Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtverordnete gegen Maximalgewinn  (Gelesen 5988 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich

Offline nomos

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.448
  • Karma: +0/-0
Stadtverordnete gegen Maximalgewinn
« Antwort #1 am: 02. Juni 2008, 17:23:48 »
@RR-E-ft, bemerkenswert und erfreulich weitgehend, trotz anstehender Wahlen.  ;) Es finden ja im September Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung und den Ortsbeiräten statt. Die Energiepreise dürften künftig bei allen kommenden Wahlen zum Thema werden.

 Wir sehen die Renditegrenze in Baden-Württemberg bereits durch das kommunale Wirtschaftsrecht beim marktüblichen Zins für Kommunalkredite gedeckelt.  siehe hier

Der übliche Hinweis auf das \"kommunale Engagement der Stadtwerke, vor allem als Sponsor\" fehlt allerdings auch bei diesem Stadtrat nicht. Die Gas- und Stromkunden unterstützen mit den überhöhten Preisen auch hier diverse Vereine und mancher Stadtrat und Vereinsvorstand meint, das gehöre mit zu den \"kommunalen\" Aufgaben der Stadtwerke. Aufgrund der üblichen Monopolstellung ging  es bisher ja nicht wirklich um Werbung in einem funktionierenden Markt, sondern man erkaufte sich damit vor Ort das Wohlwollen und die Zustimmung zur Beteiligungspolitik.

Etwas überraschend ist, dass gerade der Linke-Fraktionschef Bedenken gegen die Gewinnbegrenzung anmeldet. Er sollte mal prüfen, wieviel vom bisherigen Gewinn tatsächlich im Unternehmen verblieben ist. Vielleicht ist das ja gar nicht mehr als die beschlossenen 4,5 %. Die Infragestellung der Wirtschaftlichkeit aufgrund der Gewinnbegrenzung überzeugt aber nicht gerade vom wirtschaftlichen Durchblick.

Mit der Umsetzung würden endlich bestehende Gesetze befolgt (EnWG). Gedeckt ist da nur ein Gewinn, der betriebswirtschaftlich zur Existenzsicherung  und für die Bedienung des zweckbestimmt verwendeten Eigenkapitals erforderlich ist. Mehr ist beim Gesetzeswortlaut kaum zu begründen.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz