kristek abschließend.

Mit Herausgabe einer solchen Pressemitteilung verbreitet sich die Kunde von den Ungereimtheiten allerdings eher schneller als ohne.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 22. Mai 2013, 21:54:36
Ob es diese "Strafbewährte Unterlassungserklärung an den BDEW" überhaupt gibt  -  oder ist das wieder mal nur viel 'heiße Luft' ?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: energienetz am 22. Mai 2013, 22:05:15
CE geht laut eigenem Bekunden rechtlich vor gegen: BDEW, Bundesnetzagentur, ZDF, Handelsblatt, den Bund der Energieverbraucher e.V.

Man erinnert sich an andere Firmen, die versuchten, unbequeme Äußerungen auf dem Rechtsweg zu verhindern (wie wir selbst mehrfach erleben durften).

 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 22. Mai 2013, 22:18:19
http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Care-Energy-versendet-Richtigstellung-von-Falschaussagen-an-alle-BDEW-Mitglieder-2448004

Zitat
Strafbewährte Unterlassungserklärung an den BDEW wegen zahlreicher Falschaussagen gegenüber seinen Mitgliedern über "Care-Energy" zugestellt

Klingt merkwürdig bis abenteuerlich.

Strafbewährte Unterlassungserklärungen gibt es nicht, sondern allenfalls strafbewehrte Unterlassungserklärungen (vgl. BGH, Urt. v. 17.09.09 Az.  I ZR 217/07). Bevor eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung jemandem als Empfänger zugestellt werden kann, muss sie regelmäßig zunächst vom Absender abgegeben worden sein.

Wenn CE dem BDEW eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zugestellt haben wollte, hätte wohl CE gegenüber dem BDEW zunächst eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben müssen, um diese sodann dem BDEW zustellen zu können.
Was Anlass und Inhalt einer von CE etwaig abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung sein könnte, ist nicht ersichtlich.

Zitat
"Zudem haben wir dem BDEW eine strafbewährte Unterlassungserklärung zukommen lassen, um eine öffentliche Wiederholung der Falschaussagen und eine weitere Verbreitung der Publikation zu verhindern.
Wir behalten uns ausdrücklich weitere juristische Schritte, beispielsweise Schadensersatz vor, unabhängig von der Abgabe der strafbewährten Unterlassungserklärung durch den BDEW.

Möglicherweise will man zum Ausdruck bringen, dass CE sich vorbehalten hat, Schadensersatz an den BDEW zu zahlen.
Die Presseerklärung erscheint nicht weniger transparent und verständlich als die Vertragsunterlagen und die Argumentation des Unternehmens.

Ob etwaig CE dem BDEW die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abverlangt hat, dürfte wohl auch vollkommen  belanglos sein.   "In China ist (k)ein Sack Reis umgefallen."sagte Milan Robert Kauderwelsch abschließend und lud dann noch zu Windbäutel ein.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 23. Mai 2013, 09:34:24
Wenn CE öffentlich verbreitet, man habe jermandem eine "strafbewährte Unterlassungerklärung zugestellt", klingt das allenfalls komisch bis befremdlich.
Die Meldung wird wohl auch offensichtlich falsch sein:

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein gegenseitiger Vertrag mit Vertragsstrafeversprechen.
Ein entsprechender Vertrag kommt wie jeder andere Vertrag durch Angebot und Annahme zustande, §§ 145 ff. BGB.
Möglicherweise möchte CE öffentlich bekunden, den Abschluss eines solchen Vertrages anerboten zu haben.
Es bleibt indes schon offen, was ggf. konkret Inhalt eines solchen Vertragsangebotes bzw. des anerbotenen Vertrages sein soll.
Ohne Annahmeerklärung wurde ein entsprechender Vertrag über eine strafbewehrte Unterlassungserklärung jedenfalls nicht wirksam abgeschlossen und ist somit überhaupt nicht existent.
Wie man etwas überhaupt nicht Existentes ggf. zugestellt haben will, erscheint nicht nachvollziehbar.

Derjenige, der von einer solchen "Ente" betroffen ist, kann deshalb wie folgt reagieren:

"Uns ist keine strafbewährte Unterlassungserklärung bekannt. Uns wurde eine solche auch nicht zugestellt."

 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: superhaase am 23. Mai 2013, 11:06:52
Ebenso schlampig wie CE mit den Meldungen zur "strafbewährten Unterlassungserklärung" und zu anderen Vorgängen umgeht scheint mir auch die Analyse der Gesetzeslage bei CE (und deren Anwälten?) gelaufen zu sein:
Man glaubte eine Gesetzeslücke entdeckt und zur Ausnutzung derselben eine geniale Geschäftsidee zu haben.
Offenbar hat man aber die Sache nicht richtig durchdacht bzw. durchblickt, was vielleicht auch an Fehlinterpretationen von Begriffen und Zusammenhängen lag, ähnlich wie bei dem Beispiel der "strafbewährten Unterlassungserklärung".

Manche Leute sollten vielleicht unterlassen, solche Geschäfte aufzuziehen.
Leider kann man auch wiederholt aufgrund von Inkompetenz oder Unseriösität gescheiterte "Geschäftsleute" nicht mit einem Berufsverbot belegen.
Bei manchen Leuten wäre es wohl angebracht, ihnen nur noch eine weisungsgebundene und unselbständige Berufsausübung zu erlauben. ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 23. Mai 2013, 11:23:07
http://www.iwr.de/news.php?id=23694

Zitat
Durch die Verwendung von 100 Prozent Ökostrom greife für das Angebot von Care Energy das Grünstromprivileg, was bedeutet, dass nur zwei Cent EEG-Umlage pro Kilowattstunde anstatt des vollen Satzes gezahlt werden müssten.

Hier taucht schon wieder die falsche Behauptung auf, dass CE das Grünstromprivileg allein durch die Lieferung von 100% Ökostrom zustünde und dass bei Nutzung des Grünstromprivilegs nur 2 ct/kWh EEG-Umlage zu zahlen seien.

Richtig ist vielmehr:

Zitat
§ 39 Verringerung der EEG-Umlage
(1) Die EEG-Umlage verringert sich für Elektrizitätsversorgungsunternehmen in
einem Kalenderjahr um 2,0 Cent pro Kilowattstunde, höchstens jedoch in Höhe der
EEG-Umlage, wenn
1. der Strom, den sie an ihre gesamten Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher
liefern, in diesem Kalenderjahr sowie zugleich jeweils in mindestens acht
Monaten dieses Kalenderjahres folgende Anforderungen erfüllt:
a) mindestens 50 Prozent des Stroms ist Strom im Sinne der §§ 23 bis 33 und
b) mindestens 20 Prozent des Stroms ist Strom im Sinne der §§ 29 bis 33;
bei der Berechnung der Anteile nach Halbsatz 1 darf Strom im Sinne der §§ 23
bis 33 nur bis zu der Höhe des aggregierten Bedarfs der gesamten belieferten
Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher, bezogen auf jedes 15-Minuten-
Intervall, berücksichtigt werden; bei der Berechnung der Anteile nach dem
ersten Halbsatz darf Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer
Strahlungsenergie, die nach dem 31. März 2012 in Betrieb genommen worden
sind, ferner nur berücksichtigt werden, soweit die Strommenge, die nach § 33
Absatz 1 dem Grunde nach in dem Kalenderjahr vergütungsfähig ist, nicht
überschritten worden ist,
2. die Elektrizitätsversorgungsunternehmen ihrem regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber
die Inanspruchnahme der Verringerung der EEG-Umlage
bis zum 30. September des jeweils vorangegangenen Kalenderjahres übermittelt
haben; hierbei ist auch die Strommenge anzugeben, die die Elektrizitätsversorgungsunternehmen
voraussichtlich in dem Kalenderjahr an ihre
gesamten Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher liefern werden; diese
Menge ist auf Grund der Stromlieferungen der ersten Hälfte des vorangegangenen
Kalenderjahres abzuschätzen,
3. die Elektrizitätsversorgungsunternehmen ihrem regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber
das Vorliegen der Voraussetzungen nach Nummer 1
nach Maßgabe des § 50 nachweisen und
4. gelieferter Strom im Sinne der Nummer 1 Buchstabe a und b gegenüber Letztverbraucherinnen
und Letztverbrauchern im Rahmen der Stromkennzeichnung
nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes nur dann als erneuerbare Energien
ausgewiesen wird, wenn die Eigenschaft des Stroms als erneuerbare Energie
nicht getrennt von dem Strom, bezogen auf jedes 15-Minuten-Intervall,
verwendet worden ist.
(2) 1Für die Berechnung der Strommengen nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a
und b darf nur Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas angerechnet werden,
wenn die jeweiligen Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber
1. den Strom nach § 33b Nummer 2 direkt vermarkten,
2. nicht gegen § 33c Absatz 1 oder 2 verstoßen,
3. dem Netzbetreiber den Wechsel in die Form der Direktvermarktung nach
§ 33b Nummer 2 nach Maßgabe des § 33d Absatz 2 in Verbindung mit Absatz
1 Nummer 1 oder 2 und Absatz 4 übermittelt haben und
4. nicht gegen § 33f Absatz 1 verstoßen.
2Soweit Strom nicht nach Satz 1 angerechnet werden darf, gilt dies bei der jeweiligen
Strommenge für den gesamten Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nach
Satz 1 ganz oder teilweise nicht erfüllt sind.
(3) Die EEG-Umlage verringert sich ferner für Elektrizitätsversorgungsunternehmen
in einem Kalendermonat um 2,0 Cent pro Kilowattstunde, höchstens jedoch in
Höhe der EEG-Umlage, wenn
1. der Strom, den sie in diesem Kalendermonat an ihre gesamten Letztverbraucherinnen
und Letztverbraucher lieferna) ausschließlich Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie
ist und für diesen Strom dem Grunde nach ein Vergütungsanspruch
nach § 16 besteht, der nicht nach § 17 verringert ist; § 33 Absatz 1 ist
nicht anzuwenden,
b) von den Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern in unmittelbarer räumlicher
Nähe zur Anlage verbraucht und nicht durch ein Netz durchgeleitet
wird und
c) nach § 33a Absatz 2 an Dritte veräußert und nicht nach § 8 abgenommen worden
ist und
2. die Elektrizitätsversorgungsunternehmen ihrem regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber
die erstmalige Inanspruchnahme der Verringerung der EEGUmlage
vor Beginn des vorangegangenen Kalendermonats übermittelt haben.
(4) 1Die Übertragungsnetzbetreiber müssen unverzüglich, spätestens jedoch ab
dem 1. September 2012, bundesweit einheitliche Verfahren für die vollständig automatisierte
elektronische Übermittlung der Daten nach Absatz 1 Nummer 2 oder
Absatz 3 Nummer 2 zur Verfügung stellen, die den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes
genügen. 2Für den elektronischen Datenaustausch nach Maßgabe des
Bundesdatenschutzgesetzes ist ein einheitliches Datenformat vorzusehen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 23. Mai 2013, 11:57:25
http://www.iwr.de/news.php?id=23694
Hier taucht schon wieder die falsche Behauptung auf, dass CE das Grünstromprivileg allein durch die Lieferung von 100% Ökostrom zustünde
und dass bei Nutzung des Grünstromprivilegs nur 2 ct/kWh EEG-Umlage zu zahlen seien.
Richtig ist vielmehr: ...

@Energiesparer51,

in diversen Beiträgen ist dazu doch längst ALLES gesagt. Insofern müssen wir uns mit diesem von der mk-group wiederholt verbreiteten Unsinn nun wirklich nicht noch einmal befassen.

Aufgrund der anhängigen Klagen der drei ÜNB sind dazu jetzt die Gerichte gefragt und Kristek & Co. werden schon gesagt bekommen, was sie an EEG-Umlage zu entrichten haben.

Der User @superhaase hat es zutreffend beschrieben ;D :
Man glaubte eine Gesetzeslücke entdeckt und zur Ausnutzung derselben eine geniale Geschäftsidee zu haben. Offenbar hat man aber die Sache nicht richtig durchdacht bzw. durchblickt, was vielleicht auch an Fehlinterpretationen von Begriffen und Zusammenhängen lag, ...

Manche Leute sollten vielleicht unterlassen, solche Geschäfte aufzuziehen. Leider kann man auch wiederholt aufgrund von Inkompetenz oder Unseriösität gescheiterte "Geschäftsleute" nicht mit einem Berufsverbot belegen. Bei manchen Leuten wäre es wohl angebracht, ihnen nur noch eine weisungsgebundene und unselbständige Berufsausübung zu erlauben. ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Sonnenlicht am 23. Mai 2013, 16:41:49
HURRA!!! Die MLM-Vertreter von Care haben beim green tec award im Voting ihren Arbeitgeber ganz nach vorn gevotet...

Meldung:

Über 16.000 Voter haben abgestimmt

Vom 15. April bis zum 10. Mai haben über 16.000 Personen ihre grünen Favoriten im großen öffentlichen Online-Voting der GreenTec Awards gewählt. Mit dem Abschluss der Abstimmung steht jetzt je einer von drei Nominierten in den Kategorien fest. Zwei weitere Nominierte werden von der Jury gewählt. Zum dritten Mal hat das Online-Voting bereits stattgefunden, in diesem Jahr erstmals auch auf den Seiten unserer Partner ProSieben und WirtschaftsWoche. Die jährlich wachsende Beteiligung der Öffentlichkeit spiegelt das rasant steigende Interesse am Thema Umwelttechnologien wider. Wir gratulieren an dieser Stelle den Nominierten des Online-Votings!

•   Bauen & Wohnen: „En:key“ von Kieback & Peter
•   Luftfahrt: „Volocopter“ von e-volo
•   Mobilität: „Eine Akkuladung für 30 Tage“ von Scrooser
   Energie: „Care-Energy“ von mk-group
•   Produktion: „Pulsplasma-Lampe“ vom Karlsruher Institut für Technologie KIT
•   Recycling: „Reinigung von Straßenabwasser“ von 3P Technik
•   Kommunikation: „Foodsharing“ von Foodsharing e.V.
•   Galileo Wissenspreis: „DFR“ vom Institut für Festkörper-Kernphysik

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 23. Mai 2013, 19:05:28
Wen interessiert es, wir wissen doch inzwischen, dass CE eine 'PR-Blase' ist und in erster Linie nur 'heiße Luft' produziert!  8)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 23. Mai 2013, 19:16:14
Wen interessiert es, wir wissen doch inzwischen, dass CE eine 'PR-Blase' ist und in erster Linie nur 'heiße Luft' produziert!  8)
Immerhin ist der Bundesumweltminister, der seinen Energiespeicher nach eigenem Bekunden stets am Mann trägt, ihn aber (nach meiner unmaßgeblichen Einschätzumg) nie anzapft, Schirmherr.

http://www.greentec-awards.com/engagement/schirmherr.html

Durch die Jury dürfte es CE dann doch hoffentlich nicht schaffen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bb am 23. Mai 2013, 21:13:44
HURRA!!! Die MLM-Vertreter von Care haben beim green tec award im Voting ihren Arbeitgeber ganz nach vorn gevotet...

Das Voting war offen wie ein Scheunentor, keine IP-Sperre gegen Mehrfachabstimmungen und simple Bestätigung einer Mail. Das hätte man mit einer Person alleine manipulieren können.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: DieAdmin am 24. Mai 2013, 08:35:56
HURRA!!! Die MLM-Vertreter von Care haben beim green tec award im Voting ihren Arbeitgeber ganz nach vorn gevotet...

Das Voting war offen wie ein Scheunentor, keine IP-Sperre gegen Mehrfachabstimmungen und simple Bestätigung einer Mail. Das hätte man mit einer Person alleine manipulieren können.

Wenn noch nicht mal die einfachsten Mechanismen zur Verhinderung von Manipulationen installiert waren, bezweifle ich, dass es ebenso einen Filter gab, der prüfte, ob Wegwerf-Emailadressen verwendet wurden und in einem solchen Fall, das Voting nicht zählte.


Edit: grad gelesen:

Handelsblatt: BilligstromanbieterBranchenverband warnt vor Care Energy
Zitat
Nach der Pleite des Billigstromanbieters Flexstrom gerät der nächste Anbieter in die Kritik. Nun warnt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) vor Care Energy. Der Anbieter weist die Vorwürfe zurück.
...
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/billigstromanbieter-branchenverband-warnt-vor-care-energy/8248716.html
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: stromer51 am 24. Mai 2013, 09:05:30
Es ist gut das es Experten  in diesem Forum und auch hier gibt:
https://www.facebook.com/groups/careenergyforumunzensiert/
gibt. Da kann sich  der Herr MRK selbst überprüfen was für Märchen er von sich gibt.

So könnten die Aufsichtsbehörden feststellen das es zu der fehlenden EEG Umlage bei den Firmen von MRK keine Rückstellungen
gibt. Ob dann seitens der zB der Bundesnetzagentur angewiesen werden kann über eine der Firmen von CE die EEG Umlage
gesondert vom Letzverbraucher einzuziehen scheint mir höchst unwahrscheinlich. Wäre eines Tages Schluss mit CE könnten ja
so ein paar Millionen an EEG Umlage fehlen.

Die Experten hier wissen es ja schon immer, wird von einem Marktteilnehmer die EEG Umlage nicht gezahlt oder werden es mehr
als die heute schon befreiten 2245 Unternehmen, dann muss der Rest das mit bezahlen. Und der Rest das bin auch ich.

So würde ich vom EEG Gesetz § 37 (3) Gebrauch machen:
(3) Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher stehen Elektrizitätsversorgungsunternehmen gleich, wenn sie Strom verbrauchen, der nicht von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen geliefert wird. 

Das könnte vielleicht so gehen: mk-power ihr Energiedienstleister .... ist ja nach eigener Definition von MRK kein Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Damit hätten wir die Grundlage für die Wirksamkeit von §37 (3).
Eine denkbare Abfolge könnte sein: CE wird die Belieferung von Kunden mit Strom untersagt , die Netzbetreiber werden beauflagt
die Versorgung der Kunden durch CE einzustellen.
Die Kunden fallen in die Ersatzversorgung und jetzt kommt das entscheidende:
Jetzt greift § 37 (3) die BNA beauftragt die Netzbetreiber den Letzverbrauchern eine Rechnung über die EEG Umlage zu senden.
Das wäre ein einmaliger Vorgang, aber doch durchaus machbar. Kundendaten und Verbrauch steht beim Netzbetreiber zur Verfügung.

Somit wäre alles gut ausgegangen. Ich muss nicht dafür aufkommen und die bisher freudig jubelnden Kunden werden gerecht an der
Energiewende beteiligt.
Ganz wichtig noch die Politik schreibt die Gesetze so das so ein Spaß sich nicht wiederholen lässt.
Und nein, ich will nicht das die Firmen von CE koputt gemacht werden, nur Strom sollte er nicht mehr verkaufen können.
Den Rest, seine Solarmudule und was da sonst noch alles im Angebot ist darf er natürlich weiter verkaufen und sich damit an der Enegiewende beteiligen.

Das war jetzt meine ganz persönlich Meinung.
Es bleibt weiter spannend. Übrigens: 2x nachdem das Handelsblatt über Energieversorgungsunternehmen richtig berichtigt hat war danach
Schluss. Ob das auch jetzt beim aktuellen dritten Fall so ist, wir werden sehen.

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 25. Mai 2013, 01:21:00
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bdew-warnt-vor-care-energy-a-901684.html

Bei Lichte betrachtet verhält es sich wohl so:

Die angebliche Nutzenergie- Belieferung wird wohl als Scheingeschäft gewertet werden können bzw. müssen, so dass sich ggf. ergeben kann, dass CE an die Kunden tatsächlich nur Strom liefert.

Dafür könnte wohl schon sprechen, dass nur der gelieferte Strom durch den Zähler gemessen und aufrgrund dieser Messung gegenüber den Kunden wohl zu einem beworbenen Strompreis abgerechnet wird, dessen Strompreis-Kalkulation CE zudem auch bereits offen gelegt haben will.

Dann unterliegen diese Stromlieferungen wohl der Umlagezahlungspflicht gem. § 37 Abs. 2 EEG.
Ob die Voraussetzungen für eine Verringerung der EEG- Umlage gem. § 39 EEG vorliegen, erscheint zweifelhaft.
Selbst wenn die Voraussetzungen für eine Verringerung tatsächlich vorliegen sollten, beträgt die Verringerung gem. § 39 Abs. 1 EEG wohl höchstens 2,0 Cent/kWh.

Der Strom, der mit den Modulen erzeugt wird, soll ebenfalls gemessen und nicht minder  zu einem vereinbarten Strompreis, dessen Kalkulation bereits offen gelegt worden sein soll, gegenüber den Kunden abgerechnet werden.

Es spricht einiges dafür, dass auch diese Stromlieferungen der EEG- Umlagepflicht unterliegen, weil die Voraussetzungen für ein Entfallen der Zahlungspflicht der EEG- Umlage gem. § 39 Abs. 3 Satz 2 EEG wohl nicht vorliegen.

Ob für ein worst-case-Szenario, dass sämtliche Energielieferungen an  Kunden als CE- Stromlieferungen an diese gewertet werden und zudem vollständig und uneingeschränkt der EEG- Umlagezahlungspflicht unterliegen, bisher aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht  in hinreichendem Umfang Rückstellungen bei den etwaig zahlungsverpflichteten Unternehmen gebildet wurden, ist nicht ersichtlich und lässt sich mangels veröffentlichter Bilanzen auch nicht nachvollziehen.

Aus der veröffentlichten PK ergibt sich wohl, dass selbst bei Zugrundelegung einer sogar auf nur 2,0 Cent/ kWh verringerten EEG- Umlagezahlungspflicht innerhalb der Strompreiskalkulation das Unternehmen davon ausgeht, dass lediglich mit den monatlichen Grundgebühren Überschüsse erwirtschaftet werden können. Die Netzbetreiber beanspruchen aber regelmäßig auch schon verbrauchsunabhängige Grundgebühren sowie Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, auf welche regelmäßig Abschlagszahlungen beansprucht werden. Zudem soll das Unternehmen wohl auch noch Vertriebsprovisionen in nicht unerheblicher Höhe ausgelobt haben, welche die verbleibenden Überschüsse wohl zusätzlich mindern.

Wenn über solche Umstände über Wochen hinweg eine so umfangreiche öffentliche Berichterstattung insbesondere hinsichtlich der Höhe möglich erscheinender Zahlungsverpflichtungen in den Medien (SPON/ HB) besteht, könnte womöglich eine Behörde von Amts wegen - ob nun berechtigt oder nicht - auf den Gedanken verfallen, dass womöglich hinsichtlich § 15a Abs. 4 InsO ggf. zumindest ein Anfangsverdacht bestehen könnte, der eine Aufklärung erfordert, mit dem Ziel, einen solchen ggf. bestehenden Verdacht objektiv zu erhärten oder zu entkräften. In einem solchen  Falle bliebe den Verantwortlichen nur zu wünschen, dass eine solche objektive Aufklärung zum Ergebnis hat, dass ein etwaig bestehender Verdacht dadurch vollständig ausgeräumt werden kann.         
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 25. Mai 2013, 02:00:52
... Wenn über solche Umstände über Wochen hinweg eine so umfangreiche öffentliche Berichterstattung insbesondere hinsichtlich der Höhe möglich erscheinender Zahlungsverpflichtungen in den Medien (SPON/ HB) besteht, könnte womöglich eine Behörde von Amts wegen - ob nun berechtigt oder nicht - auf den Gedanken verfallen, dass womöglich hinsichtlich § 15a Abs. 4 InsO ggf. zumindest ein Anfangsverdacht bestehen könnte, der ...
[Unterstreichung durch khh]

Wenn man sich in dem Filmchen über die PK am 15.05. mal anschaut, wie wenig überzeugend so mancher nicht belegter 'Erklärungsversuch' (bspw.: bzgl. der Veröffentlichungspflicht zeitnaher Bilanzen, oder bzgl. der behaupteten Rückstellungsbildung für ggf. zu leistende EEG-Umlage-Zahlungen, oder bzgl. der von Teilnehmern nachgefragten womöglich offenen Provisionszahlungen, usw. usf.) vom Protagonisten vorgebracht wurden, dann muss man schon fast auf solche "Gedanken" kommen.  :-\
Titel: Re: Klagen gegen Care-Energy / keine Ersatzversorgung für Kunden
Beitrag von: Energiesparer51 am 26. Mai 2013, 14:28:26
Beim Googeln nach care energy und EEG stieß ich auf folgende, schon etwas ältere, firmeneigene Meldung

http://www.care-energy-online.de/index.php/newsfeeds/care-energy-energienachrichten/119-care-energy-reicht-eeg-umlagenerhoehung-nicht-durch.html

Zitat
Care-Energy reicht EEG-Umlagenerhöhung nicht durch

Die mk-group Holding GmbH bekannt unter der Marke Care-Energy reicht die Erhöhung der EEG-Umlage nicht an ihre Kunden durch!

Während der Großteil der Energieversorger die Kosten in vollem Umfang an ihre Kunden weitergeben wird, verzichtet Martin Richard Kristek, CEO der mk-group, auf diesen Schritt. Die Preise von Care-Energy bleiben für Privatkunden bei 19,90 Cent/kWh und 19,50 Cent/kWh für Gewerbekunden (plus 6,99 Euro bzw. 7,99 Euro Grundgebühr).

Zur Begründung führte der Unternehmer aus, man wolle sich nicht daran beteiligen, wenn die Kosten einer fehlgeleiteten Energiepolitik auf die Verbraucher abgewälzt werden sollen. Bereits heute seien erneuerbare Energien gemessen am Börsenpreis von den Produktionskosten her konkurrenzfähig. so Martin Richard Kristek.

Problematisch seien die zahlreichen Befreiungen der Industrie von der Umlage, die zu einer Preissteigerung für die restlichen Verbraucher geführt haben. Diese Preissteigerungen hätten in einem weiteren Schritt die Befreiung weiterer Industriezweige von der Umlage ausgelöst. Notwendig sei entsprechend eine radikale Reform des EEG mit zwei Zielen: Zum einen sollte eine faire Lastenverteilung zwischen energieintensiver Industrie und den restlichen Energieverbrauchern erreicht werden, zum anderen sollten die fehlgeleiteten Förderansätze im EEG geändert werden.

Zur Zeit fördere das Gesetz den Ausbau regenerativer Energien an volkswirtschaftlich sinnlosen Standorten fernab der Verbraucher auf Basis eines Anschlusszwangs für alle Anlagen und garantierter Einspeisevergütungen. Die Öffentlichkeit werde über diesen Sachverhalt hinweg getäuscht, in dem die Kosten für den notwendigen Netzausbau zu den abgelegenen Produktionsstätten auf See oder in dünn besiedelten Gegenden dann als Kosten der erneuerbaren Energien dargestellt würden.

Diesen Weg werde Care-Energy nicht mitgehen und weiter konsequent auf dezentrale Versorgung aus Ökoenergie setzen.

"Nicht durchreichen" bedeutet ja nach normalem Verständnis, dass die erhöhte Anlage abgeführt werden muss, aber der Liefernant die Erhöhung selbst trägt. Zahlt der Lieferant gar keine Umlage oder hat keine Erhöhung zu tragen, so gibt es nichts was "durchgereicht" werden könnte.

Desweiteren wird die Befreiung der Industrie erwähnt, die zu einer höheren Belastung der Verbraucher führe.

Dass CE sich durch wirre Interpretatinen der Gesetzte und ein undurchschaubares Firmengeflecht auch der EEG-Umlagenzahlung entziehen möchte, wird natürlich nicht erwähnt.

In Kenntnis der bisherigen Diskussion ist das doch extrem scheinheilg.
Titel: Re: Re: Klagen gegen Care-Energy / keine Ersatzversorgung für Kunden
Beitrag von: stromer51 am 26. Mai 2013, 16:50:19
Die Meldung über die EEG Umlage stammt vom 30.11.2012 .
Hier sind Pressemeldungen zu finden, ob das alle sind weis ich nicht:

http://www.offenes-presseportal.de/unternehmen/mk-group_holding_gmbh_148660.htm
Titel: Re: Re: Klagen gegen Care-Energy / keine Ersatzversorgung für Kunden
Beitrag von: khh am 26. Mai 2013, 17:35:08
HALLO  -  in diesem Thread geht es um  Klagen gegen Care-Energy  und
nicht um deren wirre, die Öffentlichkeit 'verdummende' Pressemeldungsflut !!!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: DieAdmin am 26. Mai 2013, 19:56:27
Hab die Beiträge zu den EEG ab von Energiesparer51 umgehangen. Bitte genau drauf achten, in welchen Thread der Beitrag passt, bevor man den "Schreiben"-Button drückt.
Titel: Re: Versorger Care-Energy
Beitrag von: khh am 26. Mai 2013, 22:27:49
Beim Googeln nach care energy und EEG stieß ich auf folgende, schon etwas ältere, firmeneigene Meldung

http://www.care-energy-online.de/index.php/newsfeeds/care-energy-energienachrichten/119-care-energy-reicht-eeg-umlagenerhoehung-nicht-durch.html

"Nicht durchreichen" bedeutet ja nach normalem Verständnis, dass die erhöhte Anlage abgeführt werden muss, aber der Liefernant die Erhöhung selbst trägt. Zahlt der Lieferant gar keine Umlage oder hat keine Erhöhung zu tragen, so gibt es nichts was "durchgereicht" [Einfügung durch khh: oder berechnet] werden könnte. ...

Dass CE sich durch wirre Interpretationen der Gesetzte und ein undurchschaubares Firmengeflecht auch der EEG-Umlagenzahlung entziehen möchte, wird natürlich nicht erwähnt.

In Kenntnis der bisherigen Diskussion ist das doch extrem scheinheilig.
[Hervorhebung und Unterstreichung durch khh]

Nur "scheinheilig", oder stellen sich da vielleicht ganz andere Fragen ??

Sachverhalt müsste nach derzeitigem Kenntnisstand sein:
CE bzw. ein Unternehmen der mk-group ist von ÜNB's auf Zahlung der EEG-Umlage verklagt worden. In den anhängigen Verfahren bestreitet CE/mk eine Verplichtung zur Zahlung der EEG-Umlage.
In bereits erfolgten Verbrauchsabrechnungen soll lt. betroffener Kunden 19,9 ct/kWh (ob nun für Strom, 'Nutzenergie' oder was auch immer) in Rechnung gestellt worden sein, also inkl. einer lt. CE-Preiskalkulation enthaltenen EEG-Umlage.

CE bzw. ein Unternehmen der mk-group stellt demnach den Kunden als Preisbestandteil zum eigenen Vorteil etwas in Rechnung, was nach eigener Rechtsauslegung gar nicht anfällt!? Hat derartiges möglicherweise eine strafrechtliche Relevanz (bspw. § 263 StGB) ?  :-\
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 28. Mai 2013, 00:09:47
Suchen die mk group und Kristek neue Verbündete (u.a. Verbraucherzentralen, Bund der Energieverbraucher ;D) für die Nicht-Zahlung der EEG-Umlage ?

www.balaton-Zeitung.info/vermischtes/wurden-millionen-verbraucher-vorsaetzlich-getaeuscht-10310/

Als CE-Kunde würde ich die Ausführungen von Kristek gleich mal aufgreifen und für die Belieferung mit Strom/Nutzenergie nur noch 17,52 ct/kWh bezahlen (nämlich 19,90 ct minus 2,00 ct zzgl. MwSt. für die enthaltene EEG-Umlage lt. CE-Preiskalkulation).

Und diese Aussage von Kristek sollten sich die CE-Vermittler vielleicht gut merken:
Zitat
Bei Verträgen die durch Vermittler oder Betreiber von Vergleichsportalen zustande gekommen sind, kann sich der Verbraucher auch an diesen schadlos halten, denn Vergleichsportale und Vermittler sind Provisionsempfänger und somit für eine ordentliche Beratung haftbar. In solchen Fällen würde eine Fehlberatung durch die Verletzung der Hinweispflicht vorliegen, wofür diese ebenso haftbar gemacht werden könnten.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 28. Mai 2013, 10:20:19

Als CE-Kunde würde ich die Ausführungen von Kristek gleich mal aufgreifen und für die Belieferung mit Strom/Nutzenergie nur noch 17,52 ct/kWh bezahlen (nämlich 19,90 ct minus 2,00 ct zzgl. MwSt. für die enthaltene EEG-Umlage lt. CE-Preiskalkulation)

@khh

Wie kommen Sie darauf und weshalb verbreiten Sie hier so etwas?

Es ist davon auszugehen, dass die Kunden für Energielieferungen einen Arbeitspreis in Höhe von 19,90 Ct/ kWh (netto) und einen Grundpreis (netto), jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vereinbart haben. Welche Kosten mit diesem Preis laut veröffentlichter Strompreis- Kalkulation abzudecken sind, dürfte dafür unerheblich sein, wenn der Preis und nicht etwa die Preiskalkulation als Berechnungsmethode dafür, wie der Preis zu ermitteln ist, vertraglich vereinbart wurde. Energielieferungen zu einem Arbeitspreis von 17,52 ct/kWh (netto) zzgl. Mehrwertsteuer wurden wohl weder angeboten noch vertraglich vereinbart.

Dass die von CE zu zahlende EEG- Umlage wohl deutlich höher ausfallen wird als 2,0 Ct/ kWh und die veröffentlichte Strompreiskalkulation deshalb wohl auf einem (vermeidbaren) Irrtum beruht, ändert nichts an der Wirksamkeit der mit den Kunden vereinbarten Preise für die Energieversorgung. Der sich ggf. abzeichnende Kalkulationsirrtum wird wohl in die wirtschaftliche Risikosphäre des Unternehmens fallen.

Für den vereinbarten Nutz- Energiepreis dürfte eine veröffentlichte Strompreis- Kalkulation ohnehin von vorneherein unerheblich sein.

Schwerer  wiegen kann bei dem Geschäftsmodell, dass den Kunden eine Versorgung mit Nutzenergie versprochen wurde,  jedoch womöglich nur der am Zähler gemessene Stromverbrauch abgerechnet wird, der mit der Nutzenergie nicht identisch sein kann, weil mit jeder Energieumwandlung naturgemäß  Umwandlungsverluste einhergehen. 
Wird etwa mit einer herkömmlichen 100 Watt- Glühlampe die vom Kunden beanspruchte Nutzenenergie "Licht" erzeugt, so wird es sich bei der durch die Glühlampe zugleich auch erzeugte Wärme wohl gerade nicht mehr um die zu liefernde Nutzenergie handeln.

Zitat
Stromkunden werden daher aufgefordert, die AGB ihrer Stromversorger auf die Bestandteile der vertraglichen Regelung der EEG-Umlage als Zahlungspflicht, auf vertraglich vereinbarte Höhe und auf die Zahlungsverpflichtung dieser Privatumlage zu prüfen.
Wird nicht derartiges gefunden, solle man sich sofort an die Verbraucherzentralen, Verbraucherschutz, Bund der Energieverbraucher, oder einen Rechtsanwalt wenden.

Dass CE nunmehr u.a. auf den Bund der Energieverbraucher e.V. verweist, vor dem man gerade noch gewarnt hatte, lässt wohl nur die Inkonsonsistenz auch der Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens offen zu Tage treten.   

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 28. Mai 2013, 12:25:26
Als CE-Kunde würde ich die Ausführungen von Kristek gleich mal aufgreifen und für die Belieferung mit Strom/Nutzenergie nur noch 17,52 ct/kWh bezahlen (nämlich 19,90 ct minus 2,00 ct zzgl. MwSt. für die enthaltene EEG-Umlage lt. CE-Preiskalkulation)

@khh
Wie kommen Sie darauf und weshalb verbreiten Sie hier so etwas?
Es ist davon auszugehen, dass die Kunden für Energielieferungen einen Arbeitspreis in Höhe von 19,90 Ct/ kWh (netto) und einen Grundpreis (netto), jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vereinbart haben. ...

@RR-E-ft
Privatkunden haben gemäß Auftrag aus dem CE-‚Informationspackage’ für „Care-Ökoenergie aus Strom“ wohl einen Arbeitspreis von 19,90 ct/kWh - Zitat ‚als Endpreis (brutto) inkl. Steuern und Abgaben’ vereinbart (vgl. dortige ‚Allgemeine Informationen’).

Da in den CE-Unterlagen nichts zu finden ist über eine ‚vertragliche Definition’ der EEG-Umlage  –  Kristek’s diesbzgl. Aussage:
Zitat
Die EEG-Umlage ist eine privatrechtliche Umlage, muss zwischen Letztverbraucher und Elektrizitätsunternehmen klar vertraglich definiert sein.
Fehlt die Vereinbarung, muss der Kunde die EEG-Umlage nicht bezahlen.
bin ich auf meine von Ihnen vorstehend zitierte Preiskürzung gekommen. ;)

Ihrem Beitrag stimme ich ansonsten gerne zu, insbesondere auch Ihrer Anmerkung zur „Inkonsistenz“ :) der CE-Öffentlichkeitsarbeit. Letzteres wollte ich mit meinem vorherigen Beitrag ebenfalls noch einmal verdeutlichen!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 28. Mai 2013, 12:41:36
Ja, in den 19,90 Ct/kWh soll die Mehrwertsteuer bereits enthalten sein.
Der ausgelobte Energiepreis beläuft sich auf 19,90 Ct/ kWh zzgl. 6,99 EUR monatlicher Grundpreis inklusive 19% Mehrwertsteuer und Abgaben.

Wurde die Belieferung mit Nutzenergie zu einem solchen Preis vereinbart, muss wohl auch ausschließlich Nutzenergie zu einem solchen vereinbarten Preis geliefert werden.
Wie der Umfang der gelieferten Nutzenergie ermittelt wird, bleibt schleierhaft.



Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: stromer51 am 28. Mai 2013, 13:23:05
Was immer wieder vergessen wird:

Es handelte sich in der Vergangenheit immer um zwei Verträge. Einen Stromliefervertrag und einen Energiedienstleistungsvertrag. (EDL)
Das war eindeutig zu sehen auf dem Auftrag. Es mussten (jetzt auch noch) zwei Kreuze gemacht werden. Einmal beim Strom
und das grüne Kreuz bei EDL ist schon eingedruckt.
Weiter unten steht dann ich habe Kenntnis von den AGB Strom und EDL .....
Seit kurzer Zeit ist an dieser Stelle Strom verschwunden.
Ob die AGB Strom noch gültig sind - wer weis.

Zusatz:
Über diesen Link werden Kunden eingegeben. Hier geht es um Strom mit der Bestätigung der AGB Strom.
Das können sie durchprobieren ohne dann abzusenden. Dann sehen sie es.

http://auftrag.care-energy-intra.de/




Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 28. Mai 2013, 13:30:32
Ob die AGB Strom noch gültig sind - wer weis.

Die einseitige Änderung der AGB EDL sowie die "Außerkraftsetzung" der AGB Strom ist gegenüber einem Bestandskunden
ohne dessen ausdrückliche Einverständniserklärung rechtlich unwirksam !
Titel: Re: Versorger Care Energy / mk-power
Beitrag von: khh am 30. Mai 2013, 12:53:03
Zur Änderung der AGB EDL noch eine Anmerkung:

Der Punkt 4.5.
Zitat
Steuern, Abgaben und sonstige, gesetzlich veranlasste Mehrkosten
Zukünftige Erhöhungen von Steuern, Senkung von Steuererstattungen oder Festsetzung neuer Steuern, sowie sonstige gesetzliche Abgaben und dadurch entstehende Mehrkosten werden vom Kunden getragen. Im Falle der zukünftigen Senkung der im vorstehendem Satz genannten Kostenpositionen wird der Kunde entsprechend entlastet.

lautet jetzt
Zitat
Preisgleitklausel ersatzlos gestrichen siehe dazu 4.3.7 - jede Preisänderung rechtfertigt ein Recht zur Sonderkündigung.

Stattdessen wurde bei Punkt 4.3.7 eingefügt (siehe Hervorhebung)
Zitat
Sowohl Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG, als auch der Kunde können bei Mengenveränderungen jederzeit eine Neufestlegung der Abschläge beantragen – jegliche Preisänderung führt jedoch mit sich, dass sowohl mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG, als auch der Kunde vor Inkrafttreten einer Preiserhöhung den Vertrag kündigen können. Jegliche Preiserhöhung ist 6 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen, eine aus einer Preiserhöhung resultierende Sonderkündigung muss innerhalb von 14 Tagen ab Preiserhöhung erfolgen, ein durch Sonderkündigung gekündigter Vertrag endet automatisch zum monatsletzten Tag. Hierzu sind die Gründe der Neufestlegung nachzuweisen. Die Vertragsschlussabrechnung ...

Das bedeutet, anstatt der vormaligen „Preisgleitklausel“ wurde eine Preisänderungsklausel in Anlehnung an § 5 Abs. 2 u. 3 der StromGVV in die AGB EDL aufgenommen. Diese neue Klausel ist jedoch gemäß Entscheidung des EuGH vom 21.03.2013 zumindest für Sonderverträge rechtlich unwirksam.
Sollte das auch für die AGB dieses EDL- bzw. (Schein-)Contracting-Vertrages zutreffen, dann sehe ich für mk-power (oder wen auch immer) künftig keine Möglichkeit zur Preiserhöhung, insbesondere auch nicht im Zusammenhang mit ggf. nach zu entrichtenden EEG-Umlagen etc.

Da hat man i.Hs. der mk-group wohl wieder einmal etwas mit zu 'heißer Nadel' gestrickt !?  :)   
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 31. Mai 2013, 12:14:33
Eine Änderung der Abschlagshöhe ist keine Preisänderung.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Sonnenlicht am 03. Juni 2013, 13:50:19
Bundesnetzagentur   
   
P R E S S E M I T T E I L U N G   
   
Bonn, 3. Juni 2013   
   
   
Bußgeld wegen unterlassener Anzeige der Energiebelieferung gegen Care Energy verhängt   
   
Homann: "Angebliche Nutzenergieversorgung entpuppt sich als klassischer Stromvertrieb"   
   
Die Bundesnetzagentur hat heute gegen den Geschäftsführer der unter der Marke "Care Energy" auftretenden Unternehmensgruppe ein Bußgeld in Höhe von 40.000 Euro verhängt. Gegenstand des zugrunde liegenden Verfahrens ist der Vorwurf, das Unternehmen sei der Pflicht zur Anzeige der Belieferung von Haushaltskunden mit Energie nicht nachgekommen. Das Unternehmen selbst bezeichnet sein Geschäftsmodell als Contracting, in dessen Rahmen sog. Nutzenergie in Form von "Licht, Kraft, Wärme und Kälte" an die Verbraucher geliefert werde. Als reiner Energiedienstleister unterliege man nicht den für Lieferanten geltenden Verpflichtungen des Energiewirtschaftsgesetzes.   
   
"Im Rahmen unserer Prüfungen hat sich herausgestellt, dass die sogenannte Nutzenergieversorgung faktisch und rechtlich nichts anderes ist als klassischer Stromvertrieb", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wie bei jedem anderen Stromlieferanten rechnet Care Energy den Verbrauch über den Stromzähler des Endkunden ab. Mit Energiecontracting hat das nichts zu tun."   
   
Unter der Marke "Care Energy" wird seit Anfang 2012 u. a. Haushaltskunden die Versorgung mit Energie angeboten. Nach eigenen Angaben hat die Unternehmensgruppe bislang über 230.000 Kunden versorgt. Gegenüber der Bundesnetzagentur ist die erforderliche Anzeige über die Aufnahme der Geschäftstätigkeit und die damit verbundene Vorlage von Unternehmensdaten jedoch nicht erfolgt.   
   
Mit der Entscheidung der Bundesnetzagentur ist nun klargestellt, dass das unter der Marke Care Energy betriebene Energievertriebskonzept vollumfänglich den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes gegenüber Energielieferanten unterliegt. Das bedeutet auch, dass "Care Energy" wie jeder andere Lieferant EEG-Umlage, auch aus bestehenden Forderungen, zu zahlen hat. Das Unternehmen ist nun aufgefordert, gegenüber der Bundesnetzagentur unverzüglich die erforderliche Anzeige der Haushaltskundenbelieferung vorzulegen.   
   
Die Entscheidung ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.   
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: DieAdmin am 03. Juni 2013, 15:02:55
Inzwischen hat die Bundesnetzagentur die PM auch online:

http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/130603BussgeldCareEnergy.html?nn=265778

Edit: Die PM von CE: Care-Energy mk-group Holding GmbH widerspricht Bescheid der Bundesnetzagentur gegen die mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG
http://www.presseportal.de/pm/80959/2484832/
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 03. Juni 2013, 17:02:20
Edit: Die PM von CE: Care-Energy mk-group Holding GmbH widerspricht Bescheid der Bundesnetzagentur gegen die mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG
http://www.presseportal.de/pm/80959/2484832/

Wirklich ganz schlimm, alle Bösen dieser Welt haben sich jetzt gegen unseren ach so guten 'Robin Hood' verschworen !   ;D

Nachtrag:
Die vom 'Verantwortlichen für Pressekontakte' am Fließband produzierten Pressemeldungen werden immer mehr zu einer Lachnummer

http://www.presseportal.de/pm/80959/2484961/die-energiekonzepte-von-care-energy-sind-gefragter-denn-je

Wie kann man nur ständig derart 'dick auftragen'  -  aber Kristek glaubt wohl: "Bescheidenheit ist eine Zier, doch weiter kommt man ohne ihr".   ::)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Verbraucher am 04. Juni 2013, 13:47:28
@khh

Sie machen Ihren Forenstatus "Haudegen" aber ganz schön Ehre!. Bei Ihren Beiträgen entsteht der Eindruck, dass es Ihnen nicht um eine unvoreingenommene Kommentierung von Sachverhalten geht, sondern eine ausschließlich negativ tentierende "Vorverurteilung" vorgenommen wird.
Warten wir doch erst mal den Prozess der rechtlichen Bewertung dieser Maßnahmen der BNetzA gegenüber einem Unternehmen(verbund) ab. Es ist ja wohl nicht ganz von der Hand zu weisen, dass bevor hier rechtliches Gehör gewährt wurde, durch vorschnelle Medienpublizierung mehr "Öl ins Feuer gegossen wurde" als der sachlichen Aufarbeitung eines doch recht komplexen und wahrscheinlich für die Zukunft wichtigen Thema dienlich ist.
Also bitte nicht in das gleiche "Horn" blasen und das Thema weiter sachlich verfolgen und kommentieren.
Titel: Re: Versorger Care Energy / mk-power
Beitrag von: khh am 04. Juni 2013, 19:19:36
@khh
Sie machen Ihren Forenstatus "Haudegen" aber ganz schön Ehre!. Bei Ihren Beiträgen entsteht der Eindruck, dass es Ihnen nicht um eine unvoreingenommene Kommentierung von Sachverhalten geht, sondern eine ausschließlich negativ tentierende "Vorverurteilung" vorgenommen wird. ...

Mit ihrer mehrfach publizierten sehr ‚eigenwilligen Rechtsauslegung’ stehen Kristek & Co. ja wohl ziemlich allein da (vgl. Bundesnetzagentur oder bspw. OLG Frankfurt, LG Berlin und aktuell LG Hamburg). Insofern ist nicht ersichtlich, wie bei Ihnen der Eindruck entsteht, dass meine Beiträge in Richtung einer voreingenommenen „Vorverurteilung“ tendieren.

Bei Ihren bisherigen Beiträgen könnte allerdings der Eindruck entstehen, dass Sie die rechtliche Bewertung und Positionierung von Care Energy / mk-power, die mit den Sachverhalten eher nichts zu tun hat, durchaus teilen und gutheißen. Damit machen Sie Ihrem in diesem Verbraucherforum verwendeten Usernamen „Verbraucher“ kaum Ehre!  :P
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 04. Juni 2013, 21:53:36
Zitat von: http://www.presseportal.de/pm/80959/2485848/care-energy-klagt-auf-zweistelligen-millionenbetrag-an-schadenersatz
Care-Energy klagt auf zweistelligen Millionenbetrag an Schadenersatz

Hamburg (ots) - Bislang vertrat die Care-Energy die Meinung, dass eine Deeskalation der Situation rund um die erhobenen Falschdarstellungen "innoffiziell" am Verhandlungstisch mit den beteiligten Personen, Unternehmen und Institutionen erledigt werden sollte, doch hier setzt nun eine Trendwende ein.

Gezielt wurden Behörden und Medien durch Fehlinformationen in die Irre geführt, um Care-Energy am Markt vorsätzlich zu schädigen und durch manipulative und subtile Art und Weise, Behörden und Institutionen "vor den Karren zu spannen", Fehlentscheidungen und Einschätzungen zu treffen. Der Beschluss der Bundesnetzagentur und das Kommentar des Leiters dieser, brachte jedoch das Fass zum Überlaufen.

Es wird nun an der Zeit, dass Care-Energy als Energiedienstleister von rund 270.000 Kunden in die Offensive geht. Dazu wurde ein Team aus Fachanwälten und ein internationales Beratungshaus beauftragt, eine Klage beim zuständigen Landgericht vorzubereiten, welches die Urheber und Verbreiter dieser Fehlinformationen mit dem Eingriff in den Gewerbebetrieb (§ 823 Abs. 1 BGB) zu Schadenersatz in einem zweistelligen Millionenbetrag heranziehen soll.


Care-Energy beharrt auf seine Grundrechte und die seiner Kunden

Care-Energy ist mit jeder einzelnen Gesellschaft ein eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb, mit entsprechenden Gewerbeberechtigungen und unterliegt somit klar dem Schutzrecht des § 823 Abs 1 BGB.

Die Darstellung und Verbreitung von Unwahrheiten über die Geschäftskonzeption veranlasste zuletzt die Bundesnetzagentur zu einem Beschluss, in welchem jedoch genau dieses Schutzrecht verletzt wird. Da jedoch die Bundesnetzagentur in diesem Fall basierend auf die Falschdarstellungen einen somit falschen Beschluss erließ - welchem natürlich widersprochen wurde - liegt nun erstmalig der Beweis vor, dass durch diese Verbreitung von Unwahrheiten gezielt ein Eingriff in den Gewerbebetrieb vorgenommen werden soll.

Auch Gerichte - wie das Landgericht Hamburg - im jüngsten Verfahren wegen angeblich nicht bezahlter, fälliger EEG-Umlage, werden mit diesen unwahren Darstellungen konfrontiert. Bereits im Vorfeld und während des Verfahrens wird gezielt Stimmung gemacht.

Care-Energy hat sich entschlossen, auf einen innovativen Weg gegen diese Angriffe vorzugehen und deshalb die Klage gegen die Urheber und Verbreiter der falschen Behauptungen zu beauftragen.

Es bleibt spannend, wer dieses Verfahren als Beklagter schmücken wird, in jedem Fall wird mit aller gebotenen Härte vorgegangen. Care-Energy sieht sich als Energiedienstleister von 270.000 Kunden dazu verpflichtet, das Optimum für die Kunden zu erzielen und das macht sich im Energiepreis und einer Fülle von Energieeffizienz- und Energiedienstleistungen bemerkbar.


Pressekontakt:
Dkfm. Marc März

[..]


Dazu Care-Energy ergänzend auf Facebook:

Zitat von: https://www.facebook.com/CareEnergy
Care Energy Wer hinter den Aussagen steckt werden wir oft gefragt - wir wissen es, diese Menschen werden zur Verantwortung gezogen und es ist erschreckend wie hoch dieses hinaufgeht. Das ist ein Skandal!
Zitat von: https://www.facebook.com/CareEnergy
Care Energy [..]jedoch darf man nicht vergessen, dass wir zwar ein deutsches Unternehmen sind, jedoch der einzige Gesellschafter ein Österreicher - also ausländisches Kapital. Sie erinnern sich vielleicht auf was sich Vattenfall berufen hat? Richtig - ausländisches Investitionskapital speziell in der Energiewirtschaft ist speziell geschützt. Also gucken wir mal ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: KarlM am 04. Juni 2013, 22:10:52
Ich würde dies als letztes aufbäumen sehen.
Was wollen sie denn damit erreichen.
Eine Firma die noch nicht einmal einen Geschäftsbericht vorweisen kann. Wie wollen sie denn Unwahrheiten nachweisen, wenn sie nicht mal mit Zahlen belegen können, dass ihr Geschäftskonzept funktioniert und Aussagen falsch sind.

In Wirklichkeit wollen sie die Gegner einschüchtern, und Angst machen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 04. Juni 2013, 22:16:17
Aus dem Photovoltaikforum :   ;D
Zitat
... ggf. sollte CE mal als Fernwärmeanbieter auftreten bei soviel heisser Luft wie die produzieren.
 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 04. Juni 2013, 22:22:26
Ich würde dies als letztes aufbäumen sehen.
Was wollen sie denn damit erreichen.

Möglicherweise die derzeit durch 3 der 4 deutschen Übertragungsnetzbetreiber gerichtlich betriebenen Forderungen nach mutmaßlich ausstehender EEG-Umlage i.H.v. knapp 3 Mio. € (Angabe care-energy) bzw. 8-10 Mio. € (Angabe der ÜNBs lt. Spiegel Online und weitere) "gegenfinanzieren"?

Allerdings bescheicht mich das leise Gefühl, daß die ÜNBs mit Ihrer Forderung nach der Begleichung ausstehender EEG-Umlagen vor Gericht eher Recht bekommen als Herr Kristek mit seinen Schadenersatzansprüchen gegen wen auch immer..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 04. Juni 2013, 22:32:32
Noch ein aktueller Fund:

Zitat von: http://www.swm.de/dms/swm/pressemitteilungen/2013/05/versorgung20130531/Pressemitteilung%20vom%2031.05.2013.pdf
SWM mahnen zur Vorsicht bei Vertragsab-schlüssen an der Haustür

(31.5.2013) Die SWM erhalten seit kurzer Zeit immer wieder Hinweise, dass Kunden in München Besuch von Personen bekommen, die behaupten im Auftrag der SWM unterwegs zu sein oder mitteilen, sie würden für die Kunden günstige Strompreise mit den SWM aushandeln. Tatsächlich sollen die Kunden jedoch einen Vertrag über ein Produkt „Care energy“ mit der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG abschließen.

Die SWM weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Personen nicht in ihrem Auftrag unterwegs sind. Die SWM führen auch keine Verhandlungen mit der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG.

Nicht, daß Ähnliches nicht von für andere Unternehmen tätige Vertriebler bekannt wäre, aber einfach mal unkommentiert der Vollständigkeit halber.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 04. Juni 2013, 22:52:02
Aus dem Photovoltaikforum :   ;D
Zitat
... ggf. sollte CE mal als Fernwärmeanbieter auftreten bei soviel heisser Luft wie die produzieren.


Wärmelieferung solls bald geben ;):

Zitat von: https://www.facebook.com/CareEnergy

In diesem Monat startet unsere Wärmelieferung aus Erdgas. Unschlagbare Preise erwarten unsere Kunden und 8.500 Vertriebsmitarbeiter werden dafür sorgen, dass dieses Produkt ebenso erfolgreich umgesetzt wird wie die Energie aus Ökostrom. In den nächsten Tagen erhalten rund 270.000 Kunden von uns die Angebote.

Ob wohl eine Anmeldung als Gasanbieter bei der Netzagentur erfolgen wird angesichts der Auslobung als Wärmelieferung?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 04. Juni 2013, 23:25:00
Bei einer kurzfristig startenden Erdgasbelieferung für Wärme geht der Kunde mit seinen monatlichen Abschlagszahlungen bis zum Beginn der nächsten Heizperiode aber erheblich in Vorleistung !!!

Für möglicherweise zu stopfende 'Liquiditätslöcher' käme das CE sicherlich sehr gelegen, für die betreffenden Kunden ist das aber ein erhebliches Risiko und ggf. könnte es sehr teuer werden!?  ???
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 04. Juni 2013, 23:30:04
Mit dem Abschluss eines Gas- ... sorry ... Wärmeliefervertrags ;) bei Care-Energy sollte man wohl bis zum Beginn der nächsten Heizperiode warten ;).
Titel: Re: Versorger Care Energy - Erdgas-/Wärmelieferung
Beitrag von: khh am 05. Juni 2013, 00:00:57
Ach ja, noch was:

Wie soll denn das angebliche Contracting diesmal laufen? Verbleibt das Betreiber-Risiko für die an wen auch immer überlassenen Anlagen wieder allein beim Kunden, was lt. Urteil LG Berlin ja Scheincontracting bedeutet ?!

Oder erhält jeder Kunde irgendwann in den nächsten 100 Jahren kostenlos eine weitere Leih - PV-Platte, die vor Ort heißes Wasser erzeugt, welches dann direkt in den Kreislauf der Heizungsanlage eingespeist wird ?  ::)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 05. Juni 2013, 00:13:19
Da es beim Erdgas ja keine EEG-Umlage gibt, sondern meines Wissens nur Energiesteuer - die so oder so anfallen dürfte - wüsste ich nicht, welchen Vorteil der Lieferant in diesem Fall aus dem (Schein-)Contracting-Modell ziehen könnte..

..außer eben, das Selbstbild als Contractor der "Stromschiene" wegen nach Außen aufrecht zu erhalten.


Wie soll denn das angebliche Contracting diesmal laufen? Verbleibt das Betreiber-Risiko für die an wen auch immer überlassenen Anlagen wieder allein beim Kunden ..

Vermutlich..


Zitat
Oder erhält jeder Kunde irgendwann in den nächsten 100 Jahren kostenlos eine weitere Leih - PV-Platte, die vor Ort heißes Wasser erzeugt, welches dann direkt in den Kreislauf der Heizungsanlage eingespeist wird ?  ::)

Warum nicht :D?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 05. Juni 2013, 12:02:38
05.06.2013, WirtschaftsWoche Online:

Care Energy: Deutschlands umstrittenster Öko-Unternehmer im Interview (http://green.wiwo.de/care-energy-deutschlands-umstrittenster-oko-unternehmer-im-interview/)


Ein paar Auszüge:

Zitat von: http://green.wiwo.de/care-energy-deutschlands-umstrittenster-oko-unternehmer-im-interview/
Die Kilowattstunde Ökostrom für 19,9 Cent anzubieten – wie geht das? Wo kaufen sie den Billigstrom ein?

Kristek: Wir kaufen den Strom direkt bei den Ökoenergieerzeugern für 3,8 Cent die Kilowattstunde ein. Manchmal ist es auch etwas mehr, manchmal weniger. Die Richtschnur ist hier der Börsenpreis.

Warum sollte das ein Windanlagenbetreiber oder Solaranlagenbesitzer machen, wenn er über die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung viel mehr bekommt – nämlich bis zu 14 Cent?

Kristek: Ganz einfach, weil ich den Betreibern die Einspeisevergütung plus eine Managementprämie garantiere. Das nennt man dann Direktvermarktung. Deshalb ist es für ihn attraktiv, nicht ins Netz einzuspeisen, sondern seinen Strom an uns zu verkaufen.

Ist das nicht ein Widerspruch? Sie sagen, Sie bezahlen dem Betreiber mehr als die EEG-Umlage, aber wie können Sie dann für 3,8 Cent einkaufen? Wer bezahlt die Differenz von bis zu zehn Cent?

Kristek: Die Netzbetreiber.

Und die geben die Kosten in Form der EEG-Umlage dann an alle anderen Stromkunden in Deutschland weiter.

Kristek: Natürlich.

Zitat von: http://green.wiwo.de/care-energy-deutschlands-umstrittenster-oko-unternehmer-im-interview/
Kritiker ihres Geschäftsmodells bemängeln auch, Sie würden Ihren Strom nur so günstig anbieten können, weil Sie zu wenig EEG-Umlage abgeben. Sie beziehen sich dabei auf das Grünstromprivileg und bezahlen weit weniger als die üblichen 5,3 Cent. Wie kommen Sie denn auf den Betrag?

Kristek: Wir halten uns an die Vorgaben, die für das Grünstromprivileg gelten. Das haben wir uns auch von einem Wirtschaftsprüfer bescheinigen lassen.

Also Sie bieten zu jeder Zeit mindestens 50 Prozent Erneuerbare Energie an, die Sie direkt von den Produzenten einkaufen. Mit dabei sind zwanzig Prozent Wind- und Sonnenstrom?

Kristek: Mehr noch: Wir haben einen Energiemix aus Wasserkraft, Biogas- und Sonnen- und Windkraftwerken. Um die benötigten Mengen Ökostrom liefern zu können, haben wir uns rund 70 Megawatt Leistung in den unterschiedlichen Kraftwerksformen über Kontrakte gesichert.

Aber selbst wenn Sie das Grünstromprivileg nutzen, würden Sie nur zwei Cent Rabatt pro Kilowattstunde bekommen. Also müssten Sie immer noch mehr als drei Cent Umlage zahlen. Sie kalkulieren gegenüber Ihren Kunden aber mit zwei Cent. Wie funktioniert das?

Kristek: Wir betreiben mittlerweile auch eigene Solaranlagen, die sind auch nicht EEG-pflichtig. Das berechne ich mit ein und komme mit dem Grünstromprivileg auf zwei Cent EEG-Umlage in unserer Kalkulation. Je mehr Photovoltaik wir ans Netz bringen, desto besser ist dies für die Umwelt und natürlich für unsere Kostenstruktur.

Das sehen aber die Übertragungsnetzbetreiber anders. Immerhin haben drei der vier Netzunternehmen gegen Sie Klage eingereicht.

Kristek: Drei der vier, das ist wichtig! TransnetBW ist mit den zwei Cent zufrieden. Eigentlich könnte ich mich stur stellen, dann müssten wir gar keine EEG-Umlage zahlen.

Warum das?

Kristek: Weil es keine gesetzliche Grundlage für die EEG-Umlage gibt. Oder sehen Sie im Erneuerbaren-Energien-Gesetz eine festgesetzte Umlagenhöhe?

Natürlich nicht, weil sie jedes Jahr angepasst wird.

Kristek: Eben. Die EEG-Umlage ist eine privatrechtliche Umlage. Dafür ist dann auch ein privatrechtlicher Vertrag notwendig. Und den haben nicht alle Übertragungsnetzbetreiber mit uns geschlossen.

Zitat von: http://green.wiwo.de/care-energy-deutschlands-umstrittenster-oko-unternehmer-im-interview/
Kristek: Wir schreiben mit allen Produkten schwarze Zahlen, es gibt bei uns kein Preisdumping. Alle unsere Preise liegen über unseren Einstandspreisen. Wir finanzieren alle Investitionen aus dem Cash-Flow und haben kein Fremdkapital in der Firmengruppe. Im Bereich der energieeffizienten Geräte haben wir sofort eine Marge, in anderen Bereichen wirtschaften wir perspektivisch, aber als Hamburger Kaufleute hanseatisch konservativ. Jedem, der sich mit diesen Themen ernsthaft auseinandersetzt, ist dies klar. Deshalb wehren wir uns auch juristisch gegen Leute, die Gerüchte über unsere Liquidität streuen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bb am 05. Juni 2013, 12:13:29
Care-Energy klagt auf zweistelligen Millionenbetrag an Schadenersatz

Warum nicht vierstellig? Ich schließe mich an und verklage CE wegen psychischer Körperverletzung durch die Veröffentlichung von hanebüchenen Pressemeldungen.

Care-Energy beharrt auf seine Grundrechte und die seiner Kunden

Ich beharre auf den Schutz des Lebensraums der Eisbären in den nördlichen Polarregionen. Und jetzt?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 05. Juni 2013, 12:19:13
Bericht in der WiWo Green:

http://green.wiwo.de/care-energy-deutschlands-umstrittenster-oko-unternehmer-im-interview/

Zitat
Aber selbst wenn Sie das Grünstromprivileg nutzen, würden Sie nur zwei Cent Rabatt pro Kilowattstunde bekommen. Also müssten Sie immer noch mehr als drei Cent Umlage zahlen. Sie kalkulieren gegenüber Ihren Kunden aber mit zwei Cent. Wie funktioniert das?

Kristek: Wir betreiben mittlerweile auch eigene Solaranlagen, die sind auch nicht EEG-pflichtig. Das berechne ich mit ein und komme mit dem Grünstromprivileg auf zwei Cent EEG-Umlage in unserer Kalkulation. Je mehr Photovoltaik wir ans Netz bringen, desto besser ist dies für die Umwelt und natürlich für unsere Kostenstruktur.

Das sehen aber die Übertragungsnetzbetreiber anders. Immerhin haben drei der vier Netzunternehmen gegen Sie Klage eingereicht.

Kristek: Drei der vier, das ist wichtig! TransnetBW ist mit den zwei Cent zufrieden. Eigentlich könnte ich mich stur stellen, dann müssten wir gar keine EEG-Umlage zahlen.

Bmerkenswert erscheint, dass der CEO wohl von einer EEG- Belastung iHv. 2,0 Ct/ kWh ausgeht, weil zum einen das Grünstromprivileg eine Ermäßigung um 2,0 Ct/ kWh auf auf 3,3 Ct/ KWh bewirke und zum anderen ja  in zunehmendem Maße selbst Strom erzeugt werde, der selbst gar keiner EEG- Umlagepflicht unterliege.
Dann aber heißt es, die Überttragungsnetzbetreiber hätten eigentlich wohl gar keinen Anspruch auf EEG- Umlage, da es schon an einer Rechtsgrundlage fehle, und sollten sich deshalb wohl mit 2,0 Ct/ kWh zufrieden geben.

Bei Anwendung des Grünstromprivilegs haben ÜNB gegen Energieversorger, die Letztverbraucher leitungsgebunden mit Elektrizität beliefern, derzeit einen gesetzlichen Anspruch auf EEG- Umlagezahlung iHv. 3,3 Ct/ kWh, ohne Grünstromprivileg iHv. 5,3 Cent/ kWh. 
 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 05. Juni 2013, 12:29:29
Danke für die Erläuterungen, Herr Rechtsanwalt!

Was halten Sie von der Aussage, Herr Kristek kaufe von den Ökoenergieerzeugern im Rahmen der Direktvermarktung (heißt - O-Ton Kristek -: "[..] nicht ins Netz einzuspeisen, sondern seinen Strom an uns zu verkaufen") und dies sei für die Erzeuger bei +/- 3,8 Cent pro kWh (zzgl. von der mk-group wohl gezahlter "Managementprämie") dennoch attraktiv, weil die Differenz zu den gesetzlich festgelegten Einspeisevergütungen die Netzbetreiber aus dem EEG-Topf trügen?


Müssten sich Direktvermarktung und Vergütung aus den EEG-Mitteln nicht für den Anlagenbetreiber gegenseitig ausschließen?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: KarlM am 05. Juni 2013, 12:37:35
Einfach lächerlich das Interview.

"Kristek: Wir betreiben mittlerweile auch eigene Solaranlagen, die sind auch nicht EEG-pflichtig"

Sie nennen es Solaranlagen, wenn jemand ein Modul auf dem Balkon stehen hat.

"Diese PV-Module sollen den Eigenbedarf des Kunden decken,"

Ich bin auch Solaranlagenbetreiber. Habe auch ein Modul und decken meinen Eigenbedarf zu 5% :)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 05. Juni 2013, 12:51:34
Viele Aussagen erscheinen eher nicht nachvollziehbar.

Zweifelhaft erscheint, ob der mit den Modulen erzeugte Strom unter § 37 Abs. 3 Satz 2 EEG fällt und deshalb selbst nicht  EEG- umlagepflichtig sei.

http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2009/__37.html

Zitat
Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher stehen Elektrizitätsversorgungsunternehmen gleich, wenn sie Strom verbrauchen, der nicht von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen geliefert wird. Betreibt die Letztverbraucherin oder der Letztverbraucher die Stromerzeugungsanlage als Eigenerzeuger und verbraucht den erzeugten Strom selbst, so entfällt für diesen Strom der Anspruch der Übertragungsnetzbetreiber auf Zahlung der EEG-Umlage nach Absatz 2 oder Satz 1, sofern der Strom

1.
    nicht durch ein Netz durchgeleitet wird oder
2.
    im räumlichen Zusammenhang zu der Stromerzeugungsanlage verbraucht wird.

Nicht ersichtlich, welcher Letztverbraucher diese Stromerzeugungsanlagen als Eigenerzeuger betreibt und den erzeugten Strom zugleich selbst verbraucht.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 05. Juni 2013, 12:57:18
Ferner:

Um von 3,4 Cent / kWh geschuldeter EEG-Umlage (wohlgemerkt bereits ermäßígt unter Annahme, daß das Grünstromprivileg greift!) auf mittlere 2,0 Cent / kWh (wie von Herrn Kristek vorgerechnet) wegen eigener - z.B. beim Kunden stationierter - PV-Anlagen und behauptetem Wegfall der EEG-Umlagepflicht für den daraus erzeugten Strom Nutzenergie zu kommen, müsste Care Energy ca. 41% des gelieferten Stroms auf diese Weise erzeugen.

Bei 270.000 Kunden mit einem Durchschnittsverbrauch von 3500 kWh/a (Unternehmensangaben) wären dies 945 GWh * 41% = 387,5 Gigawattstunden (!) so zu gewinnender PV-Strom, wenn ich richtig rechne.


Für alle Rechenfüchse:

Wie viele "Plug-In-Module" brauchts dafür?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 05. Juni 2013, 13:04:02
Ferner:

Um von 3,4 Cent / kWh geschuldeter EEG-Umlage (wohlgemerkt bereits ermäßígt unter Annahme, daß das Grünstromprivileg greift!) auf mittlere 2,0 Cent / kWh (wie von Herrn Kristek vorgerechnet) wegen eigener - z.B. beim Kunden stationierter - PV-Anlagen und behauptetem Wegfall der EEG-Umlagepflicht für den daraus erzeugten Strom Nutzenergie zu kommen, müsste Care Energy ca. 41% des gelieferten Stroms auf diese Weise erzeugen.

Bei 270.000 Kunden mit einem Durchschnittsverbrauch von 3500 kWh/a (Unternehmensangaben) wären dies 945 GWh * 41% = 387,5 Gigawattstunden (!) so zu gewinnender PV-Strom, wenn ich richtig rechne.

Das erscheint vollkommen belanglos für die Beantwortung der Frage, ob und ggf. in welcher Höhe gem. § 37 Abs. 2 EEG eine gesetzliche Zahlungsverpflichtung gegenüber den Übertragungsnetzebetreibern besteht.

Zitat
Die Übertragungsnetzbetreiber können von Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher liefern, anteilig zu dem jeweils von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen an ihre Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher gelieferten Strom die Kosten für die erforderlichen Ausgaben nach Abzug der erzielten Einnahmen und nach Maßgabe der Ausgleichsmechanismusverordnung verlangen (EEG-Umlage). Der Anteil ist so zu bestimmen, dass jedes Elektrizitätsversorgungsunternehmen für jede von ihm an eine Letztverbraucherin oder einen Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom dieselben Kosten trägt. Auf die Zahlung der EEG-Umlage sind monatliche Abschläge in angemessenem Umfang zu entrichten.


Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind gem. § 49 EEG verpflichtet, ihrem regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber unverzüglich die an Letztverbraucherinnen oder Letztverbraucher gelieferte Energiemenge elektronisch mitzuteilen und bis zum 31. Mai die Endabrechnung für das Vorjahr vorzulegen.

Letztverbraucher kann nach der Rechtsprechung des OLG Frankfurt/ Main auch ein sog. Contractor sein, wenn er die Elektrizität bezieht und dafür verbraucht, um ein gesondert vermarktetes Produkt zu erzeugen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 05. Juni 2013, 13:08:04
Das erscheint vollkommen belanglos für die Beantwortung der Frage, ob und ggf. in welcher Höhe gem. § 37 Abs. 2 EEG eine gesetzliche Zahlungsverpflichtung gegenüber den Übertragungsnetzebetreibern besteht.

Richtig.

Wie von Ihnen dargelegt irrt Herr Kristek wohl bereits in der Annahme, der beim Kunden vor Ort erzeugte, aber von ihm als Nutzenergie an den Kunden weiterverkaufte Strom sei für die mk-group insgesamt nicht EEG-pflichtig.

Selbst wenn Herr Kristek jedoch recht hätte, scheint die von ihm aufgemachte Rechnung zur Verminderung der mittleren EEG-Abgabenlast von 3,4 auf 2,0 Cent je verkaufte kWh durch die Erzeugung beim Kunden vor Ort jedoch utopisch.


Nicht ersichtlich, welcher Letztverbraucher diese Stromerzeugungsanlagen als Eigenerzeuger betreibt und den erzeugten Strom zugleich selbst verbraucht.

Wohl dasselbe Unternehmen der mk-group, welches auch die magische Umwandlung bezogenen Stroms in Nutzenergie auf den formal abgetretenen Kundenanlagen vornimmt, ohne gleichzeitig in der Rolle als abstrakter "Umwandler" selbst Letzverbraucher des Stroms im Sinne des EEG sein zu wollen ;) (sicherlich zu unterscheiden von der etwaigen Rolle im Rahmen der GPKE-Wechselprozesse, auf die sich Kristek ja immer wieder beruft).


Letztverbraucher kann nach der Rechtsprechung des OLG Frankfurt/ Main auch ein sog. Contractor sein, wenn er die Elektrizität bezieht und dafür verbraucht, um ein gesondert vermarktetes Produkt zu erzeugen.

Danke für den treffenden Verweis auf die Rechtssprechung.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 05. Juni 2013, 13:41:57
Der CEO erweckt wohl den Eindruck, die Innovation bestehe darin, den eigenen Strombezug von den Netzbetreibern und schlussendlich durch alle EEG-Umlage- zahlungsverpflichteten Stromlieferanten (und deren Kunden) subventionieren zu lassen und selbst nicht zu den  EEG- Umlage- zahlungsverpflichteten Stromlieferanten zu zählen, wenn man selbst keinen Letztverbraucher leitungsgebunden mit Elektrizität beliefert.

Es erfolgen leitungsgebundene Elektrizitätslieferungen. Es wird schließlich Strom beschafft, nicht etwa um diesen durch Erdschluss zu verbrauchen oder diesen lediglich zu speichern, sondern um Licht, Wärme ... an definierten Verbrauchsstellen zu erzeugen. Letzverbraucher kann nach der Rechtsprechung des OLG Frankfurt a.M. auch ein Contractor sein, der die gelieferte Elektrizität dafür verbraucht, um ein gesondert vermarktetes Produkt zu erzeugen.

Liegen die Voraussetzungen für eine gesetzliche EEG- Umlage -Zahlungsverpflichtung gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern gem. § 37 Abs. 2 EEG vor,
stellt sich allenfalls noch die Frage, ob der so konkret Zahlungsverpflichtete gem. § 39 EEG die Voraussetzungen für eine Verringerung der EEG- Umlage erfüllt hat.

Käme man etwa zum Ergebnis, dass mk- energy auch nur einen Letztverbraucher leitungsgebunden mit Elektrizität beliefert, wäre diese wohl gem. § 37 Abs. 2 EEG den ÜNB Umlagezahlungsverpflichtet und es würde sich allein die Frage stellen, ob mk-energy selbst die Voraussetzungen für eine Verringerung der EEG- Umlage gem. § 39 EEG erfüllt hat.       
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 05. Juni 2013, 13:54:57
...

Liegen die Voraussetzungen für eine gesetzliche EEG- Umlage -Zahlungsverpflichtung gegenüber den Übertragsungsnetzbetreibern gem. § 37 Abs. 2 EEG vor,
stellt sich allenfalls die Frage, ob der so konkret Zahlungsverpflichtete gem. § 39 EEG die Voraussetzungen für eine Verringerung der EEG- Umlage erfüllt hat.   

Dass letzeres auch nicht zutrifft ist nach den hier zusammengetragenen Erkenntnissen genauso sicher festzustellen, wie ersteres. Beim echten Contracting wäre ja grundsätzlich auch eine EEG-Umlagebefreiung denkbar.

http://www.cicero.de/kapital/diese-unternehmen-sind-von-der-oeko-strom-umlage-befreit/53249/seite/2

Mindestens eine Firma, die Wärme- und Kälteversorgung betreibt, ist hier jedenfalls zu finden.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 05. Juni 2013, 14:01:12
Laut Angaben von Herrn Kristek klagt TransnetBW als einziger der vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern derzeit nicht auf mutmaßlich fällige EEG-Zahlungen, d.h. Tennet, 50Hertz und Amprion klagen.

TransnetBW hingegen sei angeblich "mit den zwei Cent zufrieden" (O-Ton Kristek).


Frage:

Zu den gesetzlichen Grundlagen der Zahlungspflicht die EEG-Umlage betreffend an die Übertragungsnetzbetreiber wurde ja bereits ausgeführt (vgl. Kristek: "Dafür ist dann auch ein privatrechtlicher Vertrag [mit dem ÜNB] notwendig." - offenbar nicht).


Was passiert nun, wenn für den ÜNB EEG-Umlage ausfällt, beispielsweise weil ein anderer Markteilnehmer nicht zahlen will (Care Energy)?

Gehe ich Recht in der Annahme, daß es den ÜNB eigentlich unternehmerisch nicht jucken braucht, weil es sich ja sowieso nur um durch den ÜNB "treuhänderisch" verwaltetes, weiterzuverteilendes Geld handelt?


Klagt TransnetBW vielleicht deswegen (noch) nicht, soweit die Aussage von Herrn Kristek diesbezüglich stimmt?


Können EEG-Rückstände auch ersatzweise durch die Netzagentur o.ä. im Verwaltungsvollstreckungsverfahren o. dgl. gegen den originären Schuldner betrieben werden, oder ist dies wirklich ausschließlich eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen ÜNB und EEG-Schuldner?


Wären aufgrund der massiven EEG-Rückstände nicht langsam gewisse Durchleitungsverträge kündbar?


Es müssen doch staatliche Stellen Eingriffsmöglichkeiten haben, wenn ein staatlich etabliertes, auf Gegenseitigkeit finanziertes System (die "EEG-Töpfe" der ÜNBs) durch einzelne Akteure mutmaßlich so geschröpft wird?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 05. Juni 2013, 14:09:59
Es gibt keinen Grund für Spekulationen.
Wenn ein ÜNB bisher nicht geklagt hat, heißt das ja nicht unbedingt, dass dieser sich tatsächlich bisher klaglos sieht und deshalb nicht zukünftig auch noch klagen wird.
Wenn bereits Verfahren zu gleichgelagerten Sachverhalten anhängig sind, kann man schließlich zunächst  abwarten, wie die Gerichte wohl darüber entscheiden.
Das erspart Prozesskosten.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 05. Juni 2013, 14:18:48
Wo Sie es gerade sagen:

Die Prozesskosten einschl. vorzustreckender Gerichtskosten für die angekündigten Schadenersatzklagen nach § 823 Abs. 1 BGB im angeblichen Gesamtvolumen eines zweistelligen Millionenbetrags werden, sodenn die Klagen eingereicht werden, sicher auch nicht niedrig ausfallen.

Aber durch die angekündigte Aufnahme der Gas-Wärmebelieferung noch diesen Monat gibt es ja möglicherweise alsbald gesteigerten "Cash Flow" für das Unternehmen mit "keinem Fremdkapital in der Firmengruppe" (Zitat Kristek) ;).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: KarlM am 05. Juni 2013, 14:26:53
@RR-E-ft
Wie sehen sie eigentlich diese Äußerung von CE

"Am 03.06.2013 wurde Herr Elmar Ruf (IRE Energies Consult GmbH) offiziell durch unseren beauftrage Anwaltskanzlei wegen der Verbreitung und Äußerung von rechtswidrigen Äußerungen abgemahnt und die Erhebung einer Schadenersatzklage angekündigt."

Was heißt "rechtswidrige Äußerung"
dh doch Äußerung die gegen die Gesetze gerichtet sind. Kann man sich gegen Personen oder Firmen rechtswidrig äußern.

Ist das Ganze nicht nur eine Kampage um Gegner einzuschüchtern oder kann wirklich gegen Personen eine so hohe Schadenersatzklage erhoben werden.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 05. Juni 2013, 14:30:56
Herr Elmar Ruf war jedenfalls derjenige, der im ZDF als Experte zur Energiepreiszusammensetzung von Care Energy gesprochen - Transkript hier (http://www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/27945474/1/data.pdf) - und (aus welchen Motiven sei dahingestellt) darüber hinaus auch weitere eigene Bewertungen zum Care Energy-Geschäftsmodell zumindest in der Facebook-Gruppe "Care Energy unzensiert" als Dokumente veröffentlicht hat.


Care-Energy schreibt dazu auf Facebook ergänzend:

Zitat von: https://www.facebook.com/CareEnergy
Zur Info: Die letzte Schadenersatzklage hatte einen Streitwert von 7.000.000 Euro - kann sich das die IRE oder Herr Ruf überhaupt leisten?

Von welcher Klage hier die Rede sein soll, bleibt offen..


Ist das Ganze nicht nur eine Kampage um Gegner einzuschüchtern [..]

Vergessen Sie neben den etwaigen "Gegnern" nicht die Heerscharen an auf Provision arbeitenden MLM-Vertriebler der mk-group, die möglicherweise "motiviert" gehalten werden sollen ;).

Wenn die in Reihen "abspringen", hat dies möglicherweise gravierende Folgen für das mutmaßlich gerade jetzt bitter nötige weitere Wachstum der mk-group, da eine Einlistung von Care Energy bei den Vergleichsportalen - neben dem Vertrieb über Vertreter sicher der stärkste "Kundenaggregator" für alternative Strom- und Gasanbieter - durch diese offenbar schon aufgrund der Tatsache, daß Care-Energy (unstrittig) nicht bei der Registrierungsbehörde als Stromanbieter registriert ist, nicht erfolgt (Quelle (http://www.shz.de/nachrichten/lokales/flensburger-tageblatt/artikeldetails/artikel/care-energy-kontert-kritik.html)).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 05. Juni 2013, 16:09:41
Dass evtl. irgendjemand einen Schaden hat, lässt sich wohl nicht vollkommen ausschließen.
Im Grundsatz gilt: Nicht jeder, der einen Schaden hat, hat (deshalb) auch einen Anspruch.
Fraglich, wer weshalb (wodurch) welchen Schaden erlitten hat.
Im Übrigen kann grundsätzlich jeder jeden auch in beliebiger, jedoch bestimmter oder bestimmbarer Höhe wegen vorgeblicher oder tatsächlicher Zahlungsansprüche verklagen.
Klagen haben grundsätzlich nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet sind.
Schließlich kann auch jeder jedem grundsätzlich beliebig die Erhebung beliebiger Klagen ankündigen.
Aus solchen Ankündigungen folgt jedenfalls undzwar unabhängig von der Zahl ihrer eventuellen Wiederholungen keinerlei Verpflichtung zu klagen.


****
Bei einer Klage bei einem Streitwert von 10.000.000 EUR gegen drei Beklagte, hat der Gegenanwalt, der auch einen Verhandlungstermin wahrnimmt, nach RVG einen Vergütungsanspruch in Höhe von 116.212,54 EUR.  Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten belaufen sich dabei bei einem streitigen Urteil auf ca. 304.305 EUR , siehe  http://rvg.pentos.ag/
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 05. Juni 2013, 16:38:04
Bemerkenswert ist dies:

Zitat von: http://www.presseportal.de/pm/80959/2485848/care-energy-klagt-auf-zweistelligen-millionenbetrag-an-schadenersatz
Gezielt wurden Behörden und Medien durch Fehlinformationen in die Irre geführt, um Care-Energy am Markt vorsätzlich zu schädigen und durch manipulative und subtile Art und Weise, Behörden und Institutionen "vor den Karren zu spannen", Fehlentscheidungen und Einschätzungen zu treffen.

Zitat von: http://www.presseportal.de/pm/80959/2485848/care-energy-klagt-auf-zweistelligen-millionenbetrag-an-schadenersatz
Die Darstellung und Verbreitung von Unwahrheiten über die Geschäftskonzeption veranlasste zuletzt die Bundesnetzagentur zu einem Beschluss [...]. Da jedoch die Bundesnetzagentur in diesem Fall basierend auf die Falschdarstellungen einen somit falschen Beschluss erließ - welchem natürlich widersprochen wurde - liegt nun erstmalig der Beweis vor, dass durch diese Verbreitung von Unwahrheiten gezielt ein Eingriff in den Gewerbebetrieb vorgenommen werden soll.

Zitat von: http://www.presseportal.de/pm/80959/2485848/care-energy-klagt-auf-zweistelligen-millionenbetrag-an-schadenersatz
Auch Gerichte - wie das Landgericht Hamburg - im jüngsten Verfahren wegen angeblich nicht bezahlter, fälliger EEG-Umlage, werden mit diesen unwahren Darstellungen konfrontiert.


Wenn also die Bundesnetzagentur eine für die mk-group bzw. dessen Geschäftsführer nachteilige Entscheidung trifft, dann offenbar aus Sicht von Care Energy natürlich nicht auf Basis pflichtgemäßier sachlicher Prüfung und Abwägung, sondern vorrangig aufgrund der "Stimmungsmache" von wem auch immer.

Analog sei wohl auch das LG Hamburg quasi "gefährdet" im aktuellen Verfahren um ausstehende EEG-Umlagen, wie zuvor die Bundesnetzagentur, "Fehlentscheidungen und Einschätzungen zu treffen" (Zitat) aufgrund irgendwelcher Darstellungen Dritter ganz außerhalb des Gerichtsverfahrens.


Für den Schaden, der dem Unternehmen aus den Entscheidungen der besagten Behörden oder Gerichte entstanden ist oder möglicherweise noch entstehen könnte, mögen die "Stimmungsmacher" aufkommen - so soll die Pressemitteilung wohl verstanden werden.



Wenn ich also konkret wegen Schnellfahren im Rahmen einer rechtsstaatlich getroffenen Entscheidung den Führerschein verliere, dann verklage ich also 4 meiner Nachbarn auf Schadenersatz, die mir schon länger öffentlich die Pest an den Hals wünschen, was durch eine hieraus entstandene "Stimmungslage" gegen mich, die möglicherweise auch bis zu den behördlichen Entscheidern vorgedrungen ist, selbige bei der sachlichen Beurteilung der konkreten Angelegenheit zu meinen Ungunsten beeinflusst haben könnte?


Die entsprechende Klageschrift dürfte sich lustig lesen ;).



PS:

Anders wäre dies möglicherweise, hätten mich die Nachbarn tatsächlich konkret und böswillig gegenüber einer öffentlichen Stelle zu Unrecht einer Sache verdächtigt.

Die Bundesnetzagentur hat ihr Verfahren aber offenbar von Amts wegen eingeleitet und die seitens der ÜNB anhängigen Zivilprozesse haben ihren Ursprung wohl vorrangig darin, daß die mk-group diesen mutmaßlich fällige EEG-Umlagen nicht bezahlen wollte.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 05. Juni 2013, 16:56:18
Bei einer Klage bei einem Streitwert von 10.000.000 EUR gegen drei Beklagte, hat der Gegenanwalt, der auch einen Verhandlungstermin wahrnimmt, nach RVG einen Vergütungsanspruch in Höhe von 116.212,54 EUR.  Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten belaufen sich dabei bei einem streitigen Urteil auf ca. 304.305 EUR , siehe  http://rvg.pentos.ag/

Fein :).

Sollte Care Energy also ihre Drohung ernsthaft wahr machen, freuen sich jedenfalls mindestens die beteiligten Anwaltskanzleien..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 05. Juni 2013, 17:55:33
Selbst wenn Verfahren ohne die entsprechende Ernsthaftigkeit durch Klageeinreichung losgetreten werden sollten, entstehen Verfahrenskosten.
Die Presseausbringung "Care-Energy klagt auf zweistelligen Millionenbetrag an Schadenersatz" macht inhaltlich wohl deutlich, dass da jemand einen ziemlich großen Schaden haben mag.
Es wird zudem an der Zeit anzuerkennen, dass man in Pressemitteilungen auch hinsichtlich Rechtschreibung und Grammatik oft innovativ erscheint.
Zitat
"Care-Energy hat sich entschlossen, auf einen innovativen Weg gegen diese Angriffe vorzugehen und deshalb die Klage gegen die Urheber und Verbreiter der falschen Behauptungen zu beauftragen. Es bleibt spannend, wer dieses Verfahren als Beklagter schmücken wird, in jedem Fall wird mit aller gebotenen Härte vorgegangen."

Dem Verlautbarer bleibt zu wünschen, dass Fachanwälte tatsächlich einen etwaigen materiell-rechtlichen Schadensersatzanspruch in zweistelliger Millionenhöhe gewissenhaft prüfen und dafür mindestens die 1,3 Geschäftsgebühr nach RVG aus einem Gegenstandswert von mindestens 10.000.000 EUR berechnen, die sich auf ca. 48.748 EUR beläuft.
 
Steht zu hoffen, dass bis  zu dem Zeitpunkt, an dem ein konkretes Verfahren durch Klageerhebung tatsächlich eingeleitet wurde, die Welt von solchen Verlautbarungen verschont bleibt.
 
Schon der Professor wusste: Es bleibt spannend, ob etwaig jemand in einem etwaigen Verfahren etwaig Angriff oder Verteidigung darauf stützen bzw. sich damit schmücken mag, er sei etwaig anerkannt unerkannt psyschich krank und ob er damit ggf. etwaig Erfolg haben kann.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 05. Juni 2013, 19:27:54
Sorry, aber die Wahrscheinlichkeit, dass solche Fragen in forensischen Verfahren eine Rolle spielen könnten, ist in Deutschland nicht eben gering. Experten sollen davon ausgehen, dass derzeit bereits jeder zehnte Deutsche unter mindestens einer psyschichen Störung leide, Millionen davon seien noch unerkannt und unbehandelt. Es ist wohl davon auszugehen, dass unter den Betroffenen nicht nur Deutsche sind.  http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/psychologie/krankheitenstoerungen/erkrankungen-der-seele-millionen-deutsche-leiden-unter-psychischen-stoerungen_aid_847885.html
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 05. Juni 2013, 19:54:34
http://green.wiwo.de/care-energy-deutschlands-umstrittenster-oko-unternehmer-im-interview/
Zitat
Warum sollte das ein Windanlagenbetreiber oder Solaranlagenbesitzer machen, wenn er über die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung viel mehr bekommt – nämlich bis zu 14 Cent?

Kristek: Ganz einfach, weil ich den Betreibern die Einspeisevergütung plus eine Managementprämie garantiere. Das nennt man dann Direktvermarktung. Deshalb ist es für ihn attraktiv, nicht ins Netz einzuspeisen, sondern seinen Strom an uns zu verkaufen.

Ist das nicht ein Widerspruch? Sie sagen, Sie bezahlen dem Betreiber mehr als die EEG-Vergütung, aber wie können Sie dann für 3,8 Cent einkaufen? Wer bezahlt die Differenz von bis zu zehn Cent?

Kristek: Die Netzbetreiber.

Und die geben die Kosten in Form der EEG-Umlage dann an alle anderen Stromkunden in Deutschland weiter.

Kristek: Natürlich.

Das mag für Sie und den Anlagenbetreiber schön sein. Aber alle anderen Stromkunden in Deutschland sind doch die Dummen, weil sie Ihren günstigen Strom finanzieren.

Kristek: Wir verhalten uns an dieser Stelle gesetzeskonform im Sinne des EEG und wie jeder andere Ökoenergieversorger auch. Das Gesetz ist von der Politik so gemacht, wenn es sich ändert, haben wir nichts dagegen, so lang erneuerbare Energien intelligenter gefördert werden als jetzt.

Kritiker ihres Geschäftsmodells bemängeln auch, Sie würden Ihren Strom nur so günstig anbieten können, weil Sie zu wenig EEG-Umlage abgeben. Sie beziehen sich dabei auf das Grünstromprivileg und bezahlen weit weniger als die üblichen 5,3 Cent. Wie kommen Sie denn auf den Betrag?

Kristek: Wir halten uns an die Vorgaben, die für das Grünstromprivileg gelten. Das haben wir uns auch von einem Wirtschaftsprüfer bescheinigen lassen.

Also Sie bieten zu jeder Zeit mindestens 50 Prozent Erneuerbare Energie an, die Sie direkt von den Produzenten einkaufen. Mit dabei sind zwanzig Prozent Wind- und Sonnenstrom?

Kristek: Mehr noch: Wir haben einen Energiemix aus Wasserkraft, Biogas- und Sonnen- und Windkraftwerken. Um die benötigten Mengen Ökostrom liefern zu können, haben wir uns rund 70 Megawatt Leistung in den unterschiedlichen Kraftwerksformen über Kontrakte gesichert.

Aber selbst wenn Sie das Grünstromprivileg nutzen, würden Sie nur zwei Cent Rabatt pro Kilowattstunde bekommen. Also müssten Sie immer noch mehr als drei Cent Umlage zahlen. Sie kalkulieren gegenüber Ihren Kunden aber mit zwei Cent. Wie funktioniert das?....

Auch hier zeigt sich eine innovative Sicht der Direktvermarktung. Kristek meint nach Marktprämienmodell vermarkteten Strom als Grünstrom verkaufen zu können. Ausgewiesen wird auf der Homepage allerdings nur Strom aus Norwegen, der mit dem EEG nun überhaupt nichts zu tun hat.

Erfreulich fand ich, dass der Interviewer offenbar gut informiert war und die kritischen Punkte konkret ansprach. Das ist ja sehr selten.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 05. Juni 2013, 20:01:30
Auch hier zeigt sich eine innovative Sicht der Direktvermarktung. Kristek meint nach Marktprämienmodell vermarkteten Strom als Grünstrom verkaufen zu können. Ausgewiesen wird auf der Homepage allerdings nur Strom aus Norwegen, der mit dem EEG nun überhaupt nichts zu tun hat.

Es gibt womöglich Dinge, wo es wohl wenig fruchtbar erscheint, geäußerte Gedanken nachvollziehen zu wollen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 06. Juni 2013, 00:49:40
PS:

Eine neue Meldung, die noch nicht verlinkt war:


04.06.2013, ZfK - Zeitung für kommunale Wirtschaft:

Care Energy "verhandlungsbereit" bei EEG-Umlage (http://www.zfk.de/newsticker/artikel/care-energy-verhandlungsbereit-ueber-eeg-umlage.html)


Zitat von: http://www.zfk.de/newsticker/artikel/care-energy-verhandlungsbereit-ueber-eeg-umlage.html
Der Discounter Care Energy signalisiert gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern Verhandlungsbereitschaft.

Alle deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) außer Transnet BW hatten MK Energy wegen angeblich fehlenden oder mangelnden Einzugs der EEG-Umlage verklagt, berichtet die MK-Group ("Care Energy") der ZfK. Pressesprecher Marc März sagte, die ÜNB hätten mit MK-Energy eine falsche Gesellschaft der Gruppe verklagt. Die Holding sei aber zu Verhandlungen mit ihnen über den Einzug der EEG-Umlage bereit. Die Kosten ihrer Klagen aber müssten die ÜNB selbst tragen. Care Energy habe sie mehrfach darauf hingewiesen, dass sie die falsche Firma verklagt hätten.

März beruft sich auf fünf angeblich rechtskräftige Landgerichts-Urteile aus dem vergangenen Jahr**, wonach weder MK-Power noch MK-Grid noch MK-Energy Letztverbraucher sei oder Letztverbraucher beliefere. (geo)


Demgegenüber steht ja bekannterweise die mutmaßliche Aussage der vorsitzenden Richterin, zitiert u.a. im (schon älteren) Spiegel Online-Artikel:

Zitat von: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bdew-warnt-vor-care-energy-a-901684.html
Der Streit über ausstehende Zahlungen beschäftigte am Donnerstag das Landgericht Hamburg. Die Richterin habe zum Ende der Verhandlung "durchblicken lassen, dass sie den Zahlungsanspruch von Amprion für begründet hält", berichtete ein Prozessteilnehmer SPIEGEL ONLINE. Sie habe Care Energy "einen Vergleich über Zahlung der vollen Forderungssumme" angeraten. Eine der Firmen der Unternehmensgruppe sei in jedem Fall umlagepflichtig.

[..]

Das Landgericht Hamburg will sein endgültiges Urteil am 25. Juli verkünden.



**:
Gemeint sein dürften wohl u.a. die Urteile des LG Mühlhausen (AZ 1 HK O 43/12 vom 19.04.2012) und des LG Erfurt (AZ 2 HKO 53/12 vom 05.04.2012), auf die Care Energy gegenüber Spiegel Online (vgl. o.a. Artikel (http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bdew-warnt-vor-care-energy-a-901684.html)) und auch jüngst in einer eigenen Pressemitteilung (http://www.presseportal.de/pm/80959/2478592/fehlende-rechtssicherheit-in-deutschland-gerichte-und-anwaelte-legen-gleiches-gesetz-in) verwies.




Frage an die mitlesenden Juristen:

Besteht eine einfache Möglichkeit, an den Volltext dieser Urteile zu gelangen?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 06. Juni 2013, 10:42:37
Nur der Vollständigkeit halber. Der BDEW hat gestern noch gegen eine weitere Geschäftspraktik der Care-Energy mit den Plugin Solarmodulen gewarnt.
Quintessenz dessen ist, dass sich der Betreiber einer Plugin-Solar"anlage" im Ernstfall sogar strafbar machen könnte.

Zitat
In jüngster Zeit mehren sich Fälle, bei denen zumindest damit geworben wird, dass Solarstromanlagen, z.B. nach Befestigung an einem Balkongeländer oder einer -brüstung, über einen Schutzkontaktstecker und eine Steckdose in die Hausinstallation oder in die Wohnungsinstallation einspeisen sollen ("Plug-in"-Solarstromanlagen). Entgegen dem herkömmlichen Anschluss von Solarstromanlagen, der insbesondere mit den Vorgaben der technischen Regel VDE-AR-N 4105:2011-08 übereinstimmt, soll somit nicht direkt in das Netz für die allgemeine Versorgung oder in einen Hausanschlusskasten eines Hausanschlusses eingespeist werden, sondern in einen Endstromkreis einer Haus- oder Wohnungsinstallation.

Technische Normungsvereine und Solarstromverbände warnen vor Risiken
Diese Art der Einspeisung kann zu erheblichen gesundheitlichen und technischen Risiken führen. Der VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. und das DKE-Normengremium UK 221.1 "Schutz gegen elektrischen Schlag" haben bereits in entsprechenden Publikationen vor den Risiken einer solchen Installation gewarnt. Auch die Solarverbände DGS Deutsche Gesellschaft für Solarenergie e.V. und der Solarenergie-Förderverein e.V. (SFV) äußern sich wegen der technischen Risiken kritisch hierzu. Konkret kann durch die Einspeisung in einen Endstromkreis eine Überlastung des Endstromkreises und dadurch ein Brand hervorgerufen werden, da der Endstromkreis vielfach nicht für eine entsprechende Einspeisung ausgelegt ist. Außerdem kann es beim Anschluss einer solchen Solarstromanlage an den Endstromkreis über einen Stecker und eine Steckdose zu einem elektrischen Schlag durch stromführende Kontakte kommen, selbst bei Schutzkontaktsteckern. In beiden Fällen können daher Sachschäden und Personenschäden entstehen.

Außerdem muss eine entsprechende Solarstromanlage beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet und durch einen in dessen Installateurliste eingetragenen Installateur eingerichtet werden. Eine nur durch den Anlagenbetreiber erfolgte Installation verletzt Paragraph 19 Absatz 3 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).

Rückwärts laufender Zähler rechtswidrig, Netzbetreiber darf bzw. muss unsichere Anlagen abschalten
Zum Teil wird auch damit geworben, solche Solarstromanlagen unter Verwendung eines nicht-rücklaufgesperrten Bezugszählers einzusetzen, damit eventuelle Stromeinspeisungen dieser Anlage in das allgemeine Versorgungsnetz dazu führen, dass sich der Strombezugszähler rückwärts dreht. Dieses Verhalten verstößt jedoch gegen die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), die Niederspannungsanschlussverordnung und das Steuerrecht. Im Einzelfall können bei dieser Verwendung eines nicht-rücklaufgesperrten Bezugszählers auch Straftatbestände erfüllt sein, z.B. nach Paragraph 263 des Strafgesetzbuches ein Betrug durch den Betreiber der Solarstromanlage.
Titel: OLG Frankfurt :Contractor als Letztverbraucher im Sinne des EEG
Beitrag von: RR-E-ft am 06. Juni 2013, 11:12:06
Das OLG Frankfurt hat mit seinen Beschlüssen vom 13.03.12 und 25.04.12 zum Az. 21 U 41/11,
auch veröffentlicht unter

http://openjur.de/u/368529.html
http://openjur.de/u/368530.html

festgestellt, dass ein sog. Contractor, der Nutzenergie vertreibt, die er aus Strom erzeugt, selbst als Letzverbraucher im Sinne des § 37 Abs. 2 EEG anzusehen ist.

OLG Frankfurt, B. v. 13.03.12 Az. 21 U 41/11 Rn. 34

Zitat
Jedoch hat das Landgericht zu Recht den Beklagten als Letztverbraucher im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes angesehen. Dabei hat die Kammer zutreffend auf die in § 3 Nr. 25EnWG enthaltenen Begriffsbestimmung zurückgegriffen. Der dort legaldefinierte Begriff gilt nämlich einheitlich für das Energiewirtschaftsrecht und damit ebenso für das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (vgl. OLG Hamm, MDR 2010, 90, zit. nach Juris; sowie isoliert für das EEG BGH, Urteil vom 9. Dezember 2009 – VIII ZR 35/09,Juris Rdn. 24; Altrock, in: Altrock/Oschmann/Theobald, EEG, 3.Aufl., § 37 Rdn. 11). Hiernach sind Letztverbraucher diejenigen Personen, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen. Dies trifft auf den Beklagten – seine eigene Tätigkeitsbeschreibung zugrunde gelegt – zu. Denn der Beklagte gibt selbst an, dass seine Kunden keinen eigenen Strombedarf mehr hätten, vielmehr sämtliche Anlagen und deren Infrastruktur auf ihn übertragen worden seien. Dann aber verbraucht der Beklagte die Energie und nicht dessen Kunden. Diesen stellt er vielmehr nur die vermittels der Energie gewonnenen Leistungen, wie etwa die Bereitstellung von Wärme oder Licht, zur Verfügung. Soweit der Beklagte demgegenüber behauptet, er sei lediglich Zwischenhändler des von der Klägerin bezogenen Stroms, ist diese Behauptung in tatsächlicher Hinsicht widersprüchlich zu der eigenen Darstellung der wirtschaftlichen Tätigkeit und damit unbeachtlich. In rechtlicher Hinsicht ist die zugleich darin zum Ausdruck kommende Ansicht, er sei Elektrizitätsversorgungsunternehmen, unzutreffend.


OLG Frankfurt, B. v. 25.04.12 Az. 21 U 41/11 Rn. 10:

Zitat
Insbesondere ist der Senat nicht an die anders lautende Rechtsauffassung des Landgerichts Wiesbaden gebunden, das in einem von der Beklagten vorgelegten Beschluss vom 29. März 2012 die Auffassung geäußert hat, die juristische Relevanz einer Umwandlung von elektrischer Energie in Nutzenergie erschließe sich dem Gericht nicht. Gerade der mit der Umwandlung verbundene Verbrauch der Energie zum Zwecke der Bereitstellung eines hieraus gewonnenen Endproduktes ist von entscheidender Bedeutung dafür, dass die Beklagte nicht lediglich Zwischenlieferant von elektrischem Strom ist, sondern diesen verbraucht, um ihrerseits ihren Kunden ein eigenes Endprodukt anbieten zu können. Dies ist der Fall, wenn beispielweise die Beklagte ausschließlich aus Strom erzeugte Wärme ihren Kunden liefern würde. Nichts anderes gilt in dem vorliegenden Fall, in dem – ihrem Vortrag zufolge - die Beklagte neben Wärme auch Licht, Kraft und Kälte ihren Endabnehmern zur Verfügung stellt und die Gesamtleistung mit Nutzenergie beschrieben wird (vgl. Anlage K46). Zwar mag insoweit das damit verbundene wirtschaftliche Gesamtkonzept neu sein. Der Ansatz, ein eigenes,aus dem bezogenen Strom gewonnenes Endprodukt zu liefern, ist es nicht.

OLG Frankfurt, aaO. Rn. 12

Zitat
Soweit die Beklagte sodann noch anführt, sie sei nicht als Anschlussnutzer im Sinne von § 1 Abs. 3Niederspannungsanschlussverordnung (im Folgenden NAV) anzusehen,erschließt sich die Relevanz dieses Vorbringens nicht, da es vorliegend um die Frage geht, ob die Beklagte Letztverbraucher im Sinne der hier relevanten Gesetze ist, und nicht ihre Einordnung als Anschlussnutzer im Sinne der NAV Gegenstand des hier zu entscheidenden Rechtsstreits ist. Zwar ist gemäß § 1 Nr. 3 NAVAnschlussnutzer jeder Letztverbraucher, der im Rahmen eines Anschlussnutzungsverhältnisses einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Elektrizität nutzt.Entsprechend liegt mit der Eigenschaft der Beklagten als Letztverbraucher eine Voraussetzung für ihre Einordnung als Anschlussnutzer im Sinne der Niederspannungsanschlussverordnung vor. Ob die weiteren Voraussetzungen ebenfalls gegeben sind, bedarf hier aber ebenso wenig einer näheren Erörterung wie die Frage, ob neben der Beklagten etwa auch deren Kunden als Anschlussnutzer im Sinne der Niederspannungsanschlussverordnung anzusehen sind. Im Übrigen kann die Beklagte ebenso aus § 21 NAV oder § 16 Abs. 4 iVm § 8 Abs. 1 NAV kein überzeugendes Argument für ihre Einordnung als Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des EEG oder des KWKGherleiten. Sofern nämlich die Beklagte als Anschlussnutzer anzusehen sein sollte und ihr hierdurch rechtliche Verpflichtungen aus der NAV entstehen sollten, resultierte hieraus nur ihre Obliegenheit, durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit ihren Kunden sicherzustellen, dass sie ihren Verpflichtungen Dritten gegenüber nachkommen kann. Sollte es die Beklagte versäumt haben, derartige, in ihrem Interesse liegende Handlungsmöglichkeiten vertraglich sichergestellt zu haben, ginge dies zu ihren Lasten und könnte zu keiner derart geänderten rechtlichen Einordnung der Beklagten führen, dass diese nicht als Letztverbraucher im Sinne des EEG oder des KWKG einzuordnen ist. Dieser Gedanke wird auch durch § 2 Abs. 3 NAV bestätigt, wonach Anschlussnehmer, die nicht Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte sind, die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Herstellung und Änderung des Netzanschlusses unter Anerkennung der für den Anschlussnehmer und ihn damit verbundenen Verpflichtungen beizubringen haben.

Sollte mk energy ein anderes Unternehmen der Gruppe, welches als Contractor auftritt und tatsächlich den gelieferten Strom zur Herstellung von Nutzenergie verbraucht und deshalb seinerseits selbst nach der Rechtsprechung als Letzverbraucher anzusehen ist, leitungsgebunden mit Elektrizität beliefern, so dürften wenig Zweifel daran bestehen, dass mk energy gem. § 37 Abs. 2 EEG gesetzlich zur Zahlung der EEG- Umlage verpflichtet ist.

Auf die Frage, wer Letztverbraucher im Sinne der NAV ist, kommt es dafür nach der genannten Rechtsprechung des OLG Frankfurt gar nicht an.

Gerade wenn die Aussagen des CEO zum Geschäftsmodell zutreffen, wonach mk energy einen [konzerneigenen] Contractor beliefert, der den bezogenen Strom in Nutzenergie umwandelt und seine eigenen Kunden nicht mehr mit  Strom, sondern mit daraus erzeugter Nutzenergie beliefert, muss deshalb wohl mit einem Erfolg der Klagen der Übertragungsnetzbetreiber gerechnet werden. Dafür dürfte es unerheblich sein, ob die aus dem von mk energy gelieferten Strom erzeugte Nutzenergie direkt (mk grid?) oder aber über einen Zwischenhändler (mk power?) an hunderttausende Endkunden gelefert wird.

Alles andere würde mit Rücksicht auf die bestehende  Rechtsprechung des OLG Frankfurt wohl auch diejenige  Rechtssicherheit vermissen lassen, die der CEO einfordert.

Sollte deshalb mk energy auch nur einen Letzverbraucher leitungsgebunden mit Eleketrizität beliefern, war diese gem. § 49 EEG verpflichtet, ihrem regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber unverzüglich die an Letztverbraucherinnen oder Letztverbraucher gelieferte Energiemenge elektronisch mitzuteilen und bis zum 31. Mai die Endabrechnung für das Vorjahr vorzulegen. Sollte zudem (auch noch) ein anderes Unternehmen der Gruppe Letzverbraucher leitungsgebunden mit Elektrizität beliefert haben, so trifft die Verpflichtung aus § 49 EEG auch dieses Unternehmen.

Dass überhaupt kein Unternehmen der Gruppe auch nur einen Letzverbraucher mit Elektrizität beliefert, behauptet wohl auch der CEO nicht.
Auch diesem muss klar sein, dass selbst ein noch so günstig beschaffter und gelieferter Strom sich nicht in nichts auflöst, sondern jedenfalls von einem Letztverbraucher verbraucht wird.
Wenn Strom günstig eingekauft und über das Stromnetz geliefert wird, so erfolgt jedenfalls eine Letztverbraucher- Belieferung, die jedenfalls die gesetzlichen Verpflichtungen aus §§ 37 Abs. 2 und 49 EEG auslöst.
 
Sollten hingegen die Aussagen des CEO zum Geschäftsmodell unzutreffend sein, könnte sich wohl die Frage stellen, ob nicht etwa das   Geschäftsmodell auf einem Betrug gründet.
Die Justiz wird sich auch insoweit ein Prozessverhalten nach dem Motto "Schraps, Du hast den Hut verloren", "Care Energy- wer bin ich und wenn ja wie viele", sicher nicht gefallen lassen.
Titel: Re: OLG Frankfurt :Contractor als Letztverbraucher im Sinne des EEG
Beitrag von: SabbelMR am 06. Juni 2013, 11:22:33
Dass überhaupt kein Unternehmen der Gruppe auch nur einen Letzverbraucher mit Elektrizität beliefert, behauptet wohl auch der CEO nicht.


Doch, tut er offenbar:

Zitat von: http://www.zfk.de/newsticker/artikel/care-energy-verhandlungsbereit-ueber-eeg-umlage.html
März beruft sich auf fünf angeblich rechtskräftige Landgerichts-Urteile aus dem vergangenen Jahr, wonach weder MK-Power noch MK-Grid noch MK-Energy Letztverbraucher sei oder Letztverbraucher beliefere.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 06. Juni 2013, 11:24:23
Ist ein März jetzt CEO? Wenn ein Pressesprecher sich vielleicht schon  auf Rechtschreibung und Grammatik wenig versteht, warum sollte der dann gerade etwas von deutschem Recht verstehen?
Möglicherweise sind ihm die genannten Beschlüsse des OLG Frankfurt verborgen geblieben, was wiederum eigene Gründe haben könnte. 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 06. Juni 2013, 11:38:24
Sind die Aussagen des angestellten Pressesprechers nicht letztlich dem Unternehmen und somit auch dem CEO zuzurechnen?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 06. Juni 2013, 11:42:23
Es liegt in der Natur eines Pressesprechers, dass er viel erzählt und schreibt, wenn er fleißig und der Tag lang ist.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 06. Juni 2013, 11:44:01
Naja, Herr März lässt offenbar nach. Gestern z.B. leider gar keine Pressemitteilung  :'( :

http://www.presseportal.de/pm/80959/mk-group-holding-gmbh
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 06. Juni 2013, 12:01:32
Wenn jedenfalls der CEO irgendwann des Herrn März als Pressevertreter überdrüssig wird, hätte ich einen Vorschlag für die Nachfolge:

http://www.tele5.de/fressesprecher


;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 06. Juni 2013, 12:06:09
Ich meine, dass sich aus den genannten Beschlüssen des OLG Frankfurt eindeutig ergibt, wer bei einem bestimmten Geschäftsmodell als Letztverbraucher im Sinne des EEG anzusehen ist, woraus zugleich folgt, wer deshalb gem. § 37 Abs. 2 EEG gesetzlich zur Zahlung der EEG- Umlage verpflichtet ist. 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 06. Juni 2013, 12:09:24
Wie Sie schon andeuteten:

"Rechtssicherheit - aber bitte nur in meinem Sinne" ;).


Die Care Energy beabsichtigt ja aber offenbar, sich notfalls auf die Schutzwürdigkeit von ausländischem Investitionskapital in der Energiewirtschaft zu Berufen:

Zitat von: https://www.facebook.com/CareEnergy
Care Energy [..] jedoch darf man nicht vergessen, dass wir zwar ein deutsches Unternehmen sind, jedoch der einzige Gesellschafter ein Österreicher - also ausländisches Kapital. Sie erinnern sich vielleicht auf was sich Vattenfall berufen hat? Richtig - ausländisches Investitionskapital speziell in der Energiewirtschaft ist speziell geschützt. Also gucken wir mal ;)


Ferner steht Herrn Kristek natürlich der Weg zum BGH, BVerfG, EuGH, Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte und den Vereinten Nationen offen..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 06. Juni 2013, 12:13:23
Wenn sich unter den belieferten Letztverbrauchern tatsächlich keine Haushaltskunden finden, könnte der Widerspruch gegen den Bescheid der BNetzA im Hinblick auf § 5 EnWG wohl Erfolg haben.
Dem CEO steht vor allem noch der Weg nach Österreich offen.
 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 06. Juni 2013, 12:14:44
Das wären dann 42.007 (?) gesparte € für Herrn Kristek privat, hilft ja aber in der EEG-Angelegenheit auch nicht..


Dem CEO steht vor allem noch der Weg nach Österreich offen.
Dann mag ihm da viel Erfolg zu wünschen sein - wobei das "geprellte" deutsche EEG-System mutmaßlich "geschädigt" zurückbleibt und andere für die Fehlbeträge aufkommen dürfen.



Allerdings ist die mk-group zwischenzeitlich ja wohl scheinbar bereit, den ÜNB ein wie auch immer gestaltetes Angebot für die aus Sicht des Unternehmens wohl seitens dieser eigentlich schon mangels privatrechtlicher Verträge :D gar nicht einforderbaren ausstehenden EEG-Umlagen zu unterbreiten:

Zitat von: http://www.zfk.de/newsticker/artikel/care-energy-verhandlungsbereit-ueber-eeg-umlage.html
Die Holding sei aber zu Verhandlungen mit ihnen über den Einzug der EEG-Umlage bereit. Die Kosten ihrer Klagen aber müssten die ÜNB selbst tragen. Care Energy habe sie mehrfach darauf hingewiesen, dass sie die falsche Firma verklagt hätten.


Man darf gespannt sein, möglicherweise bietet Care Energy als Vergleich jene 2.0 Cent / kWh Umlage an, mit denen sich der ÜNB Tennet BW ja angeblich auch zufrieden gäbe. Offenbar unter der Bedingung, daß die drei klagenden ÜNBs die Prozesskosten selbst trügen, versteht sich - schließlich wären schon die Klagen mit der mk-energy als Beklagter falsch adressiert gewesen.

Entsprechend der Ausführungen von Herrn März wären die Klagen aber wohl sowohl an die mk-energy, als auch an die mk-power, als auch an die mk-grid falsch adressiert gewesen..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 06. Juni 2013, 12:17:44
Zuweilen kommt es am Ende auf jeden Euro an.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 06. Juni 2013, 12:33:48
Herr Rechtsanwalt, wo ich Sie gerade "hier habe":

Zunächst vielen Dank für die Verlinkung der Urteile des OLG Frankfurt.


Dennoch, auch wenn juristisch sicher von untergeordneter Bedeutung, gestatten Sie mir meine Frage zu wiederholen:
**:
Gemeint sein dürften wohl u.a. die Urteile des LG Mühlhausen (AZ 1 HK O 43/12 vom 19.04.2012) und des LG Erfurt (AZ 2 HKO 53/12 vom 05.04.2012), auf die Care Energy gegenüber Spiegel Online (vgl. o.a. Artikel (http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bdew-warnt-vor-care-energy-a-901684.html)) und auch jüngst in einer eigenen Pressemitteilung (http://www.presseportal.de/pm/80959/2478592/fehlende-rechtssicherheit-in-deutschland-gerichte-und-anwaelte-legen-gleiches-gesetz-in) verwies.




Frage an die mitlesenden Juristen:

Besteht eine einfache Möglichkeit, an den Volltext dieser Urteile zu gelangen?


Anders gefragt:

Wie kommt ein "jedermann" an den Volltext eines nicht bisher augenscheinlich nicht veröffentlichtes Urteil XYZ eines bestimmten Gerichts, wenn überhaupt?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: DieAdmin am 06. Juni 2013, 13:06:42
Den Teil der Diskussion, wie man an den Volltext eines Urteils kommt, habe ich, da offtopic, abgehängt:

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18315.0.html
Titel: EEG- Direktvermarktung gem. § 33b EEG
Beitrag von: RR-E-ft am 06. Juni 2013, 15:23:53
Nochmal das zuletzt veröffentlichte Interview mit dem CEO, wie dieser ökologisch wertvollen Strom besonders günstig beschaffen will und zu weiteren Deatails des Geschäftsmodells:

http://green.wiwo.de/care-energy-deutschlands-umstrittenster-oko-unternehmer-im-interview/

Zitat
Die Kilowattstunde Ökostrom für 19,9 Cent anzubieten – wie geht das? Wo kaufen sie den Billigstrom ein?

Kristek: Wir kaufen den Strom direkt bei den Ökoenergieerzeugern für 3,8 Cent die Kilowattstunde ein. Manchmal ist es auch etwas mehr, manchmal weniger. Die Richtschnur ist hier der Börsenpreis.

Warum sollte das ein Windanlagenbetreiber oder Solaranlagenbesitzer machen, wenn er über die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung viel mehr bekommt – nämlich bis zu 14 Cent?

Kristek: Ganz einfach, weil ich den Betreibern die Einspeisevergütung plus eine Managementprämie garantiere. Das nennt man dann Direktvermarktung. Deshalb ist es für ihn attraktiv, nicht ins Netz einzuspeisen, sondern seinen Strom an uns zu verkaufen.

Ist das nicht ein Widerspruch? Sie sagen, Sie bezahlen dem Betreiber mehr als die EEG-Vergütung, aber wie können Sie dann für 3,8 Cent einkaufen? Wer bezahlt die Differenz von bis zu zehn Cent?

Kristek: Die Netzbetreiber.

Und die geben die Kosten in Form der EEG-Umlage dann an alle anderen Stromkunden in Deutschland weiter.

Kristek: Natürlich.

Die Formen der Direktvermarktung sind in § 33b EEG geregelt. http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2009/__33b.html

Eine Marktprämie zahlt der Netzbetreiber dem Anlagenbetreiber gem. § 33g EEG nur bei einer Direktvermarktung nach § 33b Nr. 1 EEG.
Strommengen, die nach § 33b Nr. 1 EEG direkt vermarktet wurden, dürfen nicht nicht gleichzeitig eine Direktvermarktung nach § 33b Nr. 2 EEG zur Verringerung der EEG- Umlage nach § 39 EEG darstellen.

Bemerkenswert heißt es, man könne für die EEG- Umlage zudem auch das Grünstromprivileg in Anspruch nehmen.

Zitat
Kritiker ihres Geschäftsmodells bemängeln auch, Sie würden Ihren Strom nur so günstig anbieten können, weil Sie zu wenig EEG-Umlage abgeben. Sie beziehen sich dabei auf das Grünstromprivileg und bezahlen weit weniger als die üblichen 5,3 Cent. Wie kommen Sie denn auf den Betrag?

Kristek: Wir halten uns an die Vorgaben, die für das Grünstromprivileg gelten. Das haben wir uns auch von einem Wirtschaftsprüfer bescheinigen lassen

Das Grünstromprivileg ist in § 39 EEG gergelt. http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2009/__39.html

Fraglich die Vereinbarkeit mit dem Doppelvermarktungsverbot http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2009/__56.html

Zitat
Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas sowie in ein Gasnetz eingespeistes Deponie- oder Klärgas sowie Gas aus Biomasse dürfen nicht mehrfach verkauft, anderweitig überlassen werden oder entgegen § 34 an eine dritte Person veräußert werden. Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas darf insbesondere nicht in mehreren Formen nach § 33b oder mehrfach in derselben Form nach § 33b veräußert werden. Die Vermarktung als Regelenergie gilt im Rahmen der Direktvermarktung nicht als mehrfacher Verkauf oder anderweitige Überlassung von Strom.

Strom, für dessen Direktvermarktung nach § 33b Nr. 1 EEG schon der Netzbetreiber eine Marktprämie nach § 33g EEG zahlt, kann wohl  nicht auch noch als Direktvermarktung nach § 33b Nr. 2 EEG zur Verringerung der EEG- Umlage nach § 39 EEG herangezogen werden.

Jede Innovation stößt auch an Grenzen.

Liegen nach der  Rechtsprechung des OLG Frankfurt die Voraussetzungen für eine EEG- Umlage- Zahlungspflicht nach § 37 Abs. 2 EEG vor,
erscheinen zugleich die Voraussetzungen für eine Verringerung der EEG- Umlage nach § 39 EEG eher fraglich,
sollte man sich wohl nicht nur aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht auf eine EEG- Umlage - Zahlungspflicht in Höhe von derzeit 5,3 Ct/ kWh einstellen. 
Titel: HB: Dementi aus Afrika zur Zusammenarbeit
Beitrag von: RR-E-ft am 06. Juni 2013, 19:29:08
Das Handelsblatt berichtet über ein Dementi  aus Afrika zu einem Hilfsprojekt:

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/dementi-aus-afrika-werbung-mit-hilfsprojekt-blamiert-care-energy/8312072.html

Zitat
„Die Firma Care Energy ist nach Rücksprache mit dem Energieministerium und dem Büro des Premierministers S.E. Rui Barros nicht in Verhandlung für Energieprojekte, Solaranlagen oder sonstige Maßnahmen“, heißt es in einem Schreiben der Botschaft der westafrikanischen Republik Guinea-Bissau, das dem Handelsblatt vorliegt. „Es existiert keine Zusammenarbeit.“

Warum so ein Brief? Was hat ein Hamburger Energieanbieter mit einem der ärmsten Länder der Welt zu schaffen? Die Erklärung liefert eine Mitteilung von Care Energy vom 3. Juni 2013. Laut Unternehmenssprecher Marc März hatte der Botschafter von Guinea-Bissau sich bei Care-Energy gemeldet und das Unternehmen eingeladen, „ein humanitäres Projekt zu Energieversorgung“ in dem Land zu starten.

Zitat
„Ich habe gedacht: Oh Gott, was ist das denn? Wer sind diese Leute“, sagt eine Mitarbeiterin des Botschafters. Alle Nachforschungen, was es mit diesem angeblichen Hilfsprojekt auf sich habe, seien ergebnislos verlaufen. Guinea-Bissau erwarte nun von Care Energy, die Falschmeldungen einzustellen: „Was soll das denn? Wir haben nichts mit denen zu tun!“

Care-Energy-Sprecher März konnte auf Nachfrage nicht erklären, was es mit dem Phantomprojekt auf sich habe. Wörtlich bezeichnete er das Projekt, von dem in Guinea-Bissau niemand weiß, als „schönes Sozialprojekt.“ März: „Wir haben selbstverständlich offizielle Dokumente zu den Projekten vorliegen, die wir benötigen. Wir haben keinen Korrekturbedarf.“ Das ausgeprägte soziale Engagement sei ein Grund, warum er ausgesprochen gern bei Care Energy arbeite.

Marc März am 03.06.13: http://www.presseportal.de/pm/80959/2484961/die-energiekonzepte-von-care-energy-sind-gefragter-denn-je

Zitat
Aber nicht nur die Philippinen sind an den Versorgungskonzepten von Care-Energy interessiert, auch das erste afrikanische Land Guinea-Bissau hat Care-Energy durch deren Botschafter eingeladen ein humanitäres Projekt zu Energieversorgung in ihrem Land zu starten und dieser Einladung wird sehr gerne nachgekommen.

Das kleine westafrikanische Land Guinea-Bissau zählt zu den fünf ärmsten Ländern der Welt. Die ehemals portugiesische Kolonie ist im Ausland hoch verschuldet und neun von zehn Menschen leben von weniger als einem Dollar pro Tag. Anzeichen dieser Armut sind auch die vielen Stromausfälle, die das Leben und die Arbeit in Guinea-Bissau behindern und eine Entwicklung erschweren. Die derzeitige Energieversorgung erfolgt durch bezinbetriebende Generatoren und die erneuerbare Energie ist im Land nahezu nicht ausgebaut.

"Es ist schon interessant und skuril zugleich, wie feindseelig Care-Energy in Deutschland von den hiesigen Behörden aufgenommen wird und wie freundlich und hilfsbereit, aber auch technisch versiert wir in diesen Ländern aufgenommen werden, denn wir wollen nur eines - Energie nachhaltig, ökologisch und zu sozialverträglichen Preisen - und dies sollte in jedem Land im Vordergrund stehen, aber zum Glück stehen unsere Kunden und Mitarbeiter voll hinter Care-Energy", so Martin Richard Kristek.

Der Pressesprecher erscheint zuweilen innovativ auch in Bezug auf die Grammatik.
Hat Care Energy womöglich einen eigenen Botschafter, so dass durch deren Botschafter zu etwas eingeladen wurde....
Das wäre skurril.


Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 06. Juni 2013, 20:17:16
zur Direktvermarktung hatte ich hier in diesem thread schon etwas geschrieben.

Im Herkunftsnachweisregister findet sich als auswählbarer Diestleister unter "C" und "M" kein Unternehmen aus der hier diskutierten Firmengestrüpp.

https://www.hknr.de/uba
Titel: Haftung bei einer GmbH & Co. KG
Beitrag von: RR-E-ft am 07. Juni 2013, 01:37:28
Was der Vertragspartner oder sonstiger Gläubiger einer GmbH & Co. KG zum Gesellschaftsrecht wissen sollte:

Bei einer GmbH & Co. KG ist die Haftung der Kommanditisten beschränkt. Sie haften  nur bis zur Höhe ihrer Einlage.
Die Höhe der Einlage eines Kommanditisten kann wenige Tausend Euro betragen.
Ist seine Einlage vollständig erbracht, besteht eine weitere persönliche Haftung des Kommanditisten nicht.

Unbegrenzt  haftet nur der Komplemetär. Komplementärin ist aber jeweils eine GmbH.
Die Haftung einer GmbH ist - wie der Name schon sagt - jedoch  beschränkt, nämlich  auf das Gesellschaftsvermögen.
Ein Gesellschafter der GmbH - und sei es auch ein Alleingesellschafter - haftet grundsätzlich nicht persönlich  für Verbindlichkeiten der GmbH, § 13 Abs. 2 GmbHG. 

Welches Gesellschaftsvermögen der GmbH als Haftungsmasse besteht, wird erst ersichtlich, wenn die Bilanz vorliegt.
(An solchen Bilanzen soll es wohl bisher nach Feststellungen des Bundesamtes für Justiz noch fehlen).

Eine unbeschränkte Haftung eines GmbH- Gesellschafters für bzw. wegen Verbindlichkeiten der Gesellschaft
kommt nur ganz ausnahmsweise in Form der sog. Durchgriffshaftung in Betracht.

Es sollte sich deshalb niemand täuschen, es gäbe einen grundsätzlich unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschafter.
Hinzu tritt, dass sich ein GmbH- Gesellschafter seiner Anteile durch Veräußerung und Übertragung auf einen Dritten recht leicht und schnell entledigen kann.
 
Titel: Re: Haftung bei einer GmbH & Co. KG
Beitrag von: khh am 07. Juni 2013, 08:44:00
Es sollte sich deshalb niemand täuschen, es gäbe einen grundsätzlich unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschafter.

Geschäftsführer phG“ kann aber (womöglich gewollt?) leicht missverstanden werden. ;) 

siehe bspw. 'Impressum' der CE-Internetseiten sowie diverse Pressemeldungen  -  Auszug:
Zitat
Care-Energy eine Marke der
mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG
mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG
mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG
mk-engineering GmbH & Co KG
neutral commodity clearing GmbH & Co.KG
Energy TV24 GmbH & Co.KG
phG: mk-group Holding GmbH

Vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter:
Martin Richard Kristek (Geschäftsführer phG)
Titel: Haftungsfragen bei einer GmbH & Co. KG
Beitrag von: RR-E-ft am 07. Juni 2013, 10:07:10
Der CEO mag als Kommanditist persönlich haftender Gesellschafter der einzelnen GmbH & Co. KG Kommanditgesellschaften sein.
Seine Haftung ist dabei jedoch auf die Höhe seiner jeweiligen Einlage beschränkt und ausgeschlossen, wenn er die Einlage jeweils vollständig erbracht hat, § 171 HGB.

Für die Verbindlichkeiten der einzelnen Kommanditgesellschaften haftet allein die Komplementär- GmbH voll; §§ 162, 128 HGB.
Diese vollhaftende Komplementär- GmbH vertritt deshalb diese Kommanditgesellschaften.
Die Haftung einer GmbH ist jedoch auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, so dass eine persönliche Haftung deren Gesellschafter grundsätzlich nicht besteht, § 13 Abs. 2 GmbHG.
Nur in sehr engen Grenzen kommt ausnahmsweise eine sog. Durchgriffshaftung in Betracht.
Die GmbH wird durch ihren Geschäftsführer vertreten, bei dem es sich auch um einen oder den einzigen Gesellschafter handeln kann.

Zitat
§ 13
Juristische Person; Handelsgesellschaft

(1) Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche hat selbständig ihre Rechte und Pflichten; sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden.
(2) Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern derselben nur das Gesellschaftsvermögen.
(3) Die Gesellschaft gilt als Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuchs.

Was mit Rücksicht auf § 13 Abs. 2 GmbHG der Klammerzusatz im Impressum (Geschäftsführer phG) bedeuten soll, erschließt sich nicht.

Eine persönliche Haftung eines beschränkt haftenden  Gesellschafters (Kommanditisten) kann nach §§ 161, 171, 128 HGB nur insoweit bestehen,
wie seine Kommanditeinlage noch nicht vollständig geleistet wurde.
Andererseits ist ein Kommanditist als solcher von der Geschäftsführung und Vertretung der Kommnaditgesellschaft ausgeschlossen, §§ 164, 170 HGB.

Die GmbH hat keinen persönlich haftenden Gesellschafter, § 13 Abs. 2 GmbHG.
Bei Kommanditgesellschaften sind die persönlich haftenden Kommanditisten von der Geschäftsführung und Vertretung ausgeschlossen.
Einen persönlich haftenden Gesellschafter - Geschäftsführer gibt es demnach an keiner Stelle.

Die Angabe im Impressum, möglicherweise auch auf Geschäftsbriefen, dahin auszulegen, dass es sich um eine Patronatserklärung des CEO handelt, ginge wohl zu weit.
Eine persönliche Haftung kann deshalb nur insoweit vorliegen, wie die Voraussetzungen für eine sog. Durchgriffshaftung vorliegen.

Egal, welche GmbH & Co. KG der Gruppe gem. § 37 Abs. 2 EEG tatsächlich  EEG- Umlage schuldet, so haftet die Komplementär- GmbH den Gläubigern jedenfalls, §§ 161 Abs. 2, 128 HGB.
Nach dem auch für Kommanditgesellschaften anwendbaren § 128 HGB haften die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich.
Eine entgegenstehende Vereinbarung ist Dritten gegenüber unwirksam.

Welches den Gläubigern gem. § 13 Abs. 2 GmbHG nur haftende Gesellschaftsvermögen vorhanden ist, ergibt sich aus der verpflichtend aufzustellenden Bilanz.

Udo Leuschner berichtet in seiner Energie-Chronik im Mai 2013 im Eintrag 130501 http://leuschner.business.t-online.de/energie-chronik/130501.htm wie folgt:


Zitat
Das Bundesamt für Justiz ermittelt ebenfalls: "Die Firma hat für die Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011 ihre Jahresabschlüsse nicht veröffentlicht", erklärte ein Sprecher der Behörde. "Wir haben in allen drei Geschäftsjahren ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet, und für die Jahre 2009 und 2010 bereits Ordnungsgelder festgesetzt."

"Okay, dann krieg ich ein Bußgeld", erklärte dazu der Eigentümer und Geschäftsführer des Unternehmens, Martin Richard Kristek. "Aber es ist mir immer noch lieber, ich reiche eine richtige Bilanz ein, als wenn ich eine falsche Bilanz einreiche, nur um die Frist zu halten, und mache dann eine Bilanzkorrektur."

Ohne Aufstellung der Bilanz ist auch nicht ersichtlich, ob eine Gesellschaft überschuldet ist.

Dem Gläubigerschutz dient - unter anderem - § 15a InsO.

Zitat
§ 15a Antragspflicht bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit
(1) Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Eröffnungsantrag zu stellen. Das Gleiche gilt für die organschaftlichen Vertreter der zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigten Gesellschafter oder die Abwickler bei einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, bei der kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist; dies gilt nicht, wenn zu den persönlich haftenden Gesellschaftern eine andere Gesellschaft gehört, bei der ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist.
(2) Bei einer Gesellschaft im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 gilt Absatz 1 sinngemäß, wenn die organschaftlichen Vertreter der zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigten Gesellschafter ihrerseits Gesellschaften sind, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, oder sich die Verbindung von Gesellschaften in dieser Art fortsetzt.
(3) Im Fall der Führungslosigkeit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist auch jeder Gesellschafter, im Fall der Führungslosigkeit einer Aktiengesellschaft oder einer Genossenschaft ist auch jedes Mitglied des Aufsichtsrats zur Stellung des Antrags verpflichtet, es sei denn, diese Person hat von der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung oder der Führungslosigkeit keine Kenntnis.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2 oder Absatz 2 oder Absatz 3, einen Eröffnungsantrag nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig stellt.
(5) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 4 fahrlässig, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Der Pressesprecher verbreitet, Verantwortliche wollten in den nächsten Wochen wohl ins ferne Ausland reisen.
Die Philippinen und das afrikanische Guinea- Bissau könnten wohl auf dem Programm stehen.

Zum Autor des jüngsten Handelsblatt- Beitrages schreibt er bei facebook:

Zitat
Er hatte übrigens eine Einladung uns beginnend in nur 3 Wochen auf den Reisen zu den Projektorten zu begleiten, aber so ein Vorgehen wäre wohl nicht kritisch investigativ genug gewesen...

Vielleicht sollten die Verantwortlichen besser hier bleiben und schnellstmöglich ggf. ausstehende  Bilanzen und Jahresabschlüsse erstellen und einreichen.





Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 07. Juni 2013, 11:52:42
Das Dementi des Botschafters im Original:

http://www.handelsblatt.com/downloads/8312104/1/Botschaft%20Guinea%20Bissau.pdf


Die Stellungnahme von Care Energy auf Facebook zum diesbezüglichen Handelsblatt-Artikel im Volltext:

Zitat von: https://www.facebook.com/CareEnergy/posts/660751753940446
Wie tief können manche Leute menschlich sinken? Für einen Aufguss alter Artikel mit einer neuen Überschrift riskieren manche Leute, dass Hilfe für andere Menschen nun vielleicht vor Ort erschwert wird.
...

(Edit Evitel2004: CE-FB-Posting gekürzt & Direktlink gesetzt)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 07. Juni 2013, 11:58:46
Udo Leuschner beobachtet den Energiemarkt und sieht sich mit seiner Energie- Chronik schon seit vielen Jahren als dessen Chronist.
In dieser Chronik gibt es im Mai 2013 mit dem Eintrag 130501 einen Beitrag zu Care Energy: http://leuschner.business.t-online.de/energie-chronik/130501.htm
Titel: Mail an CEO und Pressesprecher von Care Energy vom heutigen Tage
Beitrag von: RR-E-ft am 07. Juni 2013, 17:06:34
Ich habe mich heute wie folgt per Mail direkt an den CEO und den Pressesprecher gewandt:

Zitat
Sehr geehrter Herr Kristek,
sehr geehrter Herr März,

ich nehme Bezug auf ein am 05.06.13 in WiWo green von Benjamin Reuter veröffentlichtes Interview mit Herrn Kristek
im Zusammenhang mit bestehender Berichterstattung in den Medien,
(insbesondere auch im Handelsblatt, bei SPIEGEL online und ZDF Frontal 21) über Ihr innovativ erscheinendes Geschäftsmodell:

http://green.wiwo.de/care-energy-deutschlands-umstrittenster-oko-unternehmer-im-interview/#comment-8870

In der aktuellen Berichterstattung über "Care Energy" in den Medien erscheint vieles von Missverständnissen geprägt,
weshalb Herr Kristek bereits wiederholt sein Unverständnis zum Ausdruck gebracht haben soll.

Ich persönlich bedauere solches Unverständnis sehr,
wenn es mir etwa über die Medien zur Kenntnis gelangt,
insbesondere auch bei verantwortlichen Energiemanagern und Marktakteuren.

Erlauben Sie mir deshalb bitte, dass ich Ihnen nachfolgend mein Verständnis zur Kenntnis bringe.

Ich bin ein längjährg auch auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts in Deutschland tätiger Rechtsanwalt
und würde mich selbst als Freund der Energiewende bezeichnen, wenn Ihnen persönlich eine solche Einordnung wichtig erscheint.
Ich bin bisher mit diversen Veröffentlichungen und auch Fachaufsätzen etwa in ZNER 15/2  2011 S. 130 ff.
mit dem ausgeprägten Fokus auf die Verbrauchersicht in Erscheinung getreten.

Meine Sicht der Dinge ist bisher Folgende:

In den Verfahren vor dem Landgericht Hamburg, in denen drei Übertragungsnetzbetreiber mk energy auf Zahlung der EEG- Umlage verklagt haben,
hat das beklagte Unternehmen wohl schlechte Karten, wenn es auch nur einen einzigen Letztverbraucher leitungsgebunden mit Strom beliefert.

Nach veröffentlichten Beschlüssen des OLG Frankfurt/M. vom 13.03.12 und 25.04.12 Az. 21 U 41/11 kann insbesondere auch ein sog. Contractor
Letztverbraucher im Sinne des § 37 Abs. 2 EEG sein, wenn er den über das Netz gelieferten Strom dadurch verbraucht,
dass er daraus ein - gesondert an Dritte geliefertes -  Produkt "Nutzenergie" erzeugt.

Siehe:

http://openjur.de/u/368529.html
http://openjur.de/u/368530.html

OLG Frankfurt, B. v. 13.03.12 Az. 21 U 41/11 Rn. 34


Zitat
  Jedoch hat das Landgericht zu Recht den Beklagten als Letztverbraucher im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes angesehen. Dabei hat die Kammer zutreffend auf die in § 3 Nr. 25EnWG enthaltenen Begriffsbestimmung zurückgegriffen. Der dort legaldefinierte Begriff gilt nämlich einheitlich für das Energiewirtschaftsrecht und damit ebenso für das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (vgl. OLG Hamm, MDR 2010, 90, zit. nach Juris; sowie isoliert für das EEG BGH, Urteil vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 35/09,Juris Rdn. 24; Altrock, in: Altrock/Oschmann/Theobald, EEG, 3.Aufl., § 37 Rdn. 11). Hiernach sind Letztverbraucher diejenigen Personen, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen. Dies trifft auf den Beklagten - seine eigene Tätigkeitsbeschreibung zugrunde gelegt - zu. Denn der Beklagte gibt selbst an, dass seine Kunden keinen eigenen Strombedarf mehr hätten, vielmehr sämtliche Anlagen und deren Infrastruktur auf ihn übertragen worden seien. Dann aber verbraucht der Beklagte die Energie und nicht dessen Kunden. Diesen stellt er vielmehr nur die vermittels der Energie gewonnenen Leistungen, wie etwa die Bereitstellung von Wärme oder Licht, zur Verfügung. Soweit der Beklagte demgegenüber behauptet, er sei lediglich Zwischenhändler des von der Klägerin bezogenen Stroms, ist diese Behauptung in tatsächlicher Hinsicht widersprüchlich zu der eigenen Darstellung der wirtschaftlichen Tätigkeit und damit unbeachtlich. In rechtlicher Hinsicht ist die zugleich darin zum Ausdruck kommende Ansicht, er sei Elektrizitätsversorgungsunternehmen, unzutreffend.


OLG Frankfurt, B. v. 25.04.12 Az. 21 U 41/11 Rn. 10:


Zitat
  Insbesondere ist der Senat nicht an die anders lautende Rechtsauffassung des Landgerichts Wiesbaden gebunden, das in einem von der Beklagten vorgelegten Beschluss vom 29. März 2012 die Auffassung geäußert hat, die juristische Relevanz einer Umwandlung von elektrischer Energie in Nutzenergie erschließe sich dem Gericht nicht. Gerade der mit der Umwandlung verbundene Verbrauch der Energie zum Zwecke der Bereitstellung eines hieraus gewonnenen Endproduktes ist von entscheidender Bedeutung dafür, dass die Beklagte nicht lediglich Zwischenlieferant von elektrischem Strom ist, sondern diesen verbraucht, um ihrerseits ihren Kunden ein eigenes Endprodukt anbieten zu können. Dies ist der Fall, wenn beispielweise die Beklagte ausschließlich aus Strom erzeugte Wärme ihren Kunden liefern würde. Nichts anderes gilt in dem vorliegenden Fall, in dem - ihrem Vortrag zufolge - die Beklagte neben Wärme auch Licht, Kraft und Kälte ihren Endabnehmern zur Verfügung stellt und die Gesamtleistung mit Nutzenergie beschrieben wird (vgl. Anlage K46). Zwar mag insoweit das damit verbundene wirtschaftliche Gesamtkonzept neu sein. Der Ansatz, ein eigenes,aus dem bezogenen Strom gewonnenes Endprodukt zu liefern, ist es nicht.

Auf die Frage, wer Letztverbraucher im Sinne der NAV ist, kommt es dafür nach der genannten Rechtsprechung des OLG Frankfurt gar nicht an.

OLG Frankfurt, aaO. Rn. 12


Zitat
  Soweit die Beklagte sodann noch anführt, sie sei nicht als Anschlussnutzer im Sinne von § 1 Abs. 3Niederspannungsanschlussverordnung (im Folgenden NAV) anzusehen,erschließt sich die Relevanz dieses Vorbringens nicht, da es vorliegend um die Frage geht, ob die Beklagte Letztverbraucher im Sinne der hier relevanten Gesetze ist, und nicht ihre Einordnung als Anschlussnutzer im Sinne der NAV Gegenstand des hier zu entscheidenden Rechtsstreits ist. Zwar ist gemäß § 1 Nr. 3 NAVAnschlussnutzer jeder Letztverbraucher, der im Rahmen eines Anschlussnutzungsverhältnisses einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Elektrizität nutzt.Entsprechend liegt mit der Eigenschaft der Beklagten als Letztverbraucher eine Voraussetzung für ihre Einordnung als Anschlussnutzer im Sinne der Niederspannungsanschlussverordnung vor. Ob die weiteren Voraussetzungen ebenfalls gegeben sind, bedarf hier aber ebenso wenig einer näheren Erörterung wie die Frage, ob neben der Beklagten etwa auch deren Kunden als Anschlussnutzer im Sinne der Niederspannungsanschlussverordnung anzusehen sind. Im Übrigen kann die Beklagte ebenso aus § 21 NAV oder § 16 Abs. 4 iVm § 8 Abs. 1 NAV kein überzeugendes Argument für ihre Einordnung als Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des EEG oder des KWKGherleiten. Sofern nämlich die Beklagte als Anschlussnutzer anzusehen sein sollte und ihr hierdurch rechtliche Verpflichtungen aus der NAV entstehen sollten, resultierte hieraus nur ihre Obliegenheit, durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit ihren Kunden sicherzustellen, dass sie ihren Verpflichtungen Dritten gegenüber nachkommen kann. Sollte es die Beklagte versäumt haben, derartige, in ihrem Interesse liegende Handlungsmöglichkeiten vertraglich sichergestellt zu haben, ginge dies zu ihren Lasten und könnte zu keiner derart geänderten rechtlichen Einordnung der Beklagten führen, dass diese nicht als Letztverbraucher im Sinne des EEG oder des KWKG einzuordnen ist. Dieser Gedanke wird auch durch § 2 Abs. 3 NAV bestätigt, wonach Anschlussnehmer, die nicht Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte sind, die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Herstellung und Änderung des Netzanschlusses unter Anerkennung der für den Anschlussnehmer und ihn damit verbundenen Verpflichtungen beizubringen haben.


Es ist wenig dafür ersichtlich, dass das Landgericht Hamburg diesbezüglich eine andere Rechtsauffassung vertreten sollte, als das Oberlandesgericht Frankfurt/ Main.
Eine Abweichung von der bestehenden Rechtsprechung des OLG Frankfurt/M. durch die Hamburger Justiz würden Sie vielleicht sogar als Rechtsunsicherheit durch eine unterschiedliche Anwendung ein und des selben Gesetzes in Bezug auf den gleichen Lebenssachverhalt beklagen wollen. 

Eine solche "Nutzenergie" - Erzeugung durch einen Contractor soll wohl Ihr innovativ erscheinendes Geschäftsmodell gerade ausmachen,
soweit ich es bisher verstanden habe.

Jedenfalls treten Sie damit gegenüber Ihren (potentiellen) Geschäftspartnern wohl werbend auf.

Liefert mk energy tatsächlich an einen solchen Contractor leitungsgebunden Strom,
kann das Unternehmen deshalb gem. § 37 Abs. 2 EEG gesetzlich
zur Zahlung von EEG- Umlage verpflichtet sein, die sich derzeit auf 5,277 Ct/ kWh beläuft.

Ausdrücklich spricht § 37 Abs. 5 EEG von der Pflicht der Elektrizitätsversorgungsunternehmen zur Zahlung der EEG-Umlage nach Absatz 2.
Ein Vertrag ist für die gesetzliche Zahlungsverpflichtung des Elektrizitätsversorgungsunternehmens nach § 37 Abs. 2 EEG deshalb nicht erforderlich.

Ob die deshalb durch Klage auf Zahlung in Anspruch genommene mk energy die Voraussetzungen für eine Verringerung der EEG- Umlage gem. § 39 EEG
(sog. Grünstromprivileg) tatsächlich erfüllt, erscheint fraglich, insbesondere auch aus folgendem Grund:

Wenn der Strom tatsächlich bereits - wie angegeben - in Direktvermarktung
zum Zweck der Inanspruchnahme der Marktprämie nach § 33g gekauft wird (§ 33b Ziff. 1 EEG),
wofür schon Netzbetreiber garantierte Marktprämie zahlen sollen,
so kann dieser Strom jedenfalls wohl  nicht auch noch  gem. § 33b Nr. 2 EEG als Direktvermarktung
zum Zweck der  Verringerung der EEG- Umlage gem. § 39 EEG verkauft werden.

Dies folgt m. E. unmittelbar aus dem gesetzlichen Doppelvermarktungsverbot des § 56 EEG.
Demnach darf der Absatz jeder Strommenge aus EEG- Anlagen nach dem EEG nur einmal gefördert werden.

Bestehen die Voraussetzungen für das sog. Grünstromprivileg aus diesem oder anderen Gründen nicht,
wird die EEG- Umlage gem. § 37 Abs. 2 EEG gesetzlich in voller Höhe geschuldet.

Für Verbindlichkeiten der mk energy - wie auch jeder anderen zur Gruppe gehörenden Kommanditgesellschaft -
haftet jedenfalls die mk group Holding GmbH als Komplementärin gem. §§ 161 Abs. 2, 128 HGB mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen.

Drohen entsprechende Zahlungsverpflichtungen, müssen aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht entsprechende Rückstellungen gebildet werden.

Ist oder wird eine Gesellschaft überschuldet oder zahlungsunfähig, muss gem. § 15a InsO von den Verantwortlichen zeitnah ein Insolvenzantrag gestellt werden.

Um zu ersehen, wie weit das haftende Gesellschaftsvermögen zur Abdeckung aller Verbindlichkeiten überhaupt reicht,
müssen für die Gesellschaften zwingend zutreffende Bilanzen und Jahresabschlüsse erstellt und auch veröffentlicht werden.

Hierzu war in den Medien zu erfahren, dass das Bundesamt für Justiz ermitteln soll:

"Die Firma hat für die Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011 ihre Jahresabschlüsse nicht veröffentlicht", erklärte ein Sprecher der Behörde.
"Wir haben in allen drei Geschäftsjahren ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet, und für die Jahre 2009 und 2010 bereits Ordnungsgelder festgesetzt."
Auf einer auch im Internet veröffentlichten Pressekonferenz ergab sich wohl folgendes Bild:
"Okay, dann krieg ich ein Bußgeld", erklärte dazu der Eigentümer und Geschäftsführer des Unternehmens, Martin Richard Kristek.
"Aber es ist mir immer noch lieber, ich reiche eine richtige Bilanz ein, als wenn ich eine falsche Bilanz einreiche,
nur um die Frist zu halten, und mache dann eine Bilanzkorrektur."

Vielleicht darf auf Folgendes hingewiesen werden:

Gem. § 15a Abs. 4 InsO wird  mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer entgegen Absatz 1 Satz 1,
auch in Verbindung mit Satz 2 oder Absatz 2 oder Absatz 3, einen Eröffnungsantrag nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig stellt.

Nicht nur mir wäre es als Stromkunden vollkommen unverständlich und nicht vermittelbar,
wenn die EEG- Umlage auch deshalb erhöht werden müsste und deshalb auch mein Strompreis steigen sollte,
weil eines Ihrer Unternehmen die EEG- Umlage nicht in vorgeschriebener Höhe leistet.

Schließlich ist gem. § 37 Abs. 2 EEG der Anteil ausdrücklich so zu bestimmen,
dass jedes Elektrizitätsversorgungsunternehmen für jede von ihm
an eine Letztverbraucherin oder einen Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom
dieselben Kosten trägt!

Ich benötige selbst für private und berufliche Zwecke absehbar
auch weiterhin die leitungsgebundene Belieferung mit Strom.
Mit "Nutzenergie" kann ich selbst wenig anfangen.

In der Hoffnung, etwa bisher bestehendes Unverständnis wenigstens zum Teil ausgeräumt zu haben,
bedanke ich mich für Ihre geschätzte Zeit und Aufmerksamkeit.


Freundliche Grüße



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 07. Juni 2013, 19:54:29
Habe vorstehenden Beitrag hier eingestellt.
Es muss ja nicht immer gleich ein offener Brief in Form einer ganzseitigen Anzeige in der FAZ sein.  ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 07. Juni 2013, 20:30:12
Ich nehme an, dass das den Herren im Kern auch zuvor schon bekannt war und sie nicht versehentlich einer zu naiven Sicht der Dinge erlegen sind.  ;)
Titel: Nachrichtenaustausch mit dem CEO
Beitrag von: RR-E-ft am 08. Juni 2013, 00:50:49
Der CEO hat sich mittlerweile für meine Nachricht bei mir bedankt und mitgeteilt,
dass ihr Contractingunternehmen vor einem Jahr durch eine Vielzahl von Netzbetrieben verklagt und in fünf Urteilen unterschiedlicher Region eben dem Contractor die Letztverbrauchereigenschaft aberkannt worden sei.
Sie  wären bis dahin genau wie ich der Meinung gewesen und seien dann aber gezwungen gewesen,  alle ihre  Geschäftsprozesse umzustellen. Er sei der Auffassung, nun eine andere Rechtsauffassung einzunehmen, wäre geradezu absurd.
Fakt sei, dass die mk-energy - Beklagte -  keinen Letztverbraucher beliefere - sorry sei jedoch so vom Gericht beurteilt worden.

Das deckt sich mit den bisherigen Aussagen.

Ich habe es mir bei Lichte betrachtet und dem CEO deshalb wie folgt geantwortet:

Zitat
Sehr geehrter Herr Kristek,

vielen Dank für Ihre kurzfristige  Nachricht, die mir Ihren unermüdlichen Einsatz belegt.

Ich freue mich, dass auch Ihnen offensichtlich bewusst ist, dass der von mk energy gekaufte und gelieferte Strom jedenfalls durch jemanden im Sinne des § 37 Abs. 2 EEG  letztverbraucht wird.

Die Auffassung, dass mk energy keinen Letztverbraucher beliefere, kann ersichtlich nur darauf gründen, dass es sich um ein Schein- Contracting handelt, weshalb tatsächlich nur die Care Energy- Kunden Letztverbraucher des gelieferten Stroms sein können.

Zu bezweifeln steht jedoch, dass alle Geschäftsprozesse tatsächlich demgemäß so umgestaltet wurden,
dass nunmehr die Care Energy- Kunden als Letztverbraucher mit Strom beliefert werden.

Dafür hätten Sie wohl vom Konzept der "Nutzenergie"- Belieferung vollständig Abstand nehmen müssen,
was jedoch offensichtlich bisher nicht der Fall ist.

Selbst wenn - entgegen der Auffassung des OLG Frankfurt/M. -  die Care Energy- Kunden die Letztverbraucher des von mk energy gelieferten Stroms wären, folglich mk energy nur Zwischenhändler des Stroms wäre, so würde doch eine Ihrer Kommanditgesellschaften Letztverbraucher mit dem Strom beliefern.

Dann würde diese Ihre andere Kommanditgesellschaft anstelle der mk energy Letztverbraucher mit Strom beliefern
und wäre deshalb gem. § 37 Abs. 2 EEG gesetzlich zur Zahlung der EEG- Umlage verpflichtet.

An der Haftung der mk group Holding GmbH mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen für die EEG- Umlage gem. § 37 Abs. 2 EEG iVm. §§ 161 Abs. 2 , 128 HGB würde sich dadurch jedoch überhaupt nichts ändern.

Wenn Sie die Geschäftsprozesse komplett umgestellt haben wollen, dann hätte wohl Ihre Komanditgesellschaft,
welche dann Letztverbraucher mit Strom beliefert, auch die gesetzliche Verpflichtung zur Meldung der Strommengen gem. § 49 EEG getroffen. Hat denn überhaupt eine andere Ihrer Kommanditgesellschaften die Strommengen gem. § 49 EEG pflichtgemäß gemeldet?

Diese andere Ihrer  Kommnaditgesellschaften hätte dann auch die Inanspruchnahme des Grünstromprivilegs gem. § 39 EEG anzumelden gehabt.

Die Voraussetzungen für die Inanspruchnaheme des Grünstromprivilegs gem. § 39 EEG können jedoch jedenfalls schon dann nicht vorliegen, wenn der Strom durch mk energy im Rahmen einer Direktvermarktung gem. § 33b Nr. 1 EEG zum Zweck der Inanspruchnahme der Marktprämie nach § 33g gekauft wird (§ 33b Ziff. 1 EEG).

Denn dann können  und dürfen  diese bereits nach dem EEG einmal geförderten Strommengen  aufgrund des gesetzlichen Doppelvermarktungsverbots gem. § 56 EEGwohl  nicht noch einmal im Rahmen einer Direktvermarktung zum Zeck der Inanspruchnahme der Verringerung der EEG- Umlage gem. § 39 EEG verkauft werden (§ 33b Ziff. 2 EEG).

Ich gehe ferner davon aus, dass Ihnen bekannt ist, dass die mit den in zunehmender Zahl bei Care Energy- Kunden aufgestellten Solarmodulen erzeugten Strommengen ebenfalls der EEG- Umlagepflicht gem. § 37 Abs. 2 EEG unterliegen, wenn und soweit die Letztverbraucherin oder der Letztverbraucher die Stromerzeugungsanlage nicht als Eigenerzeuger betreibt und zugleich den erzeugten Strom selbst verbraucht (§ 37 Abs. 3 Satz 2 EEG).

Wurden alle Geschäftsprozesse tatsächlich mit Rücksicht darauf umgestellt, dass die Care Energy- Kunden diejenigen  Letztverbraucher sind, die den gelieferten bzw. vor Ort erzeugten Strom selbst verbrauchen,  so betreiben diese jedoch die Stromerzeugungsanlagen jedenfalls nicht selbst als deren Eigenanlagen.

Soweit auch die mit den Modulen erzeugten Strommengen deshalb gem. § 37 Abs. 2 und 3 EEG der gesetzlichen EEG-Umlagepflicht unterliegen, so haftet die mk gruop Holding GmbH jedenfalls auch insoweit gesetzlich für die Zahlung der EEG- Umlage gem. § 37 Abs. 2 iVm. §§ 161 Abs. 2, 128 HGB.

....

Auch in Bezug auf solche drohenden Zahlungsverpflichtungen sind m. E. aus Gründen kaufmännischer Vorsicht bei den betroffenen Gesellschaften in hinreichendem Maße Rückstellungen zu bilden und in die entsprechenden Bilanzen einzustellen.

Insgesamt muss aus genannten Gründen m. E. besorgt werden, dass die mk group Holding GmbH gem. § 37 Abs. 2 EEG iVm. §§ 161 Abs. 2, 128 HGB die komplette EEG- Umlage für sämtliche Strommengen schuldet, die an Care Energy- Kunden geliefert werden, unabhängig davon, ob diese Strommengen  nun aus Stromlieferungen der mk energy oder aber aus der Stromerzeugung mit den bekannten, bei den Care Energy- Kunden aufgestellten  Kleinanlagen herrühren.

...

Freundliche Grüße


Thomas Fricke
Rechtsanwalt





Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 08. Juni 2013, 02:11:50
Der CEO teilte mir mit, dass alles bekannt und berücksichtigt sei.

Die Verpflichtung zur Zahlung der EEG- Umlage dem Grunde nach habe nie zur Diskussion gestanden, nur käme es darauf an, dass gegenüber dem richtigen Verpflichteten abgerechnet werde. Man habe ÜNB eine vertragliche Regelung angeboten, um den Streit gütlich zu beenden. Letztere Aussagen decken sich mit früheren Stellungnahmen. Im Übrigen bestand weitestgehend Übereinstimmung bei der Bewertung. Er wies darauf hin, dass alle Verbindlichkeiten erfüllt werden, weiter zu besorgende künftige Verbindlichkeiten von den einzelnen Kommanditgesellschaften selbst erfüllt werden könnten.

Ich habe kurz geantwortet:

Zitat
Sehr geehrter Herr Kristek,

danke für Ihre weitere Nachricht.

Ich erkenne Ihre Positionierung an, meine jedoch, Sie hätten sich dann wohl konsequent vollständig von dem bisherigen Konzept der "Nutzenergie"- Belieferung der Kunden abwenden sollen.

Denn es kann denknotwendig  entweder nur  mk energy Letztverbraucher mit Strom beliefern (nämlich den Contractor) oder aber die Care Energy- Kunden selbst sind die Letztverbraucher des gelieferten Stroms.

Beide Varianten sind (wie die Entscheiung des OLG Frankfurt/ M. zeigt) vorstellbar,
aber jedenfalls nur jeweils eine davon rechtlich und tatsächlich realisierbar,
in dem Sinne, dass die eine Variante die andere jeweils zwingend ausschließt.

Sie müssen also m. E. sagen, welche der beiden möglichen Varianten nur tatsächlich realisiert wird.
Denn diese Entscheidung liegt m. E. allein bei Ihnen und diese notwendige Entscheidung muss grundsätzlich getroffen sein,
bevor der entsprechende Vorgang tatsächlich realisiert wird.

Aus dem Interview mit Benjamin Reuter entstand jedenfalls für mich der Eindruck, dass mk energy zum einen nach EEG- geförderten Strom bezieht (Ausgleichszahlungen durch Netzbetreiber, deren Kosten schlussendlich über die EEG- Umlage auf alle Stromlieferanten umgelegt werden) und dass aber auch der Stromlieferant, der Letztverbraucher mit Strom beliefert,
in Bezug auf die selben Strommengen dann auch noch das Grünstromprivileg in Anspruch nehmen möchte, was m. E. nicht geht.

Dieser Eindruck ist bei mir auch noch nicht völlig ausgeräumt.

Ich wünsche Ihnen ein entspanntes und erholsames Wochenende.


Freundliche Grüße


Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 08. Juni 2013, 15:12:42
Herr Rechtsanwalt,

zunächst meine ehrliche Hochachtung dafür, daß Sie Ihr Fachwissen und Ihre kostbare Zeit als Fachanwalt immer wieder dem Forum und auch einem Herrn Kristek unentgeltlich zur Verfügung stellen. Sie gehören damit sicherlich zu einer löblichen Minderheit innerhalb Ihrer Zunft.


Allerdings frage ich mich, was Sie mit Ihren Schreiben an Herrn Kristek beabsichtigen wollten :)?

Herr Kristek ist mutmaßlich bisher entweder juristisch sehr schlecht (das wäre dann wohl ein Fall von harter "Beratungsresistenz", den Sie vermutlich auch nicht heilen..) oder aber ganz vorzüglich beraten (es soll ja Anwälte geben, die auch Mandate mit unterirdisch schlechten Aussichtschancen annehmen, solange der Mandant zahlt..).


Meine persönliche Deutung der Lage ist diese, daß Herr Kristek 2012 die "innovative" Idee gehabt haben mag, das Konzept des Nutzenergie-(Schein)-Contractings auf Haushaltsverbraucher anzuwenden und dadurch bestimmte gesetzliche Abgaben / Umlagen vermeintlich legal jedenfalls reduzieren zu können.

Ein Direktmarketing-Vertriebsapparat, den manch einer als Schneeballsystem bezeichnen möge, sollte schnell einen immensen Kundenstamm bringen, was ja offenbar auch geglückt ist.

Parallel hat die Firmengruppe als Sponsor diverser Veranstaltungen sowie durch sicherlich kostspielige Werbepartnerschaften (Beispiel HSV) und durch karitative Maßnahmen (Beispiel Suppenküche in Hamburg, Beispiel Sozialtarif) aufwendige Anstrengungen unternommen, um für eigene Marke ein positives Öffentlichkeitsbewusstsein zu etablieren. Ich unterstelle Herrn Kristek sogar tatsächlich eine gewisse "ehrliche soziale Ader", wobei es nach meinem Dafürhalten allerdings komplett uneigennütziges Handeln weder in der Wirtschaft, noch im Privatleben gibt.


Mittlerweile mag man sich aber mit dem "Gesamtkonstrukt" - d.h. Einnahmenlage vs. Ausgaben für den Vertrieb, notwendige Rückstellungen für die der eigenen "innovativen Rechtsauslegung" geschuldeten laufenden Rechtsstreitigkeiten, Ausgaben für das "luxuriöse" Marketing und karitative Zwecken - möglicherweise verkalkuliert haben, es sei denn, es gäbe in der Unternehmensgruppe Finanzreserven- oder Zuflüsse, die der Öffentlichkeit nicht bekannt sind. Eben dies ist mangels (rechtswidrig) noch nicht vorgelegter rückliegender Abschlüsse aber wohl auch für keinen Außenstehenden nachprüfbar.



Aktuell ist Herr Kristek übrigens laut Bekundungen auf Facebook zusammen mit Mitstreitern bepackt mit Dieselgeneratoren unterwegs in die ostdeutschen Hochwassergebiete, um dort vor Ort Hilfe zu leisten.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 08. Juni 2013, 16:23:17
Der CEO teilte mir mit, dass alles bekannt und berücksichtigt sei.

....

Das bestätigt meine geäußerte Einschätzung. 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 09. Juni 2013, 12:14:18
Zitat von: http://www.facebook.com/groups/careenergyforumunzensiert
Aus der Auskunft der Creditreform:


Zitat von: http://www.facebook.com/groups/careenergyforumunzensiert
[..]

Martin Richard Kristek, geb. 25.04.1972
22393 Hamburg, **


[..]

Crefonummer Name / Adresse / Status / Beteiligteneigenschaft / beteiligt seit / ausgeschieden / Anteil

2151228732 mk-group Clearing- und Abwicklungsstelle Energie e.V.
Dessauer Str. 2-4 LH G
20457 Hamburg

Vorsitzender

Krediturteil*** Kredite werden nicht abgesprochen. Eine Geschäftsverbindung gilt als zulässig.(31)
Kreditlimit in EUR 2.500,00


2290236625 Euroenergie AG
24768 Rendsburg, Helgoländer Str. 35-49

* aufgelöst *
Es liegen Informationen zu Insolvenzverfahren vor.

Vorstand 15.03.2006
Aktionär 15.03.2006 Anteil 100,00 %


2151487209 mk-group Holding GmbH
20457 Hamburg, Dessauer Str. 2-4

Gesellschafter 15.10.2009 200.000 EUR
Geschäftsführer 10.12.2009


7230336343 CPS Combined Power Systems GmbH
20457 Hamburg, Dessauer Str. 2-4

Gesellschafter 07.02.2012 25.000 EUR
Geschäftsführer 19.03.2012


2151432456 NMG NewMediaGroup GmbH
20457 Hamburg, Dessauer Str. 2-4

Gesellschafter 16.09.2011 12.750 EUR
Geschäftsführer 05.10.2011


2151426265 Martin Kristek -MK Grid-
20457 Hamburg, Dessauer Str. 2-4

* eingestellt / ruhend *

[..]
**:
Privatanschrift von mir entfernt.

***:
Wegen der Formatierung des Postings auf Facebook (wohl copy & pasted aus der Crefo) unklar auf welche (juristische) Person sich die Kreditwürdigkeitseinschätzung bezieht. Aus demselben Grund keine Garantie auf Vollständigkeit!



Zitat von: http://www.facebook.com/groups/careenergyforumunzensiert
Zusatzinformationen

Anmerkungen

Die wirtschaftliche Haupttätigkeit besteht in folgenden Gesellschaften:

mk-group Holding GmbH
mk-power GmbH & Co. KG
mk-energy GmbH & Co. KG
mk-grid GmbH & Co. KG

Die Unternehmensgruppe ist bisher seiner Bilanzveröffentlichungspflicht für 2011 nicht nachgekommen. Creditreform Hamburg steht mit der Unternehmensleitung und dem Steuerberater in engem Austausch, um schnellstmöglich Jahresabschlüsse zu erhalten. Diese sind für Mitte Juni 2013 avisiert.

Für 2011 und 2012 liegen Informationen zu Umsätzen und Mitarbeitern vor. Weitere Finanzzahlen für 2011/2012/2013 sind derzeit nicht bekannt. Wir erwarten kurzfristig weitere Angaben vom Unternehmen und werden sie [sic!] bei bonitätsrelevanten Änderungen per Nachtrag umgehend informieren.

Creditreform Hamburg liegen derzeit keine negativen Zahlungsinformationen vor.

Die Unternehmensgruppe (bzw. mk-energy GmbH & Co KG) sieht sich nach eigenen Angaben nicht in der Pflicht, die so genannte EEG-Abgabe zu entrichten. Dazu laufende gerichtliche Verfahren stehen laut Unternehmensgruppe vor einem Abschluss.

Zu der Frage, ob und in welcher Höhe daraus Forderungen resultieren könnten die eine Gefährdung des Geschäftsmodells nach sich ziehen würden, gibt es derzeit keine klare Informationslage.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 09. Juni 2013, 20:29:10
Erste Bilder der Hochwasserhilfe vor Ort in Ostdeutschland durch Kristek und Mitstreiter sind jetzt auf Facebook zu finden:

https://www.facebook.com/media/set/?set=a.662190853796536.1073741837.178103735538586&type=1
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: DieAdmin am 10. Juni 2013, 17:26:49

Greentec Awards: Macher stemmen sich gegen Online-Voting

Zitat
....
Neben dem DFR wurde auch in der Kategorie “Energie” der Sieger des Online-Votings, Care Energy, ausgeschlossen. Dieser Stromanbieter sieht sich anhaltender Kritik seitens Behörden und Verbänden ausgesetzt.
...
http://www.freiewelt.net/blog-5544/greentec-awards%3A-macher-stemmen-sich-gegen-online-voting.html
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 11. Juni 2013, 02:32:21
Die Preise für das angekündigte Gas "Wärme aus Gaslieferung"-Angebot wurden für ausgewählte PLZ auf https://www.facebook.com/CareEnergy gepostet; für ein individuelles Angebot für den eigenen Wohnort möge man das Kontaktformular (http://www.care-energy-online.de/index.php/card/care-card-registrierung.html) auf der Homepage verwenden, heißt es.

Im Vergleich zu anderen Angeboten ohne preisverfälschenden Bonuszahlungen, Vorauskasse u. dgl. kann man die exemplarisch genannten Preise als definitiv im untersten Segment befindlich bezeichnen, jedoch auf den ersten Blick realistisch und nicht "fragwürdig billig" wie der unverändert seit Ende 2011 augelobte Strom "Nutzenergie aus Strom"-Preis.


Einen Gasversorgerwechsel insbesondere weit vor Beginn der Heizperiode sollte aber nur einleiten, wer Vertrauen in die Solvenz des gewählten Versorgers hat - ganz grundsätzlich gesprochen. Schließlich erfolgt bei Gas um die jetzige Jahreszeit ja in Form der Abschläge eine Vorauszahlung auf Leistungen, die von Endverbrauchern i.d.R. zum überwiegenden Teil erst in der Zukunft - nämlich ab Anfang der Vorwinterzeit - in Anspruch genommen werden.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 11. Juni 2013, 02:48:19
Und noch die Pressemitteilung zur Flutopferhilfe (mit Fotos):

http://www.presseportal.de/pm/80959/2489464/mk-group-care-energy-hilft-flutopfern-vor-ort-mit-technischer-ausruestung-bild
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 11. Juni 2013, 07:35:48
...

Im Vergleich zu anderen Angeboten ohne preisverfälschenden Bonuszahlungen, Vorauskasse u. dgl. kann man die exemplarisch genannten Preise als definitiv im untersten Segment befindlich bezeichnen, jedoch auf den ersten Blick realistisch und nicht "fragwürdig billig" wie der unverändert seit Ende 2011 augelobte Strom "Nutzenergie aus Strom"-Preis.
...

Der Gaspreis enthält ja auch (noch) nicht so viele Aufschläge und Umlagen, die zu innovativer Auslegung Gelegenheit böten.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Stromfraß am 11. Juni 2013, 08:13:44
Zitat
Der Gaspreis enthält ja auch (noch) nicht so viele Aufschläge und Umlagen, die zu innovativer Auslegung Gelegenheit böten.
Eigentlich verwunderlich - da ließe sich doch noch so mancher Cent holen.
Titel: Die Care Energy- Wahrheit
Beitrag von: RR-E-ft am 11. Juni 2013, 14:21:34
care energy postet auf fb weiter:

Zitat
Care-Energy mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG als Elektrizitätsversorgungsunternehmen beliefert mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG als technischen Contractor mit Strom und Gas. Diese wandelt durch verschiedene technische Geräte den Strom und das Gas in Licht, Kraft, Wärme und Kälte um und liefert dies zur mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG, welche die gesamte Energiedienstleistung also Nutzenergielieferung eine Fülle von Energie- und Servicedienstleistungen an unseren Kunden liefert. Mit dieser mk-power hat unser Kunde einen Energiedienstleistungsvertrag.

mk energy wurde vor dem LG Hamburg auf Zahlung der EEG- Umlage verklagt.

Nach Aussage des CEO beliefert die beklagte  mk- energy nur einen einzigen Kunden mit Strom, nämlich mk- grid.
Es kommt deshalb entscheidend darauf an, ob dieser einzige Stromkunde den Strom tatsächlich selbst verbraucht oder aber an irgendeinen Dritten weiterliefert.

Die Parteien eines Rechtsstreits haben sich zum Sachverhalt vollständig und wahrheitsgemäß zu erklären, § 138 Abs. 1 ZPO.
Ein Verstoß gegen die prozessuale Wahrheitspflicht kann einen Betrugsstrafbarkeit im Hinblick auf einen zu besorgenden Prozessbetrug begründen.

Wie es sich im konkreten Fall tatsächlich verhält, kann wohl  schlussendlich nur Care Energy bzw. der CEO wissen, da es sich um  interne Geschäftsvorgänge innerhalb der Unternehmensgruppe handeln soll.

In einem solchen Fall kann eine Partei, die nur über das Wissen von den zugrunde liegenden Tatsachen Kenntnis haben kann, eine gesteigerte Darlegungs- und Beweislast treffen.

Das Gericht kann nur dann zu einer zutreffenden rechtlichen  Würdigung eines Lebenssachverhalts gelangen, wenn der Tatsachenstoff der Wahrheitspflicht entsprechend vorgetragen wurde.

Dem erkennenden Gericht muss aus dem geschilderten Sachverhalt ersichtlich werden, ob der [einzige] mit Strom belieferte Kunde  [mk-grid] den gelieferten Strom vollständig verbraucht oder diesen jedenfalls an Dritte weiterliefert.

Entsprechend der immer wieder verlautbarten Care Energy- Wahrheit müsste dem erkennenden Gericht deshalb zum Sachverhalt wohl wahrheitsgemäß mitgeteilt werden,
dass der einzige Stromkunde der Beklagten den gelieferten Strom nicht an Dritte weiterliefert, sondern vollständig verbraucht.

Mk energy als Beklagte darf der Klage m.E. nicht mit dem Betreiten entgegentreten, der mit Strom belieferte Kunde [die mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG] würde den gelieferten Strom nicht verbrauchen, sondern an Dritte liefern, wenn dies dem praktizierten internen Geschäftsablauf bei Care Energy widerspricht.

Wofür der mit Strom belieferte Kunde [mk- grid] den gelieferte Strom verbraucht, kann offen bleiben, weil die Entscheidung des Rechtsstreits nicht davon abhängt bzw. abhängen kann.
Schließlich haben Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom liefern, regelmäßig schon keine Kenntnis davon, wofür bzw. wodurch ihre Kunden den gelieferten Strom verbrauchen.
Vorliegend verhält es sich wegen der (behaupteten) internen Geschäftsvorgänge jedoch anders.

Dem erkennenden Gericht muss deshalb nicht unbedingt der vollständige Care Energy-  Sachverhalt unterbreitet werden, der darin bestehen soll,
dass die mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG als technischer Contractor durch verschiedene technische Geräte den Strom in Licht, Kraft, Wärme und Kälte umwandelt, dadurch den gelieferten Strom vollständig verbraucht  und deshalb ausschließlich die dabei erzeugten Umwandlungsprodukte  sodann an mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG liefert.

Das Gericht kann den von den Parteien den der prozessualen Wahrheitspflicht entsprechend unterbreiteten Lebenssachverhalt (Tatsachenstoff) nur rechtlich würdigen.

Und dabei kommt wohl nur eine rechtliche Würdigung in Betracht, wenn nach dem unterbreiteten Tatsachenstoff der mit Strom belieferte Kunde den gelieferten Strom nicht an Dritte weiter liefert, sondern selbst verbraucht:

Erzeugt der Stromkunde mk-grid als technischer Contractor tatsächlich aus dem gelieferten Strom Nutzenergie, die er an mk-power liefert, und verbraucht er deshalb den gelieferten Strom dabei vollständig, so handelt es sich bei mk-grid nach der bestehenden Rechtsprechung des OLG Frankfurt/M. um einen Letztverbraucher im Sinne des EEG (vgl. OLG Frankfurt, B. v. 13.03.12 und 25.04.12 Az. 21 U 41/11). Beliefert mk energy aber einen Letztverbraucher im Sinne des EEG mit Strom, so ist mk energy deshalb gem. § 37 Abs. 2 EEG gesetzlich zur Zahlung der EEG- Umlage verpflichtet (vgl. § 37 Abs. 5 EEG), welche gem. § 3 AusglMechV berechnet und veröffentlicht wurde.

Für das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Verringerung der EEG- Umlage trüge die Beklagte die Darlegungs- und Beweislast, wenn sie sich darauf beruft.



Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 11. Juni 2013, 14:51:29
Als Contractor könnte man aber evtl. nach §40/41 EEG von der EEG-Umlage befreit werden können. Ich hatte ja schon einmal einen Contractor, der Wärme und Kälte liefert, aus einer entprechenden Liste der befreiten Unternehmen herausgesucht.

Relativ aktuell dazu:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/energiepolitik/ausgenommen-von-der-eeg-umlage-warum-verbraucher-mehr-fuer-strom-zahlen-muessen-12177325.html

Hier z.B. sind befreite Unternehmen aufgelistet:
http://www.cicero.de/kapital/diese-unternehmen-sind-von-der-oeko-strom-umlage-befreit/53249
Titel: Re: Die Care Energy- Wahrheit
Beitrag von: RR-E-ft am 11. Juni 2013, 15:38:12
Für das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Verringerung der EEG- Umlage trüge die Beklagte die Darlegungs- und Beweislast, wenn sie sich darauf beruft.

In der durch Care Energy publik gemachten Diskussion hat man sich hinsichtlich der Verringerung der EEG- Umlage ersichtlich nur auf das Grünstromprivileg berufen.

In dem in Wiwo green veröffentlichten Interview gab der CEO sinngemäß an, die Strombezugskosten würden sich deshalb so ausgesprochen günstig gestalten [Börsenpreise wie für Graustrom], weil es sich um direktvermarkteten Ökostrom handeln soll, der durch Zahlungen der Netzbetreiber subventioniert sei, deren Kosten über das EEG auf alle Stromlieferanten (bzw. deren Kunden) umgelegt werden.

Wenn aber schon der Input beim Strombezug nach EEG gefördert wird, wird der Output bei der Stromabgabe an Letztverbraucher wohl nicht nochmals nach EEG (durch das sog. Grünstromprivileg) förderbar sein, vgl. § 56 EEG.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 11. Juni 2013, 15:50:39
Momentan wird über das Grünstromprivileg argumentiert, ich habe das aber schon als eine Fall-Back-Position gesehen.

Eine Excel-Liste der befreiten Unternehmen gibt es auch vom BAFA. Ich habe die zwar jetzt, aber den Link nicht mehr parat.

Zitat
Wärme und Kälteversorgung:

926.   Energie Food Town GbR    01   47228   Duisburg   Nordrhein-Westfalen   3530   Wärme- und Kälteversorgung
927.   Energie- und Medienver- sorgung Sandhofer Straße GmbH & Co. KG   01   68305   Mannheim   Baden-Württemberg   3530   Wärme- und Kälteversorgung
928.   FAMIS Energieservice GmbH    01   66424   Homburg   Saarland   3530   Wärme- und Kälteversorgung
929.   Flughafen Stuttgart Energie GmbH   01   70629   Stuttgart   Baden-Württemberg   3530   Wärme- und Kälteversorgung
930.   Geothermie Unterhaching GmbH & Co. KG   01   82008   Unterhaching   Bayern   3530   Wärme- und Kälteversorgung
931.   InfraTec Duisburg GmbH    01   47138   Duisburg   Nordrhein-Westfalen   3530   Wärme- und Kälteversorgung
932.   MVV EDL Regional GmbH NL Nord-West   01   45734   Reken   Nordrhein-Westfalen   3530   Wärme- und Kälteversorgung
933.   ThyssenKrupp Xervon Utilities GmbH   01   50769   Köln   Nordrhein-Westfalen   3530   Wärme- und Kälteversorgung
934.   ThyssenKrupp Xervon Utilities GmbH   01   85126   Münchsmünster   Bayern   3530   Wärme- und Kälteversorgung
935.   Unitherm Baruth GmbH    01   15837   Baruth   Brandenburg   3530   Wärme- und Kälteversorgung

Energieverteilung und Energieversorgung:
898.   EnergieNord GmbH & Co. KG    01   64521   Groß-Gerau   Hessen   3510   Elektrizitätsversorgung
899.   EnergieNord GmbH & Co. KG    02   76185   Karlsruhe   Baden-Württemberg   3510   Elektrizitätsversorgung
900.   EnergieNord GmbH & Co. KG    03   55543   Bad Kreuznach   Rheinland-Pfalz   3510   Elektrizitätsversorgung
901.   EnergieNord GmbH & Co. KG    04   66424   Homburg   Saarland   3510   Elektrizitätsversorgung
902.   Facility Service GmbH    01   74072   Heilbronn   Baden-Württemberg   3510   Elektrizitätsversorgung
903.   IntelligentPower GmbH & Co. KG    01   64646   Heppenheim   Hessen   3510   Elektrizitätsversorgung
904.   IntelligentPower GmbH & Co. KG    02   27572   Bremerhaven   Bremen   3510   Elektrizitätsversorgung
905.   IntelligentPower GmbH & Co. KG    03   27568   Bremerhaven   Bremen   3510   Elektrizitätsversorgung
906.   IntelligentPower GmbH & Co. KG    04   87435   Kempten   Bayern   3510   Elektrizitätsversorgung
907.   Klinik EnergieVersorgungs-Service GmbH   01   69115   Heidelberg   Baden-Württemberg   3510   Elektrizitätsversorgung
908.   STEAG New Energies GmbH    01   66113   Saarbrücken   Saarland   3510   Elektrizitätsversorgung
909.   BKD Biokraftwerk Delitzsch GmbH   01   04509   Delitzsch   Sachsen   3511   Elektrizitätserzeugung
910.   Infraserv GmbH & Co. Höchst KG    01   65926   Frankfurt   Hessen   3511   Elektrizitätserzeugung
911.   Infraserv GmbH & Co. Höchst KG    02   56235   Ransbach-Baumbach   Rheinland-Pfalz   3511   Elektrizitätserzeugung
912.   Kraftwerk Obernburg GmbH    01   63784   Obernburg   Bayern   3511   Elektrizitätserzeugung
913.   Naturin Viscofan GmbH    01   69469   Weinheim   Baden-Württemberg   3511   Elektrizitätserzeugung
914.   Bitburger Braugruppe GmbH    01   54634   Bitburg   Rheinland-Pfalz   3513   Elektrizitätsverteilung
915.   Flughafen Energie und Wasser GmbH   01   12435   Berlin   Berlin   3513   Elektrizitätsverteilung
916.   Flughafen Energie und Wasser GmbH   02   12521   Berlin   Berlin   3513   Elektrizitätsverteilung
917.   Hochtief Energy Management GmbH   01   30419   Hannover   Niedersachsen   3513   Elektrizitätsverteilung
918.   Hochtief Energy Management GmbH   02   22529   Hamburg   Hamburg   3513   Elektrizitätsverteilung
919.   Hochtief Energy Management GmbH   03   65451   Kelsterbach   Hessen   3513   Elektrizitätsverteilung
920.   Hochtief Energy Management GmbH   04   60590   Frankfurt   Hessen   3513   Elektrizitätsverteilung
921.   Hochtief Energy Management GmbH   05   86156   Augsburg   Bayern   3513   Elektrizitätsverteilung
922.   InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG   02   85126   Münchsmünster   Bayern   3513   Elektrizitätsverteilung
923.   Infraserv GmbH & Co. Knapsack KG   01   50354   Hürth   Nordrhein-Westfalen   3513   Elektrizitätsverteilung
924.   Universitätsenergie Göttingen GmbH   01   37075   Göttingen   Niedersachsen   3513   Elektrizitätsverteilung


Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 11. Juni 2013, 16:26:33
In erster Linie soll sich die Beklagte damit verteidigen, sie sei nicht gem. § 37 Abs. 2 EEG nicht zur Zahlung verpflichtet, sondern ein anderes Unternehmen der Unternehmensgruppe.

Diese Frage  entscheidet sich gem. § 37 Abs. 2 EEG indes allein danach, ob die Beklagte mk-energy einen Stromkunden beliefert, der den gelieferten Strom verbraucht oder an Dritte liefert.
Dies wiederum hängt allein vom internen Geschäftsmodell ab. Sieht dieses interne Geschäftsmodell vor, dass der von der Beklagten mk energy belieferte  Kunde den gelieferten Strom nicht an Dritte weiterleitet (weiterveräußert), sondern selbst (durch Energieumwandlung) verbraucht, so beliefert die Beklagte mk- energy schon aus eigener Sicht einen Letztverbraucher und ist deshalb gem. §§ 37 Abs. 2, 49 EEG gesetzlich Verpflichteter.

Die Inanspruchnahme des Grünstromprivilegs und die Nichtordnungsgemäßheit der Abrechnung der EEG- Umlage wegen dessen Nichtberücksichtigung erscheint demgegenüber als eine Hilfsverteidigung für den Fall, dass das Gericht erkennt, dass die Beklagte mk energy gem. § 37 Abs. 2 EEG dem Grunde nach zur Zahlung der EEG- Umlage verpflichtet ist.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: DieAdmin am 11. Juni 2013, 16:30:50
...
Eine Excel-Liste der befreiten Unternehmen gibt es auch vom BAFA. Ich habe die zwar jetzt, aber den Link nicht mehr parat.
...


Das Link war dieses: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/besondere_ausgleichsregelung_eeg/publikationen/besar_2013.xls Dies geht allerdings nicht mehr. Heut vormittag ging es noch. Ich hab die Datei auch.
Vielleicht mag man keine Direktlinks ("Traffic-Klau") auf Dateien mehr.  Nun zu finden: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/besondere_ausgleichsregelung_eeg/publikationen/statistische_auswertungen/index.html
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Netznutzer am 11. Juni 2013, 17:38:20
aus allgemein gültigen und zugänglichen da veröffentlichten Lieferantenrahmenverträgen:

Zitat
§ 2   Voraussetzungen    
1.   Der Lieferant versichert, dass er
a)   soweit er Haushaltskunden im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG beliefert und zur Anzeige nach § 5 EnWG verpflichtet ist, die Aufnahme der Tätigkeit der Regulierungsbehörde entsprechend angezeigt hat und
b)   nur für solche Entnahmestellen Geschäftsdaten  nach GPKE beim Netzbetreiber anfragt, für die er vom jeweiligen Letztverbraucher ermächtigt wurde. Gemäß GPKE ist die Vorlage von Vollmachten beim Netzbetreiber in der Regel entbehrlich. Der Netzbetreiber behält sich aber vor, im begründeten Einzelfall die Vorlage der Vollmacht zu verlangen. Hierzu genügt in der Regel die Übersendung einer Kopie der Vollmachtsurkunde im Rahmen eines elektronischen Dokuments.
2.    Die Strombelieferung der Entnahmestellen ist in gesonderten Verträgen zwischen dem Lieferanten und dem Letztverbraucher geregelt. Bei der Anmeldung eines Letztverbrauchers versichert der Lieferant, dass ab Zuordnung des Letztverbrauchers zur Netznutzung ein solcher Stromlieferungsvertrag mit dem jeweiligen Letztverbraucher besteht.

2 ist entscheidend: MK.Energy schliesst den Rahmenvertrag und sichert nach 2 zu, mit den Letztverbrauchern zur Netznutzung einen Stromlieferungsvertrag geschlossen zu haben. Die Letztverbraucher=Vertragspartner sind nach eigener Aussage von Care oder MK Bewohner der Anschlussobjekte und nicht der Contractor. Eindeutig ist die Stromlieferung mit dem Letztverbraucher Vertragsbestandteil des LRV. Sollte MK davon abweichen, brechen sie den LRV. MK Energy muss mit dem eigenen Lieferantencode anmelden, sonst würde die Anmeldung abgelehnt.

Was fällt den Gerichten nur so schwer, dieses Konstrukt zu durchschauen?

Gruß

NN
 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 11. Juni 2013, 18:16:49
Und was soll bei den in der Liste geführten Unternehmen, die z.B. "Elektrzitätsverteilung" als Tätigkeit angegeben haben, der Grund für die Befreiung sein? Bei der Verteilung verbrauchen sie wohl auch selbst  kaum 1 GWh pro Abnahmestelle, sondern diejenigen, an die "Elektrizität verteilt wird" verbrauchen diese Energie im Sinne des "Letztverbrauchens".
Auch diese Modelle müssen irgendwie "innovativ" sein.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 11. Juni 2013, 19:58:50
aus allgemein gültigen und zugänglichen da veröffentlichten Lieferantenrahmenverträgen:

Zitat
§ 2   Voraussetzungen    
1.   Der Lieferant versichert, dass er
a)   soweit er Haushaltskunden im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG beliefert und zur Anzeige nach § 5 EnWG verpflichtet ist, die Aufnahme der Tätigkeit der Regulierungsbehörde entsprechend angezeigt hat und
b)   nur für solche Entnahmestellen Geschäftsdaten  nach GPKE beim Netzbetreiber anfragt, für die er vom jeweiligen Letztverbraucher ermächtigt wurde. Gemäß GPKE ist die Vorlage von Vollmachten beim Netzbetreiber in der Regel entbehrlich. Der Netzbetreiber behält sich aber vor, im begründeten Einzelfall die Vorlage der Vollmacht zu verlangen. Hierzu genügt in der Regel die Übersendung einer Kopie der Vollmachtsurkunde im Rahmen eines elektronischen Dokuments.
2.    Die Strombelieferung der Entnahmestellen ist in gesonderten Verträgen zwischen dem Lieferanten und dem Letztverbraucher geregelt. Bei der Anmeldung eines Letztverbrauchers versichert der Lieferant, dass ab Zuordnung des Letztverbrauchers zur Netznutzung ein solcher Stromlieferungsvertrag mit dem jeweiligen Letztverbraucher besteht.

2 ist entscheidend: MK.Energy schliesst den Rahmenvertrag und sichert nach 2 zu, mit den Letztverbrauchern zur Netznutzung einen Stromlieferungsvertrag geschlossen zu haben. Die Letztverbraucher=Vertragspartner sind nach eigener Aussage von Care oder MK Bewohner der Anschlussobjekte und nicht der Contractor. Eindeutig ist die Stromlieferung mit dem Letztverbraucher Vertragsbestandteil des LRV. Sollte MK davon abweichen, brechen sie den LRV. MK Energy muss mit dem eigenen Lieferantencode anmelden, sonst würde die Anmeldung abgelehnt.

Was fällt den Gerichten nur so schwer, dieses Konstrukt zu durchschauen?

Gruß

NN


@NN

Sie brauchen dabei als Letztverbraucher nur mk grid einsetzen.
Dies geht mit den Lieferantenrahmenverträgen konform.

Gemäß des Care Energy - Geschäftsmodells wird es einen Stromlieferungsvertrag zwischen mk-energy und mk-grid in Form eines Rahmenvertrages geben, bei dem die zu beliefernden Abnahmestellen gesondert geregelt sind.
Dementsprechend wird mk-energy die Stromlieferungen für die einzelnen Abnahmestellen gegenüber mk-grid abrechnen.

Das stellt sich bis dahin nicht anders da, als wenn eine große  Einzelhandelskette ihre Märkte bundesweit einheitlich aufgrund eines Stromlieferungsvertrages von einem Stromlieferanten beliefern lässt, die einzelnen Abnahmestellen sich jeweils in gemieteten Objekten befinden, wobei es sich um eine Vielzahl von Vermietern (Objekteigentümern) handeln kann. 

Verkauft und liefert mk- grid den Strom nicht weiter, sondern hat vielmehr mit mk-power  vertraglich  vereinbart, dass Letztere nicht mit Strom, sondern mit irgend etwas anderem zB. "Nutzenergie"  beliefert wird und wird nach dem Geschäftsmodell Nutzenergie geliefert und abgerechnet, dann ist halt mk-grid Letztverbraucher von Strom (vgl. OLG Frankfurt/M., B. v. 13.03.12 und 25.04.12 Az. 21 U 41/11).

Dafür braucht man nur den Stromlieferungsvertrag zwischen mk-energy und mk-grid  und die dazugehörigen Abrechnungen einerseits und den Nicht- Stromlieferungs- Vertrag und die dazugehörenden Abrechnungen zwischen mk-grid und mk-power andererseits vorlegen.

Fraglich, ob mk- grid in dem Fall einen Anspruch auf Ersatzversorgung hat, wenn mk-energy ausfällt.
mk-power und deren Kunden hatten ja schon zuvor keinen Stromlieferungen vereinbart, sondern nur Nutzenergie- Lieferungen vereinbart. Folglich haben sie keinen vertraglichen Anspruch auf Stromlieferungen, sondern auf Nutzenergie.

Zur Not könnte mk power die geschuldete Nutzenergie mit Biokraftstoff betriebenen Stromaggregaten erzeugen und ihren Kunden   zur Verfügung stellen.

Ist demnach aber mk-grid Letztverbraucher eines einheitlichen Stromlieferungsvertrages mit mk-energy,
so ist mk-power selbst schon kein Stromlieferant, kann folglich auch nicht gegen § 5 EnWG verstoßen haben.

An der Stelle könnte MK aufgrund des Widerspruches gegen den Bescheid der BNetzA kräftig sparen.   

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 11. Juni 2013, 23:59:57
Die Letztverbraucher=Vertragspartner sind nach eigener Aussage von Care oder MK Bewohner der Anschlussobjekte und nicht der Contractor.

Wo sollen solche Aussagen getroffen worden sein?
Die zB. auf der fb-Seite veröffentlichten Aussagen von Care Energy bzw. dem CEO sind nach wie vor andere:

Zitat
Care-Energy mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG als Elektrizitätsversorgungsunternehmen beliefert mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG als technischen Contractor mit Strom und Gas. Diese wandelt durch verschiedene technische Geräte den Strom und das Gas in Licht, Kraft, Wärme und Kälte um und liefert dies zur mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG, welche die gesamte Energiedienstleistung also Nutzenergielieferung eine Fülle von Energie- und Servicedienstleistungen an unseren Kunden liefert. Mit dieser mk-power hat unser Kunde einen Energiedienstleistungsvertrag.

Es bestehen nur Verträge der mk-power mit den CE- Kunden.
Zwischen mk-energy und den CE-Kunden bestehen ebensowenig Stromlieferungsverträge wie zwischen mk-grid und den CE-Kunden.
mk-power habe noch nie Strom eingekauft oder verkauft, soll wohl heißen habe noch nie Strom beschafft oder geliefert.
Die bestehenden Verträge zwischen mk-power und den CE-Kunden sollen gerade keine Stromlieferungen vorsehen.   

Zitat
Unmöglich ist nun der Bescheid der Bundesnetzagentur umzusetzen, wo gefordert werden würde, dass nun nicht mk-energy, sondern mk-power das Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist, denn mk-power hat noch nie und kann auch kein Elektrizitätsversorgungsunternehmen werden, denn es hat noch nie Strom oder Gas eingekauft und verkauft, sondern ist reiner Energiedienstleister gemäß EDL-G und als solcher im Anbieterverzeichnis gelistet. Die von der Netzagentur geforderte Meldung als Stromversorger nach EnWG wäre also ein reiner Widerspruch zur herrschenden Rechtssprechung. Entsprechend haben wir gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur Widerspruch eingelegt.

Aus den veröffentlichten Aussagen von Care Energy bzw. dem CEO ergibt ich, dass allein mk-grid den von mk-energy gelieferten Strom verbrauchen soll. Dieser Strom soll von mk-grid weder an mk-power noch an die Kunden der mk-power, also die Care Energy-Kunden weitergeleitet werden, denen vielmehr jeweils nur Nutzenergie geliefert werden soll, so dass mk-power nicht als Stromlieferant, sondern allein als Nutzenergie- Zwischenhändler auftreten soll. 

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 12. Juni 2013, 07:52:56
Hier wurde in dieser Diskussion CE zitiert und der Endkunde als Letztverbraucher genannt:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17820.msg100754.html#msg100754
Zitat
Zwischen 3 der 4 Übertragungsnetzbetreibern und der mk-group besteht ein Rechtsstreit über die korrekte Rechnungsstellung der EEG-Umlage. Die an das falsche Unternehmen der mk-group adressierten Rechnungen mussten durch die mk-group hinsichtlich Empfänger und Höhe zurückgewiesen werden, die Netzbetreiber waren trotz Aufforderung nicht bereit, den Adressaten der Rechnung zu korrigieren. Selbstverständlich hat die mk-group für die zu erwartenden Zahlungen gemäß kaufmännischer Sorgfalt Rückstellung gebildet. Zur Verdeutlichung noch einmal der Gegenstand des aktuellen Verfahrens zum Thema EEG-Umlage: Die Übertragungsnetzbetreiber adressieren Ihre Rechnungen fälschlicher Weise an die mk-energy. Die mk-energy, von den Übertragungsnetzbetreibern beklagt, ist aber nur ein Versorger für Primärenergie (Strom, aber auch Gas etc.). Die mk-energy liefert im Rahmen des Contracting an die mk-grid, den Netzbetrieb beim Kunden. Die mk-energy ist also kein Letztverbraucher, der zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet ist, die mk-grid ebenfalls nicht, da der Kunde als Letztverbraucher ein Vertragsverhältnis mit der mk-power hat und von dieser beliefert wird. In verschiedenen Gerichtsverfahren wurde bestätigt, dass weder die mk-energy noch die mk-grid als Letztverbraucher anzusehen sind (LG Mühlhausen (1 HK O 43/12) und LG Erfurt (2 HKO 53/12)) Entsprechend sind weder mk-energy noch mk-grid Letztverbraucher beliefernde Elektrizitätsversorgungsunternehmen und somit falscher Adressat für Forderung nach Entrichtung der EEG-Umlage, wie den Übertragungsnetzbetreibern mehrfach dargelegt worden ist.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Netznutzer am 12. Juni 2013, 08:24:13
Wo sollen solche Aussagen getroffen worden sein?

MK-Energy hat selbst gesagt, dass nicht MK-irgendwer per Einzugsmeldung angemeldet wurde, sondern der dort wohnende Letzverbraucher. Macht der Netzbetreiber am 30.06. eine Abfrage auf die belieferten Hauhaltskunden zur Bestimmung des Grundversorgers, wird mk-energy mit seiner Anzahl von X-Kunden ausgewetet, und nicht übergangen, da sie eben nicht nur einen Weiterverkäufer beliefern, wie ständig behauptet wird. Der LRV ist hier eindeutig. Wenn MK-energy contracted, wie sie behaupten, müssten sie das Contracting Unternehmen zur Netznutzung anmelden. Dies geschieht ausdrücklichj nicht. Welches noch so seltsame Vertragskonstrukt zum Kunden existiert, ist in diesem Fall nicht relevant. Die HH-Kunden=Letzverbraucher-Belieferung wird woanders entschieden!

Gruß

NN
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 12. Juni 2013, 09:59:24
Wo sollen solche Aussagen getroffen worden sein?

MK-Energy hat selbst gesagt, dass nicht MK-irgendwer per Einzugsmeldung angemeldet wurde, sondern der dort wohnende Letzverbraucher. Macht der Netzbetreiber am 30.06. eine Abfrage auf die belieferten Hauhaltskunden zur Bestimmung des Grundversorgers, wird mk-energy mit seiner Anzahl von X-Kunden ausgewetet, und nicht übergangen, da sie eben nicht nur einen Weiterverkäufer beliefern, wie ständig behauptet wird. Der LRV ist hier eindeutig. Wenn MK-energy contracted, wie sie behaupten, müssten sie das Contracting Unternehmen zur Netznutzung anmelden. Dies geschieht ausdrücklichj nicht. Welches noch so seltsame Vertragskonstrukt zum Kunden existiert, ist in diesem Fall nicht relevant. Die HH-Kunden=Letzverbraucher-Belieferung wird woanders entschieden!

Gruß

NN


http://www.care-energy-online.de/index.php/newsfeeds/care-energy-energienachrichten/223-fehlende-rechtssicherheit-in-deutschland-gerichte-und-anwaelte-legen-gleiches-gesetz-in-verschiedenen-verfahren-zum-gleichen-sachverhalt-unterschiedlich-aus.html

Zitat
Analog zum Vorgehen bei Industrie und Gewerbe meldete sich "Care-Energy" als Letztverbraucher bei den Netzbetrieben an. In der Folge klagten verschiedene Netzbetriebe gegen diese Anmeldung, es ergingen 5 Urteile gegen "Care-Energy", die die Unternehmen der mk-group ausdrücklich nicht als Letztverbraucher einordnen, sondern den Kunden. Am eindeutigsten formulieren diese Einschätzung von "Care-Energy" als NICHT-LETZTVERBRAUCHER und dem Kunden als LETZBERBRAUCHER das LG Mühlhausen (1 HK O 43/12 vom 19.04.12) und das LG Erfurt (2 HKO 53/ 12 vom 05.04.12).

Demnach hätte wohl zunächst mk-grid versucht, sich zur Netznutzung bei den Netzbetreibern anzumelden, wogegen diese erfolgreich geklagt hätten.
Gegen die genannten erstinstanzlichen Urteile hätte mk-grid wohl mit Verweis auf die bestehende Rechtsprechung des OLG Frankfurt, B. v. 13.03.12 und 25.04.12 Az. 21 U 41/11 mit Erfolgsaussicht Berufung einlegen können.

OLG Frankfurt; B. v. 25.04.12 Az. 21 U 41/11 Rn. 13:

Zitat
Soweit die Beklagte sodann noch anführt, sie sei nicht als Anschlussnutzer im Sinne von § 1 Abs. 3Niederspannungsanschlussverordnung (im Folgenden NAV) anzusehen,erschließt sich die Relevanz dieses Vorbringens nicht, da es vorliegend um die Frage geht, ob die Beklagte Letztverbraucher im Sinne der hier relevanten Gesetze ist, und nicht ihre Einordnung als Anschlussnutzer im Sinne der NAV Gegenstand des hier zu entscheidenden Rechtsstreits ist. Zwar ist gemäß § 1 Nr. 3 NAVAnschlussnutzer jeder Letztverbraucher, der im Rahmen eines Anschlussnutzungsverhältnisses einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Elektrizität nutzt.Entsprechend liegt mit der Eigenschaft der Beklagten als Letztverbraucher eine Voraussetzung für ihre Einordnung als Anschlussnutzer im Sinne der Niederspannungsanschlussverordnung vor. Ob die weiteren Voraussetzungen ebenfalls gegeben sind, bedarf hier aber ebenso wenig einer näheren Erörterung wie die Frage, ob neben der Beklagten etwa auch deren Kunden als Anschlussnutzer im Sinne der Niederspannungsanschlussverordnung anzusehen sind. Im Übrigen kann die Beklagte ebenso aus § 21 NAV oder § 16 Abs. 4 iVm § 8 Abs. 1 NAV kein überzeugendes Argument für ihre Einordnung als Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des EEG oder des KWKGherleiten. Sofern nämlich die Beklagte als Anschlussnutzer anzusehen sein sollte und ihr hierdurch rechtliche Verpflichtungen aus der NAV entstehen sollten, resultierte hieraus nur ihre Obliegenheit, durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit ihren Kunden sicherzustellen, dass sie ihren Verpflichtungen Dritten gegenüber nachkommen kann. Sollte es die Beklagte versäumt haben, derartige, in ihrem Interesse liegende Handlungsmöglichkeiten vertraglich sichergestellt zu haben, ginge dies zu ihren Lasten und könnte zu keiner derart geänderten rechtlichen Einordnung der Beklagten führen, dass diese nicht als Letztverbraucher im Sinne des EEG oder des KWKG einzuordnen ist.Dieser Gedanke wird auch durch § 2 Abs. 3 NAV bestätigt, wonach Anschlussnehmer, die nicht Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte sind, die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Herstellung und Änderung des Netzanschlusses unter Anerkennung der für den Anschlussnehmer und ihn damit verbundenen Verpflichtungen beizubringen haben.

Die Frage, ob mk-energy Letztverbraucher mit Strom beliefert, entscheidet sich nicht danach, wer beim Netzbetreiber zur Netznutzung gemeldet wurde.
Es entscheidet sich danach, ob der von mk-energy mit Strom Belieferte seinerseits den Strom an einen Dritten weiterliefert (also als Stromzwischenhändler auftritt) oder den Strom verbraucht.

Selbst wenn mk-energy bei den Netzbetreibern die Care Energy- Kunden zur Netznutzung angemeldet hätte und dabei gegenüber den Netzbetreibern entsprechend der LRV zu versichern gehabt hätte, dass zwischen mk-energy und den angmeldeten Kunden Stromlieferungsverträge bestehen, ergibt sich eigentlich nichts anderes.
Entsprechende Versicherungen gem. § 2 Abs.2 LRV können falsch gewesen sein.
Eine Versicherung gem. § 2 Abs. 1 a) LRV über eine Anzeige der Belieferung von Haushaltskunden bei der Regulierungsbehördegem. § 5 EnWG wäre schließlich auch entsprechend zu hinterfragen.

Sollten solche Erklärungen gem. § 2 LRV vom Lieferanten unzutreffend abgegeben worden sein und der Liefernatenrahmenvertrag deshalb auf einem täuschungsbedingten Irrtum gründen, wenn der Netzbetreiber ohne diese unzutreffende Versicherung den Lieferantenrahmenvertrag jedenfalls nicht abgeschlossen hätte, so muss sich ein betroffener Netzbetreiber wohl fragen, welche Konsequenzen daraus für die weitere Durchführung des betroffenen Lieferantenrahmenvertrages folgen; §§ 119, 123 BGB.

Sollten solche Erklärungen gegenüber den Netzbetreibern abgegeben worden sein und inhaltlich zutreffen,
bestünden wohl [entgegen aller Erklärungen zum Geschäftsmodell] Stromlieferungsverträge zwischen mk-energy und den CE- Kunden.

Den einzelnen CE- Kunden ist aber wohl weder bekannt, dass sie einen Vertrag mit mk-energy haben,
noch dass überhaupt Stromlieferungen vertragsgegenständlich sind.


Dies würde dann aber auch nichts daran ändern, dass mk-energy iSv. § 37 Abs. 2 EEG Letztverbraucher mit Strom beliefert.
Für die Entscheidung des LG Hamburg über die Klagen der ÜNB wegen der EEG- Umlage ist es unerheblich,
ob die Beklagte mk-energy den Strom aufgrund eines Stromlieferungsvertrages an mk-grid oder aber aufgrund von Stromlieferungsverträgen an die einzelnen Care Energy- Kunden Strom liefert.
Entscheidend ist allein, ob der mit Strom Belieferte den Strom verbraucht.

Würde mk-energy aufgrund bestehender Stromlieferungsverträge die einzelnen Care Energy- Kunden mit Strom beliefern,
so hätte diese sich gem. § 5 EnWG bei der Bundesnetzagentur als Stromlieferant anzunmelden gehabt,
wenn sich unter den zu beliefernden Kunden Haushaltskunden befinden.

Der Bußgeldbescheid der Bundesnetzagentur soll indes darauf gründen, dass mk-power es verabsäumt habe, sich als Stromlieferant anzumelden.
Hierzu hat Care Energy bzw. der CEO erklärt, dass mk-power noch nie Strom eingekauft oder verkauft habe.

Diese Aussage ist mit Rücksicht auf § 5 EnWG erklärungsbedürftig:

§ 5 EnWG stellt auf die Belieferung von Haushaltskunden mit Strom oder Gas ab.
Die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 5 EnWG stellt nicht auf den Kauf und Verkauf von Strom ab, sondern allein auf die Belieferung mit Strom oder Gas.
Selbst die unentgeltliche Belieferung von Haushaltskunden mit Strom oder Gas vermittels eines Dritten fiele wohl darunter.

Es bleibt bei der Care Energy- Aussage:

Zitat
mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG als Elektrizitätsversorgungsunternehmen beliefert mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG als technischen Contractor mit Strom und Gas. Diese wandelt durch verschiedene technische Geräte den Strom und das Gas in Licht, Kraft, Wärme und Kälte um und liefert dies zur mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG, welche die gesamte Energiedienstleistung also Nutzenergielieferung eine Fülle von Energie- und Servicedienstleistungen an unseren Kunden liefert. Mit dieser mk-power hat unser Kunde einen Energiedienstleistungsvertrag.

Demnach verbraucht die durch mk-energy mit Strom belieferte mk-grid den gelieferten Strom  durch Umwandlung.
mk-grid liefert an mk-power keinen Strom, sondern ein daraus erzeugtes Produkt.
mk-power stellt dieses Produkt den Care Energy- Kunden zur Verfügung.

M.E. kommt es für die Frage, ob die Beklagte mk-energy gem. § 37 Abs. 2 EEG dem Grunde nach EEG-Umlage gesetzlich schuldet,
allein auf diese von Care Energy geschilderte Geschäftspraxis an (vgl. auch OLG Frankfurt/M, B. v. 13.03.12 und 25.04.12 Az. 21 U 41/11).

Die genannten Tatsachenbehauptungen der Care Energy zur gelebten Geschäftspraxis muss man hinnhmen, wenn man sie nicht widerlegen kann.
Es ist schon nicht ersichtlich, welcher Kläger solche Tatsachenbehauptungen im Prozess vor dem LG Hamburg bestreiten wollte und sollte.

Die dazu von Care Energy vertretene Rechtsauffassung, dass bei dieser von Care Energy gelebten Geschäftspraxis die von mk-energy mit Strom belieferte mk-grid
kein Letztverbraucher iSv. § 37 Abs. 2 EEG sei, wird sich wohl nicht halten lassen. 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: DieAdmin am 12. Juni 2013, 19:41:45
Herr Kristek gibt den Ratschlag, das Kunden, die Zahlungen verweigern sollen, um aus den Knebelverträgen (natürlich die der anderen Versorger sind gemeint) rauszukommen. Wer sich selbst überzeugen will, das er den Ratschlag gab:

http://www.livestream.com/careenergytv In dem Stream "Warroom Eröffnung 2" Ab ca. 1:44 h

Dann noch was zu den Greentec Award:

Zitat
...
Die Begründung der Jury: Gegen Care Energy laufen derzeit mehrere Prozesse von drei großen Übertragungsnetzbetreibern wegen nicht geleisteter Zahlungen. Außerdem verurteilte die Bundesnetzagentur Care Energy zu einem Bußgeld von 42.007 Euro, weil sich der Versorger weigert, sich als Stromanbieter regulär bei der Behörde zu melden.
...
http://green.wiwo.de/greentec-awards-in-eigener-sache/
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 13. Juni 2013, 13:35:48
Eine weitere Mail an den CEO.

Zitat
Sehr geehrter Herr Kristek,

Sie haben am letzten Wochenende so uneigennützig die vom Hochwasser Betroffenen in den neuen Bundesländern unterstützt.
Dafür möchte ich mich bei Ihnen bedanken und Ihnen ebenso uneigennützig zum bezeichneten und öffentlich breit diskutierten Thema noch eine Stellungnahme zukommen lassen.

Ich gehe davon aus, dass Sie nur wahre Tatsachenbehauptungen in der Öffentlichkeit verbreiten.

Die öffentlich verbreitete Aussage über das Geschäftsmodell und die durch Care Energy tatsächlich geübte Geschäftspraxis etwa bei Facebook lautet:

"mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG als Elektrizitätsversorgungsunternehmen beliefert mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG als technischen Contractor mit Strom und Gas.
Diese wandelt durch verschiedene technische Geräte den Strom und das Gas in Licht, Kraft, Wärme und Kälte um
und liefert dies zur mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG,
welche die gesamte Energiedienstleistung also Nutzenergielieferung eine Fülle von Energie- und Servicedienstleistungen an unseren Kunden liefert.
Mit dieser mk-power hat unser Kunde einen Energiedienstleistungsvertrag."

Diese Tatsachen sind m.E. gemäß prozessualer Wahrheitspflicht auch von  der auf Zahlung der EEG- Umlage beklagten mk-energy vor dem LG Hamburg darzulegen, § 138 Abs. 1 ZPO.
Denn ein Gericht kann nur dann zu einer zutreffenden rechtlichen Würdigung eines Lebenssachverhalts gelangen, wenn ihm die maßgeblichen Tatsachen wahrheitsgemäß unterbreitet werden.

Nur für  den Fall, dass die klagenden Übertragungsnetzbetreiber diese unbestreitbar erscheindenden Tatsachen bestreiten sollten,
sind diese Tastsachen etwa durch Vorlage der Vertragwerke und Abrechnungen
zwischen mk-energy und mk-grid, zwischen mk-grid und mk-power sowie zwischen mk-power und den Care Energy- Kunden
vorsorglich unter Beweis zu stellen.

Es ist wohl nicht davon auszugehen, dass die klagenden ÜNB in den Verfahren vor dem LG Hamburg
diese unbestreitbar erscheinenden Tatsachen bestreiten oder gar durch Beweisantritt erfolgreich widerlegen werden.

Denn die Begründung einer Betrugsstrafbarkeit wegen (versuchten) Prozessbetruges hat zu besorgen,
wer entgegen der prozessualen Wahrheitspflicht gem. § 138 Abs. 1 ZPO unwahre Tatsachen behauptet oder wahre Tatsachen bestreitet,
um sich in einem Rechtsstreit durchzusetzen.

Das gilt auch für an einem Zivilprozess beteiligte Energieversorger, also auch für Übertragungsnetzbetreiber.

Demnach steht wohl als Tatsache fest, dass die Beklagte mk-energy die mk-grid mit Strom beliefert
und mk-grid diesen gelieferten Strom in andere Energie umwandelt, mithin durch Energieumwandlung selbst verbraucht.
Denn mk-grid liefert dann nachweislich selbst keinen Strom, sondern nur daraus erzeugte, umgewandelte Energie.

Das Gericht muss dann wohl rechtlich erkennen, dass die von mk-energy mit Strom belieferte mk-grid Letztverbraucher iSv. § 37 Abs. 2 EEG ist,
weil sie den Strom durch Energieumwandlng selbst verbraucht.

Hierfür können Sie sich schließlich auch auf die bestehende Rechtsprechung des OLG Frankfurt/M. (veröffentlichte Beschlüsse vom 13.03.12 und 25.04.12 Az. 21 U 41/11) berufen.

Das Gericht muss aufgrund dieser unbestreitbar erscheinenden und wohl beweisbaren Tatsache,
dass die mit Strom belieferte mk-grid den Strom durch Energieumwandlung selbst verbraucht,
wohl für Recht erkennen, dass die Beklagte mk-energy gem. § 37 Abs. 2 EEG dem Grunde nach zur Zahlung der EEG- Umlage verpflichtet ist.

Bleibt wohl nur die Frage nach dem Grünstromprivileg.

Für das tatsächliche Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verringerung der EEG- Umlage
trägt wohl die Beklagte mk-energy die Darlegungs- und Beweislast,
wenn sie sich im Rechtsstreit auf diese für sie günstigen Umstände berufen will.

Laut Veröffentlichung http://green.wiwo.de/care-energy-deutschlands-umstrittenster-oko-unternehmer-im-interview/ sollen Sie sich zum Strombezug wie folgt geäußert haben:

"Die Kilowattstunde Ökostrom für 19,9 Cent anzubieten - wie geht das? Wo kaufen sie den Billigstrom ein?

Kristek: Wir kaufen den Strom direkt bei den Ökoenergieerzeugern für 3,8 Cent die Kilowattstunde ein. Manchmal ist es auch etwas mehr, manchmal weniger. Die Richtschnur ist hier der Börsenpreis.

Warum sollte das ein Windanlagenbetreiber oder Solaranlagenbesitzer machen, wenn er über die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung viel mehr bekommt - nämlich bis zu 14 Cent?

Kristek: Ganz einfach, weil ich den Betreibern die Einspeisevergütung plus eine Managementprämie garantiere. Das nennt man dann Direktvermarktung. Deshalb ist es für ihn attraktiv, nicht ins Netz einzuspeisen, sondern seinen Strom an uns zu verkaufen.

Ist das nicht ein Widerspruch? Sie sagen, Sie bezahlen dem Betreiber mehr als die EEG-Vergütung, aber wie können Sie dann für 3,8 Cent einkaufen? Wer bezahlt die Differenz von bis zu zehn Cent?

Kristek: Die Netzbetreiber.

Und die geben die Kosten in Form der EEG-Umlage dann an alle anderen Stromkunden in Deutschland weiter.

Kristek: Natürlich."

Ich gehe davon aus, dass auch dabei die Tatsachen so zutreffend wie wahrheitsgemäß wiedergegeben wurden.

Sollte sich der Energiebezug bei mk-energy deshalb so günstig gestalten, weil es sich um direktvermarkteten Ökostrom handelt, der durch Zahlungen der Netzbetreiber gefördert wird,
deren Kosten über die EEG- Umlage auf alle Stromlieferanten umgelegt werden (vgl. Ihre Aussage im Interview mit Benjamin Reuter, veröffentlicht in WiWo green am 05.06.13),
so werden diese bereits beim Input nach EEG geförderten Strommengen auf der Absatzseite (Output) wohl nicht nochmals vermittels Grünstromprivileg förderbar sein.
Denn einer doppelten Förderung der Strommengen nach EEG wird wohl schon das gesetzliche Doppelvermarktungsverbot des § 56 EEG entgegenstehen.

Sie sind immer an kostengünstigen Lösungen im Interesse Ihrer Kunden interessiert, war zu lesen.
Der Beklagte kann die Kosten des Rechtsstreits, die bei einem streitigen Urteil zu seinen Lasten entstehen, zum Teil vermeiden.
Hierfür steht in jedem Verfahrensstadium die Möglichkeit eines gerichtlichen Anerkenntnisses offen.

Sie haben öffentlich über Ihre uneigennützige Hilfe für die vom Hochwasser Betroffenen in den neuen Bundesländern berichtet,
weshalb ich Ihnen bei der Veröffentlichung über uneigennütziges Handeln nicht nachstehen möchte.

Freundliche energiereiche Grüße nach Hamburg



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 13. Juni 2013, 16:17:15
Der BDEW beschäftigt sich in einer Umsetzungshilfe vom 5.6.2013 "Vertrieb EEG 2012" mit dem Thema "Lichtcontracting" und weiteren Fällen des Contracting.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 19. Juni 2013, 16:25:08
Zwischenzeitlich ist bekannt geworden, daß es sich bei dem neuen Gas "Wärme aus Gas"-Angebot von Care Energy um ein Resale-/Branding Produkt der PGNIG Sales & Trading GmbH /  "XOOL Energie" (bekannt u.a. vom ehemaligen Produkt "BILD Energie") handeln soll:

http://www.care-energy-online.de/index.php/stromgas/waerme/care-energy-erdgas.html
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: nightbird am 21. Juni 2013, 18:40:37
Hallo,

hierzulande herrscht das Recht der freien Meinungsäußerung – deshalb
gibt es auch solche Diskussionen und „Medienberichte“. Klar, dass die
Medien mit ihren „Medienberichten“ z. B. die rechtliche Zulässigkeit und
wirtschaftliche Tragfähigkeit des zu Grunde liegenden Geschäftsmodells
öffentlich „bezweifeln“. Denn „Care-Energy“ läuft dem künstlich erzeug-
ten Mainstream, der auf das lukrativ ausnutzbare Schafherden-Prinzip
setzt, ja voll zuwider: Es wird die Liberalisierung der Energielieferung
gelebt. Dass das manchen zu weit geht lässt sich gerade beobachten.

Nun, in den letzten, sagen wir mindestens zwanzig Jahren, wurden sei-
tens des Gesetzgebers immer wieder auch rein handwerklich schlechte
Gesetze und Verordnungen erlassen. Ich meine damit nicht das „Steuer-
recht“ (das ist älter) oder etwa das Paradebeispiel SGB II sondern ge-
rade auch das Geflecht aus Gesetzen und Verordnungen im Bereich des
Energierechts. Manche offene Fragen werden sich wohl erst dann end-
gültig klären, wenn es zu bestimmten Rechtsfragen Urteile eines Bundes-
gerichtes oder des EuGH gibt und sich diese Urteile nicht widersprechen
wie bei so mancherlei Rechtsprechung des BGH der Fall. Für Unternehmer,
die Ihren Kunden tatsächlich das Bestmögliche bieten wollen, gestaltet
sich Management („Richtigmachen“) daher zugegebenermaßen schwierig.
Was ist heutzutage "richtig"?

Martin Richard Kristek hat offenbar eine Mission. Er geht Risiken ein. Er
geht neue Wege. Und er passt sich erkennbar an. Bislang folgte er Urtei-
len in einem Dschungel aus korrupter Widersprüchlichkeit - und er folgte
auch Vorschlägen der Verbraucherzentralen z. B. auf Änderung der AGBs.
Möglicherweise wird er wegen allem kaputtgemacht werden oder daran
kaputtgehen - zumindest werden ganz bestimmte Leute es wohl ernst-
haft probieren ihn kaputtzumachen. Was die Leute möglicherweise dabei
nicht bedenken: „Care-Energy“ hat eine Vielzahl – teilw. auch recht wohl-
habender - Kunden. Auch viele Kunden z. B. aus der IT-Branche. Einige
sind auch aus rein politischen Gründen Kunde bei „Care-Energy“ und wün-
schen Kristek einfach nur viel Kraft und Durchhaltevermögen - und dass
die verschiedenen Inhalte und Möglichkeiten, um die es geht, öffentlich
werden. Möglicherweise wären manche von den betuchten Kunden auch
zu einigem mehr bereit als bloß Kunde zu sein und die Rechnungen zu
bezahlen -  wenn Kristek nur nicht den Mund hält.

Jedenfalls scheint gerade immer Cash da zu sein wenn eins gebraucht
wird.


Bislang vermeiden es Energieversorgungsunternehmen (EVU), die Kal-
kulation ihrer Preise offenzulegen. Ich zweifle an, dass ein Endkunden-
preis von 19,90 Cent brutto unter dem Energiepreis, der sich bei mal
funktionierendem Energiemarkt bilden würde, liegt. Ich empfinde 19,90
Cent/kWh brutto nicht als „außerordentlich niedrig“. Einige Protest-Teil-
nehmer kürzen bei Grundversorgern im Durchschnitt auf ca. 14,70
Cent/kWh brutto (Strom). Vergleiche kamen bei ca. 14,90 Cent/kWh
brutto (Strom) zustande. Außerdem gibt es für Kristek noch die Grund-
gebühr.

Was zu „Care-Energy“ anzumerken ist: Wenn die Fa. mk-grid in dem
Geschäftsmodell Letztverbraucher ist (per Vertrag) und von Fa. mk-ener-
gy (die ja angeblich Energie unter Einstandspreis verkauft), welche die
Energie an Fa. mk-grid liefert, wegen Bußgeldzahlungen, Umlage-Nach-
forderungen etc. pleite geht, muss kein Kunde in die Ersatzversorgung,
weil Fa. mk-grid die Energie dann woanders zu beschaffen und zur Ver-
fügung zu stellen hat oder weil Fa. mk-grid gegen eine andere Firma aus-
gewechselt wird. Die Kunden von „Care-Energy“ schätze ich als rebelli-
sche und reaktionsfreudige Kunden ein, sonst wären sie nicht bei „Care-
Energy“. Sie werden solche Auswechselung wohl bereitwillig mitmachen.

Selbst wenn „Care-Energy“ trotz allem scheitert, was sich scheinbar
 nicht nur die großen Konzerne sehnlichst wünschen, sondern sogar ei-
nige Leute, von denen ich eigentlich dachte, sie müssten es besser
wissen, können andere engagierte Unternehmer doch wertvolle Schlüs-
se aus den ganzen Umwegen und Erfahrungen, die Kristek gerade
macht, sammeln und von Grund auf einen neuen, vielleicht von vorne-
herein perfekten, Weg für ihr Geschäftsmodell setzen. Allerdings ist der-
zeit nicht absehbar, dass im Energiebereich je wirklich Ruhe einkehren
 wird - ich sehe eher, dass das Gegenteil eintreten wird. Denn es wachen
tatsächlich immer mehr Leute auf und merken, dass die „Regierung“ sie
zum Narren hält.

Auch mag hier nochmal deutlich gesagt sein, dass das Geschäftsmodell
von „Care-Energy“ weder mit Flexstrom noch mit TelDaFax auch nur das
geringste gemein hat. Man lese dazu mal die entsprechenden Treads.
Wenn „Care-Energy“ pleite geht, dann hätte sowas definitiv andere
Gründe.

Was ich mich vielmehr frage: Wann kommt denn eigentlich mal ein Medien-
bericht zur guten Sendezeit, der die rechtliche Zulässigkeit des EEG und
des „zugrundeliegenden“ Gesetzgebungsverfahrens bezweifelt?!

Nicht nur in Insiderkreisen ist längst bekannt, dass viele „Gesetze“, auch
das EEG, zwar existieren (auf dem Papier) aber nicht rechtswirksam Gültig-
keit besitzen. Wahrscheinlich weiß das auch der eine oder andere Jurist
bei Fa. mk-sowieso („Care-Energy“) und lässt es hier u. a. auf eine formal-
rechtliche Prüfung ankommen - wonach die Fa. mk-sowieso möglicher-
weise bei Gericht obsiegen wird, weil solche „Gesetze“ ja bekannter-
maßen gerichtlich nicht durchsetzbar sein dürften - wenn man sich auf den
Umstand beruft. Die Frage ist, ob Anwälte, die ja Teil dieses Systems sind
und mit und in diesem System ihr Brot verdienen, so etwas tatsächlich
bereit sind, zu tun bzw. mit zu tragen.

Ein Nachweis, dass das EEG Gültigkeit besitzt, liegt mir jedenfalls bis heute
nicht vor.

Möglicherweise will jemand gleich eifrig hier eine Antwort lostippen, mit der
Idee, auf das „Bundesgesetzblatt“ oder ähnliches zu verweisen. Ich suche
allerdings einen rechtsstaatlichen Nachweis, der geordneten juristischen
Überprüfungen standhält.

Außerdem ist meiner Auffassung nach das EEG eine privatrechtliche Abgabe
und keine öffentliche. Energiekunden sind womöglich gut beraten, bei
ihrem EVU die Stromforderung zu beanstanden - vor allem auch dann, falls
das EVU als Forderungsbestandteil EEG-Umlage ausweist, ohne dass über
solche Weiterverrechnung („Umlage“) konkret ein Vertrag zwischen Kunde
und EVU geschlossen wurde.

Für unser aller Unabhängigkeit finde ich bedenklich, was aus dem EEG
resultiert, nämlich dass insbesondere die veralteten Brückentechnologien
„Solar- und Windkraftanlagen“ gefördert werden, und diese Förderung
vor allem die Haushaltskunden mit ihrem immer knapperen Geld und die
Küstenvögel mit ihrem einzigen Leben bezahlen.

Man könnte doch z. B. so schön dezentral Energie erzeugen und spei-
chern und das auch fördern, sowohl für Mietshäuser als auch für Eigen-
heime oder auch Gewerbe, im Kleinen und im Großen. Aber dann passt
ja die Steuereinnahmenrechnung für die kommenden 40 Jahre nicht
mehr („Ja, wo kämen wir denn hin, wenn die Verbraucher sich unab-
hängig machen? Was für Steuern und Abgaben müssten wir da erst
wieder neu erfinden?“).

Weil Kristek beispielsweise einen einfach gestrickten, verständlichen
„Sozialtarif“ anbietet (Deckelung der Energiekosten auf 4% des Einkom-
mens) und gerade auch die Sache mit dem EEG aus einem sozialen Blick-
winkel heraus zu betrachten ist, hier noch ein Hinweis: Speziell die Ab-
handlung zum Thema „EEG-Umlage und ‚Hartz IV’ “ von Herrn Herbert
Masslau zu finden auf der Webseite hier -->

http://www.herbertmasslau.de/eeg-umlage-hartz-iv.html

dürfte bei einigen neue Erkenntnisse bringen, auch wenn der Artikel be
reits vom 21.12.2012 stammt.

Wenn „Care-Energy“ den Strom durch Energieumwandlung selbst ver-
braucht, und gem. § 37 Abs. 2 EEG dem Grunde nach zur Zahlung der EEG-
Umlage verpflichtet ist, dürfte m. E. nach das gelten, was für alle Groß-
verbraucher wie „Care-Energy“ gilt: EEG-Befreiung.

Überhaupt glaube ich, dass es eine Vielzahl von Gründen gibt, dass die
EEG-Umlage scheitern muss. Es sieht für mich so aus, dass es für die Ener-
giewende endlich eine geeignete Vorgehensweise braucht. Was wir hier-
zulande momentan haben taugt nicht. Möglicherweise hat „Care-Energy“
in dieser wohl unstreitig schwierigen Zeit eine sehr wichtige Rolle inne.

Ja, es sah teilweise unbeholfen aus was Kristek macht. Und ja, es ist wich-
tig, was er macht. Den Anwälten im Forum sei an dieser Stelle für die direk-
ten und alle indirekten Hinweise für Kristek gedankt. Man kann ihn übri-
gens auch telefonisch und postalisch erreichen.

Ich bitte meinen Verein BdEv, weiterhin Artikel zu „Care-Energy“ zu ver-
fassen weil das wichtige und unbezahlbare Publicity für die Sache ist.
Ob diese negativ oder positiv ist erscheint mittlerweile egal - wichtig ist,
der Name und die Inhalte von „Care-Energy“ werden weiter bekannt.
Wenn es nur gute Publicity gibt, hätte „Care-Energy“ mit dem Kundenan-
sturm ernste Probleme, deswegen bitte stets kritische aber ausführliche
Artikel. Wichtig ist, dass sich die Leute mit den Themen und Inhalten be-
schäftigen und für die vielen Feinheiten und Möglichkeiten im Bereich
Energiebezug sensibilisiert und inspiriert werden. Nachfrage schafft Ange-
bot.

Der Start von „Care-Energy“ war holprig. Wer möchte wird Zeuge sein, was
bei alledem herauskommt. Ich stelle mich dafür ein, dass es im Resultat für
die Energieverbraucher gut, wichtig und richtig ist.

Was ich mir von Kristek noch wünsche ist, dass er nicht nur seine Jahres-
abschlüsse auf die Reihe bekommt sondern auch mehr sein Produkt
herausstellt, insbesondere die Tatsache, dass der Vertrag kurzfristig künd-
bar ist und dass Verbraucher praktisch kein Risiko haben. So bekäme er
langsam auch mehr Kundenvertrauen und Kunden - und damit sukzessive
mehr Cash-Flow. Solides Wachstum ist wichtig für das noch junge Unter-
nehmen.

Frage @all: Was können wir sonst noch tun?



energi-sche Grüße

nightbird
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 21. Juni 2013, 19:36:02
Auweia !  Da spannt sich aber einer mächtig vor den Karren !   ::)

… Ich empfinde 19,90 Cent/kWh brutto nicht als „außerordentlich niedrig“. ... Außerdem gibt es für Kristek noch die Grundgebühr. ...

Mit dem Wissen, dass den ÜNB die EEG-Umlage vorenthalten und somit womöglich die große Masse der Verbraucher geschädigt wird, empfinde ich das auch ganz und gar nicht.

Die angekündigte Urteilsverkündung des LG Hamburg am 25.07. wird zeigen, wie es um die vermeintlich „innovative“ Rechtsauslegung sowie um das mk-Geschäftsmodell bestellt ist und ob „gerade immer Cash da zu sein scheint wenn eins gebraucht wird“.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: stromer51 am 23. Juni 2013, 09:37:10
Zitat von: nightbird am 21. Juni 2013, 18:40:37
Zitat
Martin Richard Kristek hat offenbar eine Mission. Er geht Risiken ein. Er
geht neue Wege.

Wenn die Mission alle Energieversorger übernehmen und alle keine EEG Umlage mehr einziehen und an die Windmüller und
PV Betreiber  weiterleiten - was dann.
Dann würde der Aufschrei von der anderen Seite kommen. Denn diese wollen ihre garantierte Einspeisevergütung haben.
Also die neuen Wege des Herrn Kristek sind  einseitig und nicht im Sinne der Energiewende.

Auch schädigt er durch seine Mission alle anderen Stromverbraucher, die letztendlich die fehlenden Millionen EEG Umlage mitbezahlen müssen. Das bin auch ich.
Um die Mission mit Leben zu erfüllen braucht es 3 Firmen und das Märchen mit der Nutzenergie. Also der Strom läuft über 3 Firmen
um ihn von der EEG Umlage reinzuwaschen. Das ist bisher einmalig und das hat glaube ich noch niemand kopiert.
Vielleicht ist die Konkurrenz doch nicht so von der Mission überzeugt.

Und was die Grundgebühr betrifft, die mit dem kWh Preis zu vermischen ist grob fahrlässig. Es steht hier schon geschrieben
für was eine Grundgebühr erhoben wird , von fast allen Energieversorgern.
Mehr als die Hälfte muss an die Netzbetreiber weitergeleitet werden. Bei meinen Stadtwerken sind das ca.  54 EUR/Jahr.
Bei anderen ist es weniger oder auch mehr. Das kann jeder nachlesen,  steht meist online bei den Netzbetreibern.

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 23. Juni 2013, 21:42:12
Neuer Netzfund (ohne viel neuen Inhalt allerdings):

http://www.prizewize.de/strom/nachrichten/zweifel-geschaeftsmodel-care-energy/
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Stromfraß am 24. Juni 2013, 19:54:57
Naja, viel Neues gibt es nicht.
Was mich stutzig macht:
Zitat
Die mk-energy weigert sich, die Umlage an drei der vier großen Übertragungsnetzbetreiber zu zahlen.
Was ist mit den Zahlungen an den vierten Übertragungsnetzbetreiber?

Zitat
Die Aussage Kristeks widerspricht den Aussagen des Care Energy-Anwalts, der stets von einer Ablehnung der Zahlung der gesamten EEG-Umlage redet.

Wenn man eine Zahlung der EEG-Umlage ganz oder teilweise ablehnt, sollten doch Geschäftsführer und Anwalt ihre Argumentation gleich gestalten!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 03. Juli 2013, 10:26:58
Care Energy geht in die Offensive! (http://www.care-energy-online.de/index.php?option=com_content&view=article&id=234&Itemid=435)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 03. Juli 2013, 13:01:08
Care Energy geht in die Offensive! (http://www.care-energy-online.de/index.php?option=com_content&view=article&id=234&Itemid=435)

Interessant .. der Anteil des Endkunden-Strompreises, der auf die EEG-Umlage entfällt, sei also nach Ansicht der Hamburger Juristen nicht umsatzsteuerpflichtig?

Was meinen unsere Forenjuristen dazu?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bolli am 03. Juli 2013, 14:11:58
Da können wir mal sehen, was wir an CE haben. DIE gehen für uns in die "Bütt" und klären die Dinge. Zu denen müssen wir unbedingt wechseln. Schließlich wollen die uns nur Gutes.  ;)

Komisch nur, dass sie zu ihren eigentlichen Problemen nichts sagen und anscheinend da kein Geld für Rechtsgutachten haben (außer es reicht die Auskunft des Firmenanwaltes, dass die Vorgehensweise so o.k. sei).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 03. Juli 2013, 14:16:09
Die "eigentlichen Probleme" dürften Care Energy bald einholen - Urteil des LG Hamburg zu der Klage des ÜNB Amprion wegen der eingestellten EEG-Umlage-Zahlungen wird Ende des Monats erwartet..


Sollte das Urteil so ausfallen, wie es aufgrund der in der Presse wiedergegebenen Äußerung der vorsitzenden Richterin möglicherweise zu erwarten ist, mag es von Care Energy eine Pressemitteilung mit großem "Trara" und der Ankündigung, bis vor den BGH zu ziehen, geben - jedoch sind solche Urteile üblicherweise gegen Sicherheitsleistung zunächst vollstreckbar.

Laut Herrn Kristek bestehen ja aber ausreichende Rücklagen für alle erdenklichen Fälle.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: energienetz am 03. Juli 2013, 14:32:29
Vermutlich ist den Juristen hier im Forum eine Antwort zu dumm. Denn jedem (ausser den Care-Anwälten) dürfte klar sein, dass auf den Strom Mehrwertsteuer vom Versorger erhoben werden muss, und zwar auf den gesamten Strompreis mit allem, was drin ist (Netzentgelte, Stromsteuer, EEG, usw). Die Vorstellung, dass auf jeden Kostenbestandteil des Versorgers die Mehrwertsteuer getrennt geprüft werden könnte, darauf kommen auch nur die Juristen von Care, von denen wir ja schon einiges gewöhnt sind.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 03. Juli 2013, 15:48:08
Keine Frage ist dumm genug:

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18360.msg101829.html#msg101829

Eine Stellungnahme von Anwälten ist nicht bekannt, sondern eine Verlautbarung der Unternehmensgruppe, wie diese eine vorliegende Stellungnahme von Anwälten wohl selbst verstanden haben will.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 03. Juli 2013, 16:11:26
Danke für den Verweis auf den Parallelthread, Herr Rechtsanwalt!


Also offenbar wieder nur viel "heiße Luft" seitens Care Energy.

Damit ist die Ankündigung..

Zitat von: http://www.care-energy-online.de/index.php?option=com_content&view=article&id=234&Itemid=435
"Care-Energy [..] wird daher unverzüglich die betreffenden Versorger anwaltlich abmahnen, auffodern die zuviel erhobenen angeblichen Mehrwertsteuern an die Kunden zurückzuerstatten, oder eben ohne weiterer Abmahnung die Klage einreichen [..]

..wohl auch in einem anderen Licht zu sehen.


Man darf gespannt abwarten, ob dieser Ankündigung tatsächliche Abmahungen oder, wie ebenfalls angekündigt, sogar Klagen folgen werden.


PS:

Da war ja auch noch die jüngste Ankündigung einer Klage auf "zweistelligen Millionenbetrag an Schadenersatz" durch Care Energy - vgl. http://www.presseportal.de/pm/80959/mk-group-holding-gmbh - gegen einen öffentlich nicht benannten Beklagten wegen Verbreitung von "Fehlinformationen" und daraus wohl abgeleiteter Schadenersatzpflicht wegen "Eingriff in den Gewerbebetrieb (§ 823 Abs. 1 BGB)".



Eine Stellungnahme von Anwälten ist nicht bekannt, sondern eine Verlautbarung der Unternehmensgruppe, wie diese eine vorliegende Stellungnahme von Anwälten wohl selbst verstanden haben will.

Ein wichtiger Punkt.

Care Energy spricht von einem anwaltlichen "Rechtsgutachten" und dessen "vorläufiges Ergebnis". Interessant wäre doch, würde Care Energy das anwaltliche Rechtsgutachten nach etwaiger Fertigstellung der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, insbesondere mit Hinblick darauf, welche "renommierte Hamburger Anwaltskanzlei" sich eigentlich (standesrechtlich noch vertretbar?) für diese "innovativen Rechtsauslegungen" der mk-group "hergibt" bzw. ob nicht vielmehr die "Innovation" in der Rechtsauslegung eher dem möglichen "Rosinenpicken" durch Care Energy in den Aussagen der beauftragten Anwälte geschuldet ist, wie von Ihnen angedeutet.

( So oder so wird jedoch wahrscheinlich das wohl bald zu erwartende Urteil des LG Hamburg betreffs der Klage vom ÜNB Amprion vorläufig etwas "Erdung" in die "innovativen Rechtauslegungen" der mk-group bringen )


Begründen handwerklich grob mangelhafte oder jedenfalls "waghalsige", durch externe Rechtsanwälte gefertigte Rechtsgutachten eigentlich mögliche Schadenersatzpflichten, wenn diese beispielsweise in Gerichtsprozessen zum Einsatz kommen sollen oder die Grundlage von Pressemitteilungen darstellen, die geeignet sind, ihrerseits Schadenersatz- oder Unterlassungsansprüche seitens Mitbewerbern wegen z.B. geschäftsschädigender Äußerungen auszulösen?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 03. Juli 2013, 16:57:51
Und noch etwas Aktuelles von der Wiwo:

Wiwo Green, 03.07.2013: Care Energy - Neuer Ärger für den Ökostrom-Discounter (http://green.wiwo.de/care-energy-neuer-arger-fur-den-okostrom-discounter/)


Zitat von: http://green.wiwo.de/care-energy-neuer-arger-fur-den-okostrom-discounter/
Die Hamburger bezeichnen sich als Energiedienstleister und sehen sich deshalb nicht verpflichtet, die derzeit vorgeschriebene Umlage von rund 5,3 Cent pro Kilowattstunde an die Übertragungsnetzbetreiber zu bezahlen.

Stattdessen will das Unternehmen eine freiwillige Abgabe von zwei Cent weitergeben. Dieser reduzierte EEG-Betrag ergibt sich aus verschiedenen Vergünstigungen, die Care Energy für sich in Anspruch nimmt (u.a. das Grünstromprivileg).

[..]

„Die TransnetBW stellt wie jedem anderen Energieversorgungsunternehmen selbstverständlich auch Care Energy die EEG-Umlage gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) in Rechnung und erwartet, dass diese beglichen wird. Andernfalls wird auch die TransnetBW weitere Schritte prüfen.“

[..]

Vorerst wird man bei Transnet in Stuttgart aber wohl das Urteil des Landgerichts Hamburg abwarten. Das soll am 25. Juli fallen. Dass das Urteil den Fall Care Energy beendet, ist allerdings unwahrscheinlich. Denn Care Energy beharrt weiterhin darauf, dass man als Energiedienstleister nicht zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet sei. Zur Not will man diese Begründung auch in der nächsten Instanz verfechten.

[..]

Klarheit könnte am Ende am ehesten der Streit mit der Bundesnetzagentur bringen. [..] Denn die Behörde sieht Care Energy als Umlage-pflichtigen Stromversorger.

[..]

Bei der Agentur in Bonn will man sich mit der Prüfung des Widerspruches Zeit lassen. Sollte man diesen nicht akzeptieren, werde man den Fall an die Staatsanwaltschaft (sic!) in Düsseldorf übergeben, heißt es dort.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Netznutzer am 03. Juli 2013, 17:27:04
Gerade lese ich, dass künftig alle 300.000 Kunden dieses Vereins die Netznutzung mit dem Netzbetreibern direkt abwickeln sollen. Das kann ja witzig werden.

Gruß

NN
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 03. Juli 2013, 17:34:39
Aha. :o

Und auf welcher rechtlichen Grundlage soll das bitte möglich sein?



PS:

Verweigern erste Verteilnetzbetreiber etwa mittlerweile, wie öffentlich angekündigt (http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bdew-warnt-vor-care-energy-a-901684.html), der mk-group die Durchleitung ohne Vorkasse oder belastbare Bonitätsauskunft ;)?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 03. Juli 2013, 17:49:17
Schwer vorstellbar, dass sich die bestehenden Verträge, wenn sie denn die Lieferung von Nutzenergie zum Gegenstand haben, dahingehend anpassen lassen.
Bisher dachte man, Netz und Verbrauchsgeräte seien an mk-grid übertragen, dass diese aus Strom Nutzenergie erzeugen kann, wobei die Kunden selbst das Netz wohl gar nicht nutzen können.

Reine Stromlieferungsverträge exclusive Netznutzung, bei denen die Kunden zusätzlich die Netznutzung mit ihrem Netzbetreiber vereinbaren müssen, sind grundsätzlich machbar.
In Österreich wird es wohl so praktiziert.  Fraglich, ob sich überhaupt Kunden auf solche neuen Verträge einlassen wollen. Die Kunden werden für solche exklusiven Stromlieferungen, die für sie mit weiterem Aufwand verbunden sind, sicher weit geringere Strompreise zahlen wollen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 03. Juli 2013, 17:53:16
Die Kunden werden für solche exklusiven Stromlieferungen, die für sie mit weiterem Aufwand verbunden sind, sicher weit geringere Strompreise zahlen wollen.

..und manch Verteilnetzbetreiber sich auf derlei im Privatkundengeschäft möglicherweise gar nicht einlassen, wie es bereits in der Anfangszeit der StromNutzenergielieferung durch Care Energy in Bezug auf die versuchte "Umschreibung" der Entnahmestellen bei den VNB auf die mk-grid der Fall war.


@ Netznutzer

Was war denn die Quelle dieser Information?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Netznutzer am 03. Juli 2013, 21:17:15
@ sabbelmr

E-Mail an Netzbetreiber

Ich bin mal gespannt, wie die Privatleute INVOIC abwickeln wollen.

Gruß

NN
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 03. Juli 2013, 21:38:43
Danke Netznutzer!


Sollte an der Aussage Ihres Netzbetreibers etwas dran sein, kann dies doch nur zur Konsequenz haben, daß die mk-group mittelfristig nicht mehr liefern / durchleiten könnte.


Ich kann mir kaum vorstellen, daß die Verteilnetzbetreiber hinnehmen würden, mit zigtausenden Privatkunden von Care Energy (und wenn es auch nur Neukunden beträfe) Netznutzungsentgelte selbst abrechnen zu müssen - schließlich ein in der Praxis bisher äußerst unüblicher Vorgang.


Es stellt sich ferner auch die Frage, wie es zu der von Ihrem Netzbetreiber umrissenen Situation gekommen sein soll. Sollten die Verteilnetzbetreiber um Ihre Netznutzungsentgelte fürchten, so stünde es ihnen über die einschlägigen Netznutzungsverträge frei, Care Energy die Netznutzung zu verweigern, sofern Care Energy der Aufforderung, entweder Vorkasse zu leisten oder behelfsweise eine belastbare Bonitätsauskunft beizubringen, nicht nachkäme. So hatte es auch Herr Kristek seinerzeit in der Pressekonferenz betont.

Warum Care Energy wiederum ein Interesse haben sollte, die Begleichung der NN-Entgelte auf den Endkunden abzuwälzen, erschließt sich mir nicht. Wie von RR-E-ft bereits angemerkt würde dadurch das Produkt auch meiner Meinung nach für Neukunden so gut wie unvermarktbar, die rechtliche Situation für Bestandskunden aufgrund bestehender Verträge mal dahingestellt.


Summa summarum - merkwürdige Sache; man darf gespannt sein, was womöglich hinter der Aussage Ihres Verteilnetzbetreibers steckt und da noch kommen mag..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 05. Juli 2013, 15:34:52
Projektbericht Care-Energy Helping-Hands Philippinen (http://www.care-energy-online.de/index.php/homepage/sponsoring-soziales/care-energy-helping-hands-phillipinen.html)


Videofassung: http://www.youtube.com/watch?v=pWPjLWp61qA
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 07. Juli 2013, 17:54:46
Gepostet heute Mittag von Care Energy auf Facebook:


Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy
Empfänger: Verteilnetzbetreiber

[..]

Dementsprechend haben wir uns entschieden unsere derzeit rund 300.000 Kunden von der "Netznutzung durch den Lieferanten" auf "Netznutzung durch den Letztverbraucher" umzustellen [..].

[..]

Die betreffenden Verteilnetzbetriebe werden daher in den nächsten Tagen eine netzbetreiberspezifische Bestandsliste erhalten, mit dem Ersuchen in Vollmacht des Letztverbrauchers, unverzüglich die Übersendung des Netznutzungsvertrages für die "Netznutzung durch den Letztverbraucher" samt aktuellem Preisblatt zu veranlassen, so wie dies im § 20 Abs 1a EnWG und § 24 Abs 1 und 2 StromNZV geregelt und festgelegt wurde.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 07. Juli 2013, 18:08:40
Und weiter:


Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy
Care-Energy beantragte und das Landgericht Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen Stefan R.* wegen unlauteren Methoden.

Care-Energy beantragte und das Landgericht Memmingen erlässt einstweilige Verfügung gegen Stadtwerke Bad Wörishofen wegen unlauteren Methoden.

Care-Energy beantragte und das Landgericht Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen HFO Energy GmbH** wegen unlauteren Methoden.

*: Wohl (Ex-?) Vertriebler von CE und Initiator (?) der Diskussionsgruppe http://www.facebook.com/groups/careenergyforumunzensiert

**: Offenbar konkurrierender Energiemakler, der wohl unter anderem versucht hatte, Care Energy-Vertriebler öffentlich "abzuwerben", vgl. http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:www.hfo-energy.de/news.php%3Fn%3D28&strip=1
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 07. Juli 2013, 18:34:41
Und abschließend legen uns Martin Richard Kristek und Care Energy via Facebook heute noch die biblische Bergpredigt ans Herz:


Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy
Care Energy hat einen Link (http://s469290903.online.de/wortes/MT5.MP3) via Martin Richard Kristek (http://www.facebook.com/martin.richard.kristek) geteilt.

Das Wort zum Sonntag: Die Bergpredigt (Mt 5,1-7,29) (http://s469290903.online.de/wortes/MT5.MP3)


Prosit!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 07. Juli 2013, 22:02:29
Eine Umstellung der Netzunutzung auf den "Letztverbraucher" erfordet ja zumindest erstmal festzustellen, wer Letztverbraucher ist.  Ob das der Nutzer der "Nutzenergie" oder eine Firma aus Kristeks Firmengeflecht sein soll, hätte unterschiedliche Konsequenzen. Wäre es die Nutzer der "Nutzenergie" wäre das eine einseitige Vertagsänderung.  Der Zahl nach sollen sie es wohl sein.
Grundsätzlich kann schon der Letztverbraucher eigene Netznutzungsverträge abschließen und erhält dafür separate Abrechnungen ohne dafür "INVOIC" zu benötigen. In der Praxis kenne ich es nur für leistungsgemessene Abnahmestellen. Die EEG-Umlage müsste dennoch der Stromhändler und nicht der Netzbetreiber erheben und abführen

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 07. Juli 2013, 22:33:58
Man mag das Gefühl haben, Care Energy versuche mit allen Mitteln zu bekräftigen, daß eben der Nutzenergie-Kunde die Letzverbrauchereigenschaft innehabe und nicht die mk-grid, die die rein gedankliche Wandlung des durch die mk-energy an die mk-grid gelieferten Stroms in Nutzenergie vornimmt, welche über die mk-power dann an den Kunden weiterverkauft wird.

Immerhin rückt das Urteil des LG Hamburg über die nicht geleisteten EEG-Zahlungen immer näher (Urteilsverkündung wird nach derzeitigem Stand für den 25. (?) Juli erwartet).


Wie hier im Forum bereits von fachanwaltlicher Seite dargelegt, müsste nämlich der mk-grid nach derzeitiger Rechtsprechung des OLG Frankfurt wohl recht sicher Letztverbrauchereigenschaft im Sinne des EEG attestiert werden, wenn sie den gelieferten Strom (auch nur "virtuell") verbraucht, um daraus ein neues Produkt (Nutzenergie) zu erzeugen.

Da die mk-energy im Firmengeflecht wohl nur die mk-grid als Stromkunden hat, und wohl nur zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet ist, sodenn sie Letztverbraucher mit Strom beliefert, ist die Frage, wer in dem Konstrukt Letztverbraucher im Sinne des EEG ist, nicht unerheblich.


Allerdings sagt die einschlägige OLG-Rechtssprechung wohl auch, daß der Letztverbraucherstatus nach dem EEG sowie der Letztverbraucherstatus nach der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) zwei verschiedene paar Schuhe sind, sodaß sich wohl Letztverbraucher i.S. des EEG und Letztverbraucher i.S. der NAV durchaus unterscheiden können.

Mit dem aktuellen Bestreben, im Namen der Nutzenergiekunden eigenständige Netznutzungsverträge mit den Verteilnetzbetreibern (VNBs) zu schließen (die weitreichenden Vollmachten in den AGB machen es offenbar möglich) untermauert Care Energy allenfalls nochmal, wer Letztverbraucher i.S. der NAV ist, was aber wie gesagt für EEG-Fragen nicht erheblich sein muss.


Am Rande:

Senkt sich für die Bestandskunden, die zukünftig nach Plan von Care Energy selbst ihre Netznutzungsentgelte (einschl. Konzessionsabgaben und Entgelte für Zähler / Messung / Abrechnung) an die VNB entrichten sollen, eigentlich der Nutzenergie- und Grundpreis um die entsprechenden Beträge?

Wenn nicht, würde ich eine große Kündigungswelle unter den Bestandskunden prognostizieren (falls die VNB sich möglicherweise sowieso mehrheitlich nicht auf das aktuelle Ansinnen von Care Energy nicht einlassen).



Anderer Gedanke:

Mehrere Verteilnetzbetreiber hatten bereits vorletzten Monat mehr oder minder öffentlich angekündigt (http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bdew-warnt-vor-care-energy-a-901684.html), von Care Energy zukünftig Vorauskasse / Sicherheit auf die Netznutzungsentgelte oder eine belastbare Bonitätsauskunft zu verlangen (im Rahmen der Regelungen in den einschlägigen Netznutzungsverträgen, nach denen ansonsten im berechtigten Fall die weitere Netznutzung verweigert werden darf).

Mag daher der Wind wehen?



Interessant auch die Frage, wie die CE-Vertriebler dieses beabsichtigte Konstrukt zukünftig potentiellen Neukunden "verkaufen" wollen?

Zufälligerweise hat Martin Kristek in einer mutmaßlichen E-Mail an die Vertriebler, welche auf http://www.facebook.com/groups/careenergyforumunzensiert veröffentlicht wurde, bereits vor einigen Tagen quasi angeordnet, die Strom"Nutzenergie aus Strom"-Neukundenaquise für diesen Monat "runterzufahren" und sich stattdessen auf das Bestandskundenmanagement sowie u.a. auf das neue Erdgas"Wärme aus Erdgas"-Produkt zu konzentrieren - wobei Care Energy bei Letzerem ja offenbar nur als Vermittler für die PGNiG Sales & Trading / PST (die hatten Xool übernommen) fungiert; Interessenten könnten wohl genausogut online über https://www.pstoptimus.de/ oder Vertriebler der PST direkt bei der PST Kunde werden..


Der Verdacht drängt sich auf, daß der "Endspurt" im EEG-Verfahren vor dem LG Hamburg, die geplante "Abwälzung" der Netznutzungsverträge auf die Endkunden sowie die offenbar geänderten Vertriebsschwerpunkte zusammenhängen mögen.


Hier die erwähnte, auf Facebook veröffentlichte mutmaßliche Rund-E-Mail an den Außendienst auszugsweise:

Zitat von: http://www.facebook.com/groups/careenergyforumunzensiert
Schönen guten Tag,

[..]

Nehmen wir uns dieses Monat 07 gemeinsam zum Ziel, weniger Neukunden zu akquirieren [..] viel lieber wäre mir persönlich nun [..] unsere Geschäftsbereiche

Erdgas
Geräteshop
Care-Energy Plug & Save Photovoltaik

auszubauen und mit Kundenservice beim Kunden zu punkten.

[..]

Mit freundlichen Grüßen
Martin Richard Kristek
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 07. Juli 2013, 23:14:51
Und nochmal zum Thema PGNiG Sales & Trading / PST, deren Erdgasprodukt Care Energy nun vertreiben will:

Die polnische PGNiG-Gruppe steht unter Kritik wegen Schiefergas-Bohrungen, zu gut Deutsch Fracking, vgl.: http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/europa_cee/1378759/Polnische-PGNiG-plant-SchiefergasBohrungen


Abgesehen davon, daß die ursprüngliche Ankündigung von Care Energy, man würde Ökogas liefern, sowieso vom Tisch ist - wie passt der Vertrieb der PST-Gasprodukte unter diesem Gesichtspunkt noch zum selbst auferlegten Slogan "Energieversorger der Energiewende"?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 08. Juli 2013, 08:05:38
Der BDEW informiert:

Zitat
Care-Energy mk-power kündigt Umstellung auf Netznutzung durch den Letztverbraucher an

Die mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG ("mk-power"), die in Deutschland auch unter der Marke "Care-Energy" auftritt, hat am 3. Juli 2013 in einem Schreiben an Verteilnetzbetreiber in Deutschland angekündigt, dass sie in den nächsten Tagen in Vollmacht ihrer Kunden netzbetreiberspezifische Bestandslisten an die Verteilnetzbetreiber senden wird, in denen sie unverzüglich um Übersendung eines Netznutzungsvertrages für die Netznutzung durch die jeweils in der Liste genannten Letztverbraucher bitten will. Der BDEW weist darauf hin, dass Verteilnetzbetreiber, die diese Aufforderung erhalten, das Recht haben, sich die Berechtigung der mk-power durch Vorlage einer hinreichend konkreten Vollmacht für jeden einzelnen Letztverbraucher nachweisen zu lassen. Die Bundesnetzagentur stimmt dieser Einschätzung des BDEW zu und hält ein solches Verlangen nach Vorlage einer Vollmacht in jedem Einzelfall für zulässig.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 08. Juli 2013, 08:18:37
[..] Der BDEW weist darauf hin, dass Verteilnetzbetreiber, die diese Aufforderung erhalten, das Recht haben, sich die Berechtigung der mk-power durch Vorlage einer hinreichend konkreten Vollmacht für jeden einzelnen Letztverbraucher nachweisen zu lassen. Die Bundesnetzagentur stimmt dieser Einschätzung des BDEW zu und hält ein solches Verlangen nach Vorlage einer Vollmacht in jedem Einzelfall für zulässig.

Nun werden sich die Geister wohl daran scheiden, ob die von den Bestandskunden auf dem Auftragsformular ( vgl. http://www.care-energy-online.de/informationsmaterial/ce_informationspackage_jan-2013.pdf , Seite 15 ) sowie möglicherweise darüber hinaus über die AGB-EDL ( aktuelle Fassung vgl. http://www.care-energy-online.de/index.php/homepage/agb/agb-energiedienstleistung.html ) erteilten Vollmachten hinreichend und zulässig sind.


Sollte Care Energy jeden Bestandskunden auffordern müssen, nun noch weitere Vollmachten abzugeben oder zusätzliche Verträge zu unterzeichnen, dürfte es eher Kündigungen hageln. Allein das Prinzip der doppelten Abschläge und Abrechnung (an Care Energy einerseits, an den Verteilnetzbetreiber andererseits), auf das die aktuellen Bestrebungen wohl hinausliefen, wird wohl viele Bestands- sowie potentielle Neukunden (die man im Bereich "Nutzenergie aus Strom" aber offenbar aktuell sowieso nicht mehr so gerne will, vgl. vorherige Seite (http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17820.msg101990.html#msg101990)) nicht gerade begeistern.

Zumal es zu der sich aufdrängenden Frage, ob sich der Nutzenergie-Preis für die Bestandskunden eigentlich um die Entgelte der Netznutzung, Messung / Abrechnung und Konzessionsabgabe verringert, wenn diese zukünftig durch die Endkunden selbst an die Verteilnetzbetreiber entrichtet werden sollen, noch keine Information zu geben scheint.



Nachtrag:

Care Energy schreibt gerade auf Facebook:

Zitat von: https://www.facebook.com/CareEnergy
[User] Werden dann diese Kosten oder Gebühren vom Endkundenpreis 19.90 Cent (brutto) abgezogen?

Care Energy Natürlich die sind ja inkludiert in den 19,90 und in allen Preisen anderer Anbieter.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 08. Juli 2013, 12:05:25
Die Netzentgelte unterscheiden sich in den verschiedenen Netzgebieten erheblich voneinander, schon die Höhe der Konzessionsabgaben, die in den Netzentgelten enthalten ist, unterscheidet sich teils deutlich.

Dies macht die Preiskalkulation für bundesweit tätige Anbieter schwierig, wenn sie überall den gleichen Preis anbieten.
In Gebieten mit hohen Netzentgelten sind ist die Vertriebsmarge geringer als in Netzgebieten mit geringen Netzentgelten.
Schließlich entwickeln sich die Netzenetgelte auch nicht in allen Netzgebieten einheitlich.

Dieses Geschäftsmodell einheitlicher all-inclusive- Strompreise in verschiedenen Netzgebieten mit unterschiedlichen Netznutzungsentgelten kann deshalb womöglich nicht aufgehen.

Schneidet man die Leistung Netznutzung aus der Leistung Strombelieferung raus, so generiert das neue Produkt "reine Stromlieferung" wohl überall die gleiche Vertriebsmarge, ist deshalb für den Lieferanten weit besser kalkulierbar.

Ein Kunde, der mit seinem Stromlieferanten eine gängige All-inclusive- Belieferung vereinbart hat, ist regelmäßig nicht damit einverstanden, dass der Lieferant zukünftig nur noch den Strom liefert, die Netznutzung vom Kunden zukünftig eigenständig mit dem Netzbetreiber vertraglich und abrechnungstechnisch abgewickelt werden soll.

Auch dem Stromlieferanten etwaig erteilte Vollmachten deuten nicht auf ein solches Einverständnis hin, insbesondere wenn ein all-inclusive- Preis vereinbart wurde, der die Kosten der Netznutzung mit umfasst. Der Kunde, der dies wollte, hätte schon keinen all-inclusive Preis vereinbart oder zumindest nur einen Preis, in welchem die Leistung Strombelieferung und die Leistung Netznutzung gesondert ausgewiesen wurden.

Schneidet man aus einem bisher einheitlichen all-inclusive- Strompreis überall die unterscheidlich hohen Netznutzungsentgelte heraus, bleiben deshalb überall unterschiedlich hohe Strompreise einer reinen Strombelieferung übrig.

Der Stromlieferant, der laufende Vertragsverhältnisse entspechend umstellen wollte, könnte dann nicht mehr einen einheitlichen Preis benennen, zu dem dann die reine Strombelieferung für alle Kunden fortgesetzt werden sollte. Schließlich darf der Lieferant durch eine solche Umstellung grundsätzlich jedenfalls nicht seine Vertriebsmarge im konkreten Liefer- und Vertragsverhältnis erhöhen.   

Es ist wohl nicht anzunehmen, dass bei einer Umstellung den Kunden alles so transparent dargelegt wird, dass eine Erhöhung der Vertriebsmarge im konkreten Vertragsverhältnis ausgeschlossen ist. 
 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: DieAdmin am 08. Juli 2013, 12:08:51
@SabbelMR,

es ist unnötig, komplette Pinnwandeinträge von der FB-Seite hier ins Forum zu kopieren. Man kann, wenn man aus einen Eintrag zitiert, direkt zu dem FB-Eintrag verlinken. (Das Direktlink sollte man bekommen, wenn man auf den Zeitstempel eines Beitrags klickt.)

Inwieweit usergenerierter Content (Kommentare) kopiert werden darf, ist sicherlich eine strittige Frage, (die gern an anderer Stelle hier im Forum diskutiert werden kann), aber zumindest sollte man den Username anonymisieren.

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 08. Juli 2013, 12:14:18
@ Evitel2004

Danke für die Hinweise - wird in Zukunft beachtet (und die bereits geposteten Zitate nachträglich gekürzt)! Kenne mich mit Facebook nicht gut aus, die Möglichkeit der Direktverlinkung von einzelnen Beiträgen war mir nicht bekannt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 08. Juli 2013, 12:54:01
Es ist wohl nicht anzunehmen, dass bei einer Umstellung den Kunden alles so transparent dargelegt wird, dass eine Erhöhung der Vertriebsmarge im konkreten Vertragsverhältnis ausgeschlossen ist.

Der Bestandskunde wird wohl mindestens erwarten, daß sein zukünftiger kWh-Preis bei Care Energy (für die Nutzenergielieferung exklusive Netznutzungsentgelt) + die an den Verteilnetzbetreiber verbrauchsabhängig zu zahlenden Netznutzungsentgelte einschl. Konzessionsangabe etc. pro kWh im individuellen Fall den bisherigen "all inclusive"-Preis von 19,90 Ct./kWh nicht überschreitet. So hat es Care Energy ja auch sinngemäß auf Facebook zugesagt - wird ja eine lustige Rechnerei werden..

Weiterhin sind da ja noch die pro Jahr bzw. Ereignis vom VNB (also im Wesentlichen verbrauchsunabhängig) berechneten Entgelte für Zählernutzung sowie Messung / Abrechnung, weswegen Care Energy wohl ferner das mutmaßlich auch in Zukunft geforderte monatliche Grundentgelt für jeden Bestandskunden individuell (bzw. jedenfalls für alle Kunden eines Netzgebiets) so anpassen müsste, daß dieses zusammen mit den zusätzlich monatlich im Mittel an den VNB zu zahlenden verbrauchsunabhängigen Nutzungsentgelten das bisherige "all inclusive"-Grundentgelt von 6,99€ / Monat nicht überschreitet. Eine noch lustigere Rechnerei!


Fraglich bleibt, wieviele Bestandskunden sich die Umstellung überhaupt gefallen lassen - da die ordentliche Kündigungsfrist bei Care Energy kurz ist, stellt sich hier praktisch gar nicht die Frage nach Sonderkündigungsrechten; im Zweifel ist man auch so schnell aus dem Vertrag "raus".

Ferner werden möglicherweise diverse Verteilnetzbetreiber die von den Bestandskunden gegenüber Care Energy erteilten Vollmachten nicht für den Abschluss eigenständiger Netznutzungsverträge oder auch nur das Angebot dieser gelten lassen.


Da muss man sich doch fragen, wozu der ganze Aufwand, die gestiftete Verwirrung und das Risiko, Bestandskunden zu verlieren? Hier mag jeder selbst zuende denken :).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 08. Juli 2013, 13:19:59
PS:

Nachtrag von CE auf Facebook (auszugsweise):


Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/676725932343028?comment_id=7713952&reply_comment_id=7717316&total_comments=4
[User] [..] Also bekommt jetzt der Kunde künftig zwei Rechnungen? Eine vom Netzbetreiber und eine von Care Energy?

Care Energy Nicht unbedingt, wir können dies auch gemeinsam abrechnen - ganz wie der Kunde dies wünscht - [..]


Ich weiß, daß dieses Modell in Österreich, wo wohl tatsächlich technisch stets separate Verträge über Stromlieferung einerseits und Netznutzung andererseits durch den Endkunden geschlossen werden, gängig ist ("Verrechnungsmodell").

Die deutschen Verteilnetzbetreiber allerdings werden sich sicherlich aus administrativer Sicht "freuen". Erst die (hierzulande für Privatkunden unübliche, aber laut Netzagentur wohl legitime - s.o. -) Forderung nach Umstellung auf "Netznutzungsvertrag mit Endkunde", gleichzeitig aber doch weiterhin auf Wunsch Netznutzungs-Rechnungsstellung an Care Energy?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 08. Juli 2013, 13:27:45
Auch die Netzentgelte bestehen aus verbrauchsabhängen und nicht verbrauchsabhängigen Komponenten.

Beispiel:
http://www.e-dis.de/media/Uebersicht_Netzentgelte_Strom_der_EDIS_AG_20130101.pdf

18 € pro Jahr und 8,42 ct/kWh zuzgl. Umlagen und Konzessionsabgabe etc. sowie MWSt. für Entnahme ohne Leistungsmessung. Hinzu kommt noch Messstellenbetreib, Messung und Abrechnung mit jährlichen Entgelte 2,52, 10,56 und 10,32 € pro JAhr zzgl. MWSt.

Da wird für CE nicht viel bleiben, zumal sie auch weiterhin die EEG-Umlage erheben und abführen müss(t)en. Geklärt wäre dann aber von wem.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 08. Juli 2013, 13:30:29
Geklärt wäre dann aber von wem.

Tatsächlich ;)?

Wie bereits erwähnt - Letztverbraucher-Status nach der Niederspannungsanschlussverordnung muss nicht gleich Letztverbraucher-Status i.S. des EEG sein - wird im hier im Thread zitierten Contracting-Urteil des OLG Frankfurt ja angeschnitten.


Care Energy wird sich vermutlich weiter darauf berufen, daß die mk-energy keine Letztverbraucher mit Strom beliefert (sondern nur die mk-grid, und daß diese durch die "Umwandlung" des bezogenen Stroms in Nutzenergie diesen nicht "letztverbrauche"), die mk-grid wiederum Nutzenergie ausschließlich an die mk-power verkaufe und die mk-power den Endkunden nicht mit Strom, sondern ausschließlich mit Nutzenergie beliefere = keine EEG-Umlagepflicht für irgendein Unternehmen in der Kette aus Sicht von Care Energy.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 08. Juli 2013, 14:42:47
Meinen Sie es wird ganz ohne Letzverbraucher im Sinne des EEG gehen?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 08. Juli 2013, 14:56:20
Nein.

Care Energy hingegen wohl schon :).


Das OLG Frankfurt hat offenbar festgestellt, daß derjenige, der bezogenen Strom verbraucht, um daraus ein neues Energie-"Produkt" zum Weiterverkauf herzustellen ("Nutzenergie = Licht, Wärme, Kälte..", wie von CE beworben), Letztverbraucher i.S. des EEG sein kann bzw. ist - das wurde von fachanwaltlicher Seite ja hier im Thread bereits mehrfach schön erläutert.

Im Fall der mk-group wäre das dann wohl die mk-grid. Damit würde die mk-energy einen Letztverbraucher i.S. des EEG (nämlich die mk-grid) beliefern und schwupps - da hätten wir die Pflicht zur EEG-Umlage (bei der mk-energy).


In dem derzeit vor dem LG Hamburg laufenden Verfahren (Urteil für 25.07. erwartet) seitens Amprion & Co. wegen ausstehender EEG-Zahlungen soll sich die vorsitzende Richterin ja Pressemeldungen zufolge und auch laut Angabe von CE selbst ( vgl. http://www.presseportal.de/pm/80959/2478592/fehlende-rechtssicherheit-in-deutschland-gerichte-und-anwaelte-legen-gleiches-gesetz-in ) bereits früh dahingehend geäußert haben, daß sich Care Energy lieber in voller Höhe mit der Klägerin vergleiche, da die Richterin der Ansicht sei, daß ein Unternehmen der mk-group in jedem Fall umlagepflichtig sei (und zwar am ehesten die Beklagte mk-energy als Lieferant der mk-grid, welche ihrerseits den von mk-energy gelieferten Strom bei der "Nutzenergieumwandlung" letztverbrauche - im Sinne des EEG -).

Darauf hat sich Care Energy offenbar nicht eingelassen, wohl weil man, wie angekündigt, notfalls mit der Angelegenheit in weitere Instanzen will (unabhängig davon wäre aber wohl ein zu Ungunsten der mk-energy ergehendes Urteil gegen Sicherungsleistung seitens der Klägerin vorläufig vollstreckbar - an der Stelle würde sich dann die Frage stellen, inwieweit bei der mk-group tatsächlich adäquate Reserven für diesen Fall gebildet wurden).


Im Übrigen beruft man sich offenbar auf Gerichtsurteile aus der Vergangenheit, wo es aber in Bezug auf Care Energy um die Letztverbraucherfrage i.S. der Niederspannungsverordnung ging. Demnach sei die mk-grid nicht Letztverbraucher und konnte daher wohl auch nicht wie beabsichtigten an den Entnahmestellen "einziehen" - diese durften und mussten wohl seitens der Verbindungsnetzbetreiber weiter auf den Endkunden geführt werden.

Nur sagt wie erwähnt das Urteil des OLG Frankfurt wohl sinngemäß genau dazu, daß dies für die Letztverbraucherfrage i.S. des EEG nicht von Belang sein muss..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Stromfraß am 08. Juli 2013, 15:13:51
Was Care Energy gerne möchte, ist das eine, dass das EEG aber überhaupt so interpretierbar ist, dass man sich darüber vor Gericht streiten muss, ist das andere.
Aber so ist es nun mal mit Gesetzen. Kaum ein Gesetz ist so "wasserdicht", dass es nicht doch Lücken und Schlupflöcher geben würde.
Manche Gesetze sind so "löchrig", dass sie nicht mal die Unterschrift des Bundespräsidenten bekommen.
Auf jeden Fall wird nach und nach immer deutlicher, warum CE so sagenhaft günstige Preise anbieten kann: z.B. unter Umgehung der EEG-Umlage.
Da könnte manch anderer Energieversorger, wenn er statt Strom "Nutzenergie" anbietet, auch mit etwa 20 Ct./kWh ins Geschäft kommen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 08. Juli 2013, 15:18:49
Ich kann in der neuesten Aktion keinen Ansatz erkennen, der in Hinblick auf die Vemeidung von EEG-Umlagezahlungen zielführend sein könnte. Es mutet wie ein Katz und Mausspiel an. Die Verteilnetzbetreiber werden jetzt mal schön beschäftigt und es vergeht dabei weitere Zeit mit evtl. noch unklareren jedoch auf jeden Fall veränderten Vertragsverhältnissen. Die Übertragungsnetzbetreiber, die die EEG-Umlage einfordern, sind von der Aktion allerdings überhaupt nicht betroffen. Die Kunden sind ja offenbar eine eingeschworene Gemeinschaft und werden sich wohl nicht durch solche Kleinigkeiten verunsichern lassen.  ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 08. Juli 2013, 15:24:12
Da könnte manch anderer Energieversorger, wenn er statt Strom "Nutzenergie" anbietet, auch mit etwa 20 Ct./kWh ins Geschäft kommen.

Sollte Care Energy tatsächlich gerichtlich, notfalls in höheren Instanzen, mit seiner "innovativen Interpretation" des EEG "durchkommen", wird der Gesetzgeber sicherlich die Gesetzeslücke schnellstmöglich schließen, um dieses Treiben zu Beenden und Nachahmer zu vermeiden.


So oder so läuft Care Energy also die Zeit davon - aber dann wäre ja da noch die geplante (wenngleich sicher unrealistische) 80%ige :D Eigenerzeugung beim Kunden, mit der nach Ansicht von CE die EEG-Umlage auf jene 80% schon mal wegfiele. Aber auch dies trifft wohl nicht zu, da die Anlagen gemäß Konzept wohl CE gehören sollen, CE aber den Strom nicht selbst verbraucht, sondern verkauft.



Die Kunden sind ja offenbar eine eingeschworene Gemeinschaft und werden sich wohl nicht durch solche Kleinigkeiten verunsichern lassen.  ;)

Die noch verbliebenen Vertriebspartner vielleicht ;)..

Kunden hingegen, die schon einmal vom Grundversorger weggewechselt haben, sind ja bekanntermaßen zu einem erheblichen Anteil höchst "wieder-wechselwillig" und kündigen schnell, wenn es ihnen "zu blöd wird". Die ordentlichen Kündigungsfristen bei Care Energy sind sehr kurz (vielleicht bereut man das gerade in diesem Moment :D).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 08. Juli 2013, 15:40:44
In dem Zusammenhang des PV-Vebrauchs durch dritte, der ja bei den CE-Modulen vorliegen könnte, hat das BMU ein Rechsgutachten erstellt.

http://www.erneuerbare-energien.de/unser-service/mediathek/downloads/detailansicht/artikel/juristisches-gutachten-zu-rechtsfragen-des-eigenverbrauchs-und-des-direktverbrauchs-von-strom-durch-dritte-aus-photovoltaikanlagen/?tx_ttnews[backPid]=98&cHash=d067e624142f563f2f2b68f9023fafaa
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 08. Juli 2013, 15:46:36
Ein interessanter Link, danke dafür!


Aber mal allgemein:

Wieviel der nicht VDE- und Netzbetreiber-konformen Minijoule-Module mag CE wohl bisher realistisch bundesweit aufgestellt haben? 10 - 15 :D?

Dürfte alles noch in einem Rahmen sein, wo die Steuer- und Abgabenfragen vernachlässigbar sind. Und noch weit von der angestrebten 80%-Vor-Ort-Erzeugung entfernt ;).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 08. Juli 2013, 16:25:17
__
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 08. Juli 2013, 16:28:41
Bitte keine ganzen Texte mehr von Facebook übernehmen - hatten wir auf der letzten Seite gerade erst das Thema :).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bb am 08. Juli 2013, 16:32:42
Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy
Care-Energy beantragte und das Landgericht Memmingen erlässt einstweilige Verfügung gegen Stadtwerke Bad Wörishofen wegen unlauteren Methoden.

Das ist Az. 31 O 543/13 vom 25.04.2013, also nicht mehr so ganz taufrisch. Es ging wohl um Äußerungen hinsichtlich der Kundenbetreuung und Preisgestaltung von Care. Widerspruch durch die Stadtwerke wurde eingelegt und die mündl. Verhandlung findet Anfang September statt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: EviSell am 10. Juli 2013, 16:13:02
Neu Fundstücke zu CE
Care Energy plant ungewöhnliche Neuerungen für Stromkunden
http://www.welt.de/newsticker/news2/article117903038/Care-Energy-plant-ungewoehnliche-Neuerungen-fuer-Stromkunden.html

Care Energy: Stürzt der Ökostrom-Discounter Kunden ins Vertragschaos?
http://green.wiwo.de/care-energy-riskiert-der-okostrom-discounter-ein-vertragschaos/

Care Energy: Ungewöhnliche Neuerungen für Stromkunden
http://www.dtoday.de/startseite/wirtschaft_artikel,-Care-Energy-Ungewoehnliche-Neuerungen-fuer-Stromkunden-_arid,266938.html

Auch das Handelsblatt berichtet wieder über CE : "Chaostage bei Care Energy".
http://www.handelsblatt.com/technologie/das-technologie-update/energie/stromanbieter-im-zwielicht-chaos-tage-bei-care-energy/8477128.html


Die CE-kritische Gruppe auf FB musste sich umbenennen und heißt jetzt "Kehrenergie". Bis auf weiteres leider nicht mehr offen einlesbar. Neueintritte gehen nur über eine Einladung via Mail

Das noch ergänzt:

mk-Gruppe weiter aktiv in Sachen EEG
http://www.hoech-partner.de/blog/2013/07/09/mk-gruppe-weiter-aktiv-in-sachen-eeg/
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 10. Juli 2013, 17:10:09
Zum HB- Artikel: http://www.handelsblatt.com/technologie/das-technologie-update/energie/stromanbieter-im-zwielicht-vorwurf-vorspiegelung-falscher-tatsachen/8477128-3.html


Werden tatsächlich zwischen allen Kunden und den Netzbetreibern entgeltpflichtige Netznutzungsverträge abgeschlossen, vermöge derer die Kunden Schuldner in Bezug auf die Netznutzungsentgelte werden, ändert sich an der neuen Schuld der Kunden gegenüber den Netzbetreibern auch dann nichts, wenn  MK Sorglos Dein Zahlungsweiterleiter GmbH & Co.KG diese neu begründete Schuld der Kunden gegenüber den Netzbetreibern im Auftrag der Kunden begleicht. Durch entsprechende neue Vertragsgestaltungen wird der Lieferant von der Verpflichtung frei, selbst Netznutzentgelte an die Netzbetreiber zu zahlen, ist dann selbst nicht mehr Schuldner der Netznutzungsentgelte, sondern schuldet allenfalls noch den Kunden die Weiterleitung deren Zahlungen auf die Netznutzungsentgelte an die Netzbetreiber.

Was womöglich nicht bedacht wurde:

Rechnen jedoch die Netzbetreiber die Netznutzungsentgelte direkt mit den Kunden ab, erhält der Lieferant  keinerlei Abrechnungen der Netzbetreiber mehr, hat folglich auch keine Grundlage mehr für die eigene  Abrechnung der Energielieferungen gegenüber den Kunden. Schließlich ist der Lieferant auch nicht Messtellenbetreiber.... Folglich müsste der Lieferant wohl die Daten der Messeinrichtungen gesondert erheben. Die Ablesungen sind jedoch mit Kostenaufwand verbunden. Schließlich können die Verbrauchsermittlungen nicht mehr automatisch bzw. EDV- gestützt aus den Abrechnungen der Netzbetreiber in die Abrechnungen des Lieferanten gegenüber den Kunden übernommen werden.

Wegen der Unwägbarkeiten und des Riesenaufwandes, den der Lieferant ggf. betreiben muss, um dabei überhaupt noch seine eigenen Leistungen gegenüber den Kunden abrechnen zu können, ist man fast geneigt zu sagen, dass dieses Geschäftsmodell wohl auch nicht aufgehen kann.   
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 10. Juli 2013, 17:55:39
Und was ist, wenn "MK Sorglos Dein Zahlungsweiterleiter GmbH & Co.KG" die ggf. neu begründete Schuld der Kunden gegenüber den VNB im Auftrag der Kunden begleichen soll, diese Beträge vom Kunden auch kassiert, aber nicht an die VNB weiterleitet ? 

Besteht für die Kunden insofern das Risiko einer 'Doppel-Inanspruchnahme', insbesondere im Fall einer Insolvenz von "MK Sorglos“ ?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 10. Juli 2013, 18:06:34
Die Kunden schulden ja dem Lieferanten keine Netznutzungsentgelte, sondern dann allein den Netzbetreibern. Des Lieferanten würden sich die Kunden insoweit nur als Geldboten bedienen. Wenn der Geldbote die ihm zweckgebunden anvertrauten Gelder nicht an die Netzbetreiber weiterleitet, bleibt die Schuld der Kunden gegenüber den Netzbetreibern ungetilgt bestehen. Unbar sollte man sich nur eines Geldboten bedienen, der diese Zahlungen ausschließlich über insolvenzgeschützte Fremdgeldkonten abwickelt, die insoweit zur Weiterleitung vereinnahmten Gelder also in keiner einzigen Sekunde mit eigenen  Geldern vermischt und diese nicht als eigene behandelt und darauf Zugriff als eigenes Geld hat.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 10. Juli 2013, 18:36:41
Es ist schon fraglich, ob sich ein Kreditinstitut bereit findet, für einen Energielieferanten Treuhandkonten zu führen, wie sie oftmals Rechtsanwälten und Notaren vorbehalten werden.

Wenn sich ein Stromlieferant mit den Netzentgelten Kosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung ersparen will, bleibt wirklich unerfindlich, auf welcher Grundlage er dann noch gegenüber den eigenen Kunden abrechnen will.

Wenn der Lieferant in keiner Beziehung zum Messstellenbetreiber steht, vermöge Letzterer noch verpflichtet ist, ihm die ab- oder ausgelesenen Daten zur Verfügung zu stellen, dann geht ein solcher Lieferant wohl sehr große wirtschaftliche Risiken ein.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 10. Juli 2013, 18:49:11
Zum HB- Artikel: http://www.handelsblatt.com/technologie/das-technologie-update/energie/stromanbieter-im-zwielicht-vorwurf-vorspiegelung-falscher-tatsachen/8477128-3.html


...

Was womöglich nicht bedacht wurde:

Rechnen jedoch die Netzbetreiber die Netznutzungsentgelte direkt mit den Kunden ab, erhält der Lieferant  keinerlei Abrechnungen der Netzbetreiber mehr, hat folglich auch keine Grundlage mehr für die eigene  Abrechnung der Energielieferungen gegenüber den Kunden. Schließlich ist der Lieferant auch nicht Messtellenbetreiber.... Folglich müsste der Lieferant wohl die Daten der Messeinrichtungen gesondert erheben. Die Ablesungen sind jedoch mit Kostenaufwand verbunden. Schließlich können die Verbrauchsermittlungen nicht mehr automatisch bzw. EDV- gestützt aus den Abrechnungen der Netzbetreiber in die Abrechnungen des Lieferanten gegenüber den Kunden übernommen werden.

Wegen der Unwägbarkeiten und des Riesenaufwandes, den der Lieferant ggf. betreiben muss, um dabei überhaupt noch seine eigenen Leistungen gegenüber den Kunden abrechnen zu können, ist man fast geneigt zu sagen, dass dieses Geschäftsmodell wohl auch nicht aufgehen kann.

Ein Datenaustausch zwischen Messtellenbetreiber, Netzbetreiber und Lieferant ist ja wohl normal. Bei leistungsgemessenen Abnahmestellen funktioniert das problemlos mit getrennten Rechnungen, zu Haushaltsabnahmestellen habe ich dazu keine Erfahrung. Warum sollte das nicht funktionieren.

Was allerdings schwierig werden könnte, ist die Ermittlung des von CE zu erhebenden Preises, da CE wohl Verbrauchsmengen aber nicht unbedingt die Höhe der vom Netzbetreiber berechneten Kosten erfahren wird und beide sich schließlich zu 19,9 ct/kWh und einem festen monatlichen Preis ergänzen sollen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 10. Juli 2013, 19:03:07
Zitat aus dem WIWO-link
Zitat
Die Verteilnetzbetreiber würden den Care-Energy-Kunden den fälligen Betrag in einer Rechnung zustellen. Wie das genau funktionieren könnte, weiß derzeit keiner genau.

Das können Netzbetreiber auch heute schon. Dass sie das nicht wollen, wundert indes nicht. 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 10. Juli 2013, 20:22:50
Zitat von: Energiesparer51 link=topic=17820.msg102087#msg102087

Ein Datenaustausch zwischen Messtellenbetreiber, Netzbetreiber und Lieferant ist ja wohl normal.

Normal ist wohl, dass die Leistungen des Netzbetreibers (einschließlich der Leistungen des  Messtellenbetreibers und Messdienstleisters) gegenüber demjenigen zu erbringen sind und erbracht werden, der als Gegenleistung zur Vergütung dieser Leistungen verpflichtet ist. Normalerweise ist der Lieferant zur Vergütung dieser Leistungen verpflichtet und diesem gegenüber werden deshalb die Leistungen des Netzbetreibers erbracht.

Wenn die entsprechenden Leistungspflichten des Netzbetreibers jedoch nur noch gegenüber dem Kunden bestehen, der deshalb als Gegenleistung auch zur Zahlung der Vergütung an den Netzbetreiber verpflichtet ist, dann steht der Lieferant wohl außerhalb dieser Leistungskette.

Fraglich deshalb womöglich, wie der Lieferant dann noch in den Genuß derjenigen Leistungen kommen können soll, derer er wohl zur Abrechnung seiner eigenen Leistungen gegenüber dem Kunden bedarf.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Netznutzer am 10. Juli 2013, 22:22:48
@ RR-E-ft

Es gibt mind. 2 Möglichkeiten für MK Energy, entweder über die ausgerollten Lastprofile, die nach MaBiS an MK gesendet wurden, und in Verbindung mit der bestätigen Jahresverbrauchsmenge haargenau den monatlichen Verbrauch wiederspiegelt. MK rechnet dann zwar nach Standard-Last-Profil ab, was aber zunächst unkritisch ist, da Abschläge mit den Kunden vereinbart werden, auf Basis der angemeldeten Menge. Dass die Ableseergebnisse an den Netznutzer übermittelt werden, erschliesst sich mir aus dem Netznutzungsvetrag noch nicht. Sollte MK nun Kunden verlieren, bekommen sie Mehr-Minder-Mengen Rechnungen und sehen die Abweichungen. Es gibt zwar Netzbetreiber, die diese noch nicht zählpunktscharf erstellen, soll aber im Gasbereich mit der nächsten KOV kommen, dann wird's im Strom auch nicht viel länger dauern.

Wahrscheinlich werden die Schlitzohren aber für den "überforderten" Kunden, der auch keine INVOIUC beherrscht, freundlicherweide kostenneutral die Dienstleistung des Abwicklers anbieten,  :)MK-Processing, Ihr Energieabwickler :), und dann die Vollmacht des Kunden so verbiegen, dass sie alles erhalten, was sie benötigen werden.

Gruß

NN
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 11. Juli 2013, 00:47:44
Ein SLP- Kunde in Jena hätte bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh in 2013 folgende Netznutzungsentgelte an den örtlichen Netzbetreiber zu zahlen:

18,00 EUR/Jahr netto Grundpreis Netznutzung
  7,80 EUR /Jahr netto Messstellenbetrieb
  3,10 EUR /Jahr netto Messung
12,00 EUR/ Jahr netto Abrechnung
-------------------------------------------
40,90 EUR/ Jahr netto bzw. 3,408 EUR/Monat netto
48,67 EUR/ Jahr brutto bzw. 4,06 EUR/ Monat brutto

5,500 Ct/ kWh Arbeitspreis Netznutzung netto
1,990 Ct/ kWh Konzessionsabgabe netto
0,126 Ct/ kWh KWK- Umlage netto
0,329 Ct/ kWh § 19 NEV- Umlage netto
0,107 Ct/ kWh Offshore- Umlage netto
--------------------------------------------------------
8,052 Ct/ kWh netto bzw. 9,582 Ct/ kWh brutto

CE- Preisänderung durch Umstellung auf Netznutzung durch Kunden:

CE- Grundpreis bisher 5,874 EUR/Monat netto bzw. 6,99 EUR/ Monat brutto
CE- Grundpreis sodann 2,466 EUR/Monat netto bzw. 2,39 EUR/ Monat brutto

CE- Arbeitspreis bisher 16,723 Ct/ kWh netto bzw. 19,90 Ct/ kWh brutto
CE- Arbeitspreis sodann 8,671 Ct/ kWh netto bzw. 10,318 Ct/ kWh brutto

CE- Vertriebsmargenbetrachtung (ohne PV- Modul):

CE Vertriebsmarge aus Grundpreis 2,466 EUR/ Monat bzw. 29,59 EUR/ Jahr bzw. 0,85 Ct/ kWh bei 3.500 kWh/ Jahr

8,671 Ct/ kWh CE- Vertriebsmarge aus Arbeitspreis
0,845 Ct/ kWh CE- Vertriebsmarge aus Grundpreis
------------------------------------------------------------
9,516 Ct/ kWh CE- Vertriebsmarge gesamt

daraus Deckung von Kosten für
- EEG- Umlage,
- Strombeschaffung,
- Ökostrom- Zertifikate,
- Vertrieb
sowie Gewinn 



Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 11. Juli 2013, 10:36:53
In deiner Aufzählung fehlt noch die Stromsteuer mit 2,05Cent, die der Lieferant leisten muss. Zudem beträgt die Offshore-Umlage 0,25Ct.

Bei voller Zahlung der EEG-Umlage und einem nahezu perfekten Einkauf am Spotmarkt ergeben sich dabei:
5,277Ct + 2,05Ct + 3,5Ct ergeben Kosten von 10,827€ Netto und damit Verluste von 1,311Ct

Zuzüglich Zertifikate, Provisionen, MWST erhöht sich die Summe auch nochmal deutlich. Zudem gibt es einige Netze mit höheren NNE.
Vielleicht erklärt das, warum MK nicht mehr den Fokus auf Neukundengewinnung legen will..


Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 11. Juli 2013, 10:59:18
Stimmt, Stromsteuer fällt ja auch noch an.
Die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer auf die 9,516 Ct/ kWh ist für den Stromlieferanten ein durchlaufender Posten.

     9,516 Ct/ kWh
./.  5,277 Ct/ kWh EEG- Umlage 2013, wenn Grünstromprivileg nicht in Anspruch genommen werden kann
./.  2,050 Ct/ kWh Stromsteuer
-------------------------------------
     2,189 Ct/ kWh

2,189 Ct/ kWh verbleiben für Deckung
- der Strombeschaffungskosten,
- der Kosten der Ökostrom- Zertifikate,
- der Vertriebskosten
sowie für Gewinn.

Bei solchen Deckungsbeträgen kann jede Gewinnung eines Neukunden für die Geschäftsführung womöglich als Strafe erscheinen.
Diese könnte geneigt sein, selbst hinsichtlich der Bestandskunden eine Strategie zu suchen, um diese hinreichend erfolgreich zu vergrämen.

Die angepeilten Vertragsumstellungen, bei denen für die Kunden eigene Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Netzbetreibern begründet werden sollen, werden bei den betroffenen 300.000 Kunden sicher nicht unerheblichen neuen Gesprächs- und Beratungsbedarf wecken.
Mal sehen, wer diesen wovon auch noch leisten soll. 
Womöglich verweist man die Betroffenen einfach auf eine Facebook- Seite,
wenn man diese nicht etwa deshalb schließt, weil man mit dem Treiben der US- Dienste nicht einverstanden ist.
 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 11. Juli 2013, 11:42:08
Zitat
Die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer auf die 9,516 Ct/ kWh ist für den Stromlieferanten ein durchlaufender Posten.

Aber vom Endkunden muss er sie ja trotzdem verlangen, damit sie durchlaufen kann!? Seine Berechnung endet also bei 16,72Ct!




Es wurde ja auf den vielen vorangegangenen Seiten ja bereits festgestellt, dass ein Geschäftsmodell ohne Verminderung(beziehungsweise je nach Netzgebiet sogar Wegfall) der EEG Umlage nicht bestehen kann. Ein deutschlandweit einheitlicher Preis bei völlig verschiedenen NNE(bis zu 7Cent) ist meiner Meinung nach nicht darstellbar. Ein paar zusammengetragene Fakten, die mir auf die schnelle einfallen:

Widersprüche bei der Kalkulation im Stromeinkauf bzgl. Einkauf an der Börse / Nutzung Grünstromprivileg
Keine oder nur verminderte Zahlung der EEG-Umlage / Klage von ÜNB
Undurchsichtiges Firmengeflecht, das offensichtlich der Umgehung zu zahlender Umlagen und Steuern dient
Angabe eines Contractingmodells - obwohl Feststellung der BNetzA, dass eine normale Stromlieferung besteht
Keine Anmeldung nach §5 EnWG "Anzeige der Energiebelieferung von Endkunden"/ Strafzahlung von BNetzA
teils unzulässige Endkunden-AGBs(Stichwort Vollmacht) / Abmahnung durch Verbraucherzentrale
angeblich verteilte Pluginmodule deren erlaubte Verwendbarkeit nicht geklärt ist(VDE/NB) / Modul-Hersteller bestreitet Zusammenarbeit
Keine Jahresabschlüsse der letzten Jahre vorgelegt / Ermittlung Bundesamt für Justiz
rätselhafte Facebooklikes in Verbindung mit nicht nachgewiesenen Projekten auf den Philippinen /  Republik Guinea-Bissau bestreitet Zusammenarbeit
Umstellung ihrer Kunden auf "Netznutzung durch den Letztverbraucher"


Für mich interessant wäre, was die jeweilige Konsequenz der festgestellten Ungereimtheiten ist. Bisher kann sich MK trotz einiger Strafzahlungen relativ frei bewegen. Und solange immer ein Geldhahn geöffnet ist, braucht man offenbar keine Konsequenzen zu befürchten. Und das auf einem eigentlich sehr streng regulierten Markt. Die Netzbetreiber werden mit Hinweis auf die Gesetze gezwungen sich auf das "Spielchen" einzulassen und bei Widerstand verklagt. Sollte die MK-Group insolvent sein, werden viele NB auf den ergebenden Rückforderungen sitzen bleiben und durch die nicht gezahlte EEG-Umlage ergibt sich eine massive volkswirtschaftliche Schädigung.
Die Konsequenz scheint letztendlich eine noch stärkere Regulierung und eine Hemmnis für die Kunden zum Lieferantenwechsel.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 11. Juli 2013, 13:43:46
Die Care Energy MLM-"Vertriebpyramide" wurde zwischenzeitlich ja auch durch Dritte ins Netz gestellt.

Demnach kassiert nach meinem Verständnis Martin Kristek sowie die restliche oberste "Führungsriege" für jeden von einem Vertreter "geschriebenen" Vertrag anteilige Vertriebsprivision, und zwar als Privatperson. Multi-Level-Marketing (http://de.wikipedia.org/wiki/Multi_Level_Marketing) eben (die Provision wird über die einzelnen "Pyramidenstufen" nach bestimmten Regeln anteilig "durchgereicht" - nennt man in anderen Fällen auch "Schneeballsystem", sofern dabei nicht ein reales Produkt, sondern das System selbst im Vordergrund steht).


Insoweit kann es dahingestellt bleiben, ob die mk-Firmen rentabel arbeiten. Der Geschäftsführer haftet ja im möglichen Insolvenzfalle bei den vorliegenden Unternehmensformen nur in Höhe seiner Einlagen / Anteile; wenn diese bereits erbracht wurden, darüber hinaus gar nicht mehr.

Als Privatperson dürfte er aber bei mutmaßlichen 300.000 Verträgen durch den nach meinem Verständnis auf ihn als Person direkt entfallenden Provisionsanteil je Vertrag aus der Care Energy MLM-"Vertriebspyramide" zwischenzeitlich mehr als genügend "Nutzgeld" :D gescheffellt haben - unabhängig davon, wie es um die mk-Firmen wirtschaftlich bestellt ist.



PS:

Insgesamt kostet ein Nutzenergie (Strom)-Neukunde Care Energy wohl zunächst bis zu 110,-€ Vertriebsprovision - wie gesagt je nach dem wer den Vertrag "geschrieben" hat unterschiedlich auf verschiedene "Ebenen" im MLM-System verteilt (Führungsriege kassiert aber in jedem einzelnen Fall anteilig nach meinem Verständnis).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 11. Juli 2013, 13:46:53
Beitrag in der ZfK: http://www.zfk.de/politik/artikel/care-energy-droht-branchenverbaenden.html

Die ZfK schreibt heute:

Zitat
Zu weit scheint aber das "Handelsblatt" (10. Juli) mit seiner Behauptung zu gehen, alle Care-Kunden müssten sich jetzt Edifact anschaffen und sich darin schulen. Care Energy stellt ihnen frei, die elektronische Marktkommunikation weiter über ihn laufen zu lassen. Doch dann haben die Kunden erst einmal keine Kontrolle darüber.

...

Er wälzt zudem die Haftung für die Netzentgelte, die Konzessionsabgabe, die Kraft-Wärme-Kopplungs-Abgabe, die §-19-Stromnetzentgeltverordnungs-Umlage und die Offshore-Umlage auf seine Kunden ab. Diese machen 51 % des gesamten Strompreises aus.

Mehr noch: Der Kunde könnte auch zunächst für Schadenersatzansprüche von VNB geradestehen müssen, wenn Care Energy in der elektronischen Marktkommunikation mit ihnen Fehler machen sollte.

Die Haftungsabwälzung schont die Liquidität von Care Energy. Der Kunde erhält dafür keine Gegenleistung. Im Gegenteil: Separierte Rechnungen von Netz und Vertrieb verwirren ihn eher. Irgendwann dürfte ein Gericht urteilen, dass ein Haftungsübergang auf Basis des Kleingedruckten eine unzulässige, weil in ihren Auswirkungen überraschende Klausel ist, die den Kunden unangemessen benachteiligt. Aber dann kann es zu spät sein.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Netznutzer am 11. Juli 2013, 15:45:43
Bußgeld gegen Care-Chef jetzt bei Staatsanwälten

http://www.zfk.de/politik/recht-regulierung/artikel/bussgeld-gegen-care-chef-jetzt-bei-staatsanwaelten.html

Mal sehen, ob dort für Klarheit gesorgt wird.

Gruß

NN
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 11. Juli 2013, 17:37:42
Bußgeld gegen Care-Chef jetzt bei Staatsanwälten

http://www.zfk.de/politik/recht-regulierung/artikel/bussgeld-gegen-care-chef-jetzt-bei-staatsanwaelten.html

Mal sehen, ob dort für Klarheit gesorgt wird.

Gruß

NN

Na da hat Kristek doch erstmal Zeit gewonnen. Wobei das Bußgeld wohl das kleinste aller Probleme sein dürfte.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 11. Juli 2013, 19:24:05
in WIKI kann man jetzt lesen:

Zitat
Im Mai 2012 verlor das Unternehmen eine Klage vor dem Landgericht Berlin gegen den Energiekonzern Vattenfall, der Care-Energie aufgrund unklarer Vertragsstrukturen den Netzzugang verweigert hatte. Das Gericht warf Care-Energy vor, rechtswidrig Steuervorschriften zum umgehen und sich damit Vorteile zu verschaffen. Das Unternehmen bezeichnete die Vorwürfe als nicht nachvollziehbar.

Verwiesen wird auf das Handelsblatt als Quelle. 

Zitat
Jürgen Flauger, Sönke Iwersen: „Wir sind in einem Krieg!“. In: Handelsblatt. Nr. 91, 14. Mai 2013, ISSN 0017-7296, S. 4.

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 11. Juli 2013, 20:16:01
in WIKI kann man jetzt  lesen:

Zitat
Im Mai 2012 verlor das Unternehmen eine Klage vor dem Landgericht Berlin ...

@ Energiesparer51

Das war in diesem Thread bereits vor drei Monaten  zu lesen (siehe Antworten #141 ff).  ;)

Nachtrag: Besonders interessant die Ausführungen des LG zum Thema "Schein-Contracting !
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 11. Juli 2013, 21:51:59
Danke, tut mit leid, dass mir das nicht mehr present war.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 12. Juli 2013, 11:34:07
Der Verband kommunaler Unternehmen äußert sich auch zu der geplanten Abrechnungsumstellung:

http://www.vku.de/service-navigation/recht/mk-power-kuendigt-umstellung-der-netznutzung-auf-kunden-an-08072013.html


Auszug:

Zitat von: http://www.vku.de/service-navigation/recht/mk-power-kuendigt-umstellung-der-netznutzung-auf-kunden-an-08072013.html
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat sich u.a. gegenüber dem VKU in einem Schreiben vom 05.07.2013 zu der rechtlichen Einschätzung geäußert.

[..]

Jedenfalls die der Bundesnetzagentur bekannten und bislang offenbar auch allen Belieferungsverhältnissen der mk-power zugrunde liegenden Geschäftsbedingungen (http://www.care-energy-online.de/informationsmaterial/ce_informationspackage_jan-2013.pdf) dürften eine hinreichend konkrete Bevollmächtigung im oben beschriebenen Sinne nicht enthalten, zumal das ebenfalls von mk-power veröffentliche Auftragsmuster zugleich ausführt: "Alle Preise verstehen sich in Euro und als Endpreise (brutto) inkl. aller Steuern und Abgaben. Zusätzliche Kosten fallen nicht an."
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 12. Juli 2013, 11:47:49
[..] Wobei das Bußgeld wohl das kleinste aller Probleme sein dürfte.

Richtig.


Zumal der Bußgeldbescheid sich ja gegen Herrn Kristek als natürliche Person richtete (das wird oft in der Presse nicht richtig wieder gegeben).

In Angesicht von Kristeks mutmaßlicher bisheriger Einkünfte allein aus der ihm als Privatperson wohl zustehenden Vertriebsprovisionsbeteiligung für jeden Energievertrag innerhalb des MLM-Vertriebssystems dürfte der Mensch +/- 40.000€ "aus der Portokasse" zahlen.


Abgesehen davon hat der Care Energy-Hausjurist ja wohl im Strafrecht umfangreiche, insbesondere private Erfahrung :D.

(vgl. z.B. http://www.facebook.com/notes/care-energy/presseanfrage-von-zdf-redaktion-frontal21/532674443460266 , Punkt 18).


...da dürfte die Abwehr so einer kleinen OWi-Angelegenheit doch ein Klacks sein ;).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 12. Juli 2013, 12:04:04
Der Verband kommunaler Unternehmen äußert sich auch zu der geplanten Abrechnungsumstellung:

http://www.vku.de/service-navigation/recht/mk-power-kuendigt-umstellung-der-netznutzung-auf-kunden-an-08072013.html


Auszug:

Zitat von: http://www.vku.de/service-navigation/recht/mk-power-kuendigt-umstellung-der-netznutzung-auf-kunden-an-08072013.html
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat sich u.a. gegenüber dem VKU in einem Schreiben vom 05.07.2013 zu der rechtlichen Einschätzung geäußert.

[..]

Jedenfalls die der Bundesnetzagentur bekannten und bislang offenbar auch allen Belieferungsverhältnissen der mk-power zugrunde liegenden Geschäftsbedingungen (http://www.care-energy-online.de/informationsmaterial/ce_informationspackage_jan-2013.pdf) dürften eine hinreichend konkrete Bevollmächtigung im oben beschriebenen Sinne nicht enthalten, zumal das ebenfalls von mk-power veröffentliche Auftragsmuster zugleich ausführt: "Alle Preise verstehen sich in Euro und als Endpreise (brutto) inkl. aller Steuern und Abgaben. Zusätzliche Kosten fallen nicht an."

Zutreffend weist der VKU darauf hin, dass nichts auf eine Bevollmächtigung zum Abschluss entgeltpflichtiger Verträge mit den Netzbetreibern hinweist, wenn der Stromlieferant mit den Kunden einen all-inclusive- Strompreis vereinbart hat.

Auf seiner fb- Seite behauptet care energy wohl, es würde sich um den unentgeltlichen Abschluss von Netznutzungsverträgen handeln, der mit keinen Kosten für die Kunden verbunden wären. Tatsächlich wird durch den Abschluss solcher Netznutzungsverträge eine bisher nicht bestehende Zahlungsverpflöcihtung der Kunden gegenüber den Netzbetreibern zur Zahlung der Netznutzungsentgelte begründet.

care energy behauptet dort weiter, es ginge nur um die Erhöhung der Transparenz für den Kunden. Dabei ist der Energielieferant bereits nach § 40 Abs. 2 Nr. 7 EnWG verpflichtet, in seinen Abrechnungen die Netznutzungsentgelte und deren Bestandteile transparent gesondert auszuweisen.


Zitat
§ 40 Strom- und Gasrechnungen, Tarife
(1) Rechnungen für Energielieferungen an Letztverbraucher müssen einfach und verständlich sein. Die für Forderungen maßgeblichen Berechnungsfaktoren sind vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen.
(2) Lieferanten sind verpflichtet, in ihren Rechnungen für Energielieferungen an Letztverbraucher

1.
    ihren Namen, ihre ladungsfähige Anschrift und das zuständige Registergericht sowie Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
2.
    die Vertragsdauer, die geltenden Preise, den nächstmöglichen Kündigungstermin und die Kündigungsfrist,
3.
    die für die Belieferung maßgebliche Zählpunktbezeichnung und die Codenummer des Netzbetreibers,
4.
    den ermittelten Verbrauch im Abrechnungszeitraum und bei Haushaltskunden Anfangszählerstand und den Endzählerstand des abgerechneten Zeitraums,
5.
    den Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums,
6.
    bei Haushaltskunden unter Verwendung von Grafiken darzustellen, wie sich der eigene Jahresverbrauch zu dem Jahresverbrauch von Vergleichskundengruppen verhält,
7.
    die Belastungen aus der Konzessionsabgabe und aus den Netzentgelten für Letztverbraucher und gegebenenfalls darin enthaltene Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung beim jeweiligen Letztverbraucher sowie
8.
    Informationen über die Rechte der Haushaltskunden im Hinblick auf Streitbeilegungsverfahren, die ihnen im Streitfall zur Verfügung stehen, einschließlich der für Verbraucherbeschwerden nach § 111b einzurichtenden Schlichtungsstelle und deren Anschrift sowie die Kontaktdaten des Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas

gesondert auszuweisen. Wenn der Lieferant den Letztverbraucher im Vorjahreszeitraum nicht beliefert hat, ist der vormalige Lieferant verpflichtet, den Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums dem neuen Lieferanten mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.

Sollte care energy hingegen die Kunden gar nicht mit Strom, sondern nur mit Nutzenergie beliefern, würden für diese Belieferung keine Netznutzungsentgelte entstehen, sondern nur für die Belieferung der mk- grid durch mk- energy an den einzelnen Abnahmestellen.
Für die Belieferung der mk grid mit Strom hätte weiter mk energy als Stromlieferant die Netznutzungsentgelte zu tragen.
Gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 7 EnWG hätte mk energy in den Verbrauchsabrechnungen gegenüber mk mgrid die Netznutzungsentgelte transparent gesondert auszuweisen.


Wie care energy darauf kommt, dass durch die Belieferung der Kunden mit Nutzenergie für diese Kosten der Netznutzung entstehen könnten, die für die Kunden transparent erkennbar sein sollten, bleibt unerfindlich. 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 12. Juli 2013, 12:19:17
Die Ansicht, der Endverbraucher selbst sei Netznutzer und es könnten daher in dessen Namen eigenstädige Netznutzungsverträge mit den Verteilnetzbetreibern geschlossen werden, ist eben etwas "inkompatibel" zu der Darstellung an anderer Stelle, wonach einzig die mk-grid "Empfänger" des von der mk-energy gelieferten Stroms sei (und damit die mk-energy angeblich nicht EEG-umlagepflichtig) ;).

Konsequenterweise müsste dann ja die Netznutzung alleinige Sache der mk-grid sein, da diese ja die Kundenanlagen zwecks Nutzenergieerzeugung betreibt und als "letztes Glied" in der Kette mk-energy -> mk-grid -> mk-power -> Endverbraucher überhaupt Strom abnimmt. Jenseits der mk-grid geht es ja aus Sicht von Care Energy nur noch um die Weiterreichung von Nutzenergie.


Schließlich tritt die mk-grid gegenüber dem Endverbraucher ja selbst als Netzbetreiber (dessen eigenen Hausnetzes) auf und vergütet diesem intern 1 Cent / kWh für die Nutzung der Kundenanlagen, wobei im Gegenzug die mk-power dem Kunden wiederum 1 Cent / kWh für die Energiedienstleistung (im EDL "Standard") berechnet (vgl. Vertragsunterlagen Care Energy).

Daraus wäre wohl zu schlussfolgern, daß der einzige "Netzbetreiber", mit dem der Endverbraucher in möglichen Vertragsverhältnissen steht, nur die mk-grid sein kann. Die Netze des Verteilnetzbetreibers wiederum würden wohl wiederum alleinig durch die mk-grid genutzt, die sich ja von der mk-energy mit Strom beliefern lässt, um mit diesem die abgetretenen nutzenergieerzeugenden Kundenanlagen zu betreiben.


Es passt einfach nicht in die Logik dieses gedanklichen Konstrukts, daß im Namen des Endverbrauchers nun ein Netznutzungsvertrag mit dem Verteilnetzbetreiber geschlossen werden soll, obwohl der Endverbraucher dessen Netze entsprechend der bisherigen Darstellung durch Care Energy doch eigentlich gar nicht nutzt.



Care Energy fordert an anderer Stelle in eigener Sache "mehr Rechtssicherheit". Die wird der Kunde aber im Verhältnis zu Care Energy auch erwarten dürfen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 12. Juli 2013, 12:35:22
Möglichrweise hat MK längst den Überblick darüber verloren, was sein Geschäftsmodell überhaupt ausmachen soll.

Die Kunden werden vorgeblich mit Nutzenergie beliefert und dann kommt man plötzlich auf die Idee, diese Kunden würden mit Strom beliefert und müssten deshalb die Netznutzungsentgelte klar transprent ersehen können, obschon § 40 Abs. 2 Nr. 7 EnWG klare Vorgaben macht.

Die Abrechnungen, die mk energy vorgeblich an mk grid für Stromlieferungen stellt, möchte man sehen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 12. Juli 2013, 12:38:37
Werden die Kunden nun plötzlich doch mit Strom beliefert, wäre wohl die mk-power EEG-umlagepflichtig.

Diese Ansicht dürfte im Verfahren vor dem LG Hamburg wegen nicht geleisteter EEG-Zahlungen "nicht gut kommen".



PS:

Noch weniger als 2 Wochen bis zur für den 25.07. anberaumten Urteilsverkündung..


PPS:

Care Energy mag nun möglicherweise argumentieren, die Anmeldung der mk-grid an der Entnahmestelle sei der Unternehmensgruppe in der Vergangenheit ja durch diverse Verteilnetzbetreiber und Gerichte "böswillig" verwehrt geblieben. Demnach "liefen" die Entnahmestellen nun "leider" im Sinne der NAV auf den Endverbraucher.

Sollte die mk-grid aber weiterhin auf den Kundenanlagen Nutzenergie produzieren wollen, so kann nicht plötzlich der Endverbraucher Nutzer der Netze des Verteilnetzbetreibers sein. Dessen Netze wurden ja bereits durch die mk-grid genutzt, die schließlich die nutzenergieproduzierenden Kundenanlagen mit Strom betreibt. Eine "nochmalige" / doppelte Nutzung der Netze des Verteilnetzbetreibers durch den Endkunden im Rahmen des Bezug von daraus generierter Nutzenergie über die mk-power als Zwischenhändler erschließt sich nicht, da für die Weiterreichung der Nutzenergie ja allenfalls nur noch das Hausnetz des Endkunden selbst in Anspruch genommen wird (eigentlich nicht mal das).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 12. Juli 2013, 12:44:04
Soweit ersichtlich wurde mk-energy wegen der EEG- Umlagezahlung gem. § 37 Abs. 2 EEG auf Zahlung verklagt.

Nach dem von MK geschilderten Geschäftsmodell beliefert mk energy ausschließlich  mk grid, die den Strom in Nutzenergie umwandelt, folglich durch Umwandlung verbraucht.

Demnach wäre mk grid Letztverbraucher im Sinne des EnWG und in den Abrechnungen der mk-energy gegenüber mk-grid müssten gem. § 40 Abs. 2 Nr. 7 EnWG die Netznutzungsentgelte transparent gesondert ausgewiesen werden. Zugleich wäre mk-energy gem. § 37 Abs. 2 EEG gegenüber den ÜNB zahlungsverpflichtet.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 12. Juli 2013, 12:51:29
Nach dem von MK geschilderten Geschäftsmodell beliefert mk energy ausschließlich  mk grid, die den Strom in Nutzenergie umwandelt, folglich durch Umwandlung verbraucht.

Demnach wäre mk grid Letztverbraucher im Sinne des EnWG und in den Abrechnungen der mk-energy gegenüber mk-grid müssten gem. § 40 Abs. 2 Nr. 7 EnWG die Netznutzungsentgelte transparent gesondert ausgewiesen werden. Zugleich wäre mk-energy gem. § 37 Abs. 2 EEG gegenüber den ÜNB zahlungsverpflichtet.

Eben.

Und da die mk-grid dem Verteilnetzbetreiber bereits die Nutzung dessen Netze vergütet haben müsste (über die Rechnungen der mk-energy) bleibt unklar, wieso nun zusätzlich noch der Endkunde dem Verteilnetzbetreiber Entgelte für eine nicht ersichtliche Inanspruchnahme dessen Netzes schulden sollte.


Im Übrigen ist Care Energy ja bekanntermaßen der Ansicht, bei der Produktion von Nutzenergie seitens der mk-grid werde der von der mk-energy gelieferte Strom eben nicht im Sinne des EEG letztverbraucht. Das Care Energy da wohl insb. i.S. der Rechtssprechung des OLG Frankfurt irrt, hatten Sie hier im Thread ja schon mehrfach treffend dargelegt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 12. Juli 2013, 12:56:57
Im Großen und Ganzen mag also die angestrebte Abrechnungsumstellung den Nebeneffekt eines verdeckten Eingeständnisses haben, daß Care Energy eben doch "nur" Stromlieferant ist. Denn ansonsten würde wohl seitens des Endkunden gar keine direkte Nutzung der Netze des Verteilnetzbetreibers erfolgen können.

Damit wäre das erdachte "EEG-Einsparungsmodell", das von Kristek ja stets dementiert wurde, aber faktisch in laufenden Gerichtsprozessen offenbar seitens Care Energy "eingefordert" wird, gedanklich wohl hinfällig.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 12. Juli 2013, 13:10:01
Ich hoffe im Übrigen sehnlichst auf die baldige Auflösung, wonach es sich bei der Figur Martin Kristek um ein Langzeit-Undercover-Satireprojekt des Magazins Titanic zur Energiewirtschaft handele.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 12. Juli 2013, 14:12:44
Wie die ZfK berichtet, sollen erste Abmahnungen durch Care Energy wegen der Mehrwertsteuer auf EEG- Umlage erfolgt sein:

http://www.zfk.de/unternehmen/energiemarkt/artikel/care-mahnt-wegen-brutto-eeg-umlage-ab.html

Tatsächlich wird die Mehrwerteuer von den Stromlieferanten auf den Gesamtstrompreis ausgewiesen, weil es sich bei der Belieferung mit Strom für den Stromlieferanten um eine steuerbare Leistung handelt, hinsichtlich derer er umsatzsteuerpflichtig ist.

Einschätzung der Kollegen Höch & Partner:

http://www.hoech-partner.de/blog/tag/care-energy/

Siehe auch:

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18360.msg101829.html#msg101829
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 12. Juli 2013, 17:17:52
Da stellt sich doch die Frage, wie Care Energy das eigentlich auf den eigenen Nutzenergie-Rechnungen handhabt (bzw. warum diese offenbar verwirrte Argumentation überhaupt ins Feld geführt wurde).

Zumindest an TransnetBW will Care Energy ja laut eigenen Angaben durchgängig eine "freiwillige" EEG-Umlage i.H.v. 2,0 Ct. / kWh abgeführt haben. Bei den anderen 3 ÜNBs, an die die Zahlungen wohl seit längerem komplett eingestellt worden, droht die Verurteilung zur Nachzahlung - potentiell auch bei TransnetBW, sollten die jemals Klage auf die Differenz erheben.


Sieht sich Care Energy selbst dann auch von der Entrichtung der Umsatzsteuer auf diesen Preisbestandteil des Nutzenergiepreises befreit?

Das zuständige Finanzamt dürfte sich freuen ;).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 12. Juli 2013, 23:21:40
www.eon-netz.com/pages/ehn_de/.../Netzanschluss/.../NN_Vertrag.pdf‎


vhttp://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=0CDUQFjAB&url=http%3A%2F%2Fwww.eon-netz.com%2Fpages%2Fehn_de%2FVeroeffentlichungen%2FNetzanschluss%2FMustervertraege%2Fpdf_mustervertraege%2FNN_Vertrag.pdf&ei=fnHgUZucDMyRswa7hYDQCw&usg=AFQjCNGh7Pg34EDFijkJgTDLRhnxKTNIlA&bvm=bv.48705608,d.Yms

ein Beispiel für einen Netznutzungsvertrag

Zitat
Rechnungslegung
(19) ENE stellt dem Netznutzer jeweils nach Ablauf eines Monats Abschläge in Rechnung.
Nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes erfolgt eine Endabrechnung durch ENE.
(20) Rechnungen sind zu dem in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch
zwei Wochen nach Rechnungszugang fällig. Die Rechnungen sind gebührenfrei und ohne
Abzug zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung ist ENE berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher
Höhe zu berechnen.
(21) Einwände gegen die Richtigkeit einer Rechnung berechtigen nur dann zum Zahlungsaufschub
oder zur Zahlungsverweigerung, soweit offensichtliche Fehler vorliegen.
(22) Gegen Ansprüche der ENE kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenansprüchen aufgerechnet werden.

Also ganz normale Rechnungslegung.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 12. Juli 2013, 23:31:41
Die Rechnungslegung erfolgt regelmäßig  gegenüber dem Netznutzer, wenn dieser Netznutzer mit dem Stromlieferanten nicht identisch ist, also nicht mehr gegenüber dem Stromlieferanten. Nach dem Netznutzungsvertrag hat allein der Netznutzer einen Anspruch auf Abrechnung.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 12. Juli 2013, 23:40:09
ein Beispiel für einen Netznutzungsvertrag [...]

Ist ja alles schön und gut, nur:

1.)
Ist die durch die Bestandskunden auf dem Care Energy Auftragsformular erteilte Vollmacht wahrscheinlich nicht hinreichend, um solche Verträge im Namen des Kunden mit den Verteilnetzbetreibern zu schließen - Care Energy wird mutmaßlich eine gesonderte Bevollmächtigung vom Kunden zur Vorlage beim Verteilnetzbetreiber einholen müssen und/oder der Verteilnetzbetreiber dem Endkunden direkt ein Vertragsangebot zwecks Prüfung und Annahme vorlegen.

2.)
Wird dies erhebliche Verwirrung im Kundenstamm hervorrufen, die sicherlich irgendwie "beratend" aufgefangen werden muss.

3.)
Schuldet der Nutzenergiekunde dem Verteilnetzbetreiber eigentlich gar kein Netznutzungsentgelt, da er nach Darstellung von Care Energy beim Nutzenergiebezug dessen Netze gar nicht nutzt, sondern lediglich sein an den Netzbetreiber mk-grid abgetretenes, eigenes Hausnetz. Die Netze des Verteilnetzbetreibers dürfte nach Care Energy-Logik einzig die mk-grid mit ihrem Strombezug zwecks Nutzenergieherstellung in Anspruch nehmen. Ein riesen Wiederspruch!

4.)
Wird sich erst zeigen müssen, wie die Verteilnetzbetreiber auf das Anliegen von Care Energy zwecks Abrechnungsumstellung reagieren. Die möglicherweise nicht hinreichenden Vollmachten sowie der Widerspruch zum bisher dargestellten Geschäftsmodell der Care Energy, wonach der Endkunde gar nicht Nutzer der Netze des Verteilnetzbetreibers sein kann, sondern vielmehr die mk-grid, wären zwei mögliche "Ablehnungsgründe".
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 12. Juli 2013, 23:47:58
PS:

Nach der offenbar von Martin Richard Kristek verordneten "Nutzenergie (Strom)-Neukunden-Annahmebremse" ( vgl. http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17820.msg101990.html#msg101990 ) zugunsten einer Konzentration auf die Bestandskunden und das übrige Produktportfolio (Vermittlung von Gasverträgen der Xool - mittlerweile PGNiG / PST -, "Plug-In"-Photovoltaik, Geräteshop -Amazon-Partnershop-) gibt es nun wohl auch einen "Aufnahmestop" für neue Vermittler:

Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/679308865418068
Heute begrüßten wir den 10.000sten Care-Energy Berater - toll - aber da für uns Qualität oben steht, müssen wir nun bis auf Weiteres, eine Aufnahmesperre für neue Mitarbeiter aussprechen.



PPS:

M.R.K. mag gut damit beraten sein, zukünftig den Begriff "Mitarbeiter" etwas umsichtiger zu verwenden - der M.E.G (http://de.wikipedia.org/wiki/MEG_AG) z.B. ist das Konzept der "(schein)selbstständigen Berater" seinerzeit ganz schön "um die Ohren geflogen". Wenn aber gerade solche, und nicht bei Care Energy direkt beschäftigte Angestellte (derzeit wohl lediglich rund 40 lt. Unternehmensangaben) gemeint sind, wäre womöglich eine durchgängig eindeutigere Wortwahl (z.B. ausschließlich "Vertriebspartner", "Berater"..) in Bezug auf diese angebrachter.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 16. Juli 2013, 00:53:34
Derweil in Hamburg:


HSV-Saisoneröffnung (Nordcup) mit Martin Kristek / feierliches Trikotverschenken mit dem HSV-Vorstand / Imtech-Arena wird ab dieser Saison von Care Energy versorgt (https://www.facebook.com/media/set/?set=a.680894498592838.1073741840.178103735538586&type=1)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Netznutzer am 16. Juli 2013, 15:18:45
Justizamt droht Care höhere Ordnungsgelder an

http://www.zfk.de/politik/recht-regulierung/artikel/justizamt-droht-care-hoehere-ordnungsgelder-an.html

Gruß

NN
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 16. Juli 2013, 22:06:00
Und gleichzeitig werden offenbar abermals einstweilige Verfügungen "am laufenden Band" beantragt:


Zitat von: https://www.facebook.com/CareEnergy
Care-Energy beantragte und das Landgericht Frankfurt am Main erlässt einstweilige Verfügung gegen NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH wegen unlauteren Methoden.

Care-Energy beantragte und das Landgericht Frankfurt am Main erlässt einstweilige Verfügung gegen Hanau Netz GmbH wegen unlauteren Methoden.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 16. Juli 2013, 23:56:20
Kristek und Kranzinger im hauseigenen War-Room vom 15.07.:

http://www.livestream.com/careenergytv/video?clipId=pla_4f8721a8-f57a-4e86-bfc6-9b99e0d7f043


Das Interview findet sich ab 01:05:30..



PS:

Höchst aufmüpfiger "kleiner Witz" über Care Energy von Kristeks "Leibeigenem" ;) Farenski ab 01:08:40 ;D.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: GPKE-Xperte am 17. Juli 2013, 19:10:02
Moin zusammen,

die einstweiligen Verfügungen gegen Hanau Netz GmbH und NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH scheinen gegen die Kündigung der jeweiligen Lieferantenrahmenverträge gerichtet zu sein.

Dies lassen zumindest die aktuellen Einträge auf der Care Energy Facebook Seite schließen.

Weitere Informationen sind leider aktuell weder auf den Internetseiten der beiden Netzbetreiber noch in der Presse zu finden.

Weiß jemand nähere Details?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 17. Juli 2013, 20:21:18
Jedenfalls ist die Aussage von Care Energy auf deren Facebook-Seite:

Zitat von: https://www.facebook.com/CareEnergy/posts/682061731809448
[..] Wieder einmal ein Versuch Kunden aber auch Care-Energy vorsätzlich zu schädigen, welcher glücklicher Weise kläglich scheitert, denn sich gegen einen Beschluß speziell einen Gerichtsbeschluß einer Einstweiligen Verfügung zu stellen kostet bis zu 250.000 Euro oder bis zu 6 Monaten Ordnungshaft und es wird uns ein Vergnügen sein, das Gericht über diesen Verstoß zu informieren. [..]

..schon mal wieder nur halb richtig.


Einstweilige Verfügungen werden auf Antrag vom zuständigen Gericht erlassen, wenn die notwendigen, nicht sonderlich hoch gesteckten Voraussetzungen gemäß ZPO gegeben sind. Zu einer genaueren Prüfung der Sache kommt es erst, wenn der Antragsgegner Widerspruch gegen die ergangene einstweilige Verfügung einlegt, und zwar im Zuge der dann durchzuführenden und mit Urteil abzuschließenden mündlichen Verhandlung.

Da davon auszugehen ist, daß die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH und die Hanau Netz GmbH die Option eines Widerspruchs gegen die wohl ergangenen einstweiligen Verfügungen gründlich prüfen werden, ist noch lange nicht gesagt, daß die einstweiligen Verfügungen so "stehen bleiben".


Mit welcher Begründung die beiden genannten Verteilnetzbetreiber mutmaßlich Care Energy Lieferantenrahmenverträge aufgekündigt haben, wäre interessant zu erfahren. Bereits im Mai hatten mehrere Verteilnetzbetreiber ja offenbar verlauten lassen (http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bdew-warnt-vor-care-energy-a-901684.html), zukünftig Care Energy Vorkasse zur Bedingung zu machen - nach den gängigen Lieferantenrahmenverträgen wohl rechtens, soweit Care Energy nicht eine "belastbare Bonitätsauskunft" vorlegt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 17. Juli 2013, 20:34:17
PS:

Vielleicht berichtet ja die ZfK (http://www.zfk.de/politik/recht-regulierung.html) zeitnah.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: GPKE-Xperte am 17. Juli 2013, 22:22:08
Schön ist auch die Aussage:

Zitat
Die unterzeichnenden Personen des Schreibens der Stadtwerke Hanau - Julika Gxxxxxx und Mirco Bxxxxx - waren natürlich zu einer Stellungnahme nicht erreichbar.

Anonymisierung der Namen durch mich. Im Original auf der Care Energy Facebook Seite sind die kompletten Nachnamen ausgeschrieben, es fehlen eigentlich nur die privaten Adressen oder die Verlinkungen zu den persönlichen Facebookseiten der beiden Personen...

Was bezweckt Care Energy mit so einer Aktion?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 18. Juli 2013, 04:09:44
Nennen Sie es meinetwegen Hetze. Nicht umsonst finanziert Care Energy ein Medienprojekt, das sich "War-Room" nennt ( http://www.livestream.com/careenergytv ).


Die meisten "Claqueure" auf der Care Energy-Facebookseite sind wohl aktive Vertriebspartner.

Der von Ihnen zitierte Beitrag wurde u.a. wie folgt durch einen User kommentiert:

Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/682061731809448?comment_id=7750117&offset=0&total_comments=13
Mario B**** vielleicht sind die Julika G****** und Mirco B***** schon in Ordnungsgaft ! Zu wünschen wäre es das mal Nägel mit Köpfen gegen solche Leute gemacht werden !

Auch hier Anonymisierung der Namen durch mich - wie sie treffend feststellen hat Care Energy auf Facebook offensichtlich keine Scheu, die Namen der beiden Mitarbeiter des Grundversorgers voll auszuschreiben.


Care Energy stellt sich offenbar gerne als "Opfer" der bösen, anderen Marktteilnehmer (insbesondere der "Großen") dar und die Vertriebsmannschaft ist mit Sprüchen (vgl. ältere Facebook-Einträge) wie "Erst wirst Du belächelt. Dann wirst Du ignoriert. Dann wirst Du bekämpft. Und dann hast Du gewonnen." (Ghandi!) scheinbar gut auf diese Position "getrimmt".

Die "Anhimmelei" von Martin Kristek durch zahlreiche Vertriebler, die sich auch in diversen Facebook-Einträgen sowie solchen (http://www.youtube.com/watch?v=Z5B4WbTtgLU) und solchen (http://www.youtube.com/watch?v=cSA388Xai7M) Veranstaltungen abzeichnet, mag schon ansatzweise an die Geschichte Göker / MEG erinnern.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: GPKE-Xperte am 18. Juli 2013, 17:26:50
Und heute wird das nächste Stadtwerk mit einer einstweiligen Verfügung überzogen, diesmal die Stadtwerke Gera. Auch hier wurden bislang keine weiteren Details dazu bekannt gemacht.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Netznutzer am 19. Juli 2013, 11:53:26
Amt: Care bezahlt Ordnungsgelder teilweise nicht

http://www.zfk.de/politik/recht-regulierung/artikel/amt-care-bezahlt-ordnungsgelder-teilweise-nicht.html

Gruß

NN
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 19. Juli 2013, 13:58:38
Ordnungsgelder von insgesamt 10.000€ für die versäumten Bilanzen seit 2009 für ein Unternehmen, was mittlerweile Umsätze im dreistelligen Millionenbereich hat. Wo bleibt da der Anreiz ? Und vor allem: wann kommen die Bilanzen?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: GPKE-Xperte am 19. Juli 2013, 14:57:04
Aber wenn selbst diese mickrige Summe nur teilweise bezahlt wird, dann kann jeder seine eigenen Schlussfolgerungen ziehen...
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 19. Juli 2013, 15:26:55
Und heute wird das nächste Stadtwerk mit einer einstweiligen Verfügung überzogen, diesmal die Stadtwerke Gera. Auch hier wurden bislang keine weiteren Details dazu bekannt gemacht.


Allerdings gibt es mittlerweile einen Kommentar einer Facebook-Userin betreffs der Stadtwerke Hanau:

Zitat von: https://www.facebook.com/CareEnergy/posts/682061731809448?comment_id=7756486&offset=0&total_comments=17
Ina P****-N**** Hallo, auch ich bekam heute Post von den Stadtwerken Hanau. Auf meine Frage hin warum? "Care Energie" hätte im Juni nicht Netzbetreiberkosten gezahlt. [..]

Wohlgemerkt - ist so auf Facebook als Kommentar hinterlassen worden und ohne Weiteres freilich nicht auf den Wahrheitsgehalt verifizierbar.


Unstrittig dürfte allerdings sein, daß die erwähnten Verteilnetzbetreiber die offenbar gekündigten Netznutzungsvertäge nicht grundlos gekündigt haben können (entsprechend dem geltenden Energierecht) - wenngleich Care Energy der Ansicht sein mag, daß die angegebenen Gründe (welcher Natur auch immer) unzutreffend wären und sich dies angeblich auch bereits durch einstweilige Verfügungen im Einzelfall (vorläufig) bestätigt lassen hat (über die es aber wie gesagt bei Widerspruch durch den jeweiligen Antragsgegner auch zur mündlichen Verhandlung mit unklarem Ausgang kommen kann).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 19. Juli 2013, 15:30:58
Zitat
Ina P****-N**** Hallo, auch ich bekam heute Post von den Stadtwerken Hanau. Auf meine Frage hin warum? "Care Energie" hätte im Juni nicht Netzbetreiberkosten gezahlt. [..]

Es ergibt keinen Sinn, dass das jetzt schon irgendwelche Konsequenzen nach sich zieht, wenn die Netzkosten für den vorangegangenen Monat nicht bezahlt wurden. Da befindet man sich im normalen Mahnverfahren, solange alle Edifactnachrichten halbwegs pünktlich verschickt wurden, aber man kündigt nicht einfach den Lieferantenrahmenvertrag. Das wird andere Gründe haben.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 19. Juli 2013, 15:33:22
Richtig. Ein Lieferantenrahmenvertrag wird nicht und darf auch gar nicht ohne triftigen Grund gekündigt werden.

Daß dann anschließend von zwei Parteien beide glauben im Recht zu sein, liegt in der Sache der Natur und werden am Ende gegebenenfalls Gerichte klären. Irgendwelche einstweilige Verfügungen helfen Care Energy nur (vorläufig), sofern die Gerichte den Anträgen (zunächst) folgen und gegen die ergangenen Verfügungen nicht Widerspruch erhoben wird.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 19. Juli 2013, 15:38:37
Ordnungsgelder von insgesamt 10.000€ für die versäumten Bilanzen seit 2009 für ein Unternehmen, was mittlerweile Umsätze im dreistelligen Millionenbereich hat. Wo bleibt da der Anreiz ?

Das habe ich mich auch bereits gefragt.

Ordnungsgelder in dieser Höhe drohen Ottonormalbürger bereits für weitaus "kleineren Mist".
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 19. Juli 2013, 15:49:55
Aber wenn selbst diese mickrige Summe nur teilweise bezahlt wird, dann kann jeder seine eigenen Schlussfolgerungen ziehen...

Sie zweifeln also an der Liquidität von Care Energy?

Ich sehe da im Moment jede Menge Ausgaben für Marketing und Juristerei ;).


Der große Hammer könnte allerdings am 25.07. kommen (Urteil LG Hamburg in Sachen EEG) - aber Herr Kristek hat ja mehrfach betont, hinreichend Rücklagen gebildet zu haben. Dann ist doch alles gut ;).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Netznutzer am 22. Juli 2013, 16:24:37
Bundesamt korrigiert: Care hat Fälliges bezahlt

http://www.zfk.de/politik/recht-regulierung/artikel/bundesamt-korrigiert-care-hat-faelliges-bezahlt.html

Zitat
Care Energy fordert jetzt nach eigenen Angaben vom BfJ eine öffentliche Entschuldigung und "prüft" eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Amtsleitung und Pressestelle.

Gruß

NN
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 22. Juli 2013, 23:55:45
Ein neuer Artikel zu Care Energy auf klimaretter.info (http://www.klimaretter.info/):


Zitat von: http://www.klimaretter.info/energie/hintergrund/14122-qkomm-wir-machen-eine-spritztourq
Martin Kristek ist ein Kapitalist, wie er im Buche steht. Er verkauft grüne Energie und ein – vermeintlich – reines Gewissen. [..] Verbraucherzentralen und Bundesnetzagentur monieren Kristeks Geschäftsgebaren. Da kommt dem Sportwagen-Freund eine Stippvisite beim Klimacamp in der Lausitz gerade recht für grüne Selbstinszenierung.

[..]


Weiter gehts hier: Link (http://www.klimaretter.info/energie/hintergrund/14122-qkomm-wir-machen-eine-spritztourq)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 23. Juli 2013, 10:32:18
Zitat
Sein Lächeln entblößt mehrere falsche Zähne.

Das nenn ich doch mal echten Qualitätsjournalismus.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 23. Juli 2013, 19:46:54
Nochmals zur Situation in Hanau - die Lokalpresse hat auch berichtet:

Discount-Strom abgedreht: Hanauer MK-Energy-Kunden werden zwangsweise von Stadtwerken versorgt (http://www.hanauer.de/web/scripts/types/standard.php?abschicken=&suchen=%20Suchen%20&searchstring=care&datumvon=200305010000&datumbis=201307230000&showdata=c&showid=104090106&showmode=v&showhdln=ueberschrift-has-wirtschaft.gif)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 24. Juli 2013, 14:56:33
Soderle ... Kalender sagt heute ist der 24.07.

Mal schauen, ob es morgen etwas aus Richtung LG Hamburg in Sachen Care Energy zu hören gibt..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 25. Juli 2013, 14:09:41
E voilà:

Pressemeldung: mk-energy legt Berufung gegen Urteil des LG Hamburg im Verfahren mk-energy - Amprion ein "Urteil widerspricht inhaltlich 5 rechtskräftigen Landgerichtsurteilen" (http://www.presseportal.de/pm/80959/2521774/)


Zitat von: http://www.presseportal.de/pm/80959/2521774/
"Wir werden in diesem und allen vergleichbaren Verfahren eine Entscheidung durch den Bundesgerichtshof herbeiführen. Entsprechend gehen wir gegen die heutige Entscheidung des Landgerichts Hamburg bezüglich einer Rechnung zur EEG-Umlage in Höhe von 453.046,83 Euro in Berufung. Bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts durch den Bundesgerichtshof werden wir weiterhin alle aus unserer Sicht falsch an uns gestellten Rechnungen zurückweisen." erklärte Martin Kristek, Inhaber und Geschäftsführer der mk-group Holding GmbH anlässlich der Urteilsverkündung im Verfahren mk-energy / Amprion. "Da das Urteil des LG Hamburgs fünf Urteilen anderer Landgerichte widerspricht, ist die Herbeiführung einer einheitlichen Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof als letzte Instanz unumgänglich. 5 verschiedene Landgerichte haben uns verurteilt nicht Letztverbraucher im Sinne des Gesetzes zu sein (u.a. LG Konstanz, Urteil vom 13.4.2012; LG Mühlhausen, Urteil vom 19.4.2012; LG Wiesbaden, Beschluss vom 29.3.2012), nun verurteilt uns das LG Hamburg dazu Letztverbraucher zu sein und entsprechende Zahlungen zu leisten. Dies werden wir so nicht hinnehmen, wir sind auf eine lange juristische Auseinandersetzung auf Grund dieser absurden Rechtsunsicherheit eingestellt. Entsprechend hat die heutige Entscheidung des LG Hamburg auf Grund der anstehenden Berufung keine Auswirkung auf andere Verfahren mit anderen Netzbetreibern, die voraussichtlich ebenfalls erst durch den Bundesgerichtshof abschließend einheitlich geklärt werden."

[..]

Hintergründe des Verfahrens:

Der Rechtsstreit

Im Verfahren geht es um eine Rechnung, welche die Amprion an die mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG gestellt hat. Die mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG beliefert die mk-grid, die nach herrschender Rechtsprechung nicht Letztverbraucher ist, weshalb die mk-group die Rechnung zurück gewiesen hat. Grundsätzlich muss, unabhängig von der Art der Belieferung, der Empfänger einer Rechnung der EEG-Umlage das Unternehmen sein, das den Letztverbraucher beliefert.

Der Streitwert des Verfahrens liegt bei 453.046,83 Euro. Weitere Rechnungen an Unternehmen der mk-group sind von diesem Urteil nicht betroffen, es resultieren keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. Die Amprion kann trotz der Berufung, die mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG einlegen wird, die Zahlung der 453.046,83 Euro fordern, wenn sie diese Summe bei Gericht als Sicherheit hinterlegt. Alternativ wird die mk-group auf Anforderung die Rechnungssumme auf einem Treuhandkonto hinterlegen. [..]

[..]

Die Unternehmen der mk-group haben ihre Geschäftsprozesse pflichtgemäß der herrschenden Rechtsprechung angepasst, nach der kein Unternehmen der mk-group Letztverbraucherstatus hat. Das heutige Urteil des LG Hamburg steht inhaltlich gegen die 5 Urteile anderer Landgerichte und wird entsprechend juristisch angefochten, da es unmöglich ist, gleichzeitig Letztverbraucher und Nicht-Letztverbraucher zu sein. Die Situation ist bis zur letztinstanzlichen Klärung der Letztverbraucherfrage für die Unternehmen der mk-group wie für die Übertragungsnetzbetreiber unbefriedigend. [..]


..und wieder verwechselt Kristek den Letztverbraucherstatus im Sinne der NAV / den GPKE (dieser und nur dieser war Gegenstand der Rechtsstreite mit verschiedenen Verteilnetzbetreibern, auf die sich Kristek bezieht) mit dem Letztverbraucherstatus im Sinne des EEG.

Siehe hierzu auch Urteil des OLG Frankfurt**, das wohl eher die "geltende Rechtssprechung" darstellen dürfte.



PS:

Interessant wäre, ob das Gericht durch Anerkennung der Rechnung des ÜNB Amprion - neben der Feststellung, daß mk-energy als Lieferant eines Letztverbrauchers i.S. des EEG umlagepflichtig sei - gleichzeitig mk-energy auch das Grünstromprivileg für den zugrundeliegenden Zeitraum aberkannt hat oder nicht.

Diesbezüglich gab es ja auch fundamentale Mißverständnisse seitens Care Energy (Stichwort Doppelvermarktungsverbot uvm.).

Hierfür müsste man - in Angesicht der Tatsache, daß die Forderung offenbar seitens des Gerichts in voller Höhe anerkannt wurde (vgl. Pressemitteilung Care Energy) - in Erfahrung bringen, welche Berechnung (EEG-Umlage mit oder ohne Grünstromprivileg) Amprion bei Rechnungslegung und Klage zugrunde gelegt hatte.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 25. Juli 2013, 14:24:43
**):
Zur Erinnerung - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.04.2012 (Az. 21 U 41/11):


Zitat von: http://openjur.de/u/368530.html
[..]

12
Soweit die Beklagte sodann noch anführt, sie sei nicht als Anschlussnutzer im Sinne von § 1 Abs. 3 Niederspannungsanschlussverordnung (im Folgenden NAV) anzusehen, erschließt sich die Relevanz dieses Vorbringens nicht, da es vorliegend um die Frage geht, ob die Beklagte Letztverbraucher im Sinne der hier relevanten Gesetze (Anm.: EEG / KWKG) ist, und nicht ihre Einordnung als Anschlussnutzer im Sinne der NAV Gegenstand des hier zu entscheidenden Rechtsstreits ist. Zwar ist gemäß § 1 Nr. 3 NAV Anschlussnutzer jeder Letztverbraucher, der im Rahmen eines Anschlussnutzungsverhältnisses einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Elektrizität nutzt. Entsprechend liegt mit der Eigenschaft der Beklagten als Letztverbraucher eine Voraussetzung für ihre Einordnung als Anschlussnutzer im Sinne der Niederspannungsanschlussverordnung vor. Ob die weiteren Voraussetzungen ebenfalls gegeben sind, bedarf hier aber ebenso wenig einer näheren Erörterung wie die Frage, ob neben der Beklagten etwa auch deren Kunden als Anschlussnutzer im Sinne der Niederspannungsanschlussverordnung anzusehen sind. Im Übrigen kann die Beklagte ebenso aus § 21 NAV oder § 16 Abs. 4 iVm § 8 Abs. 1 NAV kein überzeugendes Argument für ihre Einordnung als Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des EEG oder des KWKG herleiten. Sofern nämlich die Beklagte als Anschlussnutzer anzusehen sein sollte und ihr hierdurch rechtliche Verpflichtungen aus der NAV entstehen sollten, resultierte hieraus nur ihre Obliegenheit, durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit ihren Kunden sicherzustellen, dass sie ihren Verpflichtungen Dritten gegenüber nachkommen kann. Sollte es die Beklagte versäumt haben, derartige, in ihrem Interesse liegende Handlungsmöglichkeiten vertraglich sichergestellt zu haben, ginge dies zu ihren Lasten und könnte zu keiner derart geänderten rechtlichen Einordnung der Beklagten führen, dass diese nicht als Letztverbraucher im Sinne des EEG oder des KWKG einzuordnen ist. [..]
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 25. Juli 2013, 17:37:10
Hier ein Artikel in der ZfK zum Urteil des LG Hamburg

http://www.zfk.de/politik/artikel/urteil-care-energy-muss-eeg-umlage-zahlen.html

und Handelsblatt:
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/billigstromanbieter-care-energy-muss-energieumlage-zahlen/8550106.html
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 26. Juli 2013, 04:49:42
Aufschlussreich aus dem Handelsblatt-Artikel - Zitat:


Zitat von: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/billigstromanbieter-care-energy-muss-energieumlage-zahlen/8550106.html
Amprion dagegen pocht auf sein Recht. „Auch im Fall der Berufung durch die Gegenseite werden wir die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung betreiben“, sagte ein Unternehmenssprecher dem Handelsblatt. Das Vorgehen wegen der Forderungen seit Januar werde noch abgestimmt.

Bei dem Gerichtsstreit in Hamburg ging es nur um einen Bruchteil des Betrages, der wirklich auf dem Spiel steht. Die 453.046,83 Euro beziehen sich auf die EEG-Umlage, die Care Energy allein in den Monaten September bis Dezember 2012 nicht an Amprion zahlte. Die Summe, die seitdem auflief, ist um ein Vielfaches größer.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 26. Juli 2013, 10:11:14
Kann man das mal einem Nicht-Juristen erklären, wieso es dabei nur um die Zahlungen bis Dezember geht? Grund der Klage ist doch, die generelle Pflicht zur Zahlung der EEG Umlage an die ÜNBs, richtig?!
Gibt es jetzt für jedes Quartal eine neue Verhandlung?
Und wieso ist momentan nur Amprion betroffen, obwohl die anderen beiden ÜNBs ehemals auch geklagt hatten?
Was macht die EnBW jetzt nach dem Urteil?
Was passiert, wenn Care jetzt diese Sicherheitsleistung(wie angekündigt) nicht hinterlegt?
Wie lange dauert schätzungsweise eine abschließende Entscheidung vom Bundesgerichtshof?
Ist das Urteil dann abschließend oder kann MK danach noch vor den europäischen Gerichtshof ziehen?

So viele Fragen..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 26. Juli 2013, 11:36:37
Kann man das mal einem Nicht-Juristen erklären, wieso es dabei nur um die Zahlungen bis Dezember geht?

Vermutlich war das der Zeitraum ab Einstellung der Zahlungen seitens Care Energy bis zur Klageerhebung durch Amprion.


Grund der Klage ist doch, die generelle Pflicht zur Zahlung der EEG Umlage an die ÜNBs, richtig?!

Es gibt (seltenere) Feststellungs- (ich möchte grundsätzlich festgestellt haben, daß ein Vertragsverhältnis besteht oder eben nicht - ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft..) und (am häufigsten) Leistungsklagen (ich möchte, daß ein anderer etwas - z.B. eine Zahlung - an mich leistet aufgrund .. und aus dem Urteil ggf. vollstrecken können).

Hier handelte es sich um eine Leistungsklage, wobei die Entscheidung natürlich auch eine "Feststellung" beinhaltet - nämlich daß der Anspruch rechtens war und deswegen das Eingeklagte geleistet werden muss.


Gibt es jetzt für jedes Quartal eine neue Verhandlung?

Wenn Care Energy weiterhin nicht zahlt - vermutlich so in der Art.

Ob der Kläger vollstreckbare Titel auch für die Zukunft erlangen könnte, da müssten Sie wirklich einen Juristen fragen. Erstmal dürften Sie davon ausgehen, daß die Amprion vertretenden Juristen ihr Handwerk verstehen und alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben.

 
Und wieso ist momentan nur Amprion betroffen, obwohl die anderen beiden ÜNBs ehemals auch geklagt hatten?

Weil in diesem Verfahren offenbar nur Amprion Kläger war.

Die Klagen zweier weiterer ÜNB laufen wohl parallel, zuständigkeitshalber vor demselben Gericht - die Urteile dürften dann vermutlich mit gleichem Tenor ausfallen, da die Sachverhalte ja so gut wie identisch sind. Am 31.07. wäre wohl eine weitere Urteilsverkündung geplant gewesen, die jetzt verschoben wurde (vgl. ZfK-Artikel).

Die drei Kläger hätten theoretisch eine Streitgenossenschaft bilden können (umgangssprachlich "Sammelklage"), hatten sie wohl aber offenbar nicht (hat eben auch Nachteile).


Der vierte deutsche ÜNB, TransnetBW, hat bisher wohl noch nicht Klage erhoben - kann er aber natürlich jederzeit.

Gegenüber TrasnetBW hatte Care Energy ja offenbar die EEG-Zahlungen - im Gegensatz zu den anderen drei ÜNB - nie ganz eingestellt, sondern "freiwillig" aus der Luft gegriffene 2,0 Ct. / kWh Umlage (weiter) gezahlt. Laut Presseberichten ist TransnetBW damit ja aber wohl keinesfalls zufrieden; möglich, daß nach der Entscheidung des LG Hamburg in Sachen Amprion / Care Energy auch eine baldige Klage von TransnetBW über die ausstehenden Differenzen (gegenüber entweder der regulären oder der nach Grünstromprivileg ermäßigten EEG-Umlage) erfolgen wird.


Was macht die EnBW jetzt nach dem Urteil?

Wie kommen Sie jetzt auf die EnBW?


Was passiert, wenn Care jetzt diese Sicherheitsleistung(wie angekündigt) nicht hinterlegt?

Die Sicherheitsleistung muss der Kläger, also Amprion, hinterlegen, um vorläufig vollstrecken zu können, da das Urteil ja noch nicht rechtskräftig ist, sofern Care Energy wie angekündigt Berufung einlegt (aber eben dennoch gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar).

Care Energy hat nun an Amprion aus dem Urteil zu leisten. Ansonsten könnte Amprion - nach Hinterlegen der im Urteil bestimmten Sicherheitsleistung - mit der Vollstreckung des Urteils direkt den Gerichtsvollzieher beauftragen (mit den möglichen Konsequenzen Geschäftskontenpfändung uvm.). Amprion wird sicher die Sicherheitsleistung bei Gericht hinterlegen und die Vollstreckung wenn nötig betreiben (entfällt, wenn Care Energy vorher leistet) - wurde ja bereits so angekündigt (Handelsblatt).


Wie lange dauert schätzungsweise eine abschließende Entscheidung vom Bundesgerichtshof?

Berufungsinstanz gegen das Urteil des Landgerichts dürfte zunächst das zuständige Oberlandesgericht sein (Amtsgericht -entfiel hier wegen Streitwert- -> Landgericht -> Oberlandesgericht -> ggf. BGH).

Erst dann könnte es zum Bundesgerichtshof gehen.

Sowas dauert alles - sehr lange.


Ist das Urteil dann abschließend oder kann MK danach noch vor den europäischen Gerichtshof ziehen?

Care Energy könnte möglicherweise auch Europäische Gerichtshöfe mit den Fällen in Hinblick auf potentielle Unionsrechtswidrigkeit beschäftigen.

Wäre aber sehr unwahrscheinlich und etwas weit hergeholt. BGH / BVerfG bedeutet in der Regel "finito".
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 26. Juli 2013, 12:19:06
Vielen Dank für die Antworten.

Ich meinte natürlich die TransnetBW, huch.

Eins geht mir noch nicht ganz in den Kopf. Dazu ein kurzes(völlig fiktives!) Szenario.

Care umgeht eigenwillig(nach eigener Rechtsauffassung) eine Pflicht, die jedem "normalen" Stromvertrieb obliegt. Es wachsen Zahlungen im  2stelligen Millionenbereich an. Nach Klagen vor diversen Landesgerichten, dem Bundesgerichtshof oder auch dem europäischen Gerichtshof wird Care zur Zahlung der Umlage verurteilt. Da Care diese Gelder nicht hat, da es diese nie von den Kunden eingefordert hat, ist Care mit Vollstreckung des abschließenden Urteils insolvent. VNBs, ÜNBs und Kunden sind Gläubiger im größten Insolvenzverfahren seit Flexstrom. Alle bleiben auf ihren Geldern sitzen.

Ein findiger Mann im Jahr 2014, nennen wir ihn Kartin Mristek gründet einen Stromvertrieb. Sein Geschäftsmodell ist es, auf aggressive Weise Kunden mit einem Super-Preis, günstiger als alle anderen, anzuwerben. Er gründet mehrere GmbHs mit einem Stammkapital von 25.000€. Seine Geschäftsidee ist es seine Kunden mit Grünstrom zu versorgen, die ihn nach eigener Auffassung von der Zahlung der EEG Umlage befreit, außerdem verteilt er kostenlose Miniwindräder an seine Kunden......


Frage: Wer hält ihn auf?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 26. Juli 2013, 12:23:59
Genau dafür gibt es ja das Mittel der vorläufigen Vollstreckbarkeit, das die Kläger - hier zunächst Amprion - in der Regel auch ausschöpfen werden.

Es ist also vollkommen wurscht, in wieviele Instanzen Kristek noch ziehen will - das gestrige Urteil des LG Hamburg ist für Amprion auch ohne Rechtskraft (wegen möglicherweise eingelegter Berufung) vorläufig vollstreckbar, gegen Hinterlegung der im Urteil bestimmten Sicherheit bei Gericht (ein Klacks für einen Konzern wie Amprion).


Die Kläger müssen also nicht auf die "abschließenden" Urteile warten.


Entweder Care Energy kann jetzt an Amprion aus dem ergangenen Urteil leisten (sowie aus den möglicherweise bald nahenden weiteren Urteile, die ebenfalls vorläufig vollstreckbar sein werden) oder nicht.

Könnte Care Energy - nur mal als reines Gedankenspiel - nicht leisten, hätte dies die üblichen Konsequenzen, die im Geschäftsleben "auftreten", wenn man (insbesondere gerichtlich titulierte) Forderungen nicht mehr begleichen kann.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 26. Juli 2013, 12:26:46
Eins ist natürlich klar:

Jeder Cent der auf dem EEG-Umlagenkonto wegen gleichwelcher "Ausfälle" fehlt, zahlen alle (nicht priviligierten) deutschen Stromkunden mit der EEG-Umlage(nerhöhung) des nächsten Jahres..



Und wegen Ihres Gedankenspieles:

Das Diskriminierungsverbot im regulierten Energiemarkt fordert von Verteilnetzbetreibern zunächst, jeden Energieversorger "ans Netz zu lassen".

Allerdings haben VNB's und Vorlieferanten auch Rechte, z.B. bei zweifelhafter Bonität Abschläge per Vorkasse zu verlangen oder Rahmenverträge aus berechtigtem Grund aufzukündigen (womit der Energieversorger wieder "weg vom Netz" wäre).

Genauso kann die Bundesnetzagentur, wenn gewisse Voraussetzungen gegeben sind, auch einem Energieversorger die Tätigkeit untersagen. Wäre im Fall Flexstrom (oder war es Teldafax?) ja z.B. seinerzeit auch fast soweit gekommen, hätten die nicht selbst vorher Insolvenz angemeldet.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 26. Juli 2013, 14:28:31
Das ist ja der Punkt, VNBs sind recht streng reguliert, aber Vertrieb "kann jeder". Nachweisen muss man nur die übliche §5 Anmeldung und dann kann es auch schon fast losgehen. Die üblichen Problemfälle, die daraus entstehen, trägt aber dann der VNB. Die Rechte bezüglich Bonität sind da eben auch nur begrenzt, soweit ich das beurteilen kann. Momentan weiß ja auch niemand, wie Care finanziell dasteht. An den Klagen gegen die Stadtwerke Gera, sieht man ja dann, dass es eben nicht "so einfach" geht. Im Zweifelsfall werden kleine VNBs dann sogar die paar kWh schlucken, bevor ein Gerichtsprozess in die Wege geleitet wird. Man vergisst schnell, dass es da nicht nur die großen Player, wie EON gibt.
Selbst im Fall Flexstrom kam der Eingriff, wie jetzt bei Care, viel zu spät. Auch die Klage der ÜNBs ist selbst nach fast einem Jahr nicht beendet.

Gibt es irgendeine mögliche Konsequenz für Kristek, wenn man mal darüber spekuliert, dass es vorsetzliches Kalkül war?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 26. Juli 2013, 14:44:36
Selbst im Fall Flexstrom kam der Eingriff, wie jetzt bei Care, viel zu spät.

Im Fall Teldafax klagt jetzt der Insolvenzverwalter von unzähligen VNB Zahlungen wieder ein, weil die VNBs von der falschen Tochtergesellschaft Netzentgeltzahlungen entgegengenommen hatten:

http://www.derenergieblog.de/alle-themen/energie/neues-von-der-teldafax-insolvenz-die-erste-klagewelle-rollt/


Deswegen hatte der BDEW ja auch im Mai VNBs gewarnt, im Fall Care Energy die Netzentgeltforderungen "insolvenzfest" zu gestalten - das heißt tunlichst nur von der richtigen, zahlungspflichtigen Tochtergesellschaft (doch wer ist das im Falle CE ;) ?) Netzentgeltzahlungen entgegenzunehmen bzw. sich bei Unstimmigkeiten schriftliche Absicherungen einzuholen, damit die Zahlung einer nicht zur Zahlung verpflichteten Tochtergesellschaft nicht im Falle des Falles von deren Insolvenzverwalter als "zurückzugebenes Geschenk" gewertet wird.

Lesenswert auch in diesem Zusammenhang:

http://www.derenergieblog.de/alle-themen/energie/wenn-der-netznutzer-nicht-zahlt-aber-ein-dritter/



Das ist ja der Punkt, VNBs sind recht streng reguliert, aber Vertrieb "kann jeder".

Da sprechen Sie eine Grunsatzfrage an, die den Rahmen des Threads sprengen würde.

Ein diskriminierungsfreier Markt ist nun mal politisch gewollt. Ziehen Sie zusätzliche "Sicherheitshürden" auf, könnte es wieder zu "Diskriminierungsfällen" kommen.

Wie gesagt - ein zu grundsätzliches Thema für diesen konkreten Thread hier, aber durchaus diskussionswert.



Die Rechte bezüglich Bonität sind da eben auch nur begrenzt, soweit ich das beurteilen kann.

Entsprechend Wortlaut der Standard-Lieferantenrahmenverträge im Zweifel Vorauskasse oder anderweitige Sicherheitsleistungen, sofern nicht eine "belastbare Bonitätsauskunft" gestellt werden kann - das ist eigentlich schon recht handfest, mehr können Sie nicht verlangen.

"Belastbare Bonitätsauskünfte" erteilen die gängigen Wirtschaftsauskunfteien, z.B. Creditreform, auf Basis von Jahresabschlüssen und weiterer Faktoren.



Momentan weiß ja auch niemand, wie Care finanziell dasteht.

Wie auch, mangels Jahresabschlüssen, die gesetzlich längst hätten veröffentlicht werden müssen.

Sogar die Creditreform verweist derzeit, wenn man eine Bonitätsauskunft über die mk-group bzw. Tochtergesellschaften einholt, in der offiziellen Auskunft explizit auf die mangelnden Jahresabschlüsse (neben den laufenden Klagen übrigens!) - und hält sich dementsprechend mit einer Einschätzung sehr bedeckt (vgl. Posts hier im Thread).

Die bereits verhängten bzw. noch angedrohten Bußgelder wegen der nicht veröffentlichten Jahresabschlüsse waren ja vergleichsweise witzig und dürften in dieser Höhe für Unternehmen dieser Umsatzkategorie kein geeigneter Anreiz sein, die überfälligen Jahresabschlüsse etwa doch kurzfristig zu veröffentlichen.



An den Klagen gegen die Stadtwerke Gera, sieht man ja dann, dass es eben nicht "so einfach" geht.

Gegen die Stadtwerke Gera hat Care Energy meines Wissens, wie auch gegen andere Netzbetriebe, lediglich eine einstweilige Verfügung erwirken lassen.

Das ist relativ einfach, weil die rechtlichen Hürden dafür vergleichsweise gering gesteckt sind.

Abmahnen und im Zweifel einstweilige Verfügungen erlassen lassen "kann jeder".


Care Energy schmeißt ja geradezu mit Abmahnungen und Anträgen auf einstweilige Verfügungen um sich.


Wie viel an so einer Sache dann "dran" ist/war, zeigt sich erst, wenn gegen die einstweilige Verfügung Widerruf eingelegt wurde und es zu einer "echten" Hauptverhandlung kommt.


Auch kleinere Netzbetriebe sind juristisch gut beraten und vertreten..



Gibt es irgendeine mögliche Konsequenz für Kristek, wenn man mal darüber spekuliert, dass es vorsetzliches Kalkül war?

Es gibt zum einen freilich den Straftatbestand der Insolvenzverschleppung, wie hier im Thread bereits unter anderem seitens des mitschreibenden Fachanwalts angemerkt.

Der kann aber erst greifen, wenn eine Zahlungsunfähigkeit im Raum steht - in Bezug auf Care Energy wäre das derzeit reine Spekulation, weil die genauen Verhältnisse nicht bekannt sind. Es könnte hypothetisch genausogut sein, daß Care Energy mehrstellige Millionenbeträge "auf der Kante" oder abrufbar hat  (und sei es durch private Investoren) und den EEG-Klagen somit wirtschaftlich gelassen entgegensehen kann. Man weiß es einfach nicht.



Ferner hat das Landgericht Berlin in seinem "Scheincontracting-Urteil" (http://openjur.de/u/633199.html) (08.05.2012, Az. 91 O 47/12) wie folgt zum Geschäftsmodell der Care Energy ausgeführt:

Zitat von: http://openjur.de/u/633199.html
Die Antragstellerin zu 1. begehrt nach dem von ihr vorgetragenen Geschäftsmodell vielmehr, dass die Antragsgegnerin einer Übernahme des Stromanschlusses von Letztverbrauchern zustimmt, damit die nunmehr neuen Kunden der Antragstellerin zu 2. in den Genuss von Steuervorteilen kommen, die ihnen letztlich nicht zustehen. Dies stellt jedenfalls eine rechtswidrige Umgehung von Steuervorschriften im Sinne des § 42 AO und damit gegebenenfalls sogar eine Straftat nach § 270 AO und folglich eine unwirksame Vereinbarung im Sinne des § 134 BGB dar und kann damit auch nicht Rechtsgrundlage eines wirksamen Anschlussübernahmeverlangens der Antragstellerinnen gegenüber der Antragsgegnerin sein.

Wohlgemerkt:

Das war die Ansicht des LG Berlin seinerzeit.

Bitte auch das Wort "gegebenenfalls" beachten sowie, daß mit (Schein)contracting nach aktueller Gesetzeslage keine (Strom)steuerersparnis mehr erreicht werden kann.

Ferner ist die EEG-Umlage, wie mittlerweile auch gerichtlich bestätigt, eine privatrechtliche Umlage, auf die der Gesetzgeber den ÜNBs ein Anrecht gegenüber den Energieversorgern eingeräumt hat. Und keine öffentliche Abgabe.


Insoweit wird der Aspekt "Abgabenumgehung" (im Sinne öffentlicher Abgaben) wohl nicht (mehr) greifen können, da wir uns mit der EEG-Umlage auf dem Bereich des Zivilrechts befinden. Wäre die EEG-Umlage eine "echte" öffentliche Abgabe, sähe alles ganz anders aus.

Das Zivilrecht wiederum kennt den Tatbestands des (Eingehungs)Betrugs, aber auch nur wenn bei Anberaumung eines Geschäfts z.B. über die Zahlungswilligkeit- oder -fähigkeit getäuscht wurde.

Da Kristek schon seit längerem nicht Willens war die EEG-Umlage vollständig zu zahlen ;) und daraus auch keinen Hehl gemacht hat..


..naja, Sie merken schon. Ich denke Herr Kristek steht, egal wie die "Erfolgsstory" Care Energy weitergeht, als Person juristisch ziemlich abgesichert da, sofern es zu keiner Insolvenz kommt (die theoretisch jedes Unternehmen irgendwann treffen könnte, also ausdrücklich keine Prognose Care Energy betreffend).

In letzterem, rein hypothetischen Falle würden sich die zuständigen Stellen sicher unaufgefordert damit beschäftigen, inwieweit es ein strafbares Handeln seitens der Geschäftsführung gegeben haben könnte (generell gesprochen und nicht auf Care Energy / Herrn Kristek bezogen).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 26. Juli 2013, 18:18:17
http://www.zfk.de/politik/artikel/anwalt-care-mehr-als-20-mal-in-zahlungsrueckstand.html

Zitat
Anwalt: Care mehr als 20 Mal in Zahlungsrückstand

Nach Angaben der Kanzlei Freiherr von Hirschberg schuldet der Discounter Care Energy "deutlich mehr als 20" Netzgesellschaften fällige Entgelte.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 26. Juli 2013, 18:51:12
Dann dürfte auch klar sein warum einzelne VNB offenbar bereits den Lieferantenrahmenvertrag aufgekündigt und die Kunden in die Ersatzversorgung gegeben haben..



PS:

Als Zahlungsunfähigkeit gilt theoretisch bereits, wenn eine einzige Forderung nicht fristgerecht beglichen werden kann.

Das Ausmaß hier scheint - auf Basis der Informationen aus dem verlinkten Artikel - größer.


Gemäß § 15a InsO (http://www.gesetze-im-internet.de/inso/__15a.html) kann der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt sein, wenn bei einer juristischen Person (wie einer GmbH) nicht spätestens innerhalb 3 Wochen nach Bekanntwerden der Zahlungsunfähigkeit der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird (nur mal allgemein gesprochen).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 26. Juli 2013, 18:59:10
Eine (immer noch rein hypothethische) Insolvenz der mk-group hätte im Übrigen, nur mal in der Phantasie durchgedacht, auch "unschöne" Folgen für die freiberuflichen Vertriebler:

Die haben nämlich Verträge unterzeichnet, wonach die gezahlten Provisionen (bis zu 120,-€ insgesamt pro Stromkunde, dem "Multi Level Marketing"-Prinzip entsprechend verteilt über verschiedene "Vertriebshierarchien") unter bestimmten Bedingungen bis zu 36 Monate zurückgefordert werden können - z.B. wenn Kunden weniger als 12 Monate in der Versorgung waren (vgl. Aussagen Martin Kristek in der Pressekonferenz / Video auf Youtube).


Es würde zur Pflicht des Insolvenzverwalters gehören, in diese Richtung zu prüfen und berechtigte Rückforderungen gegen die Vermittler geltend zu machen, sodenn es solche gäbe.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 26. Juli 2013, 19:41:07
Wenn das so eintritt, dann wird mein Mitgefühl für diese Vertriebler, die gutgläubigen Verbrauchern ein solches Produkt „verkloppt“ haben, nicht gerade sehr ausgeprägt sein.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 26. Juli 2013, 21:04:39
Naja - unter den MLM-Vertrieblern der Care Energy gab und gibt es große und kleine "Fische".

Wenn Sie mal die Kommentare auf Facebook lesen, fehlte vielen der "kleinen Fische" offenbar schlichtweg das energiewirtschaftliche Fachwissen, um das Geschäftsmodell der mk-group einordnen zu können. Die haben genauso "gutgläubig" verkauft wie die Kunden unterschrieben.


Ist halt ein Charakteristikum dieser MLM-Systeme - je weiter unten in der "Vertriebspyramide" jemand steht, desto blöder ist er im Zweifel dran. Nur die "Pyramidenspitze" scheffelt mit Minimalstaufwand Kohle ohne Ende über die Provisionsanteile an den in sämtlichen unteren "Stufen" geschriebenen Verträgen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 27. Juli 2013, 01:11:09
Nochmals die ZfK:

ÜNB will EEG-Umlage von Care unverzüglich (http://www.zfk.de/artikel/uenb-will-eeg-umlage-von-care-unverzueglich.html)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 27. Juli 2013, 01:21:08
..und auf Facebook wurde jetzt das neue Angebot des Hauses angekündigt:

Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/686563061359315
Energie aus Strom um 13,43 Cent pro kWh plus 6,99 Euro Grundgebühr im Monat, inkl. EEG, Stromsteuer und 19% MwSt, zzgl Netzkosten.



Ferner heißt es dort unter anderem:

Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/686556114693343
Das Ende der Märchenstunde - Heute:

Der unabhängige diskriminierungsfreie Netzbetrieb.

[..]

Im EnWG ist vorgeschrieben, dass Sie als Verbraucher das Recht auf einen eigenen Netznutzungsvertrag haben [..]

2 Rechnungen? 1x Energie und 1x Netznutzung!
Warum nicht, dafür gibt es einen Energiedienstleister der dies alles für Sie zusammenfasst und das transparent und klar, aber für Sie jederzeit kontrollier- und steuerbar.

[..]

Kennen wir ja alles schon, die Argumentation.

Man könnte mutmaßen, daß Care Energy die Kunden allein deshalb in eigene Netznutzungsverträge drängen will, weil diverse Netzbetriebe wegen den in der Presse erwähnten Rückständen Care Energy die Netznutzung schon aufgekündigt haben oder noch werden.


Natürlich könnte hier auch eine Fehlinformation vorliegen - schließlich hat Care Energy verkündet, Strafanzeige gegen den Anwalt der Netzbetriebe stellen zu wollen, welcher sich bezüglich der mutmaßlichen Rückstände gegenüber der Fachpresse äußerte 8).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Stromfraß am 27. Juli 2013, 10:11:48
War längere Zeit nicht hier.
Wenn ich das Urteil des LG Hamburg richtig interpretiere (CE sieht es offensichtlich anders), sind sie nun zur Zahlung von 465.000 EEG-Umlage verpflichtet.
Ganz schön happig, wenn nur 200.000 Euro Stammkapital gezeichnet sind.
Kommen die anderen ÜNB ebenfalls mit ihren Forderungen durch, dürfte das wohl das Ende von CE sein. Der rettende Strohhalm wäre aus Sicht der CE nur die nächsthöhere Instanz. Auf die paar Tausend Euro Anwalts- und Gerichtskosten kommt es  wohl dann auch nichht mehr an.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 27. Juli 2013, 10:42:16
Der rettende Strohhalm wäre aus Sicht der CE nur die nächsthöhere Instanz.

Stichwort vorläufige Vollstreckbarkeit - auch, wenn Care Energy in die nächsthöhere Distanz geht.

Gezahlt werden muss in jedem Fall jetzt - umgehend.


Laut Kristek sollen ja aber ausreichende Rücklagen vorhanden sein.



Kommen die anderen ÜNB ebenfalls mit ihren Forderungen durch [..]

Eine Urteilsverkündung für eine weitere ÜNB-Klage war ja offenbar schon für den 30.07. terminiert, jetzt aber wohl verschoben (vgl. ZfK-Berichterstattung).



Nicht vergessen:

Die 453.046,83€ betrafen laut Handelsblatt nur den Zeitraum September - Dezember 2012 (und nur Amprion logischerweise)!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Stromfraß am 27. Juli 2013, 12:03:30
Zitat
in die nächsthöhere Distanz ...

... auch nicht schlecht!  ;)

Zitat
Laut Kristek sollen ja aber ausreichende Rücklagen vorhanden sein.
Kann sein - oder auch nicht.
Herr Kristek hat schon viel verkündet.
Und: eine halbe Mille für 1 einzigen ÜNB und für nur 4 Monate - da müssten die Rücklagen ja bei mehreren Millionen liegen. Das alles bei einem Stammkapital von gerade mal 200.000 Euro.
Mein Verstand sagt mir, das ist nicht zu stemmen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 28. Juli 2013, 16:52:43
Pressemitteilung: Care-Energy fordert den gläsernen Strompreis (http://www.presseportal.de/pm/80959/2523108/care-energy-fordert-den-glaesernen-strompreis)


Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/687116187970669
[..] "Wir wollen den gläsernen Preis für Energie aus Strom und die Energiewende. Dies bedeutet nicht nur von Atom zu Öko, sondern eine totale Veränderung der Energiewirtschaft und wir wollen diese Energiewende vorantreiben - richtungsweisend am Markt", so Martin Richard Kristek, Geschäftsführer.

Doch wie sieht dieses Preismodell, welches am 01.08.2013 startet und in den nächsten Wochen Schritt für Schritt bei jedem Care-Energy Kunden gültig wird, genau aus.


Die Variation 1 - Der "Real Tarif"

Von Care-Energy abgerechnet wird der reine Energiepreis aus Strom und dieser berechnet sich aus dem tagesaktuellen EEX (www.eex.de) Preis für Strom (PhelixDay Base) gem Standardlastprofil, plus 1 Cent pro kWh Tradingfee, plus Stromsteuer (2,05 Cent/kWh) und 19% Umsatzsteuer zuzüglich EEG (5,28 Cent/kWh), welches von der Umsatzsteuer befreit ist, da es sich hierbei um einen privatrechtlich echten Zuschuss anden Übertragungsnetzbetrieb handelt.

Der monatliche Grundpreis beträgt bei Privatkunden 6,99 und bei Gewerbekunden 7,99 Euro inkl. 19% Umsatzsteuer

Die Netznutzung wird durch einen Netznutzungsvertrag direkt zwischen Netzbetreiber und Kunden geregelt und verrechnet. [..]


Die Variation 2 - Professional Tarif

Stundengenauer EEX (www.eex.de) Preis für Strom (PhelixDay Base) gem Smart-Meter, plus 1 Cent pro kWh Tradingfee, plus Stromsteuer (2,05 Cent/kWh) und 19% Umsatzsteuer zuzüglich EEG (5,28 Cent/kWh), welches von der Umsatzsteuer befreit ist [..]

Der monatliche Grundpreis beträgt bei Privatkunden 19,99 und Gewerbekunden 20,99 Grundpreis pro Monat, dafür ist ein moderner Smart-Meter inkludiert. [..]

Plötzlich volle und nicht mehr grünstrompriviligierte EEG-Umlage?

Sieh an, sieh an..


Wo ist der Preisbestandteil für RECS- bzw. vergleichbare Zertifikate - oder was ist an dem Angebot noch "Öko"?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 28. Juli 2013, 17:13:55
Und nochmal eine Runde gegen die Strom-SLPs hetzen:

http://www.facebook.com/photo.php?fbid=687081861307435&set=a.687081844640770.1073741841.178103735538586&type=1
Titel: Variante EEG-Umlage mehrwertsteuerfreier Zuschuss
Beitrag von: PLUS am 28. Juli 2013, 18:41:03
Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/687116187970669
Die Variation 1 - Der "Real Tarif"
Von Care-Energy abgerechnet wird der reine Energiepreis aus Strom und dieser berechnet sich aus dem tagesaktuellen EEX (www.eex.de) Preis für Strom (PhelixDay Base) gem Standardlastprofil, plus 1 Cent pro kWh Tradingfee, plus Stromsteuer (2,05 Cent/kWh) und 19% Umsatzsteuer zuzüglich EEG (5,28 Cent/kWh), welches von der Umsatzsteuer befreit ist, da es sich hierbei um einen privatrechtlich echten Zuschuss anden Übertragungsnetzbetrieb handelt.
Die Steuereinnahmen feiern Rekord nach Rekord. Den Soli will der Finanzminister trotzdem beibehalten, dann geht es erst recht nicht, dass man sich vor der Finanzierung von Gemeinschaftsaufgaben drückt und über Hintertüren den Bürger mehrfach zur Kasse bittet. U.a. die Energiewende, der öffentlich-rechtlicher Rundfunk in den Grenzen des Staatsauftrags gehören zum Beispiel zweifelsfrei rechtsstaatlich steuerfinanziert. Addiert man alle staatlichen Belastungen der Bürger, dann bewegt sich der Steuer- und Abgabenstaat ohnehin längst über den verfassungsrechtlichen Grenzen. Von der Belastung nach Gleichheit und Leistungsfähigkeit entfernt sich der  Sozial- und Rechtsstaat Deutschland immer weiter.  So trickst man sich mit dem EEG am Staatssäckel vorbei und kassiert weiter und zunehmend im Übermaß.

Unabhängig von dem ganzen Theater um care-energy finde ich deshalb die umsatzsteuerliche Behandlung der EEG-Umlage für eine interessante Sache. Nicht wenige Politiker aus allen Lagern haben sich ja schon geäußert, dass die zusätzlichen Milliardeneinnahmen aus der EEG-Umlage und insbesondere auf die Erhöhungen für den Fiskus grundsätzlich nicht in Ordnung seien.

Man vereinbart ein Entgelt für eine vereinbarte Leistung, diese ist üblicherweise die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer. Die EEG-Umlage sieht care-energy nicht als vereinbartes Entgelt und nicht als Leistung, sondern außerhalb des Leistungsaustauschs als Zuschuss.

Kein schlechter Ansatz, man ist immerhin kreativ fündig. Die Administration regelt die Sachverhalte ja nicht selten "haushaltsorientiert". Das muss nicht immer vor Recht und Gesetz Bestand haben. Z.B. steht im BMF-Schreiben vom 5. August 2006 zur Abgrenzung zwischen nicht steuerbarem Zuschuss und Entgelt; Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Zuwendungen aus öffentlichen Kassen zur Projektförderung sowie zur institutionellen Förderung der Satz: 

"Die Vorbehalte sprechen nicht für einen Leistungsaustausch, wenn sie lediglich dazu dienen, die Tätigkeit zu optimieren und die Ergebnisse für die Allgemeinheit zu sichern."

Die EEG-Umlage soll doch auch optimieren und Ergebnisse für die Allgemeinheit sichern. Wie es in Wirklichkeit aussieht steht auf einem andern Blatt. ;) Was jetzt die ausgetauschte Gegenleistung bei der EEG-Umlage betrifft, darf gerätselt werden. Hat die Umlage doch einen Zuschusscharakter? Abwegig ist das nicht. Aber ja, das betrifft ja auch den privaten Sektor.  Vereinbaren kann der Haushaltsstromverbraucher immer weniger, er darf zahlen was da vorgeben wird. Insofern hätte care-energy gleich auf die gesamte Mehrwertsteuer verzichten können. ;)

Damit kein Missverständnis aufkommt. Das EEG muss weg, dann hat sich die Mehrwertsteuerfrage und manch andere Frage von selbst erledigt. Die Preise und manche Ideen von care-energy befördern wenigstens den Wettbewerb.  Die Verbraucher sollten das nicht nur negativ sehen. ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Stromfraß am 28. Juli 2013, 21:24:23
Zitat
Die Preise und manche Ideen von care-energy befördern wenigstens den Wettbewerb.  Die Verbraucher sollten das nicht nur negativ sehen.
ich habe lange überlegt, wie dieser Satz trotz Smilie gemeint sein könnte..
Care Energy sozusagen als Robin Hodd des "freien Wettbewerbs"?
Sicher ist nicht alles negativ zu sehen, was CE so veranstaltet.
Aber alles in allem: CE versucht doch auch nur, durch die möglichen Lücken im Gesetz zu schlüpfen. Ob es letztlich gelingt? Nach dem letzten Urteil (nachzulesen hier im Thread) habe ich da meine Zweifel.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 28. Juli 2013, 23:23:00
Man kann sich nicht entscheiden:

Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/687116187970669?comment_id=7786718&offset=0&total_comments=4
Grünstromprivileg gibt es natürlich und wird von der EEG Umlage abgezogen. Josten für Rechnung kommen keine dazu.

Also jetzt doch nur 3,277 Ct./kWh EEG?

Und Kosten für Messung und Abrechnung verlangt jeder Netzbetrieb, neben jährlichem Grundentgelt. Gerade die Netznutzungsentgelte soll der Kunde ja selbst abrechnen. Damit wohl auch KWKG-, §19-, Offshore-Haftungsumlage, die bisher komplett unerwähnt geblieben sind.


Und mit der 1 Ct. / kWh "Tradingfee" sind dann die Ökostromzertifikate finanziert?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 28. Juli 2013, 23:25:12
ich habe lange überlegt, wie dieser Satz trotz Smilie gemeint sein könnte..
Care Energy sozusagen als Robin Hodd des "freien Wettbewerbs"?

CE ist eher der Parasit des EEG-Umlagekontos und greift somit jedem privaten Stromverbraucher indirekt direkt in die Tasche..

Die durch Care Energy unter Umständen fehlenden EEG-Millionen müssen dann mit einer höheren Umlage 2014 wieder "reingefahren" werden.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: PLUS am 28. Juli 2013, 23:42:39
ich habe lange überlegt, wie dieser Satz trotz Smilie gemeint sein könnte..
Care Energy sozusagen als Robin Hodd des "freien Wettbewerbs"?

CE ist eher der Parasit des EEG-Umlagekontos und greift somit jedem privaten Stromverbraucher indirekt direkt in die Tasche..

Die durch Care Energy unter Umständen fehlenden EEG-Millionen müssen dann mit einer höheren Umlage 2014 wieder "reingefahren" werden.
Na ja, CE hat das System nicht erfunden, das ja dem privaten Stromverbraucher direkt und mehrfach in die Tasche greift.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Drucksache 17/10925
05.10.2012 Seite 23: Eine Erhöhung der EEG-Umlage pro 0,1 Cent/kWh würde eine rechnerische Erhöhung der Umsatzsteuer von 26,5 Mio. Euro bewirken.(Basis 2011) (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/109/1710925.pdf) Bei 6 ct/kWh kassiert der Staat also zusätzlich aus der EEG-Umlage rund 1,6 Mrd.Euro vom Verbraucher.

Kristek handelt schon, vielleicht ist er nur der Zeit voraus ;). Hier wird bis jetzt nur geredet :

Seite 8 Regierungserklärung Hessen Ministerin für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (https://www.hessen.de/sites/default/files/HMUELV/regierungserklaerung_2602.pdf)

DGB: EEG-Umlage von Mehrwertsteuer befreien (http://www.vorwaerts.de/105178/dgb_energiewende.html#)

oder hier IG BCE: http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18382.msg102562.html#msg102562
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 29. Juli 2013, 00:21:44
Sollte Care Energy alle in der Vergangenheit und zukünftig geschuldete EEG-Umlage abführen, allerdings den entsprechenden Anteil am Endkunden-Energiepreis umsatzsteuerfrei stellen, fände ich daran nichts verwerflich - sofern das Umsatzsteuerrecht dies tatsächlich "hergibt".
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Stromfraß am 29. Juli 2013, 08:17:01
Also eines muss man CE und ihrem Geschäftsführer lassen: der Mut, sich aufzulehnen und sich sogar mit dem Staat anzulegen.
Mit Teilen ihrer Philosophie liegen sie ja nicht so verkehrt.
Während ansonsten viel geredet wird, handeln sie. Ob man dabei aber wirklich in erster Linie das Wohl der Verbraucher im Auge hat?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 29. Juli 2013, 08:30:04
Sollte Care Energy alle in der Vergangenheit und zukünftig geschuldete EEG-Umlage abführen, allerdings den entsprechenden Anteil am Endkunden-Energiepreis umsatzsteuerfrei stellen, fände ich daran nichts verwerflich - sofern das Umsatzsteuerrecht dies tatsächlich "hergibt".
Zurzeit hat CE mit dieser Rechtsauffassung eine Einzelmeinung inne. Andere abweichenden Einzelmeinungen scheinen zurzeit aufgegegeben zu werden.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 29. Juli 2013, 08:43:15
Zurzeit hat CE mit dieser Rechtsauffassung eine Einzelmeinung inne. Andere abweichenden Einzelmeinungen scheinen zurzeit aufgegegeben zu werden.

Nur weil der ÜNB auf die EEG-Umlage keine Umsatzsteuer aufschlagen muss (im Verhältnis ÜNB <-> Versorger) heißt das ja noch nicht, daß der Versorger im Verhältnis Versorger <-> Endkunde deshalb für diesen Anteil des Strompreises plötzlich nicht mehr die Umsatzsteuer abführen müsste.

Wie Sie schon schreiben - eine Einzelmeinung; bei derzeitiger Gesetzeslage aber wohl nicht durchsetzbar.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 29. Juli 2013, 09:02:36
Mit Teilen ihrer Philosophie liegen sie ja nicht so verkehrt.
Während ansonsten viel geredet wird, handeln sie. Ob man dabei aber wirklich in erster Linie das Wohl der Verbraucher im Auge hat?

Die "Verbraucherfreundlichkeit" von CE hält sich nach meinem derzeitigen Eindruck in Grenzen.

Auf Facebook werden ständig Kundenbeschwerden gelöscht. Dabei geht es z.B. um ausstehende Abrechnungen, überhöhte Abschläge (für die wiederum wird dann der VNB verantwortlich gemacht), keine Erreichbarkeit des telefonischen Kundenservice, keine Antwort auf E-Mails uvm. Wenn überhaupt, wird auf den persönlichen Energieberater verwiesen - da es offenbar hier aber kürzlich eine größere "Kündigungswelle" seitens CE gab, ist dieser oftmals nicht mehr existent.


Die Kunden sollen jetzt in ein neues Tarifmodell umgestellt werden, daß, grob überschlagen, für fast alle Netzgebiete eine deutliche Preiserhöhung mit sich bringt. Dies alles unter dem Vorwand der Transparenz und eines "gläsernen Stompreises", gerade für den energiewirtschaftlich weniger belesenen Kunden sehe ich hier aber eher das Risiko einer massiven Intransparenz, weil der Kunde die zusätzlichen Kosten bei einer Preisangabe "exkl. Netznutzung" möglicherweise nicht korrekt einschätzen kann.

Care Energy schreibt auf Facebook dann gerne, die Netznutzungsentgelte lägen im Durchschnitt bei 5-6 Ct. / kWh, unterschlägt dabei aber galant die an die Netznutzungsentgelte gekoppelten Abgaben wie Konzession-, KWKG-, §19 NEV, Offshore-Haftumgsumlage, jährliches Grundentgelt und Entgelt für Messung und Abrechnung, die das durchschnittliche Netznutzungsentgelt auf die verbrauchte kWh gerechnet merklich höher ausfallen lassen, abgesehen von der noch hinzukommenden Umsatzsteuer.


Am schwersten liegt mir aber im Magen, daß man sich von Anfang einen komplett "grünen" Anstrich verpasst hat, andererseits offenbar seit längerem Wege sucht, die EEG-Umlage "kreativ" zu umgehen. Dazu ein Geschäftsführer, der öffentlich immer beteuert hat, man sei zur Zahlung der EEG-Umlage bereit. Leider sprechen da die laufenden Gerichtsverfahren eine andere Sprache.

Das "System EEG" darf gerne in Frage gestellt werden, dafür gibt es auch Gründe genug - fakt ist allerdings, derzeit ist dieses System (noch) installiert, und wer derzeit als Energieversorger versucht, die Umlage zu umgehen, belastet damit schlichtweg alle anderen, zur EEG-Umlage verpflichteten Stromverbraucher - also jene "kleine Leute", die Care Energy ja angeblich so am Herzen liegen.


Im Moment ist absolut unklar, ob Care Energy den EEG-Forderungen aus der Vergangenheit aus den laufenden Gerichtsverfahren, die jetzt nach und nach abgeurteilt und vorläufig vollstreckbar tituliert werden, nachkommen kann, sowie den laut Presseberichten existierenden Rückständen gegenüber diversen Netzbetrieben.

Auch hier gilt: Im Falle eines möglichen Ausfalls kommt effektiv wieder der Rest der Stromverbraucher dafür auf.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Stromfraß am 29. Juli 2013, 09:56:29
SabbelMR schreibt:
Zitat
Care Energy schreibt auf Facebook dann gerne, die Netznutzungsentgelte lägen im Durchschnitt bei 5-6 Ct. / kWh, unterschlägt dabei aber galant die an die Netznutzungsentgelte gekoppelten Abgaben wie Konzession-, KWKG-, §19 NEV, Offshore-Haftumgsumlage, jährliches Grundentgelt und Entgelt für Messung und Abrechnung, die das durchschnittliche Netznutzungsentgelt auf die verbrauchte kWh gerechnet merklich höher ausfallen lassen, abgesehen von der noch hinzukommenden Umsatzsteuer.

Also, Netznutzungsentgelte haben nun wirklich nichts mit den anderen genannten Abgaben zu tun.

Was die Höhe der Netzentgelte betrifft, so ist das örtlich sehr unterschiedlich.
Zitat
Laut Bundesnetzagentur betrugen die Kosten der Netzentgelte (Strom) für Haushaltskunden in der Grundversorgung 2010 etwa 6 ct/kWh und somit bei etwa 25 % des Strompreises
Es können mit USt dann auch mal schnell 8 oder 9 Ct./kWh sein.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 29. Juli 2013, 10:06:55
Also, Netznutzungsentgelte haben nun wirklich nichts mit den anderen genannten Abgaben zu tun.

Nur irgendjemand muss sie abführen.

Care Energy beabsichtigt ja eine "Lösung" mit zwei Rechnungen - eine für die Energielieferung (hier dann inbegriffen laut CE: Energiebeschaffung - EEX-Preis + "Tradingfee" -, Stromsteuer, Umsatzsteuer auf Vorgenanntes, EEG-Umlage) sowie eine separate Abrechnung der Netznutzung mit dem VNB.


Wenn Care Energy die Abgaben (Konzessionsabgabe, KWKG, §19 NEV, Offshore-Haftung) nicht aufzuschlagen und abzuführen gedenkt, wird es dann wohl der Netzbetreiber tun müssen? Abgesehen davon, daß diese Abgaben z.T. auch als Aufschlag auf die Netznutzungsentgelte definiert sind.



Es können mit USt dann auch mal schnell 8 oder 9 Ct./kWh sein.

Insbesondere wenn sie (notwendigerweise) die jährlichen Grund-Netznutzungskosten sowie die Kosten für Messung und Abrechnung noch auf die kWh runterbrechen.

Insgesamt kommt man mit der neuen CE-Kalkulation in den meisten Netzgebieten auf Gesamtkosten für die Energie aus Strom von mind. ca. 23 Ct./kWh, wenn man neben dem reinen Netznutzungs-Arbeitspreis die o.a. Umlagen (die entrichtet werden müssen, auf welchem Weg auch immer) sowie die verbrauchsunabhängigen Netznutzungsentgelte und schlussendlich die Umsatzsteuer auf alles mit einrechnet. An Care Energy auch zukünftig zu entrichtendes Grundentgelt noch nicht eingerechnet.



Beispielrechnung für Frankfurt am Main:

Grundlage:

Preisblatt Netznutzung Strom NRM (http://www.nrm-netzdienste.de/static/de-nrm/downloads/20121220_PB_Netznutzung_Strom_Ffm_ab_01.01.2013_7.0.pdf)

Netznutzung (alles Netto):

Arbeitspreis SLP: 5,10 Ct. / kWh
Konzessionsabgabe NS-HT: 2,39 Ct. / kWh
Messstellenbetrieb + Messdienstleistung + Abrechnung SLP: insg. 20,92€ / Jahr

KWKG-Umlage: 0,126 Ct. / kWh
§19-Umlage: 0,329 Ct. / kWh
Offshore-Umlage: 0,250 Ct. / kWh

Macht bei 2.500 kWh / Jahr also Netznutzungskosten und Abgaben/Umlagen (außer EEG) in Höhe von:

2500 kWh* (5,10 + 2,39 + 0,126 + 0,329 + 0,25 Ct./kWh) = 204,88€
+ 20,92€ verbrauchsunabhängige Entgelte
= 225,80€

Bzw. pro kWh 9 Ct. (225,80€ / 2500 kWh) netto bzw. 10,71 Ct. brutto.



Energiepreis neues CE-Modell:

EEX Phelix Day Base: 4,00 Ct. / kWh (Annahme)
+ 1 Ct. / kWh "Tradingfee"
+ 2,05 Ct. / kWh Stromsteuer
= 7,05 Ct. netto zzgl. 1,34 Ct. Umsatzsteuer

+ 5,28 Ct. / kWh EEG-Umlage (laut CE umsatzsteuerbefreiter Anteil des Energiepreises)

= 13,67 Ct. / kWh inkl. Umsatzsteuer (außer auf EEG-Umlage)


..macht:

13,67 Ct. brutto an Care Energy (einschl. EEG)
+ 10,71 Ct. brutto für Netznutzung und Abgaben/Umlagen (außer EEG)
= 24,38 Ct. / kWh Gesamtkosten..


..zzgl. 6,99€ / mtl. Grundentgelt (für Privatkunden) an Care Energy.


Sollen alle Bestandskunden jetzt derart umgestellt werden (das schreibt CE!), dann zeige man mir das Netzgebiet mit derart niedrigen Netznutzungs- und Konzessionsabgaben, sodaß für dieses die Umstellung keine verkappte Preiserhöhung darstellen würde!



PS:

Sofern Care Energy mit seiner Ansicht zu EEG und Umsatzsteuer irrt, wird das Ganze natürlich nochmal ca. 1 Ct. / kWh teurer als oben ausgerechnet.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Stromfraß am 29. Juli 2013, 10:31:11
Aha, es geht also konkret um das neue "Abrechnungsmodell" der CE.
Damit habe ich mich noch nicht auseinandergesetzt, weil es mich nicht tangiert.

Klar ist, dass "irgendjemand" die einzelnen Strombestandteile eintreiben muss, wenn es nicht der jeweilige Versorger "aus einer Hand" macht.

Heutzutage ist ein Strompreis unter 20 Ct./kWh unseriös.
Zwischen 20 - 25 Ct. lohnt es sich u.U. sowohl für den Versorger als auch für den Kunden.
Da gibt es ein Reihe von "Modellen" wie Vorauskasse, Paketpreis, Neukundenbonus usw. Wenn man sich da ein wenig auskennt, kann man ganz gut "Kasse" machen. Ich praktiziere das schon 10 Jahre, habe von Superpreis bis Konkurs schon einiges durch, aber immer einen guten Schnitt gemacht.

Was nun konkret CE anbelangt: wenn es sich wirklich bei 23 Ct./kWh einpegelt, kann man das durchaus versuchen.
Ich selbst würde es nicht machen, da ist der Ruf inzwischen ruiniert und was noch kommt, weiß man nicht.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 29. Juli 2013, 11:06:19
Was nun konkret CE anbelangt: wenn es sich wirklich bei 23 Ct./kWh einpegelt, kann man das durchaus versuchen.
Ich selbst würde es nicht machen, da ist der Ruf inzwischen ruiniert und was noch kommt, weiß man nicht.

Bei den Gesamtkosten, die sich nach dem neuen Preismodell abzeichnen, gibt es genügend "unumstrittenere" Versorger mit ähnlichen bzw. günstigeren Preisen.


Ich werfe hier Care Energy aber insoweit Intransparenz vor, als dass beispielsweise auf Facebook immer wieder beteuert wird, die Netznutzungsentgelte lägen bei 5-6 Cent / kWh. Auf den reinen Netznutzungs-Arbeitspreis (netto) mag dies zutreffen.

Tatsächlich belaufen sich aber die Mehrkosten, die zu dem an Care Energy zu entrichtenden Energiepreis, welcher nur Energiebeschaffung, Stromsteuer, EEG-Umlage sowie Umsatzsteuer (mit Ausnahme auf die EEG-Umlage) beinhalten soll, hinzukommen können, schnell auf mehr als 10 Ct. / kWh brutto, wenn die verbrauchsunabhängigen Netznutzungsentgelte (für Messung und Abrechnung), Konzessionsabgabe sowie alle anderen Abgaben / Umlagen (außer EEG) einbezogen werden - und natürlich die Umsatzsteuer auf alles.


Der Durchschnittskunde wird gar nicht durchblicken können, worauf er sich hier einlässt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 29. Juli 2013, 11:35:07
... Sollen alle Bestandskunden jetzt derart umgestellt werden (das schreibt CE!), ...

Sollen die Verträge aller Bestandskunden ohne deren ausdrückliches Einverständnis "umgestellt" werden?

Aufgrund welcher Rechts-/Vertragsgrundlage meint CE denn, zu einer solch einseitigen "Umstellung" berechtigt zu sein?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Stromfraß am 29. Juli 2013, 12:39:22
Ich bin einfach zu "faul", um die derzeit gültigen AGB daraufhin zu durchforsten, aber mir ist einfach nicht vorstellbar, dass so eine grundsätzliche Neugestaltung des Vertragsverhältnisses ohne die Zustimmung beider Vertragspartner (und hinzu kommt ja noch der ÜNB) rechtswirksam zustande kommen kann.
Das sagt schon der "gesunde Menschenverstand".
Allerdings kennen wir wohl alle genügend Beispiele, wo der nicht besonders gefordert ist ...
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Stromfraß am 29. Juli 2013, 12:53:42
Zitat
Bei den Gesamtkosten, die sich nach dem neuen Preismodell abzeichnen, gibt es genügend "unumstrittenere" Versorger mit ähnlichen bzw. günstigeren Preisen.
Das günstigste Angebot bei Verivox habe ich mit 24,54 Ct./ kWh für Frankfurt gefunden, allerdings bei höherer Grundgebühr.
Und so "unumstritten" sind die hier aufgeführten Versorger auch nicht.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 29. Juli 2013, 13:16:03

Das günstigste Angebot bei Verivox habe ich mit 24,54 Ct./ kWh für Frankfurt gefunden, allerdings bei höherer Grundgebühr.


Wie das? Ich finde z.B. für PLZ 60313: ÜWAG für 23,50 / 6,42; dewi21 22,65 / 6,96; vivi  23,70 / 3,56.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 29. Juli 2013, 13:34:27
Ich bin einfach zu "faul", um die derzeit gültigen AGB daraufhin zu durchforsten, aber mir ist einfach nicht vorstellbar, dass so eine grundsätzliche Neugestaltung des Vertragsverhältnisses ohne die Zustimmung beider Vertragspartner (und hinzu kommt ja noch der ÜNB) rechtswirksam zustande kommen kann.
Das sagt schon der "gesunde Menschenverstand". ...

Da muss man die AGB nicht "durchforsten", was da diesbzgl. womöglich drinsteht, ist ggf. unwirksam und insofern unmaßgeblich.
Dass zu einer solch gravierenden "Umstellung" die Zustimmung jedes einzelnen Bestandskunden erforderlich ist, sagt das AGB-Recht (vgl. §§ 305 ff BGB).
Mit dem "gesunden Menschenverstand" (soweit vorhanden) kommt man oftmals nicht sehr weit und "Dampfplauderei" ist wenig hilfreich.  ::)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Stromfraß am 29. Juli 2013, 14:02:26
Zitat
Wie das? Ich finde z.B. für PLZ 60313: ÜWAG für 23,50 / 6,42; dewi21 22,65 / 6,96; vivi  23,70 / 3,56.
Ist ja interessant!
Selbst auf der Homepage der ÜWAG finde ich nur:
Zitat
Privat
Ihr Preis bei einem Verbrauch von 2500 kWh jährlich
Verrechnungspreis: 99,96 € pro Jahr
Arbeitspreis: 25,89 Cent pro kWh
Jahrespreis: 747,21 €

Allerdings bin ich nicht die weiteren einschlägigen Portale durchgegangen.
Das sollte man aber tun, wenn man ernsthaft einen Wechsel erwägt.

Solange mein Versorger nicht den Preis erhöht und bei knapp 23 Ct. all inclusive bleibt, sehe ich ohnehin keinen Grund für einen Wechsel.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 29. Juli 2013, 14:34:06
Ich habe heute verivox mit der benannten PLZ berfragt. Waren Sie auch hier?
http://www.rhoenstrom.de/tarifrechner.php
Tarif   Arbeitspreis
ct/kWh (brutto)   Grundgebühr
€/Monat (brutto)   Stromkosten
€/Jahr (brutto)   
RhönStrom   23,50    6,42    634,54    
RhönStromÖko   23,95    6,42    645,79    
RhönStromÖko
Grüner Strom Label Gold   25,30    6,42    679,54
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 29. Juli 2013, 14:47:21
Interessant wird auch, sollte es zu der Umstellung auf Netznutzung durch Letztverbraucher kommen, ob diese dann analog zu Sondervertragskunden monatlich stattfinden wird. Selbst bei einem eigenen Kunden würde der Aufwand der monatlichen Rechnung den Gewinn an einem Haushaltskunden "auffressen". Umso schlimmer ist es, wenn man de facto gar keine Marge am Stromverkauf hat. Hier wälzt der Vertrieb hohe Personalkosten auf die Netzbetreiber ab.
Durch die Umstellung würde sich der entstehende Endkundenpreis auf jeden Fall deutlich verteuern und, wie schon festgestellt. kaum mehr ein merklicher Unterschied zu anderen Anbietern entstehen. Zusätzlich ist bei einer möglichen Insolvenz von CE wohl der Kunde Schuldner der NNE.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 29. Juli 2013, 14:54:02
In letzterem sehe ich kein Problem, denn Abschläge wären bei Trennung an CE ja in geringerem Unfang zu leisten und dafür welche an den Netzbetreiber. Eigentlich also ein eher kleineres bzw. gestreutes Risiko.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 29. Juli 2013, 15:31:29
Das Problem könnte dahingehend entstehen, falls Care versucht als Energiedienstleister die Zahlungsabwicklung zu übernehmen. Dann zahlt der Kunde weiter an CE. Was dann aber mit dem Geld geschieht, hat dieser erstmal nicht in der Hand. Wenn die Zahlung nicht beim VNB ankommt, mahnt dieser dann den Kunden und nicht CE.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 29. Juli 2013, 15:42:33
... sollte es zu der Umstellung auf Netznutzung durch Letztverbraucher kommen, ...

Abwarten, ob es  - insbesondere für Bestandskunden -  überhaupt jemals dazu kommt:
1. werden die Netzbetreiber wohl eine konkrete diesbzgl. Vollmacht jedes Kunden (wer unterschreibt das?) von CE einfordern und
2. wäre eine einseitige "Umstellung" rechtlich äußerst problematisch.
Insofern ist es eher müßig, sich vorab mit zig denkbaren Entwicklungen näher zu befassen.

Ohnehin sind die jüngsten "wirren Verlautbarungen" von CE m.E. nichts anderes als wenig geeignete Versuche, von dem eigentlichen Problem
(die anstehenden horrenden Nachzahlungsverpflichtungen gegenüber den ÜNB!) abzulenken.
Daher nochmals: Abwarten und Tee trinken!

 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 29. Juli 2013, 16:09:06
Unterschreiben könnten das die gleichen Kunden, die auch vorher die AGBs relativ blauäugig unterschrieben haben. Ich denke der typische Kunde ist schon noch oft der Ansicht, dass ihm in diesem regulierten Markt relativ wenig passieren kann. Die bekannten Probleme traten ja nur mit Vorauszahlungen auf, die es hier nicht gibt.

In Panik verfallen sollte man da jetzt sicher nicht, andererseits kann dann auch alles sehr schnell gehen. Es geht ja nicht nur um eine FB-Pressemitteilung, sondern Care hat ja bereits die Netzbetreiber angeschrieben, dass eine Umstellung geplant ist. Wie das ganze Thema intern behandelt wird, wäre sicher interessant.  Die Briefmarken für die 300.000 ;) Kunden kosten Care auch erstmal 174.000€. ;)
Und die Frage ist, was passiert wenn sie nicht unterschreiben?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Stromfraß am 29. Juli 2013, 16:25:41
@Energiesparer51:
Ich war hier:
http://www.uewag.de/energie/tarifrechner

Es sieht tatsächlich so aus, dass Rhönstrom für 23,50 Ct. liefert.
Aber: Preisgarantie bis 31.12.13 und 30 Euro Neukundenbonus.
D.h., es wird im nächsten Jahr 1,2 Ct. teurer und dann sind es schon 24,70 Ct., abgesehen von den ohnehin zu erwartenden Erhöhungen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 29. Juli 2013, 16:36:40
Zitat
Wie das? Ich finde z.B. für PLZ 60313: ÜWAG für 23,50 / 6,42; dewi21 22,65 / 6,96; vivi  23,70 / 3,56.
Ist ja interessant!
Selbst auf der Homepage der ÜWAG finde ich nur:

Ich nehme an, das Angebot unter http://www.rhoenstrom.de/tarifrechner.php war gemeint.


Nachtrag:

Ups, hat sich wohl schon erledigt!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 29. Juli 2013, 16:44:27
Ohnehin sind die jüngsten "wirren Verlautbarungen" von CE m.E. nichts anderes als wenig geeignete Versuche, von dem eigentlichen Problem
(die anstehenden horrenden Nachzahlungsverpflichtungen gegenüber den ÜNB!) abzulenken.

Die (von CE allerdings bestrittenen) mutmaßlichen Rückstände bei den Verteilnetzbetrieben nicht zu vergessen!

http://www.zfk.de/politik/artikel/anwalt-care-mehr-als-20-mal-in-zahlungsrueckstand.html
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Stromfraß am 29. Juli 2013, 16:49:32
Zitat
Die Briefmarken für die 300.000 ;) Kunden kosten Care auch erstmal 174.000€. ;)

Naja, darüber lässt sich verhandeln.
Ein Großkunde, der 300.000 Briefe verschickt, zahlt jedenfalls keine 0,58 Euro je Brief - und CE doch ohnehin nicht. ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 29. Juli 2013, 16:52:23
... Und die Frage ist, was passiert wenn sie nicht unterschreiben?

Und das muss jetzt auch hypothetisch durchgekaut werden ?   ::)

PS: Übrigens, die Preise anderer Anbieter sind absolut ‚Off-Topic’ !!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 29. Juli 2013, 16:55:00
"Rückzieher" von CE vor 45 Minuten:

Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/688169014532053
Am 01.08.2013 tritt unser neues Preismodell "REAL-TARIF" & "PROFESSIONAL TARIF" in Kraft. [..] ab diesem Zeitpunkt können nur mehr diese Tarife bestellt werden.

Bestandskunden bleiben natürlich wie sie sind. [..]


Gestern hieß es noch per Pressemitteilung:

Zitat von: http://www.presseportal.de/pm/80959/2523108/care-energy-fordert-den-glaesernen-strompreis
Doch wie sieht dieses Preismodell, welches am 01.08.2013 startet und in den nächsten Wochen Schritt für Schritt bei jedem Care-Energy Kunden gültig wird, genau aus.

Die Variation 1 - Der "Real Tarif" [..]


Man hat offenbar erhebliche Entscheidungsschwierigkeiten ;).

Erst fixer Nutzenergie-Preis exkl. Netznutzung, dann Nutzenergie-Preis exkl. Netznutzung auf EEX-Basis (zwei Modelle: ohne und mit Smart Metering). Ferner: EEG-Umlage wird mit 5,28 Ct./kWh (angeblich umsatsteuerfrei für den Energiekunden) angebeben, im Nachgang heißt es Grünstromprivileg greift und würde abgezogen ::). Zuerst heißt es, alle Kunden würden schrittweise umgestellt, jetzt sind Bestandskunden plötzlich doch vom neuen Tarifmodell ausgenommen..

..wobei die Umstellung der Netznutzungsmodalitäten ja auch für die Bestandskunden schon per Rundschreiben an die Verteilnetzbetriebe angefragt war?!


( in den Gebieten einiger Verteilnetzbetriebe sind die CE-Kunden aktuell ja sowieso schon bereits in der Ersatzversorgung, weil CE die Lieferantenrahmenverträge aufgekündigt wurden, vgl. Presseberichterstattung .. )



Meine persönliche Meinung:

Man verspielt gerade jede etwaig noch vorhandene Rest-Glaubwürdigkeit..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 29. Juli 2013, 17:27:38
Rest-Glaubwürdigkeit ?  -  Ein „Rest“ setzt aber voraus, dass an diesem dubiosen
Geschäftsmodell jemals etwas glaubwürdig war. Für mich ist das nicht ersichtlich !
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 29. Juli 2013, 18:08:11
Das sagen Sie doch nur, weil sie für einen Mitbewerber tätig sind.

( würde Care-Energy jetzt auf Facebook schreiben ;) )


Ich erinnere:

Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/687116187970669
[..] Care-Energy ist nicht bei den Kunden umstritten, sondern bei den anderen Marktakteuren, also bei der Konkurenz.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 29. Juli 2013, 23:37:17
Da per PN nachgefragt, hier die Beispielrechnung zum neuen Preismodell für einen weiteren Ort - zugegeben nicht gerade das günstigste Netzgebiet..


Beispielrechnung für 15517 Fürstenwalde/Spree:

Grundlage:

Preisblätter Netzentgelte Strom E.DIS AG (http://www.e-dis.de/media/Preisblaetter_Netzentgelte_Strom_der_EDIS_AG_20130101.pdf) (S. 15 ff.)

Netznutzung (alles Netto):

Arbeitspreis: 8,42 Ct. / kWh
Konzessionsabgabe laut http://www.e-dis.de/media/EnWG_20_1_Konzessionsabgabe.pdf : 1,59 Ct. / kWh
Grundpreis + Messung + Messstellenbetrieb + Abrechnung: insg. 41,40€ / Jahr

KWKG-Umlage: 0,126 Ct. / kWh
§19-Umlage: 0,329 Ct. / kWh
Offshore-Umlage: 0,250 Ct. / kWh

Macht bei 2.500 kWh / Jahr also Netznutzungskosten und Abgaben/Umlagen (außer EEG) in Höhe von:

2500 kWh* (8,42 + 1,59 + 0,126 + 0,329 + 0,25 Ct./kWh) = 267,88€
+ 41,40€ verbrauchsunabhängige Entgelte
= 309,28€

Bzw. pro kWh 12,37 Ct. (309,28€ / 2500 kWh) netto bzw. 14,72 Ct. brutto.



Energiepreis neues CE-Modell:

EEX Phelix Day Base: 4,00 Ct. / kWh (Annahme)
+ 1 Ct. / kWh "Tradingfee"
+ 2,05 Ct. / kWh Stromsteuer
= 7,05 Ct. netto zzgl. 1,34 Ct. Umsatzsteuer

+ 5,28 Ct. / kWh EEG-Umlage (laut CE umsatzsteuerbefreiter Anteil des Energiepreises)

= 13,67 Ct. / kWh inkl. Umsatzsteuer (außer auf EEG-Umlage)


..macht:

13,67 Ct. brutto an Care Energy (einschl. EEG)
+ 14,72 Ct. brutto für Netznutzung und Abgaben/Umlagen (außer EEG)
= 28,39 Ct. / kWh Gesamtkosten..


..zzgl. 6,99€ / mtl. Grundentgelt (für Privatkunden) an Care Energy.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 30. Juli 2013, 05:44:43
Was ist nur die Wurzel der Widersprüchlichkeit und Scheinheiligkeit im System CE?



Zwei Facebook-Postings bringen es auf den Punkt:


http://img35.imageshack.us/img35/6705/wna6.png


Unlängst zuvor:

http://img819.imageshack.us/img819/8389/ehj2.png


 ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Ben am 30. Juli 2013, 11:38:33
Das Verhältnis Base/Peak soll 45%/55% betragen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 30. Juli 2013, 13:32:14
Wenn ich auf die CE-Seite schaue, dann wird dort immer noch Strom für 19,9 ct/kWh offeriert. Auch unter "News" ist noch nichts zu neuen Tarifen zu finden.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 30. Juli 2013, 14:08:01
Ging aber nicht nur über Facebook, sondern auch offiziell als Pressemitteilung raus:

http://www.presseportal.de/pm/80959/2523108/care-energy-fordert-den-glaesernen-strompreis
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 30. Juli 2013, 15:34:32
Ja, das habe ich auch schon irgendwo gelesen. CE streut ja ne ganze Menge Pressemittteilungen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 30. Juli 2013, 15:39:01
Zumal es in der Pressemitteilung (die bereits auf zig Portalen "kopiert" ist) heißt, das neue Preismodell würde auch - Zitat - "in den nächsten Wochen Schritt für Schritt bei jedem Care-Energy Kunden gültig", was eine einseitige Vertragsänderung und in so gut wie allen Fällen versteckte, massive Gesamtpreis-Erhöhung (siehe Beispielrechnungen) darstellen würde.

Das hat man ja später korrigiert / dementiert, aber wiederum nur über Facebook.



PS:

Glauben die ernsthaft, die (noch verbliebenen) freiberuflichen Vertriebler schaffen es, dieses für den Durchschnittsverbraucher verwirrende neue Produkt (Stichworte: Preise auf Basis von EEX, separater Netznutzungsvertrag, Gesamtkosten nicht unmittelbar ersichtlich) an den Mann zu bringen?


PPS:

Ich denke auch, daß Care Energy mit dem neuen Angebot selbst potentiell höchst abmahngefährdet sein mag (womit der Spieß mal umgedreht wäre) - sofern jedenfalls nicht genauestens angegeben wird, welche Zusatzkosten für den Privatkunden anfallen.

Der Verteilnetzbetrieb zieht neben den Netznutzungsentgelten (einschl. Grundentgelt und Entgelte für Messbetrieb, Messung und Abrechnung) die Konzessionsabgabe und üblicherweise auch die Umlagen nach KWKG, §19 NEV und für die Offshore-Haftung mit ein.

Care Energy spricht von "Netzkosten", die zu dem Energiepreis noch hinzu kämen. Diese Formulierung ist dermaßen Unscharf, daß der durchschnittliche Verbraucher Gefahr laufen mag, die auf ihn zukommenden Gesamtkosten nicht abschätzen zu können.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 31. Juli 2013, 18:43:16
Für gewerbsmäßige Energielieferungen an Letztverbraucher gilt die Preisangabenverordnung.

Zitat
Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise). Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, sind auch die Verkaufs- oder Leistungseinheit und die Gütebezeichnung anzugeben, auf die sich die Preise beziehen. Auf die Bereitschaft, über den angegebenen Preis zu verhandeln, kann hingewiesen werden, soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht und Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.

Soweit entgegen der allgemeinen Verkehrsauffassung reine Stromlieferungen ohne Netznutzung angeboten werden sollen, muss deshalb wohl deutlich darauf hingewiesen werden, dass es sich um eine reine Stromlieferung ohne Netznutzung handeln soll, so dass neben den angebotenen Endpreisen für reine Stromlieferungen für den Kunden durch den Vertragsabschluss weitere notwendige Kosten gegenüber dem örtlichen Netzbetreiber für die Netznutzung entstehen.

Da der Kunde die durch die Vertragsannahme entstehenden Gesamtentgelte (an den Stromlieferantzen einerseits, an den Netzbetreiber anderseits) vor Vertragsabschluss  nur erkennen kann, wenn er zugleich auch über die notwendig entstehenden Kosten für Netzentgelte informiert wird, könnte es möglicherweise erforderlich sein, in den an Letztverbraucher gerichteten Angeboten auch schon diese durch die Energiebelieferung anderweitig  entstehenden Netznutzungsentgelte vollständig mit anzugeben.

Letztres kann zur Folge haben, dass für alle betroffenen Netzgebiete mit ihren unterschiedlichen Netznutzungsentgelten der Netzbetreiber sich die Angebote entsprechend deutlich unterscheiden müssen.

Verstöße können gem. § 10 PAngV Ordnungswidrigkeiten darstellen.
Werbung unter Verstoß gegen Vorschriften der PAngV kann wohl zugleich unzulässigen unlauteren Wettbewerb darstellen.     
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 31. Juli 2013, 18:55:12
Herr Rechtsanwalt,

schön, mal wieder etwas von Ihnen in dieser Runde zu lesen!


Vielen Dank für den präzisen Hinweis auf die geltende gesetzliche Regelung.


Denken Sie, daß eine Angabe in der Art "exkl. Netznutzung", wie von Care Energy derzeit sinngemäß in der öffentlichen Bewerbung über Facebook und Pressemitteilungen verwendet, ausreichend sein kann?


Für besonders irreführend halte ich es, wenn das Unternehmen dann ergänzend öffentlich über Facebook mitteilt, die "Netznutzungsentgelte" betrügen durchschnittlich 5-6 Ct. / kWh. Man zeige mir ein Netzgebiet, in dem der Netznutzungs-Arbeitspreis zzgl. Konzessionsabgabe, KWKG-, §19- und Offshore-Haftungsumlage (allesamt üblicherweise vom Verteilnetzbetrieb eingezogen) lediglich 5-6 ct. / kWh (netto) ausmachen.

Sollte Care Energy seiner Formulierung hingegen bewusst auf den reinen Netznutzungs-Arbeitspreis (netto) abstellen, fehlt doch hier offenbar (mutwillig?) die Angabe, daß die dem Verteilnetzbetrieb notwendigerweise geschuldeten Entgelte üblicherweise noch von diversen weiteren Komponenten, u.a. genannte Abgaben und jährliche Grundentgelte sowie Entgelte für Messtellenbetrieb, Messung und Abrechnung, ausgemacht werden.


Care Energy wird möglicherweise - allen öffentlichen Beteuerungen von "Transparenz" zum Trotz - kein Interesse an einer einzelfallbezogenen Ausweisung der konkreten Gesamtkosten haben, da das neue Angebot dann unter Umständen schnell deutlich weniger attraktiv erscheint (vgl. Beispielrechnungen).

Vielmehr erscheint es mir, beispielsweise auch aufgrund der Löschung diverser konkreter User-Nachfragen / Anmerkungen auf Facebook, so, als ob die "Undurchschaubarkeit" der konkreten Netznutzungskosten für die meisten Letztverbraucher hier bewusst ausgenutzt werden soll.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 31. Juli 2013, 18:58:53
Sobald entsprechende Angebote beworben werden, werden wohl Mittbewerber ganz genau prüfen lassen, ob insoweit etwaig unlauterer Wettbewerb vorliegt und welche Ansprüche sich für diese daraus ergeben können.

Für den durchschnittlichen Verbraucher dürfte es wohl überraschend sein, dass durch den Abschluss eines Energielieferungsvertrages anderweitig weitere Kosten entstehen, die er nicht überblicken kann. 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 31. Juli 2013, 19:06:51
Ist die Ankündigung des ausdrücklich auch an Letztverbraucher gerichteten Preismodells auf Facebook durch das Unternehmen, nebsamt gleichlautender Pressemitteilung, nebsamt Aufforderung auf Facebook, das Unternehmen bei Interesse (nach einem Vertragsabschluss) zu kontaktieren, nicht bereits eine (ausreichende) Bewerbung des Angebots?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 31. Juli 2013, 19:25:12
Auch das werden Mittbewerber wohl gründlich prüfen lassen. Wenn das Ergebnis solcher Prüfungen darin bestehen sollte, dass Ansprüche wegen unlauteren Wettbewerbs bestehen, werden sie weiter prüfen lassen, ob deshalb zugleich die Voraussetzungen für das Bedürfnis nach einstweiligen Rechtsschutz bestehen. Wenn solche Prüfungen zum Ergebnis haben, dass auch die Voraussetzungen für einstweilige Rechtsschutzverfahren vorliegen und solche Erfolgsaussicht haben, werden solche wohl angestrengt werden. Bei unlauterem Wettbewerb vermittels Internet können zudem sehr viele Gerichtsstände begründet sein, wenn die betroffenen Angebote praktisch an jedem Ort mit Internetzugang abgerufen werden können. Das könnte ausgesprochen anstrengend werden, wenn man nur die Zahl der etwaig betroffenen Mitbewerber bedenkt.

Für die Verbraucher lässt sich der "gläserne Strompreis" wohl kaum mit konkurrierenden Angeboten anderer Energieanbieter vergleichen.   
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 31. Juli 2013, 19:27:31
Bei unlauterem Wettbewerb vermittels Internet können zudem sehr viele Gerichtsstände begründet sein, wenn die betroffenen Angebote praktisch an jedem Ort mit Internetzugang abgerufen werden können.

Gab es diesbezüglich nicht kürzlich eine Gesetzesänderung (Stichwort "fliegender Gerichtsstand")?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 31. Juli 2013, 19:36:28
Stimmt. Mit § 14 UWG n.F. erhielt der sog. fliegende Gerichtsstand des § 32 ZPO ein Flugverbot.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 31. Juli 2013, 19:44:36
Ich lese aber gerade, der neue § 14 UWG kommt aber doch nicht?!


Ist jedoch zugegeben OT. Und überdies - in Aurich z.B. tickt man sowieso anders ;) :

Fliegender Gerichtsstand in Wettbewerbssachen gilt nicht in Aurich - weil Aurich keinen Bahnhof hat (http://www.internetrecht-rostock.de/rechtsmissbrauch-fliegender-gerichtsstand.htm)



Edit:

Link korrigiert.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 31. Juli 2013, 20:54:58
Unter http://www.care-energy-online.de liest man derzeit nur

Zitat
aktueller Preis 11,94 ct/kWh*; *inkl. 19% Ust., Stromsteuer, EEG-Umlage, zzgl. Netznutzungskosten gemäß Preisblatt des regionalen Netzbetreibers
.

Wofür der dort genannte Preis aktuell gelten soll, ist nicht ohne weiteres ersichtlich. Dass es sich vlt. um einen Preis für Elektrizitätslieferungen handeln kann, erschließt sich allenfalls daraus, dass der genannte Preis Stromsteuer und EEG- Umlage enthalten soll, wenn man weiß, dass solche regelmäßig in einen Strompreis eingepreist werden.

Ein Hinweis darauf, dass sich der genannte Preis nicht, jedenfalls nicht ohne weiteres, mit den Angeboten konkurrierender Anbieter vergleichen lässt, fehlt.

§ 3 PAngV bestimmt:

Zitat
Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Elektrizität, Gas, Fernwärme oder Wasser leitungsgebunden anbietet oder als Anbieter dieser Waren gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat den verbrauchsabhängigen Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und aller spezifischen Verbrauchssteuern (Arbeits- oder Mengenpreis) gemäß Satz 2 im Angebot oder in der Werbung anzugeben. Als Mengeneinheit für den Arbeitspreis bei Elektrizität, Gas und Fernwärme ist 1 Kilowattstunde und für den Mengenpreis bei Wasser 1 Kubikmeter zu verwenden. Wer neben dem Arbeits- oder Mengenpreis leistungsabhängige Preise fordert, hat diese vollständig in unmittelbarer Nähe des Arbeits- oder Mengenpreises anzugeben. Satz 3 gilt entsprechend für die Forderungen nicht verbrauchsabhängiger Preise.

Ein ggf. geforderter verbrauchsunabhängiger Grundpreis für Stromlieferungen muss demnach in umittelbarer Nähe mit angegeben werden.

Vielleicht versteht ein durchschnittlicher Verbraucher es so, dass es sich beim regionalen Netzbetreiber um die mk- grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co. KG handelt, eben jenen legendären Netzbetrieb, der schon einmal nach dem Reaktorunfall in Fukushima die Durchleitung von Atomstrom untersagte. Denn dieser Netzbetrieb soll ja wohl örtlich an der Energieversorgung des Kunden auch mitwirken/ beteiligt sein.   

http://www.presseportal.de/pm/80959/2006712/hamburger-elektrizitaetsnetzbetrieb-untersagt-atomstrom-den-netzzugang

Zitat
Trotz der gesetzlichen Verpflichtung der Elektrizitätsnetzbetreiber, jedem Energieversorger einen diskriminierungsfreien Zugang zum Netz zu gewährleisten, kann sich nach Auffassung des Geschäftsführers der mk-grid - Ihr Netzbetrieb GmbH & Co. KG, Senator h.c., Assoz. Prof. Martin Richard Kristek, dieser diskriminierungsfreie Zugang jedoch nur auf die wirtschaftliche Diskriminierungsfreiheit beschränken. Somit bleibt es einem verantwortungsbewussten Elektrizitätsnetzbetrieb unbenommen, im Sinne der öffentlichen Sicherheit den Netzzugang zu untersagen.

Wo man ein Preisblatt der mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co. KG zu Netznutzungskosten findet, ist nicht ersichtlich.

Viele andere Netzbetreiber haben Preisblätter für Netznutzung Strom und/ oder Gas.
Die Netznutzungsentgelte Strom beim Netzbetreiber Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH ergeben sich nicht aus einem Preisblatt, sondern aus mehreren Preisblättern, nenen sich dabei Netzzugangsentgelte:

http://www.stadtwerke-jena.de/startseite/netzbetrieb/netzbetrieb_strom/netzzugangentgelte/preisblaetter/pb_2013.html 

Dass der durchschnittliche Verbraucher in der Lage ist, dabei die für ihn maßgeblichen Preisblätter und daraus die zutreffenden Entgelte zu ersehen, darf bezweifelt werden.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 31. Juli 2013, 21:45:29
Die Netznutzungsentgelte Strom beim örtlichen Netzbetreiber Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH ergeben sich nicht aus einem Preisblatt, sondern aus mehreren Preisblättern, [..]

Dass der durchschnittliche Verbraucher in der Lage ist, dabei die für ihn maßgeblichen Preisblätter und daraus die zutreffenden Entgelte zu ersehen, darf bezweifelt werden.

Das ist ja noch harmlos!

In den Preisblättern einiger Verteilnetzbetriebe findet sich z.B. betreffs der Konzessionsabgabe die pauschale Angabe, daß diese durch den Verteilnetzbetreiber erhoben wird und sich die Höhe aus dem mit der jeweiligen gemeinde geschlossenen Konzessionsvertrags ergäbe (vgl. z.B. http://www.e-dis.de/media/Preisblaetter_Netzentgelte_Strom_der_EDIS_AG_20130101.pdf , Seite 16).


Aus Sicht des Verteilnetzbetriebs plausibel - schließlich umfasst ein Netzgebiet nicht selten mehrere Gemeinden, für die dann unterschiedliche Konzessionsabgaben gelten.

Der Letztverbraucher, welcher das neue Preismodell von Care Energy in Anspruch nehmen will, müsste bei Vorliegen eines derart gestalteten Preisblattes jedoch weitere Recherchen / Nachfragen anstellen, um allein die Höhe der vom Verteilnetzbetreiber umgelegten Konzessionsabgabe als bedeutendem Bestandteil des Netznutzungsentgelts zu erfahren.



Bleiben wir mal bei dem verlinkten Beispiel-Preisblatt. Darin heißt es auf Seite 15 schön zusammengefasst:

Zitat von: http://www.e-dis.de/media/Preisblaetter_Netzentgelte_Strom_der_EDIS_AG_20130101.pdf
Preisblätter für Kunden ohne Leistungsmessung


Das Entgelt für den Zugang zum Stromverteilungsnetz der E.DIS AG sowie der vorgelagerten Netze berechnet sich aus:

- einem Grundpreis Netznutzung für die Vorhaltung und Inanspruchnahme von Netzkapazität und einem Arbeitspreis Netznutzung für die ermittelte Verrechnungswirkarbeit (Ziffer 1),
- jeweils einem Preis für die Messung, den Messstellenbetrieb und die Abrechnung (Ziffer 2),
- dem Entgelt für die Konzessionsabgabe (Ziffer 3),
- einem Arbeitspreis für die Mehrbelastung aus dem Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz (Ziffer 4),
- der Differenz der Mehr-/ Mindermengenabrechnung (Ziffer 5),
- einem Arbeitspreis für die Mehrbelastung aus der § 19-StromNEV- Umlage (Ziffer 6),
- einem Arbeitspreis für die Mehrbelastung aus der Offshore Umlage (Ziffer 7),
- der Ab- und Zuschaltbare Leistungen-Umlage gemäß § 13 Abs. 4a und 4b EnWG (Ziffer 8 ). [..]


Ca. 10 Preiskomponenten für das Netzzugangsentgelt bei Standardlastprofil-Kunden!

Das ist die faktische Ist-Situation nicht nur bei diesem beispielhaften, sondern quasi so gut wie jedem Verteilnetzbetrieb.


Dies alles soll der Letztverbraucher jetzt überblicken, berrechnen und einordnen können?

Dieses Angebot ist so "gläsern" wie der Graustrom, den Care Energy an der EEX zwecks späterer "Veredlung" mit RECS-Zertifikaten kauft, grün ist..




PS:

Mensch, ganz vergessen - die Mehr- / Mindermengenabrechnung ist ja auch Aufgabe des Netzbetreibers und gemäß o.g. exemplarischem Preisblatt z.B. ausdrücklick Bestandteil der Netzzugangsentgelte.


Auf den Letztverbraucher wäre also unter Umständen das Nachzahlungsrisiko gegenüber dem Netzbetreiber im Rahmen des Mehr-/Mindermengenausgleichs abgewälzt, falls seitens Care Energy - auf Basis der netzbetreiberseitigen Verbrauchsprognose und gültigem Lastprofil - im Abrechnungsjahr weniger Strom eingespeist wurde, als tatsächlich verbraucht.


Für konventionelle Energieversorger ist der Mehr- / Mindermengenabgleich gegenüber den Netzbetrieben i.d.R. keine großes Thema, da sich bei vielen Kunden Mehr- und Mindermengen gegenseitig mehr oder minder ausgleichen.


Für den Letztverbraucher, der die Netznutzungsentgelte selbst mit dem Netzbetrieb abrechen soll, besteht hingegen die Aussicht, sich im Zweifel einzelfallbezogen intensiv mit dieser köstlichen Thematik auseinandersetzen zu dürfen, wenn - wie hier - unmißverständlich als Bestandteil der Netzzugangsentgelte ausgewiesen.

Empfohlene Bettlektüre: Praxisleitfaden Ermittlung und Abrechnung von Jahresmehr- und -mindermengen (http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_Mehr-_Mindermengenabrechnung/$file/2008-09-28_Praxisleitfaden-MuM-Abrechnung_end.pdf) (46 Seiten).

Have fun!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 31. Juli 2013, 22:14:59
Wenn dem Kunden mit den Netzkosten das finanzielle Risiko des Mehr-/ Mindermengenausgleichs aufgebürdet wird, dann ist das natürlich besonders kritisch zu bewerten. Der durchschnittliche Verbraucher wird wohl nur Bahnhof verstehen, wenn er erfährt, dass sein Lieferant den Fahrplan nicht eingehalten hat und er nun dafür finanziell gerade stehen soll.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 31. Juli 2013, 22:17:15
Wenn dem Kunden mit den Netzkosten das finanzielle Risiko des Mehr-/ Mindermengenausgleichs aufgebürdet wird, dann ist das natürlich besonders kritisch zu bewerten.

So sieht es doch aber wohl aus, wenn ein Verteilnetzbetrieb explizit im Preisblatt schreibt, der Mehr-/Mindermengenausgleich sei Bestandteil der Netzzugangskosten (die der Letztverbraucher ja laut Care Energy zukünftig selbst mit dem Verteilnetzbetrieb abrechnen soll)?

Der Verteilnetzbetrieb wird sicherlich eigenständige Netznutzungsverträge ausschließlich auf Basis seiner gültigen Preisblätter schließen. Was darin steht, wäre dann Vertrag.



PS:

Ich stelle mal eine vorsichtige Vermutung an:

Kaum ein Verteilnetzbetreiber wird es schaffen, das von Care Energy beabsichtigte Abrechnungsmodell kurzfristig für Letztverbraucher umzusetzen.

Da die entsprechende Beschlusskammer der Bundesnetzagentur sich in einer Einschätzung aber offenbar dahingehend geäußert hat (vgl. Presseberichte), daß dem Wunsch nach einem eigenständigen Netznutzungsvertrag für den Letztverbraucher jedenfalls bei Vorliegen einer hinreichenden Vollmacht (!) "in jedem Einzelfall" durch die Verteilnetzbetriebe nachzukommen sei, Care Energy sich in diesem Punkt also offenbar jedenfalls energiewirtschaftlich im Recht befindet..

..kann man dann ja wunderbar seitens Care Energy Schadenersatzforderungen gegenüber entsprechenden Verteilnetzbetrieben wegen Diskriminierung, nicht realisiertem Netzzugang und wasweisich anmelden.


So hätte man bei Care Energy den laut Presseberichten angeblich bestehenden, teils erheblichen Netznutzungsentgelt-Rückständen gegenüber angeblich mehr als 20 Verteilnetzbetrieben wenigstens etwas entgegenzusetzen ;).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 31. Juli 2013, 22:26:05
http://www.care-energy-online.de/index.php/stromgas/strom
jetzt findet man auf der Homepage von CE einen Preis von 11,94 ct/kWh.
*inkl. 19% Ust., Stromsteuer, EEG-Umlage, zzgl. Netznutzungskosten, zzgl. 6,99€ Grundgebühr Real-Tarif / 19,99€ Grundgebühr Professional-Tarif    
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 31. Juli 2013, 22:28:49
Hatte RR-E-ft schon drauf hingewiesen ;).



PS:

Wenn Sie darauf aufmerksam machen wollten, daß sich die Formulierung geändert habe - Pardon!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 31. Juli 2013, 22:42:42
http://www.care-energy-online.de/index.php/stromgas/strom
jetzt findet man auf der Homepage von CE einen Preis von 11,94 ct/kWh.
*inkl. 19% Ust., Stromsteuer, EEG-Umlage, zzgl. Netznutzungskosten, zzgl. 6,99€ Grundgebühr Real-Tarif / 19,99€ Grundgebühr Professional-Tarif

Zwar wird dort auch eine Grundgebühr mit angegeben, jedoch ist nicht ersichtlich, ob diese einmalig/ jährlich/ quartalsweise/ monatlich/ täglich oder stündlich anfällt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 31. Juli 2013, 22:43:18
Nochmals zur Mehr-/Mindermengenabrechnung:


§ 13 Abs. 3 StromNZV (http://www.gesetze-im-internet.de/stromnzv/__13.html) sagt hierzu:

Zitat von: http://www.gesetze-im-internet.de/stromnzv/__13.html
Unterschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zu Grunde gelegt wurde (ungewollte Mehrmenge), so vergütet der Netzbetreiber dem Lieferanten oder dem Kunden diese Differenzmenge. Überschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zu Grunde gelegt wurde (ungewollte Mindermenge), stellt der Netzbetreiber die Differenzmenge dem Lieferanten oder dem Kunden in Rechnung. Die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgt nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsjahres zwischen Lieferanten und Netzbetreiber oder zwischen Kunden und Netzbetreiber. Der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen berechnet für Jahresmehr- und Jahresmindermengen auf Grundlage der monatlichen Marktpreise einen einheitlichen Preis. Dieser Preis ist auf der jeweiligen Internetseite des Betreibers von Elektrizitätsverteilernetzen zu veröffentlichen.


Der Netzbetreiber kann also die Mehr- / Mindermengenabrechnung gegenüber Kunde oder Lieferant vornehmen.

Sinnvoll erscheint natürlich die direkte Abrechnung gegenüber dem Lieferanten.


Wenn nun aber - wie am Beispiel des verlinkten Preisblattes eines Verteilnetzbetreibers - das Ergebnis der Mehr- / Mindermengenabrechnung ausdrücklich als Bestandteil der Netzzugangskosten erklärt wird, und der Letztverbraucher wiederum mit diesem Verteilnetzbetrieb die Netznutzungskosten selbst auf Basis eines eigenständigen Netznutzungsvertrags abrechnen soll..

..dann trüge der Letztverbraucher meiner Auffassung nach automatisch das finanzielle Risiko des Mehr- / Mindermengenausgleichs mit. Der Verteilnetzbetrieb könnte sich im Zweifel am Letztverbraucher auf Basis des geschlossenen eigenständigen Netznutzungsvertrags schadlos halten, wenn das Ergebnis der Mehr- / Mindermengenabrechnung durch entsprechendes Preisblatt als zu den Netzzugangskosten gehörend vereinbart wurde.



PS:

Nimmt man das andere von mir beispielhaft verlinkte Netznutzungs-Preisblatt (http://www.nrm-netzdienste.de/static/de-nrm/downloads/20121220_PB_Netznutzung_Strom_Ffm_ab_01.01.2013_7.0.pdf) (anderer Verteilnetzbetrieb) zur Hand, so findet auch dort der Punkt "Vergütung und Entgelt bei Mengenabweichungen" Erwähnung.

Mit anderen Worten: Wird offenbar auch hier ausdrücklich zu den Netznutzungsentgelten gezählt und wäre im Fall von Mindermengen wohl im Zweifel vom Letztverbraucher, der einen eigenständigen Netznutzungsvertrag geschlossen hat, auf Basis des gültigen Preisblatts i.V.m. §13 Abs. 3 StromNZV theoretisch einforderbar, soweit nichts abweichend geregelt wurde..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 31. Juli 2013, 22:44:43
Zwar wird dort auch eine Grundgebühr mit angegeben, jedoch ist nicht ersichtlich, ob diese einmalig/ jährlich/ quartalsweise/ monatlich/ täglich oder stündlich anfällt.

Erstmal erheben ja nur Behörden Gebühren ;). Wenn schon, dann "Grundpreis" bitte, lieber Herr Kristek & Konsorten.

Zweitens könnte jetzt wohl schon der erste willige Abmahner mit entsprechendem Bildschirmfoto loslegen, wenn ich Sie richtig verstanden habe..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 31. Juli 2013, 23:20:26
Vielleicht versteht ein durchschnittlicher Verbraucher es so, dass es sich beim regionalen Netzbetreiber um die mk- grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co. KG handelt, eben jenen legendären Netzbetrieb, der schon einmal nach dem Reaktorunfall in Fukushima die Durchleitung von Atomstrom untersagte. Denn dieser Netzbetrieb soll ja wohl örtlich an der Energieversorgung des Kunden auch mitwirken/ beteiligt sein.   

http://www.presseportal.de/pm/80959/2006712/hamburger-elektrizitaetsnetzbetrieb-untersagt-atomstrom-den-netzzugang

Zitat
Trotz der gesetzlichen Verpflichtung der Elektrizitätsnetzbetreiber, jedem Energieversorger einen diskriminierungsfreien Zugang zum Netz zu gewährleisten, kann sich nach Auffassung des Geschäftsführers der mk-grid - Ihr Netzbetrieb GmbH & Co. KG, Senator h.c., Assoz. Prof. Martin Richard Kristek, dieser diskriminierungsfreie Zugang jedoch nur auf die wirtschaftliche Diskriminierungsfreiheit beschränken. Somit bleibt es einem verantwortungsbewussten Elektrizitätsnetzbetrieb unbenommen, im Sinne der öffentlichen Sicherheit den Netzzugang zu untersagen.

:D :D :D

Schrieb der Senator h.c., Assoz. Prof. Martin Richard Kristek .. und nach wie vor leitet die mk-grid an der EEX eingekauften Strom (jedenfalls "gedanklich") durch - garantiert nicht atomstromfrei!

Ob ich dem Strom nachher wie Care Energy ein RECS-Herkunftszertifikat "überbügele" (wodurch sich der "Stromsee" derzeit keinen Deut grüner färbt bei dem Überangebot der ausländischen Zertifikate) ist dabei komplett wurscht - in dem Moment, wo ich an der EEX, die ausschließlich Graustrom handelt, einkaufe - was Care Energy ja gemäß eigener Angaben unbestritten tut - kaufe ich (unter anderem) unvermeidlich (!) direkt von Atomkraftwerk-Betreibern.


Überhaupt eine köstliche Formulierung - "untersagt Atomstrom den Netzzugang".

Wie hat der Atomstrom diese Ankündigung denn seinerzeit aufgenommen? Hat der Atomstrom dagegen geklagt?

Weiß jemand, ob es Interviews der Fachpresse mit dem Atomstrom aus jener Zeit gab 8)?



PS:

Wenn Care Energy doch nicht ein Realsatireprojekt der Zeitschrift "Titanic" ist, dann ist Martin Kristek mindestens Günter Wallraff undercover (an dieser Stelle meine Hochachtung an die Maskenbildner!), der in diesem einmaligrn Projekt die zynischen Zustände in der Energiewirtschaft für seinen nächsten Film aufdeckt!

Warten Sie noch ein Weilchen, liebe Mitschreiber - alsbald gibts sicher die große Auflösung der Geschichte :).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 31. Juli 2013, 23:35:44
Zum Abschluss des Abends noch wirklich weise Worte von Care Energy:


Zitat von: https://www.facebook.com/CareEnergy/posts/689466474402307?comment_id=7796901&reply_comment_id=7796918&total_comments=1
[..] Und zwei Rechnungen bedeuten in diesem Fall doppelte Sicherheit, denn bei den letzten Großinsolvenzen zweiter Energieversorger, hat der Kunde Netzgeld und Energiegeld verloren. Hätten diese schon damals einen eigenen Netznutzungsvertrag gehabt, hätten die Kunden um 40% weniger Geld verloren.

8)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 01. August 2013, 01:24:21
Da per PN nachgefragt, hier die Beispielrechnung zum neuen Preismodell für einen weiteren Ort.


Beispielrechnung für 94496 Ortenburg:

Grundlage:

Preisblätter Netzentgelte Strom bayernwerk AG (https://www.bayernwerk.de/pages/eby_de/Netz/Stromnetz/Netzzugang/Geltende_Netzentgelte/Preisblaetter_gueltig_ab_01.01.2013_bis_31.12.2013/Preisblaetter_Gesamtversion_neu.pdf)

Netznutzung (alles Netto):

Arbeitspreis: 6,32 Ct. / kWh
Konzessionsabgabe laut https://www.bayernwerk.de/pages/eby_de/Netz/Stromnetz/Netzzugang/Geltende_Netzentgelte/Konzessionsabgabesaetze/EBY_KA_Stze_20111005.pdf : 1,32 Ct. / kWh
Grundpreis + Messung + Messstellenbetrieb + Abrechnung: insg. 42,60€ / Jahr

KWKG-Umlage: 0,126 Ct. / kWh
§19-Umlage: 0,329 Ct. / kWh
Offshore-Umlage: 0,250 Ct. / kWh

Macht bei 2.500 kWh / Jahr also Netznutzungskosten und Abgaben/Umlagen (außer EEG) in Höhe von:

2500 kWh* (6,32 + 1,32 + 0,126 + 0,329 + 0,25 Ct./kWh) = 208,63€
+ 42,60€ verbrauchsunabhängige Entgelte
= 251,23€

Bzw. pro kWh 10,05 Ct. (251,23€ / 2500 kWh) netto bzw. 11,96 Ct. brutto.



Energiepreis neues CE-Modell gem. Pressemitteilung (http://www.presseportal.de/pm/80959/2523108/care-energy-fordert-den-glaesernen-strompreis), durchschnittliche Schätzung auf Annahme EEX Phelix Day Base von 4,00 ct. / kWh:

EEX Phelix Day Base: 4,00 Ct. / kWh (Annahme)
+ 1 Ct. / kWh "Tradingfee"
+ 2,05 Ct. / kWh Stromsteuer
= 7,05 Ct. netto zzgl. 1,34 Ct. Umsatzsteuer

+ 5,28 Ct. / kWh EEG-Umlage (laut CE umsatzsteuerbefreiter Anteil des Energiepreises)

= 13,67 Ct. / kWh inkl. Umsatzsteuer (außer auf EEG-Umlage)


..macht:

13,67 Ct. brutto an Care Energy (einschl. EEG)
+ 11,96 Ct. brutto für Netznutzung und Abgaben/Umlagen (außer EEG)
= 25,63 Ct. / kWh Gesamtkosten..


..zzgl. 6,99€ / mtl. Grundentgelt (für Privatkunden) an Care Energy.


bzw.


Tagespreis (?) CE lt. Facebook (https://www.facebook.com/CareEnergy/posts/689466474402307) bzw. Homepage (http://www.care-energy-online.de/index.php/stromgas/strom), Stand 31.07.2013:

11,94 Ct. brutto an Care Energy (einschl. EEG)
+ 11,96 Ct. brutto für Netznutzung und Abgaben/Umlagen (außer EEG)
= 23,90 Ct. / kWh Gesamtkosten..


..zzgl. 6,99€ / mtl. Grundentgelt (für Privatkunden) an Care Energy.



Der auf Facebook für den 31.07.2013 veröffentlichte Preis widerspricht allerdings der Pressemitteilung, da man mit der EEX Phelix Day Base vom 31.07.2013 (http://www.eex.com/de/Marktdaten/Handelsdaten/Strom/Stundenkontrakte%20%7C%20Spotmarkt%20Stundenauktion/spot-hours-table/2013-07-31/PHELIX) i.H.v. 33,91€ / MWh, d.h. 3,391 Ct. / kWh auf einen Preis (gem. Pressemitteilung) von 3,391 Ct. Phelix Day Base + 1 Ct. / kWh "Tradingfee" + 2,05 Ct. / kWh Stromsteuer = 6,44 Ct. netto zzgl. 1,22 Ct. Umsatzsteuer + 5,277 Ct. / kWh EEG-Umlage (laut CE umsatzsteuerbefreiter Anteil des Energiepreises) = 12,94 Ct. brutto (und nicht 11,94 Ct.) käme.

Damit betrügen die Gesamtkosten für den 31.07.2013:

12,94 Ct. brutto an Care Energy + 11,96 Ct. brutto an den Netzbetreiber = 24,90 Ct. / kWh (zzgl. 6,99€ / mtl. Grundentgelt für Privatkunden)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Ben am 01. August 2013, 12:40:06
Care Energy hat jetzt die Unterlagen veröffentlicht.

http://www.care-energy-online.de/index.php/stromgas/strom
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 01. August 2013, 12:52:51
Schon die gelieferte Nutzenergie wird ja nicht gemessen, sondern allenfalls der für deren Erzeugung eingesetzte Strom.
Bei den Stromzählern wird es sich oft nicht um smart meter, sondern noch um alte Ferraris- Zähler handeln.

Wenn der Kunde in den Urlaub verreist ist, vlt. sogar die Hauptsicherung rausgeschraubt hat, verbraucht er in dieser Zeit keinen Strom.
Wenn der alte Ferraris- Zähler nur einmal im Jahr abgelesen wird, ist nicht ersichtlich, wann innerhalb des Ablesejahres welche Strommengen tatsächlich verbraucht bzw. umgewandelt  wurden.

Fraglich, wie man dann die im Gesamtjahr verbrauchten/ umgewandelten  Strommengen den variablen Strompreisen einzelner Tage zuordnen will. 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 01. August 2013, 13:19:13
Fährt man denn mit dem neuen Preismodell immer noch auf der Schiene (Schein-)Contracting? Der Beschreibung auf er Hompepage nach ja wohl schon. Nötig wäre es ja nicht mehr, denn man will ja die volle EEG-Umlage und die volle Stromsteuer erheben, nur keine Umsatzsteuer auf die EEG-Umlage.

In einer Presserklärung war ja die Messung über smart meter erwähnt. Bei fehlender Lastgangmessung, die im Allgemeinen ja auch teuerer ist, würde sicher das Standardlastprofil zugunde gelegt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 01. August 2013, 14:53:37
Eben - das mit dem Smart Meter (im Professional-Tarif) ist ein riesengroßer Witz, da Care Energy trotzdem fahrplanseitig nach SLP einspeisen muss. Wie sie schon sagen, ist Smart Meter eben noch nicht gleich Lastgangmessung.

Dafür will man den Kunden stundengenau abrechnen - was immer man davon hat.


Wie die Kunden im Real-Tarif tagesgenau abgerechnet werden sollen, ist mir auch noch ein Rätsel.

Vermutlich wird der Jahresverbrauch am Ende auf 1/365tel runtergebrochen? Geht ja kaum anders, wenn nicht der Kunde täglich 0:00 seinen Zählerstand melden sollte..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 01. August 2013, 14:58:56


Dafür will man den Kunden stundengenau abrechnen - was immer man davon hat.




Naja, ich gehe mal davon aus, dass  Energie im verbraucherstärkeren Winterhalbjahr teuer ist als im Sommer. Da wird der Preis am Ende höhe sein, als man es jetzt vorrechnet.

http://www.eex.com/de/Marktdaten/Handelsdaten/Strom/Stundenkontrakte%20|%20Spotmarkt%20Stundenauktion/Stundenkontrakte%20Chart%20|%20Spotmarkt%20Stundenauktion/spot-hours-chart/2013-08-02/PHELIX/200/1y (http://www.eex.com/de/Marktdaten/Handelsdaten/Strom/Stundenkontrakte%20|%20Spotmarkt%20Stundenauktion/Stundenkontrakte%20Chart%20|%20Spotmarkt%20Stundenauktion/spot-hours-chart/2013-08-02/PHELIX/200/1y)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Ben am 01. August 2013, 17:37:11
Care Energy senkt den Preis noch am selben Tag auf 11,40 Cent/kWh.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 01. August 2013, 21:07:38
Care Energy senkt den Preis noch am selben Tag auf 11,40 Cent/kWh.

Da senkt niemand den Preis. Da wird nur ein Preis angezeigt, der sich auf  der Basis des Börsenpreises aktuell berechnet. Morgen steht da sicher wieder was anderes. Das hat auch nichts mit dem Preis zu tun, der am Ende zu zahlen ist.  Naja, nichts ist vielleicht übertrieben aber es sit halt eine Momentaufnahme. Zusammengerechnet wird am Schluss.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 01. August 2013, 21:54:47
Naja, ich gehe mal davon aus, dass  Energie im verbraucherstärkeren Winterhalbjahr teuer ist als im Sommer. Da wird der Preis am Ende höhe sein, als man es jetzt vorrechnet.

Das ist schon klar, aber darauf wollte ich auch nicht hinaus :).


Sondern:

Was bringt die stundengenaue (!) Abrechnung der Kunden im Professional-Tarif, wenn im Fahrplan doch trotz allem nach Standardlastprofil eingespeist werden muss, weil eben Smart Meter ungleich Lastgangmessung?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: GPKE-Xperte am 01. August 2013, 22:03:55
Das bringt nichts.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 01. August 2013, 22:53:36
Eben :).

Für den Kunden mag es ja ggf. nützlich sein, wenn denn Care Energy die Nutzenergie tatsächlich auf Basis des Smart-Meters stundengenau abrechnet. So könnte man energieintensiven Verbrauch in "billigere" Zeiten verschieben.


Care Energy muss hingegen trotzdem den Fahrplan nach SLP fahren. Das das finanzielle Risiko aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung des Netzbetreibers im Übrigen durch einen eigenständigen Netznutzungsvertrag mit auf den Kunden abgewälzt sein könnte, hatten wir ja bereits besprochen.


Überdies wäre dann noch die Frage - 19,99€ (statt 6,99€) Grundpreis pro Monat an Care Energy für den Professional-Tarif mit Smartmeter bei Privatkunden. Das Smartmeter baut angeblich der Messstellenbetreiber im Auftrag von Care Energy ein (Aussage auf Facebook).

Schön und gut. Wenn dies denn so klappt, ergeben sich aber auch möglicherweise höhere Netzkosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung für den Letztverbraucher, jedenfalls bei Preisblättern von Verteilnetzbetrieben, wo Smart Meter (und ggf. deren Fernablesemöglichkeit) schon separat ausgepreist sind. Wohl zusätzlich zu dem Grundpreis-Aufschlag bei Care Energy..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 01. August 2013, 23:02:12
Care Energy senkt den Preis noch am selben Tag auf 11,40 Cent/kWh.

Der Preis deckt sich immer noch nicht mit den Angebotsunterlagen - siehe meine Rechnung auf der letzten Seite.

Irgendwie rechnet Care Energy scheinbar die "Trading Fee" von 1 Ct. / kWh netto nicht ein, die aber laut Angebotsunterlagen fällig wird. Ich kam jedenfalls bisher immer auf um einen 1 Ct. / kWh netto höheren Energiepreis (auf Basis veröffentlichten Berechnungsmodells) als Care Energy jeweils öffentlich ausgelobt hat.



Verwirrend finde ich auch die Formulierung im nunmehr veröffentlichten Preisblatt (http://www.care-energy-online.de/informationsmaterial/tarifblatt_real_profi.pdf):

Zitat von: http://www.care-energy-online.de/informationsmaterial/tarifblatt_real_profi.pdf
Hinzu kommt die EEG-Umlage als privatrechtliche Umlage welche wir an den Übertragungsnetzbetreiber weiterleiten in der Höhe von 5,28 Cent/kWh oder bei Grünstrom 3,28 Cent/kWh.

Ja was denn nun?

Ob die Energielieferung seitens Care Energy grünstrompriviligiert ist oder nicht, muss ja wohl Care Energy sagen können! Der Kunde kann dies per Status quo weder erkennen, noch anderweitig auf einfache Weise feststellen oder überprüfen.

Immerhin erkenne ich keine Wahlmöglichkeit zwischen Öko- und Graustrom im neuen Angebot, nur die Wahlmöglichkeit zwischen dem "Real-" und dem "Professional-"Abrechnungsmodell. Tatsächlich wird eigentlich nirgends erwähnt, daß es um die Lieferung von "Ökostrom" geht, außer eben im unverständlichen Absatz zur Höhe der EEG-Umlage.


Sollte ausschließlich an der EEX eingekauft werden (und ggf. mit RECS-Zertifikaten auf "öko" "veredelt"), gäbe es wohl auch kein Grünstromprivileg.

Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Grünstromprivileg (http://de.wikipedia.org/wiki/Grünstromprivileg) :

Zitat von: http://de.wikipedia.org/wiki/Grünstromprivileg
Nach § 39 Abs. 1 Satz 1 EEG 2012[1] sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen (Stromhändler) von einer teilweisen oder ganzen Zahlung der EEG-Umlage an den Übertragungsnetzbetreiber befreit, wenn sie, bezogen auf die gesamte von ihnen gelieferte Strommenge, mindestens 50 % Strom aus EEG-fähigen Anlagen im Sinne der §§ 23 bis 33 EEG (gesamte Erneuerbare Energien) und gleichzeitig mindestens 20 % Strom aus EEG-fähigen Anlagen im Sinne der §§ 29 bis 33 EEG (Windenergie und Solarenergie) direkt an Letztverbraucher liefern.
Der Strom der EEG-fähigen Anlagenbetreiber wird dabei direkt an den betreffenden Händler verkauft (Direktvermarktung nach § 33a-i EEG 2012) und der Anlagenbetreiber verzichtet auf den Bezug der ihm garantierten Vergütung. Außerdem müssen die Elektrizitätsversorgungsunternehmen nach § 39 Abs. 2 EEG 2012 ihrem regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber die Inanspruchnahme der Verringerung bis zum 30. September des Vorjahres mitteilen.

[..] Nach dem EEG 2012 liegt die Befreiung ab dem Jahr 2012 bei 2 ct /kWh, aber maximal bei der Höhe der EEG-Umlage (also unter 2 ct / kWh, wenn die jährlich festgesetzte EEG-Umlage unter 2ct / kWh liegt).



Etwas sonderbar auch das jetzt veröffentlichte Musterschreiben (http://www.care-energy-online.de/informationsmaterial/netznutzung_fuer_kunden.doc) für die Anforderung eines eigenständigen Netznutzungsvertrags beim Verteilnetzbetrieb.

Zitat hieraus:

Zitat von: http://www.care-energy-online.de/informationsmaterial/netznutzung_fuer_kunden.doc
Ausdrücklich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich als Kunde der Care-Energy, mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG Sie hiermit anweise, sämtlichen diesbezüglichen Schriftverkehr, als auch die Abrechnungen in Papierform an diese zu senden. Die Kontaktdaten lauten:
mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG
Dessauer Strasse 2-4, Lagerhaus G, 20457 Hamburg

Sämtlichen Schriftverkehr und auch die Abrechnungen an die mk-power?

Ich dachte es geht gerade darum daß der Kunde selbst mit dem Verteilnetzbetrieb abrechnet. Stichwort volle Transparenz und so weiter..


Weht der Wind vielleicht doch ausschließlich hier her:

http://www.zfk.de/politik/artikel/anwalt-care-mehr-als-20-mal-in-zahlungsrueckstand.html

?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 02. August 2013, 00:20:38
Kleiner Fund am Rande:

http://www.bz-berlin.de/archiv/leser-erhaelt-wieder-strom-vom-alten-versorger-article1716096.html
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 02. August 2013, 11:48:07
Auf dem Tarifblatt ist in keiner Weise ersichtlich wie sich der Preis gestaltet. Weder der von Care, noch der des Netzbetreibers. Man könnte fast meinen, dass man mit dem Bezug von Ökostrom noch 2 Cent spart.
Mit den 19,99€Grundpreis wird dann auch das neue Geschäftsmodell klar. Man verdient diesmal wirklich am Grundpreis (240€ zzgl. Kosten des Netzbetreibers klingen für mich überhaupt nicht mehr attraktiv.)
Für mich ist der Schritt der eindeutige Rückzug aus dem ehemals geplanten Geschäftsmodell, dass mit den Klagen der ÜNBs nicht mehr wirtschaftlich ist.
Mit der Ausgabe des EEX-Preises ist das Thema Grünstrom auch erledigt, da wird bekanntlich Graustrom gehandelt. Das einzig grüne bleiben die Photoshopgefärbten Wiesen auf der Internetseite.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 02. August 2013, 14:10:54
Ich weiß nicht genau, ob es auch an anderer Stelle veröffentlicht wird. Deshalb hier zur Info.
Am 2.8. wird die Umstellung auf Netznutzung durch Letztverbraucher ab 1.8. offiziell bekanntgegeben.

Zitat
Empfänger:
Verteilnetzbetreiber

Hamburg, 02.08.2013


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Unternehmen der mk-group („Care-Energy“) bzw. die mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG haben sich Ihnen gegenüber stets als ansprechbarer, fairer und flexibler Partner bei der Umsetzung der Lieferantenrahmenverträge gezeigt. Genau auf diese Art und Weise haben wir auch die uns durch den Lieferantenrahmenvertrag von Ihnen unentgeltlich übertragenen Aufgaben wie Mahnung, Inkasso, Daten- und Vertragspflege, Fakturierung, Übernahme des Kreditrisikos für Netznutzungsentgelte sowie die Kommunikation und Erläuterung Ihrer Verbrauchsprognosen für Ihr Haus sehr gerne und mit großem Engagement übernommen.

Diese Vorgehensweise und die kostenlose Dienstleistungsübernahme ist branchenüblich, die Behandlung unserer Unternehmensgruppe durch so manche Netzbetriebe ist es bedauerlicher Weise nicht.

Uns ist kein anderes Unternehmen der Branche bekannt, dem eine Finanzierung eines anderen Unternehmens, in diesem Fall Elektrizitätsnetzbetreiber durch die Hintertür aufzuzwingen versuchen und den Undank über kostenlos erbrachte Leistungen unserseits durch diese Antworten widerspiegelt.

Deshalb wird wohl der direkte Umgang und die Pflege des Kunden durch einen eigenen Netznutzungsvertrag des Letztverbrauchers eine doch sehr ausgeprägte Lehreinheit bringen, um vielleicht zukünftig die Arbeit von uns oder anderen Lieferanten in den Netzen zu respektieren und somit auch einen respektvollen Umgang fördern.

Da diverse Netzbetreiber uns nicht zum ersten Mal mit einem wirtschaftlich unsinnigen Verhalten konfrontieren, stellen wir uns ernsthaft die Frage, ob  geleistete Vorauskassen wirklich sicher sind oder zur Deckung anderer Defizite im Budget benötigt werden, speziell vor dem Hintergrund, dass empfangenen Verbrauchsprognosen und Anfangszählerstände teilweise haarsträubend falsch sind und wir deshalb nicht mehr gewillt sind, offensichtlichen Fehlleistungen weiterhin dem Kunden gegenüber zu decken, bzw. diese zu bearbeiten oder auf unsere Kappe zu nehmen. Auch gilt es anzumerken, dass so manche Netzbetreiber 6 Monate Zeit benötigen, um E-Mails zu beantworten und so eine Zusammenarbeit unmöglich machen, oder Vorauszahlungen stillschweigend zu Sicherheitsleistungen umdeklarieren und eine damit künstlich herbeigeführte Zahlungssäumigkeit zum Anlass nehmen, um einen Lieferantenrahmenvertrag fristlos zu kündigen, oder schlichtweg es unterlassen bereits in Versorgung befindliche Kunden auch abrechnungssystemtechnisch uns zuordnen, allsamt also Vorgänge welche uns aufzeigen und nahezu beweisen, dass wir am Markt behindert werden, teilweise sogar in Absprache mit anderen Netzbetrieben gezielt Behinderungen und Diffamierungen über uns ergehen lassen müssen.

Wir werden weiterhin auf den öffentlichen Vortrag derartiger Bedenken verzichten. Dies unterscheidet unser Geschäftsgebaren positiv von dem anderer Marktteilnehmer, die erst unter Einsatz einer kleineren süddeutschen Anwaltskanzlei falsche Medienberichte lancieren und dann diese Medienberichte als Vorwand nehmen unsere Arbeit durch immer wieder neue Forderungen nach Vorauskasse oder Sicherheitsleistungen zu behindern.

Dies lassen wir uns im Interesse unserer Mitarbeiter und unserer mehr als 300.000 Kunden nicht gefallen.

Mit Blick auf die Ansätze der vollkommen haarsträubenden Vorgangsweise so mancher Kollegen bei der Kündigung von Lieferantenrahmenverträgen, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass bislang genau diese Netzbetriebe den folgenden Rechtsstreit kostenpflichtig und begleitet von negativer regionaler Presse verloren haben. Als Begründung wurde zum Beispiel angeführt, dass ungeachtet der Tatsache, ob eine Zahlung zu einem Datum vorab, etwa dem 20. eines Vormonats vereinbart worden ist, beginnen Fälligkeit und Verzug erst dann, wenn tatsächlich eine Leistung, etwa bei der Netznutzung erbracht worden ist. Dies ist immer erst am 1. eines Monats der Fall, eine Kündigung eines Lieferantenrahmenvertrags wegen angeblichen Verzugs zwischen dem 20. eines Vormonats und dem Beginn des Folgemonats ist entsprechend rechtlich falsch und wird von uns mittels einstweiliger Verfügung zu Ihren Lasten und natürlich Kosten beantwortet.

Auf Grund der Erfahrung mit einzelnen Marktteilnehmern erklären wir bereits heute, dass wir erst die Vorkasse eines Folgemonats leisten, wenn der laufende Monat, für den bereits Vorkasse geleistet worden ist, korrekt per Invoice abgerechnet worden ist. Eine fehlende Abrechnung per Invoice hätte sonst zur Folge, dass wir eine Vorauskasse ca. 50 Tage zinslos zur Verfügung stellen, was wir nicht akzeptieren, zumal sich der Netzbetreiber im Fall einer fehlenden Abrechnung im Verzug befinden und nicht wir.

Entsprechende Beschwerden bei zum Beipsiel einer Bundesnetzagentur, oder Regelungsversuchen mittels des BDEW sind schon im Vorfeld zum Scheitern verurteilt gewesen, da die Lobbyarbeit so mancher Netzbetreiber diese amikale Regulierungsversuche schlichtweg unmöglich macht. Ob dies ein kartellrechtlicher Verstoß ist, einen neuen Marktbegleiter am Markt zu diskriminieren und in abgesprochener Weise am Markt zu behindern und zu diskreditieren, ist derzeit in Prüfung und der Ausgang ist ungewiss, jedoch ist eines sicher, dass eine solche Vorgangsweise nicht die feine englische Art ist, einem Vertragspartner gegenüber aufzutreten.

Aus diesen Gründen und dem zu Tage gebrachten Verhalten etlicher Netzbetreiber und anderen weiterern Marktteilnehmer haben wir folgende Konsequenzen gezogen.

Seit dem 1. August 2013 expandieren wir in Ihrem Netzgebiet bei Neukunden ausschließlich mit einem "Netznutzungsvertrag durch den Kunden", die Bestandskunden bleiben somit unverändert, der Lieferantenvertrag unserseits auch weiterhin aufrecht.

Neben der Tatsache, dass wir den Kunden in Ihrem Netzgebiet so deutlich mehr Transparenz bezüglich der Kosten der Netznutzung und der Arbeit seines örtlichen Netzbetreibers verschaffen, hat diese Vorgehensweise vielleicht den positiven Nebeneffekt, dass man die Arbeit eines Vertragspartners nach der Übernahme der oben genannten Aufgaben vielleicht besser zu würdigen weiß.

Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir keine Pläne unsere Bestandskunden in Ihrem Netzgebiet auf jeweils einen individuellen "Netznutzungsvertrag durch den Kunden" umzustellen, wir behalten uns diesen Schritt zur Vereinheitlichung unserer Tarifstruktur natürlich vor.

Gleichzeitig weisen wir Sie darauf hin, dass Sie Ihre Kommunikation und Rechnungslegung nicht internen oder Beschlusskammerregeln zu unterwerfen haben, sondern rechtskonform gemäß dem Umsatzsteuergesetz. Auch dieses lassen wir weiter unkommentiert, jedoch hat der Verbraucherschutz  - und Sie schließen zukünftig Verträge mit Verbrauchern -, hier doch eine gewichtige Stimme und der Verbraucher umfangreiche Schutzrechte, welche meinstens in einem doch negativen Medienumfeld ausgetragen werden würden. In diesem Sinne, dürfen wir Ihnen empfehlen hier gesetzeskonform und verbraucherfreundlich zu agieren.

Die Unternehmen der mk-group sind grundsätzlich an einer sachlichen Zusammenarbeit auch mit Ihrem Haus interessiert und dies boten wir in der Vergangenheit oftmals an. Wir hoffen, mit den vorstehenden Ausführungen hierfür eine klare, eindeutige und unmissverständliche Basis geschaffen zu haben.

Für die Zukunft wünschen wir uns nichts weiter als einen höflichen, fairen und diskriminierungsfreien Wettbewerb und hoffen, dass Sie künftig in  dieser Form am Markt agieren.

Es ist uns auch vollkommen bewußt, dass diese Maßnahme des direkten Netznutzungsvertrages mit dem Letztverbraucher nun viele Netzbetreiber trifft, welche sich in der Vergangenheit vollkommen korrekt uns und dem Kunden gegenüber verhalten haben und wir bedauern, dass diese lauteren Kollegen nunmehr mit enormer Mehrarbeit belastet werden und absolut nichts für den Umstand und die Entscheidungsgrundlage können. Wir müssen hier jedoch um Verständnis bitten, dass es uns auf Grund der Vielzahl unserer Kunden und deren bundesweiter Streuung nicht möglich ist, faire Netzbetriebe nunmehr von der Konsequenz auszunehmen, jedoch haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir uns als Unternehmen am Markt solche Vorgangsweisen nicht bieten und gefallen lassen dürfen.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende und sollten Sie Rückfragen oder Klärungsbedarf haben, treten Sie einfach mit uns und unserem Team der Marktkommunikation in Kontakt.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Richard Kristek
Geschäftsführer
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 02. August 2013, 15:56:43
Ein SLP- Kunde in Jena hätte bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh in 2013 folgende Netznutzungsentgelte an den örtlichen Netzbetreiber zu zahlen:

18,00 EUR/Jahr netto Grundpreis Netznutzung
  7,80 EUR /Jahr netto Messstellenbetrieb
  3,10 EUR /Jahr netto Messung
12,00 EUR/ Jahr netto Abrechnung
-------------------------------------------
40,90 EUR/ Jahr netto bzw. 3,408 EUR/Monat netto

...

CE- Grundpreis bisher 5,874 EUR/Monat netto bzw. 6,99 EUR/ Monat brutto

Bisher wurde ein monatlicher Grundpreis iHv. 6,99 EUR (brutto) bzw. 5,87 EUR (netto) verlangt, mit dem der Lieferant die verbrauchsunabhängigen Netzkosten abdecken musste, die sich in Jena auf 3,41 EUR/ Monat (netto) belaufen.

Nunmehr sollen die Kunden die Netznutzungsentgelte vollständig selbst tragen, aber der monatliche Grundpreis soll weiterhin bei 6,99 EUR (brutto) bzw. 5,87 EUR (netto) verbleiben, obschon der Lieferant bei "Netznutzung durch den Kunden" gegenüber dem bisherigen Modell z.B. in Jena monatlich 3,41 EUR (netto) bzw. im Jahr 40,90 EUR spart. 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 02. August 2013, 19:34:32
Für den durchschnittlichen Verbraucher sind die in jedem Netzgebiet unterschiedlichen Gesamtkosten absolut nicht ersichtlich.
Mehr Intransparenz geht nicht !

Warum also sollte ein Bestandkunde von Care Energy bei diesem Blödsinn mitspielen und einen eigenen Netznutzungsvertrag
beim zuständigen VNB beantragen ?

Und welcher potentielle Neukunde tut es sich an, für eine gewünschte Stromversorgung zwei Verträge mit verschiedenen Unternehmen
abschließen zu müssen ?

Wie lange lässt die nächste Abmahnung des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) auf sich warten ?




Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 03. August 2013, 03:36:22
Mit der Ausgabe des EEX-Preises ist das Thema Grünstrom auch erledigt, da wird bekanntlich Graustrom gehandelt.

Naja - es sei denn, man hübscht die eingekauften Strommengen wie bisher weiter mit RECS-Herkunftszertifikaten auf (durch welche die Stromproduktion auch kein Deut grüner wird bei dem Überangebot solcher Zertifikate, insbesondere aus steinalten Anlagen im Ausland).

Da ist Care Energy bei weitem nicht der einzige, der so verfährt / verfahren hat.


Allerdings müssen die Kosten für die (allerdings billigen) Zertifikate auch gedeckt sein - und dieser Kostenbestandteil erscheint in der Kalkulation gar nicht.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: EviSell am 03. August 2013, 09:12:01
In der FB-Gruppe Kehrenergie (https://www.facebook.com/groups/careenergyforumunzensiert/permalink/155335728002534/) ist eine Schlussrechnung (2-seitige) veröffentlicht worden, bei dem ein Fehler zu erkennen ist: Zu dem Rechnungsbetrag (ohne näher auf Seite 2 zu blicken, ob dieser rechnerisch stimmt), wird anstatt die geleisteste Zahlungen abzuziehen, diese aufaddiert und diese Summe als "Zahlbetrag" angegeben. Dieser Betrag wird dann auch noch mal im nachfolgenden Absatz als "fällig... Bitte überweisen Sie...." genannt.

Da ich mal davon ausgehe, das gerade auch bei der hohen Kundenzahl, die CE angibt, solche Rechnungstellungen automatisierte Prozesse sind, sollten Kunden genau auf ihre Rechnungen schauen und prüfen. Wer die Rechnung nicht durchblickt (bei der 2. Seite würde mich das nicht wundern), sollte sich an die Verbraucherzentralen wenden. Oder Vereinsmitglieder an den Bund der Energieverbraucher.

Gibts nicht ein Paragrafen in der StromGVV, der festlegt, wenn die Rechnung fehlerhaft ist, das Zahlungen bis zur korrekten Rechnungsstellung nicht fällig sind?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Didakt am 03. August 2013, 10:34:56
Zitat
Gibts nicht ein Paragrafen in der StromGVV, der festlegt, wenn die Rechnung fehlerhaft ist, das Zahlungen bis zur korrekten Rechnungsstellung nicht fällig sind?

§ 17 (1) StromGVV lädt zum Lesen ein. ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Stromfraß am 03. August 2013, 10:38:31
Zitat
In der FB-Gruppe Kehrenergie ist eine Schlussrechnung
Schade - der Link funktioniert nicht (mehr).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 03. August 2013, 12:41:43
Die Gruppe ist seit einer Weile eine geschlossene Gruppe (soweit ich weiß seit Care Energy den Gruppengründer, einen damals Noch-Vertriebler, abgemahnt hat).

Für Nicht-Mitglieder gehen die Links nicht..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 05. August 2013, 11:35:05
Als Mitglied der geheimen Gruppe "Kehrenergie" kann ich seriöse Interessenten einladen. 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 05. August 2013, 11:36:58
...oder auch die Schlussrechnung hier einstellen  ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: GPKE-Xperte am 05. August 2013, 12:09:21
Das wäre klasse. Bitte einmal einstellen.
Danke Dir schon mal!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 05. August 2013, 12:48:38
Da war ich ein wenig voreilig - ich bekomme kein Foto eingestellt  :(
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 05. August 2013, 16:19:17
Sie können größere Bilder z.B. bei einem Dienst wie http://imgur.com/ hochladen und dann die Links hier einstellen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 05. August 2013, 16:42:10
Mal sehen, ob das klappt: http://i.imgur.com/m3mxVFH.jpg
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 05. August 2013, 16:44:14
Es klappt, bin stolz auf mich altes Mädchen  :P
Hier die zweite Seite: http://i.imgur.com/vUMgs3g.jpg
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: PLUS am 05. August 2013, 17:17:33
In der FB-Gruppe Kehrenergie (https://www.facebook.com/groups/careenergyforumunzensiert/permalink/155335728002534/) ist eine Schlussrechnung (2-seitige) veröffentlicht worden, bei dem ein Fehler zu erkennen ist: Zu dem Rechnungsbetrag (ohne näher auf Seite 2 zu blicken, ob dieser rechnerisch stimmt), wird anstatt die geleisteste Zahlungen abzuziehen, diese aufaddiert und diese Summe als "Zahlbetrag" angegeben. Dieser Betrag wird dann auch noch mal im nachfolgenden Absatz als "fällig... Bitte überweisen Sie...." genannt.

Da ich mal davon ausgehe, das gerade auch bei der hohen Kundenzahl, die CE angibt, solche Rechnungstellungen automatisierte Prozesse sind, sollten Kunden genau auf ihre Rechnungen schauen und prüfen. Wer die Rechnung nicht durchblickt (bei der 2. Seite würde mich das nicht wundern), sollte sich an die Verbraucherzentralen wenden. Oder Vereinsmitglieder an den Bund der Energieverbraucher.

Gibts nicht ein Paragrafen in der StromGVV, der festlegt, wenn die Rechnung fehlerhaft ist, das Zahlungen bis zur korrekten Rechnungsstellung nicht fällig sind?
Die jetzt hier verlinkte Schlussrechnung zeigt keinen Rechenfehler.  Als "fehlerhaft" würde ich das nicht bezeichnen.
Lediglich die Bezeichnung "Summe aller geleisteten Zahlungen" für die ausgewiesenen 104,57 € ist so nicht ganz zutreffend. Die Summe ergibt sich saldiert aus der noch offenen Rechnung vom 12.3. über 317,57 € und drei Abschlagszahlungen von je 71 €.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: EviSell am 05. August 2013, 18:13:22
Zitat
Gibts nicht ein Paragrafen in der StromGVV, der festlegt, wenn die Rechnung fehlerhaft ist, das Zahlungen bis zur korrekten Rechnungsstellung nicht fällig sind?

§ 17 (1) StromGVV lädt zum Lesen ein. ;)

@Didakt,
 
danke für den Hinweis :)

@Plus,

meine Berechnung hat ergeben, das der eigentliche Nachzahlungsbetrag - noch zu zahlende Betrag 96,46 € ergibt. Vorausgesetzt, dass die 4 Mahnungen berechtigt sind . Gerechnet mit einer monatlichen GB von 6,99 € und einen AP von 19,90 ct/kWh. Belieferung begann bei meiner Berechnung am 20. Februar. 
CE fordert einen Betrag von 414,12 € als fällig zu überweisen, innerhalb von 10 Tagen.
Das nenn ich fehlerhaft. und wenn man dann noch die 2. Seite sieht, ist die Rechnung schwer verständlich.

Meine Berechnung:
   289,46 € (Gesamtbetrag für Zeitraum & Verbrauch - Anteil Februar GB 8/28x6,99)
+  20,00 € (4 x 5 € Mahngebühren)
- 213,00 €  (3 Abschäge je 71,00 €)

@Maryla,

danke fürs Hochladen

@all
Beteiligen Sie sich auch am fröhlichen Kehrenergielotto - Wer ist am nächsten dran :D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 05. August 2013, 18:34:18
@ EviSell

Sie übersehen aber die wohl noch offene Rechnung i.H.v. 317,57€ vom 12.03.2013 (siehe Seite 2), die gegen die zwischenzeitlich gezahlten Abschläge gegengerechnet wurde, sodaß sich aus den geleisteten Abschlägen nach Verrechnung der offenen Rechnung kein Guthaben, sondern eine Rest-Forderung ergab.

317,57€ Rechnungsbetrag letzte Rechnung + 96,46€ Nachzahlung aus aktueller Rechnung (Ihre Berechnung) = 414,13€ Nachzahlung


Stimmt auf einen Cent genau und dürfte soweit berechtigt sein, sofern die Rechnung mit Nachzahlung vom 12.03.2013 tatsächlich nicht ausgeglichen wurde, sondern stattdessen lediglich die regulären Abschläge überwiesen wurden.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: EviSell am 05. August 2013, 18:45:31
@SabbelMR,

übersehen nicht. Ich finde das bloß sehr fragwürdig. Ein Kunde soll bei einer Belieferungszeit weniger als ein Monat über 317,57 € verbraucht haben?

Übrigens hab ich kein Guthaben ausgerechnet, sondern eine Nachzahlung ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: PLUS am 05. August 2013, 18:49:59
@Plus, meine Berechnung hat ergeben, das der eigentliche Nachzahlungsbetrag - noch zu zahlende Betrag 96,46 € ergibt. Vorausgesetzt, dass die 4 Mahnungen berechtigt sind . Gerechnet mit einer monatlichen GB von 6,99 € und einen AP von 19,90 ct/kWh. Belieferung begann bei meiner Berechnung am 20. Februar. 
CE fordert einen Betrag von 414,12 € als fällig zu überweisen, innerhalb von 10 Tagen.
Das nenn ich fehlerhaft. und wenn man dann noch die 2. Seite sieht, ist die Rechnung schwer verständlich.
Meine Berechnung:
   289,46 € (Gesamtbetrag für Zeitraum & Verbrauch - Anteil Februar GB 8/28x6,99)
+  20,00 € (4 x 5 € Mahngebühren)
- 213,00 €  (3 Abschäge je 71,00 €)
Belieferungszeit 4,3 Monate!

Dann mal brutto dargestellt:

Alte Rechnungsforderung +317,57 €
Zahlungen          -71,00 €
                 -71,00 €
                 -71,00 €
1304 kWh a' 19,9ct         +259,50 €
4,3 Monate 6,99€ mtl.Grundgeb.   +30,05 €
4 x Mahngeb. a' 5€               +20,00 €
-----------------------------------------
Forderung Care Energy            414,12 €
=========================================
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 05. August 2013, 19:12:22
@SabbelMR,

übersehen nicht. Ich finde das bloß sehr fragwürdig. Ein Kunde soll bei einer Belieferungszeit weniger als ein Monat über 317,57 € verbraucht haben?

Wir wissen doch aber gar nicht, auf welchen Zeitraum sich die vorherige Rechnung bezog!


So wie ich es verstehe, wurde hier mit Rechnung vom 12.03.2013 per Stichtag 19.02. abgerechnet (für welchen Zeitraum ist wie gesagt unklar, könnte bis zu einem ganzen Jahr sein), das Ergebnis eine Nachzahlung i.H.v. 317,57€.

Da die Nachzahlung offenbar nicht erfolgte, wohl auch die Mahnkosten.

Ich nehme an, Care Energy oder Kunde hat daraufhin die Kündigung per 30.06.2013 ausgesprochen, daher Schlussabrechnung für den verbliebenen Zeitraum 20.02. - 30.06.2013 (Vertragsende) mit dem Ergebnis 96,45€ Nachzahlung für diesen Zeitraum nach Abzug der gezahlten Abschläge zzgl. alte Forderung 317,57€.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: PLUS am 05. August 2013, 19:19:32
Wir wissen doch aber gar nicht, auf welchen Zeitraum sich die vorherige Rechnung bezog!
Müssen wir doch nicht wissen, es ging ja um diese Abrechnung und die ist rechnerisch in Ordnung. Warum sollte die davor nicht in Ordnung sein?

Solange der Strom so günstig geliefert wird sollte man nicht klagen sondern nehmen und dann aber auch bezahlen. ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 05. August 2013, 19:29:20
Ich zweifele die Höhe der Vor-Abrechnung ja auch gar nicht an.

EvilSell allerdins schon, weil er offenbar von einem Belieferungsbeginn 20.02. ausgeht. Dies ist aber nirgendswo gesagt - lediglich der aktuelle Abrechnungszeitraum lief ab 20.02.2013. Der Kunde dürfte schon länger in Belieferung sein und wurde per 19.02. offenbar Jahres- oder Zwischenabgerechnet mit dem ersichtlichen Ergebnis.



Solange der Strom so günstig geliefert wird sollte man nicht klagen sondern nehmen und dann aber auch bezahlen. ;)

Ohne weitere Informationen, wie z.B. daß die vorherige Abrechnung per Stand 19.02. fehlerhaft war, die Nachzahlung aus der letzten Rechnung doch bezahlt, aber nicht zugeordnet wurde, Zählerstände nicht korrekt erfasst wurden..

..wofür es hier bisher keine Indizien gibt..

..sehe ich an der Rechnung von Care Energy auch keinen Fehler und die Forderung als voll berechtigt.


Ich weiß ja nicht, wer die Rechnung hochgeladen hat - Kunde oder Vertreter? Jedenfalls hat man die Rechnung offenbar nicht verstanden, obwohl sie korrekt zu sein scheint. Mindestens der Vertreter hätte die Rechnung verstehen müssen.

Es sei denn, es liegen hier weitere Umstände vor (s.o.) - solche wurden aber nicht mitgeteilt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Didakt am 05. August 2013, 19:50:37
@ SabbelMR

Von Ihnen:
Zitat
EvilSell allerdigns schon, weil er…

Nur nebenbei bemerkt, weil leicht erkennbar und der Höflichkeit wegen: "Er" ist eine Dame!  ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: EviSell am 05. August 2013, 20:28:17
@SabbelMR,

ich find den Betrag, der als vorherige Rechnung interpretiert wird, fragwürdig bzw ein Indiz dafür, weil es mir vom Rechenaufwand unlogisch erscheint, bei einem Kunden ein Abrechungszeitraum mitten im Monat enden zu lassen, wenn der Zeitraum nicht durch Kündigung so endet. Hier hätte beispielsweise ein Zeitraum am 31.01. enden können, und der nächste beginnt am 01.02.
Die Rechnung ist unlogisch im Aufbau. Auf Seite 2 und evtl folgende gehört für mich die Rechnung des aktuellen abgerechneten Zeitraums. "Altlasten" in der Aufstellung auf Seite 1

Auf eine Rechnung, und gerade an Endverbraucher gerichtet erwarte ich den vereinbarten Brutto-Preis (durch diverse Propaganda Werbung bekannte, der von mir oben genannte) zu sehen. Ich bin auch vom Privatkunden ausgegangen. Rechnerisch ist das wohl korrekt. Allerdings ob Privat oder Gewerblich -auf der Rechnung finde ich den Namen des Tarifs nicht. Allerdings ist auf der Seite 2 auch was unkenntlich gemacht. Ob da der Name des Tarifs steht, ist nicht ersichtlich.

Finanzbuchhalter dürften sich übrigens sehr darüber freuen, dass der Nettobetrag so viele Nachkommastellen hat.

Auch ist nicht Maßstab zur Verständlichkeit der Rechnung, ob ein Vertriebspartner die versteht.

Nähere Umstände sind da nicht gepostet, das noch als Nachtrag.

@Plus,

das es 4 Monate und Zerquetschte sind hatte ich berücksichtigt. Bei mir kommt aber für die 8 Tage im Februar an GB 1,997 ~ 2 € raus. Gesamt-GB also 29,96 €. Diese ,3 Berechnung zur Abgrenzung habe ich bisher noch nirgendwo anders gesehen. Im letzten Jahr hatte ich eine solche Abgrenzung durch Neueinzug. Und der Grundversorger hatte das auch taggenau abgerechnet. Wie man an beiden (Ihren & meinen) Werten sieht, macht die Differenz 9 ct aus. Wenn das massenweise so abgrenzt wird, ist das noch ein schöner Zusatz für CE.


Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 05. August 2013, 20:44:37
ich find den Betrag, der als vorherige Rechnung interpretiert wird, fragwürdig bzw ein Indiz dafür, weil es mir vom Rechenaufwand unlogisch erscheint, bei einem Kunden ein Abrechungszeitraum mitten im Monat enden zu lassen, wenn der Zeitraum nicht durch Kündigung so endet. Hier hätte beispielsweise ein Zeitraum am 31.01. enden können, und der nächste beginnt am 01.02.

Ist aber so unüblich nicht.


Beispiel:

Verteilnetzbetreiber hat seine jährlichen Ablesetermine vor Ort, die nicht selten auch mitten im Monat liegen können.

Zählerstandsmeldung von VNB an EVU erfolgt automatisch, EVU entscheidet dann, ob er eine Zwischenabrechnung auf Basis des vom VNB gemeldeten Zählerstands erstellt oder einen eigenen Abrechnungsrhytmus wählt.

Manche EVU übernehmen der Einfachheit halber den VNB-Ableserhytmus für die Abrechnung. D.h. z.B. Lieferbeginn 01.08.2012, VNB liest Stromzähler als Beispiel immer Ende Februar (beispielsweise 20-28. je nach Straße) ab bzw. lässt ablesen. EVU erstellt Zwischenabrechnung zum 20.02.2013 auf Basis übermittelter VNB-Ablesung von diesem Tag, dann Folge-Jahresrechnung Ende Februar 2014 nach der nächsten VNB-Ablesung, sofern nicht zwischenzeitlich gekündigt wird.

Vorteil: Es muss nur 1x im Jahr ein Zählerstand abgelesen werden, nämlich den, den der VNB sowieso (i.d.R. jährlich) erfasst / erfassen lässt. Dieser wird dem Versorger auch automatisch übermittelt. Weitere Ablesungen und Zählerstandsmeldungen an den Versorger aufgrund eines etwaigen eigenen Abrechnungsrhytmus des EVU entfallen bei durchgängiger Belieferung.


Oder:

EVU erstellt erste Abrechnung genau nach 1 Kalenderjahr (Jahresabrechnung). Lieferbeginn war, z.B. da Neueinzug, nicht Monatserster, sondern mitten im Monat - EVU fordert den Zählerstand genau zum Ende des 1. Lieferjahres (in diesem Fall mitten im Monat) vom Kunden an und erstellt zu diesem Termin die Jahresabrechnung.


Die Rechnung ist unlogisch im Aufbau. Auf Seite 2 und evtl folgende gehört für mich die Rechnung des aktuellen abgerechneten Zeitraums. "Altlasten" in der Aufstellung auf Seite 1

Die Rechnung könnte tatsächlich noch etwas übersichtlicher aufgebaut sein, aber da habe ich schon weitaus "kryptischere" EVU-Abrechnungen gesehen.


Auf eine Rechnung, und gerade an Endverbraucher gerichtet erwarte ich den vereinbarten Brutto-Preis (durch diverse Propaganda Werbung bekannte, der von mir oben genannte) zu sehen.

Wird aber bei diversen EVUs und z.B. auch Telekommunikationsanbietern nicht anders gehandhabt. Erstmal alles netto auflisten, teils mit 4-fachen Nachkommastellen, ganz unten dann die Umsatzsteuer drauf.

Finde ich für Letztverbraucher auch verwirrend, aber es scheint legitim zu sein. Alles brutto ausweisen und am Ende schreiben "Enthaltene Umsatzsteuer x%: xx,xx€" wäre sicherlich schöner. Müsste wohl der Gesetzgeber einschreiten, wenn er hier einen Änderungsbedarf sähe.


Allerdings ob Privat oder Gewerblich -auf der Rechnung finde ich den Namen des Tarifs nicht.

6,99€ Grundpreis (brutto) mtl. müsste privat sein, gewerblich wäre 7,99€ Grundpreis (brutto).


Auch ist nicht Maßstab zur Verständlichkeit der Rechnung, ob ein Vertriebspartner die versteht.

Mir ging es nur darum, wie die Rechnung ihren Weg ins Netz bzw. konkret in die geschlossene Facebook-Gruppe gefunden hat. Sollte diese dort von einem Vertiebspartner eingestellt worden sein, der die Rechnung selbst nicht verstanden hat, fände ich das schon seltsam.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 05. August 2013, 21:09:12
PS:

Mir fällt gerade auf - Care Energy hat in der Rechnung ja gar nicht - entsprechend der eigenen zweifelhaften Rechtsauslegung - den auf die EEG-Umlage entfallenden Energiepreisanteil umsatzsteuerfrei gestellt. Genau deswegen, also weil aus Sicht von Care Energy zuviel Umsatzsteuer veranschlagt wurde, wurden aber andere Versorger laut Pressemitteilung abgemahnt.

Sollte sich Care Energy jetzt selbst abmahnen :D?

..oder enthält der Preis gar keine EEG-Umlage, weil man ja auch gar nicht beabsichtigt hatte welche zu entrichten ;)?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: EviSell am 05. August 2013, 21:53:43
@SabbelMR,

was die Übersichtlichkeit angeht, habe ich wahrscheinlich bisher Glück gehabt bei der Auswahl der Anbieter, sowohl beim eigenen als auch bei jemanden, dem ich bei "Strom" helfe. 4 Nachkommastellen tauchen insofern auf, wenn der Arbeitspreis in Euro (Nicht Cent) angegeben ist. Da ist das auch ok, weil umgekehrt die Arbeitspreisangaben in Cent auch 2 Nachkommastellen haben. Da ist das sogar für die direkte Überprüfung erforderlich.

Ich hab da jetzt grad geschaut, auch bei einem anderen Anbieter wird, wie von Ihnen geschildert, wohl der Zyklus so vom Netzbetreiber übernommen. Allerdings bei der Abrechnung eben taggenau. Die Anzahl der Tage steht direkt auf der Rechnung.

Telekommunikationsanbieter - haben die bei der Abrechnung auch so strenge gesetzliche Anforderungen? Es muss ja auch nicht jede Unart aus der Branche übernommen werden :D

Bei der CE-Abrechnung fällt mir auf (aber vielleicht hab ich das auch übersehen) das Angaben zur KWK, Konzessionsabgabe, EEG, Stromsteuer & Netznutzungsentgelt fehlt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 05. August 2013, 22:14:25
Ich hab da jetzt grad geschaut, auch bei einem anderen Anbieter wird, wie von Ihnen geschildert, wohl der Zyklus so vom Netzbetreiber übernommen. Allerdings bei der Abrechnung eben taggenau. Die Anzahl der Tage steht direkt auf der Rechnung.

Ich kenne aus dem Energieversorgungs- und Telekommunikationsbereich sonst auch nur taggenaue Abgrenzung.

Ist schon ein gewisser verkehrsüblicher Mindeststandard, den Care Energy hier nicht ganz halten kann. Auch wenn es im Einzelfall nur um Cent-Differenzen geht.


Telekommunikationsanbieter - haben die bei der Abrechnung auch so strenge gesetzliche Anforderungen? Es muss ja auch nicht jede Unart aus der Branche übernommen werden :D

Der TK-Bereich ist diesbezüglich eigentlich auch recht streng reguliert, ähnlich wie der Energieversorgungs-Sektor. Fällt ja schließlich auch unter den Zuständigkeitsbereich der Netzagentur.


Bei der CE-Abrechnung fällt mir auf (aber vielleicht hab ich das auch übersehen) das Angaben zur KWK, Konzessionsabgabe, EEG, Stromsteuer & Netznutzungsentgelt fehlt.

Wird tatsächlich alles nicht aufgeführt, einiges davon (und noch weitere Angaben) gehören aber verpflichtend auf eine Stomrechnung*.

Allerdings - es handelt sich ja um eine Nutzenergierechnung und keine Stromrechnung 8). Insoweit meint Care Energy wohl, daß für sie als "Contractor" die Formvorschriften für klassische Versorgerrechnungen seitens Energielieferanten nicht gelten.



*:

vgl. §40 EnWG (http://dejure.org/gesetze/EnWG/40.html)
:

Zitat von: http://dejure.org/gesetze/EnWG/40.html
(1) Rechnungen für Energielieferungen an Letztverbraucher müssen einfach und verständlich sein. Die für Forderungen maßgeblichen Berechnungsfaktoren sind vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen.


(2) Lieferanten sind verpflichtet, in ihren Rechnungen für Energielieferungen an Letztverbraucher

   1.    ihren Namen, ihre ladungsfähige Anschrift und das zuständige Registergericht sowie Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
   2.    die Vertragsdauer, die geltenden Preise, den nächstmöglichen Kündigungstermin und die Kündigungsfrist,
   3.    die für die Belieferung maßgebliche Zählpunktbezeichnung und die Codenummer des Netzbetreibers,
   4.    den ermittelten Verbrauch im Abrechnungszeitraum und bei Haushaltskunden Anfangszählerstand und den Endzählerstand des abgerechneten Zeitraums,
   5.    den Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums,
   6.    bei Haushaltskunden unter Verwendung von Grafiken darzustellen, wie sich der eigene Jahresverbrauch zu dem Jahresverbrauch von Vergleichskundengruppen verhält,
   7.    die Belastungen aus der Konzessionsabgabe und aus den Netzentgelten für Letztverbraucher und gegebenenfalls darin enthaltene Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung beim jeweiligen Letztverbraucher sowie
   8.    Informationen über die Rechte der Haushaltskunden im Hinblick auf Streitbeilegungsverfahren, die ihnen im Streitfall zur Verfügung stehen, einschließlich der für Verbraucherbeschwerden nach § 111b einzurichtenden Schlichtungsstelle und deren Anschrift sowie die Kontaktdaten des Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas

gesondert auszuweisen. Wenn der Lieferant den Letztverbraucher im Vorjahreszeitraum nicht beliefert hat, ist der vormalige Lieferant verpflichtet, den Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums dem neuen Lieferanten mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.

[..]


Quizfrage:

Was würde auf der CE-Abrechnung alles fehlen, wenn die mk-power doch (entsprechend der bisherigen Auffassung der Netzagentur) als klassischer Energielieferant und nicht als Energiecontractor anzusehen wäre ;)?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: PLUS am 05. August 2013, 22:28:53
Mir fällt gerade auf - Care Energy hat in der Rechnung ja gar nicht - entsprechend der eigenen zweifelhaften Rechtsauslegung - den auf die EEG-Umlage entfallenden Energiepreisanteil umsatzsteuerfrei gestellt. Genau deswegen, also weil aus Sicht von Care Energy zuviel Umsatzsteuer veranschlagt wurde, wurden aber andere Versorger laut Pressemitteilung abgemahnt.
Sollte sich Care Energy jetzt selbst abmahnen :D?
..oder enthält der Preis gar keine EEG-Umlage, weil man ja auch gar nicht beabsichtigt hatte welche zu entrichten ;)?
Wenn schon die Mehrwertsteuer angesprochen wird, CareEnergy berechnet aber auch unnötig Mehrwertsteuer aus den Mahngebühren. Diese sind nicht steuerbar, es fehlt der Leistungsaustausch. Es handelt sich quasi um Schadensersatz.

Wird die Mehrwertsteuer aber auf der Rechnung ausgewiesen ist sie trotzdem abzuführen. Bei den 20 Euro Mahngebühren sind netto 16,8067 € ausgewiesen. Verschenkt werden so an den Fiskus immerhin 3,1933 €. Das summiert sich und Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist. ;)

Bei der CE-Abrechnung fällt mir auf (aber vielleicht hab ich das auch übersehen) das Angaben zur KWK, Konzessionsabgabe, EEG, Stromsteuer & Netznutzungsentgelt fehlt.
Man rechnet ja auch, wie @SabbelMR schon festgestellt hat, Nutzenergie ab. Da hat man ja bei CareEnergy eigene Ansichten, was da zu zahlen ist. ;) Genaues weiß man nicht, vielleicht stehen die Angaben ja an anderer Stelle.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 05. August 2013, 22:41:18
Wird die Mehrwertsteuer aber auf der Rechnung ausgewiesen ist sie trotzdem abzuführen. Bei den 20 Euro Mahngebühren sind netto 16,8067 € ausgewiesen. Verschenkt werden so an den Fiskus immerhin 3,1933 €. Das summiert sich und Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist. ;)

Sie wissen, daß der Care Energy "inner circle" hier intensiv mitliest ;)?

Sollte es zum Aufgreifen und Umsetzen ihres Hinweises kommen, würde ich an Ihrer Stelle eine Kostennote über Beraterhonorar einreichen 8).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: PLUS am 05. August 2013, 22:53:14
Sie wissen, daß der Care Energy "inner circle" hier intensiv mitliest ;)?

Sollte es zum Aufgreifen und Umsetzen ihres Hinweises kommen, würde ich an Ihrer Stelle eine Kostennote über Beraterhonorar einreichen 8).
@SabbelMR, das war jetzt mein Fehler. Wenn um die zehn Prozent der 300.000 Kunden einmal im Jahr gemahnt wird, dann sind das über 30.000 €, die da unnötig an die Staatskasse abgeführt werden. Ein Honorar von wenigstens zehn Prozent wären da doch angemessen. Vielleicht ist CareEnergy ja fair. Soll ich meine Bankverbindung mitteilen?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 05. August 2013, 23:02:41
Wie wir wissen ist Care Energy doch ein faires und soziales Unternehmen 8).


E-Mail an martin.kristek@care-energy.de können Sie ja mal versuchen ;).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 05. August 2013, 23:05:53
@ SabbelMR

Von Ihnen:
Zitat
EvilSell allerdigns schon, weil er…

Nur nebenbei bemerkt, weil leicht erkennbar und der Höflichkeit wegen: "Er" ist eine Dame!  ;)

Mea maxima culpa, EvilSell!

Ich bitte höflich um Nachsicht. Soetwas dürfte eigentlich nicht vorkommen :).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 06. August 2013, 00:02:58
Off-Topic

Mea maxima culpa, EvilSell!
Ich bitte höflich um Nachsicht. Soetwas dürfte eigentlich nicht vorkommen :).

EvilSell ? ......  und das jetzt schon 2 x  !!   ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 06. August 2013, 00:11:20
:-X

Wenn einmal wo der Wurm drin ist.. wirds nur noch schlimmer :(.


;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 06. August 2013, 17:10:22
Besteht Interesse am aktuellen CE-Karriereplan?  8)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 06. August 2013, 17:14:10
Meinen Sie den vom 03.07.2013?

Der flog ja schon im Netz rum, stand m.E. jetzt auch nichts Spektakuläres drin (außer, daß die Vertriebler wohl immer "knapper gehalten" werden).


Oder gibt es bereits einen neueren?



PS:

Sicher ist auch das Urheberrecht bei solchen "Leaks" immer ein Thema. Möglicherweise sind reine Verlinkungen auf extern gehostete Dateien (anonyme Dateiupload-Dienste wie http://www.share-online.biz/ und dann den Link hier einstellen böten sich an) unproblematisch. Im Zweifel lieber vorher mit der Forenleitung abstimmen!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 06. August 2013, 17:23:53
Besteht Interesse am aktuellen CE-Karriereplan?  8)

Und was soll die Kenntnis uns im Hinblick auf den in diesem Forum
im Vordergrund stehenden Verbraucherschutz bringen ?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 06. August 2013, 17:30:14
Ich denke es war ein freundlich gemeintes Angebot von Maryla.


Unter Verbraucherschutz-Gesichtspunkten sicher nebensächlich, obwohl sich natürlich die Frage stellt, wer den Verbraucher eigentlich vor den CE-Vertrieblern schützt ;).

Mir stellt sich überhaupt die Frage, wie man das neue Tarifmodell im "Haustürgeschäft" an den Mann bringen will. Vermutlich vor allem, in dem man über bestimmte Sachverhalte wie Höhe und Umfang der tatsächlich anfallenden Netzentgelte nebst dazugehöriger Umlagen nur schwammig aufklärt (denn ansonsten sind die Gesamtkosten plötzlich kein "Schnäppchen" mehr, sondern allenfalls Marktdurchschnitt) - das kann dann am Ende wieder keiner nachweisen, der Kunde hat im Auftragsformular ( vgl. http://www.care-energy-online.de/informationsmaterial/tarifblatt_real_profi.pdf ) unterschrieben, eine "Tarifberatung" erhalten zu haben, und im Zweifel kann CE dem Vertriebler die Schuld in die Schuhe schieben.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 06. August 2013, 17:45:03
... obwohl sich natürlich die Frage stellt, wer den Verbraucher eigentlich vor den CE-Vertrieblern schützt ;). ...

... eben, das sollte man sehr dringend im Auge behalten !   ;)

Für Ex-Vertriebler ist das hier aber wohl eher keine Plattform, wenn jetzt aufgrund eigener Befindlichkeiten nachgetreten wird.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 06. August 2013, 17:49:47
Viele, aber nicht alle Mitglieder der geschlossenen Facebook-Gruppe sind Ex-Vertriebler. Unter anderem dort wurden die Karrierepläne von Usern hochgeladen.

Lassen Sie uns doch bitte niemandem hier grundlos unterstellen, "Ex-Vertriebler" zu sein und gewissermaßen "niedere Motive" zu haben.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 06. August 2013, 17:54:40
... unterstellen, "Ex-Vertriebler" zu sein und gewissermaßen "niedere Motive" zu haben.

Ich hab ja auch geschrieben: "wenn" !   ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 06. August 2013, 20:02:02
... obwohl sich natürlich die Frage stellt, wer den Verbraucher eigentlich vor den CE-Vertrieblern schützt ;). ...

... eben, das sollte man sehr dringend im Auge behalten !   ;)

Für Ex-Vertriebler ist das hier aber wohl eher keine Plattform, wenn jetzt aufgrund eigener Befindlichkeiten nachgetreten wird.

@khh: Sorry, ich bin Mitarbeiterin der Verbraucherzentrale und MK gerade mein Steckenpferd. Böse Post von Herrn März habe ich auch schon bekommen, von der CE-Seite bin ich nach entsprechenden Fragen verbannt. Herrn Peters kenne ich aus der Verbandsarbeit persönlich. Also bitte Vorsicht mit Unterstellungen.

@SabbelMR: Danke für die nette Unterstützung. Ich wollte einfach nachfragen, ob es Sinn hat, den Karriereplan hier einzustellen. Der wurde heute bei Kehrenergie von einem Mitarbeiter eingestellt, der von MK völlig missioniert ist. Er ist von Juli 2013.

Der Karriereplan, nicht der Mitarbeiter  ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 06. August 2013, 20:15:58
Meinen Sie dieses Dokument?

http://www.share-online.biz/dl/Z8NWF4RMH5X

( Anleitung: Bitte auf "kostenlos weiter" klicken, Captcha lösen und Timer abwarten, bis Knopf "Captcha überprüfen" anstelle des Timers erscheint, dann dort klicken - nach einem weiteren kurzen Timer erscheint der Knopf "Download starten" )


Da Sie schreiben, Sie kommen von der Verbraucherzentrale:

Wissen Sie, ob Ihr Bundesverband ein Vorgehen gegen das neue Preismodell von Care Energy erwägt? Dessen mögliche juristische Problematik wurde vom hier mitschreibenden Fachanwalt ja bereits ausführlich beleuchtet.



[..] von einem Mitarbeiter eingestellt, der von MK völlig missioniert ist.

Da wäre der Mitarbeiter nicht der einzige.

Wenn ich mir das Treiben und die unkritische "Verehrung" des Geschäftsführers seitens der Vertriebsmannschaft auf Facebook so ansehe - das erinnert, ich hatte es ja bereits geschrieben, insbesondere in Verbindung mit Veranstaltungen wie diesen (http://www.youtube.com/watch?v=cSA388Xai7M) schon ein wenig an den Fall Göker (http://www.youtube.com/watch?v=eESmSC8Eu4o) (rein auf den Personenkult bezogen, andere Parallelen möchte ich ausdrücklich nicht ziehen!).

Ein einziges "Kristektum" unter den vollends indoktrinierten ;)..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 06. August 2013, 20:33:03
@khh: Sorry, ich bin Mitarbeiterin der Verbraucherzentrale und MK gerade mein Steckenpferd. Böse Post von Herrn März habe ich auch schon bekommen, von der CE-Seite bin ich nach entsprechenden Fragen verbannt. Herrn Peters kenne ich aus der Verbandsarbeit persönlich. Also bitte Vorsicht mit Unterstellungen.

Habe ich etwas "unterstellt" ?  -  Meine Anmerkung zu CE-Vertriebler und Ex-Vertriebler bezog sich ausschließlich auf den vorausgehenden Beitrag von @SabbelMR ! 

Ansonsten ...... Herzlich Willkommen hier im Forum, eine MAin der VZ ist sicherlich eine Bereicherung. Und schön, dass Sie Herrn Peters bereits persönlich kennen.  :)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 06. August 2013, 21:02:09
@SabbelMr:
Es gibt beim vzbv eine Netzwerkgruppe zum Thema, Herr Peters ist meines Wissens entweder Mitglied oder wird zumindest informiert. Ja, wir arbeiten intensiv an der Sache!
Und nein, es gibt seit 05.07. ein neues Dokument.
Und ja, der Horizont der Vertriebler scheint doch recht beschränkt!
Wir nennen es nicht Kristektum sondern MKessiastum  :o
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 06. August 2013, 21:05:39
@khh
@khh: Sorry, ich bin Mitarbeiterin der Verbraucherzentrale und MK gerade mein Steckenpferd. Böse Post von Herrn März habe ich auch schon bekommen, von der CE-Seite bin ich nach entsprechenden Fragen verbannt. Herrn Peters kenne ich aus der Verbandsarbeit persönlich. Also bitte Vorsicht mit Unterstellungen.

Habe ich etwas "unterstellt" ?  -  Meine Anmerkung zu CE-Vertriebler und Ex-Vertriebler bezog sich ausschließlich auf den vorausgehenden Beitrag von @SabbelMR ! 

Ansonsten ...... Herzlich Willkommen hier im Forum, eine MAin der VZ ist sicherlich eine Bereicherung. Und schön, dass Sie Herrn Peters bereits persönlich kennen.  :)
Kein Problem, ich bin nicht nachtragend und als Verbraucherschützerin selbst grundsätzlich misstrauisch ;-)
Meine Kollegen amüsieren sich mittlerweile über mich, weil ich meine Freizeit für MK vergeude...
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 06. August 2013, 21:12:39
Also, ich lade es jetzt einfach hoch. Aribert kann es ja bei Bedarf löschen ;-)
http://i.imgur.com/nhPGxk8.jpg
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 06. August 2013, 21:18:55
Es gibt beim vzbv eine Netzwerkgruppe zum Thema, Herr Peters ist meines Wissens entweder Mitglied oder wird zumindest informiert. Ja, wir arbeiten intensiv an der Sache!

Das ist gut zu wissen!


Und ja, der Horizont der Vertriebler scheint doch recht beschränkt!

Ich würde hier, nach dem was ich bisher vernommen habe, Abstufungen vornehmen wollen.

Bekannterweise handelt es sich ja beim Vertriebsmodell von Care Energy um Multi-Level-Marketing - in anderen, betrügerischen Zusammenhängen (die hiermit Care Energy ausdrücklich nicht unterstellt werden sollen!) gerne auch als "Schneeballsystem" bezeichnet. Mir scheint, daß die "Vertriebsspitze" doch recht gut im Bilde ist, was man eigentlich tut. Zur "Basis" der Vertriebspyramide hin dünnen sich dann Wissen um die eigentlichen Verhältnisse aber auch energiewirtschaftliche Kompetenz teilweise offenbar deutlich aus.

Diejenigen, die wirklich im Namen von CE die Haustüren "abklingeln" müssen, scheinen mir teils "arme Schweine" zu sein, die selbst nicht verstanden haben, auf was sie sich da eingelassen haben.


Wir nennen es nicht Kristektum sondern MKessiastum  :o

Kristektum (irgendwo mal im Netz aufgeschnappt) finde ich schöner ;).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 06. August 2013, 21:49:52
Um den Bogen zum Verbraucherschutz zurück zu kriegen:


Besonders bedenklich sehe ich halt, daß mit dem neuen Preismodell definitiv ein erhöhter Beratungsbedarf beim potentiellen Kunden (Letztverbraucher) entsteht.

Man darf wohl erwarten - wie hier im Thread bereits ausführlich diskutiert - daß der Letztverbraucher vor Vertragssschluss ausführlich über die entstehenden Gesamtkosten zu informieren ist, d.h. ihm wohl auch die jeweils individuell zu erwartenden Netznutzungsentgelte, welche zum CE-Energiepreis noch hinzukommen, darzulegen sind. Andernfalls könnte laut fachanwaltlicher Einschätzung hier im Thread ein Verstoß gegen die Preisangabeverordnung und möglicherweise auch unlauterer Wettbewerb vorliegen.

Laut Posting von Care Energy auf Facebook soll diese Beratungsverantwortung wohl hauptsächlich in den Aufgabenbereich der Vertreter fallen.


Zu den vom Netzbetreiber einforderbaren Posten für die Netznutzungs zählen aber allgemein neben dem reinen Netznutzungs-Arbeitspreis eben auch Abgaben wie Konzessionsabgabe, KWKG- und §19-Umlage sowie jährliche Kosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung sowie ggf. sogar das finanzielle Risiko aus der Mehr- / Mindermengenabrechnung.

Dies alles wird in der öffentlichen Kommunikation des Unternehmens auf Facebook mitunter galant "umschifft", indem stets pauschal von "Netznutzungsentgelten" die Rede ist und zahlen wie "5 - 6 Cent" (das ist der reine Netznutzungs-Arbeitspreis, mit dem es noch längst nicht "erledigt" ist!) in den Raum geworfen werden.

Über all dies müssten also stattdessen theoretisch die Vertreter im Kundengespräch mit Letztverbrauchern ausführlichst aufklären.


Ohne jetzt alle in dieser Branche Tätigen über einen Kamm scheren zu wollen, habe ich diesbezüglich kein großes Vertrauen in den Direktvertrieb, der - allgemein gesprochen, aber auch in Bezug auf Care Energy bereits in Einzelfällen dokumentiert - sich ja auch schon mal gerne Tricks bedient wie sich als Mitarbeiter des Grundversorgers auszugeben, oder z.B. bei Telekommunikationsverträgen als Telekom-Angestellter.

( das sind die unerfreulichen Beispiele, sicherlich gibt es auch (viele) redliche, in diesem Geschäft tätige Menschen )


Allerdings sehen die Gesamtkosten beim neuen Care Energy Angebot unter einer realitischen Betrachtung halt weitaus weniger attraktiv aus als der reißerisch beworbene, reine Energielieferungs-Tagespreis (exklusive Netznutzungskosten).

Der Vertreter, der immer einen gewissen Druck hat "Abschlüsse zu machen", ist hier also in einer gewissen Zwickmühle, die Care Energy hinnimmt bzw. möglicherweise sogar bewusst so geschaffen hat.


Care Energy wiederum ist in jedem Fall offenbar (fürs Erste) fein raus - wie bereits dargelegt, bestätigt der Kunde ja wohl auf dem aktuell verwendeten Auftragsformular, eine "Tarifberatung" erhalten zu haben. Darunter wird Care Energy im Streitfalle eventuell verstehen, daß eine ausführliche Aufklärung über alle Gesamtkosten erfolgt ist. Daß diese hingegen tatsächlich in jedem Einzelfall in der notwendigen Detailliertheit erfolgt, darf wohl eher zu bezweifeln sein.


Die Forderung an Care Energy müsste demnach m.E. aus Verbraucherschützersicht ganz deutlich sein, die individuell zu erwartenden Gesamtkosten direkt im Angebot mit anzugeben. Machbar wäre dies - entsprechende Software, die PLZ-genau die Netznutzungskosten errechnet, steht der Branche zur Verfügung. Mit diesen Daten ausgestattet könnten dann die Vertreter mit individuellen, postleitzahlgenauen Preisblättern über die Gesamtkosten zum potentiellen Kunden ziehen, ebenso wäre eine postleitzahlgenaue Darstellung der Gesamtkosten im Rahmen eines öffentlichen Online-Tarifrechners eine Leichtigkeit.

Allerdings sähe dadurch, wie gesagt, das ohnehin wohl dem Kunden schwer zu vermittelnde Angebot (zwei separate Verträge uvm.) auch preislich gleich deutlich weniger "heiß" aus, sodaß ich annehme, daß man - jedenfalls ohne entsprechenden Druck von Außen - genau diesen Schritt nicht gehen wird.


Der pauschale Verweis auf die Preisblätter der Netzbetriebe seitens Care Energy reicht m.E. hingegen überhaupt nicht, da diese i.d.R. für den Letztverbraucher nicht überschaubar und verständlich sind. Wenn der Vertreter diese mitbrächte, erläuterte und es im Auftragsformular eine Stelle gäbe, an der der Vertreter Höhe und Zusammensetzung sämtlicher zu erwartender Netznutzungskosten sowie damit verbundener Abgaben schriftlich dokumentierte, sähe das anders aus. Gibt es aber nicht, hat Care Energy vermutlich auch kein Interesse dran (ohne Druck von Außen).


Die Netzwerkgruppe Ihres Bundesverbandes soll mal in die Hufe kommen ;).



PS:

Warum wird eigentlich das Gasangebot von CE nicht ebenfalls nach Energielieferung und Netznutzung getrennt, wenn dieser Spuk doch einzig dem Wohl des Kunden und der Transparenz dienen soll?

Ach richtig .. weil man hier ja lediglich ein fremdes Produkt (nämlich der Xool / PGNiG Sales & Trading) vertreibt. Und somit auch im eigenen Haus keine Zahlungsstreitigkeiten mit Verteilnetzbetrieben bestehen (können) - ganz im Gegensatz zum Strom-Sektor.

Soviel zum Thema Transparenz und gläserner Energiepreis. Ginge es wirklich darum, hätte sich Care Energy zeitgleich auch dem "gläsernen Gaspreis" verschreiben müssen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 06. August 2013, 22:11:04
Ich arbeite vehement daran! Momentan herrscht leider ein wenig (so weit ich weiß) die Maxime: die Gerichte werden es richten! (Rein persönliche Meinung meinerseits - da auch schon vom Arbeitgeber hinterfragt)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 06. August 2013, 22:17:50
Ihr eigenes, persönliches Engagement in allen Ehren..

..aber mit dieser Einstellung (nicht Ihrer eigenen!) könnte sich der Verbraucherschutz ja auch gleich selbst abschaffen.


Schließlich steht der Rechtsweg theoretisch jedem Verbraucher offen und irgendein Gericht würde potentiell sicherlich jede Ungerechtigkeit gegenüber Verbrauchern irgendwie irgendwann mal richten, wenn denn jemand klagt und auch Gehör findet und hinreichend gut juristisch vertreten ist..


Insbesondere die Abmahnung wegen wettbewerbswidrigem Verhalten steht neben Mitbewerbern meines Wissens ausdrücklich sonst nur noch den Verbraucherschutzverbänden offen. Ich sehe Ihren Bundesverband also hier auch in einer moralischen Pflicht, da der Endverbraucher diesen speziellen Rechtsweg ja eben z.B. nicht einschlagen kann!

( mir ist bewusst, daß der Bundesverband schon einmal abgemahnt hat - wäre aber vielleicht wieder Zeit, möglicherweise heute mehr denn je zuvor )
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 06. August 2013, 22:24:41
Wie gesagt, ich bin nur Mitarbeiterin. Architektin/Innenarchitektin und Beraterin in Bau- und Energiefragen. Leider kein Mitglied der Netzwerkgruppe und auch keine Energierechtlerin. Aber ich bin guten Mutes, dass die lieben Kollegen daran arbeiten! Ich darf öffentlich keine Statements der Verbraucherzentrale oder des vzbv kundtun, sorry! Bin hier ganz privat!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 06. August 2013, 22:26:53
Das ist mir doch auch bewusst, Maryla :).

Darf ich fragen, wie es zu ihrem persönlichen Interesse an der "Causa" Care Energy kam? Gab es in Ihrer Region vermehrte Anfragen von Verbrauchern oder sind Sie ebenfalls rein privat über die "Angelegenheit" gestolpert?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 06. August 2013, 22:36:35
Mit zwei Kolleginnen betreibe ich die technische Energie- und Bauberatung bei der VZ xy. Zwei weitere Kollegen machen für die VZ die juristische Energierechtsberatung. Gemeinsam haben wir Anfang des Jahres extrem viele Anfragen zu CE gehabt und natürlich recherchiert. Ich blieb auf der technischen Ebene übrig, der Kollege in der NWG auf der juristischen Ebene. Und wir beide arbeiten recht verbissen, ich ein wenig mehr ;-)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 06. August 2013, 22:37:52
... Momentan herrscht leider ein wenig (so weit ich weiß) die Maxime: die Gerichte werden es richten! ...

Womöglich setzt man beim vzbv auf die bereits ausgeurteilte sowie die noch anhängigen Klagen der ÜNB
und insbesondere auf deren absehbare Folgen/Auswirkungen !? 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 06. August 2013, 22:44:25
... Momentan herrscht leider ein wenig (so weit ich weiß) die Maxime: die Gerichte werden es richten! ...

Womöglich setzt man beim vzbv auf die bereits ausgeurteilte sowie die noch anhängigen Klagen der ÜNB
und insbesondere auf deren absehbare Folgen/Auswirkungen !?
Wie gesagt, ich bin Architektin/Innenarchitektin, keine Juristin. Und was der vzbv tut, kann ich nicht beeinflussen/kommentieren!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 06. August 2013, 23:26:48
Mit zwei Kolleginnen betreibe ich die technische Energie- und Bauberatung bei der VZ xy. Zwei weitere Kollegen machen für die VZ die juristische Energierechtsberatung. Gemeinsam haben wir Anfang des Jahres extrem viele Anfragen zu CE gehabt und natürlich recherchiert.

Bitte entschuldigen Sie meine Unverfrorenheit, wenn ich jetzt Nachfrage:

Würden Sie sagen daß die Anfragen zu Care Energy seit Jahresanfang eher zugenommen oder abgenommen haben?


Interessiert mich als rein privater Beobachter dieser ganzen ... Misere :).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 06. August 2013, 23:42:03
Womöglich setzt man beim vzbv auf die bereits ausgeurteilte sowie die noch anhängigen Klagen der ÜNB
und insbesondere auf deren absehbare Folgen/Auswirkungen !?

Naja .. vielleicht wird auch die "Verbissenheit" von Herrn Kristek etwas unterschätzt.


Beklagter in den EEG-Verfahren war/ist m.W. die mk-energy. Auch die Forderungen über angeblich rückstände Netznutzungsentgelte und Sicherheitsleistungen seitens der Verteilnetzbetreiber dürften gegenüber der mk-energy als Entgeltschuldner bestehen.

Die Kunden haben aber ein Vertragsverhältnis mit der mk-power, die von den Kunden mit der Nutzenergiebesorgung beauftragt und bevollmächtigt wurde.


Sollte, als zulässiges reines Gedankenspiel, die mk-energy irgendwann zahlungsunfähig werden, beispielsweise wegen der EEG-Forderungen, müsste die mk-energy wohl Insolvenz anmelden. Die persönlich haftende Gesellschafterin der mk-Tochterfirmen (allesamt GmbH & Co. KG), also auch der mk-energy, ist die mk-holding GmbH & Co. KG. Die Haftung ist aber auf die Einbringung der Geschäftsanteile beschränkt; wurden diese bereits eingebracht, gibt es keine weitere Haftung. Genau das ist ja der Sinn einer GmbH.

Ich bin kein Insolvenzrechtler, aber m.E. würde eine Insolvenz _einer_ der mk-Tochterfirmen nicht notwendigerweise die Schwesterfirmen "mitreißen". Im Gegenteil - die mk-power, welche vertraglich nur mit den Endkunden und der mk-grid in Beziehung steht (und damit wirtschaftlich von extern relativ "unangreifbar" ist), könnte ihr operatives Geschäft der Nutzenergielieferung wohl weiter Betreiben. Die "Nutzenergieherstellerin" mk-grid müsste sich dann nur einen "neuen" Vorlieferanten für Strom suchen, welcher ja schnell gegründet wäre, und die mk-power könnte weiter ihren Nutzenergielieferungen nachkommen. Netzbetreiber könnten wohl auch nicht wegen etwaigen Alt-Rückständen einem neuen "Wahl-Vorlieferanten" der mk-grid die Durchleitung bis zu den abgetretenen Kundenanlagen verweigern, denn die Netznutzungsvertragsmodalitäten hat man ja auf die Letztverbraucher abgewälzt..


Auch Kristeks Haftung als natürlicher, persönlich haftender Gesellschafter der mk-holding betrifft nur die Einbringung der Geschäftsanteile. Sind diese bereits erbracht, gibt es auch für ihn keine weitere Haftung, was die mk-holding angeht.


Mit dem nötigen Atem mag Kristek also noch eine ganze Weile durchhalten können, trotz EEG-Urteilen.

Vielleicht würde die Netzagentur dem irgendwann ein Ende setzen, aber solange die mk-power als Inhaber der Verträge mit den Letztverbrauchern und der Energiebesorgungsvollmacht für sich selbst erfolgreich den Status eines Contractors statt Energieversorgers in Anspruch nimmt, greifen automatisch auch einige wichtige energiewirtschaftliche Regulatorien für sie nicht.


Sollte ich irgendwo fundamental irren, mag man mich korrigieren - ich bitte darum!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 07. August 2013, 01:55:30
[...]
Sollte, als zulässiges reines Gedankenspiel, die mk-energy irgendwann zahlungsunfähig werden, beispielsweise wegen der EEG-Forderungen, müsste die mk-energy wohl Insolvenz anmelden. Die persönlich haftende Gesellschafterin der mk-Tochterfirmen (allesamt GmbH & Co. KG), also auch der mk-energy, ist die mk-holding GmbH & Co. KG. Die Haftung ist aber auf die Einbringung der Geschäftsanteile beschränkt; wurden diese bereits eingebracht, gibt es keine weitere Haftung. Genau das ist ja der Sinn einer GmbH.
[..]
Sollte ich irgendwo fundamental irren, mag man mich korrigieren - ich bitte darum!

Ich bin zwar auch kein Insolvenzrechtler, aber m.E. können die vorstehenden Ausführungen so kaum zutreffen: Der Komplementär/phG [hier bspw. die mk-group Holding] verschiedener GmbH & Co. KG's ist eine GmbH und nicht ebenfalls eine GmbH & Co. KG! Die Haftung des Komplementärs beschränkt sich wohl nicht auf die "Einbringung" des eigenen Haftkapitals. Wenn ich mich nicht irre, führt die Insolvenz einer der KG's auch zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung der Komplementär-GmbH und damit zu deren Insolvenz. Ob und ggf. wie die nicht betroffenen KG's ohne die bisherige Komplementär-GmbH "überleben" können [bei einem Kommanditisten als Einzelunternehmen?], lass ich mal offen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 07. August 2013, 09:13:34
Ich bin zwar auch kein Insolvenzrechtler, aber m.E. können die vorstehenden Ausführungen so kaum zutreffen: Der Komplementär/phG [hier bspw. die mk-group Holding] verschiedener GmbH & Co. KG's ist eine GmbH und nicht ebenfalls eine GmbH & Co. KG!

Da haben Sie selbstverständlich Recht, mein Fehler. Die mk-group Holding ist freilich eine GmbH (ohne Co. KG).



Die Haftung des Komplementärs beschränkt sich wohl nicht auf die "Einbringung" des eigenen Haftkapitals.

Auch hier mein Fehler (war spät..).

Dies gilt nur im Verhältnis Martin Kristek <-> mk-holding GmbH. Seine Haftung geht nicht über die Erbringung der Einlage hinaus.



Wenn ich mich nicht irre, führt die Insolvenz einer der KG's auch zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung der Komplementär-GmbH und damit zu deren Insolvenz.

Richtig.



Ob und ggf. wie die nicht betroffenen KG's ohne die bisherige Komplementär-GmbH "überleben" können [bei einem Kommanditisten als Einzelunternehmen?], lass ich mal offen.

Genau hier wirds doch aber interessant, oder?

Solange bloß die mk-power (als Inhaber der Lieferverträge mit den Kunden) überleben könnte, wäre doch für Care Energy selbst im Fall einer Insolvenz der mk-energy (+ dann wohl auch der Holding) "alles geritzt".

Die mk-power hat vom Kunden hinreichende Vollmachten erhalten, um die Nutzenergielieferung anderweitig zu organisieren. Börsenstrom kriegt man über eine im Zweifel neu zu gründende Vorlieferantin schon eingekauft, und die Netznutzung liegt ja sowieso beim Kunden..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 07. August 2013, 09:23:22
Gerade gefunden:


BGH, Urteil vom 15. 3. 2004 - II ZR 247/01 (http://lexetius.com/2004,863)

Zitat von: http://lexetius.com/2004,863
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG mit einem einzigen Kommanditisten führt zum Ausscheiden der Komplementär-GmbH aus der KG (§§ 161 Abs. 2, 131 Abs. 3 Nr. 2 HGB) und zur liquidationslosen Vollbeendigung der KG unter Gesamtrechtsnachfolge des Kommanditisten; er haftet für Gesellschaftsverbindlichkeiten nur mit dem übergegangenen Vermögen.



Mit anderen Worten:

Es dürfte wohl im Insolvenzfall der bisherigen gemeinsamen Komplementär-GmbH also ausreichen, jenen selbst nicht überschuldeten GmbH & Co. KG, die man erhalten will, z.B. rechtzeitig vorher eine neue, andere Komplementär-GmbH "spendiert" zu haben?

So eine weitere GmbH wäre ja schnell gegründet..


Also noch bin ich nicht überzeugt, daß mit einer hypothetischen Insolvenz (z.B. wegen der noch zu erwartenden, weiteren "EEG-Urteile") der mk-energy GmbH & Co. KG (zzgl. dann wahrscheinlicher Folgeinsolvenz der mk-group Holding GmbH) die restlichen mk-Buden aus dem sternförmigen Konstrukt notwendigerweise auch mit untergehen.

Vermutlich würde Kristek in diesem Fall schon einen Kniff finden (s.o.), um mit der mk-power und mk-grid (und nur mit denen haben die Kunden Verträge) weiterzuarbeiten.


Für umso wichtiger halte ich es, die weitere Entwicklung von Care Energy unter Aspekten des Verbraucherschutzes genau zu beobachten und nicht allein darauf zu hoffen, daß das Thema Care Energy in Angesicht der ÜNB-Klagen etc. alsbald "von selbst" erledigt sei..


Im Übrigen wünsche ich Herrn Kristek auch nicht das Scheitern. Er möge einfach die Abgaben rückwirkend und zukünftig entrichten, denen er sich bisher entzogen hat (EEG) - man darf hoffen, daß die entsprechenden Rücklagen vorhanden sind ::) - und vor allem Vertragskonstrukte und Tarifmodelle anbieten, die der Letztverbraucher auch verstehen kann (der neue "gläserne Strompreis" ist leider weit entfernt davon).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 07. August 2013, 10:33:41
[...]
Es dürfte wohl im Insolvenzfall der bisherigen gemeinsamen Komplementär-GmbH also ausreichen, jenen selbst nicht überschuldeten GmbH & Co. KG, die man erhalten will, z.B. rechtzeitig vorher eine neue, andere Komplementär-GmbH "spendiert" zu haben?  So eine weitere GmbH wäre ja schnell gegründet..
[...]

Alles denkbar...... fragt sich nur, ob man das im Fall eines Falles so reibungslos hinbekommt, dass es keinen "Bruch" in der Belieferung gibt und die Kunden weg sind.

Zudem könnte es womöglich auch "Probleme" bspw. gemäß § 6 (2) GmbHG und/oder gemäß § 5 Sätze 3 und 4 EnWG geben.   ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: engelchen62 am 07. August 2013, 20:07:30

Da Sie schreiben, Sie kommen von der Verbraucherzentrale:

Wissen Sie, ob Ihr Bundesverband ein Vorgehen gegen das neue Preismodell von Care Energy erwägt? Dessen mögliche juristische Problematik wurde vom hier mitschreibenden Fachanwalt ja bereits ausführlich beleuchtet.



Hallo, bin neu hier und muss meine Entrüstung über CE an sich und insbesondere über die neue CE-Verkaufs-Strategie seit 1.8.2013 einfach los werden:

Durch diese neue Strategie, die Zahlung der Netznutzungskosten an den Kunden abzuwälzen, ohne aber den eigenen CE-Grundpreis nicht um die Netznutzuungs-Grundgebühr und Kosten für Zählermessung, -betrieb- und -abrechnung zu verringern, verschafft sich CE einen satten Mehrgewinn von ca. 50-60 EUR / Kunde. Ich finde, das ist ganz klar eine versteckte Preiserhöhung und vorsätzliche Täuschung der (zukünftigen neuen) Kunden!  >:(

Auch meine diesbezüglichen Hinterfragungen auf der CE-Facebookseite wurden innerhalb weniger Stunden gelöscht und weitere Posts meinerseits geblockt. Ich frage mich, wenn CE vorgibt, ja sooo transparent, menschenfreundlich und aufklärend zu sein, warum werden berechtigte kritische Fragen nicht offen und ehrlich beantwortet?   
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 07. August 2013, 20:17:27
Na wenn es nur das wäre..

Als ob die verbrauchsabhängigen Netznutzungskosten mit 5 - 6 Ct. / kWh. (wie von Care Energy gerne auf Facebook behauptet) erledigt wären. Rechnen Sie einmal Netznutzungs-Arbeitspreis (der für sich alleine mag 5 - 6 Ct. / kWh netto betragen), Konzessionsabgabe, KWKG-Umlage, §19-Umlage, Offshore-Haftungsumlage für eine x-beliebiges Ortschaft zusammen. Da dies alles Netto-Posten sind anschließend noch die Umsatzsteuer oben drauf.

Da liegt man dann, zzgl. dem tagesaktuellen börsengebundenen Nutzenergie-Lieferungspreis (der im Winter noch steigen wird) auch deutlich jenseits der ehemaligen 19,90 Ct. / kWh "All inclusive"-Arbeitspreis.


Solange aber Bestandskunden, wie von Care Energy zugesichert, vorerst im bisherigen Tarif bleiben, handelt es sich ja aber nicht um eine Preiserhöhung.

Vielmehr um ein neues Angebot, das eben von den Gesamtkosten merklich teurer, riskanter (Stichwort mögliche Haftung aus Mehr-/Mindermengenabrechnung z.B.) und undurchschaubarer ist. Nach meinem Dafürhalten für den Letztverbraucher so undurchschaubar, daß die erste Abmahnung seitens der Verbraucherverbände ruhig mal kommen könnte..


Care Energy zensiert im Übrigen auf Facebook seit jeher alles weg, was ihnen nicht passt, insbesondere kritische Anmerkungen bzw. Nachfragen. Damit dürften sie insoweit auch im Recht sein - ihre Seite, ihr "Hausrecht".

Daß dies mit Transparenz nichts zu tun hat, haben sie treffend erkannt. Der "gläserne Stompreis" dürfte wohl allein deswegen geboren worden sein, weil es 1.) Zahlungsstreitigkeiten mit Verteilnetzbetrieben geben soll, die regional wohl schon zur Kündigung der Netznutzung geführt haben und 2.) auf diese Weise ein neues, von den Gesamtkosten deutlich teureres, Angebot kreiert werden konnte, ohne daß es direkt als solches erkennbar wäre. Viele interessierte Letztverbraucher sehen den reißerischen "exkl. Netznutzung"-Tagespreis, glauben an die Mär von 5-6 Ct./kWh Netzentgelten und jubeln..


Der "Öko-Schleier" ist ja auch schon längst gefallen.

Mit den 10-20 Plug-In-Solarmodulen, die Care Energy realistisch vielleicht ausgeliefert hat, wurde das Klima auch nicht gerettet.

Care Energy vertreibt Erdgasverträge einer polnischen Unternehmensgruppe (Xool = PST = PGNiG), wobei es sich weder um Klima- geschweige denn Gas mit Biogasanteil handelt. Schlimmer noch: Der polnische Gasriese steht wegen "Fracking"-Unternehmungen in der Krtik.

Sollte Care Energy seinen Strom ausschließlich an der EEX einkaufen, an der Graustrom gehandelt wird, kauft Care Energy unvermeidlich auch direkt von Kohle- und Atomkraftwerksbetreibern. Als Ökostrom dürfte dieser Strom nur dann bezeichnet werden, wenn er mit entsprechenden Grünstrom-Zertifikaten "umgelabelt" wird. Da diese Zertifikate insbesondere seitens alter Wasserkraftanlagen im EU-Ausland im Überschuss billig vorhanden sind, wird die Stromproduktion durch den Ankauf solcher Zertifikate keinen deut "grüner".

( Zugegeben - dieser "Etikettenschwindel" ist allerdings in der Energiewirtschaft gängige und legale Methode. Beruhigt das Gewisen des Stromkunden, vergrünt das Image des Energieanbieters, hat aber mit Energiewende, Umweltschutz und "Öko" nichts zu tun.. )
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 07. August 2013, 20:47:48
Zudem könnte es womöglich auch "Probleme" bspw. gemäß § 6 (2) GmbHG und/oder gemäß § 5 Sätze 3 und 4 EnWG geben.   ;)

Da wäre er wieder, der lustige §5..

An den sieht Care Energy sich ja bekanntlich nicht gebunden, weil die mk-power Energiecontractor sei und die mk-energy keine Letztverbraucher beliefere.


Und die gesetzliche Regulierung von Energiecontractoren (im Gegensatz zu Energielieferanten) ist so gut wie .. nichtexistent.


§6 GmbHG .. ach ja, eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Insolvenzstraftat ziert den Kristek ja derzeit nicht. Notfalls hält halt ein anderer Österreicher als Geschäftsführer her. Gibts noch ein paar infragekommende in der CE-Führungsriege.

Einer davon - der CE-Hausjurist - hat zwar mindestens einen Eintrag im Strafregister (was CE auch nicht bestreitet, vgl. öffentliche Stellungnahme ans ZDF (http://www.facebook.com/notes/care-energy/presseanfrage-von-zdf-redaktion-frontal21/532674443460266), Pkt. 18), allerdings "nur" wegen Betruges. Hatte - seinerzeit wegen Veruntreuung per internationalem Haftbefehl gesucht - seinen Strafverteidiger in seiner eigenen Auslieferungssache um dessen Honorar beschissen und dafür später einen Strafbefehl kassiert (http://www.mopo.de/nachrichten/rechnung-geprellt--prozesstermin-geschwaenzt-oesi-jurist-legt-star-anwalt-gerhard-strate-rein,5067140,20073746.html). Als Jurist, wohlgemerkt.

Auch eine Geschichte für die Götter 8).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 07. August 2013, 21:22:15
Da wäre er wieder, der lustige § 5...  An den sieht Care Energy sich ja bekanntlich nicht gebunden, weil die mk-power Energiecontractor sei und die mk-energy keine Letztverbraucher beliefere.

Das sieht die Bundesnetzagentur bekanntlich aber anders. Und § 5 Sätze 3 und 4 EnWG besagen:
Zitat
Mit der Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit ist das Vorliegen der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung darzulegen. Die Regulierungsbehörde kann die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist.

Nachdem sich CE bereits mit der BNA angelegt hat, arbeitet Letztere ja vielleicht doch noch mal an ihrem „Papiertiger-Image“ !?   :-\
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 07. August 2013, 21:24:56
Die Netzagentur hält sich in der Tat verdächtigt bedeckt. Will man erstmal warten, bis Staatsanwaltschaft und Gerichte sich abschließend mit dem Widerspruch in der Bußgeldsache gegen Herrn Kristek beschäftigt haben? Wie lange soll das noch dauern?

Von den Verbraucherschutzverbänden könnte auch mehr kommen. Oder jedenfalls schneller irgendetwas..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 07. August 2013, 21:41:02
Hier mal ein schönes Beispiel wie wieder subtil-irreführend die Sachverhalte seitens CE gegenüber Letztverbrauchern "verdreht" werden:

http://i.imgur.com/beTCjh0.png


Nein CE!

Inkl. Konzessionsabgabe, KWKG-Umlage, §19- und Offshore-Abgabe, die ausweislich der Netzbetriebs-Preisblätter neben dem Netznutungs-Arbeitspreis die verbrauchsabhängigen Netznutzungskosten ausmachen (hinzu kommen die nicht verbrauchsabhängigen jährlichen Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung sowie ggf. die Haftung aus dem Mehr-/Mindermengenausgleich)..

..wären 8 Ct. / kWh Netto-Netznutzungskosten durchschnittlich bis günstig und nicht "sehr teuer"!



Siehe Beispielrechnungen hier (http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17820.msg102783.html#msg102783), hier (http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17820.msg102825.html#msg102825) und hier (http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17820.msg102909.html#msg102909).

Nochmal in Kurzfassung:


Frankfurt am Main:

5,10 Ct. NN-Arbeitspreis + 2,39 Ct. Konzessionsabgabe + 0,126 Ct. KWK- + 0,329 Ct. §19- + 0,25 Ct. Offshore-Umlage
= 8,195 Ct. / kWh netto NN-Kosten (9,75 Ct. / kWh brutto)

..zzgl. Messstellenbetrieb + Messdienstleistung + Abrechnung: insg. 20,92€ netto / Jahr (2,07€ brutto / Monat)


15517 Fürstenwalde/Spree:

8,42 Ct. NN-Arbeitspreis + 1,59 Ct. Konzessionsabgabe + 0,126 Ct. KWK- + 0,329 Ct. §19- + 0,25 Ct. Offshore-Umlage
= 10,715 Ct. / kWh netto NN-Kosten (12,75 Ct. / kWh brutto)

..zzgl. Messstellenbetrieb + Messdienstleistung + Abrechnung: insg. 41,40€ netto / Jahr (4,11€ brutto / Monat)


94496 Ortenburg:

6,32 Ct. NN-Arbeitspreis + 1,32 Ct. Konzessionsabgabe + 0,126 Ct. KWK- + 0,329 Ct. §19- + 0,25 Ct. Offshore-Umlage
= 8,345 Ct. / kWh netto NN-Kosten (9,93 Ct. / kWh brutto)

..zzgl. Messstellenbetrieb + Messdienstleistung + Abrechnung: insg. 42,60€ netto / Jahr (4,22€ brutto / Monat)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 07. August 2013, 21:59:58
Und jetzt lasst uns ein kleines Ratespiel spielen und das heißt wie folgt:


http://i.imgur.com/2RTnKrC.png
(Screenshot von heute, 07.08. 21:59 Uhr)

"Mal schauen, ob und wenn ja wie schnell der Kommentar von Ingolf R**** (https://www.facebook.com/CareEnergy/posts/693530970662524?comment_id=7829454&offset=0&total_comments=4) (das bin nicht ich) gelöscht wird".
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 07. August 2013, 22:15:37
..und gelöscht (https://www.facebook.com/CareEnergy/posts/693530970662524?comment_id=7829454&offset=0&total_comments=4) ;).

Nochmal zum Vergleich der Screenshot von vor 15 Minuten: http://i.imgur.com/2RTnKrC.png


Schnell sind sie, die Füchse!


Man sieht, realistische Anmerkungen zu den Gesamtkosten werden radikal beseitigt.

Der Kommentar von Rob B******* (https://www.facebook.com/CareEnergy/posts/693530970662524?comment_id=7829238&offset=0&total_comments=2) hingegen bleibt stehen, obwohl er inhaltlich mißverständlich ist, da mit dem zitierten reinen Netznutzungs-Arbeitspreis (http://www.eon-westfalenweser.com/pages/ewa_de/Netz/Strom/Netznutzung/Netzentgelte/Preisblaetter_01.01.2013/Anlagen_ohne_Leistungsmessung/index.htm) eben nicht die verbrauchsabhängigen Netznutzungskosten abgegolten sind. Es fehlen die Konessionsabgabe und die diversen Abgaben / Umlagen, wie seitens des Verteilnetzbetreibers ausdrücklich ausgewiesen (http://www.eon-westfalenweser.com/pages/ewa_de/Netz/Strom/Netznutzung/Netzentgelte/Zusammensetzung_des_Entgelts/index.htm). Ebenso treten zu dem der zitierten jährlichen Netznutzungs-Grundpreis noch die jährlichen Kosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung - in diesem Fall noch weitere 19,58€ netto / Jahr (http://www.eon-westfalenweser.com/pages/ewa_de/Netz/Strom/Netznutzung/Netzentgelte/Preisblaetter_01.01.2013/Entgelte_fuer_Messung_und_Abrechnung/index.htm) (für Standardzähler).

Dieser Post wurde aber wie gesagt nicht gelöscht. Das Mißverstehen der Zusammensetzung und Höhe der Netznutzungskosten ist also offenbar allgemein gewünscht und wird durch das unkommentierte Beibehalten entsprechender Postings gefördert. Wird hingegen auf die tatsächlichen Gesamtkosten hingewiesen, werden die Postings radikal und mitunter auch spätabends innerhalb weniger Minuten entfernt. Offenbar ist der "Zensurbeauftragte" des Hauses fast rund um die Uhr im Einsatz.


Peinlich, CE. Peinlich.

Und doch Bände sprechend..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: GPKE-Xperte am 08. August 2013, 12:42:42
Wäre das nicht ein Thema für die Verbraucherzentrale o. ä.?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 08. August 2013, 13:04:21
Verbraucherschutzverbänden stünde der Weg der Abmahnung offen, ja..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 08. August 2013, 13:17:02
Gestern habe ich den zuständigen Kollegen daraufhin angeschrieben!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 08. August 2013, 13:43:14
Das klingt gut!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 09. August 2013, 08:08:41
HSV und Care-Energy intensivieren Partnerschaft zu Beginn der Saison 2013/2014 (http://www.youtube.com/watch?v=ZZMlhPe4K8w)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 09. August 2013, 11:50:29
Die Fussballmannschaften im Norden haben kein so glückliches Händchen bei Sponsoren. Erst Bremen mit Wiesenhof und Hamburg mit Care.  ;)
Aber freut mich, dass der HSV "etwas für die Umwelt" tun will.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 09. August 2013, 12:45:45
Aber freut mich, dass der HSV "etwas für die Umwelt" tun will.

Und das tut er mit Care Energy ja ganz wunderprächtig ;D.

Würde der HSV direkt einen Stapel RECS-Zertifikate zu kaufen und verbrennen, hätte das den gleichen Effekt für die Umwelt. Bei der aktuellen Lage am Herkunftszertifikatemarkt - null!



PS:

Wenn in Polen dann irgendwann auch Flammen aus den Wasserhähnen kommen, sobald die polnische PGNiG (= PST = Xool), deren Erdgasverträge Care Energy vertreibt, seine umstrittenen Fracking-Bohrungen wie geplant ausweitet (vgl. Presseberichte (http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/europa_cee/1378759/Polnische-PGNiG-plant-SchiefergasBohrungen))..

..dann hat der HSV mit dieser Partnerschaft auch vieeeel für den Planeten getan 8).


Außer den Jacketts der Führungsriege bei öffentlichen Auftritten ist an Care Energy nichts mehr ernsthaft "grün"..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 09. August 2013, 13:22:10
Die Fussballmannschaften im Norden haben kein so glückliches Händchen bei Sponsoren. Erst Bremen mit Wiesenhof und Hamburg mit Care.  ;)

Und diesen Vergleich verstehe ich auch in anderer Hinsicht überhaupt nicht: Wiesenhof ist doch ein wirtschaftlich absolut solides Unternehmen!  ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 09. August 2013, 14:00:15
Neu im Angebot:

Die Care Energy Kundenkarte mit optionaler Kreditkartenfunktion (in Kooperation mit der net-m privatbank 1891 AG und Payango GmbH):

http://www.careenergycard.de/
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 12. August 2013, 10:25:43
in meinem Netzgebiet kommen bei 1000KW dann nochmals  15,86 ct für Netznutzung und Messstellenbetrieb + Abrechnung dazu. Damit ist CE dann sogar teurer wie mein hiesiger Anbieter. Damit dürfte sich das Kundenwachstum wohl von selber erledigen. Ganz zu schweigen davon, wie CE die schwankenden Bösenpreise beim Kunden abrechnen will
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 12. August 2013, 10:31:46
Damit dürfte sich das Kundenwachstum wohl von selber erledigen.

Das sagen Sie..

Care Energy will weiterhin ausschließlich auf den Direktvertrieb setzen. Mit anderen Worten: Haustürgeschäfte.

Es hängt also erheblich ab, mit welcher "Transparenz" der Vertreter das Angebot anpreist 8).


Unterschreiben tut der Kunde ja nur für das Energiepreismodell (welches für den Letztverbraucher ohne energiewirtschaftliche Fachkenntnisse sehr attraktiv erscheinen mag) sowie dafür, daß er eine "Tarifberatung" erhalten habe. Die böse Überraschung kommt möglicherweise erst dann, wenn der Netzbetreiber die erste jährliche Netznutzungsentgelt-Abrechnung vornimmt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 12. August 2013, 12:24:20
OFF-TOPIC

@ Mikesch

Wo sind denn Ihr Enthusiasmus und Ihre Sympathie für das so großartige CE-Geschäftsmodell abgeblieben? Oder ist Ihnen in den drei Monaten „auf Tauchstation“ inzwischen ein Licht aufgegangen? Was sagt eigentlich Ihr ‚persönlicher Mitarbeiter’ beim für Sie zuständigen Netzbetreiber zu den „innovativen“ CE-Praktiken?

Und bevor Sie jetzt mit mehr oder weniger klugen Beiträgen wieder loslegen, sollten Sie sich vielleicht erst mal fragen, ob nicht eine Entschuldigung dafür angebracht ist, was Sie verschiedenen Usern hier vormals zum Thema CE um die Ohren gehauen haben (bspw. „bezahlter Schreiberling von RWE & Consorten“)!   >:(
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: GPKE-Xperte am 12. August 2013, 13:03:52
Ich habe mal ne Frage zum praktischen Ablauf:

Was kann passieren, wenn ein Kunde die Netzentgelte nicht zahlt und entsprechende Rückstände aufweist? Ist der Netzbetreiber dann berechtigt eine Anschlusssperrung vorzunehmen? Oder wie ist hier das weitere Vorgehen? Was passiert dann mit Care Energy?

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 12. August 2013, 13:08:20
Eine Sperre anfordern kann eigentlich im üblichen Szenario (!) immer nur der Lieferant (auf seine Kosten!), der dem Verteilnetzbetrieb dabei zu versichern hat, daß entsprechende Rückstände bestehen, die eine Sperre rechtfertigen.

Vermutlich würde der Verteilnetzbetreiber in der Praxis, wenn Rückstände bei den Netzentgelt-Zahlungen bestehen, zunächst Care Energy an der Lieferstelle als Lieferant "rausschmeißen" und diese, wie jede Lieferstelle ohne Lieferant, dem Grund-/Ersatzversorger zuordnen - sagt mein Gefühl.


Ich nehme an, es existiert bis jetzt sowieso noch kein dokumentierter Fall, wo ein Verteilnetzbetrieb einem Letztverbraucher auf Bestreben von Care Energy den eigenständigen Netznutzungsvertrag bestätigt hat.

Es wäre ja vorrangig die Frage, was ein solcher Vertrag für Regelungen für den besagten Fall (Zahlungsrückstand seitens des Letztverbrauchers bei den Netznutzungsentgelten) enthielte.

Bisher hat man allerdings wohl noch keinen "Netznutzungsvertrag für Privatkunden" zu Gesicht bekommen, sodaß man viel spekulieren kann..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 12. August 2013, 14:08:03
Ich habe mal ne Frage zum praktischen Ablauf:

Was kann passieren, wenn ein Kunde die Netzentgelte nicht zahlt und entsprechende Rückstände aufweist? Ist der Netzbetreiber dann berechtigt eine Anschlusssperrung vorzunehmen? Oder wie ist hier das weitere Vorgehen? Was passiert dann mit Care Energy?

Was passiert in einem solchen Fall denn bei einem Industrie- oder Gewerbekunden mit separatem, eigenen Netznutzungsvertrag?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: gastrom am 12. August 2013, 14:21:00

Bisher hat man allerdings wohl noch keinen "Netznutzungsvertrag für Privatkunden" zu Gesicht bekommen, sodaß man viel spekulieren kann..

http://www.stadtwerke-bad-salzuflen.de/produkte/netze/netznutzung-strom/netznutzungsvertrag-kunde/
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: GPKE-Xperte am 12. August 2013, 14:27:53
Also mittlerweile haben einige Netzbetreiber Netznutzungsverträge auf ihre Internetseiten gestellt.

Z.B.: https://www.bayernwerk.de/pages/eby_de/Netz/Stromnetz/Netzzugang/Mustervertraege/Netznutzungsvertrag.pdf
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: GPKE-Xperte am 12. August 2013, 14:28:35

Bisher hat man allerdings wohl noch keinen "Netznutzungsvertrag für Privatkunden" zu Gesicht bekommen, sodaß man viel spekulieren kann..

http://www.stadtwerke-bad-salzuflen.de/produkte/netze/netznutzung-strom/netznutzungsvertrag-kunde/

Mist, da war ich zu langsam...  ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: GPKE-Xperte am 12. August 2013, 14:35:24
in meinem Netzgebiet kommen bei 1000KW dann nochmals  15,86 ct für Netznutzung und Messstellenbetrieb + Abrechnung dazu. Damit ist CE dann sogar teurer wie mein hiesiger Anbieter. Damit dürfte sich das Kundenwachstum wohl von selber erledigen. Ganz zu schweigen davon, wie CE die schwankenden Bösenpreise beim Kunden abrechnen will

Schöner freudscher Fehler...
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 12. August 2013, 14:57:14
... und die sind für jeden Careler und jeden Kunden ja sooo verständlich! § 15 im Vertrag der Salzufler sagt deutliches zum Thema Sicherheitsleistung...
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 12. August 2013, 15:07:58
Die verlinkten Musterverträge wurden aber nicht für Letztverbraucher (Privatkunden) geschrieben und sind ganz sicher nicht 1:1 auf solche anwendbar.


Hier z.B.:

http://www.stwbs.de/fileadmin/pdf/Netze/NN_Kunde/NNV_Kunde.pdf

wäre auf Seite 1 schon die "Marktpartneridentifikationsnummer (ILN/BDEW-Codenummer)" des Netznutzers einzutragen! Was schreibt Lieschen Müller in diesem Feld ;)?


Ferner schreibt der Vertrag die Nutzung der branchenüblichen elektronischen Datenaustauschverfahren zwischen Netznutzer und Netzbetreiber vor (Lieschen Müller wird sich freuen), wobei hier allerdings ein Bevollmächtigter für den Netznutzer "einspringen" kann (was dann wohl Care Energy wäre und damit fast wieder "alles beim alten", außer die Preise und daß der Kunde umfangreiche Verpflichtungen aus zwei Verträgen statt einem hat).


Man kann nicht Vertragstexte, die die Industrie untereinander oder im Geschäftsverkehr mit Großabnehmern verwendet, plötzlich Vertragsverhältnissen mit Letztverbrauchern zu Grunde legen, wo von Gerichten ganz andere Anforderungen an Vertragsbedingungen unter Verbraucherschutzgesichtspunkten gestellt werden.


Ich bleibe dabei:

Noch hat meines Wissens kein Verteilnetzbetrieb einen angepassten Netznutzungsvertrag für den Privatkunden (Letztverbraucher) als Netznutzer, so wie von Care Energy angedacht, veröffentlicht.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 12. August 2013, 15:14:46
Was passiert in einem solchen Fall denn bei einem Industrie- oder Gewerbekunden mit separatem, eigenen Netznutzungsvertrag?

NN-Vertrag kann außerordentlich gekündigt werden und der Lieferant guckt in die Röhre, kann wegen Unmöglichkeit nicht mehr liefern..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 12. August 2013, 15:52:46
Überhaupt - ich hatte ja schon darauf hingewiesen:

In dem von Care Energy verwendeten Musterschreiben für die Anforderung eines Netznutzungsvertrags (http://www.care-energy-online.de/informationsmaterial/netznutzung_fuer_kunden.doc) weist der Energiekunde den Verteilnetzbetreiber an, "sämtlichen Schriftverkehr, als auch die Abrechnungen" an Care Energy zu übersenden!


Wo ist dann die von Care Energy angepriesene Kontrolle und Transparenz?


Vielmehr geht der Energiekunde hier weitreichende Zahlungsverpflichtungen aus dem eigenständigen Netznutzungsvertrag ein (z.B. Nachforderungen aus Mehr-/Mindermengenabrechnung), wird aber die relevante Korrespondenz und die Abrechnungen möglicherweise gar nicht direkt zu Gesicht kriegen. Nur zahlen, das muss er ganz sicher.

Kontrolle über die Vorgänge beim Netzbetreiber hat der Energiekunde schon deshalb nicht, weil er dafür ja - gemäß gängiger Netznutzungsverträge und der Energiegesetze - mit dem Netzbetreiber in den elektronischen Spezialformaten kommunizieren können müsste (einschl. Notwendigkeit einer BDEW-Kennung etc.)! Er hat insoweit gar keine andere Wahl, als die vermeintlich gewonnene Kontrolle direkt wieder aus der Hand zu geben und die sogenannte "Marktkommunikation" von Care Energy als Bevollmächtigtem besorgen zu lassen - was er mit dem CE-Musterschreiben ja auch tut.



Die ganze vermeintlich heroische "Kunden macht eure eigenen Netznutzungsverträge"-Nummer dient doch nur der Gesamtkosten-Verschleierung beim neuen Preismodell sowie der Sicherstellung des Netzzugangs in Zeiten, wo Care Energy-Kunden in einzelnen Regionen bereits in die Grund-/Ersatzversorgung gefallen waren, weil einige Netzbetriebe Care Energy wegen angeblichen Zahlungsrückständen (vgl. Presseberichte) die Netznutzung aufgekündigt hatten - ob rechtens oder nicht sei dahingestellt..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 12. August 2013, 16:07:56
Care Energy hat jetzt übrigens seine Preisangaben auf http://www.care-energy-online.de/index.php/stromgas/strom wie auch auf Facebook geändert.


Dort heißt es nun im Kleingedruckten:

Zitat von: http://www.care-energy-online.de/index.php/stromgas/strom
*inkl. 19% Ust., Tradingfee 1,00 ct/kWh, Stromsteuer 2,05 ct/kWh,
EEG-Umlage 3,28 ct/kWh,
zzgl. Netznutzungskosten des regionalen Netzbetriebes (zwischen 2 und 11 ct pro kWh),

zzgl. 6,99€ Grundgebühr Real-Tarif / 19,99€ Grundgebühr Professional-Tarif


Zuvor war dort die volle EEG-Umlage mit 5,28 Ct. erwähnt, offenbar hat man sich jetzt entschieden doch grünstrompriviligiert zu sein und nun sind es nur noch 3,28 Ct./kWh.

Die Ergänzung "zwischen 2 und 11 ct pro kWh" bei den Netznutzungskosten ist neu - und prinzipiell ein löblicher Fortschritt.



Jedoch:

2 Ct. / kWh verbrauchsabhängige Netznutzungskosten (netto / brutto?) gibts wenn überhaupt allenfalls für Heizstrom in einigen handverlesenen, günstigen Netzgebieten, wo die Gemeinde ferner auch noch die Konzessionsabgabe für Heizstrom reduziert (nicht der Regelfall).

11 Ct. / kWh (netto / brutto?) wiederum ist längst nicht "das Ende der Fahnenstange" bei den verbrauchsabhängigen Netznutzungskosten - fast 13 Ct. / kWh (brutto) gibt es ebenfalls; hatte ich ja an einem Beispiel bereits gezeigt:

15517 Fürstenwalde/Spree:

8,42 Ct. NN-Arbeitspreis + 1,59 Ct. Konzessionsabgabe + 0,126 Ct. KWK- + 0,329 Ct. §19- + 0,25 Ct. Offshore-Umlage
= 10,715 Ct. / kWh netto NN-Kosten (12,75 Ct. / kWh brutto)

..zzgl. Messstellenbetrieb + Messdienstleistung + Abrechnung: insg. 41,40€ netto / Jahr (4,11€ brutto / Monat)


Nun gut, wollen wir mal nicht zu kleinlich sein. Vielleicht war ja netto gemeint.


Aber:

Die von den meisten Verteilnetzbetrieben verrechneten jährlichen Grundkosten sowie die immer anfallenden Kosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung werden nach wie vor gar nicht erwähnt. Hat man diese möglicherweise anhand eines Durchschnittsverbrauchs auf die kWh umgelegt, passt die Angabe "bis 11 Ct. / kWh" allerdings erst recht nicht.

Beispiel: Obiges (zugegeben teures) Netzgebiet, 2500 kWh Jahresverbrauch. Macht bei 41,40€ netto Fixkosten / Jahr auf die kWh umgelegt 41,40€ / 2500 kWh = 1,656 Ct. / kWh netto Grundkosten. Damit wären wir insgesamt dann schon bei Gesamt-Netznutzungskosten von 10,715 Ct. / kWh netto + weitere 1,656 Ct. / kWh netto aus den Fixkosten = 14,72 Ct. / kWh brutto Netznutzungsentgelte insgesamt (bei 2500 kwh).



Ich nehme nun einmal zu Gunsten von Care Energy an, daß die Angabe allein auf die verbrauchsabhängigen Netznutzungskosten (Netznutzungs-Arbeitspreis und verbrauchsabhängige Abgaben / Umlagen) bezogen sein sollte.

Da Care Energy ferner Letztverbrauchern gegenüber Bruttopreise ausweisen muss, nehme weiter ich an es handelt sich um einen Tippfehler und man hat eigentlich "zzgl. Netznutzungskosten [..] bis 13 Ct. / kWh" schreiben wollen.

Auch den Hinweis "zzgl. jährliche Grundkosten des Netzbetreibers von 40 - 60€ je Entnahmestelle (bei Standard-Eintarifzähler)" hat man sicher nur vergessen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: GPKE-Xperte am 12. August 2013, 16:23:51
Die verlinkten Musterverträge wurden aber nicht für Letztverbraucher (Privatkunden) geschrieben und sind ganz sicher nicht 1:1 auf solche anwendbar.

Ich bleibe dabei:

Noch hat meines Wissens kein Verteilnetzbetrieb einen angepassten Netznutzungsvertrag für den Privatkunden (Letztverbraucher) als Netznutzer, so wie von Care Energy angedacht, veröffentlicht.

Also ich denke nicht, dass Netzbetreiber anpassen werden. Denke da werden sich die entsprechenden Privatkunden dann notgedrungen durch die Vertragsungetüme kämpfen müssen...

Was ist denn aus Eurer Sicht nicht passend für Privatkunden am NN-Vertrag vom Bayernwerk?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 12. August 2013, 17:01:30
Was ist denn aus Eurer Sicht nicht passend für Privatkunden am NN-Vertrag vom Bayernwerk?

1.:

Festlegung auf das elektronische Datenaustauschverfahren, zu dem der Privatkunde nicht in der Lage ist, sofern er diese Aufgabe nicht an einen Vertreter delegiert.


2.:

Fehlende Widerrufsbelehrung, Verweis auf die Schlichtungsstelle und den Verbraucherservice der Netzagentur


3. und überhaupt:

Für den Letztverbraucher ist nicht verständlich, auf was er sich da einlässt.

Stichwort Mehr-/Mindermengenabrechnung, Bilanzkreise..

Ein Gericht würde möglicherweise, wird ein solcher Vertragstext für den Vertragsschluss über die Netznutzung mit Letztverbrauchern zu Grunde gelegt, die Hälfte der Klauseln im Zweifel als unwirksam "zerpflücken", da für Ottonormalverbraucher, der nur einfache Energielieferverträge kennt, "überraschend" oder nicht verständlich.

Entsprechend werden sich die Netzbetriebe möglicherweise auch hüten, Netznutzungsverträge mit Letztverbrauchern auf Basis dieser, für die Industrie vorgesehenen, Vertragstexte zu schließen. Da werden wohl die Justiziare unter Umständen etwas "Letztverbraucherverträglicheres" runterformulieren müssen, sofern die Netzbetriebe dem Ansinnen der CE-Kunden auf eigene Netznutzungsverträge nachkommen wollen, was sie ja laut Netzagentur wohl müssen - insbesondere wenn die Kunden dieses direkt per Musterbrief herantragen, somit die Vollmachtsfrage also entfällt.



Wie ließ doch Herr Kristek verkünden - die (Sonder-)Aufgaben, vor die sich die Netzbetreiber jetzt in Bezug auf seine Kunden gestellt sehen, mögen diese verstehen als (Zitat) "Lehreinheit [..], um vielleicht zukünftig die Arbeit von uns oder anderen Lieferanten in den Netzen zu respektieren und somit auch einen respektvollen Umgang fördern."
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Netznutzer am 12. August 2013, 20:16:03
Eine Sperre anfordern kann eigentlich im üblichen Szenario (!) immer nur der Lieferant (auf seine Kosten!), der dem Verteilnetzbetrieb dabei zu versichern hat, daß entsprechende Rückstände bestehen, die eine Sperre rechtfertigen.

Vermutlich würde der Verteilnetzbetreiber in der Praxis, wenn Rückstände bei den Netzentgelt-Zahlungen bestehen, zunächst Care Energy an der Lieferstelle als Lieferant "rausschmeißen" und diese, wie jede Lieferstelle ohne Lieferant, dem Grund-/Ersatzversorger zuordnen - sagt mein Gefühl.


Ich nehme an, es existiert bis jetzt sowieso noch kein dokumentierter Fall, wo ein Verteilnetzbetrieb einem Letztverbraucher auf Bestreben von Care Energy den eigenständigen Netznutzungsvertrag bestätigt hat.

Es wäre ja vorrangig die Frage, was ein solcher Vertrag für Regelungen für den besagten Fall (Zahlungsrückstand seitens des Letztverbrauchers bei den Netznutzungsentgelten) enthielte.

Bisher hat man allerdings wohl noch keinen "Netznutzungsvertrag für Privatkunden" zu Gesicht bekommen, sodaß man viel spekulieren kann..

Wenn der Privatmann seine NN nicht bezahlt, hat der Netzbetreiber das Recht, zu sperren! Dadurch kann CE oder wer auch immer, den Privatmann auf Schadensersatz verklagen, da dieser CE die Möglichkeit genommen hat, Energie zu liefern, die CE für die Abnahmestelle 1/4-stunden genau eingekauft hat, und nun verkaufen muss, zu welchem Preis auch immer.

Man kann auch nicht auf Ersatzversorgung o.Ä. hoffen, wenn der Netzbetreiber nicht zu seinem Geld kommt. Es ist also gut zu überlegen, welche Verträge man schliesst.

Gruß

NN
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: GPKE-Xperte am 12. August 2013, 20:48:21
Hallo NN,

danke für deine Einschätzung zum Thema Sperrung. Würde ich ähnlich sehen.

Was ist deine Meinung zum Thema: extra ausformulierte Netznutzungsverträge für Privatkunden?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 12. August 2013, 23:10:42
Wenn der Netznutzer die Netzentgelte nicht zahlt und der Netzbetreiber deshalb unter Einhaltung der Formalien von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht und den Anschluss sperrt, dann kann der Lieferant deshalb wohl nur insoweit vom Kunden Schadensersatz beanspruchen, wie der Kunde überhaupt gegenüber dem Lieferanten vertraglich zur Abnahme von Energiemengen verpflichtet war. Oftmals besteht schon keine vertragliche Abnahmeverpflichtung oder der Zufall will es, dass der Kunde gerade sowieso keinen Bedarf zu decken hatte.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Ben am 13. August 2013, 12:29:45
Rechnung von Care Energy auf Facebook:
Zitat
Heute ist unser Preis 11,40€-cent und in unserem Preis sind 19% Ust, Stromsteuer, EEG-Umlage, Handelsspanne schon inkludiert.

Dazu kommt noch am Beispiel der SWM München:
Konzessionsabgabe1,79€-cent
§19 Umlage 0,329€-cent
Offshore Umlage 0,25€-cent
KWK Umlage 0,126€-cent
SWM München hat ein Netzentgelt von 4,26€-cent (siehe Preisblatt SWM)

macht zusammen 6,75€-cent
plus 19% MwSt 1,28€-cent
macht im Ganzen 8,03€-cent

Also unser Preis 11,40€-cent plus alle Umlagen und Netzentgelte 8,03€-cent ergibt einen Gesamtpreis von 19,43€-cent pro kWh

Und nun fragt mal die SWM weshalb der Grundtarif dort 26,41€-cent pro kWh beträgt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: GPKE-Xperte am 13. August 2013, 12:55:16
Gut wäre, wenn Care Energy auch noch die Kosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung aufführen würde, die kommen ja meines Wissens auch noch dazu.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 13. August 2013, 13:16:00
Ist ja löblich, daß Care Energy endlich mal eine exemplarische Gesamtkostenrechnung für eine Region aufmacht.

Allerdings beträgt die Konzessionsabgabe für die Stadt München laut http://www.swm-infrastruktur.de/dms/swm-infrastruktur/dokumente/strom/netzzugang-netznutzungsentgelte/preisblaetter2013/preisblatt2013-8.pdf 2,39 Ct. / kWh und nicht wie von Care Energy behauptet 1,79 Ct. / kWh.


Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung kommen natürlich noch dazu.

Fragt sich, warum bleibt das ständig unerwähnt?


Da sich Care Energy mit den SWM ein recht günstiges Netzgebiet ausgesucht hat, wären es in diesem Fall allerdings für Standard-Eintarifzähler auch nur 4,00€ + 6,50€ + 12,50€ = 23€ / Jahr netto gem. Preisblatt (bzw. 2,28€ / mtl. brutto).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 13. August 2013, 13:21:44
Und schau an .. offenbar gibts jetzt einen in Eigenregie betriebenen Webshop (bisher hatte man ja nur den Amazon-Partnershop):

http://www.care-energy-laden.de/

Betreiber ist die mk-engineering GmbH & Co KG.


Bestellt werden kann neben einigen Samsung-Hausgeräten derzeit u.a. das Care Energy Plug & Save-Solarmodul für 499,-€:

http://www.care-energy-laden.de/care-energy-care-energy-plug-save-die-komplette-so.html


..oder die "Energiespar-Ampel ESA 2000" der Firma eQ-3 für Ferraris-Zähler zu 79,95€:

http://www.care-energy-laden.de/energiespar-ampel-esa-2000-komplett-set-mit-funk.html
( gibts schon länger bei Conrad, Voelkner und Reichelt zum gleichen Preis )
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 13. August 2013, 14:16:27
Das ist doch auch putzig:

"Haushaltsgeräte und Unterhaltungselektronik
Aber auch bei der Weiß- und Braunware, ist es uns gelungen nun die Industrie ins Boot zu holen. Mit SAMSUNG haben wir einen starken und vor allem Vollsortimenter gewonnen, welcher auf effiziente und attraktive sein Augenmerk gelegt hat. Sämtliche Artikel welche Sie auf www.samsung.com im Bereich "Produkte" finden, können Sie verkaufen und werden dafür mit attraktiven Provisionen belohnt - Ihre Stufe = Ihre Provision in %.

Studieren Sie einfach die Produktseite von SAMSUNG, beraten Sie die Interessenten und Bestandskunden in Sachen SAMSUNG Geräte und verkaufen Sie diese persönlich vor Ort. Dazu nehmen Sie die Bestellung einfach mit Ihrem Auftragsformular/Gerätebestellung auf und senden uns diese wie gewohnt per E-Mail-Scan zu. Das bestellte Produkt wird sodann von uns bearbeitet, geliefert und wenn notwendig auch montiert. Die aktuellen Verkaufspreise finden Sie direkt auf der Produktbeschreibung von www.SAMSUNG.de. Bis 31.08.2013 übernehmen wir dafür die Versandkosten und liefern frei Haus. Die Abrechnung erfolgt bequem über die Monatsrechnung.

Zusätzlich dazu führen wir einen Aktionsshop unter: http://www.care-energy-laden.de/ in welchem Sie die aktuellsten Angebot finden. Ja - es sind noch nicht viele Produkte drinnen, aber dieser Shop wird derzeit gefüllt, die wichtigsten Produkte finden Sie jedoch schon. Mit den Produkten im http://www.care-energy-laden.de/, machen wir auch unseren schon angekündigten Wettbewerb, denn die besten 5 Verkäuferinnen oder Verkäufer, werden in diesem Monat prämiert.

Der 1. Platz erhält 5.000 Euro, der 2. Platz 3.000 Euro und der 3.Platz 1.000 Euro Einmalprämie.

Gewertet wird der Geräteverkauf im Monat 8 in Bezug auf den erzielten Umsatz, natürlich sehe ich es sehr gerne, wenn unsere Plug & Save Photovoltaikmodule weit vorne liegen, aber selbstverständlich gelten auch sämtliche SAMSUNG Geräte, welche in unserem http://www.care-energy-laden.de/ gelistet sind.

Nicht vergessen: Für Geräte welche bei uns gekauft als auch registriert wurden und eine Energieeffizienzklasse von A und besser aufweisen, bezahlen Kunden bei uns für diesen Geräteverbrauch keine Energiekosten.

Die Kundenbestellungen senden Sie bitte im pdf Scan an: hardware@care-energy.de

So und nun, möchte ich Sie nicht weiter von der Arbeit abhalten und sende Ihnen energiereiche Grüße aus Hamburg

Martin Richard Kristek"
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 13. August 2013, 14:44:49
Naja .. jetzt sollen die Haustürverträgeschreiber eben auch noch Elektrogeräte an den Mann bringen.

An und für sich doch sehr unskandalös.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bb am 13. August 2013, 14:45:30
Das Amprion-Urteil ist Online:

http://openjur.de/u/641048.html
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 13. August 2013, 14:54:26
Danke für den Link, bb!


Interessant:

Zitat von: http://openjur.de/u/641048.html
Die Beklagte schuldet die EEG-Umlage auch in voller Höhe. Auf die verringerte Umlage für Ökostrom nach § 39 EEG kann sie sich nicht mit Erfolg berufen, denn sie hat unstreitig weder die beabsichtigte Inanspruchnahme des Privilegs rechtzeitig angezeigt, noch hat sie den Nachweis der erforderlichen Ökostrom-Anteile erbracht (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EEG).

Soviel zum Thema Grünstromprivileg.


Zitat von: http://openjur.de/u/641048.html
Zur Begründung ihrer Widerklage führt sie aus, dass die Zahlung der Umlage in den Monaten Januar bis August 2012 versehentlich durch einen nicht mehr bei ihr beschäftigten Mitarbeiter veranlasst worden sei. Die Umlage sei bereits damals beanstandet worden.

Ohne Worte..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 13. August 2013, 15:16:49
Interessant:
http://www.suninvention.com/pressemeldungen/PM2013-12SunInventionChina.pdf
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: engelchen62 am 13. August 2013, 16:52:40
Rechnung von Care Energy auf Facebook:
Zitat
.....

Also unser Preis 11,40€-cent plus alle Umlagen und Netzentgelte 8,03€-cent ergibt einen Gesamtpreis von 19,43€-cent pro kWh

Und nun fragt mal die SWM weshalb der Grundtarif dort 26,41€-cent pro kWh beträgt.

... wenn man also die richtige Konzessionsabgabe von 2,79 Cent (wie von SabbelMR 2 recherchiert wurde), sowie die volle EEG-Umlage (und auch Umsatzsteuer auf die EEG-Umlage, wie auf alle im Preis enthaltenen Steuern und Umlagen) annimmt, sind wir schon bei 23,15 Cent. Wenn man nun davon ausgeht, dass die SWM wie auch viele andere EVU's ihren Strom nicht ad hoc (also heut für morgen), sondern lange vorab (also z.b. 1 Jahr im voraus) eingekauft hat (als der EEX-Preis noch bei 5-6 Cent lag), ist ein Preis von 26,41 Cent durchaus reell.

Wie kann aber CE eigentlich immernur von 3,28 EEG-Umlage netto ausgehen? Ist das tatsächlich schon amtlich, dass darauf keine Umsatzsteuer zu zahlen ist? Kann doch nicht sein, oder?

Und muss CE das in Anspruch genommene Grünsstromprivileg nicht mit einer festgelegten Frist vorab anmelden, um es überhaupt anwenden zu dürfen? Muss CE dazu nicht auch als Stromhändler angemeldet sein? CE wendet somit für sich das Privileg an, Grünstrom zu verkaufen, behauptet aber andereseits gar keinen Strom zu verkaufen, sondern nur Energie in Form von Licht, lux, lumen oder was auch immer ??? Das widerspricht sich doch!


Anmerkung: eben habe ich die Posts weitergelesen und das aktuelle AMPRION-Urteil gesehen! Na also! Da erübrigen sich etwaige Antworten auf meine Fragen * freu*
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 13. August 2013, 21:08:33
Interessant:
http://www.suninvention.com/pressemeldungen/PM2013-12SunInventionChina.pdf

?!

Die Zusammenarbeit zwischen Care Energy und Sun Invention ist doch längst beendet. Care Energy vertreibt die Module von miniJOULE.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 13. August 2013, 21:31:55
... wenn man also die richtige Konzessionsabgabe von 2,79 Cent (wie von SabbelMR 2 recherchiert wurde), sowie die volle EEG-Umlage (und auch Umsatzsteuer auf die EEG-Umlage, wie auf alle im Preis enthaltenen Steuern und Umlagen) annimmt, sind wir schon bei 23,15 Cent.

Naja - das ist allein Care Energy's Angelegenheit, wieviel EEG-Umlage sie dem jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber schulden.

Kein Stromlieferant ist verpflichtet, die EEG-Umlage an den Kunden weiterzugeben. Praktisch macht es aber jeder.

Wenn Care Energy dem Kunden explizit die Lieferung von Energie zu einem Netto-Preis von EEX-Tagespreis + 1 Cent Tradingfee + 3,28 Cent anbietet, muss Care Energy sehen, wie sie mit diesem Preis hinkommen. Selbst dann, wenn Care Energy höhere Gestehungskosten entstehen. Für den Kunden kann ja nur relevant sein, welcher Abnahmepreis mit Care Energy vereinbart wurde.


Abgesehen davon kann die Gewährung des Grünstromprivilegs (also der um 2 Cent / kWh reduzierten EEG-Umlage) ja jährlich neu bei den Übertragungsnetzbetreibern, denen auch die EEG-Umlage geschuldet wird, beantragt werden. Stichpunkt ist der 30. September des Vorjahres, vgl. § 39 EEG (http://dejure.org/gesetze/EEG/39.html).

Für 2012 hatte Care Energy, jedenfalls gegenüber dem ÜNB Amprion, offenbar nicht die Inanspruchnahme des Grünstromprivilegs angezeigt und auch keine Strom-Herkunftsnachweise erbracht. Wiederum hatte Care Energy auch erst Anfang 2012 die Belieferung von Endkunden aufgenommen..


Mag sein sein, daß Care Energy hingegen für 2013 die entsprechenden Anzeigen rechtzeitig vorgenommen hat und ihr Stromeinkauf auch den Voraussetzungen für die Gewährung des Grünstromprivilegs entspricht.

Das kann nur Care Energy selbst wissen.

Ist aber, wie gesagt, deren Bier, ob dem so ist oder nicht. Care Energy und nicht der Kunde ist Schuldner der EEG-Umlage.



Wie kann aber CE eigentlich immernur von 3,28 EEG-Umlage netto ausgehen? Ist das tatsächlich schon amtlich, dass darauf keine Umsatzsteuer zu zahlen ist? Kann doch nicht sein, oder?

Natürlich ist daran nichts amtlich. Amtlich ist, daß die Übertragungsnetzbetreiber keine Umsatzsteuer auf die EEG-Umlage erheben müssen, wenn sie diese den Stromlieferanten berechnen.

Daß ein Stromlieferant hingegen auf den Gesamt-Energiepreis, wie er dem Kunden berechnet wird, mit allen seinen Bestandteilen die Umsatzsteuer abführen muss, ist hingegen auch amtlich.


Aber auch hier:

Problem von Care Energy. Der Unternehmer schuldet ja die Umsatzsteuer, nicht der Kunde.



Und muss CE das in Anspruch genommene Grünsstromprivileg nicht mit einer festgelegten Frist vorab anmelden, um es überhaupt anwenden zu dürfen? Muss CE dazu nicht auch als Stromhändler angemeldet sein? CE wendet somit für sich das Privileg an, Grünstrom zu verkaufen, behauptet aber andereseits gar keinen Strom zu verkaufen, sondern nur Energie in Form von Licht, lux, lumen oder was auch immer ??? Das widerspricht sich doch!

Daß die mk-energy Stromlieferant sei hat Care Energy nie bestritten. Nur eben keiner, der Letztverbraucher beliefere - und deswegen auch nicht §5-anzeigepflichtig und auch nicht zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet. Der einzige Kunde sei ja die mk-grid, welche auch die Kundenanlagen betreibt und darauf Nutzenergie produziert. Diese wiederum würde von der mk-power an den Endkunden verkauft.


Dem Spuk hat das noch nicht rechtskräftige Urteil des LG Hamburg ja vorerst ein Ende gesetzt..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: engelchen62 am 13. August 2013, 22:01:48
Ist aber, wie gesagt, deren Bier, ob dem so ist oder nicht. Care Energy und nicht der Kunde ist Schuldner der EEG-Umlage.

Wie kann aber CE eigentlich immernur von 3,28 EEG-Umlage netto ausgehen? Ist das tatsächlich schon amtlich, dass darauf keine Umsatzsteuer zu zahlen ist? Kann doch nicht sein, oder?
Problem von Care Energy. Der Unternehmer schuldet ja die Umsatzsteuer, nicht der Kunde.


Danke für die gute und verständliche Erklärung!  :)

Dann ist Herr Kristek ja tatsächlich der neue "Messias" am Strom-Himmel und der Wohltäter schlechthin, der er ja auch immer vorgibt zu sein!? Nun verstehe ich langsam den beinahe schon vergötternden Enthusiasmus der CE-Kunden für MK. Das verleitet mich ja fast dazu, auch selbst noch schnell zu CE zu wechseln, solange es die noch gibt  - aber ich fürchte, da muss ich schon sehr schnell sein... ;)- denn ich fürchte, ich höre schon das Gebell der Hunde, die bekanntlich den "Letzten" beissen werden ....  :( 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 13. August 2013, 22:03:49
Haben Sie denn schon mal für Ihre Gemeinde durchgerechnet, auf welche Gesamtkosten sie realistisch kämen? Inkl. aller Netznutzungskosten, d.h. neben dem Netznutzungs-Arbeitspreis auch Konzessionsabgabe, KWKG-, §19- und Offshore-Umlage sowie die jährlichen Entgelte für Netznutzung, Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung - zzgl. Umsatzsteuer auf das Vorgenannte?

Zu Beachten ist auch, daß in den Wintermonaten höhere Börsenstrompreise zu erwarten sind durch die gesteigerte Nachfrage und vor allem die geringere Photovoltaik-Einspeisung.

Ich wette, es ließe sich unwesentlich teurer oder sogar günstiger ein Stromanbieter mit "regulärem" Vertragsmodell und Tarifsicherheit finden.



Abgesehen davon ist das Auftragsformular (http://www.care-energy-online.de/informationsmaterial/tarifblatt_real_profi.pdf) von CE zum neuen Tarifmodell immer noch mehrdeutig.

Dort ist weiterhin von einer EEG-Umlage i.H.v. 5,28 Ct. / kWh oder 3,28 Ct. / kWh die Rede, welche zum Energiepreis hinzukäme.


Das ist inakzeptabel. Wie gesagt kann sich der Kunde einen Kehricht darum scheren, wieviel EEG-Umlage Care Energy den Übertragungsnetzbetreibern schuldet. Er muss nur klar wissen, welchen Energiepreis er Care Energy schuldet. Dies muss insbesondere im Vertrags-/Auftragsformular unmißverständlich zum Ausdruck kommen.

Care Energy kann den Kunden nicht im Ungewissen lassen, nur weil sie sich selbst offenbar bisher nicht entscheiden konnten, ob sie nun grünstrompriviligiert sind oder nicht - was irgendwie Blödsinn ist, da man das ja als Stromlieferant eigentlich wissen sollte.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 14. August 2013, 06:01:40
SWN warnen vor geplanter Abrechnungspraxis bei Care Energy (http://www.nr-kurier.de/artikel/23425-swn-warnen-vor-geplanter-abrechnungspraxis-bei-care-energy)

"Billiganbieter will Verbraucher zu Netzbetreibern machen und präsentiert undurchsichtige Verträge."
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 14. August 2013, 06:27:50
Für das Care Energy Erdgas-Angebot (Verträge mit der Xool = PST / PGNiG (https://www.pstoptimus.de/)) gibt es jetzt auf der Homepage einen Preisrechner mit Möglichkeit der Online-Beauftragung:

http://www.care-energy-online.de/index.php/stromgas/waerme/care-energy-erdgas.html



AGB hier:

http://www.care-energy-online.de/index.php/homepage/agb/agb-gas.html
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 14. August 2013, 07:42:46
SWN warnen vor geplanter Abrechnungspraxis bei Care Energy (http://www.nr-kurier.de/artikel/23425-swn-warnen-vor-geplanter-abrechnungspraxis-bei-care-energy)

"Billiganbieter will Verbraucher zu Netzbetreibern machen und präsentiert undurchsichtige Verträge."

Ich kann nicht erkennen, inwieweit Verbraucher zu Netzbetreibern werden sollen. Die Verträge kann man für undurchsichtig halten, allerdings kann man das auch umgekehrt sehen. CE benennt alle Preiskomponenten ihres Preises, das ist bei anderen Angeboten nicht üblich. Bezüglich der Kosten, die vom Netzbetreiber zu erheben sind ist die Sache für dne Verbraucher tatsächlich nicht nachvollziehbar dargestellt.

Ob Stromanbieter sich mit solchen, zumm Teil falschen Aussagen wirklich einen Gefallen tun?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 14. August 2013, 07:57:41
Ich vermute statt "Netzbetreiber" war "Netznutzer" gemeint (Schreibfehler).


Zur Preistransparenz:

Es wäre ein Leichtes für Care Energy, mithilfe branchenüblicher Software die kompletten Netznutzungsentgelte (einschl. Konzessionsabgabe, Umlagen sowie der jährlichen Entgelte für Netznutzung, Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung) postleitzahlgenau zu ermitteln.

Die Vertriebler könnten dann mit postleitzahlgenauen Vertragsformularen für jede Gemeinde ausgestattet werden (die Netznutzungsentgelte können auch im Bereich eines Verteilnetzbetriebs wegen unterschiedlicher Konzessionsabgaben in verschiedenen Gemeinden variieren), in denen die voraussichtlich anfallenden Netznutzungskosten für den Interessenten bereits ausgewiesen sind - oder die entsprechenden Daten in einem dafür vorgesehenes Feld auf dem Vertragsformular festhalten.

So weiß der Kunde bei Vertragsunterschrift, worauf er sich einlässt (in dem er die tatsächlichen Gesamtkosten abschätzen kann) und es gibt auch im Nachhinein keine Streitigkeiten.

Ebenso könnte ein Online-Tarifrechner für Interessenten bereitgestellt werden, der neben dem tagesaktuellen Energiepreis die postleitzahlgenauen Netznutzungskosten berücksichtigt und somit die zu erwartenden Gesamtkosten darstellen kann.


Das wäre eine "gläserne" Lösung.

Die Frage ist, ob Care Energy hieran ein Interesse hat, da in teuren Netzgebieten die Brutto-Gesamtkosten (Arbeitspreis) bei den aktuellen Börsenkursen (die im Winter noch steigen werden) auf mitunter ca. 24 Ct./kWh kommen (siehe Beispielrechnungen) sowie auf den Monat umgerechnet bis zu 5€ zusätzliche Brutto-Fixkosten anfallen können (verbrauchsunabhängige Netznutzungsentgelte), die zusätzlich zu dem von Care Energy berechneten Grundpreis anfallen, was den für den Kunden anfallenden "Gesamt-Grundpreis" auf bis zu 13€ / mtl. treiben kann.

Da sieht das Angebot dann, jedenfalls in teuren Netzen, schnell weniger günstig aus als auf den ersten Blick und dürfte entsprechend schwerer an den Mann zu bringen sein.


Ein weiteres Problem ist, daß der Kunde mit einem eigenen Netznutzungsvertrag das Risiko für Nachbelastungen aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung zumindest potentiell mit trägt, da fast alle Verteilnetzbetreiber Mehrbelastungen aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung in den Preisblättern explizit zu den geschuldeten Netznutzungsentgelten zählen.

Praktisch wird der Verteilnetzbetreiber diese Posten sicher mit Care Energy als Lieferanten abrechnen - wenn Care Energy jedoch irgendwann mal nicht zahlen will / kann (und Nachbelastungen aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung entstanden sind), könnte sich der Verteilnetzbetreiber theoretisch am Kunden schadlos halten.

Dadurch muss sich der Kunde, jedenfalls potentiell, das Handeln von Care Energy weitreichend haftungsrechtlich zurechnen lassen, beispielsweise wenn Lieferfahrpläne nicht eingehalten werden, was komplett außerhalb des Einflusses des Kunden liegt. Für einen industriellen Strom-Großkunden, möglicherweise gar mit mehreren Lieferanten, mag das ein vertretbares Risiko sein - bei Privatkunden, die reguläre Energielieferverträge gewöhnt sind, halte ich es hingegen für sehr kritisch.


Weiterhin halte ich für schwierig, daß im Musterformular für die Anforderung eines Netznutzungsvertrags, wie es Care Energy bereit stellt, der Netzbetreiber angewiesen wird, sämtliche Korrespondenz an Care Energy zu richten. Der Kunde darf also den Netznutzungsvertrag eingehen und damit weitreichende Zahlungsverpflichtungen eingehen, gleichzeitig soll er aber die Vertragskorrespondenz nicht zu Gesicht bekommen bzw. wäre im Zweifel auf Care Energy angewiesen, um diese einzusehen?



Das Angebot ist meines Erachtens insgesamt in der jetzigen Form und mit der jetzigen Bewerbung nicht "privatkundentauglich".



PS:

Das Auftragsformular (http://www.care-energy-online.de/informationsmaterial/tarifblatt_real_profi.pdf) von Care Energy gehört allein schon dahingehend dringend angepasst, ob nun 5,28 oder 3,28 Ct./kWh EEG-Umlage Preisbestandteil sein sollen, weil für den Kunden ja sonst allein schon nicht ersichtlich ist, wie sich der Care Energy geschuldete Energiepreis errechnet!

Derlei Umstände verdienen durchaus die Bezeichnung "undurchsichtig"..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: GPKE-Xperte am 14. August 2013, 15:40:50
SWN warnen vor geplanter Abrechnungspraxis bei Care Energy (http://www.nr-kurier.de/artikel/23425-swn-warnen-vor-geplanter-abrechnungspraxis-bei-care-energy)

"Billiganbieter will Verbraucher zu Netzbetreibern machen und präsentiert undurchsichtige Verträge."

Leider kann ich auf den Artikel nicht zugreifen. Ist der hinter einer Pay-Wall?
Besteht die Möglichkeit mir diesen zukommen zu lassen?
Danke schon mal.

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 14. August 2013, 17:09:03
Huch, der ist offenbar mittlerweile weg?

Ob da mal wieder die Care Energy-Juristerei am Werk war?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 15. August 2013, 15:22:44
Offensichtlich! Wir hatten einen weiteren Link zur HP "Lebendiges Neuwied" - der funktioniert auch nicht mehr!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bb am 15. August 2013, 15:46:39
Und noch mehr Urteile ... :)

LG Erfurt, Az. 2 HK O 53/12 vom 5. April 2012 = openJur 2013, 33444 (http://openjur.de/u/641758.html)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bb am 16. August 2013, 11:42:51
LG Konstanz, Az. 7 O 15/12 vom 13. April 2012 = openJur 2013, 33445 (http://openjur.de/u/641769.html)

Edit:
LG Leipzig, Az. 03 HK O 803/12 vom 10. Mai 2012 = openJur 2013, 33446 (http://openjur.de/u/641773.html)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: EviSell am 16. August 2013, 18:37:33
Auf der Website der TEN (Thüringer Energienetze GmbH ) die Kundeninformation zu lesen:

Verweigerung des Netzzugangs durch die TEN Thüringer Energienetze GmbH gegenüber der mk-energy – Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG
http://www.thueringer-energienetze.com/Netzinformationen/info_mk_energy.htm

Die TEN ist ja nun nicht gerade ein kleiner Netzbetreiber

@bb,
danke für die Links zu den Urteilen

Edit: Die Linkadresse auf der Website der TEN wurde geändert, und nun auch hier angepasst.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 16. August 2013, 19:10:31
Gab es (heute?) eine "Razzia" durch den Zoll ?  -  siehe Kommentar von J. W. vor etwa 1 Std. bei CE-facebook !
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: GPKE-Xperte am 16. August 2013, 19:43:27
Merkwürdig ist, dass der Post noch nicht gelöscht ist.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 16. August 2013, 21:42:25
Hat CE die Aktivitäten auf facebook generell eingestellt (bspw. am 15. u. 16.8. kein "aktueller Marktpreis" veröffentlicht!) ?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 16. August 2013, 23:26:15
Die ganze CE-Führungstruppe vielleicht wieder auf den Philippinen :D ?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 16. August 2013, 23:49:09
SWN warnen vor geplanter Abrechnungspraxis bei Care Energy (http://www.nr-kurier.de/artikel/23425-swn-warnen-vor-geplanter-abrechnungspraxis-bei-care-energy)

"Billiganbieter will Verbraucher zu Netzbetreibern machen und präsentiert undurchsichtige Verträge."

Leider kann ich auf den Artikel nicht zugreifen. Ist der hinter einer Pay-Wall?
Besteht die Möglichkeit mir diesen zukommen zu lassen?
Danke schon mal.

Sie können den Artikel aktuell noch über den Google-Cache abrufen, wie ich gerade sehe:

http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:bdQHVQrOUTAJ:www.nr-kurier.de/artikel/23425-swn-warnen-vor-geplanter-abrechnungspraxis-bei-care-energy+%22


Oder wahlweise hier klicken:

http://bit.ly/1cTk2UN
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 17. August 2013, 00:00:47
Die TEN ist ja nun nicht gerade ein kleiner Netzbetreiber

Immerhin 1.069.516 Einwohner im Netzgebiet laut http://www.thueringer-energienetze.com/Netzinformationen/Veroeffentlichungen/StrukturdatenStrom.htm ...


Zitat
@bb,
danke für die Links zu den Urteilen

Auch von mir ein herzliches Dankschön, bb!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: GPKE-Xperte am 17. August 2013, 13:16:11
Merkwürdig ist, dass der Post noch nicht gelöscht ist.

Jetzt sind die entsprechenden Posts alle gelöscht worden. Es scheint also noch etwas Leben vorhanden zu sein.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Beobachter1 am 19. August 2013, 13:26:16
Wir sind ja auch bei der TEN, haben aber noch keine Post erhalten.

Wenn wir diesen Monat zum Grundversorgen geschoben werden, kann ich ja nächsten Monat wieder zu einen anderen Anbieter wechseln!?


Merkwürdig ist, dass der Post noch nicht gelöscht ist.

Jetzt sind die entsprechenden Posts alle gelöscht worden. Es scheint also noch etwas Leben vorhanden zu sein.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 19. August 2013, 13:52:25
Technisch sogar früher, da es sich um eine Ersatzversorgung handeln würde.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 19. August 2013, 13:56:07
Wenn wir diesen Monat zum Grundversorgen geschoben werden, kann ich ja nächsten Monat wieder zu einen anderen Anbieter wechseln!?

Ja, zunächst fällt man in die Ersatzversorgung gem. § 38 EnWG durch den Grundversorger (keine Kündigung erforderlich = Wechsel jederzeit möglich)
und nach drei Monaten ohne anderweitigen Vertragsabschluss in die Grundversorgung (Kündigungsfrist zwei Wochen).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 19. August 2013, 14:02:20
CE scheint gerade anderweitig beschäftigt:

EL: Ich habe bei Vattenfall in Berlin angerufen, sie präsentierten mir einen Preis von 9,75ct/kwh Netznutzungsgebühr. Dazu kommen fixe Jahreskosten von 27,25€ , das macht umgerechnet bei meinen ca. 1300Kwh Verbrauch noch einmal 2,1ct, also gesamt 11,85ct/kwh. Da käme ich, wenn ich mich für Care entschließe auf 23-27ct/kwh? Habe ich das richtig berechnet?

Vielleicht solltet ihr Euch am Stromnetzkauf zum 1.1.14 der Berliner Bürgerinitiative beteiligen, damit Vattenfall hier nicht mehr das Sagen hat.
vor 3 Stunden

HvS: Wer pflegt hier die Preise ein? Hat es am 15. und 16.8. keinen Tagespreis gegeben? Was ist mit dem Preis vom heutigen Montag?
vor 3 Stunden · 1

Ko S: Care Energy hat sich wohl erledigt!!!
vor 2 Stunden · 1

PW: Guten Tag gibt es diese Produkte auch für die Schweiz?
vor 33 Minuten

HG: Hallo

trotz einer Vertragszusage von Care Energy zum 01.09.2013 habe ich seitens des TEN Thüringen eine Netzzugangsverweigerung per Post ab 12.08.2013.

Wie wird dieses Schreiben außer Kraft gesetzt ????

Bitte um sofortige Rückmeldung.
HG:
vor 18 Minuten
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Beobachter1 am 19. August 2013, 14:04:49
Habe bei der TEN angeufen, mk ist raus un der Wechsel in einen neuen Vetrag dauert 10 Werktage.

Wie ist das nun mit meinem Care Vetrag? Werde von denen ja nicht mehr mit "Strom" beliefert?

Ich wechsel jetzt zu einen anderen Anbieter, hat dann Care oder MK oder sonst wer von dem Haufen noch irgendwas in der Hand gegen mich??
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 19. August 2013, 14:10:09
Praktisch sollten Sie wohl schnellstmöglich den Zählerstand ablesen, die Abschlagszahlungen einstellen und Care Energy um eine Schlussabrechnung bitten, ggf. mit Fristsetzung.

Sollte sich aus der Schlussabrechnung eine (berechtigte) Nachforderung von Care Energy ergeben, stünde diese Care Energy wohl zu. Umgekehrt bei einem Guthaben.


Den Vertrag über die Lieferung von Nutzenergie dürfen Sie wohl als erledigt betrachten, da Care Energy mangels Unmöglichkeit (durch den von TEN aufgekündigten Lieferantenrahmenvertrag) ja nicht mehr liefern kann.

Notfalls Care Energy dies sicherheitshalber auch so schriftlich mitteilen.



PS:

Der Wechsel in einen neuen Vertrag kann sofort erfolgen, wenn der neue Versorger mitspielt.

Sie sind, wie bereits geschrieben, derzeit in Ersatzversorgung und nicht in Grundversorgung.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 19. August 2013, 14:19:31
CE scheint gerade anderweitig beschäftigt [..]

Ja - mit der Eröffnung eines "Shops" in Berlin und der Planung und Umsetzung "weiterer 70 Standorte":

http://www.facebook.com/media/set/?set=a.699486940066927.1073741842.178103735538586&type=1

::)


..während CE gleichzeitig die Netzbetriebe reihenweise die Netznutzung "unterm Hintern wegkündigen" und sich die nächsten Urteile in Sachen EEG-Schulden gefährlich nähern..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: GPKE-Xperte am 19. August 2013, 14:29:58

PS:

Der Wechsel in einen neuen Vertrag kann sofort erfolgen, wenn der neue Versorger mitspielt.

Sie sind, wie bereits geschrieben, derzeit in Ersatzversorgung und nicht in Grundversorgung.

Darum unbedingt den neuen Lieferanten auf die "besondere" Situation hinweise, damit dieser ggf. schneller (als sonst) reagieren kann. Viel Erfolg Ihnen! Und schreiben Sie mal, wie alles weitere geklappt hat und welchen Lieferanten Sie gewählt haben.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 19. August 2013, 14:47:28
... Wie ist das nun mit meinem Care Vertrag? Werde von denen ja nicht mehr mit "Strom" beliefert? ... hat dann Care oder MK oder sonst wer von dem Haufen noch irgendwas in der Hand gegen mich??

... Den Vertrag über die Lieferung von Nutzenergie dürfen Sie wohl als erledigt betrachten, da Care Energy mangels Unmöglichkeit (durch den von TEN aufgekündigten Lieferantenrahmenvertrag) ja nicht mehr liefern kann. Notfalls Care Energy dies sicherheitshalber auch so schriftlich mitteilen. ...

Interessante Frage und eine Antwort, die man womöglich mit Fragezeichen versehen muss ?

Fakt ist, die mk-energy GmbH & Co.KG kann u.a. im Netzgebiet der TEN keinen Strom mehr liefern. Die mk-grid Gmbh & Co.KG als (nach Auslegung von CE) Hausnetzbetreiber und Dienstleister könnte aber theoretisch den ihm Rahmen der Ersatzversorgung oder den aufgrund eines neuen Versorgungsvertrages gelieferten Strom weiterhin in Nutzenergie umwandeln. Insofern würde mk-power GmbH & Co.KG als Vertragspartner des Kunden weiterhin die Lieferverpflichtung für Nutzenergie erfüllen.

Frage: Sollten / müssen betroffene Kunden vielleicht doch unverzüglich eine schriftliche (außer)ordentliche Kündigung (ggf. mit welcher Begründung?) gegenüber mk-power GmbH & Co.KG (und evtl. anderen KG’s?) aussprechen ??
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 19. August 2013, 14:57:14
Fakt ist, die mk-energy GmbH & Co.KG kann u.a. im Netzgebiet der TEN keinen Strom mehr liefern. Die mk-grid Gmbh & Co.KG als (nach Auslegung von CE) Hausnetzbetreiber und Dienstleister könnte aber theoretisch den ihm Rahmen der Ersatzversorgung oder den aufgrund eines neuen Versorgungsvertrages gelieferten Strom weiterhin in Nutzenergie umwandeln. Insofern würde mk-power GmbH & Co.KG als Vertragspartner des Kunden weiterhin die Lieferverpflichtung für Nutzenergie erfüllen.

Frage: Sollten / müssen betroffene Kunden vielleicht doch unverzüglich eine schriftliche (außer)ordentliche Kündigung (ggf. mit welcher Begründung?) gegenüber mk-power GmbH & Co.KG (und evtl. anderen KG’s?) aussprechen ??

Der Mist ist ja, daß es zwar eine AGB für die EDL (Energiedienstleistung) gibt, aber die viel wesentlichere "Nutzenergiebeschaffung" offenbar bisher einzig auf dem Auftragsformular durch Ankreuzen des entsprechenden Tarifs fixiert wurde, ohne daß dazu irgendwo ersichtlich Näheres geregelt wird.


Vgl. CE AGB EDL §1 (Auszug):

"Der dafür notwendige Zukauf von Primär- und Sekundärenergieträgern, wie Strom, Öl, Gas, Holz oder sonstige Energieträger ist nicht an diesen Energiedienstleistungsvertrag gebunden, sondern bedarf einer gesonderten Angebotserstellung und Beauftragung."



Insoweit schadet es sicherlich nicht, in der Situation des Fragestellers vorsorglich den EDL-Vertrag und sämtliche anhängende Verträge äußerordentlich gegenüber Care Energy zu kündigen.

Als Argument könne man womöglich anführen, daß seinerzeit zumindest implizit per Auswahl des entsprechenden Tarifs auf dem Auftragsformular neben dem EDL-Vertrag eine "All-Inclusive"-Belieferung vereinbart wurde, die neben der Nutzenergielieferung eben auch die Beschaffung des dafür notwendigen Stroms (durch die mk-energy) einschließlich der Besorgung der Netznutzung (der Netze des örtlichen Verteilnetzbetriebs) beinhaltete.

Da die Besorgung der Netznutzung nun faktisch nicht mehr erbracht wird, könnte  darin wohl ein Sonderkündigungsrecht für die verbundenen Verträge begründet sein.


Eine verlässliche einzelfallbezogene Antwort wird wohl nur ein Rechtsanwalt geben können.


Sie haben insoweit allerdings sicher Recht, daß der Aspekt der Vertragsbindung nicht vernachlässigt werden sollte, als daß der mk-power gemäß EDL-Vertrag allein für die ominöse "Energiedienstleistung" ja theoretisch 1 Ct. / kWh geschuldet sind (welche sich im bisherigen Lieferszenario der CE durch die Erstattung von 1 Ct. / kWh für die Überlassung der Kundenanlagen an die mk-grid wieder ausglich).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 19. August 2013, 15:13:39
Die "alten" Vertragsunterlagen einschl. dem seinerzeit verwendeten Auftragsformular sind derzeit auch (noch) auf den Servern von Care Energy per Deeplink abrufbar:

http://www.care-energy-online.de/informationsmaterial/ce_informationspackage_jan-2013.pdf
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 19. August 2013, 15:23:59
... Da die Besorgung der Netznutzung nun faktisch nicht mehr erbracht wird, könnte
darin wohl ein Sonderkündigungsrecht für die verbundenen Verträge begründet sein.

Eine verlässliche einzelfallbezogene Antwort wird wohl nur ein Rechtsanwalt geben können. ...

Vielleicht kann man hierzu ja auf eine Stellungnahme unseres bereits mit CE befassten Experten hoffen ?   ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 19. August 2013, 15:26:54
Vielleicht kann man hierzu ja auf eine Stellungnahme unseres bereits mit CE befassten Experten hoffen ?   ;)

Würde ich ebenfalls begrüßen!



Bereits jetzt kann man aber wohl sagen, daß betroffene Kunden sicher gut daran täten, sich bestätigen zu lassen oder per entsprechender eigener (außerordentlicher) Kündigung selbst dafür zu sorgen, daß bei einem "Fall in die Ersatzversorgung" der EDL-Vertrag nicht fortläuft, da wie erwähnt ja aus dem EDL-Vertrag bereits unabhängig von der Nutzenergielieferung theoretisch Zahlungsverpflichtungen begründet sind - vgl. u.a. 4.1, 4.6, 4.7 CE AGB EDL:


4. Entgelt sowie Zahlungsweise

Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG, oder deren Durchführungsgehilfe/n stellen dem Kunden für die Nutzenergie ab dem Lieferbeginn folgende Preise in Rechnung:

[..]

4.1.1 Standardpaket EDL

[..] Für dieses Standardpaket EDL, beträgt der Preis 1 Cent pro kWh elektrischer Energie.


[..]


4.6. Netznutzungsentgelt / Vergütung

Für die hiermit vertraglich vereinbarte, entgeltliche Beistellung seiner Anlagen zur Erzeugung von Nutzenergie sowie seines Verbrauchsnetzes vergütet Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG dem Kunden 1 Cent pro kWh elektrischer Energie.


4.7. Entlohnung für Energiecontrolling, Energiekostenoptimierung und Energieeffizienzmaßnahmen.

Die Entlohnung, welche Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG hieraus gegenüber dem Kunden gebührt, richtet sich nach der Höhe der Effizienzsteigerung bzw. der Energiekosteneinsparung. Sie wird einvernehmlich mit 50% der durch die von mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG initiierten und finanzierten Maßnahmen erreichten Kosteneinsparung festgelegt.




Praktisch müsste ja aber, wenn Care Energy sich auf ein Fortbestehen des EDL-Vertrages trotz "Fall in die Ersatzversorgung" beruft, auch der Abtritt der Kundenanlagen fortbestehen, sodaß sich die 1 Ct. (netto) / kWh "Energiedienstleistungsentgelt" und die 1 Ct. (netto) / kWh Vergütung für die Überlassung der Kundenanlagen weiterhin ausgleichen müssten.

Die Entlohnung i.H.v. 50% der Einsparungen aus Energieeffizienzmaßnahmen nach 4.7 EDL wiederum stünde CE ja offenbar nur dann zu, wenn CE diese Maßnahmen initiiert und insb. auch finanziert hätte - insoweit ein sicher für die meisten Kunden irrelevanter Passus.



Ansonsten darf auch nochmal auf 6.7 CE AGB EDL verwiesen werden:

"Mit Kündigung des Energiedienstleistungsvertrages, gelten sämtliche erteilten Vollmachten als widerrufen und sämtliche im Rahmen des Energiedienstleistungsvertrages eingegangenen Verträge als beendet, außer der Kunde wünscht ausdrücklich eine Weiterführung dieser."


Im Zweifel wäre der EDL ja auch ordentlich monatlich durch betroffene Kunden kündbar.

Insoweit ist es sicher ratsam, wenn man schon die außerordentliche Kündigung wegen eingetretener Ersatzversorgung sicherheitshalber ausspricht, die ordentliche Kündigung gleichzeitig behelfsweise auszusprechen, sofern man sich sicher und endgültig aus allen Verträgen lösen möchte.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 19. August 2013, 16:38:23
Insoweit ist es sicher ratsam, wenn man schon die außerordentliche Kündigung wegen eingetretener Ersatzversorgung sicherheitshalber ausspricht, die ordentliche Kündigung gleichzeitig behelfsweise auszusprechen, sofern man sich sicher und endgültig aus allen Verträgen lösen möchte.

Besser vielleicht "hilfsweise" !?   ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 19. August 2013, 17:22:05
Danke - "hilfsweise" wäre passender ;).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: EviSell am 19. August 2013, 18:26:16

     

Care Energy: Netzbetreiber kündigt Unternehmen Zugang zum Stromnetz   

Zitat
....
So hat der Netzbetreiber TEN Thüringer Energienetze Care Energy vergangenen Montag den Netzzugang gekündigt. Punkt Mitternacht fielen alle bisherigen Care-Energy-Kunden laut TEN in die Grundversorgung. Neukunden kann Care Energy im Geschäftsgebiet von TEN derzeit nicht werben.

Care Energy wollte wie in ähnlichen Fällen in der Vergangenheit mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Sperrung vorgehen, scheiterte aber. Nun ist in den kommenden Tagen eine Verhandlung am Landgericht Erfurt in dem Fall angesetzt, in der es darum gehen wird, ob der Ausschluss aus dem Stromnetz rechtens ist.
....

http://green.wiwo.de/care-energy-netzbetreiber-kundigt-unternehmen-zugang-zum-stromnetz/
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 19. August 2013, 20:09:08
CE scheint gerade anderweitig beschäftigt:

[..]

HG: Hallo

trotz einer Vertragszusage von Care Energy zum 01.09.2013 habe ich seitens des TEN Thüringen eine Netzzugangsverweigerung per Post ab 12.08.2013.

Wie wird dieses Schreiben außer Kraft gesetzt ????

Bitte um sofortige Rückmeldung.

HG
vor 18 Minuten

Everything back to normal!

Die kritischen Postings wurden zwischenzeitlich dann doch kommentarlos von CE gelöscht. Beruhigend, irgendwie..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: engelchen62 am 19. August 2013, 22:25:01
Haben Sie denn schon mal für Ihre Gemeinde durchgerechnet, auf welche Gesamtkosten sie realistisch kämen? Inkl. aller Netznutzungskosten, d.h. neben dem Netznutzungs-Arbeitspreis auch Konzessionsabgabe, KWKG-, §19- und Offshore-Umlage sowie die jährlichen Entgelte für Netznutzung, Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung - zzgl. Umsatzsteuer auf das Vorgenannte?

Ja, hab ich natürlich schon gemacht und ich werde selbstverständlich bei meinem bisherigen Stromversorger Kunde bleiben (auch wenn er ein klein wenig teuerer ist)! In unserer Gemeinde ist das eine kleine örtliche Genossenschaft, die ein kleines Netz betreibt und auch Strom liefert. Ich fühle mich dort gut aufgehoben, habe jederzeit einen persönlichen Ansprechpartner. Zudem gibt es dort (wunderbar transparent und übersichtlich) nur einen Strompreis und nicht 365 verschiedene!

Mein obiges Wechselansinnen war somit rein zynisch bzw. sarkastisch gemeint ...  ;), denn m.E. ist das Geschäftsmodell des Herrn MK nur eine riesengroße Luftblase und kann logischerweise nicht mehr lange funktionieren. Undurchsichtiger geht ja wohl kaum und ich als Kunde würde auch nie und nimmer einen separaten Netznutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber abschliessen wollen - wozu denn auch? Es ist doch wunderbar, wenn sich der Stromlieferant um all das kümmert und abwickelt.

Ausserdem sehe ich auf meiner Jahresabrechnung sehr wohl, welche Teilbeträge für die Netznutzung, für Messung, Messtellenbetrieb und Abrechnung, sowie für die staatlichen Steuern und Abgaben enthalten sind. Zudem werde ich auf der Rechnung pflichtgemäß über den nächstmöglichen Kündigungstermin, die Vertragsdauer als auch den zuständigen Netzbetreiber (in Form einer Codenummer, die man googeln könnte) informiert. Alles also sehr informativ und übersichtlich! (Auf einer in diesem Forum geposteten CE-Rechnung sind diese Angaben keineswegs zu finden gewesen, obwohl CE ja eigentlich dazu verpflichtet wäre, denke ich...)

Warum also zu CE wechseln? Es gibt m.E. keinen vernünftigen Grund dafür, ausser man läßt sich von dessen beinahe schon aggressivem "Geschrei" blenden und einlullen !

Warum sollte somit ein für den Kunden einfaches und m.E. verständliches System zerpflückt und verkompliziert werden? Würde nur noch fehlen, auch noch für den Messstellenbetrieb und die Messung separate Verträge abschliessen zu müssen und separate Rechnungen dafür zu erhalten...   

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 20. August 2013, 03:46:04
Dann bin ich ja beruhigt, engelchen62 ;).

Ihre Äußerungen kann ich ansonsten nur unterschreiben!


Schon übrigens zu hören, daß Ihre Gemeinde die Stromversorgung selbst in die Hand genommen hat!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 20. August 2013, 03:49:08
http://www.youtube.com/watch?v=hbg0e5X1LZc
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: EviSell am 20. August 2013, 12:37:54
Die WIWO hat den Artikel Care Energy: Netzbetreiber kündigt Unternehmen Zugang zum Stromnetz  ergänzt:


Zitat
....
Nachtrag vom 20. August: Die Verhandlung über die Netzsperrung findet am Donnerstag vor dem Landgericht Erfurt statt. Das Aktenzeichen ist 1HKO130-13. Der Grund für Netzsperre ist laut Aussage des Gerichtes, dass TEN Care Energy in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sieht. Was im Klartext bedeutet: TEN fürchtet im Falle einer Pleite von Care Energy um eventuelle Gebühren und Abgaben.
...


http://green.wiwo.de/care-energy-netzbetreiber-kundigt-unternehmen-zugang-zum-stromnetz/
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 20. August 2013, 12:44:53
http://www.youtube.com/watch?v=hbg0e5X1LZc

Farenski und Kristek sowie die für den 'War-Room' als Jubel-Staffage einbestellten CE-Vertriebler sind nur noch lächerlich und peinlich.

Dieses Filmchen kann man sich echt nur für wenige Minuten antun. Dieses Forum sollte dafür wirklich nicht als Plattform herhalten!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 20. August 2013, 12:55:15
Die WIWO hat den Artikel Care Energy: Netzbetreiber kündigt Unternehmen Zugang zum Stromnetz  ergänzt [..]

Irgendwie erscheint der "Wiwo-Green"-Artikel, wenngleich die Grundbotschaft klar wird, etwas "unsauber" geschrieben bzw. evtl. auch recherchiert.


Da ist im ersten Absatz im Zusammenhang mit dem LG Hamburg von einem "Bescheid" die Rede, wobei wohl eher "Urteil" gemeint ist (gegen das Care Energy entsprechend auch nicht "Widerspruch", sondern eher Berufung eingelegt hat).

Im zweiten Absatz ist von einem Verfahren der Netzagentur gegen Care Energy die Rede, ohne daß näher konkretisiert wird, um was für eine Art Verfahren es sich dabei handeln soll. Ein Bußgeldverfahren gegen Herrn Kristek wegen Verstoß der Anmeldepflicht nach §5 gab es ja bereits; wegen seines Widerspruchs geht es jetzt über die Staatsanwaltschaft unter Umständen zum Zuständigen gericht.

Im dritten Absatz geht es weiter mit der Aussage "Neukunden kann Care Energy im Geschäftsgebiet von TEN derzeit nicht werben". Das stimmt m.E. nicht. Genau wegen der Streitigkeiten mit den Netzbetrieben hat Care Energy nach meinem Dafürhalten die Netznutzungsvertrags-Modalitäten nun den Kunden aufgebürdet. Ein eigenständiger Strom-Netznutzungsvertrag steht auch Letztverbrauchern (im Sinne von Privatkunden) nach Aussage der entsprechenden Beschlusskammer der Netzagentur "in jedem Einzelfall" zu.

Im Nachtrag heißt es nun weiter, Grund für die "Netzsperre" seitens TEN sei laut Aussage des LG Erfurt "dass TEN Care Energy in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sieht". Allein deswegen wäre eine außerordentliche Kündigung des Lieferantenrahmenvertrags durch einen Verteilnetzbetrieb jedoch wohl eher nicht möglich. Laut Wortlaut der gängigen Lieferantenrahmenverträge ist genau für diesen Fall das Recht auf Anforderung von Vorkasse, Sicherheitsleistungen oder einer "belastbaren Bonitätsauskunft" seitens des Verteilnetzbetriebs vorgesehen. Wohl erst wenn der Lieferant nichts davon stellen will oder kann, dürfte der Lieferantenrahmenvertrag außerordentlich gekündigt oder der Verteilnetzbetreiber von Zurückbehaltungsrechten Gebrauch machen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 20. August 2013, 13:00:42
Farenski und Kristek sowie die für den 'War-Room' als Jubel-Staffage einbestellten CE-Vertriebler sind nur noch lächerlich und peinlich.

Dieses Filmchen kann man sich echt nur für wenige Minuten antun. Dieses Forum sollte dafür wirklich nicht als Plattform herhalten!

Nunja, wir sind ja hier alle erwachsene Menschen und ich habe mich im Nachhinein bewusst in Bezug auf eine Kommentierung dieses Streifens zurückgehalten.

Herr Kristek erläutert zumindest seine u.a. (vermeintlichen) Beweggründe insb. für die Einführung des Professional-Tarifs, was ja auch alles gut und schön wäre, wenn es denn in der Praxis tatsächlich funktionieren würde (tut es ja nicht, da CE dennoch nach SLP einspeisen müsste - was aber deren Problem ist).


Ich gehe mal davon aus, daß die Leser dieses Forums das Filmchen entweder sowieso auslassen oder andernfalls den Inhalt hinreichend reflektieren können.

Er gibt jedenfalls einen einstündigen (!) Einblick in die Argumentation, mit der Care Energy derzeit ins Feld zieht. Sogar mit möglichen zeitweisen "negativen Strompreisen" im Professional-Tarif wird geködert (na wie schön - als wenn die Netznutzungskosten, Steuern und Abgaben in so einem Fall gleichzeitig auch negativ würden).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 20. August 2013, 13:17:57
Wer jedenfalls nur mal herzhaft lachen will, gibt sich kurz 00:05:00 (http://www.youtube.com/watch?v=hbg0e5X1LZc&t=300) - ca. 00:08:25 (http://www.youtube.com/watch?v=hbg0e5X1LZc&t=460) des Videos.

Reicht schon 8).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: GPKE-Xperte am 20. August 2013, 13:24:26
Schön an dem Film ist, dass Kristek selbst eingesteht dass das neue Tarifsystem komplizierter ist. So kompliziert, dass es die Konkurrenz verwirre.

Wäre das nicht etwas für die Verbraucherzentralen? Wenn das Tarifsystem so kompliziert ist, dass die Konkurrenz verwirrt ist, wie sollen Verbraucher dies nachvollziehen können?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 20. August 2013, 13:32:18
Nein, das haben Sie falsch verstanden ;).

Herr Kristek wendet sich mit dem neuen Tarifmodell, wie er selbst sagt, an das Klientel der "Denker" (http://www.youtube.com/watch?v=hbg0e5X1LZc&t=470), denen die "19,90" zu "langweilig" waren ;D.


Im Übrigen glaube ich, die waren alle bei der Aufzeichnung durch den vorausgegangenen Sektempfang bei der Eröffnung des CE-Ladens schon ordentlich angeschwipst..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 20. August 2013, 14:48:28
[...]
Im Nachtrag heißt es nun weiter, Grund für die "Netzsperre" seitens TEN sei laut Aussage des LG Erfurt "dass TEN Care Energy in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sieht". Allein deswegen wäre eine außerordentliche Kündigung des Lieferantenrahmenvertrags durch einen Verteilnetzbetrieb jedoch wohl eher nicht möglich. Laut Wortlaut der gängigen Lieferantenrahmenverträge ist genau für diesen Fall das Recht auf Anforderung von Vorkasse, Sicherheitsleistungen oder einer "belastbaren Bonitätsauskunft" seitens des Verteilnetzbetriebs  vorgesehen. Wohl erst wenn der Lieferant nichts davon stellen will oder kann, dürfte der Lieferantenrahmenvertrag außerordentlich gekündigt oder der Verteilnetzbetreiber von Zurückbehaltungsrechten Gebrauch machen.

Nirgendwo ist gesagt, dass diese "Anforderungen" seitens TEN deren Kündigung nicht vorausgegangen sind.  

Und eine "belastbare Bonitätsauskunft" scheitert ja bereits an den noch immer nicht erstellten bzw. zumindest nicht veröffentlichten Jahresabschlüssen 2011 und 2012. Meine langjährige diesbzgl. Berufserfahrung sagt mir: Unternehmen, die positive Zahlen vorzuweisen haben, handeln anders!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Wolfgang_AW am 20. August 2013, 18:12:48
Die WIWO hat den Artikel Care Energy: Netzbetreiber kündigt Unternehmen Zugang zum Stromnetz  ergänzt:


Zitat
....
Nachtrag vom 20. August: Die Verhandlung über die Netzsperrung findet am Donnerstag vor dem Landgericht Erfurt statt. Das Aktenzeichen ist 1HKO130-13. Der Grund für Netzsperre ist laut Aussage des Gerichtes, dass TEN Care Energy in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sieht. Was im Klartext bedeutet: TEN fürchtet im Falle einer Pleite von Care Energy um eventuelle Gebühren und Abgaben.
...


http://green.wiwo.de/care-energy-netzbetreiber-kundigt-unternehmen-zugang-zum-stromnetz/ (http://green.wiwo.de/care-energy-netzbetreiber-kundigt-unternehmen-zugang-zum-stromnetz/)

Zitat
Nachtrag und Korrektur: Bei dem Gerichtsverfahren geht es laut Aussage des Landgerichtes unter anderem um die Frage, ob TEN gegenüber der Bundesnetzagentur behaupten darf, dass Care Energy in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt. In einer früheren Version des Artikel hatte es verkürzt geheißen, “dass TEN Care Energy in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sieht.”
Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 20. August 2013, 18:55:16
@ khh

Ich hätte mir lediglich etwas konkretere Informationen seitens der Wiwo gewünscht. Aber jetzt wurde ja nochmals nachgebessert.

Ansonsten stimme ich Ihnen zu. Ich denke, wir wissen / ahnen alle, warum die Abschlüsse noch nicht veröffentlicht sind..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 20. August 2013, 19:01:23
PS:

Mensch, das fehlte ja wirklich noch im Unternehmensportfolio:

Care-Energy Drink pfandfrei 250ml (http://www.care-energy-laden.de/care-energy-care-energy-drink.html)

::)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 20. August 2013, 23:49:52
Care Energy will Kunden, die wegen von Verteilnetzbetreibern aufgekündigten Lieferantenrahmenverträgen in Ersatzversorgung gefallen sind, die Mehrkosten erstatten:


Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/700896876592600
Vielleicht haben es manche schon gelesen, jedoch machen sich so manche Netzbetreiber derzeit ein Hobby daraus unserem Stromlieferanten die Verträge zur Durchleitung ohne jegliche Rechtsgrundlage zu kündigen, [..]

[..] werden wir für alle betroffenen Kunden die zusätzlichen Kosten eines möglichen Grundtarifs vollkommen übernehmen [...]


Liebe Freunde des Mitbewerbs,
so leicht lassen wir uns nicht in die Knie zwingen - da müsst ihr schon etwas früher aufstehen.

( Meldung gekürzt, um das Zitatrecht nicht zu überspannen. Vollständige Meldung unter o.a. Link! )
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: EviSell am 21. August 2013, 10:46:29
Artikel enthält Tipps von der Verbraucherzentrale Thüringen
Ohne Netzzugang
http://www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=132819



Ältere Ratschläge der VZ, wenn der Versorger nicht mehr liefert. Konkret zu Care Energy konnte ich bisher keine Meldung entdecken.

Was tun, wenn der Versorger nicht mehr liefert
Zitat
Ob durch Netzsperre oder durch Insolvenz: Wenn Stromanbieter nicht mehr liefern, wirft das viele Fragen auf: Was müssen Kunden tun? Von wem beziehen sie Strom? Verlieren sie ihre Vorauszahlungen? Die Verbraucherzentrale gibt Antworten.
...

http://www.vzth.de/flexstrom-und-co---wenn-der-versorger-nicht-mehr-liefert-4
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 21. August 2013, 12:41:28
Care Energy will Kunden, die wegen von Verteilnetzbetreibern aufgekündigten Lieferantenrahmenverträgen in Ersatzversorgung gefallen sind, die Mehrkosten erstatten: ...

So etwas war ja schon fast zu erwarten ;). Welchen Wert hat denn das abgegebene  „Versprechen“ (auf facebook unter dem Markennamen, von einer Firmengruppe mit ungeklärter Bonität) für betroffene Verbraucher?

Nun gut, CE geht also von einem fortbestehen des eigenen Vertrages und somit von einer weiteren Zahlung der Abschlagszahlungen aus. Der Grundversorger wird seine Zahlungsansprüche ebenfalls geltend machen.

Um drohende Doppelzahlungen zu vermeiden, bleibt den Betroffenen wohl nur, das Vertragsverhältnis mit der mk-power GmbH & Co.KG umgehend zu kündigen - außerordentlich und fristlos aus wichtigem Grund sowie hilfsweise ordentlich zum nächst möglichen Termin.


Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 21. August 2013, 14:00:56
Um drohende Doppelzahlungen zu vermeiden, bleibt den Betroffenen wohl nur, das Vertragsverhältnis mit der mk-power GmbH & Co.KG umgehend zu kündigen - außerordentlich und fristlos aus wichtigem Grund sowie hilfsweise ordentlich zum nächst möglichen Termin.

Richtig.


Es muss auch immer bedacht werden, daß im Gegensatz zu regulären Stromanbietern mit Care Energy nicht bloß ein Stromliefervertrag geschlossen wurde..

..sondern eben ein Energiedienstleistungsvertrag (aus dem bereits eigenständige Zahlungsverpflichtungen entstehen, wenngleich sie sich in der Praxis mit der Vergütung für die Anlagenüberlassung ausgleichen), ein Vertrag über den Abtritt der Kundenanlagen, ein Vertrag über den Auftrag zum Zukauf von Strom für die Nutzenergiebereitung..

..und wasweisichnoch.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 21. August 2013, 15:26:22
Gesendet wird  aus Berlin- Moabit.

http://www.presseportal.de/pm/80959/2539162/
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 21. August 2013, 15:36:26
Och bitte nicht schon wieder der Farenski ::)..


Wäre nicht die Frage der Vertragslage (Energiedienstleistungs-Vertrag / entkoppelter Strombeschaffungsvertrag / Anlagenabtrittsvertrag - was besteht fort, was nicht?) bei einem Fall in die Ersatzversorgung viel interessanter zu diskutieren ;)?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 21. August 2013, 16:27:42
PS:

Die Thüringische Landeszeitung / Thüringer Allgemeine zum Thema Ersatzversorgung für Care Energy-Kunden im Netzgebiet der TEN:

http://www.tlz.de/startseite/detail/-/specific/Energieversorger-Care-Energy-ohne-Netzzugang-Kunden-erhalten-Ersatzversorgung-343290163


Entspricht im Wesentlichen des von EviSell bereits verlinkten Artikels der Verbraucherzentrale.


In den Artikeln fehlt mir aber die Information, dass - im Gegensatz zu den bisherigen Insolvenzen auf dem Strommarkt - im Fall von Care Energy mehrere Verträge mit dem Unternehmen bestehen. Beispielsweise umfasst laut AGB EDL der Energiedienstleistungsvertrag ausdrücklich nicht den Zukauf von Strom als Ausgangsenergie der Nutzenergiebereitung, welchen die AGB EDL auch ausdrücklich nicht regelten (weiterführende AGB diesbezüglich gab es aber von Care Energy offenbar nie). Dies sei vielmehr ein eigenständiger Vertrag, der offenbar weitestgehend "formlos" durch Ankreuzen des Energietarifs zusätzlich zum gewünschten EDL-Modell auf dem seinerzeit verwendeten Auftragsformular vereinbart wurde.

Es ist daher m.E. sehr wichtig, als betroffener Kunde gegenüber Care Energy klarzustellen, daß sämtliche Vertragsbeziehungen außerordentlich gekündigt werden sollen, um späteren Unstimmigkeiten vorzubeugen.

Laut AGB EDL gelten alle anhängenden Verträge mit Beendigung des EDL-Vertrags ebenfalls als beendet, sofern der Kunde nichts Gegenteiliges wünscht.

Die Frage wäre aber, ob ein Sonderkündigungsrecht für den EDL-Vertrag überhaupt besteht, da ja die Strombeschaffung zur Nutzenergiebereitung eben ausdrücklich nicht teil des EDL-Vertrags ist. Die (ohnehin öminöse, aber jedenfalls theoretisch für sich alleine bereits kostenpflichtige) "Energiedienstleistung" mag also unter Umständen sogar bei Zwangs-Wechsel des Stromzulieferers zum Grund-/Ersatzversorger weiterhin erbracht werden (können).

Insofern wird hier m.E. die hilfsweise ordentliche Kündigung (neben der fristlosen außerordentlichen) aller geschlossenen Verträge um so wichtiger.


Im Falle der Insolvenzen Teldafax uvm. war das Vertragskonstrukt ein einfacheres. Deswegen mag für Care Energy nicht 1:1 gelten, was dort galt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 21. August 2013, 17:10:12
Selbstverständlich ist es von nicht zu unterschätzender Wichtigkeit, daß neben innovativer Tarife zur Nutzenergieverwurschtelung die anderen Geschäftsbereiche der mk-group auf Trab bleiben.

Sei es die Planung irgendwelcher 70 "Energie-Shops" im Bundesgebiet, ein eigener Energy-Drink oder die "Columbus Challenge" - das Musikprojekt im Haus MK.


Kristek als DJ, umgeben von Heerscharen an hüpfenden Hintern und Brüsten. Prosit!

Columbus Challenge - Penthouse PRE - Cover Release Party (http://www.youtube.com/watch?v=LK56s0szfZo&t=15)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 21. August 2013, 17:40:17
Wäre nicht die Frage der Vertragslage (Energiedienstleistungs-Vertrag / entkoppelter Strombeschaffungsvertrag / Anlagenabtrittsvertrag
- was besteht fort, was nicht?) bei einem Fall in die Ersatzversorgung viel interessanter zu diskutieren ;)?

Ja, und vielleicht sagt der Rechtsexperte des Forums dazu ja auch noch etwas ?

Übrigens, Sie meinen sicherlich "Anlagenabtretungsvertrag", unter "Abtritt" verstehe ich jedenfalls etwas ganz anderes
("für's Klo" würde bei manchen Aktivitäten und Erklärungen von CE allerdings auch durchaus passen).  ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 21. August 2013, 18:18:49
:D :D :D

Ja, natürlich war Abtretung gemeint ;).


Ja, und vielleicht sagt der Rechtsexperte des Forums dazu ja auch noch etwas ?

Wir warten allesamt gespannt :)..



PS:

Zum Thema Abtritte war doch aber auch schonmal was ;):

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17820.msg101069.html#msg101069
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 21. August 2013, 20:54:50
Neue Pressemitteilung von Care Energy:

NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH & Hanau Netz GmbH unterliegt vollständig im Prozess gegen mk-energy Ihr Energieversorger GmbH um Netznutzung (http://www.presseportal.de/pm/80959/2539990/nrm-netzdienste-rhein-main-gmbh-hanau-netz-gmbh-unterliegt-vollstaendig-im-prozess-gegen-mk-energy)


Auszugsweise (vollständige Pressemitteilung unter o.a. Link):

Zitat von: http://www.presseportal.de/pm/80959/2539990/nrm-netzdienste-rhein-main-gmbh-hanau-netz-gmbh-unterliegt-vollstaendig-im-prozess-gegen-mk-energy
Die Rechtswidrigkeit dieser Kündigung des Lieferantenrahmenvertrags wurde heute durch das Landgericht Wiesbaden bestätigt. "Care-Energy" - Kunden können entsprechend aufatmen, sie werden nach wie vor durch den Hamburger Energiedienstleister kostengünstig mit Ökoenergie versorgt.

[..]

Die mündliche Urteilsbegründung des Landgerichts Wiesbaden kann nur als Ohrfeige für die Leitung der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH und der Hanau Netz GmbH gewertet werden. Wie bereits bei Erlass der von "Care-Energy" beantragten einstweiligen Verfügung gegen die beiden Unternehmen wurde klar die Rechtswidrigkeit der Kündigung des Lieferantenvertrags betont.



PS:

Morgen ist die Verhandlung vor dem LG Erfurt in Sachen Care Energy ./. TEN (AZ 1HKO130-13).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 21. August 2013, 21:00:02
Ferner ließ Care Energy gerade über Facebook verkünden (Auszug):


Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/701431919872429
[..] Heute stimmten 2 große Verteilnetzbetriebe unserer Vorgangsweise der geteilten Verträge - Energieliefervertrag und eigener Netznutzungsvertrag durch den Letztverbraucher vollinhaltlich zu.

Die Kunden erhalten auf Wunsch einen eigenen Netznutzungsvertrag, eine Rechnung durch den Netzbetrieb in Papierform, benötigen natürlich keine spezielle Software oder sonstige Spezialkenntnisse und in diesen Fällen sogar die Möglichkeit der Einzugsermächtigung durch den Netzbetrieb. [..]


Nun gut, hatten sie ja auch kaum eine Wahl.

Die zuständige Beschlusskammer der Netzagentur hatte sich im Rahmen einer Einschätzung in dieser Sache ja eindeutig (Zugunsten von Care Energy) geäußert (sinngemäß: Dem Wunsch nach einem eigenständigen Netznutzungsvertrag sei "in jedem Einzelfall" nachzukommen, sofern hinreichende Vollmachten vorliegen - entfällt, wenn der Kunde den Vertrag selbst anfordert -).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: GPKE-Xperte am 21. August 2013, 21:43:06
Mich würde ja interessieren, welche Netzbetreiber das sind. Aber das scheint Care nicht rauszurücken.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 21. August 2013, 21:59:17
Mich würde ja interessieren, welche Netzbetreiber das sind. Aber das scheint Care nicht rauszurücken.

Offenbar nicht - ist aber auch insoweit wurscht, als daß die Bundesnetzagentur das Anrecht auf einen eigenständigen Netznutzungsvertrag für Privatkunden in einer Einschätzung in Bezug auf Care Energy bejaht hatte (sofern nicht unzureichende Vollmachten im Weg stehen).

Gemusst hätten sie also sowieso, genau wie alle anderen Verteilnetzbetriebe müssen.

So unangenehm es für die Verteilnetzbetriebe sein mag - aber wer sich weigert oder nicht in der Lage sieht, diese ungewöhnlichen Anforderungen umzusetzen, riskiert offenbar selbst Repressalien - jedenfalls wäre das aus der Aussage der Netzagentur zu folgern.



Und noch eine neue Meldung (Auszugsweise):

Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/701449129870708
[..]

Da die Care-Energy Kunden jedoch mit der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG - diese ist vom Rechtsstreit nicht betroffen -, einen Vertrag geschlossen haben, werden wir wie auch immer es ausgeht für unsere Kunden den Tarif halten, auch wenn diese in die sogenannte Grundversorgung fallen würden. In unserem eigenen Interesse würden wir schnellstmöglich einen Ersatzlieferanten nominieren, da wir als mk-power nicht zwingend den Strom von mk-energy beziehen müssen.

Als Kunde werden Sie in jedem Fall keine finanzielle Auswirkung haben und Care-Energy mk-power als Ihr Vertragspartner ist auch weiterhin Ihr verlässlicher Partner in Sachen Energie.

Damit ist so gut wie klar, daß Care Energy auf Vertragsfortführung bestehen wird, selbst wenn betroffene Kunden in Ersatzversorgung gefallen sind.


Wobei Care Energy hier sogar im Recht sein mag!

Der Kunde hat nur den EDL-Vertrag unterschrieben und zusätzlich per Kreuz auf dem Auftragsformular vereinbart, daß die mk-power für den Kunden Strom zur Nutzenergiebereitung zum Preis von 19,90 Ct. / kWh beschaffen sollte (woher war augenscheinlich nie vertraglich geregelt!).

Care Energy mag das Recht haben, den Strom-Zulieferanten auszutauschen (weitreichende Vollmachten wurden ja von den Kunden erteilt), wenn dadurch die Nutzenergiebereitung- sowie -Überlassung zu unveränderten konditionen weiter erbracht werden kann.

Wie bereits treffend von khh angemerkt wurde: Prinzipiell kann - im Gedankenkonstrukt von Care Energy - die mk-grid auch auf Basis von "Grundversorgerstrom" Nutzenergie bereiten und dem Kunden über die mk-power zur Verfügung stellen.


Nochmals:

Geschlossen wurde vorrangig erstmal ein (theoretisch nicht mal notwendigerweise kostenloser) Energiedienstleistungsvertrag, der den Zukauf von Strom zur Nutzenergiebereitung ausdrücklich nicht zum Gegenstand hat.

Letzteres ist ein Nebenschauplatz - zumal einer, der bei Auftragserteilung offenbar in der Vergangenheit lediglich recht allgemein (Kreuz auf dem Auftragsformular) festgehalten wurde (einzig für den EDL-Vertrag existieren ausführliche AGB!).



Von daher blicke ich kritisch darauf, daß nun in Bezug auf Care Energy mitunter auf ältere Musterschreiben der Verbraucherzentralen verwiesen wird - seinerzeit scheint von den Gegebenheiten bei regulären Stromversorgern (Teldafax uvm.) ausgegangen worden zu sein. Die besondere Vertragskonstellation im Fall Care Energy findet darin möglicherweise nicht hinreichend Berücksichtigung.


Für betroffene Kunden stellt sich wiederum offenbar die Frage, ob sie sich angesichts der Ereignisse fristlos von Care Energy lösen möchten (und auf welcher rechtlichen Grundlage dies aufgrund der komplizierten Vertragssituation möglich sein mag) oder abwarten wollen.

Schließlich muss beispielsweise nach dem Urteil des LG Wiesbaden (zum Widerspruch gegen die beantragten und ergangenen einstweiligen Verfügungen) für die Kunden in den Gebieten der NRM Netzdienste Rhein-Mein und Hanau Netz wohl nun Care Energy der Netzzugang wiederhergestellt werden, wodurch ggf. auch die zwischenzeitliche Ersatzversorgung zurückgenommen werden muss.

Genauso - oder eben auch ganz anders, da z.B. möglicherweise andere Sachlage - könnte es den Kunden im TEN-Gebiet ergehen (Gerichtsverhandlung morgen).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 22. August 2013, 00:30:48
Solange CE nicht mindestens mit den Jahresabschlüssen 2011 und 2012 rüberkommt und damit abschätzbar wird, ob
- mk-energy bspw. die bei den ÜNB rückständigen und künftig ja wohl in voller Höhe fälligen EEG-Umlagen + MwSt überhaupt bezahlen kann,
- mk-power auch bei teuerem Strombezug, ggf. von „Ersatzlieferanten“, die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den CE-Kunden erfüllen kann,
bleiben all diese Meldungen, Absichtserklärungen, Versprechungen usw. für mich nichts anderes als „heiße Luft“ !
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Netznutzer am 22. August 2013, 11:12:42
Worauf sich Letztverbraucher einlasssen, wenn sie den NN-Vertrag mit dem VNB unterzeichnen:

Zitat aus einem Rundschreiben:
Zitat
Auch für die Erfüllung der für die Abwicklung der Netznutzung vorhandenen Vorgaben der Bundesnetzagentur (GPKE, GeLiGas) sind diese Letztverbraucher dem Verteilernetzbetreiber gegenüber verantwortlich – selbst wenn sie diese nicht höchstper-sönlich, sondern mittels eines Dienstleisters erfüllen. Dazu gehört u.a. die Verpflichtung, die elektronische Netznutzungsabrechnung grundsätzlich in dem Rechnungsformat entgegenzunehmen, welches der Verteilernetzbetreiber auch bei der Netznutzung durch Lieferanten anwendet. Die Erfüllung dieser regulierungsbehördlichen Vorgaben kann der Verteilernetzbetreiber vom Letztverbraucher verlangen. Sie dürfte für Haushaltskunden in der Regel problematisch sein.

D.h., INVOIC, MSCONS, EDI usw. auch für NN durch Letztverbraucher. Es kann schliesslich nicht sein, dass den VNB Effiziens ohne Ende durch die Regulierungsbehörden auferlegt wird, und dann zu den entsprechend genehmigten Netzentgelten ein Vollprogramm für Marktteilnehmer abgeliefert werden muss, die Effiziens nicht können. Soll CE seinen Kunden statt Steckersolarmodulen doch ein Softwareprogramm für die smarte Netznutzung at Home zur Verfügung stellen. Ein aktueller VNB hat heutzutage im Grunde keinen Drucker und kein Papier mehr (abgesehen zur Erstellung von Papierverträgen).

Gruß

NN
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 22. August 2013, 11:16:53
Deswegen ja auch Care Energy als Dienstleister für die Marktkommunikation in dem Szenario.

Steht ja auch so in dem Musterschreiben, welches Care Energy-Neukunden für die Anforderung eines eigenständigen Netznutzungsvertrags verwenden sollen. Netznutzungs-Vertragspartner soll zwar der Endkunde werden, sämtliche Kommunikation und Abrechnung aber an Care Energy gehen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 22. August 2013, 11:56:15
@NN: Wer ist denn der Herausgeber dieses "Rundschreibens"?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 22. August 2013, 12:14:32
@ Energiesparer51

http://www.vku.de/service-navigation/recht/mk-power-kuendigt-umstellung-der-netznutzung-auf-kunden-an-08072013.html
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: GPKE-Xperte am 22. August 2013, 12:46:40
Deswegen ja auch Care Energy als Dienstleister für die Marktkommunikation in dem Szenario.

Steht ja auch so in dem Musterschreiben, welches Care Energy-Neukunden für die Anforderung eines eigenständigen Netznutzungsvertrags verwenden sollen. Netznutzungs-Vertragspartner soll zwar der Endkunde werden, sämtliche Kommunikation und Abrechnung aber an Care Energy gehen.

Das ist so nicht ganz richtig. Bei der Übernahme der Dienstleistung sieht das "Anforderungsschreiben NN-Vertrag" von MK vor, dass die Rechnungsstellung auf Papier erfolgt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 22. August 2013, 12:58:27
Deswegen ja auch Care Energy als Dienstleister für die Marktkommunikation in dem Szenario.

Steht ja auch so in dem Musterschreiben, welches Care Energy-Neukunden für die Anforderung eines eigenständigen Netznutzungsvertrags verwenden sollen. Netznutzungs-Vertragspartner soll zwar der Endkunde werden, sämtliche Kommunikation und Abrechnung aber an Care Energy gehen.

Wenn ein Kunde selbst einen Netznutzungsvertrag abschließt, so haftet er dem Netzbetreiber persönlich, insbesondre auch  für die Zahlung der Netznutzungsentgelte und für die Zahlung der auf seine Abnahmestelle ggf. entfallenden  Mindermengen, die womöglich der Lieferant verursacht hat.

Eine Zahlungsverpflichtung des Lieferanten gegenüber dem Netzbetreiber besteht insoweit nicht,
soweit sie je bestanden hatte: nicht mehr.

Der Kunde, der selbst einen Netznutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber abschließt, hat keinen Anspruch darauf, dass der Netzbetreiber alle Korrespondenz/ Abrechnungen an einen Dritten, etwa einen Bevollmächtigten des Kunden, richtet.

Schließlich kann der Kunde selbst dann, wenn er den Lieferanten mit der Abwicklung des Netznutzungsvertrages beauftragt (was einedeutig vertraglich geregelt sein sollte), nicht sicher sein, dass dieser dafür erhaltene Zahlungen tatsächlich an den Netzbetreiber weiterleitet.

Problematisch kann es insbesondere werden, wenn der so beauftragte Lieferant, nachdem er deshalb an den Netzbetreiber weiterzuleitenden Gelder vom Kunden erhalten hatte, in Insolvenz fällt.

Dann darf der so beauftragte Lieferant möglicherweise keine Gelder mehr zahlen, weder an den Netzbetreiber weiterleiten,
noch an den Kunden zurück zahlen.

Der Netztbetreiber wird weiter vom Kunden persönlich Zahlung beanspruchen, ohne dass diesem entgegengehalten werden kann, man habe dafür bestimmte Gelder an den Lieferanten gezahlt, die dieser weiterleiten sollte.

Stehen dann vertraglich geschuldete Zahlungen des Kunden an den Netzbetreiber aus, kann dieser deshalb womöglich den Anschluss bzw. die Anschlussnutzung selbst dann unterbrechen, wenn der Kunde den Lieferanten wechselt, § 24 NAV.

Wäre dies der Fall, könnte wohl auch der Grundversorger deshalb den Kunden nicht grund- bzw. ersatzversorgen, bevor der Netzbetreiber sein ausstehendes Geld vom Kunden erhalten hat. 


 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 22. August 2013, 13:05:45
@ Energiesparer51

http://www.vku.de/service-navigation/recht/mk-power-kuendigt-umstellung-der-netznutzung-auf-kunden-an-08072013.html

Das ist ja nicht mehr ganz frisch. Von daher gebe ich da nichts drauf.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 22. August 2013, 13:07:09
@ Energiesparer51

Sie wollten doch bloß wissen, wer Herausgeber des Rundschreibens war, aus dem o.a. Formulierungen stammen.

Es war der VKU.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 22. August 2013, 13:09:26
@ Energiesparer51

http://www.vku.de/service-navigation/recht/mk-power-kuendigt-umstellung-der-netznutzung-auf-kunden-an-08072013.html

Das ist ja nicht mehr ganz frisch. Von daher gebe ich da nichts drauf.

Man ist dazu übergegangen, die Bestands- Kunden persönlich mit entsprechenden Musterschreiben "Anforderung Netznutzung an Kunden" direkt an die Netzbetreiber herantreten zu lassen, so dass es dabei keines Nachweises einer Bevollmächtigung bedarf.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 22. August 2013, 13:16:28
Wenn ein Kunde selbst einen Netznutzungsvertrag abschließt, so haftet er dem Netzbetreiber persönlich, insbesondre auch  für die Zahlung der Netznutzungsentgelte und für die Zahlung der auf seine Abnahmestelle ggf. entfallenden  Mindermengen, die womöglich der Lieferant verursacht hat.

Richtig - und die Haftung aus dem Mehr-/Mindermengenausgleich ist nach wie vor ganz und gar unlustig, da der Kunde gar keinen Einfluss darauf hat, ob Care Energy Lieferfahrpläne korrekt einhält oder nicht.

Man will nicht den Teufel an die Wand fahren, aber es könnte der Fall eintreten, in dem der Kunde dem Netzbetreiber Nachzahlungen aus Mindermengen schuldet, wobei die betroffenen Energiemengen bereits per Abschlag an Care Energy gezahlt, aber seitens Care Energy nicht korrekt eingespeist wurden. Da wäre der Netzbetreiber dann wohl auch 100% im Recht.



Der Kunde, der selbst einen Netznutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber abschließt, hat keinen Anspruch darauf, dass der Netzbetreiber alle Korrespondenz/ Abrechnungen an einen Dritten, etwa einen Bevollmächtigten des Kunden, richtet.

Aber der Kunde, der keine EDI@Energy-Anbindung hat, kann auch nicht selbst seine Netznutzung regeln!

Schließlich schreiben die Gesetze und die Netzagentur den elektronischen Datenaustausch vor - kann der Netznutzer diesen selbst nicht leisten, muss er sich halt (was statthaft ist) eines Dienstleisters dafür bedienen.



Schließlich kann der Kunde selbst dann, wenn er den Lieferanten mit der Abwicklung des Netznutzungsvertrages beauftragt (was einedeutig vertraglich geregelt sein sollte), nicht sicher sein, dass dieser dafür erhaltene Zahlungen tatsächlich an den Netzbetreiber weiterleitet.

Das ist aber glaube ich im aktuellen Care Energy-Tarifmodell nur ein "kann".

Eigentlich soll es wohl so gedacht sein, daß der Kunde schon direkt an den Verteilnetzbetreiber zahlt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 22. August 2013, 13:20:11
@ Energiesparer51

http://www.vku.de/service-navigation/recht/mk-power-kuendigt-umstellung-der-netznutzung-auf-kunden-an-08072013.html

Das ist ja nicht mehr ganz frisch. Von daher gebe ich da nichts drauf.

Man ist dazu übergegangen, die Bestands- Kunden persönlich mit entsprechenden Musterschreiben "Anforderung Netznutzung an Kunden" direkt an die Netzbetreiber herantreten zu lassen, so dass es dabei keines Nachweises einer Bevollmächtigung bedarf.


Der Inhalt der Meldung ist freilich stellenweise überholt.

Es ging nur um die Frage von Energiesparer51 nach der Herkunft einer bestimmten Textpassage, die damit beantwortet wurde.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 22. August 2013, 13:23:27
Eigentlich soll es wohl so gedacht sein, daß der Kunde schon direkt an den Verteilnetzbetreiber zahlt.

Und wie zahlt der Kunde Abschläge und die  die Rechnung direkt an den Netztbetreiber, wenn er die Abschlagsanforderungen und  Rechnung gar nicht selbst direkt vom Netzbetreiber erhält, sondern diese beim Lieferanten landen?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 22. August 2013, 13:26:14
Und wie zahlt der Kunde Abschläge und die  die Rechnung direkt an den Netztbetreiber, wenn er die Abschlagsanforderungen und  Rechnung gar nicht selbst direkt vom Netzbetreiber erhält, sondern diese beim Lieferanten landen?

Tja - das weiß wohl nur Care Energy ;D..


Ebenso auch, wie die stundengenaue "Professional"-Abrechnung erfolgen soll, ohne die Abnahmestelle auf RLM umzustellen (da Care Energy ansonsten trotz Smart Meter nach SLP einspeisen muss..).

Oder wie im "Real"-Tarif die tagesgenaue Abgrenzung erfolgen soll ohne tagesaktuellen Zählerstand*..



*:

Auf Facebook hieß es hierzu von Care Energy: Nach SLP.

Dann darf den Kunden gegenüber aber auch nicht - wie in dem letzten Videointerview mit Kristek - mit Einspareffekten geworben werden wie "verschieben Sie große Verbräuche in das günstige Wochenende", wenn es im Endeffekt für den Kunden (im "Real"-Tarif) doch keinen Unterschied macht, an welchem Tag er wieviel verbraucht.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 22. August 2013, 13:37:09
Auf die Abrechnung zu tagaktuellen Preisen darf man gespannt sein, wenn die Belieferung nach Standard- Lastprofil erfolgt, sich also gerade nicht nach dem konkreten Verbrauch des Kunden richtet, so dass die Preissigenale der Tagespreise verpuffen.

Das in einem Filmchen zu erklären wäre vielleicht eine Herausforderung für einen engagierten Fernsehjournalisten.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 22. August 2013, 13:39:19
Das in einem Filmchen zu erklären wäre vielleicht eine Herausforderung für einen engagierten Fernsehjournalisten.

Reicht Ihnen http://www.youtube.com/watch?v=hbg0e5X1LZc denn nicht?

Mensch, danach können doch keine offenen Fragen überbleiben ;D ;D ;D..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 22. August 2013, 14:26:31
Diese tages- und stundenweise Abrechnung erschließt sich mir auch in keiner Weise. Soweit ich das sehe, sind alle Haushalte nach wie vor als SLP-Kunden angemeldet(oder?). Dementsprechend ist auch die Bilanzierung als solche gestaltet. In den Warroomfilmen(man wird leicht weich im Kopf, wenn man sich diese länger als ein paar Minuten gibt..) ist ja u.a. das Beispiel gebracht, dass der kluge CE Kunde zu Stunden negativer Strompreise viel verbraucht oder es gar in seinen Speicher lädt. Wie das aber abrechnungstechnisch geregelt sein soll ist mir nicht ganz klar. Sollten sich in Zukunft alle CE Kunden nach Preissprüngen richten, müsste auch CE eine andere Einkaufsstrategie fahren bzw. erhebliche Ausgleichsenergiekosten in Kauf nehmen, da so das typische SLP-Profil nicht mehr in Frage kommt. Langfristig könnte dann deren Trading-Fee mit ein Cent nicht mehr ausreichen. Es könnte allerdings der erste Schritt zur neu eingeführten Zählerstandsgangmessung sein. Dieses Modell ist aber, soweit ich weiß, auch noch nicht ganz ausgereift.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 22. August 2013, 14:42:07
Zumal ja nur der Energiepreis schwankt, die Netznutzungskosten (außer im HT/NT-Profil für Nachtspeicher und Wärmepumpen) sowie Steuern und Abgaben hingegen nicht.

Negativ wird der "Komplett-Strompreis" also so gut wie sicher nie. Wir reden hier von möglichen Variationen von vielleicht 2-3 Cent / kWh; der Rest sind unveränderliche Kosten, die immer anfallen (Netznutzung, Abgaben, Steuern).

Bei dem Kunden ohne entsprechendes Hintergrundwissen könnte aber der Eindruck entstehen, man bekäme zeitweise Strom (im Sinne der Gesamtkosten) fast umsonst, geschenkt oder sogar noch gegen Rückzahlung.


Was für einen Sinn soll es ferner machen, sich einen Energiespeicher mit sagen wir 3 Cent / kWh billigerem Strom (als zu Spitzenzeiten) aufzuladen - der Speicher müsste ja eine Effizienz von nahezu 100% haben, daß dadurch überhaupt eine Preisersparnis entstehen könnte, wenn der Strom dann zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen wird.

In der Realität fressen doch schon die Speicher-Verluste die Pipi-Ersparnis (in Bezug auf die Strom-Gesamtkosten) wieder auf.


Ansonsten sieht es wohl so aus, wie Sie es beschreiben:

Kristek wird nach SLP einspeisen müssen, egal ob Professional- oder Real-Tarif.

Wie er wiederum seine Kunden abrechnet und wie er damit finanziell fährt, ist seine Sache..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 22. August 2013, 14:58:35
Nochmals vielen Dank für die Information zur Quelle des Rundschreibens.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 22. August 2013, 16:10:37
Gerade im Bereich Speicher ist aus wirtschaftlicher Sicht viel Vorsicht geboten. Es ist kaum möglich Speicher unter 20ct/kWh(reine Speicherkosten) zu betreiben. Damit müsste der Preis unter -15€/MWh fallen um selbst in diesen Zeiten wirtschaftlich zu sein. Und das passiert auf die 8700h gerechnet dann eben doch noch viel zu selten.
Die Stromvertriebe machen ja sonst nichts anderes als die Börsenpreise der verschiedenen Stunden zu mitteln und so zu verkaufen. Einen Vorteil für den Kunden sehe ich dabei nicht das stunden- oder tageweise aufzuteilen. Zumal dieser sich sicher nicht ständig über den aktuellen Börsenkurs informieren wird(Rentner ohne Hobbys mal ausgenommen), wenn er es nicht bequem am Zähler stehen hat. Die direkte Rückwirkung des Kunden auf den Strommarkt mittels Angebot/Nachfrageprinzip wird aber auf die nächsten Jahre wohl eher nicht gegeben sein.


Ich stelle mir immer vor, wie Kristek mit schallender Lache in seinem grünen(?) Lehnstuhl mit Katze auf dem Arm sitzt und sich freut wie wir seinen Prinzipien Inhalt zu geben versuchen, die nie einen hatten.  ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 22. August 2013, 17:30:23
Leute wie MK haben keine Katzen - die haben einen dressierten Hund!
 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 22. August 2013, 17:32:03
Leider hat er es vorläufig geschafft:
"Care-Energy" erzwingt Netznutzung im Gebiet der Thüringer Energienetze GmbH (TEN) vor Gericht

Hamburg (ots) - 7.900 "Care-Energy" Kunden in Thürigen können aufatmen: Das Landgericht Erfurt hat im heutigen Urteilsspruch die TEN Thüringer Energienetze GmbH verpflichtet, der mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG die Nutzung der Netze uneingeschränkt zu gestatten."
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 22. August 2013, 17:49:47
Ein Leser-Kommentar von 22.08.13 - 11:45 zum Artikel vom 21.08.2013
„Energieversorger Care Energy ohne Netzzugang - Kunden erhalten Ersatzversorgung“
Zitat
Liebe Care-ianer, dies ist die Anleitung um sicher reich zu werden:
1. Finde ein Produkt dass jeder Mensch braucht und kaufen muss (Strom - Luft geht ja noch nicht)
2. Biete dieses Produkt 20% günstiger an als der Wettbewerb (schließlich wollen die anderen ja nur Geld verdienen und zocken deshalb Ihre Kunden ab)
3. Verbreite nun eine begeisternd positive und emotional fesselnde Weltrettungsvision und die Überwindung des Kapitalismus (du bekommst eine Fan-Gemeinde = Neukunden ohne Ende) und erkläre dein Wunder der Strompreissenkung ausschweifend und nutze möglichst viele unbekannte Paragraphen
4. Aufkommende Zweifel und Gegenwind bekämpfst Du am besten mit pathetischen und "linken" Weltverbessererphrasen (Wir retten die Umwelt und Du sparst noch dabei / Wir ringen die Großen Abzocker nieder / bla bla bla )
5. Gerichtsverfahren sind Publicity und daher durchaus willkommen! Dies kann durchaus einige Jahre dauern bevor das Geschäftsmodell und damit die Quelle des Reichtums zusammenbricht. Durch die Presse kannst Du zusätzlich Dein Robin Hood Image pimpen!!
6. Um Deinen Ausstieg vorzubreiten, musst Du nur eine überzeugende Verschwörungstheorie über das Netz in Umlauf bringen (keine Angst, dass übernehmen deine Groupies / Follower / Fans / Kunden schon von Alleine, achte nur darauf das niemand aus Verzweifelung vom Hochhausdach springt)
7. Verlasse die Bühne als Märtyrer und mache Dir ein glückliches Leben mit dem gescheffelten Kundengeld und geniess die Clubtreffen mit den Maschmeyers / Flexstromern / Teldafaxern usw. dieser Welt!!!
Glückwunsch Deutschland

[Quelle: http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite ]   ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: GPKE-Xperte am 22. August 2013, 18:00:54
Aussage auf Facebook:

Zitat
Arndt P.: hatte gestern Post von der Mitnetz im Briefkasten mit einem 2 seitigen Anschreiben zum Thema eigene Netznutzung. Einen Vertrag, und noch eine andere Erklärung... obwohl auf meinem Antrag eindeutig stand, bitte alles mit care abwickeln... das wird erst einmal komplett ignoriert und mir per Post geschickt mit der Bitte um Gegenzeichnung und noch einer Masse an Dingen die ich tun muss um Strom zu bekommen und der dezente Hinweis, dass die Regelung zur Papierrechnung laut UstG nicht greift weil durch die Bundesnetzagentur anders geregelt oder so in der Art... ich habe ja Spass mich mit denen zu duellieren, aber ein Kunde der keinen Ärger möchte knickt hier sicher schon mal ein und bleibt da lieber bei seinen 30 cent dann haben die genau das, was sie wollen... Danke liebe Mitznetz für die Verhinderungstaktik... weiter so Care Energy

Ich freu mich, dass solche Energie-Experten, wie hier Herr P. sich in die Welt der selbstbezahlten Netznutzungsentgelte bewegen. Vermutlich sind noch viel mehr "null-Ahnung-Menschen" ähnlich wissensbefreit unterwegs...
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 22. August 2013, 19:00:34
Ich freu mich, dass solche Energie-Experten, wie hier Herr P. sich in die Welt der selbstbezahlten Netznutzungsentgelte bewegen. Vermutlich sind noch viel mehr "null-Ahnung-Menschen" ähnlich wissensbefreit unterwegs...

Gleich so schadenfreudig ;)?

Leute wie Herr P. gibt es, weil ihnen ein Demagoge Namens Kristek was vom Pferd erzählt hat. Von selbst wäre niemand in Deutschland auf so etwas Abwegiges gekommen wie Netznutzung in Eigenregie für Privathaushalte..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 22. August 2013, 20:23:20
http://green.wiwo.de/care-energy-unternehmen-in-thuringen-wieder-am-netz/
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 22. August 2013, 20:29:30
Kristek kommentiert sehr emotional auf Facebook (Auszüge):


Zitat von: https://www.facebook.com/CareEnergy/posts/702173596464928
[..]

Nun stellt man sich die Frage, wenn nun TEN behauptet und mit so genannten "Beweisen" behaupten kann, wir könnten unseren Verpflichtungen nicht nachkommen, dieses verbreitet, in die Öffentlichkeit trägt, dort und da solche Kommentare getätigt werden, also ein Unternehmen "pleite" gesprochen wird, jedoch ein Gericht nach Prüfung aller dieser angeblichen Beweise dann urteilt, dass es sich dabei nur um Mutmaßungen handelt und somit stichhaltige Beweise fehlen, kann es dann sein, dass das gesamte Verhalten dazu dienen sollte, einen Dienstleister am Kunden wie Care-Energy einer ist, in die Insolvenz sprechen zu wollen?

[..]

Stellen Sie sich vor Sie lesen auf einmal überall, dass Sie pleite sind und Ihren Arbeitsplatz verloren haben, jeder spricht davon, jeder schreibt davon, es ist aber nicht der Fall und das wissen aber leider nur Sie. Denken Sie mal darüber nach, wieviele Freunde Sie auf einen Schlag verlieren würden, welche Zeit Sie durchleben würden. Und nun stellen Sie sich mich vor, als Eigentümer der Firma, "Chef" von mehreren tausend Personen für welche ich mich verantwortlich zeige und "Freund" von 320.000 Menschen welche ich nicht enttäuschen möchte. Denken Sie einmal nach was in MIR als Martin Richard Kristek dabei vorgeht - wenn dies überhaupt in dieser Wirtschaftswelt noch interessant ist.

[..]
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 22. August 2013, 21:30:04
http://bit.ly/153jGZC
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: engelchen62 am 22. August 2013, 21:49:00
Ein kleiner Einwurf nebenbei (hoffe, er ist hier nicht unpassend?):

habe folgende Blog-Seite entdeckt: http://cafe4eck.blogspot.de/2013/06/das-bizarre-geschaftsmodell-von-care.html (http://cafe4eck.blogspot.de/2013/06/das-bizarre-geschaftsmodell-von-care.html)
Dieser Blog ist zwar schon etwas älter (vom 14.Juni 2013), doch der Kommentar vom 19.8.2013 18:42 Uhr (Anonym) zeugt offensichtlich von näheren Kenntnissen des Vorlebens von MK. Da kann man für alle CE-Kunden nur hoffen, dass er sich inzwischen grundlegend gewandelt hat ...

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 22. August 2013, 21:56:13
Allerdings ist größte Vorsicht mit solchen Kommentaren oder allein nur dem Hinweis auf selbige angebracht, sofern man sich nicht hundertprozentig sicher in Bezug auf den Inhalt ist und notfalls auch entsprechende Belege für das Behauptete beibringen kann.


Fakt und nachweisbar ist, daß der Hausjurist von Care Energy in Österreich wegen Veruntreuung gesucht und in Deutschland wegen Betrugs verurteilt wurde.

Fakt und nachweisbar ist auch, daß die Euroenergie, in deren Vorstand Martin Kristek war, insolvent gegangen ist.

Fakt und nachweisbar ist auch, daß Martin Kristek sich schon mit diversen Produktideen versucht hat, u.a. werbefinanzierte Gratis DSL-Anschlüsse.


Darüber hinaus gibt es weitreichende unschöne Behauptungen, u.a. wer die privaten Geldgeber von Kristek gewesen sind..

..die aber m.E. allesamt mit Vorsicht zu genießen sind, da bisher unbelegt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 22. August 2013, 23:54:42
"Tarnung und Täuschung beim Kundenfang" (http://www.swl.de/web/swl/DE/Unternehmen/presse/Pressemeldungen/2013/tarnung_taeuschung_kundenfang.htm) - Pressemitteilung der Stadtwerke Leipzig vom 22.08.2013 (gekürzt):


Zitat von: http://www.swl.de/web/swl/DE/Unternehmen/presse/Pressemeldungen/2013/tarnung_taeuschung_kundenfang.htm
Auf dem hart umkämpften Strommarkt gibt es immer wieder Anbieter, die mit unseriösen Methoden Kunden zu werben versuchen und dabei häufig erheblichen Schaden bei den Betroffenen anrichten. [..] Ihre Taktik, Strom unter dem Gestehungspreis anzubieten, funktionierte nur, solange es gelang, Neukunden nach dem Schneeballprinzip zu akquirieren. Blieben Neukunden aus, stürzte das gesamte Konstrukt wie ein Kartenhaus zusammen.

[..]

Derzeit ziehen nach Art von Drückerkolonnen Heerscharen von Außendienstmitarbeitern des Hamburger Anbieters mk energy und seiner Marke care energy durchs Land und verkaufen den angeblichen „Grünstrom“ des Unternehmens. Care energy tritt mit einem Kampfpreis von knapp unter 20 Cent für jede Kilowattstunde Strom an. Ein wesentlicher Kostentreiber – die EEG-Umlage – wird nur zu einem Teil berechnet. Dies ist gerade Gegenstand gerichtlicher Klärungen. [..]

Hier versucht mk energy mit seiner Marke care energy den ganz großen Trick: care energy will nur noch die Rechnung für den eigentlichen Strompreis nebst Steuern verschicken und fordert von seinen Kunden, wegen der Netznutzungsentgelte, der staatlichen Abgaben und Umlagen einen gesonderten Vertrag mit dem jeweiligen Netzanbieter abzuschließen.

Thomas Prauße, Vorsitzender der Geschäftsführung der Stadtwerke Leipzig: „Mit Speck fängt man Mäuse. Aber dieser Speck ist unbekömmlich und ich fürchte, er wird den Kunden von care energy bald schwer im Magen liegen.“ Denn zum einen bestehen behördliche Vorgaben für Rechnungen des Netzbetreibers, die der Kunde kennen muss, zum anderen bekommt der Einzelkunde damit auch die ganze Verantwortung aufgebürdet. Man muss davon ausgehen, dass die Netzbetreiber die Endkunden haftbar machen, wenn care energy sich mit Hinweis auf seine eigenen Verträge mit den Kunden davonstehlen sollte.

„Mir will nicht einleuchten, dass das Kind immer erst in den Brunnen fallen muss“, erklärt Prauße. „Wenn sich Kunden rechtzeitig insgesamt über den Wettbewerb informieren, bleibt ihnen vieles erspart - und das im wahrsten Sinne des Wortes.“
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 23. August 2013, 00:21:59
Auf den Punkt gebracht ...... ich wette jedenfalls darauf, dass von CE und insbesondere von deren „Berater“ bspw. die ‚Mindermengen-Haftung’ nicht angesprochen wird und sich kaum ein CE-Kunde der gravierenden Risiken bewusst ist, die in der Antwort #957 von RR-E-ft ausführlich aufgezeigt sind.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 23. August 2013, 00:37:49
Wäre halt die Frage, ob Care Energy im Regelfall die Netznutzungs-Abschläge eintreiben und weiterleiten will (wie von RR-E-ft angenommen) oder der Kunde diese selbst zahlt, wie ja von Care Energy ursprünglich wohl angedacht.

Da widerspricht sich noch vieles (vorrangig die "Anweisung" an den Netzbetreiber auf dem Musterschreiben, die Abrechnungen an Care Energy zu übersenden), überhaupt ist unklar wer die elektronische Marktkommunikation erbringt (wohl Care Energy) und worüber der Kunde als Netznutzer dann überhaupt noch Kontrolle hat, wenn fast alles delegiert ist. In jedem Fall haftet er aber voll aus dem Netznutzungsvertrag.


Aber selbst wenn der Kunde direkt an den Verteilnetzbetreiber zahlt wird es nicht viel besser. Stichwort mögliche Mindermengen-Haftung wie von Ihnen angesprochen und überhaupt.


Ich frage mich immer noch, wo der Mitbewerb und die Verbraucherverbände bleiben - m.E. ist allein das Auftragsformular (http://www.care-energy-online.de/informationsmaterial/tarifblatt_real_profi.pdf) weiterhin abmahnwürdig. Dort legt man sich bisher immer noch nicht mal fest, ob nun 3,277 oder 5,277 Ct. EEG-Umlage in den Preis einfließen, was ja für den Kunden nicht irrelevant ist.

Ferner gehören m.E. die zu erwartenden Netzkosten gemäß Preisangabenverordnung auf dem Vertragsformular im Sinne einer Gesamtkostendarstellung dokumentiert, im Endeffekt bräuchte es auch einen Satz, der über die Risiken der Netznutzung durch den Endverbraucher aufklärt.


Die Pressemitteilung der Stadtwerke Leipzig, das wette ich, wird wiederum nicht lange im Netz in dieser Form stehen bleiben. Die Juristerei von Care Energy arbeitet sicher schon fleißig dran..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Netznutzer am 23. August 2013, 09:41:31
Diese "Mindermengendiskussion" ist doch eine ziemliche Phantomdiskussion. Der Kunde, der den Strom z. Verfügung stellt, ist der Lieferant, in Zusammenspiel mit seinem Bilanzkreisverantwortlichen. Wenn Care Energy das Risiko der Mehr/Mindermenge abwälzen wollte, so liefen sie Gefahr, dass jeder Kunde einen zu hohen Stromverbrauch angibt. Bsp.: Ich bestelle 20.000 kWh, obwohl ich nur 4.000 verbrauche. Würde bedeuten, CE stellte die 16.000  Mehrmenge z. Verfügung und hat diese auch eingekauft, gutgeschrieben würden sie dem Kunden, der die Netznutzung zahlt! WARUM? Dieser Vertragspassus ergibt keinen Sinn und wird m.E. nach in der Praxis nicht zur Anwendung kommen. Ferner sollten die CE Kunden überhaupt keine Mehr-Mindermengen verursachen, da sie mit ihrem inelligenten Smart Mess system quasi eine RLM-Überwachung haben, und Fehlmengen aktiv entgegen gesteuert werden kann.

Gruß

NN
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 23. August 2013, 11:09:42
Diese "Mindermengendiskussion" ist doch eine ziemliche Phantomdiskussion. Der Kunde, der den Strom z. Verfügung stellt, ist der Lieferant, in Zusammenspiel mit seinem Bilanzkreisverantwortlichen. Wenn Care Energy das Risiko der Mehr/Mindermenge abwälzen wollte, so liefen sie Gefahr, dass jeder Kunde einen zu hohen Stromverbrauch angibt. Bsp.: Ich bestelle 20.000 kWh, obwohl ich nur 4.000 verbrauche. Würde bedeuten, CE stellte die 16.000  Mehrmenge z. Verfügung und hat diese auch eingekauft, gutgeschrieben würden sie dem Kunden, der die Netznutzung zahlt! WARUM? Dieser Vertragspassus ergibt keinen Sinn und wird m.E. nach in der Praxis nicht zur Anwendung kommen. Ferner sollten die CE Kunden überhaupt keine Mehr-Mindermengen verursachen, da sie mit ihrem inelligenten Smart Mess system quasi eine RLM-Überwachung haben, und Fehlmengen aktiv entgegen gesteuert werden kann.

Gruß

NN


@NN

Die betroffenen CE- Kunden haben bisher nur einfache Zähler eingebaut, ihre Belieferung erfolgt nach Standard- Lastprofil.
Viele Netznutzungsverträge unterscheiden deutlich zwischen dem Lieferanten des Netznutzers und dem Netznutzer selbst.
Ungewollte Mindermengen werden dem Netznutzer in Rechnung gestellt, ungewollte Mehrmengen bekommt der Lieferant des Netznutzers vergütet.

In einem vorliegenden Angebot der EnR Energienetze Rudolstadt GmbH gegenüber einem CE-Kunden zum Abschluss eines direkten Netznutzungsvertrages vom 16.08.13 heißt es:

Zitat
3   Zuordnung von Entnahmestellen zu Bilanzkreisen
Jede einzelne Entnahmestelle muss in ein vertraglich begründetes Bilanzkreissystem einbezogen sein, wobei jede einzelne Entnahmestelle genau dem Bilanzkreis zuzuordnen ist, bei dem der Lieferant den offenen Stromliefervertrag hat.
Sind Netznutzer an höheren Spannungsebenen als der Niederspannung angeschlossen, und ist kein Ersatzlieferant vor Beginn der Ersatzbelieferung mitgeteilt worden, wird der Grundversorger als Lieferant bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Ersatzbelieferung informiert.
Der Netznutzer teilt dem Netzbetreiber den (Unter-) Bilanzkreis und ggf. auch den Aggregationskreis mit, dem die Entnahmestellen des Netznutzers in der Regelzone des Übertragungsnetzbetreibers zugeordnet sind. Der Netznutzer benennt den Bilanzkreisverantwortlichen und weist dessen Bilanzkreisverantwortlichkeit auf Verlangen des Netzbetreibers, sofern er nicht selbst Bilanzkreisverantwortlicher ist, ggf. mit der Bestätigung der Datenzuordnungsermächtigung nach. Der Netznutzer hat dem Netzbetreiber jede Änderung in der Bilanzkreiszuordnung unverzüglich anzuzeigen.

Zitat
9   Mehr- Mindermengenausgleich
9.1   Jahresmehr- und Jahresmindermengen zwischen der bei über standardisierte
Lastprofile belieferten Entnahmestellen gemessenen bzw. auf sonstige Weise ermittelten elektrischen Arbeit und der sich aus den prognostizierten Lastprofilen ergebenden Arbeit gelten als vom Netzbetreiber geliefert bzw. abgenommen. Bei Anwendung des erweiterten analytischen Verfahrens koordiniert der Netzbetreiber den Ausgleich der von den Lieferanten in seinem Netzgebiet jeweils zu viel oder zu wenig gelieferten elektrischen Arbeit.
9.2   Unterschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die
Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zu Grunde gelegt worden ist, ergibt sich ein positiver Differenzwert (ungewollte Mehrmenge), im umgekehrten Fall ein negativer Differenzwert (ungewollte Mindermenge).
 
9.3   Ungewollte Mehrmengen werden dem Lieferanten des Netznutzers durch den
Netzbetreiber vergütet, ungewollte Mindermengen stellt der Netzbetreiber dem Netznutzer in Rechnung.
Der Netzbetreiber berechnet für die Jahresmehr- und Jahresmindermengen auf Grundlage der monatlichen Marktpreise einen einheitlichen Preis, der auf der Internetseite des Netzbetreibers veröffentlicht ist.
9.4   Die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgt nach Ablauf des
jeweiligen Abrechnungsjahres nach Eingang der letzten erforderlichen Zählwerte.


Zitat
10   Entgelte
10.1 Der Netznutzer zahlt dem Netzbetreiber für die Leistungen nach diesem Vertrag die Entgelte nach Maßgabe der auf der Internetseite des Netzbetreibers veröffentlichten Preisblätter gemäß Anlage 3. Die in den Preisblättern enthaltenen Netzentgelte werden auf Grundlage der festgelegten Erlösobergrenze entsprechend den Vorschriften des Teils 2 Abschnitt 2 und 3 der StromNEV gebildet. In diesen sind die Kosten für die Inanspruchnahme der vorgelagerten Netzebenen enthalten. Der Netznutzer hat die Zahlungsverpflichtung aus diesem Vertrag selbst zu erfüllen. § 267 Abs. 1 S. 1 BGB ist damit abbedungen. Der Netzbetreiber ist berechtigt, Zahlungen Dritter binnen 14 Tagen zurückzuweisen. In diesem Fall kommt der zurückgewiesenen Zahlung keine Erfüllungswirkung zu.
10.2 Der Netzbetreiber ist bei einer Festlegung der Erlösobergrenzen gemäß § 17 Abs. 1 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) und bei einer Anpassung der Erlösobergrenzen gemäß § 17 Abs. 2 ARegV i.V.m. § 4 Abs. 3 bis 5 ARegV und nach § 5 Abs. 3 ARegV i.V.m. § 17 ARegV berechtigt, die Netzentgelte anzupassen, soweit sich daraus eine Erhöhung der Netzentgelte ergibt. Der Netzbetreiber ist zur Anpassung der Netzentgelte verpflichtet, soweit sich daraus eine Absenkung der Netzentgelte ergibt. Der Netzbetreiber wird in derartigen Fällen die Netzentgelte jeweils gemäß § 17 ARegV i.V.m. den Vorschriften des Teils 2, Abschnitte 2 und 3 StromNEV und § 5 Abs. 3 ARegV anpassen.
10.3 Eine Anpassung der Netzentgelte darf erst zum 1. Januar eines Kalenderjahres vorgenommen werden. Über die angepassten Netzentgelte (Preisblätter) wird der Netzbetreiber den Netznutzer unverzüglich in Textform informieren.
10.4 Im Falle einer Entgelterhöhung steht dem Netznutzer das Recht zu, den Vertrag mit einer Frist von 10 Werktagen zum Wirksamkeitszeitpunkt der Änderung schriftlich zu kündigen. Sofern die Information nach Ziffer 10.3 dem Netznutzer nicht mindestens 20 Werktage vor dem Wirksamkeitszeitpunkt der Änderung zugeht, ist der Netznutzer abweichend von Satz 1 berechtigt, innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Information nach Ziffer 10.3 mit einer Frist von fünf Werktagen, frühestens zum Wirksamkeitszeitpunkt der Änderung, den Vertrag schriftlich zu kündigen.
10.5 Sollten Steuern oder andere öffentlich-rechtliche Abgaben auf die Entgelte gemäß dem jeweiligen Vertrag, einschließlich von Steuern oder anderen öffentlich-rechtlichen Abgaben auf Dienstleistungen, die die Grundlage für diese Entgelte bilden, eingeführt, abgeschafft oder geändert werden, nimmt der Netzbetreiber eine dementsprechende Anhebung oder Absenkung der Entgelte in dem jeweiligen Vertrag mit Wirkung zu dem Zeitpunkt vor, an welchem die Einführung, Abschaffung oder Änderung der Steuern oder anderen öffentlich-rechtlichen Abgaben in Kraft tritt, soweit diese nicht von der Erlösobergrenze erfasst sind.
 
10.6 In den Fällen einer Anpassung der Erlösobergrenze aufgrund eines Härtefalles gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ARegV ist der Netzbetreiber berechtigt, die Netzentgelte gemäß dem Beschluss der BNetzA oder jeweils zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres anzupassen.
10.7 Darüber hinaus ist der Netzbetreiber zur Änderung der Entgelte gemäß Ziffer 10.1 berechtigt bzw. verpflichtet, soweit sich eine solche Änderung aus gesetzlichen und/ oder behördlichen und/oder gerichtlichen Entscheidungen ergibt.
10.8 Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach dem jeweils mit der betreffenden Gemeinde vereinbarten Konzessionsabgabensatz gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Weist der Netznutzer dem Netzbetreiber eine Unterschreitung des Grenzpreises nach, z. B. durch das Testat eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers, so erstattet der Netzbetreiber dem Netznutzer die zu viel gezahlte Konzessionsabgabe zurück.
10.9 Soweit nach einer Entnahmestelle eine Weiterverteilung im Sinne des § 2 Abs. 8 der KAV erfolgt und dies dem Netznutzer bekannt ist, ist er verpflichtet, dies dem Netzbetreiber mitzuteilen und ggf. die erforderlichen Angaben zur Ermittlung der Höhe der auf die Entnahme entfallenden Konzessionsabgabe zur Verfügung zu stellen.
10.10 Neben dem Netzentgelt stellt der Netzbetreiber für jede Entnahmestelle je ein Entgelt für Abrechnung und (soweit er Messstellenbetreiber und/oder Messdienstleister ist) für Messstellenbetrieb und/oder Messung in Rechnung. Die Höhe der Mess- und Abrechnungsentgelte nach dieser Ziffer sind dem entsprechenden Preisblatt (Anlage 3) zu entnehmen.
10.11 Der Netzbetreiber stellt die jeweiligen KWK-Aufschläge gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie die auf die Stromlieferung anfallenden Konzessionsabgaben dem Netznutzer mit dem Netzentgelt in Rechnung. Der Netzbetreiber stellt dem Netznutzer darüber hinaus andere bereits bestehende und künftige gesetzlich vorgesehene Umlagen mit dem Netzentgelt in Rechnung (insbesondere § 19 Abs. 2 StromNEV, Offshore-Umlage, Abschaltumlage).
10.12 Im Übrigen kann der Netzbetreiber in ergänzenden Geschäftsbedingungen Regelungen zu Entgelt- und Zahlungsbedingungen treffen, die er auf seiner Internetseite veröffentlicht.
10.13 Alle Entgelte unterliegen dem im Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatz.

11   Abrechnung, Zahlung, Verzug
11.1 Der Netzbetreiber rechnet die Netzentgelte und das Entgelt für die Abrechnung und sofern er Messstellenbetreiber / Messdienstleister ist, das Entgelt für den Messstellenbetrieb und/oder die Messung bei Standardlastprofilkunden jährlich ab. Der Netzbetreiber ist berechtigt, monatliche Abschlagszahlungen zu verlangen. Die Abrechnung der Kunden mit fortlaufend registrierender %-h-Leistungsmessung erfolgt grundsätzlich monatlich. Der sich ergebende Jahresleistungspreis wird dabei jeweils mit 1/12 abgerechnet. Erhöht sich während des Abrechnungsjahres die erreichte höchste Leistung, so wird der auf die Vormonate entfallende Mehrbetrag mit der nächsten monatlichen Abrechnung abgerechnet.
 
11.2 Die Ermittlung des Netzentgeltes für RLM-Entnahmestellen erfolgt auf Basis der Jahreshöchstleistung des Strombezugs sowie der Jahresenergie an dieser Entnahmestelle. Als Jahreshöchstleistung gilt der höchste im Abrechnungsjahr gemessene %-h-Mittelwert der Wirkleistung. Die Jahresenergie ist die im Abrechnungsjahr bezogene elektrische Wirkenergie. Die Abrechnung der RLM¬Entnahmestellen nach dem Jahresleistungspreissystem erfolgt monatlich vorläufig auf Grundlage der Zählwerte des jeweiligen Monats. Sofern im betreffenden Abrechnungsmonat eine höhere als die bisher erreichte Höchstleistung auftritt, erfolgt in diesem Abrechnungsmonat oder am Ende des Abrechnungszeitraums eine Nachberechnung oder Erstattung der Differenz zwischen der bisher berechneten und neuen Höchstleistung für die vorausgegangenen Monate des aktuellen Abrechnungsjahres.
11.3 Rechnungen, und Abschlagsrechnungen bzw. Abschlagspläne werden zu dem vom Netzbetreiber angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch 2 Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers in der Rechnung berechtigt den Netznutzer zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung. Der Netzbetreiber ist berechtigt, einen Verzugsschaden pauschal in Rechnung zu stellen. Es bleibt dem Netznutzer unbenommen, einen tatsächlich geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.
11.4 Werden Fehler in der Ermittlung von Rechnungsbeträgen oder der Rechnung zugrundeliegenden Daten festgestellt, so ist die Überzahlung vom Netzbetreiber zurückzuzahlen oder der Fehlbetrag vom Netznutzer nachzuentrichten. Die Rechnungskorrektur ist längstens 3 Jahre ab Zugang der zu korrigierenden Rechnung zulässig.
11.5 Gegen Ansprüche der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.


Anders ist es etwa im Vertragsmuster der TEN zu Netznutzungsverträgen mit SLP-Kunden, wo unter 7.1. eine Abrechnung der Differenzmengen generell gegenüber dem Netznutzer vorgesehen ist:

http://www.thueringer-energienetze.com/_Material/pdf/Netznutzung/Mustervertraege/NNV_TEN_SLP-Kunden.pdf

Ist es wirksam vereinbart, so hat der Netzbetreiber Mehrmengen an den Netznutzer und nicht an dessen Lieferanten zu vergüten.





Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 23. August 2013, 11:58:22
Zitat
Der Netznutzer hat die Zahlungsverpflichtung aus diesem Vertrag selbst zu erfüllen. § 267 Abs. 1 S. 1 BGB ist damit abbedungen. Der Netzbetreiber ist berechtigt, Zahlungen Dritter binnen 14 Tagen zurückzuweisen. In diesem Fall kommt der zurückgewiesenen Zahlung keine Erfüllungswirkung zu.


Huch - wurde der Satz extra für CE-Kunden eingefügt ;)?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Netznutzer am 23. August 2013, 12:19:13
@ Fricke

Nichts gegen die von Ihnen zitierten Stadtwerke, mit diesem Passus macht sich der NETZBETREIBER zum Energielieferanten an Letztverbraucher. D.h., er muss Stromsteuer, EEG, usw., sprich alle Lieferantenaufgaben erfüllen, sich sogar gegenüber dem ÜNB als EEG-Umlagen Bediener erklären! 

Zitat
ungewollte Mindermengen stellt der Netzbetreiber dem Netznutzer in Rechnung.

Netznutzer in diesem Fall = Letztverbraucher.

Wenn man nichts zu tun hat, dann macht man sich eben Aufgaben.  Allein aus diesemGrund wird jeder vernünftige Netzbetreiber die MMM mit den Liefranten abwickeln, egal, in welchem Verhältnis die NN abgewickelt wird.

Gruß

NN
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 23. August 2013, 12:24:50
Interessant finde ich, daß im vorliegenden Netznutzungsvertrag der VNB sich selbst gegenüber der Regelung in §13 Abs. 3 StromNZV benachteiligt.


Dort heißt es nämlich:

Zitat von: http://www.gesetze-im-internet.de/stromnzv/__13.html
(1) Die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen sind verpflichtet, für jeden Lastprofilkunden des Lieferanten eine Prognose über den Jahresverbrauch festzulegen, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert. [..]

[..]

(3) Unterschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zu Grunde gelegt wurde (ungewollte Mehrmenge), so vergütet der Netzbetreiber dem Lieferanten oder dem Kunden diese Differenzmenge. Überschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zu Grunde gelegt wurde (ungewollte Mindermenge), stellt der Netzbetreiber die Differenzmenge dem Lieferanten oder dem Kunden in Rechnung.


Im vorliegenden Netznutzungsvertrag hingegen:

Zitat
[..] ungewollte Mindermengen stellt der Netzbetreiber dem Netznutzer in Rechnung. [..]



mit diesem Passus macht sich der NETZBETREIBER zum Energielieferanten an Letztverbraucher. D.h., er muss Stromsteuer, EEG, usw., sprich alle Lieferantenaufgaben erfüllen, sich sogar gegenüber dem ÜNB als EEG-Umlagen Bediener erklären!

Eben .. ob das der betroffene VNB richtig bedacht hat?

Man kann eben offenbar doch nicht 1:1 Muster-Netznutzungsverträge für die Industrie auf Privathaushalte anwenden..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 23. August 2013, 12:28:15
@ Fricke

Nichts gegen die von Ihnen zitierten Stadtwerke, mit diesem Passus macht sich der NETZBETREIBER zum Energielieferanten an Letztverbraucher. D.h., er muss Stromsteuer, EEG, usw., sprich alle Lieferantenaufgaben erfüllen, sich sogar gegenüber dem ÜNB als EEG-Umlagen Bediener erklären! 

Zitat
ungewollte Mindermengen stellt der Netzbetreiber dem Netznutzer in Rechnung.

Netznutzer in diesem Fall = Letztverbraucher.

Wenn man nichts zu tun hat, dann macht man sich eben Aufgaben.  Allein aus diesemGrund wird jeder vernünftige Netzbetreiber die MMM mit den Liefranten abwickeln, egal, in welchem Verhältnis die NN abgewickelt wird.

Gruß

NN

@Kollege

Das wird man bei der EnR Energienetze Rudolstadt GmbH wohl auch bedacht haben.

Nach dem TEN Mustervertrag für einen Netznutzungsvertrag mit SLP- Kunden hat der Netzbetreiber auch die Mehrmengen gegenüber dem Netznutzer abzurechnen und an diesen zu vergüten.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 23. August 2013, 12:31:09
Das wird man bei der EnR Energienetze Rudolstadt GmbH wohl auch bedacht haben.

Na wollen wirs hoffen..

Am Ende wird aus einer möglichen Mindermengenabrechnung gegenüber einem Privathaushalt eine "vollwertige" Stomrechnung inkl. Stromsteuer, EEG-Umlage .. Netzbetrieb und Privathaushalt werden sich beide freuen!

Ich stimme Netznutzer zu - jeder VNB, der bei Sinnen ist, wird sich doch allein des Aufwands wegen bezüglich Mehr- / Mindermengenabrechnung an Care Energy als Lieferant halten, sich allenfalls lediglich die Tür offen lassen, den Netznutzer haftbar zu machen, wenn Care Energy "ausfällt".


Nach dem TEN Mustervertrag für einen Netznutzungsvertrag mit SLP- Kunden hat der Netzbetreiber auch die Mehrmengen gegenüber dem Netznutzer abzurechnen und an diesen zu vergüten.

§13 Abs. 3 StromNZV gibt aber prinzipiell in beiden Fällen (Mehr- oder Mindermenge) die Abrechnungsmöglichkeit gegenüber dem Lieferanten oder dem Netznutzer her..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 23. August 2013, 12:36:38
Wenn bei der TEN der Netzbetreiber dem Netznutzer die Mehrmenge zu vergüten hat, kann sich möglicherweise das selbe Problem stellen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 23. August 2013, 12:37:50
Hebeln denn abweichende Vereinbarungen im Netznutzungsvertrag den §13 Abs. 3 StromNZV aus?

Oder könnten sich sowohl Netznutzer als auch VNB im Zweifel auf den Wortlaut von §13 Abs. 3 StromNZV berufen (wonach beide Abrechnungsmöglichkeiten legitim sind, bei Mehr- wie bei Mindermengen), egal, was im Netznutzungsvertrag festgelegt wurde?



PS:

Wie man sieht kommen die Verteilnetzbetreiber offenbar mehrheitlich mit der Thematik "eigener Netznutzungsvertrag für Privathaushalte" noch nicht "klar". Es bräuchte abgewandelte, "Privatkunden-dichte" Netznutzungsverträge.

Nichts anderes wollte m.E. Care Energy (neben der Absicherung der Netznutzung) bezwecken. Mehrarbeit, Verwirrung, "Rache" - wie Herr Kristek ja schrieb, eine (Zitat) "Lehreinheit" für die (angeblich so undankbaren) Verteilnetzbetriebe.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 23. August 2013, 12:42:44
Die vertragliche Vereinbarung im Netznutzungsvertrag geht vor.
§ 13 Abs. 3 StromZV lässt alle diese Varianten zu, steht diesen nicht entgegen.
Der Netzbetreiber hat sich schon mit der vertraglichen Regelung im Netznutzungsvertrag entschieden, wem gegenüber er was abrechnen und ggf. vergüten wird; mithin seine Wahl gem. § 13 Abs. 3 StromZV getroffen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 23. August 2013, 12:44:37
Dann bezweifele ich, daß die Verteilnetzbetriebe diese Netznutzungs-Vertragsangebote an Privathaushalte richtig durchdacht haben.


Vielmehr wurde da wohl 1:1 der Mustervertragstext für die Industrie übernommen.

Ob das im Zweifel z.B. vor Gericht gutgehen würde oder allein technisch umsetzbar ist - wer weiß..


CE hat die VNBs da schon vor eine zünftige Aufgabe gestellt, die diese aber wohl leider umsetzen müssen (lt. Netzagentur).


Da wäre ja z.B. immer noch die Frage der elektronischen Marktkommunikation.

Der VNB mag auch im Verhältnis Netznutzer <-> VNB ein Anrecht darauf haben, der Privathaushalt kanns aber nicht leisten.

Also Care Energy als bevollmächtigter Dienstleister für den elektronischen Datenaustausch? Damit hat Care Energy dann wieder umfangreiche Vollmacht und eigentlich ist alles wie vorher, außer das der Letztverbraucher jetzt persönlich gegenüber mehr Parteien für mehr Dinge haftet.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 23. August 2013, 12:51:12
Man sieht halt, dass die VNB in ihren veröffentlichten Vertragsmustern für Netznutzungsverträge mit SLP- Kunden auch die Abrechnung der Mehr- und Mindermengen höchst unterschiedlich geregelt haben.

Da die VNB einen diskriminierungsfreien Netzzugang gewährleisten müssen, müssen sie ihre im Netz veröffentlichten Musterverträge verwenden oder die aber die Verträge für alle gleichgelagerten Fälle abändern, so dass es zu keiner Diskriminierung einzelner Netznutzer kommt.

Wenn die Abrechnung der Mehr- und Mindermengen bei den verschiedenen VNB höchst unterschiedlich geregelt sind, ergeben sich daraus natürlich auch Risiken für den Lieferanten, der bei einigen VNB Mehrmengen selbst vergütet bekommt, bei anderen jedoch nicht; sondern zusehen muss, wie der Netznutzer eine Gutschrift bekommt.
   
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 23. August 2013, 12:53:51
Da die VNB einen diskriminierungsfreien Netzzugang gewährleisten müssen, müssen sie ihre im Netz veröffentlichten Musterverträge verwenden oder die aber die Verträge für alle gleichgelagerten Fälle abändern, so dass es zu keiner Diskriminierung einzelner Netznutzer kommt.

Für Letztverbraucher (Ergänzung: wenn es sich um Privatkunden handelt) müsste doch aber allein schon eine Widerrufsbelehrung aufgenommen werden, da der Vertragsschluss in der Regel aus der Ferne erfolgen wird ;).

Dann greift noch die Preisangabeverordnung (Brutto-Preise statt netto)..


Alles in allem nicht so einfach, Industrieverträge einem Privatkunden "überzuziehen".



PS:

Kristek lacht sich doch derweil eins ins Fäustchen. Meinetwegen auch im grünen Lehnsessel mit grün gefärbter Rassekatze ;).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 23. August 2013, 12:59:43
Für den Vertragsabschluss mit Verbrauchern wird wohl eine Widerrufsbelehrung ratsam sein.
Nicht alle Letztverbraucher iSv. § 3 EnWG sind Verbraucher gem. § 13 BGB. 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 23. August 2013, 13:01:02
Ich meinte jedoch Letztverbraucher im Sinne von Verbrauchern nach dem BGB ;). Oder wahlweise Letztverbraucher i.S. der PAngV :).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 23. August 2013, 13:02:49
Wenn die Abrechnung der Mehr- und Mindermengen bei den verschiedenen VNB höchst unterschiedlich geregelt sind, ergeben sich daraus natürlich auch Risiken für den Lieferanten, der bei einigen VNB Mehrmengen selbst vergütet bekommt, bei anderen jedoch nicht; sondern zusehen muss, wie der Netznutzer eine Gutschrift bekommt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 23. August 2013, 13:04:21
Wenn die Abrechnung der Mehr- und Mindermengen bei den verschiedenen VNB höchst unterschiedlich geregelt sind, ergeben sich daraus natürlich auch Risiken für den Lieferanten, der bei einigen VNB Mehrmengen selbst vergütet bekommt, bei anderen jedoch nicht; sondern zusehen muss, wie der Netznutzer eine Gutschrift bekommt.

Anders ausgedrückt - das reinste Chaos, das neue Tarifmodell von Care Energy.

Für alle drei involvierten Parteien!


Und zu einer "schärferen" Einspeisung kommt es im Übrigen auch bei dem Professional-Tarif nicht, da der Zählpunkt weiterhin nach SLP geführt werden wird, egal wie viele Smart Meter Kristek verbauen lässt..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 23. August 2013, 13:12:28
Am Rande - Care Energy brüstet sich auf Facebook gerade wieder mit einer Reihe ergangener einstweiliger Verfügungen.


Unter anderem wohl wegen dieser Veröffentlichung hier:

http://www.ern-energie.de/ern-aktuell/artikel/ern-begruesst-urteil-gegen-umgehungsversuche-bei-eeg-umlage/
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Otto Normal am 23. August 2013, 13:27:46
Mal ehrlich: Selbst wenn ich als Endkunde mit meinen 3.500 kWh/a dieses Thema durchsteigen könnte, macht es doch nicht wirklich Sinn, mich selbst darum zu kümmern. Ich will mich mit diesem Kram auch gar nicht beschäftigen müssen. Das macht besser ein Energiedienstleister. Erst wenn ich selbst beim Erzeuger oder an der Strombörse einkaufen könnte - und mir den Lieferanten ganz sparen könnte - wär´s vielleicht überlegenswert. Übrigens: Wie nennt sich CE? ENERGIEDIENSTLEISTER. Das sagt wirklich alles  ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 23. August 2013, 13:36:47
Care Energy bietet Ihnen doch optional an, alle Formalitäten zu erledigen. Auch die Anforderung des Netznutzungsvertrags; Abrechnungen und sämtliche Korrespondenz sollen gem. Musterschreiben ja sowieso an Care Energy gehen. Sogar weiterhin nur einen Abschlag monatlich zahlen zu müssen (d.h. die - nicht unkritische - Weiterleitzung der Netznutzungsabschläge) soll laut Bewerbung seitens Care Energy möglich sein.


Mit anderen Worten:

Wenn Sie es wünschen, bleibt (fast) alles wie bisher.

Außer, daß Sie mit Ihrer Unterschrift viel weitreichende Zahlungsverpflichtungen und Haftungsrisiken eingehen als bei einem regulären "All inclusive"-Stromliefervertrag.

Das werden Ihnen die Haustür-Vertreter von Care Energy aber nicht unbedingt allzu deutlich auf die Nase binden ;).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Otto Normal am 23. August 2013, 13:42:38
@SabbelMR

Oh nein. Um nicht falsch verstanden zu werden; ich möchte nicht zu ce wechseln  :D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 23. August 2013, 13:43:44
@SabbelMR

Oh nein. Um nicht falsch verstanden zu werden; ich möchte nicht zu ce wechseln  :D

Das war mehr als deutlich rauszulesen.

Meine Antwort war auch ironisch gemeint ;).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 23. August 2013, 13:45:11
@ Fricke

Nichts gegen die von Ihnen zitierten Stadtwerke, mit diesem Passus macht sich der NETZBETREIBER zum Energielieferanten an Letztverbraucher. D.h., er muss Stromsteuer, EEG, usw., sprich alle Lieferantenaufgaben erfüllen, sich sogar gegenüber dem ÜNB als EEG-Umlagen Bediener erklären! 

Zitat
ungewollte Mindermengen stellt der Netzbetreiber dem Netznutzer in Rechnung.

Netznutzer in diesem Fall = Letztverbraucher.

Wenn man nichts zu tun hat, dann macht man sich eben Aufgaben.  Allein aus diesemGrund wird jeder vernünftige Netzbetreiber die MMM mit den Liefranten abwickeln, egal, in welchem Verhältnis die NN abgewickelt wird.

Gruß

NN

Bei den SLP- Kunden erfolgt einmal jährlich die Zählerablesung, aus der sich dann der Verbrauch ergibt.
Diesen Zählerstand legt auch der Lieferant seiner Abrechnung gegenüber seinem Kunden über die gelieferte Energiemenge zu Grunde.
Für diese an Letztverbraucher gelieferte und abgerechnete Energiemenge hat der Lieferant Stromsteuer und EEG- Umlage zu zahlen.

Demnach wird der Netzbetreiber für die Abrechnung einer Mindermenge gegenüber dem Netznutzer wohl nicht auch noch Stromsteuer und EEG- Umlage zu zahlen haben. Denn die für die Steuerschuld und die EEG- Umlagepflicht wohl maßgebliche Letztverbraucherlieferung mit Energie erfolgte wohl allein durch den Lieferanten an dessen Kunden, so wie sie auch vom Lieferanten gegenüber dem Letzverbraucher abgerechnet wurde. Bilanzielle Mehr- und Mindermengen werden nicht als Letzverbraucherbelieferung gelten.

======

Der Kunde, den MK mit einem Musterschreiben zum VNB schickt, um einen eigenen Netznutzungsvertrag abzuschließen und der daraufhin vom VNB ein Angebot auf Abschluss eines Netznutzungsvertrages als SLP- Kunde entsprechend der im Internet veröffentlichten Vertragsmuster bekommt, wird selbst nicht überblicken, welch umfangreiche Verpflichtungen er damit zusätzlich eingeht.

MK wird gut zu tun haben, wenn deshalb Kunden das Vertragsangebot, welches sie vom VNB zum Abschluss eines eigenen Netznutzungsvertrages erhalten, umgehend MK vorlegen, um  sich von dort darüber beraten lassen, ob sie den jeweiligen Netznutzungsvertrag tatsächlich abschließen sollen, welche Folgen sich daraus ergeben und welche Risiken sich für sie daraus ergeben können und die schriftliche Erteilung eines solchen Rats von MK verlangen.

Unberaten sollte man einen eigenen Netznutzungsvertrag sicher nicht abschließen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 23. August 2013, 13:53:43
MK wird gut zu tun haben, wenn deshalb Kunden das Vertragsangebot, welches sie vom VNB zum Abschluss eines eigenen Netznutzungsvertrages erhalten, umgehend MK vorlegen, um  sich von dort darüber beraten lassen, ob sie den jeweiligen Netznutzungsvertrag tatsächlich abschließen sollen, welche Folgen sich daraus ergeben und welche Risiken sich für sie daraus ergeben können und die schriftliche Erteilung eines solchen Rats von MK verlangen. Unberaten sollte man einen eigenen Netznutzungsvertrag sicher nicht abschließen.

Diese Beratung dürfte in den Aufgabenbereich des jeweiligen Energieberaters (= Haustürvertreters) fallen.

Und der wird sagen: "Unterschreiben Sie das ruhig, ist nur eine Formsache. Ansonsten können wir Ihnen nicht unseren günstigen Ökostrom liefern"..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 23. August 2013, 13:59:03
MK wird gut zu tun haben, wenn deshalb Kunden das Vertragsangebot, welches sie vom VNB zum Abschluss eines eigenen Netznutzungsvertrages erhalten, umgehend MK vorlegen, um  sich von dort darüber beraten lassen, ob sie den jeweiligen Netznutzungsvertrag tatsächlich abschließen sollen, welche Folgen sich daraus ergeben und welche Risiken sich für sie daraus ergeben können und die schriftliche Erteilung eines solchen Rats von MK verlangen. Unberaten sollte man einen eigenen Netznutzungsvertrag sicher nicht abschließen.

Diese Beratung dürfte in den Aufgabenbereich des jeweiligen Energieberaters (= Haustürvertreters) fallen.

Und der wird sagen: "Unterschreiben Sie das ruhig, ist nur eine Formsache. Ansonsten können wir Ihnen nicht unseren günstigen Ökostrom liefern"..


Wenn ich so ein unbedarfter Kunde wäre, würde ich zumindest einen schriftlich erteilten Rat auf dem Briefbogen des Lieferanten und durch den Geschäftsführer unterzeichnet in den Händen halten wollen. Schließlich geht es um wirtschaftliche Risiken, die sich aus der Geschäftsbeziehung ergeben könnten.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 23. August 2013, 14:02:39
Würde Care Energy sicherlich nie ausstellen. Sind ja nicht dumm in der Zentrale ;).

Und es werden sich genug Privathaushalte auf das Angebot einlassen. Die Vertreter haben ihre Verkaufstricks..


Von den Verbraucherschutzverbänden hingegen kommt - jedenfalls öffentlich - immer noch nichts. Enttäuschend!

Der Mitbewerb lässt sich offenbar auch lieber von einstweiligen Verfügungen überhäufen, als daß er selbst mal die Initiative ergriffe..



Möglicherweise erwartet man die baldige Insolvenz von Care Energy, insbesondere in Angesicht der weiteren zu erwartenden EEG-Urteile. Dann wäre Care Energy vom Markt und es gäbe auch keine Verbraucher mehr zu schützen.


Im Ernst:

Als wenn Kristek dafür nicht auch schon einen "Trick 17" in der Tasche hätte - gerade in Bezug auf die Aufteilung des Unternehmens auf ein halbes Dutzend Gesellschaften. Mittlerweile kennt man ihn doch - der Mensch ist zäh ;). Wird nach meinem Dafürhalten von seinen Anhängern weitläufig über-, aber von anderen Marktteilnehmern gerne mal unterschätzt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 23. August 2013, 15:04:15
Diese umfängliche Beratung dürfte höchstens von Mitarbeitern im Promillebereich machbar sein. Allein die Kommentare von den gecasteten Vertrieblern auf Facebook sprechen Bände. Da wird mehr mit Motivation geschult als mit KnowHow. (Wird überhaupt geschult?)
Die Verbraucherverbände haben letztendlich auch bei Teldafax und Flexstrom weitestgehend versagt. Und tun es hier wieder. Vielleicht auch, weil sie selbst die Gefahr einer Klage von Care Energy sehen. Flexstrom hatte bis zuletzt auch Recht damit bekommen, dass man nicht behaupten darf die Firma ist kurz vor der Zahlungsunfähigkeit.
Die große Enttäuschung ist für mich aber hier die Bundesnetzagentur, von der ich erwarte, dass sie sich in diesem Fall sehr klar positioniert und nicht mit 1-2 milden Strafen  kommt, die letztlich keine Konsequenz beinhalten. Z.b., dass sie feststellt, dass die MK-grid eben offensichtlich kein Netzbetreiber und die mk-energy ein Lieferant mit verpflichtender Anzeige nach §5 ist. ( und es kein Ökostrom ist, und das Grünstromprivileg nicht genutzt werden kann und man auf EEG-Umlage auch Mwst zahlen muss und stundenweise Abrechnung mit SLP-Zählern nicht funktioniert und knallgrüne Anzüge furchtbar aussehen, ... )  ;)

Gibt es eigentlich Neuigkeiten von den Klagen der ÜNBs, abgesehen vom ersten Teilerfolg?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: RR-E-ft am 23. August 2013, 15:10:25
TEN Thüringer Energienetze dementiert Behauptungen der mk energy:

http://www.thueringer-energienetze.com/Netzinformationen/info_mk_energy_update_behauptungen_unzutreffend.htm

Zitat
Verschiedene Medien berichten darüber, dass das Landgericht Erfurt die TEN Thüringer Energienetze GmbH (TEN) am 22.08.2013 dazu verurteilt habe, dem Lieferanten mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG den Netzzugang wieder zu gewähren. Ein entsprechendes schriftliches Urteil liegt der TEN bislang jedoch nicht vor.

Das bedeutet nicht, dass das Landgericht Erfurt auf die mündliche Verhandlung vom 22.08. am selben Tage kein Urteil verkündet hat,
wonach der seit 12.08.13 verweigerte Netzzugang uneingeschränkt wieder zu gewähren ist.

TEN benennt die Gründe, weshalb sie sich für gerechtfertigt hält, die Verträge zu kündigen:

Zitat
Hintergrund des Rechtsstreites vor dem Landgericht Erfurt sind vor allem die zuletzt in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Pressemeldungen über die mk-Unternehmensgruppe. Mk-energy wurde demnach jüngst durch das LG Hamburg dazu verurteilt, mehrere hunderttausend Euro an EEG-Umlage an den Übertragungsnetzbetreiber Amprion mit Sitz in Dortmund zu entrichten. Auch andere Gerichte und die Bundesnetzagentur hatten in der Vergangenheit das Geschäftmodell der mk-Gruppe als klassischen Stromvertrieb an Kunden beurteilt. Hieraus ergibt sich die Pflicht, EEG-Umlage zu zahlen. Derartige Zahlungen sieht das bisherige Geschäftsmodell der mk-Gruppe, zu der auch mk-Energy zählt, jedoch nicht vor.

Die TEN befürchtet, dass aus der bisher fehlenden Berücksichtigung der EEG-Umlage im Geschäftsmodell der mk-Gruppe erhebliche Risiken für die Liquidität der mk-Energy resultieren könnten. Verstärkt wird dies aus Sicht der TEN dadurch, dass nach entsprechenden Pressemeldungen das Bundesamt für Justiz gegen das Unternehmen mk Group Holding GmbH ein Ordnungsgeldverfahren wegen Verstoßes gegen gesetzliche Offenlegungspflichten zum Abschlussstichtag 31.12.2011 eingeleitet hat.

Die TEN befürchtet, dass die bislang von mk-Energy geleisteten Vorauszahlungen auf die Netznutzungsentgelte nicht insolvenzfest sind und gegebenenfalls zurückgefordert werden könnten. Die TEN hatte in der Vergangenheit bereits erhebliche Forderungsausfälle durch Insolvenzen anderer Lieferanten zu tragen.

Fraglich, ob eine Befürchtung, dass geleistete Vorauszahlungen nicht insolvenzfest sind, eine Kündigung der Verträge rechtfertigen kann.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 23. August 2013, 15:34:39
Gibt es eigentlich Neuigkeiten von den Klagen der ÜNBs, abgesehen vom ersten Teilerfolg?

Da ist die ZfK eigentlich ganz dicht dran, und bisher hat man noch nichts gelesen..


Die Verbraucherverbände haben letztendlich auch bei Teldafax und Flexstrom weitestgehend versagt. Und tun es hier wieder.

So schauts derzeit leider aus..

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte zwar im Mai diesen Jahres gehandelt, aber das reicht wegen der veränderten Sachlage nicht mehr. Gerade aufgrund der aktuellen Entwicklungen wären umgehende, erneute Maßnahmen mehr als angesagt.
 

Die große Enttäuschung ist für mich aber hier die Bundesnetzagentur, von der ich erwarte, dass sie sich in diesem Fall sehr klar positioniert und nicht mit 1-2 milden Strafen  kommt, die letztlich keine Konsequenz beinhalten.

Auch hier stimme ich Ihnen vollkommen zu.

Wenn die Bundesnetzagentur Care Energy als regulären Stromlieferanten sieht, wie aus dem Bußgeldbescheid gegen Kristek wegen Nichtvornahme der §5-Anmeldung hervorgeht, ist die Bundesnetzagentur auch zuständige Regulierungsbehörde für Care Energy. Die Netzagentur könnte im äußersten Falle sogar Care Energy die Geschäftstätigkeit untersagen.

Stattdessen wartet man derzeit wohl offenbar erstmal ab, bis die Ordnungswidrigkeiten-Sache wegen Kristeks Widerspruch beim zuständigen Gericht ist und von dort etwas kommt. Wie lange das dauern mag, kann man sich ja ausmalen..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 24. August 2013, 13:21:02
Folgendes wurde mir, dem Handelsblatt und der TAZ soeben zugeschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Care Energy hat zahlreiche Wikipediainhalte auf Care-Energy-Online.de übernommen und reagiert unschön auf diesbezügliche Anfragen. Sehen Sie selbst:

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Weiternutzung:_Betreiber_stellt_sich_quer.2C_was_tun.3F

Grüße aus der Wikipedia!

Septuagintesa
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 24. August 2013, 13:22:29
Und das ist meine Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Mitarbeiterin der ... beschäftige ich mich schon seit Monaten mit care energy und Herrn Kristek. Vor ca. drei Monaten hatte ich mehrfach auf der Facebook-Seite von care energy als Privatperson kritische Fragen zu Preisen und AGBs gestellt und auf das Zitieren aus Wikipedia ohne Quellenangaben hingewiesen. Prompt wurden alle meine Beiträge gelöscht und ich gesperrt.
Wegen kritischer Posts im Facebook-Forum "ce unzensiert" erhielt ich böse Nachricht von Herrn März. Unter anderem wegen dieser Abmahnungen wurde unser Forum zum geheimen Forum "Kehrenergie".

Beste Grüße
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bb am 24. August 2013, 19:21:57
Sehr schön auch die auf Wikipedia genannte Antwort von Care. Getreu dem Care Motto "Ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt".

Zitat
... ich habe Sie bereits einmal darauf hingewiesen, dass die von Ihnen angegebenen Texte durch einen Vertreter unseres Unternehmens vor längerer Zeit erstellt worden sind. Da Sie nach wie vor keinen Nachweis über die Autoren bei Wikipedia beigebracht haben und vor allem den Zeitpunkt der Texterstellung nach wie vor nicht benannt haben, gehen wir weiter davon aus, dass Ihre Autoren Texte von unseren Websites verwendet haben, wogegen wir, wie erwähnt, zur Zeit keine Einwände erheben.

Für uns ist das Thema abgeschlossen, sofern Sie keine entsprechend weit zurückliegenden Quellen- und Erstellungsnachweise vorlegen ...
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 24. August 2013, 21:00:16
Zitat
Da Sie nach wie vor keinen Nachweis über die Autoren bei Wikipedia beigebracht haben und vor allem den Zeitpunkt der Texterstellung nach wie vor nicht benannt haben, gehen wir weiter davon aus, dass Ihre Autoren Texte von unseren Websites verwendet haben, wogegen wir, wie erwähnt, zur Zeit keine Einwände erheben.

Solche Sachverhalte lassen sich oft schön via kurzen Blick in http://archive.org/ klären..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Netznutzer am 24. August 2013, 22:05:37
Zitat
Bilanzielle Mehr- und Mindermengen werden nicht als Letzverbraucherbelieferung gelten.

Das ist falsch. Mehr Minder Mengenlieferungen an Netznutzer gelten als Lieferung an Letztverbraucher. Jeder, der NN anmeldet, muss mit Schliessung des LRV seinen Status als Lieferant nachweisen. Es gibt da dieses Dokument von den HZA's. Tut er es nicht, wird er als Letzverbraucher vom VNB behandelt.

Welchen sachlichen Grund sollte es geben, die gelieferten Differenzmengen von Umlagen freizustellen? Da der Lieferant nur über seine Bilanzkreismengen abgerechnet wird, kann er nicht geliefert haben, ihm fehlten schliesslich die Mengen und er hat auch nur die in seinen BK-Kreis gebuchten Mengen Umlagen abgeführt.

Es ist unlogisch, mit Letztverbrauchern die Differenzmengen abzuwickeln, wenn man aber diesen Weg beschreiten will...

Gruß

NN
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 24. August 2013, 22:35:53
Bei meiner Recherche war mir aufgefallen, dass es neben den grammatikalischen und orthographischen Geschwalle-Fehlleistungen von K. und M. auch sprachlich und technisch korrekte Beiträge gibt. Da war mir klar, dass es fremdes Eigentum sein muss.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 26. August 2013, 21:26:07
[...]
TEN benennt die Gründe, weshalb sie sich für gerechtfertigt hält, die Verträge zu kündigen:
Zitat
[...]
Die TEN befürchtet, dass die bislang von mk-Energy geleisteten Vorauszahlungen auf die Netznutzungsentgelte nicht insolvenzfest sind und gegebenenfalls zurückgefordert werden könnten. ...
Fraglich, ob eine Befürchtung, dass geleistete Vorauszahlungen nicht insolvenzfest sind, eine Kündigung der Verträge rechtfertigen kann.

Das verstehe ich jetzt nicht:
Wenn die TEN befürchtet, dass die geleisteten Vorauszahlungen nicht insolvenzfest sind, heißt das dann, dass MK das bereits bekannte Spielchen bzgl. der zahlungspflichtigen Tochter auch hier betreibt und die mk-Energy die Vorauszahlungen womöglich nicht selbst geleistet hat?
Oder kann es (speziell hier) noch andere Gründe geben, warum von mk-Energy bereits geleistete Zahlungen nachträglich nicht insolvenzfest sein könnten? Und hat ein VNB oder ein Gläubiger allgemein keine Möglichkeiten, dem ggf. wirksam entgegen zu wirken?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 27. August 2013, 13:59:41
http://www.freiepresse.de/LOKALES/VOGTLAND/REICHENBACH/Energie-Verbraucherschutz-Licht-bleibt-an-artikel8507963.php
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: GPKE-Xperte am 27. August 2013, 17:36:32
Auch dieser Artikel scheint hinter der PayWall zu sein. Besteht die Möglichkeit den Text hier zu posten?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 27. August 2013, 17:44:43
Also soweit ich das sehe ist der Artikel frei abrufbar..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: GPKE-Xperte am 27. August 2013, 19:37:13
Merkwürdig. Jetzt kann ich auch darauf zugreifen. Vorhin erschien die PopUp Meldung, dass ich bereits zu viele Artikel gelesen hätte (mehr als 10 diesen Monat) und ich daher jetzt zahlen müsse.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 27. August 2013, 22:40:34
Neue Ankündigung auf Facebook (Auszug):


Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/705098132839141
[..] Es ist so weit, Care-Energy präsentiert die eigene Care-Energy Haus Serie. 15 verschiedene Haustypen stehen zur Auswahl und für alle die es ganz individuell wünschen, bauen wir auch nach Ihren Planungswünschen [..].

Eines haben alle Häuser jedoch gleich - sie besitzen einen U-Wert von 0,07 und versorgen sich selbst. [..]

Nähere Informationen in Kürze auf unserer Webpage www.care-energy.de und natürlich bei Ihrem Care-Energy Berater.



Und dann war da noch die witzige Pressemitteilung wegen des Energy-Drinks:

Trink Dich stromkostenfrei mit Care-Energy-Drink (http://www.presseportal.de/pm/80959/2542656/trink-dich-stromkostenfrei-mit-care-energy-drink-bild)


Zitat von: http://www.presseportal.de/pm/80959/2542656/trink-dich-stromkostenfrei-mit-care-energy-drink-bild
[..] Care-Energy-Drink ist ein Energy Drink auf Molkenpermeatbasis (55% Molkeerzeugnis) mit erhöhtem Koffeingehalt (32mg/100ml), welcher mit seinem erhöhten Koffeingehalt den "Trinker" mit Energie versorgt und Garant ist, dass dieser "unter Strom steht". Im wahrsten Sinne des Wortes, denn die Kilokalorien des modernen Energy-Drinks, werden in Wh aufgewogen.

Laut Herstellerangaben beinhaltet eine Dose 125 kcal und dies entspricht 145,375 Wh. Also schreibt Care-Energy beim Kauf einer Dose Care-Energy-Drink 145,375 Wh zum Wert des jeweiligen Strompreises gut, unabhängig davon, bei wem die Energie bezogen wird. [..]

Zitat von: http://www.presseportal.de/pm/80959/2542656/trink-dich-stromkostenfrei-mit-care-energy-drink-bild
[..] Zukünftig stellt sich der Geschäftsführer der Care-Energy vor, dass die Energierechnung vollends durch den Handel von effizienten energieverbrauchenden Geräten und energieversorgenden Bio-Lebensmittel abgedeckt wird.

Ist das das Ende der regulären Energiebranche?
[..]
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 27. August 2013, 22:54:59
Oder kann es (speziell hier) noch andere Gründe geben, warum von mk-Energy bereits geleistete Zahlungen nachträglich nicht insolvenzfest sein könnten? Und hat ein VNB oder ein Gläubiger allgemein keine Möglichkeiten, dem ggf. wirksam entgegen zu wirken?


http://www.derenergieblog.de/alle-themen/energie/wenn-der-netznutzer-nicht-zahlt-aber-ein-dritter/

..bereits gelesen?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 27. August 2013, 23:10:53
PS:

Gerade auf demselben Kanzlei-Blog gefunden, sehr lesenswert und auch zum hiesigen Thema passend:

http://www.derenergieblog.de/alle-themen/energie/plug-in-solaranlagen-rechtlich-problematisch-aber-nicht-generell-unzulaessig/
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 28. August 2013, 12:36:40
Oder kann es (speziell hier) noch andere Gründe geben, warum von mk-Energy bereits geleistete Zahlungen nachträglich nicht insolvenzfest sein könnten? Und hat ein VNB oder ein Gläubiger allgemein keine Möglichkeiten, dem ggf. wirksam entgegen zu wirken?

http://www.derenergieblog.de/alle-themen/energie/wenn-der-netznutzer-nicht-zahlt-aber-ein-dritter/
..bereits gelesen?

Hat denn ein Dritter und nicht der Netznutzer mk-Energy die Vorauszahlungen an TEN geleistet? Wenn ja, dann hätte die TEN vor einer Kündigung der Verträge wohl erst klären müssen:
Zitat
Der Netzbetreiber sollte ... versuchen, die Hintergründe einer solchen Drittzahlung in Erfahrung zu bringen. Es empfiehlt sich, eine schriftliche Erläuterung des Netznutzers (bzw. des für ihn zahlenden Dritten) einzuholen – zum Beispiel die Bestätigung, dass der Dritte nur als „Zahlstelle“ des Netznutzers fungiert.
[Quelle: Der Energieblog]

Meine vorstehend zitierte Fragen nach anderen (hier womöglich vorliegenden) Gründen, dass Zahlungen nicht insolvenfest sein könnten und den Möglichkeiten des Netzbetreibers, ist damit aber nicht beantwortet.  :-\
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 28. August 2013, 13:10:52
Care-Öko-Phone - Der erste ökologische Telefondienstleister (http://care-energy-online.de/index.php/solutions/care-oeko-phone.html?showall=&start=1).


;D  ;D


Telefondienstleister .. welche Anzeige-, Regulierungs- oder Abgabenpflicht wird damit wieder umgangen ;)?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 28. August 2013, 13:15:32
Meine vorstehend zitierte Fragen nach anderen (hier womöglich vorliegenden) Gründen, dass Zahlungen nicht insolvenfest sein könnten und den Möglichkeiten des Netzbetreibers, ist damit aber nicht beantwortet.  :-\

Es ist ja die TEN, die anscheinend befürchtet, in der Vergangenheit Zahlungen entgegengenommen zu haben, die in einem Insolvenzverfahren zurückgefordert werden könnten..


Es kann eigentlich nur um das "wer hat für wen gezahlt"-Spielchen gehen - bzw. TENs Befürchtung (?) / Behauptung (?), es gäbe ein solches. Denn davon abgesehen dürfte (fast) immer gelten: Was mit Rechtsgrund geleistet wurde, kann nicht zurückgefordert werden.


Zitat von: http://www.derenergieblog.de/alle-themen/energie/wenn-der-netznutzer-nicht-zahlt-aber-ein-dritter/
[..] Die Anfechtung des Insolvenzverwalters setzt lediglich eine „unentgeltliche Leistung“ im Zeitraum von vier Jahren vor Insolvenzantragstellung voraus. Die Drittzahlung wird dann als unentgeltliche Leistung angesehen, wenn der Leistungsempfänger (Netzbetreiber) für die Zahlung kein Vermögensopfer erbracht hat. Grundsätzlich besteht das Vermögensopfer darin, dass infolge einer Drittzahlung der Anspruch des Netzbetreibers auf Zahlung der Netzentgelte erfüllt und damit erloschen ist. Ist aber der eigentliche Netznutzer im Zeitpunkt der Drittzahlung bereits insolvenzreif, hat der Netzbetreiber wirtschaftlich nichts verloren, da sein Anspruch bereits nicht mehr durchsetzbar und damit wertlos war. Die dennoch erhaltene Zahlung eines Dritten wird so zu einer Art Geschenk. Werden sowohl der Netznutzer als auch der Drittzahlende insolvent („Doppelinsolvenz“), fehlt grundsätzlich das Vermögensopfer, und die Leistung des Drittzahlenden ist im Sinne des § 134 InsO unentgeltlich. [..]


Oder etwas "härter" gesagt:

Wenn TEN jetzt befürchtet, nicht "insolvenzfeste" Vorauszahlungen erhalten (besser: angenommen) zu haben, hieße dies, daß TEN in der Vergangenheit irgendetwas falsch gemacht hätte..

..was wiederum gänzlich unverständlich erscheint, ist die "Problematik" den Netzbetrieben doch spätestens seit der Causa Teldafax hinreichend bekannt..

..oder TEN "befürchtet" lediglich (öffentlich), nicht "insolvenzfeste" Vorauszahlungen angenommen zu haben und irrt damit allerdings oder kann jedenfalls mit dieser Begründung alleine offenbar nicht den Lieferantenrahmenvertrag wirksam aufkündigen.



Man hat eher das Gefühl, daß vereinzelte Netzbetriebe sich jetzt mit aller Macht aus den Lieferantenrahmenverträgen mit CE lösen wollen.

Wenn ohnehin bereits Vorkasse vereinbart ist und es aktuell keine Zahlungsrückstände gibt, dann versucht man es eben mit der fehlenden §5-Anmeldung als Vertragspflichtverletzung wie die NRM und die Hanauer - hat vor Gericht nicht Stand gehalten - oder wie die TEN mit irgendwelchen "abstrakten" Risiken, die, wenn sie denn bestünden, man ohnehin wohl eher selbst zu verantworten hätte (Annahme von angeblich nicht "insolvenzfesten" Vorauszahlungen) - wie man sieht, hatte dieser "Einfall" vor Gericht auch keinen Bestand..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 28. August 2013, 22:32:33
Care Energy lanciert ein eigenes Fernsehmagazin (http://www.facebook.com/photo.php?fbid=706102976071990&set=a.706094232739531.1073741844.178103735538586&type=1) ("Hamburg sieht grün -  Das Magazin von Care-Energy") auf Hamburg1 (http://www.hamburg1.de/).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 29. August 2013, 10:55:12
Wir hatten bei Kehrenergie ja gezweifelt... aber es wird wirklich laufen! Ab 03.09. um 17, 18 und 19.45 Uhr als Business-TV, keine Dauerwerbesendung... auweia.
Und so präsentiert sich die Moderatorin: http://tvtotal.prosieben.de/tvtotal/videos/player/index.html?contentId=133319&initialTab=related
Das passt doch!  :o ::)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 29. August 2013, 11:05:16
Ist doch mal was anderes als Farenski + Kristek ;)..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 29. August 2013, 11:47:48
Jedenfalls ist sie hübscher anzusehen... was das Niveau betrifft...???
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 29. August 2013, 11:58:11
Das ist bei Farenski auch schon im Keller :D!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 29. August 2013, 12:09:47
Würde als Architektin eher sagen, unter der Bodenplatte  8)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 29. August 2013, 12:42:58
Eben.

Von daher freue ich mich auf die Sendung. Schlimmer als das Gespann Farenski - Kristek kanns nicht werden, aber die Moderation gibt optisch mehr her..


Im Ernst:

Es ist natürlich kritisch, daß Kristek hier noch ein weiteres mediales Forum bekommt, seine mitunter verqueren Ansichten unters Volk zu bringen und um Kunden zu buhlen, solange wichtige Verbraucherschutz-Mängel beim seinem Angebot weiterhin nicht beseitigt sind.

Allerdings zahlt er auch dafür (nehme ich an). Und der Regionalfernsehsender gibt sich dafür her.

Marktwirtschft also, muss man akzeptieren.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 29. August 2013, 15:25:44
Hamburg sieht grün - Trailer (http://www.youtube.com/watch?v=Omtyg-KxV80)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 29. August 2013, 15:29:41
http://www.freiepresse.de/LOKALES/VOGTLAND/OBERES-VOGTLAND/Energie-Anbieter-Haustuergeschaefte-sorgen-fuer-Wirbel-artikel8449789.php

http://www.freiepresse.de/LOKALES/VOGTLAND/REICHENBACH/Energie-Gericht-entscheidet-mit-Urteil-fuer-Care-artikel8509508.php
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 29. August 2013, 18:24:59
Die Strompreis-Bewerbung auf der Homepage wurde zwischenzeitlich angepasst.


Es heißt nun dort:

Zitat von: http://www.care-energy-online.de/index.php/stromgas/strom
*Aktueller Preis = variabler Tagespreis basierend auf EEX PHELIX 45% base und 55% peak, inkl. 19% Ust.,
inkl. Tradingfee 1,00 ct/kWh, inkl. Stromsteuer 2,05 ct/kWh, inkl. EEG-Umlage 3,28 ct/kWh,
zzgl. Netzentgelte des regionalen Verteilnetzbetreibers (zwischen 2 und 11 ct pro kWh),
bestehend aus Konzessionsabgabe, KWK Umlage, Offshore Umlage, $19 StromNEV, 19% MwSt.
zzgl. 6,99€ monatlicher Grundgebühr Real-Tarif / 19,99€, monatlicher Grundgebühr Professional-Tarif Privatkunden
oder zzgl. 7,99€ monatlicher Grundgebühr Real-Tarif / 20,99€ monatlicher Grundgebühr Professional-Tarif Gewerbekunden


Die Angabe "zzgl. Netzentgelte [..] bestehend aus Konzessionsabgabe, KWK Umlage, Offshore Umlage, $19 StromNEV" ist neu, was den fett markierten Teil betrifft.


Ein Schritt in die richtige Richtung, den ich sehr Begrüße!

..wenn nun auch noch das Auftragsformular (http://www.care-energy-online.de/informationsmaterial/tarifblatt_real_profi.pdf) aktualisiert würde, wo immer noch von einer EEG-Umlage i.H.v. von 5,28 oder 3,28 Cent / kWh die Rede ist, ferner die Netznutzungskosten noch nicht genau nach möglicher Höhe und Zusammensetzung aufgeschlüsselt werden..

..sowie ferner sowohl in der Werbung, als auch auf dem Auftragsformular darauf hingewiesen würde, daß zu den Netzentgelten auch die jährlichen Kosten für Messstellenbetrien, Messung und Abrechnung sowie der jährliche Netznutzungs-Grundpreis zählen..

..ferner die Haftung aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung für den Verbraucher/Haushaltskunden als Netznutzer mit eigenständigem Vertrag geklärt wurde..

..sicher gestellt würde, daß ausnahmslos jedem Kunden von den "Energieberatern" die Netznutzungsentgelte auf den jeweiligen Einzelfall bezogen "vorgerechnet" werden, was laut Aussage von Care Energy passiert, ich aber gerne in Zahlen festgehalten in Form einer Beratungsdokumentation auf dem Auftragsformular wiederfinden würde..


..dann gäbe es fast nichts mehr gegen das neue Strompreismodell einzuwenden (außer dem grundsätzlichen Risiko, als Verbraucher oder Kleingewerbetreibender einen solch ungewöhnlichen Tarif zu wählen - aber das muss der mündige Kunde schon selbst entscheiden dürfen, vorausgesetzt, ihm wird bei Vertragsanbahnung nicht verschwiegen, worauf er sich genau einlässt).



PS:

Nur das mit dem "$" vs. "§" sollte Care Energy nochmal üben..

Vermutlich zu viele von den "$" im Kopf, die Truppe (ein "freudscher Verschreiber" quasi?) ;D.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 30. August 2013, 14:06:23
Zitat
Nur das mit dem "$" vs. "§" sollte Care Energy nochmal üben..

Vermutlich zu viele von den "$" im Kopf, die Truppe (ein "freudscher Verschreiber" quasi?) ;D.

Klar, einfach ein Schusselfehler/Vertipper. Aber das finde ich trotzdem bedenklich, dass zentrale und wichtige Elemente des Seitenauftritts offenbar noch nicht mal gegengelesen werden?! Für einen Stromvertrieb (ähh Nutzenergielieferant) mit angeblichen 300.000 Kunden ist das einigermaßen peinlich.

Zitat
dann gäbe es fast nichts mehr gegen das neue Strompreismodell einzuwenden

Wo bleibt der Beweis für Nutzung des Grünstromprivilegs? Wie kann ich den Börsenpreis täglich als Basis angeben und dann den Strom nicht von der Börse (und damit deutlich teurer) kaufen? Woher kommen die 20% Wind und Solarstrom "bezogen auf jedes 15-Minuten-Intervall"? Das ist ein ganz zentraler und wichtiger Punkt des Strompreismodells!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 30. August 2013, 14:11:26
Wo bleibt der Beweis für Nutzung des Grünstromprivilegs? Wie kann ich den Börsenpreis täglich als Basis angeben und dann den Strom nicht von der Börse (und damit deutlich teurer) kaufen? Woher kommen die 20% Wind und Solarstrom "bezogen auf jedes 15-Minuten-Intervall"? Das ist ein ganz zentraler und wichtiger Punkt des Strompreismodells!

..aber einzig Care Energy's Problem!

Der Kunde schuldet die im Preismodell vereinbarten Entgelte für die Nutzenergielieferung. Wenn demnach der Kunde an Care Energy 3,28 Ct. netto je gelieferte kWh für von Care Energy geschuldete EEG-Umlage als Preisbestandteil zu leisten hat, gilt dies.


Wenn Care Energy sich abermals wegen dem Grünstromprivileg irren sollte (wobei man als Stromlieferant einfach "weiß" ob man grünstrompriviligiert ist, schließlich werden die Lieferdaten des Vorjahres für die Feststellung zugrunde gelegt und eine rechtzeitige Anmeldung bei den ÜNBs ist unumgänglich), gibts halt wieder Nachforderungen der ÜNBs. Aber an Care Energy!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 30. August 2013, 14:19:52
Pressemitteilung: Care-Energy obsiegt ein weiteres Mal vor Gericht (http://www.presseportal.de/pm/80959/2545752/care-energy-obsiegt-ein-weiteres-mal-vor-gericht)


Auszug:

Zitat von: http://www.presseportal.de/pm/80959/2545752/care-energy-obsiegt-ein-weiteres-mal-vor-gericht
Im Rechtsstreit mit Verteilnetzbetreibern, ob diese bei einem Netznutzungvertrag direkt mit dem Letztverbraucher auf die Papierrechnung in für den Kunden verständlicher Form verzichten dürfen und den Kunden vorschreiben können, ob diese eine spezielle Software brauchen, die GPKE Regeln gelten, etc. entschied das Landgericht Hamburg in einer einstweiligen Verfügung - also SOFORT umsetzbar und vollstreckbar - klar für die Rechtsansicht von Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH und Co.KG.

Es steht somit fest, der Verteilnetzbetreiber muss in Papierform gem § 14 Abs 1 UmsatzsteuerG, dem Letztverbraucher, der einen direkten Netznutzungsvertrag abgeschlossen hat, abrechnen.

Der Verweis auf GPKE Richtlinien sei unzutreffend, da diese bei der Netznutzungsabrechnung mit Letztverbrauchern nicht eingehalten werden müssen. Der immer wieder zitierte Beschluss der Bundesnetzagentur BK6-06-009 wurde vom Gericht festgestellt, betrifft das Verhältnis "Betreiber eines Energieversorgungsnetzes - Letztverbraucher" nicht.

Weiters stellt das Gericht fest, dass diese durch den Verteilnetzbetreiber zu erstellende Abrechnung an den Letztverbraucher in einer klaren, einfachen und verständlichen Weise zu erfolgen hat. Zuletzt wurde auch klargestellt, dass Letztverbraucher das Recht auf einen eigenen Netznutzungsvertrag haben und dies im § 20 Energiewirtschaftsgesetz klar geregelt ist.


[..]
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 30. August 2013, 14:24:08
Das ganze ist nur eine einstweilige Verfügung!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 30. August 2013, 14:27:13
So stehts ja auch in der Pressemitteilung..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 30. August 2013, 14:31:16
Zitat E.R.:  Ein weiterer Pyrrhussieg für den Grünlurch. Das sowas höchst wahrscheinlich war stand fast vorher fest. Es wird ja gar keine rechtl. Prüfung bei einer einstw. Verfügung vorgenommen. Und selbst wenn es irgendwann ein Urteil in der Hauptsache zugunsten der CE geben würde - was hieße das? Es würde nur bedeuten, dass Papierrechnungen gestellt werden müssten. Und diese Zusatzkosten kann ein Netzbetreiber doch höchst wahrscheinlich (wie sonst auch die anderen Systemkosten) in seine eigene Kalkulation einbauen - also würde es eher teurer für alle. Und ein weiteres Mal; was soll dieser Unfug mit eigenen NN-Verträgen bei Endkunden? Der Endkunde gewinnt gar nix und hat nur mehr Aufwand als im üblichen Verfahren. Unsere Prognose: Auch diese einsw. Verfügung wird das ursprüngliche Geschäftsmodell (in dem ja die allermeisten CE-Kunden drin sind) nicht retten und auch nicht deren Protagonisten!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 30. August 2013, 14:35:52
Zitat E.R.: [..] Es wird ja gar keine rechtl. Prüfung bei einer einstw. Verfügung vorgenommen.

Stimmt so nicht. Geprüft wird schon, wenngleich mit "niedriger Messlatte". Wenn das Gericht allerdings z.B. einen Verfügungsgrund gänzlich verneint, wird es den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ablehnen.

Natürlich kann der Antragsgegner Widerspruch einlegen und es kommt dann zur mündlichen Verhandlung (und Urteil).


Zitat E.R.: [..] Und ein weiteres Mal; was soll dieser Unfug mit eigenen NN-Verträgen bei Endkunden? Der Endkunde gewinnt gar nix und hat nur mehr Aufwand als im üblichen Verfahren.

Natürlich ist es Unfug!

Aber, wie es scheint, ein rechtlich zulässiger Unfug..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 02. September 2013, 10:21:54
Vorläufig wieder am Netz: http://www.thueringer-energienetze.de/Netzinformationen/info_mk_energy_vorlaeufige_gewaehrung.htm
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: engelchen62 am 02. September 2013, 20:29:29
CE hat ja nun seine Preisangaben auf der Homepage wirklich transparenter gemacht (zwar m.W. wieder nur unter Zwang, aber immerhin):

aktuelle Kopie von www.care-energy.de:
*Aktueller Preis = variabler Tagespreis REAL-Tarif basierend auf EEX PHELIX 45% base und 55% peak, inkl. 19% USt,
 inkl. Tradingfee 1,00 ct/kWh, inkl. Stromsteuer 2,05 ct/kWh, inkl. EEG-Umlage 3,28 ct/kWh,
 zzgl. 6,99€ monatlicher Grundgebühr Real-Tarif / 19,99€, monatlicher Grundgebühr Professional-Tarif Privatkunden, inkl. 19% USt,
 oder zzgl. 7,99€ monatlicher Grundgebühr Real-Tarif / 20,99€ monatlicher Grundgebühr Professional-Tarif Gewerbekunden, inkl. 19% USt.

Zzgl. Netzentgelte des regionalen Verteilnetzbetreibers (zwischen 0,65 und 9,01 ct/kWh), zzgl. Konzessionsabgabe (0,61 - 2,39 ct/kWh) , KWK Umlage (0,126 ct/kWh), Offshore Umlage (0,250 ct/kWh), §19 StromNEV (0,329 ct/kWh) und 19% USt. Die Mess-, Grund- und Abrechnungspreise sind in der Grundgebühr inkl.


Was mir dabei aber nun nicht klar ist, wie der letzte Satz zu verstehen ist. Die Mess-, Grund- und Abrechnungspreise (der Netznutzung?) sind in der Grundgebühr (von Care-Energy ?) inkl.? Ich dachte, die Netznutzungkosten muss der neue CE-Kunde mittels eines vorher abzuschließenden Netznutzungsvertrages direkt mit dem Netzbetreiber abrechnen, damit es für den Kunden so richtig transparent ist? Muss er diese nun mittels der CE-Grundgebühr nun doch erst an CE zahlen, die dann die Netzbetreiber-spezifische Netznutzungs-Grund-, Mess- und Abrechnungkosten an den Netzbetreiber abführt?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 07. September 2013, 08:14:15
Pressemitteilung: Care-Energy fordert personelle Konsequenzen in der Geschäftsleitung der TEN Thüringer Energienetze GmbH (http://www.presseportal.de/pm/80959/2551102/care-energy-fordert-personelle-konsequenzen-in-der-geschaeftsleitung-der-ten-thueringer)


Auszüge:

Zitat von: http://www.presseportal.de/pm/80959/2551102/care-energy-fordert-personelle-konsequenzen-in-der-geschaeftsleitung-der-ten-thueringer
Am 14 August, teilte die TEN Thüringer Energienetze GmbH allen Kunden von Care-Energy mit, dass diese mit Wirkung zum 11.08.2013 24:00 Uhr den Zugang zum Stromnetz der TEN Thüringer Energienetze GmbH (TEN) verweigern.

Gestützt wurde diese vollkommen unberechtigte und diskriminierende, ja sogar behindernde "Kündigung" auf angebliche EEG-Zahlungen, welche mk-energy an AMPRION leisten müsse und dass mk-energy nicht zeitgerecht ihre Bilanzen veröffentlichte.

Dass Care-Energy überhaupt keine EEG-Umlage abführen konnte, verschweigt TEN natürlich, denn genau diese waren es, welche in einem Rechtsstreit mit Care-Energy aus dem Jahre 2012 durchsetzten, dass mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG, weder selbst Letztverbraucher ist, noch Letztverbraucher mit Strom beliefert [..]

TEN setzte jedoch im oben angeführten Rechtsstreit durch, dass mk-energy als Elektrizitätsversorgungsunternehmen eben KEINE Letztverbraucher beliefere und somit keine EEG-Umlage abführen konnte. [..]

[..] Dass Care-Energy jedoch somit weder eine EEG-Umlage vom Kunden einfordern durfte, noch abführen musste, verschweigen die damaligen Streitparteien, wie hier die TEN. [..]

Der Vortrag von TEN, dass die geleisteten Zahlungen nicht insolvenzfest seien, oder das Unternehmen gar durch die EEG-Zahlungen in wirtschaftliche Schräglage kommen könne, griff nicht [..]

Nach dem Urteil vom Landgericht Hamburg in Sachen AMPRION, leistete mk-energy pünktlich und ohne weiteren Verzug selbstverständlich die von AMPRION eingeklagte Summe, obwohl mk-energy gegen dieses Urteil Berufung einlegte. [..]
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bb am 07. September 2013, 12:45:34
Zitat von: http://www.presseportal.de/pm/80959/2551102/care-energy-fordert-personelle-konsequenzen-in-der-geschaeftsleitung-der-ten-thueringer
Am 14 August, teilte die TEN Thüringer Energienetze GmbH allen
Dass Care-Energy überhaupt keine EEG-Umlage abführen konnte, verschweigt TEN natürlich, denn genau diese waren es, welche in einem Rechtsstreit mit Care-Energy aus dem Jahre 2012 durchsetzten, dass mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG, weder selbst Letztverbraucher ist, noch Letztverbraucher mit Strom beliefert [..]

Wie das Fähnchen im Wind:

Zitat von: http://openjur.de/u/641758.html
Die Klägerinnen sind der Auffassung, die Klägerin zu 1 sei nach dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag der alleinige Letztverbraucher elektrischer Energie an der Anschlussstelle.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 10. September 2013, 00:21:57
Was der „spinnerte“ CEO so alles von sich gibt und die Mk-Group schon mal versprochen hat:

http://www.digitalfernsehen.de/news_340168.html

Lesenswert sind auch die Kommentare bzgl. 'Geschäftsgeheimnisse' des Martin Kristek !    ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: EviSell am 10. September 2013, 18:07:20
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

Zitat
09.09.2013
Milchmädchenrechnung mit Folgen
Stromanbieter wirbt mit Stromkosteneinsparung beim Kauf seines Molke-Energy-Drinks

Die Hamburger Firma mk Holding GmbH, die als Energiedienstleister unter der Marke Care Energy seit Monaten wegen ihres Geschäftsmodells, ihrer Vertragsbedingungen und ihrer Auslegung gesetzlicher Pflichten in der Kritik steht, erweitert zunehmend das Sortiment: Seit neuestem verkauft sie neben Leuchtmitteln, Haushaltsgeräten und Solaranlagen für die Steckdose auch einen Energy-Drink. Dabei wird versprochen, dass bei einer Mindestabnahmemenge von 24 Dosen zum Preis von 33,60 € jeweils pro Dose Care-Energy-Drink 145,375 Wattstunden zum Wert des Strompreises gutgeschrieben werden. Beworben wird das Ganze mit dem Slogan "Trink dich stromkostenfrei mit Care-Energy-Drink".

Wer dieses Angebot in die Tat umsetzt, hat sich einiges vorgenommen, denn er müsste beispielsweise bis zu täglich knapp 19 Dosen trinken. Die Koffein-Menge entspricht 4,75 Litern mittelstarken Kaffees. Eine sich daraus im besten Falle ergebende Steigerung der Aktivität ist von Vorteil, denn man würde hierbei täglich auch ca. 2.300 Kilokalorien zusätzlich aufnehmen. "Um diese wieder loszuwerden, müsste ein Erwachsener jeden Tag zwei bis drei Stunden mit einer Geschwindigkeit von durchschnittlich 12 km/h laufen", rechnet Jens Luther von der Verbraucherzentrale Sachsen vor. Da hierzu die wenigsten Menschen in der Lage sind, wandelt der Körper die zusätzliche Energie in Fett um. "Täglich können so bis zu 340 g Fett eingelagert werden", gibt Luther zu bedenken. Im Jahr wären das bis zu 120 kg, die eine Person zunehmen könnte, sollte sie vorhaben, so die Stromkosten einzusparen.

Portmonee und Konto bleiben dennoch leer. Denn wenn sich jemand, der allein wohnt, stromkostenfrei trinken möchte und einen Jahresverbrauch von 1.000 kWh zu Grunde legt, müsste er rund 6.879 Dosen kaufen und austrinken. Diese Anzahl Dosen kosten im Jahr 9.630 €. Nimmt man die Kilowattstunde für rund 30 Cent an, dann spart der Verbraucher zwar rund 400 € Energiekosten (1.000 kWh zu je 30 Cent plus 100 € angenommene jährlich Festkosten). Unter dem Strich bleiben aber 9.230 Euro Mehrkosten für das Getränk. Damit bringt das Motto "Trink Dich stromkostenfrei" eigentlich nur zusätzliche Kosten.


http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/milchmaedchenrechnung-mit-folgen-1
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 10. September 2013, 20:13:49
"Energiewende-Briefing" vom 10.09. mit Frank Farenski und Martin Kristek (http://www.livestream.com/careenergytv/video?clipId=pla_520913d8-2a9d-404e-b812-c5ba69def3df)

"Bis zu 70% Energiekosten-Einsparung durch neues Tarifkonzept"

(im Video bis 09:00 Minuten vorspulen zum eigentlichen Beginn der Sendung!)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 10. September 2013, 22:07:52
[...]
(im Video bis 09:00 Minuten vorspulen zum eigentlichen Beginn der Sendung!)

Wozu? Warum sollte sich jemand solch lächerliche Propaganda-Veranstaltungen/-Filmchen antun? ::)

Die 'Halbwertzeit' hat der Laden doch schon hinter sich, insofern erledigt sich das in absehbarer Zeit!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 11. September 2013, 01:26:40
Wozu? Warum sollte sich jemand solch lächerliche Propaganda-Veranstaltungen/-Filmchen antun? ::)

Wer sich das ersparen will, klickt halt von vornherein nicht und muss demzufolge auch nicht spulen ;).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 12. September 2013, 15:05:41
http://www.anruf-info.de/089215527
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 15. September 2013, 18:02:27
Handelsblatt vom 13.09.2013: "Zu viel Energie" (http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:www.absatzwirtschaft.de/content/printpage.aspx%3F%26_t%3Dftprint_HB%26hid%3DHB0F45186B-9CF0-4B10-B391-182BF67D257B+)


Auszug:

Zitat von: http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:www.absatzwirtschaft.de/content/printpage.aspx%3F%26_t%3Dftprint_HB%26hid%3DHB0F45186B-9CF0-4B10-B391-182BF67D257B+
Manchmal scheint es, als lebe Martin Kristek in seiner eigenen kleinen Welt, gut geschützt vor der Realität. Eine Schreckensmeldung nach der anderen landet auf dem Tisch des Chefs von Care Energy. Die Bundesnetzagentur hat ein Bußgeld von 40 000 Euro gegen den Stromanbieter aus Hamburg verhängt. Der Branchenverband BDEW rät seinen Mitgliedern bei Geschäften mit Care Energy zur Vorsicht. Und weil das Unternehmen seit 2009 keine Bilanzen mehr vorlegte, geriet Care Energy auch mit dem Bundesamt für Justiz in Streit.

Was macht Kristek?

Er wird Getränkehändler.

[..]

Beobachter könnten nun meinen, ein Unternehmen, das keine Bilanzen vorlegen kann, sollte andere Prioritäten haben. Doch der Verbraucherzentrale Sachsen ist noch etwas ganz anderes aufgefallen: Wer seine Stromrechnung bei Care Energy wirklich wie beworben auf null senken will, gefährdet seine Gesundheit, wenn nicht sein Leben.

[..]

[..] die Verbraucherzentrale sieht nicht nur eine Gefahr für die Gesundheit, sondern auch für die Geldbörse der Care-Energy-Kunden. Bei einem Jahresverbrauch von 1 000 Kilowattstunden müsste ein Verbraucher 6 879 Dosen kaufen - für 9 630 Euro. [..]



Die Antwort von Care Energy:

care-energy-nachrichten.de vom 13.09.2013: "Zu wenig EEG" (http://www.care-energy-nachrichten.de/?q=articles%2F2013%2F09%2F13%2Fzu-wenig-eeg)


Auszug:

Zitat von: http://www.care-energy-nachrichten.de/?q=articles%2F2013%2F09%2F13%2Fzu-wenig-eeg
Diesmal ist nicht das Erneuerbare-Energien-Gesetz gemeint, sondern ein negativer Befund von Elektroenzephalografie [..], also zu wenig Gehirnstrom.

[..]

„Der Artikel hat eigentlich einen Satirecharakter“ kommentiert Martin Kristek [..]. „Man fragt sich schon, wie flach eine Meldung sein muss um einen Artikel im Handelsblatt auszulösen.“

[..]

„[..] Für diese Gratisreklame sind wir zwar dankbar, sie kann trotzdem nicht über die Niveaulosigkeit des Berichts hinwegtäuschen.“ Martin Kristek kündigte an, auf juristische Schritte gegen den Artikel zu verzichten. „[..] die gesamte Absurdität des Artikels spricht gegen juristische Schritte.“

Grundsätzlich sei wohl jedem Bürger [..] klar, dass 19 Dosen Energydrink pro Tag keine gesunde Ernährung seien. Wem dies nicht bewusst ist, lebe in einer anderen Welt.

„In einer anderen Welt zu leben hat das Handelsblatt mir in seinem Artikel ebenfalls unterstellt. Angesichts der dümmlichen Verschwendung von Zeilen und Papier für diesen Artikel dürfte diese Aussage eher auf die zuständige Redaktion zutreffen“ so Martin Kristek abschließend.


Geschmückt ist der Care Energy-Artikel mit dieser Grafik (http://img31.imageshack.us/img31/1124/8uhl.jpg), die den wohl zuständigen Handelsblatt-Redakteur zusammen mit Care-Energy-Drink Dosen und dem Slogan "Energy für dich - Strom für dich" abbildet.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 15. September 2013, 18:47:42
Auch der WDR widmet sich diesem skurrilen Nebenschauplatz:

WDR 5 vom 14.09.2013 - Kilos statt Kilowatt?! Neues Rabattsystem für Stromkunden (http://www.wdr5.de/sendungen/profit/s/d/14.09.2013-00.30/b/kilos-statt-kilowatt.html)

( Link zur Audiodatei (http://www.wdr5.de/fileadmin/user_upload/Sendungen/Profit/Audios/130913_Profit_Doeschner.mp3) )
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 15. September 2013, 19:33:20
[..]
Die Antwort von Care Energy:

care-energy-nachrichten.de vom 13.09.2013: "Zu wenig EEG" (http://www.care-energy-nachrichten.de/?q=articles%2F2013%2F09%2F13%2Fzu-wenig-eeg)

Auszug:
Zitat
... kommentiert Martin Kristek ... die Berichterstattung des Handelsblattes ...
„Man fragt sich schon, wie flach eine Meldung sein muss um einen Artikel im Handelsblatt auszulösen.“ ...

Schon lustig, ausgerechnet MK, weltweit größter Produzent „flacher Meldungen“, echauffiert sich über Dritte!  ;D

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Ben am 17. September 2013, 20:34:18
Revolution: Care Energy kündigt Stromtarif ohne EEG an!

http://www.presseportal.de/pm/80959/2558136/care-energy-startet-oekologische-energieversorgung-ohne-eeg
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: EviSell am 18. September 2013, 15:37:59
Care Energy: Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg gegen Stadtwerk

http://www.hoech-partner.de/blog/2013/09/18/care-energy-einstweilige-verfugung-des-landgerichts-hamburg-gegen-stadtwerk/
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 19. September 2013, 17:36:28
Revolution: Care Energy kündigt Stromtarif ohne EEG an!

http://www.presseportal.de/pm/80959/2558136/care-energy-startet-oekologische-energieversorgung-ohne-eeg

Die ZfK berichtet ebenfalls:

http://www.zfk.de/unternehmen/artikel/care-stellt-auf-eigenversorgung-ohne-eeg-um.html
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: GPKE-Xperte am 26. September 2013, 21:05:14
Und wieder versucht es ein Netzbetreiber:

http://www.02elf.net/allgemein/schaedigt-die-bayernwerk-ag-vorsaetzlich-care-energy-kunden-trotz-vorauskassa-und-zahlung-der-netznutzung-bis-einschliesslich-30-09-2013-trennt-bayernwerk-ag-mit-26-09-2013-000-care-energy-vom-ne-230429

Neben einigen Unwahrheiten zum Thema Netznutzungsvertrag heißt es im Artikel:

Zitat
Wie reagieren manche Netzbetriebe so im Fall der Bayernwerk AG auf diese verbraucherschützende Maßnahme?

Sie kündigen per Telefax vom 25.09.2013 nach 17:00 Uhr als nach Betriebsschluss den Lieferantenrahmenvertrag mit Einstellung der Netzdienstleistung 26.09.2013 0:00 Uhr und senden die Kunden in die Grundversorgung und das obwohl Care-Energy die Netznutzungsentgelte bis einschließlich 30.09.2013 im Voraus bezahlt hat.

“Bayernwerk AG schädigt mit diesem Vorgehen vorsätzlich die Care-Energy Kunden und braven Bürger in Bayern und an diesen liegt es sich dagegen zur Wehr zu setzen”, so Martin Richard Kristek weiter, “Wir werden wie schon bei anderen Netzbetrieben gerichtlich gegen solche Machenschaften vorgehen und wie sich schon am Beispiel Thüringer Energienetze AG zeigte am Ende obsiegen. Sollten Kunden ein finanzieller Nachteil entstehen, so kommen wir dafür auf, denn wir stehen auf der Seite unserer Kunden!”

Für Care-Energy Kunden entsteht also kein Nachteil, ob für die Bayernwerk AG, wird sich zeigen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 29. September 2013, 21:27:29
Der "19,90"-Tarif ist zurück:


Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/724040680944886
Energie aus Ökostrom: 350.000 Kunden
Energie aus Erdgas: 5.000 Kunden

Und weil es so schön ist gibt es Energie aus Strom bundesweit wieder für die bekannten 19,90 und bei Energie aus Gas erhöhen wir nicht die Preise.

[..]
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: GPKE-Xperte am 30. September 2013, 08:42:28
Wie jetzt? Rolle rückwärts? Ist das nen bundesweites Angebot?
Steht da auch aus welchem Grund es jetzt die 19,90 wieder gibt?

Wie passt das zu den gekündigten Lieferantenrahmenverträgen (Bayernwerk und Delitzsch Netz GmbH) sowie den ellenlangen (z. T. wahrheitswidrigen) Ausführungen zum Thema Netznutzungsverträge?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: GPKE-Xperte am 30. September 2013, 08:50:16
Quelle: http://www.02elf.net/allgemein/gestern-bayern-werk-ag-heute-delitzsch-netz-gmbh-geht-die-schaedigung-von-care-energy-noch-dreister-trotz-vorauszahlung-bis-zum-30-11-2013-trennt-die-delitzsch-netz-gmbh-care-energy-kunden-vom-net-231565

Und noch ein weiterer Netzbetreiber schmeißt Care aus seinem Netz. Neben den bekannten Unwahrheiten zum Thema Netznutzungsvertrag steht dort folgendes:

Zitat
Die Delitzsch Netz GmbH kündigt Care-Energy per Telefax vom 26.09.2013 den Lieferantenrahmenvertrag mit Einstellung der Netzdienstleistung 27.09.2013 0:00 Uhr. Damit werden alle Care-Energy Kunden formal in die teure Grundversorgung geschickt. Die Kündigung erfolgt, obwohl Care-Energy die Netznutzungsentgelte bis einschließlich 30.09.2013 im Voraus bezahlt und zusätzlich für weitere 2 Monate eine Barsicherheit hinterlegt hat. Die Delitzsch Netz GmbH kündigt also, obwohl Care-Energy sämtliche Netznutzungsentgelte bis zum 30.11.2013 im Voraus bezahlt hat. Umgangssprachlich formuliert: Die Miete ist bezahlt, aber die Nutzung der Mietsache wird zu Anfang des bezahlten Zeitraums unmöglich gemacht.

Der Geschäftsführer der Delitzsch Netz GmbH, Herrn Andreas Linger, wurde durch den CEO von Care-Energy, Herrn Martin Kristek, mit dem Sachverhalt konfrontiert. “Das Vorgehen des Netzbetriebs Delitzsch Netz GmbH verstößt gegen verschiedene Gesetze und Vorschriften, da die Netznutzung im Vorweg bezahlt ist. Der Geschäftsführer der Delitzsch Netz GmbH, Herr Andreas Linger, teilte uns nur mit, dass ihn dieser Umstand nicht interessiere.

Martin Richard Kristek: “Die Delitzsch Netz GmbH schädigt mit diesem Vorgehen vorsätzlich die Care-Energy Kunden und ehrlichen und fleißigen Bürger in Sachsen. Wir fordern die Bürger der Region auf, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Wir werden, wie schon bei anderen Netzbetrieben, gerichtlich gegen solche Machenschaften vorgehen. Die Rechtslage ist klar. Wie im Fall der Thüringer Energienetze AG, die ein gleiches Vorgehen versucht hat, werden wir vor Gericht Recht bekommen und unsere Kunden weiter versorgen. Sollte unseren Kunden aus dem Fehlverhalten der Delitzsch Netz GmbH ein finanzieller Nachteil entstehen, so kommen wir dafür auf, denn wir stehen auf der Seite unserer Kunden!” Für Care-Energy Kunden entsteht somit kein Nachteil aus der Situation, es ist zu bezweifeln, dass dies auch für die Delitzsch Netz GmbH gilt.

In jedem Fall lehnt die Care-Energy zukünftig die Zusammenarbeit auf Basis eines Lieferantenrahmenvertrages mit Versorgungsnetzbetrieben ab. Die branchenüblichen Lieferantenrahmenverträge werden offensichtlich von den Versorgungsnetzbetrieben, die größtenteils auch Regionalversorger für Energie sind, gegenüber Care-Energy nur dazu verwendet, um sich auf unlautere Art und Weise Geldmittel zu beschaffen. Dies ist ein durchsichtiger Versuch unliebsame Mitbewerber vom Markt zu verdrängen. Wir fordern die zuständigen Aufsichtsbehörden wie auch das Bundeskartellamt auf, solchen Machenschaften Einhalt zu gebieten. Das gleichgerichtete, simultane Verhalten der Netzbetriebe belegt unserer Meinung nach, dass hier verbotene Marktabsprachen zur Marktbehinderung und gegen eine Weiterentwicklung des Energiedienstleistungsmarktes getroffen worden sind und werden.

Interessant ist der letzte Absatz. Bedeutet dies, dass Care auch selbsttätig Lieferantenrahmenverträge kündigen wird? Das Thema CareEnergy scheint wieder an Fahrt zu gewinnen...
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 30. September 2013, 12:25:26
Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/724145110934443
Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG schreibt dieses Jahr erstmalig die Versorung der derzeit rund 350.000 Abnahmestellen-Strom für das Geschäftsjahr 2014 aus.

Also liebe Mitbewerber, jammert nicht, sondern bietet einfach attraktiv an.

[..]
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 30. September 2013, 13:59:59
Zitat
diese Drohung[Anm.: einer Stromsperre] erhalten jährlich 7.000.000 Bürger bundesweit
Klingt als wäre da jemand auf der 0-Taste eingeschlafen.

Die beiden Texte enthalten auf jeden Fall zahlreiche Halb- und Unwahrheiten. Lustig ist auch, dass beide zitierten Links den gleichen Grundtext enthalten aber trotzdem ein wenig in der Wortwahl variieren. (Google Optimierung?)


Zitat
Die Delitzsch Netz GmbH schädigt mit diesem Vorgehen vorsätzlich die Care-Energy Kunden und ehrlichen und fleißigen Bürger in Sachsen. Wir fordern die Bürger der Region auf, sich dagegen zur Wehr zu setzen.

Zitat
Bayernwerk AG schädigt mit diesem Vorgehen vorsätzlich die Care-Energy Kunden und braven Bürger in Bayern und an diesen liegt es sich dagegen zur Wehr zu setzen

 ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 30. September 2013, 14:24:14
Die 7.000.000 angedrohten Stromsperren bundesweit (wer sagt, daß diese Zahl nicht stimmt?) sind ein Thema..

..die versuchten Netzsperren der Bayernwerk (E.ON Bayern) + Delitsch Netz (sowie die Pressemitteilungen hierzu) ein anderes..

..und die Wiedereinführung des "19,90"-Tarifs noch ein anderes ;).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 30. September 2013, 14:26:59
Ein Nachtrag zur Ausschreibung der Versorgung 2014 - laut Care Energy ist dies so zu verstehen:


Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/724145110934443?comment_id=8066300&offset=0&total_comments=4
Na klar schreiben wir unseren Energieinkauf aus [..] Wir lassen allen die Chance, jedoch wer nicht will der hat schon [..]. Letztes Jahr erhielt den Zuschlag die mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG, dieses Jahr wird ausgeschrieben. So etwas nennen wir diskriminierungsfrei und zum Wohle unserer Kunden. [..] unser Kunde hat klar einen Preis und einen Vertrag mit uns, durch welchen wir beauftragt wurden diesen im Rahmen unseres Energiedienstleistungsvertrages zu versorgen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: GPKE-Xperte am 30. September 2013, 14:35:07
Also was die Anzahl der Sperrungsandrohungen wird von der Bundesnetzagentur für 2012 im Monitoringbericht 2012 mit "ca. sechs Mio." angegeben. Siehe dazu auch Seite 16 im Bericht.

http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/Publikationen/Berichte/2012/MonitoringBericht2012.pdf?__blob=publicationFile&v=2
 
Wenn man für 2013 also von ein paar mehr ausgeht sind 7 Mio. zumindest nicht vollkommen utopisch.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 30. September 2013, 14:45:00
Die 7.000.000 angedrohten Stromsperren bundesweit (wer sagt, daß diese Zahl nicht stimmt?) sind ein Thema..

Ich muss mich zum Teil revidieren, wobei man erwähnen muss, dass eine Sperrandrohung nichts anderes ist, als eine Art erste Mahnung, die somit bei Nicht-Zahlung verschickt wird. Zudem wird "mal eben" eine Mio draufgeschlagen.

Hier ein Auszug aus dem Montitoringbericht der BNetzA:
Zitat
Von insgesamt 620 Netzbetreibern wurden 312.059 Versorgungsunterbrechungen gemeldet. Unter Berücksichtigung der in den Netzgebieten vorhandenen Zählpunkte decken die Antworten einen Anteil von weniger als einem Prozent der in Deutschland vorhandenen Zählpunkte ab.
[..]
Die Unternehmen gaben an, insgesamt ca. sechs Mio. Sperrungen gegenüber Kunden angedroht zu haben. Aus den Unternehmensdaten geht hervor, dass neben den übrigen gesetzlichen Voraussetzungen des § 19 StromGVV im Durchschnitt bei einem Rückstand von 120 Euro eine Sperrung angedroht wurde. Von den sechs Mio. Sperrandrohungen mündeten jedoch nur ca. 1,25 Mio. in eine Beauftragung einer Sperrung beim zuständigen Netzbetreiber.

Anzahl

von Lieferanten versandte Unterbrechungsandrohungen 6.075.433
von Lieferanten beauftragte Unterbrechungen 1.255.146
von Netzbetreibern durchgeführte Unterbrechungen 312.059

Edit: Mist, zu spät.. ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 30. September 2013, 18:15:24
Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/724145110934443
Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG schreibt dieses Jahr erstmalig die Versorung der derzeit rund 350.000 Abnahmestellen-Strom für das Geschäftsjahr 2014 aus.

Also liebe Mitbewerber, jammert nicht, sondern bietet einfach attraktiv an.

[..]


Der zitierte Beitrag betreffs Ausschreibung des Stromeinkaufs für die 350.000 Abnahmestellen für 2014 wurde seitens Care Energy auf Facebook wieder gelöscht.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 30. September 2013, 18:22:32
Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/724506764231611
Brustkrebs-Vorsorge powered by Care energy (http://www.youtube.com/watch?v=b1paQ2ryac0)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 01. Oktober 2013, 04:44:51
Pressemitteilung: Netz Leipzig GmbH kassierte 220.000 Euro und liefert nicht (http://www.presseportal.de/pm/80959/2567120/netz-leipzig-gmbh-kassierte-220-000-euro-und-liefert-nicht)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 01. Oktober 2013, 04:51:11
LVZ: 5000 Leipziger Stromkunden müssen Anbieter wechseln – Stadtwerke kündigen mk-energy (http://www.lvz-online.de/leipzig/wirtschaft/5000-leipziger-stromkunen-muessen-anbieter-wechseln-stadtwerketochter-kuendigt-mk-energy/r-wirtschaft-a-208865.html)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 01. Oktober 2013, 08:50:28
Zitat
Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG
Basisangebot „Normalstrom“ mit Zusatzangebot „Ökostrom“
Lieferzeitraum: 01.01.2014, 0.00 Uhr bis 31.12.2014, 24.00 Uhr
Angebotsende: 29.10.2013, 12.00 Uhr
Bindefrist: 31.10.2013

238.718 SLP & 102.000 RLM-Abnahmestelle mit einem
Verbrauch im Referenzjahr Januar - Oktober 2013 von 738.225,81 MWh/a

Ich habe allerdings noch nie eine Energieausschreibung ohne Lastprofil gesehen.

Außerdem: 102.000 RLM Abnahmestellen * 100.000kWh (Grenze für RLM) = 10.200 GWh
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: GPKE-Xperte am 01. Oktober 2013, 09:08:01
Und die Ausschreibung ist auch wieder über Facebook? Seriöser gehts kaum.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 01. Oktober 2013, 10:01:17
MK nennt das Transparenz  ::)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 01. Oktober 2013, 11:19:25
Nun mal halblang :).

Der genaue Ausschreibungstext wie von Agnitio zitiert war, soweit ich das erkennen kann, nicht auf Facebook zu finden!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 01. Oktober 2013, 13:03:12
Außerdem: 102.000 RLM Abnahmestellen * 100.000kWh (Grenze für RLM) = 10.200 GWh

CE bietet RLM auch für Kunden mit weniger als 100.000 kWh an.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 01. Oktober 2013, 13:43:28
Die ZfK zu den aktuellen Netzsperren:

http://www.zfk.de/unternehmen/artikel/leipzig-und-delitzsch-kuendigen-care-energy.html
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 01. Oktober 2013, 13:47:53
Und die Pressemitteilung der Netz Leipzig:

http://www.netz-leipzig.de/aktuelles/news-detail/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=46&cHash=d046330f5d439c7441257efcf0c99d9d


Anhang zur Pressemitteilung:

http://www.netz-leipzig.de/fileadmin/redaktion/DOKUMENTE/Netznutzung/FAQ.pdf
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 01. Oktober 2013, 14:15:33
Außerdem: 102.000 RLM Abnahmestellen * 100.000kWh (Grenze für RLM) = 10.200 GWh

CE bietet RLM auch für Kunden mit weniger als 100.000 kWh an.

Da Care keine eigenen Zähler einbaut(sie wären sonst automatisch Messstellenbetreiber), nutzen Sie genau das was der Netzbetreiber macht. Der Netzbetreiber baut Zähler wie gesetzlich vorgeschrieben ab 100.000kWh ein. Das neu eingeführte Zählverfahren ist die Zählerstandsgangmessung und nicht in den klassischen RLM Bereich zu zählen.
Es kann natürlich sein, dass Care publikumswirksam irgendwo ein paar Zähler eingebaut hat(analog zu den Plugin-Solaranlagen), aus der Praxis ist mir das aber nicht bekannt. Da nutzen Sie die gewohnten Ferrariszähler, die auch vorher eingebaut waren. Dass damit keine stundengenauen Börsenpreise abgerechnet werden können, ist bekannt.
Ich wollte nur klar machen, dass die Ausschreibung meiner Meinung nach ein Fake ist. Man kann diese Ausschreibung nicht ohne einen genauen Lastgang machen. Zudem ist damit das gesamte Geschäftsmodell mit 3,28Cent verminderte EEG-Umlage hinfällig, das war allerdings wohl schon vorher bekannt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 01. Oktober 2013, 16:49:00
[...]
Ich wollte nur klar machen, dass die Ausschreibung
meiner Meinung nach ein Fake ist. ...

Lediglich diese Ausschreibung ?    :-\    ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 01. Oktober 2013, 18:24:47
Care Energy richtet folgende Nachricht an die betoffenen Leipziger Kunden (Auszüge):


Zitat von: http://www.facebook.com/notes/care-energy/netz-leipzig-gmbh-kassierte-220000-euro-und-liefert-nicht/601248273269549?comment_id=14102025&offset=0&total_comments=23
Sehr geehrte Damen und Herren,

[..] Sie müssen im Moment nichts unternehmen. Wir gehen gerichtlich gegen die widerrechtliche Kündigung der Netz Leipzig GmbH vor und haben alle vergleichbaren Verfahren gewonnen. [..] Die Netz Leipzig verweigert uns [..] die Netznutzung für einen Monat, für den Netz Leipzig bereits im Voraus kassiert hat. Entsprechend sind die Chancen für Netz Leipzig mit diesem Vorgehen vor Gericht zu bestehen gleich Null. [..]

Ich kann Sie momentan nur um Geduld bitten [..]. Sie werden keine Unterbrechung der Stromversorgung erleiden. Sollte Ihnen ein wirtschaftlicher Schaden durch das rechtswidrige Vorgehen der Netz Leipzig GmbH entstehen, werden wir diesen durch Übernahme der Differenz zwischen unserem Tarif und dem Grundversorgungstarif für den Zeitraum bis zur juristischen Klärung ersetzen.


Zitat von: http://www.facebook.com/notes/care-energy/netz-leipzig-gmbh-kassierte-220000-euro-und-liefert-nicht/601248273269549?comment_id=14102031&offset=0&total_comments=23
[..] Wir bangen noch viel mehr um unser Geld, denn WIR zahlten 220.000 Euro an die Netz Leipzig für Oktober 2013 und nun liefern diese nicht [..]. Netz Leipzig eines sei Euch gesagt, nicht ungestraft kann man Menschen veräppeln [..] - Wir werden mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Netz Leipzig vorgehen und fordern klar die Entlassung des Geschäftsführers der Netz Leipzig GmbH.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 01. Oktober 2013, 21:42:04
Ankündigung von Martin Kristek (Auszug):


Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/725145997501021
Ich habe heute einen Entschluss gefasst!

Die Energienetze und Energieversorger gehören in Bürgerhand. [..]

Zu diesem Zweck wird eine in Frankfurt börsengelistete "Bürgeraktiengesellschaft" ins Leben gerufen, die Care-Energy AG, an welcher alle Kunden - ob kostenlose Energiedienstleistung oder kostenpflichtige Energie - eine Aktie zugeteilt erhalten und so das direkte Mitgestaltungrecht ausüben können.

Diese Aktiengesellschaft soll Kraftwerke und Netze kaufen und betreiben und das direkt für den Bürger, direkt für den Aktionär unter Umgehung sämtlicher Handelsstufen [..]

[..] es kann und darf nicht sein, dass bei einer existenziellen Frage, wie die Energieversorgung es darstellt, der Bürger ausgeschlossen und "gemolken" wird.

Damit muss jetzt Schluss sein und dafür sorge ich

Ihr Martin Richard Kristek
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 01. Oktober 2013, 22:22:53
Megalomanie oder Pennystock-Aktien?  Mit Beidem lässt sich aber nur ganz wenig bewegen. 
Letztere könnten allerdings durchaus zu den ‚Geschäftsgebaren’ der mk-group passen !   ;D   

Zitat
–  Auszug aus Wikipedia:
Im ungeregelten Freiverkehr („Open Market“) gibt es eine sehr große Zahl solcher Aktien. Ein „Listing“ im Open Market kostet vergleichsweise wenig. Ein Emissionsprospekt muss nicht veröffentlicht werden, die Veröffentlichung von Geschäftsberichten und Bilanzen ist ebenfalls nicht zwingend vorgeschrieben. Der mit dem Wertpapierhandelsgesetz verbundene Anlegerschutz gilt für im Open Market gelistete Penny-Stocks nur mit Einschränkungen. Dies ist einerseits für kleine Gesellschaften bequem, andererseits ist Missbrauch möglich.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 02. Oktober 2013, 20:55:48
http://www.lvz-online.de/leipzig/wirtschaft/streit-um-stromkunden-mk-energy-will-gerichtlich-gegen-netz-leipzig-vorgehen/r-wirtschaft-a-208964.html
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 03. Oktober 2013, 08:02:56
Falsche Verbrauchsprognosen auch in Leipzig. (http://www.presseportal.de/pm/80959/2568682/bereichert-sich-netz-leipzig-gmbh-an-vorsaetzlich-falschen-stromverbrauchsprognosen-care-energy/gn)

Es scheint sich bei den Netzbetreibern immer mehr die Praxis zu verbreiten, nach einem Versorgerwechsel erhöhte Verbrauchsprognosen zu erstellen. Dahinter steckt wohl die Absicht nicht nur den neuen Versorger durch überhöhte Zahlungen zu schädigen, sondern auch Verbraucher durch die überhöhten Abschläge zu verunsichern und sie dazu zu bewegen beim zum Firmenkomglomerat gehörenden Grundversorger zu bleiben.

Ganz nebenbei sorgen die überhöhten Prognosen dafür, dass es immer höhere Fehler in den Bilanzkreisen gibt, was zur Anspruchnahme von immer mehr Regelleistung führt und im Extremfall zu Destabilisierung des Netzes führt.

Hier sollte der Bund der Energieverbraucher wirklich mal aktiv werden.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 03. Oktober 2013, 12:02:29
Falsche Verbrauchsprognosen auch in Leipzig. (http://www.presseportal.de/pm/80959/2568682/bereichert-sich-netz-leipzig-gmbh-an-vorsaetzlich-falschen-stromverbrauchsprognosen-care-energy/gn)

Es scheint ...

Vorerst ist das lediglich eine unbelegte Behauptung der mk-group!  Und bei dem ganzen „Müll“ der von dort schon verbreitet wurde ......   ::)

Übrigens, von  ‚ehrbaren Hamburger Kaufleuten’  ist eher nicht bekannt, dass die Geschäftskorrespondenz über Presseportale oder facebook läuft.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 03. Oktober 2013, 18:33:53
Ich vermag nicht zu erkennen, daß Care Energy seine Geschäftskorrespondenz über Presseportale bzw. Facebook abwickele.


Care Energy gibt auffällig viele und mitunter auch recht reißerische Pressemitteilungen heraus - das stimmt.

Die Außenkommunikation über Pressemitteilungen ist in der Wirtschaft aber ein genauso gängiges Verfahren wie mittlerweile der Kundenkontakt über Social Media (Facebook).



Zum Thema Verbrauchsprognosen:

Die verlinkte Grafik von Care Energy belegt, wenn ich sie richtig verstehe, daß keine einziger Zählpunkt im betrachteten Verteilnetz tatsächlich unter der VNB-Verbrauchsprognose lag, teils sogar drastisch darüber.

Das spricht schon Bände - es sei denn, Sie wollten unterstellen, die Darstellung sei fingiert, wofür ich zunächst keine Anhaltspunkte finde.


Unter idealen Bedingungen müssten sich die Abweichungen von den Netz-Verbrauchsprognosen gegenüber tatsächlicher Liefermenge im Mittel ausgleichen. Das sehe ich in der Grafik gerade nicht.

Freilich hat ein VNB andererseits von grundsätzlich erhöhten Verbrauchsprognosen langfristig keinen wirtschaftlichen Vorteil, er muss die gelieferten Mehrmengen ja schlussendlich den Lieferanten vergüten und fährt so vermutlich finanziell schlechter, als hätte er die betroffenen Energiemengen selbst eingekauft.

Eine - kurzfristige - Benachteiligung "alternativer" Lieferanten ("alternativ" i.S. ungleich Grundversorger, der i.d.R. - trotz Unbundling - mit dem Netzbetreiber eng wirtschaftlich verflochten ist) über diesen Weg wäre aber jedenfalls prinzipiell denkbar. Praktisch ist jeder VNB aber zur Lieferanten-Gleichbehandlung verpflichtet. Sofern diese in Einzelfällen nicht erfolgt, was hier in der Tat von Care Energy zunächst - anhand eigener Daten - lediglich behauptet, aber bisher auch nicht stichhaltig durch Gegenbeweise widerlegt ist, stimme ich egn zu, daß in solchen Konstellationen, sofern sie sich bewahrheiten, Handlungsbedarf seitens der Regulierer gefordert wäre.


Nicht Umsonst hat in der Causa "TEN / Care" die TEN in allen Presseveröffentlichung sich stets drastisch davon distanziert, Care Energy willentlich benachteiligt oder behindert zu haben. Nachweisbare Verstöße gegen das Gebot des diskriminierungsfreien Netzzugangs dürften nämlich empfindliche Konsequenzen für einen Verteilnetzbetreiber bedingen können.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 04. Oktober 2013, 09:11:11
Beispiele aus dem Netz:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=46&t=240382
http://de.reclabox.com/beschwerde/39332-extraenergie-neuss-deutlich-ueberhoehte-abschlaege
http://de.reclabox.com/beschwerde/67098-extraenergie-neuss-voellig-ueberhoehte-und-grundlose-strom-abschlagszahlungen
http://de.reclabox.com/beschwerde/49363-hitenergie-chemnitz-hitgas-ueberhoehte-abschlaege-und-ewig-lange-anschlusszeit
http://www.energieverbraucher.de/de/Abschlagszahlungen__2099/

Artikel in der Welt zu diesem Thema (http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article114729913/Stromversorger-fordern-zu-hohe-Abschlagszahlungen.html)


Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 04. Oktober 2013, 14:25:54
Care Energy zur Netzsperre in Leipzig (Auszug):


Zitat von: http://www.facebook.com/notes/care-energy/netz-leipzig-gmbh-kassierte-220000-euro-und-liefert-nicht/601248273269549?comment_id=14109757&offset=0&total_comments=33
Aus verlässlicher Quelle haben wir heute erfahren, dass man sich seitens der Leipziger damit verantwortet, dass man sich nicht mehr anders zu helfen gewusst hat unseren Erfolg zu stoppen, da wir zu erfolgreich sind.

"[..] wie wäre es mal nachzudenken weshalb ihr nicht erfolgreich seid und ändert dieses einfach. [..]", so Martin Richard Kristek
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 04. Oktober 2013, 15:10:17
Care Energy zur Netzsperre in Leipzig:

Zitat
Aus verlässlicher Quelle haben wir heute erfahren, dass man sich seitens der Leipziger damit verantwortet, dass man sich nicht mehr anders zu helfen gewusst hat unseren Erfolg zu stoppen, da wir zu erfolgreich sind.

Na klar,  "aus verlässlicher Quelle" !   ;D

Ob die Protagonisten selbst an den Inhalt solcher 'penetrant nach Eigenlob stinkenden' Verlautbarungen glauben?   ::)

Oder muss man die Heerscharen der Vermittler laufend bedienen, um diese trotz der regelmäßigen Negativmeldungen bei der Fahne zu halten?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 04. Oktober 2013, 16:51:20
Care Energy hat einen offenen Brief zum Thema veröffentlicht.

Da ausdrücklich als offener Brief bezeichnet, dürfte einem Vollzitat nichts entgegenstehen:


Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

als CEO der mk-group („Care-Energy“) wende ich mich heute persönlich an Sie als unseren Kunden im Netzgebiet der Bayernwerk AG. Mit diesem Schreiben will ich Sie über das meiner Meinung nach vorsätzlich falsche und rechtswidrige Verhalten Ihres regionalen Netzbetreibers Bayernwerk AG gegenüber Care-Energy informieren. Ich möchte Sie zudem bitten, uns durch die am Ende dieses Briefes beschriebene Maßnahme zu unterstützen und dem willkürlichen Verhalten der Bayernwerk AG gegenüber unserem Unternehmen Grenzen zu setzen.

Zunächst die Fakten: Am 26 September 2013 kündigte die Bayernwerk AGper Telefax die von Care-Energy bereits im Voraus bezahlte Netznutzung. Dies tat die Bayernwerk AG obwohl wir alle Rechnungen der Bayernwerk AG vollständig vor Beginn der Netznutzung beglichen hatten. Dies wirft auch ein bezeichnendes Licht auf Aussagen, die Bayernwerk AG hätte sich um eine Einigung bemüht. Durch die von der Bayernwerk AG aufgestellte falsche Behauptung, Sie als unser Kunde befänden sich nun in der teuren Grundversorgung, sollten Sie als Kunde dazu manipuliert werden, Ihren Partner in der Energieversorgung zu wechseln, am Besten wohl zu einer der Bayernwerk AG nahestehenden Vertriebsorganisation - wie E.ON als Aktionärin der Bayernwerk AG. Ich kann Sie an dieser Stelle beruhigen. Wir haben vergleichbare Prozesse um widerrechtliche Kündigungen gewonnen mit dem Ergebnis, dass der Netzbetreiber alle Kunden darüber informieren musste, dass diese Kunden durchgängig Kunden von Care-Energy waren und sind. So wird es unseres Erachtens auch in diesem Fall geschehen. Sie waren unser Kunde und bleiben unser Kunde so lange Sie dies wünschen.

Damit Sie sich sicher fühlen können, versichere ich Ihnen folgendes: Sollten Ihnen als unseren Kunden Mehrkosten durch das widerrechtliche Vorgehen der Bayernwerk AG entstehen, werden wir diese Mehrkosten durch Ausgleich der Differenz zwischen unserem Tarif und dem Grundversorgungstarif für den Zeitraum bis zur gerichtlichen Klärung des Sachverhalts ersetzen.

Meiner Meinung nach dient das Verhalten der Bayernwerk AG nur der rechtswidrigen Behinderung unserer Arbeit als Ihr Energiedienstleister und Ihr Energieversorger. Dabei hat die Bayernwerk AG ihren Status als Netzmonopolist widerrechtlich ausgenutzt, um uns unter fadenscheinigen Vorwänden zu schädigen. Zum einen durch den Versuch, uns die Versorgung unserer Kunden widerrechtlicher Weise unmöglich zu machen, zum anderen dadurch, dass Sie, unser Kunde, durch Falschbehauptungen der Bayernwerk AG verunsichert werden sollten. Ich vermute, der Bayernwerk AG und anderen Energieunternehmen sind die kostengünstige Versorgung der Kunden durch Care-Energy und unser damit verbundenes starkes Wachstum an Kunden ein Dorn im Auge. Wenn ein Monopolist wie die Bayernwerk AG allerdings aus solchen Motiven widerrechtlich gegen ein Unternehmen vorgeht, dass an anderer Stelle ein überlegener Wettbewerber ist, dann ist dies ein Fall für die Gerichte.

Wie ungerecht und aggressiv das Verhalten der Bayernwerk AG gegenüber Care-Energy ist, möchte ich Ihnen abschließend an Hand eines Vergleichs erläutern: Stellen Sie sich vor Sie wohnen zur Miete.

Ihr Vermieter ist der einzige Vermieter vor Ort, er hat ein Monopol. Sie sind darauf angewiesen, dass der Vermieter an Sie vermietet und Sie haben ein Recht darauf, dass er dies diskriminierungsfrei tut. Sie zahlen immer pünktlich Ihre Miete und nutzen Ihre Wohnung genauso, wie es vorgesehen ist. Eines Tages kündigt Ihnen Ihr Vermieter. Er will, dass Sie auf der Straße sitzen und die Gegend verlassen. Die Kündigung begründet der Vermieter mit der falschen Behauptung, Sie hätten nicht gezahlt. Und obwohl Sie das Gegenteil eindeutig beweisen können, haben Sie den Schaden, denn Ihr Vermieter erzählt allen, Sie hätten nicht gezahlt. Dies wäre ein absolut unmöglicher Vorgang, vor allem da Ihr Vermieter sein Monopol missbraucht, um Sie zu schädigen. Genau dieses Verhalten hat die Bayernwerk AG gegenüber Care-Energy an den Tag gelegt. Dieser Vergleich ist übrigens in ähnlicher Form vom zuständigen Gericht in der mündlichen Urteilsbegrünung verwendet worden, als es in einem identischen Verfahren um die Verurteilung eines anderen Netzbetreibers ging, der gegenüber unserem Unternehmen die gleichen unlauteren Machenschaften versucht hat.

Ich hoffe, ich konnte mit meinen Ausführungen nach allen teilweise falschen, teilweise bewusst unvollständigen Informationen, die Sie von der Bayernwerk AG erhalten haben, Klarheit für Sie als unseren Kunden schaffen.

Abschließend möchte ich Sie, wie angekündigt, um Unterstützung in unserem Kampf gegen das willkürliche Vorgehen der Bayernwerk AG bitten. Fordern Sie bei der Bayernwerk AG einen eigenen Netznutzungsvertrag an. Sollte die Bayernwerk AG dann erneut (widerrechtlich) gegen Care-Energy oder ein anderes von Ihnen gewähltes Unternehmen vorgehen, können Sie sich besser gegen diese Willkür wehren. Senden Sie einfach den beiliegenden Antrag für einen eigenen Netznutzungsvertrag an die Bayernwerk AG. Ihr Care-Energy Berater steht Ihnen übrigens bei allen Fragen zu diesem Thema gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr
Martin Richard Kristek
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 04. Oktober 2013, 18:41:32
Care Energy hat einen offenen Brief zum Thema veröffentlicht.

Zitat
[...]

Abschließend möchte ich Sie, wie angekündigt, um Unterstützung in unserem Kampf gegen das willkürliche Vorgehen der Bayernwerk AG bitten. Fordern Sie bei der Bayernwerk AG einen eigenen Netznutzungsvertrag an. Sollte die Bayernwerk AG dann erneut (widerrechtlich) gegen Care-Energy oder ein anderes von Ihnen gewähltes Unternehmen vorgehen, können Sie sich besser gegen diese Willkür wehren. Senden Sie einfach den beiliegenden Antrag für einen eigenen Netznutzungsvertrag an die Bayernwerk AG. Ihr Care-Energy Berater steht Ihnen übrigens bei allen Fragen zu diesem Thema gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr
Martin Richard Kristek

So kann man die eigenen Kunden vielleicht auch dazu bewegen, die anscheinend "unliebsamen" Netznutzungsverträge selbst mit den VNB abzuschließen!  :)

Und wenn irgend ein Anbieter die VNB-Kündigungen durch bspw. "schleppende" Zahlungsweise provoziert (und die VNB als "die Bösen" hinstellt),
dann könnte das womöglich eine ganz neue und pfiffige 'Verkaufsstrategie' sein.  ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 04. Oktober 2013, 19:18:32
Verstehe ich nicht ganz..


Inwieweit "verkauft" Care Energy mehr, wenn VNBs kündigen?

Das ist eher jedes mal ein riesiger Imageschaden..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 04. Oktober 2013, 19:37:14
Verstehe ich nicht ganz ...

Wenn Kristek mit seinem zitierten "Aufruf" erfolg hat (machen werden das ja wohl nur Kunden, die bei CE bleiben wollen, da bei anderen Anbietern eigene Netznutzungsverträge der Verbraucher auch nicht vorgesehen sind), dann ist CE dieses "Zahlungsproblem" gegenüber den VNB auch bei den
Alt-Kunden (wie ursprünglich angestrebt) los !

Und seit wann gibt die mk-group etwas auf "Immageschaden"  -  handelt man nicht nach dem Motto "Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ..." !?  ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 04. Oktober 2013, 20:26:17
Ergänzung:

Wird die scheinbar „gläubige“ Vermittlertruppe bei Laune gehalten, dürfte man genügend unkritische „Geiz ist geil - Kunden“ behalten/neu gewinnen
und den Laden mit weiteren „Tricksereien“ noch längere Zeit am Leben erhalten können. Wer dabei nicht auch (durchaus legal!) in die eigene private Tasche wirtschaften kann, der ist selber Schuld.   :(
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 04. Oktober 2013, 20:27:37
Wenn Kristek mit seinem zitierten "Aufruf" erfolg hat (machen werden das ja wohl nur Kunden, die bei CE bleiben wollen, da bei anderen Anbietern eigene Netznutzungsverträge der Verbraucher auch nicht vorgesehen sind), dann ist CE dieses "Zahlungsproblem" gegenüber den VNB auch bei den
Alt-Kunden (wie ursprünglich angestrebt) los !

Danke, jetzt ists nachvollziehbar für mich :).


Vorrangig wird aber Care Energy jetzt wohl erstmal gegen die Kündigung der Lieferantenrahmenverträge seitens Bayernwerk (EON), Leipzig und Delitzsch angehen.

Vor Gericht wird dann schon die Wahrheit ans Licht kommen. Im Moment steht es ja "Aussage gegen Aussage" - Care Energy sagt alles im Voraus bezahlt (nebsamt teils Barsicherheiten) und auch rechtzeitig, die VNB sagen Rückstände bzw. jedenfalls nicht fristgerechte Zahlungen.

TEN sind ja nicht durchgekommen mit ihrer Kündigung - dort gab es aber offenbar auch wirklich keine Rückstände oder unpünktlichen Zahlungen, sondern nur TEN's "abstrakte" Bedenken, was die zukünftige Zahlungsfähigkeit von CE betrifft.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 04. Oktober 2013, 20:33:06
Wird die scheinbar „gläubige“ Vermittlertruppe bei Laune gehalten, dürfte man genügend unkritische „Geiz ist geil - Kunden“ behalten/neu gewinnen und den Laden mit weiteren „Tricksereien“ noch längere Zeit am Leben erhalten können. Wer dabei nicht auch (durchaus legal!) in die eigene Tasche wirtschaften kann, der ist selber Schuld.   :(

Die Vermittler vermitteln solange Sie Kunden finden und die Kunden sind mündig..

Mittlerweile sind die Preisbestandteile seitens Care Energy ja vollständig ausgewiesen beim Real-/Profi-Tarif. Jeder mündige Bürger sollte daher erkennen können, daß er sich dabei nicht auf einen "0815"-Stromtarif einlässt. Auch angesichts des zusätzlich zu unterschreibenden Netznutzungsvertrags.

Zudem soll ja der "19,90"-Tarif wieder erhältlich sein..


Was mich mehr wundert, ist daß man in Sachen ÜNB-Klagen gegen Care Energy nichts mehr gehört hat?

Es waren doch kurz nach dem Amprion-Urteil vom LG Hamburg weitere Urteilsverkündigungen betreffs der EEG-Ausstände im Zeitraum von einigen Wochen angekündigt. Kam aber nichts mehr..


Ob sich Care Energy still mit den ÜNBs verglichen hat?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 04. Oktober 2013, 20:43:30
... die Kunden sind mündig ... Jeder mündige Bürger sollte daher erkennen können,
daß er sich dabei nicht auf einen "0815"-Stromtarif einlässt. ...

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Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 04. Oktober 2013, 22:32:36
In Zeiten, in denen man Care Energy vorwerfen konnte, unklare Preispolitik zu betreiben, habe ich das anders gesehen.

Mittlerweile steht direkt auf der Startseite der Homepage in den Hinweisen, welche Entgelte zum dort ausgewiesenen kWh-Preis hinzukommen. Auch wird offen klargestellt, daß ein eigener Netznutzungsvertrag Voraussetzung ist. Allein das dürfte alle abschrecken, die keine "Wagnisse" eingehen wollen.


Wer also dennoch mit Care Energy einen Vertrag unterzeichnen will, soll das machen / wird das sowieso machen.

Das Internet und die Presseberichte geben genug für eine eigene Meinungsbildung her, wenn man daran Interesse hat.


Ansonsten gilt:

Nichts einfach an der Tür abschließen ohne Bedenkzeit und Recherche. Da werden auch noch ganz andere Produkte verkauft, die man ggf. später bereut.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 04. Oktober 2013, 22:39:05
PS:

Interessant wäre zu wissen, ob die ÜNBs zwischenzeitlich zu ihrem Geld gekommen sind.

Die Nicht-Zahlung der EEG-Umlage kann ich nicht gutheißen, im Übrigen hat die EEG-Zahlungspflicht ja auch nichts mit der Anerkennung des Contracting-Modells zu tun.

Die ÜNBs haben also alles Recht der Welt, die EEG-Umlage einzuklagen - allerdings wundere ich mich, wo seit dem Amprion-Urteil für die paar Monate aus 2012 die angekündigten Folge-Urteile geblieben sind?


Ebenso steht es unstrittig jedem VNB zu, Care Energy auszusperren, wenn tatsächlich Zahlungsrückstände bestehen oder regelmäßig unpünktlich gezahlt wird.

Im Fall TEN war dies offenbar nicht so und deshalb ist das Handeln von TEN auch entsprechend kritisch zu sehen. Es ist nun mal die gesetzlich aufgetragene Bürde jedes VNBs als Infrastruktur-Monopolist, sich mit jedem Lieferanten auseinandersetzen zu müssen, der die Minimalvoraussetzungen erfüllt. Natürlich nur solange, wie der Lieferant auch die Spielregeln einhält.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 04. Oktober 2013, 23:13:02
In Zeiten, in denen man Care Energy vorwerfen konnte, unklare Preispolitik  zu betreiben, habe ich das anders gesehen.

Mittlerweile steht direkt auf der Startseite der Homepage in den Hinweisen, welche Entgelte zum dort ausgewiesenen kWh-Preis hinzukommen. ...

Das sehe ich anders: Es ist für Verbraucher überhaupt nicht ersichtlich, wie CE eine Abrechnung mit "Aktueller Preis = variabler Tagespreis REAL-Tarif"
und dem jeweils korrekten Tagesverbrauch hinbekommen will  -  eine "klare Preispolitik" etc. ist insofern wohl kaum gegeben!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 05. Oktober 2013, 01:30:53
Berechtigter Punkt.

Kristek hatte ja mal irgendwo gesagt im "Real" (= Tagespreise) anhand der SLP-Tagesprofile. Also die Tage des Abrechnungszeitraums anhand z.B. SLP H0 runterdividiert auf Saisonarten und Tagesarten = Verteilung des Gesamt-Verbrauchs im betrachteten Zeitraum auf die einzelnen Tage.

Das oder überhaupt eine Erklärung dazu gehört natürlich in die Vertragsunterlagen - das wäre dringend nachzubessern.

Seitdem die Vertreter aber (lt. Care Energy) den "19,90" wieder anbieten dürfen, dürfte sich der "Real"-Tarif praktisch erledigt haben (da überwiegend teurer).


Im Professional-Tarif siehts wohl so aus, daß Care einen alternativen Messtellenbetreiber (angeblich externes Unternehmen, außerhalb der Care-Gruppe) beauftragt, der dann das Smart Meter (anstelle des bisherigen Stromzählers) stellen und betreiben soll.

Care Energy rechnet dann gegenüber dem Endkunden ab wie RLM (bzw. fast), muss aber selbst ziemlich sicher nach SLP einspeisen. Dem Kunden kann das erstmal wurscht sein; für Care dürfte es ein gewisses Risiko sein, je "unkonformer" der Lastgang des Kunden ist.

( Praktisch ist sicher die Frage zu stellen wie viele Kunden sich überhaupt für den "Professional" entschieden haben und ob dieses Konzept schon irgendwo erfolgreich installiert ist.. )


Aber nochmals, diesbezüglich meine Zustimmung:

Es kann nicht sein, daß der Interessent sich solche Informationen aus nicht-verlässlichen Quellen (Facebook-Bekundungen, Interviews..) zusammensammeln muss. Das gehört schon klar in den Vertrag bzw. in anzupassende AGBs.


Abgesehen von der unzureichend dokumentierten Abrechnungsmethode sind jetzt aber wenigstens die Tagespreise auf der Internetseite so ausgewiesen, daß niemand denkt, er bekäme Strom für ~12 Cent / kWh Tagespreis "all inclusive" oder die Netznutzung wäre mit "5-6 Cent" total abgegolten..

Das war mal ziemlich das dickste Manko (aus meiner Sicht) und ist nun bereits länger behoben.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 05. Oktober 2013, 02:12:11
Und nochmal etwas Generelles, zum Verständnis meiner Position:


Die Diskussionen um CE sind derzeit wohl intensiver als um jeden anderen Stromanbieter - schaut man sich z.B. mal den Aufruf-Zähler hier im Thread an.

Allerdings scheint es mir, daß mittlerweile eine massive "Frontenbildung" eingesetzt hat, die einer sachlichen Auseinandersetzung auch nicht mehr behilflich ist.


Da gibt es die Care-Energy Fans und -Vergötterer, darunter sicherlich auch viele Vertriebspartner, insb. auf Facebook.

Dann ja wohl diese gewisse Facebook-Gruppe bestehend aus überwiegend gekündigten oder abtrünnigen Care-Energy-Vermittlern, die angeblich nicht dulden, daß in ihrer Gruppe auch nur neutral über Care diskutiert wird - genau wie auch Care andererseits sehr sorgfältig die Facebook-Kommentare auf deren eigener Seite selektiert.

In verschiedenen Foren trifft man dann ebenfalls die "renitenten Fans" wie diejenigen an, die pauschal alles was aus Richtung Care kommt erstmal verreißen. Obwohl, das muss gesagt sein, Care auch viel Anlass dafür gibt.

Manches davon schreit aber gerade nach einer sachlichen Auseinandersetzung - beispielsweise ist stundenbasierte Stromabrechnung sogar eine EU-Forderung, wenn ichs richtig im Kopf habe? War jedenfalls in Bezug auf das Smart-Meter-Rollout immer wieder mal Thema.


Fakt ist:

Care existiert trotz gegenlautender Prognosen noch. Gott weiß warum..

Auch wenn letztens im Netz irgendwo zu lesen war, daß einige VNB unter der Hand darauf spekulierten, daß es sich mit Care bis zum Ende des Jahres erledigt hätte, glaube ich nicht daran. Selbst wenn im schlimmsten Fall die mk-energy, gegen die sich ja alle externen Forderungen (NN, EEG, Strombezug..) richten, "drauf geht", würde Kristek vermutlich einfach den Stromlieferanten in der Lieferkette ersetzen (ich erinnere an die "Ausschreibung" des Strombezugs für 2014..). Die mk-group holding würde zwar mit sterben, aber der mk-power als Inhaberin der Kundenbeziehungen (und allen sonst noch "wichtigen" Teilgesellschaften) könnte man wohl rechtzeitig vorher eine andere Komplementär-GmbH verpassen. Oder sie rechtzeitig verkaufen, irgendsowas. Da gibt es sicherlich Tricks - nicht ohne Grund stellt man eine Unternehmen so fragmentiert auf. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß die "Truppe" für diesen Fall keinen Plan hat, so wie man sie bisher erlebt hat.

HitEnergie wurde auch schon vor Jahren totgesagt und lebt noch (leider!).



Insoweit finde ich:

Care ist noch am Markt und es gibt Gründe, weswegen man annehmen könnte, daß dies auch erstmal so bleibt.

Die Kundenzahl ist beeindruckend und gleichzeitig besorgniserregend (für den Fall daß sich jemand Sorgen um den Niedergang des Unternehmens macht, oder z.B. als VNB, ÜNB.. tatsächlich begründet um Geld bangen sollte).


Daher wäre heute mehr als je zuvor eine sachliche Auseinandersetzung mit allem was da kommt angebracht (meine Meinung).

Die wird aber am wenigsten zustande kommen, wenn im Netz fast ausschließlich nur "Care-Jubelperser" und "Care-Radikalgegner" aufeinandertreffen..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 05. Oktober 2013, 02:45:50
Noch etwas zum Thema "mündiger Bürger":

Letztens lief auf ZDF in der Reihe "ZDF zoom" eine Reportage über "geprellte Postbank-Kunden". Es ging um das Gebahren im Postbank-Finanzberaternetz - diese Leute sind auf Provisionsbasis tätig. Darum, wie das Vertrauen der Menschen in die "Institution" Postbank als Ex-"Behörde" ausgenutzt wurde.

Berichtet wurde u.a. von dem Fall eines älteren Herrn, der von einem attraktiven Tagesgeld-Sonderangebot bei der Postbank Gebrauch machen wollte, um das Ersparte für seinen restlichen Lebensabend sicher aber zinsbringend anzulegen.

Stattdessen hat er sich überreden lassen, sein Geld in Schifffonds der höchsten Risikokategorie (!) anzulegen. Das Geld war später so gut wie weg und die Postbank wusch sich wohl von jeder Schuld rein.


Unlauter verhalten hat sich die Bank bzw. deren Außendienst ohne Zweifel, denn sie hat einem Kunden ein riskantes Finanzprodukt vermittelt im Bewusstsein, daß dieses Produkt für die Bedürfnisse des Kunden völlig ungeeignet ist. Hier spielen dann im Nachgang natürlich auch Beraterhaftpflicht und mögliche Regreßansprüche eine Rolle (natürlich waren die Papiere so ausgefertigt, daß der Kunde im Kleingedruckten unterschrieben hatte, gegen ausdrückliche Empfehlung das Finanzprodukt explizit zu wünschen..).


Aber:

Wie kann es denn sein, daß ich mit der Intention, ein Tagesgeldkonto zu eröffnen einen Finanzberater aufsuche und diesen letztlich mit Kaufpapieren für riskante Schifffonds verlasse - alle mutmaßliche Fehlberatung mal dahingestellt?

Alter? Unwissenheit? Treugläubigkeit? Ich weiß ja nicht..

Zu wissen, was man unterschreibt und was nicht, ist eine gewisse elementare Lebensfähigkeit, genau wie sich so auf der Straße zu bewegen, daß man möglichst nicht bestohlen oder überfallen wird. Oder im Supermarkt verdorbenes Obst und Gemüse zu erkennen.



Genausowenig glaube ich, daß ein Kunde, der einen einfachen, soliden, am besten schon seit > 75 Jahren bestehenden, möglichst günstigen Stromversorger sucht, einen komplexen Vertrag bei Care Energy unterschreiben wird.

Und tut er es doch, obwohl dieser Vertrag überhaupt nicht seinen Bedürfnissen entspricht, dann unterschreibt dieser jemand bestimmt auch Zeitungsabos und Handyverträge mit 30€ Grundgebühr und 50 Freiminuten an der Tür..


Da ist m.M.n. dann den Leuten auch wenig zu helfen, es sei denn, wir reden hier wirklich von Geschäftsunfähigkeit, dann sind die Verträge sowieso nichtig.


Wiederum mag es andererseits Leute geben, die bewusst ein solches Produkt wie Care wollen und zuvor sorgfältig die Informationslage und mögliche Risiken abgewägt haben. Das muss man dann auch mal so stehen lassen.


Soviel zum "mündigen Bürger".



Und da, wo es darum geht, daß quasi eine Gefahr für die Allgemeinheit abgestellt werden muß, weil ein Marktteilnehmer massiv, groß angelet und systematisch gegen die Sitten und Regeln des Wettbewerbs verstößt, beispielsweise systematisch täuscht, unlauter lockt .. da sind die Marktwächter gefragt, in Form z.B. der Verbraucherzentrale oder den Regulierern.


Letztere beide halten sich aber jüngst bedächtig still was Care betrifft!

Dafür gäbe es nun auch wieder zig verschiedene Interpretationsmöglichkeiten..


Hat Care jetzt den "Segen" der Verbraucherzentralen, nachdem sie Mitte des Jahres die kritiserten AGB-Passus geändert haben?

Oder sieht man Care immer noch als gefährlich, aber unternimmt nichts / scheut sich? Das wäre bedenklich.

..oder hat man immer noch Bedenken, rechnet aber damit, daß sich das Problem von alleine löst? Das wäre ebenso höchst bedenklich (und ein Stück weit töricht!).

..oder sieht man gerade einfach keinen Grund, in irgend einer Weise einzugreifen?


Spräche alles in gewisser Weise für sich.


Hätte die Bundesnetzagentur gewollt, hätte sie der mk-energy als Stromhändler längst den Betrieb untersagen können. Oder es jedenfalls versuchen.

Zu mehr als dem (noch nicht rechtskräftigen) 50.000€-Bußgeld gegen Kristek wegen Verletzung einer Anzeigepflicht ist es aber bisher ebenfalls nicht gekommen.


Bedeutet, auch die Netzagentur stuft Care offenbar nicht als "grobgefährlich" für Verbraucher oder den Markt ein.

Oder im Stillen etwa doch? Dann gilt das gleiche, wie weiter oben in Bezug auf die Verbraucherzentralen gesagt..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 05. Oktober 2013, 09:53:28
Ich halte mich für einen weitgehend neutralen Beobachter.

Als jemand der in den letzten 15 Jahren teilweise mehrmals pro Jahr den Stromversorger und jetzt auch den Gasversorger gewechselt hat, habe ich viel Erfahrung beim Wechsel. Bisher sind auch alle Wechsel gut gegangen, da ich einmal auf Anbieter mit vernünftigen Vertragsbedingungen geachtet habe, aber auch dass der Anbieter einer der Etablierten oder eine Tochter eines Etablierten war. Auch will ich Verträge einfach Online abschließen und mich nicht durch irgendwelche Berater belabern lassen. Ein Wechsel soll nicht mehr als 5 Minuten dauern, die es kostet das entsprechende Formular auszufüllen und abzusenden. Nur so macht der Wechsel Spaß.

Care-Energy gehört somit grundsätzlich nicht in dieses Schema, deshalb habe ich einen Wechsel auch nie in Betracht gezogen. Der Auftritt von CE war am Anfang sehr unprofessionell und von den Vertragsbedingungen undurchsichtig, sie haben sich aber innerhalb des letzten halben Jahres doch deutlich gebessert, aber ist natürlich immer noch nicht perfekt.

Was mir aber CE und Martin Kristek sympathisch macht ist, dass er frischen Wind in den Strommarkt durch seine teilweise "innovativen" Produkte, durch die Offenlegung der Kalkulation, und durch seine Art Misstände in der Stromwirtschaft zu veröffentlichen, bringt.

Die Einführung der börsenpreisgebunden Tarife ist eine Innovation, die den Markt weiter voran bringt. Der weitere Ausbau der EE erfordert dass sich auch die Verbraucher mehr nach dem aktuellen Angebot richten. Auch die Integration der Eigenerzeugung mit PV ist ein Schritt in die richtige Richtung, wobei diese wohl derzeit nicht mehr intensiv verfolgt wird, da es andere Baustellen gibt.

Ich halte z.B. die Trennung von Netz- und Stromkosten für sehr wichtig, da dies Transparenz in die Leistung bringt. Warum soll man mit seinem Netzbetreiber nicht einen getrennten Vertrag abschließen. Diesen schließt man ja nur einmal ab so lange man seinen Wohnort nicht wechselt. Der Wechsel des Stromlieferanten erfolgt dann weiterhin wie bisher. Die Stromlieferanten müssen dann ihr Angebot sauber kalkulieren, da sie nichts mehr im Gesamtpreis verstecken können.

Auch die Veröffentlichung von Missständen in der Stromwirtschaft, wie z.B. die Berechnung von überhöhten Abschlägen, belegt mit eindeutigen Daten, ist eine Aktion im Sinne des Verbrauchers.

Ich glaube all dies wäre nicht geschehen, wenn die etablierten Versorger nicht koordiniert Front gegen CE machen würden. Diese machen sich weniger Sorgen um die Verbraucher, die sie sowieso ständig mit überhöhten Preisen über den Tisch ziehen, sondern weil sie Angst vor der Innovationskraft des Enfant Terrible MK haben. Er hält sich eben nicht an die ungeschriebenen Gesetze, sondern macht mit seinem Geschäftsmodell den etablierten Stromversorgern immer mehr Konkurrenz. Die Pressearbeit nutzt neue Medien sehr intensiv und führt zu einer starken Kundenbindung. Die etablierten Stromversorger verhalten sich dagegen sehr ungeschickt, in dem sie mit teilweise zweifelhaften Methoden, versuchen CE zu behindern. Damit bieten sie für CE eine Angriffsfläche für Gerichtsprozesse, die anscheinend bisher überwiegend auch von CE gewonnen wurden, und damit auch eine Plattform für eine weitere Steigerung der Bekanntheit und auch der Kundenbindung.

Die Leute haben eben mehr Sympathie für den David, als für die Goliaths in der Auseinandersetzung. Fast können einem die Goliaths schon leid tun, denn sie sind MK und CE bisher in der Öffentlichkeitsarbeit deutlich unterlegen. Aber ich werde, wie vermutlich viele andere, auch in Zukunft kein Mitleid für die die Stromkonzerne und die andere Versorger empfinden können. Es macht sich eher Schadenfreude breit.

Auch wenn MK mit CE scheitern sollte, was ich mir nicht wünsche, wird vielleicht die eine oder andere Innovation  ihren Weg in den verkrusteten Strommarkt, wo es nur noch um Preiserhöhungen geht, finden.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 05. Oktober 2013, 13:48:03
@ egn

Ihren Beitrag könnte ich (fast) vollumfänglich unterschreiben, bis auf einen Punkt:

... Was mir aber CE und Martin Kristek sympathisch macht ist, dass er frischen Wind in den Strommarkt durch seine teilweise "innovativen" Produkte, durch die Offenlegung der Kalkulation, und durch seine Art Misstände in der Stromwirtschaft zu veröffentlichen, bringt. ...

Mir macht CE und Kristek völlig unsympathisch, WIE das rübergebracht wird. Zudem glaube ich auch nicht an den Saulus, der sich zum Paulus gewandelt haben soll!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 05. Oktober 2013, 13:52:24
Saulus wegen der Euroenergie AG oder warum?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 05. Oktober 2013, 14:17:15
Nicht nur, im Netz geistert da ja einiges herum.  :o
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 06. Oktober 2013, 05:34:52
Martin Kristek erwägt, betreffs der zurückliegenden Insolvenzen privater Stromanbieter "investigativ" zu werden (Auszug):


Zitat von: http://www.facebook.com/notes/care-energy/bayernwerk-ag-netz-leipzig-gmbh-und-delitzsch-netz-gmbh/603346483059728
[..]

Wie Sie wissen gerieten schon mehrmals private Energieversorger in die Schräglage und wurden sogar insolvent, es werden sogar Vergleiche zwischen uns und diesen angestellt. Deshalb denke ich mir, könnte es vielleicht auch eine gezielte Maßnahme des Marktes gegen diese privaten Unternehmen gewesen sein? Nicht jeder Betrieb ist vollkommen frei von Fremdkapital, steht auf wirtschaftlich und solventen festen Beinen, wie das Unternehmen Care-Energy, welches rein eigenkapitalfinanziert ist und einen einzigen Eigentümer hat - mich.

Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass ich hier investigativ in die Tiefe gehen werde und mit den zuständigen Insolvenzverwaltern Kontakt aufnehme, denn das Muster kommt mir sehr bekannt vor und wenn dies so wäre, dann sind die Vorgangsweisen ein Fall für die Staatsanwaltschaften.

Care-Energy schwächt so ein Vorgang nicht, mein Untenehmen ist wirtschaftlich gesund, hat keinerlei Fremdkapitalfinanzierung (Schulden) und ist rein privat in meiner Hand, wobei ich glücklicher Weise frei Entscheidungen fällen kann und dies sehen Sie klar an Ihren Preisen.

[..]

Mit freundlichen Grüßen, Ihr

Martin Richard Kristek
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 06. Oktober 2013, 07:23:27
Sucht M. Kristek schon den/die „Schuldigen“ für eine mögliche Insolvenz? Bei FlexStrom waren das übrigens nach deren eigener (ebenso lachhafter)
Aussage die zahlungsunwilligen Kunden, insofern muss der CEO sich da nicht mehr ins Zeug legen! ;D

Zu Kristek's Aussage, das ‚Unternehmen’ Care-Energy sei „wirtschaftlich gesund“, fehlt bisher jeglicher Beleg (vielmehr spricht manches dagegen!).
Und zur Kapitalausstattung insgesamt ist anzumerken:
1. Für den maßgeblichen Vollhafter mk-group Holding GmbH wird in der einzigen veröffentlichten Bilanz 2009(!) ein Eigenkapital von lediglich 1,7 T€ und
lt. aktuellem Impressum der CE-Homepage ebenfalls nur ein sehr „schmales“ Stammkapital von 200 T€ ausgewiesen!!
2. Fremdkapital (Kredite) dürfte zumindest von Banken -ohne Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bspw. anhand zeitnaher Bilanzen- auch
nicht zur Verfügung gestellt werden!
Insgesamt ist bezeichnend, dass Banken nicht mal bereit zu sein scheinen, für mk-Unternehmen das Lastschrift-Einzugsverfahren zuzulassen. ???
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: egn am 06. Oktober 2013, 07:57:46
Zudem glaube ich auch nicht an den Saulus, der sich zum Paulus gewandelt haben soll!

Genau so was ist für mich kein stichhaltiges Argument das gegen CE und MK spricht. Dass er angeblich ein Saulus war/ist resultiert meiner Meinung nach rein aus subjektiver Wahrnehmung und Schlussfolgerung.

Das was vielleicht in der Vergangenheit war ist ohne jeder Bedeutung. Erst mal gilt die Unschuldsvermutung. Allenfalls mahnt es zur kritischen Betrachtung wenn man selbst eine Vertragsbeziehung eingehen möchte. Aber es ist für mich kein Grund mit übertriebenem Eifer ständig nach dem Haar in der Suppe zu suchen und damit eine Kampagne zu betreiben.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 06. Oktober 2013, 10:54:33
Aus dem Blick geraten ist inzwischen wohl, dass CE Strom zu nicht auskömmlichen Preisen liefert,  bzw. die Preise aus Altverträgen insbesondere deshalb so günstig „kalkuliert“ waren, weil man sich der Zahlung der EEG-Umlage ganz oder teilweise entzogen hat, obwohl die Voraussetzungen dafür offenbar nicht vorliegen. Die neuen Preise basieren immer noch auf einer ermäßigten EEG-Umlage, sind aber für Kunden eigentlich nicht mehr attraktiv. Ob sich nach dem neuen Preismodell genügend Kunden gewinnen lassen, bleibt deshalb abzuwarten.

Nach einem auf Dauer gewinnträchtigen Geschäftsmodell sieht das für mich nicht aus.

Bei der derzeit doch eher erfolgreichen Abwehr von Netzzugangssperren und der Durchsetzung von Netznutzungsverträgen für die Kunden wird mir Herr Kristek dann doch fast sympathisch.   ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 06. Oktober 2013, 14:45:00
Das was vielleicht in der Vergangenheit war ist ohne jeder Bedeutung. Erst mal gilt die Unschuldsvermutung. Allenfalls mahnt es zur kritischen Betrachtung wenn man selbst eine Vertragsbeziehung eingehen möchte. Aber es ist für mich kein Grund mit übertriebenem Eifer ständig nach dem Haar in der Suppe zu suchen und damit eine Kampagne zu betreiben.

Sehe ich mittlerweile ähnlich.

Schaut man sich mal die gefeierte "Gründer-" / "Startup-Szene" an, fallen da nicht selten Sätze wie: "Vor deiner ersten erfolgreichen Gründung fährst du erstmal 3-4 Startups gegen die Wand".

Nichts desto trotz werden erfolgreiche junge Startups gemeinhin gefeiert, ohne daß mir je aufgefallen wäre, daß man den Gründern im Übermaß vorgehalten hätte mit welchen vorherigen Projekten sie gescheitert sind.


Ob die Euroenergie AG ein betrügerisches Geschäftsmodell hatte und von Kristek schuldhaft gegen die Wand gefahren wurde, dazu mag sich äußern, wer wirklich Einblick in die Materie oder stichhaltige Quellen hat.

Ansonsten kann ich egn nur Beipflichten: Unschuldsvermutung!

Schliussendlich basiert die Marktwirtschaft auch nicht unwesentlich auf dem Prinzip der Marktbereinigung. D.h. daß auch Unternehmen scheitern, ist natürlich und notwendig.


Die andere Behauptung, nämlich daß Kristek in Österreich wegen Betruges verurteilt sei, findet man an einer einzigen (!) Fundstelle im Netz, Quelle anonym. Kann genausogut vollkommener Blödsinn sein.



Bei der derzeit doch eher erfolgreichen Abwehr von Netzzugangssperren und der Durchsetzung von Netznutzungsverträgen für die Kunden wird mir Herr Kristek dann doch fast sympathisch.   ;)

Man kann jedenfalls nicht von der Hand weisen, daß Care eine gewisse Bewegung in den Energiemarkt gebracht hat.

Sieht man z.B. daran, daß bei dem Thema "eigener Netznutzungsvertrag auch für Kleinverbraucher" zunächst alle Netzbetreiber und deren Verbände mit Empörung aufgeschrien haben.

Mittlerweile, kaum mehr als 1-2 Monate später, erklärt die Bayernwerk als EON-Tochter gegenüber der ZfK, gegen eigene Netznutzungsverträge hätte sie nichts einzuwenden.

Das ist mal definitiv ein großer Erfolg.


Ob das Thema eigener Netznutzungsvertrag Sinn für Kleinverbraucher Sinn macht steht auf einem anderen Blatt und wird sich anhand des marktwirtschaftlichen Erfolgs des Konzepts zeigen.

Jedenfalls ist es eine rechtlich bestehende Möglichkeit (das sagt auch die Bundesnetzagentur), die bisher noch kein Energieversorger ausgeschöpft hat.

Jetzt wagt sich Care daran - zu welchem Teil aus ureigenen Motiven, sei mal dahingestellt - und die Netzbetriebe müssen nolens volens damit leben.


Immerhin kann man fest halten, daß das Konzept wohl in anderen Ländern (z.B. Österreich) so praktiziert wird. Hier hat der Stromkunde wohl die Wahl zwischen separatem Netznutzungsvertrag oder "All-Inclusive".


Selbstverständlich ist die Detail-Umsetzung eines bisher so nicht dagewesenen Konzepts nicht ganz unkritisch. Es muss z.B. ganz deutlich klargestellt werden, daß der Lieferant, nicht der netznutzende Kleinverbraucher für die Mehr-/Mindermengenabrechnung haftet. Das sind aber Punkte, wo die Netzbetreiber jetzt am Zug sind, begreifen zu müssen, daß Sie Verträge, die sie vorher nicht mit Kleinverbrauchern zu schließen bereit waren, aber offenbar gesetzlich müssen, nun auch verbrauchergerecht anzubieten haben.


Es stecken auch gewisse Potentiale in dieser Option. Kann sich z.B. der Stromkunde zukünftig gegen Netzentgelterhöhungen wehren (analog wie gegen überhöhte Energiepreise), wenn er mit dem Netzbetreiber ein direktes Vertragsverhältnis hat?

Klar, Netzentgeltregulierung ist erstmal Sache der Netzagentur. Dennoch, mal etwas über den Tellerrand des Etablierten geschaut, mag sich da schon der eine oder andere Aspekt zum Nutzen des Kunden auftun.


Mag auch sein, daß das Konzept wieder sang- und klanglos untergeht. Oder eben auch nicht, dann finden sich sicher bald Nachahmer.

Das wird die Zeit und der Markt zeigen.

In den 80ern wurde auch noch prognostiziert, kein Privathaushalt würde jemals Verwendung für einen Heimcomputer haben..



Auch festzuhalten ist, daß Care mit seinem "19,90"-Tarif bisher noch keinen Kunden über den Tisch gezogen hat. Jedenfalls fehlt es an stichhaltigen Quellen, die das Gegenteil belegen würden.

Von nicht ausgezahlten Boni (da keine ausgelobt werden), unlauteren Preiserhöhungen, Jahresvorauskasse uvm. hat man jedenfalls bisher noch nichts gehört. Das war das Geschäftsmodell von Flexstrom & Konsorten, die trotzdem unverständlicherweise regen zulauf hatten..


In der Anfangszeit der Einführung der neuen Tarife gab es massive Mängel. Die "Dimensionen" der im Preis nicht ausgewiesenen Netznutzung hätte von Anfang an angegeben werden müssen, so wie es jetzt geschieht.

Hier hätten Verbraucherschützer zu recht aufschreien müssen - seltsamerweise hörte man aber aus dieser Richtung nichts. Stattdessen nur einmal Mitte des Jahres, als es um einige in Relation zum Gesamtkonzept eher unbedeutende AGB-Klauseln ging. Da wurde ein medienwirksamer Wirbel gemacht. Unverständlich!


Und auch jetzt gibt es noch Defizite, da stimme ich zu. Es muss klar gestellt werden, wie die taggenaue Abgrenzung im Real-Tarif bspw. genau erfolgt.

Auch hier könnten doch die Verbraucherschützer und selsternannten Verbraucherschützer mal konkret gegen angehen, statt nur allgemein diffus zu versuchen Care zu diskreditieren. Man hört aber nichts. Dann bitte aber auch später nicht jammern!



Aus dem Blick geraten ist inzwischen wohl, dass CE Strom zu nicht auskömmlichen Preisen liefert,  bzw. die Preise aus Altverträgen insbesondere deshalb so günstig „kalkuliert“ waren, weil man sich der Zahlung der EEG-Umlage ganz oder teilweise entzogen hat, obwohl die Voraussetzungen dafür offenbar nicht vorliegen. Die neuen Preise basieren immer noch auf einer ermäßigten EEG-Umlage, sind aber für Kunden eigentlich nicht mehr attraktiv. Ob sich nach dem neuen Preismodell genügend Kunden gewinnen lassen, bleibt deshalb abzuwarten.

Ob Kristek mit seinen 19,90 bei den Bestandskunden hinkommt ist schlichtweg zunächst seine eigene Angelegenheit, sofern alle Abgaben und Umlagen beglichen werden.

( Im Übrigen dürfen laut Care die Vertriebsmitarbeiter seit kurzem wohl wieder Neuverträge im "19,90"-Tarif ausfertigen, die "neuen alten" börsenpreisgebundenen Tarife wären damit zur Wahl-Option geworden. Mit der Erweiterung des Geschäftsmodells um Haushaltsgeräteverkauf uvm. mag man mutmaßen, daß mittelfristig eine Mischkalkulation aus verschiedenen Geschäftsbereichen angestrebt wird. )


Da die meisten Netzbetriebe ohnehin von Care schon Vorkasse kriegen dürften oder sogar Barsicherheiten haben (vgl. Pressebrichte), jammern die teils auf etwas hohem Niveau.

Die Kunden hingegen haben im Falle einer Insolvenz kaum mehr zu verlieren als einen Monatsabschlag. Daß die Behauptung, es finde möglicherweise aufgrund der Vertragsmodalitäten keine Ersatzversorgung statt, unzutreffend war, hat sich ja mittlerweile bei den ergangenen Netzsperren gezeigt.

Im Gasgeschäft wiederum, wo eher das Risiko "verlorener" Abschläge besteht, scheint Care nur Vermittler zu sein; der Vertrag kommt nicht mit Care zustande, sondern mit der deutschen Tochter eines osteuropäischen Energieriesen. Zählt also nicht..


Die Streitigkeiten um die EEG-Umlagezahlung wiederum haben eine andere Dimension, da es die Gesamtgesellschaft betrifft. Man kann zu Recht heutzutage kritisieren was aus der EEG-Umlage geworden ist mit den diversen Befreiungen für priviligierte Unternehmen, die der Haushaltskunde trägt. Aber seine Kritik daran nicht durch Nichtzahlung üben, während die Haushaltskunden anderer Versorger weiterzahlen müssen.

( Möglicherweise war es auch ein Fehler seitens des Gesetzgebers, die EEG-Umlage als privatrechtlichen Anspruch der ÜNBs gegenüber Stromliefranten auszugestalten und nicht zu einer öffentlichen Abgabe zu machen, was ganz andere "Eintreibungsmöglichkeiten" böte.. )


Daher hätte ich mir seitens der Presse auch mehr Folge-Berichterstattung zu diesem Thema gewünscht, wie bereits erwähnt. Die blieb aber seltsamerweise aus.

Eigentlich hätte es doch schon weitere Urteile des LG Hamburgs geben müssen, die bereits angekündigt waren.

Ich kann mir das Ausbleiben nur so erklären, daß entweder das LG Hamburg ganz erheblich schläft (indem es seine eigenen öffentlichen Ankündigungen auch Monate später nicht einhält) oder sich die ÜNBs unter Vereinbarung von Stillschweigen (damit es nicht so viel öffentlichen Aufschrei bei diesem sowieso schon gesamtgesellschaftlich sensibel behafteten Thema gibt) zwischenzeitlich mit Care in der EEG-Angelegenheit geeinigt haben..



PS:

Dennoch würde ich weiterhin im Familien- oder guten Freundeskreis nicht zu einem Wechsel zu Care raten, denn das ist eben eine Sache höchstpersönlicher Risiko- und Interessenabwägung (Stichwort mündiger Bürger).

Es geht mir weniger um das Für- und Wider des Modells für den einzelnen Interessenten, das muss und wird sowieso jeder selbst gründlich abwägen (hoffentlich), sondern mehr um die Art, wie die Diskussion darüber ausgetragen wird..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 06. Oktober 2013, 15:05:20
Es geht nicht um
... mit übertriebenem Eifer ständig nach dem Haar in der Suppe zu suchen und damit eine Kampagne zu betreiben.
sondern allein um
Zitat
§ 5 Satz 3 EnWG
... das Vorliegen der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit  sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung  ...

... Was mir aber CE und Martin Kristek sympathisch macht ist, dass er frischen Wind in den Strommarkt durch seine teilweise "innovativen" Produkte, durch die Offenlegung der Kalkulation, und durch seine Art Misstände in der Stromwirtschaft zu veröffentlichen, bringt. ...

Ich sehe kaum großartige Innovationen, sondern eher ein Aufspringen auf längst fahrende Züge, was dann mit viel ‚Getöse und heißer Luft’ als eigene Ideen verkauft wird  -  Beispiele:
- die ursprünglich propagierte und jetzt wohl ruhende ‚Integration der Eigenerzeugung mit PV’ sowie die kürzlich avisierten Aktivitäten zur Vernetzung der EE-Stromerzeuger vor Ort mit Verkauf des erzeugten Stroms in der Region; 
oder
- die aktuell angekündigte Gründung einer AG, um mit dem eingesammelten Kapital örtliche Verteilernetze aufzukaufen (Netze in Bürgerhand).
Um so etwas auch nur anschieben zu können, mangelt es der mk-group augenscheinlich an der dafür notwendigen Finanzkraft. Insofern sind das alles für mich nichts als (bei Träumern vllt. werbewirksame) ‚Hirngespinste’.

Zu dem behaupteten Missstand in der Stromwirtschaft „Berechnung von überhöhten Abschlägen“ (oder auch zu niedrigen Abschlägen!) ist zu fragen, was ursächlich ist: Dazu wissen wir doch aus Hilferufen hier im Forum, dass Verbraucher, die nicht mehr beim Grundversorger sind, es häufig versäumen, selbst die Zählerstände zu Beginn der Belieferung/zum Ende eines Lieferzeitraumes abzulesen und dem Netzbetreiber zu melden, was dann eine Schätzung zur Folge hat.

Zu den durchgesetzten „Netznutzungsverträge für die Verbraucher’: Dahinter könnte man auch eine ganz andere Motivation der Initiatoren vermuten. Ersichtlich ist jedenfalls nicht, warum das für die Kunden mehr Transparenz bringen soll, werden die Netzkosten doch ohnehin in jeder Verbrauchsabrechnung explizit ausgewiesen.

... Ich glaube all dies wäre nicht geschehen, wenn die etablierten Versorger nicht koordiniert Front gegen CE machen würden. Diese machen sich weniger Sorgen um die Verbraucher, die sie sowieso ständig mit überhöhten Preisen über den Tisch ziehen, sondern weil sie Angst vor der Innovationskraft des Enfant Terrible MK haben. Er hält sich eben nicht an die ungeschriebenen Gesetze, sondern macht mit seinem Geschäftsmodell den etablierten Stromversorgern immer mehr Konkurrenz. ...

CE scheint ja bei einigen mit solchen Behauptungen tatsächlich landen zu können. Macht CE sich wirklich Sorgen um die Verbraucher? Und dass die etablierten Versorger „Angst“ vor MK haben, soll ja wohl ein Witz sein? MK hält sich nicht an ungeschriebene Gesetzte? Hält er sich denn an geschriebene, mit seiner höchst ‚eigenartigen’ Auslegungen rechtlicher Vorgaben, z.B. bzgl. zu zahlender EEG-Umlage oder Umsatzsteuer? Die diesbzgl. Gerichtsverfahren, bei denen es um richtig „Kohle“ geht, hat MK jedenfalls nicht gewonnen! Folglich gebe ich diesem „Energiedienstleister der Energiewende“ nicht mehr sehr lange.

Nun gut, jeder hat halt seine eigene Meinung und wir sollten daher in Ruhe gemeinsam abwarten, wie sich das weiter entwickelt.  ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 06. Oktober 2013, 15:07:54
Es geht nicht um
... mit übertriebenem Eifer ständig nach dem Haar in der Suppe zu suchen und damit eine Kampagne zu betreiben.
sondern allein um
Zitat
§ 5 Satz 3 EnWG
... das Vorliegen der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit  sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung  ...

Da wäre es aber an der Netzagentur, tätig zu werden.

Hätte sie schon längst machen können (oder es jedenfalls versuchen). Stattdessen nur ein Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen Meldepflichten.


Warum?


Vielleicht, weil die Netzagentur wie seinerzeit bei den "Beschwerden" des Bundes der Energieverbraucher in Sachen Flexstrom (?) der Meinung ist, der Markt müsse das regeln?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 06. Oktober 2013, 18:14:25
...

Eigentlich hätte es doch schon weitere Urteile des LG Hamburgs geben müssen, die bereits angekündigt waren.

Ich kann mir das Ausbleiben nur so erklären, daß entweder das LG Hamburg ganz erheblich schläft (indem es seine eigenen öffentlichen Ankündigungen auch Monate später nicht einhält) oder sich die ÜNBs unter Vereinbarung von Stillschweigen (damit es nicht so viel öffentlichen Aufschrei bei diesem sowieso schon gesamtgesellschaftlich sensibel behafteten Thema gibt) zwischenzeitlich mit Care in der EEG-Angelegenheit geeinigt haben..

...



Ich finde es z.B. besonders auffällig, dass das Handelsblatt seit langem nichts mehr über Care Energy schreibt. Bezgl. des LG Hamburg ist CE ja wohl in Revision gegangen.  Und bis sowas höchstinstanzlich geklärt ist, kann ja dauern.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 06. Oktober 2013, 18:40:39
[...]
Man kann jedenfalls nicht von der Hand weisen, daß Care eine gewisse Bewegung in den Energiemarkt gebracht hat.

Sieht man z.B. daran, daß bei dem Thema "eigener Netznutzungsvertrag auch für Kleinverbraucher" zunächst alle Netzbetreiber und deren Verbände mit Empörung aufgeschrien haben.

Mittlerweile, kaum mehr als 1-2 Monate später, erklärt die Bayernwerk als EON-Tochter gegenüber der ZfK, gegen eigene Netznutzungsverträge hätte sie nichts einzuwenden.

Das ist mal definitiv ein großer Erfolg.
[...]

Ein großer Erfolg für wen  -  für "klamme" Versorger und für die VNB?

Wenn der Verbraucher selbst zahlungspflichtig wird, kann dem Versorger nicht mehr generell gekündigt werden
und für VNB entfällt das Risiko großer Forderungsverluste im Insolvenzfall eines Versorgers.

Aber säumige Zahler auf Verbraucherseite sitzen womöglich schneller im Dunkeln (keine Ersatzversorgung) !?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 07. Oktober 2013, 10:25:27
Zitat
Ich sehe kaum großartige Innovationen, sondern eher ein Aufspringen auf längst fahrende Züge, was dann mit viel ‚Getöse und heißer Luft’ als eigene Ideen verkauft wird  -  Beispiele:
- die ursprünglich propagierte und jetzt wohl ruhende ‚Integration der Eigenerzeugung mit PV’ sowie die kürzlich avisierten Aktivitäten zur Vernetzung der EE-Stromerzeuger vor Ort mit Verkauf des erzeugten Stroms in der Region; 
oder
- die aktuell angekündigte Gründung einer AG, um mit dem eingesammelten Kapital örtliche Verteilernetze aufzukaufen (Netze in Bürgerhand).
Um so etwas auch nur anschieben zu können, mangelt es der mk-group augenscheinlich an der dafür notwendigen Finanzkraft. Insofern sind das alles für mich nichts als (bei Träumern vllt. werbewirksame) ‚Hirngespinste’.

Zu dem behaupteten Missstand in der Stromwirtschaft „Berechnung von überhöhten Abschlägen“ (oder auch zu niedrigen Abschlägen!) ist zu fragen, was ursächlich ist: Dazu wissen wir doch aus Hilferufen hier im Forum, dass Verbraucher, die nicht mehr beim Grundversorger sind, es häufig versäumen, selbst die Zählerstände zu Beginn der Belieferung/zum Ende eines Lieferzeitraumes abzulesen und dem Netzbetreiber zu melden, was dann eine Schätzung zur Folge hat.

Da kann ich eigentlich 100%ig zustimmen. Ich versuche ebenfalls objektiv zu sein, sehe Care aber mehr als kritisch.
Es kann nicht sein, dass elementare Erfordernisse und Missachtungen des üblichen Geschäftsbetriebs(EEG-Umlage,..) nach einer Woche ohne Zeitungsmeldung vergessen werden. Es gibt mehrere ganz zentrale Elemente die dem widersprechen, dass es Care in irgendeiner Weise finanziell gut geht oder diese mit ihrem eigentlichen Geschäftsmodell Geld verdienen können. Care hat fast auf jedem Gebiet versucht Innovationen zu verkaufen, die nach sehr kurzer Zeit erledigt waren. Die "verkrustete" Energiewirtschaft ist es eben nun mal auch, weil gewisse Erfahrungen bestehen. Z.b. die, dass sich Geschäftsmodelle wie Balkonkraftwerke, Grünstromprivileg usw nicht rentieren. Ebenfalls damit, dass man als großer Anbieter nicht rein auf dem Spotmarkt einkaufen wird. Das wiederum propagiert MK, schreibt aber gleichzeitig seinen Stromeinkauf für das Jahr 2014 aus? Das sind elementare Widersprüche, die man benennen muss und die nicht wegzudiskutieren sind. Man kann nicht Montag 10uhr auf die EEX schauen und dann behaupten man kaufe den Strom zum aktuellen Preis. Gleichzeitig nutzt man Grünstromprivileg und gleichzeitig schreibt man am Terminmarkt aus. Mindestens 2 andere Behauptungen sind eine glatte Lüge bezüglich der elementaren Grundlagen des Geschäftsmodells.

Und zur Mündigkeit der Bürger muss ich auch mal widersprechen. Ich geh nicht davon aus, dass Lieschen Müller auf dem Strommarkt und in Rechtsfragen bewandert ist. Wieso auch? Und genau das sind die große Masse der Stromkunden. Da steht unten ein Preis und der günstigste wird genommen. Das aus jeder Steckdose der gleiche Strom kommt ist wiederum jedem klar.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 07. Oktober 2013, 18:30:36

....
Das aus jeder Steckdose der gleiche Strom kommt ist wiederum jedem klar.

Ich glaube kaum, dass das jedem klar ist. Bei manchem kommt ja wohl auch gelber, bei anderen grüner und bei noch anderen leckerer Strom aus der Steckdose.

Es kommt dabei auch darauf an, wie "gleich" und "Strom" hier definiert sein soll.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: corsair am 08. Oktober 2013, 16:44:27
.......und aus der CE- Steckdose kommt besonder fein gemahlener und gefilteter Strom:

  Stichwort:   "Hamburger Elektrizitätsnetzbetrieb untersagt Atomstrom den Netzzugang"

das Schafft nur einer: "Senator h.c., Assoz. Prof. Martin Richard Kristek"   (....und höchstens noch Chuck Norris...)

 ;D ;D ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 08. Oktober 2013, 22:22:52
Care Energy ist in Leipzig, Delitzsch und im Gebiet der Bayernwerk AG vorläufig wieder am Netz, auch rückwirkend:

Care-Energy erwirkt einstweilige Verfügungen gegen die Bayernwerk AG und die E-ON Bayern Vertrieb GmbH (http://www.presseportal.de/pm/80959/2571281/care-energy-erwirkt-einstweilige-verfuegungen-gegen-die-bayernwerk-ag-und-die-e-on-bayern-vertrieb)

"Care-Energy" siegt vor Gericht und erzwingt Netznutzung im Gebiet der Delitzsch Netz GmbH (http://www.presseportal.de/pm/80959/2571767/)

"Care-Energy" siegt gegen die Netz Leipzig GmbH und erzwingt Netznutzung im Raum Leipzig (http://www.presseportal.de/pm/80959/2571845/)


Hier die Stellungnahme der Netz Leipzig:

http://www.netz-leipzig.de/aktuelles/news-detail/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=47&cHash=b20aaf7ebf8d74cf92a1e11fec82b586
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 08. Oktober 2013, 22:43:34
Stichwort:   "Hamburger Elektrizitätsnetzbetrieb untersagt Atomstrom den Netzzugang"

Das war in der Tat schon ein Brüller 8)!

Die Pressemitteilung ist aber auch schon etwas älter (Fukushima)..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 08. Oktober 2013, 22:58:21
Care-Energy brüstet sich mit "palettenweise im Backoffice in Hamburt eintrudelnden" Netznutzungsverträgen:

( Zitat: "Heute waren es auf einen Schlag 6 Paletten, unter anderem von Mitnetz, energiesaar, gws Netz GmbH, New Netz, Regionetz, ewr GmbH, Netzwerk Saarlouis, Netzwerke Merzig uvw. Care-Energy freut sich über die tolle Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern." )

http://www.youtube.com/watch?v=BX8Cl56iNj4


Unklar bleibt, was damit gesagt werden soll.

Handelt es sich um Blanko-Verträge oder um Abschriften von den Verteilnetzbetreibern mit Care-Kunden geschlossenen NN-Verträgen?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 09. Oktober 2013, 00:01:56
Stichwort:   "Hamburger Elektrizitätsnetzbetrieb untersagt Atomstrom den Netzzugang"

Das war in der Tat schon ein Brüller 8)!

Tja, MK produziert ja schon seit x-Jahren ganz tolle Ideen am Fließband. Soweit bekannt, war davon nachhaltig tragfähig bisher ............  NICHTS.
Er persönlich scheint dabei aber finanziell nicht ärmer geworden zu sein.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 09. Oktober 2013, 00:08:10
Care Energy ist in Leipzig, Delitzsch und im Gebiet der Bayernwerk AG vorläufig wieder am Netz, auch rückwirkend: ...

Hier die Stellungnahme der Netz Leipzig:
http://www.netz-leipzig.de/aktuelles/news-detail/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=47&cHash=b20aaf7ebf8d74cf92a1e11fec82b586

Wenn ich die Stellungnahme der Netz Leipzig richtig lese, ist der Drops aber noch keinesfalls entgültig gelutscht!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 09. Oktober 2013, 00:22:25
Wie gehabt nur einstweilige Verfügungen!

Bei Widerspruch des Verfügungsgegners gehts (irgendwann) in die mündliche Verhandlung..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 09. Oktober 2013, 00:33:33
Ich finde es z.B. besonders auffällig, dass das Handelsblatt seit langem nichts mehr über Care Energy schreibt. Bezgl. des LG Hamburg ist CE ja wohl in Revision gegangen.  Und bis sowas höchstinstanzlich geklärt ist, kann ja dauern.

Nochmal dazu:

In Revision gegangen ja - gegen das eine von Amprion vor dem LG Hamburg erstrittene Urteil, in dem es ja bekanntermaßen lediglich um EEG-Zahlungen für die Monate 09/2012 - 12/2012 ging.


Anhängig gewesen sein sollen beim LG Hamburg aber auch noch Klagen von Tennet und 50Hertz sowie ggf. auch weitere Klagen seitens Amprion über Folge-Zeiträume.

Hier hatte das LG Hamburg jedenfalls gegenüber der ZfK weitere Urteile für ca. 2 Wochen nach dem "Amprion-Urteil" angekündigt. Care-Energy wiederum hatte wohl mehrfach auf einen Vergleich gepocht.


Die Urteile sind bisher augenscheinlich ausgeblieben, weil Presse und Care Energy selbst sonst sicher schon längst mit großem Trara darüber berichtet hätten.

Schon merkwürdig..


Und das Handelsblatt hat nichts besseres zu tun als sich jüngst über den "Marketing-Gag" von Care mit dem Energydrink zu echauffieren, wenngleich es weit Relevanteres zu berichten gegeben hätte, wenn man denn unbedingt etwas zu Care berichten wollte..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 09. Oktober 2013, 00:44:42
[...]

Mittlerweile, kaum mehr als 1-2 Monate später, erklärt die Bayernwerk als EON-Tochter gegenüber der ZfK, gegen eigene Netznutzungsverträge hätte sie nichts einzuwenden.

Das ist mal definitiv ein großer Erfolg.
[...]

Ein großer Erfolg für wen  -  für "klamme" Versorger und für die VNB?

Wenn der Verbraucher selbst zahlungspflichtig wird, kann dem Versorger nicht mehr generell gekündigt werden
und für VNB entfällt das Risiko großer Forderungsverluste im Insolvenzfall eines Versorgers.

Aber säumige Zahler auf Verbraucherseite sitzen womöglich schneller im Dunkeln (keine Ersatzversorgung) !?

Ob ein eigener Netznutzungsvertrag bzw. die vertragliche Trennung von Netznutzung und Energielieferung für Kleinverbraucher Sinn macht wird m.E. wie gesagt der Markt zeigen.

Möglich, daß das Konzept genauso schnell wieder untergeht wie es aufkam. Oder auch nicht..


Daß Care mit diesem Modell nicht ganz ohne Eigennutz auftritt, dürfte klar sein.



Es kann nicht sein, dass elementare Erfordernisse und Missachtungen des üblichen Geschäftsbetriebs(EEG-Umlage,..) nach einer Woche ohne Zeitungsmeldung vergessen werden. Es gibt mehrere ganz zentrale Elemente die dem widersprechen, dass es Care in irgendeiner Weise finanziell gut geht oder diese mit ihrem eigentlichen Geschäftsmodell Geld verdienen können.

Leider sind Presse und Fachpresse ja aber anscheinend an den wirklich interessanten Themen (EEG uvm.) nicht mehr "dran"?


Was bleibt, ist die Feststellung, daß Care (zur Verwunderung vieler) noch lebt. Und expandiert. Wie auch immer sie das anstellen..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 09. Oktober 2013, 01:02:37
[...]
Was bleibt, ist die Feststellung, daß Care (zur Verwunderung vieler) noch lebt. Und expandiert. Wie auch immer sie das anstellen...

Weil an dem Geschäftsmodell zwar nichts wirklich überzeugt, aber ständig das erweckte Immage des von den "Bösen dieser Welt" verfolgten
"Robin Hood der Energiewende" gepflegt wird?  ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 09. Oktober 2013, 01:28:31
Das ist dann Ihre Erklärung fürs expandieren. Aber die fürs "noch leben"?


Von dem Image kann sich Kristek auch kein Geld drucken, da er keine Jahresvorauskasse nimmt wie Flexstrom & Konsorten seinerzeit.

Irgendwoher muss der Zaster kommen, aus dem Kristek sein Tagesgeschäft finanziert, wenn doch alle Preise defizitär sein sollen..


Wenn man annimmt, daß aktuelle Rückstände, wenn überhaupt, dann gegenüber den ÜNBs bestehen dürften (EEG-Umlage bzw. mitunter postulierter Liquiditätsgewinn für CE aus längerer Nichtzahlung dieser), fragt man sich doch, was da im Busch sein mag. Außer Amprion für 09-12/2012 keine weiteren Urteile (dabei gibt es noch drei weitere berechtigte Unternehmen, von denen zwei wohl klagten, sowie bei Amprion die Zeiträume ab 01/2013) und auch keine Kommentare mehr von irgendeinem Beteiligten seit Monaten?!

Gegenüber den VNBs im Allgemeinen dürften keine wesentlichen Ausstände bestehen (und obendrein fast überall bereits Vorkasse mit ggf. auch Barsicherheit vereinbart sein), denn sonst hätten schon mehr Netzbetriebe gekündigt. Und zwar "endgültig" und nicht im vorläufigen Rechtschutz anfechtbar. Generell schleppende Zahlungsmoral hingegen wäre vorstellbar, und da dürfen sich dann mittlefristig die Gerichte mit beschäftigen, ob das zur außerordentlichen Kündigung reicht (oder nicht eher zur fristgemäßen Kündigung anhalten müsste).

Bei offenen Steuerschulden (z.B. Stromsteuer) wäre der Laden schon längst dicht und gepfändet. Seinen Energieeinkauf, woher er auch immer stammt (Care behauptet ja zwischenzeitlich, nur in Direktvermarktung einzukaufen, die EEX-Geschichte wäre lediglich ein "Richtpreis" für das Unternehmen und diene dazu, den Kunden "ein Gefühl" für das "Produkt Strom" zu geben), muss Care auch laufend begleichen.


Und seltsamerweise rollt der Laden noch. Ohne Bankkapital, denn - und das ist glaubhaft - das gäbe es mangels Bilanzen vermutlich wirklich nicht. Und auch ohne "Kundenkredite" in Form von Jahresvorkasse etc.


Bedeutet für mich

a) die ÜNBs sind recht nachlässig im Betreiben ihrer Forderungen (dann könnte der große Knall noch kommen)

oder

b) man hat sich zwischenzeitlich nichtöffentlich in einer Art und Weise mit den ÜNBs verglichen, die für Care finanziell tragbar war

oder aber

c) Kristek hat noch einen Kniff in seinem Gesamtgeschäftsmodell oder dessen Finanzierung, den bisher noch niemand erkannt hat und der ihm bis hierhin das Überleben gesichert hat, entgegen aller Prognosen, die ihn bereits vor Monaten für tot erklärt haben.


Ich vermute ja, das ganze Ding soll langfristig auf eine Mischkalkulation verschiedener Geschäftsbereiche (Geräteverkauf uvm.) hinauslaufen, wovon die Stromlieferung eben der eher defizitäre Teil wäre, der andernorts wieder aufgefangen werden soll. So weit, so legitim.

Ob das Erfolg haben könnte, würde sich dann zeigen..



Am Rande:

Care beziffert seinen Monatsumsatz aktuell mit ca. 30 Mio. € (bei ca. 350 Tsd. Stromkunden lt. Unternehmen + paar Gaskunden + ein Bißchen sonstige Aktivitäten). Quelle finde ich gerade nicht mehr - war aber eine recht aktuell veröffentlichte Zahl.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 09. Oktober 2013, 09:42:09
Interessant finde ich ebenfalls, dass die große Expandierungswelle vorbei zu sein scheint. Bei den ganzen Kosten darf man nämlich nicht die Kosten für die Vermittlung der Verträge vergessen, die den Hauptgewinn eines Jahres für einen normalen(!) Stromliefervertrag für SLP-Kunden auffressen dürften. Geschweige denn, eines Vertrags von Care. Wobei diese Provisionszahlungen bei Vertragskündigung wohl auch zurückzahlbar sind.

Im Normalfall sieht das so aus:
Ein Kunde wechselt zu Care, damit zahlt Care eine vergleichsweise hohe Provision an den Vermittler, danach stellt Care möglicherweise ein Solarmodul auf eigene Kosten(Modul+Anschluss) auf, schließlich kann der Kunde Strom für 19,9Cent erhalten. Die durchschnittlichen EK-Kosten liegen aber bei ca 22Cent. Care macht damit bei ordnungsgemäßer Zahlung zwar mindestens 2 Cent Verlust, kommt aber für die Kosten der Kunden auf, wenn diese z.b. durch Kündigung des Netznutzungsvertrags in die Grundversorgung fallen.
Und wenn sie nicht gestorben sind, dann ..


Das Verhalten der ÜNBs kann ich mir ebenfalls nicht erklären. Es sei denn sie haben selbst Ungereimtheiten beim Eintreiben der EEG-Umlage festgestellt. (Care weigert sich ja auch nach wie vor MWST auf die EEG-Umlage zu zahlen.)

Zitat
Care beziffert seinen Monatsumsatz aktuell mit ca. 30 Mio. € (bei ca. 350 Tsd. Stromkunden lt. Unternehmen + paar Gaskunden + ein Bißchen sonstige Aktivitäten). Quelle finde ich gerade nicht mehr - war aber eine recht aktuell veröffentlichte Zahl.

Ich gebe gar nichts mehr auf selbst veröffentlichte, nicht nachprüfbare Zahlen. Die Zahlen die zu veröffentlichen sind, gibt man der Allgemeinheit nicht, wieso sollte man also solchen freiwilligen Angaben glauben?

Zitat
Weil an dem Geschäftsmodell zwar nichts wirklich überzeugt, aber ständig das erweckte Immage des von den "Bösen dieser Welt" verfolgten
"Robin Hood der Energiewende" gepflegt wird?  ;)

Dieses sich selbst feiern ist eigentlich das Schlimmste an Care. Kein Netzbetrieb ist böse weil es den x-ten neuen Lieferanten im Netzgebiet gibt. Wenn dieser Lieferant aber ein Produkt unter dem Einkaufspreis anbietet und damit "eigene" Kunden abwirbt, ist es eine ganz normale Reaktion das (auch öffentlich) hinterfragen zu dürfen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 09. Oktober 2013, 10:06:37
Aus den Begründungen der Netzbetreiber, die den Netzzugang verweigern wollten, ging teilweise hervor, dass es wohl Befürchtungen gibt, dass Vorauszahlungen nicht insolvenzfest geleistet worden sein könnten.
Schon bei der Flexstrompleite haben das ja wohl auch Kunden zu spüren bekommen, dass sie trotz geleisteter Zahlungen noch Post vom Insolvenzverwalter bekamen und nochmals zahlen sollten oder gar mussten.
Möglich ist das wohl durch ein komplexes Konstrukt aus vielen Firmen und die Zahlungen an eine andere Firma geflossen sind. Auch bei CE gibt es ein Geflecht aus verschiedenen Firmen.....
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 09. Oktober 2013, 10:12:39
Dieses sich selbst feiern ist eigentlich das Schlimmste an Care. Kein Netzbetrieb ist böse weil es den x-ten neuen Lieferanten im Netzgebiet gibt. Wenn dieser Lieferant aber ein Produkt unter dem Einkaufspreis anbietet und damit "eigene" Kunden abwirbt, ist es eine ganz normale Reaktion das (auch öffentlich) hinterfragen zu dürfen.

Wenn Sie mit "eigene" (in Anführungsstrichen) die Kunden des Grundversorgers meinen, dann stellt sich aber m.E. die Frage, ob wir nicht ein wirkliches wirtschaftliches Unbundling von Netz und Lokalversorger bräuchten.

Im Status quo haben wir immer eine vermengte Interessenlage, in der die Verteilnetze zum überwiegenden Teil nicht wirklich unabhängig sind, sodaß die Lieferanten-Gleichbehandlung zwar rechtliche Vorgabe ist, aber mitunter zu den Geschäftsinteressen der jeweiligen Unternehmensgruppe in Konflikt steht.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 09. Oktober 2013, 10:15:39
Schon bei der Flexstrompleite haben das ja wohl auch Kunden zu spüren bekommen, dass sie trotz geleisteter Zahlungen noch Post vom Insolvenzverwalter bekamen und nochmals zahlen sollten oder gar mussten.

Wenn ich mich recht erinnere bekamen vorrangig die Netze solche Post vom Insolvenzverwalter, die Kunden eher weniger ;).

Vgl. http://www.derenergieblog.de/alle-themen/energie/neues-von-der-teldafax-insolvenz-die-erste-klagewelle-rollt/ und weitere..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 09. Oktober 2013, 10:49:45
Ich habe auch von letzterem gelesen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 09. Oktober 2013, 10:57:41
Ich denke, je größer die Versorger sind, desto besser wird das Unbundling gelebt. Auch weil die kleineren Stadtwerke von einigen Pflichten befreit sind.  Bei kleineren Versorgern ist es also wohl nicht auszuschließen, dass "Netz und Vertrieb  auch mal zusammen Mittag essen". Probleme mit dem Unbundling sehe ich da aber größtenteils nicht. Dass Netze aus diversen Pleiten wie Flexstrom und Teldafax gelernt haben, ist klar. Diese sind auf zum Teil horrenden Summen sitzen geblieben.
Wenn es also so sein sollte, dass die Netznutzung von einer anderen Firma bezahlt wird, als im Netznutzungsvertrag steht, ist das kritisch zu sehen.

Hauptursache bei den Netzen sehe ich darin, dass die allermeisten Arbeitsabläufe automatisiert ablaufen und gewisse Grundregeln herrschen (müssen). Und dann kommt eine neu gegründete Firma ohne Bilanzen mit einem möglicherweise defizitären Geschäftsmodell, wirbt Kunden ab, behauptet sie seien Netzbetreiber, ist nicht als Stromlieferant angemeldet, fordert Netznutzungsverträge für Endkunden an und zahlt vielleicht das eine oder andere mal versehentlich verspätet. Das kostet die Netze also so schon mehr Geld und wird es bei einer möglichen Insolvenz eben zwingend wieder. Aus meiner Sicht ganz gut nachvollziehbar, dass man da für MK nicht den roten Teppich ausrollt. Das hat rein gar nichts damit zu tun, dass man diesen neuen "Robin Hood" fürchtet.

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 09. Oktober 2013, 12:44:36
[...]
Hauptursache bei den Netzen sehe ich darin, dass die allermeisten Arbeitsabläufe automatisiert ablaufen und gewisse Grundregeln herrschen (müssen). Und dann kommt eine neu gegründete Firma ohne Bilanzen mit einem möglicherweise defizitären Geschäftsmodell, wirbt Kunden ab, behauptet sie seien Netzbetreiber, ist nicht als Stromlieferant angemeldet, fordert Netznutzungsverträge für Endkunden an und zahlt vielleicht das eine oder andere mal versehentlich verspätet. ...

Das sind die aktuellsten derzeit veröffentlichten Bilanzen - Auszug (Quelle: www.bundesanzeiger.de ) :

mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG, Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
   31.12.2011EUR    31.12.2010EUR
A. Umlaufvermögen   2.483.998,94   140.116,29
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   1.621.138,17   140.064,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   862.860,77   52,29
Bilanzsumme, Summe Aktiva   2.483.998,94    140.116,29
Passiva
   31.12.2011EUR    31.12.2010EUR
A. Eigenkapital   38.973,43   3.475,29
B. Rückstellungen   73.640,89   2.570,00
C. Verbindlichkeiten   2.371.384,62   134.071,00
Bilanzsumme, Summe Passiva   2.483.998,94   140.116,29

Gesellschafter
Folgende Gesellschaften sind persönlich haftende Gesellschafter:
Name mk-group Holding GmbH, Sitz Hamburg
Gezeichnetes Kapital: Euro 200.000,00 *)

und

mk-group Holding GmbH, Hamburg
      (vormals: Verwaltungsgesellschaft REHEP Handelsges. mbH, Siek)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.10.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
   31.12.2009EUR    15.10.2009EUR
A. Anlagevermögen   30.000,00   0,00
I. Finanzanlagen   30.000,00   0,00
B. Umlaufvermögen   1.487,99   1.695,44
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   1.036,00   1.036,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   451,99   659,44
Bilanzsumme, Summe Aktiva   31.487,99    1.695,44
Passiva
   31.12.2009EUR    15.10.2009EUR
A. Eigenkapital   1.487,99   1.695,44
I. gezeichnetes Kapital   25.000,00   25.000,00
II. Verlustvortrag   23.304,56   23.304,56
III. Jahresfehlbetrag   207,45   0,00
B. Verbindlichkeiten   30.000,00   0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva   31.487,99   1.695,44

*) Anmerkung khh: ob überhaupt voll eingezahlt, ist leider nicht ersichtlich :(

Da ist es für ÜNB's usw. schon eine echte Zumutung mit einer solchen "Klitsche" zusammenarbeiten zu müssen,
wo es doch schließlich um Millionen-Beträge geht !
 

Nachtrag: 
Vom "Energiedienstleister" mk-power GmbH & Co. KG ist derzeit nur die Bilanz zum 31.12.2010 veröffentlicht, die ebenfalls wenig aussagt.
Bin gespannt, ob man bis spätestens zur Jahreswende der Veröffentlichungspflicht aller Bilanzen zum 31.12.2012 fristgerecht nachkommt?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 09. Oktober 2013, 14:14:38
[...]
Bei offenen Steuerschulden (z.B. Stromsteuer) wäre der Laden schon längst dicht und gepfändet. ...
[...]

Nun ja, die Finanzbehörde und der Zoll sollen aber im Freihafen schon "Hausbesuche" gemacht haben (zumindest im Netz ist das so zu lesen).  :-\
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 09. Oktober 2013, 14:30:17
Aber die früher vorhandenen Steuervorteile im Freihafen Hamburg sind doch nicht mehr vorhanden, richtig?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 09. Oktober 2013, 14:39:22
Richtig, aber damit hatten die angeblich stattgefundenen "Hausbesuche" auch wohl nichts zu tun.  ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 09. Oktober 2013, 15:27:21
Auch mit der Pfalzwerke Netz AG, der Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH, der Stadtwerke Vilshofen GmbH
und der Stadtwerke Bielefeld GmbH scheint es „Probleme“ zu geben:

http://www.presseportal.de/pm/80959/2572686/

Die erwirkten „einstweiligen Verfügungen“ besagen nichts  -  die Lawine rollt !!!  8)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 09. Oktober 2013, 18:37:20
Auch mit der Pfalzwerke Netz AG, der Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH, der Stadtwerke Vilshofen GmbH
und der Stadtwerke Bielefeld GmbH scheint es „Probleme“ zu geben:


Dabei ging es offenbar aber lediglich um das Rechnungsformat bei eigenem Netznutzungsvertrag mit dem Endkunden:


Zitat von: http://www.care-energy-nachrichten.de/?q=articles%2F2013%2F10%2F09%2Fcare-energy-k%C3%A4mpft-f%C3%BCr-alle-energie-verbraucher
[..]

„Care Energy“ hat für die Kunden wieder einmal  gewonnen. 4 Mitbewerber hatten „Care-Energy“ dreist verleumdet und „Care Energy“ ist dagegen vor Gericht gezogen.

„Wir tolerieren keine Fehlinformationen unserer Kunden durch Netzbetreiber. Auch die Pfalzwerke Netz AG, die Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH, die Stadtwerke Vilshofen GmbH und die Stadtwerke Bielefeld GmbH müssen sich an Recht und Gesetz halten“ erklärt „Care-Energy“ Chef Martin Richard Kristek. „Dies bedeutet auch, dass man Kunden die Wahrheit sagen muss, selbst wenn es Mehrarbeit für das eigene Unternehmen bedeutet“.

Nach E.ON und Bayernwerken hatten die westdeutschen Netzbetreiber versucht die elektronische Rechnungslegung durchzusetzen. „Care-Energy“ hat durchgesetzt, dass Kunden Anspruch auf eine Papierrechnung haben. So kann jeder Kunde einen Netznutzungsvertrag abschließen. Die Monopolisten hatten verlangt, dass eine Abrechnung nur bei der Verwendung bestimmter Software möglich sei, die für Verbraucher überflüssig und zu teuer ist.

Das Gericht bezieht sich in seiner Begründung unter anderem auf das Energiewirtschaftsgesetz. Danach muss eine Abrechnung so erfolgen, dass der Netznutzer sie klar und verständlich nachvollziehen kann. Durch „Care-Energy“ müssen Netzbetreiber also Rechnungen auf Papier ausweisen und verständlich formulieren – ein Gewinn für alle Verbraucher und Kunden.


[..]
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 09. Oktober 2013, 19:53:07
Fällt mir gerade auf:


Care verlinkt in o.a. Artikel auf folgende Seite mit dem Hinweis "Die Formulare für einen Netznutzungsvertrag finden interessierte Kunden unter":

http://www.care-energy-online.de/index.php/joomla-nutzen/erweiterungen-anwenden/komponenten/inhalt/beitragskategorien/262-dokumenten-center.html


Dort finden sich aber mehr  ("personalisierte Mitarbeiterverträge" - mit Klarnamen! -) oder minder (Vertriebler-"Leitfaden") sensible Dokumente öffentlich einsehbar?!



Siehe auch Screenshot (Mitarbeiternamen von mir anonymisiert!):

http://bit.ly/19kqQrG
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 09. Oktober 2013, 20:09:44
Oh.

Care liest offenbar mit und war schnell ;).


Die ursprünglich im Artikel verlinkte Seite (siehe Screenshot) ist jetzt nicht mehr aufrufbar.


Der Link im Artikel führt nun zu:

http://www.care-energy-online.de/index.php/stromgas/strom.html
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 09. Oktober 2013, 22:21:54
Care Energy liest offenbar sehr fleißig mit. Freut mich :).


In einem gerade veröffentlichten, sehr langen Mitteilung geht Care nochmal auf die Gerichtsverfahren zur EEG-Thematik ein:

http://www.care-energy-nachrichten.de/?q=articles%2F2013%2F10%2F09%2Fcare-energy-liefert-100-%C3%B6koenergie-aus-strom


Auszüge:

Zitat von: http://www.care-energy-nachrichten.de/?q=articles%2F2013%2F10%2F09%2Fcare-energy-liefert-100-%C3%B6koenergie-aus-strom
Die Welt der Energieversorgung in Deutschland erstarrte, als in den Medien bekannt wurde, dass "Care-Energy" EEG-Umlage nachzahlen solle. [..]

Hintergrund dieses Rechtsstreites mit den Übertragungsnetzbetreibern war, dass 2012 von mehreren Gerichten festgestellt worden war, dass "mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG" [..] keine Letztverbraucher mit Elektrizität beliefere. "Nach diesen Urteilen, war für mich nicht wirklich klar, wo die Reise mit der EEG-Umlage hinführen werde", so Martin Richard Kristek. "Die Versorgung eines Letztverbrauchers ist die Grundvoraussetzung für die Abführung einer EEG-Umlage, weil dies eindeutig im EEG geregelt ist", erklärt er weiter. Basierend auf diesen Gerichtsentscheidungen fehlte der gesetzliche Grund, eine EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetriebe abzuführen und so stellte das Unternehmen die Zahlung der EEG-Umlage ein.

Dieses Vorgehen zog natürlich den Unmut der 4 Übertragungsnetzbetriebe auf "Care-Energy". Es wurde eifrig durch die Netzbetreiber - teilweise sogar sehr medienwirksam - geklagt und versucht Care-Energy diesbezüglich zu diskreditieren.

[..]

Der erste Prozess wurde in erster Instanz verloren und "mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG" zu einer Zahlung von rund 450.000 Euro verdonnert. [..] [Martin Richard Kristek] zahlte die volle Summe prompt zum Zahlungstermin an die klagende Amprion GmbH, obwohl gegen das Urteil Einspruch erhoben und es somit nicht rechtskräftig wurde.

[..]

Im Rahmen des zweiten Prozesses -  mit einem weiteren Übertragungsnetzbetrieb zum selben Sachverhalt - wurde jedoch seitens "Care-Energy" eifriger agiert. Neben der Einrede legt man auch ein Wirtschaftsprüfungsattest vor. [..]

[..] Care-Energy hält erstmalig einen schlagkräftigen Beweis in den Händen, dass das Unternehmen "mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG" zu 100% Strom aus erneuerbarer Energie liefert und dies [..] im Sinne des § 23 - 33 EEG. Grünere Energie ist nicht möglich, denn bislang ist es nach Aussage des Wirtschaftsprüfer noch nie vorgekommen, dass ein Unternehmen der Branche 100% Ökostrom ausgeliefert hat. [..]


Anders sieht es jedoch bei der Qualität der Abrechnung der Übertragungsnetzbetriebe aus, denn ebenso wurde durch den Wirtschaftprüfer die ausgelieferte Menge attestiert [..] Im Vergleich zu den durch den Übertragungsnetzbetrieb abgrechneten Mengen stellte sich heraus, dass der Übertragungsnetzbetrieb "50Hertz GmbH", dabei einfach mal so um sage und schreibe das Fünffache zuviel verrechnete. [..] "Es ist für mich unverständlich, wie eine kaufmännische Betriebsführung eines Großkonzerns [..] einfach mal um knapp das Fünffache zuviel verrechnet und noch dazu - trotz Beanstandung unserseits - sogar noch die Frechheit besitzt, diese einzuklagen", kontert Martin Richard Kristek [..]

[..]

Es bleibt somit mit Spannung abzuwarten, wie das Hamburger Landgericht nun in der weiteren Causa entscheidet und vor allem, wie das OLG Hamburg nach diesen Neuerkenntnissen zu der Erstentscheidung steht. [..]


Kurzum:

Care sieht sich nicht als EEG-zahlungspflichtig unter Bezug auf die Gerichtsurteile aus 2012. Deswegen wurden die Zahlungen in 2012 eingestellt.

Hilfsweise liegt ein positives Wirtschaftsprüferattest über das Grünstromprivileg mittlerweile wohl erstmalig vor.

Berufung gegen das Amprion-Urteil ist beim OLG Hamburg, wie zu erwarten.

Beim LG Hamburg aktuell noch anhängig offenbar eine weitere Klage auf EEG-Zahlungen seitens des ÜNB 50Hertz GmbH.

50Hertz soll laut Wirtschaftsprüfer ca. über das fünffache an Energiemenge abgerechnet haben als von Care tatsächlich eingeliefert.


Von weiteren Prozessen ist nicht die Rede, sodaß man mangels gegenlautender Informationen daraus schließen könnte, daß Tennet und TransnetBW bisher nicht geklagt haben.

Zumal an TransnetBW laut ZfK-Berichterstattung weiter gezahlt wurde, wenn auch in verminderter Höhe.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 09. Oktober 2013, 23:04:14
Na klar „Die Welt der Energieversorgung in Deutschland erstarrte, als in den Medien bekannt wurde, dass "Care-Energy" EEG-Umlage nachzahlen solle.
Doch "Care-Energy" Chef Martin Richard Kristek zeigte die kühle Schulter.“


Und vermutlich ‚erzittern’ nun alle ÜNBs und VNBs vor CE, dem „... Energiedienstleister, welcher sich erstmals in der Branche für seine Kunden einsetzt
und sich auch nicht vor den Gang zum Gericht scheut, wenn es darum geht für die Rechte seiner Kunden zu kämpfen.“


Der selbsternannte ROBIN HOOD !  -  Wie kann man nur derart "dick auftragen" ??  ::) ::) ::)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 09. Oktober 2013, 23:28:14
Jedenfalls kann man dem Pressesprecher nicht mangelnden Pathos vorwerfen ;).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 09. Oktober 2013, 23:35:12
Was anderes:

http://www.zfk.de/unternehmen/artikel/netz-leipzig-widerspricht-einstweiliger-verfuegung.html


Zitat von: http://www.zfk.de/unternehmen/artikel/netz-leipzig-widerspricht-einstweiliger-verfuegung.html
[..]

Wie die Bild-Zeitung berichtete, prüft die Mk-Group im Gegenzug, ob sich der Leipziger Netzbetreiber über vorsätzlich falsche Stromverbrauchsprognosen bereichert.


Jetzt fällt sogar schon die ZfK auf den Hinweis "(BILD)" im Titel einer Pressemitteilung (http://www.presseportal.de/pm/80959/2568682/bereichert-sich-netz-leipzig-gmbh-an-vorsaetzlich-falschen-stromverbrauchsprognosen-care-energy) (= Pressemitteilung mit Bild) herein?

Einen Bericht in der Bild-Zeitung kann ich nicht finden..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 10. Oktober 2013, 13:46:04
Zitat
Care-Energy hält erstmalig einen schlagkräftigen Beweis in den Händen, dass das Unternehmen "mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG" zu 100% Strom aus erneuerbarer Energie liefert und dies analog zum im Sinne des § 23 - 33 EEG

Heute hat Care den Nachweis erbracht, dass es sich um Grünstrom handelt? Also schon mal kein Grünstromprivileg. In §23 - 33 sind die Vergütungssätze geregelt, die mit dem Strombezug nichts zu tun haben. Was will uns der Autor sagen?

Zitat
Grünere Energie ist nicht möglich, denn bislang ist es nach Aussage des Wirtschaftsprüfer noch nie vorgekommen, dass ein Unternehmen der Branche 100% Ökostrom ausgeliefert hat.

Schön schwammig formuliert. "Ein Unternehmen der Branche" .. Jeder PV oder Windbetreiber in Direktvermarktung liefert 100% Ökostrom.
Eine Stromkennzeichnung konnte ich leider ebenfalls nicht finden.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 10. Oktober 2013, 17:31:34
Der betreffende Abschnitt im Vollzitat:

Zitat von: http://www.care-energy-nachrichten.de/?q=articles%2F2013%2F10%2F09%2Fcare-energy-liefert-100-%C3%B6koenergie-aus-strom
[..] Im Rahmen des zweiten Prozesses -  mit einem weiteren Übertragungsnetzbetrieb zum selben Sachverhalt - wurde jedoch seitens "Care-Energy" eifriger agiert. Neben der Einrede legt man auch ein Wirtschaftsprüfungsattest vor. Dieses Attest beinhaltet auch einen Bericht über das so genannte Grünstomprivileg in welchem im Rahmen einer Wirtschaftsprüfung festgestellt wird, ob ein Betrieb "Ökostrom" liefert und dieser auch den gesetzlichen Vorgaben des EEG entspricht.

Mit heutigem Tag liegt dieses Attest vor: Care-Energy hält erstmalig einen schlagkräftigen Beweis in den Händen, dass das Unternehmen "mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG" zu 100% Strom aus erneuerbarer Energie liefert und dies analog zum im Sinne des § 23 - 33 EEG.

[..]

Ich gehe davon aus, daß Care Energy damit ausdrücken will, daß die Berechtigung das Grünstromprivileg in Anspruch zu nehmen nun per Wirtschaftsprüfertestat entsprechend den Vorgaben des EEG bescheinigt ist..

..wenngleich die Formulierung "analog zum in Sinne des § 23 - 33 EEG" freilich holprig ist.



Schön schwammig formuliert. "Ein Unternehmen der Branche" .. Jeder PV oder Windbetreiber in Direktvermarktung liefert 100% Ökostrom.

Daß eine 100%ige Belieferung mit "Ökostrom" seitens eines Energieversorgers in der Praxis sowieso nicht möglich ist, da es immer zum Einsatz von Regelenergie kommen wird und diese "grau" ist, ist ja gemeinhin bekannt.

Ich verstehe die Mitteilung von Care so, daß wohl im Lieferjahr 2012 die von der mk-energy eingelieferten Energiemengen zu 100% aus "Ökostrom" bestanden.



Eine Stromkennzeichnung konnte ich leider ebenfalls nicht finden.

Die gibt es bisher (in der gängigen Form) offenbar tatsächlich nicht.


Hier distanziert sich Care von der Umdeklarierung von Graustrom in Ökostrom mittels RECS-Zertifikaten und betont, daß ausschließlich in Direktvermarktung eingekauft würde:

http://www.care-energy-online.de/index.php/homepage/faq.html
( Punkt: "Ist „Care-Energy“ Energie garantiert aus echtem Ökostrom?" )


..und hier sind exemplarisch Kraftwerke (überwiegend Wasserkraft, aber auch Windparks) genannt, aus denen Care den Strom bezöge:

http://www.care-energy-online.de/index.php/stromgas/strom/herkunft.html


Ferner schreibt Care dort:

Zitat von: http://www.care-energy-online.de/index.php/stromgas/strom/herkunft.html
Kraftwerksbetreiber deren Kraftwerke unseren Einkaufsrichtlinien entsprechen, sind eingeladen uns ihre Produktionskapazitäten anzubieten.

Dieses Service der Direktvermarktung übernehmen wir derzeit in 30 Ländern.

Was immer das bedeuten soll..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 10. Oktober 2013, 17:49:24
Mal abwarten, was ein Gericht dazu sagt, dass ein von dem Beklagten in Auftrag gegebenes 'Wirtschaftsprüfungsattest' ein "Beweis" sein soll !?  :)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 10. Oktober 2013, 17:55:35
Mal abwarten, was ein Gericht dazu sagt, dass ein von dem Beklagten in Auftrag gegebenes 'Wirtschaftsprüfungsattest' ein "Beweis" sein soll !?  :)

Das ist aber die gängige Praxis bei der Anzeige der Inanspruchnahme des Grünstromprivilegs gegenüber den ÜNBs.

Rechtzeitige Meldung + Beibringung eines Wirtschaftsprüfertestats, das auf die zurückliegenden Stromlieferungen abstellt.


Vgl. z.B. http://www.amprion.net/abwicklung-vnb-evu oder http://www.eeg-kwk.net/de/GSP-Prüfungstool.htm (http://www.eeg-kwk.net/de/GSP-Prüfungstool.htm) und vor allem Wortlaut § 50 EEG.


Für EVUs mit geringen Mengen reicht in der Praxis sogar mitunter eine sogenannte "Eigenbestätigung":

Zitat von: http://www.amprion.net/abwicklung-vnb-evu
Sofern der jährliche bundesweite LVA eines EVU die Höhe von 5,0 GWh nicht übersteigt, ist eine Eigenbestätigung für die Testierung ausreichend. Ein Muster zur Eigenbestätigung können Sie über  folgendem Link downloaden:

-> Eigenbestätigung nach § 49 EEG (http://www.amprion.net/sites/default/files/doc/Eigenbestätigung_evu.docx)
(nur für jährlichen bundesweiten LVA <= 5,0 GWh)


In allen anderen Fällen muss durch eine(n) "Wirtschaftsprüferin, einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine vereidigte Buchprüferin, einen vereidigten Buchprüfer oder eine Buchprüfungsgesellschaft" nach Maßgabe von § 50 EEG testiert werden.

Sieht dann z.B. so aus:

Musterbescheinigung § 50 EEG i. V. m. § 49 EEG (http://www.amprion.net/sites/default/files/doc/Bescheinigung_evu.docx)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 10. Oktober 2013, 18:00:21


..und hier sind exemplarisch Kraftwerke (überwiegend Wasserkraft, aber auch Windparks) genannt, aus denen Care den Strom bezöge:

http://www.care-energy-online.de/index.php/stromgas/strom/herkunft.html




Diesbezüglich hatten wir schon vor Monaten hier im Forum festgestellt, dass Kraftwerke, die im Ausland erneuerbare Energie erzeugen keinen grünstromprivilegierten Strom nach EEG liefern können.

Hier nochmal die Liste, bevor sie evtl. verschwindet.

Zitat
Havdal Wasserkraftwerk
   
Errichtet    2009
Brutto Fallohöhe    54
Turbinen    2 Francisturbinen
Generatorenleistung kVA    1200 + 1800
MW    2,7
Produktion GWh    10
     
Jorda Wasserkraftwerk
   
Errichtet    2012
Brutto Fallhöhe    335
Turbine    Pelton
Generatorenleistung kVA    2900
MW    2,4
Produktion GWh    7,7
     
Kvassteinåga Wasserkraftwerk
Errichtet    2011
Brutto Fallhöhe    156
Turbinen    2 Francis turbiner
Generatorenleistung kVA    4800
MW    4,4
Produktion GWh    15
     
Tou Mølle Wasserkraftwerk
   
Errichtet    1903/1986
Brutto Fallhöhe    13,5
Turbine    Francis
Generatorenleistung kVA    1325
MW    1,2
Produktion GWh    3,9
     
Mehuken I + II Windpark
   
Errichtet    2001 - 2010
Anzahl der Windturbinen    13
MW    22,6
Produktion in GWh    65
     
Rensjø Wasserkraftwerk
   
Errichtet    2007
Brutto Fallhöhe    21
Turbinen    Francis
Generatorenleistung kVA    1300
MW    1
Produktion GWh    4,2
     
Trælandsfoss Wasserkraftwerk
Errichtet    1995
Brutto Fallhöhe    55
Turbinen    Francis
Generatorenleistung kVA    5600
MW    7,7
Produktion GWh    32
     
Mago A, B, C, D Wasserkraftwerk
   
Errichtet    

1960 - 1984
Brutto Fallhöhe    19
Turbinen    Francis
MW    4,1
Produktion in GWh    21,8
     
Grasdalen 1 und 2 Windpark
   
Errichtet    2000 - 2006
Anzahl der Windturbinen    3
MW    0,7
Produktion in GWh    2,8
     
Osavatnet
   
Errichtet    2012
Anzahl der Windturbinen    5
MW    0,6
Produktion in GWh    3,5
Wasserkraft
Biomasse
Erdwrme
Windkraft
Deponiegas
Sonnenenergie

 

 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 10. Oktober 2013, 18:09:58
Diesbezüglich hatten wir schon vor Monaten hier im Forum festgestellt, dass Kraftwerke, die im Ausland erneuerbare Energie erzeugen keinen grünstromprivilegierten Strom nach EEG liefern können.

Damit unterstellen Sie ja aber indirekt dem beauftragten Wirtschafts- oder vereidigtem Buchprüfer eine strafbare unwahre Testierung, soweit die Angabe von Care stimmt, ein Testat mit entsprechendem Wortlaut läge vor?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 10. Oktober 2013, 18:22:39
Heute hat Care den Nachweis erbracht, dass es sich um Grünstrom handelt? Also schon mal kein Grünstromprivileg. In §23 - 33 sind die Vergütungssätze geregelt, die mit dem Strombezug nichts zu tun haben.


Die ÜNBs benutzen dieselbe Formulierung:

Zitat von: http://www.eeg-kwk.net/de/GSP-Prüfungstool.htm
Mit der Novellierung des EEG im Hinblick auf den § 39 Abs. 1 EEG ist zur Prüfung des Grünstromprivilegs die viertelstundenscharfe Erfassung von bezogenem und geliefertem Grünstrom nach §§ 23-32 EEG sowie (nur bei EVU) des Letztverbraucherabsatzes von Relevanz.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 10. Oktober 2013, 18:39:53
Diesbezüglich hatten wir schon vor Monaten hier im Forum festgestellt, dass Kraftwerke, die im Ausland erneuerbare Energie erzeugen keinen grünstromprivilegierten Strom nach EEG liefern können.

Damit unterstellen Sie ja aber indirekt dem beauftragten Wirtschafts- oder vereidigtem Buchprüfer eine strafbare unwahre Testierung, soweit die Angabe von Care stimmt, ein Testat mit entsprechendem Wortlaut läge vor?

Haben Sie sich nicht selbst über das Wort "analog" gewundert?

Ohne Kennntnis des genauen Wortlautes unterstelle ich niemandem etwas. Nach meinem Verständnis des EEG und des Grünstomprivilegs muss Strom, der zur formalen Erreichung des Grünstromprivilegs angekauft wird nach dem EEG vergütungsfähig sein. Das ist bei ausländischen Kraftwerken nicht gegeben. Es wird ja auch kein 100%iger Anteil dafür aber auch ein Anteil fluktuierender Erzeugung gefordert. Es darf also auch anteilig anderer Strom enthalten sein, z.B. welcher aus ausländischen Kraftwerken. Der darf dann sicher auch aus Erneuerbaren Energien stammen. Das ist aber für die Frage, ob die Bedingungen des Grünstromprivilegs eingehalten werden nicht erheblich. Eine "analoge" Erfüllung der Bedingungen sieht das EEG allerdings nicht vor.

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 10. Oktober 2013, 18:45:34
Ja, das Wort "analog" steht an der Stelle etwas seltsam, wenngleich (siehe mein Hinweis (http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17820.msg104383.html#msg104383)) die ÜNB eine ähnliche Formulierung benutzen.


Seis drum - beim Grünstromprivileg gibt es offenbar viele Möglichkeiten des Mißverstehens, nicht ausgeschlossen, daß Care einer solchen irrtümlich oder "bewusst-provokativ" aufliegt.

Ohne den Wortlaut des Testats zu kennen, da haben Sie recht, ist es ein Stück weit Kaffeesatzleserei. Ferner wird darüber das LG Hamburg betreffs der Klage von 50Hertz entscheiden zu haben, wobei ja hier mitunter das nachträgliche vorliegen des Testats nicht ausreichen mag, selbst wenn es den hinreichenden Inhalt hat - für die Inanspruchnahme des Grünstromprivilegs kommt es ja insb. auf die rechtzeitige Anmeldung gegenüber dem jeweiligen ÜNB an.

Ferner ist das Thema Grünstromprivileg oder nicht seitens Care ja nur eine Hilfsargumentation, da man sich ja vorrangig weiter darauf beruft, nicht zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet zu sein, obgleich die EEG-Umlage bisher in allen Preisdarstellungen (wenngleich nicht in voller Höhe) berücksichtigt wurde.


Kristek hat es jetzt ja nochmals ganz deutlich gesagt:

Zitat von: http://www.care-energy-nachrichten.de/?q=articles%2F2013%2F10%2F09%2Fcare-energy-liefert-100-%C3%B6koenergie-aus-strom
[..] Hintergrund dieses Rechtsstreites mit den Übertragungsnetzbetreibern war, dass 2012 von mehreren Gerichten festgestellt worden war, dass "mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG" [..] keine Letztverbraucher mit Elektrizität beliefere. "Nach diesen Urteilen, war für mich nicht wirklich klar, wo die Reise mit der EEG-Umlage hinführen werde", so Martin Richard Kristek. "Die Versorgung eines Letztverbrauchers ist die Grundvoraussetzung für die Abführung einer EEG-Umlage, weil dies eindeutig im EEG geregelt ist", erklärt er weiter. Basierend auf diesen Gerichtsentscheidungen fehlte der gesetzliche Grund, eine EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetriebe abzuführen und so stellte das Unternehmen die Zahlung der EEG-Umlage ein. [..]
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 10. Oktober 2013, 19:16:50
[...]
Kristek hat es jetzt ja nochmals ganz deutlich gesagt:
Zitat von: http://www.care-energy-nachrichten.de/?q=articles%2F2013%2F10%2F09%2Fcare-energy-liefert-100-%C3%B6koenergie-aus-strom
[...] Hintergrund dieses Rechtsstreites mit den Übertragungs-netzbetreibern war, dass 2012 von mehreren Gerichten festgestellt worden war, dass "mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG" [..] keine Letztverbraucher mit Elektrizität beliefere. [...] "Die Versorgung eines Letztverbrauchers ist die Grundvoraussetzung für die Abführung einer EEG-Umlage, weil dies eindeutig im EEG geregelt ist", erklärt er weiter. Basierend auf diesen Gerichtsentscheidungen fehlte der gesetzliche Grund, eine EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetriebe abzuführen und so stellte das Unternehmen die Zahlung der EEG-Umlage ein. [..]

Das LG Berlin hat aber am 8.5.12 entschieden (siehe ab Beiträge #141), dass es sich bei dem Geschäftsmodell von CE um 'Schein-Contracting' handelt und, wenn ich es richtig verstanden habe, die "Zwischenschaltung" des Energiediestleisters mk-power insofern wohl eine rechtswidrige Umgehung von Steuern und Abgaben etc. sein dürfte !?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 10. Oktober 2013, 19:41:09
Ich sehe beim Grünstromprivileg eigentlich keine besonderen Möglichkeiten etwas misszuverstehen. Allerdings legt CE ja nicht nur das Grünstromprivileg anders als üblich aus sondern zeichnet sich durch kreative Auslegungen geradezu aus. Vieles ist für mich nicht nachvollziehbar, an manchen Stellen findet CE aber auch immer wieder Ansätze wo sie Netzbetreiber bei nicht regelkonformem Handeln oder Auslegungen zu deren Vorteil "ertappt", was zumindes Luft verschafft. Wie lange die hält, werden wir sehen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 10. Oktober 2013, 20:04:07
Das LG Berlin hat aber am 8.5.12 entschieden (siehe ab Beiträge #141), dass es sich bei dem Geschäftsmodell von CE um 'Schein-Contracting' handelt und, wenn ich es richtig verstanden habe, die "Zwischenschaltung" des Energiediestleisters mk-power insofern wohl eine rechtswidrige Umgehung von Steuern und Abgaben etc. sein dürfte !?

Das war aber nur eine "Randnotiz" im Urteil.

Bei dem von Ihnen erwähnten Verfahren ging es vorrangig um GPKE-Sachverhalte, nämlich darum, ob der VNB eine Umschreibung der Entnahmestelle vom Letztverbraucher auf Care akzeptieren musste, was das Gericht verneint hatte.

Seit diesen Urteilen versucht Care nicht mehr, "beim Kunden einzuziehen", sondern die Entnahmestellen bleiben Netzbetreiberseitig auf den Kunden geführt.

( Genau auf diese Urteile beruft Care sich heute, wenn sie davon sprechen, daß kein Unternehmen der mk Letztverbraucher sei gemäß mehreren Gerichtsurteilen. Da Care andererseits verneint, andere Letztverbraucher, nämlich die Endkunden, mit Strom zu beliefern, fühlt Care sich nicht verpflichtet, EEG-Umlage abzuführen. Care "verwürfelt" dabei aber möglicherweise den Letztverbraucherbegriff i.S. des EEG und den Letztverbraucherstatus i.S. der GPKE-Prozesse. )


Im Urteil meinte das LG Berlin sich dann noch zum Gesamtgeschäftsmodell von Care äußern zu müssen, sprach hier sogar von möglichen Straftaten, wobei die EEG-Umlage ein privatrechtlicher Anspruch der ÜNBs gegenüber EVUs und keine öffentliche Abgabe ist und die Nichtzahlung der EEG-Umlage somit per se auch keine Straftat i.S. einer Abgaben- oder Steuerhinterziehung darstellen kann.


Um die EEG-Umlage ging es hingegen in dem damaligen Verfahren nicht.


Viel relevanter, da aktueller und auch explizit auf den EEG-Sachverhalt bezogen, ist diesbezüglich das (nicht rechtskräftige) Urteil des LG Hamburg in der Sache Amprion ./. Care wegen EEG-Umlagezahlungen für den Zeitraum 09/2012-12/2012, wo das LG Hamburg sinngemäß festgestellt hatte, daß Care eine "rechtliche Fiktion" versucht zu schaffen hätte, in der es "gar keinen Letztverbraucher (im Sinne des EEG) mehr gäbe", was unzulässig sei. mk-energy schulde deshalb die EEG-Umlage nicht etwa, weil der Strom durch die mk bei der Umwandlung in Nutzenergie verbraucht würde (und ein Unternehmen der mk somit Letztverbraucher sei), sondern weil mk-energy effektiv Letztverbraucher i.S. des EEG mit Strom beliefere, nämlich die einzelnen Stromkunden.

Auch sei das endgültige Ergebnis des Ordnungswidrigkeitenverfahrens der Bundesnetzagentur gegen Herrn Kristek wegen Verstoßes gegen die §5-Anmeldung laut dem LG Hamburg unerheblich, da sich der Sachverhalt, ob Letztverbraucher beliefert würden, schon aus dem Gesetz ergäbe und nicht der Feststellung durch die Bundesnetzagentur bedürfe.

Gegen dieses Urteil ist Care ja in Berufung gegangen.


Ferner scheint vor demselben Gericht derzeit eine Klage des ÜNB 50Hertz wegen ähnlichen Sachverhalts (ausstehende EEG-Zahlungen) anhängig zu sein.

Wegen der Ähnlichkeit der Sachverhalte wäre wohl mit einer gleichlautenden Entscheidung seitens des LG Hamburg zu rechnen, wobei aber laut Care bei dem aktuellen Verfahren vor dem LG Hamburg hinzukommt, daß 50Hertz falsche Mengen für die EEG-Berechnung zugrunde gelegt haben soll. Ferner will man sich diesmal wohl ebenfalls wieder hilfsweise auf das Grünstromprivileg berufen, jedoch nun mit (aus Sicht von Care) fundierten Beweisen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 10. Oktober 2013, 20:20:50
Allerdings legt CE ja nicht nur das Grünstromprivileg anders als üblich aus sondern zeichnet sich durch kreative Auslegungen geradezu aus.

Im Steuerrecht nennt man soetwas euphemistisch "Gestaltungsmöglichkeiten" ;).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 10. Oktober 2013, 20:46:02
@SabbelMR

Schein-Contracting war schon eine maßgebliche (gut begründete)Grundsatzaussage des LG Berlin. Und der vom LG Hamburg festgestellte Versuch von CE, eine "rechtliche Fiktion" zu schaffen, besagt nach meinem Verständnis im Ergebnis auch nichts anderes.

... legt CE ja nicht nur das Grünstromprivileg anders als üblich aus sondern zeichnet sich durch kreative Auslegungen geradezu aus.

... was zumindes Luft verschafft. Wie lange die hält, werden wir sehen.

@Energiesparer51

"Luft verschaffen" (= Zeit gewinnen) scheint ohnehin vorrangiges Ziel all der (letztlich zum Scheitern verurteilten) "kreativen" CE-Aktionen zu sein. Ohne Zahlung bspw. der EEG-Umlage dürfte das Geschäftsmodell jedenfalls für MK persönlich durchaus sehr profitabel sein.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 10. Oktober 2013, 20:57:40
Schein-Contracting war schon eine maßgebliche Grundsatzaussage des LG Berlin. Und der vom LG Hamburg festgestellte Versuch von CE, eine "rechtliche Fiktion" zu schaffen, besagt nach meinem Verständnis im Ergebnis auch nichts anderes.

..wobei es im Urteil des LG Berlin aber eben nicht um einen EEG-, sondern um einen GPKE-Sachverhalt ging.

In der Summe hat aber das LG Berlin, was den EEG-Sachverhalt betrifft, über den das LG Berlin seinerzeit nicht zu entscheiden hatte (genausowenig wie die Netzagentur in der Bußgeldsache gegen Kristek, dort ging es vorrangig zunächst nur um eine Meldepflichtverletzung), vorweggenommen, was das LG Hamburg später im Verfahren Amprion ./ Care wegen EEG-Zahlungen geurteilt hat (bisher nicht rechtskräftig) - das ist richtig.



"Luft verschaffen" scheint ohnehin vorrangiges Ziel all der "kreativen" Aktionen zu sein. Ohne Zahlung bspw. der EEG-Umlage dürfte das Geschäftsmodell jedenfalls für MK durchaus sehr profitabel sein.

Immerhin sind auch 6.000 Handelsvertreter (laut Unternehmensangaben) zu finanzieren bei einer Provisionierung von (gem. letzten Presseberichten) 110€ je Energievertrag (die sich in Form von "Differenzprovisionen" über die Vertreterhierarchie verteilt, Stichwort MLM), neben Sponsoring und diversen anderen Aktivitäten..


Aber:

Auch mit (Nach-)Zahlung der EEG-Umlage könnte das "19,90"-Geschäftsmodell als Mischkalkulation mit anderen Geschäftsbereichen (Gerätevertrieb uvm.) tragbar sein.

Insbesondere, wenn tatsächlich nur die reduzierte EEG-Umlage von 3,277 Ct./kWh (2013) geschuldet sein sollte.

Aufgrund der regional sehr unterschiedlichen NN-Entgelte und Konzessionsabgaben wären die "19,90" regional verschieden dann teils gar nicht so extrem defizitär. In anderen Netzten wiederum stärker..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 10. Oktober 2013, 21:17:09
[...]
Aufgrund der regional sehr unterschiedlichen NN-Entgelte und Konzessionsabgaben wären die "19,90" regional verschieden dann teils gar nicht so extrem defizitär. In anderen Netzten wiederum stärker..

Vielleicht sollt mk sich künftig darauf verlegen, Kündigungen der VNB in den für CE nicht so günstigen Netzgebieten zu "provozieren" !  ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 10. Oktober 2013, 21:21:12
Sie sind ja fies ;D..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 10. Oktober 2013, 21:25:00
Warum, das wäre doch quasi ein "Ersatz" für die zwischenzeitlich mal angestrebten eigenen Netznutzungsverträge der Kunden - oder gab es da tatsächlich eine andere Zielsetzung, als netzabhängige Preise einzuführen ?!  8)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 10. Oktober 2013, 21:38:08
Aktuell wird ja Bestandskunden über die Unternehmenskommunikation im Internet vermehrt nahegelegt eigene NN-Verträge abzuschließen, die börsenpreisgebundenen Neutarife wiederum waren ja ausschließlich mit eigenem NN-Vertrag vorgesehen.


Care betont auf Facebook, daß sich für Bestandskunden, die einen eigenen NN-Vertrag abschließen, keine Nachteile ergäben.

Demnach dürfte Care einem "19,90"-Bestandskunden ab dem Zeitpunkt, wo der eigene NN-Vertrag greift, selbst pro kWh nur noch "19,90 Cent" minus "verbrauchsabhängige Netznutzungskosten" je kWh berechnen.

Wenn das alles so zutrifft, hätte Care auch keinen Cent daran gespart, einen "19,90"-Kunden in einem "teuren" Netz von einem eigenen NN-Vertrag zu überzeugen. Lediglich für einen Kunden mehr blieben die potentiellen "Auseinandersetzungen" mit den VNB erspart.


Hinzu kommt, daß der 19,90-Tarif wohl laut öffentlichen Bekundungen von Care wieder aufgelegt wurde. D.h. er kann über die Handelsvertreter wohl nachgefragt und abgeschlossen werden.

Sollte dies nur mit der Maßgabe gelten, das nun für Neukunden zwingend ein eigener NN-Vertrag erforderlich ist, müsste ja eigentlich dasselbe gelten, was für Bestandskunden theoretisch gelten sollte, sobald diese in einen NN-Vertrag wechseln, nämlich daß insgesamt der "All-Inclusive"-Preis von 19,90 erhalten bleibt, indem Care den Care geschuldeten Energiepreis individuell je PLZ für den jeweiligen Kunden um die NN-Kosten reduziert.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 10. Oktober 2013, 21:46:55
Ja, dürfte, sollte und müsste, wenn die ganzen Versprechungen von CE auf Facebook überhaupt einen Wert haben sollen  -  aber wo ist das für jeden Neu- und Bestands-kunden verbindlich festgeschrieben ?

So, jetzt reicht es mir aber für heute mit diesem "innovativen" ::) Anbieter, dem ohnehin viel zu viel Aufmerksamkeit geschenkt wird !
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 11. Oktober 2013, 12:01:52
Zitat
"Luft verschaffen" (= Zeit gewinnen) scheint ohnehin vorrangiges Ziel all der (letztlich zum Scheitern verurteilten) "kreativen" CE-Aktionen zu sein. Ohne Zahlung bspw. der EEG-Umlage dürfte das Geschäftsmodell jedenfalls für MK persönlich durchaus sehr profitabel sein.

Sicher. Das Einholen der EEG-Umlage, ob vermindert oder nicht, und das anschließende nicht bezahlen an die ÜNBs ist das Geschäftsmodell des Jahres, aber rechtlich eben nicht zulässig. Momentan liegt wohl anscheindend dieser Fall vor und führt zum Funktionieren des Geschäftsmodells und hoher Liquidität bis zum abschließenden Urteil.


Zitat
Ich gehe davon aus, daß Care Energy damit ausdrücken will, daß die Berechtigung das Grünstromprivileg in Anspruch zu nehmen nun per Wirtschaftsprüfertestat entsprechend den Vorgaben des EEG bescheinigt ist..

..wenngleich die Formulierung "analog zum in Sinne des § 23 - 33 EEG" freilich holprig ist.


In der Berichterstattung wird sich aber nicht, wie bei den ÜNBs, auf den §39 Grünstromprivileg bezogen. Und das ist entscheidend. Für mich wurde da nur der Satz übernommen und das entscheidende Kriterium weggelassen. Da es auch keine Stromkennzeichnung gibt, gibt es aktuell keinen Nachweis wie grün der Strom von Care Energy wirklich ist. Es ist für mich das übliche blablablaÖkostromblablabla.
Stromkennzeichnung müssen sie ja keine machen, sie sind ja kein Stromlieferant.  :P

Eine Eigenbestätigung kommt für diese Mengen bei Care ja längst nicht mehr in Frage.
Es ist erstmal davon auszugehen, dass der WP ordnungsgemäß prüft, da er dafür haftet. Wer dies allerdings prüft, ist mir nicht bekannt. (Wer kontrolliert die Kontrolleure..? ;) )
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Netznutzer am 11. Oktober 2013, 16:38:43
Zitat
Es ist erstmal davon auszugehen, dass der WP ordnungsgemäß prüft, da er dafür haftet.

Ein Wirtschaftsprüfer haftet???? Er bestätigt die ihm vorgelegten Zahlen. Nicht mehr und eher weniger. Gehaftet wird durch die GF, die das Testat mitunterzeichnen.

Gruß

NN
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 11. Oktober 2013, 20:06:44
Neue Pressemitteilung von Care:

Netz Leipzig GmbH versucht erneut Täuschung von "Care-Energy"-Kunden (http://www.presseportal.de/pm/80959/2574659/netz-leipzig-gmbh-versucht-erneut-taeuschung-von-care-energy-kunden-wir-werden-gegen-die)


Auszug:

Zitat von: http://www.presseportal.de/pm/80959/2574659/netz-leipzig-gmbh-versucht-erneut-taeuschung-von-care-energy-kunden-wir-werden-gegen-die
[..] "Care-Energy"-Kunden erleben diese Tage einen neuen Tiefpunkt in der Arbeit der Netz Leipzig GmbH, die sich in Schreiben schon einmal mit dem selbstverliehenen Titel "Ihr zuverlässiger Netzbetrieb" schmückt. Wie weit dieser Anspruch von der Realität entfernt ist zeigen die Briefe, die die Netz Leipzig GmbH an "Care-Energy" Kunden schickt [..] In den Schreiben behauptet die Netz Leipzig GmbH, sie hätte bereits für alle Care-Energy Kunden Netznutzungsverträge an Care-Energy in Hamburg versandt und "Care-Energy" hätte die Annahme der Netznutzungsverträge verweigert. Dabei verschweigt die Netz Leipzig GmbH, dass in die zu "Care-Energy" nach Hamburg gesandten Vertragsentwürfe schwere Fehler zu Lasten des Kunden eingebaut waren.

Dazu Martin Kristek [..]: "Wir können nicht beweisen, dass uns die Netz Leipzig GmbH vorsätzlich fehlerhafte Netznutzungsverträge für unsere Kunden geschickt hat [..] Es spricht allerdings gegen die erforderliche Zuverlässigkeit der Netz Leipzig GmbH, dass die dortige Unternehmensführung mangelhafte Verträge verschicken lässt. [..]."

[..] "Ein Endkunde nimmt nicht am sog. GPKE-Prozess teil und erhält als Endkunde eine Papierrechnung, keine elektronischen Dateien. [..] Diese herrschende Rechtslage sollte auch der Netz Leipzig GmbH bekannt sein, zumal "Care-Energy" mehr als 20 einstweilige Verfügungen genau dieses Inhalts gegen andere Stadtwerke erwirkt hat. Angesichts des Umfangs der Fehler des Vertrags scheint es mir mehr als zweifelhaft [..] dass dieser Fehler der Netz Leipzig GmbH ein Versehen gewesen ist. [..] Unserer Ansicht nach gehen die vorsätzliche, gesetzwidrige Behinderung unserer Arbeit [..] in eine bedauerliche nächste Runde. Wir werden mit aller Härte gegen die fortgesetzte Kundentäuschung der Netz Leipzig GmbH juristisch vorgehen." [..]

[..] Das Verhalten des regionalen Monopolisten Netz Leipzig GmbH stinkt zum Himmel und ein Fisch stinkt immer vom Kopf her." so Martin Kristek abschließend.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 11. Oktober 2013, 20:22:55
Die Kanzlei "Becker Büttner Held" sieht die Frage, ob VNBs mit Letztverbrauchern, die einen eigenen NN-Vertrag anfordern, unter Umgehung des branchenüblichen elektronischen Datenaustauschs in Papierform abrechnen müssen, ebenfalls kritisch.


Nachzulesen in den aktuellen BBH Gas-News, zu finden hier:

http://www.beckerbuettnerheld.de/images/News/nl_gas_10_2013.pdf


Zitat:

Zitat von: http://www.beckerbuettnerheld.de/images/News/nl_gas_10_2013.pdf
Separate Netznutzung durch den Endkunden

Netzbetreiber haben nach § 20 Abs. 1 EnWG jedermann diskriminierungsfrei Netzzugang zu gewähren. Jedermann in diesem Sinne ist nicht nur ein Lieferant, sondern auch ein Letztverbraucher, vgl. die Definition des Transportkunden in § 3 Nr. 31b EnWG. Im Grundsatz kann daher jeder Endkunde (auch ein SLP-Kunde) verlangen, selbst Netznutzer zu sein. Netzbetreiber können das nicht verhindern, auch wenn dies Mehraufwand bedeutet und bei einem Lieferant ggf. ein geringeres Insolvenzrisiko besteht als bei manchen Endkunden. Der Endkunde schuldet dann selbst die Netznutzungsentgelte.

Allerdings muss er dafür im Prinzip die Datenformate nach GeLi Gas genauso wie ein Lieferant beherrschen, also auch INVOIC-Rechnungen empfangen können, wenn er dazu nicht einen Dienstleister, etwa seinen Lieferanten einschaltet. Da der Endkunde kaum eine Lieferer-Anmeldung beim Hauptzollamt vorlegen kann, ist ihm auf eine Mindermengen-Rechnung auch Erdgassteuer in Rechnung zu stellen.

Dass man über diese Frage trefflich streiten kann, zeigen die aktuellen Diskussionen um ein allerdings bisher eher auf Strom bezogenes Liefermodell der mk-group und erste fragwürdige gerichtliche Eilentscheidungen, die dem Netzbetreiber vorgeben, einen separaten Netznutzungsvertrag Strom abzuschließen, auch wenn der Endkunde nicht bereit ist, INVOIC-Rechnungen zu empfangen. [..]


Zu beachten ist allerdings, daß zu diesem Sachverhalt (im Strombereich) tatsächlich bereits im vorläufigen Rechtschutzverfahren einstweilige gerichtliche Verfügungen zu Gunsten von Care Energy ergangen sind.


Dies sieht die Kanzlei "Höch & Partner" ebenfalls kritisch:

Zitat von: http://www.hoech-partner.de/blog/2013/09/18/care-energy-einstweilige-verfugung-des-landgerichts-hamburg-gegen-stadtwerk/
[..] Es muss auch bezweifelt werden, dass sich das Landgericht vertiefte Gedanken zum Verhältnis von Umsatzsteuergesetz und GPKE gemacht hat. Es ist eine Frage, ob im Rahmen einer bestehenden Vertragsbeziehung nach § 14 UStG eine Rechnung in Papier verlangt werden darf, und eine andere Frage, ob überhaupt eine Vertragsbeziehung eingegangen werden muss. Zwar ist der Netzbetreiber grundsätzlich kontrahierungspflichtig; dies gilt allerdings nicht in den Fällen der Unzumutbarkeit. Solche liegen nach zutreffender Rechtsauffassung der Bundesnetzagentur vor, wenn ein Netznutzer eine Papierrechnung verlangt. [..]


Der Fairness halber aber sei gesagt, daß beide Kanzleien vorrangig kommunale Energieversorger und Netzbetriebe zu ihrer Mandantschaft zählen. "Höch & Partner" hatte beispielsweise Amprion in dem Verfahren vor dem LG Hamburg gegen Care vertreten.


Auch ist zu beachten, daß BBH selbst schreibt - und es auch der gängigen Auffassung entspricht - daß der NN durchaus einen Dienstleister beauftragen kann, wenn er selbst nicht in der Lage ist, die elektronischen Datenformate entgegenzunehmen.

Diese Rolle könnte Care für die Kunden wahrnehmen, womit dieses Thema auch wieder vom Tisch wäre. Mit der Konsequenz allerdings, daß Care dann wohl als "Zahlungs-" oder jedenfalls "Rechnungs-Weiterleiter" zwischen Kunde und VNB fungieren müsste.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 11. Oktober 2013, 20:37:45
Mal eine Verständnisfrage: Warum eigentlich sollten mk-power-Kunden, wie von CE vehement propagiert, überhaupt eigene Netznutzungsverträge mit dem jeweiligen Strom-VNB abschließen. CE-Kunden haben für Strom m.E. gar keinen Bedarf, schließlich werden sie von ihrem Endergiedienstleister doch (angeblich) mit Nutzenergie beliefert !?  ??? 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 11. Oktober 2013, 20:40:04
Vermutlich um das Recht zur Netznutzung dann wieder an den Strom-In-Nutzenergie-Wandler "mk-grid" als Betreiber des Hausnetzes abtreten zu können ;).


Nach Logik von CE dürfte jedenfalls der Nutzenergiekunde keinesfalls direkter Netznutzer des VNB sein können, da er ja den Betrieb seiner sämtlichen elektrischen Geräte an die mk-power und weiter an die mk-grid (unter)abgetreten hat, aufdaß ihm die mk-grid auf seinen Geräten die ihm seitens der mk-power vertraglich geschuldeten Nutzenergiearten (Wärme, Kälte uvm.) produziere. Er kommt ja quasi - vertraglich - gar nicht mehr mit Strom "in Kontakt".

( Wir bewegen uns weiter innerhalb der "unzulässigen rechtlichen Fiktion", in der es "keinen Letztverbraucher mehr gibt" (OLG Hamburg, Amprion ./. Care). Gute Frage, wer dann eigentlich noch Netznutzer sein soll. Wohl der, der den Strom aus dem VNB-Netz entnimmt? Das wäre in der CE-Argumentation die mk-grid.. )


Argumentativ schwierig wirds, wenn der NN-Vertrag eine solche Abtretung von Rechten gar nicht gestattet..


Möglich, daß Care sich mit dem Vorhaben "eigene NN-Verträge für unsere Kunden" ein Eigentor betreffs der Argumentation in der EEG-Causa schießt.

Eventuell sieht man hinter vorgehaltener Hand die EEG-Verfahren aber sowieso schon als verloren, schließlich hatte man im Zuge der Tarifneugestaltung die EEG-Umlage nun ja "offiziell" zum Preisbestandteil erklärt.


Ich prognostiziere:

Noch eine ganze Reihe Anwaltskanzleien wird auch zukünftig durch Care ein gutes Auskommen haben ;) - auf beiden Seiten..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 11. Oktober 2013, 20:59:55
Und gleich noch eine weitere Ankündigung:

Strom direkt vom Erzeuger – wie Milch frisch von der Kuh (http://care-energy-nachrichten.de/?q=articles%2F2013%2F10%2F11%2Fstrom-direkt-vom-erzeuger-%E2%80%93-wie-milch-frisch-von-der-kuh)


Auszug:

Zitat von: http://care-energy-nachrichten.de/?q=articles%2F2013%2F10%2F11%2Fstrom-direkt-vom-erzeuger-%E2%80%93-wie-milch-frisch-von-der-kuh
[..] Statt den Ökostrom auf den „Großmarkt Börse“ zu bringen, ist es kostengünstiger den Strom direkt und regional zu vermarkten. [..] „Care-Energy“ [..] vermarktet Ökostrom jetzt direkt in der Region in der er erzeugt wird.

[..] Damit ermöglicht der Energiedienstleister Produzenten, Netzbetreibern und Kunden eine Versorgung ohne Einsatz des EEG

„Für 19,90 Euro können Kunden in Zukunft Ökostrom direkt beim Erzeuger beziehen. So wie man früher die Milch persönlich beim Bauern holte, kann jeder Verbraucher den Strom direkt beim Besitzer des Windrades, des Solarmoduls oder beim Blockheizkraftwerkes beziehen.“

[..]

Innerhalb des gleichen regionalen Verteilnetzes (Stadtwerkenetzes, etc.) werden Produzenten und Kunden zusammen geführt. Das neue Konzept startet in der Region Berlin-Brandenburg und wird nach und nach auf die gesamte Bundesrepublik ausgeweitet. [..] Durch diesen Ansatz will der Energiedienstleister die Nutzung der Hochspannungsnetze der Übertragungsnetzbetriebe (ÜNB) vermeiden. [..] Für die Netzbetreiber ist es eine Entlastung, wenn durch den Verbleib des Stroms im regionalen Netz keine EEG-Umlage gezahlt werden muss.

[..] Vor diesem Hintergrund ist zu überlegen, ob man das EEG nicht abschafft. [..] „Wir haben immer betont, dass die Energiewende ohne EEG-Umlage schneller und besser vorankommen kann.“ Er führte weiter aus: „Bereits heute ist nach herrschender Rechtslage eine Versorgung der Kunden mit Ökoenergie möglich, ohne dass diese EEG belastend wäre [..]“

Mit dem neuen Versorgungsansatz will „Care Energy“ regionale Wirtschaftsräume stärken. [..] Weiterhin steigen in den Gemeinden die Einnahmen aus den Gewerbesteuern und neue Arbeitsplätze entstehen. Bei der regionalen Direktvermarktung der Windräder und Solaranlagen wird im Bundesdurchschnitt mit Erlösen von ca. 10 Cent/kWh gerechnet. Dies liegt über den aktuellen Einspeisevergütungssätzen des EEG. [..]
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 12. Oktober 2013, 19:23:39
Die MITNETZ hat offenbar Care auch den Lieferantenrahmenvertrag gekündigt, vgl. Pressemitteilung:

MIT Netz GmbH kassierte Netznutzungsentgelt und liefert nicht (http://www.facebook.com/notes/care-energy/mit-netz-gmbh-kassierte-netznutzungsentgelt-und-liefert-nicht/606690626058647)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 13. Oktober 2013, 09:45:39
Care kommentiert die Netzsperre seitens der MITNETZ (Auszug):


Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/730913390257615
Wir werden die letzten Wochen ständig von Netzbetreibern [..] vorsätzlich geschädigt. Weshalb?

Care-Energy steht für 19,90 pro kWh [..].

Care-Energy expandierte in den letzten 20 Monaten zu 360.000 Kunden [..].

Angeblich rangiert Care-Energy somit auf Platz 6 der Energieversorger in Deutschland, in jedem Fall aber auf Platz 1 der Energiedienstleister [..]

Tun kann der Mitbwerb legal nichts gegen uns, so muss in die Trickkiste gegriffen werden.

[..] es gibt fast 1.000 Netzbetrieb in Deutschland und trotzdem wir ständig vor Gericht obsiegen, wird immer wieder die selbse Vorgangsweise zu Tage gebracht. [..] scheinbar ist es allgemeines Ziel, Care-Energy vom Markt zu drängen [..].
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 14. Oktober 2013, 08:56:07
Zitat
Ein Wirtschaftsprüfer haftet???? Er bestätigt die ihm vorgelegten Zahlen. Nicht mehr und eher weniger. Gehaftet wird durch die GF, die das Testat mitunterzeichnen.

Gruß

NN

Zitat
Naturgemäß sind auch Wirtschaftsprüfer nicht in der Lage, für eine objektive Richtigkeit der Abschlüsse zu haften. Werden ihnen wesentliche Informationen durch das Unternehmen vorenthalten oder Sachverhalte falsch dargestellt, so ist es möglich, dass objektiv falsche Jahresabschlüsse unentdeckt bleiben.
Wohl aber besteht eine Haftung der Wirtschaftsprüfer, wenn sie schuldhaft oder grob fahrlässig handeln und dadurch Fehler im Jahresabschluss unentdeckt bleiben. Da die Schadenssummen leicht extrem hohe Werte annehmen können, besteht in vielen Ländern eine gesetzliche Begrenzung der Haftung sowie die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung.

Ob ein grob fahrlässiges Handeln vorliegt, wenn ein WP das Grünstromprivileg testiert, wenn dieses lt. Gesetz nicht vorhanden sein sollte, bleibt offen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 14. Oktober 2013, 15:55:37
Neue Pressekonferenz morgen, 15.10., u.a. mit Martin Kristek:

Stromversorger kassieren Mehrwertsteuer auf die EEG-Umlage - Rückforderung über drei Jahre möglich (http://www.newslab.de/newslab/Initiative.html)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 14. Oktober 2013, 16:52:11
Zur Netzsperre MITNETZ:

http://hallespektrum.de/nachrichten/wirtschaft/kampf-um-den-strommarkt-mitnetz-sperrt-mk-energy-das-stromentz/70845/
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 14. Oktober 2013, 17:21:16
Neue Pressekonferenz morgen, 15.10., u.a. mit Martin Kristek:

Stromversorger kassieren Mehrwertsteuer auf die EEG-Umlage - Rückforderung über drei Jahre möglich (http://www.newslab.de/newslab/Initiative.html)

Und für diese wieder mal sehr "kreative Rechtsauslegung" gewähren Farenski und Kristek den Verbrauchern
natürlich Rechtsschutz, wenn diese die Mehrwertsteuer auf die EEG-Umlage für drei Jahre zurückfordern ?? ???

Vielleicht sollten die CE-Kunden ihre Forderung direkt gegenüber mk-power geltend machen?  :)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 14. Oktober 2013, 17:44:16
Und für diese wieder mal sehr "kreative Rechtsauslegung" gewähren Farenski und Kristek den Verbrauchern natürlich Rechtsschutz, wenn diese die Mehrwertsteuer auf die EEG-Umlage für drei Jahre zurückfordern ?? ???

Kristek hatte glaub ich mal in einem Interview erwähnt, die Umsatzsteuer auf die EEG-Umlage gerne für Kunden, die bei ihm einen Energiedienstleistungs-Vertrag schließen, von Versorgern für die Vergangenheit einzutreiben - gegen Beteiligung von 50% gemäß Care Energy AGB EDL (http://www.care-energy-online.de/index.php/homepage/agb/agb-energiedienstleistung.html).

( "Pkt 4.7: Die Entlohnung, welche Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG hieraus gegenüber dem Kunden gebührt, richtet sich nach der Höhe der Effizienzsteigerung bzw. der Energiekosteneinsparung. Sie wird einvernehmlich mit 50% der durch die von mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG initiierten und finanzierten Maßnahmen erreichten Kosteneinsparung festgelegt." )
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 14. Oktober 2013, 17:51:28
Care-Energy Kundeninformation für Region Mitnetz (http://www.facebook.com/notes/care-energy/kundeninformation-für-region-mitnetz/607489915978718)


Auszüge:

Zitat von: http://www.facebook.com/notes/care-energy/kundeninformation-für-region-mitnetz/607489915978718
[..] Mit Schreiben vom 9. Oktober diesen Jahres informierte Sie die Mitnetz über ihre Kündigung der Netznutzung [..]. Wir werden am 14. Oktober 2013 sofort [..] Klage erheben und eine einstweilige Verfügung beantragen. In allen vergleichbaren Verfahren [..] haben wir vor Gericht Recht erhalten [..]. Wir haben die gekündigte Netznutzung im Vorweg vollständig bezahlt, weder bei der Mitnetz noch bei einem anderen Netzbetreiber sind Rechnungen über Netznungsentgelte offen. Entsprechende Andeutungen der Mitnetz [..] sind falsch und bewusst so gewählt, dass die Vorstände der Mitnetz davon ausgehen, wegen der weichen Formulierung nicht juristisch für eine Falschaussage belangt werden zu können.

Die von uns angestrengte Klage hat aufschiebende Wirkung [..]. Sie befinden sich also nicht in der Grundversorgung, sondern werden weiter durch uns beliefert. [..] Trotzdem werden Sie in den kommenden Tagen ein Schreiben des örtlichen Grundversorgers erhalten, das Sie ignorieren können. Sie brauchen als „Care-Energy“ Kunde nichts zu unternehmen und können mit Ruhe den Ausgang des Gerichtsverfahrens abwarten. [..]

[..] Sollten Ihnen durch das widerrechtliche Vorgehen der Mitnetz Mehrkosten durch eine Grundversorgung entstehen, werden wir diese Mehrkosten [..] für den Zeitraum bis zur gerichtlichen Klärung des Sachverhalts ersetzen.

Meiner Meinung nach dient das Verhalten der Mitnetz nur der rechtswidrigen Behinderung unserer Arbeit [..]. Betrachten Sie das Schreiben der Mitnetz noch einmal genau: Nirgendwo wird ein Grund für die Kündigung genannt. [..] Ich vermute, der Mitnetz und anderen Energieunternehmen sind die kostengünstige Versorgung der Kunden durch Care-Energy und unser damit verbundenes starkes Wachstum an Kunden ein Dorn im Auge. [..]

[..] Sollten Sie in den kommenden Tagen versuchen uns telefonisch zu erreichen, bitte ich Sie um etwas Geduld. Die Mitnetz hat mehr als 60000 unserer Kunden angeschrieben, so dass sich am Telefon längere Wartezeiten ergeben können. [..]
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 14. Oktober 2013, 17:59:21
... Kristek hatte glaub ich mal in einem Interview erwähnt, die Umsatzsteuer auf die EEG-Umlage gerne für Kunden, die bei ihm einen Energiedienstleistungs-Vertrag schließen, von Versorgern für die Vergangenheit einzutreiben - gegen Beteiligung von 50% gemäß Care Energy AGB EDL (http://www.care-energy-online.de/index.php/homepage/agb/agb-energiedienstleistung.html). ...

... dann sollte Kristek doch gleich mal für die CE-Kunden mit der "Eintreibung" bei mk-energy und den vorherigen Lieferanten anfangen!
... oder alles wieder einmal nur "heiße Luft"?  ::)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 14. Oktober 2013, 18:02:20
... dann sollte Kristek doch gleich mal für die CE-Kunden mit der "Eintreibung" bei mk-energy und den vorherigen Lieferanten anfangen!

CE sieht sich ja bisher nicht in der Pflicht, EEG-Umlage abzuführen.

Insofern entfielen von den "19,90" bislang quasi 0% auf EEG-Umlage, sodaß auch von der darin enthaltenen Mehrwertsteuer nichts auf die EEG-Umlage entfiel ;).


Im den neuen Tarifen wiederum (Real / Professional) ist die EEG-Umlage ja (vorsorglich?) als ausdrücklicher Preisbestandteil ausgewiesen, aber auch ausdrücklich nicht mit Umsatzsteuer darauf veranschlagt.


Zukünftig wiederum will Care ausweislich jüngster Bekundungen (vgl. Pressemitteilungen, ZfK etc.) die 19,90 durch "regionale EE-Direktvermarktung" halten (d.h. das "Zusammenbringen" von EE-Anlagenbetreibern und CE-Kunden im selben Verteilnetz), wobei aus Sicht von Care auch hierbei keine EEG-Umlage anfiele, da die ÜNB-Netze ja nicht genutzt würden..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 14. Oktober 2013, 18:18:30
Care-Energy Kundeninformation für Region Mitnetz (http://www.facebook.com/notes/care-energy/kundeninformation-für-region-mitnetz/607489915978718)

Auszüge:

Zitat von: http://www.facebook.com/notes/care-energy/kundeninformation-für-region-mitnetz/607489915978718
[..]. Wir werden am 14. Oktober 2013 sofort [..] Klage erheben und eine einstweilige Verfügung beantragen. [..] Sollten Sie in den kommenden Tagen versuchen uns telefonisch zu erreichen, bitte ich Sie um etwas Geduld. Die Mitnetz hat mehr als 60000 unserer Kunden angeschrieben, so dass sich am Telefon längere Wartezeiten ergeben können. [..]

Was denn nun, Klage erheben oder (nur) eine einstweilige Verfügung beantragen, die ja relativ leicht erwirkt werden kann und zum Ausgang eines eventuellen Hauptsacheverfahrens bekanntlich noch wenig besagt ?!

Bei 60.000(?) Kunden wird es jetzt allerdings richtig heftig!  ???
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 14. Oktober 2013, 18:20:31
Bei 60.000(?) Kunden wird es jetzt allerdings richtig heftig!  ???

Es sind wohl tatsächlich 60.000 CE-Kunden bei der MITNETZ STROM. Die Zahl stand in einer anderen Quelle auch.

Ist ja kein kleines Netz (ca. 1,8 Mio. Strom-Entnahmestellen Niederspannung)..


Was denn nun, Klage erheben oder (nur) eine einstweilige Verfügung beantragen [..]

Offenbar beides, schließt sich ja nicht aus..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 14. Oktober 2013, 19:08:07
Noch eine CE-Aussage in der verlinkten „facebook-Kundeninformation für Region Mitnetz“:
Zitat
Sie brauchen sich auch keine Gedanken um eine Doppellieferung oder Doppelzahlung machen. Sollten Sie aus welchem Grund auch immer einen Abschlag zu viel an uns überweisen, erhalten Sie diesen selbstverständlich erstattet.

Sollten sich die Kunden -insbesondere bei Eröffnung eines Hauptsacheverfahrens- vielleicht doch Gedanken über weitere Zahlungen direkt an mk-power machen?

Besteht diesbzgl. womöglich Handlungs-/Aufklärungsbedarf für die Verbraucherschützer?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 14. Oktober 2013, 21:41:04
Care Energy akzeptiert nur Bezahlung per Banküberweisung / Dauerauftrag.


Wenn sich bis Ende des Monats geklärt haben sollte, daß die Kunden im Gebiet der MITNETZ durchgängig in Versorgung seitens Care waren (und die Ersatzversorgung damit hinfällig) steht Care wohl der Abschlag für November allemal zu.

Der Abschlag für Oktober wird sowieso schon bei fast allen Kunden überwiesen sein und kann nicht mehr "zurückgeholt" werden.


Zieht sich die (gerichtliche) Klärung bis in den November hinein, bleibt dem ganz vorsichtige Kunde die Möglichkeit, den November-Abschlag zunächst nicht zu überweisen. Kostet, falls sich dann später herausstellt, daß die Versorgung durch Care durchgehend bestand, allenfalls 1x Mahngebühr.


An den Grundversorger sollte wohl zunächst keinesfalls gezahlt werden, solange die Lage nicht geklärt ist.

Im Falle der TEN etc., wo die Gerichte Care Recht gegeben hatten auf den Widerspruch der VNBs gegen die einstweilige Verfügung hin, wurde die Ersatzversorgung nachträglich für nichtig erklärt und die durchgehende Versorgung durch Care gerichtlich bestätigt.

Hier mussten sich die Leute also wohl ihr ggf. bereits an diesen gezahltes Geld vom Grundversorger mühsam zurückholen, da es nie eine Ersatzversorgung gab.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 14. Oktober 2013, 21:47:22
Sollten sich die Kunden -insbesondere bei Eröffnung eines Hauptsacheverfahrens- vielleicht doch Gedanken über weitere Zahlungen direkt an mk-power machen?

Diesen Absatz verstehe ich nicht ganz.

mk-power ist der eindeutige und einzige Vertragspartner der Stromkunden. Die Kunden überweisen wohl auch an die mk-power. Damit dürften die Zahlungen eindeutig insolvenzfest sein.


Daß die Verteilnetzbetriebe, Strom-Vorlieferanten, ÜNBs uvm. ihre Forderungen gegenüber der mk-energy haben, braucht den Kunden doch nicht zu interessieren. Hauptsache er zahlt an seinen unmittelbaren Vertragspartner und an keinen dritten. Und das tut er, indem er an die mk-power zahlt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 14. Oktober 2013, 23:18:19
Sollten sich die Kunden -insbesondere bei Eröffnung eines Hauptsacheverfahrens- vielleicht doch Gedanken über weitere Zahlungen direkt an mk-power machen?

Diesen Absatz verstehe ich nicht ganz. ...

OK, die Frage war wohl ein Denkfehler meinerseits.  :-[

Care Energy akzeptiert nur Bezahlung per Banküberweisung / Dauerauftrag. ...

Ja, weil vermutlich keine Bank bereit sein dürfte, mit mk-power mangels nachgewiesener Bonität einen Lastschriftvertrag abzuschließen.
Andernfalls wären die Bestimmungen § 41 (2) Satz 1 bzgl. "verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anbieten"
seitens CE nicht erfüllt.

Nachtrag/Ergänzung:  Gemeint hatte ich § 41 EnWG

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 14. Oktober 2013, 23:24:10
Nein, mein Fehler :).

Ich hatte schnell gelesen und meinte statt "Eröffnung eines Hauptsacheverfahrens" die Wörter "im Fall eines Eröffnungsantrags" gelesen zu haben..

..was ja nun etwas ganz anderes ist ;).


Care bietet Banküberweisung, Dauerauftrag (was ja auch eine Überweisung ist) sowie Sofortüberweisung, was technisch auch wieder eine Banküberweisung ist.


Und die Frage, wie sich Kunden verhalten sollen, die unsicher sind ob sie wegen angekündiger Ersatzversorgung noch an Care überweisen sollen, ist ja durchaus berechtigt.

Hoffentlich gibt es eine (vorläufige) Klärung bis Ende des Monats, also bevor die nächsten Abschläge fällig werden.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 14. Oktober 2013, 23:40:53
... An den Grundversorger sollte wohl zunächst keinesfalls gezahlt werden, solange die Lage nicht geklärt ist.

Im Falle der TEN etc., ... mussten sich die Leute also wohl ihr ggf. bereits an diesen gezahltes Geld vom Grund-versorger mühsam zurückholen, da es nie eine Ersatzversorgung gab.

Na ja, so "mühsam" wird das wohl kaum (gewesen) sein und die Bonität der Grundversorger ist ja wohl nicht anzuzweifeln. ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 15. Oktober 2013, 18:15:25
Neue Pressekonferenz morgen, 15.10., u.a. mit Martin Kristek:

Stromversorger kassieren Mehrwertsteuer auf die EEG-Umlage - Rückforderung über drei Jahre möglich (http://www.newslab.de/newslab/Initiative.html)


Dort hat man jetzt auch ein Musterschreiben zur Rückforderung der auf die EEG-Umlage erhobenen Umsatzsteuer hochgeladen:

Musterschreiben für Kunden der Energieversorger (http://www.newslab.de/newslab/Initiative_files/Brief%20Netzbetreiber.png)


Edit:

Sollte natürlich "Rückforderung der Umsatzsteuer (auf die EEG)-Umlage" und nicht "Rückforderung der EEG-Umlage" heißen. Mein Fehler!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 15. Oktober 2013, 18:34:40
Neue Pressekonferenz morgen, 15.10., u.a. mit Martin Kristek:
Stromversorger kassieren Mehrwertsteuer auf die EEG-Umlage - Rückforderung über drei Jahre möglich (http://www.newslab.de/newslab/Initiative.html)

Dort hat man jetzt auch ein Musterschreiben zur Rückforderung der EEG-Umlage  hochgeladen:
Musterschreiben für Kunden der Energieversorger (http://www.newslab.de/newslab/Initiative_files/Brief%20Netzbetreiber.png)

Rückforderung der EEG-Umlage ?  -  Und welcher Energieversorger [außer (hoffentlich) mk-power ;D] wird aufgrund eines solchen Schreibens „die Umsatzsteuer der letzten Jahre“ unverzüglich dem Bankkonto des Kunden gutschreiben ?  ::)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 15. Oktober 2013, 18:36:44
Rückforderung der EEG-Umlage ?

Pardon, mein Fehler. Es geht natürlich um die Rückforderung der Umsatzsteuer (auf den Teil des Strompreises, der auf die EEG-Umlage entfällt).

Habe es oben bereits korrigiert.



Und welcher Energieversorger [außer (hoffentlich) mk-power ;D] wird aufgrund eines solchen Schreibens „die Umsatzsteuer der letzten Jahre“ unverzüglich dem Bankkonto des Kunden gutschreiben ?  ::)

Man könnte es rein interessehalber mal ausprobieren.

Wäre gespannt auf die Antworten :)!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 15. Oktober 2013, 18:59:20
Ja, CE-Kunden sollten es bei mk-power mal ausprobieren, auf deren Antwort wär ich auch gespannt! ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 15. Oktober 2013, 19:19:20
Care hat doch bisher noch so gut wie keine EEG-Umlage gezahlt ;).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 15. Oktober 2013, 19:27:59
Aber den eigenen Kunden doch wohl zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt  -  oder ?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 16. Oktober 2013, 02:58:30
Neue Pressekonferenz morgen, 15.10., u.a. mit Martin Kristek:

Stromversorger kassieren Mehrwertsteuer auf die EEG-Umlage - Rückforderung über drei Jahre möglich (http://www.newslab.de/newslab/Initiative.html)


Die PK ist nun hier als Video abrufbar:

http://www.livestream.com/careenergytv/video?clipId=pla_47f9bb71-38be-4c2c-af10-d476526c6c52
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 16. Oktober 2013, 11:49:16
Wie Martin Kristek gestern im Interview bekannt gab, ersetzt die zur mk-group gehörige United Power & Gas GmbH & Co. KG die mk-energy.

http://www.united-power-gas.com/


Zitat von: http://whois.domaintools.com/united-power-gas.com
omain Name: united-power-gas.com
Registry Domain ID: 1825505023_DOMAIN_COM-VRSN
Registrar WHOIS Server: whois.udag.net
Registrar URL: http://www.united-domains.de/
Updated Date: 2013-09-04T14:01:19Z
Creation Date: 2013-09-04T10:35:11Z
Registrar Registration Expiration Date: 2014-09-04T10:35:11Z
Registrar: united domains AG
Registrar IANA ID: 1408
Registrar Abuse Contact Email:
Registrar Abuse Contact Phone: +49.8151368670
Domain Status: clientTransferProhibited
Registry Registrant ID:
Registrant Name: Martin Richard Kristek
Registrant Organization: mk-group Holding GmbH
Registrant Street: Dessauer Strasse 2-4 Lagerhaus G
Registrant City: Hamburg
Registrant State/Province: DE
Registrant Postal Code: 20457
Registrant Country: DE
Registrant Phone: +49.404143148580


Zitat
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin).
Aktenzeichen: HRA 48700 B    Bekannt gemacht am: 04.10.2013 12:00 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

01.10.2013



UPG United Power & Gas GmbH & Co. KG, Berlin, Oldenburger Straße 6, 10551 Berlin. Firma: UPG United Power & Gas GmbH & Co. KG Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Oldenburger Straße 6, 10551 Berlin Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter:; 1. mk-group Holding GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 111893) Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Der Sitz der Gesellschaft ist von Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 110923) nach Berlin verlegt.; Die Firma ist geändert. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 14.12.2009.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 16. Oktober 2013, 12:26:45
Will man die mk-energy GmbH & Co. KG demnächst in den "Ruhestand" schicken? 
Dann fehlt aber noch eine neue Komplementär-GmbH als künftiger Vollhafter!  8)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 16. Oktober 2013, 12:28:34
Will man die mk-energy GmbH & Co. KG demnächst in den "Ruhestand" schicken?

So hatte das Kristek sinngemäß kurz im Interview erwähnt, ja (ohne nähere Begründung)..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 16. Oktober 2013, 12:32:11
Na ja, die "Gründe" kann sich doch wohl jeder selbst unschwer ausmalen!  >:(
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 16. Oktober 2013, 12:36:26
Man darf auf die offizielle Begründung gespannt sein..


Für die Kunden dürfte sich nichts ändern, denn die stehen ja nur mit der mk-power in Vertragsverhältnis.

Ergo, die mk-power (oder konkreter: die mk-grid) tauscht einfach ihren Energieversorger aus.


Jetzt zeigt sich die Genialität des Firmenkonstrukts :).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 16. Oktober 2013, 13:28:06
"Genialität" war und ist bisher nicht ersichtlich. Mal abwarten, wohin all die vermeintlichen "Innovationen" letztlich führen!  8)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 16. Oktober 2013, 19:04:36
Wie ich gerade sehe ist die UPG United Power & Gas GmbH & Co. KG, Berlin die mk-energy:


Zitat
Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRA 110923    Bekannt gemacht am: 15.10.2013 12:00 Uhr

In (). gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

14.10.2013



mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG, Hamburg, Dessauer Str. 2-4, 20457 Hamburg. Neuer Sitz: Berlin. Der Sitz ist nach Berlin (jetzt Amtsgericht Charlottenburg HRA 48700 B, Firma jetzt: UPG United Power & Gas GmbH & Co. KG) verlegt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 16. Oktober 2013, 19:11:22
Na ja, mit Sitzverlegungen und Umfirmierungen hatte es Kristek ja bereits in der Vergangenheit. Da kann man halt schon mal den Überblick verlieren.  ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 16. Oktober 2013, 19:18:48
Na ja, mit Sitzverlegungen und Umfirmierungen hatte es Kristek ja bereits in der Vergangenheit. Da kann man halt schon mal den Überblick verlieren.  ;)

Dabei war das LG Hamburg doch immer so spendabel gegenüber Care bei den beantragten einstweiligen Verfügungen :).

Das wird für neue Verfahren seitens (oder auch gegen) die (nun gelöschte) mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG, Hamburg aka jetzt UPG United Power & Gas GmbH & Co. KG, Berlin nun wohl in den meisten Fällen nicht mehr zuständig sein..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 16. Oktober 2013, 19:27:00
Beim Landgericht Berlin ist CE aber auch schon bekannt, mit weniger guten Erfahrungen für mk-energy/mk-power (siehe Urteil vor ca. 1 1/2 Jahren u.a. mit der Feststellung "Schein-Contracting")!  ???
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 16. Oktober 2013, 19:28:04
Tja, da müssen sie jetzt durch ;).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 16. Oktober 2013, 19:53:04
http://www.mz-web.de/wirtschaft/energieversorger--mitnetz--stromkunden-von-care-energy-sind-irritiert,20642182,24628898.html


Auszug:

Zitat von: http://www.mz-web.de/wirtschaft/energieversorger--mitnetz--stromkunden-von-care-energy-sind-irritiert,20642182,24628898.html
[..] Das Hamburger Unternehmen mk-energy/Care-Energy fährt seinerseits schweres Geschütz auf. Mitnetz habe „die hässliche Fratze des diskriminierenden Monopolisten gezeigt“, heißt es in einer Mitteilung. Die Rede ist von einer „willkürlichen, diskriminierenden Kündigung“, denn Care-Energy habe „alle Rechnungen zur Netznutzung vollständig bezahlt“. [..]

[..] Von Mitnetz hieß es: „Die Aussage von mk-energy, dass alle Rechnungen zur Netznutzung vollständig bezahlt worden sind, ist falsch.“ Die offenen Forderungen beliefen sich auf „mehrere Hunderttausend Euro“. Zugleich wurde der Vorwurf zurückgewiesen, dass der Netzzugang willkürlich und diskriminierend gekündigt worden sei. „Gegen diese Falschaussagen von mk-energy werden wir rechtliche Schritte einleiten“, sagt Ralf Hiersig, kaufmännischer Geschäftsführer der Mitnetz Strom. [..]
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 16. Oktober 2013, 21:04:15
Wenn die "schweren Vorwürfe" von CE nicht zutreffen und es sich um "Falschaussagen" handelt, ist es wirklich überfällig, dass einem dann "Verunglimpfer" der ganzen VNB-Branche, mal kräftig (wie von Mitnetz angekündigt)
vor's Schienenbein getreten wird!

Nachtrag:  Hat CE eigentlich mal geschrieben, dass  - wie stets behauptet -  alle Netznutzungsentgelte nicht
nur vollständig sondern auch immer pünktlich bezahlt worden sind?
Im Mietrecht ist es jedenfalls so, dass der "kleine" Mieter, der seine Monatsmiete regelmäßig verspätet an den Vermieter zahlt, mit einer berechtigten fristlosen Kündigung rechnen muss!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 16. Oktober 2013, 22:32:39
Im Mietrecht ist es jedenfalls so, dass der "kleine" Mieter, der seine Monatsmiete regelmäßig verspätet an den Vermieter zahlt, mit einer berechtigten fristlosen Kündigung rechnen muss!

Nicht ganz - eine ordentliche Kündigung (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) durch den Vermieter wäre in diesem Fall berechtigt.

Eine fristlose hingegen bei "lediglich" regelmäßig verspäteter Zahlung meines Wissens nicht. Dafür müsste es aktuelle Rückstände in der Höhe geben, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 16. Oktober 2013, 23:39:42
Im Mietrecht ist es jedenfalls so, dass der "kleine" Mieter, der seine Monatsmiete regelmäßig verspätet an den Vermieter zahlt, mit einer berechtigten fristlosen Kündigung rechnen muss!

Nicht ganz - eine ordentliche Kündigung (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) durch den Vermieter wäre in diesem Fall berechtigt.

Eine fristlose hingegen bei "lediglich" regelmäßig verspäteter Zahlung meines Wissens nicht. Dafür müsste es aktuelle Rückstände in der Höhe geben, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Falsch  -  Bei regelmäßig verspäteter Mietzahlung kann nach vorheriger Abmahnung im Wiederholungsfall fristlos "aus wichtigem Grund" gekündigt werden (vgl. BGH-Urteil vom 01.06.2011, Az VIII ZR 91/10) !
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 16. Oktober 2013, 23:47:25
Man lernt nie aus. Danke für die Info!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 17. Oktober 2013, 00:34:53
Care Energy legt Verbrauchern eigenen Netznutzungsvertrag nahe – Verbraucherzentrale Sachsen rät zu Vorsicht (http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/im-energienetz-verstrickt-1)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: orbit1 am 17. Oktober 2013, 13:40:10
Ich kann nur vor Care Energy warnen!!! Der Service ist grauenvoll, Emails werden nicht beantwortet und bei der Hotline kommt man nur selten durch. Ich warte jetzt bereits seit zwei Monaten darauf, dass mir CE meine zuviel gezahlten Beträge zurückerstattet. Aber ich werde immer nur vertröstet. Das wirft kein gutes Licht auf diese Firma. Einen Ansprechpartner habe ich auch nicht, da der Herr, bei dem ich die Vertäge abgeschlossen habe, nicht mehr für CE tätig ist. Ich werde diesen Anbieter jedenfalls nicht mehr weiterempfehlen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 17. Oktober 2013, 14:13:38
@orbit1

Es gibt Vieles, was kein gutes Licht auf dieses Firmengeflecht wirft und aktuell so manche Anzeichen, die bereits von TelDaFax und FlexStrom bekannt sind!  >:(

Zu Ihrem Problem: Gegenüber mk-power schriftlich/per EMail eine letzte Frist (7 Tage) zur Auszahlung des Guthabens setzen. Wenn kein Zahlungseingang, umgehend Beschwerde an die  www.schlichtungsstelle-energie.de ! 
Gegenüber der Schlichtungsstelle erklären, dass Sie sich seit mehr als vier Wochen um die Problemlösung bemühen und von mk immer nur vertröstet werden.
Mal sehen, ob die für mk bei der Schlichtungsstelle fällig werdende Gebühr einen "erzieherischen Effekt" hat!?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: orbit1 am 17. Oktober 2013, 14:16:11
Vielen Dank für den Tipp! :) Ich habe CE heute eine letzte Frist gesetzt, wenn auch diese verstreicht ohne dass ich mein Geld habe, werde ich einen Mahnbescheid beantragen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 17. Oktober 2013, 15:43:15
Die Schlichtungsstelle ist ja dummerweise für Energiedienstleister, die streng nach dem Energiedienstleistungsgesetz arbeiten, nicht zuständig ;-)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: orbit1 am 17. Oktober 2013, 16:09:07
Naja, wie auch immer, ich hab jedenfalls die Nase voll von dem CE Verein. Ein günstiger Preis ist eben nicht alles.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 17. Oktober 2013, 16:50:32
Die Schlichtungsstelle ist ja dummerweise für Energiedienstleister, die streng nach dem Energiedienstleistungsgesetz arbeiten, nicht zuständig ;-)

Arbeitet mk-power tatsächlich "streng nach dem Energiedienstleistungsgesetz" ?

Das LG Berlin hat jedenfalls mit Urteil vom 08.05.2012 (Az 91 O 47/12) u.a. sinngemäß festgestellt, dass ein sog. "Scheincontracting" vorliegt, weil gem. der verwendeten EDL-AGB das wirtschaftliche Risiko des Anlagen-
betriebs vollständig beim CE-Kunden verbleibt, was nicht dem EDL-Gesetz entspricht!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 17. Oktober 2013, 18:46:33
Der nächste Streich: http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2013-10/28322036-kein-wettbewerbswidriges-verhalten-der-swe-netz-gmbh-stadtwerke-erfurt-fehlverhalten-auf-basis-falscher-verwaltungsvorgaben-ist-nicht-strafbar-007.htm
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 18. Oktober 2013, 00:02:16
Pressemitteilung der MITNETZ zur Netzsperre:

http://www.mitnetz-strom.de/Presse/Pressemitteilungen/ArchivSuche/2013?unt_item_rid=a04f02b8-9417-3110-b6b6-bdcf852be1e3.xml



..direkt aufgegriffen von der ZfK:

http://www.zfk.de/unternehmen/energiemarkt/artikel/mitnetz-strom-kuendigt-care-energy.html


Auszug:

Zitat von: http://www.zfk.de/unternehmen/energiemarkt/artikel/mitnetz-strom-kuendigt-care-energy.html
Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH (Mitnetz Strom) hat am 7. Okt. 13 die Netznutzung für die MK-Energy - Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG (MK-Energy) eingestellt. [..]

Martin Kristek [..]: "[..] Trotzdem alle Rechnungen zur Netznutzung vollständig bezahlt sind, kündigt die Mitnetz Care-Energy widerrechtlich und unbegründet die bereits bezahlte Netznutzung. [..]"

[..] Ralf Hiersig, kaufmännischer Geschäftsführer der Mitnetz Strom: „Die Aussage von MK-Energy, dass alle Rechnungen zur Netznutzung vollständig bezahlt worden sind, ist falsch. [..]“

Nach Angaben von Mitnetz hat MK-Energy eine Sicherheit nicht hinterlegt, die der Discounter wegen früherer Verletzung der vertraglichen Zahlungspflichten auferlegt bekam. Die offenen Forderungen der Mitnetz Strom gegenüber MK-Energy beliefen sich aktuell auf mehrere hunderttausend Euro, so Hierig.


[..] Mitnetz Strom hat nun die etwa 52 000 betroffenen Kunden angeschrieben. [..]

Care-Energy sieht das Schreiben als besonders dreisten Versuch der Kundentäuschung. "Mitnetz nennt keine Gründe für die Vertragskündigung mit uns, weil es keine Gründe gibt. [..]"

Care-Energy rät den Kunden, das Schreiben zu ignorieren. Die Kunden befänden sich nicht in der Grundversorgung, da Care-Energy dem Vorgehen widersprechen werde. [..] Care-Energy versprach seinen Kunden erneut, ihnen die Mehrkosten der Grundversorgung zu erstatten.



Auch das renommierte "EVU-Blatt" energiespektrum berichtet:

http://www.energiespektrum.de/index.cfm?pid=1706&pk=137266


Auszug:

Zitat von: http://www.energiespektrum.de/index.cfm?pid=1706&pk=137266
»Die Aussage von MK-Energy, dass alle Rechnungen zur Netznutzung vollständig bezahlt worden sind, ist falsch. [..]«, sagt Ralf Hiersig, kaufmännischer Geschäftsführer der Mitnetz Strom.

Die wegen der Verletzung der vertraglichen Zahlungsverpflichtungen fällige Sicherheitsleistung wurde von MK-Energy nicht gezahlt. Darüber hinaus belaufen sich die offenen Forderungen der Mitnetz Strom gegenüber MK-Energy aktuell auf mehrere Hunderttausend Euro [..]

»[..] Allen Unternehmen gewährleisten wir den diskriminierungsfreien Netzzugang. Aus diesen Vertragsverhältnissen resultieren beiderseitige Rechte und Pflichten. Werden diese verletzt, nehmen wir unsere vertraglichen Rechte – bis hin zur Einstellung der Netznutzung – wahr«, so Hiersig weiter.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 18. Oktober 2013, 00:07:42
rheinpfalz.de: Care-Energy sorgt für Sorgenfalten (http://www.rheinpfalz.de/cgi-bin/cms2/cms.pl?cmd=showMsg&tpl=rhpMsg_thickbox.html&path=/rhp/welt/wirtschaft&id=91_15401810)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Agnitio am 18. Oktober 2013, 12:13:17
Die UPG United Power & Gas GmbH & Co.KG hat heute Ihre Umfirmierung offiziell bekannt gegeben und mit den Änderungen zum heutigen Datum den Marktpartnern mitgeteilt.

Als Marktrolle findet sich: Lieferant ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 18. Oktober 2013, 13:06:17
Die UPG United Power & Gas GmbH & Co.KG hat ...  Als Marktrolle findet sich: Lieferant ;)

Die UPG war auch unter der vormaligen Firmierung mk-energy GmbH & Co. KG der "Lieferant".

Vertragspartner der Kunden und (angeblicher) "Energiedienstleister" ist unverändert mk-power !
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 18. Oktober 2013, 14:20:29
So ist es.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 18. Oktober 2013, 16:09:07
Nachtrag:  Hat CE eigentlich mal geschrieben, dass  - wie stets behauptet -  alle Netznutzungsentgelte nicht
nur vollständig sondern auch immer pünktlich bezahlt worden sind?

Offenbar nicht. Jedenfalls spricht die MITNETZ jetzt in Ihrer Pressemitteilung von Zahlungsunregelmäßigkeiten in der Vergangenheit und einer deswegen angeforderten Sicherungsleistung, die nicht erbracht worden sei. Was wiederum, neben weiteren Ausständen, kündigungsursächlich gewesen sein soll.

Man darf gespannt sein, ob die mk-energy bzw. nun ja neuerdings UPG United Power & Gas auch in diesem Fall so einfach die einstweilige Verfügung bekommt wie in der Vergangenheit.

Schließlich müssen ja auch im einstweiligen Verfügungsverfahren Beweismittel für den Verfügungsanspruch beigebracht werden (z.B. hier, daß vollständig und rechtzeitig gezahlt wurde), hilfsweise bei dieser Verfahrensart auch eidesstattliche Versicherungen, die wiederum strafbewährt sind.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 18. Oktober 2013, 16:20:57
Die UPG United Power & Gas GmbH & Co.KG hat heute Ihre Umfirmierung offiziell bekannt gegeben und mit den Änderungen zum heutigen Datum den Marktpartnern mitgeteilt.


Die PM hierzu:

Unternehmen der mk-group erweitert Produktportfolio für Energiedienstleistungen. Aus mk-energy - Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG wird UPG - United Power & Gas GmbH & Co. KG (http://www.presseportal.de/pm/80959/2579188/unternehmen-der-mk-group-erweitert-produktportfolio-fuer-energiedienstleistungen-aus-mk-energy-ihr)


Auszug:

Zitat von: http://www.presseportal.de/pm/80959/2579188/unternehmen-der-mk-group-erweitert-produktportfolio-fuer-energiedienstleistungen-aus-mk-energy-ihr
"Die Umfirmierung und der neue Name sind ein klares Zeichen an den Markt. [..] In Zukunft bieten wir ein Full-Service-Angebot an Energiedienstleistungen auch für Energieproduzenten, Energiehändlern, Anlagenbetreibern, Industriebetriebe, Analysten und Netzbetreiber. Wir haben unser Serviceangebot durch die Hinzunahme strategischer Kooperationspartner [..] stark erweitert." erklärte Martin Kristek [..] anlässlich der Bekanntgabe der Umfirmierung des Energieversorgers der Unternehmensgruppe.

"[..] Unser erweitertes Portfolio zeigt allen Skeptikern, wie ernst uns der Ansatz ist, als Energiedienstleister weit mehr zu bieten als günstige Nutzenergieversorgung aus 100% Ökostrom im Rahmen des Contracting."
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 18. Oktober 2013, 23:11:41
Das Institut für Wirtschaftsprüfung der Universität des Saarlandes hat ausgesuchte Energieanbieter unter betriebswirtschaftlichen Nachhaltigkeitsgesichtspunkten analysiert, darunter auch Care Energy.


Hier der Link zur Studie:

http://www.iwp.uni-saarland.de/fileadmin/Dateien_IWP/Dokumente/Aktuelles/Energieanbieter_und_Nachhaltigkeit.pdf


Care-Energy landete dabei unter allen untersuchten Energieanbietern auf den drittletzten Rang (18 von 20), dahinter nur noch Energy2Day und Goldpower.

Auf den ersten Plätzen landeten (in Reihenfolge der Aufzählung) Naturstrom, ExtraEnergie, EWE und Greenpeace Energy.


Bei den unabhängigen Energieanbietern wurde Care-Energy ebenfalls mit dem drittletzten Rang (8 von 10) eingestuft. Die ersten Plätze belegten hier ExtraEnergie, Naturstrom, Greenpeace Energy und LichtBlick (in Reihenfolge der Aufzählung).


Bewertungskriterien waren u.a.:

Abschlüsse (Qualität und Offenlegungszeitpunkte), Liquidität, Eigenkapitalquote, Wirtschaftlichkeit, Kundenanzahl, Wachstumsrate, Anteil erneuerbarer Energien.


Hintergründe zu der Untersuchung beim Internationalen Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR):

Auf diese Versorger können Sie vertrauen (http://www.iwr.de/news.php?id=24824)


Zitat:

Zitat von: http://www.iwr.de/news.php?id=24824
[..] „Unsere Untersuchung geht einen neuen Weg und vergleicht die Energieunternehmen anhand von betriebswirtschaftlichen Nachhaltigkeitsmerkmalen. Die Verbraucher wollen zu soliden Energieanbietern wechseln, und wir geben hierfür eine Hilfestellung“, erklärt Michael Olbrich, der Direktor des Instituts für Wirtschaftsprüfung (IWP) [..]

[..] Die Untersuchung sei nicht als Empfehlung für Verbraucher gedacht, sondern viel mehr als Orientierungshilfe, damit Verbraucher wirtschaftlich nachhaltig arbeitende Stromanbieter identifizieren können.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 18. Oktober 2013, 23:36:51
PS:

Bin gespannt, wie lange es bis zur kritischen Pressemitteilung seitens Care zu der Studie dauert..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 18. Oktober 2013, 23:43:11
Und noch eine Meldung der ZfK von heute bezogen auf die jüngste Verhandlung vor dem LG Hamburg:

http://www.zfk.de/newsticker/artikel/care-will-gegen-bnetza-festlegung-gkpe-klagen.html
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 19. Oktober 2013, 01:15:51
Bin gespannt, wie lange es bis zur kritischen Pressemitteilung seitens Care zu der Studie dauert..

Was sollte denn da kritisiert werden: Bilanz 2011 von mk-energy ohne G+V und WP-Testat; von mk-power sowie der Komplementär-GmbH gar keine Bilanz 2011 veröffentlicht!?  :o

Die vorliegenden Zahlen reichen nicht mal aus, um auch nur die geringste Menge Energie oder sonstige Leistungen ohne Vorkasse bzw. Hinterlegung von Sicherheiten einkaufen zu können.

Wenn CE in einem besseren Licht dastehen möchte, dann müssen umgehend alle maßgeblichen Bilanzen 2012 mit G+V und mit Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftprüfers rüberkommen!

Nachtrag: Und wenn Letzteres nicht bald passiert, dann wird das wohl Gründe haben.  ???
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 19. Oktober 2013, 02:10:17
Zumal der Strom- bzw. Nutzenergievertrieb meines Wissens reell erst Anfang 2012 aufgenommen wurde und im Laufe des Jahres 2012 dann so richtig in Fahrt kam.

Siehe auch: http://www.care-energy-online.de/images/Einspeisung.jpg

Insoweit sind alle Bilanzen vor 2012 herrlich irrelevant, selbst die von 2011.


Dennoch möchte ich mal wetten, daß Care die Erwähnung in der Studie nicht unkommentiert stehen lassen wird..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 21. Oktober 2013, 08:26:18
Die Studie wurde vor zwei Tagen auf der Facebook Seite gepostet - bisher unkommentiert. Da stimmt was nicht!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 21. Oktober 2013, 12:32:30
... bisher unkommentiert. Da stimmt was nicht!

Fakten kann man halt mit "PR-Getöse" nicht widerlegen! Und wenn was kommt, dann wohl in Richtung:
'Von den 5 großen "Bösen" bezahlt, um die "Guten" von CE und deren Kunden zu schädigen'.  ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 21. Oktober 2013, 13:33:39
... ob ExtraEnergie allerdings zu den "Guten" gehört? VZten, BNA und Schlichtungsstelle haben da auch andere Erfahrungen...
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 21. Oktober 2013, 14:53:41
... aufgrund der von Ihnen benannten Erfahrungen und insbesondere der Beschwerdehäufigkeit bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. muss man das wohl kaum diskutieren!  ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 21. Oktober 2013, 15:40:06
Die Studie wurde vor zwei Tagen auf der Facebook Seite gepostet - bisher unkommentiert. Da stimmt was nicht!

In der Tat ungewöhnlich..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: EviSell am 21. Oktober 2013, 15:57:31


vielleicht trat bei CE der Fehler zu erst auf :D :
Facebook kämpft mit Ausfall - User können nichts posten
http://futurezone.at/digital-life/facebook-kaempft-mit-ausfall-user-koennen-nichts-posten/31.964.514
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 21. Oktober 2013, 16:12:39
Die Herrschaften waren am Wochenende anderweitig beschäftigt - gibt doch Wichtigeres als Nutzenergiekunden :-)
http://www.youtube.com/watch?v=9_etFxicrRw&feature=youtu.be
http://www.youtube.com/watch?v=nmezode5b48&feature=youtu.be
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 21. Oktober 2013, 16:35:37
Dieses besondere "Faible" ist ja bspw. aus wiener Zeiten nicht so ganz neu !  ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 21. Oktober 2013, 16:37:38
Die Herrschaften waren am Wochenende anderweitig beschäftigt - gibt doch Wichtigeres als Nutzenergiekunden :-)
http://www.youtube.com/watch?v=9_etFxicrRw&feature=youtu.be
http://www.youtube.com/watch?v=nmezode5b48&feature=youtu.be

Die "Miss Earth"-Geschichte finde ich gar nicht mal so schlecht. Ein "Miss"-Wettbewerb unter ökologischen Gesichtspunkten. Warum nicht?

Die Penthouse / Venus-Aktivitäten seitens "Columbus Challenge" (= mk-group / Care) kommentiere ich jetzt mal nicht.

Jedenfalls kann es der Unternehmensgruppe derzeit so schlecht nicht gehen, wie von einigen Unkenrufern behauptet - Werbebudget ist offenbar en masse da. Das Sponsoring im Erotikbereich ist sicher nicht billig.


Dieses besondere "Faible" ist ja bspw. aus wiener Zeiten nicht so ganz neu !  ;D

Sprechen Sie jetzt von Wien im Allgemeinen oder von Herrn Kristek?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 21. Oktober 2013, 16:59:01
[...]
Die Penthouse / Venus-Aktivitäten seitens "Columbus Challenge" (= mk-group / Care) kommentiere ich jetzt mal nicht. ... Das Sponsoring im Erotikbereich ist sicher nicht billig.

Man gönnt sich ja  - angeblich -  sonst sehr wenig !  8)

Dieses besondere "Faible" ist ja bspw. aus wiener Zeiten nicht so ganz neu !  ;D
Sprechen Sie jetzt von Wien im Allgemeinen oder von Herrn Kristek?

Sie können ja mal googeln !  ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 21. Oktober 2013, 17:20:01
Sie können ja mal googeln !  ;)

Da finde ich nur Informationen zur FFDK KRISTEK Bau- und Handelsges. m.b.H. mit Sitz in Würmla (Österr.), die offenbar Kristek (Martin Richard) jun. und Kristek (Richard) sen. gemeinsam gehört.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bb am 21. Oktober 2013, 18:51:03
Sind Columbus Challenge eigentlich nur noch des Kristeks DJ-Aktivitäten? Immerhin war das ja mal ein TV Sender samt Rundfunklizenz und ASTRA-Kanal* :P

Zitat
Columbus-Challenge die Marke der Mediengruppe von mk-group Holding GmbH. In der Mediengruppe vereinen sich eigene Filmproduktion, TV-Sender, Radio-Station und Print-Medium unter einer starken Marke.

* = http://www.presseanzeiger.de/pa/Martin-Kristek-mit-neuer-Co-Moderatorin-Playmate-August-2011-Irena-532371
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 21. Oktober 2013, 23:10:12
Die Studie wurde vor zwei Tagen auf der Facebook Seite gepostet - bisher unkommentiert. Da stimmt was nicht!

Mittlerweile entfernt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 21. Oktober 2013, 23:30:04
[...]
Zitat
Columbus-Challenge die Marke der Mediengruppe von mk-group Holding GmbH. In der Mediengruppe vereinen sich eigene Filmproduktion, TV-Sender, Radio-Station und Print-Medium unter einer starken Marke.
[...]

Noch eine "starke Marke", die sich inzwischen in 'heiße Luft' aufgelöst hat? Oder obliegt der mk-group Holding GmbH noch für weitere Firmengeflechte die Funktion des Vollhafters und der Geschäftsführung??  :o
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 22. Oktober 2013, 13:57:55
Es würde mich interessieren, wie die Juristen hier zu Kristeks und Farenskis Aufruf zur Rückforderung der Umsatzsteuer auf die EEG-Umlage stehen. Hat er Recht mit seiner Auffassung? Oder ist es mal wieder eine "eigenwillige" Rechtsauslegung?
http://www.newslab.de/newslab/Initiative.html    ::)    :-\

Danke im Voraus
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 22. Oktober 2013, 14:16:04
Bin zwar kein Jurist, aber dennoch:


Nehmen Sie an, Sie betreiben ein Versand-Antiquariat.


Ihren Kunden stellen Sie für eine Bücherbestellung einen Versandkostenbetrag X in Rechnung.

Einen Teil der von Ihnen berechneten Versandkosten müssen Sie für die Briefmarken der Büchersendungen aufwenden. Hierbei handelt es sich um eine umsatzsteuerfreie Leistung der Deutschen Post.


Frage:

Wenn Sie als Unternehmer umsatzsteuerpflichtig sind, fällt dann wohl Umsatzsteuer auf die Versandkosten, die Sie Ihren Kunden berechnen, an, auch wenn die Briefmarken der Post - welche Bestandteil Ihrer Versandkosten-Kalkulation sind - nicht mit Umsatzsteuer beaufschlagt sind?


Antwort:

Ja - und wenn Sie das anders sehen, werden Sie viel Spaß mit dem Finanzamt haben..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 22. Oktober 2013, 14:25:57
Es würde mich interessieren, wie die Juristen hier zu Kristeks und Farenskis Aufruf zur Rückforderung der Umsatzsteuer auf die EEG-Umlage stehen. Hat er Recht mit seiner Auffassung? Oder ist es mal wieder eine "eigenwillige" Rechtsauslegung?

Quelle:  www.hoech-partner.de/blog/tag/care-energy/  -  Auszug :
Zitat
... möchte Care-Energy offenbar bei den mutmaßlich im Umsatzsteuerrecht nicht so bewanderten Endverbrauchern punkten. Experten wissen aber, dass die umsatzsteuerliche Behandlung sowohl durch die Übertragungsnetz-betreiber (ÜNB) als auch durch Vertriebsunternehmen völlig korrekt ist.

Nach Abschaffung des physikalischen Ausgleichs auf der vierten Stufe des EEG-Wälzungsmechanismus mit Inkrafttreten der Ausgleichsmechanismusverordnung findet zwischen ÜNB und Elektrizitätsversorgungs-unternehmen keine Stromlieferung mehr statt. Die Vertriebsunternehmen zahlen die EEG-Umlage aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung und erhalten hierfür keine Gegenleistung in Form einer Stromlieferung durch den ÜNB mehr. Folglich liegt auch kein steuerbarer Vorgang im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) vor.

Im Verhältnis vom Vertriebsunternehmen zum Endkunden liegen die Dinge anders. Die Stromlieferung ist hier ein steuerbarer Vorgang. Dass EEG-Belastungen bei der Preisbildung berücksichtigt werden, ändert nichts daran, dass auf den Nettopreis Umsatzsteuer zu erheben ist. Also ist die steuerliche Behandlung der EEG-Umlage völlig korrekt. ...
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Netznutzer am 22. Oktober 2013, 22:36:48
Auch BHKW-Einspeiser erhalten die Umsatzsteuer auf den vom VNB gezahlten Zuschlag, obwohl dieser vorher vom ÜNB an den VNB ohne Umsatzsteuer gezahlt wurde. Wenn man aber Wert darauf legt, sich mit Schäuble anzulegen, who care(s)? Jeder, der im Rahmen der PV-Vergütung für Selbstverbrauch mitbekommen hat, welch ein Heckmeck gemacht wird, damit Hr. Schäuble ja kein Cent Umsatzsteuer verloren geht, weiss, dass man sich mit dem Staat wg. eines durchlaufenden Postens besser nicht anlegt.

Gruß

NN
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 22. Oktober 2013, 22:57:39
Auch BHKW-Einspeiser erhalten die Umsatzsteuer auf den vom VNB gezahlten Zuschlag, obwohl dieser vorher vom ÜNB an den VNB ohne Umsatzsteuer gezahlt wurde.

Aber doch hier ebenfalls, weil der Einspeisevertrag BHKW-Besitzer <-> VNB und das Verhältnis VNB <-> ÜNB zwei verschiedene Paar Schuhe sind.

Siehe auch das Beispiel mit den Briefmarken - die Dt. Post erhebt keine Umsatzsteuer auf Briefe, Büchersendungen, Warensendungen etc. Berechnet aber ein Unternehmer einem Kunden separat Porto-/Versandkosten, über die er das Porto deckt, sind die vom Kunden eingeforderten Versandkosten ein umsatzsteuerpflichtiger Posten.


Siehe auch:


Quelle:  www.hoech-partner.de/blog/tag/care-energy/  -  Auszug :
Zitat
[..] Nach Abschaffung des physikalischen Ausgleichs auf der vierten Stufe des EEG-Wälzungsmechanismus mit Inkrafttreten der Ausgleichsmechanismusverordnung findet zwischen ÜNB und Elektrizitätsversorgungs-unternehmen keine Stromlieferung mehr statt. Die Vertriebsunternehmen zahlen die EEG-Umlage aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung und erhalten hierfür keine Gegenleistung in Form einer Stromlieferung durch den ÜNB mehr. Folglich liegt auch kein steuerbarer Vorgang im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) vor.

Zwischen einspeisendem BHKW-Besitzer und VNB findet ja ein Leistungsaustausch statt (elektrische Energie gegen Geld).

Zwischen VNBs und ÜNBs mittlerweile hingegen eben nicht mehr. Daher echter Zuschuss = umsatzsteuerfrei (im Verhältnis VNB <-> ÜNB, nicht Einspeiser <-> VNB).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Netznutzer am 23. Oktober 2013, 18:53:40
@ SabbelMR

Genau, wie bei EEG-Umlage zwischen ÜNB - Vertrieb, USt.-frei und Vertrieb - Kunde, Strompreis inkl. EEG-Umlage plus USt. Sie wird eben erst hier generiert. Auch hier zwei Paar Schuhe.

Gruß

NN
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 25. Oktober 2013, 21:02:19
Care Energy kündigt den Tarif für 2014 an (Auszug):


Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/739412762741011
[..] Tarif 2014:

Bundesweit für Energie aus Ökostrom: 19,90 €-ct/kWh
Monatliche Grundgebühr: 9,90 €


Sozialtarif gilt weiterhin! [..]
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 25. Oktober 2013, 21:05:47
Laut einem Bericht der Passauer Neuen Presse vom 24.10. ist die Netzsperre im Netzgebiet der Bayernwerk nicht vom Tisch:

http://www.pnp.de/nachrichten/heute_in_ihrer_tageszeitung/heimatwirtschaft_niederbayern/1081457_Stromstreit-verunsichert-Kunden.html


Maximilian Zängl von der Bayernwerk AG darin:

Zitat
"Die einstweilige Verfügung (...) hat nichts mit der Kündigung des Lieferantenvertrags zu tun. Da geht es um ein anderes Thema, nämlich um Aussagen in einem Schreiben an Stromkunden, die mit unserem Unternehmen einen separaten, eigenen Netznutzungsvertrag abschließen wollen. (...) Die Netzsperre hat deshalb weiterhin bestand."
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 25. Oktober 2013, 22:16:40
Care Energy kündigt den Tarif für 2014 an (Auszug):

Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/739412762741011
[..]
Auszug aus der CE-Ankündigung:
Zitat
[...]
So und nun lieber Mitbewerb, überlegt Euch mal etwas.

Was soll der "liebe Mitbewerb" sich bloß überlegen ......

vielleicht ...... an die ÜNB keine EEG-Umlagen zahlen ?
oder ...... den Kunden keine USt. auf EEG-Umlagen berechnen ?

Ach nee, geht leider nicht, das wären ja Plagiate.    :(
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: stromer51 am 26. Oktober 2013, 11:17:15
Hallo,

die mk-energy hat gegenüber der Zwickauer Energieversorgung angekündigt keine Netzentgelte mehr zu
zahlen. Die 650 Kunden erhalten daher Post vom Netzbetrieb der ZEV.
Die ZEV müsste mit jedem dieser Kunden einen entsprechenden Vertrag abschließen. In dem jetzt versendeten Schreiben fragt die ZEV ab, ob die Mk-Energy-Kunden wirklich diesem Schritt zugestimmt haben.

Die vollständige Meldung erschien heute in der Freie Presse Lokalseite Zwickau.
Wie das am Ende ausgeht weis ich nicht.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 26. Oktober 2013, 14:26:25
Diese von MK seit einiger Zeit angestrebten eigenen Netznutzungsverträge der Kunden - angeblich aus Kundeninteressen - dürfte man wohl eher im Zusammenhang mit den aktuellen Kündigungen der Netznutzungsverträge durch VNB gegenüber mk-energy sehen müssen.

Jedenfalls wäre das zu vermutende und sich vllt. schon länger abzeichnende Problem von CE, Netzentgelte nicht immer vollständig/pünktlich bezahlen zu können, dann nicht mehr relevant und könnte somit nicht mehr dazu führen, vollständig aus einem Netzgebiet zu fliegen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 26. Oktober 2013, 14:53:53
Mal eine Frage: Ist es womöglich so, dass CE die aktuellen Kündigungsprobleme durch die
Netzbetreiber überproportional in den Regionen hat, wo die Netzentgelte am höchsten sind?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Ben am 27. Oktober 2013, 11:38:35
Neues Musikvideo mit MK aufgetaucht.
Sind das im Video CE-Mitarbeiter?
https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=Sn7OyRZnXgE
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Ben am 27. Oktober 2013, 19:11:47
Care Energy kündigt den Tarif für 2014 an (Auszug):


Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/739412762741011
[..] Tarif 2014:

Bundesweit für Energie aus Ökostrom: 19,90 €-ct/kWh
Monatliche Grundgebühr: 9,90 €


Sozialtarif gilt weiterhin! [..]

Die Frage ist hier, ob die Netznutzungsgebühren schon eingerechnet sind.
Sonst kommt mir das so vor wie das Angebot von Bürger speichern Energie.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 28. Oktober 2013, 18:20:57
http://de.reclabox.com/beschwerde/69174-mk-power-ihr-energiedienstleister-freihafen-hamburg-care-energie-zahlt-nach-kuendigung-das-guthaben-nicht-aus

Zitat
Care-Energie zahlt nach Kündigung das Guthaben nicht aus!
Kommt mir irgendwie bekannt vor. Flexs....., Telda.... lassen grüßen?

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 28. Oktober 2013, 20:02:24
[...]
Kommt mir irgendwie bekannt vor. Flexs....., Telda.... lassen grüßen?

Tja, wer als Verbraucher alle Warnungen ignoriert, muss mit den Folgen halt leben.  :( 

Und falls es zum „Crash“ kommen sollte, blüht den Kunden womöglich das gleiche Theater wie bei TelDaFax
(siehe im dortigen Unterforum „Umgang mit dem Einzug offener Forderungen“), schließlich wurde mit der Auftragserteilung an mk-power eine umfassende Vollmachtserklärung unterschrieben!?  :-\
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 29. Oktober 2013, 14:28:17
Neues von der CE-Homepage:

...Erfüllen Sie sich jetzt diesen Traum.

Care-Energy steht für Energie aus Ökostrom um 19,90 Ct/kWh und 9,90 Grundgebühr und auf Wunsch auch mit Preisgarantie auf 3 oder 5 Jahre.
...
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: orbit1 am 29. Oktober 2013, 15:06:25
Ich habe Euren Rat beherzigt und eine Eingabe bei der Schlichtungsstelle gemacht. Hinterher ist man ja immer schlauer, das liegt in der Natur der Sache. Ich habe zwei Vertäge mit CE, oder besser hatte. Bis jetzt lief ja auch alles gut, ich hatte die Endabrechnung nach einem Jahr bekommen und binnen einer Woche auch die Rückzahlung. Trotzdem ist es keine Art, wie CE mit den Kunden umgeht. Diese Arroganz ist schon dummfrech. Ein Fehler kann immer mal passieren, damit habe ich kein Problem, aber dass immer der Kunde schuld ist ist schon sehr bedenklich.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 29. Oktober 2013, 15:42:23
Neues von der CE-Homepage:

...Erfüllen Sie sich jetzt diesen Traum.

Care-Energy steht für Energie aus Ökostrom um 19,90 Ct/kWh und 9,90 Grundgebühr
und auf Wunsch auch mit Preisgarantie auf 3 oder 5 Jahre.
...

Gemäß Ziff. 4.5. der AGB-EDL ist das aber eine sogen. „eingeschränkte“ Preisgarantie!

Bei den tendenziell rückläufigen Beschaffungskosten eher eine ‚Mogelpackung’ und
praktisch wertlos wie fast alles, was CE regelmäßig so an ‚heißer Luft’ verbreitet. ::)

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: GPKE-Xperte am 30. Oktober 2013, 11:07:22
Aktuell in der ZfK gemeldet:

Zitat
Leipzig Netz bekommt Recht gegenüber MK-Energy
Das Leipziger Landgericht spricht sich – nach einer zwischenzeitlichen Wende – für die Korrektheit des Vorgehens von Leipzig Netz aus.
Das Leipziger Landgericht entschied in seiner gestrigen Sitzung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens, dass die Kündigung des Lieferantenrahmenvertrages der UPG (vormals MK-Energy) durch die Netz Leipzig  zum 31. Oktober wirksam ist, berichtet die Leipzig Netz GmbH. Die Netz Leipzig GmbH hatte zuletzt die Kündigung zum 31. Oktober wegen mehrfacher Nichteinhaltung von vereinbarten Vorauszahlungsterminen ausgesprochen. Zwischenzeitlich billigte das Gericht UPG per einstweiliger Verfügung die weitere Nutzung der betroffenen Stromnetze zu. In der gestrigen mündlichen Verhandlung bestätigt es allerdings die zuletzt ausgesprochene Kündigung der Netz Leipzig.
...
Quelle: http://www.zfk.de/unternehmen/energiemarkt/vertrieb/artikel/leipzig-netz-bekommt-recht-gegenueber-mk-energy.html

[Edit DieAdmin: Artikel gekürzt. Bitte keine Texte komplett kopieren !! Zur Kennzeichnung von Zitaten, empfiehlt es sich den quote-tag zu verwenden)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: GPKE-Xperte am 30. Oktober 2013, 11:28:29
Und der entsprechende Konter von Kristek:

"Care-Energy" widerspricht Presseerklärung der Netz Leipzig GmbH
"Care-Energy"-Kunden weiter in der Versorgung durch das Unternehmen
Neuer Netznutzungsvertrag wird eingereicht

Quelle: http://www.presseportal.de/pm/80959/2587147/-care-energy-widerspricht-presseerklaerung-der-netz-leipzig-gmbh-care-energy-kunden-weiter-in-der/gn

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: orbit1 am 30. Oktober 2013, 11:58:07
Heute bakam ich eine Mail von der Schlichtungsstelle, dass mein Fall bearbeitet wird und CE angeschrieben wurde. Mal sehen was dabei heraus kommt. Ich selbst würde nie wieder einen Vertrag mit diesem Anbieter abschließen und kann auch jeden nur davor warnen.
Titel: Re: Care Energy - Anfang vom Ende ?
Beitrag von: khh am 30. Oktober 2013, 13:04:45
Und der entsprechende Konter von Kristek: ...

Ach, so einfach ist das? Wenn ein Netzbetreiber den 'Lieferantenrahmenvertrag' berechtigterweise kündigt, dann braucht der Versorger nur einen neuen Vertrag einreichen und schon ist er wieder dabei ??

Vor Stunden auf CE-facebook klang das aber noch anders: Auf Nachfragen der User zum gestrigen Urteil des LG Leipzig sowie zu den Kündigungen von Mitnetz und Bayernwerk was los ist, kam von Kristek die stereotype Antwort
Zitat
Schließen Sie einfach einen eigenen Netznutzungsvertrag ab, denn hat diese Unklarheit ein Ende und Sie können sich sicher sein, dass wir Sie versorgen. Es liegt allein an Ihnen hier für Klarheit und Sicherheit zu sorgen.

Besonders der letzte von mir hervorgehobene Versuch der ‚Kundenverdummung’ ist eine absolute Frechheit und Unverschämtheit !  >:(

Es verstärkt sich wohl eher die Vermutung, dass CE womöglich in akuten Zahlungsschwierigkeiten steckt. Dafür sprechen jedenfalls auch die Kundenbeschwerden bei Reclabox bzgl. seit Wochen ausstehende Erstattungen von Abrechnungsguthaben!

Wird die Öffentlichkeit mit der aktuellen CE-Presseerklärung vielleicht wieder mal „vera.......t“ ?

Ergänzung:
Wie bereits Kristek weicht auch Marc März (der "PR-Guru") vor wenigen Minuten den konkreten Fragen der jetzt aufgeschreckten facebook-User zu den VNB-Kündigen aus mit der in diesem Zusammenhang gar nicht relevanten und ohnehin unsinnigen Aufforderung "eigenen Netznutzungsvertrag abschließen" !  :o

Als betroffener CE-Kunde würde ich die für November anstehende Abschlagszahlung an mk-power bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts / der Liefersituation NICHT überweisen !!!
Titel: Re: Care Energy - Anfang vom Ende ?
Beitrag von: bb am 30. Oktober 2013, 18:34:06
Ach, so einfach ist das? Wenn ein Netzbetreiber den 'Lieferantenrahmenvertrag' berechtigterweise kündigt, dann braucht der Versorger nur einen neuen Vertrag einreichen und schon ist er wieder dabei ??

Natürlich nicht, § 20 Abs. 2 EnWG.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Netznutzer am 30. Oktober 2013, 19:53:27
Zitat
Schließen Sie einfach einen eigenen Netznutzungsvertrag ab, denn hat diese Unklarheit ein Ende und Sie können sich sicher sein, dass wir Sie versorgen.

Ohne Lieferantenrahmenvertrag kann er auch bei direkter Netznutzung durch den Kunden nicht liefern. Deshalb steckt "Lieferant" im Wort Lieferantenrahmenvertrag. Abgeleitet von Liefern. Herr Kristek glaubt anscheinend, er ist im Wilden Westen und die Goldgräberzeit hat wieder begonnen.

Gruß

NN
Titel: Re: Care Energy - Anfang vom Ende ?
Beitrag von: khh am 30. Oktober 2013, 19:58:18
Ach, so einfach ist das? ... braucht der Versorger nur einen neuen Vertrag einreichen und schon ist er wieder dabei ??

Natürlich nicht, § 20 Abs. 2 EnWG.

§ 20 EnWG war mir schon geläufig, aber eine Antwort auf meine Frage lese ich aus Abs. 2 nicht unbedingt heraus.
Oder besagt
Zitat
Betreiber von Energieversorgungsnetzen können den Zugang nach Absatz 1 verweigern, soweit sie nachweisen, dass ihnen die Gewährung des Netzzugangs aus betriebsbedingten oder sonstigen Gründen ... nicht möglich oder nicht zumutbar ist. ...
dass der Lieferantenrahmenvertrag und damit der Netzzugang aufgrund des (nicht rechtskräftigen) Urteils jetzt auf Dauer verweigert werden kann?
Titel: Re: Care Energy - Anfang vom Ende ?
Beitrag von: bb am 31. Oktober 2013, 13:23:45
Ach, so einfach ist das? ... braucht der Versorger nur einen neuen Vertrag einreichen und schon ist er wieder dabei ??

Natürlich nicht, § 20 Abs. 2 EnWG.

§ 20 EnWG war mir schon geläufig, aber eine Antwort auf meine Frage lese ich aus Abs. 2 nicht unbedingt heraus.
Oder besagt
Zitat
Betreiber von Energieversorgungsnetzen können den Zugang nach Absatz 1 verweigern, soweit sie nachweisen, dass ihnen die Gewährung des Netzzugangs aus betriebsbedingten oder sonstigen Gründen ... nicht möglich oder nicht zumutbar ist. ...
dass der Lieferantenrahmenvertrag und damit der Netzzugang aufgrund des (nicht rechtskräftigen) Urteils jetzt auf Dauer verweigert werden kann?

Ich würde sogar so weit gehen und behaupten, dass es für die Beurteilung der Unzumutbarkeit gar nicht auf das Urteil ankommt. Außer natürlich, im Urteil wird festgestellt, dass die Umstände mit denen eine Kündigung begründet wird (Zahlungsunfähigkeit/Kreditunwürdigkeit) nicht vorliegen. In diese Richtung geht auch die Kommentierung des § 36 EnWG, in dem es ja auch um die Unzumutbarkeit (einer Grundversorgung) geht.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 31. Oktober 2013, 19:53:39
Und der entsprechende Konter von Kristek:

[..]

Quelle: http://www.presseportal.de/pm/80959/2587147/-care-energy-widerspricht-presseerklaerung-der-netz-leipzig-gmbh-care-energy-kunden-weiter-in-der/gn


Und noch eine Ergänzung dazu seitens CE:

http://www.presseportal.de/pm/80959/2588228/-care-energy-widerspricht-falschaussagen-der-netz-leipzig-gmbh-und-kuendigt-rigoroses-vorgehen-an


Zitat:

Zitat von: http://www.presseportal.de/pm/80959/2588228/-care-energy-widerspricht-falschaussagen-der-netz-leipzig-gmbh-und-kuendigt-rigoroses-vorgehen-an
[..] Sollte sich bei dieser Revision des Netz Leipzig GmbH Kontos bei "Care-Energy" durch den Wirtschaftsprüfer erwartungsgemäß bestätigen, dass die Netz Leipzig GmbH erneut Kunden und Öffentlichkeit falsch informiert hat, erwägt "Care-Energy" weitreichende Schritte gegen den Netzbetreiber:

"Wir vermuten, dass das diskreditierende Vorgehen der Netz Leipzig GmbH vor allem dazu dient, Kunden aus unserer günstigen Versorgung in die teure Grundversorgung des Mutterunternehmens der Netz Leipzig GmbH, der Stadtwerke Leipzig GmbH zu treiben. Ein solches Verhalten, verbunden mit öffentlichen Falschaussagen würden wir zum Anlass nehmen, den Entzug der Netzbetreiberlizenz der Netz Leipzig GmbH wegen Unzuverlässigkeit und Diskriminierung fordern. [..]"

 :o
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 31. Oktober 2013, 20:05:05
Und heute die Kündigung der Netznutzung in Hannover:

http://www.enercity-netz.de/eNG/zugang/aktuell/pressemitteilungen/2013-10-31-enercity-Netzgesellschaft-mbH-kuendigt-UPG-die-Netznutzung.html


Zitat von: http://www.enercity-netz.de/eNG/zugang/aktuell/pressemitteilungen/2013-10-31-enercity-Netzgesellschaft-mbH-kuendigt-UPG-die-Netznutzung.html
31. Oktober 2013

Aufgrund nicht geleisteter Zahlungen des Lieferanten UPG United Power & Gas GmbH & Co. KG (ehemals mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG) sind die Voraussetzungen für eine weitere Belieferung im Netzgebiet der enercity Netzgesellschaft mbH entfallen.

Aus diesem Grund hat die enercity Netzgesellschaft mbH dem Stromanbieter am 28. Oktober 2013 den Lieferantenrahmenvertrag gekündigt. Für die Kunden dieses Energieanbieters gilt seit dem 29. Oktober 2013, die sogenannte Ersatzversorgung gemäß Paragraf 38 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) durch den örtlichen Grundversorger. Die enercity Netzgesellschaft mbH hat die Bundesnetzagentur über ihr Vorgehen informiert.

Von der Maßnahme sind rund 620 Strom-Kunden im Versorgungsgebiet der enercity Netzgesellschaft mbH betroffen. [..]
Titel: Re: Versorger Care Energy - Rollt die Lawine ?
Beitrag von: khh am 31. Oktober 2013, 20:39:04
Zitat von: http://www.presseportal.de/pm/80959/2588228/-care-energy-widerspricht-falschaussagen-der-netz-leipzig-gmbh-und-kuendigt-rigoroses-vorgehen-an
[..]
"Wir vermuten, dass das diskreditierende Vorgehen der Netz Leipzig GmbH  vor allem dazu dient, Kunden aus unserer günstigen Versorgung in die teure Grundversorgung des Mutterunternehmens der Netz Leipzig GmbH, der Stadtwerke Leipzig GmbH zu treiben. Ein solches Verhalten, verbunden mit öffentlichen Falschaussagen würden wir zum Anlass nehmen, den Entzug der Netzbetreiberlizenz der Netz Leipzig GmbH wegen Unzuverlässigkeit und Diskriminierung fordern. [..]"

Da arbeitet aber einer zunehmend an dem Mythos eines Märtyrers ;D. Glaubt man eigentlich immer noch,
dass selbst die letzten MK-Jünger nicht irgendwann merken, was tatsächlich abläuft !?
Titel: Re: Care Energy - Anfang vom Ende ?
Beitrag von: SabbelMR am 31. Oktober 2013, 20:40:45
Nochmals zu Leipzig:

http://www.lvz-online.de/leipzig/wirtschaft/ungewissheit-fuer-5000-stromkunden-netz-leipzig-will-care-energy-versorgung-verweigern/r-wirtschaft-a-212943.html


In dem Artikel wird auch auf den von Care Energy angestrebten neuen Lieferantenrahmenvertrag ab 01.11. eingegangen:


Zitat von: http://www.lvz-online.de/leipzig/wirtschaft/ungewissheit-fuer-5000-stromkunden-netz-leipzig-will-care-energy-versorgung-verweigern/r-wirtschaft-a-212943.html
[..] Care Energy kündigte noch am Mittwoch an, einen neuen Lieferantenrahmenvertrag ab 1. November abzuschließen. „Die Netznutzung hierfür ist bereits bezahlt“, betonte März und verwies darauf, dass die Netz Leipzig laut Paragraph 20 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) den Vertrag akzeptieren müsse.

Dem widersprach jedoch Netz-Sprecher Stein gegenüber LVZ-Online vehement. „Das Gesetz sieht durchaus vor, einen neuen Vertrag aus bestimmten Gründen zu verweigern“, sagte er. Dies sei aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Hamburger Stromanbieter sogar „sehr wahrscheinlich“. [..]


Also ist absehbar, was jetzt passiert.

Care reicht neuen Lieferantenrahmenvertrag ab 01.11. ein, Netz Leipzig sagt "nö, nicht mit euch" (Unzumutbarkeit i.S. § 20 EnWG).

Care beantragt einstweilige Verfügung, wonach die Netznutzung nach § 20 EnWG zu gewähren sei. Wird die einstweilige Verfügung erlassen, wird wohl Netz Leipzig, wird sie abgewiesen, wird wohl Care Rechtsmittel einlegen.


Parallel kündigt Care an (siehe Zitat oben: "würden wir zum Anlass nehmen .."), je nachdem wie die hauseigenen Wirtschaftsprüfer-Untersuchungen zu den Zahlungen an Netz Leipzig ausgehen, den Entzug der Netzbetreiberlizenz von Netz Leipzig bei der Netzagentur zu beantragen..

( nicht, daß die Netz Leipzig im Umkehrschluss noch beantragt, der "UPG United Power" aka ex-"mk-energy" die Lieferantenlizenz zu entziehen :o )
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 31. Oktober 2013, 20:59:35
Aber Kristek ist auf dem richtigen Weg:


Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/743323172349970
Gestern hatte ich eine sehr interessante politische Besprechung auf höchster bundes- und europapolitischer Ebene, mit dem Ergebnis und der Bestätigung für unser Care-Energy Konzept, dass wir 100% die Interessen der energie- und sozialpolitischen Vorgaben, Richtlinien und Pläne leben. Selbst die Liberalisierung der derzeit monopolistischen Netze durch die Vorgabe der eigenen Netznutzungsverträge für den Letztverbraucher entspricht 100% den europäischen Wünschen. [..]

8)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 31. Oktober 2013, 21:14:07
Und Martin Richard Kristek hat schlüssige Erklärungen für das aktuelle Dilemma:


Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/742218469127107?comment_id=8187825&offset=0&total_comments=43
[..] wir sind in manchen Regionen einfach der absolut stärkste Versorger der Kunden die sich nicht in der Grundversorgung befinden und würden so wir dies halten die Grundversorgung übernehmen. Das würde das Aus für viele kleine Stadt- und Gemeindwerke bringen, niemand hätte bei diesen Preisen einen Grund aus der Care-Energy Grundversorgung zu wechseln und der Makt wäre von uns quasi von heute auf morgen übernommen. [..]

Einleuchtend!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 31. Oktober 2013, 22:32:39
Und Martin Richard Kristek hat schlüssige Erklärungen für das aktuelle Dilemma:
Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/742218469127107?comment_id=8187825&offset=0&total_comments=43
[..] wir sind in manchen Regionen einfach der absolut stärkste Versorger der Kunden die sich nicht in der Grundversorgung befinden und würden so wir dies halten die Grundversorgung übernehmen. Das würde das Aus für viele kleine Stadt- und Gemeindwerke bringen, niemand hätte bei diesen Preisen einen Grund aus der Care-Energy Grundversorgung zu wechseln und der Makt wäre von uns quasi von heute auf morgen übernommen. [..]
Einleuchtend!

Nee, für mich NICHT "Einleuchtend!" :

1. ist zu bezweifeln, dass CE in einem Netzgebiet die meisten der Kunden hat, die sich nicht in der
Grundversorgung befinden


und, selbst wenn es das geben sollte (Kristek also mal nicht nur 'dick aufträgt')

2. seit wann wird derjenige Grundversorger in einem Netzgebiet, der die meisten Kunden außerhalb
der Grundversorgung
hat ?   
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 31. Oktober 2013, 22:46:28
;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Netznutzer am 31. Oktober 2013, 22:46:54
Zitat
und der Makt wäre von uns quasi von heute auf morgen übernommen. [..]

Heute Deutschland, morgen.... . Da war doch mal was. Der Makt also. Lassen wir das. Grundversorger ist derjenige, der die meisten HAUSHALTSKUNDEN zum 30.06., alle 3 Jahre, versorgt. Dies wird vom Netzbetreiber und nicht Herrn Kristek festgestellt. Da Herr Kristek meint, mit seinem Konzept keine Kunden zu versorgen, sondern alles an einen Energiedienstleister zu verkaufen, ist sein tolles Konzept von vornherein zum Scheitern verurteilt. Liefert er an Haushaltskunden, wird EEG Umlage fällig.

Gruß

NN
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 31. Oktober 2013, 22:52:56
Tja, wieder mal eins der vielen Eigentore des lieben Herrn Kristek  -  Achtung HSV und Hansa Rostock !   ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 31. Oktober 2013, 23:18:35
Gundversorger ist der, der die meisten Haushaltskunden in dem Versorgungsgebiet versorgt. Neuer Grundversorger werden, d.h. einen Grundversorger ablösen kann also nur, wer die meisten Kunden außerhalb der (bisherigen) Grundversorgung und mehr Kunden als der bisherige Grundversorger versorgt. Letztere Bedingung hat Kristek wohl unterschlagen. Wechsel in der Grundversorgung hat es aber schon real gegeben.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 31. Oktober 2013, 23:35:50
... Letztere Bedingung hat Kristek wohl unterschlagen. Wechsel in der Grundversorgung hat es aber schon real gegeben.

Nee, Kristek hat da nichts "unterschlagen" sondern wohl vergessen, dass der Stromversorger UPG United Power & Gas GmbH & Co. KG (ehemals mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG) nach eigenem bekunden bundesweit nur einen Kunden hat, nämlich die mk-grid GmbH & Co. KG, den angeblichen "Umwandler" von Strom in Nutzenergie 
=  EIGENTOR oder immer mal wieder so, wie es für "schlüssige Erklärungen" gerade am besten passt !  ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 01. November 2013, 08:05:42
 ;D
 *Lol*
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 01. November 2013, 09:32:51
Sie vergessen alle:

Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/743323172349970
Gestern hatte ich eine sehr interessante politische Besprechung auf höchster bundes- und europapolitischer Ebene, mit dem Ergebnis und der Bestätigung für unser Care-Energy Konzept, dass wir 100% die Interessen der energie- und sozialpolitischen Vorgaben, Richtlinien und Pläne leben. Selbst die Liberalisierung der derzeit monopolistischen Netze durch die Vorgabe der eigenen Netznutzungsverträge für den Letztverbraucher entspricht 100% den europäischen Wünschen. [..]


Wen interessieren da noch "Erbsenzählereien" wie die Bedingungen, unter denen man Grundversorger wird ;).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: trebbel12 am 01. November 2013, 12:21:55
enercity Netzgesellschaft mbH kündigt UPG die Netznutzung am 28.10.

http://www.enercity-netz.de/meta/printpreview/printpreview.jsp?path=/eNG/zugang/aktuell/pressemitteilungen/2013-10-31-enercity-Netzgesellschaft-mbH-kuendigt-UPG-die-Netznutzung.html
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 01. November 2013, 13:06:08
Stimmt, den Hinweis hatten wir schon in einem der vorherigen Beiträge und das könnte jetzt so weiter gehen. Bei vermutlich knappen Kassen ist es ja auch schwierig, immer wieder neu sich auftuende Löcher stopfen zu müssen.  :(

Das hätte man beim eigenen Einsatz in den Elbe-Hochwassergebieten eigentlich lernen können. Aber vielleicht ist das den so selbstlosen Helfern entgangen, weil es dabei wohl mehr um den „schröderschen PR-Effekt aus 2002“ ging?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 01. November 2013, 14:56:16
"Care-Energy" geht juristisch gegen widerrechtliche Vertragskündigung durch die enercity Netzgesellschaft mbH vor / Strafrechtliche Schritte gegen Vorstand der enercity Netzgesellschaft mbH angekündigt (http://www.presseportal.de/pm/80959/2588849/-care-energy-geht-juristisch-gegen-widerrechtliche-vertragskuendigung-durch-die-enercity)


"Care-Energy" publiziert Beleg der Vorabzahlung an die enercity Netzgesellschaft mbH / Transparenzoffensive zur Entkräftung der gegen uns erhobenen Vorwürfe der Nichtzahlung (http://www.presseportal.de/pm/80959/2589075/-care-energy-publiziert-beleg-der-vorabzahlung-an-die-enercity-netzgesellschaft-mbh)

"Care-Energy" publiziert Beleg der Vorabzahlung an die Netz Leipzig GmbH / Transparenzoffensive zur Entkräftung der gegen uns erhobenen falschen Vorwürfe (http://www.presseportal.de/pm/80959/2589084/-care-energy-publiziert-beleg-der-vorabzahlung-an-die-netz-leipzig-gmbh-transparenzoffensive-zur)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 01. November 2013, 15:04:32
Care verdächtigt die Thüga der rechtswidrigen Absprache und Kartellbildung, kündigt Strafanzeige gegen die Vorstände an:


Zitat von: http://www.presseportal.de/pm/80959/2588849/-care-energy-geht-juristisch-gegen-widerrechtliche-vertragskuendigung-durch-die-enercity
[..] Gleichzeitig kündigte Martin Kristek strafrechtliche Schritte gegen die Geschäftsführer der enercity Netzgesellschaft mbH und die Vorstände der Inhabergesellschaften an:

"Es ist augenfällig, dass vor allem Gesellschaften wie die enercity Netzgesellschaft mbH, an denen die ThüGa AG in München beteiligt ist, sich zu rechtswidrigen Kündigungen hinreißen lassen. Dies erweckt den Eindruck eines abgesprochenen Verhaltens, möglicher Weise sogar einer Kartellbildung gegen uns als Wettbewerber. In jedem Fall macht sich die enercity Netzgesellschaft mbH allerdings der rechtswidrigen Behinderung unserer Arbeit als Energiedienstleister schuldig. Alle diese Punkte werden wir in den kommenden Tagen zur Anzeige bringen. [..]"
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 01. November 2013, 15:28:33
Was besagt denn „Care Energy publiziert Beleg der Vorabzahlung an die ...“ im Hinblick auf die von den Netzbetreibern angeführten Zahlungsunregelmäßigkeiten in zurückliegenden Monaten?

Wenn sich Netzbetreiber immer wieder mit ausbleibenden oder verspäteten Zahlungen herumschlagen müssen, dann ist irgendwann berechtigterweise Schluss mit Lustig wegen Unzumutbarkeit!

Und mit der Ankündigung von Strafanzeigen war die mk-group ja schon immer locker bei der Hand. Hat man nachfolgend dazu schon mal was gehört? Vielleicht kommt ja auch mal ein Bumerang :)?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 01. November 2013, 15:41:57
Und mit der Ankündigung von Strafanzeigen war die mk-group ja schon immer locker bei der Hand. Hat man nachfolgend dazu schon mal was gehört?

Da war doch mal was..

Care-Energy klagt auf zweistelligen Millionenbetrag an Schadenersatz (http://www.presseportal.de/pm/80959/2485848/care-energy-klagt-auf-zweistelligen-millionenbetrag-an-schadenersatz)


Nichts mehr gehört seitdem.

Aber bestimmt alles am Laufen. Gerichte brauchen halt etwas ;).


..oder aber das Thema wurde neben anderen bei der jüngsten - Zitat Kristek - "Besprechung auf höchster bundes- und europapolitischer Ebene" (http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/743323172349970) auf dem kurzen Dienstweg geklärt 8). Merkel und Oettinger kümmern sich!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 01. November 2013, 16:14:40
Zitat
Aus diesem Grund hat die enercity Netzgesellschaft mbH dem Stromanbieter am 28. Oktober 2013 den Lieferantenrahmenvertrag gekündigt. Für die Kunden dieses Energieanbieters gilt seit dem 29. Oktober 2013, die sogenannte Ersatzversorgung gemäß Paragraf 38 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) durch den örtlichen Grundversorger.

Zitat
"Wir veröffentlichen den Beleg unserer Zahlung an die enercity Netzgesellschaft mbH für die Netznutzung im November am 28. Oktober 2013. Die Zahlung ist also deutlich vor Nutzungsbeginn erfolgt.

Beide Parteien beziehen sich auf den 28.10.2013. Demnach musste nach Darstellung von Enercity die Zahlung am 28.10. bzw. früher schon eingegangen sein, sonst gäbe es keinen Kündigungsgrund und schon gar nicht für einen Kündigung, die bereits einen Tag später wirksam wird. Eine Zahlung die auch am selben Tag hätte eingehen sollen, hätte wohl besser per Geldkoffer überbracht werden müssen. (Gut, es gibt auch Expressüberweisungen.)

Spielen die Katz und Maus oder Haas' und Igel? Und wer spielt das Spiel in Wirklichkeit?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 01. November 2013, 16:32:46
[...]
Spielen die Katz und Maus oder Haas' und Igel? Und wer spielt das Spiel in Wirklichkeit?

Energiesparer51,

es dürfte anzunehmen sein, dass es, wie anscheinend bei der Netz Leipzig, auch bei enercity Netz
und vermutlich anderen Netzbetreibern, schon seit einiger Zeit Zahlungsunregelmäßigkeiten gibt!?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: trebbel12 am 01. November 2013, 16:38:22
Ich verstehe die Hannoveraner so, dass es grundsätzlich um in der Vergangenheit nicht geleistete Zahlungen geht. Es geht also nicht um den 28. Oktober oder nur um den November 2013, so wie mk-energy es vielleicht suggerieren möchte.
Im Interesse der Verbraucher wäre eine schnelle und saubere Klärung durch kompetente Gerichte das Beste. Es sei denn, einer der beiden Seiten lenkt von sich aus ein. Aber das scheint mir eher ausgeschlossen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: trebbel12 am 01. November 2013, 16:44:32
Zitat
In der Auseinandersetzung zwischen der Netz Leipzig und dem Unternehmen mk-Energy/UPG hat der Leipziger Netzbetreiber am Freitag gemäß seiner Ankündigung die Kunden der mk-Energy zunächst an die Grundversorger übertragen.

http://www.l-iz.de/Wirtschaft/Verbraucher/2013/11/Netz-Leipzig-uebergibt-Kunden-an-Grundversorger-51874.html

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 01. November 2013, 17:12:44
http://www.lvz-online.de/leipzig/wirtschaft/ungewissheit-fuer-5000-stromkunden-netz-leipzig-will-care-energy-versorgung-verweigern/r-wirtschaft-a-212943.html

hier ist von mehr als vier Monaten die Rede

Zitat
Hintergrund des Streits: Die Netz Leipzig hatte dem Stromanbieter wegen ausbleibender Vorauszahlungen für die Netznutzung den Vertrag gekündigt. Mehr als vier Monate sei Care Energy mit seinen Gebühren im Rückstand gewesen, sagte Netz-Sprecher Thomas Stein am Mittwoch.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 01. November 2013, 17:32:42
[...]
hier ist von mehr als vier Monaten die Rede
[...]

Ja, aber in dem von @trebbel12 verlinkten Artikel ist richtiggestellt:
Zitat
... dass mk-Energy ihren vertraglichen Verpflichtung zur Leistung von Vorauszahlungen trotz mehrfacher Abmahnungen und Kündigungsdrohungen in vier aufeinander folgenden Monate nicht fristgerecht nachgekommen ist. In der Berichterstattung wurde die entsprechende korrekte Aussage des Pressesprechers der Netz Leipzig, Thomas Stein, unzutreffend wiedergegeben. Von vier Monaten rückständiger Zahlungen war zu keinem Zeitpunkt die Rede.

Als CE-Kunde im Netz Leipzig würde ich b.a.w. keine weiteren Zahlungen an mk-power leisten!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 01. November 2013, 18:06:13
Zitat
... dass mk-Energy ihren vertraglichen Verpflichtung zur Leistung von Vorauszahlungen trotz mehrfacher Abmahnungen und Kündigungsdrohungen in vier aufeinander folgenden Monate nicht fristgerecht nachgekommen ist. In der Berichterstattung wurde die entsprechende korrekte Aussage des Pressesprechers der Netz Leipzig, Thomas Stein, unzutreffend wiedergegeben. Von vier Monaten rückständiger Zahlungen war zu keinem Zeitpunkt die Rede.

Es geht also (in Leipzig) offenbar nicht um "nicht gezahlt", sondern um "nicht pünktlich gezahlt".


Wegen Hannover:

Außer Care und Enercity, die die gemeinsamen Vereinbarungen kennen, weiß auch niemand, ob die Zahlung am
28.10. noch pünktlich war. Es könnte ja z.B. auch der 25.10. als Fälligkeitsdatum vereinbart gewesen sein.

Gleiches gilt für die Netz Leipzig.


Ob nun eine (oder gegebenenfalls auch wiederholte) lediglich verspätete Zahlung(en) bereits die fristlose Kündigung des Lieferantenrahmenvertrags rechtfertigt, steht auf einem anderen Blatt.


Im Verfahren mit den Leipzigern hat, soweit ich dies richtig Verstanden habe (vgl. ZfK-Berichterstattung), das Gericht nur die ordentliche (fristgemäße) Kündigung wegen der wiederholten Zahlungsverspätungen gelten lassen, nicht die außerordentliche (fristlose), welche Bereits zum 30.09. (?) und nicht erst zum 31.10. wirksam geworden wäre. Dies vermutlich - ohne die Begründung des Gerichts zu kennen - weil zum Zeitpunkt der fristlosen Kündigung eben kein Rückstand bestand (als Anlaß für eine fristlose Kündigung), wohl aber mehrfache Verletzungen der Pflicht zur pünktlichen Zahlung (als Anlaß für eine ordentliche / fristgemäße Kündigung).

Deswegen sieht sich Care selbst ja auch in Leipzig als Sieger - wenngleich die Weiterführung der Netznutzung ab 01.11. längst noch nicht geklärt ist (Netz Leipzig wird dem neu eingereichten Lieferantenrahmenvertrag kaum zustimmen).


Ein anderes Gericht kann das allerdings anders sehen. Auch in Hannover wird ja vermutlich nun erstmal einstweilige Verfügung seitens Care beantragt werden (und der Netzbetreiber vermutlich Rechtsmittel einlegen). Dann wird sich klären, welche Pflichten Care verletzt haben soll und welche (Kündigungs-)befugnisse das Gericht enercity daraus möglicherweise einräumt (oder auch nicht).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 01. November 2013, 18:44:33
[...]
Deswegen sieht sich Care selbst ja auch in Leipzig als Sieger ......
[...]

...... und steht mit dieser Sichtweise so ziemlich allein da ?

Haben Netzbetreiber § 18 Abs. 2 InsO (oder bereits mehr) im Auge ?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 01. November 2013, 18:56:03
Deswegen hat Care ja die Wirtschaftsprüfer-Untersuchung angeleiert die klären soll..

..was gleich nochmal?


Achja:

Zitat von: http://www.presseportal.de/pm/80959/2588228/-care-energy-widerspricht-falschaussagen-der-netz-leipzig-gmbh-und-kuendigt-rigoroses-vorgehen-an
[..] Ziel der Überprüfung sei es, so Kristek weiter, alle Rechnungen der Netz Leipzig GmbH und alle entsprechenden Zahlungen des Unternehmens im Vorweg der jeweiligen Netznutzung zu belegen. [..]


Nur muss im Vorweg der jeweiligen Netznutzung noch nicht notwendigerweise gleich rechtzeitig sein :).

Wenn z.B. Vorkasse zum 25. des Vormonats vereinbart wurde, ist der 28. des Vormonats zwar noch "im Vorweg der jeweiligen Netznutzung", aber nicht mehr rechtzeitig..


Jedenfalls "droht" - wie gesagt - bei einem "positiven" Ausgang dieser Prüfung, dass Care "den Entzug der Netzbetreiberlizenz der Netz Leipzig GmbH wegen Unzuverlässigkeit und Diskriminierung forder(t)" :o..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 01. November 2013, 19:04:32
Zwischen den Zeilen ist ja offenkundig, was da wohl läuft:


Die Kunden haben laut AGB zum 3. Werktag eines Monats zu zahlen, und zwar per Überweisung oder Dauerauftrag.

99% der Netzbetreiber dürften von Care Vorkasse verlangen, mit Fälligkeit jeweils irgendwas in der letzten Woche des Vormonats (vielleicht hier der 25., dort der 28., wiederum andernorts der 30./31. eines Monats).


Da Care erst am 1.-3. des Folgemonats die gesamte "Kundenkohle" in der Hand hat, geht halt der eine oder andere Abschlag an einen Netzbetreiber wohl schon mal ein paar Tage zu spät raus..

..was der eine oder andere Netzbetreiber sich nicht mehr gefallen lassen will.


Man könnte sich jetzt die Häme geben, die Kunden zu bitten, freiwillig doch schon etwas früher zu überweisen..

..oder sie in eigene NN-Verträge schicken ;).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: engelchen62 am 01. November 2013, 19:07:58
Hätte ein Netzbetreiber denn Handhabe, wegen (lediglich) regelmäßig verspätetem Zahlungseingang, den LRV zu kündigen?

Bedeutet z.B. Fälligkeit zum 1.10.2013, dass an diesem Tag die Zahlung beim VNB auf dem Konto sein muss, oder dass der Händler zu diesem Datum die Zahlung erst angewiesen haben muss? Bis der Betrag dann auf dem VNB-Konto ist, dauert das ja sicher ein paar Tage, denk ich.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 01. November 2013, 19:10:41
Hätte ein Netzbetreiber denn Handhabe, wegen (lediglich) regelmäßig verspätetem Zahlungseingang, den LRV zu kündigen?

Klar, aber möglicherweise nur ordentlich (fristgemäß). So hat es wohl das Leipziger Gericht gesehen.


Ist im Mietrecht ähnlich:

Regelmäßig verspätete Zahlung wird bei gegebener Schuldhaftigkeit in jedem Fall eine begründete, ordentliche (fristgemäße) Kündigung rechtfertigen. Ob auch eine außerordentliche (fristlose) Kündigung aus wichtigem Grund gerechtfertigt wäre ohne aktuellen Rückstand, ist streitbar. Der BGH hat es aber wohl vor einiger Zeit in einem Fall bejaht.



Bedeutet z.B. Fälligkeit zum 1.10.2013, dass an diesem Tag die Zahlung beim VNB auf dem Konto sein muss, oder dass der Händler zu diesem Datum die Zahlung erst angewiesen haben muss? Bis der Betrag dann auf dem VNB-Konto ist, dauert das ja sicher ein paar Tage, denk ich.

Bis zu dem Tag muss das Geld beim Gläubiger sein.

Wie der Schuldner das anstellt (rechtzeitig überweisen, noch taggleich einen Geldkurier schicken..) ist seine Sache.


Taggleiche Eilüberweisungen (auch zwischen ganz verschiedenen Instituten) gibt es übrigens (auf Anfrage bei der eigenen Bank) immer noch in Deutschland. Müssen vormittags aufgegeben werden und kosten halt irgendwas zwischen 10 - 25€. Der Banker des Vertrauens berät gerne :).

Ansonsten gilt mittlerweile im Rahmen von SEPA bei inländischen Zahlungen meines Wissens, daß das Geld am nächsten Bankarbeitstag (vorher wars glaube ich maximal 2 oder 3 Tage) gutgeschrieben sein muss, wenn die Zahlung elektronisch, unter Angabe von IBAN/BIC und vor Ende der täglichen Annahmefrist (i.d.R. irgendwas zwischen 14:30 und 18 Uhr, siehe jeweilige AGB) des beauftragten Instituts aufgegeben wurde. Innerhalb desselben Instituts taggleich (das ist aber schon länger so).


Aber auch hier kann der Schuldner sich m.W. nicht gegenüber dem Gläubiger rausreden, wenn die eigene Bank nachweislich einen Fehler gemacht hat - sondern allenfalls die Bank in Regress nehmen.


Mag sein, daß bei "Lieschen Müller" in einem Super-Sonderfall nochmal ein Auge zugedrückt wird - aber gerade unter Geschäftsleuten werden Gerichte Fälligkeiten sicher streng auslegen. Die sollten nämlich wissen, wie eine Zahlung auf den Weg zu bringen ist, sodaß Zahlungsfristen gewahrt bleiben.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 01. November 2013, 19:37:57
Hallo engelchen62,

mal rein hypothetisch gefragt: Wenn in Ihrem Job Arbeitsbeginn um 08:00 Uhr ist und Sie regelmäßig erst zu dieser Zeit zu Hause starten, wozu dürfte Ihr Arbeitgeber (nach Abmahnung und im Wiederholungsfall) berechtigt sein und wohl auch entsprechend verfahren?  ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Stromfraß am 01. November 2013, 19:41:02
Zitat
Gestern hatte ich eine sehr interessante politische Besprechung auf höchster bundes- und europapolitischer Ebene, mit dem Ergebnis und der Bestätigung für unser Care-Energy Konzept, dass wir 100% die Interessen der energie- und sozialpolitischen Vorgaben, Richtlinien und Pläne leben. Selbst die Liberalisierung der derzeit monopolistischen Netze durch die Vorgabe der eigenen Netznutzungsverträge für den Letztverbraucher entspricht 100% den europäischen Wünschen.
Für mich der Beweis richtig zu handeln und der Startschuß zukünftig noch intensiver diese Energiewende voranzutreiben, mich für die Interessen der Verbraucher einzusetzen, aber auch der Einladung annehmend mich zukünftig energiepolitisch einzubringen. Danke für dieses entgegengebrachte Vertrauen.

Merkwürdig ist es schon, wenn ich die Kommentare zum bewussten Artikel lese. Hat er sich tatsächlich mit Merkel und Oettinger getroffen wie hier im Thread ein USER behauptet?

Alle Kommentare bejubeln Kristek und sein Vorgehen, z.B.:

Zitat
Endlich mal jemand der nicht nur an seinen Profit denkt und sich für uns "kleinen" Leute einsetzt! Für faire Strompreise kämpft und sich von den "großen" nicht einschüchtern lässt. Vor solchen Leuten habe ich wirklich Respekt. Danke Herr Martin Richard Kristek.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 01. November 2013, 19:43:25
mal rein hypothetisch gefragt: Wenn in Ihrem Job Arbeitsbeginn um 08:00 Uhr ist und Sie regelmäßig erst zu dieser Zeit zu Hause starten, wozu dürfte Ihr Arbeitgeber (nach Abmahnung und im Wiederholungsfall) berechtigt sein und wohl auch entsprechend verfahren?  ;)

Nach Abmahnung und im Wiederholungsfall..

Da sind wir wieder bei dem feinen Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung (und den Voraussetzungen für das eine und das andere).


Aber lassen wir das.

Am Ende läuft beides aufs Gleiche hinaus, das eine nur mind. 1 Monat später (ja nach Art des Vertragsverhältnisses).


Leipzig hat jetzt offenbar gesagt ordentlich JA, fristlos NEIN.

Wie man sieht führt es lediglich dazu, daß Care nun zum 31.10. statt 30.09. (zunächst) ohne Lieferantenrahmenvertrag dasteht.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 01. November 2013, 19:46:44
Hat er sich tatsächlich mit Merkel und Oettinger getroffen wie hier im Thread ein USER behauptet?

Daß Ironie im Internet immer als Solche gekennzeichnet werden muss ;)..


Alle Kommentare bejubeln Kristek und sein Vorgehen, z.B.:

Alle Kommentare die noch auf der Seite stehen (bleiben durften) - längst nicht alle jemals abgegebenen Kommentare 8).

Auf der Facebookseite von Care-Energy hat das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gewissermaßen regelmäßig "minimal" vor dem "Hausrecht" von Care zurückzutreten..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 01. November 2013, 19:47:17
Alle Kommentare bejubeln Kristek und sein Vorgehen ...

Wer bei CE-facebook nicht jubelt wird gelöscht und gesperrt !   >:(

Irgendwann merken die "Jubler" auch noch, was wirklich Sache ist.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 01. November 2013, 20:00:51
Wer bei CE-facebook nicht jubelt wird gelöscht und gesperrt !   >:(

So generell kann man das nicht sagen. Das geschieht nur in äuuuuuuuußersten Ausnahmefällen ;) von beleidigendem Inhalt (gegen CE oder andere), Nicht-Relevanz zur Nachricht oder Kundenfragen, wofür es ja andere Kanäle gibt (sagt Care).


Also wirklich sehr selten ;D.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 01. November 2013, 20:04:51
Schon klar ...... Und Kristek denkt nicht an seinen Profit, sondern handelt völlig selbstlos (man muss sich nur seine Vita anschauen).  :P
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 01. November 2013, 20:06:56
Schon klar ...... Und Kristek denkt nicht an seinen Profit, sondern handelt völlig selbstlos (man muss sich nur seine Vita anschauen).  :P


Zu Kristek darf nicht vergessen werden:


Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/742239145791706
[..] eines müsst Ihr alle wissen, ich bin ein ganz normaler Typ wie du und ich, nicht reich geboren, kein Konzernzögling, kein Politiker und als Ausländer "Österreicher" seilschaftslos hier in Deutschland.

Ich bin stolzer Vater von zwei Söhnen und mit meiner großen Liebe glücklich verheiratet, liebe die Musik und mache manchmal komplett durchgeknallte Sachen - ich bin ein ganz normaler Mensch - einer von Euch.

Das solltet Ihr bei Euren Überlegungen berücksichtigen und wissen.


Bitte wisst und berücksichtigt dies ;).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 01. November 2013, 20:35:38
Zu Kristek darf nicht vergessen werden:
Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/742239145791706
[...]
eines müsst Ihr alle wissen, ich bin ein ganz normaler Typ wie du und ich ...
[...]

Im Umkehrschluss: Ich soll wie ER sein? Das verbitte ich mir aber entschieden!  ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Stromfraß am 01. November 2013, 21:37:36
Zitat
Gestern hatte ich eine sehr interessante politische Besprechung auf höchster bundes- und europapolitischer Ebene,

Zumindest war das doch eine Äußerung von Herrn Kristek?

Zitat
Daß Ironie im Internet immer als Solche gekennzeichnet werden muss ;)..

Naja, da ist wohl als höchste bundesdeutsche Ebene Merkel und als europapolitische Ebene Oettinger hineininterpretiert worden und Herr Kristek hatte nur mit einem Mitarbeiter dieser Personen gesprochen ... ;)
Dass sich manchmal Mitarbeiter so wichtig nehmen oder hatte der Kristek nur gemeint, dass ... ;D

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 01. November 2013, 22:12:58
Zitat
Gestern hatte ich eine sehr interessante politische Besprechung auf höchster bundes- und europapolitischer Ebene,

Zumindest war das doch eine Äußerung von Herrn Kristek?

Richtig.


[..] oder hatte der Kristek nur gemeint, dass ... ;D

Ganz genau. Kristek meint / gibt an, er habe ein Gespräch auf höchster politischer Ebene gehabt.

Das und nichts anderes besagt die Meldung..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Stromfraß am 02. November 2013, 08:18:14
Aha, man muss sich wohl ausgiebiger mit Herrn Kristek und seiner CE beschäftigen.
Bisher hatte ich das Gefühl, dass er an sich was Gutes bewirken will, aber eben mit untauglichen Mitteln.
Ich glaubte tatsächlich an das Gute in ihm - im Gegensatz zu manchen in der Branche, deren Geschäftsmodell von Anfang an auf Lug und Trug aufgebaut ist.
Ein Vergleich in dieser Hinsicht hinkt zwar sehr, aber unser lieber Staat will mit der Energiewende ja auch was Gutes bewirken (denke ich), aber die Mittel zur Umsetzung derselben ... :-\ ::) :o >:(
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 02. November 2013, 14:13:33
http://www.zfk.de/unternehmen/energiemarkt/artikel/care-energy-bietet-netz-leipzig-neuen-vertrag-an.html


Auszüge:

Zitat von: http://www.zfk.de/unternehmen/energiemarkt/artikel/care-energy-bietet-netz-leipzig-neuen-vertrag-an.html
[..] Nach Ansicht des Discounters Care-Energy ist die gestern (29. Okt. 13) vom Landgericht Leipzig bestätigte zweite Kündigung des Lieferantenrahmenvertrags durch Netz Leipzig zwar "formal korrekt, hat aber leine (gemeint ist: keine) Auswirkungen" auf die Belieferung seiner 5300 Kunden im Leipziger Netzgebiet.

Das soll [..] so funktionieren: Noch heute reiche UPG United Power & Gas (vormals MK-Energy) bei der Netz Leipzig GmbH einfach einen neuen Lieferantenrahmenvertrag ein.  [..] Und so blieben die Care-Energy-Kunden über das Ende der Kündigungsfrist am morgigen 31. Okt. 13 hinaus weiter vom Discounter versorgt.

Was Care-Energy in seiner Presseerklärung nicht erwähnt: Es ist erstens unsicher, ob Netz Leipzig verpflichtet werden kann, dem Vertragsgesuch eines Lieferanten so schnell zu entsprechen, wie dieser es in seinem eigenen Interesse fordert. [..]

Zweitens besagt § 11 EnWG, dass Netze nur "diskriminierungsfrei zu betreiben" sind, "soweit es wirtschaftlich zumutbar ist". Ob es zumutbar ist, einen Lieferanten anzunehmen, der auch nach (nicht rechtskräftigem) Landgerichts-Urteil eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht bezahlt hat, dürfte die zweite große Rechtsfrage sein [..]. Und auch § 20 EnWG gesteht im Zusammenhang mit dem diskriminierungsfreien Netzzugang "sachlich gerechtfertigte Kriterien" zu.

Ungewöhnlich für Care-Energy: Der Discounter kündigte keine Rechtsmittel gegen das Eil-Urteil des Landgerichts Leipzig an [..].
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 02. November 2013, 14:21:43
Aha, man muss sich wohl ausgiebiger mit Herrn Kristek und seiner CE beschäftigen. Bisher hatte ich das Gefühl, dass er an sich was Gutes bewirken will, aber eben mit untauglichen Mitteln.
Ich glaubte tatsächlich an das Gute in ihm - im Gegensatz zu manchen in der Branche, deren Geschäftsmodell von Anfang an auf Lug und Trug aufgebaut ist. ...

Wie 'gutgläubig'  - um nicht naiv zu sagen -  muss man eigentlich sein, um an das Gute in Kristek und besonders in seinen (angeblichen) Absichten zu glauben? Oder glauben Sie hier an ein weiteres "vom Saulus zum Paulus"? 

Und worauf ist ein Geschäftsmodell aufgebaut, bei dem bspw. ein Gericht 'Scheincontracting' attestiert, EEG-Umlagen nicht gezahlt werden bzw. wurden, man den Kunden eigene Netznutzungsverträge aufschwatzt, usw. usf.? Irgendwas davon selbstlos und allein nur im Kundeninteresse? 



Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 02. November 2013, 14:34:24
Also die Diskussion über das "vom Saulus zum Paulus" hatten wir schonmal..


Ihr Argument setzt voraus, daß Kristek mal ein "Saulus" gewesen sei.

Das sehe ich eben ausreichend belegt bisher nicht. Belegt ist, daß Kristek Vorstand der Euroenergie AG war, welche in Insolvenz ging. Über die genauen Umstände ist so wenig dokumentiert, daß belegbar derzeit nicht mehr festgestellt werden kann, als daß es genannte Insolvenz eben gab. Das Scheitern von einzelnen Unternehmen ist aber in unserem Wirtschaftssystem nichts ungewöhnliches, sogar notwendig.

Weitere Aussagen zur mutmaßlichen "Vergangenheit" von Herrn Kristek stammen zumeist aus unbelegten, mehr oder minder anonymen Quellen im Internet, bei denen es sich auch um nichts mehr als Gerüchte handeln könnte.


Über das aktuelle Geschäftsmodell der mk-group wiederum kann man tatsächlich trefflich streiten. Nur dann doch bitte ohne - auch unterschwellige - "argumentative Rückgriffe" auf eine (vermeintlich) "dunke Vergangenheit" bereits in Vor-"Care-Energy"-Zeiten, die als solche einfach nicht hinreichend belegt ist (oder eben man führt Belege an ;)).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 02. November 2013, 15:37:59
@SabbelMR,

selbstverständlich hat die Unschuldsvermutung zu gelten (meinen Teil denk ich mir trotzdem ;)). 

Und zur Seriösität des CE-Geschäftsmodells sind hier ja inzwischen ......zig Seiten geschrieben !
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 02. November 2013, 15:48:17
Und zur Seriösität des CE-Geschäftsmodells sind hier ja inzwischen ......zig Seiten geschrieben !

Und der Thread bald 90.000 mal aufgerufen (dürfte damit einer der meist-abgerufenen Threads in diesem Forum sein).

Also auch nicht umsonst geschrieben :).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Stromfraß am 02. November 2013, 18:03:44
Ich hatte anfänglich auch in diesem Thread geschrieben, es aber dann sein gelassen.
Es ist offensichtlich so, dass, wenn man nicht die Meinung der "Platzhirsche" teilt, man sofort als "gutgläubig" oder "naiv" oder gar noch schlimmer betitelt wird.
Man kann zwar eine Meinung haben, aber eben nicht eine anderslautende...
Da ist es verständlich, dass auch Kommentare, die nicht mit den Vorstellungen des Herrn Kristek komform gehen, in dessen Forum nicht nur niedergemacht werden, sondern sogar gelöscht werden.
So liest man es zumindest hier.

Die Verbraucher, die zu CE gehen, sind wahrscheinlich alle noch "naiver".
Sie äußern ja nicht nur eine Meinung, sondern handeln auch danach.

Die Verbraucher, die sich ihren Grundversorgungstarif Jahr für Jahr leisten und weder zu CE, noch zu einem anderen Anbieter wechseln, sind dann wahrscheinlich nicht nur naiv, sondern auch noch dumm. Das sollen ja ca. 60% aller Haushalte sein.

So einfach ist es mit der Kategorisierung des Herrn khh.

Nein, so einfach ist es nicht.
Die Leute, die zu CE gegangen sind oder noch gehen, denken eben auch, sie machen es richtig.
Diejenigen, die Jahr für Jahr ihren Anbieter wechseln (wie khh und auch ich), denken auch, sie machen es richtig.
Es gibt kein Patentrezept!
Nach meinen Erfahrungen hilft nur gründliche Recherche und man darf keine Skrupel haben, um Angebote auch auszunutzen und im Falle eines Falles auch wieder zu kündigen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: corsair am 02. November 2013, 18:40:27

Anbei der Link zu den von CE veröffentlichten Belegen, die beweisen sollen, dass die jew. Zahlungen  "vor Nutzungsbeginn erfolgt" sind.

http://www.presseportal.de/pm/80959/2589075/-care-energy-publiziert-beleg-der-vorabzahlung-an-die-enercity-netzgesellschaft-mbh

http://www.presseportal.de/pm/80959/2589084/-care-energy-publiziert-beleg-der-vorabzahlung-an-die-netz-leipzig-gmbh-transparenzoffensive-zur


Wie bereits von Vorrednern erwähnt, ist fraglich, ob die Zahlung, obwohl vermeintlich "vor Nutzungsbeginn" geleistet, im Sinne der vertraglichen Regelungen noch fristgerecht war.

Auch sehen die beiden Belege irgendwie unterschiedlich aus.....
Der Beleg der Zahlung an Leipzig scheint aus einem Archiv zu stammen
Der Beleg der Zahlung an Hannover scheint wohl "frisch", wenige Sekunden nach Zahlungsanweisung, was ggf. wenige Sekunden nach Eintrudeln der Vertragskündigung geschah, erstellt worden zu sein.

Interessant auch: oben rechts findet sich jew. der Name "Martin".
Erledigt der Rockstar solche wichtigen Dinge ggf. selbst ?
(ggf. hatte er in diesen Tagen den Kopf woanders, weil er sich auf Gespräche auf höchster Bundesdeutscher und Europäischer Ebene vorbereiten musste...)

Weiterhin interessant auch die scheinbar unterschiedlichen "Konto-Auftraggeber"......
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 02. November 2013, 19:14:04



Weiterhin interessant auch die scheinbar unterschiedlichen "Konto-Auftraggeber"......

ja, insbesondere, dass der vemeintlich neuere Beleg auf mk power und der ältere auf UPG lautet.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 02. November 2013, 19:19:14
[...]
Wie bereits von Vorrednern erwähnt, ist fraglich, ob die Zahlung, obwohl vermeintlich "vor Nutzungsbeginn" geleistet, im Sinne der vertraglichen Regelungen noch fristgerecht war.
[...]

@corsair und @Energiesparer51

Für mich sind diese veröffentlichten "Belege" Kopien von erteilten Aufträgen. Ob diese Aufträge überhaupt und ggf. wann von der Haspa Hamburg ausgeführt wurden, ist m. E. nicht ersichtlich.

Nachtrag:
Im Übrigen ist das  - wie bereits zuvor hier festgestellt -  für die lt. LG Leipzig rechtmäßige Kündigung der Netz Leipzig
zum 31.10.2013 gar nicht mehr maßgeblich, da diese Kündigung aufgrund nachgewiesener Zahlungsunregelmäßig-keiten in zurückliegenden Monaten erfolgte und demnach der von UPG neu beantragte Lieferantenrahmenvertrag wohl wegen Unzumutbarkeit abgelehnt werden kann und vermutlich auch wird.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 02. November 2013, 19:23:14
[...]
So einfach ist es mit der Kategorisierung des Herrn khh.
[...]

@Stromfraß, auf diesen Beitrag komme ich noch zurück!  >:(
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 03. November 2013, 03:15:16
Es ist offensichtlich so, dass, wenn man nicht die Meinung der "Platzhirsche" teilt, man sofort als "gutgläubig" oder "naiv" oder gar noch schlimmer betitelt wird.
Man kann zwar eine Meinung haben, aber eben nicht eine anderslautende...

Ich würde es sehr begrüßen (und hatte auch bereits mehrfach in diese Richtung aufgefordert), wenn in diesem Forum hier alle legitimen (d.h. alles, was nicht den Betreiber in rechtliche Schwierigkeiten bringen könnte, wie Beleidigungen etc.) Meinungen zu Care Energy vertreten sein dürften und auch sachlich aufgenommen würden.

Schlussendlich - wenn nicht hier, wo denn dann?


Selbst wenn sich jetzt jemand hinstellte und sagte, er fände es gut, daß Care Energy die EEG-Umlage (bisher) nicht (freiwillig) abführe, weil er von der EEG-Umlage nichts halte und er diese daher gerne (indirekt) boykottierte, müsste das eine zulässige Meinung sein..


Auch muß man Stromfraß zustimmen - jeder meint, es selbst richtig zu machen. Sowohl die Care-Kunden, als auch die Niemals-Kunden. Von neutraler Aufklärung und sachlicher Diskussion hingegen, in der alle (legalen) Positionen möglich sein müssen, profitieren alle (die möchten). Immer.


In einer sich stetig verstärkenden "Frontenbildung" sähe ich jedenfalls keinen Sinn für die Diskussion.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Stromfraß am 03. November 2013, 11:44:23
Ich danke SabbelMR für seinen klärenden Beitrag.
Für mich ist das hier ein Diskussionsforum, wo man auch Beiträge einstellen kann, die nicht einer Zensur von diesem oder jenem unterliegen.

Nochmals zur Klarstellung: für mich kommt ein Unternehmen wie CE nicht als Partner in Frage, weil ich deren Geschäftsmodell nicht gutheiße. Das ist meine persönliche Überzeugung.
Andere sehen das anders, sonst hätte CE wohl nicht diesen Zulauf.
Was nun Herrn Kristek selbst anbelangt: da bin ich bis zum Beweis des Gegenteils der Meinung, dass er nicht nur an seinen Profit denkt, sondern auch etwas Gutes bewirken will.
Er ist aber nun mal Geschäftsmann und wie jeder Geschäftsmann wird er nicht langfristig mit Verlust arbeiten können.
Ich frage mich ohnehin, wie er mit seinen angebotenen Preisen nun doch schon etliche Monate überleben konnte.
Allein mit der monatlichen Vorkasse und der reduzierten EEG-Umlage geht das eigentlich nicht.
Nach seriösen Berechnungen, die zwar unterschiedlich ausfallen, aber mit einem Arbeitspreis von unter 20 Ct./kWh lässt sich nicht kostendeckend wirtschaften.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 03. November 2013, 14:21:13
......
Was nun Herrn Kristek selbst anbelangt: da bin ich bis zum Beweis des Gegenteils der Meinung, dass er nicht nur an seinen Profit denkt, sondern auch etwas Gutes bewirken will.
....

Diese Frage hat mich bei meiner Beobachtung der Entwicklung ehrlich gesagt noch nie umgetrieben.

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 03. November 2013, 15:00:32
OFF-Topic:

...
Für mich ist das hier ein Diskussionsforum, wo man auch Beiträge einstellen kann, die nicht einer Zensur von diesem oder jenem unterliegen.
...

Ja, das hier ist ein Diskussionsforum, besonders aber auch ein Informationsforum, in dem User und Gäste möglichst qualifizierte Hilfe oder Orientierung suchen und bisher auch finden. Daher sollte das hier nicht  - wie so viele andere Foren -  zu einem „Laber-Forum“ verkommen!

Etwas meinen oder glauben  - ohne jede/n Begründung/Verweis mit/auf nachprüfbare Sachverhalte oder Rechtsgrundlagen -  ist eher destruktiv und nicht zielführend, da konstruktive Beiträge damit verwässert und Leser verunsichert werden können.

In einem anderen Thread schrieb Ihnen kürzlich eine kompetente Userin diesbzgl. „Sie argumentieren rein aus emotionalen Bauchgefühlen heraus und sachlich unzutreffend“, was ja wohl genug besagt!   


ON-Topic:

...
Nochmals zur Klarstellung: für mich kommt ein Unternehmen wie CE nicht als Partner in Frage, weil ich deren Geschäftsmodell nicht gutheiße. ...
Was nun Herrn Kristek selbst anbelangt: da bin ich bis zum Beweis des Gegenteils der Meinung, dass er nicht nur an seinen Profit denkt, sondern auch etwas Gutes bewirken will.
...

Der erste Satz ist ja schon mal positiv. Wenn ich aber Letzteres lese, dann stehen mir wirklich die Haare zu Berge! Wer bspw. den Kunden eigene Netznutzungsverträge aufschwatzen will oder die Kunden unsinnigerweise zur Rückforderung der Umsatzsteuer auf die EEG-Umlage anstachelt, für wen will der „etwas Gutes“ bewirken? Für mich ist das ein Aufhetzen der Kunden/Verbraucher gegen andere Versorger und insbesondere gegen VNB/ÜNB, mit denen man selbstverschuldet im Clinch liegt.

Verbraucher sind gut beraten, Versorgern und deren Protagonisten NICHT zu vertrauen, bevor diese den Nachweis der Solidität des Geschäftsmodells und der Seriosität durch entsprechende Geschäftsgebaren etc. selbst erbracht haben. Das heißt: besonders auffällige  - hier oftmals benannte -  Billiganbieter sowie auch „Newcomer“, deren wirtschaftlicher Hintergrund noch nicht beurteilt werden kann (beides für CE zutreffend!), sollten besser gemieden werden!     
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 03. November 2013, 16:51:31
zu Letzterem:
http://www.welt.de/wirtschaft/energie/article120970726/Billiganbieter-zeigen-kaum-Transparenz.html

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 03. November 2013, 16:59:11
Ich frage mich ohnehin, wie er mit seinen angebotenen Preisen nun doch schon etliche Monate überleben konnte.
Allein mit der monatlichen Vorkasse und der reduzierten EEG-Umlage geht das eigentlich nicht.

Zumindest die Frage kann seriös beantwortet werden:

Care hat seit ca. 09/2012 keine EEG-Umlage mehr an die ÜNBs entrichtet (belegte Tatsache, der auch Care nicht widerspricht). Bisher wurde Care lediglich für 10/2012 (?) - 12/2012 zur Nachzahlung von rd. 500.000€ EEG-Umlage gegenüber dem ÜNB Amprion verurteilt.

Nun ist Amprion aber nur einer von 4 ÜNBs und da wäre auch noch das Jahr 2013..


Wenn Sie nun die EEG-Umlage ausklammern, sind "19,90" kostendeckend. Auch in "teuren" Netzgebieten. Unterm Strich müsste sich sogar sehr gut davon leben lassen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 03. November 2013, 17:29:19
Care hat seit ca. 09/2012 keine EEG-Umlage mehr an die ÜNBs entrichtet (belegte Tatsache, der auch Care nicht widerspricht). Bisher wurde Care lediglich für 10/2012 (?) - 12/2012 zur Nachzahlung von rd. 500.000€ EEG-Umlage gegenüber dem ÜNB Amprion verurteilt.
Nun ist Amprion aber nur einer von 4 ÜNBs und da wäre auch noch das Jahr 2013..

Und trotz xx Mio. nicht gezahlter EEG-Umlagen scheint es erhebliche Liquiditätsprobleme zu geben (siehe Zahlungen an VNB), was es eigentlich nicht geben dürfte, wenn Rückstellungen/Rücklagen gebildet wurden, wie von MK wohl schon mal behauptet.

Was ist, wenn die anhängigen Verfahren (schon in Kürze?) zu den zu erwartenden Urteilen führen und dann xx Mio. an die ÜNB zu leisten sind ?  :o 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 03. November 2013, 18:46:03
Der Vertriebsapparat kostet halt nicht wenig (nicht jeder Mitbewerber lässt sich einen Neukunden 110€+ kosten, wobei fairerweise gesagt werden muss, daß die Care-Außendienstler nicht nur vertreiben, sondern auch einen großen Teil der Bestandskundenbetreuung übernehmen sollen).

Ebenso sicher das ganze Sponsoring (HSV, Penthouse uvm.)..


Was ist, wenn die anhängigen Verfahren (schon in Kürze?) zu den zu erwartenden Urteilen führen und dann xx Mio. an die ÜNB zu leisten sind ?  :o

Dann geht die UPG (ex mk-energy) möglicherweise Pleite, aber selbst wenn, dann macht die mk-power (als Inhaberin der Verträge mit den Endkunden) mit neuem Energieversorger weiter (vorher wären gegebenenfalls noch Komplementärinnen bei den mbH & Co. KGs zu wechseln).

Wetten ;)?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 03. November 2013, 19:37:27
Es kann auch anders kommen. Ein Beispiel:

http://www.zfk.de/artikel/flexstrom-gruender-wird-wirt.html
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 03. November 2013, 20:07:57
[...]
Dann geht die UPG (ex mk-energy) möglicherweise Pleite, aber selbst wenn, dann macht die mk-power (als Inhaberin der Verträge mit den Endkunden) mit neuem Energieversorger weiter (vorher wären gegebenenfalls noch Komplementärinnen bei den mbH & Co. KGs zu wechseln).

Wetten ;)?

Eine solche Wette dürften Sie verlieren: Sollte die UPG GmbH & Co. KG "Pleite" gehen, dann trifft es auch die Komplementär-GmbH. Die bricht dann auch für die anderen GmbH & Co. KGs weg und alle hätten Insolvenz anzumelden. Herr des Verfahrens wäre dann der vorläufige InsVerw und m. E. würde es nur mit einem Mio.-Investor weiter gehen können, aber wohl kaum mit der selben Leitung und mit unveränderten Preisen.

Für mich ist wenig nachvollziehbar, wie bedeckt sich derzeit der vzbv oder der BdEV halten und warum es zumindest für die CE-Kunden im Gebiet Netz Leipzig keine deutliche Warnung zu geben scheint, für November 2013 usw. noch Abschlagszahlungen an mk-power zu leisten?  :(
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 03. November 2013, 20:31:04
Das Handelsblatt schreibt ja wohl auch nichts mehr über Care Energy.
Vielleicht haben die alle keine Lust sich verklagen zu lassen. Helfen wird das aber auf Dauer nicht.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 03. November 2013, 20:31:12
@ kkh

Es sei denn, man sorgt vorher rechtzeitig dafür, daß die mk-power (die es zu erhalten gälte) eine andere Komplementär-GmbH hat, als die mk-energy aka UPG..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 03. November 2013, 21:09:42
Es sei denn, man sorgt vorher rechtzeitig dafür, daß die mk-power (die es zu erhalten gälte)
eine andere Komplementär-GmbH hat, als die mk-energy aka UPG..

Wenn man da anfangen würde zu basteln, wüsste aber gleich jeder, wie der Hase künftig laufen soll ;).
Und was wäre bei solch "vorbereitenden Maßnahmen" dann bspw. für die VNB und ÜNB noch zumutbar?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Ben am 03. November 2013, 22:09:12
CE eröffnet neuen Shop in Passau

http://www.zema-foto.de/galerien2013/2013-10-30-care-shop/care-shop01.html
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 03. November 2013, 23:56:05
Wenn man da anfangen würde zu basteln, wüsste aber gleich jeder, wie der Hase künftig laufen soll ;).
Und was wäre bei solch "vorbereitenden Maßnahmen" dann bspw. für die VNB und ÜNB noch zumutbar?

Dann muss man sich fragen, warum die Verlegung der mk-energy von Hamburg nach Berlin und die Umfirmierung zu einem neuen Namen (UPG), der kein "mk-" mehr in sich trägt, erfolgt ist?

Ich glaube, es wird bald eine Aufspaltung der mk-group geben, der gefährdete Teil (UPG) wird dann aus der mk-group wirtschaftlich komplett ausgegliedert sein und mit ihr nur noch Verträge unterhalten.


Und betreffs etwaigem "Ersatz" des Lieferanten in der Zukunft, wenn die UPG mal über die Schippe geht:

Zumutbarkeit - schon das entscheidende Stichwort.

Aber Kristek braucht sich nur einen unbescholtenen Strohmann suchen, der mit einer handvoll Personal einen neuen Energieversorger gründet. Der schließt dann wiederum einen neuen Vertrag mit der mk-grid..


Ich sage jetzt einfach mal, es wäre naiv ;) zu glauben, daß Kristek für den "worst case" (Verurteilung der UPG / ex-"mk-energy" zur Nachzahlung aller EEG-Umlage) keinen "Plan B" hat..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 04. November 2013, 08:27:51
Es gab zwischenzeitlich eine neue (Folge-)Pressemitteilung von Netz Leipzig - glaube, die wurde hier noch nicht erwähnt:

http://www.netz-leipzig.de/aktuelles/news-detail/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=50&cHash=9ee99843f6f12ae7f7c8b6af4e8cb4f7


Auszüge:

Zitat von: http://www.netz-leipzig.de/aktuelles/news-detail/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=50&cHash=9ee99843f6f12ae7f7c8b6af4e8cb4f7
01.11.2013

[..] hat der Leipziger Netzbetreiber am Freitag gemäß seiner Ankündigung die Kunden der mk-Energy zunächst an die Grundversorger übertragen. [..]

[..] Ein Antrag von mk-Energy/UPG auf Abschluss eines neuen Lieferantenrahmenvertrages [..] wurde von dem Unternehmen am Mittwoch gestellt. Die Netz Leipzig prüft derzeit, ob im Lichte der bisher gemachten Erfahrungen mit mk-Energy/UPG und der Entscheidung des Landgerichts Leipzig die Voraussetzungen für die Zumutbarkeit eines neuen Vertrages vorliegen. Dazu hat sie vom Antragsteller weitere Erklärungen angefordert.

Die Netz Leipzig hatte [..] darauf hingewiesen, dass mk-Energy ihren vertraglichen Verpflichtung zur Leistung von Vorauszahlungen trotz mehrfacher Abmahnungen und Kündigungsdrohungen in vier aufeinander folgenden Monate nicht fristgerecht nachgekommen ist. In der Berichterstattung wurde die entsprechende korrekte Aussage [..] unzutreffend wiedergegeben. Von vier Monaten rückständiger Zahlungen war zu keinem Zeitpunkt die Rede.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 04. November 2013, 12:02:08
Vielleicht plant er so was?
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/die-schmutzigen-geschaefte-der-firmenbestatter-ausser-pleite-nichts-gewesen-1.898468
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 04. November 2013, 14:26:26
Das Thema Care scheint die kommunalen Unternehmen ja echt umzutreiben..


Auszug aus dem Programm für das "11. Dom-Seminar" der enwima am 07.11. / 08.11. in Berlin (Seite 3):

http://www.enwima.ag/files/ks014_19613_131009_ma_programm.pdf


Zitat von: http://www.enwima.ag/files/ks014_19613_131009_ma_programm.pdf
11.00 Uhr: Netznutzungsverträge mit Endkunden
  • Vorgehen von Care-Energy
  • Wie lehnt man das Begehren zuverlässig ab
  • Hinweise im Hinblick auf eine mögliche Insolvenz
RA Christoph Germer, Rechtsanwälte Gersemann & Kollegen, Freiburg | Berlin
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 04. November 2013, 17:09:13
Einige der aktuellsten Kommentare und Fragen von Kunden bei CE-facebook werden kritischer  :) :
Geht manchen ein Licht auf, von welcher Seite bzgl. der Netzsperren "Falschaussagen" verbreitet werden? 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 04. November 2013, 17:57:22
Solche Kommentare gabs schon immer.

Werden aber durch das Care-"Hausrecht" auf Facebook nicht lange sichtbar bleiben..


Wegen Licht aufgehen:

Es steht ja jedem frei, sich selbst zu informieren und ein Bild zu machen. Über jede der Netzsperren wurde bisher auch in der jeweiligen Lokalpresse berichtet, und zwar meist weitestgehend journalistisch-neutral.

Zu welchem persönlichen Schluss der Einzelne dann kommt, ist seine Privatsache.


Aber, am Beispiel der Kunden im MITNETZ-Gebiet, der Sache über Wochen / Monate überhaupt nicht mal tiefschürfender nachzugehen / nicht zu versuchen weitere Informationen einzuholen und sich dann empört zu "wundern" über dieses und jenes - das verstehe ich in unserer aufgeklärten, vernetzten Gesellschaft auch nicht (und ich meine jetzt die Leute, die auf Facebook schreiben, also definitiv Internetzugang haben..).


Und nochmals:

Es ist jedermanns Privatsache, der z.B. von einer Netzsperre betroffen ist oder einen eigenen Netznutzungsvertrag schließen soll, wie er nun handelt. Irgendwo muss der "mündige Bürger" ja auch noch existieren, sonst müsste sich ja gleich die halbe Gesellschaft unter Vormundschaft stellen lassen.


Man kann nur informieren und aufklären, nicht Entscheidungen abnehmen.

Auch in dieser Situation gibt es Für-und-Wider für verschiedene Optionen - z.B. auch für diejenige, in mündiger eigener Entscheidung und Risikoabwägung (!) weiter an Care zu zahlen, um z.B. den Tarif nicht zu verlieren..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: engelchen62 am 04. November 2013, 18:33:10
http://www.pressebox.de/inaktiv/stadtwerke-hannover-ag-0/Luecken-in-der-Transparenzoffensive-von-Care-Energy/boxid/637392
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 04. November 2013, 19:33:05
Die „Transparenzoffensive“ von CE scheint auch gründlich in die Hose gegangen zu sein:
Vorstehende Pressemitteilung enercity Netz GmbH lt. PresseBox vom 04.11.2013 - Auszug
Zitat
[...]
Zahlungsziel für Vorabzahlungen ist laut Standardnetznutzungsvertrag der eNG jeweils der 25. des Monats. Dieser gilt für alle der rund 280 im eNG-Netz tätigen Stromlieferanten und basiert auf dem branchenüblichen Regelwerk.

Für das Netz der eNG ist seit Juni 2013 wegen vorangegangener regelmäßiger Zahlungsrückstände und Unpünktlichkeiten bei den Zahlungen für Care Energy die Vorabzahlung in beiderseitigem Einvernehmen vereinbart worden. Aufgrund einer wiederholten Vertragsverletzung durch regelmäßige Nichteinhaltung von Zahlungszielen haben wir am 28.10.2013 die Strom-Netznutzung durch die UPG United Power & Gas GmbH & Co.KG gekündigt. ... Das am 29.10.2013 verspätet eingegangene Netznutzungsentgelt wird für den Zeitraum nach Beendigung des Lieferantenrahmenvertrags wieder rückerstattet.

Das war’s dann wohl für Care Energy in Hannover !

Zu Mitnetz:
Auf die heutige Frage eines Kunden, wie es mit Mitnetz weiter geht und ob die Chancen in der Verhandlung am 11.11.13 nicht gut stehen, antwortet Kristek bei CE-facebook - Auszug:
Zitat
... Es gibt keine Gerichtsverhandlung, da wir uns mit Mitnetz geeinigt haben. Alle Kunden waren und sind immer von uns versorgt worden.

Gibt es dazu Informationen, die diese Aussage bestätigen ?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 04. November 2013, 19:39:16
Ich erinnere:


Zitat von: http://www.presseportal.de/pm/80959/2588849/-care-energy-geht-juristisch-gegen-widerrechtliche-vertragskuendigung-durch-die-enercity
[..] Gleichzeitig kündigte Martin Kristek strafrechtliche Schritte gegen die Geschäftsführer der enercity Netzgesellschaft mbH und die Vorstände der Inhabergesellschaften an [..]

::)



Zitat
... Es gibt keine Gerichtsverhandlung, da wir uns mit Mitnetz geeinigt haben. Alle Kunden waren und sind immer von uns versorgt worden.

Gibt es dazu Informationen, die diese Aussage bestätigen ?

Da die örtliche Presse und die ZfK nah an dem Thema dran sind, dürfte man wohl bald etwas hören, falls diese Aussage stimmt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 04. November 2013, 19:44:38
Das war’s dann wohl für Care Energy in Hannover !

Wo denken Sie hin ;)?


Wenn einem der Lieferantenrahmenvertrag unterm Hintern weggekündigt wird und man dagegen rechtlich nicht vorankommt, kann man doch einfach einen neuen Vertrag beim selben Netzbetrieb einreichen. Darf der ja nimmer niemals ablehnen 8)..

::)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 04. November 2013, 19:52:53
Ich erinnere:
Zitat von: http://www.presseportal.de/pm/80959/2588849/-care-energy-geht-juristisch-gegen-widerrechtliche-vertragskuendigung-durch-die-enercity
[..] Gleichzeitig kündigte Martin Kristek strafrechtliche Schritte gegen die Geschäftsführer der enercity Netzgesellschaft mbH und die Vorstände der Inhabergesellschaften an [..]

::)

Es scheint so, als würde man in Hannover und München sehr gelassen mit solchen "Unverfrorenheiten" umgehen. Oder kommt die entsprechende Reaktion noch und einige müssen sich dann womöglich warm anziehen?  ???  ;)

Ergänzung
MITNETZ hatte in der Pressemitteilung am 14.10.13 jedenfalls schon mal angekündigt - Auszug:
Zitat
... "Den Vorwurf, dass wir den Netzzugang willkürlich und diskriminierend gekündigt haben, weisen wir entschieden zurück. Gegen diese Falschaussagen von mk-energy werden wir rechtliche Schritte einleiten", sagt Ralf Hiersig, kaufmännischer Geschäftsführer der MITNETZ STROM. ...


Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 04. November 2013, 20:18:13
[...]
Zu Mitnetz:
Auf die heutige Frage eines Kunden, wie es mit Mitnetz weiter geht und ob die Chancen in der Verhandlung am 11.11.13 nicht gut stehen, antwortet Kristek bei CE-facebook - Auszug:
Zitat
... Es gibt keine Gerichtsverhandlung, da wir uns mit Mitnetz geeinigt haben. Alle Kunden waren und sind immer von uns versorgt worden.

Und die wohl nicht sehr genehme Nachfrage des verunsicherten Kunden hat der CE-Löschteufel inzwischen getilt!  ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 04. November 2013, 22:29:26
Das nächste 'Kundenverdummungs-Argument' von Kristek vor etwa 1 Stunde bei CE-facebook
- Auszug:
Zitat
... wie kann zu spät bezahlt sein, wenn vor Monatsbeginn bezahlt wurde, also im Voraus. ...

Für wie dämlich hält der seine Kunden ?  >:( >:( >:(  -  Aber er entlarvt sich zunehmend selbst !   :)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 04. November 2013, 23:39:58
Wenn ich eine Reise buche, und die bis Tag XY bezahlt sein soll, kann ich ja auch nicht 2 Tage vor Abflug mit dem Geld kommen und sagen "ist ja noch im Voraus". Wäre ein sehr kulanter Reiseveranstalter, bei dem das keine Konsequenzen (in Form von Mahngebühren und/oder, daß ich gar nicht mehr antreten kann plus Schadensersatz) hat..


Zahlungstermin = 25. eines Monats ist eine eindeutige Sache, wenn es so vereinbart wurde :-\ ..


Ich bemühe mich ja wirklich um eine neutrale Position, aber wenn die Informationen seitens enercity Netz stimmen, dann hätte Care die Kündigung des LRV lieber mal still hinnehmen sollen. So nämlich wirds gerade peinlich..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 05. November 2013, 00:30:38
Es gibt keinerlei Grund, die Informationen von enercity Netz (oder der anderen VNB's) in Frage zu stellen.

Auch bei Netz Leipzig stimmten die Info's - siehe Urteil LG Leipzig: rechtmäßige Kündigung zum 31.10.13 !
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 05. November 2013, 15:24:33
http://www.presseportal.de/pm/80959/2591393/

 "Die heute vorgelegte Bescheinigung unseres Wirtschaftsprüfers über die immer vollständige Bezahlung der Netznutzungsrechnungen der Netz Leipzig GmbH im Voraus ist eine Ohrfeige für diesen Netzbetrieb. Wir werden dieses Dokument der Öffentlichkeit und den Aufsichtsbehörden zugänglich machen um unsere Vorwürfe der vorsätzlichen Diskriminierung von "Care-Energy" durch die Netz Leipzig GmbH zu untermauern."...

Er will den Unterschied zwischen fristgerecht und im Voraus nicht verstehen...
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 05. November 2013, 16:34:28
Hmm.. das der Pressemitteilung anhängende Wirtschaftsprüfer-Testat sagt auch alles und garnix:

http://www.presseportal.de/showbin.htx?id=265025&type=document&action=download&attname=care-netzleipzigwirtschaftspruefer05-11-13.pdf


Naja. Der Vollständigkeit halber noch der zweite Teil der Pressemitteilung.

Man will nun u.a. die Staatsanwaltschaft einschalten:

Zitat von: http://www.presseportal.de/pm/80959/2591393/wirtschaftspruefer-bestaetigt-vollstaendig-geleistete-vorauszahlungen-von-care-energy-an-netz
[..] "Spätestens jetzt wird deutlich, dass es bei der rechtswidrigen Kündigung der Lieferantenrahmenverträge und der willkürlichen Verweigerung eines neuen Vertrags nicht um finanzielle Tatsachen geht. Die Netz Leipzig GmbH versucht durch rechtswidriges Vorgehen und Fehlinformation von Journalisten und Bürgern "Care-Energy" als Anbieter und Wettbewerber zu schädigen. Dies werden wir in den kommenden Tagen sowohl der Staatsanwaltschaft als auch den zuständigen Politikern in den Aufsichtsgremien der stadteigenen Leipziger Unternehmen darlegen."
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 05. November 2013, 16:55:13
[..]
Er will den Unterschied zwischen fristgerecht und im Voraus nicht verstehen...

Klar versteht "Er", damit sollen die Kunden "verdummt" und bei der Stange gehalten werden!  ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 05. November 2013, 17:08:38
[..]
Zitat von: http://www.presseportal.de/pm/80959/2591393/wirtschaftspruefer-bestaetigt-vollstaendig-geleistete-vorauszahlungen-von-care-energy-an-netz
[..] "Spätestens jetzt wird deutlich, dass es bei der rechtswidrigen Kündigung der Lieferantenrahmenverträge und der willkürlichen Verweigerung eines neuen Vertrags  nicht um finanzielle Tatsachen geht. Die Netz Leipzig GmbH versucht durch rechtswidriges Vorgehen und Fehlinformation von Journalisten und Bürgern "Care-Energy" als Anbieter und Wettbewerber zu schädigen. Dies werden wir in den kommenden Tagen sowohl der Staatsanwaltschaft als auch den zuständigen Politikern in den Aufsichtsgremien der stadteigenen Leipziger Unternehmen darlegen."

"Verweigerung eines neuen Vertrags", das ist doch die einzig interessante Information der Pressemitteilung:
= In Leipzig ist seit 01.11.2013 Schluss mit der Belieferung durch die UPG (vormals mk-energy) :)!
Und hoffentlich realisieren die CE-Kunden das auch und stellen ihre Zahlungen an mk-power wg. Unmöglichkeit
der Erfüllung vertraglicher Leistungen unverzüglich ein!?

Oder übernimmt mk-power (bei ausbleibender Vertragskündigung durch die Kunden) aufgrund der umfänglich erteilten Auftragsvollmacht die Ersatzversorgungs- bzw. eventuelle Folgeverträge und beliefert die betroffenen Kunden weiterhin mit Nutzenergie, zu welchem Preis auch immer?

Kann mk-power also bei ausbleibenden Kündigungen der Kunden einen Wechsel der betroffenen Verbraucher aus der Ersatzversorgung zu deren Wunschversorger womöglich be-/verhindern?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 05. November 2013, 17:42:21
@ khh

Das hatten wir hier im Thread ja auch schonmal angeschnitten.

Theoretisch schuldet mk-power (und mit denen besteht der direkte Liefervertrag) den Endkunden die Bereitstellung von Nutzenergie und die anhängende "Energiedienstleistung". Beides kann die mk-power theoretisch auch ohne die UPG / mk-energy erbringen, indem sie in eigenem Namen einen x-beliebigen Energieversorger auf eigene Kosten mit der Übernahme der Entnahmestelle beauftragt.

Praktisch sieht es aber wohl so aus, daß die mk-power die Einleitung eines Standard-GPKE-Versorgerwechsels als Kündigung des Energiedienstleistungsvertrages wertet, wonach gemäß den AGB-Regelungen zu selbigem auch alle davon abhängigen Verträge erlöschen.


Spätestens wenn die Entnahmestellen VNB-seitig bilanziell auf den Grundversorger im Rahmen der Ersatzversorgung übertragen wurden, ist insoweit für den betroffenen Kunden eigentlich das Kapitel Care Energy beendet. Sicherheitshalber kann er alle Verträge kündigen, um nicht noch irgendwo vertraglich "hängen" zu bleiben (Energiedienstleistung, Nutzenergie..).

Solange die Entnahmestellen hingegen noch bei der UPG / mk-energy liegen - Auskunft gibt der Netzbetreiber, ein Indiz, daß dem nicht mehr so ist, wäre eine verbindliche Lieferbestätigung (Ersatzversorgung) des Grundversorgers, nicht hingegen alleine die Informationsschreiben des Netzes - versorgt die mk-energy noch.

Bisher ist es m.W. in allen Netzstreitigkeiten noch nicht zu einer Übertragung der Entnahmestellen in den Bestand des Grundversorgers gekommen, trotz gegenlautender Informationsschreiben der VNBs. Vermutlich wollte man jeweils den Ausgang der Rechtsstreitigkeiten abwarten - die Übernahme (und möglicherweise später wieder Rückabwicklung wegen Gerichtsenscheidungen) durch den i.d.R. mit dem Netzbetreiber konzernverbundenen Grundversorger ist ja auch Arbeit.

Wie es jetzt in Leipzig seit dem 01.11. aussieht - hmm. Betroffene Kunden können sich in jedem Fall bei der Netz Leipzig erkundigen, wem ihre Entnahmestelle derzeit zugeordnet ist. Spätestens eine Bestätigung des Grundversorgers über die Ersatzversorgung würde Fakten schaffen. Auch dann kann der Verbraucher ja noch innerhalb der Fristen (rückwirkend) einen Wunschversorger wählen (oder sich für einen Sondervertrag mit dem Grundversorger entscheiden..), wenn der die Übernahme im Sonderfall "Ersatzversorgung" prozessual korrekt verwurschtelt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 05. November 2013, 17:44:52
Und hoffentlich realisieren die CE-Kunden das auch und stellen ihre Zahlungen an mk-power wg. Unmöglichkeit
der Erfüllung vertraglicher Leistungen unverzüglich ein!?

November wäre heute fällig (3. Werktag laut AGB).

Da Care aber wohl in seiner Kundenkorrespondenz stets von Zahlung zum 1. spricht, dürften viele Leipziger Kunden schon überwiesen haben.


Immerhin:

Bisher wurde offenbar noch kein Betroffener vom Grundversorger mit einer Lieferbestätigung angeschrieben. Die Schreiben des Netzes haben für den Verbraucher ja eher informellen, aber keinen vertraglich bindenen Charakter.

Könnte aber darauf hinauslaufen, daß das jetzt unumgänglich ist, wenn die UPG jetzt in Leipzig definitiv Lieferantenrahmenvertrags-los ist.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 05. November 2013, 17:54:56
[...]
Praktisch sieht es aber wohl so aus, daß die mk-power die Einleitung eines Standard-GPKE-Versorgerwechsels als Kündigung des Energiedienstleistungsvertrages wertet, wonach gemäß den AGB-Regelungen zu selbigem auch alle davon abhängigen Verträge erlöschen.

Spätestens wenn die Entnahmestellen VNB-seitig bilanziell auf den Grundversorger im Rahmen der Ersatzversorgung übertragen wurden, ist insoweit für den betroffenen Kunden eigentlich das Kapitel Care Energy beendet. Sicherheitshalber kann er alle Verträge kündigen, um nicht noch irgendwo vertraglich "hängen" zu bleiben (Energiedienstleistung, Nutzenergie..).
[...]

"Praktisch sieht es wohl so aus, ..." steht aber wohl nirgendwo in den Vertragsunterlagen. Als CE-Kunde würde ich daher nicht nur "sicherheitshalber kann ..." sondern spätestens bei Zugang der Ersatzversorgungsbestätigung durch den Grundversorger gegenüber mk-power fristlos und hilfsweise fristgemäß kündigen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 05. November 2013, 18:05:00
"Praktisch sieht es wohl so aus, ..." steht aber wohl nirgendwo in den Vertragsunterlagen. Als CE-Kunde würde ich daher nicht nur "sicherheitshalber kann ..." sondern spätestens bei Zugang der Ersatzversorgungsbestätigung durch den Grundversorger gegenüber mk-power fristlos und hilfsweise fristgemäß kündigen.

Ja, das wäre sicherlich empfehlenswert, wenn man sich final von Care Energy lösen möchte. Schaden kann es keinesfalls, kostet nicht viel Arbeit und erspart möglicherweise zukünftigen Ärger.

Wo bleibt eigentlich die Berichterstattung der Verbraucherzentralen und des Bundes der Energieverbraucher? Naja..


Interessant wäre ja noch, ob das von Care u.a. in Pressemitteilungen geäußerte Versprechen, die Mehrkosten einer eventuellen notwendigen Ersatzversorgung zu übernehmen, noch gilt (mal unabhängig davon, was die daraus entstehende Forderung noch "wert" ist).


Ein findiger Jurist könnte den möglichen Standpunkt "solange die mk-power nicht ihrerseits den Nutzenergielieferungs- und Energiedienstleistungsvertrag wegen Unmöglichkeit gegenüber dem Kunden kündigt, gelte dieser - trotz Ersatzversorgung auf der Ebene der Stromlieferung, die gedanklich unabhängig von der Nutzenergiebereitstellung ist - fort" sogar im Interesse des Kunden nutzen.

Da mit der mk-power seinerzeit Nutzenergiebereitstellung zu einem All-Inclusive-Preis (über die Erfüllungsgehilfen UPG / mk-energy und mk-grid) vereinbart war, könnte er auf die Idee kommen, die Mehrkosten der für den Verbraucher nicht abwendbaren Ersatzversorgung auch juristisch geltend zu machen ;), was auch 1:1 dem diesbezüglichen Versprechen von Care entsprechen würde.

Immerhin tritt der Kunde ja den gelieferten Strom (und zwar gleichgültig von wem geliefert, da dazu um Energiedienstleistungs-Vertrag keine Feststellungen und Vereinbarungen enthalten sind) theoretisch weiterhin an die mk-grid als Erfüllungsgehilfin seiner Vertragspartnerin mk-power zwecks Nutzenergiebereitstellung ab, solange der EDL-Vertrag weiter besteht. Er selbst kann den vom Ersatzversorger gelieferten Strom ja gar nicht verbrauchen, solange die Erfüllungsgehilfin der mk-power gemäß laufendem Vertrag die Herrschaft über seine elektrischen Anlagen zwecks Nutzenergieherstellung hat :). Da die Stromentnahme an der Entnahmestelle des Kunden seitens der Erfüllungsgehilfin der mk-power notwendige Voraussetzung für die Nutzenergielieferung durch diese ist, müssten Aufwendungen gegenüber einem Strom-Ersatzversorger in diesem Zusammenhang voll der mk-power zuzurechnen sein, da ursprünglich eine All-Inclusive-Nutzenergielieferung (inklusive Strombeschaffung zu diesem Zweck durch die Erfüllungsgehilfen der mk-power) vereinbart wurde.

Wie gesagt, bräuchte einen findigen Juristen, wäre natürlich ganz und gar nicht ohne Verlustrisiko und ist auch eher als Gedankenspiel gedacht. Wäre jedenfalls mal interessant, wie Care darauf reagieren würde.


Sollte Care die Leipziger Entnahmestellen nun allerdings tatsächlich auf eigene Rechnung und Kosten seitens eines anderen Stromlieferanten (mit gültigem Lieferantenrahmenvertrag) als Erfüllungsgehilfen anmelden lassen, was eher unwahrscheinlich ist, liefe die Nutzenergieversorgung vertraglich wohl in jedem Fall weiter.

Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit seitens des Kunden (Monatsende mit 6 Wochen Vorlauf meine ich) besteht natürlich immer.

Möchte man diese wahrnehmen, gemäß khh's Rat sicherheitshalber nicht nur Versorgerwechsel einleiten, sondern auch explizit den gesamten Energiedienstleistungs-Vertrag ("EDL-Vertrag") gegenüber der mk-power kündigen. Damit wären gemäß AGB EDL defintiv sämtliche davon abhängigen Unterverträge auch erloschen.



PS:

Wie üblich - eine individuelle Rechtsberatung können nur dazu berechtigte Stellen erteilen (Rechtsanwälte, Verbraucherzentralen..).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 06. November 2013, 08:49:31
Care Energy liefert voraussichtlich weiter Strom in Leipzig (http://news.myimmo.de/energie/care-energy-liefert-voraussichtlich-weiter-strom-in-leipzig/22723.html)

???
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 06. November 2013, 11:26:21
Dieser Artikel muss nun wirklich nicht auch noch verlinkt werden,
die CE-PM vom 1.11. ist doch längst bekannt und ein alter Hut !
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 06. November 2013, 11:29:05
Aber wieso recherchiert man bei myimmo (witzigerweise auch in Leipzig ansässig) so schlecht und wählt einen so irreführenden Titel für die Meldung?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 06. November 2013, 11:40:04
Aber wieso recherchiert man bei myimmo (witzigerweise auch in Leipzig ansässig) so schlecht ...

Weil die mit der Aktualität hinterher hinken? Wenn Sie es genau wissen wollen, fragen Sie dort doch mal an ;).

Im Übrigen sollten wir diesen Thread auch nicht total überfrachten, sonst liest das hier kein Mensch mehr !!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 06. November 2013, 11:42:09
Haben Sie auch wieder Recht..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 06. November 2013, 12:52:19
Veröffentlichung von Care Energy in der Sache Mitnetz (Auszug):


Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/747294848619469
Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH (Mitnetz) und "Care-Energy" erzielen Einigung [..]

"Wir freuen uns über das positive Ergebnis intensiver Gespräche mit der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH (Mitnetz). Das Ergebnis ist eine sehr gute Nachricht für unsere mehr als 50.000 versorgten Kunden im Mitnetz-Gebiet [..] Unsere Kunden im Mitnetz-Gebiet waren und sind bei uns in der Versorgung. [..]" kommentierte Martin Kristek den Abschluss eines neuen Lieferantenrahmenvertrags zwischen der Mitnetz und United Power & Gas GmbH & Co. KG.

"[..] Die Verständigung mit Mitnetz zeigt, was möglich ist, wenn Geschäftsleute gemeinsam vernünftig nach Lösungen im Interesse der Verbraucher suchen. Im Fall verschiedener Stadtwerke wäre den Verbrauchern bereits geholfen, wenn ein normales geschäftliches Miteinander wie mit Mitnetz möglich wäre."



Pressemitteilung von Mitnetz dazu:

MITNETZ STROM hebt Einstellung der Netznutzung für UPG auf (https://www.mitnetz-strom.de/irj/go/km/docs/z_ep_em_unt_documents/em/mitnetzstrom/Dokumente/Pressemitteilungen/2013/2013-11-06%20PM_MITNETZ_STROM_UPG_131106.pdf)


Auszug:

Zitat von: https://www.mitnetz-strom.de/irj/go/km/docs/z_ep_em_unt_documents/em/mitnetzstrom/Dokumente/Pressemitteilungen/2013/2013-11-06%20PM_MITNETZ_STROM_UPG_131106.pdf
MITNETZ STROM hat rückwirkend zum 8. Oktober 2013, 00:00 Uhr, die Einstellung der Netznutzung für die United Power & Gas GmbH & Co. KG (UPG) [..] aufgehoben. Damit steht dem Unternehmen der Netzzugang zum Verteilnetz der MITNETZ STROM wieder zur Verfügung. Für die Kunden ist im Ergebnis keine Ersatzversorgung [..] zustande gekommen. Da UPG zwischenzeitlich die Konten des Netzbetreibers ausgeglichen hat, konnten beide Unternehmen eine neue vertragliche Vereinbarung zur Netznutzung abschließen.[..]
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 06. November 2013, 13:13:16
Care lobt in der Folge die Mitnetz (Auszug):


Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/747294848619469?comment_id=8218225&offset=0&total_comments=6
[..] Fakt ist am Ende hat sich Mitnetz toll verhalten und hat mit uns eine Einigung gefunden - das ist gut so und für uns und die Verbraucher der gewünschte Weg. [..] da ist Lob angebracht! Mitnetz geht dabei mit gutem Beispiel voran und zeigt, dass eine Einigung zwischen Kaufleuten jeder Gerichtsverhandlung vorzuziehen ist. Danke Mitnetz an dieser Stelle!


Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/747294848619469?comment_id=8218264&offset=0&total_comments=6
Eine Einigung kommt zu Stande, wenn sich zwei vernünftige Personen an einen Tisch setzen [..] - das hat mit der Geschäftsführung beider Häuser sehr gut funktioniert und zeigt, dass es wichtig ist, sich bei "Problemen und Auseinandersetzungen" nicht nur auf Recht und Gericht zu verlassen, sondern sich persönlich kennenzulernen und alles zu besprechen [..]
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 06. November 2013, 13:19:34
Da hat die UPG (vormals mk-energy) wohl noch eine allerletzte Chance bekommen.

Und MK musste wohl 'ganz kleine Brötchen backen', daher jetzt die Lobeshymne.

Mal abwarten, wie lange das wirklich gut geht !   :-\
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 06. November 2013, 13:21:58
Die Führung der Mitnetz besteht aus ein mündigen Geschäftsleuten - deren Entscheidung..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 06. November 2013, 13:51:23
Die Führung der Mitnetz besteht augenscheinlich aus sehr cleveren Geschäftsleuten !

Aufschlussreich in deren heutiger PM ist die Aussage: "Da UPG zwischenzeitlich die Konten des Netzbetreibers ausgeglichen hat ..." In der Mitnetz-PM am 14.10.2013 hieß es dazu: "... belaufen sich die offenen Forderungen der MITNETZ STROM gegenüber mk-energy aktuell auf mehrere Hunderttausend Euro."

Ich hätte auch erst einmal dafür gesorgt (bevor es zu spät ist), dass in dieser Größenordnung geschuldete Beträge schnellstmöglich herein kommen. Rausschmeißen kann man CE immer noch bei der nächsten Verletzung vertraglicher Zahlungsverpflichtungen (wobei es jetzt sicherlich nur noch Vorkasse und evtl. noch mehr geben dürfte).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: El Zorro am 06. November 2013, 16:50:07
Staatsanwaltschaft Hamburg: Ermittlung gegen MK Energy (care) wegen Insolvenzverschleppung AZ 5512 Js 287 / 13
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 06. November 2013, 17:31:10
Staatsanwaltschaft Hamburg: Ermittlung gegen MK Energy wegen Insolvenzverschleppung AZ 5512 Js 287/13

Quelle dieser Information ?  (womöglich auch ein Grund für die Sitzverlegung der jetzigen UPG nach Berlin ;) ?)   
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 06. November 2013, 17:36:31
Quelle dieser Information ?  (womöglich auch ein Grund für die Sitzverlegung der jetzigen UPG nach Berlin ;) ?)

Sicherlich (bisher) keine Öffentliche :).

Das Aktenzeichen wäre aber plausibel. Gemäß dortigem Geschäftsverteilungsplan ist die darin enthaltene Einheit für Wirtschaftstraftaten mit Nachnamen Gae* - Lask* zuständig. Also auch für Kri* ;).


PS:

Daß früher oder später jemand Anzeige erstattet und/oder die Causa entsprechenden Stellen zu Ohren kommt war absehbar.

Und natürlich muss die StA erstmal ermitteln..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Netznutzer am 06. November 2013, 18:28:22
Die Führung der Mitnetz besteht augenscheinlich aus sehr cleveren Geschäftsleuten !

Aufschlussreich in deren heutiger PM ist die Aussage: "Da UPG zwischenzeitlich die Konten des Netzbetreibers ausgeglichen hat ..." In der Mitnetz-PM am 14.10.2013 hieß es dazu: "... belaufen sich die offenen Forderungen der MITNETZ STROM gegenüber mk-energy aktuell auf mehrere Hunderttausend Euro."

Ich hätte auch erst einmal dafür gesorgt (bevor es zu spät ist), dass in dieser Größenordnung geschuldete Beträge schnellstmöglich herein kommen. Rausschmeißen kann man CE immer noch bei der nächsten Verletzung vertraglicher Zahlungsverpflichtungen (wobei es jetzt sicherlich nur noch Vorkasse und evtl. noch mehr geben dürfte).

Nach MaBiS und GPKE wurden am 16 Werktag sämtl. (seinerzeit) ehem. Kunden der CE dem Ersatzversorger per Bestandsliste mitgeteilt. Er hat daraufhin zusätzliche Strommengen für November für diese Kunden eingekauft. Jetzt sagt das Netz:"April April" und wickelt alles rückwirkend ab! Es ist unglaublich und jämmerlich, dass es solche inkonsequenten Netzbetreiber gibt,  und Vertriebe, die sich solch eine Behandlung gefallen lassen. Womöglich müssen jketzt die Netznutzer in dem Netz für die Fehlbilanzierungsmengen gerade stehen.

Gruß

NN
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 06. November 2013, 18:56:32
Es muss ja auch einen Grund geben, dass die Ersatzversorgung/Grundversorgung ein klein wenig teurer ist.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: PLUS am 06. November 2013, 20:12:58
Es muss ja auch einen Grund geben, dass die Ersatzversorgung/Grundversorgung ein klein wenig teurer ist.
Ja, die völlig Unbeteiligten sind wieder die Dummen.  Deutschland, Deutschland, die Perversion hat System.
Daß früher oder später jemand Anzeige erstattet und/oder die Causa entsprechenden Stellen zu Ohren kommt war absehbar. Und natürlich muss die StA erstmal ermitteln..
Sollte sich die Anzeige allerdings als unbegründet herausstellen, dürfte die Staatsanwaltschaft weiter beschäftigt werden. Eine Gegenanzeige wegen Verleumdung dürfte dann wohl niemanden überraschen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Heikogen am 06. November 2013, 20:26:43
http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=1278&meldung=Staatsanwaltschaft-Hamburg-ermittelt-gegen-Care-Energy

Hab eine Pressemitteilung zu dem Thema Staatsanwaltschaft und Care gefunden =)

Google ist doch mein Freund ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 06. November 2013, 23:29:59
Nach MaBiS und GPKE wurden am 16 Werktag sämtl. (seinerzeit) ehem. Kunden der CE dem Ersatzversorger per Bestandsliste mitgeteilt. Er hat daraufhin zusätzliche Strommengen für November für diese Kunden eingekauft. Jetzt sagt das Netz:"April April" und wickelt alles rückwirkend ab! Es ist unglaublich und jämmerlich, dass es solche inkonsequenten Netzbetreiber gibt,  und Vertriebe, die sich solch eine Behandlung gefallen lassen. [..]

Pardon, aber Verteilnetzbetreiber und Grundversorger gehören doch in den allermeisten Fällen zur selben Unternehmensgruppe.

Wenn da die linke Hand nicht weiß was die rechte macht ::)..


Ein so fortgeschrittenes wirtschaftliches Unbundling, wie in Ihren Zeilen anklingend, das wäre ja traumhaft!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bobby3301 am 07. November 2013, 00:19:39
@ el Zorro

5512 heisst

55 Anfangsbuchstaben Nachname

12 Delikt
 
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/wistrg_1954/gesamt.pdf

297- laufende Nummer

also definitiv nix neues nachdem jährlich 300tsd Strafanzeigen in Hamburg gestellt werden

13- Jahr

also ich kann da nichts von Insolvenzverschleppung erkennen.

@ Heikogen. Vielen, vielen Dank für den Link aber ich wußte gar nicht das es eine Firma namens Care Energy gibt aber vielleicht haben Sie ja Internas???

ps. Was juckt es eine österreichische Eiche wenn ein deutsches Schwein sich daran kratzt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 07. November 2013, 00:47:15
@ bobby3301

Das Aktenzeichen lässt auf Ermittlungen in einer Wirtschaftsstrafsache gegen einen (Haupt-)Verantwortlichen mit Nachnamen "Gae*" bis "Lask*" schließen:

http://bit.ly/1bbdEUQ

( Quelle: Telefonverzeichnis Staatsanwaltschaft Hamburg )


Mehr lässt sich tatsächlich derzeit nicht sagen. Würde aber hinkommen..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 07. November 2013, 01:26:16
Daß früher oder später jemand Anzeige erstattet und/oder die Causa entsprechenden Stellen zu Ohren kommt war absehbar. Und natürlich muss die StA erstmal ermitteln..
Sollte sich die Anzeige allerdings als unbegründet herausstellen, dürfte die Staatsanwaltschaft weiter beschäftigt werden. Eine Gegenanzeige wegen Verleumdung dürfte dann wohl niemanden überraschen.

So schauts aus!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 07. November 2013, 01:43:09
[...]
ps. Was juckt es eine österreichische Eiche wenn ein deutsches Schwein sich daran kratzt.

bobby3301 ;D, ein halbes Jahr auf Tauchstation, aber unverkennbar die gleiche gewählte Ausdrucksweise!

Beten Sie Ihre "österreichische Eiche" gerne weiterhin an, manche merken halt nie, was tatsächlich läuft. :-*
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 07. November 2013, 02:52:17
Aktuell ist „die österreichische Eiche“ Kristek auf CE-facebook wieder unterwegs mit dem Nonsens-Aufruf  –  Zitat
„Fordert die seit dem 1.1.2010 zuviel bezahlte Umsatzsteuer von Eurem Versorger oder EX-Versorger wieder zurück“ ::) (Anmerkung: gemeint ist die Umsatzsteuer auf EEG-Umlage).

Traurig, dass niemand in Deutschland  - außer Kristek & Co. natürlich :) -  sich im deutschen Steuer- oder Energierecht richtig auszukennen scheint  –  nicht mal bspw. der Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Thomas Höch aus Dortmund, den ich hier zu diesem Thema schon mal zitiert habe und der bereits in mehreren Gerichtsverfahren gegen CE obsiegt hat !?


Verbunden ist dieser Kristek-Aufruf mit der Zusage – Zitat „Kunden mit dem EDL Komfort Tarif erhalten von uns kostenlos unseren Firmenanwalt beigestellt, um ihre Ansprüche durchzusetzen“ 8) (Frage: ist mit 'Firmenanwalt' die österreichische Anwalts-Koryphäe gemeint, die bei CE eine neue berufliche Chance bekommen hat ???).

Mit der Anpreisung des 'EDL Komfort' dürfte allerdings klar sein, was (neben Kunden aufwiegeln und Wettbewerber etc. ärgern ;)) wohl die eigentliche Zielsetzung dieses Rückforderungs-Aufrufs ist ;D (anscheinend wird jeder Euro und Cent Mehreinnahme dringend benötigt) !
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 07. November 2013, 03:31:20
Lustig in diesem Zusammenhang auch ein Kommentar von CE (Auszug):


Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/747571961925091?comment_id=8220106&offset=0&total_comments=10
[..] Sonst könnten wir uns ja auch auf den Standpunkt stellen: Wir haben entschieden keine EEG-Umlage zu bezahlen - oder wie beim Vorredner - nein ich will nicht ;) Wir müssen alles zahlen, dann sollen das wohl auch die anderen tun.

Moment mal .. "könnten wir uns auf den Standpunkt stellen"?

Care, ihr habt entschieden keine EEG-Umlage zu bezahlen. Schon vor langer Zeit und von euch mittlerweile auch öffentlich nicht mehr bestritten (http://www.care-energy-nachrichten.de/?q=articles/2013/10/09/care-energy-liefert-100-%C3%B6koenergie-aus-strom)..


Habt ihr mittlerweile Kunden, die tatsächlich nach Real / Profi-Tarif (und nicht nach "19,90" / "19,50") abgerechnet werden?

Wenn ja: Wunderbar! Dann können diese Kunden doch gleich mal die an euch gezahlte EEG-Umlage, die bei ihnen ausdrücklicher Bestandteil des flexiblen Arbeitspreises ist, komplett zurückfordern. Schließlich wird sie von euch nachwievor offenbar nicht weitergereicht!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 07. November 2013, 03:44:23
[...]
Habt ihr mittlerweile Kunden, die tatsächlich nach Real / Profi-Tarif (und nicht nach "19,90" / "19,50") abgerechnet werden?
[...]

Mal @bobby3301 fragen, der hat 'ne geschenkte Platte, da hat er sicherlich auch den Real / Profi[t]-Tarif !  ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bb am 07. November 2013, 07:45:26
Daß früher oder später jemand Anzeige erstattet und/oder die Causa entsprechenden Stellen zu Ohren kommt war absehbar. Und natürlich muss die StA erstmal ermitteln..
Sollte sich die Anzeige allerdings als unbegründet herausstellen, dürfte die Staatsanwaltschaft weiter beschäftigt werden. Eine Gegenanzeige wegen Verleumdung dürfte dann wohl niemanden überraschen.

So schauts aus!

Dafür müsste der Anzeigende aber schon Unwahres (Tatsächliches!) vorgebracht haben. Meistens wird es ja doch darauf hinauslaufen, dass die strafrechtliche Beurteilung durch die Staatsanwaltschaft vorgenommen wird und der Anzeigenerstatter einfach alle "in Betracht kommenden Delikte" anzeigt. Das kann dann eben auch nichts sein.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: El Zorro am 07. November 2013, 11:39:44
Der GoMopa-Artikel wurde heute aktualisiert. u.a. mit der Antwort der Staatsanwaltschaft:

Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen Care-Energy
http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=1278&meldung=Staatsanwaltschaft-Hamburg-ermittelt-gegen-Care-Energy
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 07. November 2013, 12:36:45
Aha, scheint an der Sache womöglich doch etwas dran zu sein ???, verwunderlich wäre es jedenfalls nicht. :-\
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 07. November 2013, 14:56:28
Also irgendwer hat ihn angezeigt. Das war nun wirklich früher oder später zu erwarten.

Die StA scheint der Sache nicht große Bedeutung zuzumessen, wenn sie bisher keinen Durchsuchungsbeschluss beantragt hat, aber jetzt schon öffentlich die Existenz des Verfahrens bestätigt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 07. November 2013, 15:06:28
... Die StA scheint der Sache nicht große Bedeutung zuzumessen, wenn sie ...

Das ist in die ein oder andere Richtung doch wohl reine Spekulation ...
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 07. November 2013, 15:06:41
Verbunden ist dieser Kristek-Aufruf mit der Zusage – Zitat „Kunden mit dem EDL Komfort Tarif erhalten von uns kostenlos unseren Firmenanwalt beigestellt, um ihre Ansprüche durchzusetzen“ 8) (Frage: ist mit 'Firmenanwalt' die österreichische Anwalts-Koryphäe gemeint, die bei CE eine neue berufliche Chance bekommen hat ???).

Daß Sie immer alles so negativ sehen ;).

Der besagte Herr Jurist ist ein Paradebeispiel für geglückte Resozialisierung.


Erst Unterschlagung und Betrug, Vorstrafen. Zulassungsverlust in seinem Heimatland Österreich.

Nun fest angestellt bei Care Energy und sorgt dafür, daß es im Unternehmen mit Recht zugeht.


Besser gehts doch nicht 8).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 07. November 2013, 15:09:06
... Die StA scheint der Sache nicht große Bedeutung zuzumessen, wenn sie ...

Das ist in die ein oder andere Richtung doch wohl reine Spekulation ...

Wenn dem so sei, hätte die StA mit Durchsuchungsbeschluss die Care-Zentrale gestürmt und alle Papiere beschlagnahmt anstatt vorher öffentlich die Existenz des Verfahrens zu bestätigen ;).

Sobald ein Insolvenzverfahren erstmal läuft, prüfen die zuständigen Stellen sowieso regelmäßig, ob sich die Geschäftsführer möglicherweise eine Insolvenzstraftat zu schulden kommen lassen haben. Dann gibts automatisch Ermittlungen.


Hier hat vielmehr offenbar irgendein Max Mustermann Martin Kristek angezeigt. Sein gutes Recht, wenn es sich dabei nicht um eine falsche Verdächtigung handelt - aber was dabei rumkommt, ist ungewiss.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 07. November 2013, 15:29:51
Neue Pressemitteilung:

Landgericht Nürnberg weist Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Bayernwerk AG zurück / "Wir werden unseren Kunden weiterhin die Versorgung zu unseren günstigen Tarifen ermöglichen" (http://www.presseportal.de/pm/80959/2593520/landgericht-nuernberg-weist-antrag-auf-einstweilige-verfuegung-gegen-die-bayernwerk-ag-zurueck-wir)


Auszug:

Zitat von: http://www.presseportal.de/pm/80959/2593520/landgericht-nuernberg-weist-antrag-auf-einstweilige-verfuegung-gegen-die-bayernwerk-ag-zurueck-wir
"Wir sind enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts keine einstweilige Verfügung gegen den Monopolisten Bayernwerk AG zu erlassen. [..] Wir werden die Begründung prüfen und dann Rechtsmittel einlegen." kommentierte Martin Kristek [..]

Martin Kristek weiter: "Wir haben einen einfachen Weg unsere Kunden im Gebiet der Bayernwerk AG weiter günstig mit Ökoenergie zu versorgen [..]. Am heutigen Tag wird jeder Bestandskunde von "Care-Energy" auf Netznutzung durch den Letztverbraucher umgestellt. Die Marktkommunikation gemäß GPKE als auch die Bearbeitung der sog. Invoicedateien erfolgt weiterhin über "Care-Energy". Unsere Kunden haben neben der Unterzeichnung eines Netznutzungsvertrages keinen Mehraufwand und keine Mehrkosten durch diese Umsetzung. [..] Wir brauchen entsprechend keinen Lieferantenrahmenvertrag um unsere Kunden zu versorgen. [..] Kunden, die keinen eigenen Netznutzungsvertrag wünschen, werden in die Grundversorgung übergeben [..]."
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 07. November 2013, 16:53:45
Da bin ich ja mal gespannt, was die Bayernwerk AG  - und auch die betroffenen CE-Kunden -  zu 
" Am heutigen Tag wird jeder Bestandskunden von CE auf Netznutzung durch den Letztverbraucher 'umgestellt' " 
sagen werden.  :)

Ist da gerade jemand dabei, sich sein eigenes Grab zu schaufeln ?  ???
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 07. November 2013, 17:08:34
Zumindest könnte man meinen, dass jetzt klarer ersichtlich wird, vor welchem Hintergrund dieses für Haushaltskunden eher unübliche Konstrukt des eigenen Netznutzungsvertrages überhaupt forciert wurde. Von daher scheint CE ja mit einer gewissen Weitsicht zu  agieren.  ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 07. November 2013, 17:15:27
Zumindest könnte man meinen, dass jetzt klarer ersichtlich wird, vor welchem Hintergrund dieses für Haushaltskunden eher unübliche Konstrukt des eigenen Netznutzungsvertrages überhaupt forciert wurde. Von daher scheint CE ja mit einer gewissen Weitsicht zu  agieren.  ;)

Weitsicht vielleicht, aber wohl eher mit der falschen Brille.  ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bb am 07. November 2013, 17:16:26
Verbunden ist dieser Kristek-Aufruf mit der Zusage – Zitat „Kunden mit dem EDL Komfort Tarif erhalten von uns kostenlos unseren Firmenanwalt beigestellt, um ihre Ansprüche durchzusetzen“ 8)

Das dürfte nicht nur kostenlos, sondern auch umsonst sein.  ;D
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 07. November 2013, 18:25:32
Ermittlungsverfahren gegen Care Energy Martin Kristek eingestellt (http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=1280&meldung=Ermittlungsverfahren-gegen-Care-Energy-Martin-Kristek-eingestellt)


Auszug:

Zitat von: http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=1280&meldung=Ermittlungsverfahren-gegen-Care-Energy-Martin-Kristek-eingestellt
Das Ermittlungsverfahren der Hamburger Staatsanwaltschaft gegen [..] Martin Kristek (41), wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung wurde bereits nach einem Tag am 23. Oktober 2013 wieder eingestellt. Grund: kein hinreichender Tatverdacht. [..]

[..] Auf weitere Fragen zu näheren Einzelheiten des Verfahrens wollte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Hamburg erst nach Rücksprache mit dem ermittelnden Staatsanwalt antworten.

Im Ergebnis meldete sich Oberstaatsanwalt Rinio wie folgt:

[..] 3. Das Verfahren ist am 22. Oktober 2013 im hiesigen Datensystem erfasst worden und bereits am 23. Oktober 2013 ohne Durchführung von Ermittlungen mangels hinreichenden Tatverdachts wieder eingestellt worden. Dem Anzeigenden, einem Kunden von "Care Energy", ist ein entsprechender Einstellungsbescheid erteilt worden. [..]

4. Dem Ermittlungsverfahren lag die Strafanzeige einer Privatperson zugrunde. [..]
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 07. November 2013, 18:38:29
Nun gut, (vorerst) abgehakt. War wohl einer sehr frustriert, ohne etwas
konkretes beizubringen, was zu einem Anfangsverdacht geführt hätte.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 07. November 2013, 18:57:18
Da bin ich ja mal gespannt, was die Bayernwerk AG  - und auch die betroffenen CE-Kunden -  zu  " Am heutigen Tag wird jeder Bestandskunden von CE auf Netznutzung durch den Letztverbraucher 'umgestellt' " 
sagen werden.  :)

Vor allem, wie das laufen soll - "Netznutzung durch Letztverbraucher" hilft Care Energy ohne gültigen Lieferantenrahmenvertrag (ungleich Netznutzungsvertrag) doch wenig, oder?


Schließlich ist die "Netznutzung durch Letztverbraucher" doch nur eine von zwei möglichen Varianten der Netznutzung, die der Lieferantenrahmenvertrag (der Bayernwerk) vorsieht:

https://www.bayernwerk.de/pages/eby_de/Netz/Stromnetz/Netzzugang/Mustervertraege/Lieferantenrahmenvertrag.pdf


Ohne Lieferantenrahmenvertrag dürfte aber grundsätzlich eine Belieferung von Kunden im Netzgebiet, ganz gleich welche Variante der Netznutzung ("durch Lieferant" oder "durch Letztverbraucher") gewählt wird, nicht möglich sein.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 07. November 2013, 19:04:30
Nun gut, (vorerst) abgehakt. War wohl einer sehr frustriert, ohne etwas konkretes beizubringen, was zu einem Anfangsverdacht geführt hätte.

Wenn dieser jemand sehr viel Pech hat, muss er sich jetzt der falschen Verdächtigung nach § 164 StGB verantworten (wobei der Tatbestand der Verdächtigung wider besseres Wissen wohl kaum nachweisbar sein dürfte, wenn der Anzeigende tatsächlich lediglich Kunde des Unternehmens ist)..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 07. November 2013, 19:12:46
Wenn dieser jemand sehr viel Pech hat, muss er sich jetzt der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) verantworten..

Ach, dem würde ich gelassen entgegen sehen, es lässt sich ja so einiges beibringen (ausstehende Veröffentlichung von Bilanzen, nicht gezahlte EEG-Umlagen, unregelmäßig gezahlte Netzentgelte usw. usf.)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 07. November 2013, 19:13:49
Haben Sie Recht - hatte gerade auch schon entsprechend bearbeitet.


Zitat von: http://de.wikipedia.org/wiki/Falsche_Verdächtigung
So ist der Tatbestand der falschen Verdächtigung im Sinne des § 164 StGB grundsätzlich nur dann erfüllt, wenn die unwahre Beschuldigung auf eine rechtswidrige Tat gerichtet ist, von der der Täter weiß, daß der Bezichtigte sie tatsächlich nicht begangen hat.

Das wäre bei der aktuellen Lage um Care-Energy äußerst schwer herzuleiten ;).


Wie auch immer. Vielleicht sehen wir ja morgen eine Pressemitteilung von Care:

"Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigt: Care-Energy ist zahlungsfähig!"

;D


Würde sich exzellent in die Reihe der jüngsten (leider) "Fakten-Verschwurbelungen" einreihen..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 07. November 2013, 19:27:36
Verbunden ist dieser Kristek-Aufruf mit der Zusage – Zitat „Kunden mit dem EDL Komfort Tarif erhalten von uns kostenlos unseren Firmenanwalt beigestellt, um ihre Ansprüche durchzusetzen“ 8)

Das dürfte nicht nur kostenlos, sondern auch umsonst sein.  ;D

Mangels Zulassung dürfte der wegen Betruges und Veruntreuung von Mandantengeldern verurteilte Österreicher (auch von Care nicht bestritten!) wohl nicht mal als Firmenanwalt bezeichnet werden (Titelmißbrauch!).

"Jurist" ginge noch durch..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 07. November 2013, 19:34:52
Interessant ist die Reaktion der bei CE-facebook schreibenden Kunden und Vertriebler auf die Zurückweisung des
CE-Antrags auf einstweilige Verfügung gegen die Bayernwerk AG durch das LG Nürnberg (oder war es Regensburg?).

Mit großer Empörung wird diese Zurückweisung vielfach auf die "besondere" Rechtssprechung in Bayern zurückgeführt.

Realisiert hat anscheinend noch keiner, dass man in Leipzig schon viel weiter ist und das dortige Landgericht die Rechtmäßigkeit der Kündigung im Anschlußverfahren längst entschieden hat, somit positive einstweilige Verfügungen z.G. UPG (EX - mk-energy) vorbei sein dürften.   
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 07. November 2013, 21:07:03
Realisiert hat anscheinend noch keiner, dass man in Leipzig schon viel weiter ist [..]

Und Care ist bekanntlich noch einen Schritt weiter und hat bereits die ultimative Lösung für wirksam gekündigte Lieferantenrahmenverträge:

Einfach neue einreichen (Leipzig) oder meinen, Letztverbraucher mit eigenem Netznutzungsvertrag auch gänzlich ohne Lieferantenrahmenvertrag beliefern zu können (Bayern).


Coole Sache 8).

Nach Ansicht von Care hätte also kein Netzbetreiber überhaupt eine Handhabe gegen irgend einen Lieferanten (selbst wenn dessen Geschäftsführer den GF des Netzbetreibers erschlagen, seine Familie geschändet und überdies noch niemals pünktlich gezahlt hätte :o), solange der gekündigte Lieferant fleißig neue Lieferantenrahmenverträge einreicht und/oder seine Kunden in die separate Netznutzung drängt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: corsair am 08. November 2013, 07:09:44
Zitat
Das Ermittlungsverfahren der Hamburger Staatsanwaltschaft gegen [..] Martin Kristek (41), wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung wurde bereits nach einem Tag am 23. Oktober 2013 wieder eingestellt. Grund: kein hinreichender Tatverdacht. [..]

! Achtung ! Programmänderung:
Die Ausstrahlung des Spielfilms "Der Staatsfeind Nr. 1" muss leider verschoben werden.
Statt dessen wird einer der beiden Spielfilme "Stirb langsam"  oder  "Die another Day" ausgestrahlt.

Wir bitten um Ihr Verständnis.....
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: trebbel12 am 08. November 2013, 14:38:16
Durch Anruf bei der Bayernwerk AG wurde bestätigt, dass der Zählpunkt (eines Freundes) dem Grundversorger zugeordnet ist. Die Bayern haben also im System umgestzt.
Der o.g. Grundversorger wird sich jetzt wohl, wenn noch nicht geschehen, mit Kundennummer und Abschlagsplan bei den ehemaligen Care-Kunden melden. Das allles folgt logisch der rechtlichen Situation nach dem gestrigem Urteil.

Die ehemaligen Care-Kunden können wählen. Entweder verbleiben sie in der Ersatz-/Grundversorgung oder schließen einen neuen Sondervertrag mit  einem Lieferanten ihrer Wahl. 

Ich würde jedenfalls die Zahlung an MK bzw. Care-Energy sofort einstellen. Das Geld wäre im Falle einer Insolvenz sonst weg.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Netznutzer am 08. November 2013, 22:38:19
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/1BK-Geschaeftszeichen-Datenbank/BK6-GZ/2013/BK6-13-042/BK6-13-042_Verfahrenseinleitung.html?nn=265850

Realisiert hat anscheinend noch keiner, dass man in Leipzig schon viel weiter ist [..]

Und Care ist bekanntlich noch einen Schritt weiter und hat bereits die ultimative Lösung für wirksam gekündigte Lieferantenrahmenverträge:

Einfach neue einreichen (Leipzig) oder meinen, Letztverbraucher mit eigenem Netznutzungsvertrag auch gänzlich ohne Lieferantenrahmenvertrag beliefern zu können (Bayern).


Coole Sache 8).

Nach Ansicht von Care hätte also kein Netzbetreiber überhaupt eine Handhabe gegen irgend einen Lieferanten (selbst wenn dessen Geschäftsführer den GF des Netzbetreibers erschlagen, seine Familie geschändet und überdies noch niemals pünktlich gezahlt hätte :o), solange der gekündigte Lieferant fleißig neue Lieferantenrahmenverträge einreicht und/oder seine Kunden in die separate Netznutzung drängt.

Gut, dass der Spuk bald ein Ende hat.

Gruß

NN
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 08. November 2013, 23:30:15
WARUM hat WELCHER Spuk bald ein Ende ?  :-\
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Netznutzer am 09. November 2013, 00:10:40
Wenn die Netzagentur den NN-Rahmenvertrag so beschliesst, wie vorgeschlagen, dann kan CE sein Geschäftsmodell vergessen. Kein Netzbetreiber ist verpflichtet, CE als Dienstleister und Zahlungsempfänger zu akzeptieren, wenn der Netznutzer einen NN-Vertrag geschlossen hat. Dies würde dem System der All-Inclusive widersprechen. Somit gibt es künftig All-Inclusive oder es gibt separate Netznutzung durch den Letzverbraucher nach den Regeln der GPKE und INVOIC. CE als "großzügiger Abwickler" für den Kunden muss nicht akzeptiert werden. Denn seit der Insolvenz von Flestrom und Teldafax weiss man, dass Zahlungen Dritter, ohne dass gegen diese Forderungen bestehen, von einem Insolvenzverwalter zurückgefordert werden.

Gruß

NN
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 09. November 2013, 02:44:14
Aber wo steht nun im Entwurf zum NN-Rahmenvertrag, daß der Letztverbraucher als Netznutzer (mit eigenem Netznutzungsvertrag) die geschuldete Leistung der Marktkommunikation explizit nicht durch einen Dienstleister erbringen lassen darf?

Schließlich gehen ja auch viele Strom-Großkunden genau so vor..


( daß der Netznutzer - mit eigener NN - tunlichst höchstpersönlich an den VNB zahlen und dieser im Zweifel nichts anderes akzeptieren sollte, ist klar und steht auf einem anderen Blatt )
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 09. November 2013, 02:53:18
PS:

Im Übrigen hat Care ja bekanntlich auch bereits dem "GPKE"-Beschluss BK6-06-009 der Netzagentur den Krieg angesagt (http://www.zfk.de/newsticker/artikel/care-will-gegen-bnetza-festlegung-gkpe-klagen.html).

Care besteht im Endeffekt auf eine Anbahnung-, Abwicklung und Abrechnung der Netznutzung zwischen Netznutzer und VNB ganz ohne elektronische Datenformate, wenn der Netznutzer Haushaltskunde (oder Kleingewerbe) ist.


Blöd nur, daß Care immer wieder nur den § 20 EnWG zitiert, es ja aber noch den § 22 StromNZV gibt, der diesbezüglich eigentlich eindeutig ist..

Die BK6-06-009 kann also keine "rechtwidrige Verwaltungsvorschrift" der Netzagentur sein, wie Care behauptet, da sie lediglich die § 22 NZV umsetzt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 09. November 2013, 04:02:44
Wenn die Netzagentur den NN-Rahmenvertrag so beschliesst, wie vorgeschlagen, dann kan CE sein Geschäftsmodell vergessen. Kein Netzbetreiber ist verpflichtet, CE als Dienstleister und Zahlungsempfänger zu akzeptieren, wenn der Netznutzer einen NN-Vertrag geschlossen hat. ...

CE als Zahlungsempfänger ?    und    tatsächlich Netznutzer oder ist Kunde gemeint ? 

Und warum vergessen erst  "Wenn die die Netzagentur ... so beschliesst" ?   -   was ist denn damit:

Zitat
Schließen Sie einfach einen eigenen Netznutzungsvertrag ab, denn hat diese Unklarheit ein Ende und Sie können sich sicher sein, dass wir Sie versorgen.

Ohne Lieferantenrahmenvertrag kann er auch bei direkter Netznutzung durch den Kunden nicht liefern. ...

 :-\   :-\   :-\
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 09. November 2013, 06:21:08
Naja, ein Lieferantenrahmenvertrag ist eine Variante des Netznutzungsvertrags.


Mit der beabsichtigten Vereinheitlichung heißts dann wohl immer Netznutzungsvertrag. Im Muster der Netzagentur wird in selbigem dann als Vertragspartner angekreuzt: "Lieferant" (= "Lieferantenrahmenvertrag") oder "Letztverbraucher als Netznutzer" (= Netznutzer mit eigenem Netznutzungsvertrag).


Laut dem Entwurf des "Einheits-NN-Vertrags" müsste es ausreichen, wenn der Lieferant einen gültigen Bilanzkreisvertrag mit dem jeweiligen ÜNB hat und entweder auch einen Netznutzungsvertrag als Lieferant (= "Lieferantenrahmenvertrag") oder der zu beliefende Letztverbraucher einen Netznutzungsvertrag mit seinem Netzbetreiber (direkte Netznutzung) hat. So jedenfalls mein Verständnis.

In jedem Fall muss aber die Netznutzung elektronisch abgewickelt werden.

Das hieße, daß Care liefern kann, solange die Bilanzkreisverträge bei den ÜNBs gültig sind, die Netznutzung auf dem einen oder anderen Wege geregelt ist und der Vertragspartner der Netznutzung die elektronischen Datenformate verarbeiten kann*.


Außerdem wird, so wie es aussieht, nun vereinheitlicht, daß die Mehr-/Mindermengenabrechnung bei Letztverbrauchern mit eigenem Netznutzungsvertrag grundsätzlich gegenüber dem Lieferanten erfolgt (sofern nichts anderes vereinbart ist).

Bisher herrscht diesbezüglich ja, wie bei anderen "Feinheiten" der Netznutzung, etwas "Wildwuchs" zwischen den verschiedenen anzutreffenden Vertragstexten der einzelnen Netze, dem jetzt wohl mit der angestrebten Vereinheitlichung begegnet werden soll.



(*): Warum er sich dazu nicht mehr eines Dienstleisters bedienen können soll, solange er höchstpersönlich zahlt, ist mir weiter unklar. Sogar diverse kleine Stadtwerke wickeln ihre Marktkommunikation als Lieferant und/oder auch als Netzbetreiber nicht selbst ab, sondern bedienen sich dazu eines Drittunternehmens.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 09. November 2013, 21:02:09
Da bin ich ja mal neugierig, wie viel CE-Bestandskunden und potentielle Neukunden auf „All-Inclusive“ verzichten wollen und sich mit dem Abschluss eines eigenen Netznutzungsvertrages vor den Karren des ach so uneigennützigen
„Energieversorgers der Energiewende“ ::) spannen
lassen, damit dieser den ein oder anderen Monat länger überlebt.

Wie schnell, wie lange und mit welchen weiteren Folgen (bspw. bei notwendiger Ersatzversorgung oder bei gewolltem Versorgerwechsel) könnten bei CE-Kunden mit direkter Netznutzung eigentlich die Lichter ausgehen, wenn aus welchen Gründen auch immer monatliche Netzentgelte wiederholt nicht ganz pünktlich an den Netzbetreiber gezahlt werden?

Wie will die geschäftsführende mk-Holding GmbH die sicherlich umfangreiche „großzügige“ Abwicklung (wäre bspw. auch monatliche Ablesung etc. erforderlich?) mit lediglich 40 Menschen im Backoffice administrativ und/oder mit Personal-aufstockung finanziell überhaupt bewältigen?

Welche administrativen und kostenmäßigen Auswirkungen hätten NN-Verträge mit einzelnen Verbrauchern in größerer Anzahl bei den Netzbetreibern? Werden entstehende Mehrkosten individuell den Verursachern zugeordnet, oder müssten mal wieder ALLE Verbraucher für diesen totalen Blödsinn bluten?  >:( 
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 09. November 2013, 21:13:49
Glauben Sie, khh, daß Kristek so schnell aufgibt?


Sein Unternehmen ist so aufgestellt, daß möglicherweise eine Pleite des Energieversorgers in der Kette (UPG/mk-energy) für die Weiterauferhaltung der Nutzenergie-Liefer-Verträge der Kunden (welche mit der mk-power bestehen) gänzlich unschädlich ist. Da gibt es Möglichkeiten.

Auch wenn es für viele hier unverständlich ist, die Mehrheit der Kunden scheint hinter Care zu stehen. Care hat hier in keine Kerbe geschlagen, nämlich jene des Gefühls eines nicht zu vernachlässigenden Teils der Bevölkerung, die sich offenbar seit längerem von den konventionellen Energieversorgern "ausgenommen" fühlen.

Anders ist nicht zu erklären, warum die Kunden vom "Robin Hood" so begeistert sind. Warum die Hetze gegen VNBs und Grundversorger (nicht, daß diese weniger hetzen würden) bei Care so gut zieht.

Ein nicht zu unterschätzender Imageschaden für die konventionellen Versorger, selbst wenn der eine oder andere auf dem Standpunkt stehen mag, sie hätten sich gar nichts zu schulden kommen lassen. Vielleicht war das auch mit ein Grund, warum Mitnetz den Weg der gütlichen Einigung gegangen ist? PR-Technisch sicher ein kluger Schachzug, wenn die "Meute" bereits so gegen einen aufgebracht ist, ob zu Recht oder zu Unrecht!


Wer glaubt, Care sei spätestens in ein paar Monaten weg vom Fenster, irrt meines Erachtens. Ich traue Kristek zu, für jeden noch erdenklichen Tiefschlag bereits einen "Plan B" zu haben, möglicherweise wieder über streitbare Gesetzeslücken, aber seis drum..


Statt daß Care und Netzbetriebe sich jetzt über juristische Feinheiten scharmützeln, was meiner Ansicht nach langsam auf beiden Seiten lächerlich wird, müssten die Netzbetriebe m.E. langsam zähneknirschend einsehen, daß Sie Care so schnell nicht los sind.


Langsam finde ich müsste man mal die Netzbetriebe gesammelt mit Care an einen Tisch bringen.

Und einen neutralen Schlichter dazwischen.


Ja, ich rufe hiermit nach einem Heiner Geißler für die Causa Care..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 09. November 2013, 21:20:31
Dann zu ihren Detailfragen:

Da bin ich ja mal neugierig, wie viel CE-Bestandskunden und potentielle Neukunden auf „All-Inclusive“ verzichten wollen und sich mit dem Abschluss eines eigenen Netznutzungsvertrages vor den Karren des ach so uneigennützigen
„Energieversorgers der Energiewende“ ::) spannen
lassen, damit dieser den ein oder anderen Monat länger überlebt.

Genügend. So wie man raushört, muss aktuell sowieso jeder Kunde vorsorglich den eigenen Netznutzungsvertrag bzw. das Anforderungsformular für diesen unterschreiben. Egal, für welchen Tarif er sich entscheidet. Er wird dann All-Inclusive abgerechnet, bis der eigene NN-Vertrag Gültigkeit erlangt. So ist wohl der Plan.

Und der Kundenzustrom reißt nicht ab..


Wie schnell, wie lange und mit welchen weiteren Folgen (bspw. bei notwendiger Ersatzversorgung oder bei gewolltem Versorgerwechsel) könnten bei CE-Kunden mit direkter Netznutzung eigentlich die Lichter ausgehen, wenn aus welchen Gründen auch immer monatliche Netzentgelte wiederholt nicht ganz pünktlich an den Netzbetreiber gezahlt werden?

Vermutlich so schnell wie sonst auch (übliche Voraussetzungen für eine Stromsperre). Nur daß hier dann der Netzbetreiber in eigenem Interesse, nicht im Auftrag des Lieferanten sperrt.


Wie will die geschäftsführende mk-Holding GmbH die sicherlich umfangreiche „großzügige“ Abwicklung (wäre bspw. auch monatliche Ablesung etc. erforderlich?) mit lediglich 40 Menschen im Backoffice administrativ und/oder mit Personal-aufstockung finanziell überhaupt bewältigen?

Wären die Kunden nicht in eigener Netznutzung müsste ja auch die Marktkommunikation abgewickelt werden.

Das mit den 40 Mitarbeitern im Backoffice funktioniert (oder auch nicht), weil wohl die freien Außendienstler "einfache" Kundendienstaufgaben größtenteils übernehmen sollen, sodaß das Backoffice den "Rücken frei" hat.


Welche administrativen und kostenmäßigen Auswirkungen hätten NN-Verträge mit einzelnen Verbrauchern in größerer Anzahl bei den Netzbetreibern? Werden entstehende Mehrkosten individuell den Verursachern zugeordnet, oder müssten mal wieder ALLE Verbraucher für diesen totalen Blödsinn bluten?  >:(

Der Gleichbehandlungsgrundsatz untersagt m.W. Netzbetreibern, individuell von verschiedenen Netznutzern unterschiedliche NN-Entgelte zu verlangen (von den Netzentgeltbefreiungen für die Industrie, die höhere Stellen absegnen müssen, mal abgesehen).

Per se müssen für ein gesteigertes Arbeitsaufkommen bei den VNBs, wenn ein solcher denn umreißbar ist, also theoretisch alle netzentgeltpflichtigen Netznutzer bluten.

Wie auch für Fehlbeträge auf dem EEG-Umlagekonto..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 09. November 2013, 21:33:44
Kristek mag eine Menge Pläne B und C haben. Er hat auch durch das komplexe Firmengeflecht geschafft, dass juristisch vieles wiedersprüchlich scheint und es letztlich bisher nur viele kleine Scharmützel gibt.
Die nicht termigerechten Zahlungen an Netzbetreiber können rein provokativer Art sein, können der finanziellen Optimierug dienen (machen Andere sicher auch) oder aber auch auf echte fianzielle Probleme hindeuten.
Werden dann noch erhebliche EEG-Zahlugen fällig, könnten die B-Plane nicht mehr viel nützen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 09. November 2013, 21:34:38
Gibt es wirklich Gesetzeslücken, oder wird mit immer neuen Behauptungen auf die Langsamkeit deutscher Gerichte gesetzt?

Noch bringt jeder Monat den Kunden berechnete aber nicht abgeführte EEG-Umlage Geld in die Kasse. Mal sehen wie es mit "weg vom Fenster" aussieht, wenn die anhängigen Klagen der ÜNB durch sind. Da sehe ich jedenfalls keine Möglichkeiten für Tricksereien wie jetzt bei den Netzentgelten.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 09. November 2013, 21:38:55
Gibt es wirklich Gesetzeslücken, oder wird mit immer neuen Behauptungen auf die Langsamkeit deutscher Gerichte gesetzt?

Kommt aufs gleiche Hinaus, wenn dadurch die Möglichkeit besteht, (zeitweise) "unkonventionelle" Wege zu bestreiten.

Übermorgen gibts dann die nächste Idee, Kunden ans Netz zu kriegen, die aus herkömmlicher Sichtweise nicht mehr am Netz sein könnten. Damit müssen sich dann abermals die Gerichte beschäftigen.

Wie lang soll das so weitergehen? Deswegen mein Ruf nach einer Schlichtung..



Noch bringt jeder Monat den Kunden berechnete aber nicht abgeführte EEG-Umlage Geld in die Kasse. Mal sehen wie es mit "weg vom Fenster" aussieht, wenn die anhängigen Klagen der ÜNB durch sind. Da sehe ich jedenfalls keine Möglichkeiten für Tricksereien wie jetzt bei den Netzentgelten.

Beispiel:

Kristek hat bis dahin die UPG (was meinen Sie, warums die Namensänderung gab..) aus der mk-group ausgegliedert.

Die Klagen betreffen ja die UPG respektive ehemals mk-energy. Die Kundenbeziehungen hält alleinig die mk-power.

Die UPG könnte dann baden gehen, ohne daß es die mk-power kratzen muss. Ein neuer Energieversorger, der das Konzept der UPG fortführt, wird schnell gegründet sein. Muss ja dann nicht notwendigerweise Kristek als Geschäftsführer offiziell "dranstehen". Die Weiterversorgung der mk-power Kunden mit "Nutzenergie" ist gesichert und das ganze "Spiel" geht für alle beteiligten Parteien von vorne los.


So abwegig? Finde ich nicht..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 09. November 2013, 21:47:55
Die nicht termigerechten Zahlungen an Netzbetreiber können rein provokativer Art sein, können der finanziellen Optimierug dienen (machen Andere sicher auch) oder aber auch auf echte fianzielle Probleme hindeuten.

Der Gedanke kam mir auch schon.

Wir haben so viele kleine Energieversorger auf teils wirtschaftlich fraglichen Standbeinen - ob die wohl alle auch stets pünktlich zahlen? Verlieren die trotzdem reihenweise die Lieferantenrahmenverträge? Offenbar nicht..

Nein, hier ist schon eine gewisse Frontenbildung zwischen den Netzbetrieben und Care erkennbar nach meinem Dafürhalten. Aus gutem Grund, mag man sagen.

Daß es dabei um reelle Bedrohungen für die Netzbetriebe geht, mag ich mal bezweifeln. Bisher stellten sich alle Berichte über Ausstände gegenüber Verteilnetzbetrieben nachher so hinaus, daß wohl lediglich regelmäßig zu spät gezahlt wurde. Auch der Geschäftsführer der Netz Leipzig hat seine Aussage dahingehend korrigiert (korrigieren müssen).

Ob nun enercity für lächerliche 500nochwas Kunden die Vorauszahlung (!) der NN-Entgelte ein paar Tage später kriegt oder nicht .. sicher keine wirtschaftliche Bedrohung für die. Aber es ist verständlich, daß die Netzbetriebe mittlerweile die Nase voll haben und jede Kündigungsmöglichkeit nutzen.


Nur wenn dies wieder nur führt zu

a) endlosen Gerichtsverfahren
b) verunsicherten Kunden
c) "aufgebrachter Mob" gegen die jew. Netzbetriebe und Grundversorger, ergo derbe Negativ-PR, selbst wenn objektiv unberechtigt - die Dynamik scheint so hervorragend zu funktionieren!

..wer hat dann längerfristig überhaupt was davon?


Es sei denn, die betroffenen Akteure sehen die ganze Geschichte als vorübergehende Krankheit und hoffen auf die baldige Insolvenz der mk-group. Die prognostizieren sie aber schon seit mittlerweile teils einem Jahr und länger..


Achja, und offenbar fühlt sich auch keine offizielle Stelle veranlasst, einzuschreiten. Die Bundesnetzagentur kann ja Energieversorgern die Zulassung entziehen. Die mk-energy (mittlerweile UPG) ist ein solcher. Das bestreitet auch Care nicht.

Was passiert? Ein läppisches Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen Meldepflichten.

Die für eine Energielieferung genauso wie eine vertraglich geregelte Netznutzung unerlässlichen Bilanzkreisverträge mit den ÜNBs stehen immer noch, trotz der EEG-Ausstände bei selbigen. Naja, ist ja nicht deren Privatkohle, sondern nur die fürs treuhändisch verwaltete EEG-Konto. Rechtlich gesehen können es die ÜNBs geltend machen, müssen sie nicht mal..

Staatsanwaltschaft Hamburg will die heiße Kartoffel derzeit auch nicht anfassen..


Ergo:

Weitesgehend freie Bahn für Kristek, jedenfalls für die nächste Zeit.

Sollte die Netzbetriebe vielleicht veranlassen, darüber nachzudenken, ob die bisherige Strategie, die juristische Keule auszupacken (und auf Seiten von Care nicht anders) wirklich das Beste ist. Für eine Zeit ist und war das ja ok.

Aber langsam? Was bringts noch (s.o.) außer Verschleiß, Kosten, Unmut und nicht zu unterschätzender Imageschaden auf beiden Seiten?


Alle nicht-klagenden VNBs, also die große Mehrheit, haben sich offenbar entschieden, mit hier und da mal ein paar Tagen Verspätung bei einer Vorauszahlung zu leben, statt sich den ganzen o.a. Wahnsinn anzutun..

Solang die Kohle letztlich reinkommt und man vermeiden kann, bei einem aufgebrachten Mob (zu Recht oder Unrecht ist wurscht) als böser Drecksmonopolist dazustehen, die Rechtsabteilung die nächsten Monate fast ausschließlich für Care abstellen zu dürfen, man nicht die Rache von Care fürchten muss, mit tausenden Anfragen auf direkte NN-Verträge konfrontiert zu werden (die auch alle bearbeitet werden müssen) - so what?



Werden dann noch erhebliche EEG-Zahlugen fällig, könnten die B-Plane nicht mehr viel nützen.

Nicht mal da bin ich mir, aufgrund des Firmengeflechts, so sicher (s.o.).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 09. November 2013, 22:16:03
... Wir haben so viele kleine Energieversorger auf teils wirtschaftlich fraglichen Standbeinen ...

Was ist denn die mk-Group? Nun überschätzt den Laden doch nicht so maßlos!

Für größere EVU oder VNB, die mehr in der Portokasse haben als das ganze mk-Firmengeflecht an Eigenkapital ausweist, ist CE total lästig. Wirklich ernst nimmt die aber doch keiner, speziell nicht die großen 4 oder 5, die derzeit ganz andere Sorgen haben.

So, mir reicht es, ich wünsche ein schönes Wochenende.  :)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 09. November 2013, 22:32:53
Ich halte es nicht für unwahrscheinlich, dass das Vorgehen der Netzbetreiber untereinander zumindest teilweise abgestimmt ist.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 09. November 2013, 22:42:33
Ich halte es nicht für unwahrscheinlich, dass das Vorgehen der Netzbetreiber untereinander zumindest teilweise abgestimmt ist.

Ist es mit Sicherheit. Dürfte schon daher kommen, daß viele kommunale Betriebe von denselben 2-3 Energierechts-Kanzleien in diesen Sachen vertreten werden und/oder über Beteiligungen und die Muttergesellschaften verflochten sind.

Die Frage ist halt, wohin dieser "Krieg" mittelfristig führen soll (und damit ist das Verhalten beider Seiten gemeint). Aber seis drum..


Mal schaun, was die nächste Woche bringt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 10. November 2013, 15:48:42
Nochmal zur Situation in Bayern (Auszug):

Zitat von: http://www.energate.de/messenger/news/137870
08.11.2013

Regensburg (energate) - Die Netzsperre des Stromnetzbetreibers Bayernwerk gegen das Energieunternehmen Care Energy hat Bestand. Das Landgericht Regensburg hat den Antrag einer einstweiligen Verfügung gegen die Netzsperrung abgelehnt, bestätigte ein Bayernwerk-Sprecher [..] Die rund 20.000 Care-Energy-Kunden in dem Netzgebiet fallen somit in die Grundversorgung.

Care Energy weist aber darauf hin, dass die Stromversorgung durch Care Energy noch immer möglich sei, wenn sich die Care-Energy-Kunden als eigenständige Nutzer beim Bayernwerk anmeldeten. "Mit einem eigenen Netznutzungsvertrag darf der Kunde seinen Energielieferanten frei wählen, auch Care-Energy", teilte das Unternehmen mit. Es wolle seine Kunden umgehend darüber informieren. Der Bayernwerk-Sprecher bestätigte diese Möglichkeit. [..]


Interessant (der fett markierte Satz)!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 10. November 2013, 20:05:09
Wenn die CE-Kunden in Bayern und in anderen betroffenen Netzgebieten sich auf eigene NN-Verträge einlassen
(bspw. Risiko Mehr-/Mindermengenabrechnung) und immer noch nichts merken, dann ist denen kaum noch zu helfen.

Nochmals zu:
Die nicht termingerechten Zahlungen an Netzbetreiber können rein provokativer Art sein, können der finanziellen Optimierung dienen (machen Andere sicher auch) oder aber auch auf echte finanzielle Probleme hindeuten.
Der Gedanke kam mir auch schon. ...

Warum sollte CE (was?) „provozieren“ und was verstehen Sie (beide?) unter „finanzielle Optimierung“?

Ich vermute aufgrund verschiedener Indizien, dass die mk-group erhebliche Liquiditätsprobleme haben dürfte, und das trotz seit 09/2012 weitestgehend (bis zu ca. 10 Mio.? :o) NICHT an die ÜNB abgeführte EEG-Umlagen! Falls das zutrifft, würde mich sehr interessieren, ob allein nicht kostendeckende Preise ursächlich sind, oder ob vllt. auch wesentliche Privat-Entnahmen des Alleingesellschafters  dazu beitragen?

Anscheinend hat sich das Liquiditätsproblem ab Mitte 2013 verstärkt (Stichwort: Netzentgeltezahlung)  -  womöglich schon durch die relativ geringe Nachzahlung (knapp 0,5 Mio.) EEG-Umlagen an Amprion aufgrund Urteil LG Hamburg?  Jetzt waren mehrere hunderttausend Euro offene Forderungen an Mitnetz nachzuzahlen  -  tun sich damit am Monatsende zusätzliche Löcher auf?

Das Ganze erinnert doch SEHR an die Vorkommnisse bei TelDaFax und FlexStrom unmittelbar vor deren Crash. :(

@SabbelMR, kommen Sie jetzt bitte nicht wieder mit Plan B oder C des Protagonisten! ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 10. November 2013, 21:12:25
@khh: Ich teile Ihre Einschätzung und stimme dem Vergleich mit Teldafax und Flexstrom zu. Die Parallelen sind nicht zu übersehen.

Allerdings ist unpünktliches Zahlen ja nicht ganz unüblich.
http://flmakler.de/zahlungsmoral/

Zitat
– die kleineren Unternehmen bekommen ihre Gelder von ihren Kunden später als die Großen: Zahlungsziele werden vom Kunden um 21 Tage überzogen, die großen Unternehmen bekommen ihr Geld „schon“ nach 19 Tagen Überziehung.

Vorteile bringt verspätetes Zahlen insbesondere dem, der sich das Geld teuer leihen muss. Wenn CE zum 25. an die Netzbetreiber Vorkasse leisten muss und von den Kunden am Monatsanfang Geld bekommt, scheint mir das schon interessant die Vorauszahlung so spät wie möglich zu zahlen.



Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bb am 10. November 2013, 21:52:54
Allerdings ist unpünktliches Zahlen ja nicht ganz unüblich.
http://flmakler.de/zahlungsmoral/

Zitat
– die kleineren Unternehmen bekommen ihre Gelder von ihren Kunden später als die Großen: Zahlungsziele werden vom Kunden um 21 Tage überzogen, die großen Unternehmen bekommen ihr Geld „schon“ nach 19 Tagen Überziehung.

Vorteile bringt verspätetes Zahlen insbesondere dem, der sich das Geld teuer leihen muss. Wenn CE zum 25. an die Netzbetreiber Vorkasse leisten muss und von den Kunden am Monatsanfang Geld bekommt, scheint mir das schon interessant die Vorauszahlung so spät wie möglich zu zahlen.

Sicher, dass man das üblicherweise auch bei sechsstelligen Summen und festen Zahlungszielen so handhabt?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 10. November 2013, 22:15:00
Allerdings ist unpünktliches Zahlen ja nicht ganz unüblich. ...

Sicher, dass man das üblicherweise auch bei sechsstelligen Summen und festen Zahlungszielen so handhabt?

Sicher wird das "üblicherweise" so nicht gehandhabt, wenn unpünktliches Zahlen drastische Sanktionen wie Netznutzungskündigung zur Folge haben kann. Insoweit ist "allgemeine" Zahlungsmoral hier OFF-TOPIC !
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 10. November 2013, 22:54:24
Naja, wenn MK am 28. zahlen konnte, hätte er es vermutlich auch am 24. gekonnt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 11. November 2013, 00:33:02
@SabbelMR, kommen Sie jetzt bitte nicht wieder mit Plan B oder C des Protagonisten! ;)

Nö ;).

Aber den "mündigen Bürger" hole ich gern nochmal raus. Wobei wir da ja eigentlich einer Meinung sind. Wer einen eigenen NN-Vertrag unterschreibt, hat sich hoffentlich informiert, was er tut..


[..] trotz seit 09/2012 weitestgehend (bis zu ca. 10 Mio.? :o) NICHT an die ÜNB abgeführte EEG-Umlagen!

Könnten sogar schon erheblich mehr sein als 10. Mio (alle 4 ÜNB zusammengenommen und von 09/2012 bis dato). Stichwort Kundenwachstum in 2013..


[..] oder ob vllt. auch wesentliche Privat-Entnahmen des Alleingesellschafters  dazu beitragen?

Vergessen Sie den Vertriebsapparat nicht. Insgesamt 120€ je Neuvertrag (verteilen sich über Differenzprovisionen über die Vertriebshierarchie) sind an Aquisekosten für einen Neukunden auch nicht ohne..

Nicht nur der Kristek verdient sich ein reiches Näschen, sondern auch die übrige obere Spitze der Vertriebspyramide.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Netznutzer am 11. November 2013, 01:01:08
Zitat
Wer einen eigenen NN-Vertrag unterschreibt, hat sich hoffentlich informiert, was er tut..

Wer einen eigenen NN-Vertrag unterschreibt, braucht eine ILN, da Marktakteur. Deshalb können auch nicht so ohne weiteres Marktprozesse an CE übertragen werden. (Großzügigerweise Abwicklung von Allem durch CE) Den Privatmann möchte ich sehen, der eine ILN bei Vertragsschluss vorlegen kann.

Die Großzügigkeit von Bayernwerk kommt daher nicht von ungefähr.

Gruß

NN
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 11. November 2013, 01:40:40
@ Netznutzer

Ihr Wort in Gottes Ohren (ILN & Co.).


Schaun wir mal, wies in Bayern weitergeht..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 11. November 2013, 02:11:32
[...]
[..] oder ob vllt. auch wesentliche Privat-Entnahmen des Alleingesellschafters  dazu beitragen?

... Nicht nur der Kristek verdient sich ein reiches Näschen, sondern auch die übrige obere Spitze der Vertriebspyramide.

Gerade wegen "verdient sich ein reiches Näschen" interessieren mich ebenso auch eventuelle Entnahmen! Aber die vielleicht irgendwann mal veröffentlichten Bilanzen 2012 und 2013 werden vermutlich so weit verkürzt, dass das ohnehin nicht nachvollziehbar sein dürfte.  :(
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 11. November 2013, 02:16:30
Entgegen den aktuellen CE-Beiträgen auf CE-facebook und CE-Pressemitteilungen weiß der Geschäftsführer und Alleingesellschafter der mk-group offensichtlich doch, dass „im Voraus bezahlt“ nicht zwingend auch vertragskonform ist ! :D

Hier  www.shz.de  unter Lokales / Flensburger-Tageblatt habe ich jetzt zufällig bei den Kommentaren zu einem Artikel über Care-Energy vom 31.03.2013 nachstehende Antwort entdeckt  -  Auszug:

Zitat
12. | Martin Richard Kristek | 02.04.2013 | 10:46 Uhr
Kommentar zu V..... N......

Sehr geehrter Herr N......,
... wie wir leider heute festgestellt haben, der angemahnte Betrag korrekt ist.

... eine Mahnung hat immer den Grund dass etwas zu spät bezahlt wird so ist dies auch in diesem Fall.
[Hervorhebung/Unterstreichung durch khh]

Bei den weiteren Kommentaren findet sich zudem ein sehr interessanter „Disput“ zwischen einem Kommentator
und M. Kristek, ob Mieter einer Wohnung überhaupt legitimiert sind, einen EDL-Vertrag und die darin bestimmte Nutzungsabtretung des Hausnetzes wirksam vereinbaren zu können.

PS:  Können Wohnungsmieter eigentlich wirksam einen NN-Vertrag zu einer Abnahmestelle abschließen, deren Eigentümer sie ja gar nicht sind ?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 11. November 2013, 03:04:09
PS:  Können Wohnungsmieter eigentlich wirksam einen NN-Vertrag zu einer Abnahmestelle abschließen, deren Eigentümer sie ja gar nicht sind ?

Ja, weil Netznutzungsvertrag ungleich Netzanschlussvertrag. Letzteren schließt nur der Eigentümer.

Die Frage ist vielmehr, ob der Netznuter die elektronische Marktkommunikation höchstpersönlich erbringen muss, ob er entsprechende Codenummern vorweisen muss (die er nicht bekäme) usw. usw. - siehe letzte Beiträge.


Zur Abtretung des Hausnetzes ("EDL-Vertrag" bei Care):

Da könnte der Vermieter theoretisch wiedersprechen. Man muss grundsätzlich im Leben nicht in jedem Fall dulden, daß Rechte aus Verträgen an Dritte abgetreten werden, insbesondere, wenn soetwas vorher nie vereinbart und/oder sogar ausgeschlossen wurde.

Allerdings passiert die ja sowieso nur "virtuell". Wie wir wissen liegt sowohl das Betriebsrisiko als eigentlich ... alles ... weiter beim Kunden wie vorher.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 11. November 2013, 08:38:06
Nach meiner Erfahrung ist es nichts Ungewöhnliches, dass bei eigenem NN-Vertrag für die Kommunikation zwischen Lieferant und Netzbetreiber wie üblich die elektronischen Verfahren genutzt werden und der letztverbrauchende Kunde eine Netznutzungsrechnung in Papierform erhält. In Zusammenhang mir der "Strukturierten Beschaffung" ist das wohl nicht unüblich. Ob ein Haushaltskunde das ansteben sollte, steht auf einem anderen Blatt. Angst braucht er aber wohl nicht davor zu haben. Die Grund- und Ersatzversorgung wird durch einen eigenen Netznutzungsvertrag wohl kaum verhindert.   
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 11. November 2013, 11:55:19
... Ob ein Haushaltskunde das anstreben sollte, steht auf einem anderen Blatt. Angst braucht er aber wohl nicht davor zu haben. Die Grund- und Ersatzversorgung wird durch einen eigenen Netznutzungsvertrag wohl kaum verhindert.

Im Zusammenhang mit Mehr-/Mindermengenabrechnungen im Fall der Insolvenz eines Lieferanten sehen Sie keine Risiken für Kunden mit eigenem Netznutzungsvertrag? Wird sich der Netzbetreiber dann nicht doch an den Letztverbraucher als seinen verbleibenden NN-Vertragspartner halten?   

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 11. November 2013, 12:47:16
Im Zusammenhang mit Mehr-/Mindermengenabrechnungen im Fall der Insolvenz eines Lieferanten sehen Sie keine Risiken für Kunden mit eigenem Netznutzungsvertrag? Wird sich der Netzbetreiber dann nicht doch an den Letztverbraucher als seinen verbleibenden NN-Vertragspartner halten?

Wenn der NN-Vertrag regelt, daß die MMA ausschließlich mit dem Lieferanten erfolgt, wie es im angestrebten einheitlichen Rahmen-NN-Vertrag der Netzagentur jetzt wohl vorgesehen ist..


Nach meiner Erfahrung ist es nichts Ungewöhnliches, dass bei eigenem NN-Vertrag für die Kommunikation zwischen Lieferant und Netzbetreiber wie üblich die elektronischen Verfahren genutzt werden und der letztverbrauchende Kunde eine Netznutzungsrechnung in Papierform erhält.

In dem Moment ist der Lieferant für den Netznutzer aber gleichzeitig Marktkommunikations-Dienstleister. Er vertritt den Netznutzer zur Entgegennahme der Datenformate, die dieser selbst nicht abwickeln kann.

Laut Stimmen hier im Thread müsse sich der VNB wohl nicht auf dieses Konstrukt einlassen..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: GPKE-Xperte am 11. November 2013, 12:49:13
Zitat
Im Zusammenhang mit Mehr-/Mindermengenabrechnungen im Fall der Insolvenz eines Lieferanten sehen Sie keine Risiken für Kunden mit eigenem Netznutzungsvertrag? Wird sich der Netzbetreiber dann nicht doch an den Letztverbraucher als seinen verbleibenden NN-Vertragspartner halten?

Das ist meiner Meinung nach sogar ein nicht zu kalkulierendes Risiko für den Kunden mit eigenem Netznutzungsvertrag. In vielen aktuellen direkten Netznutzungsverträgen ist dies bewusst von den Netzbetreibern (als zusätzliche Sicherung) eingebaut worden.

Denn im schlimmsten Fall stellt ein kurz vor der Insolvenz stehender Lieferant überhaupt keine Bilanzierungsmengen mehr in den Bilanzkreis ein und der Kunde trägt im Fall der Fälle die kompletten Kosten. Und zwar dann doppelt - zusätzlich zu dem was er bereits an Abschlägen an seinen Energielieferanten geleistet hat.

Ich bezweifle aber, dass dies noch ein Endkunde durchblick, geschweige denn diese Gefahr auch nur ahnt...
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 11. November 2013, 12:52:37
Denn im schlimmsten Fall stellt ein kurz vor der Insolvenz stehender Lieferant überhaupt keine Bilanzierungsmengen mehr in den Bilanzkreis ein und der Kunde trägt im Fall der Fälle die kompletten Kosten. Und zwar dann doppelt - zusätzlich zu dem was er bereits an Abschlägen an seinen Energielieferanten geleistet hat.

Wenn der NN-Vertrag regelt, daß der VNB im Rahmen der Mehr-/Mindermengenabrechnung auf den Netznutzer zurückgreifen kann, kann das tatsächlich so kommen..

Zumal der Netznutzer ja keine Möglichkeit hat, unterjährig zu kontrollieren, ob der Lieferant seinen Fahrplan einhält. Die böse Nachricht kommt im Zweifel, wenns zu spät ist.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: GPKE-Xperte am 11. November 2013, 12:58:17
Und im Zweifelsfall sind dann die dafür verantwortlichen schon auf den Philippinen und lassen sich die Sonne auf die lindgrüne Badehose scheinen...
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 11. November 2013, 13:13:54
..und der VNB könnte, sofern die MMA vertraglich dazugehört, bis zum Ausgleich der NN-Ausstände durch den Netznutzer (zu Recht) die Entnahmestelle lahmlegen (Zählerausbau).

Dann ist auch nix mit Grundversorgung oder anderer Wahlversorger..


Stellt sich die Frage, was muss eigentlich passieren, damit man als Lieferant seinen Bilanzkreisvertrag mit dem jeweiligen ÜNB verliert?

EEG-Ausstände reichen wohl nicht, sonst hätten die ÜNBs ja sicher schon allesamt CE die Bilanzkreisverträge aufgekündigt, was dazu geführt hätte, daß CE nirgends (im Gebiet des jeweiligen ÜNB) mehr hätte liefern können.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 11. November 2013, 13:29:54
Und was muss eigentlich passieren, damit vzbv und/oder BdEV
die Verbraucher vor eigenen NN-Verträgen endlich warnt ?
  :(
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 11. November 2013, 13:38:08
Tja..

Der Care-Energydrink hingegen war der Verbraucherzentrale Sachsen (?) eine Pressemitteilung wert. Grotesk!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 11. November 2013, 13:42:26
Zum Thema Direktvertrieb:

Es steht jetzt nicht ausdrücklich "Care" im Artikel - der erwähnte "namhafte, bundesweit aktive Ökostromanbieter", welcher "seit langem durch Vertriebsmethoden auffält, die auf wahrheitswidrigen Aussagen basierten", könnte auch ein anderer sein.


Dennoch kommt mir jedesmal die Galle wenn ich etwas dergleichen lese:

http://www.zfk.de/unternehmen/nachrichten/artikel/druecker-warnen-vor-blackout.html

https://www.sw-kassel.de/privatkunden/unternehmen/aktuelles/detail/namhafter-oekostromanbieter-beluegt-kasseler-stromkunden.html
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: PLUS am 11. November 2013, 14:02:52
Zum Thema Direktvertrieb:
Es steht jetzt nicht ausdrücklich "Care" im Artikel - der erwähnte "namhafte, bundesweit aktive Ökostromanbieter", welcher "seit langem durch Vertriebsmethoden auffält, die auf wahrheitswidrigen Aussagen basierten", könnte auch ein anderer sein.
Dennoch kommt mir jedesmal die Galle wenn ich etwas dergleichen lese...
Keine Frage, es gibt auch bei der Energie unlauteren "Vertrieb". Das ist nicht akzeptabel und ist zu verfolgen, aber Sorry, bei solchen naiven Reklamestorys kommt mir die "Galle hoch":

Zitat
Dort konnten die Mitarbeiter des Kundenservice das Paar beruhigen. Erstens werde der Strom nicht abgestellt, zweitens liefern der Kasseler Versorger ausschließlich Naturstrom, ...

... und gerade Kassel! Das hatten wir schon ..
http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18376.msg102032#msg102032
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 11. November 2013, 14:12:40
@SabbelMR,
müssen Sie wirklich fast jeden irgendwie (oder auch nicht) mit Care-Energy befassten Artikel aus dem Netz hier einstellen?
Ich würde es jedenfalls begrüßen, wenn das auf unmittelbar den "Verbraucherschutz" berührende Themen begrenzt wird!
Danke.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 11. November 2013, 14:26:26
Neue Idee, um Geld zu generieren:

Schönen guten Tag,
anbei erhalten Sie vorab unser Care-Magazin zum Studium. Dieses Magazin wurde in einer Auflage von 360.000 Stück gedruckt und ist ab nächster Woche verteilbereit. Nehmen Sie mit Ihrer Führungskraft Kontakt auf, um Magazine zu ordern. Jeder Kunde soll und muss ein Magazin in gedruckter Ausfertigung erhalten und für Sie ist es die beste Art und Weise, wieder mit den von Ihnen zu betreuenden Kunden Kontakt aufzunehmen, ein Gespräch zu führen und vielleicht sogar dabei den einen oder anderen Vertragsabschluss zu generieren, zum Beispiel durch einen neuen Gas-Auftrag.

So und nun viel Spass beim Lesen.

Kostet 4,90 € in Worten: viereuroneunzig, vom VP zu entrichten...
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 11. November 2013, 14:32:52
@ khh
Die Warnung der Verbraucherzentralen ist doch schon lange passiert: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/im-energienetz-verstrickt-1

...dass er mit einem eigenen Netznutzungsvertrag zahlreiche gesetzliche Verpflichtungen eingeht. Dazu zählt unter vielen anderen auch die, zusätzlich zum Netzentgelt die Abgaben und Umlagen selbst zu entrichten, die sonst im Lieferpaket des Stromversorgers mit enthalten sind. "Auch im Übrigen dürfte der Netznutzungsvertrag für die Mehrheit der Verbraucher undurchsichtig und daher ein Buch mit sieben Siegeln sein. So enthält er Begrifflichkeiten wie Leistungsmessung, Lastprofilverfahren oder Bilanzkreis, die für einen nicht in der Energiewirtschaft Tätigkeiten unverständlich bleiben dürften", gibt Henschler Verbrauchern zu bedenken, die den Abschluss eines solchen Vertrages erwägen...

Und Sie können sicher sein, dass wir im Hintergrund am Ball sind!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 11. November 2013, 14:34:54
@ khh

Legitimer Punkt - aber was betrifft den Verbraucherschutz? Nur wenn es in XY eine neue Netzsperre gibt, oder auch allgemeine Entwicklungen?

Möglicherweise kann man ja einen zweiten Thread aufmachen "Care-Energy / Aktuelles / Presse" (oder dergleichen). Dann kann da alles Neue verlinkt werden und der geneigte Leser entscheidet selbst, ob er da reinschaut.


@ PLUS

Die Situation in Kassel war mir nicht bekannt. Scheinen ja ganz schöne "Spezialisten" zu sein :o..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 11. November 2013, 14:36:25
@ Maryla

Aber wieviel Geld CE seinen Vertriebspartnern für welche (Zwangs-)Werbemittel verrechnet, was soll das den Verbraucher interessieren?

Dafür haben die VPs und Ex-VPs ja ihre eigene "Jammergruppe" auf Facebook ;).



@ Maryla (2)

In der Pressemitteilung fehlt eindeutig der (deutliche) Hinweis auf konkrete finanzielle Risiken, z.B. aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung.

Tenor klingt für mich nach "ist alles sehr kompliziert, muss man sich nicht antun". Aber nicht nach "kann wirklich riskant werden".
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 11. November 2013, 16:06:34
@ SabbelMR

Zu 1: Irgendetwas haben Sie da nicht verstanden! Mit diesem Magazin soll Geld generiert werden (360.000 x 4,95 €, abzüglich Herstellungskosten). Den Inhalt kann man sich lebhaft vorstellen. Auch wenn es "nur" CE-Kunden sind, so sind es doch auch Verbraucher, ... und woher glauben Sie Ihre Informationen über die Mitglieder dieser geheimen "Jammergruppe" zu haben?

Zu 2: Obwohl absichtlich vorsichtig formuliert, hat es zur Abmahnung gereicht!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 11. November 2013, 17:06:05
[...]
Zu 2: Obwohl absichtlich vorsichtig formuliert, hat es zur Abmahnung gereicht!

Und mit einer "ka....frechen" Abmahnung kann man die VZ zum Schweigen bringen?

Das "am Ball" sein scheint sich jedenfalls auch sehr im Hintergrund abzuspielen.  :(
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 11. November 2013, 18:23:18
Mit diesem Magazin soll Geld generiert werden (360.000 x 4,95 €, abzüglich Herstellungskosten). Den Inhalt kann man sich lebhaft vorstellen. Auch wenn es "nur" CE-Kunden sind, so sind es doch auch Verbraucher, ...

Nur daß dieses Geld bei den freien Mitarbeitern von Care "eingetrieben" werden soll und nicht bei den Kunden gemäß dem von Ihnen veröffentlichten Text.

Klar hat hat das ein anrüchiges "Geschmäckle", aber was juckts den Energiekunden, wie Care in Bezug auf Provision oder Kosten für Werbemittel (um nichts anderes handelt es sich hier offenbar) mit seinen Vertriebspartnern umgeht?


und woher glauben Sie Ihre Informationen über die Mitglieder dieser geheimen "Jammergruppe" zu haben?

Es gab Zeiten, da konnte man die Gruppe noch öffentlich mitlesen..

Bestreiten Sie, daß die Facebook-Gruppe, die wir beide meinen, zu über 90% aus unzufriedenen (Ex-)Care-Vertretern besteht ;)?


Zu 2: Obwohl absichtlich vorsichtig formuliert, hat es zur Abmahnung gereicht!

Das ist wirklich, wirklich bedauerlich!

Ich hoffe, Ihre Kollegen in Sachsen haben sich dagegen juristisch zur Wehr gesetzt..


Und mit einer "ka....frechen" Abmahnung kann man die VZ zum Schweigen bringen?

Nun wollen wir mal festhalten, daß die VZen sicher bundesweit eine sehr wertvolle Arbeit auf ganz verschiedenen Bereichen leisten. Das geht von juristischen Fragen von Verbrauchern über die Energie- bis hin zur Bauberatung..

Und sicher müssen die VZen abwägen, wieviel (finanzielles) Risiko sie hier und dort eingehen können, um für die Rechte der Verbraucher einzustehen. Haben ja auch keine Geldruckmaschine im Keller..

Weit bemerkenswerter finde ich, daß die ehemals sehr lebhafte Berichterstattung der großen Medien über Care fast simultan seit einiger Zeit auf 0 abgerissen ist. Man darf mutmaßen, daß es da wohl auch Abmahnungen gab und man sich jetzt nicht mehr traut. Das wäre aber äußerst "unjournalistisch"!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Netznutzer am 11. November 2013, 19:35:56
Zitat
Ich bezweifle aber, dass dies noch ein Endkunde durchblick, geschweige denn diese Gefahr auch nur ahnt...

@ gpke-xperte

Dies Gefühl habe ich auch bei Ihnen, wenn ich Ihre Statements lese...

Sobald ein Lieferant über seinen BKV keine Mengen mehr zur Verfügung stellt, wird der BK umgehend geschlossen. Bis zu diesem Zeitpunkt war der BK ausgeglichen.

"Risiko MMM" Abgesehen von der Tatsache, dass reichlich Netzbetreiber im Jahr 2013 noch immer nicht in der Lage sind. MMM gegenüber Lieferanten abzurechnen, so sieht die Praxis doch so aus, dass die MMM erst 2-3 Monate nach der Jahresschlussrechnung erstellt werden. Hier werden die Mengen innerhalb eines Bilanzkreises verrechnet, so dass am Ende eine Restmenge stehen bleibt, da es die Verpflichtung zur abnahmestellenscharfen MMM nicht gibt, und es nicht im Sinne des Erfinders ist, Mehrmengen zu summieren und an den Lieferanten zu vergüten, und die Mindermengen abnahmestellenscharf dem Netznutzer in Rechnung zu stellen. Hierzu fehlt jede Grundlage, da der Netznutzer ausschliesslich das Transportsystem Netz zu vergüten hat, und bei Mindermengen die Netznutzung bereits mit der Jahresrechnung beglichen hat. In keinem Netznutzungsvertrag wird ein Differenzmengenliefervertrag geschlossen. Deshalb hat man einen BKV benannt, der hinter dem Lieferanten steht. Warum BBH diese Passage in deren Vertrag reingesetzt haben, bleibt deren Geheimnis, aber allein die schon die fehlende Zuordnungsermächtigung zu einem Verbraucher macht das gabze Konstrukt unmöglch. Denn bei einem SLP-Kunden wird die g e s a m t e Energiemenge an einem Zähler von einem Lieferanten geliefert.

Gruß

NN
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 11. November 2013, 20:01:44
@Netznutzer,

für Laien, die vom Spezialthema ‚Netznutzung’ keine Ahnung haben, reden Sie manchmal leider auch in Rätseln ;)
(oder bin ich begriffsstutzig :) ? ) :

Dass die  g e s a m t e  Energiemenge an einem Zähler von  e i n e m  Lieferanten geliefert wird, ist jedem klar.
Was bedeutet "allein die schon die fehlende Zuordnungsermächtigung zu einem Verbraucher macht das ganze Konstrukt unmöglich" und von welchem "Konstrukt" ist die Rede ?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 11. November 2013, 20:10:22
Sobald ein Lieferant über seinen BKV keine Mengen mehr zur Verfügung stellt, wird der BK umgehend geschlossen.

Umgehend heißt, sowas kann innerhalb von Tagen passieren?

Und damit ist dann auch der Bilanzkreisvertrag futsch?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bb am 12. November 2013, 17:28:16
Merkwürdig:

Zitat
Energiepunkt
vor 4 Stunden
ACHTUNG: Care Energy erhöht völlig unerwartet und entgegen der Aussagen auf der firmeneigenen Facebookpräsenz den KWH Preis von 19,9ct auf 24,9ct. Es wird ebenfalls, wie bereits bekannt gegeben, die Grundgebühr von 6,99€ mtl. auf 9,90€ mtl. steigen... Wir beraten euch gern..
Quelle: https://www.facebook.com/Energiepunkt?fref=ts
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 12. November 2013, 18:05:35
In der "Jammergruppe" wurde ein entsprechendes Infoschreiben veröffentlicht  8)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 12. November 2013, 18:10:55
Alle Kunden bundesweit, ab 2014, keine geschenkten Module mehr...
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 12. November 2013, 18:13:40
Daher auch das Hochglanzmagazin, allerdings ohne Preis. Irgendwas müssen die VP ja in der Hand haben, um die Kunden von den neuen Konditionen zu überzeugen...
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 12. November 2013, 18:23:37
Keine geschenkten Module mehr .. naja, wieviel wurden wohl bisher tatsächlich ausgeteilt?

Und das Magazin müssen die VP nun doch nicht bezahlen?


Und warum sollten die VP ein Interesse haben, die Kunden zu halten? Wegen der Provisionsrückrechnung, wenn der Kunde unter 12 Monate bei Care war?

Ansonsten schauts doch so aus: Die dicke Provision gabs bei Abschluss. Die monatliche Folgeprovision ist ja wohl - Anhand der im Netz geleakten Dokumente - vernachlässigbar.


Da werden wohl eher viele VPs die Seiten wechseln, um bei einem Anbieterwechsel nun nochmals absahnen zu können.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Maryla am 12. November 2013, 18:32:09
MK behauptet 5.000 Stück, glaubt aber keiner.

Doch, sie müssen es bezahlen. Ich meinte ohne Strompreisangabe ab 2014.

Ja, wegen der Provisionsrückrechnung.

Wenn sie clever sind, nehmen sie ihre CE-Kunden mit...
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 12. November 2013, 18:38:27
MK behauptet 5.000 Stück, glaubt aber keiner.

;D  ;D

Nein, das glaubt wirklich keiner.


Doch, sie müssen es bezahlen. Ich meinte ohne Strompreisangabe ab 2014.

Achso. Danke für die Klarstellung!


Tja, Mensch .. da macht sich Kristek ja auch unter den Vertriebspartnern gerade richtig Freunde?!

5€ "Zwangsabgabe" fürs zu verteilende Kundenmagazin und dann noch die Preise erhöhen, was bei jedem Kunden der deswegen kündigt und unter 12 Monate dabei war Provisionsrückforderung bedeutet :o..


Um die Ecke gedacht:

Skurille Situation eigentlich. Fast jede Kündigung (außer, wenn Kunde schon > 1 Jahr dabei) spült bei Care sofort Kohle in die Kasse (in Form der Provisionsrückforderung vom VP). Hat man auch nicht oft. Da könnte man meinen, Care legt es auf die Kündigungen an ;).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bb am 12. November 2013, 20:58:28
Soeben wurde die Preiserhöhung offiziell auch auf der Facebook-Seite von Care bekanntgegeben.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 12. November 2013, 21:27:40
Popcorn und sekündlich F5-Taste auf Facebook oder wie ;)?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 12. November 2013, 21:50:16
eben von CE auf facebook:

Zitat
Kunden die ihre Berater nutzen, wissen wie sie trotzdem die 19,90 halten können.

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 12. November 2013, 22:01:18
eben von CE auf facebook:
Zitat
Kunden die ihre Berater nutzen, wissen wie sie trotzdem die 19,90 halten können.

Sponsern die den Tarif und geben Bürgschaften ?  :-\


Care Energy am 24.10.2013 auf CE-facebook:

Zitat
Man ärgert, diskreditiert und diffamiert uns?
Unsere Antwort ist einfach der Tarif 2014!
...
So und nun lieber Mitbewerb, überlegt Euch mal etwas.

Ab 2014  (Bsp.: PLZ 273.., Jahresverbrauch 3.600 kWh):

Care Energy  =  1.015,20 Euro

Die Antworten der liebsten ‚Mitbewerb’   8)

Vattenfall  =  1.008,66 ./. 140,00 Bonus  =  868,66 Euro
EwieEinfach (E.ON)  =  1.023,84 ./. 150,00 Bonus  =  873,84 Euro
Eprimo (RWE)  =  1.020,36 ./. 110,00 Bonus  =  910,36 Euro
Yello (EnBW)  =  1.062,96 ./.   36,00 Bonus  =  1.026,96 Euro

EWE   =   1.004,88 Euro

Quo vadis, Care Energy ?   ;D         
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: corsair am 12. November 2013, 22:03:39

Der Messias enttäuscht seine Jünger.....

Zitat
- Das ist ein schlechter Witz.. oder?

- Was ist mit den Kunden die ein Solarmodul haben?

- Grundgebühr + 42% und Strom + 25 % ???? Gefällt mir nicht!! Und das so überraschend? Dann ist die Care Energy Story wohl gestorben.... Wenn dieser Kommentar gelöscht wird, weiß ich, daß ich den Stromanbieter wechseln werde. Danke!

- Habs gewusst.Gott sei Dank hab ich mich im letzten Moment dafür entschieden kein Vertriebspartner zu werden!!!!

- schade das sind fast 12 € mehr im monat bei gleicher leistung wenn man von 2000 kw im jahr ausgeht

- Schade, der falsche Weg, der Wechsel zu Care wäre dann sinnlos

- Schade....

- Leute, spart euch die Fragen. Werden doch gleich wieder gelöscht. Ruft einfach morgen früh euern Berater an. Da bin ich sehr gespannt drauf, weil mein Berater mir heute morgen nix von einer Preiserhöhung gesagt hat.

- Wo sind die Kommentare??

- Schade, der falsche Weg, der Wechsel zu Care wäre dann sinnlos

- Die erste nachricht von care die mir nicht gefällt

- Schweinerei!!!

- Das war es dann mit 360000! Diese Erhöhung IST mehr wie frech.

- Ich weiß jetzt echt nicht warum dort gefällt mir gedrückt wird!!!!

- Alle Beiträge werden gelöscht.. So geht Kundenkontakt.. Sorry, bis jetzt hab ich voll hinter care gestanden.

- Da wird wohl langsam die luft dünn, bei diesem preis haben auch andere anbieter ne reale chance, kunden zurückzuerobern

- Tatol sinnlos erst vor drei Tagen zu Care Energy gewechselt da hieß der Preis noch 19,9 cent. Das kotzt mich an.

- Naja war ja zu erwarten. Wiedermal mit der rosaroten Brille unterschrieben!!!

- Das ist echt schade das ihr von den 19.90 Cent Abkommen. Und dann gleich solche Erhöhung. Ich bin sprachlos. Mal sehen wieviel Kunden euch dann noch bleiben?

- Habt ihr den Blabla Text von Envia, Rewe oder Eon kopiert?

- Das ist schon der Hammer, dass hier keine objektive Kritik geduldet wird. Sehr schade. Soetwas spricht sich herum auch beim Kunden...

- 25% die Preise kann nicht fair sein!

- werden kommentare einfach gelöscht?!

- Schaut so aus!!!

- Sauerei

- Bei 3500 kw im Monat sind des rund 240 € im Jahr mehr? Hab ich da ein denkfehler in der Rechnung?

- Shitstorm!

- das ist wohl eure Einigung mit Mitnetz ? schämt euch tz

- schade schade....werde mich wohl von care verabschieden....vor allem weil kritik hier wohl nicht geduldet wird...

- Kommentare werden gelöscht .....!

- Das ist ein schlechter scherz!

- Auf der Care-Website steht davon nichts! Wieso nur bei Facebook? Was ist seriöser?

- Hallo admin. Alle Beiträge zu löschen ist der flasche weg. Dann löscht bitte zuerst euern Beitrag. #Shitstorm #SchussinsKnie

- was ist mit den Kunden die ein CARE SolarModul haben? Bleibt die Preisgarantie auch bestehen? Mfg

- Erst seid ihr die" Guten" und dann erhöht ihr die Grundgebühr um über 40 % und die kw/h um 25%??? Habt ihr nicht immer geschrieben das ihr unabhängig seid und für faire Preise kämpft? War das der Preis damit man sich mit MITNETZ einigt?

- Das ist der absolute Tiefpunkt das hier die Kommentare gelöscht werden.

- Normalerweise sollte man euch auf die Aussage von Ende Oktober festnageln, wo Herr Kristek persönlich gesagt hat das 2014 die kWh Preise bleiben... Lediglich die Grundgebühr wird steigen...

- Nee.. Ich geh ins Bett. Das ist mir zu hoch!

- Super vor wenigen Woche hat es noch anders geklungen denn da sollte lediglich die Grundgebühr angehoben werden. ???

- Warum werden Kommentare gelöscht?

- 24.90 + 9.90. Nicht mit mir. Vor kurzem wollten ihr bloß die Grundgebühr erhöhen.
 
- wieso werden die Kommentare ständig gelöscht? können sie auf einmal nicht mit kritik umgehen?
 
- konnten die noch nie
 
- Care Energy:  Ja, Kunden mit Modulen, haben den Preis eingefroren, HSV-Tarif und Sozialtarif bleibt und Kunden die ihre Care-Energy Berater nutzen, wissen wie sie trotzdem die 19,90 halten können.

- hab jetzt schon wesentlich günstigere Anbieter für 2014 gefunden....waren wohl nur Lockangebote die 19 90 .... 24,90 ist heftig, geht auch für ca 22,5 .... bye bye care.....

- schock !!!!

- Tut der Finger schon weh vom löschen???

- Lol... Jetzt wird's lustig
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 12. November 2013, 22:04:28
Damit ist vermutlich der Real-Tarif gemeint, denn:

Zitat von: http://www.facebook.com/notes/care-energy/preiserhöhung-für-kunden-in-den-tarifen-privat-und-gewerbe/623895764338133
Gern hätten wir Ihnen unveränderte Preise auch im Jahr 2014 angeboten. Dies wird uns allerdings ausschließlich in den Tarifen Real und Professional möglich sein.

[..]

Kunden in den Tarifen Real und Professional sowie Bestandskunden im HSV-Tarif sind von der Preiserhöhung nicht betroffen.

[..]

Natürlich haben auch Sie die Möglichkeit in unsere börsenpreisbasierten Real- und Professionaltarife zu wechseln, die preislich unverändert bleiben. Zu allen diesen Themen berät Sie Ihr Ansprechpartner bei Care-Energy gern.


Der "Real"-Tarif wurde hier im Thread ja schon ausgiebig durchgerechnet.

Da auf 19,90 Ct. / kWh zu kommen inkl. aller Kosten, die ans Netz zu zahlen sind, ist so gut wie unmöglich. Müsste schon ein sehr, sehr günstiger Netzbetrieb in einer sehr, sehr kleinen Stadt (Konzessionsabgabe) sein.


Realistisch liegt man eher 23 Ct. / kWh aufwärts..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bb am 12. November 2013, 22:09:08
Zitat
Das ist der absolute Tiefpunkt das hier die Kommentare gelöscht werden.

Witzig. Vorher wurden ja auch in einer Tour Kommentare gelöscht, nur da ist es dem Care-Mob noch nicht zu aufgefallen, weil sie ja selber nicht betroffen waren ::)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 12. November 2013, 22:10:33
Der arme Praktikant, der vermutlich jetzt die ganze Nacht durch sekündlich alle neuen Kommentare löschen darf, bis er morgen früh abgelöst wird ::)..


PS:

Sage ich nicht, Kristek hat einen Plan B ;D?

Hätte nur mit etwas Ausgefeilterem gerechnet..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: corsair am 12. November 2013, 22:12:16

jetzt verstehe ich es auch........


Zitat
Ich mache es sehr gerne für Euch, ohne wenn und aber........
Aber eines müsst Ihr alle wissen.......ich mache manchmal komplett durchgeknallte Sachen......
Das solltet Ihr bei Euren Überlegungen berücksichtigen und wissen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 12. November 2013, 22:15:33
@ corsair

Erstmal Danke für die Dokumentation der FB-Beiträge!


Ansonsten kann ich Ihnen nicht folgen. Sie beziehen sich auf das Zitat "komplett durchgeknallte Sachen"?


Falls ja:

Ich rechne nicht damit, daß es morgen heißt: "Die Ankündigung von gestern Abend müssen wir als falsch zurücknehmen. Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten. Unser "Inner Circle" um den Geschäftsführer Kristek hatte gestern zuviel Care-Energy-Drink intus. Sind halt "crazy" Jungs!" ;).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 12. November 2013, 22:19:49
Kleiner Tipp an Care:


Wenn schon, dann richtig! Und das vom 24.10. hier:

Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/739412762741011
Man ärgert, diskreditiert und diffamiert uns? Unsere Antwort ist einfach der Tarif 2014:

Bundesweit für Energie aus Ökostrom: 19,90 €-ct/kWh
Monatliche Grundgebühr: 9,90 € [..]

..flink verschwinden lassen ::)..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: corsair am 12. November 2013, 22:22:28
Mit der Aussage   "..ich mache manchmal komplett durchgeknallte Sachen...."   kann man alles rechtfertigen:

- die meiner Meinung nach absolut peinliche Zensur der FB-Beiträge
- die "bemerkenswerte" Preiserhöhung (Schuld sind natürlich EEG-Umlage und NN-Entgelte...)

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 12. November 2013, 22:31:18
(Schuld sind natürlich EEG-Umlage und NN-Entgelte...)

Die EEG-Umlage, die man gar nicht entrichten will (http://www.care-energy-nachrichten.de/?q=articles/2013/10/09/care-energy-liefert-100-%C3%B6koenergie-aus-strom) ;D ?!



PS:

War das die Stellenausschreibung für die heute Abend notwendigen Aushilfstätigkeiten auf Facebook ;D?

care-energy-nachrichten.de: Frauen zum Löschen gesucht (http://www.care-energy-nachrichten.de/?q=articles/2013/10/31/frauen-zum-l%C3%B6schen-gesucht)

Wurde mir gerade von der Seite als "beliebtester Artikel des Tages empfohlen"..


..ach Mist, da gehts um Feuerwehr. ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 12. November 2013, 22:32:17
100 Seiten sind fast voll, wäre ein guter Zeitpunkt, um diesen Thread zu schließen !  
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: corsair am 12. November 2013, 22:38:13

Einen hab ich noch  ;D ;D

(Praktikant musste wohl grad mal kurz "für kleine Außerirdische".....)
..ist mittlerweile aber auch schon gelöscht.....

Zitat
- Und was ist mit den Kunden die schon ewig auf ein Modul warten?

Das bringt mich auf folgenden mathematischen Ansatz:
Die Anzahl von 360.000 Kunden sollte demnächst wohl leicht "abschmelzen".
Wenn man von den übriggebliebenen Kunden dann HSV-Tarif-Kunden, Sozial-Tarif-Kunden, und eine statistische Anzahl von Deppen abzieht, müsste der Rest ja dann eigentlich die Kundenanzahl ergeben, die tatsächlich ein Solar-Modul geliefert bekommen haben  ;D ;D ;D ;D
Dann wäre das auch mal geklärt....
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 12. November 2013, 23:33:43
Ich ebenfalls, auch mathematisch:


Am 14.12.2013 begrüßte Care-Energy laut Pressemitteilung (http://www.presseportal.de/pm/80959/2383320/care-energy-der-junge-dynamische-energiedienstleister-aus-hamburg-begruesst-den-100-000-sten-kunden) seinen 100.000en Kunden.

Mittlerweile sollen es 360.000 Kunden sein.

Macht einen Kundenzuwachs von - abgerundet - 250.000 Kunden, die also im Jahr 2013 hinzugekommen sind.


Wenn von diesen 250.000 in 2013 hinzugekommenen Kunden jetzt nur 70% aufgrund der Erhöhung zum 31.12.2013 kündigen, sind dies 175.000 Kunden für die Care von den betroffenen Vertriebspartnern die Provisionen zurückverlagen kann (da unter 12 Monate in Belieferung).

175.000 * 110€ = 19.250.000€


19 1/4 Millionen!


Das reicht allemal für die EEG-Schulden..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 12. November 2013, 23:36:41
Ohje, jetzt wird khh bestimmt böse, weil ich die 101 angefangen hab ;).


Aber schließen hätt man den Thread m.E. sowieso nicht können, allein die ganzen Kündiger- und Wechsler jetzt, wenns da noch Probleme gibt .. und die laufenden Netzsperren ..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 13. November 2013, 00:52:44
...
Aber schließen hätt man den Thread m.E. sowieso nicht können, allein die ganzen Kündiger- und Wechsler jetzt, wenns da noch Probleme gibt .. und die laufenden Netzsperren ...

Das könnte  - dann aber bitte geordnet (!) -  in neuen Themen-Thread's abgehandelt werden.

Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt, diesen total unübersichtlichen Thread abzuschließen !!!!

Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 13. November 2013, 06:40:02
Ich habe es mal als Anregung den Moderatoren vorgetragen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Mikesch am 13. November 2013, 10:01:26
na endlich hats MK auch gerafft  ;) mein neuer Anbieter wird sogar billiger sein als der alte MK Tarif, ich verbrauche wenig und der hat keine Grundgebühr , geht doch  :D

jetzt kann man hier wirklich zu machen, mit den Preisen dürfte MK ja wohl nicht mehr insolvenzgefährdet sein und ein Stück seiner Visionen hat er auch verloren
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 13. November 2013, 11:10:00
na endlich hats MK auch gerafft  ;) mein neuer Anbieter wird sogar billiger sein als der alte MK Tarif, ich verbrauche wenig und der hat keine Grundgebühr , geht doch  :D

jetzt kann man hier wirklich zu machen, mit den Preisen dürfte MK ja wohl nicht mehr insolvenzgefährdet sein und ein Stück seiner Visionen hat er auch verloren

Das bleibt wohl abzuwarten. Die neuen Tarife sind zwar augenscheinlich auskömmlich, dürften aber nur bei einem Teil der Kunden Begeisterung hervorrufen. Wenn viele absprigen, kommt vielleicht doch zu wenig Geld rein um davon bisher nicht abgeführte EEG-Umlagen zu bezahlen.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Didakt am 13. November 2013, 11:31:57

...
Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt, diesen total unübersichtlichen Thread abzuschließen !!!!

Ich frage mich schon eine geraume Zeit lang, wann die Protagonisten und sonstigen Schreiberlinge in diesem Thread anfangen, des Laberns endlich müde zu werden.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Otto Normal am 13. November 2013, 11:57:24
Aber wo soll man sich denn sonst austauschen, wenn nicht hier. Auf der Facebookseite von Care Energy vielleicht? ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Didakt am 13. November 2013, 12:58:02
In diesem Forum soll man sich selbstverständlich austauschen und miteinander diskutieren. Nur in einer vernünftigen, sinnvollen, strukturierten Art und Weise, in der sich der geneigte Leser noch zurechtfindet. In diesem ausufernden Thread von inzwischen mehr als 100 Seiten ist dies leider nicht mehr möglich.
Ich bin ein wenig darüber verwundert, dass die verehrte Frau Adminin diesem Treiben noch wohlwollend zusieht! ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: DieAdmin am 13. November 2013, 13:04:18
...
Ich bin ein wenig darüber verwundert, dass die verehrte Frau Adminin diesem Treiben noch wohlwollend zusieht! ;)

Die wartet noch auf eine Rückmeldung von jemanden ;) Und die ist bisher noch nicht erfolgt.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 13. November 2013, 13:04:52
@Otto Normal,

von hier in diesem Forum 'sich nicht austauschen soll' ist doch gar nicht die Rede, sondern

... aber bitte geordnet (!) -  in neuen (verschiedenen) Themen-Thread's ...

Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt, diesen total unübersichtlichen Thread abzuschließen !!!!

und nicht alles wild durcheinander in einem Thread !
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Otto Normal am 13. November 2013, 15:29:29
Ich persönlich fand es jetzt zwar nicht so dramatisch, nochmal 2 oder 3 Seiten zurück zu lesen - aber ich gebe Ihnen grundsätzlich Recht. Ist eben wohl ein Ausnahmethema - die CE  ;)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Capo am 13. November 2013, 15:46:57
Moin zusammen,

ich bin dafür, dass nur noch einmal über CE berichtet wird. Und zwar dann, wenn Insolvenz  ;D gemeldet wird.
Über alles andere ist hier schon geschrieben worden.

Bis dann...
Capo
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bb am 13. November 2013, 18:10:49
Der Spiegel berichtet über den Facebook-Praktikanten:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/care-energy-zensiert-internet-kritik-ueber-preiseroehung-a-933416.html

Der Ärmste, er kann es auch niemandem Recht machen  :-\

[edit]
Und das Replik von Care lässt nicht lange auf sich warten:

Zitat
Schöne Grüße an Spiegel-Online:

JA, Herr Stefan Schultz, Redakteur des Spiegel Online, wir moderieren unsere Facebookseite, wir löschen unangemessene Beiträge und ja wir dulden weder eine Beschimpfung von uns, noch von anderen Personen oder Unternehmen auf unserer Facebookseite.

Denn dies ist unsere Facebookseite und wir sind als Unternehmen für die Inhalte verantwortlich.

Wer sich also nicht an die Netiquette hält, dessen Kommentar wird gelöscht und bei weiterer Zuwiderhandlung der Benutzer gesperrt. Daran werden Sie auch mit Ihrem Artikel über angebliche Zensur nichts ändern, noch dazu wir Ihnen für zukünftige Berichterstattung empfehlen zumindest "Preiserhöhung" richtig zu schreiben, denn dies wäre der Anspruch eines Qualitätsmagazins.

Getreu Pippi Langstrumpf: Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt  :P

[edit2]

Und in der Zwischenzeit wurden wieder kräftig Kommentare gelöscht, überwiegend kritischer aber nicht unsachlicher Natur. Ich stelle mir gerade die Frage, ob sowas nicht sogar wettbewerbswidrig sein könnte (negative Kommentare löschen, positive stehen lassen).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 13. November 2013, 21:18:16
von care energys facebook-Seite:
Zitat
Care Energy Wisst ihr liebe shitstormer, weshalb ihr eine eigene Facebookseite habt? Damit ihr eure Meinung auf diese Seite - eure Seite - schreiben könnt. Dies ist unsere Seite und da veröffentlichen wir unsere Meinung. Problem damit? Dann besucht unsere Seite einfach nicht mehr!
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 14. November 2013, 01:27:44
@ bb
@ Energiesparer51

Ist vielleicht noch irgendwas passiert, was nicht zu erwarten war ;)?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: bb am 14. November 2013, 18:51:36
Zitat
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 4.845.598,44 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus € 907.567,58 seit dem 03.01.2013, aus weiteren € 2.126.811,42 seit dem 05.06.2013, aus weiteren € 848.126,62 seit dem 03.07.2013 und aus weiteren € 963.092,82 seit dem 01.08.2013 zu zahlen.

LG Hamburg, Urteil vom 28.10.2013 Az. 304 O 123/13 (http://openjur.de/u/655948.html)

Zitat
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 2.079.152,83 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus € 1.360.752,83 seit dem 16.11.2012, aus weiteren € 359.200,00 seit dem 18.12.2012 und aus weiteren € 359.200,00 seit dem 16.01.2013 zu zahlen.

LG Hamburg, Urteil vom 28.10.2013 Az. 304 O 66/13 (http://openjur.de/u/655954.html)
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 14. November 2013, 18:54:29
Na dann ist alles klar..


Wenn von diesen 250.000 in 2013 hinzugekommenen Kunden jetzt nur 70% aufgrund der Erhöhung zum 31.12.2013 kündigen, sind dies 175.000 Kunden für die Care von den betroffenen Vertriebspartnern die Provisionen zurückverlagen kann (da unter 12 Monate in Belieferung).

175.000 * 110€ = 19.250.000€


19 1/4 Millionen!


Das reicht allemal für die EEG-Schulden..


Also, alle Care-Bestandskunden schön zum 31.12.2013 kündigen. Hilft Care, die Forderungen aus den Urteilen zu begleichen, mit dem einen oder anderen anschließend in Insolvenz befindlichen Vertriebspartner als Bauernopfer..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 14. November 2013, 19:30:36

...
Also, alle Care-Bestandskunden schön zum 31.12.2013 kündigen. Hilft Care, die Forderungen aus den Urteilen zu begleichen, mit dem einen oder anderen anschließend in Insolvenz befindlichen Vertriebspartner als Bauernopfer..

Sie unterstellen, dass die Vertriebspartner dieses Geld schon bekommen haben. Ist das sicher?
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 14. November 2013, 19:41:57
Sie unterstellen, dass die Vertriebspartner dieses Geld schon bekommen haben. Ist das sicher?

Nunja, hätten die VP über Monate ihre Provisionszahlungen nicht erhalten, würde wohl keiner von denen mehr für Care arbeiten.


Kristek hat seinerzeit in der Pressekonferenz, die auf Youtube zu finden ist, klar gesagt:

Die Vertreter-Kohle gibts zu Beginn des Folgemonats des Lieferbeginns. Sofern der Kunde den ersten Abschlag überwiesen hat. Aber sie ist eine "Vorauszahlung auf 12 Monate", also wird zurückgerechnet, wenn der Kunde vorher aus der Belieferung fällt.


So stehts auch im internen "Vertreter-Handbuch", das im Netz geleaked wurde.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 14. November 2013, 19:46:46
Ferner sind von jedem Neuabschluss provisionstechnisch immer mehrere Vertreter betroffen, Stichwort Multi-Level-Marketing.


Ergo, der Vertreter der den Vertrag unmittelbar abgeschlossen hat bekommt dafür die Provision, die seine Stufe in der Hierarchie vorsieht. Derjenige, der den Vertreter ins Unternehmen geholt hat, und derjenige, der wiederum diese Person ins Unternehmen geholt hat und derjenige.. (und so weiter und sofort) erhalten sogenannte Differenzprovisionen.

So verteilen sich, vereinfacht gesagt, die ~110€, die für einen Neuvertrag fließen, von der höchsten Ebene über alle dazwischenliegenden Ebenen bis hin zu dem Vertriebspartner, der den Vertrag vermittelt hat, über verschiedene Personen. Deswegen verdienen sich in so einem Vertriebssystem ja auch diejenigen, die an der "Pyramidenspitze" stehen, ein goldenes Näschen.


Die Provisionsrückrechnung, die ausdrücklich im Vertretervertrag fixiert ist, dürfte dann alle betreffen..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: Energiesparer51 am 14. November 2013, 20:11:13
http://cafe4eck.blogspot.de/2013/06/das-bizarre-geschaftsmodell-von-care.html

Zitat
...daß sie diese Tätigkeit nicht mehr guten Gewissens ausüben könnten, daß sie vergebens auf versprochene Provisionen gewartet hätten oder daß jeder sofort gefeuert werde, der sich zu widersetzen wage.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 14. November 2013, 20:16:50
Sicherlich mag es sein, daß unliebsame Vertreter entsprechend vergrault wurden.

Aber wenn man annimmt, es seien in 2013 gar keine oder zum größten Teil keine geschuldeten Provisionen ausgeschüttet worden, wären 7900 der 8000 Vertriebspartner zwischenzeitlich weg ;).

Man darf schon davon ausgehen, daß Care seine VP bezahlt hat. Immerhin galt es, diese bei der Stange zu halten.


Kommt es nun zu einer Kündigungswelle der Endkunden wegen der Preiserhöhung, ergeben sich die Provisions-Rückrechnungsansprüche nach Maßgabe des Vertretervertrags. D.h. von jenen Kunden, die erst in 2013 hinzukamen - und das sind wohl ca. 250.000 von den derzeit insgesamt angeblich 360.000 - wäre wohl der größte Teil ein Rückrechnungsfall, wenn diese nun zum 31.12. kündigen, da unter 12 Monate in Belieferung.

Den Anspruch wird im Zweifel auch ein Insolvenzverwalter durchsetzen (müssen).

Immerhin reden wir beim Kundenzuwachs um ca. 250.000 Kunden in 2013 über ca. 27.500.000€ angefallene Provisionen - in der Annahme, daß für jeden Neukunden, wie von Care angegeben und in internen Dokumenten ersichtlich, ca. 110€ in die "Vertriebspyramide" oben "reingeschüttet" werden (die sich dann irgendwie verteilen).


Klar ist, daß Care nun dringend Geld braucht, welches man vermutlich nicht akut zur Hand hat. Die ÜNBs werden mit an Grenzen gehender Sicherheit von der Möglichkeit der vorläufigen Vollstreckbarkeit der jüngsten Urteile Gebrauch machen.


Die einzig mögliche große, schnelle Geldquelle wären derzeit zumindest theoretisch Provisionsrückrechnungen auf Basis der "unter 12 Monate"-Regelung (angesichts des immensen Provisionsvolumens).

Meine Hypothese ist daher, daß die Preiserhöhung die Provokation einer gewollten Kündigungswelle darstellt (Care schläft ja auch nicht auf dem Mond..). Dies in der Aussicht, über die dann zahlreich entstehenden vertragsgemäßen Provisionsrückrechnungs-Ansprüche schnell Gelder in die Kassen zu kriegen. Als "Bauernopfer" würden die (schein-)selbstständigen Vertriebspartner dabei bluten..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 14. November 2013, 20:25:15
Aber wie auch immer - zurück zu den Urteilen des LG Hamburg vom 28.10. (danke nochmals bb für die Links!):

Im Wesentlichen die identische Begründung wie im Sommer.

mk-energy beliefert Letztverbraucher, da die ganze "rechtliche Fiktion" mit der Nutzenergieumwandlung nicht standhält. Ergo wird EEG-Umlage geschuldet. Auch das Grünstromprivileg wurde abgeschmettert wegen a) zu später Anzeige (bzw. mangels Beweis, daß diese rechtzeitig erfolgte) und b) weil das diesbezügliche Wirtschaftsprüfertestat wohl ungenügend war.
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: khh am 14. November 2013, 22:20:20
Bei diesen beiden Urteilen (knapp 7 Mio. Euro + Verzugszinsen) geht es ersichtlich "nur" um die nachzuzahlenden
EEG-Umlagen an Tennet bis Mai 2013 und an 50hertz bis Dezember 2012.

Alles was danach auch nicht bezahlt wurde plus zu vermutende Forderungen der ÜNB Amprion und TransnetBW kommen noch hinzu. Insgesamt wohl nochmal ein deutlich höherer Betrag.  :o

PS: Clever, wie Mitnetz (kannten die die Urteile womöglich schon?) CE mit dem Lockangebot eines neuen NN-Vertrages bewegt haben, vorab die bestehenden Altschulden zu bezahlen :).
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 14. November 2013, 22:29:10
Richtig.

Die Urteile diesbezüglich werden auch irgendwann kommen und der Tenor ist absehbar.


Auch ist zu bedenken, daß Care in 2013 aufgrund des heftigen Kundenzustroms (100.000 Jahresende 2012 vs. 360.000 Herbst 2013) weitaus mehr Strom ungesetzt haben dürfte als in 2012. Insoweit ist alles, was 2012 betrifft, "Peanuts" im Vergleich zu den zu erwartenden Forderungen für 2013 (gesamt).

Wie Sie korrekt schreiben, ist Tennet ab 06/2013, 50hertz ab 01/2013, Amprion (letztes Urteil im Juli) ab 01/2013 und TransnetBW komplett (?! - bisher ersichtlich noch kein Urteil) von den Urteilen gar nicht mal erfasst.


Berufung hilft Care jeweils wenig wegen der vorläufigen Vollstreckbarkeit..
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: SabbelMR am 15. November 2013, 07:53:05
Kristek fliegt demnächst wieder auf die Phillipinen ;):


Zitat von: http://www.austrianwings.info/2013/11/miss-earth-austria-katia-wagner-fliegt-mit-eva-air/
[..] Das Team der Miss Earth aus Österreich wird gemeinsam mit Care Energy ab dem 9. Dezember 2013 ein Dorf auf den Philippinen mit 50 Photovoltaik-Anlagen ausstatten und diese mit sauberem Strom versorgen. [..]
Titel: Re: Versorger Care Energy
Beitrag von: DieAdmin am 15. November 2013, 10:26:45
So, liebe Leut'

Der Thread ist geschlossen, wie schon einige Seiten zuvor angeregt, aufgrund der Überlänge.

Vor Anlegen neuer Threads/Themen in diesem Bereich (http://forum.energienetz.de/index.php?board=812.0) achtet bitte auf aussagekräftige Thementitel, und bevor ihr einen Beitrag schreibt, zu welchen Thread dieser passt. Und es wäre schön,  wenn nicht wieder wild durcheinander/allesineinemThread diskutiert werden würde.

Mal zur Hilfestellung für den Anfang:
Ein CE-Kunde sucht nach pro und contras zu den angebotenen Netznutzungsverträgen. Ein Thread, der dann im Titel das Wort "Netznutzungsverträge" enthält wäre die schnelle Fundstelle. In diesem über 100seitigen sind durchaus interessante Infos dazu. Aber wieviel Stunden bräuchte der User, um auf alle Beiträge zu den Netznutzungsverträgen zu kommen und zu lesen?