Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Ich brauche dringend Hilfe... => Thema gestartet von: userD0010 am 09. März 2017, 14:24:39

Titel: Trick des Netzbetreibers ?
Beitrag von: userD0010 am 09. März 2017, 14:24:39
Da hat ein Gewerbebetrieb auf Grund von Preiserhöhungen mit seinem neuen Versorger einen Liefervertrag geschlossen und dieser dem vorherigen Versorger die Vertragsbeendigung fristgerecht mitgeteilt. Wer nun für die Information des Netzbetreibers zuständig war bzw. ist, scheint unklar zu sein. Jedenfalls hat der Gewerbebetrieb pünktlich zum 28.02.2017 den aktuellen Zählerstand an beide Parteien gemeldet. Vertragsänderungsbestätigung erfolgte am 02.02.2017. Nun queruliert der regionale Grundversorger und bestätigt die Stromlieferung ab 01.03.2017 zu astronomischen Preisen. Das Ansinnen wurde sofort zurückgewiesen. Der Grundversorger forderte zunächst einen monatl. Abschlag von 2.300 Euro und nach der gesamten Zurückweisung des Ansinnens einen neuen Abschlag von 900 Euro. Wie soll der Gewerbebetrieb weiter vorgehen?
Titel: Re: Trick des Netzbetreibers ?
Beitrag von: Didakt am 09. März 2017, 21:50:30
@ h.terbeck

Die Anbahnung und Abwicklung der Netznutzung bei der Belieferung von Kunden mit Elektrizität ist in den GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) geregelt. Für diese Prozesse sind enge Fristen vorgegeben.

U. a. ist in den GPKE vorgegeben:
Ein Lieferant meldet beim Netzbetreiber aufgrund eines mit dem Letztverbraucher zustande gekommenen Energieliefervertrages die Entnahmestelle des Letztverbrauchers zur Belieferung an. Typische Anlässe sind Lieferantenwechsel, Einzug, Inbetriebnahme einer neuen ntnahmestelle.
Liegt beim Netzbetreiber keine Information über die Zuordnung der Entnahmestelle zu einem Nachfolgelieferanten für den Zeitraum nach dem Abmeldedatum des Altlieferanten vor, so ordnet der Netzbetreiber die Entnahmestelle ab diesem Zeitpunkt dem Ersatz- /Grundversorger zu.

Vorliegend sollte der Gewerbetrieb beim zuständigen Netzbetreiber abklären, ob die hier in Rede stehende Entnahmestelle regelgerecht vom Altversorger zum 28.02.2017 abgemeldet und vom Neuversorger tatsächlich zum 01.03.2017 angemeldet wurde bzw. aus welchem Grund die Entnahmestelle dem Ersatz- /Grundversorger zugeordnet worden ist. Ein Grund könnte sein, dass es nicht zu einer zeitgerechten Anmeldung durch den Neuversorger gekommen ist, aus welchen Gründen auch immer.

Titel: Re: Trick des Netzbetreibers ?
Beitrag von: Didakt am 14. März 2017, 16:23:11
@ h.terbeck

Was ist denn aus der Sache geworden? Hat sie sich inzwischen ins Wohlgefallen aufgelöst?
Titel: Re: Trick des Netzbetreibers ?
Beitrag von: userD0010 am 15. März 2017, 08:40:13
@Didakt
Dem Netzbetreiber ist wohl ein "Fehler" unterlaufen, denn er hat angeblich einen Zahlendreher in der Zählernummer verursacht, so dass die Umstellung versehentlich unterblieb. Ist gestern RÜCKWIRKEND bestätigt worden zum 01.03.2017.  Also, geht doch !