Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Unterschied Sondervertrag / Grundvertrag  (Gelesen 14885 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Flaroht

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 4
  • Karma: +0/-0
Unterschied Sondervertrag / Grundvertrag
« am: 29. Mai 2008, 11:56:57 »
Unterschied Sondervertrag / Grundvertrag

Hallo liebe Leute,
dies ist ein sehr nettes, nützliches Forum.
Allerdings habe ich jetzt brav 2 h rumgesucht um Antworten auf meine Fragen zu finden. Leider habe ich mehr Einlassungen darüber gefunden dass „alles schon hundertmal beantwortet wurde“ oder „diese Frage nicht in diese Rubrik sondern in eine andere gehört“. Das ist schade. Ich habe zwei einfache Fragen, von denen ich befürchte dass Sie auch schon mal diskutiert wurden. Kann sein, dass ich mich zu dumm anstelle, ich habe aber nix zusammenhängendes gefunden. Deshalb würde ich mich sehr freuen, wenn jemand (ohne gleich auf mich einzuprügeln) die Fragen beantworten kann:

1. Was ist der Unterschied zwischen einem Sondervertragskunden und einem mit Grundvertrag ?
Ist es für mich besser wenn ich das eine oder das andere habe (Endverbraucher, Einfamilienhaus) ?

2. Mein Gasversorger hat auf Grund meiner Einwände wegen §315BGB kurzerhand den Vertrag zum 30.06.08 schriftlich gekündigt und mir empfohlen auf http://www.verifox.de einen neuen Gasversorger zu suchen. Nun weiß ich schon, dass das irgendwie nicht geht. Wie aber genau soll man auf so eine Kündigung reagieren ?

Sollte ich mich wirklich dumm angestellt haben und jemand hat es besser drauf: Bitte einfach den Link hier rein kopieren.
DANKE !!!

Offline Schwalmtaler

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 343
  • Karma: +0/-0
Unterschied Sondervertrag / Grundvertrag
« Antwort #1 am: 29. Mai 2008, 12:05:29 »
Hallo Flaroht,

ob du Tarifkunde (Grundversorgung) oder Sondervertragskunde bist, hat flgendes zur Folge:

Tarifkunden können nur nach §315 den Preisen widersprechen. Dafür könnten sie bis auf 0 € kürzen.

Sondervertragskunden sollten über §307 die Wirksamkeit der Preisanpassungsklausel in den AGB anzweifen und hilfweise die Preisfestsetzung nach §315. Diese können nur bis zum Anfangspreis des Vertrages kürzen.

Sonderverträge kann man kündigen (rechtmäßigkeit vorrausgesetzt), Tarifkunden nur bedingt, als Grundversorger gar nicht!

Bei welchem Anbieter bist du denn? GGf unter deinem Versoger mal die Postings alle durchgehen und die Grundsatz-Themen!

Bitte gib mal deinen Versorger und deinen Tarif preis.

Gruß
Schwalmtaler

Offline BerndA

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 210
  • Karma: +0/-0
Unterschied Sondervertrag / Grundvertrag
« Antwort #2 am: 29. Mai 2008, 12:14:16 »
Hallo Flaroth,

dein Versorger darf Dir garnicht kündigen, schau mal hier :

http://www.energienetz.de/index.php?itid=1700&content_news_detail=7200&back_cont_id=4043


Gruß

Bernd A.

Offline Flaroht

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 4
  • Karma: +0/-0
Unterschied Sondervertrag / Grundvertrag
« Antwort #3 am: 29. Mai 2008, 12:31:46 »
Hallo Schwalmtaler, hallo Bernd,

danke für die schnelle Antwort, das hilft bestimmt so manchem schnell weiter.
Ich wusste schon, dass die nicht einfach kündigen können, so wie es in dem Link steht. Was soll man aber nun machen, wenn die es doch getan haben ?
Der Versorger ist übrigens die EVH (Halle) und der Tarif heißt \"Allgemeiner Tarif/Grundversorgung\".
Ich denke, dass ich irgendwann man Sonder-Kunde war und die mich ob meines Billigkeitseinwandes auf Grundversorgung umgestellt haben.

Offline Schwalmtaler

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 343
  • Karma: +0/-0
Unterschied Sondervertrag / Grundvertrag
« Antwort #4 am: 29. Mai 2008, 16:20:52 »
Wie lautete denn dein Tarif bei der 1. Abrechnung? Kannst Du das nachvollziehen?

Es soll nicht wenige Versorger geben, die ihren früheren Sondervertrag-Tarif mittlerweile einfach als Grundtarif \"umgetauft\" haben, auch wenn sie den Kunden als Sondervertagskunden begrüßt und sogar eine oder mehrere Abrechnungen auch so ausstellen, mittlerweile aber Tarifkunde zu ihm sagen. Also nicht unbedingt auf die jetztige Auslegung des tarifes achten, sondern auf den Zustand bei Abschluss des Vertrages!!!!!!!!!!!

Hoffentlich hast du genug gekürzt!?

Offline Kampfzwerg

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.041
  • Karma: +0/-0
Unterschied Sondervertrag / Grundvertrag
« Antwort #5 am: 29. Mai 2008, 18:45:16 »
@Flaroht

2 h  sind ja wirklich phänomenal.

Vielleicht hilft Dir diese kleine Auswahl an links.
Allerdings wäre es für Antworten, und die Auswahl der links,  auch unglaublich hilfreich zu wissen, ob Du denn nun Tarifkunde oder Sondervertragskunde bist.
Dazu solltest Du versuchen, zunächst einmal Deine Vertragssituation zu klären und erst dann die folgende Frage stellen (obwohl mir noch nicht wirklich klar ist, inwieweit eine Antwort auf diese Frage Dir wirklich helfen könnte):
Zitat:
1. Was ist der Unterschied zwischen einem Sondervertragskunden und einem mit Grundvertrag ?
Ist es für mich besser wenn ich das eine oder das andere habe (Endverbraucher, Einfamilienhaus) ?



Kündigung des Versorgers: Schnelle Reaktion des Kunden

Kartellbehörden: Vertragskündigungen unzulässig

Bundeskartellamt: § 315 BGB bei Strom/Gas- Tarifkunden
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/archiv/PressemeldArchiv/2006/2006_11_02.php


http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi?sessionID=2029269572352012299&highlighting=off&xid=141056,20

Sondervertragskunden - auf welchen Preis kürzen?

Landeskartellebhörde NRW: Änderungskündigung kartellrechtswidrig

Billigkeitskontrolle von Gaspreisen (Stand)

Urteil des BGH vom 28.März 2007 VIII ZR 144/06

Grundsatzfrage: Wann ist ein Sonderabkommen ein Sondervertrag?

Schreiben: Sondervertrag RWE Erdgas Optimo

Versorger kündigt. Was nun?


Wenn das doch so manchem schnell weiter hilft.....

Offline RuRo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 655
  • Karma: +0/-0
Unterschied Sondervertrag / Grundvertrag
« Antwort #6 am: 30. Mai 2008, 18:57:51 »
Die Frage nach dem Kündigungsrecht stellt sich doch bei einem Tarifkunden in der Grundversorgung überhaupt nicht. Da müsste ja jetzt ein anderer Grundversorger festgestellt worden sein!?

Ein Kündigungsrecht kann daher nur im Rahmen eines Sondervertrags bestehen. Dies gilt es zu klären, wie schon gesagt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und nicht aufgrund \"gutsherrenartiger\" Auslegung.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Flaroht

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 4
  • Karma: +0/-0
Unterschied Sondervertrag / Grundvertrag
« Antwort #7 am: 31. Mai 2008, 08:54:45 »
Zitat
Original von Kampfzwerg
@Flaroht

...auch unglaublich hilfreich zu wissen, ob Du denn nun Tarifkunde oder Sondervertragskunde bist.

Ich bin nach deren Meinung Tarifkunde, meine aber irgendwann mal Sondervertragskunde gewesen zu sein. Vermutlich haben die mal ob meines Einwandes nach 315 eine Änderungskündigung gesendet. Was die nicht dürfen weshalb ich das Schreiben einfach weggeworfen habe.
Die Frage ist nun, ist es besser für mich, wenn ich Tarifkunde bin oder darauf bestehen sollte weiterhin SVK zu bleiben. Preislich ist mir das Wurst, ich zahle eh nur den Preis von 2003 vorbehaltlich des offenen Billigkeitsnachweises.

>> Kündigung des Versorgers: Schnelle Reaktion des Kunden

Genau da ist mein Dilemma: Der Beitrag klingt vielversprechend, hatte ich natürlich auch gefunden. Allerdings geht es darin lediglich um die Frage WANN eine Kündigung rechtswirksam auf Grund notwendiger Formalitäten ist.
Die Frage ist aber, was unternimmt man, wenn die Formalitäten eingehalten sind, die Kündigung ganz offensichtlich rechtswidrig ist, die aber dennoch schriftlich gekündigt haben.

Schönes WE

Offline Kampfzwerg

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.041
  • Karma: +0/-0
Unterschied Sondervertrag / Grundvertrag
« Antwort #8 am: 31. Mai 2008, 15:40:06 »
@Flaroht

ich werde aus deiner Schreibe nicht schlau.
Nichts passt zusammen, ist eine ziemlich krude Mischung.

Vermutlich, wahrscheinlich, glaube mal, weggeworfen...
so oder so, oder doch lieber so?

Wenn dir das alles preislich aber eh Wurst ist und du die Preise 03 zahlst
...
....wozu die Fragen?
Und was willst du dann mit einer Antwort?
Ist doch eh egal!

Ich kann kein Dilemma erkennen.

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
Unterschied Sondervertrag / Grundvertrag
« Antwort #9 am: 31. Mai 2008, 20:09:36 »
die letzten Beiträgen dieses Threads habe ich in \"Diskussion über das Forum\" umgehangen.

Eine ganz persönliche ! Betrachtung......

Bitte hier keine weiteren Offtopics

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Unterschied Sondervertrag / Grundvertrag
« Antwort #10 am: 31. Mai 2008, 22:59:16 »
@Flaroht,

Schwalmtaler hat es doch gesagt:

Zitat
Sonderverträge kann man kündigen (rechtmäßigkeit vorrausgesetzt), Tarifkunden nur bedingt, als Grundversorger gar nicht

Es steht immernoch offen, wann Sie mal SVK waren, bzw. den Vertrag abgeschlossen hatten.

Für eine SVK gelten andere Bedingungen, z.B. nicht die GasGVV
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Schwalmtaler

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 343
  • Karma: +0/-0
Unterschied Sondervertrag / Grundvertrag
« Antwort #11 am: 02. Juni 2008, 10:58:24 »
@Flaroth

gezielte Frage um dein Problem zu beseitigen:

Hast Du mittlerweile herausgefunden,

1. wann Du            und
2. mit welchem Tarif

Du einen Vertrag abgeschlossen hast?

Sonst kann ich Dir nicht gezielt helfen!

siehe 29.05.08 15Uhr21

Gruß
Schwalmtaler

Offline Flaroht

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 4
  • Karma: +0/-0
Unterschied Sondervertrag / Grundvertrag
« Antwort #12 am: 03. Juni 2008, 09:02:05 »
Zitat
Original von Schwalmtaler

1. wann Du            und
2. mit welchem Tarif

Hallo Schwalmtaler,

1. 1996
2. als \"Sondertarif Erdgas privat\"

Schriftlich und auch auf tel. Nachfrage reden die aber immer von einem Grundtarif. Das liegt an einer Änderungskündigung auf Grund meines Einwandes nach 315 auf die ich nicht reagiert habe.
Die Frage ist nun, ist es besser für mich, wenn ich Tarifkunde bin oder darauf bestehen sollte weiterhin SVK zu bleiben, da ich die Vertragskündigung ja nicht akzeptiert habe und diese nach laufender Rechtsprechung ja auch unzulässig ist.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Unterschied Sondervertrag / Grundvertrag
« Antwort #13 am: 03. Juni 2008, 13:30:17 »
@Flaroht,

wenn definitv keine Kündung vorliegt, sind Sie immer noch SVK von damals.

Auch eine einseitige Änderung des Vertrages aufgrund eines Widerspruches ist rechtswidrig, zumal Sie diese Änderung nicht erhalten hatten.

Bestreiten Sie mit Nichtwissen eine Änderung des Vertragses erhalten zu haben

Deshalb erneut in einem Schreiben mitteilen, dass Sie SVK sind.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Unterschied Sondervertrag / Grundvertrag
« Antwort #14 am: 03. Juni 2008, 13:39:07 »
@Cremer

Bestreiten mit Nichtwissen. Das lässt einen schmunzeln.
Wohl zu viele Anwaltsschriftsätze gelesen... ;)

Wenn man ursprünglich einen Sondervertrag abgeschlossen hatte, der nicht zeitlich befristet war, lässt sich nur darauf hinweisen, dass dieser zwischenzeitlich nicht wirksam beendet wurde, insbesondere, wenn man selbst nicht gekündigt hat und einem auch keine Kündigungserklärung des Versorgers zugegangen ist.

Ob bei einem Sondervertrag ein Recht zur einseitigen Preisänderung besteht, richtet sich danach, ob in dem Vertrag eine Preisänderungsklausel einbezogen wurde und ob diese ggf. wirksam ist.

Wirksam ist eine solche Klausel in einem Sondervertrag nur dann, wenn die Termine und die Richtlinien für eine Preisänderung genau bestimmt sind.

Preiserhöhungen dürfen nur für den Fall gestiegener Kosten vorgsehen sein. Es bedarf einer, ebenso anhand der Klausel selbst kontrollierbarer Verpflichtung zur Preissenkung bei rückläufigen Kosten.

Zudem  erfordert das Transparenzgebot, dass die Preiskalkulation und die Gewichtung der preisbildenden Faktoren in der entsprechenden Klausel selbst offen gelegt werden.

@Flaroht

Sie müssen wohl einen Sondervertrag haben, weil ein Grundversorgungsvertrag vom Gasversorger überhaupt nicht einseitig gekündigt werden kann, solange die Grundversorgungspflicht gem. § 36 Abs. 1 EnWG besteht, vgl. nur § 20 Abs. 1 Satz 3 GasGVV:

Eine Kündigung durch den Grundversorger ist nur möglich, soweit eine Pflicht zur Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes nicht besteht.

Gegenüber einem Kunden in der Grundversorgung ist deshalb die versorgerseitige Kündigung regelmäßig unzulässig.

Die Kündigung eines marktbeherrschenden Gasversorgungsunternehmens gegenüber einem Sondervertragskunden, der sich auf § 315 BGB beruft, kann kartellrechtlich unzulässig sein.

Es besteht ein eigenständiger Markt für die Belieferung von Haushalts- und Klainkunden mit Erdgas. Dieser ist regional begrenzt auf das Niederdruck- Verteilnetzgebiet des örtlichen Gasnetzbetreibers. Auf diesem Markt wird kartellerechtlich eine marktbeherrschende Stellung eines Unternehmens gem. § 19 Abs. 3 Satz 1 GWB vermutet, wenn es einen Marktanteil von mindestens einem Drittel hat.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz