Forum des Bundes der Energieverbraucher

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Ich brauche dringend Hilfe... / Re: Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« Letzter Beitrag von Harry01 am 02. April 2024, 16:21:35 »
Zitat
Wenn die Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt unwirksam war, weil das Kündigungsschreiben dem Kunden nicht oder nicht rechtzeitig zugegangen ist oder die Kündigungsfrist nicht eingehalten war, stellt sich die Frage, ob noch mal neu gekündigt werden muss oder ob es einen (späteren) Zeitpunkt gibt, zu dem die Kündigung wirksam wurde.
Das wäre noch zu klären und ist noch nicht relevant. Der Stromlieferant sperrt sich einer weiteren außergerichtlichen Korrespondenz. Insofern ist fraglich, ob er weitere außergerichtliche Eingaben überhaupt würdigt. Eine gerichtliche Auseinandersetzung ist aber natürlich auch nicht Ziel des Kunden.

Zitat
So wie ich Dich verstehe, möchtest Du, dass dieser alte Preis noch möglichst lange und auch heute noch gilt.
Genau. In dem Punkt ist dem Stromlieferanten der Zeitpunkt der Mitteilung einer Preisanpassung zum Verhängnis geworden, dennder Poststempelaufdruck auf dem Versandumschlag trägt das Datum, an dem die Mitteilung längst hätte beim Kunden sein müssen. Mit dieser Begründung wurde der Preiswiderspruchj akzeptiert, dies aber auch erst in der Jahresaberchnung auffällig, da diese unter Berechnung der alten Preise erfolgte. Ob dies auch der Grund ist, warum die Kündigung ausgesprochen wurde, kann man nur spekulieren, ist aber wahrscheinlich, weil derartige Kunden ja unbequem für den Lieferanten sind.

Zitat
Ich würde auf jeden Fall nach ausreichender Erläuterung der eigenen Ansprüche und dann bei nicht befriedigender oder bei längere Zeit keiner Antwort die Schlichtungsstelle einschalten
Auf die Möglichkeit des Hinzuzienens der Schlichtungsstelle wird hingewiesen, das würde der Kunde aber erst tun, wenn von irgendeiner Seite mit der ungerechtfertigten Versorgungseinstellung gedroht wird.

Zitat
aber jederzeit so viel zahlen, wie ich selbst ausgerechnet hätte.
An wen? An den Lieferanten oder an den Grundversorger, wenn sich der melden sollte? An beide geht auf gar keinen Fall und der Kunde sieht eher die Gefahr einer Versorgungseinstellung vom Grundversorger ausgehend, denn dieser wäre der Einzige, der Geld haben möchte.
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Ich brauche dringend Hilfe... / Re: Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« Letzter Beitrag von berghaus am 02. April 2024, 15:26:34 »
Zitat
Stattdessen wird an der Kündigung festgehalten....

Wenn die Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt unwirksam war, weil das Kündigungsschreiben dem Kunden nicht oder nicht rechtzeitig zugegangen ist oder die Kündigungsfrist nicht eingehalten war, stellt sich die Frage, ob noch mal neu gekündigt werden muss oder ob es einen (späteren) Zeitpunkt gibt, zu dem die Kündigung wirksam wurde.

Wenn der Kunde ab dem Tag danach nicht einen Vertrag mit einem anderen Lieferanten hatte, ist er in die Grundversorgung gefallen und müsste dort eigentlich von dem zuständigen Grundversorger artig begrüßt werden.

Zitat
Die Kündigung soll natürlich nicht akzeptiert werden, da die Rechnungen belegen, dass ein zuvor erhobener Preiswiderspruch gegen ein verspätet zugegangenes Mitteilungsschreiben akzeptiert und zu den alten, erheblich geringeren Arbeitspreisen weitergeliefert wurde....

So wie ich Dich verstehe, möchtest Du, dass dieser alte Preis noch möglichst lange und auch heute noch gilt.

Ich würde auf jeden Fall nach ausreichender Erläuterung der eigenen Ansprüche und dann bei nicht befriedigender oder bei längere Zeit keiner Antwort die Schlichtungsstelle einschalten, aber jederzeit so viel zahlen, wie ich selbst ausgerechnet hätte.

berghaus 02.04.24
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enercity AG / Re: Enercity verlangt Geld für imaginären Gasvertrag
« Letzter Beitrag von berghaus am 02. April 2024, 14:59:18 »
Ich würde entweder gar nichts machen oder mal antworten, dass ab jetzt jede Antwort auf weitere Schreiben mit 20 oder 50 € in Rechnung gestellt werden und dabei auch mit der Schlichtuingsstelle drohen.

Zitat
"3. Jetzt hat Enercity die Meinung geändert und behauptet jetzt, mein "Vertrag" wäre zum 10. Dezember gekündigt worden, weil auf meinem Kundenkonto noch unbezahlte Beträge liegen."

Werden da denn konkrete Zahlen, Zählerstände usw. genannt?

berghaus 02.04.24
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Ich brauche dringend Hilfe... / Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« Letzter Beitrag von Harry01 am 31. März 2024, 00:03:12 »
Hallo Forum!

Ich brauche dringend einen Tip, wie man sich hier verhält:

Beginnend mit einem Vertragsvergehen eines Stromlieferanten (es wurden u.A. Abschlägshöhen vertragswidrig im laufenden Abrechnugszeitraum angepaßt) war rege Korrespondenz zur Klärung notwendig. In dieser Korrespondenz wurde auf deutschlandweite Zustellprobleme des vom Stromlieferanten gewählten Postzustellers hingewiesen.

Als zum Ende des Abrechnungszeitraums der Zählerstand mitgeteilt wurde und hier gewöhnlich dann die Jahresabrechnung erstellt wird, passiete zunächst gar nichts. Zum Jahresende ging dann eine Mahnung zu, in der Abschläge für nach Ende des Abrechnungszeitraums angemahnt werden. Mit einer Zurückweisung dieser Mahnung wird angefragt, wann denn mit der Jahresverbrauchsabrechnung gerechnet werden könne. Es wird im Februar diesen Jahres mit einer Schlußrechnung zum Jahresende 2023 geantwortet und erstmals behauptet, man hätte schon im Oktober des Vorjahres den Liefervertrag mittels Einwurfeinschreiben zum Jahresende gekündigt. Eine Kopie der Jahresverbrauchsabrechnung geht ebenfalls taggleich seprat zu.

Dieser Behauptung wurde umgehend widersprochen, die Kündigung für unwirksam erklärt und der Stromversorger aufgefordert Nachweise zu erbringen, daß man rechtzeitig hätte Kenntnis von der Kündigung nehmen können. Hier hatte man sich erhofft, daß die Belegnummer des Einwurfeinschreibens benannt wird, sodaß man Zugriff auf den Auslieferungsbeleg bekommt, der bei Einwurfeinschreiben online abrufbar ist.

Stattdessen wird an der Kündigung festgehalten und lediglich eine Kopie dieser beigefügt und auf ein völlig abwegiges Urteil des BGH verwiesen, in dem ein solches Schreiben nach 48 Stunden als zugegangen gelte. In dieser Entscheidung jedoch geht es um die Angabe einer Postfachadresse eines Energielieferanten als Adresse, an die ein Widerspruch zu richten ist und nicht mal im Ansatz um irgendwelche fiktiven Zugangsfristen.

Es wird sich einer weiteren außergerichtlichen Korrespondenz gesperrt und auf die Möglichkeit verwiesen, die Entscheidung von der Schlichtungsstelle Energie überprüfen zu lassen.

Wie soll man sich hier jetzt verhalten? Tatsache ist, daß Stromversorgung ununterbrochen fortgeführt wird und diese natürlich auch bezahlt werden muß. Die Kündigung soll natürlich nicht akzeptiert werden, da die Rechnungen belegen, daß ein zuvor erhobener Preiswiderspruch gegen ein verspätet zugegangenes Mitteilungsschreiben akzeptiert und zu den alten, erheblich geringeren Arbeitspreisen weitergeliefert wurde.

Möglicherweise war dies der Grund für die Kündigung, aber der rechtezitige Zugang einer solchen einseitigen Willenserklärung ist doch noch immer nicht vom Kunden zu beweisen, oder?

Da man nicht weiß, ob und wie der Stromlieferant eine Fortsetzung der Abschlagszahlungen verbucht, kann hier ohne eindeutige schriftliche Bestätigung nichts gezahlt werden. Von wem wird denn jetzt überhaupt der Strom geliefert? Das kann man ja so auch nicht einfach erkennen.

Macht es Sinn, sich hier wie empfohlen an die Schlichtungsstelle zu weden, um vielleicht doch noch zu einer außergerichtlichen Klärung zu kommen?
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enercity AG / Enercity verlangt Geld für imaginären Gasvertrag
« Letzter Beitrag von Libluini am 22. März 2024, 18:20:08 »
Hallo Leute, ich bin neu hier, und habe mich ehrlich gesagt nur angemeldet, weil ich seit letztes Jahr ein seltsames Problem mit Enercity hier in Hannover habe. Ich wollte mal nachfragen, ob Leute hier Rat/Anmerkungen haben, bevor ich meine Drohung wahrmache und Enercity verklage.

Das Grundproblem ist:

Letztes Jahr Ende Juli hat meine Hausverwaltung meinen Gasanschluss zurückgebaut, und die beauftragte Firma hat anschließend auch brav den Gaszähler mitgenommen. Meine Hausverwaltung hat damals nämlich meine uralte Gasheizung durch eine brandneue Elektroheizung ersetzt, was meinen Anschluss überflüssig gemacht hat.

Der ursprüngliche Lieferant war Vattenfall, und trotz längerer Verzögerung hat Vattenfall dann auch endlich eine Art Schlussrechnung zustande bekommen.

Dann hat jedoch Enercity mir plötzlich Post geschickt und behauptet, mein Gas würde ab jetzt von Enercity kommen. Ein paar E-Mails und Telefonate später wurde klar, dass Enercity nichts von dem Zurückbau wusste, und meine Hausverwaltung konnte schließlich aushelfen mit einem Nachweis, dass in der Tat schon Monate vor Enercitys "Hilfe" kein Gasanschluss mehr in meiner Wohnung war.

Seitdem passiert folgendes Spiel: Wenn ich laut genug am Telefon schreie und per E-Mail mit dem Anwalt drohe, bekomme ich Zusicherung, dass ich keine Rechnung zahlen muss, da Enercity mir ja nie Gas liefern konnte -kein Anschluss vorhanden. Dann vergehen ein paar Wochen, dann bekomme ich eine neue Rechnung. Oder Mahnung. Dann geht das Spiel von vorne los.

Wir nähern uns dem Zeitpunkt, da ist dieser Alptraum jetzt schon 6 Monate alt.

Anhand der mir zuletzt vorliegenden Briefe von Enercity ist der derzeitige Stand:

1. Mein Fake Vertrag wurde zum 10. Dezember aufgelöst, weil dann (auch eine Lachnummer) die ursprünglich beauftragte Firma endlich bei Enercity den Gaszähler abgeliefert hat.
2. Enercity hat mir danach noch weitere Rechnungen geschickt, dann aber schriftlich behauptet, ich könnte die Rechnungen "vergessen".
3. Jetzt hat Enercity die Meinung geändert und behauptet jetzt, mein "Vertrag" wäre zum 10. Dezember gekündigt worden, weil auf meinem Kundenkonto noch unbezahlte Beträge liegen.

Ich habe jetzt erstmal wieder das alte Spiel gespielt und eine Klarstellung von Enercity verlangt, was dieser Mist jetzt wieder bedeuten soll.

Sollte ich das noch mitmachen, oder einfach eine Betrugsanzeige stellen und der Polizei alles überlassen? Immerhin versucht sich Enercity hier ja unrechtmäßig Geld zu erschleichen, warum auch immer. Die ständigen Bearbeitungskosten müssen doch längst höher liegen als die Kosten für das imaginäre Traumgas, dass die Witzbolde mir andrehen wollen!
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Stadtwerke Weimar / Fernwärme: Weimarer Stahlbauer streitet mit Stadtwerken
« Letzter Beitrag von EviSell am 17. März 2024, 07:55:39 »
Zitat
Der Stahlbauer Weimar-Werk wehrt sich gegen eine Preissteigerung um das 16-Fache bei der Fernwärme und hat einen Teil des Abschlags einbehalten. Die Stadtwerke Weimar wollen die Außenstände von 50.000 Euro einklagen.
...

https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/weimar/heizkosten-fernwaerme-nachzahlung-klage-100.html
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Vertragliches / PROGAS Tankkauf - Papiere
« Letzter Beitrag von Kiwi am 15. März 2024, 08:37:14 »
Hallo zusammen,

ich habe von PROGAS den Tank abgekauft. Mit Beginn der Kaufanfrage gestaltete sich die Kommunikation mit PROGAS maximal schwierig. Komisch, Gasbestellungen wurden immer sehr zügig und kundenorientiert bearbeitet ;)

Ich habe mir mittlerweile „erlesen“, dass es ein Tankbuch, wie man es sich wohl als Laie vorstellt, so gar nicht gibt. Nun möchte ich aber sicherstellen, dass ich alles an Unterlagen habe, die mich als neuen Eigentümer identifizieren.

Was habe ich?
- Kaufvertrag beidseitig unterschrieben mit Detailangaben zum Behälter (Hersteller, Baujahr, Behälternummer)
- Überweisungsbeleg der geforderten Kaufsumme laut gestellte Rechnung
- Prüfprotokolle der letzten 15 Jahre (10-Jahres-Prüfungen und 2-Jahres-Prüfungen)

Ist das ausreichend? Ich habe keinerlei Dokumente zum Behälter selbst, also Datenblatt oder Ähnliches.

Braucht es so etwas als Eigentumsnachweis?


Danke für eure Hilfe  :)

Viele Grüße Steffen
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Vertragliches / Re: Progas - Zählwerkvertrag - gekündigt - Kosten
« Letzter Beitrag von Eskibal am 06. März 2024, 23:19:42 »
Hallo Hat vielleicht jemand Kontakt zu tiedemate gefunden??
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Die weltbildprägende These zur fossilen Entstehung von Erdöl, Erdgas und Steinkohle stellt der Autor Thomas Gold (*1920 - ✝2004) in seinem Werk »Die Biosphäre der heißen Tiefe und der Mythos der fossilen Energieträger« in Frage. (Die Originalausgabe »The Deep Hot Biosphere - The Myth of Fossil Fuels« erschien 1999) Er vertritt die Ansicht, dass sich diese Energieträger abiotisch und nicht biotisch (fossil) bilden.
Natürlich ist die These sehr kontrovers. Erfreulich ist, dass eine deutsche Übersetzung neu aufgelegt wurde und ich die Argumente Golds zu der abiotischen Theorie nun selber nachlesen konnte.
Die erste deutsche Übersetzung erschien bereits im Jahr 2000 im Verlag Edition Steinherz (alte ISBN: 3-98073780-2) und war - wenn überhaupt zu einem vernünftigen Preis - nicht mehr erhältlich.

Die biotische (fossile) These wurde von Lomonossow erstmals im Jahre 1757 vorgetragen. Die abiotische von Mendelejew (S. 90/91) in den 1870er Jahren und beide müssen in ihrer Zeit als ketzerisch betrachtet worden sein, denn beide erschütterten das bisherige christliche Weltbild. So ähnlich wie Darwins Buchveröffentlichung zur Evolutionstheorie 1859 es war. Die Evolutionstheorie wird im Übrigen heute immer noch „Theorie“ genannt, um auf religiöse Gruppen Rücksicht zu nehmen.

Warum sich später beide Thesen nicht im gleichem Maße verbreiteten und auch noch in heutiger Zeit lediglich die „fossile“ Variante als „einzige und feststehende Wahrheit“ behandelt wird, mag verschiedene Gründe haben. Vielleicht ist für die Menschen eher vorstellbar, dass verstorbene Tiere und Pflanzen von der Oberfläche die Basis bildeten, als die Vorstellung, dass nicht nur oben, sondern auch in der Tiefe „unter der Erde“ Leben möglich ist. Kannte man dieses eher aus der Märchen- und Sagenwelt oder aus utopischen Romanen.
Natürlich beschreibt Gold nicht eine solche „Unterwelt“. Er führt aus, dass Mikroben in der (heißen) Tiefe leben. Diese thermophilen Mikroben tragen durch ihren Stoffwechsel – also lebend - zur Umwandlung von Kohlenwasserstoffen zu den Materialien bei, die wir als Energieträger und Rohstoffe nutzen. »Die abiotische These geht davon aus, daß Kohlenwasserstoffe Bestandteil jener Materie waren, aus der durch eine Anreicherung von Feststoffen vor etwa 4,5 Milliarden Jahren die Erde entstand...« (S. 71)

Bis 1999 waren über 120 Jahre seit dem Erstaufkommen der abiotischen These vergangen und der technische Fortschritt hat es möglich gemacht, dass es inzwischen Forschungsergebnisse gibt, die eben diese These unterlegen. Ich finde das Buch hochinteressant und die Ausführungen Golds sehr informativ. Öffnet diese These doch eine neue, eine weitere Sichtweise zur Entstehung von Erdöl, Erdgas und Steinkohle.

Zum Autor auf der Rückseite des Buches:
»Der aus Wien stammende Thomas Gold (1920-2004) gilt als Vater der abiotischen Theorie der Kohlenwasserstoffbildung. Nach seinem Physikstudium in Cambridge (GB) und weiteren Stationen erhielt er 1956 eine Astronomie-Professur an der Havard University (USA). Zugleich wurde er Berater der NASA. Von 1959 bis 1981 war er Chef der Astronomie-Abteilung der Cornell University (USA). Gold veröffentlichte zahlreiche Abhandlungen zur Astronomie, Geophysik und Physik der Planetenräume. Von ihm stammt die erste Erklärung der Pulsare als rotierende Neutronen-Sterne. Nach seinem Ruhestand 1985 forschte Thomas Gold vor allem zur Entstehung von Erdgas und Erdöl.«



Thomas Gold | »Die Biosphäre der heißen Tiefe und der Mythos der fossilen Energieträger« | ISBN: 978-3-940431-45-5 | TvR Medienverlag Jena 2023 (1. Auflage mir vorliegend) | Preis: 27,00 €
20
Ich brauche dringend Hilfe... / VERSCHOBEN: Fernwärmelieferant droht mit Kündigung
« Letzter Beitrag von DieAdmin am 15. Januar 2024, 08:04:52 »
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