Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Energie Deutschland => Thema gestartet von: Jajanka am 08. Januar 2017, 21:30:21

Titel: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: Jajanka am 08. Januar 2017, 21:30:21
Hallo,
bin neu hier im Forum und bräuchte dringend Hilfe.
Die letzten 2 Tage habe ich viele Stunden hier im Forum gelesen, heute alle meine Unterlagen noch mal durchgesehen, alles noch mal geprüft und nachgerechnet.

Ich bin EON Kunde, mir droht die Sperre am 12.Januar.

Kurzbeschreibung des Falles:
Es gibt eine durch mich bestrittene Forderung von ca. 225 Euro (Abrechungsperiode 2015/2016), die fast ausschließlich aus falschen Mahnungen bzw. den Mahngebühren (5 Euro jeweils) besteht + ein angeblicher Restbetrag auf Jahresrechnung 2015/2016
Am 04.12. bekam ich eine letzte Mahnung, jetzt die konkrete Sperrandrohung.

Meine dringlichsten Fragen im Moment:
1. Muss ich Hausverbot aussprechen oder genügt es, niemanden hereinzulassen zum Stromzähler?
(Habe eigenes Grundstück mit kleinem Häuschen drauf)
2. Können die mir auf andere Weise den Strom abstellen? Hier haben alle Grundstücke so kleine Metall-Kästen vorne am Zaun. Ich kenn mich damit überhaupt nicht aus. Was sind das für Teile, wem gehören die, darf EON bzw. der Netzbetreiber da dran?
3. EON schreibt in der Sperrankündigung, dass man, wenn ich keinen Zutritt zum Zähler gewähre, gerichtliche Schritte einleiten wird. Ist das die EV von der ich hier im Forum gelesen habe gegen die ich vorsorglich eine Schutzschrift beim Amtsgericht hinterlegen sollte?
Vor anderen gerichtlichen Schritten (Mahnbescheid, normale Klage) hätte ich keine Sorge denn die Forderungen der EON sind belegbar falsch und rechtswidrig.



Etwas Ausführlicher die Lagebeschreibung:
Ich musste Anfang des Jahres ALG II beantragen.
Ende 2015 Anfang 2016 (Januar und Februar) kam ich mit den Abschlagszahlungen in Verzug, so dass Mahnungen berechtigt waren (5 Euro pro Mahnung allerdings würde ich nicht akzeptieren).
Die Bearbeitung ALG II zog sich etwas hin. Als dann die Zahlung kam inkl. (rückwirkend) bis Januar 2016, habe ich im März den kompletten Rückstand der Abschlagszahlungen = 120 Euro (5 x 24) gezahlt. Die Mahngebühren allerdings nicht.
Von da an habe ich regelmäßig pünktlich monatlich die Abschlagszahlungen vorgenommen.
EON hat die Einzahlungen mit den Mahngebühren verrechnet, aufgerechnet.
Ich habe dann jeweils im Verwendungszweck der Überweisungen immer vermerkt, dass die Zahlung eine Stromabschlagszahlung ist und für welchen Monat bestimmt.
Gleichfalls habe ich EON angeschrieben, dass meine Zahlungen bitte als Abschlagszahlungen zu buchen sind, die inzwischen inflationär eingehenden Mahnungen falsch (es gab keinen Rückstand Stromabschlagsforderungen mehr) und in der Höhe selbst unzulässig sind.
Ich habe EON (nun mehrfach) erklärt, dass ich die Mahnungen nicht akzeptiere, die Forderungen bestreite, die Buchungen meiner Zahlungen falsch sind.


Aktuell droht mir also eine Sperre lediglich aufgrund von Mahngebühren, die zum einen in der Höhe rechtswidrig sind, zum anderen die berechneten Mahnungen selbst nichtig sind, da kein Zahlungsverzug mindestens seit März 2016 mehr besteht und auch sonst keine offene Forderungen auf bzw. aus Stromkosten.

Ich habe mir alles akribisch genau angesehen, nachgerechnet, gegenübergestellt und in Tabellen festgehalten, was EON da so aufstellt und zusammenrechnet.
Ich kann das hier nicht alles einstellen, es ist viel und voll chaotisch.
Den ganzen Tag hab ich (noch mal) dran gesessen und ich habe nun auch den Verdacht, dass EON bewusst (oder mit der Jahresabrechung nachträglich) ein MINUS aus Abschlagsforderungen konstruiert, um die Mahnungen begründen zu können.
Um es kurz zu sagen, es werden Stromabschlags-Zahlungen „unterschlagen“.
Der Beweis wäre nicht schwer denn selbst in EONs eigenen Abrechungen tauchen Zahlungen einmal auf, in anderen Abrechungen (Kontoübersichten) sind die dann wieder weg.
Daneben noch einfachstes falsches Summieren von Beträgen…
Z.B.:
Nach EON Aufstellung vom 14.11.2016 (bei: Ihre Zahlungen) habe ich 5 x 24 Euro Abschlag bezahlt und 1x 120 Euro im März 2016. Bei mir selbst macht das rechnerisch 240 Euro in der Summe, EON errechnet und weist aus als „Summe Ihrer Zahlungen“ exakt 187,42 Euro.

Tja, ist das jetzt Betrug, Unterschlagung (das man anzeigen könnte) oder einfach nur Abrechungschaos? Das frage ich mich.
Ende 2015/ Anfang 2016 war ich, wie oben beschrieben mal in Verzug geraten.  Aus damit etwa 4 oder 5 berechtigten Mahnungen erwuchs ein Mahnungswucher plus Buchungschaos der mich im worst case, wenn ich das jetzt nicht abwenden kann rechtszeitig, stromlos und im Dunkeln sitzen lässt.

Mit „Notlage“ argumentieren und betteln möchte ich nicht bei EON denn das was da abgezogen wird ist in meinen Augen ein böswilliger rechtswidriger Bereicherungsversuch, ist Wucher, Erpressung, schlicht vertrags-,rechts-, und sittenwidriges Verhalten.

Meine anderen Fragen, die ich im Moment noch hätte:
a)Darf Strom wegen bestrittener Nebenforderungen / Mahngebühren überhaupt gesperrt werden?
b) Kann "man" Mahngebühren auf Mahngebühren erheben? Also die Forderung bestünde nur aus Nebenforderungen, hier also summierte Mahngebühren (diese auch noch bestritten) und darauf erfolgen erneute Mahnungen inkl. Gebühren?
c)Ist eine Sperrandrohung ohne offene unbestrittene Forderungen eine Nötigung oder Erpressung im Sinne des Strafgesetzbuches gegen die ich Anzeige erstatten könnte?
d)Wenn Zahlungen nachweislich wiederholt nicht oder in falscher Höhe verbucht werden, dies auch reklamiert wurde und nicht korrigiert entsprechend, liegt dann schon Unterschlagung vor oder können die sich rausreden von wegen „Softwarefehler“ oder ähnliches?


So. ich brauch jetzt dringend ne kurze Kopfpause.
Werde heute Nacht, spätestens morgen ein Schreiben an EON aufsetzen, ggf. mehr noch unternehmen müssen in der Sache (Anwalt, Gericht?)

Wäre ganz Klasse, wenn ich hier professionellen Input noch erhalten könnte.
Ich weiß, es ist ist viel und lang geworden.
Bin auch für jede kleine Teilantwort dankbar, die mir in der Sache weiterhilft.

Das allerwichtigste und drängenste im Moment, nicht Mitte der Woche ohne Licht, Warmwasser und warmes Bad dazusitzen, also die Stromsperre zu verhindern.
Das andere ist auch alles wichtig da EON in seinem Gebaren in meinem Fall irgendwie gestoppt werden muss.

Danke und Gruss
jajanka
Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: Erdferkel am 08. Januar 2017, 23:13:12
Hallo,
....
Ich bin EON Kunde, mir droht die Sperre am 12.Januar.

Am 04.12. bekam ich eine letzte Mahnung, jetzt die konkrete Sperrandrohung.
...
Hallo jajanka, bitte prüfen Sie nochmal genau, was Ihnen wann von Eon zugestellt wurde, da gibt es Fristen. Wurde die Sperrre bereits mit der Mahnung vom 04.12. angedroht und jetzt der konkrete Sperrtermin 12.01. nochmals angekündigt?
Die Zeit ist dann ziemlich knapp, ich würde in dieser Situation die geforderte Summe erstmal zahlen, schnellstmöglich den Versorger wechseln und mich dann ganz entspannt um die Rückforderung der Kohle kümmern.
Wenn Sie die Tür nicht öffnen kann niemand an den Zähler und die Sicherungen rausbauen, dann müsste Eon einen Beschluss vor Gericht erwirken... das dauert natürlich und verschafft Zeit. Was es mit den Kästen am Zaun auf sich hat kann ich nicht beurteilen, ist der Zähler im Gebäude installiert oder von aussen zugänglich? Grundsätzlich kann man das Haus auch von aussen stromlos machen, am Verteilerkasten in der Strasse abklemmen.
Grüsse, Erdferkel
Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: Jajanka am 08. Januar 2017, 23:52:21
Letzte Mahnung am 4.12.2016 mit Androhung der Unterbrechung der Stromversorgung,
am 03.01.2017 Termin für Stromsperre am 12.01.2017.
Alles richtig hier mit den Fristen.

Auf die letzte Mahnung vom 4.12.16 habe ich am 07.12.16 regiert mit Schreiben an EON.
(Reklamation fehlerhafte Jahresabrechnung.
Erneut Mahngebühren thematisiert, rechtwidrig in der Höhe und fehlerhaft in der Menge insbesondere  seit März 2016 wo zu keiner Zeit ein Zahlungsverzug der Abschläge, somit kein Grund einer notwendigen und zulässigen Mahnung bestand.
Tabellen mit meinen Zahlungen ausgedruckt und mitgeschickt.)

Der Zähler ist im Haus und da lass ich niemanden rein.

Zahlen werde ich nicht denn dann hätte diese Methode ja Erfolg und ich selbst müsste dann meinem Geld hinterherlaufen, sprich, dies zurückklagen.

Nochmal, aus der Hauptleistung, „Strom liefern“, Hauptleistungspflicht „Strom bezahlen“ gibt es NULL Rückstände bzw. offene Forderungen.

Jeder andere müsste, wenn er mehr als die Leistung bezahlt haben will z.B. Schadenersatz, klagen.
EON meint dies erpressen zu können, weil sie das Druckmittel dafür haben?

Deshalb auch noch mal die Frage:
Kann ein Stromanbieter auf Grund offener, bestrittener Nebenforderungen (Hier Mahngebühren) die Leistung einstellen, sprich den Strom abschalten?

Danke und Gruss
Jajanka
Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: Jajanka am 09. Januar 2017, 02:23:37
Hallo,
ich schreib jetzt noch mal in meinem eigenen Strang.
habe weiter stundenlang hier im Forum gelesen und nach Antworten gesucht und einige meiner Fragen dürften sich damit beantworten.
Auf der Seite „Dokumentationsstelle für widerrechtliche Versorgungssperren im Bund der Energieverbraucher e.V.“ fand ich:

"Die Androhung einer Versorgungssperre ist nur dann zulässig,

•   wenn mit dem Kunden ein Versorgungsvertrag besteht,
•   wenn ein Zahlungsrückstand von über 100 Euro besteht, ohne Mahnkosten,
•   wenn kein offensichtlicher Mangel der Rechnung vorliegt,
•   wenn die Forderung nicht schlüssig bestritten wurde,
•   wenn kein Einspruch gegen die Rechnung wegen fehlender Billigkeit (BGB §315) erhoben wurde,
•   wenn die Folgen der Sperre nicht unverhältnismäßig sind, zum Beispiel bei Hochbetagten, schwerwiegend Kranken, Behinderten, Kinderreichen oder wenn Schwangere oder Kleinstkinder im Haushalt wohnen
•   und wenn keine hinreichende Aussicht auf Zahlung besteht."

Habe das für mich zutreffende fett markiert bzw. unterstrichen.
Damit wäre die Sperrung bzw. schon deren Androhung m.E. klar rechtswidrig.
Aber was mache ich damit jetzt, ein Schreiben an EON morgen ist klar aber weiter?

Meine geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet mit dem Jahresverbrauch (gemäß Endabrechnung) ergab eine Nachzahlung (nach meiner bzw. nach korrekter Rechnung) von 22,73 Euro, die ich sofort bezahlt hatte.
Es sind somit, bei korrekter Buchung der Zahlungen KEINE Stromforderungen offen, lediglich unzulässige Mahngebühren wie schon beschrieben.

Gruss
jajanka
Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: Erdferkel am 09. Januar 2017, 11:06:25
Da bleibt Ihnen wohl nichts anderes übrig als den Sperrversuch und die folgenden von Eon gegen Sie eingeleiteten Massnahmen abzuwarten.
Ob das rechtens ist oder nicht scheint vielen Versorgern ziemlich egal zu sein, Mahnungen inhaltlich und in der Höhe korrekt sei mal dahingestellt, halte ich auch zumindest was die pauschalen Gebühren von 5€ angeht für fragwürdig. Deshalb bevorzuge ich eine andere Strategie um meine Interessen zu wahren. Eon scheint sich im Recht zu sehen und wird das dann wohl wie angekündigt durchziehen... Wie das weitere Vorgehen im geschilderten Fall aussieht und was Sie dagegen unternehmen können und sollten entzieht sich leider meiner Kenntniss, ich wünsche Ihnen trotzdem viel Erfolg.
Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: Didakt am 09. Januar 2017, 13:03:58
@ Jajanka,

haben Sie in dieser Angelegenheit Ihr Problem eigentlich auch mit dem zuständigen Netzbetreiber erörtert bzw. die Abwendung betrieben?

Ein Zutrittsrecht zur Zählersperre oder zum Zählerausbau steht nur dem zuständigen Netzbetreiber zu, jedoch nicht dem EVU (Stromversorger). Als Anspruchsgrundlage in Betracht kommen einzig die §§ 21 S. 1, 24 Abs. 3 NDAV, ggf. i. V. m. § 19 Abs. 2 GasGVV bzw. den in den Strom-Sondervertrag einbezogenen einschl. AGB-Bestimmungen.
Ob die Voraussetzungen dieser Vorschriften zum jetzigen Zeitpunkt vorliegen, steht zwar noch in Frage, aber aus terminlichen Gründen ist jetzt g eiliges Handeln geboten.

Wie Sie ja bereits ausführten, haben Sie den Versorger bereits erfolglos schriftlich aufgefordert, zur Meidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Sperrandrohung unverzüglich zurückzunehmen. Gleichzeitig hätten Sie ein Hausverbot aussprechen sollen, damit er die Versorgung nicht sperren lassen kann.

Zudem hätten Sie dem Amtsgericht an Ihrem Wohnort oder dem Sitz des Versorgungsunternehmens eine entsprechende Erklärung als sogenannte „Schutzschrift“ zusenden sollen. Das kostet kein Geld und ist auch ohne Anwalt möglich. Damit verhindert man eine einstweilige Verfügung des Versorgers für die Sperre, weil das Gericht dann zunächst auf die Schutzschrift zurückgreift und in aller Regel zu einer mündlichen Verhandlung einlädt.

Nunmehr kann m. E. aus Zeitgründen nur noch mit einem „Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung“ Ihrerseits bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht die angedrohte Stromsperre abgewendet werden. Dieser Antrag kann durchaus auch ohne anwaltliche Vertretung durch persönliche Vorsprache beim AG zu Protokoll gegeben werden.

Ich habe als ehemaliger E.ON-Kunde vor längerer Zeit für mich persönlich mal einen „Musterantrag auf Erlass einer EV“ konzipiert. Wenn Sie Interesse haben, stelle ich Ihnen diese Vorlage im WORD-Format per PM zur Verfügung.

Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: berghaus am 09. Januar 2017, 19:23:20

Nicht nur hier haben wir das alles schon mal kreuz und quer diskutiert:

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19864.0.html

Nach wie vor ist mir nicht klar, wann es sinnvoll ist, selbst eine Einstweilige Verfügung zu erwirken, die die Sperrung untersagt.

Ist der gelbe Inkassozettel des ‚Sperrkassierers‘ schon die letzte Warnung?

Jedenfalls kann die (zu frühe) eigene Einstweilige Verfügung ganz schön in die Hose gehen, wie man hier lesen kann:

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19868.msg115368.html#msg115368

berghaus 09.01.17
Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: Erdferkel am 09. Januar 2017, 21:16:35
Ja, nur -wie kriegen wir die "Kuh" jetzt vom Eis? EV hilft vieleicht, abwarten nicht wirklich, um da möglichst kosten- aufwandsfrei rauszukommen halte ich die Variante "erstmal zahlen, ggf. unter Vorbehalt" , sofern möglich, als 1. Wahl. Ratenzahlung wird sicherlich, bei Anerkenntnis der Forderung, gerne gewährt, also Finger weg.
Gegen die Mahnkosten kann man auch später noch vorgehen, über die Schlichtungsstelle oder Anwalt.
Blöde Situation, wäre einfacher wenn man sich früher drum gekümmert hätte, da hätte es m.E. möglichkeiten gegeben um die Sache zu klären.

Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: Jajanka am 09. Januar 2017, 21:29:03
@Didakt

Vielen Dank!

Also mit dem Netzbetreiber (e.dis) habe ich noch nicht gesprochen, schon aus Zeitgründen und auch weil ich denke, dass mein Ansprechpartner EON ist, als mein Vertragspartner.

Ich habe EON mehrmals auf die fehlerhaften Abrechnungen und unzulässigen Mahungen hingewiesen und Korrektur verlangt.
Zuletzt nach der letzten Mahnung vom 04.Dez.16. 
Es gibt keinen Rückstand auf die Stromforderungen bzw. Abschlagsvorauszahlungen; hatte zeitaufwendig übersichtlich nochmal dokumentiert und an EON geschickt.
Deshalb hab ich überhaupt nicht damit gerechnet, dass sie nun Ernst machen und die Sperre tatsächlich durchziehen wollen.

Jetzt ist einfach die Zeit knapp und ich muss(te) mir ne Strategie überlegen.

Heute ging Brief an EON in dem ich u.A. Hausverbot erteile und auffordere die rechtswidrige Sperrandrohung zurückzunehmen.
An meinen Zähler kommt gegen meinen Willen keiner ran, was mit dem Kasten am Zaun des Grundstückes ist weiß ich immer noch nicht, hat auf jeden Fall was mit Strom zu tun, jedes Grundstück hat so nen Ding da. (Ist ca. 40 cm hoch und 30 cm breit der Kasten)


Schutzbrief ans Amtsgericht werde ich morgen machen.
Zitat
Amtsgericht an Ihrem Wohnort oder dem Sitz des Versorgungsunternehmens"
Frage:
Kann ich mir das aussuchen an welches AG ich den Schutzbrief schicke, oder geht das an beide zur Sicherheit?

Zum Thema „Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung“ schreib ich später noch was, hier hat mir @berhaus´s Kommentar sehr geholfen.

Hab grad voll Zeitnot...
bis später

THX
jajanka
Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: Jajanka am 09. Januar 2017, 22:05:30
Folgendes Schreiben hab ich heute an EON geschickt, ich stelle es einfach mal hier ein:

Zitat
Vertragskonto: xxxxxxxxxxx
Betreff: Androhung, Ankündigung Stromsperre


Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben mit Schreiben vom 03.01.2017 angedroht und angekündigt, die Strom-Versorgung zum 12.01.2017 einzustellen.


Da es bei  Berücksichtigung meiner Abschlagszahlungen (Abrechnungszeitraum 2015/2016) sowie der Differenzbegleichung nach Jahresendabrechnung (2015/2016) und korrekter Buchung all dieser meiner Zahlungen, keine berechtigten offenen Forderungen hinsichtlich der Bezahlung des Stroms gibt, ist die angekündigte Sperrandrohung ganz klar rechtswidrig.

Von Ihnen aufgelistete Mahnungen sind bzw. waren unberechtigt mangels Zahlungsverzug und in der Höhe der gesetzten Mahngebühren von jeweils 5 Euro zudem rechtswidrig.

Ich habe mit meinen Schreiben  vom XXX.2016 sowie YYY.2016 schlüssig beanstandet und begründet, warum Ihre Forderungen unberechtigt sind.

Wie Ihnen bekannt sein sollte, ist die Androhung einer Versorgungssperre u.a. nur dann zulässig:
- wenn ein Zahlungsrückstand von über 100 Euro besteht, ohne Mahnkosten,
- wenn kein offensichtlicher Mangel der Rechnung vorliegt,
- wenn die Forderung nicht schlüssig bestritten wurde

Ich erkläre und stelle fest:
1. Es gibt keinen Zahlungsrückstand aus Hauptforderungen, erst recht nicht über 100 Euro
2. Ihre Abrechnungen sind fehlerhaft (nach wie vor unterschlagen Sie einen Teil meiner Vorauszahlungen im Abrechnungszeitraum 2015/2016)
3. Ihre Forderung wurde von mir bestritten

Hiermit fordere ich Sie zur Vermeidung einer einstweiligen Verfügung beim zuständigen Amtsgericht auf, die Sperrungsandrohung zur Versorgung mit Strom unverzüglich zurückzunehmen!


Ich setze Ihnen hiermit einen Termin bis zum 16.01.2017, bis zu dem die Rücknahme der Androhung der Stromversorgungssperre bei mir eingegangen ist, andernfalls werde ich den Sachverhalt der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Kenntnis bringen.

Gleichzeitig erteile ich Ihnen, bzw. Ihren Mitarbeitern oder Beauftragten bis zur Rücknahme der Sperrungsandrohung ein Hausverbot zum Zwecke der Stromversorgungsunterbrechung.

Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: Didakt am 09. Januar 2017, 22:08:23
@ Jajanka

1. Schicken Sie den Schutzbrief an das zuständige AG Ihres Wohnortes.
2. Vorliegend ist Eile angesagt. Da Sie sich gegen eine sofortige Ausräumung der „offenen Forderung“ und die nachrangige – ggf. gerichtliche Klärung/Rückforderung – der Sache/Auslage entschieden haben, halte ich zunächst den Antrag auf Erlass einer EV für den zweckmäßigsten Weg, die drohende Sperrung evtl. noch abzuwenden.
3. Dass die Sperrung außerhalb des Hauses vollzogen wird, wie auch immer, halte ich –  jedenfalls kurzfristig –  nicht für realistisch.
4. Bedenken Sie hinsichtlich des Beitrages und der Links des Users @ berghaus, dass diesen Ausführungen und Threads andere Fakten zugrunde liegen (Maßnahmen gem. § 315  BGB, Widersprüche gegen Preismaßnahmen u. a.).
Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: Erdferkel am 09. Januar 2017, 22:36:50
zu3., das macht nur das SEK, keine akute Gefahr. Zähler ist im Haus, Niemanden dranlassen. Ich würde beim Widerspruch unbedingt darauf hinweisen, daß es sich um "pauschal erhobene" Gebühren handelt und entsprechende Urteile anfügen, berechtigte und nachgewiesene Gebühren könnte man akzeptieren?
Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: Jajanka am 09. Januar 2017, 23:02:09
@berghaus

jo ^^, "alles schon mal kreuz und quer diskutiert".
Bin wirklich ganz neu hier und war noch völlig unbewandert in der Materie.
Will keinem Helfer hier unnütz Zeit stehlen oder mir es zu leicht machen.
Hab soviel gelesen hier, gelernt schon jetzt, X Notizen mir gemacht und Vorlagen"Bausteine" kopiert.
Die EINE perfekte Strategie gibts aber nicht wie mir scheint, Fehler kann man trotz massig Input machen, manchmal gehen Meinungen auch auseinander über die beste Vorgehensweise bzw. Abwehr.

Verschiedene Sachen kann man unternehmen inkl. Beschwerden etc..
Wenn´s aber akut wird muss man m.E. priorisieren und genau abwägen, auch Risiken und Kosten abschätzen.

Ihr Beitrag hat mir sehr geholfen, insbesondere in Bezug auf die EV. Thanks dafür!

Zitat
Jedenfalls kann die (zu frühe) eigene Einstweilige Verfügung ganz schön in die Hose gehen, wie man hier lesen kann:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19868.msg115368.html#msg115368

Also, mir leuchtet das von der Logik voll ein, dass ein Gericht die eigene EV ablehnen könnte mit der Begründung, dass es andere geeignete Abwehrmaßnahmen (wie hier das Hausverbot) gibt, um sich zunächst selbst vor unberechtigtem Zugriff und Zwangsmaßnahmen zu schützen.

Ich kann es mir gerade gesundheitlich und finanziell nicht leisten, hier womöglich an der falschen Stelle "Energie zu verpulvern". Deshalb werde ich vorerst, auch wenn ich das EON mit meinem Schreiben von heute angekündigt habe, keine EV bei Gericht beantragen.
Falls Hausverbot und Schutzbrief mich vor Stromsperre absehbar nicht schützen, kann ich das immer noch machen. Dann aber mit Anwalt.

Mein weiteres Vorgehen, wie ich es mir jetzt überlegt habe:

- Morgen den Schutzbrief an mein Wohnort AG schicken
- kleinen Notstromerzeuger kaufen, wollt ich eh schon immer mal (das ich z.B. zumindest PC und Drucker nutzen kann zeitweilig)
- neuen Stromanbieter suchen und Wechsel in die Wege leiten


Danke und Gruss
jajanka
Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: Jajanka am 09. Januar 2017, 23:24:53
@Didakt

Jup, DANKE !

Erlass einer EV mach ich erst mal nicht, wie und über die Gründe grad in meinem vorigen Beitrag.

Zu Punkt 4:
im Beispiel von @berghaus lese ich heraus, dass der Sperrgrund für das Gericht gar nicht relevant war, andere zugrunde liegende Fakten für mich deshalb eher vernachlässigt werden können denn es ging dem Gericht (so habe ich es verstanden) darum, dass zunächst VOR einer EV noch andere Abwehrmaßnahmen bestanden bzw. bestehen (Hausverbot)


@erdferkel
Ich zahle keine "Schutzgelder" bzw. unberechtigte Wuchergebühren, auch nicht des lieben Friedens willen.
Muss letzlich jeder für sich entscheiden, wie er mit sowas umgeht.

Es gibt keinen einzigen Euro Stromschulden.
Das Buchungschaos hat EON selbst verursacht, da sie zunächst unzulässigerweise versucht hatten, meine Abschlagzahlungen mit ihren unberechtigten Mahngebühren aufzurechnen.
Korrekt gebucht standen dann also nur unberechtigte Mahngebühren offen auf die erneute Mahnungen inkl. Gebühren folgten.

4 oder 5 mahnungen waren mal berechtigt, Ende 2015/Anfang 2016.
Nimmt man gemäß einschlägiger Gerichtsentscheidungen zugestandene angefallene Gebühren für das Versenden der Mahnungen (zwischen 1,20 bis 2,50 für Porto, Papier, Tinte),
wäre in meinem Falle eine berechtigte Forderung von ca. 10 Euro anzusetzen. Da hätte ich auch keine Einwände oder ein Problem das zu zahlen.


Gruss
jajanka

Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: Erdferkel am 10. Januar 2017, 00:16:10
Schutzgeld? Ohh Mann, nix gerafft, viel Spass noch!
Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: berghaus am 10. Januar 2017, 00:53:23
Hier mal so ein gelber Zettel der RWE (annonymisiert) , dessen Zustellung ich 2013 zweimal erleiden durfte und dessen Bedeutung ich immer noch nicht erklären kann. Vielleicht können das die Experten hier.

(http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/gelbrwefryszwv9qm.png) (http://www.fotos-hochladen.net)

Der erste Zettel wurden in den Briefkasten geworfen, obwohl ich anwesend war.

Den zweiten, fünf Monate später (ich war in Urlaub), durfte mein Sohn nicht annehmen. Er wurde vor seinen Augen in den Briefkasten geworfen.

Oben links steht 'RWE Vertrieb AG', also der Name des Versorgers, ohne weitere Adresse.

Unten werden zwei Firmen (EVB und W.I.R.) auch ohne weitere Adresse genannt, deren Mitarbeiter Schecks und Geld nicht annehmen dürfen. (Vertriebseigene) Inkassobüros?

Gehört die bei 'Bearbeitet durch:' mit vollem Vor- und Nachnamen genannte Person  zur RWE oder zu diesen Firmen?

Die Fristen zu Zahlung waren in beiden Fällen so gewählt, dass man nach dem Tag der Zustellung noch zwei Tage Bankarbeitstage hatte, an dem man das Geld überweisen und eine Bestätigung der Bank besorgen konnte, die bis zum dritten Bankarbeitstag um 8:00 Uhr beim Versorger vorliegen sollte.

In ersten Fall kam es aus unerklärlichen Gründen oder im zweiten Fall nach dem Einsatz meiner Anwältin nicht zu weiteren Sperraktivitäten. Haus- und Grundstückbetretungsverbot waren erteilt, der Schutzbrief beim hiesigen AG hinterlegt.

Ich finde das alles sehr undurchsichtig und unprofessionell.

Unfähigkeit oder Absicht, um Angst zu machen?

berghaus 10.01.17
Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: Didakt am 10. Januar 2017, 11:56:14
@ Jajanka

Zitat von: von Ihnen
Zu Punkt 4: im Beispiel von @berghaus lese ich heraus, dass der Sperrgrund für das Gericht gar nicht relevant war, andere zugrunde liegende Fakten für mich deshalb eher vernachlässigt werden können denn es ging dem Gericht (so habe ich es verstanden) darum, dass zunächst VOR einer EV noch andere Abwehrmaßnahmen bestanden bzw. bestehen (Hausverbot).

Jeder der hier im Forum erörterten Fälle ist grundsätzlich immer als ein Individualfall zu bewerten. Die von @ berghaus ins Feld geführte Angelegenheit und das daraus resultierende LG-Urteil weicht von Ihrer Sache in entscheidender Hinsicht ab, weil hier unterschiedliche Rechtsgrundlagen für die Vorgehensweise der EVU vorliegen.

Die Begründung dieses LG-Urteils leuchtet ein und ist auch für mich nachvollziehbar. An Stelle von @ berghaus hätte ich z. B. aufgrund seiner damaligen Situation keinen Antrag auf Erlass einer EV gestellt. Grund: Hausverbot und Schutzschrift reichten aus, um den Zutritt in sein Haus zunächst abzuwehren, denn die von seinem damaligen Versorger gegen ihn einseitig vorgenommenen Preisänderungen, gegen die er interveniert hatte, waren unwirksam bzw. deren Billigkeit wurde zum damaligen Zeitpunkt nicht nachgewiesen, sodass die daraus resultieren Forderungen nicht fällig und Mahnungen und Sperrandrohungen deshalb nicht zulässig waren. Es war in diesem Fall davon auszugehen, dass der Netzbetreiber/Versorger für einen zwangsweisen Zutritt vom Gericht keinen Rechtstitel erhalten hätte.

Dagegen sehe ich Ihren Fall und auch die gegebenen diesbezüglichen Rechtsgrundlagen für das Vorgehen des Netzbetreibers/Versorgers anders. Aber Schwamm drüber. Auch ich habe kein Interesse an einer Ausuferung der Diskussion in diesem Thread, vielmehr aber nur daran, die unterschiedlichen Sichtweisen dieser Angelegenheit darzulegen.

Zwei Versäumnisse Ihrerseits sind leider nicht mehr zu revidieren. Es wäre erstens besser gewesen, dieses Forum bereits Anfang Dezember 2016 zu kontaktieren, denn dann hätten Sie zweitens sicherlich die Empfehlung erhalten, sofort einen machbaren Versorgerwechsel zum 01.01.2017 zu veranlassen. Der missliche Vorfall hätte dann einfacher reguliert werden können.

Ich wünsche Ihnen jedenfalls viel Erfolg bei der Lösung Ihres Problems.

MfG
Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: berghaus am 10. Januar 2017, 12:15:05
@Didakt

Zitat
von Didakt
 "Auch ich habe kein Interesse an einer Ausuferung der Diskussion in diesem Thread,..."

Das hört sich so an, als wären Sie hier der Moderator.

" Auch ich......"    -    Und wer sind die anderen?

berghaus 10.01.17
Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: Didakt am 10. Januar 2017, 12:45:25
@ berghaus,

Sie nun wieder mit Ihren Unterstellungen in altbekannter Manier. Was soll das denn?
Aber Ihnen zuliebe eine kurze Erklärung. Dieser Satz ist eine Replik auf folgende Aussage. Mir ist klar, dass ich dafür bei Ihnen kein Verständnis finde! :D

Zitat von: von Jajanka am 09. January 2017, 23:02:09
…Will keinem Helfer hier unnütz Zeit stehlen oder mir es zu leicht machen.

Seien Sie trotzdem herzlichst gegrüßt!
Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: Erdferkel am 10. Januar 2017, 13:13:03
@berghaus:

Ich z.B. auch, ich habe nicht das Gefühl dass vom TE tatsächlich Hilfestellung gesucht wird, das Herumwettern über Mahngebühren und Vorgehensweise des EVU bring halt wenig, und Schreiben wie
dieses:

Zitat:" Folgendes Schreiben hab ich heute an EON geschickt, ich stelle es einfach mal hier ein:..."

sind m.E. völlig obsolet und reine Zeitverschwendung. Die haben dort gut bezahlte Juristen und wissen sehr genau in welcher rechtlichen "Grauzone" sie sich bewegen.
Überzogene Mahnkosten und falsche Rechnungen sollte man zurückweisen und dann konsequent dagegen vorgehen wenn nicht drauf eingegangen wird. Wäre vieleicht noch interessant wie insgesamt 225€ Mahnkosten zustandegekommen sind, riecht nach Inkassoklitsche, Problem ist halt in diesem Fall, dass hier im Vorfeld nicht reagiert wurde. Dass pauschale Mahngebühren wohl unrechtmässig sind heisst ja leider nicht dass gar keine erhoben werden dürfen, ich taktiere lieber aus einer nicht angreifbaren Position heraus und hätte da pro Mahnung 2€ oder 2,5€ überwiesen und den Rest zurückgewiesen. Aber wers braucht kann gerne die harte Tour fahren, ich werde das hier mit Interesse weiter beobachten und bin wirklich sehr gespannt wie das ausgeht!


Euch allen ein schönes und hoffentlich erfolgreiches Jahr, langsam werden auch meine Baustellen kleiner, ist schon heftig was man mit Banken und Versorgern so alles erleben darf, was wäre das Leben doch langweilig!
Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: Jajanka am 11. Januar 2017, 01:21:07
Hallo Didakt,

ja, nicht jeder "Fall" ist gleich und man muss dann für sich ganz genau gucken und überlegen, welche von den möglichen Vorgehensweisen einem am geeignetsten und erfolgversprechensten erscheint plus dazu am besten auch noch ne Aufwands- und Risikoabwägung vornehmen.
Die Gefahr besteht immer dass man falsch liegt, etwas wesentliches übersieht, sich schlicht verschätzt, aus Unkenntnis oder Fehleinschätzung ne Niederlage erleidet.

Und selbst mit Anwalt ist man nicht unbedingt auf der sicheren Seite nach meiner "Lebens"erfahrung (bin Ü 50). Da geht die Spannweite von Vollprofi bis "Aua, hätte man besser nicht genommen"

Ich wollte Ihren Vorschlag der EV also nicht als "falsch" zurückweisen, bitte nicht falsch verstehen, habe auch sehr Interesse an dem Angebot, mir Ihren Entwurf dazu per PM zuzuschicken; wenn Sie noch mögen.

Würde die EV für mich auch gar nicht ausschließen, nur eben halte ich mich damit zum jetzigen Zeitpunkt zurück aus dem schon beschriebenen Grund und auch noch aus anderen Gründen.
Möchte jetzt erst mal sehen was passiert, Schutzschrift mit ausführlichen und vollständigen Anhängen ist fertig und geht morgen zum AG.

Ich bin mir relativ sicher, dass in meinem Fall der "Netzbetreiber/Versorger für einen zwangsweisen Zutritt vom Gericht keinen Rechtstitel erhalten" wird.
Deshalb auch die EV erst mal "noch" nicht.

Zu Ihrem letzten Abschnitt:

Zitat
Zwei Versäumnisse Ihrerseits sind leider nicht mehr zu revidieren. Es wäre erstens besser gewesen, dieses Forum bereits Anfang Dezember 2016 zu kontaktieren, denn dann hätten Sie zweitens sicherlich die Empfehlung erhalten, sofort einen machbaren Versorgerwechsel zum 01.01.2017 zu veranlassen. Der missliche Vorfall hätte dann einfacher reguliert werden können.

Ja das wäre ein möglicher Weg gewesen.
Ich hätte echt nicht für möglich gehalten nach meinen Schreiben und Reklamationen der Rechnungen (3 schreiben waren es genau), dass EON stur so weitermacht, das alles ignoriert und letzlich tatsächlich die Stromsperre einleitet.
Ich finde es unmöglich wie Vertagskunden zum Teil behandelt werden und möchte dem Druck, der da ausgeübt wird, deshalb also nicht so einfach weichen.

Zitat
Ich wünsche Ihnen jedenfalls viel Erfolg bei der Lösung Ihres Problems.
Vielen Dank!
Ausgang derzeit noch offen, aber interessant und lehrreich (für mich zumindest) allemal.


So, nun allgemein noch was zur "Er"Klärung, es gibt hier wohl interessierte Mitleser, die sich vllt. auch fragen: hää, wie kommen denn so Summen zusammen und stimmt das alles, was uns TE (also ich) hier so erzählt.

Für mich sieht es so aus, als dass dieses Mahnwesen wie es betrieben wird, hier ein einträgliches "Neben"-Geschäftsmodell ist das ordentlich Profite in die Kassen spühlt. Dass es inzwischen mehrere Urteile gibt, dass 5 Euro pauschale Mahngebühren rechtswidrig bzw. unzulässig sind, wird einfach ignoriert.
Es laufen automatisierte Prozesse, die etwa alle 10 (plus 2 oder 3) Tage Mahnungen generieren, wenn da nur irgendein Rückstand ist (Das können offensichtlich auch Mahngebühren selbst sein, ohne dass aus der Hauptforderung Stromzahlung was offen ist.)
Trotz Aufrechnungsverbot werden Abschlagzahlungen verrechnet wenn man nicht widerspricht oder die Zahlung per Verwendungszweck deutlich als Stromzahlung deklariert.
So kommen oft monatlich bis zu 3 Mahnungen á 5 Euro zusammen = 15 Euro und das addiert sich dann halt schnell über Monate und wuchert auf.

Wie sowas aussehen kann...
Ich pack mal einen Scan ein von meiner "letzten Mahnung".
Es ist die Seite 2 nach dem Mahn-Schreiben und es fängt genau so an, wie man es da sieht, mit Mahngebühren.
Unten hab ich was abgeschnitten, da steht die neue fällige Abschlagpauschale und die Summe.

Die angezeigte 91,31 Euro "Forderung Rechnung" meint EON aus der Abschlussrechnung 2015/2016 fordern zu können.
Das ist hieb- und stichfest falsch!
Für Rätsel- oder Rechenfreunde kann ich dazu aber auch gern noch was einstellen wenn gewünscht.

(http://www.imgbox.de/users/klampfe/thumbnails/Ausschnitt_EON_Abrechnung_0412_2016_001__t.gif) (http://www.imgbox.de/show/up/klampfe/Ausschnitt_EON_Abrechnung_0412_2016_001_.jpg)


Ich werde jetzt noch ein Schreiben an EON schicken, such da grad noch den richtigen Addressaten; Vorstand, Aufsichtsrat, GF?

Dann in den nächsten Tagen werde ich Verbraucherzentrale informieren.
Kartellamt? in meinem Fall weiß ich nicht ob richtige Adresse.
Zuständige Aufsichtsbehörde muss ich auch noch raussuchen.


Abschließend noch was an
@erdferkel
Ich gewinne zunehmend den Eindruck, dass Sie hier eher stören möchten.
Und; Ihre Immokredit Geschichten haben doch nun wirklich nichts in meinem EON Thread zu suchen. Bitte unterlassen Sie das.
Das ist hier kein Plauderthread...


THX
jajanka
Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: Erdferkel am 11. Januar 2017, 08:00:20
@Jajanka:


Für Rätsel- oder Rechenfreunde kann ich dazu aber auch gern noch was einstellen wenn gewünscht.

Ich werde jetzt noch ein Schreiben an EON schicken, such da grad noch den richtigen Addressaten; Vorstand, Aufsichtsrat, GF?

Dann in den nächsten Tagen werde ich Verbraucherzentrale informieren.
Kartellamt? in meinem Fall weiß ich nicht ob richtige Adresse.
Zuständige Aufsichtsbehörde muss ich auch noch raussuchen.


Abschließend noch was an
@erdferkel
Ich gewinne zunehmend den Eindruck, dass Sie hier eher stören möchten.
Und; Ihre Immokredit Geschichten haben doch nun wirklich nichts in meinem EON Thread zu suchen. Bitte unterlassen Sie das.
Das ist hier kein Plauderthread...


Kein Plauderthread, mehr was für Rätsel und Rechenfreunde oder?

Für sowas und Feldzüge gegen Versorger rein aus Prinzipienreiterei habe ich leider keine Zeit, auch wenn ich die Vorgehensweise der Unternehmen genauso wie Sie einschätze.
Schreiben an Eon bringen Sie nicht mehr weiter, vieleicht ist die Schlichtungsstelle für Energie hier der richtige Ansprechpartner: https://www.schlichtungsstelle-energie.de, die Voraussetzungen für ein Schlichtungsverfahren dürften gegeben sein, ist für Sie kostenlos und ich habe bisher nur gute Erfahrungen damit gemacht. Kostet aber Zeit. Da der Versorger die Kosten zu tragen hat befriedigt das ggf. auch noch ein wenig ein eventuell vorhandenes Widergutmachungsbedürfnis.
Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: DieAdmin am 11. Januar 2017, 09:01:37
Ich möchte doch bitten, dass die Diskutanten beim Thema bleiben. Die beiden Beiträge zu Finanzen oder was auch immer, sind nun hier zu finden: http://forum.energienetz.de/index.php/topic,20325.0.html

Dieser Bereich heißt "Ich brauche dringend Hilfe". Betroffene bzw. Hilfesuchende, die vor einer Versorgungssperre stehen, ist selten danach, über andere Themen in ihrer Notsituation zu "plaudern".
Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: Didakt am 11. Januar 2017, 12:33:52
Zitat von: @ Erdferkel unter Antwort #21 Heute um 08:00:20 »
…vieleicht ist die Schlichtungsstelle für Energie hier der richtige Ansprechpartner: […]

In der jetzigen Situation eine kontraproduktive Empfehlung. Der Versorger könnte/würde aus Erfahrung und Kostenersparnisgründen die Schlichtung kurzerhand durch Erhebung einer Zahlungsklage bzw. Erlass eines Mahnbescheids umgehen.
Überhaupt verwunderlich, dass bislang noch kein Mahnbescheid ergangen ist.
Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: Erdferkel am 11. Januar 2017, 13:16:27
In der jetzigen Situation eine kontraproduktive Empfehlung. Der Versorger könnte/würde aus Erfahrung und Kostenersparnisgründen die Schlichtung kurzerhand durch Erhebung einer Zahlungsklage bzw. Erlass eines Mahnbescheids umgehen.
Überhaupt verwunderlich, dass bislang noch kein Mahnbescheid ergangen ist.

@didakt: Das wundert mich allerdings auch, kein Mahnbescheid, kein Inkassobüro eingeschaltet... aber das wird wohl sowieso auf Klage oder Mahnbescheid mit Widerspruch und Klärung vor Gericht hinauslaufen, warum also nicht die Schlichtungsstelle anrufen, vieleicht schaut man sich bei Eon den Fall dann nochmal genauer an und kommt doch noch zur Vernunft.
Ist schon ne harte Nummer mit den Mahngebühren, ist aber halt auch die Frage wie genau da die Forderung zurückgewiesen wurde.
Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: bolli am 11. Januar 2017, 15:14:30
In der jetzigen Situation eine kontraproduktive Empfehlung. Der Versorger könnte/würde aus Erfahrung und Kostenersparnisgründen die Schlichtung kurzerhand durch Erhebung einer Zahlungsklage bzw. Erlass eines Mahnbescheids umgehen.
Überhaupt verwunderlich, dass bislang noch kein Mahnbescheid ergangen ist.
Könnte sein, dass das an dem Versorger "EON" liegt. Der ist mit der Zahlungsklage meines Wissens nach nicht ganz so schnell wie manche der "preiswerten Mitbewerber". Und wenn ich @Jajanka richtig verstanden habe, hätte er gar nichts dagegen, wenn DER VERSORGER das ganze Gerichtlich überprüfen lässt. Nur ER will seinem Geld nicht hinterher laufen UND er möchte keine Sperre haben. Mit dem Rest kann er (gut) leben.
Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: Erdferkel am 11. Januar 2017, 16:14:33
@bolli: Genau so schätze ich das auch ein.

@DieAdmin: sorry für das Off-Topic mit den Finanzen, hat hier natürlich nix zu siuchen, aber hier handelt es sich m.E. eben nicht um einen Fall von "Ich brauche dringend Hilfe". Die Situation wurde ganz bewusst eskaliert, Lösungsvorschläge wurden unterbreitet und man hätte das wesentlich früher klären können. Das ganze Thema gehört eher in die Rubrik "Ich will mich mit meinem Versorger zoffen, wie wende ich die Sperre ab, zahlen könnte ich wohl..."
Damit ist die Sache doch erledigt, Sperre kann mit den von @Didakt bereitgestellten Vorschlägen abgewendet werden, und der Rest wird mit " Im Namen des Volkes " vorm Amtsgericht geklärt. Geliefert wie bestellt.

Grüsse, Erdferkel
Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: Didakt am 11. Januar 2017, 17:51:38
@ bolli
nachr. @ Jajanka

Zitat von: von Ihnen unter Antwort # 25
Könnte sein, dass das an dem Versorger "EON" liegt. Der ist mit der Zahlungsklage meines Wissens nach nicht ganz so schnell wie manche der "preiswerten Mitbewer-ber". Und wenn ich @Jajanka richtig verstanden habe, hätte er gar nichts dagegen, wenn DER VERSORGER das ganze Gerichtlich überprüfen lässt. Nur ER will seinem Geld nicht hinterher laufen UND er möchte keine Sperre haben. Mit dem Rest kann er (gut) leben.

Wer sich mit E.ON, z. B. vormals mit E:ON Avacon Vertrieb, jahrelang auseinandergesetzt hat, weiß um die chaotischen Abläufe dort und hat dafür allenfalls nur noch ein Kopfschütteln übrig! „Schnell“ waren die nach meinen Erkenntnissen noch nie! Es dauert dort „ein wenig“, bis die automatisch gesteuerten Ausgüsse, z. B. Mahnungen, Kontierungsanpassungen und Textbausteinschreiben mangels ausreichend qualifizierter Schreiberlinge durch rationale Überlegungen und Handlungen abgelöst werden. Es scheint so, als habe sich das bis dato nicht geändert.

Der Weg ist das Ziel, besser gesagt, der richtige Weg, beileibe ist das nicht immer der kürzeste. Den richtigen Weg zu finden und einzuschlagen, ist eine Sache der individuellen Wahl und Vorgehensweise. Der User @ Jajanka hat seinen Weg doch schon aufgezeigt und beschrieben. Wenn er selbst eine gerichtliche Überprüfung will/wollte, hätte er die schon längst durch eine Feststellungsklage oder jetzt über den Weg des Antrages auf Erlass einer EV inszenieren können.

Hier im Forum wurde stets der Grundsatz gepredigt, klagen lassen und nicht selbst zu klagen. Das ist auch nach wie vor mein Petitum. Denn was ich von den „Sprüchen“ mancher AG-Richter halte, dürfte Ihnen bekannt sein. Und dazu noch: Vor Gericht und auf hoher See … . Die Kostenordnung der Schlichtungsstelle Energie hat manchen Versorger nach Einschaltung der SE zum Nachteil des beschwerdeführenden Verbrauchers erst als Folge davon zur Klage/zum Mahnbescheid geführt, weil für den EVU effizienter und evtl. auch billiger. Insofern ist die SE für mich je nach Lage des Falles und der Zweckmäßigkeit u. a. nur „ein“ Mittel zur Problemlösung. Vorliegend nicht meine Empfehlung, sondern zunächst eher eine außergerichtliche Lösung anzustreben.

Noch ein paar kritische Anmerkungen: In vorliegender Sache hat der betroffene User selbst kaum Trümpfe in der Hand, die Dinge dabei viel zu lange schleifen lassen und an seiner widerstrebenden Haltung gegen zu hohe Mahngebühren festgehalten. Darüber kann man trefflich streiten, siehe u. a. aber hier (https://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/verbraucher/mahnkosten0.php) und auch die einschlägigen AGB-Bestimmungen unter den Ziff. 9. u. 11.. Eine frühe Einschaltung der E.ON-Geschäftsleitung und vor allem der Schlichtungsstelle des Versorgers wären ein gangbarer Weg gewesen, um diesen Schlamassel zu beenden. Den Schlichtungsstellen der Versorger wird hinsichtlich der Lösung von Problemen viel zu wenig Beachtung geschenkt. Dort arbeiten Entscheider, denen geht es vordergründig um „Schlichtungen“ und Streitbeilegungen unter weitestgehender Rückstellung ökonomischer Aspekte.

Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: Erdferkel am 11. Januar 2017, 18:28:51
  Vorgehensweise. Der User @ Jajanka hat seinen Weg doch schon aufgezeigt...

.... Vorliegend nicht meine Empfehlung, sondern zunächst eher eine außergerichtliche Lösung anzustreben.

Noch ein paar kritische Anmerkungen: In vorliegender Sache hat der betroffene User selbst kaum Trümpfe in der Hand, die Dinge dabei viel zu lange schleifen...

Genau deswegen würde ich jetzt noch die Schlichtungsstelle einschalten, dann hab ich es wenigstens - nachweisbar- aussergerichtlich versucht, auch wenn die Schlichtung durch den Versorger verhindert wird. Das wäre dann vor Gericht zwar kein hoher Trumpf, aber man steht  immerhin nicht nur mit Luschen auf der Kralle da. So in den Prozess, und der wird kommen, zu gehen ist m.E. mehr als heikel, das kann ganz böse enden.
Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: Didakt am 11. Januar 2017, 21:29:39
@ Erdferkel

Zitat von: von Ihnen
…Genau deswegen würde ich jetzt noch die Schlichtungsstelle einschalten, dann hab ich es wenigstens - nachweisbar- aussergerichtlich versucht, auch wenn die Schlichtung durch den Versorger verhindert wird.

Die SSE orientiert sich bei der Abwicklung des Schlichtungsverfahrens weitgehend am Zivilverfahrensrecht, das u. a. in der ZPO geregelt ist, und zwar durch sehr erfahrene Richter a. D.

Mal ganz abgesehen von der fraglichen Zweckmäßigkeit, wenn Sie so sicher sind, dass der Schlichtungsantrag angesichts des gegebenen Sachverhalts überhaupt angenommen wird, dann dürfte es Ihnen ja nicht schwerfallen, hier beispielhaft den Beschwerdegrund und das Beschwerdeziel des Antrags zu formulieren und mit den für den vermeintlichen Anspruch maßgeblichen Rechtsbestimmungen/Rechtsgrundlagen zu begründen. Wogegen hat der Versorger denn verstoßen? Gegen das Vertragsrecht, gegen seine AGB, gegen die guten Sitten womöglich, gegen Treu und Glauben, ist ihm Betrug vorzuwerfen oder was? Ziemliches dünnes Eis, auf dem Sie sich da mit Ihrem Vorschlag bewegen! Und das allerneueste wäre es, wenn Richter in diesem Zusammenhang vorgelegte Excel-Tabellen überprüften/Jahresverbrauchsabrechnungen nachrechneten.

Ein kleiner, aber feiner Unterschied:
Im Gegensatz dazu ginge es bei der Abwehr der angedrohten Stromsperre mittels eines Antrags auf Erlass einer EV noch nicht um eine Urteilsfindung in der Hauptsache, sondern um eine Begründung/rechtliche Wertung der akuten Lage unter Abwägung der Verhältnismäßigkeiten:
Selbst wenn eine Zahlungsverpflichtung des Antragstellers bestünde, so ist hier keine Versorgungseinstellung vorzunehmen, da die Folgen der Einstellung bei anhaltend kalter Witterung für den Antragsteller im Vergleich zu dem Interesse der Antragsgegnerin an der Eintreibung vermeintlicher Forderungen außer Verhältnis stehen. Der Antragsteller hat sich über mehrere Monate als kooperativ gezeigt, die Sachlage aufzuklären. Er hat bis auf einen kleinen begründeten/nachvollziehbaren zeitlich begrenzten Ausrutscher stets pünktlich und in voller Höhe seine Nachzahlung/Abschläge/Rechnungen bezahlt. Die Vermutung liegt nahe, dass es zudem bei der Kontierung der Einzahlungen beim Versorger zu Fehlern gekommen ist, die diesen Rechtsstreit mit ausgelöst haben. Diese lösbaren Probleme dürfen nicht dazu führen, dass der Antragsteller bei dieser kalten Witterung von Stromversorgung abgeschnit-ten ist.

Schließlich: Dies ist in dieser Sache mein letzter Beitrag. Mehr ist dazu nicht mehr zu sagen.
Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: Erdferkel am 11. Januar 2017, 21:57:55
@ didakt: und schon sind wir wieder beim Geschwurbel, klar ist das ein Beschwerdegrund, Rechnung und Mahnkosten sind bereits als Mangelhaft reklamiert worden, die 4 Wochen sind um und druff!
Wo dünnes Eis, Meister? Was ist denn zu verlieren? Geht hier nicht nur um die Mahnkosten sondern wohl auch um falsche Abrechnung. Und irgendwelche a.D. Richter interessieren mich herzlich wenig, wenns vor Gericht geht zählen beim Vortrag Fakten, und da siehts leider in diesem Fall nicht allzu toll aus, das wird im besten Fall mit einem blauen Auge für den TE enden, oder, wenn der noch im Dienst stehende Richter eiinen schlechten Start in den Tag hatte, vieleicht auch mit ner Schädelfraktur.
Vieleicht besser, wenn da dann nichts mehr von Ihnen nachkommt, wenn man nichts mehr beitragen kann ist halt auch mal Ende!

Grüsse, Erdferkel
Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: Erdferkel am 11. Januar 2017, 22:21:57
Also, Schlichtungstelle anrufen, die bereits erwähnten Schreiben und Zurückweisungen der Forderungen anführen und möglichst belegen, und das Verfahren läuft. Und hier empfehlen, im Gegensatz zu den Ombudsmannverfahren bei den Banken--Uhh, hier ist die Parallele mit der Finanzgeschichte, da ist es nämlich so-  nicht nur irgendwelche "sehr erfahrene a.D Richter " sondern unabhängige Entscheider eine Lösung. Habe hier tatsächlich nur positive Erfahrungen gesammelt und würde Ihnen dringend zu diesem Schritt raten, Gründe hab ich ja schon genannt.
Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: Jajanka am 12. Januar 2017, 00:15:39
... wenn ich @Jajanka richtig verstanden habe, hätte er gar nichts dagegen, wenn DER VERSORGER das ganze Gerichtlich überprüfen lässt. Nur ER will seinem Geld nicht hinterher laufen UND er möchte keine Sperre haben. Mit dem Rest kann er (gut) leben.

Das trifft es ziemlich genau auf den Punkt.
Nur eines möchte ich richtigstellen, ich bin eine "Sie"  ;-)


...
 Der Antragsteller hat sich über mehrere Monate als kooperativ gezeigt, die Sachlage aufzuklären. Er hat bis auf einen kleinen begründeten/nachvollziehbaren zeitlich begrenzten Ausrutscher stets pünktlich und in voller Höhe seine Nachzahlung/Abschläge/Rechnungen bezahlt. Die Vermutung liegt nahe, dass es zudem bei der Kontierung der Einzahlungen beim Versorger zu Fehlern gekommen ist, die diesen Rechtsstreit mit ausgelöst haben. Diese lösbaren Probleme dürfen nicht dazu führen, dass der Antragsteller bei dieser kalten Witterung von Stromversorgung abgeschnit-ten ist.

Das ist sehr gut und treffend beschrieben.




So, die Schutzschrift inkl. aller relevanter Schriftsätze als Anlagen ist abgeschickt ans Amtsgericht.

Morgen wäre Sperrtermin.


Über meine nächsten Schritte werde ich die kommenden Tage genauer nachdenken;
Schlichtungsstelle Energie guck ich mir dabei auch mal genauer an, kommlett neu für mich, hier erst im Forum von erfahren.

Ich habe sehr viel gelesen und gelernt die letzten Tage.
Manches davon muss auch erst noch sacken und sich sortieren im Kopf.
Ich tendiere allerding nach wie vor zur Klage (durch E.ON), letztlich auch um die Frage von pauschalen 5 Euro Mahngebühren und deren Unzulässigkeit vorzutragen.
Dazu werde ich nun nach einem passenden Anwalt Ausschau halten.
Falls hier einer mitlesen sollte, professionell und erfahren ist in solchen Angelegenheiten, interessiert ist, aus dem Raum LDS / Berlin kommt, kann mich gerne kontaktieren.

Feststellungsklage (wurde hier angesprochen) oder ggf. Klage auf Unterlassung, hatte ich die ganzen Monate auch schon überlegt.
Vllt. ist das immer noch ne Option, wenn die Mahnflut von E.ON weitergeht und E.ON mich nicht zeitnah verklagt.

Bis dahin
Gruss
jajanka
Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: Didakt am 12. Januar 2017, 12:09:38
Off topic

@ Erdferkel,

es muss sein!

Zitat von: von Ihnen bereits unter Antwort # 4
…Wie das weitere Vorgehen im geschilderten Fall aussieht und was Sie dagegen unternehmen können und sollten entzieht sich leider meiner Kenntniss, ich wünsche Ihnen trotzdem viel Erfolg.

Sie waren doch augenscheinlich schon zu diesem frühen Zeitpunkt mit Ihrem Latein am Ende. Danach folgte mein konstruktiver Beitrag in Antwort # 5, dem die Userin @ Jajanka ja ausweislich Ihrer Angaben nachging.
In erster Linie ging es bei diesem Hilferuf um die Abwendung einer angedrohten Stromsperrung und nicht um die Verwässerung der Thematik (siehe auch Eingriff der @ Adminin unter Antwort # 22), zu der Sie durch Ihr stetiges undifferenziertes Nachkarten zu vorausgegangen Beiträgen anderer User in Ihrer eigentümlichen Art und Weise erheblich beigetragen haben. Ihren Thesen mangelt es zumeist an den nötigen Argumenten dafür (Antwort # 7 ?). Hilfreich ist das allemal nicht. Eher Sie sollten mal Ihr fadenscheiniges Geschwafel überdenken.
Übrigens:
Zitat von: von Ihnen auch das noch
…Geht hier nicht nur um die Mahnkosten sondern wohl auch um falsche Abrechnung. …  wenns vor Gericht geht zählen beim Vortrag Fakten, und da siehts leider in diesem Fall nicht allzu toll aus…

Aha, aber bei der SSE spielen Fakten keine Rolle? Nun denn, weiter so!
Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: Didakt am 12. Januar 2017, 12:35:15
@ Jajanka

Zitat von: Ihnen unter Antwort # 32
…Schlichtungsstelle Energie guck ich mir dabei auch mal genauer an, kommlett neu für mich, hier erst im Forum von erfahren.

Wenn Sie Interesse daran haben, stelle ich Ihnen eine von mir ausgearbeitete 4-seitige umfassende, sehr informative Ausarbeitung im WORD-Format über das Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie (SSE) mit allen relevanten Links dazu zur Verfügung.

MfG
Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: uwes am 12. Januar 2017, 13:21:55
Zudem hätten Sie dem Amtsgericht an Ihrem Wohnort oder dem Sitz des Versorgungsunternehmens eine entsprechende Erklärung als sogenannte „Schutzschrift“ zusenden sollen. Das kostet kein Geld und ist auch ohne Anwalt möglich. Damit verhindert man eine einstweilige Verfügung des Versorgers für die Sperre, weil das Gericht dann zunächst auf die Schutzschrift zurückgreift und in aller Regel zu einer mündlichen Verhandlung einlädt.

Viel Spaß und Erfolg dabei, wenn man dem Autodidakten folgt, der sich als Rechtsberater geriert, ohne überhaupt an eine Anwaltszulassung zu denken, geschweige denn Jurist zu sein.
Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: Didakt am 12. Januar 2017, 16:21:42
Zitat von: uwes am 12. January 2017 um 13:21:55
Zitat von: Didakt am 09. January 2017, 13:03:58
Zudem hätten Sie dem Amtsgericht an Ihrem Wohnort oder dem Sitz des Versorgungsunternehmens eine entsprechende Erklärung als sogenannte „Schutzschrift“ zusenden sollen. Das kostet kein Geld und ist auch ohne Anwalt möglich. Damit verhindert man eine einstweilige Verfügung des Versorgers für die Sperre, weil das Gericht dann zunächst auf die Schutzschrift zurückgreift und in aller Regel zu einer mündlichen Verhandlung einlädt.

Zitat
Viel Spaß und Erfolg dabei, wenn man dem Autodidakten folgt, der sich als Rechtsberater geriert, ohne überhaupt an eine Anwaltszulassung zu denken, geschweige denn Jurist zu sein.

Der Stachel sitzt scheinbar immer noch tief im Fleisch. Von diesem Komplex kann ich Sie leider nicht befreien. Aber für einen Juristen muss es doch tröstlich sein, wenn der Didakt nur Informationen des BDEV weitergibt, die hier (http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Versorgungssperre__1717/#con-4344) jedermann zugänglich sind. Ich lach‘ mich schlapp. :)

MfG
Titel: Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
Beitrag von: Jajanka am 13. Januar 2017, 01:54:34


In erster Linie ging es bei diesem Hilferuf um die Abwendung einer angedrohten Stromsperrung ...


Korrekt, genau deshalb bin ich zu diesem Forum gekommen.


Heute wäre Termin der Abschaltung gewesen.
Ich weiß nicht mal ob überhaupt jemand da war (hab keine Klingel am Tor).
Hab zwar nen großen, aufmerksamen Hund; aber nichts gemerkt....
Entweder war also gar keiner da oder er hat nichts "gemeldet" weil er grad in den Kissen am Kamin geschnarcht hat, die bevorzugte Position bei diesem Wetter grad;-)
Also, ich sitz nicht im Dunkeln, Strom ist noch da.

@didakt, ja, ich wäre interessiert an Ihren Ausarbeitungen, auch das Angebot des EV Skipts, Vielen Dank im Voraus, wenn Sie mir da was via PM zukommen lassen könnten.

Hab gestern nacht noch so ziemlich alles auf den Seiten der Schlichtungsstelle Energie gelesen.
Entschieden hab ich noch nicht, tendiere aber zum Nein.
Ich vermute, dass, vorausgesetzt meine Beschwerde würde angenommen, es Richtung Vergleich gehen könnte und das möchte ich eigentlich nicht.


So wie ich das sehe, liegt mein Problem nicht so im Bereich Energierecht, sondern "wahrscheinlich?" eher im Vertragsrecht oder anderes noch.

Thema Abrechnungsfehler, falsche Rechnungsstellung, Anforderungen an Mahnungen etc.
Da werd ich mich auch mal bissl auf anderen Seiten umschauen und einlesen.

Derzeit überlege ich, ob ich für die wenigen Male wo ich tatsächlich in Verzug war, noch eine angemessene Gebühr nachzahle.
Dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, denn die mir zugesandten Mahnungen waren nicht nur der Höhe nach sondern auch inhaltlich völlig falsch.
Ob wegen diesen "Fehlern" damit eine selbst "berechtigte" Mahnung nichtig wäre, weiß ich nicht und muss ich mal versuchen rauszukriegen.

Ich hab inzwischen auch auf anderen Internet-Seiten Erfahrungeberichte gelesen, die meinem Fall sehr ähneln bzw. sogar fast identisch sind.
Daher vermute ich nun auch, dass meine Schreiben an E.On gar keiner richtig gelesen hat.


Daher denke ich werden meine nächsten Schritte sein:
Zahlung von 4 oder 5 angemessenen Mahnpauschalen + Brief dazu an E.ON
Vorlage (Einschicken) des ganzen "Falles" als Vorstandsbeschwerde bei E.ON (letzter Versuch, dass sich das mal einer genau anguckt im Beschwerdemanagement oder wie immmer sich die Abteilung für Escalationen bei E.ON nennen mag)

Bis dahin
Gruss
jajanka