Habe gerade eindickes Schreiben von der ENSO erhalten. Entsprechend dem BGH-Urteil haben sie alle Preiserhöhungen von 2004 bis 31.12.2006 wieder gekürzt - wäre Ende des Vertrages laut ihrer Kündigung gewesen (Widerspruch). Dann wären wir - laut ENSO - in der Grundversorgung abgerechnet worden. Allerdings hat die ENSO uns weiterhin nach dem S1-Sondervertrag mit den entsprechenden Preiserhöhungen abgerechnet.
Nun verlangt die ENSO von uns innerhalb von 14 Tagen eine Nachzahlung von über 900,-Euro für die Zeit vom 01.01.2007 bis jetzt.
Was gilt nun Grundversorgung oder S1 ? Wäre es weiterhin der S1-Vertrag, würden ja auch jetzt die Preise von vor 2004 gelten, oder?
Freundliche Grüße
bigfamily